Mandari Insight

1768/2017

Plangenehmigungsverfahren für die 1. Baustufe des Projekts Elektronisches Stellwerk (ESTW) linke Rheinseite

Beschlussvorlage Ausschuss 28.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 19.10.2017, TOP 3.3

Anlage 3 - Lageplan Technik-Modulgebäude (ESTW-UZ)

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Anlage 4 - Stellungnahme

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Anlage 5 - Anlage 1 zur Stellungnahme

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Anlage 9 - Beantwortung der Nachfragen aus der Bezirksvertretung Ehrenfeld

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 7 - Anlage 3 zur Stellungnahme

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Anlage 2 - Erläuterungsbericht

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Anlage 1 - Lageplan

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Anlage 6 - Anlage 2 zur Stellungnahme

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Anlage 8 - Teiländerung der Stellungnahme vom 31.05.2017

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Anlage 3 - Lageplan Technik-Modulgebäude (ESTW-UZ)

338 Zeichen

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Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H Sig H 
IBV-Fa-2014.ctb 
(AC2014)  G:\Verkehr\V8458-1211_ESTW_linke_Rheinseite\02 Planwerk\4_Genehmigung\04-LP\DWG\8458-G-V-1T-LP-0_21.dwg 
Layout: 2630AO 
LayStatus-Manager: 
Plotstil:

Anlage 4 - Stellungnahme

46183 Zeichen

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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- 
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
  Bauverwaltungsamt 
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
Auskunft Herr Weiler, Zimmer 14 C 46 
Telefon 0221 221-25859, Telefax 0221 221-23639 
E-Mail bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr 
Di. 08.00 - 18.00 Uhr 
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 
und nach besonderer Vereinbarung 
 
KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 
Bus Linien 150, 153, 156 
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und 
Fernverkehr 
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena 
 
62 
Stadt Köln - Bauverwaltungsamt 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
 
Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln)  
- z. Hd. Herrn Wille - 
Werkstattstraße 102 
50733 Köln 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
Gz.: 641pa/013-
2017#018 
621/2-62.21.01-255  31.05.2017 
 
 
Plangenehmigungsverfahren gemäß § 18 Allgemeines Ei senbahngesetz (AEG) i.V.m. 
§ 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für  das Vorhaben „ESTW Linke 
Rheinseite – 1. Baustufe“ 
 
Sehr geehrter Herr Wille, 
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 06.04.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit: 
Grundsätzlich begrüßt die Stadt Köln alle Maßnahmen zur Verbesserung der Bahninfrastruk- 
tur in Köln. Im vorliegenden Fall wird jedoch der a nvisierte Standort des geplanten Modulge- 
bäudes für das ESTW-UZ hinter dem Mediapark – die Z ufahrt bindet hinter dem Saturn  
(Maybachstraße 115) an – abgelehnt. 
Dieser Standort steht aus stadtplanerischen Gesichtspunkten im Konflikt mit der geplanten 
und vom Rat der Stadt Köln als Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen 
(„Neue Flächen für den Wohnungsbau“) im Dezember 2016 beschlossenen Wohnbauerwei- 
terungsfläche. Seit der Freistellung als Bahnbetriebsfläche im Jahr 2014 ist die geplante 
Wohnbauerweiterungsfläche in die Planungshoheit der Stadt Köln übergegangen. 
In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln ist der Standort des geplanten 
ESTW-UZ aus den vorgenannten Gründen daher zu verlegen. 
Gegen die geplante Maßnahme der Kabeltrassen für die Umsetzung neuer Signaltechnik 
sowie gegen die temporär in Anspruch genommen Flächen der Baustelleneinrichtung beste- 
hen aus stadtplanerischen Gesichtspunkten allerdings keine Bedenken. 
Ebenso wenig bestehen Bedenken, die Baustelleneinrichtungsflächen nördlich des Medi- 
aparks, die nur für eine temporäre Nutzung vorgesehen sind, zu errichten, da mit einer Rea- 
lisierung von Wohnbauflächen in diesem Bereich erst nach 2020 zu rechnen ist. 
Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Frau Hüser 
(Telefon: 0221-221-26206; E-Mail: martina.hueser@stadt-koeln.de).

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Im Übrigen bitte ich vorsorglich die folgenden Belange zu berücksichtigen: 
 
Straßen und Verkehr 
Gegen die eingereichten Plangenehmigungsunterlagen für das hier zur Rede stehende Vor- 
haben bestehen seitens des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik keine grundsätzlichen 
Bedenken, wenn die nachfolgenden Forderungen und Hinweise beachtet werden: 
Unter Punkt 7 des Erläuterungsberichtes sind die temporär zu errichtenden Anlagen 
(Baustelleneinrichtungs- und Erschließungsflächen einschließlich der Baustellenzufahrten) 
aufgeführt und entsprechend in den Lageplänen dargestellt. Grundsätzlich kann hierzu nur 
eine erste Bewertung der Planunterlagen stattfinden, da keine Angaben zu den täglichen 
Lkw-Transporten (Sattelauflieger) für die einzelnen Zufahrten aus den Planunterlagen er- 
sichtlich sind. Die Zu- und Abfahrten der vorgeschlagenen Flächen müssen hinsichtlich der 
Verkehrssicherheit im weiteren Verfahren im Einzelnen mit dem Amt für Straßen und Ver- 
kehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: strassen-verkehrstechnik@stadt-
koeln.de) abgestimmt werden. Dies sollte jedoch spätestens im Zuge der Ausführungspla- 
nung erfolgen. Bauliche Anpassungen und Rückbaumaßnahmen, temporäre Sicherungs- 
maßnahmen, Signalisierung und Absperrungen müssen auf Kosten der Vorhabenträgerin 
erfolgen. 
Zu den dargestellten Baustelleneinrichtungsflächen und den Baustellenzufahrten ergeben 
sich bereits folgende Forderungen und Hinweise, die im weiteren Verfahren zu beachten 
sind: 
• Zur Baustellenzufahrt Nr. 81 (Geldernstraße) muss im Weiteren geprüft werden, ob alle 
dargestellten Fahrbeziehungen zugelassen werden können. 
• Die Baustellenzufahrt Nr. 83 (Innere Kanalstraße) liegt im Kurvenbereich an einer Haupt- 
verkehrsstraße. Hier ist die An- und Abfahrt in Abwägung der täglichen Lkw-Transporte 
abzuklären. 
• Die Baustellenzufahrt Nr. 87 (Mediapark) darf nur über die Krefelder Straße / Maybach- 
straße erfolgen. Die Zufahrt über die Ritterstraße ist auszuschließen. 
• Bei der Baustellenzufahrt Nr. 89 (Schmalbeinstraße ) ist die Zufahrt zur Baustelleneinrich- 
tungsfläche über den Gehwegbereich bautechnisch herzurichten. 
• Bei der Baustellenzufahrt Nr. 94 ist nicht erkennb ar, an welche öffentliche Straße der hier 
dargestellte Zufahrtsweg anschließen soll. Auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen ist 
keine eindeutige Aussage möglich. 
• Bei der Baustellenzufahrt Nr. 96 und Nr. 97 (Hönin ger Weg) handelt es sich um eine heu- 
te nur mit Ausnahme zu befahrene schmale Sackgasse durch den Grünzug mit teilweisem 
Waldbestand. Dies erlaubt keine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Fahrzeu- 
ge. Der Höninger Weg wird heute fast ausschließlich von Fußgängern und Radfahrern 
genutzt. Es bietet sich im weiteren Verlauf ein Durchlass unter der Bundesautobahn 4 an, 
der die Wegeverbindung Richtung Hürth ermöglicht. Die Verkehrsführung ist so nicht 
möglich. 
Es ist sicherzustellen, dass der Baustellenverkehr keine Verunreinigungen auf öffentlichen 
Straßenflächen verursacht. Im Bereich der Ausfahrten der jeweiligen Baustelleneinrichtungs- 
flächen ist bei Bedarf eine regelmäßige Reinigung der Straßenflächen durchzuführen. 
Bei einem Eingriff ins öffentliche Straßenland ist die Maßnahme mindestens drei Wochen vor 
Baubeginn anzuzeigen, gegebenenfalls ist gemeinsam mit dem Amt für Straßen und Ver- 
kehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-M ail: strassen-verkehrstechnik@stadt-
koeln.de) ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. 
Die Genehmigung der Baustelleneinrichtungsfläche er folgt über einen Verkehrszeichenplan, 
der rechtzeitig, das heißt mindestens sechs Wochen vor Baubeginn einzureichen ist. An-

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sprechpartner für StVO-Anordnungen, Baustellengeneh migungen und Ordnungsangelegen- 
heiten im Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Will y-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Herr 
Kemp (Telefon: 0221-221-27830; E-Mail: stefan.kemp@stadt-koeln.de). 
 
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Gegen die eingereichten Plangenehmigungsunterlagen für das hier zur Rede stehende Vor- 
haben bestehen seitens des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau keine grundsätz- 
lichen Bedenken. Auf den folgenden Sachverhalt wird jedoch hingewiesen: 
Entlang der Trasse sind mehrere Bauwerke des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahn- 
bau betroffen. Konkret handelt es sich hierbei um die Bauwerke: 
• Im Abschnitt 261OAG - Stützwand und Trogbauwerk mi t den BW Nr.: 6961320 bzw. 
6920135 
• Im Abschnitt 26030AO und 2630AS - Fußgängerbrücke,  BW Nr.: 6935310, Tunnel Erft- 
straße BW Nr.: 6941170 und Eisenbahnbrücke, BW Nr.: 6941160 
• Im Abschnitt 2630AX - Haltestelle Dasselstraße/Bf Süd, BW Nr.: 6921513 Im Abschnitt 
2630BI - Tunnel Gürtelbahn, BW Nr.: 6941220 
Es ist zu gewährleisten, dass durch das beabsichtigte Bauvorhaben sämtliche Bauwerke, die 
sich im Bestand des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau befinden, nicht in ihrem 
Zustand und ihrer Funktionen beeinträchtigt werden. 
Vor einer eventuellen Überbauung oder Veränderung der oben genannten Bauwerke sind 
gesonderte Abstimmungen mit dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau zu führen. 
Hierbei muss die Vorhabenträgerin das beigefügte Merkblatt zum Schutz von Ingenieurbau- 
werken des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau der Stadt Köln (M-SIB Version 
1_6) beachten. 
Ansprechpartner im Amt für Brücken, Tunnel und Stad tbahnbau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 
Köln ist Herr Grimsehl (Telefon: 0221-221-23458; E-Mail: uwe.grimsehl@stadt-koeln.de). 
 
 
Brandschutz  
Die Feuerwehrzufahrt muss am Beginn ein amtlich gekennzeichnetes Hinweisschild erhal-
ten, das von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar ist. Das Hinweisschild muss der 
DIN 4066-D1 entsprechen und mindestens 594 mm x 210 mm groß sein, die jeweils erste 
Textzeile muss die Mindestschriftgröße nach DIN 4066-D1 in Verbindung mit DIN 825 auf- 
weisen. Das Schild muss mit der Beschriftung 
„Feuerwehrzufahrt 
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin 
Bauaufsichtsamt“ 
 
 
versehen sein. 
Es bestehen keine Bedenken, am Anfang der Feuerwehrzufahrt entsprechende Sperrvorrich-
tungen (Sperrbalken, Ketten oder Sperrpfosten) vorzusehen, wenn sie Verschlüsse erhalten, 
die mit dem Schlüssel A für Überflurhydranten nach DIN 3223 oder mit einem Bolzenschnei- 
der geöffnet werden können (bei Vorhängeschlössern nicht zu kurze Bügel, 0 < 8mm), oder 
wenn diese mit einer Verschlusseinrichtung gemäß DIN 14925 ausgestattet werden.

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Sollte ein Tor als Sperrvorrichtung am Anfang der Feuerwehrzufahrt ausgeführt werden, ist 
für einen Notfall, wie beispielsweise einen Brandfall, der Feuerwehr ein unverzüglicher ge- 
waltfreier Zugang zum Grundstück zu ermöglichen. Aus diesem Grund wird es für erforder- 
lich gehalten, in der Nähe des Grundstückzuganges, beispielsweise der Nähe des Tores, ein 
Feuerwehrschlüsseldepot "Typ B" (Klasse 1: Geringes Risiko FSD 1 gemäß DIN 
14675:2003-11) in Abstimmung mit der Berufsfeuerwehr Köln, Abteilung Gefahrenvorbeu- 
gung, Neusser Landstraße 2, 50735 Köln (Telefon: 0221-9748-0; E-Mail: feuerwehr@stadt-
koeln.de) anzubringen. Alternativ kann das Tor mit einer Doppelschließung ausgestattet 
werden, die es der Feuerwehr ermöglicht, mit einem von ihr vorgehaltenen Schlüssel das Tor 
zu öffnen. Auch für diesen Fall ist eine Abstimmung mit der Berufsfeuerwehr Köln, Abteilung 
Gefahrenvorbeugung, Neusser Landstraße 2, 50735 Köln (Telefon: 0221-9748-0; E-Mail: 
feuerwehr@stadt-koeln.de) erforderlich. 
 
 
Archäologische Bodendenkmalpflege / Bodendenkmalschutz  
Das geplante Modulgebäude ESTW-UZ am Mediapark liegt im Bereich von Fort VIII – Prinz 
Heinrich von Preußen. Das Fort wurde 1822-1825 als Teil des Inneren Festungsgürtels von 
Köln errichtet. Nach Aufgabe ihrer militärischen Funktion in den 1880er Jahren wurde die 
Anlage um 1912 zum Teil abgebrochen. Es ist davon auszugehen, dass sich der Abbruch 
seinerzeit lediglich auf die oberirdischen Bauten des Festungsbauwerkes beschränkte, wäh- 
rend der unterirdische Baubestand weitgehend erhalten blieb. Das preußische Festungs- 
bauwerk erfüllt die Voraussetzungen nach § 2 und 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pfle- 
ge der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) für eine 
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Köln. 
Das geplante Modulgebäude ESTW-UZ wird voraussichtlich in das historische Festungs- 
bauwerk eingreifen. Insofern ist entgegen der zusammenfassenden Darstellung in der Ge- 
nehmigungsplanung zu den Umweltauswirkungen der Planung zwingend eine Betroffenheit 
des Schutzgutes „Kultur und Sachgüter“ festzustellen. 
Die Vorhabenträgerin hat daher Maßnahmen des Denkmalschutzes zu gewährleisten, die 
nach Art und Umfang angemessen und geeignet sind, eine durch das Bauvorhaben verur- 
sachte Zerstörung von Bodendenkmälern im öffentlichen Interesse zu vermeiden, bzw. so- 
weit zu minimieren, wie dies unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit 
möglich ist. 
Belange des Bodendenkmalschutzes stehen dem Vorhaben nur dann nicht entgegen, wenn 
Sicherungsmaßnahmen in Form einer umfassenden archäologischen Untersuchung und 
Dokumentation der zu erwartenden archäologischen Baubefunde gewährleistet werden. Die 
Durchführung der archäologischen Maßnahmen erfordert eine detaillierte Abstimmung mit 
dem Römisch-Germanischen Museum der Stadt Köln als zuständigem Fachamt für Archäo- 
logische Bodendenkmalpflege / Bodendenkmalschutz sowie Untere Denkmalbehörde. 
Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum – Archäologische Bodendenkmalpfle- 
ge / Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln ist Herr Wagner (Telefon: 0221-221-
24585; E-Mail: gregor.wagner@stadt-koeln.de). 
 
 
Landschaftspflege und Grünflächen 
Die Errichtung einer temporären Baustellenzufahrt auf den Flurstücken Gemarkung Köln, 
Flur 035, 3461/167 und 3460/167 (Grunderwerbsverzeichnis 11 und 12, Bauwerksverzeich-

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nis 88) wird aus Sicht des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen abgelehnt. Die Flä- 
chen stehen wegen einer bestehenden vertraglichen Regelung nach dem Bundeskleingar- 
tengesetz nicht für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung. 
Bei dem Flurstück Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1079, (Grunderwerbsverzeich- 
nis 3, Bauwerksverzeichnis 83) handelt es sich um eine im Landschaftsschutzgebiet liegen- 
de städtische Forstfläche. Beginn und Ende der Baumaßnahme sind Herrn Michael Hundt 
vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Abteilung Forst (Forstbetriebsbezirk links- 
rheinisch), Weiler Weg 95, Hirschhof, 50765 Köln, (Telefon: 0221-221-799520, E-Mail: mi- 
chael.hundt@stadt-koeln.de ), mit einem Vorlauf von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. 
Die in unmittelbarer Nähe des Vorhabens stehenden Bäume sind zu erhalten und vor und 
während der Baumaßnahme gemäß der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbestän- 
den und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), der RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage 
von Straßen – RAS, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträu- 
chern im Bereich von Baustellen) und § 14 der Bauordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW) vor jeglichen Beschädigungen und Verletzun- 
gen an ihren ober- und unterirdischen Teilen zu schützen. 
Um die angrenzenden städtischen Vegetationsflächen ist ein Bauzaun in massiver Bauweise 
aufzustellen und entsprechend standsicher zu verankern. Alle entstehenden forstwirtschaftli- 
chen Schäden sind zu entschädigen. 
Alle weiteren städtischen Vegetationsflächen, die durch die Maßnahme in Anspruch ge-
nommen werden sollen (Bauwerksverzeichnis 96, 97, 98 und 99), sind nach den oben ge-
nannten fachlichen Gesichtspunkten (DIN 18920, RAS-LP-4) vor Beschädigungen zu schüt- 
zen. 
Die nicht zur Baustelle gehörenden Vegetationsflächen dürfen nicht als Lagerfläche genutzt 
werden. Es wird untersagt, in diesem Bereich mit Maschinen oder Fahrzeugen zu fahren 
oder diese dort abzustellen. 
Die Flächen im unmittelbaren Einzugsbereich der Baustelle sind von Unrat und Abfall sauber 
zu halten und zu pflegen. 
Arbeiten im Wurzel- und Kronenbereich städtischer Bäume sind vor Baubeginn, zur Ver-
meidung von eventuellen Auseinandersetzungen über die Regulierung von Pflanzenschä- 
den, mit Herrn Werner Becker vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Abteilung 
Stadtgrün, Stolberger Straße 11, 50933 Köln, (Telefon: 0221-221-38408, E-Mail: wer- 
ner.becker@stadt-koeln.de 
) abzustimmen und von einer Fachfirma des Garten- und Land- 
schaftsbaues durchführen zu lassen. 
Beginn und Ende der Baumaßnahme sind dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, 
Abteilung Stadtgrün mit einem Vorlauf von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. 
Nach Beendigung der Bauarbeiten sind die beanspruchten Flächen schnell und ord-
nungsgemäß in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Abteilung 
Stadtgrün wieder herzustellen. Für die Flächen ist seitens der Vorhabenträgerin gegebenen- 
falls eine Fertigstellungs- und Entwicklungspflege zu beauftragen. Sämtliche vegetations- 
technischen Arbeiten sind durch Fachfirmen des Garten- und Landschaftsbaus auszuführen. 
Die Abnahme der Flächen ist bei dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Abteilung 
Stadtgrün schriftlich zu beantragen. 
Alle mit der Baumaßnahme verbundenen Kosten, einschließlich Folgekosten, gehen zu Las- 
ten der Vorhabenträgerin. 
Ansprechpartnerin im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Willy-Brandt-Platz 2, 
50679 Köln ist Frau Weber (Telefon: 0221-221-26188; E-Mail: frauke.weber@stadt-
koeln.de).

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Landschafts- und Artenschutz 
Landschaftsschutz 
Im Rahmen des hier zur Rede stehenden Vorhabens werden umfangreiche Maßnahmen auf 
einer Strecke von etwa 12 km durchgeführt. Hierzu liegt ein landschaftspflegerischer Begleit- 
plan vor (Unterlage 10.1 gemäß Erläuterungsbericht). Durch die Maßnahmen sind zwei 
Landschaftsschutzgebiete (LSG) und ein geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) betrof- 
fen. 
Es handelt sich hierbei um: 
• LSG L 16 „Innerer Grüngürtel“ 
• LSG L 17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marie nburg und verbindende Grünzüge“ 
• GLB LB 1.01 „Bahnbegleitende Brachflächen nördlich  des (zukünftigen) Mediapark Ge- 
bäudes“ 
Die Auswirkungen in diesen Bereichen begrenzen sich auf den bahnparallelen Arbeitsraum 
am Schienenweg (etwa 1,00 m ab Unterkante Schotterflanke). Im Rahmen der Baufeldfrei- 
machung wird die bahnparallel verlaufende Ruderalflur gemäht bzw. gemulcht. Durch Ru- 
deralsukzession ist eine ökologisch gleichwertige Regeneration abzusehen. Die beiden 
Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) mit der Bauwerks-Nr. 84 und 95 liegen in den 
oben genannten Landschaftsschutzgebieten. Vorgesehen ist die Nutzung dieser Flächen 
zum Lagern von Materialien. Diese Nutzung begrenzt sich auf offene vegetationsarme Flä- 
chen. Für die Herrichtung der BE-Flächen werden keine Gehölze beseitigt. 
Aufgrund des Neubaus ist eine Vollversiegelung von 300 m² notwendig, diese Fläche liegt 
nicht im Schutzgebiet. Dagegen wird beim Abriss der beiden Stellwerke jeweils eine Fläche 
von 55 m² wieder entsiegelt (zusammen: 110 m²), sodass das Vorhaben teilweise kompen- 
siert werden kann.  
Das Kompensationsdefizit von 190 m² lässt sich nach Angaben der Vorhabenträgerin vor Ort 
nicht ausgleichen. Eine Realkompensation wäre grundsätzlich wünschenswert. Die Details 
zum Ausgleich über eine Ersatzgeldleistung werden im Zuge der Eingriffs-Ausgleichsregel-
ung über die Höhere Naturschutzbehörde festgesetzt. 
 
