1768/2017
Plangenehmigungsverfahren für die 1. Baustufe des Projekts Elektronisches Stellwerk (ESTW) linke Rheinseite
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Anlage 3 - Lageplan Technik-Modulgebäude (ESTW-UZ)
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Anlage 4 - Stellungnahme
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/ 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bauverwaltungsamt Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Herr Weiler, Zimmer 14 C 46 Telefon 0221 221-25859, Telefax 0221 221-23639 E-Mail bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena 62 Stadt Köln - Bauverwaltungsamt Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) - z. Hd. Herrn Wille - Werkstattstraße 102 50733 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum Gz.: 641pa/013- 2017#018 621/2-62.21.01-255 31.05.2017 Plangenehmigungsverfahren gemäß § 18 Allgemeines Ei senbahngesetz (AEG) i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für das Vorhaben „ESTW Linke Rheinseite – 1. Baustufe“ Sehr geehrter Herr Wille, Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 06.04.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit: Grundsätzlich begrüßt die Stadt Köln alle Maßnahmen zur Verbesserung der Bahninfrastruk- tur in Köln. Im vorliegenden Fall wird jedoch der a nvisierte Standort des geplanten Modulge- bäudes für das ESTW-UZ hinter dem Mediapark – die Z ufahrt bindet hinter dem Saturn (Maybachstraße 115) an – abgelehnt. Dieser Standort steht aus stadtplanerischen Gesichtspunkten im Konflikt mit der geplanten und vom Rat der Stadt Köln als Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen („Neue Flächen für den Wohnungsbau“) im Dezember 2016 beschlossenen Wohnbauerwei- terungsfläche. Seit der Freistellung als Bahnbetriebsfläche im Jahr 2014 ist die geplante Wohnbauerweiterungsfläche in die Planungshoheit der Stadt Köln übergegangen. In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln ist der Standort des geplanten ESTW-UZ aus den vorgenannten Gründen daher zu verlegen. Gegen die geplante Maßnahme der Kabeltrassen für die Umsetzung neuer Signaltechnik sowie gegen die temporär in Anspruch genommen Flächen der Baustelleneinrichtung beste- hen aus stadtplanerischen Gesichtspunkten allerdings keine Bedenken. Ebenso wenig bestehen Bedenken, die Baustelleneinrichtungsflächen nördlich des Medi- aparks, die nur für eine temporäre Nutzung vorgesehen sind, zu errichten, da mit einer Rea- lisierung von Wohnbauflächen in diesem Bereich erst nach 2020 zu rechnen ist. Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Frau Hüser (Telefon: 0221-221-26206; E-Mail: martina.hueser@stadt-koeln.de). Seite 2 / 3 Im Übrigen bitte ich vorsorglich die folgenden Belange zu berücksichtigen: Straßen und Verkehr Gegen die eingereichten Plangenehmigungsunterlagen für das hier zur Rede stehende Vor- haben bestehen seitens des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik keine grundsätzlichen Bedenken, wenn die nachfolgenden Forderungen und Hinweise beachtet werden: Unter Punkt 7 des Erläuterungsberichtes sind die temporär zu errichtenden Anlagen (Baustelleneinrichtungs- und Erschließungsflächen einschließlich der Baustellenzufahrten) aufgeführt und entsprechend in den Lageplänen dargestellt. Grundsätzlich kann hierzu nur eine erste Bewertung der Planunterlagen stattfinden, da keine Angaben zu den täglichen Lkw-Transporten (Sattelauflieger) für die einzelnen Zufahrten aus den Planunterlagen er- sichtlich sind. Die Zu- und Abfahrten der vorgeschlagenen Flächen müssen hinsichtlich der Verkehrssicherheit im weiteren Verfahren im Einzelnen mit dem Amt für Straßen und Ver- kehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: strassen-verkehrstechnik@stadt- koeln.de) abgestimmt werden. Dies sollte jedoch spätestens im Zuge der Ausführungspla- nung erfolgen. Bauliche Anpassungen und Rückbaumaßnahmen, temporäre Sicherungs- maßnahmen, Signalisierung und Absperrungen müssen auf Kosten der Vorhabenträgerin erfolgen. Zu den dargestellten Baustelleneinrichtungsflächen und den Baustellenzufahrten ergeben sich bereits folgende Forderungen und Hinweise, die im weiteren Verfahren zu beachten sind: • Zur Baustellenzufahrt Nr. 81 (Geldernstraße) muss im Weiteren geprüft werden, ob alle dargestellten Fahrbeziehungen zugelassen werden können. • Die Baustellenzufahrt Nr. 83 (Innere Kanalstraße) liegt im Kurvenbereich an einer Haupt- verkehrsstraße. Hier ist die An- und Abfahrt in Abwägung der täglichen Lkw-Transporte abzuklären. • Die Baustellenzufahrt Nr. 87 (Mediapark) darf nur über die Krefelder Straße / Maybach- straße erfolgen. Die Zufahrt über die Ritterstraße ist auszuschließen. • Bei der Baustellenzufahrt Nr. 89 (Schmalbeinstraße ) ist die Zufahrt zur Baustelleneinrich- tungsfläche über den Gehwegbereich bautechnisch herzurichten. • Bei der Baustellenzufahrt Nr. 94 ist nicht erkennb ar, an welche öffentliche Straße der hier dargestellte Zufahrtsweg anschließen soll. Auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen ist keine eindeutige Aussage möglich. • Bei der Baustellenzufahrt Nr. 96 und Nr. 97 (Hönin ger Weg) handelt es sich um eine heu- te nur mit Ausnahme zu befahrene schmale Sackgasse durch den Grünzug mit teilweisem Waldbestand. Dies erlaubt keine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Fahrzeu- ge. Der Höninger Weg wird heute fast ausschließlich von Fußgängern und Radfahrern genutzt. Es bietet sich im weiteren Verlauf ein Durchlass unter der Bundesautobahn 4 an, der die Wegeverbindung Richtung Hürth ermöglicht. Die Verkehrsführung ist so nicht möglich. Es ist sicherzustellen, dass der Baustellenverkehr keine Verunreinigungen auf öffentlichen Straßenflächen verursacht. Im Bereich der Ausfahrten der jeweiligen Baustelleneinrichtungs- flächen ist bei Bedarf eine regelmäßige Reinigung der Straßenflächen durchzuführen. Bei einem Eingriff ins öffentliche Straßenland ist die Maßnahme mindestens drei Wochen vor Baubeginn anzuzeigen, gegebenenfalls ist gemeinsam mit dem Amt für Straßen und Ver- kehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-M ail: strassen-verkehrstechnik@stadt- koeln.de) ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Die Genehmigung der Baustelleneinrichtungsfläche er folgt über einen Verkehrszeichenplan, der rechtzeitig, das heißt mindestens sechs Wochen vor Baubeginn einzureichen ist. An- Seite 3 / 4 sprechpartner für StVO-Anordnungen, Baustellengeneh migungen und Ordnungsangelegen- heiten im Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Will y-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Herr Kemp (Telefon: 0221-221-27830; E-Mail: stefan.kemp@stadt-koeln.de). Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Gegen die eingereichten Plangenehmigungsunterlagen für das hier zur Rede stehende Vor- haben bestehen seitens des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau keine grundsätz- lichen Bedenken. Auf den folgenden Sachverhalt wird jedoch hingewiesen: Entlang der Trasse sind mehrere Bauwerke des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahn- bau betroffen. Konkret handelt es sich hierbei um die Bauwerke: • Im Abschnitt 261OAG - Stützwand und Trogbauwerk mi t den BW Nr.: 6961320 bzw. 6920135 • Im Abschnitt 26030AO und 2630AS - Fußgängerbrücke, BW Nr.: 6935310, Tunnel Erft- straße BW Nr.: 6941170 und Eisenbahnbrücke, BW Nr.: 6941160 • Im Abschnitt 2630AX - Haltestelle Dasselstraße/Bf Süd, BW Nr.: 6921513 Im Abschnitt 2630BI - Tunnel Gürtelbahn, BW Nr.: 6941220 Es ist zu gewährleisten, dass durch das beabsichtigte Bauvorhaben sämtliche Bauwerke, die sich im Bestand des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau befinden, nicht in ihrem Zustand und ihrer Funktionen beeinträchtigt werden. Vor einer eventuellen Überbauung oder Veränderung der oben genannten Bauwerke sind gesonderte Abstimmungen mit dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau zu führen. Hierbei muss die Vorhabenträgerin das beigefügte Merkblatt zum Schutz von Ingenieurbau- werken des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau der Stadt Köln (M-SIB Version 1_6) beachten. Ansprechpartner im Amt für Brücken, Tunnel und Stad tbahnbau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Herr Grimsehl (Telefon: 0221-221-23458; E-Mail: uwe.grimsehl@stadt-koeln.de). Brandschutz Die Feuerwehrzufahrt muss am Beginn ein amtlich gekennzeichnetes Hinweisschild erhal- ten, das von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar ist. Das Hinweisschild muss der DIN 4066-D1 entsprechen und mindestens 594 mm x 210 mm groß sein, die jeweils erste Textzeile muss die Mindestschriftgröße nach DIN 4066-D1 in Verbindung mit DIN 825 auf- weisen. Das Schild muss mit der Beschriftung „Feuerwehrzufahrt Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin Bauaufsichtsamt“ versehen sein. Es bestehen keine Bedenken, am Anfang der Feuerwehrzufahrt entsprechende Sperrvorrich- tungen (Sperrbalken, Ketten oder Sperrpfosten) vorzusehen, wenn sie Verschlüsse erhalten, die mit dem Schlüssel A für Überflurhydranten nach DIN 3223 oder mit einem Bolzenschnei- der geöffnet werden können (bei Vorhängeschlössern nicht zu kurze Bügel, 0 < 8mm), oder wenn diese mit einer Verschlusseinrichtung gemäß DIN 14925 ausgestattet werden. Seite 4 / 5 Sollte ein Tor als Sperrvorrichtung am Anfang der Feuerwehrzufahrt ausgeführt werden, ist für einen Notfall, wie beispielsweise einen Brandfall, der Feuerwehr ein unverzüglicher ge- waltfreier Zugang zum Grundstück zu ermöglichen. Aus diesem Grund wird es für erforder- lich gehalten, in der Nähe des Grundstückzuganges, beispielsweise der Nähe des Tores, ein Feuerwehrschlüsseldepot "Typ B" (Klasse 1: Geringes Risiko FSD 1 gemäß DIN 14675:2003-11) in Abstimmung mit der Berufsfeuerwehr Köln, Abteilung Gefahrenvorbeu- gung, Neusser Landstraße 2, 50735 Köln (Telefon: 0221-9748-0; E-Mail: feuerwehr@stadt- koeln.de) anzubringen. Alternativ kann das Tor mit einer Doppelschließung ausgestattet werden, die es der Feuerwehr ermöglicht, mit einem von ihr vorgehaltenen Schlüssel das Tor zu öffnen. Auch für diesen Fall ist eine Abstimmung mit der Berufsfeuerwehr Köln, Abteilung Gefahrenvorbeugung, Neusser Landstraße 2, 50735 Köln (Telefon: 0221-9748-0; E-Mail: feuerwehr@stadt-koeln.de) erforderlich. Archäologische Bodendenkmalpflege / Bodendenkmalschutz Das geplante Modulgebäude ESTW-UZ am Mediapark liegt im Bereich von Fort VIII – Prinz Heinrich von Preußen. Das Fort wurde 1822-1825 als Teil des Inneren Festungsgürtels von Köln errichtet. Nach Aufgabe ihrer militärischen Funktion in den 1880er Jahren wurde die Anlage um 1912 zum Teil abgebrochen. Es ist davon auszugehen, dass sich der Abbruch seinerzeit lediglich auf die oberirdischen Bauten des Festungsbauwerkes beschränkte, wäh- rend der unterirdische Baubestand weitgehend erhalten blieb. Das preußische Festungs- bauwerk erfüllt die Voraussetzungen nach § 2 und 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pfle- ge der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) für eine Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Köln. Das geplante Modulgebäude ESTW-UZ wird voraussichtlich in das historische Festungs- bauwerk eingreifen. Insofern ist entgegen der zusammenfassenden Darstellung in der Ge- nehmigungsplanung zu den Umweltauswirkungen der Planung zwingend eine Betroffenheit des Schutzgutes „Kultur und Sachgüter“ festzustellen. Die Vorhabenträgerin hat daher Maßnahmen des Denkmalschutzes zu gewährleisten, die nach Art und Umfang angemessen und geeignet sind, eine durch das Bauvorhaben verur- sachte Zerstörung von Bodendenkmälern im öffentlichen Interesse zu vermeiden, bzw. so- weit zu minimieren, wie dies unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit möglich ist. Belange des Bodendenkmalschutzes stehen dem Vorhaben nur dann nicht entgegen, wenn Sicherungsmaßnahmen in Form einer umfassenden archäologischen Untersuchung und Dokumentation der zu erwartenden archäologischen Baubefunde gewährleistet werden. Die Durchführung der archäologischen Maßnahmen erfordert eine detaillierte Abstimmung mit dem Römisch-Germanischen Museum der Stadt Köln als zuständigem Fachamt für Archäo- logische Bodendenkmalpflege / Bodendenkmalschutz sowie Untere Denkmalbehörde. Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum – Archäologische Bodendenkmalpfle- ge / Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln ist Herr Wagner (Telefon: 0221-221- 24585; E-Mail: gregor.wagner@stadt-koeln.de). Landschaftspflege und Grünflächen Die Errichtung einer temporären Baustellenzufahrt auf den Flurstücken Gemarkung Köln, Flur 035, 3461/167 und 3460/167 (Grunderwerbsverzeichnis 11 und 12, Bauwerksverzeich- Seite 5 / 6 nis 88) wird aus Sicht des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen abgelehnt. Die Flä- chen stehen wegen einer bestehenden vertraglichen Regelung nach dem Bundeskleingar- tengesetz nicht für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung. Bei dem Flurstück Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1079, (Grunderwerbsverzeich- nis 3, Bauwerksverzeichnis 83) handelt es sich um eine im Landschaftsschutzgebiet liegen- de städtische Forstfläche. Beginn und Ende der Baumaßnahme sind Herrn Michael Hundt vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Abteilung Forst (Forstbetriebsbezirk links- rheinisch), Weiler Weg 95, Hirschhof, 50765 Köln, (Telefon: 0221-221-799520, E-Mail: mi- chael.hundt@stadt-koeln.de ), mit einem Vorlauf von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Die in unmittelbarer Nähe des Vorhabens stehenden Bäume sind zu erhalten und vor und während der Baumaßnahme gemäß der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbestän- den und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), der RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen – RAS, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträu- chern im Bereich von Baustellen) und § 14 der Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW) vor jeglichen Beschädigungen und Verletzun- gen an ihren ober- und unterirdischen Teilen zu schützen. Um die angrenzenden städtischen Vegetationsflächen ist ein Bauzaun in massiver Bauweise aufzustellen und entsprechend standsicher zu verankern. Alle entstehenden forstwirtschaftli- chen Schäden sind zu entschädigen. Alle weiteren städtischen Vegetationsflächen, die durch die Maßnahme in Anspruch ge- nommen werden sollen (Bauwerksverzeichnis 96, 97, 98 und 99), sind nach den oben ge- nannten fachlichen Gesichtspunkten (DIN 18920, RAS-LP-4) vor Beschädigungen zu schüt- zen. Die nicht zur Baustelle gehörenden Vegetationsflächen dürfen nicht als Lagerfläche genutzt werden. Es wird untersagt, in diesem Bereich mit Maschinen oder Fahrzeugen zu fahren oder diese dort abzustellen. Die Flächen im unmittelbaren Einzugsbereich der Baustelle sind von Unrat und Abfall sauber zu halten und zu pflegen. Arbeiten im Wurzel- und Kronenbereich städtischer Bäume sind vor Baubeginn, zur Ver- meidung von eventuellen Auseinandersetzungen über die Regulierung von Pflanzenschä- den, mit Herrn Werner Becker vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Abteilung Stadtgrün, Stolberger Straße 11, 50933 Köln, (Telefon: 0221-221-38408, E-Mail: wer- ner.becker@stadt-koeln.de ) abzustimmen und von einer Fachfirma des Garten- und Land- schaftsbaues durchführen zu lassen. Beginn und Ende der Baumaßnahme sind dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Abteilung Stadtgrün mit einem Vorlauf von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Nach Beendigung der Bauarbeiten sind die beanspruchten Flächen schnell und ord- nungsgemäß in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Abteilung Stadtgrün wieder herzustellen. Für die Flächen ist seitens der Vorhabenträgerin gegebenen- falls eine Fertigstellungs- und Entwicklungspflege zu beauftragen. Sämtliche vegetations- technischen Arbeiten sind durch Fachfirmen des Garten- und Landschaftsbaus auszuführen. Die Abnahme der Flächen ist bei dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Abteilung Stadtgrün schriftlich zu beantragen. Alle mit der Baumaßnahme verbundenen Kosten, einschließlich Folgekosten, gehen zu Las- ten der Vorhabenträgerin. Ansprechpartnerin im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Frau Weber (Telefon: 0221-221-26188; E-Mail: frauke.weber@stadt- koeln.de). Seite 6 / 7 Landschafts- und Artenschutz Landschaftsschutz Im Rahmen des hier zur Rede stehenden Vorhabens werden umfangreiche Maßnahmen auf einer Strecke von etwa 12 km durchgeführt. Hierzu liegt ein landschaftspflegerischer Begleit- plan vor (Unterlage 10.1 gemäß Erläuterungsbericht). Durch die Maßnahmen sind zwei Landschaftsschutzgebiete (LSG) und ein geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) betrof- fen. Es handelt sich hierbei um: • LSG L 16 „Innerer Grüngürtel“ • LSG L 17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marie nburg und verbindende Grünzüge“ • GLB LB 1.01 „Bahnbegleitende Brachflächen nördlich des (zukünftigen) Mediapark Ge- bäudes“ Die Auswirkungen in diesen Bereichen begrenzen sich auf den bahnparallelen Arbeitsraum am Schienenweg (etwa 1,00 m ab Unterkante Schotterflanke). Im Rahmen der Baufeldfrei- machung wird die bahnparallel verlaufende Ruderalflur gemäht bzw. gemulcht. Durch Ru- deralsukzession ist eine ökologisch gleichwertige Regeneration abzusehen. Die beiden Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) mit der Bauwerks-Nr. 84 und 95 liegen in den oben genannten Landschaftsschutzgebieten. Vorgesehen ist die Nutzung dieser Flächen zum Lagern von Materialien. Diese Nutzung begrenzt sich auf offene vegetationsarme Flä- chen. Für die Herrichtung der BE-Flächen werden keine Gehölze beseitigt. Aufgrund des Neubaus ist eine Vollversiegelung von 300 m² notwendig, diese Fläche liegt nicht im Schutzgebiet. Dagegen wird beim Abriss der beiden Stellwerke jeweils eine Fläche von 55 m² wieder entsiegelt (zusammen: 110 m²), sodass das Vorhaben teilweise kompen- siert werden kann. Das Kompensationsdefizit von 190 m² lässt sich nach Angaben der Vorhabenträgerin vor Ort nicht ausgleichen. Eine Realkompensation wäre grundsätzlich wünschenswert. Die Details zum Ausgleich über eine Ersatzgeldleistung werden im Zuge der Eingriffs-Ausgleichsregel- ung über die Höhere Naturschutzbehörde festgesetzt. Gegen das hier zur Rede stehende Vorhaben bestehen bei Einhaltung der folgenden Ne- benbestimmungen und Hinweise keine rechtlichen Bedenken: Nebenbestimmungen: • Die Inhalte des Landschaftspflegerischen Begleitpl ans (DB Engineering & Consulting GmbH, Köln Dezember 2016) insbesondere Kapitel 4 sind umzusetzen. • Erdanschüttungen im Wurzelbereich von Bäumen sind zu unterlassen. • Die Gefährdung des Bodens sowie des Grundwassers d urch Einträge von Schadstoffen (insbesondere durch lösliche und mobile Spurenstoffe durch Maschineneinsatz oder Un- fälle) ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. • Bodenverdichtungen auf den unversiegelten Grünfläc hen sind zu vermeiden. Schwere Fahrzeuge sollen nach Möglichkeit die bereits versiegelten Flächen nicht verlassen. Seite 7 / 8 • Zwingend erforderliche Gehölzrückschnitte dürfen n ur durchgeführt werden, sofern dadurch keine aktuell genutzten Fortpflanzungs- und Ruhestätten beschädigt oder zer- stört werden. • Zum Schutz angrenzender Gehölze und zu erhaltender Gehölze im Baufeld sind die Vorschriften der DIN 18920 und RAS-LP4 zu berücksichtigen und einzuhalten. Es sind etwa 860 lfm Schutzzäune gegenüber zu schützendem Gehölzbestand zu errich- ten und während der Bauzeit funktionstüchtig zu halten. Im Einzelnen sind dies: - BE-Fläche Innere Kanalstraße Bauwerks-Nr. 83 und 84: 135 lfm Schutzzaun - BE-Fläche Stellwerk Köln-West Bauwerks-Nr. 88 und 89: 110 lfm Schutzzaun - BE-Fläche Stellwerk Esf II, Esf III, Esf Bauwerks-Nr. 90/91/92: 170 lfm Schutzzaun - BE-Fläche Zufahrtweg „Am Eifeltor“ Bauwerks-Nr. 95: 170 lfm Schutzzaun - BE-Fläche Höninger Weg Bauwerks-Nr. 96 und 97: 130 lfm Schutzzaun - BE-Fläche BAB A 4 Bauwerks-Nr. 98 und 99: 145 lfm Schutzzaun • Zwecks Ausmagerung der Ruderalflächen sollte das M ähgut abgefahren werden. Hinweise: • Lärm- und Abgasbelastungen durch Baufahrzeuge und Baumaschinen sind durch geeig- nete Maßnahmen wie beispielsweise den Einsatz von lärmgedämpften Maschinen zu be- grenzen. Die Baufahrzeuge sind ordnungsgemäß zu inspizieren. Bodenverunreinigungen bei der Lagerung von Stoffen und der Demontage von Bauteilen sind zu vermeiden. • Da es sich bei der Benutzung der Baustelleneinrich tungsflächen (BE-Flächen) in den oben genannten Schutzgebieten um geringfügige Beeinträchtigungen und nur temporäre Eingriffe handelt, die weder den Charakter der Landschaftsschutzgebiete verändern noch dem Schutzzweck zuwiderlaufen, beabsichtigt das Umwelt- und Verbraucherschutzamt, für das hier zur Rede stehende Vorhaben eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 26 Ab- satz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 23 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) von den Verboten des Landschaftsplanes zu erteilen. Artenschutz Im Rahmen des hier zur Rede stehenden Vorhabens werden umfangreiche Maßnahmen auf einer Strecke von etwa 12 km durchgeführt. Hierzu haben artenschutzrechtliche Untersu- chungen stattgefunden. In der Artenschutzrechtlichen Unterlage 11.1 wurde dargelegt, dass eine Beeinträchtigung von Fledermäusen mittels einer ökologischen Baubegleitung während des Abbruchs der alten Stellwerke Köln-West und Köln-Süd ausgeschlossen werden kann. Jedoch stellt die Entfernung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von streng geschützten Arten einen Verstoß gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dar. Entsprechend sind diese Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Form von Fledermauskästen auszugleichen. Hier bietet sich der Neubau des ESTW-UZ an. Weiterhin ist das untersuchte Artenrepertoire unvollständig. In die Betrachtung werden auch die Arten einbezogen, die gemäß Roter Liste im entsprechenden Naturraum bedroht sind. Die Beurteilung möglicher Verbotstatbestände im Hinblick auf bestimmte nicht planungsrele- vante Arten erfolgt üblicherweise im Planungs- und Zulassungsverfahren. Hierzu wird in der gemeinsamen Handlungsempfehlung in der Anlage 1 auf Seite 18 folgendes ausgeführt: „Sofern in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit besteht, dass die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG infolge des Vorhabens bei einer nicht planungsrelevan- ten Art erfüllt werden, wäre die Behandlung einer solchen Art im Planungs- und Zulassungs- verfahren geboten. Dies gilt zum Beispiel für Arten, die gemäß der Roten Liste im entspre- Seite 8 / 9 chenden Naturraum bedroht sind, oder bei bedeutenden lokalen Populationen mit nennens- werten Beständen im Bereich des Plans/ Vorhabens.“ Hier beispielsweise bezogen auf den Haussperling. Somit muss von einer worst-case Analyse ausgegangen werden und es wird empfohlen, Nistkästen für den Haussperling an den Neubau des ESTW-UZ zu montieren. Es wurden flächendeckend Mauer- und Zauneidechsenvorkommen festgestellt oder zumin- dest stark vermutet. Entsprechend sind hier zwingend entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen. In der Artenschutzrechtlichen Unterlage wurden nur unzureichende Maßnahmen dargelegt. Damit das hier zur Rede stehende Vor- haben nicht gegen die Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt, sind die Baustel- leneinrichtungs- und Arbeitsbereiche mittels eines Reptilienzauns gegen Einwanderung der Echsen zu sichern. Mauer- und Zauneidechsen sind aus den Bereichen abzufangen und in Bereiche umzusiedeln, die für diese Arten attraktiv gestaltet wurden: Steinhaufen, Totholz- haufen, Sandhügel, Ruderalvegetation (Maße und Körnung gemäß entsprechender Litera- tur). Diese Flächen müssen im direkten Umfeld des Eingriffs hergestellt werden und stellen CEF-Flächen für Reptilien dar. Eine Ausnahmegenehmigung für die Tötung von streng geschützten Arten ist nur zu bean- tragen, wenn eine signifikante Höhe an Individuen nicht fachlich richtig umgesiedelt wurde. Mittels der oben beschriebenen CEF-Flächen und Umsiedlungen ist davon auszugehen, dass keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss. Gegen das hier zur Rede stehende Vorhaben bestehen bei Einhaltung der folgenden Ne- benbestimmungen und Hinweise keine rechtlichen Bedenken: Nebenbestimmungen: • Es sind Fledermauskästen als FCS-Maßnahme an dem N eubau des ESTW-UZ durch eine fachkundige Person in geeigneter Position zu installieren. Die Anzahl an Fle- dermauskästen ist durch diese fachkundige Person zu ermitteln. • Es sind Haussperlingsnistkästen als FCS-Maßnahme a n dem Neubau des ESTW-UZ durch eine fachkundige Person in geeigneter Position zu installieren. Die Anzahl an Haussperlingsnistkästen ist durch diese fachkundige Person zu ermitteln. • Für Mauer- und Zauneidechsen sind CEF-Maßnahmen in Form von der Herstellung geeigneter Flächen im direkten Umfeld des Eingriffs herzustellen. Die Reptilien sind aus den Eingriffsflächen abzusammeln und auf geeignete CEF-Flächen umzusiedeln. Eine Wiederansiedlung der Reptilien auf den Eingriffsflächen wird durch einen Repti- lienzaun verhindert. Dieser Zaun wird nach erfolgten Bauarbeiten wieder entfernt. Diese Arbeiten haben durch eine fachkundige Person zu erfolgen und sind mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Naturschutzbehörde, Willy-Brandt-Platz- 2, 50679 Köln abzustimmen. Ansprechpartnerin ist Frau Löwisch (Telefon 0221-221- 36521; E-Mail: christina.loewisch@stadt-koeln.de). • Abbruch-, Rodungs- und Fällarbeiten haben außerhal b der Vogelbrutzeit – diese ver- läuft vom 01. März bis 30. September eines jeden Jahres – zu erfolgen. • Sollten dennoch Abbruch-, Rodungs- und Fällarbeite n zwingend in die Vogelbrutzeit fallen, ist eine ökologische Baubegleitung notwendig. Diese hat die Strukturen frühes- tens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten auf Besatz durch Vögel und / oder Fledermäuse zu untersuchen. Hierüber ist dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Natur- schutzbehörde, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln unaufgefordert ein Bericht zu über- mitteln. Ansprechpartnerin ist Frau Löwisch (Telefon 0221-221-36521; E-Mail: christi- na.loewisch@stadt-koeln.de). Seite 9 / 10 • Gehölze dürfen grundsätzlich nur in dem für das Vo rhaben notwendigem Maße und nach Erhalt der Baugenehmigung entfernt werden, außerhalb des Baufelds ist keine Entfernung von Gehölzen gestattet. • Die Beleuchtung ist insgesamt auf das Notwendige z u beschränken. Hierzu gehört auch die Abschaltung oder Reduzierung in problematischen Zeiten. Hierzu zählen insbesondere die Vogelzugzeiten vom 15. Februar bis 31. Mai sowie vom 1. August bis 30. November eines jeden Jahres. • Die Beleuchtungseinrichtungen müssen dicht sein, u m das Eindringen von Insekten zu verhindern. • Die Lichtabstrahlung ist nach unten zu richten, ho rizontale oder nach oben gerichtete Abstrahlung ist zu vermeiden. • Bei der Verwendung transparenter oder spiegelnder flächiger Glaselemente (Glas- wände, Absturzsicherungen, Fenster) oder anderer Baustoffe ist sicher zu stellen, dass diese für Vögel als Hindernis erkennbar sind. Der Außenreflexionsgrad der Glaselemente ist auf max. 8 %, bei Isolierverglasung auf max.15 % zu reduzieren. Das Bundesamt für Naturschutz verweist in diesem Zusammenhang auf den Leitfa- den zum vogelfreundlichen Bauen mit Glas, dem wichtige Hinweise zur Ausgestal- tung von Glasflächen entnommen werden können – hierzu wird auch auf das im In- ternet unter http://www.vogelglas.info/public/voegel_glas_licht_2012.pdf abrufbare Dokument verwiesen. • Sollten auf den betroffenen Flächen Tiere besonder s geschützter Arten festgestellt werden, so ist der Antragsteller verpflichtet, die weiteren (Bau)Tätigkeiten unverzüg- lich einzustellen und umgehend mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Naturschutzbehörde, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Ansprechpartnerin ist Frau Löwisch (Telefon 0221- 221-36521; E-Mail: christina.loewisch@stadt-koeln.de). Hinweise: • Die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgeset- zes (BNatSchG) sind zu beachten. Hiernach ist es insbesondere verboten, Tiere der besonders geschützten Arten zu verletzen oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Wohn, Brut- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. • Gem. § 39 Absatz 5 BNatSchG ist es verboten Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, He- cken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Naturschutzbe- hörde, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Frau Hofmann (Telefon 0221-221-24288; E-Mail: aileen.hofmann@stadt-koeln.de). Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft Der Beginn und das Ende der Baumaßnahmen sind der Stadt Köln, Umwelt- und Verbrau- cherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“, Wil- Seite 10 / 11 ly-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de) jeweils eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Abbruch Vor Beginn der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen ist der Stadt Köln, Umwelt- und Ver- braucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“, Willy- Brandt-Platz 2, 50679 Köln (Vorabinformation möglich über Fax 0221 / 221-24612) ein Ab- bruch- und Wiederverwertungs- bzw. Entsorgungskonzept, das von einem Sachverständigen erstellt worden ist, vorzulegen. Das Konzept muss folgende Punkte beinhalten: • Aufnahme und Dokumentation der Gebäudesubstanz (ob er- und unterirdisch) und der technischen Anlagen sowie Darstellung der vorangegangenen Nutzung zur Erfassung entsorgungstechnisch problematischer Bereiche. • Analysenergebnisse von repräsentativen Proben zur Erfassung des Belastungsumfanges der Gebäudesubstanz sowie des Bodens und gegebenenfalls des Grundwassers bzw. Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung oder Sanierungsuntersuchung. • Beurteilung des anfallenden, gegebenenfalls kontam inierten Bau- / Abbruch- / Aushubma- terials auf der Grundlage der Analysenergebnisse und der Nutzungsrecherche hinsichtlich der Verwertungs- und Beseitigungsmöglichkeiten. • Klassifizierung der bei den Bau- / Abbruch- / Aush ubmaßnahmen anfallenden Stoffe nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung – AVV) • Beschreibung der erforderlichen Separierungsmaßnah men sowie Darstellung der vorge- sehenen Verwertungs- / Entsorgungswege (Verwerter, Abfallbehandlungsanlagen, Depo- nien, Entsorgungsunternehmen, Abbruchunternehmen oder ähnliches) für das gesamte anfallende, gegebenenfalls kontaminierte Bau- / Abbruch- / Aushubmaterial. • Nutzungsorientierte Sicherungsmaßnahmen für den ev entuell verbleibenden kontaminier- ten Boden. • Darstellung der zeitlichen Abfolge von Abbruch / V erwertung / Entsorgung und Sicherung / Sanierung. Sollten die Analysen vor Baubeginn noch nicht vorliegen, können diese in Abstimmung mit der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail umwelt- verbraucherschutz@stadt-koeln.de) im Zuge der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahme vorge- legt werden. Die im Rahmen des Abbruchs entstehenden Abfälle sind so weit wie möglich zu separieren und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Vor dem Rückbau der Gebäude sind alle Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, Behäl- ter sowie Bauteile (beispielsweise Leuchtstoffröhren, Öltanks, Farbbehälter, Transformato- ren, Mobiliar, Fenster, Türen, Installationen, Stahlträger usw.) zu entfernen und einer Wie- derverwendung bzw. einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Nicht verwertbare Abfälle sind ordnungsgemäß zu beseitigen. Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln von wassergefährdenden Stoffen (Anlagen gemäß des § 62 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG) sind vor Beginn der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen durch einen Fachbetrieb gemäß § 3 der Verord- nung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu entleeren, reinigen und außer Betrieb zu nehmen. Die Nachweise über die durchgeführten Arbeiten und die ord- Seite 11 / 12 nungsgemäße Verwertung / Entsorgung (beispielsweise Begleitscheine) sind der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirt- schaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (Vorabinformation über Fax 0221-221-24686 mög- lich) auf Verlangen vorzulegen. Abfallwirtschaft Sollten im Rahmen der Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen • optisch oder geruchlich verunreinigte Abbruch- / A ushubmaterialien und / oder • andere gefährliche Abfälle bzw. • durch die vorangegangene Nutzung entstandene, umwe ltrelevante Verunreinigungen (beispielsweise Ölkontaminationen, Geruch, Aussehen, etc.), die noch nicht im Entsorgungskonzept betrachtet wurden festgestellt werden, ist die Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Ab- fallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt- koeln.de) unverzüglich zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Im Regelfall ist vom Bauherrn ein Gutachter zu benennen, der die notwendigen Untersuchun- gen zur Gefährdungsabschätzung durchführt und abschließend bewertet. Die Bau- / Abbruch- / Aushubmaßnahmen sind gutachterlich zu begleiten und in enger Ab- stimmung mit der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Immissions- schutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail umwelt- verbraucherschutz@stadt-koeln.de) durchzuführen. Nach Beendigung der Arbeiten ist vom Gutachter ein Abschlussbericht zu fertigen und der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt- koeln.de) innerhalb von vier Wochen vorzulegen. Entsorgung Für die Beseitigung / Verwertung von gefährlichen Abfällen sind die Vorschriften der Verord- nungen zu §§ 47-52 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu beachten. Für die Zuordnung von Abfällen zu einer Abfallschlüsselnummer sind die Vorschriften nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung – AVV) zu beachten. Bau- und Abbruchabfälle sind, soweit diese getrennt anfallen, jeweils getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu befördern und einer Verwertung zuzuführen. Bestimmte Abfallfrak- tionen können gemeinsam erfasst werden, soweit sie einer Vorbehandlungsanlage (bei- spielsweise einer Sortieranlage) zugeführt werden. Konkrete Anforderungen ergeben sich aus der Gewerbeabfallverordnung. Bei der Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung sind die Anschluss- und Benutzungspflich- ten der Abfallsatzung der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Beim Umgang mit asbesthaltigen Abfällen sind die Anforderungen des Merkblattes der Bund- /Länderarbeitsgemeinschaft (LAGA) für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen in der zurzeit gültigen Fassung zu beachten. Wiedereinbau von Boden- und RCL-Material Seite 12 / 13 Sofern Aushubmassen (beispielsweise Bodenaushub und / oder Bauschutt) auf dem Gelän- de wieder eingebaut werden sollen, ist gegenüber der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucher- schutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de) darzustellen, zu welchem Zweck die Massen eingebaut werden sollen (bautechnischer Nutzen) und ob die einzubau- enden Massen geeignet sind (bautechnische Eignung). Darüber hinaus ist die Umweltver- träglichkeit nachzuweisen. Gleichzeitig ist darzustellen, ob und gegebenenfalls welche Si- cherungsmaßnahmen erforderlich sind. Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen wird seitens der Stadt Köln, Umwelt- und Ver- braucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“ entschieden, ob für den Wiedereinbau der Aushubmassen eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß den §§ 8, 9 und 10 des WHG erforderlich ist. Der Umfang der Antragsunterlagen ist vorab mit der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt- koeln.de) abzustimmen. Entsprechende Angaben sind durch die Vorhabenträgerin im Zuge des Aushub- und Entsorgungskonzeptes darzustellen. Zwischenlagerung Sollte durch Entsorgungsengpässe eine Zwischenlagerung von kontaminiertem Material oder gefährlichen Abfällen über 72 Stunden hinaus erforderlich sein, so ist diese im Einzelfall mit der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail umwelt- verbraucherschutz@stadt-koeln.de) abzustimmen. Jedoch sind mindestens die folgenden Anforderungen einzuhalten, damit keine Boden- und Grundwasserbeeinträchtigung zu be- fürchten ist: • Die verschiedenen Abfälle müssen getrennt voneinan der gelagert werden. • Eine Lagerung darf nur auf befestigter (asphaltier ter / betonierter) Fläche ohne Bodenein- lauf, auf einer resistenten und flüssigkeitsdichten Folie oder in Containern vorgenommen werden. • Eine Beaufschlagung der gelagerten Materialien dur ch Niederschlagswasser muss aus- geschlossen werden – beispielsweise durch Abdeckung mit einer beständigen Folie. • Die Lagerung ist arbeitstäglich vor Ort zu kontrol lieren. Hierbei ist insbesondere auf die Dichtheit der Abdeckeinrichtung zu achten. Die Kontrollen sind in einem Kontrollbuch zu dokumentieren (Datum, Name des / der Kontrollierenden, ordnungsgemäßer Zustand des Lagers, Unterschrift). Das Kontrollbuch ist der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucher- schutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“ auf Verlangen vorzulegen. • Das Abfallzwischenlager ist vor unbefugtem Zutritt zu verschließen. Immissionsschutz Für das Bauvorhaben liegt eine schalltechnische Untersuchung des Ingenieur- und Sachver- ständigenbüro Dipl.-Ing. Franz Breuer vom 02.12.2016 vor. Die in der schalltechnischen Un- tersuchung empfohlenen Lärmschutzmaßnahmen und Empfehlungen sind während der Bauphase unbedingt einzuhalten bzw. umzusetzen. Dies beinhaltet insbesondere die folgen- den Lärmschutzmaßnahmen: • Während der Baumaßnahmen dürfen keine automatische n Warnsysteme (beispielsweise AWS, Rottenwarngeräte) eingesetzt werden. Seite 13 / 14 • Erschütterungsintensive Arbeiten (beispielsweise R ammrohrgründungen) sind nur wäh- rend der Tageszeit vorzunehmen. • Die besonders lärmintensiven Arbeiten wie beispiel sweise für den Bau der Signale, der Fundamente, der Signalbrücken und Signalausleger sind in der Tageszeit auszuführen. Lärmintensive Bautätigkeiten sind grundsätzlich nur in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr gestattet. Während der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) sind lärmintensive Arbeiten ge- mäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreini- gungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzge- setz – BImSchG) i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm und Geräuschimmissionen verboten. In begründeten Ausnahmefällen kann die Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de) eine Ausnahmegenehmigung für Arbei- ten während der Nachtzeit erteilen. Diese ist 10 Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn zu beantragen. Bei Baumaßnahmen in Wohngebieten sind die Regelungen der 32. Verordnung zur Durch- führung des BImSchG (Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) zu beachten, soweit Maschinen verwendet werden, die in dieser Verordnung genannt werden. Die Motoren der Maschinen und Arbeitsgeräte sind während der Stand- und Arbeitspausen abzuschalten. Die eingesetzten Geräte und Maschinen müssen erhöhten Schallschutzanforderungen ge- nügen. Als Nachweis dient unteranderem die Berechtigung, das Umweltzeichen "blauer En- gel, weil lärmarm" (gemäß RAL ZU 53) führen zu dürfen. Eine aktuelle Liste derartiger Gerä- te und Maschinen kann im Internet unter http://www.blauer-engel.de/ abgerufen werden. Erschütterungsrelevante Baumaßnahmen (wie beispielsweise Vibrationsrammen, Einsatz von Rüttlern oder Bodenverdichtern, etc.) sind durch einen Gutachter messtechnisch zu be- gleiten. Die Anhaltswerte der DIN 4150 sind einzuhalten. Die Messberichte sind aufzubewah- ren und auf Verlangen der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Im- missionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de) vorzulegen. Abbruch von Bauten Bei den Bauarbeiten ist sowohl beim Abbruch als auch dem Neubau die Allgemeine Verwal- tungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – vom 19.08.1970 (Bundesanzeiger Nr. 160 vom 01.09.1970) zu beachten. Der maschinelle Abbruch der von der Genehmigung erfassten Gebäude, einschließlich der erforderlichen Fahrzeugbewegungen darf nur innerhalb des Zeitraumes von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr erfolgen. Die Motoren der Maschinen und Arbeitsgeräte sind während der Stand- und Arbeitspausen abzuschalten. Die eingesetzten Geräte und Maschinen müssen erhöhten Schallschutzanforderungen ge- nügen. Als Nachweis dient unteranderem die Berechtigung, das Umweltzeichen "blauer En- gel, weil lärmarm" (gemäß RAL ZU 53) führen zu dürfen. Eine aktuelle Liste derartiger Gerä- te und Maschinen kann im Internet unter http://www.blauer-engel.de/ abgerufen werden. Seite 14 / 15 Felsmeißel dürfen beim Abbruch nur eingesetzt werden, wenn immissionsärmere Abbruch- verfahren – beispielsweise der Abbruch unter Verwendung einer Brecherzange – nicht mög- lich sind. Staubbelästigungen beim Abbruch, beim Beladen und Entladen von Fahrzeugen sowie beim Befahren des Abbruchgeländes sind zu vermeiden oder auf das Mindestmaß zu beschrän- ken. Dies ist jeweils durch eine ausreichende Oberflächenfeuchte zu gewährleisten. Sofern der Wasserdruck zur ausreichenden Befeuchtung nicht ausreicht, ist eine Druckerhöhung einzusetzen. Die Anhaltswerte der DIN 4150 "Erschütterungen im Bauwesen; Einwirkungen auf bauliche Anlagen" sind einzuhalten. Es ist sicherzustellen, dass Verschmutzungen der Fahrwege durch Baufahrzeuge nach Ver- lassen des Abbruchgeländes vermieden oder beseitigt werden, beispielsweise durch den Einsatz einer saugenden Kehrmaschine. Die Abbruchgenehmigung ist während des Abbruchs ständig auf der Baustelle zur Einsicht- nahme bereitzuhalten. Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Frau Leonhäuser (Telefon 0221-221-29197; E-Mail: mandy.leonhaeuser@stadt-koeln.de). Boden- und Grundwasserschutz Der Standort des als Modulgebäude neu geplanten elektronischen Stellwerkes (ESTW-UZ) befindet sich im Kern einer Fläche, die im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Flä- chen als Altstandort unter der Nr. 104 08 und der Bezeichnung „Mediapark“ registriert ist. Während Teile des Flurstückes bereits untersucht, nutzungsorientiert gesichert / saniert und neu bebaut sind, liegen hier keine Untersuchungsergebnisse zu dem konkreten Standort des neuen ESTW-UZ vor. Die vorhandenen Erkenntnisse über die Vornutzung schließen eine Beeinträchtigung der geplanten Baumaßnahme allerdings nicht aus. Zur Realisierung der beantragten Nutzung sind daher spezifische Untersuchungen erforder- lich. Für die weitere Beurteilung von Bauvoranfragen / Bauanträgen muss die Vorhabenträ- gerin ein nutzungs- und planungsorientiertes Gutachten gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vorle- gen, das eine Risikoabschätzung hinsichtlich Boden, Bodenluft und Grundwasser beinhaltet. Die Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln wird nach Vorlage des Bodengutachtens innerhalb von drei Monaten abschließend zu der Bau- voranfrage / dem Bauantrag Stellung nehmen. Ansprechpartner für die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln sind Herr Gerhold (Telefon 0221- 221-23737; E-Mail: karl-michael.gerhold@stadt-koeln.de) und Frau Hoppe (Telefon 0221- 221-24857; E-Mail: isabell.hoppe@stadt-koeln.de). Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist dem Stadtentwicklungsausschuss die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rah men von Planvorhaben Dritter von wesentlicher Bedeutung übertragen worden. Die mit d iesem Schreiben fristwahrend abgege- bene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses, der sich erst nach An hörung der betroffenen Bezirksvertre- tungen mit der Angelegenheit befassen kann. Seite 15 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Cornelia Müller Anlagen: • Ergebnis der Wohnbauflächensuche für den Stadtbezi rk Innenstadt • Freistellungsflächen für den Stadtbezirk Innenstad t • Merkblatt zum Schutz von Ingenieurbauwerken des Am tes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau der Stadt Köln (M-SIB Version 1_6)
