4108/2021
Außengastronomie auf Parkplätzen im Stadtbezirk Nippes - Umsetzung und Verstetigung
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
1704 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 4108/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.12.2021 Außengastronomie auf Parkplätzen im Stadtbezirk Nippes - Umsetzung und Verstetigung Das Bündnis 90 – Die Grünen bat mit Anfrage AN/1874/2021 um Beantwortung der folgenden Fragen durch die Verwaltung: 1. Inwieweit wurde die am 24.06.2021 vom Stadtrat beschlossene gebührenfreie Nutzung von Parkplätzen für die Außengastronomie bis zum 31.12.2021 bereits in Nippes umgesetzt bzw. ermöglicht? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung ist dem politischen Wunsch auch für den Stadtbezirk Nippes nachgekommen. 2. Wie viele und welche Außengastronomie-Plätze wurden a) generell b) zusätzlich zu den zuvor bestehenden und c) auf bisherigen Autoparkplatzflächen geschaffen? Antwort der Verwaltung: Insgesamt wurden 97 Außengastronomien im öffentlichen Straßenland genehmigt. In 30 Fällen wurden Bestands-Außengastronomien temporär erweitert, 8 neue Flächen genehmigt und 12 Parkplätze bzw. Parkflächen zur Verfügung gestellt. 3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die bis zum 31.12.2021 bereitgestellten zusätzlichen Flächen zu verstetigen? Antwort der Verwaltung: Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind per Gesetz zu befristen und dürfen nur auf Widerruf erteilt werden. Die Möglichkeit einer widmungsfremden Außengastronomie im öffentlichen Straßenland ist daher in jedem Einzelfall und wiederkehrend zu prüfen. Sofern die Rahmenbedingungen eine Außengastronomie zulassen, würde auch zukünftig eine – temporäre – Erlaubnis erteilt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4108/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.11.2021
- Erstellt
- 22.11.2021 15:50