Gegen das hier zur Rede stehende Vorhaben bestehen bei Einhaltung der folgenden Ne- 
benbestimmungen und Hinweise keine rechtlichen Bedenken: 
 
Nebenbestimmungen: 
• Die Inhalte des Landschaftspflegerischen Begleitpl ans (DB Engineering & Consulting 
GmbH, Köln Dezember 2016) insbesondere Kapitel 4 sind umzusetzen. 
• Erdanschüttungen im Wurzelbereich von Bäumen sind zu unterlassen. 
• Die Gefährdung des Bodens sowie des Grundwassers d urch Einträge von Schadstoffen 
(insbesondere durch lösliche und mobile Spurenstoffe durch Maschineneinsatz oder Un- 
fälle) ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. 
• Bodenverdichtungen auf den unversiegelten Grünfläc hen sind zu vermeiden. Schwere 
Fahrzeuge sollen nach Möglichkeit die bereits versiegelten Flächen nicht verlassen.

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• Zwingend erforderliche Gehölzrückschnitte dürfen n ur durchgeführt werden, sofern 
dadurch keine aktuell genutzten Fortpflanzungs- und Ruhestätten beschädigt oder zer- 
stört werden. 
• Zum Schutz angrenzender Gehölze und zu erhaltender  Gehölze im Baufeld sind die 
Vorschriften der DIN 18920 und RAS-LP4 zu berücksichtigen und einzuhalten. 
Es sind etwa 860 lfm Schutzzäune gegenüber zu schützendem Gehölzbestand zu errich- 
ten und während der Bauzeit funktionstüchtig zu halten. Im Einzelnen sind dies: 
- BE-Fläche Innere Kanalstraße Bauwerks-Nr. 83 und 84: 135 lfm Schutzzaun 
- BE-Fläche Stellwerk Köln-West Bauwerks-Nr. 88 und 89: 110 lfm Schutzzaun 
- BE-Fläche Stellwerk Esf II, Esf III, Esf Bauwerks-Nr. 90/91/92: 170 lfm Schutzzaun 
- BE-Fläche Zufahrtweg „Am Eifeltor“ Bauwerks-Nr. 95: 170 lfm Schutzzaun 
- BE-Fläche Höninger Weg Bauwerks-Nr. 96 und 97: 130 lfm Schutzzaun 
- BE-Fläche BAB A 4 Bauwerks-Nr. 98 und 99: 145 lfm Schutzzaun 
• Zwecks Ausmagerung der Ruderalflächen sollte das M ähgut abgefahren werden. 
 
Hinweise: 
• Lärm- und Abgasbelastungen durch Baufahrzeuge und Baumaschinen sind durch geeig- 
nete Maßnahmen wie beispielsweise den Einsatz von lärmgedämpften Maschinen zu be- 
grenzen. Die Baufahrzeuge sind ordnungsgemäß zu inspizieren. Bodenverunreinigungen 
bei der Lagerung von Stoffen und der Demontage von Bauteilen sind zu vermeiden. 
• Da es sich bei der Benutzung der Baustelleneinrich tungsflächen (BE-Flächen) in den 
oben genannten Schutzgebieten um geringfügige Beeinträchtigungen und nur temporäre 
Eingriffe handelt, die weder den Charakter der Landschaftsschutzgebiete verändern noch 
dem Schutzzweck zuwiderlaufen, beabsichtigt das Umwelt- und Verbraucherschutzamt, 
für das hier zur Rede stehende Vorhaben eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 26 Ab- 
satz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 23 Absatz 1 des Gesetzes zum 
Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) 
von den Verboten des Landschaftsplanes zu erteilen. 
 
Artenschutz 
Im Rahmen des hier zur Rede stehenden Vorhabens werden umfangreiche Maßnahmen auf 
einer Strecke von etwa 12 km durchgeführt. Hierzu haben artenschutzrechtliche Untersu- 
chungen stattgefunden. In der Artenschutzrechtlichen Unterlage 11.1 wurde dargelegt, dass 
eine Beeinträchtigung von Fledermäusen mittels einer ökologischen Baubegleitung während 
des Abbruchs der alten Stellwerke Köln-West und Köln-Süd ausgeschlossen werden kann. 
Jedoch stellt die Entfernung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von streng geschützten 
Arten einen Verstoß gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetzes 
(BNatSchG) dar. Entsprechend sind diese Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Form von 
Fledermauskästen auszugleichen. Hier bietet sich der Neubau des ESTW-UZ an. 
Weiterhin ist das untersuchte Artenrepertoire unvollständig. In die Betrachtung werden auch 
die Arten einbezogen, die gemäß Roter Liste im entsprechenden Naturraum bedroht sind. 
Die Beurteilung möglicher Verbotstatbestände im Hinblick auf bestimmte nicht planungsrele- 
vante Arten erfolgt üblicherweise im Planungs- und Zulassungsverfahren. Hierzu wird in der 
gemeinsamen Handlungsempfehlung in der Anlage 1 auf Seite 18 folgendes ausgeführt: 
„Sofern in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit besteht, dass die artenschutzrechtlichen 
Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG infolge des Vorhabens bei einer nicht planungsrelevan- 
ten Art erfüllt werden, wäre die Behandlung einer solchen Art im Planungs- und Zulassungs- 
verfahren geboten. Dies gilt zum Beispiel für Arten, die gemäß der Roten Liste im entspre-

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chenden Naturraum bedroht sind, oder bei bedeutenden lokalen Populationen mit nennens- 
werten Beständen im Bereich des Plans/ Vorhabens.“ Hier beispielsweise bezogen auf den 
Haussperling. Somit muss von einer worst-case Analyse ausgegangen werden und es wird 
empfohlen, Nistkästen für den Haussperling an den Neubau des ESTW-UZ zu montieren.  
Es wurden flächendeckend Mauer- und Zauneidechsenvorkommen festgestellt oder zumin- 
dest stark vermutet. Entsprechend sind hier zwingend entsprechende Vermeidungs- und 
Minderungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen. In der Artenschutzrechtlichen Unterlage 
wurden nur unzureichende Maßnahmen dargelegt. Damit das hier zur Rede stehende Vor- 
haben nicht gegen die Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt, sind die Baustel- 
leneinrichtungs- und Arbeitsbereiche mittels eines Reptilienzauns gegen Einwanderung der 
Echsen zu sichern. Mauer- und Zauneidechsen sind aus den Bereichen abzufangen und in 
Bereiche umzusiedeln, die für diese Arten attraktiv gestaltet wurden: Steinhaufen, Totholz- 
haufen, Sandhügel, Ruderalvegetation (Maße und Körnung gemäß entsprechender Litera- 
tur). Diese Flächen müssen im direkten Umfeld des Eingriffs hergestellt werden und stellen 
CEF-Flächen für Reptilien dar. 
Eine Ausnahmegenehmigung für die Tötung von streng geschützten Arten ist nur zu bean- 
tragen, wenn eine signifikante Höhe an Individuen nicht fachlich richtig umgesiedelt wurde. 
Mittels der oben beschriebenen CEF-Flächen und Umsiedlungen ist davon auszugehen, 
dass keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss.  
 
Gegen das hier zur Rede stehende Vorhaben bestehen bei Einhaltung der folgenden Ne- 
benbestimmungen und Hinweise keine rechtlichen Bedenken: 
 
Nebenbestimmungen: 
• Es sind Fledermauskästen als FCS-Maßnahme an dem N eubau des ESTW-UZ durch 
eine fachkundige Person in geeigneter Position zu installieren. Die Anzahl an Fle- 
dermauskästen ist durch diese fachkundige Person zu ermitteln. 
• Es sind Haussperlingsnistkästen als FCS-Maßnahme a n dem Neubau des ESTW-UZ 
durch eine fachkundige Person in geeigneter Position zu installieren. Die Anzahl an 
Haussperlingsnistkästen ist durch diese fachkundige Person zu ermitteln. 
• Für Mauer- und Zauneidechsen sind CEF-Maßnahmen in  Form von der Herstellung 
geeigneter Flächen im direkten Umfeld des Eingriffs herzustellen. Die Reptilien sind 
aus den Eingriffsflächen abzusammeln und auf geeignete CEF-Flächen umzusiedeln. 
Eine Wiederansiedlung der Reptilien auf den Eingriffsflächen wird durch einen Repti- 
lienzaun verhindert. Dieser Zaun wird nach erfolgten Bauarbeiten wieder entfernt. 
Diese Arbeiten haben durch eine fachkundige Person zu erfolgen und sind mit dem 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Naturschutzbehörde, Willy-Brandt-Platz-
2, 50679 Köln abzustimmen. Ansprechpartnerin ist Frau Löwisch (Telefon 0221-221-
36521; E-Mail: 
christina.loewisch@stadt-koeln.de).  
• Abbruch-, Rodungs- und Fällarbeiten haben außerhal b der Vogelbrutzeit – diese ver- 
läuft vom 01. März bis 30. September eines jeden Jahres – zu erfolgen. 
• Sollten dennoch Abbruch-, Rodungs- und Fällarbeite n zwingend in die Vogelbrutzeit 
fallen, ist eine ökologische Baubegleitung notwendig. Diese hat die Strukturen frühes- 
tens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten auf Besatz durch Vögel und / oder Fledermäuse 
zu untersuchen. Hierüber ist dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Natur- 
schutzbehörde, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln unaufgefordert ein Bericht zu über- 
mitteln. Ansprechpartnerin ist Frau Löwisch (Telefon 0221-221-36521; E-Mail: christi- 
na.loewisch@stadt-koeln.de).

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• Gehölze dürfen grundsätzlich nur in dem für das Vo rhaben notwendigem Maße und 
nach Erhalt der Baugenehmigung entfernt werden, außerhalb des Baufelds ist keine 
Entfernung von Gehölzen gestattet. 
• Die Beleuchtung ist insgesamt auf das Notwendige z u beschränken. Hierzu gehört 
auch die Abschaltung oder Reduzierung in problematischen Zeiten. Hierzu zählen 
insbesondere die Vogelzugzeiten vom 15. Februar bis 31. Mai sowie vom 1. August 
bis 30. November eines jeden Jahres. 
• Die Beleuchtungseinrichtungen müssen dicht sein, u m das Eindringen von Insekten 
zu verhindern. 
• Die Lichtabstrahlung ist nach unten zu richten, ho rizontale oder nach oben gerichtete 
Abstrahlung ist zu vermeiden. 
• Bei der Verwendung transparenter oder spiegelnder flächiger Glaselemente (Glas- 
wände, Absturzsicherungen, Fenster) oder anderer Baustoffe ist sicher zu stellen, 
dass diese für Vögel als Hindernis erkennbar sind. 
Der Außenreflexionsgrad der Glaselemente ist auf max. 8 %, bei Isolierverglasung 
auf max.15 % zu reduzieren. 
Das Bundesamt für Naturschutz verweist in diesem Zusammenhang auf den Leitfa- 
den zum vogelfreundlichen Bauen mit Glas, dem wichtige Hinweise zur Ausgestal- 
tung von Glasflächen entnommen werden können – hierzu wird auch auf das im In- 
ternet unter 
http://www.vogelglas.info/public/voegel_glas_licht_2012.pdf  abrufbare 
Dokument verwiesen. 
• Sollten auf den betroffenen Flächen Tiere besonder s geschützter Arten festgestellt 
werden, so ist der Antragsteller verpflichtet, die weiteren (Bau)Tätigkeiten unverzüg- 
lich einzustellen und umgehend mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere 
Naturschutzbehörde, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln Kontakt aufzunehmen, um das 
weitere Vorgehen abzustimmen. Ansprechpartnerin ist Frau Löwisch (Telefon 0221-
221-36521; E-Mail: christina.loewisch@stadt-koeln.de).  
 
Hinweise: 
• Die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Absatz  1 des Bundesnaturschutzgeset- 
zes (BNatSchG) sind zu beachten. Hiernach ist es insbesondere verboten, Tiere der 
besonders geschützten Arten zu verletzen oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, 
Wohn, Brut- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu 
zerstören. 
• Gem. § 39 Absatz 5 BNatSchG ist es verboten Bäume,  die außerhalb des Waldes, 
von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, He- 
cken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 
zum 30. September eines jeden Jahres abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. 
Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Naturschutzbe- 
hörde, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Frau Hofmann (Telefon 0221-221-24288; 
E-Mail: aileen.hofmann@stadt-koeln.de). 
 
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft 
Der Beginn und das Ende der Baumaßnahmen sind der Stadt Köln, Umwelt- und Verbrau- 
cherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“, Wil-

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ly-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de) jeweils 
eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. 
 
Abbruch 
Vor Beginn der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen ist der Stadt Köln, Umwelt- und Ver- 
braucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“, Willy-
Brandt-Platz 2, 50679 Köln (Vorabinformation möglich über Fax 0221 / 221-24612) ein Ab- 
bruch- und Wiederverwertungs- bzw. Entsorgungskonzept, das von einem Sachverständigen 
erstellt worden ist, vorzulegen. Das Konzept muss folgende Punkte beinhalten: 
• Aufnahme und Dokumentation der Gebäudesubstanz (ob er- und unterirdisch) und der 
technischen Anlagen sowie Darstellung der vorangegangenen Nutzung zur Erfassung 
entsorgungstechnisch problematischer Bereiche. 
• Analysenergebnisse von repräsentativen Proben zur Erfassung des Belastungsumfanges 
der Gebäudesubstanz sowie des Bodens und gegebenenfalls des Grundwassers bzw. 
Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung oder Sanierungsuntersuchung. 
• Beurteilung des anfallenden, gegebenenfalls kontam inierten Bau- / Abbruch- / Aushubma- 
terials auf der Grundlage der Analysenergebnisse und der Nutzungsrecherche hinsichtlich 
der Verwertungs- und Beseitigungsmöglichkeiten. 
• Klassifizierung der bei den Bau- / Abbruch- / Aush ubmaßnahmen anfallenden Stoffe nach 
der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung – 
AVV)  
• Beschreibung der erforderlichen Separierungsmaßnah men sowie Darstellung der vorge- 
sehenen Verwertungs- / Entsorgungswege (Verwerter, Abfallbehandlungsanlagen, Depo- 
nien, Entsorgungsunternehmen, Abbruchunternehmen oder ähnliches) für das gesamte 
anfallende, gegebenenfalls kontaminierte Bau- / Abbruch- / Aushubmaterial. 
• Nutzungsorientierte Sicherungsmaßnahmen für den ev entuell verbleibenden kontaminier- 
ten Boden. 
• Darstellung der zeitlichen Abfolge von Abbruch / V erwertung / Entsorgung und Sicherung 
/ Sanierung. 
Sollten die Analysen vor Baubeginn noch nicht vorliegen, können diese in Abstimmung mit 
der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- 
und Abfallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail umwelt-
verbraucherschutz@stadt-koeln.de) im Zuge der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahme vorge- 
legt werden. 
Die im Rahmen des Abbruchs entstehenden Abfälle sind so weit wie möglich zu separieren 
und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. 
Vor dem Rückbau der Gebäude sind alle Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, Behäl- 
ter sowie Bauteile (beispielsweise Leuchtstoffröhren, Öltanks, Farbbehälter, Transformato- 
ren, Mobiliar, Fenster, Türen, Installationen, Stahlträger usw.) zu entfernen und einer Wie- 
derverwendung bzw. einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Nicht verwertbare Abfälle sind 
ordnungsgemäß zu beseitigen. 
Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln von wassergefährdenden Stoffen 
(Anlagen gemäß des § 62 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG) sind vor Beginn 
der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen durch einen Fachbetrieb gemäß § 3 der Verord- 
nung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu entleeren, reinigen und 
außer Betrieb zu nehmen. Die Nachweise über die durchgeführten Arbeiten und die ord-

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nungsgemäße Verwertung / Entsorgung (beispielsweise Begleitscheine) sind der Stadt Köln, 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirt- 
schaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (Vorabinformation über Fax 0221-221-24686 mög- 
lich) auf Verlangen vorzulegen. 
 
Abfallwirtschaft 
Sollten im Rahmen der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen 
• optisch oder geruchlich verunreinigte Abbruch- / A ushubmaterialien und / oder 
• andere gefährliche Abfälle bzw. 
• durch die vorangegangene Nutzung entstandene, umwe ltrelevante Verunreinigungen 
(beispielsweise Ölkontaminationen, Geruch, Aussehen, etc.), 
die noch nicht im Entsorgungskonzept betrachtet wurden festgestellt werden, ist die Stadt 
Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Ab- 
fallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-
koeln.de) unverzüglich zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Im 
Regelfall ist vom Bauherrn ein Gutachter zu benennen, der die notwendigen Untersuchun- 
gen zur Gefährdungsabschätzung durchführt und abschließend bewertet. 
Die Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen sind gutachterlich zu begleiten und in enger Ab- 
stimmung mit der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Immissions- 
schutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail umwelt-
verbraucherschutz@stadt-koeln.de) durchzuführen. 
Nach Beendigung der Arbeiten ist vom Gutachter ein Abschlussbericht zu fertigen und der 
Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und 
Abfallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-
koeln.de) innerhalb von vier Wochen vorzulegen. 
 
Entsorgung 
Für die Beseitigung / Verwertung von gefährlichen Abfällen sind die Vorschriften der Verord- 
nungen zu §§ 47-52 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu beachten. 
Für die Zuordnung von Abfällen zu einer Abfallschlüsselnummer sind die Vorschriften nach 
der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung – 
AVV) zu beachten. 
Bau- und Abbruchabfälle sind, soweit diese getrennt anfallen, jeweils getrennt zu halten, zu 
lagern, einzusammeln, zu befördern und einer Verwertung zuzuführen. Bestimmte Abfallfrak- 
tionen können gemeinsam erfasst werden, soweit sie einer Vorbehandlungsanlage (bei- 
spielsweise einer Sortieranlage) zugeführt werden. Konkrete Anforderungen ergeben sich 
aus der Gewerbeabfallverordnung. 
Bei der Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung sind die Anschluss- und Benutzungspflich- 
ten der Abfallsatzung der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. 
Beim Umgang mit asbesthaltigen Abfällen sind die Anforderungen des Merkblattes der Bund-
/Länderarbeitsgemeinschaft (LAGA) für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen in der 
zurzeit gültigen Fassung zu beachten. 
 
Wiedereinbau von Boden- und RCL-Material

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Sofern Aushubmassen (beispielsweise Bodenaushub und / oder Bauschutt) auf dem Gelän- 
de wieder eingebaut werden sollen, ist gegenüber der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucher- 
schutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 
50679 Köln (E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de) darzustellen, zu welchem 
Zweck die Massen eingebaut werden sollen (bautechnischer Nutzen) und ob die einzubau- 
enden Massen geeignet sind (bautechnische Eignung). Darüber hinaus ist die Umweltver- 
träglichkeit nachzuweisen. Gleichzeitig ist darzustellen, ob und gegebenenfalls welche Si- 
cherungsmaßnahmen erforderlich sind. 
Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen wird seitens der Stadt Köln, Umwelt- und Ver- 
braucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“ entschieden, 
ob für den Wiedereinbau der Aushubmassen eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß den §§ 
8, 9 und 10 des WHG erforderlich ist. Der Umfang der Antragsunterlagen ist vorab mit der 
Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und 
Abfallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-
koeln.de) abzustimmen. Entsprechende Angaben sind durch die Vorhabenträgerin im Zuge 
des Aushub- und Entsorgungskonzeptes darzustellen. 
 
Zwischenlagerung 
Sollte durch Entsorgungsengpässe eine Zwischenlagerung von kontaminiertem Material oder 
gefährlichen Abfällen über 72 Stunden hinaus erforderlich sein, so ist diese im Einzelfall mit 
der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- 
und Abfallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail umwelt-
verbraucherschutz@stadt-koeln.de) abzustimmen. Jedoch sind mindestens die folgenden 
Anforderungen einzuhalten, damit keine Boden- und Grundwasserbeeinträchtigung zu be- 
fürchten ist: 
• Die verschiedenen Abfälle müssen getrennt voneinan der gelagert werden. 
• Eine Lagerung darf nur auf befestigter (asphaltier ter / betonierter) Fläche ohne Bodenein- 
lauf, auf einer resistenten und flüssigkeitsdichten Folie oder in Containern vorgenommen 
werden. 
• Eine Beaufschlagung der gelagerten Materialien dur ch Niederschlagswasser muss aus- 
geschlossen werden – beispielsweise durch Abdeckung mit einer beständigen Folie. 
• Die Lagerung ist arbeitstäglich vor Ort zu kontrol lieren. Hierbei ist insbesondere auf die 
Dichtheit der Abdeckeinrichtung zu achten. Die Kontrollen sind in einem Kontrollbuch zu 
dokumentieren (Datum, Name des / der Kontrollierenden, ordnungsgemäßer Zustand des 
Lagers, Unterschrift). Das Kontrollbuch ist der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucher- 
schutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“ auf Verlangen 
vorzulegen. 
• Das Abfallzwischenlager ist vor unbefugtem Zutritt  zu verschließen. 
 