Anlage 5 - Anlage 1 zur Stellungnahme
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Anlage 9 - Beantwortung der Nachfragen aus der Bezirksvertretung Ehrenfeld
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Anlage 9 Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.07.2017 Beantwortung der Nachfragen von Bezirksvertreterin Pöttgen, ob und mit welchem Ergebnis zwischenzeitlich eine Abstimmung zwischen der Vorhabenträgerin und dem Stadtplanungsamt zur Lage des Technik-Modulgebäudes stattgefunden habe und ob eine Lösung für die Behinderung der Zufahrt zur Firma Saturn gefunden worden sei. Das Abstimmungsgespräch zur Lage des Technik-Modulgebäudes hat zwischenzeitlich stattgefunden. Hierbei konnte eine Lösung gefunden werden. Das Ergebnis sowie weitere aktualisierte Informationen sind in der neu beigefügten Anlage 8 zur Vorlage dargestellt. Von Verwaltungsseite bestehen insoweit keine Einwände mehr. Dementsprechend wird vorgeschlagen, die Stellungnahme aus der Anlage 4 mit der ergänzenden Stellungnahme aus der Anlage 8 zu beschließen. Hinsichtlich der Zufahrt zur Firma Saturn muss es zu einem Missverständnis gekommen sein. In der ursprünglichen Stellungnahme heißt es „Im vorliegenden Fall wird jedoch der anvisierte Standort des geplanten Modulgebäudes – die Zufahrt bindet hinter dem Saturn (Maybachstr. 115) an – abgelehnt.“ Beschrieben wird lediglich die Einmündung der Zufahrt des Modulgebäudes, eine Behinderung der Zufahrt zur Firma Saturn ist damit nicht verbunden. Die abgestimmte neue Lage des Technik-Modulgebäudes sowie der ursprüngliche Standort sind auf der nachfolgenden Skizze dargestellt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/621/2 Vorlagen-Nummer 1768/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Plangenehmigungsverfahren für die 1. Baustufe des Projekts Elektronisches Stellwerk (ESTW) linke Rheinseite Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Plangenehmigungsverfahren für das Vorhaben Elekt- ronisches Stellwerk (ESTW) linke Rheinseite, 1. Baustufe, die in Anlage 4 beigefügte Stellungnahme abzugeben. Alternative: Keine. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.07.2017 Verkehrsausschuss 05.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Vorhaben Die DB Netz AG beabsichtigt im Zeitraum 2020 bis 2023 den Ersatz der bestehenden Stellwerke Köln-West, Köln-Süd und Hürth-Kalscheuren durch ESTW-Technik. Die Maßnahme ist erforderlich, da die vorhandene Signaltechnik abgängig und störanfällig ist. Zudem ist die zukünftige Ersatzteilver- sorgung nicht mehr gewährleistet. Geplante Maßnahmen Im Rahmen der Umstellung auf die neue Technik werden die Stellwerke Köln-West, Köln-Süd und Hürth-Kalscheuren außer Betrieb genommen und zurückgebaut. Die zentrale Steuerung erfolgt zu- künftig über die Betriebszentrale Duisburg. In Köln und Hürth ist die Errichtung je eines Technik- Modulgebäudes geplant. Entlang der betroffenen Schienenstränge werden Kabel erneuert bzw. neu verlegt. Ebenso erfolgt die Errichtung neuer Signalbrücken und –ausleger. Die neue Ausrüstungstechnik wird über ein neues Niederspannungsnetz versorgt.. Die betroffenen Streckenabschnitte sind auf dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtslageplan darge- stellt. Die Beschreibung des Vorhabens im Einzelnen ergibt sich aus dem als Anlage 2 beigefügten Erläute- rungsbericht. Genehmigungsverfahren Für ihr Vorhaben hat die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Plangenehmigung beantragt. Die Antragsunterlagen wurden von dort mit der Aufforderung übersandt, zu dem Vorhaben bis spätes- tens 31.05.2017 Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme abgegeben werden. Eine vorherige Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungstermine nicht möglich. Stellungnahme Grundsätzlich sind alle Maßnahmen zur Verbesserung der Bahninfrastruktur in Köln und damit auch dieses Vorhaben zu begrüßen. Problematisch ist hier allerdings der vorgesehene Standort für das Technik-Modulgebäude (ESTW- UZ) auf Kölner Stadtgebiet, der auf bahneigenem Gelände nördlich des Media-Parks mit einer Zufahrt von der Maybachstraße aus geplant ist (s. Anlage 3). Das Stadtplanungsamt weist darauf hin, dass nach dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 nördlich des Mediaparks eine Wohnbaufläche vorgesehen ist („Mediapark-Herkulesberg“, s. Anlage 5). Das vorge- sehene Technik-Modulgebäude mit seiner Zufahrt grenzt hieran an und sollte zur Vermeidung von Konflikten in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt verlegt werden. Daneben enthält die Stellungnahme diverse Hinweise zur Durchführung der Baumaßnahme, insbe- sondere aus Umwelt- und Verkehrsgesichtspunkten. Die Stellungnahme nebst Anlagen ist in den An- lagen 4-7 beigefügt. 3 Begründung für die fehlende Alternative Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DB Netz AG geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Eisenbahn-Bundesamt. Die dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigen Belange sind in der Stellungnahme zu den geplanten Maß- nahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belange unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. Anlagen Anlage 1 – Lageplan Anlage 2 – Erläuterungsbericht Anlage 3 – Lageplan Technik-Modulgebäude (ESTW-UZ) Anlage 4 – Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln Anlage 5 – Anlage 1 zur Stellungnahme Anlage 6 – Anlage 2 zur Stellungnahme Anlage 7 – Anlage 3 zur Stellungnahme
Anlage 7 - Anlage 3 zur Stellungnahme
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Anlage 2 - Erläuterungsbericht
89870 Zeichen
Genehmigungsplanung Unterlagen für eine Entscheidung nach § 18 AEG Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite, 1. Baustufe - Stadtgebiet Köln Vorhabenträger: DB Netz AG Florian Bonn Regionalbereich West Hermann-Pünder-Straße 3 50679 Köln Vertreter des Vor- habenträgers: - Eisenbahnstrecke: 2613, 2614, 2615, 2617, 2630, 2631, 2632, 263 8, 2640, 2641, 2642 Bahn-km: km -1,100 bis km 8,550 (Strecke 2630) Bundesland: Nordrhein-Westfalen (NRW) Landkreis(e): Köln Gemeinde(n): Stadt Köln Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite, 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln Inhaltsübersicht Unterlage Bezeichnung Ordner 1 Erläuterungsbericht 1 2 Übersichtskarten und -pläne 1 3 Lagepläne 1 4 Bauwerksverzeichnis 1 5 Grunderwerbspläne 1 6 Grunderwerbsverzeichnis 1 7 Bauwerkspläne 2 8 Baustelleneinrichtungs- und -erschließungspläne 2 9 Kabel- und Leitungspläne 2 10 Landschaftspflegerischer Begleitplan 3 11 Artenschutzrechtliche Unterlage 3 12 Untersuchung zu baubedingten Schallimmissionen (Baulärm) 3 13 Brandschutzkonzept 3 Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite, 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln Unterlage 1 - Erläuterungsbericht DB Netz AG Niederlassung West Regionales Projektmanagement Hermann-Pünder-Straße 3 50679 Köln Genehmigungsplanung (Erläuterungsbericht) ESTW Linke Rheinseite 1.Baustufe Genehmigungsabschnitt Stadtgebiet Köln Streckennummer: 2613, 2614, 2615, 2617, 2630, 2638, 2640, 2641 , 2642 Bahnhof (Bf-Nr.): Köln-West, Köln-Süd Planungsabschnitt: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe Bahn-/Bau-km: km -0,712 bis km 8,550 (Strecke 2630) Entwurfsverfasser: Ingenieurbüro Dipl. -Ing. H. Vössing GmbH Düppels traße 9-11 50679 Köln Tel. (0221) 80 26 19 - 0 Ersteller(in): M. Eng. Ricarda Kiehl Aktuelle(r) Bearbeiter(in): M. Eng. Ricarda Kiehl Verantwortliche(r): Dipl.-Ing. Friedhelm Richter Version: 0.5 Letzte Änderung: 28.12.2016 Gepl. Fertigstellungstermin: 30.12.2016 Genehmigungsplanung Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 2 von 38 Änderungshistorie Ver. Datum Bearbeiter(in) Beschreibung 0.1 29.07.16 Bonn / Spichalsky Einarbeitung von Anmerkungen 0.2 05.11.16 Kiehl Einarbeitung Fachbeiträge LST, 50Hz, OLA, TK 0.3 24.11.16 Bonn / Hülsen- busch Einarbeitung von Anmerkungen 0.4 15.12.16 Breuer Einarbeitung der Schalltechnischen Untersuchung zu baubedingten Schallimmissionen (Baulärm) 0.5 28.12.16 Banf Einarbeitung Fachbeitrag Umweltauswirkungen Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 3 von 38 Inhaltsverzeichnis 1 Antragsgegenstand/Umfang des Bauvorhabens ...................................................... 8 2 Planrechtfertigung/Anlass des Bauvorhabens .............................................. 8 3 Varianten und Variantenvergleich ................................................................... 8 4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes .................................................. 8 4.1 Betriebliche Darstellung ...................................................................................... ....... 9 4.1.1 Linke Rheinstrecke Köln-Koblenz-Mainz ............................................................................... 10 4.1.2 Güterverkehrsstrecken („Kölner Innenring“) ........................................................................... 10 4.2 Lage im Netz ............................................................................................. ................. 11 4.3 Eisenbahninfrastruktur ............................................................................................. 13 4.4 Elektronische Anlagen für Bahnstrom .................................................................... 13 4.5 Sonstige Anlagen ............................................................................................. ......... 13 4.6 Einordnung in den Unternehmensplan .................................................................... 13 4.7 Einordnung in sonstige Ausbaupläne ..................................................................... 14 5 Beschreibung des geplanten Zustandes ...................................................... 14 5.1 Kabeltiefbau .......................................... ................................................... ................. 14 5.2 Hochbauten ............................................................................................... ................ 15 5.3 Signalanlagen ............................................................................................... ............. 16 5.3.1 Das Elektronische Stellwerk ................................................................................................... 16 5.3.2 Gestalt / Beschaffenheit ......................................................................................................... 18 5.3.3 Rückbau der alten Anlagen .................................................................................................... 20 5.3.4 Signalausleger und -brücken .................................................................................................. 21 5.4 Elektrische Energieanlagen 50Hz ............................................................................ 21 5.4.1 Anlagen der DB Netz AG ....................................................................................................... 21 5.4.2 Anlagen der DB Energie GmbH ............................................................................................. 23 5.4.3 Anlagen der DB Station & Service AG ................................................................................... 23 5.5 Elektronische Anlagen für Bahnstrom .................................................................... 23 5.6 Telekommunikationsanlagen ................................................................................... 24 5.6.1 Streckenfernmeldekabelanlagen, Übertragungstechnik ........................................................ 24 5.6.2 Bahnhofskabelanlagen ........................................................................................................... 24 5.6.3 Rückbau von Telekommunikationseinrichtungen ................................................................... 25 5.7 Sonstige Anlagen ............................................................................................. ......... 25 5.8 Abweichungen von den technischen Regelwerken beim Entwurf ........................ 25 6 Tangierende Planungen ................................................................................. 25 6.1 Erneuerung EÜ Venloer Str. und Vogelsanger Str. in Köln-West .......................... 