AN/0231/2026
Änderungsantrag zu TOP 03.1: „Gestaltung der Schullandschaft im Stadtbezirk Innenstadt betreffend Gymnasium Neustadt-Nord - Katholische Hauptschule am Rhein - Weiterbildungskollegs“
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Rat)
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Fraktion Bündnis90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herrn Dr. Helge Schlieben Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 03.02.2026 AN/0231/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.02.2026 Änderungsantrag zu TOP 03.1: „Gestaltung der Schullandschaft im Stadtbezirk Innenstadt betreffend Gymnasium Neustadt-Nord - Katholische Hauptschule am Rhein - Weiterbildungskollegs„ Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum TOP 3.1 zur Be- schlussfassung in die T agesordnung der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbil- dung am 04.02.2026 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschluss wird wie folgt geändert: 1. Der Rat der Stadt Köln lehnt die von der V erwaltung vorgeschlagene dauerhafte T ei- lung des Gymnasiums Neustadt-Nord (zurzeit Ubierring 45, 50678 Köln-Altstadt/Süd) auf zwei Standorte und die geplante Schließung der Katholischen Hauptschule am Rhein, Niederichstr. 1-3, 50668 Köln-Altstadt/Nord (Schulnummer 141021) zum jetzi- gen Zeitpunkt ab. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium Neustadt-Nord, Ubierring 45, 50678 Köln-Altstadt/Süd abweichend von der grundlegend festgelegten Vierzügigkeit in der Sekundarstufe I zu den Schuljahren 2026/27 und 2027/28 jeweils maximal drei oder -falls eine Zustimmung der Bezirksregierung Köln erreicht werden kann- jeweils zwei Eingangsklassen aufnimmt. - 2 - 3. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium Neustadt-Nord, Ubierring 45, 50678 Köln-Altstadt/Süd, so lange wie möglich am derzeitigen Interimsstandort ver- bleibt. Hierfür beauftragt er die V erwaltung mit der Prüfung und Umsetzung möglicher baulicher V eränderungen bzw. Erweiterungen. 4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Schulbau GmbH zu prüfen, ob und falls ja, wie und unter welchen Rahmenbedingungen ein dauerhafter V erbleib des gesamten Gym- nasiums Neustadt-Nord am derzeit zu sanierenden Schulgrundstück Gereonsmühlen- gasse 4, 50670 Köln-Altstadt/Nord oder in unmittelbarer Nähe darstellbar ist. Hierbei sind ebenfalls denkbare Interimslösungen darzustellen. Die Ergebnisse der gesamten Prüfung sind dem Rat der Stadt Köln möglichst bis zur Sommerpause darzustellen. 5. Dabei soll ebenfalls geprüft werden, ob eine Doppelnutzung des Standortes Gereons- mühlengasse 4 durch die Rückkehr des Weiterbildungskollegs (in Abendform) und des Bildungsganges Abendrealschule, die beide aktuell an den Standort Judenkirch- hofsweg 6 ausgelagert sind, aber ebenfalls zur BAN gehören, unter den Aspekten von Synergie und Nachhaltigkeit, möglich ist. 6. Sollte auf Basis der Prüfung der Schulbau GmbH eine (quasi) Ein-Standort-Lösung an der Gereonsmühlengasse 4 für das Gymnasiums Neustadt-Nord möglich sein, aber keine Rückkehr des Weiterbildungskollegs und des Bildungsgangs Abendrealschule an diesem Standort, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Schulverwaltung eine ent- sprechende V orlage (Beauftragung der Schulbau GmbH mit der Umsetzung der Maß- nahme / Auflösung des T eilstandortes Dagobertstraße 79, 50668 Köln- Altstadt/Nord des Weiterbildungskollegs (in Abendform) und den Umzug des Bildungsganges Abend- realschule an den Standort Judenkirchhofsweg 6, 50679 Köln-Deutz / dauerhafter V er- bleib des an den Standort Judenkirchhofsweg 6, 50679 Köln-Deutz ausgelagerten Wei- terbildungskollegs (mit den Bildungsgängen Abendrealschule und Abendgymnasium und dauerhafte gemeinsame Nutzung des Standorts mit dem Weiterbildungskolleg Köln-Kolleg) vorzubereiten und dem Rat der Stadt Köln zur Entscheidung vorzulegen. Dabei sind auch die (Bau-) Maßnahmen dazulegen, die für eine zukunftsfähige Koexis- tenz aller drei Schulformen am Judenkirchhofs notwendig sind. 7. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die V erwaltung erneut weitere alternative Ein-Stand- ort-Lösungen für das Gymnasiums Neustadt-Nord intensiv zu prüfen. Hierbei sollen städtische und nicht-städtische Liegenschaften in Betracht gezogen werden. Die Er- gebnisse der Prüfung sind dem Rat der Stadt Köln möglichst bis zur Sommerpause vorzulegen. 8. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die V erwaltung in der für das Frühjahr angekündigten Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2026 die Perspektiven für die Haupt- schulen in Köln darzustellen sowie die Möglichkeiten und Chancen der Einrichtung von Hauptschulzweigen an Realschulen (Hauptschulbildungsgang an Realschulen ab Klasse 7 gemäß §15 Abs. 6 SchulG NRW) zu prüfen und darzustellen. 9. Der Rat der Stadt Köln bittet die V erwaltung die Kommunikation mit und die Einbindung der beteiligten Akteure noch weiter zu verbessern und frühzeitig sicherzustellen. - 3 - Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU- Fraktionsgeschäftsführer gez. Pascal Pütz gez. Lucas Sickmöller SPD- Fraktionsgeschäftsführer Volt- Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP-KSG- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0231/2026
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (Rat)
- Datum
- 03.02.2026
- Erstellt
- 03.02.2026 15:23