Immissionsschutz 
Für das Bauvorhaben liegt eine schalltechnische Untersuchung des Ingenieur- und Sachver- 
ständigenbüro Dipl.-Ing. Franz Breuer vom 02.12.2016 vor. Die in der schalltechnischen Un- 
tersuchung empfohlenen Lärmschutzmaßnahmen und Empfehlungen sind während der 
Bauphase unbedingt einzuhalten bzw. umzusetzen. Dies beinhaltet insbesondere die folgen- 
den Lärmschutzmaßnahmen: 
• Während der Baumaßnahmen dürfen keine automatische n Warnsysteme (beispielsweise 
AWS, Rottenwarngeräte) eingesetzt werden.

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• Erschütterungsintensive Arbeiten (beispielsweise R ammrohrgründungen) sind nur wäh- 
rend der Tageszeit vorzunehmen. 
• Die besonders lärmintensiven Arbeiten wie beispiel sweise für den Bau der Signale, der 
Fundamente, der Signalbrücken und Signalausleger sind in der Tageszeit auszuführen. 
 
Lärmintensive Bautätigkeiten sind grundsätzlich nur in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr 
gestattet. Während der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) sind lärmintensive Arbeiten ge- 
mäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreini- 
gungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzge- 
setz – BImSchG) i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm 
und Geräuschimmissionen verboten. 
In begründeten Ausnahmefällen kann die Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, 
Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
(E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de) eine Ausnahmegenehmigung für Arbei- 
ten während der Nachtzeit erteilen. Diese ist 10 Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn zu 
beantragen. 
Bei Baumaßnahmen in Wohngebieten sind die Regelungen der 32. Verordnung zur Durch- 
führung des BImSchG (Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) zu 
beachten, soweit Maschinen verwendet werden, die in dieser Verordnung genannt werden. 
Die Motoren der Maschinen und Arbeitsgeräte sind während der Stand- und Arbeitspausen 
abzuschalten. 
Die eingesetzten Geräte und Maschinen müssen erhöhten Schallschutzanforderungen ge- 
nügen. Als Nachweis dient unteranderem die Berechtigung, das Umweltzeichen "blauer En- 
gel, weil lärmarm" (gemäß RAL ZU 53) führen zu dürfen. Eine aktuelle Liste derartiger Gerä- 
te und Maschinen kann im Internet unter http://www.blauer-engel.de/ abgerufen werden. 
Erschütterungsrelevante Baumaßnahmen (wie beispielsweise Vibrationsrammen, Einsatz 
von Rüttlern oder Bodenverdichtern, etc.) sind durch einen Gutachter messtechnisch zu be- 
gleiten. Die Anhaltswerte der DIN 4150 sind einzuhalten. Die Messberichte sind aufzubewah- 
ren und auf Verlangen der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Im- 
missionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: 
umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de) vorzulegen. 
 
Abbruch von Bauten 
Bei den Bauarbeiten ist sowohl beim Abbruch als auch dem Neubau die Allgemeine Verwal- 
tungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – vom 19.08.1970 
(Bundesanzeiger Nr. 160 vom 01.09.1970) zu beachten. 
Der maschinelle Abbruch der von der Genehmigung erfassten Gebäude, einschließlich der 
erforderlichen Fahrzeugbewegungen darf nur innerhalb des Zeitraumes von 07:00 Uhr bis 
20:00 Uhr erfolgen. 
Die Motoren der Maschinen und Arbeitsgeräte sind während der Stand- und Arbeitspausen 
abzuschalten. 
Die eingesetzten Geräte und Maschinen müssen erhöhten Schallschutzanforderungen ge- 
nügen. Als Nachweis dient unteranderem die Berechtigung, das Umweltzeichen "blauer En- 
gel, weil lärmarm" (gemäß RAL ZU 53) führen zu dürfen. Eine aktuelle Liste derartiger Gerä- 
te und Maschinen kann im Internet unter http://www.blauer-engel.de/ abgerufen werden.

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Felsmeißel dürfen beim Abbruch nur eingesetzt werden, wenn immissionsärmere Abbruch- 
verfahren – beispielsweise der Abbruch unter Verwendung einer Brecherzange – nicht mög- 
lich sind. 
Staubbelästigungen beim Abbruch, beim Beladen und Entladen von Fahrzeugen sowie beim 
Befahren des Abbruchgeländes sind zu vermeiden oder auf das Mindestmaß zu beschrän- 
ken. Dies ist jeweils durch eine ausreichende Oberflächenfeuchte zu gewährleisten. Sofern 
der Wasserdruck zur ausreichenden Befeuchtung nicht ausreicht, ist eine Druckerhöhung 
einzusetzen. 
Die Anhaltswerte der DIN 4150 "Erschütterungen im Bauwesen; Einwirkungen auf bauliche 
Anlagen" sind einzuhalten. 
Es ist sicherzustellen, dass Verschmutzungen der Fahrwege durch Baufahrzeuge nach Ver- 
lassen des Abbruchgeländes vermieden oder beseitigt werden, beispielsweise durch den 
Einsatz einer saugenden Kehrmaschine. 
Die Abbruchgenehmigung ist während des Abbruchs ständig auf der Baustelle zur Einsicht- 
nahme bereitzuhalten. 
Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, 
Wasser- und Abfallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Frau Leonhäuser (Telefon 
0221-221-29197; E-Mail: mandy.leonhaeuser@stadt-koeln.de). 
 
Boden- und Grundwasserschutz 
Der Standort des als Modulgebäude neu geplanten elektronischen Stellwerkes (ESTW-UZ) 
befindet sich im Kern einer Fläche, die im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Flä- 
chen als Altstandort unter der Nr. 104 08 und der Bezeichnung „Mediapark“ registriert ist. 
Während Teile des Flurstückes bereits untersucht, nutzungsorientiert gesichert / saniert und 
neu bebaut sind, liegen hier keine Untersuchungsergebnisse zu dem konkreten Standort des 
neuen ESTW-UZ vor. 
Die vorhandenen Erkenntnisse über die Vornutzung schließen eine Beeinträchtigung der 
geplanten Baumaßnahme allerdings nicht aus. 
Zur Realisierung der beantragten Nutzung sind daher spezifische Untersuchungen erforder- 
lich. Für die weitere Beurteilung von Bauvoranfragen / Bauanträgen muss die Vorhabenträ- 
gerin ein nutzungs- und planungsorientiertes Gutachten gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz 
(BBodSchG) sowie der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vorle- 
gen, das eine Risikoabschätzung hinsichtlich Boden, Bodenluft und Grundwasser beinhaltet. 
Die Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln wird 
nach Vorlage des Bodengutachtens innerhalb von drei Monaten abschließend zu der Bau- 
voranfrage / dem Bauantrag Stellung nehmen. 
Ansprechpartner für die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes im Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln sind Herr Gerhold (Telefon 0221-
221-23737; E-Mail: karl-michael.gerhold@stadt-koeln.de) und Frau Hoppe (Telefon 0221-
221-24857; E-Mail: isabell.hoppe@stadt-koeln.de). 
 
Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln  ist dem Stadtentwicklungsausschuss 
die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rah men von Planvorhaben Dritter von 
wesentlicher Bedeutung übertragen worden. Die mit d iesem Schreiben fristwahrend abgege- 
bene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung des 
Stadtentwicklungsausschusses, der sich erst nach An hörung der betroffenen Bezirksvertre- 
tungen mit der Angelegenheit befassen kann.

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Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
 
Cornelia Müller 
 
 
 
Anlagen: 
• Ergebnis der Wohnbauflächensuche für den Stadtbezi rk Innenstadt 
• Freistellungsflächen für den Stadtbezirk Innenstad t 
• Merkblatt zum Schutz von Ingenieurbauwerken des Am tes für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau der Stadt Köln (M-SIB Version 1_6)

Anlage 5 - Anlage 1 zur Stellungnahme

1605 Zeichen

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Anlage 9 - Beantwortung der Nachfragen aus der Bezirksvertretung Ehrenfeld

1428 Zeichen

Anlage 9 
Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.07.2017 
Beantwortung der Nachfragen von Bezirksvertreterin Pöttgen, ob und mit welchem Ergebnis 
zwischenzeitlich eine Abstimmung zwischen der Vorhabenträgerin und dem 
Stadtplanungsamt zur Lage des Technik-Modulgebäudes stattgefunden habe und ob eine 
Lösung für die Behinderung der Zufahrt zur Firma Saturn gefunden worden sei. 
Das Abstimmungsgespräch zur Lage des Technik-Modulgebäudes hat zwischenzeitlich 
stattgefunden. Hierbei konnte eine Lösung gefunden werden. Das Ergebnis sowie weitere 
aktualisierte Informationen sind in der neu beigefügten Anlage 8 zur Vorlage dargestellt. Von 
Verwaltungsseite bestehen insoweit keine Einwände mehr. Dementsprechend wird 
vorgeschlagen, die Stellungnahme aus der Anlage 4 mit der ergänzenden Stellungnahme 
aus der Anlage 8 zu beschließen. 
Hinsichtlich der Zufahrt zur Firma Saturn muss es zu einem Missverständnis gekommen 
sein. In der ursprünglichen Stellungnahme heißt es „Im vorliegenden Fall wird jedoch der 
anvisierte Standort des geplanten Modulgebäudes – die Zufahrt bindet hinter dem Saturn 
(Maybachstr. 115) an – abgelehnt.“ Beschrieben wird lediglich die Einmündung der Zufahrt 
des Modulgebäudes, eine Behinderung der Zufahrt zur Firma Saturn ist damit nicht 
verbunden. 
Die abgestimmte neue Lage des Technik-Modulgebäudes sowie der ursprüngliche Standort 
sind auf der nachfolgenden Skizze dargestellt.

Beschlussvorlage Ausschuss

4364 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1768/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Plangenehmigungsverfahren für die 1. Baustufe des Projekts Elektronisches Stellwerk (ESTW) 
linke Rheinseite 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Plangenehmigungsverfahren für das Vorhaben Elekt-
ronisches Stellwerk (ESTW) linke Rheinseite, 1. Baustufe, die in Anlage 4 beigefügte Stellungnahme 
abzugeben. 
 
Alternative: 
Keine. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.07.2017 
Verkehrsausschuss 05.09.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Vorhaben 
 
Die DB Netz AG beabsichtigt im Zeitraum 2020 bis 2023 den Ersatz der bestehenden Stellwerke 
Köln-West, Köln-Süd und Hürth-Kalscheuren durch ESTW-Technik. Die Maßnahme ist erforderlich, 
da die vorhandene Signaltechnik abgängig und störanfällig ist. Zudem ist die zukünftige Ersatzteilver-
sorgung nicht mehr gewährleistet. 
 
Geplante Maßnahmen 
 
Im Rahmen der Umstellung auf die neue Technik werden die Stellwerke Köln-West, Köln-Süd und 
Hürth-Kalscheuren außer Betrieb genommen und zurückgebaut. Die zentrale Steuerung erfolgt zu-
künftig über die Betriebszentrale Duisburg. In Köln und Hürth ist die Errichtung je eines Technik-
Modulgebäudes geplant. 
 
Entlang der betroffenen Schienenstränge werden Kabel erneuert bzw. neu verlegt. Ebenso erfolgt die 
Errichtung neuer Signalbrücken und –ausleger. Die neue Ausrüstungstechnik wird über ein neues 
Niederspannungsnetz versorgt.. 
 
Die betroffenen Streckenabschnitte sind auf dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtslageplan darge-
stellt. 
 
Die Beschreibung des Vorhabens im Einzelnen ergibt sich aus dem als Anlage 2 beigefügten Erläute-
rungsbericht. 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Für ihr Vorhaben hat die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Plangenehmigung beantragt. 
Die Antragsunterlagen wurden von dort mit der Aufforderung übersandt, zu dem Vorhaben bis spätes-
tens 31.05.2017 Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren 
Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme abgegeben werden. Eine 
vorherige Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen 
Sitzungstermine nicht möglich. 
 
Stellungnahme 
 
Grundsätzlich sind alle Maßnahmen zur Verbesserung der Bahninfrastruktur in Köln und damit auch 
dieses Vorhaben zu begrüßen.  
 
Problematisch ist hier allerdings der vorgesehene Standort für das Technik-Modulgebäude (ESTW-
UZ) auf Kölner Stadtgebiet, der auf bahneigenem Gelände nördlich des Media-Parks mit einer Zufahrt 
von der Maybachstraße aus geplant ist (s. Anlage 3). 
 
Das Stadtplanungsamt weist darauf hin, dass nach dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 nördlich des 
Mediaparks eine Wohnbaufläche vorgesehen ist („Mediapark-Herkulesberg“, s. Anlage 5). Das vorge-
sehene Technik-Modulgebäude mit seiner Zufahrt grenzt hieran an und sollte zur Vermeidung von 
Konflikten in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt verlegt werden. 
 
Daneben enthält die Stellungnahme diverse Hinweise zur Durchführung der Baumaßnahme, insbe-
sondere aus Umwelt- und Verkehrsgesichtspunkten. Die Stellungnahme nebst Anlagen ist in den An-
lagen 4-7 beigefügt.

3 
 
Begründung für die fehlende Alternative 
 
Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DB Netz AG geplant und 
durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Eisenbahn-Bundesamt. Die dabei 
aus städtischer Sicht zu berücksichtigen Belange sind in der Stellungnahme zu den geplanten Maß-
nahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belange 
unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Lageplan 
Anlage 2 – Erläuterungsbericht 
Anlage 3 – Lageplan Technik-Modulgebäude (ESTW-UZ) 
Anlage 4 – Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln 
Anlage 5 – Anlage 1 zur Stellungnahme 
Anlage 6 – Anlage 2 zur Stellungnahme 
Anlage 7 – Anlage 3 zur Stellungnahme

Anlage 7 - Anlage 3 zur Stellungnahme

12784 Zeichen

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Anlage 2 - Erläuterungsbericht

89870 Zeichen

Genehmigungsplanung  
Unterlagen für eine Entscheidung nach § 18 AEG 
 
 
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite, 1. Baustufe - Stadtgebiet Köln  
 
Vorhabenträger:  DB Netz AG 
  Florian Bonn 
  Regionalbereich West 
Hermann-Pünder-Straße 3 
50679 Köln  
 
 
Vertreter des Vor-  
habenträgers:  - 
 
 
Eisenbahnstrecke: 2613, 2614, 2615, 2617, 2630, 2631, 2632, 263 8, 2640, 2641, 
2642 
Bahn-km: km -1,100 bis km 8,550 (Strecke 2630) 
 
Bundesland: Nordrhein-Westfalen (NRW) 
 
Landkreis(e): Köln 
 
Gemeinde(n): Stadt Köln

Vorhaben: 
ESTW Linke Rheinseite, 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln  
 
 
 
Inhaltsübersicht 
 
 
Unterlage Bezeichnung Ordner 
 1 Erläuterungsbericht  1 
 2 Übersichtskarten und -pläne  1 
 3 Lagepläne  1 
 4 Bauwerksverzeichnis  1 
 5 Grunderwerbspläne  1 
 6 Grunderwerbsverzeichnis  1 
 7 Bauwerkspläne  2 
 8 Baustelleneinrichtungs- und -erschließungspläne  2 
 9 Kabel- und Leitungspläne  2 
 10 Landschaftspflegerischer Begleitplan  3 
 11  Artenschutzrechtliche Unterlage  3 
 12  Untersuchung zu baubedingten Schallimmissionen (Baulärm)  3 
 13  Brandschutzkonzept  3

Vorhaben: 
ESTW Linke Rheinseite, 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln  
 
 
 
Unterlage 1 - Erläuterungsbericht

DB Netz AG 
Niederlassung West  
Regionales Projektmanagement 
Hermann-Pünder-Straße 3 
50679 Köln 
 
 
 
 
 
 
Genehmigungsplanung 
(Erläuterungsbericht) 
 
ESTW Linke Rheinseite 1.Baustufe  
Genehmigungsabschnitt Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
Streckennummer: 2613, 2614, 2615, 2617, 2630, 2638, 2640, 2641 , 2642 
Bahnhof (Bf-Nr.): Köln-West, Köln-Süd 
Planungsabschnitt: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe 
Bahn-/Bau-km: km -0,712 bis km 8,550 (Strecke 2630) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Entwurfsverfasser: 
Ingenieurbüro 
 
Dipl. -Ing. H. Vössing GmbH 
Düppels traße 9-11 
50679 Köln  
Tel. (0221) 80 26 19 - 0 
 
 
Ersteller(in):    M. Eng. Ricarda Kiehl 
Aktuelle(r) Bearbeiter(in): M. Eng. Ricarda Kiehl 
Verantwortliche(r):  Dipl.-Ing. Friedhelm Richter 
Version:    0.5 
Letzte Änderung:  28.12.2016 
Gepl. Fertigstellungstermin: 30.12.2016 
Genehmigungsplanung

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
  2 von 38 
 
 
Änderungshistorie 
 
Ver. Datum Bearbeiter(in) Beschreibung 
0.1 29.07.16 Bonn / Spichalsky Einarbeitung von Anmerkungen 
0.2 05.11.16 Kiehl Einarbeitung Fachbeiträge LST, 50Hz, OLA, TK 
0.3 24.11.16 Bonn / Hülsen- 
busch 
Einarbeitung von Anmerkungen 
0.4 15.12.16 Breuer Einarbeitung der Schalltechnischen Untersuchung 
zu baubedingten Schallimmissionen (Baulärm) 
0.5 28.12.16 Banf Einarbeitung Fachbeitrag Umweltauswirkungen

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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Inhaltsverzeichnis  
1 Antragsgegenstand/Umfang des Bauvorhabens ...................................................... 8 
2 Planrechtfertigung/Anlass des Bauvorhabens .............................................. 8 
3 Varianten und Variantenvergleich ................................................................... 8 
4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes .................................................. 8 
4.1  Betriebliche Darstellung ...................................................................................... ....... 9 
4.1.1  Linke Rheinstrecke Köln-Koblenz-Mainz ............................................................................... 10  
4.1.2  Güterverkehrsstrecken („Kölner Innenring“)  ........................................................................... 10  
4.2  Lage im Netz ............................................................................................. ................. 11  
4.3  Eisenbahninfrastruktur .............................................................................................  13  
4.4  Elektronische Anlagen für Bahnstrom .................................................................... 13  
4.5  Sonstige Anlagen ............................................................................................. ......... 13  
4.6  Einordnung in den Unternehmensplan .................................................................... 13  
4.7  Einordnung in sonstige Ausbaupläne ..................................................................... 14  
5 Beschreibung des geplanten Zustandes ...................................................... 14  
5.1  Kabeltiefbau .......................................... ................................................... ................. 14  
5.2  Hochbauten ............................................................................................... ................ 15  
5.3  Signalanlagen ............................................................................................... ............. 16  
5.3.1  Das Elektronische Stellwerk ................................................................................................... 16  
5.3.2  Gestalt / Beschaffenheit ......................................................................................................... 18  
5.3.3  Rückbau der alten Anlagen .................................................................................................... 20  
5.3.4  Signalausleger und -brücken .................................................................................................. 21  
5.4  Elektrische Energieanlagen 50Hz ............................................................................ 21  
5.4.1  Anlagen der DB Netz AG ....................................................................................................... 21  
5.4.2  Anlagen der DB Energie GmbH ............................................................................................. 23  
5.4.3  Anlagen der DB Station & Service AG ................................................................................... 23  
5.5  Elektronische Anlagen für Bahnstrom .................................................................... 23  
5.6  Telekommunikationsanlagen ................................................................................... 24  
5.6.1  Streckenfernmeldekabelanlagen, Übertragungstechnik ........................................................ 24  
5.6.2  Bahnhofskabelanlagen ........................................................................................................... 24  
5.6.3  Rückbau von Telekommunikationseinrichtungen ................................................................... 25  
5.7  Sonstige Anlagen ............................................................................................. ......... 25  
5.8  Abweichungen von den technischen Regelwerken beim Entwurf ........................ 25  
6 Tangierende Planungen ................................................................................. 25  
6.1  Erneuerung EÜ Venloer Str. und Vogelsanger Str. in Köln-West .......................... 25  
6.2  RRX-Außenast Bf Köln-Süd ................................................................................... ... 25  
7 Temporär zu errichtende Anlagen ................................................................. 26  
8 Baudurchführung ........................................................................................... 27  
9 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen ............................................. 28  
9.1  Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ..................................................... 28