25 6.2 RRX-Außenast Bf Köln-Süd ................................................................................... ... 25 7 Temporär zu errichtende Anlagen ................................................................. 26 8 Baudurchführung ........................................................................................... 27 9 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen ............................................. 28 9.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ..................................................... 28 Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 4 von 38 9.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter ........................................... 29 9.2.1 Schutzgut „Mensch“ ................................................................................................................ 29 9.2.2 Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ .............................................................................................. 29 9.2.3 Schutz gut „Wasser“ ................................................................................................................ 30 9.2.4 Schutzgut „Klima, Luft“ ........................................................................................................... 30 9.2.5 Schutzgut „Landschaft“ .......................................................................................................... 30 9.2.6 Schutzgut „Boden“ .................................................................................................................. 31 9.2.7 Schutzgut „Kultur und Sachgüter“ .......................................................................................... 31 9.3 Bewertung der Umweltauswirkungen ...................................................................... 31 10 Weitere Rechte und Belange ......................................................................... 33 10.1 Grunderwerb ............................................. ................................................... ............. 33 10.2 Kabel und Leitungen ........................................................................................... ...... 33 10.3 Straßen und Wege ............................................................................................... ...... 33 10.4 Kampfmittel ............................................................................................... ................ 33 10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial ..................................................... 34 10.6 Gewässer ............................................................................................... .................... 35 10.7 Land- und Forstwirtschaft .................................................................................... .... 35 10.8 Brand- und Katastrophenschutz .............................................................................. 35 10.9 Schallgutachten / Baulärmgutachten....................................................................... 35 11 Abkürzungen ................................................................................................... 37 Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 5 von 38 Tabellenverzeichnis Tabelle 2.0: Auflistung Modulgebäude mit Standort .............................................. 8 Tabelle 4.3.1: Zweigleisig elektrifizierte Strecken ................................................ 13 Tabelle 4.3.2: Eingleisig elektrifizierte Strecken ................................................... 13 Tabelle 4.3.3: Bahnhöfe im Bereich des Planrechtsabschnittes ......................... 13 Tabelle 5.1: Verlauf der Kabeltrasse mit Strecken- und KM-Angabe .................. 15 Tabelle 5.3.2.1: Übersicht der Anlagen ................................................................. 18 Tabelle 5.3.2.2: Stellwerke im Umfeld des ESTW‘s .............................................. 20 Tabelle 5.3.2.3: Übersicht der Anlagen ................................................................. 20 Tabelle 5.3.4: Übersicht der Signalausleger und -brücken.................................. 21 Tabelle 7.0: Baustelleneinrichtungs- und erschließungsflächen ........................ 26 Tabelle 11.0: Abkürzungen ..................................................................................... 37 Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 6 von 38 Abbildungsverzeichnis Abbildung 4.1: Betriebliche Darstellung – Freie Strecke ....................................... 9 Abbildung 4.2.1: Lage im Netz (Gesamtmaßnahme, Unterlage 2.1 - Übersichtslageplan) ....................................................................................... 11 Abbildung 4.2.2: Planrechtsabschnitt „Stadtgebiet Köln“ (Unterlage 2.2 - Übersichtslageplan) ....................................................................................... 12 Abbildung 5.3.1: "Die Struktur der neuen Stellwerkstechnik" ............................ 17 Abbildung 5.3.2: "Das ESTW Linke Rheinseite 1.BS und seine 'Nachbarstellwerke'" ....................................................................................... 19 Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 7 von 38 Unterlagenverzeichnis Unterlage 2.1 bis 2.2 Übersichtskarten und -pläne Unterlage 3.1 bis 3.23 Lagepläne Unterlage 4 Bauwerksverzeichnis Unterlage 5.1 bis 5.7 Grunderwerbspläne Unterlage 6 Grunderwerbsverzeichnis Unterlage 7.1 bis 7.5 Bauwerkspläne Unterlage 8.1 bis 8.7 Baustelleneinrichtungs- und -erschließungspläne Unterlage 9.1 bis 9.23 Kabel- und Leitungspläne Unterlage 10.1 bis 10.3 Landschaftspflegerischer Begleitplan Unterlage 11.1 bis 11.2 Artenschutzrechtliche Unterlage Unterlage 12 Untersuchung zu baubedingten Schallimmissionen (Baulärm) Unterlage 13 Brandschutzkonzept Abkürzungsverzeichnis s. Kapitel 11 Abkürzungen Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 8 von 38 1 Antragsgegenstand/Umfang des Bauvorhabens Das Projekt „ESTW Linke Rheinseite 1.Baustufe (1. BS) “ umfasst die 1:1 Erneuerung der Stellwer- ke der Bahnhöfe Köln-West, Köln-Süd und Hürth-Kalscheuren in ESTW-Te chnik. Die Bahnhöfe liegen sowohl an der linksrheinischen Hauptabfuhrstrecke aus Köln-Hbf in Richtung Koblenz (Stre- cke 2630) als auch im Kölner Güterzugring (Strecke 2640), der die Kölne r Rangierbahnhöfe ver- bindet. Außerdem grenzen die Bahnhöfe an diverse Verbundstrecken des Knotens Köln an (Str e- cken 2613, 2615, 2617, 2631, 2638, 2641, 2642). 2 Planrechtfertigung/Anlass des Bauvorhabens Anlass und Ziel der Maßnahme (Investitionsgrund): Gesetzliche / Behördliche Auflage Unternehmerische Entscheidung Technische Abgängigkeit Die abgängige Signaltechnik sowie die Störanfälligkeit in Verbindung mit der Abkündigung der Er- stellerfirmen zum Herstellen von Ersatzteilen machen dieses Projekt notwendig . Der gesamte Be- reich wird für GWB ausgerüstet. Es werden zwei neue Modulgebäude errichtet: Tabelle 2.0: Auflistung Modulgebäude mit Standort Strecke 2617 / km 0,685 ESTW -UZ (Mediapark) Strecke2631 / km 9,322 ESTW -A (Hürth -Kalscheuren) Das Modulgebäude ESTW-UZ wird hinter dem Mediapark und das Modulgebäude E STW-A neben dem Altstellwerk Kf in Hürth-Kalscheuren errichtet. Die geplanten Standorte befinden sich im Ei- gentum der DB. 3 Varianten und Variantenvergleich Varianten und Variantenvergleich wurden in der Vorplanung durchgeführt. 4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes Der Planungsbereich für das ESTW Linke Rheinseite 1.BS umfasst die heutigen Stellbereiche der Stellwerke v Wf (Dr S) und Ws (S&H 1912) in Köln-West v Sof (E43/50) in Köln-Süd v Kf (Sp Dr S59) in Hürth-Kalscheuren Die Blockteilung zwischen Köln-Süd und Hürth-Kalscheuren ist mit der Selbstblocktechni k Sb 57 ausgestattet. Der Neubau der ESTW-Technik als Ersatz für die vorhandenen Signalanlagen der o.g. Stellwerke dient dem Erhalt der Verfügbarkeit auf dem zentralen Streckenabschnitt der Linken Rheinstrecke zwischen Köln-West und Hürth-Kalscheuren. Alternativen zum Neubau in ESTW-Technik gibt es derzeit nicht. Die Umsetzung in ESTW-Technik ist Stand der Technik. Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 9 von 38 4.1 Betriebliche Darstellung Abb ildung 4.1 : Betriebliche Darstellung – Freie Strecke Der Betriebsbereich des künftigen ESTW Linke Rheinseite umfasst im Wesentliche n zwei Korrido- re: v Linke Rheinstrecke Köln-Koblenz-Mainz v Güterverkehrsstrecken („Kölner Innenring“) Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 10 von 38 4.1.1 Linke Rheinstrecke Köln-Koblenz-Mainz Auf der VzG-Strecke 2630 wird im Abschnitt Köln Hbf – Hürth-Kalscheuren hochwertiger vertakte- ter Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und vertakteter Schienenpersonenverkehr (SPNV ) ab- gewickelt. Dieser Abschnitt weist eine sehr dichte Belegung mit den genannten Zugar ten auf. In Köln Süd zweigt eine Verbindungsstrecke (VzG-Strecke 2642) nach Köln-Bonntor ab. Diese wird vorwiegend für Umleiterverkehre und für Fahrten innerbetrieblicher Zwecke der Ei senbahnverker- hsunternehmen (EVU) genutzt. Im Abschnitt Hürth-Kalscheuren – Brühl (Einmündung der VzG- Strecke 2640) finden zusätzlich hochwertiger Schienengüterverkehr (SGV) des Fernbereichs und Fahrten des SGV im Nahbereich statt. Auf der in Hürth-Kalscheuren abzweigenden VzG -Strecke 2631 (Eifelstrecke) findet im Wesentlichen vertakteter SPNV in Richtung Euskirchen und Eifel statt. Die Blockteilung der genannten Streckenabschnitte bleibt im Wesentlichen unverändert . Die Leis- tungsfähigkeit wird nicht erhöht. Lediglich im Abschnitt Hürth-Kalscheuren – Köln-Süd wird, in der genannten Fahrtrichtung, ein zusätzlicher Blockabschnitt eingerichtet. Mit diesem soll, als quali- tätssteigernde Maßnahme, die Betriebsflüssigkeit im Verspätungsfall bei der Einfädelung der Züge des SPNV der Eifelstrecke verbessert werden. Für eine flexiblere Betriebsdurchführung be i Ver- spätungen, im Störungsfall und bei Bauarbeiten werden sämtliche Streckenabschnitte mit Gleis- wechselbetrieb (GWB) ausgerüstet. 4.1.2 Güterverkehrsstrecken („Kölner Innenring“) Hauptbestandteil ist die dem hochwertigen, internationalen SGV dienende VzG-Strec ke 2640 im Abschnitt Köln-West – Hürth-Kalscheuren. Das Verkehrsaufkommen ergibt sich aus den nördlich zulaufenden Strecken von Köln-Ehrenfeld (2613), Köln-Nippes (2615) und Köln Bbf (2617). Im Ab- zweig Köln-Süd zweigt die VzG-Strecke 2641 ab, über die der Anschluss zum Rbf Gremberg und zur rechten Rheinstrecke hergestellt wird. Der Bf Köln-Eifeltor ist nicht Bestandtei l der ESTW- Maßnahme. Die nördliche (Stw Enf) und südliche Anbindung (Stw Esf) sind Schnittstellen zum ge- planten ESTW-Bereich. Mit Ausnahmen der Anbindungen des Bf Köln-Eifelto r werden die Stre- ckenabschnitte mit GWB ausgerüstet. Zudem sind die Abschnitte als Umleitungsstrecken Bestand- teil des europäischen Güterverkehrskorridors A und werden, zusammen mit der VzG -Strecke 2630, mit dem europäischen Zugbeeinflussungssystem ETCS, Level 1 LS ausgerüstet. Durch die dichte Belegung sämtlicher Streckenabschnitte und die räumliche Nähe der Betriebsstel- len untereinander, ergibt sich eine sehr anspruchsvolle Betriebsdurchführung in diesem Berei ch des Knotens Köln. Mit den Mitteln der modernen Leit- und Sicherungstechnik, wie fahrplanbasier- ter Zuglenkung, GWB und der Nutzung von Dispositionssystemen soll die Qualit ät der Betriebs- durchführung gesichert und verbessert werden. Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 11 von 38 4.2 Lage im Netz Abb ildung 4.2.1 : Lage im Netz (Gesamtmaßnahme, Unterlage 2.1 - Übersichtslageplan ) Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 12 von 38 Der Stellbereich des künftigen ESTW Linke Rheinseite 1.BS liegt an der zweig leisigen Personen- zugstrecke Köln – Bonn – Koblenz (2630) und der zum Teil parallel verlaufenden Güterzugstrecke 2640 (ausgenommen Bf Eifeltor). Weitere Strecken stellen die Verbindung nach Köln-Hbf, nach Köln-Deutz(Kalk), Euskirchen, Köln-Nippes, Köln-Ehrenfeld und Köln-Betriebsbahnhof her. Im Weiteren wird der Planrechts abschnitt „ Stadtgebiet Köln “ beschrieben. Für den Plan rechtsab- schnitt „Rhein-Erft Kreis “ wird ein separates Verfahren angestrebt. Abb ildung 4.2.2 : Planrechtsabschnitt „ Stadtgebiet Köln “ (Unterlage 2.2 - Übersichtslageplan ) Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 13 von 38 4.3 Eisenbahninfrastruktur Tabelle 4.3.1: Zweigleisig elektrifizierte Strecken 2613 Köln -West – Köln -Ehrenfeld (km -0,080 bis km 6,517) 2615 Köln -West – Köln -Nippes (km 0,000 bis km 4,748) 2630 Köln Hbf – Hürth -Kalscheuren – Brühl (km -2,006 bis km 14,570) 2640 Köln -West – Köln -Süd – Köln -Eifeltor – Hürth -Kalscheuren (km 1,743 bis km 9,364) 2641 Abzweig Köln -Süd – Köl n-Bonntor (Gz ) (km -0,0 25 bis km 2,060) 2642 Köln -Süd – Köln -Bonntor (Rz) (km 0,000 bis km 1,329) Tabelle 4.3.2: Eingleisig elektrifizierte Strecken 2614 Abzweig Köln -Nippes – Köln -Ehrenfeld (km 0,100 bis km 0,700) 2617 Köln -Betriebsbahnhof – Köln -West (km 0,000 bis km 2,215) 2638 Köln Hbf - Köln -We st (km -1,4 81 bis km 0,400) Tabelle 4.3.3: Bahnhöfe im Bereich des Planrechtsabschnittes 2630 Köln -West (km 0,080 bis km 1,282) 2630 Köln -Süd (km 2,789 bis km 3,337) 2630 Hürth -Kalscheuren (k m 8,289 bis km 10,062) 4.4 Elektronische Anlagen für Bahnstrom Die Elektrifizierung der linken Rheinseite Köln-West bis Hürth-Kalscheuren f and in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre statt. An Bahnhöfen sind vorwiegend Querfelder verbaut worden. Al s Oberleitungsbauarten finden sich vorwiegend die Mischbauarten Re100 bzw. Re 75 ( z. T. mit be- weglichem Tragseil) sowie Re 160 wieder. An den Streckenbereichen sind Speisele itungen und OSE-Kabel vorhanden. Im Bereich der Bahnhöfe werden Weichenheizanlagen aus der Oberl ei- tung gespeist. 4.5 Sonstige Anlagen Versorgungsleitungen Dritter Die Bahnstrecken werden von zahlreichen Versorgungsleitungen Dritter gekreuzt. D abei handelt es sich um die im dicht besiedelten Raum üblichen Ver- und Entsorgungsleitungen (z. B . Strom-/ Gas-/ Wasserversorgung, Abwasser und Telekommunikation). Die Querungen sind i n Abhängig- keit durch die Leitungen bestimmt worden. Die Lage der einzelnen Leitungen geht au s den Kabel- und Leitungsplänen (Unterlage 9.1 bis 9.23) hervor. 