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AN/0231/2026

Änderungsantrag zu TOP 03.1: „Gestaltung der Schullandschaft im Stadtbezirk Innenstadt betreffend Gymnasium Neustadt-Nord - Katholische Hauptschule am Rhein - Weiterbildungskollegs“

Gem. Änderungsantrag (Rat) 03.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 04.02.2026

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Rat)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Rat)

5451 Zeichen

Fraktion Bündnis90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses  
für Schule und Weiterbildung 
Herrn Dr. Helge Schlieben 
 
Herrn 
Oberbürgermeister Torsten Burmester 
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 03.02.2026 
 
AN/0231/2026 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.02.2026 
 
Änderungsantrag zu TOP 03.1: „Gestaltung der Schullandschaft im Stadtbezirk 
Innenstadt betreffend Gymnasium Neustadt-Nord - Katholische Hauptschule am Rhein 
- Weiterbildungskollegs„ 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum TOP 3.1 zur Be-
schlussfassung in die T agesordnung der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbil-
dung am 04.02.2026 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschluss wird wie folgt geändert: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln lehnt die von der V erwaltung vorgeschlagene dauerhafte T ei-
lung des Gymnasiums Neustadt-Nord (zurzeit Ubierring 45, 50678 Köln-Altstadt/Süd) 
auf zwei Standorte und die geplante Schließung der Katholischen Hauptschule am 
Rhein, Niederichstr. 1-3, 50668 Köln-Altstadt/Nord (Schulnummer 141021) zum jetzi-
gen Zeitpunkt ab. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium Neustadt-Nord, Ubierring 45, 
50678 Köln-Altstadt/Süd abweichend von der grundlegend festgelegten Vierzügigkeit 
in der Sekundarstufe I zu den Schuljahren 2026/27 und 2027/28 jeweils maximal drei 
oder -falls eine Zustimmung der Bezirksregierung Köln erreicht werden kann- jeweils 
zwei Eingangsklassen aufnimmt.

- 2 - 
 
 
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium Neustadt-Nord, Ubierring 45, 
50678 Köln-Altstadt/Süd, so lange wie möglich am derzeitigen Interimsstandort ver-
bleibt. Hierfür beauftragt er die V erwaltung mit der Prüfung und Umsetzung möglicher 
baulicher V eränderungen bzw. Erweiterungen. 
 
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Schulbau GmbH zu prüfen, ob und falls ja, wie 
und unter welchen Rahmenbedingungen ein dauerhafter V erbleib des gesamten Gym-
nasiums Neustadt-Nord am derzeit zu sanierenden Schulgrundstück Gereonsmühlen-
gasse 4, 50670 Köln-Altstadt/Nord oder in unmittelbarer Nähe darstellbar ist. Hierbei 
sind ebenfalls denkbare Interimslösungen darzustellen. Die Ergebnisse der gesamten 
Prüfung sind dem Rat der Stadt Köln möglichst bis zur Sommerpause darzustellen. 
 
5. Dabei soll ebenfalls geprüft werden, ob eine Doppelnutzung des Standortes Gereons-
mühlengasse 4 durch die Rückkehr des Weiterbildungskollegs (in Abendform) und 
des Bildungsganges Abendrealschule, die beide aktuell an den Standort Judenkirch-
hofsweg 6 ausgelagert sind, aber ebenfalls zur BAN gehören, unter den Aspekten 
von Synergie und Nachhaltigkeit, möglich ist.    
 
 
6. Sollte auf Basis der Prüfung der Schulbau GmbH eine (quasi) Ein-Standort-Lösung an 
der Gereonsmühlengasse 4 für das Gymnasiums Neustadt-Nord möglich sein, aber  
keine Rückkehr des Weiterbildungskollegs und des Bildungsgangs Abendrealschule 
an diesem Standort, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Schulverwaltung eine ent-
sprechende V orlage (Beauftragung der Schulbau GmbH mit der Umsetzung der Maß-
nahme / Auflösung des T eilstandortes Dagobertstraße 79, 50668 Köln- Altstadt/Nord 
des Weiterbildungskollegs (in Abendform) und den Umzug des Bildungsganges Abend-
realschule an den Standort Judenkirchhofsweg 6, 50679 Köln-Deutz / dauerhafter V er-
bleib des an den Standort Judenkirchhofsweg 6, 50679 Köln-Deutz ausgelagerten Wei-
terbildungskollegs (mit den Bildungsgängen Abendrealschule und Abendgymnasium 
und dauerhafte gemeinsame Nutzung des Standorts mit dem Weiterbildungskolleg 
Köln-Kolleg) vorzubereiten und dem Rat der Stadt Köln zur Entscheidung vorzulegen. 
Dabei sind auch die (Bau-) Maßnahmen dazulegen, die für eine zukunftsfähige Koexis-
tenz aller drei Schulformen am Judenkirchhofs notwendig sind.   
 
7. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die V erwaltung erneut weitere alternative Ein-Stand-
ort-Lösungen für das Gymnasiums Neustadt-Nord intensiv zu prüfen. Hierbei sollen 
städtische und nicht-städtische Liegenschaften in Betracht gezogen werden. Die Er-
gebnisse der Prüfung sind dem Rat der Stadt Köln möglichst bis zur Sommerpause 
vorzulegen. 
 
8. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die V erwaltung in der für das Frühjahr angekündigten 
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2026 die Perspektiven für die Haupt-
schulen in Köln darzustellen sowie die Möglichkeiten und Chancen der Einrichtung von 
Hauptschulzweigen an Realschulen (Hauptschulbildungsgang an Realschulen ab 
Klasse 7 gemäß §15 Abs. 6 SchulG NRW) zu prüfen und darzustellen. 
 
9. Der Rat der Stadt Köln bittet die V erwaltung die Kommunikation mit und die Einbindung 
der beteiligten Akteure noch weiter zu verbessern und frühzeitig sicherzustellen.

- 3 - 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lino Hammer    gez. Niklas Kienitz   
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer   CDU- Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Pascal Pütz    gez. Lucas Sickmöller 
SPD- Fraktionsgeschäftsführer   Volt- Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Ulrich Breite 
FDP-KSG- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

04.02.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0231/2026
Typ
Gem. Änderungsantrag (Rat)
Datum
03.02.2026
Erstellt
03.02.2026 15:23