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
  4 von 38 
 
9.2  Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter ........................................... 29  
9.2.1  Schutzgut „Mensch“ ................................................................................................................ 29  
9.2.2  Schutzgut „Tiere und Pflanzen“  .............................................................................................. 29  
9.2.3  Schutz gut „Wasser“  ................................................................................................................ 30  
9.2.4  Schutzgut „Klima, Luft“  ........................................................................................................... 30  
9.2.5  Schutzgut „Landschaft“  .......................................................................................................... 30  
9.2.6  Schutzgut „Boden“  .................................................................................................................. 31  
9.2.7  Schutzgut „Kultur und Sachgüter“  .......................................................................................... 31  
9.3  Bewertung der Umweltauswirkungen ...................................................................... 31  
10  Weitere Rechte und Belange ......................................................................... 33  
10.1  Grunderwerb ............................................. ................................................... ............. 33  
10.2  Kabel und Leitungen ........................................................................................... ...... 33  
10.3  Straßen und Wege ............................................................................................... ...... 33  
10.4  Kampfmittel ............................................................................................... ................ 33  
10.5  Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial ..................................................... 34  
10.6  Gewässer ............................................................................................... .................... 35  
10.7  Land- und Forstwirtschaft .................................................................................... .... 35  
10.8  Brand- und Katastrophenschutz .............................................................................. 35  
10.9  Schallgutachten / Baulärmgutachten....................................................................... 35  
11  Abkürzungen ................................................................................................... 37

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
  5 von 38 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 2.0: Auflistung Modulgebäude mit Standort .............................................. 8 
Tabelle 4.3.1: Zweigleisig elektrifizierte Strecken ................................................ 13  
Tabelle 4.3.2: Eingleisig elektrifizierte Strecken ................................................... 13  
Tabelle 4.3.3: Bahnhöfe im Bereich des Planrechtsabschnittes ......................... 13  
Tabelle 5.1: Verlauf der Kabeltrasse mit Strecken- und KM-Angabe .................. 15  
Tabelle 5.3.2.1: Übersicht der Anlagen ................................................................. 18  
Tabelle 5.3.2.2: Stellwerke im Umfeld des ESTW‘s  .............................................. 20  
Tabelle 5.3.2.3: Übersicht der Anlagen ................................................................. 20  
Tabelle 5.3.4: Übersicht der Signalausleger und -brücken.................................. 21  
Tabelle 7.0: Baustelleneinrichtungs- und erschließungsflächen ........................ 26  
Tabelle 11.0: Abkürzungen ..................................................................................... 37

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
  6 von 38 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 4.1: Betriebliche Darstellung – Freie Strecke ....................................... 9 
Abbildung 4.2.1: Lage im Netz (Gesamtmaßnahme, Unterlage 2.1 - 
Übersichtslageplan) ....................................................................................... 11  
Abbildung 4.2.2: Planrechtsabschnitt „Stadtgebiet Köln“ (Unterlage 2.2 - 
Übersichtslageplan) ....................................................................................... 12  
Abbildung 5.3.1: "Die Struktur der neuen Stellwerkstechnik" ............................ 17  
Abbildung 5.3.2:  "Das ESTW Linke Rheinseite 1.BS und seine 
'Nachbarstellwerke'" ....................................................................................... 19

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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Unterlagenverzeichnis 
Unterlage 2.1 bis 2.2 Übersichtskarten und -pläne 
Unterlage 3.1 bis 3.23 Lagepläne 
Unterlage 4 Bauwerksverzeichnis 
Unterlage 5.1 bis 5.7 Grunderwerbspläne 
Unterlage 6 Grunderwerbsverzeichnis 
Unterlage 7.1 bis 7.5 Bauwerkspläne 
Unterlage 8.1 bis 8.7 Baustelleneinrichtungs- und -erschließungspläne 
Unterlage 9.1 bis 9.23 Kabel- und Leitungspläne 
Unterlage 10.1 bis 10.3 Landschaftspflegerischer Begleitplan 
Unterlage 11.1 bis 11.2 Artenschutzrechtliche Unterlage 
Unterlage 12 Untersuchung zu baubedingten Schallimmissionen 
(Baulärm) 
 
Unterlage 13 Brandschutzkonzept 
 
 
Abkürzungsverzeichnis 
s. Kapitel 11 Abkürzungen

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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1 Antragsgegenstand/Umfang des Bauvorhabens 
Das Projekt „ESTW Linke Rheinseite 1.Baustufe (1. BS) “ umfasst die 1:1 Erneuerung der Stellwer- 
ke der Bahnhöfe Köln-West, Köln-Süd und Hürth-Kalscheuren in ESTW-Te chnik. Die Bahnhöfe 
liegen sowohl an der linksrheinischen Hauptabfuhrstrecke aus Köln-Hbf in Richtung Koblenz (Stre- 
cke 2630) als auch im Kölner Güterzugring (Strecke 2640), der die Kölne r Rangierbahnhöfe ver- 
bindet. Außerdem grenzen die Bahnhöfe an diverse Verbundstrecken des Knotens Köln an (Str e- 
cken 2613, 2615, 2617, 2631, 2638, 2641, 2642). 
2 Planrechtfertigung/Anlass des Bauvorhabens 
Anlass und Ziel der Maßnahme (Investitionsgrund): 
 Gesetzliche / Behördliche Auflage 
 Unternehmerische Entscheidung 
 Technische Abgängigkeit 
Die abgängige Signaltechnik sowie die Störanfälligkeit in Verbindung mit der Abkündigung der Er- 
stellerfirmen zum Herstellen von Ersatzteilen machen dieses Projekt notwendig . Der gesamte Be- 
reich wird für GWB ausgerüstet. Es werden zwei neue Modulgebäude errichtet: 
Tabelle 2.0: Auflistung Modulgebäude mit Standort 
Strecke 2617 / km 0,685  ESTW -UZ (Mediapark)  
Strecke2631 / km 9,322  ESTW -A (Hürth -Kalscheuren)  
 
Das Modulgebäude ESTW-UZ wird hinter dem Mediapark und das Modulgebäude E STW-A neben 
dem Altstellwerk Kf in Hürth-Kalscheuren errichtet. Die geplanten Standorte befinden sich im Ei- 
gentum der DB. 
3 Varianten und Variantenvergleich 
Varianten und Variantenvergleich wurden in der Vorplanung durchgeführt.  
4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes 
Der Planungsbereich für das ESTW Linke Rheinseite 1.BS umfasst die heutigen Stellbereiche der 
Stellwerke 
v Wf (Dr S) und Ws (S&H 1912) in Köln-West 
v Sof (E43/50) in Köln-Süd 
v Kf (Sp Dr S59) in Hürth-Kalscheuren 
Die Blockteilung zwischen Köln-Süd und Hürth-Kalscheuren ist mit der Selbstblocktechni k Sb 57 
ausgestattet.  
Der Neubau der ESTW-Technik als Ersatz für die vorhandenen Signalanlagen der o.g. Stellwerke 
dient dem Erhalt der Verfügbarkeit auf dem zentralen Streckenabschnitt der Linken Rheinstrecke 
zwischen Köln-West und Hürth-Kalscheuren. Alternativen zum Neubau in ESTW-Technik gibt es 
derzeit nicht. Die Umsetzung in ESTW-Technik ist Stand der Technik.

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Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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4.1 Betriebliche Darstellung 
 
Abb ildung  4.1 : Betriebliche  Darstellung  – Freie Strecke  
 
Der Betriebsbereich des künftigen ESTW Linke Rheinseite umfasst im Wesentliche n zwei Korrido- 
re: 
v Linke Rheinstrecke Köln-Koblenz-Mainz 
v Güterverkehrsstrecken („Kölner Innenring“)

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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4.1.1 Linke Rheinstrecke Köln-Koblenz-Mainz 
Auf der VzG-Strecke 2630 wird im Abschnitt Köln Hbf – Hürth-Kalscheuren hochwertiger vertakte- 
ter Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und vertakteter Schienenpersonenverkehr (SPNV ) ab- 
gewickelt. Dieser Abschnitt weist eine sehr dichte Belegung mit den genannten Zugar ten auf. In 
Köln Süd zweigt eine Verbindungsstrecke (VzG-Strecke 2642) nach Köln-Bonntor ab. Diese wird 
vorwiegend für Umleiterverkehre und für Fahrten innerbetrieblicher Zwecke der Ei senbahnverker- 
hsunternehmen (EVU) genutzt. Im Abschnitt Hürth-Kalscheuren – Brühl (Einmündung der VzG-
Strecke 2640) finden zusätzlich hochwertiger Schienengüterverkehr (SGV) des Fernbereichs und 
Fahrten des SGV im Nahbereich statt. Auf der in Hürth-Kalscheuren abzweigenden VzG -Strecke 
2631 (Eifelstrecke) findet im Wesentlichen vertakteter SPNV in Richtung Euskirchen und Eifel statt. 
Die Blockteilung der genannten Streckenabschnitte bleibt im Wesentlichen unverändert . Die Leis- 
tungsfähigkeit wird nicht erhöht. Lediglich im Abschnitt Hürth-Kalscheuren – Köln-Süd wird, in der 
genannten Fahrtrichtung, ein zusätzlicher Blockabschnitt eingerichtet. Mit diesem soll, als quali- 
tätssteigernde Maßnahme, die Betriebsflüssigkeit im Verspätungsfall bei der Einfädelung der Züge 
des SPNV der Eifelstrecke verbessert werden. Für eine flexiblere Betriebsdurchführung be i Ver- 
spätungen, im Störungsfall und bei Bauarbeiten werden sämtliche Streckenabschnitte mit Gleis- 
wechselbetrieb (GWB) ausgerüstet. 
 
4.1.2 Güterverkehrsstrecken („Kölner Innenring“)  
Hauptbestandteil ist die dem hochwertigen, internationalen SGV dienende VzG-Strec ke 2640 im 
Abschnitt Köln-West – Hürth-Kalscheuren. Das Verkehrsaufkommen ergibt sich aus den nördlich 
zulaufenden Strecken von Köln-Ehrenfeld (2613), Köln-Nippes (2615) und Köln Bbf (2617). Im Ab- 
zweig Köln-Süd zweigt die VzG-Strecke 2641 ab, über die der Anschluss zum Rbf  Gremberg und 
zur rechten Rheinstrecke hergestellt wird. Der Bf Köln-Eifeltor ist nicht Bestandtei l der ESTW-
Maßnahme. Die nördliche (Stw Enf) und südliche Anbindung (Stw Esf) sind Schnittstellen zum ge- 
planten ESTW-Bereich. Mit Ausnahmen der Anbindungen des Bf Köln-Eifelto r werden die Stre- 
ckenabschnitte mit GWB ausgerüstet. Zudem sind die Abschnitte als Umleitungsstrecken Bestand- 
teil des europäischen Güterverkehrskorridors A und werden, zusammen mit der VzG -Strecke 
2630, mit dem europäischen Zugbeeinflussungssystem ETCS, Level 1 LS ausgerüstet. 
Durch die dichte Belegung sämtlicher Streckenabschnitte und die räumliche Nähe der Betriebsstel- 
len untereinander, ergibt sich eine sehr anspruchsvolle Betriebsdurchführung in diesem Berei ch 
des Knotens Köln. Mit den Mitteln der modernen Leit- und Sicherungstechnik, wie fahrplanbasier- 
ter Zuglenkung, GWB und der Nutzung von Dispositionssystemen soll die Qualit ät der Betriebs- 
durchführung gesichert und verbessert werden.

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Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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4.2 Lage im Netz 
 
Abb ildung  4.2.1 : Lage im Netz  (Gesamtmaßnahme, Unterlage 2.1  - Übersichtslageplan )

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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Der Stellbereich des künftigen ESTW Linke Rheinseite 1.BS liegt an der zweig leisigen Personen- 
zugstrecke Köln – Bonn – Koblenz (2630) und der zum Teil parallel verlaufenden Güterzugstrecke 
2640 (ausgenommen Bf Eifeltor). Weitere Strecken stellen die Verbindung nach Köln-Hbf, nach 
Köln-Deutz(Kalk), Euskirchen, Köln-Nippes, Köln-Ehrenfeld und Köln-Betriebsbahnhof her. 
Im Weiteren wird der Planrechts abschnitt „ Stadtgebiet Köln “ beschrieben. Für den Plan rechtsab- 
schnitt „Rhein-Erft Kreis “ wird ein separates Verfahren angestrebt. 
 
Abb ildung  4.2.2 : Planrechtsabschnitt „ Stadtgebiet Köln “ (Unterlage 2.2  - Übersichtslageplan )

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
  13 von 38 
 
4.3 Eisenbahninfrastruktur 
Tabelle 4.3.1: Zweigleisig elektrifizierte Strecken 
2613   Köln -West  – Köln -Ehrenfeld  
(km -0,080 bis km 6,517)  
2615   Köln -West  – Köln -Nippes  
(km 0,000 bis km 4,748)  
2630   Köln Hbf – Hürth -Kalscheuren – Brühl  
(km -2,006  bis km 14,570)  
2640   Köln -West – Köln -Süd – Köln -Eifeltor – Hürth -Kalscheuren  
(km 1,743 bis km 9,364)  
2641   Abzweig Köln -Süd – Köl n-Bonntor (Gz ) 
(km -0,0 25 bis  km 2,060)  
2642   Köln -Süd – Köln -Bonntor (Rz)  
(km 0,000 bis km 1,329)  
 
Tabelle 4.3.2: Eingleisig elektrifizierte Strecken 
2614  Abzweig Köln -Nippes – Köln -Ehrenfeld  
(km 0,100 bis km 0,700)  
2617   Köln -Betriebsbahnhof – Köln -West  
(km 0,000 bis km 2,215)  
2638   Köln Hbf - Köln -We st  
(km -1,4 81  bis km 0,400)  
 
Tabelle 4.3.3: Bahnhöfe im Bereich des Planrechtsabschnittes 
2630   Köln -West  
(km 0,080 bis km 1,282)  
2630   Köln -Süd  
(km 2,789 bis km 3,337)  
2630   Hürth -Kalscheuren  
(k m 8,289 bis km 10,062)  
4.4 Elektronische Anlagen für Bahnstrom 
Die Elektrifizierung der linken Rheinseite Köln-West bis Hürth-Kalscheuren f and in der zweiten 
Hälfte der 1950er Jahre statt. An Bahnhöfen sind vorwiegend Querfelder verbaut worden. Al s 
Oberleitungsbauarten finden sich  vorwiegend die Mischbauarten Re100 bzw. Re 75 ( z. T. mit be- 
weglichem Tragseil) sowie Re 160 wieder. An den Streckenbereichen sind Speisele itungen und 
OSE-Kabel vorhanden. Im Bereich der Bahnhöfe werden Weichenheizanlagen aus der Oberl ei- 
tung gespeist. 
4.5 Sonstige Anlagen 
Versorgungsleitungen Dritter 
Die Bahnstrecken werden von zahlreichen Versorgungsleitungen Dritter gekreuzt. D abei handelt 
es sich um die im dicht besiedelten Raum üblichen Ver- und Entsorgungsleitungen (z. B . Strom-/ 
Gas-/ Wasserversorgung, Abwasser und Telekommunikation). Die Querungen sind i n Abhängig- 
keit durch die Leitungen bestimmt worden. Die Lage der einzelnen Leitungen geht au s den Kabel- 
und Leitungsplänen (Unterlage 9.1 bis 9.23) hervor.  
4.6 Einordnung in den Unternehmensplan 
Die Betriebsstellen des künftigen ESTW Linke Rheinseite werden aus der BZ Duisbur g fernge- 
steuert. Die Einrichtung dieses Steuerbezirks ist nicht Bestandteil des Projektes.

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
  14 von 38 
 
4.7 Einordnung in sonstige Ausbaupläne 
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Leit- und Sicherungstechnik müssen die Bahnübergangs- 
sicherungsanlagen im Ansteuerungsbereich des künftigen ESTW Euskirchen - stellwerksseitig - an 
die neue Technik angepasst werden (s. Plange nehmigungsverfahren „Rhein -Erft-Kreis “). Eine Än- 
derung an der Bahnübergangsanlage ist nicht erforderlich. 
5 Beschreibung des geplanten Zustandes 
5.1 Kabeltiefbau 
Die im Zusammenhang mit dem Neubau des ESTW erforderlichen Kabeltiefbauarbe iten sind in 
den beigefügten Lageplänen (Unterlage 3.1 bis 3.23) dargestellt und umfassen 
v Nutzung vorhandener Trassen (Auf- und Zudeckeln von Kabelkanälen und Schächten); 
Reparaturen und partieller Ersatz bestehender Kabelgefäß-Systeme 
v Herstellung neuer Trassen (Kabelkanäle, Kabelschutzrohre, Gleisquerungen, Kabel- 
schächte einschl. Baugruben mit temporärem Baugrubenverbau soweit wie erforderlich); 
v Baugruben für die Ausrüstungstechnik. 
Zur Aufnahme der Streckenkabel 
 wird neben den Kabeltrassen innerhalb der Betriebsstellen eine 
durchgehende Hauptkabeltrasse zwischen Hürth-Kalscheuren und Brühl errichtet. Diese geplante 
Hauptkabeltrasse besteht aus Betonfertigteilen. Es werden Betontröge mit innenliegen dem Deckel 
verwendet. Diese werden im Randweg bzw. zwischen den Gleisen oberflächengleich eingebaut.  
Die Kabeltrasse wird in einem Abstand von 3,25 m zur Gleisachse angeordnet. Dieser Abstand 
lässt sich jedoch nicht durchgängig realisieren. In diesem Fall kann das Maß verringert w erden. 
Bei besonders beengten Verhältnissen, in denen keine Trogkanallegung möglich ist (z.B. Brü- 
ckenbauwerke), werden aufgeständerte Kunststoffkabelkanäle eingebaut. Im Bereich von  Bahn- 
steigen, Gleis- und Straßenquerungen sind erdverlegte Kabeltrassen vorgesehen. 
Die Querungen der Gleise erfolgen mit Kabelziehrohren, in der Regel 1,50m unt er Schwellenober- 
kante, bzw. in Stahlschutzrohren, die mit PE-HD DN 110-Rohren bestüc kt werden. Den Abschluss 
der Querungen bilden DB-zugelassene Kabelaufbauschächte aus Betonfertigteilen, übe r die der 
Anschluss an die weiterführende(n) Kabeltrasse(n) hergestellt wird. Die Wahl der Größe der 
Schächte ist abhängig vom Biegeradius sowie der Anzahl der Kabel.  
Für die Kabelverlegung können teilweise vorhandene Kabeltrassen und Gleisquerungen genu tzt 
werden. Der Verlauf der geplanten Hauptkabeltrasse wird nachfolgend in Teilabschnitten be- 
schrieben:

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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Tabelle 5.1: Verlauf der Kabeltrasse mit Strecken- und KM-Angabe  
2615 Köln -West – Köln -Nippes  
(von km 0,000 bis km 0,200)  
 
Neubau Kabelkanal  
2615 Köln -West – Köln -Nippes  
(von km 0,200 bis km 0,600)  
 
Nutzung bestehender Kabelkanal (Auf- und Zudeckeln) 
2615 Köln -West – Köln -Nippes  
(von km 0,600 bis km 1,100)  
 
Neubau Kabelkanal  
2615 Köln -West – Köln -Nippes  
(von km 1,100 bis km 3,443)  
 
Nutzung bestehender Kabelkanal (Auf - und Zud eckeln)  
2615 Köln -West – Köln -Nippes  
(von km 3,443 bis km 6,947) 
 
Neubau Kabelkanal (Anschluss Randstellwerk Nippes in km 6,947)  
2617  Köln -Bbf  – Köln -West  
(km 0,685) 
 
Modulgebäude ESTW-UZ Nähe Media Park 
2613 Köln -West – Köln -Ehrenfeld  
(von km 1,800 bis km 5,200)  
 
Nutzung bestehender Kabelkanal (Auf- und Zudeckeln und Anschluss 
Randstellwerk Ehrenfeld in km 5,200) 
 
2638 Köln Hbf - Köln -West  
(von km -0,600 bis km 0,400) 
 
Neubau Kabelkanal  
2630 Köln Hbf – Hürth -
Kalscheuren – Brühl 
(von km -0,712 bis km -0,247) 
 
Neubau Kabelkanal 
2630 Köln Hbf – Hürth -
Kalscheuren – Brühl 
(von km 0,400 bis km 8,551) 
 
Neubau Kabelkanal  
Teilweise Nutzung von bestehendem Kabelkanal  
 
2641 Abzweig Köln -Süd – Köln -
Bonntor (Gz)  
(von km -0,300 bis km 1,400) 
 
Neubau Kabelkanal 
Teilweise Nutzung von bestehendem Kabelkanal 
 
(Anschluss Randstellwerk Bonntor  in km 1,400) 
2642 Köln -Süd – Köln -Bonntor 
(Rz)  
(von km 0,000 bis km 0,560)  
 
Neubau Kabelkanal  
Teilweise Nutzung von bestehendem Kabelkanal  
 
5.2 Hochbauten 
ESTW-UZ hinter dem Mediapark und neben dem Schlundgleis (Strecke 2617; km 0,685) 
Das geplante ESTW Modulgebäude (Unterlage 7.1)  wird auf dem Grundstück der DB Netz AG 
hinter dem Mediapark und neben das Schlundgleis (Strecke 2617) errichtet. Die Ano rdnung des 
Gebäudes auf dem Grundstück berücksichtigt die Neuplanung der Zufahrt zum Modulg ebäude. 
Die Zufahrt zum Modulgebäude erfolgt parallel zum Schlundgleis und zum Streckeng leis der Stre- 
cke 2638. Die Zufahrt bindet hinter dem Saturn (Maybachstraße 115) an das öffentl iche Straßen- 
netz an. Die Zufahrt wird  von der Feuerwehr (Abstimmung hat stattgefunden) und den Mitarbeitern 
der DB Netz AG genutzt. Am Ende der Zufahrt befindet sich eine Wende möglichkeit. Für Mitarbei- 
ter sind 4 Stellplätze vorgesehen.  
Das Gebäude wird gemäß dem Raumbedarf aus typgeprüften Betonfertigmodulen – entsprechend 
den anerkannten Regeln der Technik. Es erhält einen weißen Außenputz und wird wärmeisoliert.