4.6 Einordnung in den Unternehmensplan Die Betriebsstellen des künftigen ESTW Linke Rheinseite werden aus der BZ Duisbur g fernge- steuert. Die Einrichtung dieses Steuerbezirks ist nicht Bestandteil des Projektes. Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 14 von 38 4.7 Einordnung in sonstige Ausbaupläne Im Zusammenhang mit dem Neubau der Leit- und Sicherungstechnik müssen die Bahnübergangs- sicherungsanlagen im Ansteuerungsbereich des künftigen ESTW Euskirchen - stellwerksseitig - an die neue Technik angepasst werden (s. Plange nehmigungsverfahren „Rhein -Erft-Kreis “). Eine Än- derung an der Bahnübergangsanlage ist nicht erforderlich. 5 Beschreibung des geplanten Zustandes 5.1 Kabeltiefbau Die im Zusammenhang mit dem Neubau des ESTW erforderlichen Kabeltiefbauarbe iten sind in den beigefügten Lageplänen (Unterlage 3.1 bis 3.23) dargestellt und umfassen v Nutzung vorhandener Trassen (Auf- und Zudeckeln von Kabelkanälen und Schächten); Reparaturen und partieller Ersatz bestehender Kabelgefäß-Systeme v Herstellung neuer Trassen (Kabelkanäle, Kabelschutzrohre, Gleisquerungen, Kabel- schächte einschl. Baugruben mit temporärem Baugrubenverbau soweit wie erforderlich); v Baugruben für die Ausrüstungstechnik. Zur Aufnahme der Streckenkabel wird neben den Kabeltrassen innerhalb der Betriebsstellen eine durchgehende Hauptkabeltrasse zwischen Hürth-Kalscheuren und Brühl errichtet. Diese geplante Hauptkabeltrasse besteht aus Betonfertigteilen. Es werden Betontröge mit innenliegen dem Deckel verwendet. Diese werden im Randweg bzw. zwischen den Gleisen oberflächengleich eingebaut. Die Kabeltrasse wird in einem Abstand von 3,25 m zur Gleisachse angeordnet. Dieser Abstand lässt sich jedoch nicht durchgängig realisieren. In diesem Fall kann das Maß verringert w erden. Bei besonders beengten Verhältnissen, in denen keine Trogkanallegung möglich ist (z.B. Brü- ckenbauwerke), werden aufgeständerte Kunststoffkabelkanäle eingebaut. Im Bereich von Bahn- steigen, Gleis- und Straßenquerungen sind erdverlegte Kabeltrassen vorgesehen. Die Querungen der Gleise erfolgen mit Kabelziehrohren, in der Regel 1,50m unt er Schwellenober- kante, bzw. in Stahlschutzrohren, die mit PE-HD DN 110-Rohren bestüc kt werden. Den Abschluss der Querungen bilden DB-zugelassene Kabelaufbauschächte aus Betonfertigteilen, übe r die der Anschluss an die weiterführende(n) Kabeltrasse(n) hergestellt wird. Die Wahl der Größe der Schächte ist abhängig vom Biegeradius sowie der Anzahl der Kabel. Für die Kabelverlegung können teilweise vorhandene Kabeltrassen und Gleisquerungen genu tzt werden. Der Verlauf der geplanten Hauptkabeltrasse wird nachfolgend in Teilabschnitten be- schrieben: Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 15 von 38 Tabelle 5.1: Verlauf der Kabeltrasse mit Strecken- und KM-Angabe 2615 Köln -West – Köln -Nippes (von km 0,000 bis km 0,200) Neubau Kabelkanal 2615 Köln -West – Köln -Nippes (von km 0,200 bis km 0,600) Nutzung bestehender Kabelkanal (Auf- und Zudeckeln) 2615 Köln -West – Köln -Nippes (von km 0,600 bis km 1,100) Neubau Kabelkanal 2615 Köln -West – Köln -Nippes (von km 1,100 bis km 3,443) Nutzung bestehender Kabelkanal (Auf - und Zud eckeln) 2615 Köln -West – Köln -Nippes (von km 3,443 bis km 6,947) Neubau Kabelkanal (Anschluss Randstellwerk Nippes in km 6,947) 2617 Köln -Bbf – Köln -West (km 0,685) Modulgebäude ESTW-UZ Nähe Media Park 2613 Köln -West – Köln -Ehrenfeld (von km 1,800 bis km 5,200) Nutzung bestehender Kabelkanal (Auf- und Zudeckeln und Anschluss Randstellwerk Ehrenfeld in km 5,200) 2638 Köln Hbf - Köln -West (von km -0,600 bis km 0,400) Neubau Kabelkanal 2630 Köln Hbf – Hürth - Kalscheuren – Brühl (von km -0,712 bis km -0,247) Neubau Kabelkanal 2630 Köln Hbf – Hürth - Kalscheuren – Brühl (von km 0,400 bis km 8,551) Neubau Kabelkanal Teilweise Nutzung von bestehendem Kabelkanal 2641 Abzweig Köln -Süd – Köln - Bonntor (Gz) (von km -0,300 bis km 1,400) Neubau Kabelkanal Teilweise Nutzung von bestehendem Kabelkanal (Anschluss Randstellwerk Bonntor in km 1,400) 2642 Köln -Süd – Köln -Bonntor (Rz) (von km 0,000 bis km 0,560) Neubau Kabelkanal Teilweise Nutzung von bestehendem Kabelkanal 5.2 Hochbauten ESTW-UZ hinter dem Mediapark und neben dem Schlundgleis (Strecke 2617; km 0,685) Das geplante ESTW Modulgebäude (Unterlage 7.1) wird auf dem Grundstück der DB Netz AG hinter dem Mediapark und neben das Schlundgleis (Strecke 2617) errichtet. Die Ano rdnung des Gebäudes auf dem Grundstück berücksichtigt die Neuplanung der Zufahrt zum Modulg ebäude. Die Zufahrt zum Modulgebäude erfolgt parallel zum Schlundgleis und zum Streckeng leis der Stre- cke 2638. Die Zufahrt bindet hinter dem Saturn (Maybachstraße 115) an das öffentl iche Straßen- netz an. Die Zufahrt wird von der Feuerwehr (Abstimmung hat stattgefunden) und den Mitarbeitern der DB Netz AG genutzt. Am Ende der Zufahrt befindet sich eine Wende möglichkeit. Für Mitarbei- ter sind 4 Stellplätze vorgesehen. Das Gebäude wird gemäß dem Raumbedarf aus typgeprüften Betonfertigmodulen – entsprechend den anerkannten Regeln der Technik. Es erhält einen weißen Außenputz und wird wärmeisoliert. Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 16 von 38 Das geplante Technikgebäude beinhaltet nur die unmittelbar erforderliche Technik. Da es zu Mon- tage- und Wartungsarbeiten begangen wird, ist ein WC mit Waschgelegenhei t eingeplant. Die Entwässerung des Gebäudes wird an die städtische Kanalisation Köln angeschlossen. Ei ne dau- erhafte Bedienung aus dem Gebäude ist nicht vorgesehen. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt ca. 300 m². Das eingeschossige Stahlbetonfertigteilgebäude wird folgend aufgeführte Räume enthalten: v LST-Raum: 144,91 m² Nutzfläche v Stromversorgungsraum: 39,23 m² Nutzfläche v TK-Raum: 33,70 m² Nutzfläche v 50Hz/OLA-Raum: 26,96 m² Nutzfläche v Batterieraum: 19,68 m² Nutzfläche v Notbedienraum 11,19 m² Nutzfläche v WC: 3,19 m² Nutzfläche Die gesamte Nutzfläche beträgt ca. 280 m². Das gesamte Gebäude wird, bis auf das WC-Modul unterkellert. Der im Lichten 1,00 m hohe Kriechkeller dient der Kabeleinführung. Das unbesetzte Gebäude erhält eine ISS-Schließanlage (DB Standard), eine Brandmelde anlage, eine Einbruchmeldeanlage und eine Blitzschutzanlage. STW Köln-West Wf Das nicht mehr genutzte Stellwerk Wf in Köln-West wird zurückgebaut und Brandlasten entfernt. STW Köln-Süd Sof Das nicht mehr genutzte Stellwerk Sof in Köln-Süd wird zurückgebaut und Brandlasten entfernt. 5.3 Signalanlagen 5.3.1 Das Elektronische Stellwerk Der Bahnbetrieb wird in den Bahnhöfen Köln-West, Köln-Süd und Hürth-Kalscheuren un d den zu- gehörigen Strecken durch elektronische Stellwerkstechnik modernisiert, welche zentral von der Be- triebsleitzentrale Duisburg aus bedient wird. Von Köln-West bis zum Bahnhof Hürth-Kalscheuren wird ein Bediener die Zug- und Rangierfahrten „halbautomatisch“ einstellen, d.h. es wird eine Zu g- nummernmelde- und Zuglenkanlage geplant. Beschreibung der Stellwerkstechnik und der Außenanlagen: v Notwendige Modernisierung der vorhandenen Leit- und Sicherungstechnik in den Bahnhöfen Köln- West, Köln-Süd und Hürth-Kalscheuren durch das Errichten eines ESTW. (Die vorhandene Technik ist veraltet und ein weiteres Instandhalten ist nicht mehr wirtschaftlich). v Gewährleisten einer höheren Verfügbarkeit und einer größeren betrieblichen Flexibili- tät durch das Einrichten von Gleiswechselbetrieb (GWB). v Einsatz von moderner Gleisfreimeldung in Form von Achszählern v zentrale Bedienung des Bereiches von Köln-West bis Hürth-Kalscheuren von der Be- triebsleitzentrale Duisburg und über den Notbedienplatz in Köln-West v zentrale Steuerung (Zentral-, Fahrstraßen- sowie Achszähl- und Stellrechner) v neue Außenanlagen (elektrisch ferngestellte Weichen, Signale im Ks-Signalsystem und Achszählpunkte inklusive einer neuen Kabeltrasse). Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 17 von 38 v Anpassung der Blockschnittstellen (vorwiegend Zentralblock) Abbildung 5.3.1: "Die Struktur der neuen Stellwerkstechnik" Wichtige Merkmale des Systems: v Zentrale Bedienung aller Elemente von einem Leit- und Bediensystem v Zentralblock-Schnittstellen (überwiegend) v Verwendung von elektrischen und elektronischen Komponenten in der Innen- und Außenanlage. Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 18 von 38 ESTW Linke Rheinseite 1.BS - Stellwerksgrenzen v Die Bahnhöfe Köln-West, Köln-Süd und Hürth-Kalscheuren werden durch das neue ESTW gesteuert. v Folgende Nachbarstellwerke werden angebunden: o Köln-West/Süd § Köln Hbf § Köln-Nippes § Köln-Ehrenfeld § Köln Bbf § Köln-Bonntor § Eifeltor-Nord o Hürth-Kalscheuren § Euskirchen § Brühl § Eifeltor-Süd Weitere Schnittstellen/Parallele Maßnahmen/Rahmenbedingungen, die in der Planung berücksich- tigt werden, sind: v Projekte der Modernisierungsoffensive (MOF2) von Station & Service v „ESTW Köln Hbf“ v diverse EÜ-Erneuerungsmaßnahmen v ETCS Ausrüstung (Umleite rstrecke zum Korridor „Genua -Rotterdam“) 5.3.2 Gestalt / Beschaffenheit Das Leit- und Bediensystem Die Bedienung erfolgt aus der Betriebsleitzentrale Duisburg oder in Köln-We st über den Notbe- dienplatz. Über einen sicheren Übertragungsweg werden die Informationen zur/von Steuerzentrale übertragen. Die Gebäude und die Verkabelung zur Unterzentrale befinden sich auf Bahngelände. Übersicht der Stellwerke Folgende Betriebsstellen befinden sich im Plangebiet: Tabelle 5.3.2.1: Übersicht der Anlagen Betriebsstelle Stell werk Technik Baujahr [Jahr] Bemerkungen Bf Köln -West ESTW 2023 ESTW Neubau Bf Köln -Süd ESTW 2023 ESTW Neubau Hürth -Kalscheuren ESTW 2023 ESTW Neubau Köln Hbf Kf SpDrS60 1974 Schnittstelle zum ESTW Köln -Ehrenfeld ESTW SimisC 1999 Schnittstelle zum ESTW Köln -Nippes Nf SpDrS60 1975 Schnittstelle zum ESTW Köln -Bonntor Bf SpDrS60 1980 Schnittstelle zum ESTW Köln -Eifeltor Nord Enf E43 1939 Schnittstelle zum ESTW Köln -Eifeltor Süd Esf E43 1939 Schnittstelle zum ESTW Bf Brühl Bf SpDrS60 1968 Schnittst elle zum ESTW Erftstadt ESTW EBILock 950 2016 Schnittstelle zum ESTW IBN 11/2016 vorges ehen Köln Bbf ESTW Simis D 2014 Schnittstelle zum ESTW Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 19 von 38 Die geografische Anordnung wird in der nächsten Abbildung veranschaulicht. Abbildung 5.3.2: "Das ESTW Linke Rheinseite 1.BS und seine 'Nachbarstellwerke'" Lage der Gebäude für die Technik und Außenanlagen Köln-West Hier befindet sich die Unterzentrale (ESTW-UZ) mit dem Zentralrechner und de n Fahrstraßen- rechnern sowie den Stellrechnern und den Achszählrechnern für die Bahnhöfe Köln-W est und Köln-Süd. Hürth-Kalscheuren Modul mit ausgelagerten (Achszähl-)Rechnern. Die Energieversorgung erfolgt über die Energienetzbetreiber und die Oberleitungsanlage. Mit den Außenanlagen und dem Leit- und Bediensystem werden die Unterzentrale und die au sge- lagerten Rechner über Kabelwege verbunden, die sich auf Bahngelände in Kabeltrögen befinden. Die Außenanlage wird mit dem Kombinations-Signalsystem (Ks) ausgerüstet. Einige Signale werden an Signalbrücken oder Signalauslegern befestigt. Das ist begründet in der parallelen Streckenführung im Bereich des ESTW mit geringen Gleisab ständen zwischen den Gleisen und der eindeutigen Zuordnung der Signale zum Gleis (erhöhte Anzahl von S ignale durch den Gleiswechselbetrieb). Die Signalbrücken und Signalausleger werden im Kapitel 5.3. 4 be- schrieben. Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 20 von 38 Das (bahnbetriebliche) Umfeld Folgende Stellwerke werden neu an das Elektronische Stellwerk angeschlossen: Tabelle 5.3.2.2: Stellwerke im Umfeld des ESTW‘s Stellwerk Art Inbetriebnahme [Jahr] Köln -Nippes Nf Drucktastenstellwerk SpDrS60 1975 ESTW -UZ Köln -Ehrenfeld Elektronisches Stellwerk ESTW -UZ 1999 Köln Hbf Kf Drucktastenstellwerk SpDrS60 1974 ESTW -ZU Köln Betriebsbah nhof Elektronisches Stellwerk ESTW -UZ 2014 Köln -Bonntor Bf Drucktastenst ellwerk SpDrS60 1980 Köln -Eifeltor (Nord) Enf Elektromechanisches Stellwerk VES1912(E43) 1939 Köln Eifeltor (Süd) Drucktastenstellwerk SpDrS59 1962 Brühl Bf Drucktastenstellwerk SpDrS60 1968 ESTW -UZ Euskirchen Elektronisches Stellwerk ESTW -UZ 2011 Diese Stellwerke werden ersetzt, bzw. außer Betrieb genommen: Tabelle 5.3.2.3: Übersicht der Anlagen Betriebsstelle Stellwerk Technik Baujahr [Jahr] Erforderliche Rückzahlungen an EBA [Euro] Bemerkungen Köln West Wf DrS 1953 Ws VES 1912 Selbstbloc k SB57 1959 Köln Süd Sof E 43 1949 Selbstblock SB 59 1961 Hürth - Kalscheuren Kf SpDrS59 1962 6 STE von 1961 5.3.3 Rückbau der alten Anlagen Die bestehenden Außenanlagen der Stellwerke Wf, Ws, Sof und Kf werden komplet t zurückge- baut. Alle signaltechnischen Elemente werden demontiert und gemäß Richtlinie dem Signalwerk in Wuppertal zugeführt. Die bestehende Gleisfreimeldung in Form von Gleisst romkreisen wird zu- rückgebaut. Die Isolierstöße werden mit entsprechenden Isolierstoßbrücken versehen um di e Schienen elektrisch leitfähig miteinander zu verbinden. Nach Inbetriebnahme des ESTW LR 1.BS sind die Bedieneinrichtungen im Stellwerken Wf, Ws, Sof und Kf zurück zu bauen. Die nicht mehr benötigten Innenanlagenteile werden zurück gebaut und gemäß Richtlinie dem Signalwerk Wuppertal zurückgeführt. Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 21 von 38 5.3.4 Signalausleger und -brücken Tabelle 5.3.4: Übersicht der Signalausleger und -brücken Bauwerksnummer Strecke km Befestigungsart 101 2613 2,4 Ausleger 102 2613/2615 1,6/0,4 Brücke 103 2613/2615 1,5/0,3 Brücke 104 2630/2640 2,0/2,0 Brücke 105 2630/2640 2,2/2,2 Brücke 106 2630 2,5 Ausleger 107 2630 2,9 Ausleger 108 2640 3,4 Ausleger 109 2640 3,6 Ausleger 110 2640 3,7 Ausleger 111 2640 4,1 Ausleger 112 2630/2640 5,2 Brücke 113 2630/2640 5,8 Brücke 114 2630/2 640 6,2 Brücke 115 2630/2640 7,1 Brücke 116 2630 7,9 Brücke 117 2638 -0,1 Ausleger 118 2630 8,0 Ausleger 119 2641/2642 1,0/0,9 Brücke Es werden neun neue Signalausleger und zehn neue Signalbrücken errichtet. Di e Bauwerkspläne der Signalausleger und Signalbrücken sind der Unterlage 7.2 bis 7.5 zu entnehmen. Die Signal- ausleger und -brücken sind gemäß den Richtzeichnungen S 8130.15 Blatt 1, 4, 5, 6, 7 und 8, S 8000.6.2, sowie der RIL 800.0130 bemessen. Für die Signalbrücke mit der Bauwerksnummer 103 ist eine Sonderkonstruktion erforderlich. 