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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Das geplante Technikgebäude beinhaltet nur die unmittelbar erforderliche Technik. Da es zu Mon- 
tage- und Wartungsarbeiten begangen wird, ist ein WC mit Waschgelegenhei t eingeplant. Die 
Entwässerung des Gebäudes wird an die städtische Kanalisation Köln angeschlossen. Ei ne dau- 
erhafte Bedienung aus dem Gebäude ist nicht vorgesehen. 
Die Grundfläche des Gebäudes beträgt ca. 
 300 m².  
Das eingeschossige Stahlbetonfertigteilgebäude wird folgend aufgeführte Räume enthalten: 
v LST-Raum:   144,91 m² Nutzfläche 
v Stromversorgungsraum: 39,23 m² Nutzfläche 
v TK-Raum:   33,70 m² Nutzfläche 
v 50Hz/OLA-Raum:  26,96 m² Nutzfläche 
v Batterieraum:   19,68 m² Nutzfläche 
v Notbedienraum  11,19 m² Nutzfläche 
v WC:    3,19 m² Nutzfläche 
Die gesamte Nutzfläche beträgt ca.  280 m².  Das gesamte Gebäude wird, bis auf das WC-Modul 
unterkellert. Der im Lichten 1,00 m hohe Kriechkeller dient der Kabeleinführung. 
Das unbesetzte Gebäude erhält eine ISS-Schließanlage (DB Standard), eine Brandmelde anlage, 
eine Einbruchmeldeanlage und eine Blitzschutzanlage. 
STW Köln-West Wf 
Das nicht mehr genutzte Stellwerk Wf in Köln-West wird zurückgebaut und Brandlasten entfernt. 
STW Köln-Süd Sof 
Das nicht mehr genutzte Stellwerk Sof in Köln-Süd wird zurückgebaut und Brandlasten entfernt. 
5.3 Signalanlagen 
5.3.1 Das Elektronische Stellwerk 
Der Bahnbetrieb wird in den Bahnhöfen Köln-West, Köln-Süd und Hürth-Kalscheuren un d den zu- 
gehörigen Strecken durch elektronische Stellwerkstechnik modernisiert, welche zentral von der Be- 
triebsleitzentrale Duisburg aus bedient wird. Von Köln-West bis zum Bahnhof Hürth-Kalscheuren 
wird ein Bediener die Zug- und Rangierfahrten „halbautomatisch“ einstellen, d.h. es wird eine Zu g- 
nummernmelde- und Zuglenkanlage geplant. 
Beschreibung der Stellwerkstechnik und der Außenanlagen: 
v Notwendige Modernisierung der vorhandenen Leit- und Sicherungstechnik in den 
Bahnhöfen Köln- West, Köln-Süd und Hürth-Kalscheuren durch das Errichten eines 
ESTW. (Die vorhandene Technik ist veraltet und ein weiteres Instandhalten ist nicht 
mehr wirtschaftlich). 
v Gewährleisten einer höheren Verfügbarkeit und einer größeren betrieblichen  Flexibili- 
tät durch das Einrichten von Gleiswechselbetrieb (GWB). 
v Einsatz von moderner Gleisfreimeldung in Form von Achszählern  
v zentrale Bedienung des Bereiches von Köln-West bis Hürth-Kalscheuren von der Be-
triebsleitzentrale Duisburg und über den Notbedienplatz in Köln-West 
v zentrale Steuerung (Zentral-, Fahrstraßen- sowie Achszähl- und Stellrechner) 
v neue Außenanlagen (elektrisch ferngestellte Weichen, Signale im Ks-Signalsystem 
und Achszählpunkte inklusive einer neuen Kabeltrasse).

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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v Anpassung der Blockschnittstellen (vorwiegend Zentralblock) 
 
 
Abbildung 5.3.1: "Die Struktur der neuen Stellwerkstechnik"  
 
Wichtige Merkmale des Systems: 
v Zentrale Bedienung aller Elemente von einem Leit- und Bediensystem 
v Zentralblock-Schnittstellen (überwiegend) 
v Verwendung von elektrischen und elektronischen Komponenten in der Innen- und  
Außenanlage.

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Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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ESTW Linke Rheinseite 1.BS - Stellwerksgrenzen 
v Die Bahnhöfe Köln-West, Köln-Süd und Hürth-Kalscheuren werden durch das neue 
ESTW gesteuert. 
v Folgende Nachbarstellwerke werden angebunden: 
o Köln-West/Süd 
§ Köln Hbf 
§ Köln-Nippes 
§ Köln-Ehrenfeld 
§ Köln Bbf 
§ Köln-Bonntor 
§ Eifeltor-Nord 
o Hürth-Kalscheuren 
§ Euskirchen 
§ Brühl 
§ Eifeltor-Süd 
Weitere Schnittstellen/Parallele Maßnahmen/Rahmenbedingungen, die in der Planung berücksich- 
tigt werden, sind: 
v Projekte der Modernisierungsoffensive (MOF2) von Station & Service 
v  „ESTW Köln Hbf“  
v diverse EÜ-Erneuerungsmaßnahmen 
v ETCS Ausrüstung (Umleite rstrecke zum Korridor „Genua -Rotterdam“)  
5.3.2 Gestalt / Beschaffenheit 
Das Leit- und Bediensystem 
Die Bedienung erfolgt aus der Betriebsleitzentrale Duisburg oder in Köln-We st über den Notbe- 
dienplatz. Über einen sicheren Übertragungsweg werden die Informationen zur/von Steuerzentrale 
übertragen. Die Gebäude und die Verkabelung zur Unterzentrale befinden sich auf Bahngelände. 
Übersicht der Stellwerke 
Folgende Betriebsstellen befinden sich im Plangebiet: 
Tabelle 5.3.2.1: Übersicht der Anlagen 
Betriebsstelle  Stell werk  Technik  Baujahr [Jahr]  Bemerkungen  
Bf Köln -West   ESTW  2023  ESTW Neubau  
Bf Köln -Süd   ESTW  2023  ESTW Neubau  
Hürth -Kalscheuren   ESTW  2023  ESTW Neubau  
Köln Hbf  Kf  SpDrS60  1974  Schnittstelle zum ESTW  
Köln -Ehrenfeld   ESTW SimisC  1999  Schnittstelle zum ESTW  
Köln -Nippes  Nf  SpDrS60  1975  Schnittstelle zum ESTW  
Köln -Bonntor  Bf  SpDrS60  1980  Schnittstelle zum ESTW  
Köln -Eifeltor Nord  Enf  E43  1939  Schnittstelle zum ESTW  
Köln -Eifeltor Süd  Esf  E43  1939  Schnittstelle zum ESTW  
Bf Brühl  Bf  SpDrS60  1968  Schnittst elle zum ESTW  
Erftstadt   ESTW EBILock 950  2016  Schnittstelle zum ESTW IBN 
11/2016 vorges ehen  
Köln Bbf   ESTW Simis D  2014  Schnittstelle zum ESTW

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Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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Die geografische Anordnung wird in der nächsten Abbildung veranschaulicht. 
 
 
Abbildung 5.3.2:  "Das ESTW Linke Rheinseite 1.BS und seine 'Nachbarstellwerke'"  
 
Lage der Gebäude für die Technik und Außenanlagen 
Köln-West 
Hier befindet sich die Unterzentrale (ESTW-UZ) mit dem Zentralrechner und de n Fahrstraßen- 
rechnern sowie den Stellrechnern und den Achszählrechnern für die Bahnhöfe Köln-W est und 
Köln-Süd. 
Hürth-Kalscheuren 
Modul mit ausgelagerten (Achszähl-)Rechnern. 
Die Energieversorgung erfolgt über die Energienetzbetreiber und die Oberleitungsanlage. 
Mit den Außenanlagen und dem Leit- und Bediensystem werden die Unterzentrale und die au sge- 
lagerten Rechner über Kabelwege verbunden, die sich auf Bahngelände in Kabeltrögen befinden. 
Die Außenanlage wird mit dem Kombinations-Signalsystem (Ks) ausgerüstet. 
Einige Signale werden an Signalbrücken oder Signalauslegern befestigt. Das ist begründet in der 
parallelen Streckenführung im Bereich des ESTW mit geringen Gleisab ständen zwischen den 
Gleisen und der eindeutigen Zuordnung der Signale zum Gleis (erhöhte Anzahl von S ignale durch 
den Gleiswechselbetrieb). Die Signalbrücken und Signalausleger werden im Kapitel 5.3. 4 be- 
schrieben.

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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Das (bahnbetriebliche) Umfeld 
Folgende Stellwerke werden neu an das Elektronische Stellwerk angeschlossen: 
Tabelle 5.3.2.2: Stellwerke im Umfeld des ESTW‘s  
Stellwerk  Art  Inbetriebnahme [Jahr]  
Köln -Nippes Nf  Drucktastenstellwerk SpDrS60  1975  
ESTW -UZ Köln -Ehrenfeld  Elektronisches Stellwerk ESTW -UZ  1999  
Köln Hbf Kf  Drucktastenstellwerk SpDrS60  1974  
ESTW -ZU Köln Betriebsbah nhof  Elektronisches Stellwerk ESTW -UZ  2014  
Köln -Bonntor Bf  Drucktastenst ellwerk SpDrS60  1980  
Köln -Eifeltor (Nord) Enf  Elektromechanisches Stellwerk 
VES1912(E43)  
1939  
Köln Eifeltor (Süd)  Drucktastenstellwerk SpDrS59  1962  
Brühl Bf  Drucktastenstellwerk SpDrS60  1968  
ESTW -UZ Euskirchen  Elektronisches Stellwerk ESTW -UZ  2011  
 
Diese Stellwerke werden ersetzt, bzw. außer Betrieb genommen:  
Tabelle 5.3.2.3: Übersicht der Anlagen 
Betriebsstelle  Stellwerk  Technik  Baujahr [Jahr]  Erforderliche 
Rückzahlungen 
an EBA [Euro]  
Bemerkungen  
Köln West  Wf  DrS  1953    
 Ws  VES  1912    
 Selbstbloc k SB57  1959    
Köln Süd  Sof  E 43  1949    
 Selbstblock  SB 59  1961    
Hürth -
Kalscheuren  
Kf  SpDrS59  1962   6 STE von 
1961  
 
5.3.3 Rückbau der alten Anlagen 
Die bestehenden Außenanlagen der Stellwerke Wf, Ws, Sof und Kf werden komplet t zurückge- 
baut. Alle signaltechnischen Elemente werden demontiert und gemäß Richtlinie dem Signalwerk in 
Wuppertal zugeführt. Die bestehende Gleisfreimeldung in Form von Gleisst romkreisen wird zu- 
rückgebaut. Die Isolierstöße werden mit entsprechenden Isolierstoßbrücken versehen um di e 
Schienen elektrisch leitfähig miteinander zu verbinden. 
Nach Inbetriebnahme des ESTW LR 1.BS sind die Bedieneinrichtungen im Stellwerken  Wf, Ws, 
Sof und Kf zurück zu bauen. Die nicht mehr benötigten Innenanlagenteile werden zurück gebaut 
und gemäß Richtlinie dem Signalwerk Wuppertal zurückgeführt.

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Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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5.3.4 Signalausleger und -brücken 
Tabelle 5.3.4: Übersicht der Signalausleger und -brücken 
Bauwerksnummer  Strecke  km  Befestigungsart  
101  2613  2,4  Ausleger  
102  2613/2615  1,6/0,4  Brücke  
103  2613/2615  1,5/0,3  Brücke  
104  2630/2640  2,0/2,0  Brücke  
105  2630/2640  2,2/2,2  Brücke  
106  2630  2,5  Ausleger  
107  2630  2,9  Ausleger  
108  2640  3,4  Ausleger  
109  2640  3,6  Ausleger  
110  2640  3,7  Ausleger  
111  2640  4,1  Ausleger  
112  2630/2640  5,2  Brücke  
113  2630/2640  5,8  Brücke  
114  2630/2 640  6,2  Brücke  
115  2630/2640  7,1  Brücke  
116  2630  7,9  Brücke  
117  2638  -0,1  Ausleger  
118  2630  8,0  Ausleger  
119  2641/2642  1,0/0,9  Brücke  
 
Es werden neun neue Signalausleger und zehn neue Signalbrücken errichtet. Di e Bauwerkspläne 
der Signalausleger und Signalbrücken sind der Unterlage 7.2 bis 7.5  zu entnehmen. Die Signal- 
ausleger und -brücken sind gemäß den Richtzeichnungen S 8130.15 Blatt 1, 4, 5, 6, 7 und 8, S 
8000.6.2, sowie der RIL 800.0130 bemessen. Für die Signalbrücke mit der Bauwerksnummer 103 
ist eine Sonderkonstruktion erforderlich. 
5.4 Elektrische Energieanlagen 50Hz 
Die Planung und Ausführung von elektrischen Energieanlagen erfolgt auf Basis des Regelwerkes 
der DB AG, insbesondere Ril 954ff, den DIN/VDE-Normen, den Unfallverhütun gsvorschriften der 
UVB und der VV BAU-STE in jeweils aktueller Fassung sowie den allgemein aner kannten Regeln 
der Technik.  
5.4.1 Anlagen der DB Netz AG 
Niederspannungsnetz Bf Köln-West 
Für die Energieversorgung der Ausrüstungstechnik im Bereich des Bahnhof Köln-West  und der 
beiden Stellwerke Wf und Ws betreibt die DB Netz AG ein Niederspannungsnetz.  
Für das neue ESTW-UZ Köln-West und die neue Ausrüstungstechnik erfolgt der Au fbau neuer 
Niederspannungsnetze. Aus diesen werden auch die verbleibenden Bestandsanlagen versorgt. 
Die Einspeisungen in die Niederspannungsnetze erfolgen analog zum Bestand aus der 10kV -
Anlage der DB Energie GmbH sowie durch einen neuen Niederspannungsanschluss der Rhein-
Energie AG. Der neue Niederspannungsanschluss ist technisch mit der RheinEnergie AG ab ge- 
stimmt. 
Weiterhin wird für das ESTW-UZ Köln-West eine Netzersatzanlage mit Oberlei tungsanschluss er- 
richtet. Die Ausführung erfolgt als begehbare Trafostation auf Gelände der DB  AG in unmittelbarer 
Nähe des Modulgebäudes.

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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Beleuchtungsanlagen Bf Köln-West 
Im Bahnhof Köln-West befinden sich Gleisfeldbeleuchtungsanlagen im Umfeld der Gleise 7 bis 12. 
Die Anlage ist mit Beleuchtungsmasten zwischen den Gleisen sowie Mastleuchten an den Oberlei- 
tungsmasten bahnlinks des Gleises 12 ausgeführt. Die Energieversorgung erfolgt aus dem Nieder- 
spannungsnetz der beiden Stellwerke Wf und Ws.  
Im Rahmen des  Neubaus der Niederspannungsnetze wird die Energieversorgung der Gleisfeldbe- 
leuchtungsanlagen angepasst. Einzelne Beleuchtungsmaste erhalten neue Betonfundamente . Die 
Mastleuchten an den Oberleitungsmasten bahnlinks des Gleises 12 werden durch neue Mast- 
leuchten ersetzt.  
Elektrische Weichenheizanlage EWHA W1 Köln-West 
Die elektrische Weichenheizanlage EWHA W1 Köln-West beheizt die zwölf W eichen 1 bis 10 so- 
wie 14 und 15 zwischen den Bahn-km 1,670 und 2,000 der Strecke 2630. Sie ist ausgeführt mit ei- 
ner begehbaren Trafostation in Bahn-km 1,820 bahnlinks zwischen Schallschutzwand und Gleis.  
Die Entscheidung, neben den verbleibenden Bestandsweichen auch die bisher unbeheizten Wei- 
chen 17, 18, 20 und 21 zu beheizen, sowie die erforderliche Erneuerung der Steuerungstechnik er- 
fordern den Neubau der EWHA W1. Der Neubau erfolgt gemäß Ril 954.9101 mit einer begehbaren 
Trafostation auf Gelände der DB AG im Bereich des Lastschwerpunktes. Es erfolgt ei ne daten- 
technische Anbindung an betriebliche und technische Stelle. 
Elektrische Weichenheizanlage EWHA W2 Köln-West 
Die elektrische Weichenheizanlage EWHA W2 des Bf Köln-West beheizt die acht Weichen 44, 46, 
47, 48, 49, 50, 51 und 52 zwischen den Bahn-km 0,490 und 0,760 der Strecke 2630. Sie ist ausge- 
führt mit Außenverteilerschrank und Masttransformator bahnlinks in Bahn-km 0,72 5 der  Strecke 
2630.  
Die Entscheidung, neben den verbleibenden Bestandsweichen auch die bisher unbeheizten Wei- 
chen 55, 63, 64 und 65 zu beheizen, sowie die erforderliche Erneuerung der Steuerungstechnik er- 
fordern den Neubau der EWHA W2. Der Neubau erfolgt gemäß Ril 954.9101 mit einer begehbaren 
Trafostation auf Gelände der DB AG im Bereich des Lastschwerpunktes. Es erfolgt ei ne daten- 
technische Anbindung an betriebliche und technische Stelle.  
Niederspannungsnetz Bf Köln-Süd 
Für die Energieversorgung der Ausrüstungstechnik im Bereich des Bahnhof Köln-S üd und des 
Stellwerkes Sof betreibt die DB Netz AG ein Niederspannungsnetz. Die Einspeisun g erfolgt aus 
der 10kV-Anlage der DB Energie GmbH. 
Für die neue Ausrüstungstechnik erfolgt der Aufbau eines neuen Niederspannungsnetz es. Aus 
diesem werden auch die verbleibenden Bestandsanlagen versorgt. Die Einspeisung in das Nieder-
spannungsnetz erfolgt analog zum Bestand aus der 10kV-Anlage der DB Energie GmbH. 
Elektrische Weichenheizanlage EWHA W1 Köln-Süd 
Die elektrische Weichenheizanlage EWHA W1 des Bf Köln-Süd beheizt die ach t Weichen 1, 2, 5, 
7, 10, 11, 25 und 26 zwischen den Bahn-km 2,800 und 3,350 der Strecke 2630. Sie ist mit einem 
Außenverteilerschrank und Masttransformator unmittelbar neben dem Stellwerksgebäude Sof im 
Bereich des Bahn-km 3,240 der Strecke 2630 ausgeführt. 
Die erforderliche Erneuerung der Steuerungstechnik durch den Wechsel der betrieb lichen Stelle 
sowie die nicht mehr gegebene Regelwerkskonformität erfordern den Neubau der EWHA W1. Be- 
heizt werden die acht Weichen analog zum Bestand. Der Neubau erfolgt gemäß Ril 954.9101 mit 
einer begehbaren Trafostation auf Gelände der DB AG im Bereich des Lastschwerpunktes . Es er- 
folgt eine datentechnische Anbindung an betriebliche und technische Stelle.

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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Elektrische Weichenheizanlage EWHA W1 Kalscheuren 
Die elektrische Weichenheizanlage EWHA W1 Kalscheuren beheizt die zehn Weichen 1 bi s 10 
sowie die Kreuzung KR1 zwischen den Bahn-km 8,150 und 8,690 der Strecke 2630. Si e ist mit ei- 
nem Masttransformator und einer Niederspannungsverteilung in einem Betonschalthaus bahn- 
rechts in Bahn-km 8,375 der Strecke 2630 ausgeführt. 
Die Entscheidung, neben den verbleibenden Bestandsweichen auch die bisher unbeheizte Weiche 
12 zu beheizen, führt zu einer Erhöhung der Anschlussleistung, die von dem Masttr ansformator 
nicht gedeckt werden kann. Weiterhin führen die erforderlichen Anpassungen zum V erlust des Be- 
standsschutzes. Es ist daher ein Neubau der gesamten EWHA W1 erforderlich. Der Neubau er- 
folgt gemäß Ril 954.9101 mit einer begehbaren Trafostation auf Gelände der DB  AG im Bereich 
des Lastschwerpunktes. Es erfolgt eine datentechnische Anbindung an betriebliche und techni - 
sche Stelle. 
5.4.2 Anlagen der DB Energie GmbH 
10kV-Anlage Köln-West (KKW) 
Die 10kV-Anlage Köln-West (KKW) der DB Energie GmbH befindet sich in einer begehbaren Tra- 
fostation bahnlinks in Bahn-km 0,935 der Strecke 2630. Sie ist über zwei 10kV-Kabel in den Kölner 
Mittelspannungsring eingebunden. Sie stellt die niederspannungsseitige Versorgung der Ausrüs- 
tungstechnik der DB Netz AG, der PVA Köln-West sowie Dritter (Verkaufsladen, Warenautomaten, 
Fahrkartenautomaten und -entwerter der PVA) sicher. 
Die Trafostation verbleibt unberührt an ihrem Standort. Analog zum Bestand stel lt sie die Einspei- 
sung in das neue Niederspannungsnetz der DB Netz AG sicher. Die Energieversorgung der PVA 
Köln-West und Dritter bleiben im gegenwärtigen Planungsstand unberührt. Die beiden 10kV-Kabel 
werden bauzeitlich gesichert. 
10kV-Anlage Köln-Süd (KKS) 
Die 10kV-Anlage Köln-Süd (KKS) der DB Energie GmbH befindet sich i n einer begehbaren Tra- 
fostation im Bahn-km 3,200 der Strecke 2630 zwischen den Bahnhofsgleisen 2 un d 3. Sie ist über 
zwei 10kV-Kabel in den Kölner Mittelspannungsring eingebunden. Sie stellt di e Einspeisung in die 
Niederspannungsnetze der DB Netz AG und der DB Station & Service AG sicher.   
Die Trafostation verbleibt unberührt an ihrem Standort. Analog zum Bestand stel lt sie die Einspei- 
sung in die Niederspannungsnetze der DB Netz AG und der DB Station & Service AG si cher. Die 
beiden 10kV-Kabel werden bauzeitlich gesichert. 
5.4.3 Anlagen der DB Station & Service AG 
Anlagen der DB Station & Service AG sind im gegenwärtigen Planungsstand nicht betroffen.  
5.5 Elektronische Anlagen für Bahnstrom 
Bei dem Projekt ESTW linke Rheinseite werden keine grundlegenden Änderungen an den elektro- 
technischen Anlagen ausgeführt. Für den Anschluss der Netzersatzanlagen und Weichenheiza n- 
lagen werden neue Maste analog zum Bestand als Stahlmaste, auf Ortbetonfundamenten erric h- 
tet. Diese werden mittels Ortbeton auf DB Gelände gegründet. Die Bahnerdung wird entsprechend 
der Richtlinie 997.02 ausgeführt. Der Vogelschutz wird gemäß Richtlinie 997.9114 berücksichtigt.  
Kabelanlage der OSE 
Die OSE Kabel der Bahnhöfe Köln-Süd, Köln-West und Hürth-Kalscheuren werden erneue rt. So- 
weit möglich werden die vorhandenen sowie für die Signaltechnik neu zu errichtenden Kabeltr og- 
trassen und Gleisquerungen verwendet. Die Steuerung der OSE wird in den Integr ierten OSE 
Raum der neu zu errichtenden ESTW-Gebäuden realisiert.

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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Elektromagnetische Verträglichkeit 
Die Vorprüfung gemäß der 26. BImSchVVwV wurde unter dem Leitfaden der DB Netz AG (I.NG-S-
M(B))vom 06.April 2016 durchgeführt.   
Bei dieser Maßnahme handelt es sich weder um einen Neubau noch um eine wesentliche Ände- 
rung im Sinne der Vorschrift „Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische 
Felder „ (LAI 2014).   
Aus diesem Grund sind keine Minimierungsmaßnahmen zu prüfen bzw. durchzuführen.  
5.6 Telekommunikationsanlagen 
5.6.1 Streckenfernmeldekabelanlagen, Übertragungstechnik 
An den vorhandenen Streckenfernmeldekabelanlagen sind Anpassungen vorzunehmen. Diese re - 
sultieren aus dem Wegfall von Kabeleinführungen und Anbindung der neuen ESTW M odule ein- 
schließlich der Steuerbezirkszentrale (StBZ) für die Fahrdienstleitung zum ESTW-
Stellbereichsabschnitt.  
Die ESTW Modulgebäude zum Vorhaben ESTW Linke Rheinseite werden mit übertragungs techni- 
schen Einrichtungen, Betriebsfernmeldeanlagen, Einbruch- und Brandmeldeanlagen einschließlich 
DB Schließsystemeinrichtungen und Anlagenteilen des System  DBMAS ausgerüstet. Für die funk- 
tionale Anbindung dieser Anlagen, zur Führung des ESTW LST-Bussystems, sowi e der Blockver- 
bindungen und Blockanpassungen zu den Nachbarstellwerksbereichen, werden die TK-
Kabelanlagen angepasst bzw. erneuert. 
Zur Führung des ESTW LST-Bussystems ist dabei die Bereitstellung von zwei kan ten- und kno- 
tendisjunkten Verbindungen erforderlich (Erstweg als Betriebsebene und Zweitweg al s Rückfall- 
ebene). Dieses wird durch die Projektierung von zwei neuen Lichtwellenleiterkabel (LWL) mit je 48 
Fasern als Kabelanlage für Erd- oder Trogverlegung gemäß Dlk 1.011.003y, Typ A-
DF(ZN)2Y(SR)2Y 4x12 E9/125 gewährleistet. 
Im Rahmen der Kabeltrassenplanung wird für das LWL-Streckenfernmeldekabel  des zweiten Be- 
triebsweges eine gegenüber der Führung des ersten Betriebsweges kanten- und knotendisjun kte 
Trasse zur Verfügung gestellt. 
Es wird dabei in der Folge von zwei Bodentrassen ausgegangen, die eine vollstän dig physische 
Redundanz der darin verlegten Kabel zum Erst- und Zweitweg gewährleisten (siehe  Kapitel 5.1). 
Die vorhandenen TF- und PCM-Übertragungstechniken werden im Rahmen des Gesam tvorha- 
bens durch neue, synchrone Übertragunsgtechniken (STM-1 und STM-16) ersetzt. Diese nutzen 
ebenfalls die neuen LWL-Kabelanlagen. 
Zur Strecke 2630 km 5,320 wird ein neues Betonschalthaus (Unterlage 7.5)  mit einer Raumzelle 
und Kabelkeller im Kontext der Beschreibung zu den Hochbauten (siehe Kapitel 5.2) als T K-
Stützpunkt errichtet. 
5.6.2 Bahnhofskabelanlagen 
An den vorhandenen Bahnhofsfernmeldekabelanlagen in den Betriebsstellen Köln-West, Köln-Süd 
werden folgende Anpassungen vorgenommen: 
Köln-West 
Zur Vorbereitung der vollständigen Auflassung des Stw Köln- West „Wf“ werden die noch benöti g- 
ten Bahnhoffernmeldekabel Richtung Verteiler Gereon, Richtung Stw „Ws“ und zum Bah nsteig 
Köln-West an geeigneter Stelle abgefangen und mittels neuer Kabelstück e in das ESTW Köln-
West eingeführt. 
Bei Abbindung des Stw „Ws“ wird das dort eingeführte Bahnhoffernmeldekab el Richtung Stw „Wf“ 
und Richtung Köln-Süd „Sof“ vor der Einführung abgefangen und durchverbu nden.

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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Köln-Süd 
Im Bf Köln-Süd wird als Ersatz für den Kabelstützpunkt im St w „Sof“ ein geeigneter Au ssenschrank 
errichtet. 
Die Bahnhoffernmeldekabel Richtung Köln- West „Ws“ und „Wf“, Richtung Bonntor „Bf“, Richtung 
Eifeltor „Enf“, zur Basa Eifeltor und zum Betonschalthaus der DB Station&Servi ce AG, werden an 
geeignetere Stelle abgefangen und angemufft. 
5.6.3 Rückbau von Telekommunikationseinrichtungen 
Folgende Rückbaumaßnahmen werden durchgeführt: 
v Rückbau TK- Anlagen Stw. „Wf“  
v Rückbau TK- Anlagen Stw. „Ws“  
v Rückbau TK- Anlagen Stw. „Sof“  
v Rückbau TK-Anlagen der DB Netz AG im Strecken-, Gleis- und Bahnh ofsbereich 
Sämtliche, dort vorhandenen Einführungen von Strecken- und Bahnhoffernmeldekabeln, sowie TK-
Anlagensysteme, die zukünftig nicht mehr benötigt werden, werden ersatzlos zurückgebaut. 
5.7 Sonstige Anlagen 
Versorgungsleitungen Dritter 
Alle betroffenen Leitungen werden während der Bauzeit gesichert und die erforderl ichen Maßnah- 
men mit den Leitungsträgern abgestimmt. Vor Beginn der Bauarbeiten werden die Leitungsträger 
erneut angeschrieben und die ausführende Baufirma wird eingewiesen.  
Telekommunikationskabelanlagen Dritter 
An der betrachteten Strecke verläuft ein Lichtwellenleiterkabel mit 144 Fasern der Fa. Vodafone. 
Das Kabel ist von den Maßnahmen zum ESTW Linke Rheinseite nicht betroffen und wi rd daher 
nicht weiter betrachtet. 
5.8 Abweichungen von den technischen Regelwerken beim Entwurf 
Abweichungen von Richtlinien, Richtzeichnungen usw. sind nicht erforderlich. 
6 Tangierende Planungen 
6.1 Erneuerung EÜ Venloer Str. und Vogelsanger Str. in Köln-West 
Das Projekt „Erneuerung EÜ Venloer Straße und Vogels anger Straße in Köln-West befinden sich 
derzeit im Genehmigungsverfahren. 
Geschäftszeichen: 64122-641pa/002-2016#003 
Im Rahmen der Entwurfsplanung haben Abstimmungen (BE-Flächen, Bauzustände, Endzustan d) 
zwischen den Projekten stattgefunden, sodass die Erneuerung der EÜ’s im Projekt ESTW Linke 
Rheinseite 1.BS berücksichtigt sind und die aktuelle Planung in den Lageplänen dargestellt ist. 
6.2 RRX-Außenast Bf Köln-Süd 
Das Projekt „RRX -Außenast Köln-Süd“ wird im Dezember 2016 eingereicht. Ein Geschäfts- bzw. 
Aktenzeichen ist noch nicht vorhanden.  
Im Rahmen der Entwurfsplanung haben Abstimmungen (BE-Flächen, Bauzustände, Endzustand) 
zwischen den Projekten stattgefunden, sodass die Planung des Bf Köln-Süd im Projekt ESTW Lin- 
ke Rheinseite 1.BS berücksichtigt und in den Lageplänen dargestellt ist.

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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7 Temporär zu errichtende Anlagen 
Baustelleneinrichtungs- und erschließungsflächen 
Tabelle 7.0: Baustelleneinrichtungs- und erschließungsflächen 
Bauwerks -
Nr.  
Bezeichnung  Fläche oder Z ufahrt  Bemerkungen  
81  Geldernstraße  Bauste llenzufahrt  km 1,580 (Strecke 2615)  
ca. 1.444 m²  
Zufahrt über Geldernstraße 
82  Geldernstraße  BE -Fläche  km 1,580 (Strecke 2615)  
ca. 350 m²  
Zufahrt über Geldernstraße  
83  Innere Kanalstraße  Baustellenzufahrt  km 2,000 (Strecke 2613)  
ca. 230 m²  
Zufahrt über Innere Kanalstraße 
84  Innere Kanalstraße  BE -Fläche  km 1,980 (Strecke 2613 ) 
ca. 350 m²  
Zufahrt über Innere Kanalstraße  
85  ESTW -UZ  BE -Fläche  km 0,900 (Strecke 2617)  
ca. 4.050 m²  
Zufahrt über Maybachstraße 
86  Mediapark  BE -Fläche  km -0,100 (Strecke 2638)  
ca. 4.500 m²  
Zufahrt über Maybachstraße  
87  Maybachstraße  Baustellenzufahrt  km 1,980 (Strecke 2638)  
ca. 2.454  m² 
Zufahrt über Maybachstraße 
88  Stellwerk Köln -West  BE -Fläche  km 1,725 (Strecke 2630)  
ca. 495  m² 
Zufahrt über Schmalbeinstraße  
89  Schmalbeinstra ße  Baustellenzufahrt  km 1,725 (Strecke 2630)  
ca. 88  m² 
Zufahrt über Schmalbeinstraße 
90  Stellwerk Esf II  BE -Fläche  km 6,580 (Strecke 2630/2640)  
ca. 380 m²  
Zufahrt über „Am Eifeltor“  
91  Stellwerk Esf III  BE -Fläche  km 6,620 (Strecke 2630/2640)  
ca. 218  m² 
Zufahrt über „Am Eifeltor“  
92  Stellwerk Esf  Baustellenzufahrt  km 6,650 (Strecke 2630/2640)  
ca. 764  m² 
Zufahrt über „Am Eifeltor“  
93  Militärringstraße B 51 
(L34)  
BE -Fläche  km 6,700 (Strecke 2630/2640)  
ca. 1.225 m²  
Zufahrt über „Am Eifeltor“  
95  Zufahrtweg  BE -Fläche  km 6,800 (Strecke 2630/2640)  
ca. 1.760 m²  
Zufahrt über „Am Eifeltor“  
94  Zufahrtweg  Baustellenzufahrt  km 6,700 (Strecke 2630/2640)  
ca. 142  m² 
Zufahrt über „Am Eifeltor“  
96  Höninger Weg  BE -Fläche  km 6,700 (Strecke 2630/2640)  
ca. 220  m² 
Zufahrt üb er Höninger Weg  
97 Höninger Weg  Baustellenzufahrt  km 6,720 (Strecke 2630/2640)  
ca. 260  m² 
Zufahrt über Höninger Weg

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98  BAB A4  Baustellenzufahrt  km 7,200 (Strecke 2630/2640)  
ca. 270 m²  
Zufahrt über Höninger Weg  
99 BAB A4  BE -Fläche  km 7,200 (Strecke 263 0/2640)  
ca. 860  m² 
Zufahrt über Höninger Weg 
 
Die Baustelleneinrichtungs- und erschließungsflächen sind der Unterlage 8.1 bis 8.7  zu entneh- 
men. Die Flächen liegen größtenteils auf bahneigenem Gelände, siehe hierzu Kapitel 10.1, Grund- 
erwerbsverzeichnis (Unterlage 6)  und Grunderwerbspläne (Unterlage 5.1 bis 5.7). 
Bauwerksnummern: 81 und 82 
Die Anbindung der BE-Fläche erfolgt über die Geldernstraße. Die BE-Fläche w ird zum Lagern von 
Materialien und ggf. zum Eingleisen von Schienenfahrzeugen genutzt. 
Bauwerksnummern: 83 und 84 
Die Anbindung der BE-Fläche erfolgt über die Innere Kanalstraße. Die BE-Fläche wird zum Lagern 
von Materialien genutzt. Eingleisen ist nicht möglich. 
Bauwerksnummern: 85 bis 87 
Die Anbindung der BE-Flächen erfolgt über die Maybachstraße. Die BE-Flächen werden  zum La- 
gern von Materialien genutzt. Die BE-Fläche 85 kann zusätzlich zum Eingleisen von Schienenfahr- 
zeugen genutzt werden. 
Bauwerksnummern: 88 und 89 
Die Anbindung der BE-Fläche erfolgt über die Schmalbeinstraße. Die BE-Fläche wir d zum Lagern 
von Materialien genutzt und soll ggf. beim Abriss des Stellwerkes Köln-West genutzt werden. 
Bauwerksnummern: 90 bis 95 
Die Anbindung der BE-Flächen erfolgt über „Am Eifeltor“ . Die BE-Flächen 90, 93 und 95 werden 
zum Lagern von Materialien genutzt. Die BE-Fläche 91 wird lediglich zum Ei ngleisen von Schie- 
nenfahrzeugen genutzt. 
Bauwerksnummern: 96 bis 99 
Die Anbindung der BE-Fläche erfolgt über den „Höninger Weg“ . Die BE-Fläche 96 wird ausschließ- 
lich zum Eingleisen von Schienenfahrzeugen genutzt und die Fläche 99  zum Lagern von Materia- 
lien. 
8 Baudurchführung 
Die Maßnahme soll unter Berücksichtigung des laufenden Bahnbetriebes, sowie den Sperrpause n 
in den Jahren 2020 bis 2023 durchgeführt werden. Es soll überwiegend tagsüber gebau t werden, 
aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens können nächtliche Arbeiten jedoch nicht ausge- 
schlossen werden. Über die Sperrpausen der einzelnen Strecken wird eine Abstimmung erfolgen.

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9 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen 
9.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 
Um die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes so gering wie möglich zu halten,  sind während 
der Bauphase folgende Vermeidungs- bzw. Verminderungsmaßnahmen zu berücksichtigen:  
Die Gehölzrückschnittarbeiten müssen gemäß § 64 Landschaftsgesetz NW außerhalb der Brutzei- 
ten der Vögel nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar erfolgen und sind auf das un- 
bedingt erforderliche Maß zu beschränken. Das Roden der Gehölze (Entfernen des Wurzelstocks ) 
ist nur im unmittelbaren Bereich des dauerhaft in Anspruch zu nehmenden Baufeldes du rchzufüh- 
ren. Die Gehölze, die im angrenzenden Arbeitsraum liegen, werden soweit erforderli ch zurückge- 
schnitten bzw. auf den Stock gesetzt. 
Die an die Baustellenzufahrten und BE-Flächen angrenzenden Gehölzbestände sind vor Be ginn 
der Baumaßn ahme im Baustellenbereich gemäß DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenb e- 
ständen und Vegetationsbeständen“ und der „RAS -LP4- Richtlinien für den Schutz von Bäumen, 
Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ vor Beeinträchtigungen während der 
Baumaßnahme fachgerecht zu sichern. 
  
Bei Anlage der BE-Flächen sind entlang der Gehölzbestände in einer Mindesten tfernung von 2 m 
zu Gehölzen Schutzzäune zu errichten. Wenn dies nicht möglich ist, sind Einzelbaumschutzm aß- 
nahmen zu ergreifen.  
Im Wurzelbereich benachbarter Bäume ist die Lagerung von Stoffen grundsätzlich zu vermeiden.  
Vor Abriss der nicht mehr benötigten Stellwerksgebäude in Köln-West und Köln-S üd werden die 
Gebäude hinsichtlich potentieller Vorkommen von Teillebensräumen von Fledermäusen durch ein 
Fachbüro begutachtet.  
Nachfolgend werden weitere Maßnahmen aufgeführt, die Beeinträchtigungen vermindern bzw. 
vermeiden, die sich aus den bauzeitlichen und dauerhaften Inanspruchnahmen für die Kriteri en 
Boden, Hydrologie, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen sowie Landschaftsbild/Erholungsnu tzung erge- 
ben: 
v Begrenzung von Erdmassenbewegungen auf das unbedingt notwendige Maß  
v Keine Zwischenlagerung von Boden und Lockergestein sondern direkter Abtransport    
v Lagerung von boden- und grundwassergefährdenden Stoffen nur auf vollversiegelten  
Flächen mit Schutzvorkehrungen  
v Wahl flächensparender Erschließungsformen und Beschränkung auf Mindestabmessun - 
gen bei den Baustellenzufahrten 
v Abtrag und Sicherung von Oberboden gemäß DIN 18915 
v Aufbringen eines Vlieses mit Schotter zur Gewährleistung der Tragfähigkeit  des Unter- 
grundes auf den nicht versiegelten Baustelleneinrichtungsflächen 
v Verwertung mit schädlichen Verunreinigungen belasteter Abfälle gemäß § 4 Kreislauf- 
wirtschafts-/Abfallgesetz, Abfalldeklaration nach der vom LANUV NRW em pfohlenen TR 
Boden LAGA M20 (2004) bzw. DepV (2009), Entsorgung gefährlicher Abfälle gemäß 
elektronischem Nachweisverfahren (eANV) 
v Verwendung schadstoffarmer und lärmgedämpfter Baumaschinen 
v Anwendung von Bauverfahren mit geringeren Erschütterungen (z.B. Gründun g von Sig- 
nalmasten mit Mikrobohrpfählen statt Rammrohrgründung bei schwierigen Baugrundver- 
hältnissen) 
v Durchführung der Bauarbeiten Signale und Fundamente der Signalbrücken un d Signal- 
ausleger nur während der Tageszeit

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v Einsatz von Beleuchtungsanlagen mit möglichst geringer Lockwirkung für  Insekten (Nat- 
riumdampf-Niederdruckdampflampen), Verwendung von geschlossenen Lampen ohne 
Fallenwirkung für Insekten, Abschirmen der Lichtquellen nur auf die ta tsächlich benötigte 
Fläche  
v Anlieferung von Baumaterialien zu den Materiallagerflächen überwiegend am Tage 
9.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter 
9.2.1 Schutzgut „Mensch“  
Vorbelastungen bestehen durch die vorhandenen Bahnstrecken in Form von Immissionen und 
Zerschneidungseffekten. Die Streckengeschwindigkeiten werden durch das Bauvorhaben nicht  
geändert, so dass aus dem Betrieb heraus keine Ansprüche auf Lärmvorsorge entstehen.  
Für den unmittelbaren Baubereich sind aber bauzeitlich Auswirkungen durch Lärm, E rschütterun- 
gen, Abgase und visuelle Reize infolge der Bauarbeiten und des Baustellenverkehrs (T ransport 
von Baumaterialien) zu erwarten.  
Zur Bewertung des Baulärms ist ein Sondergutachten erstellt worden. Vermeidungsmaßnahmen  
wie die Verwendung von lärmgedämpften Baumaschinen müssen ergriffen werden. Der B austel- 
lenverkehr soll überwiegend am Tage erfolgen. Da aber aus betrieblichen Zwängen he raus die 
Kabelkanäle auch in der Nachtzeit gebaut werden müssen, tritt eine Geräuschbelastung au s Bau- 
lärm auch während der Nacht auf. Der Schallgutachter stellt in seiner Ausarbeit ung die jeweils un- 
günstigste Situation der Baulärmschwerpunkte dar. Da es sich bei der Baustelle zum Kabeltief bau 
um eine Wanderbaustelle handelt, die sich pro Nacht um ca. 30 m verschiebt und zeitlich sehr ein- 
geschränkt ist und darüber hinaus der Lärmpegel aus der Lärmvorbelastung den Lärmpegel  des 
Baulärms überwiegt, wird von einer Zumutbarkeit für die Anwohner ausgegangen.  
Mit Ausnahme eines Gebäudes auf der Richard-Wagner-Straße, welches nur ca. 10 m Abstand 
zur Baustelle hat, sind erhebliche Belästigungen durch bauzeitliche Erschütterungen im Hinblick 
auf Menschen in Gebäuden nicht zu erwarten. An dem Gebäude an der Richard-Wagner-St raße 
wird seitens des Gutachters eine baubegleitende messtechnische Überwachung der Erschütterun - 
gen am und im Gebäude  oder in Abstimmung mit dem Baugrundgutachter die Wahl von Ortbeton- 
fundamenten empfohlen.  
9.2.2 Schutzgut „Tiere und Pflanzen“  
Durch die notwendigen Aufstell- und Arbeitsraumflächen müssen im Rahmen der Bau feldfreima- 
chung Gehölze entfernt bzw. in diesen Bereich hineinragende Äste und Zweige zurückgeschnitt en 
werden. Bei dem überwiegenden Bewuchs handelt es sich dabei um Vegetation im sicherheitsre - 
levanten Bereich de Bahnstrecken, in dem regelmäßig Vegetationskontrollen un d  Rückschnitt- 
maßnahmen stattfinden. Das Entfernen von Gehölzen im sicherheitsrelevanten Bereich stellt unter 
dem Gesichtspunkt der Instandhaltung der Eisenbahnbetriebsanlage keinen ausgleichspf lichtigen 
Eingriff dar.  
Bei den Baustelleneinrichtungsflächen im nicht sicherheitsrelevanten Bereich handelt es sich meist 
um bereits befestigte oder teilversiegelte vegetationsarme und vegetationslose Flächen sowie um 
zurückgebaute Gleise mit Ruderalvegetation. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird sich innerhal b 
kürzester Zeit wieder eine Ruderalsukzession einstellen.  
Für die spezifische Artenschutzprüfung wurden Nachweise aus dem Informationssystem für streng 
geschützte Arten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LA NUV) so- 
wie die Ergebnisse der in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführten Reptilienkartierung  herange- 
zogen. Mögliche Verstöße gegen die Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für die Ar tengrup- 
pen Fledermäuse und Reptilien sind zu erkennen. Vorrangig durch die Anlage der Baus tellenein- 
richtungsflächen sind Lebensräume mit Habitatstrukturen der Mauer- und Zaun eidechsen betrof- 
fen. Die nicht mehr benötigten Stellwerksgebäude, die abgerissen werden sollen, stellen ei nen po-

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tentiellen Teillebensraum für gebäudebewohnende Fledermäuse dar. Es ist unmit telbar vor deren 
Abriss zu prüfen, ob diese Gebäude dann als Teillebensraum von Fledermäusen genutzt werden.  
Durch eine außerhalb der Brutzeit stattfindende Baufeldräumung kann eine Beschädi- 
gung/Verletzung von Gelegen bzw. Jungvögeln ausgeschlossen werden. Bezüglich der Mauer- 
und Zauneidechsen kann die Auslösung von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) BNatSchG nicht 
ausgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um die Tötung einzelner Individuen. Von einer 
nachhaltigen Beeinträchtigung lokaler Populationen wird nicht ausgegangen. Da Vermeidu ngs- 
maßnahmen für den Individuenschutz nicht ausreichen, wird vorsorglich die Ausnahmegenehmi- 
gung beantragt.  
9.2.3 Schutzgut „Wasser“  
Für den Baubereich sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Wasserschutzgebiete ausgewie - 
sen. Fließgewässer sind von der Baumaßnahme nicht betroffen. 
Grundsätzlich ist das Grundwasser während der Bautätigkeit durch den Eintrag von Schadstoffen 
(insbesondere lösliche und mobile Spurenstoffe durch Maschineneinsatz oder Unfälle) ge fährdet. 
Dies ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Bei Beachtung der geltenden technischen 
Vorschriften zur Beseitigung von ggf. freigesetzten, wassergefährdenden Betrieb smitteln, Schad- 
stoffen u.a. ist eine Minderung der Grundwasserqualität oder der von Vorfluter n weitestgehend 
auszuschließen. Die Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf den Wasserhaushalt werden 
bei Beachtung der  o. g. Maßnahmen als gering eingestuft.  
9.2.4 Schutzgut „Klima, Luft“  
Unter Berücksichtigung der innerstädtischen Lage der Baumaßnahme, der überwiegenden B autä- 
tigkeit am und im vorhandenen Bahnkörper und der  vorübergehend nur in geringem Umfang i n 
Anspruch zu nehmenden Vegetationsstrukturen sind keine erheblichen Beeinträchtigung des 
Mikroklimas zu erwarten. 
Auswirkungen auf die Luft sind bauzeitlicher Art. Durch den Einsatz von Bauf ahrzeugen treten zu- 
sätzliche Emittenten auf. Dies ist aber ohne erhebliche Auswirkungen.  
9.2.5 Schutzgut „Landschaft“  
Im Bereich des Vorhabens liegen zwei Landschaftsschutzgebiete, das LSG „Innerer Grüngürtel“ 
und das LSG „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge “. Eine 
Betroffenheit darüberhinausgehender Schutzgebiete oder schutzwürdiger Biotope etc. ist nicht er - 
kennbar.  
Als Schutzzweck des LSG „Innerer Grüngürtel ist im Landschaftsplan der Stadt Köln festgesetzt:  
„Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Natu rhaushalts, insbesondere 
durch Sicherung und Weiterentwicklung einer stadtklimatisch wichtigen Ausgleichsfläche und eines 
wichtigen Lebensraumes für Pflanzen und Tiere im innerstädtischen Bereich. 
Wegen der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes in den erhaltenen Bereichen der histori- 
schen Grünanlage. 
Wegen der besonderen Bedeutung für die wohnungsnahe Erholung“  
Als Schutzzweck des LSG „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg un d verbindende 
Grünzüge“ ist festgesetzt:  
„Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Natu rhaushalts, insbesondere 
durch Sicherung stadtklimatisch und ökologisch wichtiger Ausgleichsräume und wichtiger Verbi n- 
dungselemente zur Vernetzung des bebauten Bereichs mit dem Freiraum. 
Wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere durch die Siche- 
rung der vielgestaltigen Lebensräume des historischen Landschaftsparks und durch Erhaltung von 
stadtnahen Resten der bäuerlichen Kulturlandschaft im Übergangsbereich zur freien Landschaft.

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Wegen der besonderen Bedeutung des großen Erholungsraumes für die stille, landscha ftsbezo- 
gene und aktive Erholung.“  
Da in diesen Bereichen die Beeinträchtigungen bauzeitlicher, d.h. temporärer Art sind und die 
Bauarbeiten in einem durch den vorhandenen Bahn- und Straßenlärm vorbelasteten Bereich (inne- 
re Kanalstraße, Militärringstraße) stattfinden, kann ein Zuwiderlaufen  der Schutzverordnung und 
eine unmittelbare Beeinträchtigung der Schutzgebiete ausgeschlossen werden.  
Unter Berücksichtigung der innerstädtischen Lage der Baumaßnahme, der geringen Eingriffsfläche 
und der relativ kurzfristigen Wiederherstellbarkeit der bauzeitlich verlorengehenden Gehölzstruktu- 
ren sowie der zu erhaltenden angrenzenden Gehölze wird dies als nicht erheblich und nachhalti g 
in Bezug auf das Landschafts-/Ortsbild bewertet. 
9.2.6 Schutzgut „Boden“  
Da das Untersuchungsgebiet weitgehend durch Bebauung überformt ist und durch nutz ungsbe- 
dingte Einträge sowie regionale und überregionale Immissionen belastet ist, besi tzen die Böden 
sehr eingeschränkte bis fast gar keine natürliche Bodenfunktionen (Lebensraum und Lebens- 
grundlage, Bestandteil des Naturhaushaltes, Filter und Puffer).  
Die Baustelleneinrichtungsflächen und die Zuwegungen in die Baufelder finden auf  Flächen statt, 
die für den Naturhaushalt von untergeordneter Bedeutung sind. Es handelt si ch dabei um zum 
größten Teil bereits versiegelte oder befestigte Flächen und um zurückgebaute Gleisan lagen, die 
im Laufe der Sukzession von Pioniervegetation besiegelt wurden. 
Durch den geplanten Bau eines neuen ESTW Modulgebäudes auf dem Grundstück der DB  Netz 
AG hinter dem Mediapark neben dem Schlundgleis der Strecke 2617 wird Boden da uerhaft neu 
versiegelt. Nach Inbetriebnahme des neuen ESTWs werden die nicht mehr genutzten Stell werks- 
gebäude Wf in Köln-West und Sof in Köln-Süd zurückgebaut und abgerissen. Di e alten Standorte 
der nicht mehr benötigten Stellwerksgebäude im Kölner Stadtgebiet werden entsieg elt. Ent- und 
Versiegelung sind miteinander zu verrechnen.  
Für die Baumaßnahme wird derzeit ein BoVEK (Bodenverwertungs- und Entsorgungskonz ept) er- 
stellt, dass die Behandlung und Entsorgung von belasteten Böden sowie den Ein- und Ausbau von 
zu entsorgendem Bodenmaterial festlegt.  
Es fallen Bodenaushub, Abbruchmaterial und andere Abfälle an, die gemäß dem Kreisl aufwirt- 
schaftsgesetz (KrWG) vorrangig der Verwertung vor Beseitigung zuzuführen sind. Dabei ist eine 
sorgfältige Separation der einzelnen Abfälle zu beachten. Die Baumaßnahme sollte du rch einen 
Bodengutachter begleitet werden.  
Unter Beachtung der Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen und nach einer sach - 
und fachgerechten Rekultivierung der vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen ist mit 
Ausnahme der Neuversiegelung durch das Modulgebäude nicht von einer erheblichen Beeinträc h- 
tigung des Schutzgutes „Boden“ au szugehen.  
9.2.7 Schutzgut „Kultur und Sachgüter“  
Bau- und Bodendenkmäler sind im Planungsbereich nicht bekannt. Es ist von kei ner Beeinträchti- 
gung des Schutzgutes „Kultur und Sachgüter“ auszugehen.  
9.3 Bewertung der Umweltauswirkungen 
Zur Überprüfung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist, ist auf der Grundla- 
ge der Genehmigungsplanung eine Umwelterklärung (Screening nach § 3c UVPG) erstellt worden. 
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird nicht von einer UVP-Pflicht ausgegangen. 
Im Rahmen der Abarbeitung der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschut zgesetz 
(BNatSchG) und dem Landschaftsgesetz NRW (LG NW) sind bauzeitliche und anlagebed ingte

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Eingriffe in Natur und Landschaft zu ermitteln. Betriebsbedingte Auswirkungen können hier von 
vornherein ausgeschlossen werden.  
Die exakte Ermittlung, Bewertung und landespflegerische Kompensation erfolgt i m Landschafts- 
pflegerischen Begleitplan (LBP) mit Erläuterungstext und Fotodokumentation de r BE-Flächen. Im 
LBP werden Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen genannt, unvermeidbare Eingriffe in Natur und 
Landschaft beschrieben und landschaftspflegerische Maßnahmen zur Wiederherstellung und zur 
Kompensation der Eingriffe festgelegt. Im LBP kommt man zu dem Ergebnis, dass alle kompensa- 
tionspflichtigen Eingriffe, mit Ausnahme der Versiegelung durch das neu e ESTW-Modulgebäude, 
vor Ort ausreichend kompensiert werden können. Das Defizit lässt sich vor Ort nicht au sgleichen, 
so dass in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln wegen des geringen 
Defizits eine Ersatzgeldzahlung erfolgen soll. 
Durch die weitgehende Beschränkung der Eingriffe auf vorhandenes Bahngelände bzw. auf  anth- 
ropogen veränderte Böden sowie aufgrund bestehender Vorbelastung (Straßen- und Schienenver- 
kehr) und vor dem Hintergrund der relativ kurzfristigen Wiederherstellbarkei t sind die Auswirkun- 
gen auf die Umwelt bei Beachtung der Vermeidungs-/Verminderungs- und Schutzm aßnahmen als 
nicht nachhaltig und nicht erheblich einzustufen.  
Die Notwendigkeit der Artenschutzprüfung ergibt sich aus europa- und bundesrechtli chen Rege- 
lungen (FFH-Richtlinie 1992, BFN 1998, BNatSchG 2010). Danach gelten für die eu ropäisch ge- 
schützten Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten Zugriffsverbote u.a. für das Fangen 
und Töten von Tieren, die Störung dieser Arten sowie die Beschädigung oder Zer störung von 
Quartieren, die in Zusammenhang mit Fortpflanzung, Wanderung und Überwi nterung stehen (§44 
(1) BNatSchG). Um festzustellen, ob die Verbote des § 44 BNatSchG verletzt werden, ist ei ne Ar- 
tenschutzprüfung (Stufe I (Vorprüfung), Stufe II (vertiefende Prüfung de r Verbotstatbestände) und 
Stufe III (Ausnahmeverfahren) durchzuführen. Hierfür wird in der speziellen arten schutzrechtlichen 
Prüfung (SAP) eine mögliche projektbedingte Betroffenheit „planungsrelevante r“ Arten überprüft. 
Die spezifische Artenschutzprüfung schließt damit ab, dass unter Beachtung und Umsetzung der 
als verbindlich geltenden Schutz- und Minimierungsmaßnahmen unter den Gesichtspunkten de r 
artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V. m. § 44 Abs. 5 und § 45 A bs. 8 
BNatSchG Tötungen von Einzelindividuen der Zaun- und Mauereidechsen nicht zu vermeiden 
sind. Daher wird vorsorglich die Ausnahme beantragt.  
Das Erfordernis einer FFH-Verträglichkeitsprüfung oder Vorprüfung ist nicht gegeb en, da das 
nächstgelegene FFH-Gebiet über 300 m entfernt zum Vorhaben liegt.  
Da das Vorhaben überwiegend in dicht besiedelten Stadtteilen liegt und Wohnhäuser unm ittelbar 
an das Baufeld angrenzen, wurde ein Baulärmgutachten erstellt. Es wird nach Ausschöpfung aller 
technischen und organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen davon ausgegangen, dass wegen der 
zeitlich sehr eingeschränkten Bauarbeiten über wenige Tage und der anzusetzenden Lärm vorbe- 
lastung eine Abweichung von den Immissionsrichtwerten der AVV Baulärm zumutbar ist.

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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10 Weitere Rechte und Belange 
10.1 Grunderwerb 
Die Flächen werden überwiegend vorübergehend in Anspruch genommen (Baustelleneinrichtungs- 
und Erschließungsflächen). An der Strecke 2630 (km 6,725 bis km 6,778) befind en sich zwei Flä- 
chen, die für bahntechnische Anlagen erworben werden müssen. Die Größe der beiden Flächen 
betragen 15m² und 32m² und werden  zum Neubau des Kabelkanals benötigt. Die Flächen si nd 
dem Grunderwerbsverzeichnis (Unterlage 6) den Nummern 28 und 29 und den Grunderwerbsplä- 
nen (Unterlage 5.1 bis 5.7)  zu entnehmen. 
10.2 Kabel und Leitungen 
Alle Kabel und Leitungen sind in den Kabel- und Leitungsplänen (Unterlage 9.1 bis 9.23) , sowie 
im Bauwerksverzeichnis (Unterlage 4)  erfasst und werden während der Bauzeit gesichert und die 
erforderlichen Maßnahmen mit den betroffenen Leitungsträgern abgestimmt.  Vor Beginn der Bau- 
arbeiten werden die Leitungsträger erneut angeschrieben und die ausführende Baufirma wi rd ein- 
gewiesen.  
10.3 Straßen und Wege 
Alle Straßen und Wege, die zur Baustellenanlieferung benötigt werden, werden über öffentliche  
Straßen und Wege erreicht.  
10.4 Kampfmittel 
Im Zusammenhang mit der Infrastrukturmaßnahme fallen wesentliche Eingri ffe in den Boden an, 
eine Kampfmittelrisikoprüfung ist daher notwendig. Hierfür wurden Anfragen z ur Luftbildauswer- 
tung an die zuständigen Ordnungsämter der Städte Köln, Hürth und Brühl gesendet. Die Ord- 
nungsämter wiederum haben die Anfrage an den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KB D) der zu- 
ständigen Bezirksregierung Düsseldorf weiter geleitet. 
Die Antwort des KBD für das Gebiet der Stadt Köln wurde unter dem Aktenzeichen AZ 22 .5-3-
5315000-243/14/ zugestellt. Aus der Antwort des KBD ergeben sich „Hinweise auf vermehr te 
Kampfhandlungen“ . Es existieren insbesondere konkrete Vedachte auf Kampfmittel bzw. Militärein- 
richtungen des 2. Weltkrieges (Bombenblindgänger, Laufgräben, Schützenlöcher und militärisch e 
Anlagen). Es wird eine Überprüfung der konkreten Verdachte und zu überbauenden Fläche em p- 
fohlen. Generell wird empfohlen bei Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen zu- 
sätzlich Sicherheitsdetektionen durchzuführen. 
Die Antwort des KBD für die angefragte Baufläche im Gebiet der Stadt Hürth wurde unter dem Ak- 
tenzeichen AZ 22.5-3-536028-96/14/ zugestellt. Aus der Antwort des KBD erg eben sich „Hinweise 
auf vermehrte Kampfhandlungen“  ohne genauere örtliche Eingrenzung. Es wird eine Überprüfung 
der zu überbauenden Fläche empfohlen. Generell wird empfohlen bei Erdarbeiten mi t erheblichen 
mechanischen Belastungen zusätzlich Sicherheitsdetektionen durchzuführen. 
Die Antwort des KBD für das Gebiet der Stadt Brühl wurde unter dem Aktenzeichen AZ 22.5-3-
5362012-99/14/ zugestellt. Aus der Antwort des KBD ergeben sich „Hinw eise auf vermehrte 
Kampfhandlungen“  ohne genauere örtliche Eingrenzung. Es wird eine Überprüfung der zu über - 
bauenden Fläche empfohlen. Generell wird empfohlen bei Erdarbeiten mit erheblichen mechani- 
schen Belastungen zusätzlich Sicherheitsdetektionen durchzuführen. 
Um die Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen ohne örtliche Eingrenzung weiter einzuschrän- 
ken ist die Einholung einer zusätzlichen Kampfmittelvorerkundung (Historische Erkundung) für die 
beplante Fläche der Infrastrukturmaßnahme geplant.

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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Im Zuge der weiteren Planung wird ausgehend auf den vorliegenden und noch einzuholenden I n- 
formationen ein Erkundungskonzept durch das Sanierungsmanagement (FS.R-W-S(B)) der DB AG 
erarbeitet. Ziel ist es bei den durch die Maßnahme geplanten Bodeneingriffen mit geeigneten Ver- 
fahren die Verdachtsmomente abzuklären. 
Das Erkundungskonzept wird mit den zuständigen Behörden (Ordnungsämter Stadt Köl n, Stadt 
Hürth und Brühl sowie KBD NRW der BR Düsseldorf) abgestimmt. 
Die Erkundung soll bauvorlaufend stattfinden. 
10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial 
Alle nicht mehr benötigten Anlagenteile der Oberleitung werden Fachgerecht zurückgebaut. D ie 
Wiederverwendung von altbrauchbaren Stoffen ist nicht vorgesehen, somit sind alle v orgenannten 
Materialien gegen Nachweis dem Recycling bzw. der fach- und umweltgerechten Entsor gung zu- 
zuführen. 
Im Zusammenhang mit der Infrastrukturmaßnahme fallen im Zuge der Bau ausführung Aushubma- 
terialien für die Gründungen der neuen Signalstandorte, ESTW-Modulgebäude,  sowie Querungen 
und Kabelkanäle an. Die Wiederverwertung und Entsorgung erfolgt nach den Bestimm ungen des 
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), insbesondere unter der Beachtung des Grundsatz es des 
Vorranges der Verwertung vor der Beseitigung. 
Unter Zugrundlegung der DB- Richtlinie 809 „In frastrukturmaßnahmen Planen, Durchführen, Ab- 
nehmen, Dokumentieren und Abschließen“ (RiL 809) wird projektbegleitend ein Bodenverwe r- 
tungs- und Entsorgungskonzept (BoVEK) gemäß Handbuch BoVEK durch das Sanierungs ma- 
nagement (FS.R-W-S(B)) der DB AG erarbeitet. Ziel ist es, alle im  Zuge der Baumaßnahme anfal- 
lenden Abfälle nach Art und Menge zu erfassen sowie quantitativ und qualitativ zu bewert en und 
optimal zu entsorgen bzw. wieder zu verwerten. 
Im Rahmen der Vorplanung wurden bezüglich der abfallwirtschaftlichen und altlastentech nischen 
Situation in dem o.g. Bauvorhaben die nachfolgenden Schritte durchgeführt. Grundlage der  Abläu- 
fe ist der DB-interne Prozess „PM 60: Abfallmanagement“.  
Eine Altlastenanfrage an FS.R-W-S(B) wurde gestellt. Im abgefragten B ereich des Baufeldes be- 
finden sich diverse Flächen die im Zuge des 4 Stufen- Programms „Ökologische Altlasten“ als Al t- 
lastenverdachtsfläche eingestuft wurden. Eine tatsächliche Betroffenheit durch die Maßnahme wird 
im Rahmen des BoVEK geprüft. 
Abfalltechnische Voruntersuchungen werden im Rahmen der weiteren Planung durch das Büro 
GFM, Wesseling durchgeführt. Es wurden Einzelproben der Auffüllungen und des gew achsenen 
Bodens entnommen und zu Mischproben vereint. Diese werden analytisch untersucht. 
Der BoVEK-Check ergibt einen 3-stufigen BoVEK-Prozess (>3.000m³ Bodenaushub).  Dieser wird 
gegenwärtig von FS.R-W-S(B) begleitet, es wird ein Grobkonzept erstell t. Die Ergebnisse des 
Konzeptes sind in die Entwurfsplanung und den Ausschreibungsunterlagen mit einzuarbeit en. Auf 
Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ist vom Abfallbeauftragten des BauAN ein Entsorgun gs- 
konzept zu erstellen. 
Zusätzlich zu den BE-Flächen sind Bereitstellungsflächen zur Abfalldeklaration vorzuse hen. Wäh- 
rend der Bauausführung ist das anfallende Aushub- und Abbruchmaterial in Haufw erken auf die- 
sen Flächen bereitzustellen und nach der vom LANUV NRW empfohlenen TR Boden L AGA M20 
(2004), bzw. DepV (2009) zu beproben. Aus der jeweiligen Deklarationsanalyse ergi bt sich die 
Einstufung des Abfalls und der Verwertungs- bzw. Entsorgungsweg.  
Die Entsorgung für gefährlichen Abfall ist durch das elektronische Nachweisverfahr en (eANV) zu 
dokumentieren.

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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10.6 Gewässer 
Wasserrechtliche Erlaubnis 
Von der Kabeltrasse fließt das Niederschlagswasser frei ab und versickert wie bisher ungefasst auf 
den angrenzenden Flächen. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist somit nicht notwendig. Das neue 
ESTW-UZ wird an die städtische Entwässerung angeschlossen.  
Es werden die aktuell gültigen Regeln der Technik sowie die geltenden Vorschriften eingehalten. 
10.7 Land- und Forstwirtschaft 
Es gibt keine Betroffenheit. 
10.8 Brand- und Katastrophenschutz 
Das ESTW-UZ in der Nähe des Media Parks (Strecke 2617; km 0,685) wird entsprech end der Ar- 
beitsstättenrichtlinie geplant und ausgeführt. Die Größe des Gebäude, dessen Lag e zu den Gleis- 
anlagen sowie der Umfang der Außenanlagen sind aus den beigefügten Plänen ersichtlich. 
Das Gebäude wird mit einer kompl. Erdungs- (Fundament- und Potenzialerdung) un d Blitzschutz- 
anlage nach der Konzernrichtlinie TU 819 und TU 954 ausgestattet. 
Da das Gebäude i. d. R. unbesetzt sein wird, wird es mit einer Brand- und E inbruchmeldeanlage 
zur Fernüberwachung ausgestattet. 
Die Meldungen aus diesen Anlagen werden mittels vorhandener Übertragungswege (DBMAS) zum 
nächsten, durchgehend besetzen Stellwerk übertragen. 
Um die jederzeitige Zutrittsmöglichkeit des Gebäudes für die Feuerwehr zu gewährleisten, wird 
außen ein Feuerwehrschlüsseldepot vorgesehen. 
Abweichend von der Anforderung des § 32 (1) BauO NRW, wonach Gebäude in maximal 40m lan- 
ge Gebäudeabschnitte zu unterteilen sind, ist das Gebäude nicht im Abstand von m ax. 40m durch 
eine Gebäudetrennwand unterteilt. Durch diese Abweichung ist ein Abweichungsantrag be i der 
Genehmigungsbehörde zu stellen. 
Das Brandschutzkonzept ist der Unterlage 13  zu entnehmen. 
10.9 Schallgutachten / Baulärmgutachten 
Für das Bauvorhaben wurde eine schalltechnische Untersuchung gemäß der Allgemeinen Verw al- 
tungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) durchgeführt. 
Die schalltechnische Untersuchung zu baubedingten Schallimmissionen ist der Unterlage 12  zu 
entnehmen. 
Aufgrund der räumlichen Ausdehnung von rd. 16 km in Nord-Süd-Richtung einerseits und der Viel- 
zahl unterschiedlicher Bauphasen andererseits konzentriert sich die schalltechnische  Untersu- 
chung auf acht räumliche Baulärmschwerpunkte, die typische städtebauliche Situationen ab de- 
cken. Schalltechnische Aussagen für Bereiche außerhalb der Baulärmschwerpunkte lassen sich 
durch einen Vergleich mit einem ähnlichen Baulärmschwerpunkt ableiten. 
Die Prognoseabschätzungen zum Baulärm wurden unter Ansatz standardisierter Annahmen in Be- 
zug auf Bauabläufe, Maschineneinsatz, Bauzeiten etc. durchgeführt, da Detai lplanungen zum 
Zeitpunkt der Genehmigungsplanung noch nicht vorliegen. Die Baulärmabschätzungen wurden für 
„laute“ Zeitabschnitte durchgeführt.  
Die Ergebnisse zeigen zum Teil deutliche Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der A VV 
Baulärm [16] auf. Es betrifft dies besonders den Nachtzeitraum, in dem die Bauarbeiten für den 
Kabelkanal durchgeführt werden. Die Baustelle „Kabelkanal“ ist eine Wanderbaustelle, deren Lage

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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sich jede Nacht um ca. 30 m verschiebt. Die höchste Geräuschbelastung aus Baulärm tritt nur 
während einer Nacht auf. 
Der ständig vorhandene Schienenverkehrslärm, der auch ursächlich für die Errichtung der Lärm-
schutzwände verantwortlich ist, liegt oberhalb bzw. in der gleichen Größenordnung  wie der Bau- 
lärm. Die Vorbeifahrtpegel von Zügen liegen deutlich oberhalb der Spitzenpegel aus B aulärm. Die 
Bautätigkeiten finden also nicht in unvorbelasteten Gebieten statt. 
Im „Umweltleitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangen ehmigung sowie für 
Magnetschwebebahnen, Stand Dezember 2012, Teil VI, Schutz vor Schallimmissionen aus S chie- 
nenverkehr“ heißt es hierzu unter Be rücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung: 
Zitat: „Eine Abweichung von den Immissionsrichtwerten der AVV Baulärm kann jedoch dann in B e- 
tracht kommen, wenn im Einwirkungsbereich der Baustelle eine tatsächliche Lärmv orbelastung 
vorhanden ist, die über dem maßgeblichen Richtwert der AVV Baulärm liegt. Hierbei ist der Begriff 
Vorbelastung nicht einschränkend in dem Sinne zu verstehen, dass nur Vorbelastungen durch an- 
dere Baustellen erfasst werden.“  
Zur Verminderung der Baulärmimmissionen  wurden die Baumaßnahmen bereits im Vorfeld im 
Hinblick auf die Minimierung der Baulärmimmissionen optimiert. Geplante BE-Flächen in der Nähe 
von Wohngebieten wurden verworfen. Der Materialtransport zu den BE-Flächen erfolgt mi t Bahn- 
wagen. Während der Baumaßnamen zum ESTW Linke Rheinseite sind keine automati schen 
Warnsysteme (AWS, sog. Rottenwarngeräte) vorgesehen. 
Der Bau der Kabelkanäle erfolgt aus betrieblichen Zwängen heraus in der Nachtzei t. Alle übrigen 
Arbeiten für den Bau der Signale und der Fundamente der Signalbrücken und S ignalausleger sind 
während der Tageszeit geplant. 
Die verwendeten Baumaschinen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Die Anfor derungen 
der 32. BImSchV sind zu beachten. 
Unter Berücksichtigung aller dieser Punkte sind damit aus Sicht des Vorhabenträgers die techni- 
schen und organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen für die Bauarbeiten ausgeschöpft. 
Aufgrund der  Lärmvorbelastung aus dem Schienenverkehrslärm erscheint wegen der zeitlich sehr 
eingeschränkten Bauarbeiten über wenige Tage eine Abweichung von den Immissionsri chtwerten 
der AVV-Baulärm zumutbar. 
Erschütterungsauswirkungen  sind beim Einvibrieren (sogenannte Rammrohrgründung) von Sig- 
nalmastgründungen und Signalauslegerfundamenten bei extrem nahen Gründungen nicht ausz u- 
schließen. Eine alternative Gründung mit Mikrobohrpfählen bei schwierigen Baugrundverhältnissen 
erzeugt in der Regel geringere Erschütterungen als eine Rammrohrgründung. Erschü tterungsin- 
tensiven Arbeiten sind aber schon im Hinblick auf Baulärm nur während der Tageszeit vorgesehen. 
Aufgrund der typischen Abstandssituation sind erhebliche Belästigungen im Hinblick auf Menschen 
in Gebäuden in der Regel nicht zu erwarten. Eine Ausnahme bildet das östliche Fundament de r 
Signalbrücke vor dem Haus Richard-Wagner-Straße 46 bei km 2,009 (Bau-lärmabs chnitt 4). Dort 
beträgt der Abstand bis zur Bebauung nur ca. 10 m. Dort wird eine baubeglei tende messtechni- 
sche Überwachung der Erschütterungen am und im Gebäude empfohlen. 
Vor Beginn der Bauarbeiten, besonders vor den Arbeiten zur Nachtzeit, werden die Anw ohner und 
Nutzer umfassend und ausführlich über die Notwendigkeit der Baumaßnahmen informi ert. Für 
mögliche Beschwerden wird ein Ansprechpartner benannt.

Genehmigungsplanung    
Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
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11 Abkürzungen 
Tabelle 11.0: Abkürzungen 
AG  
 
Aktiengesellschaft  
Bbf  
 
Betriebsbahnhof  
Bf  
 
Bahnho f 
BPL  
 
Bedienplatz (ESTW)  
BS  
 
Baustufe  
BZ  
 
Betriebszentrale  
BÜ  
 
Bahnübergang  
DB  
 
Deutsche Bahn  
DBMAS  
 
Meldeanzeigesystem Bauform 90  
DN  
 
Innerer Durchmesser  
ESTW -A/UZ  
 
Elektronisches Stellwerk  (Außenstelle/Unterzentrale)  
EÜ  
 
Eisenbahnüberführung  
GmbH  
 
Gesellschaft mit beschränkter Haftung  
GWB  
 
Gleiswechselbetrieb  
Gz  
 
Güterzug  
Hbf  
 
Hauptbahnhof  
Hz  
 
Hertz  
ICE  
 
Inter City Express  
i.d.R.  
 
In der Regel  
ISS  
 
Integriertes Sicherheitssystem  
Kf (Sp Dr S59)  
 
Fahrdienstleiter Stellwerk des Bf Hürth -Ka lscheuren  
Km  
 
Kilometer  
LST  
 
Leit - und Sicherungstechnik  
m²  
 
Quadratmeter  
MOF  
 
Modernisierungsoffensive  
o.g.  
 
Oben genannt  
OLA  
 
Oberleitungsanlage

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Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 
 
 
 
 
 
 
  38 von 38 
 
PE -HD  
 
Polyethylen  - high density (hohe Dichte)  
Rz  
 
Reisezug  
s.  
 
Siehe  
S&S  
 
Station und Service  
Sb 57  
 
Selbstblocktechnik Bauform 57  
Sof (E43/50)  
 
Fahrdienstleiter Stellwerk des Bf Köln -Süd  
STW  
 
Stellwerk  
TK  
 
Telekommunikation  
TU 819, TU 954  
 
Richtlinie LST -Anlagen planen, Richtlinie Elektrische Energieanlagen  
WC  
 
Water Closet (Toilette)  
Wf (Dr  S)  
 
Fahrdienstleiter Stellwerk des Bf Köln -West  
Ws (S&H 1912)  
 
Weichenweiser Stellwerk des Bf Köln -West  
z.B.  
 
Zum Beispiel

Anlage 1 - Lageplan

1246 Zeichen

Nippes Nf 
Enf 
Bonntor Bf 
Kf 
Kf 
Sof 
Wf 
Stellbereich Ehrenfeld Eo 
Betriebsbahnhof Bf 
Planrechtsabschnitt 
Stadtgebiet Köln 
Esf
ESTW Ef Köln-Ehrenfeld 
Legende 
Bahnhof 
Stellwerk 
Strecke 2613 Köln-West - Ehrenfeld 
Strecke 2615 Köln-West - Longerich 
Strecke 2617 Köln Bbf - Köln-West 
Strecke 2630 Köln Hbf - Bingen 
Strecke 2631 Kalscheuren - Ehrang 
Strecke 2641 Abzw. Köln-Süd - Köln-Kalk Nord 
Strecke 2638 Bingen - Köln Hbf 
Strecke 2640 Köln-West - Kalscheuren 
Projekt ESTW Euskirchen 2. Baustufe 
Strecke 2642 Köln-Süd - Bonntor 
Randstellwerke 
Stellwerk ESTW Ef Köln-Ehrenfeld Station Eo - Elektronisches Stellwerk 
Baujahr 1999 
Stellwerk Köln Hbf Kf - Drucktastenstellwerk SpDrS60, 
Baujahr 1974 
Stellwerk Köln-Nippes Nf - Drucktastenstellwerk SpDrS60, 
Stellwerk Köln Süd Sof - Elektromechanisches Stellwerk VES1912(E43), 
Baujahr 1949 
Baujahr 1975 
Stellwerk Köln  Betriebsbahnhof Bf - Drucktastenstellwerk DrS1, 
Baujahr 1952 
Stellwerk Köln-Bonntor Bf - Drucktastenstellwerk SpDrS60, 
Baujahr 1980 
Baujahr 1939 
Stellwerk Hürth-Kalscheuren Kf - Drucktastenstellwerk SpDrS59, 
Baujahr 1962 
Stellwerk Brühl BF - Drucktastenstellwerk SpDrS60, 
Baujahr 1968 
Baujahr 1939 
Strecke 2614 Abzw. Köln-Nippes - Köln-Ehrenfeld

Anlage 6 - Anlage 2 zur Stellungnahme

680 Zeichen

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ZkhY^ZWi >_i[dXW^dXkdZ[iWc j 
Ü  LjWZjX[p_ha !=IKMIUXRK 
h  \h[_][ij[bbj[ ;W^dX[jh_[Xi\bvY^[di[_j+))2 q 
&3 #iem[_j/* X[aWddj$ `&Ä &/, W 
+)** CW^hZ[h?h[_ij[bbkd] 3 Ö hY3" & 
*30'.)) 
) )'- 
D_bec[j[h 9 2 d i 
LjWdZ3-(+)*.

Anlage 8 - Teiländerung der Stellungnahme vom 31.05.2017

5435 Zeichen

Anlage 8
Beteiligung im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens gemäß § 18 Allge­
meines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz  
(VwVfG) für die 1. Baustufe des Projekts Elektronisches Stellwerk (ESTW) Linke  
Rheinseite
hier: Teil-Änderung der Stellungnahme vom 31.05.2017 an das Eisenbahn-
Bundesamt (Anlage 4) der Session-Vorlage 1768/2017
Im Rahmen der Stellungnahme vom 31.05.2017 an das Eisenbahn-Bundesamt (Außen­
stelle Köln) wurde diesem fälschlicherweise mitgeteilt, dass der anvisierte Standort des 
geplanten Modulgebäudes für die Unterzentrale des Elektronischen Stellwerkes (ESTW- 
UZ) hinter dem Mediapark -  die Zufahrt bindet hinter dem Saturn (Maybachstraße 115) 
an -  abgelehnt wird.
Dies wurde seinerzeit damit begründet, dass der anvisierte Standort aus stadtplaneri­
schen Gesichtspunkten im Konflikt mit der geplanten und vom Rat der Stadt Köln als 
Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen („Neue Flächen für den Woh­
nungsbau“) im Dezember 2016 beschlossenen Wohnbauerweiterungsfläche stehe. Seit 
der Freistellung als Bahnbetriebsfläche im Jahr 2014 sei die geplante Wohnbauerweite­
rungsfläche in die Planungshoheit der Stadt Köln übergegangen.
Es ist diesbezüglich jedoch klar festzustellen, dass -  entgegen der irrtümlichen Mittei­
lung vom 31.05.2017 -  eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 des All­
gemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) für den anvisierten Standort des geplanten ESTW- 
UZ nicht vorliegt und weiter der Fachplanungsvorbehalt des Eisenbahn-Bundesamtes 
gemäß § 38 des Baugesetzbuches (BauGB) fortbesteht.
Die seinerzeit getätigte Aussage beruhte auf fehlerhaften Unterlagen des Stadtpla­
nungsamtes. Diese sind zwischenzeitlich berichtigt.
Seitens des Stadtplanungsamtes wurde in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch 
der verantwortliche Projektleiter der DB Netz AG über diesen Irrtum zudem bereits in­
formiert. Hierbei wurde auch ein optimierter Standort für das geplante ESTW-UZ abge­
stimmt, der die genannte potentielle Wohnbauerweiterungsfläche so wenig wie möglich 
beeinträchtigt.
Es wird hierzu auf das angefügte Schreiben vom 17.08.2017 an das Eisenbahn- 
Bundesamt (Außenstelle Köln) verwiesen.

Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln
Bauverwaltungsamt
62
Stadt Köln - Bauverwaltungsamt  
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
Auskunft Herr Weiler, Zimmer 14 C 46 
Telefon 0221 221-22733, Telefax 0221 221-23639 
E-Mail bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de
Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) 
- z. Hd. Herrn Wille - 
Werkstattstraße 102 
50733 Köln
Sprechzeiten
Mo. u. Do. 08.00- 16.00 Uhr
Di. 08.00- 18.00 Uhr
Fr. 08.00-12.00 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung
KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 
Bus Linien 150, 153, 156
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und 
Fernverkehr
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum
Gz.: 641pa/013- 
2017#018
621/2-62.21.01-255 17.08.2017
Plangenehmigungsverfahren gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m.  
§ 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für das Vorhaben ESTW Linke  
Rheinseite - 1 . Baustufe
hier: Ihre Rückfrage vom 06.07.2017 zu der Gesamtstellungnahme der Stadt Köln
vom 31.05.2017
Sehr geehrter Herr Wille,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 06.07.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die in meiner Gesamtstellungnahme vom 31.05.2017 vertretene Aussage „Seit der Freistel­
lung als Bahnbetriebsfläche im Jahr 2014 ist die geplante Wohnbauerweiterungsfläche in die  
Planungshoheit der Stadt Köln übergegangen“ war  falsch.
Das hier zur Rede stehende Areal ist weiterhin Bahnbetriebsfläche und untersteht nicht der 
Planungshoheit der Stadt Köln. Es war 2014 als Freistellungsfläche durch die DB Netz AG 
angedacht, zur Freistellung ist es jedoch nie gekommen. Irrtümlicherweise wurde sie den­
noch in den Unterlagen des Stadtplanungsamtes als Freistellungsfläche vermerkt. Die mei­
ner Gesamtstellungnahme vom 31.05.2017 beigefügte Anlage „Freistellungsflächen für den 
Stadtbezirk Innenstadt“ ist somit gegenstandslos. Stadtintern wurden die fehlerhaften Unter­
lagen zwischenzeitlich berichtigt.
Seitens des Stadtplanungsamtes wurde in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch Herr 
Bonn als verantwortlicher Projektleiter der DB Netz AG über diesen Irrtum bereits informiert. 
Hierbei wurde auch ein optimierter Standort für das geplante ESTW-UZ abgestimmt, der die 
genannte potentielle Wohnbauerweiterungsfläche so wenig wie möglich beeinträchtigt.
In diesem Zusammenhang weise ich auch nochmals darauf hin, dass meine Gesamtstel­
lungnahme vom 31.05.2017 sowie diese ergänzende Klarstellung unter dem Vorbehalt der
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant­
wortet Ihnen montags - freitags von 7-18  Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0
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Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln
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abschließenden Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses steht, der sich erst nach 
Anhörung der betroffenen Bezirksvertretungen mit dem geplanten Standort des ESTW-UZ 
befassen kann.
Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Frau Hüser 
(Telefon: 0221-221-26206; E-Mail: martina.hueser@stadt-koeln.de).
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag
Cornelia Müller

Beratungsverlauf (7)

10.07.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
05.09.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
18.09.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
18.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
21.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1768/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27