5.4 Elektrische Energieanlagen 50Hz Die Planung und Ausführung von elektrischen Energieanlagen erfolgt auf Basis des Regelwerkes der DB AG, insbesondere Ril 954ff, den DIN/VDE-Normen, den Unfallverhütun gsvorschriften der UVB und der VV BAU-STE in jeweils aktueller Fassung sowie den allgemein aner kannten Regeln der Technik. 5.4.1 Anlagen der DB Netz AG Niederspannungsnetz Bf Köln-West Für die Energieversorgung der Ausrüstungstechnik im Bereich des Bahnhof Köln-West und der beiden Stellwerke Wf und Ws betreibt die DB Netz AG ein Niederspannungsnetz. Für das neue ESTW-UZ Köln-West und die neue Ausrüstungstechnik erfolgt der Au fbau neuer Niederspannungsnetze. Aus diesen werden auch die verbleibenden Bestandsanlagen versorgt. Die Einspeisungen in die Niederspannungsnetze erfolgen analog zum Bestand aus der 10kV - Anlage der DB Energie GmbH sowie durch einen neuen Niederspannungsanschluss der Rhein- Energie AG. Der neue Niederspannungsanschluss ist technisch mit der RheinEnergie AG ab ge- stimmt. Weiterhin wird für das ESTW-UZ Köln-West eine Netzersatzanlage mit Oberlei tungsanschluss er- richtet. Die Ausführung erfolgt als begehbare Trafostation auf Gelände der DB AG in unmittelbarer Nähe des Modulgebäudes. Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 22 von 38 Beleuchtungsanlagen Bf Köln-West Im Bahnhof Köln-West befinden sich Gleisfeldbeleuchtungsanlagen im Umfeld der Gleise 7 bis 12. Die Anlage ist mit Beleuchtungsmasten zwischen den Gleisen sowie Mastleuchten an den Oberlei- tungsmasten bahnlinks des Gleises 12 ausgeführt. Die Energieversorgung erfolgt aus dem Nieder- spannungsnetz der beiden Stellwerke Wf und Ws. Im Rahmen des Neubaus der Niederspannungsnetze wird die Energieversorgung der Gleisfeldbe- leuchtungsanlagen angepasst. Einzelne Beleuchtungsmaste erhalten neue Betonfundamente . Die Mastleuchten an den Oberleitungsmasten bahnlinks des Gleises 12 werden durch neue Mast- leuchten ersetzt. Elektrische Weichenheizanlage EWHA W1 Köln-West Die elektrische Weichenheizanlage EWHA W1 Köln-West beheizt die zwölf W eichen 1 bis 10 so- wie 14 und 15 zwischen den Bahn-km 1,670 und 2,000 der Strecke 2630. Sie ist ausgeführt mit ei- ner begehbaren Trafostation in Bahn-km 1,820 bahnlinks zwischen Schallschutzwand und Gleis. Die Entscheidung, neben den verbleibenden Bestandsweichen auch die bisher unbeheizten Wei- chen 17, 18, 20 und 21 zu beheizen, sowie die erforderliche Erneuerung der Steuerungstechnik er- fordern den Neubau der EWHA W1. Der Neubau erfolgt gemäß Ril 954.9101 mit einer begehbaren Trafostation auf Gelände der DB AG im Bereich des Lastschwerpunktes. Es erfolgt ei ne daten- technische Anbindung an betriebliche und technische Stelle. Elektrische Weichenheizanlage EWHA W2 Köln-West Die elektrische Weichenheizanlage EWHA W2 des Bf Köln-West beheizt die acht Weichen 44, 46, 47, 48, 49, 50, 51 und 52 zwischen den Bahn-km 0,490 und 0,760 der Strecke 2630. Sie ist ausge- führt mit Außenverteilerschrank und Masttransformator bahnlinks in Bahn-km 0,72 5 der Strecke 2630. Die Entscheidung, neben den verbleibenden Bestandsweichen auch die bisher unbeheizten Wei- chen 55, 63, 64 und 65 zu beheizen, sowie die erforderliche Erneuerung der Steuerungstechnik er- fordern den Neubau der EWHA W2. Der Neubau erfolgt gemäß Ril 954.9101 mit einer begehbaren Trafostation auf Gelände der DB AG im Bereich des Lastschwerpunktes. Es erfolgt ei ne daten- technische Anbindung an betriebliche und technische Stelle. Niederspannungsnetz Bf Köln-Süd Für die Energieversorgung der Ausrüstungstechnik im Bereich des Bahnhof Köln-S üd und des Stellwerkes Sof betreibt die DB Netz AG ein Niederspannungsnetz. Die Einspeisun g erfolgt aus der 10kV-Anlage der DB Energie GmbH. Für die neue Ausrüstungstechnik erfolgt der Aufbau eines neuen Niederspannungsnetz es. Aus diesem werden auch die verbleibenden Bestandsanlagen versorgt. Die Einspeisung in das Nieder- spannungsnetz erfolgt analog zum Bestand aus der 10kV-Anlage der DB Energie GmbH. Elektrische Weichenheizanlage EWHA W1 Köln-Süd Die elektrische Weichenheizanlage EWHA W1 des Bf Köln-Süd beheizt die ach t Weichen 1, 2, 5, 7, 10, 11, 25 und 26 zwischen den Bahn-km 2,800 und 3,350 der Strecke 2630. Sie ist mit einem Außenverteilerschrank und Masttransformator unmittelbar neben dem Stellwerksgebäude Sof im Bereich des Bahn-km 3,240 der Strecke 2630 ausgeführt. Die erforderliche Erneuerung der Steuerungstechnik durch den Wechsel der betrieb lichen Stelle sowie die nicht mehr gegebene Regelwerkskonformität erfordern den Neubau der EWHA W1. Be- heizt werden die acht Weichen analog zum Bestand. Der Neubau erfolgt gemäß Ril 954.9101 mit einer begehbaren Trafostation auf Gelände der DB AG im Bereich des Lastschwerpunktes . Es er- folgt eine datentechnische Anbindung an betriebliche und technische Stelle. Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 23 von 38 Elektrische Weichenheizanlage EWHA W1 Kalscheuren Die elektrische Weichenheizanlage EWHA W1 Kalscheuren beheizt die zehn Weichen 1 bi s 10 sowie die Kreuzung KR1 zwischen den Bahn-km 8,150 und 8,690 der Strecke 2630. Si e ist mit ei- nem Masttransformator und einer Niederspannungsverteilung in einem Betonschalthaus bahn- rechts in Bahn-km 8,375 der Strecke 2630 ausgeführt. Die Entscheidung, neben den verbleibenden Bestandsweichen auch die bisher unbeheizte Weiche 12 zu beheizen, führt zu einer Erhöhung der Anschlussleistung, die von dem Masttr ansformator nicht gedeckt werden kann. Weiterhin führen die erforderlichen Anpassungen zum V erlust des Be- standsschutzes. Es ist daher ein Neubau der gesamten EWHA W1 erforderlich. Der Neubau er- folgt gemäß Ril 954.9101 mit einer begehbaren Trafostation auf Gelände der DB AG im Bereich des Lastschwerpunktes. Es erfolgt eine datentechnische Anbindung an betriebliche und techni - sche Stelle. 5.4.2 Anlagen der DB Energie GmbH 10kV-Anlage Köln-West (KKW) Die 10kV-Anlage Köln-West (KKW) der DB Energie GmbH befindet sich in einer begehbaren Tra- fostation bahnlinks in Bahn-km 0,935 der Strecke 2630. Sie ist über zwei 10kV-Kabel in den Kölner Mittelspannungsring eingebunden. Sie stellt die niederspannungsseitige Versorgung der Ausrüs- tungstechnik der DB Netz AG, der PVA Köln-West sowie Dritter (Verkaufsladen, Warenautomaten, Fahrkartenautomaten und -entwerter der PVA) sicher. Die Trafostation verbleibt unberührt an ihrem Standort. Analog zum Bestand stel lt sie die Einspei- sung in das neue Niederspannungsnetz der DB Netz AG sicher. Die Energieversorgung der PVA Köln-West und Dritter bleiben im gegenwärtigen Planungsstand unberührt. Die beiden 10kV-Kabel werden bauzeitlich gesichert. 10kV-Anlage Köln-Süd (KKS) Die 10kV-Anlage Köln-Süd (KKS) der DB Energie GmbH befindet sich i n einer begehbaren Tra- fostation im Bahn-km 3,200 der Strecke 2630 zwischen den Bahnhofsgleisen 2 un d 3. Sie ist über zwei 10kV-Kabel in den Kölner Mittelspannungsring eingebunden. Sie stellt di e Einspeisung in die Niederspannungsnetze der DB Netz AG und der DB Station & Service AG sicher. Die Trafostation verbleibt unberührt an ihrem Standort. Analog zum Bestand stel lt sie die Einspei- sung in die Niederspannungsnetze der DB Netz AG und der DB Station & Service AG si cher. Die beiden 10kV-Kabel werden bauzeitlich gesichert. 5.4.3 Anlagen der DB Station & Service AG Anlagen der DB Station & Service AG sind im gegenwärtigen Planungsstand nicht betroffen. 5.5 Elektronische Anlagen für Bahnstrom Bei dem Projekt ESTW linke Rheinseite werden keine grundlegenden Änderungen an den elektro- technischen Anlagen ausgeführt. Für den Anschluss der Netzersatzanlagen und Weichenheiza n- lagen werden neue Maste analog zum Bestand als Stahlmaste, auf Ortbetonfundamenten erric h- tet. Diese werden mittels Ortbeton auf DB Gelände gegründet. Die Bahnerdung wird entsprechend der Richtlinie 997.02 ausgeführt. Der Vogelschutz wird gemäß Richtlinie 997.9114 berücksichtigt. Kabelanlage der OSE Die OSE Kabel der Bahnhöfe Köln-Süd, Köln-West und Hürth-Kalscheuren werden erneue rt. So- weit möglich werden die vorhandenen sowie für die Signaltechnik neu zu errichtenden Kabeltr og- trassen und Gleisquerungen verwendet. Die Steuerung der OSE wird in den Integr ierten OSE Raum der neu zu errichtenden ESTW-Gebäuden realisiert. Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 24 von 38 Elektromagnetische Verträglichkeit Die Vorprüfung gemäß der 26. BImSchVVwV wurde unter dem Leitfaden der DB Netz AG (I.NG-S- M(B))vom 06.April 2016 durchgeführt. Bei dieser Maßnahme handelt es sich weder um einen Neubau noch um eine wesentliche Ände- rung im Sinne der Vorschrift „Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder „ (LAI 2014). Aus diesem Grund sind keine Minimierungsmaßnahmen zu prüfen bzw. durchzuführen. 5.6 Telekommunikationsanlagen 5.6.1 Streckenfernmeldekabelanlagen, Übertragungstechnik An den vorhandenen Streckenfernmeldekabelanlagen sind Anpassungen vorzunehmen. Diese re - sultieren aus dem Wegfall von Kabeleinführungen und Anbindung der neuen ESTW M odule ein- schließlich der Steuerbezirkszentrale (StBZ) für die Fahrdienstleitung zum ESTW- Stellbereichsabschnitt. Die ESTW Modulgebäude zum Vorhaben ESTW Linke Rheinseite werden mit übertragungs techni- schen Einrichtungen, Betriebsfernmeldeanlagen, Einbruch- und Brandmeldeanlagen einschließlich DB Schließsystemeinrichtungen und Anlagenteilen des System DBMAS ausgerüstet. Für die funk- tionale Anbindung dieser Anlagen, zur Führung des ESTW LST-Bussystems, sowi e der Blockver- bindungen und Blockanpassungen zu den Nachbarstellwerksbereichen, werden die TK- Kabelanlagen angepasst bzw. erneuert. Zur Führung des ESTW LST-Bussystems ist dabei die Bereitstellung von zwei kan ten- und kno- tendisjunkten Verbindungen erforderlich (Erstweg als Betriebsebene und Zweitweg al s Rückfall- ebene). Dieses wird durch die Projektierung von zwei neuen Lichtwellenleiterkabel (LWL) mit je 48 Fasern als Kabelanlage für Erd- oder Trogverlegung gemäß Dlk 1.011.003y, Typ A- DF(ZN)2Y(SR)2Y 4x12 E9/125 gewährleistet. Im Rahmen der Kabeltrassenplanung wird für das LWL-Streckenfernmeldekabel des zweiten Be- triebsweges eine gegenüber der Führung des ersten Betriebsweges kanten- und knotendisjun kte Trasse zur Verfügung gestellt. Es wird dabei in der Folge von zwei Bodentrassen ausgegangen, die eine vollstän dig physische Redundanz der darin verlegten Kabel zum Erst- und Zweitweg gewährleisten (siehe Kapitel 5.1). Die vorhandenen TF- und PCM-Übertragungstechniken werden im Rahmen des Gesam tvorha- bens durch neue, synchrone Übertragunsgtechniken (STM-1 und STM-16) ersetzt. Diese nutzen ebenfalls die neuen LWL-Kabelanlagen. Zur Strecke 2630 km 5,320 wird ein neues Betonschalthaus (Unterlage 7.5) mit einer Raumzelle und Kabelkeller im Kontext der Beschreibung zu den Hochbauten (siehe Kapitel 5.2) als T K- Stützpunkt errichtet. 5.6.2 Bahnhofskabelanlagen An den vorhandenen Bahnhofsfernmeldekabelanlagen in den Betriebsstellen Köln-West, Köln-Süd werden folgende Anpassungen vorgenommen: Köln-West Zur Vorbereitung der vollständigen Auflassung des Stw Köln- West „Wf“ werden die noch benöti g- ten Bahnhoffernmeldekabel Richtung Verteiler Gereon, Richtung Stw „Ws“ und zum Bah nsteig Köln-West an geeigneter Stelle abgefangen und mittels neuer Kabelstück e in das ESTW Köln- West eingeführt. Bei Abbindung des Stw „Ws“ wird das dort eingeführte Bahnhoffernmeldekab el Richtung Stw „Wf“ und Richtung Köln-Süd „Sof“ vor der Einführung abgefangen und durchverbu nden. Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 25 von 38 Köln-Süd Im Bf Köln-Süd wird als Ersatz für den Kabelstützpunkt im St w „Sof“ ein geeigneter Au ssenschrank errichtet. Die Bahnhoffernmeldekabel Richtung Köln- West „Ws“ und „Wf“, Richtung Bonntor „Bf“, Richtung Eifeltor „Enf“, zur Basa Eifeltor und zum Betonschalthaus der DB Station&Servi ce AG, werden an geeignetere Stelle abgefangen und angemufft. 5.6.3 Rückbau von Telekommunikationseinrichtungen Folgende Rückbaumaßnahmen werden durchgeführt: v Rückbau TK- Anlagen Stw. „Wf“ v Rückbau TK- Anlagen Stw. „Ws“ v Rückbau TK- Anlagen Stw. „Sof“ v Rückbau TK-Anlagen der DB Netz AG im Strecken-, Gleis- und Bahnh ofsbereich Sämtliche, dort vorhandenen Einführungen von Strecken- und Bahnhoffernmeldekabeln, sowie TK- Anlagensysteme, die zukünftig nicht mehr benötigt werden, werden ersatzlos zurückgebaut. 5.7 Sonstige Anlagen Versorgungsleitungen Dritter Alle betroffenen Leitungen werden während der Bauzeit gesichert und die erforderl ichen Maßnah- men mit den Leitungsträgern abgestimmt. Vor Beginn der Bauarbeiten werden die Leitungsträger erneut angeschrieben und die ausführende Baufirma wird eingewiesen. Telekommunikationskabelanlagen Dritter An der betrachteten Strecke verläuft ein Lichtwellenleiterkabel mit 144 Fasern der Fa. Vodafone. Das Kabel ist von den Maßnahmen zum ESTW Linke Rheinseite nicht betroffen und wi rd daher nicht weiter betrachtet. 5.8 Abweichungen von den technischen Regelwerken beim Entwurf Abweichungen von Richtlinien, Richtzeichnungen usw. sind nicht erforderlich. 6 Tangierende Planungen 6.1 Erneuerung EÜ Venloer Str. und Vogelsanger Str. in Köln-West Das Projekt „Erneuerung EÜ Venloer Straße und Vogels anger Straße in Köln-West befinden sich derzeit im Genehmigungsverfahren. Geschäftszeichen: 64122-641pa/002-2016#003 Im Rahmen der Entwurfsplanung haben Abstimmungen (BE-Flächen, Bauzustände, Endzustan d) zwischen den Projekten stattgefunden, sodass die Erneuerung der EÜ’s im Projekt ESTW Linke Rheinseite 1.BS berücksichtigt sind und die aktuelle Planung in den Lageplänen dargestellt ist. 6.2 RRX-Außenast Bf Köln-Süd Das Projekt „RRX -Außenast Köln-Süd“ wird im Dezember 2016 eingereicht. Ein Geschäfts- bzw. Aktenzeichen ist noch nicht vorhanden. Im Rahmen der Entwurfsplanung haben Abstimmungen (BE-Flächen, Bauzustände, Endzustand) zwischen den Projekten stattgefunden, sodass die Planung des Bf Köln-Süd im Projekt ESTW Lin- ke Rheinseite 1.BS berücksichtigt und in den Lageplänen dargestellt ist. Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 26 von 38 7 Temporär zu errichtende Anlagen Baustelleneinrichtungs- und erschließungsflächen Tabelle 7.0: Baustelleneinrichtungs- und erschließungsflächen Bauwerks - Nr. Bezeichnung Fläche oder Z ufahrt Bemerkungen 81 Geldernstraße Bauste llenzufahrt km 1,580 (Strecke 2615) ca. 1.444 m² Zufahrt über Geldernstraße 82 Geldernstraße BE -Fläche km 1,580 (Strecke 2615) ca. 350 m² Zufahrt über Geldernstraße 83 Innere Kanalstraße Baustellenzufahrt km 2,000 (Strecke 2613) ca. 230 m² Zufahrt über Innere Kanalstraße 84 Innere Kanalstraße BE -Fläche km 1,980 (Strecke 2613 ) ca. 350 m² Zufahrt über Innere Kanalstraße 85 ESTW -UZ BE -Fläche km 0,900 (Strecke 2617) ca. 4.050 m² Zufahrt über Maybachstraße 86 Mediapark BE -Fläche km -0,100 (Strecke 2638) ca. 4.500 m² Zufahrt über Maybachstraße 87 Maybachstraße Baustellenzufahrt km 1,980 (Strecke 2638) ca. 2.454 m² Zufahrt über Maybachstraße 88 Stellwerk Köln -West BE -Fläche km 1,725 (Strecke 2630) ca. 495 m² Zufahrt über Schmalbeinstraße 89 Schmalbeinstra ße Baustellenzufahrt km 1,725 (Strecke 2630) ca. 88 m² Zufahrt über Schmalbeinstraße 90 Stellwerk Esf II BE -Fläche km 6,580 (Strecke 2630/2640) ca. 380 m² Zufahrt über „Am Eifeltor“ 91 Stellwerk Esf III BE -Fläche km 6,620 (Strecke 2630/2640) ca. 218 m² Zufahrt über „Am Eifeltor“ 92 Stellwerk Esf Baustellenzufahrt km 6,650 (Strecke 2630/2640) ca. 764 m² Zufahrt über „Am Eifeltor“ 93 Militärringstraße B 51 (L34) BE -Fläche km 6,700 (Strecke 2630/2640) ca. 1.225 m² Zufahrt über „Am Eifeltor“ 95 Zufahrtweg BE -Fläche km 6,800 (Strecke 2630/2640) ca. 1.760 m² Zufahrt über „Am Eifeltor“ 94 Zufahrtweg Baustellenzufahrt km 6,700 (Strecke 2630/2640) ca. 142 m² Zufahrt über „Am Eifeltor“ 96 Höninger Weg BE -Fläche km 6,700 (Strecke 2630/2640) ca. 220 m² Zufahrt üb er Höninger Weg 97 Höninger Weg Baustellenzufahrt km 6,720 (Strecke 2630/2640) ca. 260 m² Zufahrt über Höninger Weg Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 27 von 38 98 BAB A4 Baustellenzufahrt km 7,200 (Strecke 2630/2640) ca. 270 m² Zufahrt über Höninger Weg 99 BAB A4 BE -Fläche km 7,200 (Strecke 263 0/2640) ca. 860 m² Zufahrt über Höninger Weg Die Baustelleneinrichtungs- und erschließungsflächen sind der Unterlage 8.1 bis 8.7 zu entneh- men. Die Flächen liegen größtenteils auf bahneigenem Gelände, siehe hierzu Kapitel 10.1, Grund- erwerbsverzeichnis (Unterlage 6) und Grunderwerbspläne (Unterlage 5.1 bis 5.7). Bauwerksnummern: 81 und 82 Die Anbindung der BE-Fläche erfolgt über die Geldernstraße. Die BE-Fläche w ird zum Lagern von Materialien und ggf. zum Eingleisen von Schienenfahrzeugen genutzt. Bauwerksnummern: 83 und 84 Die Anbindung der BE-Fläche erfolgt über die Innere Kanalstraße. Die BE-Fläche wird zum Lagern von Materialien genutzt. Eingleisen ist nicht möglich. Bauwerksnummern: 85 bis 87 Die Anbindung der BE-Flächen erfolgt über die Maybachstraße. Die BE-Flächen werden zum La- gern von Materialien genutzt. Die BE-Fläche 85 kann zusätzlich zum Eingleisen von Schienenfahr- zeugen genutzt werden. Bauwerksnummern: 88 und 89 Die Anbindung der BE-Fläche erfolgt über die Schmalbeinstraße. Die BE-Fläche wir d zum Lagern von Materialien genutzt und soll ggf. beim Abriss des Stellwerkes Köln-West genutzt werden. Bauwerksnummern: 90 bis 95 Die Anbindung der BE-Flächen erfolgt über „Am Eifeltor“ . Die BE-Flächen 90, 93 und 95 werden zum Lagern von Materialien genutzt. Die BE-Fläche 91 wird lediglich zum Ei ngleisen von Schie- nenfahrzeugen genutzt. Bauwerksnummern: 96 bis 99 Die Anbindung der BE-Fläche erfolgt über den „Höninger Weg“ . Die BE-Fläche 96 wird ausschließ- lich zum Eingleisen von Schienenfahrzeugen genutzt und die Fläche 99 zum Lagern von Materia- lien. 8 Baudurchführung Die Maßnahme soll unter Berücksichtigung des laufenden Bahnbetriebes, sowie den Sperrpause n in den Jahren 2020 bis 2023 durchgeführt werden. Es soll überwiegend tagsüber gebau t werden, aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens können nächtliche Arbeiten jedoch nicht ausge- schlossen werden. Über die Sperrpausen der einzelnen Strecken wird eine Abstimmung erfolgen. Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 28 von 38 9 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen 9.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Um die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes so gering wie möglich zu halten, sind während der Bauphase folgende Vermeidungs- bzw. Verminderungsmaßnahmen zu berücksichtigen: Die Gehölzrückschnittarbeiten müssen gemäß § 64 Landschaftsgesetz NW außerhalb der Brutzei- ten der Vögel nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar erfolgen und sind auf das un- bedingt erforderliche Maß zu beschränken. Das Roden der Gehölze (Entfernen des Wurzelstocks ) ist nur im unmittelbaren Bereich des dauerhaft in Anspruch zu nehmenden Baufeldes du rchzufüh- ren. Die Gehölze, die im angrenzenden Arbeitsraum liegen, werden soweit erforderli ch zurückge- schnitten bzw. auf den Stock gesetzt. Die an die Baustellenzufahrten und BE-Flächen angrenzenden Gehölzbestände sind vor Be ginn der Baumaßn ahme im Baustellenbereich gemäß DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenb e- ständen und Vegetationsbeständen“ und der „RAS -LP4- Richtlinien für den Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ vor Beeinträchtigungen während der Baumaßnahme fachgerecht zu sichern. Bei Anlage der BE-Flächen sind entlang der Gehölzbestände in einer Mindesten tfernung von 2 m zu Gehölzen Schutzzäune zu errichten. Wenn dies nicht möglich ist, sind Einzelbaumschutzm aß- nahmen zu ergreifen. Im Wurzelbereich benachbarter Bäume ist die Lagerung von Stoffen grundsätzlich zu vermeiden. Vor Abriss der nicht mehr benötigten Stellwerksgebäude in Köln-West und Köln-S üd werden die Gebäude hinsichtlich potentieller Vorkommen von Teillebensräumen von Fledermäusen durch ein Fachbüro begutachtet. Nachfolgend werden weitere Maßnahmen aufgeführt, die Beeinträchtigungen vermindern bzw. vermeiden, die sich aus den bauzeitlichen und dauerhaften Inanspruchnahmen für die Kriteri en Boden, Hydrologie, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen sowie Landschaftsbild/Erholungsnu tzung erge- ben: v Begrenzung von Erdmassenbewegungen auf das unbedingt notwendige Maß v Keine Zwischenlagerung von Boden und Lockergestein sondern direkter Abtransport v Lagerung von boden- und grundwassergefährdenden Stoffen nur auf vollversiegelten Flächen mit Schutzvorkehrungen v Wahl flächensparender Erschließungsformen und Beschränkung auf Mindestabmessun - gen bei den Baustellenzufahrten v Abtrag und Sicherung von Oberboden gemäß DIN 18915 v Aufbringen eines Vlieses mit Schotter zur Gewährleistung der Tragfähigkeit des Unter- grundes auf den nicht versiegelten Baustelleneinrichtungsflächen v Verwertung mit schädlichen Verunreinigungen belasteter Abfälle gemäß § 4 Kreislauf- wirtschafts-/Abfallgesetz, Abfalldeklaration nach der vom LANUV NRW em pfohlenen TR Boden LAGA M20 (2004) bzw. DepV (2009), Entsorgung gefährlicher Abfälle gemäß elektronischem Nachweisverfahren (eANV) v Verwendung schadstoffarmer und lärmgedämpfter Baumaschinen v Anwendung von Bauverfahren mit geringeren Erschütterungen (z.B. Gründun g von Sig- nalmasten mit Mikrobohrpfählen statt Rammrohrgründung bei schwierigen Baugrundver- hältnissen) v Durchführung der Bauarbeiten Signale und Fundamente der Signalbrücken un d Signal- ausleger nur während der Tageszeit Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 29 von 38 v Einsatz von Beleuchtungsanlagen mit möglichst geringer Lockwirkung für Insekten (Nat- riumdampf-Niederdruckdampflampen), Verwendung von geschlossenen Lampen ohne Fallenwirkung für Insekten, Abschirmen der Lichtquellen nur auf die ta tsächlich benötigte Fläche v Anlieferung von Baumaterialien zu den Materiallagerflächen überwiegend am Tage 9.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter 9.2.1 Schutzgut „Mensch“ Vorbelastungen bestehen durch die vorhandenen Bahnstrecken in Form von Immissionen und Zerschneidungseffekten. Die Streckengeschwindigkeiten werden durch das Bauvorhaben nicht geändert, so dass aus dem Betrieb heraus keine Ansprüche auf Lärmvorsorge entstehen. Für den unmittelbaren Baubereich sind aber bauzeitlich Auswirkungen durch Lärm, E rschütterun- gen, Abgase und visuelle Reize infolge der Bauarbeiten und des Baustellenverkehrs (T ransport von Baumaterialien) zu erwarten. Zur Bewertung des Baulärms ist ein Sondergutachten erstellt worden. Vermeidungsmaßnahmen wie die Verwendung von lärmgedämpften Baumaschinen müssen ergriffen werden. Der B austel- lenverkehr soll überwiegend am Tage erfolgen. Da aber aus betrieblichen Zwängen he raus die Kabelkanäle auch in der Nachtzeit gebaut werden müssen, tritt eine Geräuschbelastung au s Bau- lärm auch während der Nacht auf. Der Schallgutachter stellt in seiner Ausarbeit ung die jeweils un- günstigste Situation der Baulärmschwerpunkte dar. Da es sich bei der Baustelle zum Kabeltief bau um eine Wanderbaustelle handelt, die sich pro Nacht um ca. 30 m verschiebt und zeitlich sehr ein- geschränkt ist und darüber hinaus der Lärmpegel aus der Lärmvorbelastung den Lärmpegel des Baulärms überwiegt, wird von einer Zumutbarkeit für die Anwohner ausgegangen. Mit Ausnahme eines Gebäudes auf der Richard-Wagner-Straße, welches nur ca. 10 m Abstand zur Baustelle hat, sind erhebliche Belästigungen durch bauzeitliche Erschütterungen im Hinblick auf Menschen in Gebäuden nicht zu erwarten. An dem Gebäude an der Richard-Wagner-St raße wird seitens des Gutachters eine baubegleitende messtechnische Überwachung der Erschütterun - gen am und im Gebäude oder in Abstimmung mit dem Baugrundgutachter die Wahl von Ortbeton- fundamenten empfohlen. 9.2.2 Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ Durch die notwendigen Aufstell- und Arbeitsraumflächen müssen im Rahmen der Bau feldfreima- chung Gehölze entfernt bzw. in diesen Bereich hineinragende Äste und Zweige zurückgeschnitt en werden. Bei dem überwiegenden Bewuchs handelt es sich dabei um Vegetation im sicherheitsre - levanten Bereich de Bahnstrecken, in dem regelmäßig Vegetationskontrollen un d Rückschnitt- maßnahmen stattfinden. Das Entfernen von Gehölzen im sicherheitsrelevanten Bereich stellt unter dem Gesichtspunkt der Instandhaltung der Eisenbahnbetriebsanlage keinen ausgleichspf lichtigen Eingriff dar. Bei den Baustelleneinrichtungsflächen im nicht sicherheitsrelevanten Bereich handelt es sich meist um bereits befestigte oder teilversiegelte vegetationsarme und vegetationslose Flächen sowie um zurückgebaute Gleise mit Ruderalvegetation. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird sich innerhal b kürzester Zeit wieder eine Ruderalsukzession einstellen. Für die spezifische Artenschutzprüfung wurden Nachweise aus dem Informationssystem für streng geschützte Arten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LA NUV) so- wie die Ergebnisse der in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführten Reptilienkartierung herange- zogen. Mögliche Verstöße gegen die Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für die Ar tengrup- pen Fledermäuse und Reptilien sind zu erkennen. Vorrangig durch die Anlage der Baus tellenein- richtungsflächen sind Lebensräume mit Habitatstrukturen der Mauer- und Zaun eidechsen betrof- fen. Die nicht mehr benötigten Stellwerksgebäude, die abgerissen werden sollen, stellen ei nen po- Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 30 von 38 tentiellen Teillebensraum für gebäudebewohnende Fledermäuse dar. Es ist unmit telbar vor deren Abriss zu prüfen, ob diese Gebäude dann als Teillebensraum von Fledermäusen genutzt werden. Durch eine außerhalb der Brutzeit stattfindende Baufeldräumung kann eine Beschädi- gung/Verletzung von Gelegen bzw. Jungvögeln ausgeschlossen werden. Bezüglich der Mauer- und Zauneidechsen kann die Auslösung von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) BNatSchG nicht ausgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um die Tötung einzelner Individuen. Von einer nachhaltigen Beeinträchtigung lokaler Populationen wird nicht ausgegangen. Da Vermeidu ngs- maßnahmen für den Individuenschutz nicht ausreichen, wird vorsorglich die Ausnahmegenehmi- gung beantragt. 9.2.3 Schutzgut „Wasser“ Für den Baubereich sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Wasserschutzgebiete ausgewie - sen. Fließgewässer sind von der Baumaßnahme nicht betroffen. Grundsätzlich ist das Grundwasser während der Bautätigkeit durch den Eintrag von Schadstoffen (insbesondere lösliche und mobile Spurenstoffe durch Maschineneinsatz oder Unfälle) ge fährdet. Dies ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Bei Beachtung der geltenden technischen Vorschriften zur Beseitigung von ggf. freigesetzten, wassergefährdenden Betrieb smitteln, Schad- stoffen u.a. ist eine Minderung der Grundwasserqualität oder der von Vorfluter n weitestgehend auszuschließen. Die Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf den Wasserhaushalt werden bei Beachtung der o. g. Maßnahmen als gering eingestuft. 9.2.4 Schutzgut „Klima, Luft“ Unter Berücksichtigung der innerstädtischen Lage der Baumaßnahme, der überwiegenden B autä- tigkeit am und im vorhandenen Bahnkörper und der vorübergehend nur in geringem Umfang i n Anspruch zu nehmenden Vegetationsstrukturen sind keine erheblichen Beeinträchtigung des Mikroklimas zu erwarten. Auswirkungen auf die Luft sind bauzeitlicher Art. Durch den Einsatz von Bauf ahrzeugen treten zu- sätzliche Emittenten auf. Dies ist aber ohne erhebliche Auswirkungen. 9.2.5 Schutzgut „Landschaft“ Im Bereich des Vorhabens liegen zwei Landschaftsschutzgebiete, das LSG „Innerer Grüngürtel“ und das LSG „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge “. Eine Betroffenheit darüberhinausgehender Schutzgebiete oder schutzwürdiger Biotope etc. ist nicht er - kennbar. Als Schutzzweck des LSG „Innerer Grüngürtel ist im Landschaftsplan der Stadt Köln festgesetzt: „Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Natu rhaushalts, insbesondere durch Sicherung und Weiterentwicklung einer stadtklimatisch wichtigen Ausgleichsfläche und eines wichtigen Lebensraumes für Pflanzen und Tiere im innerstädtischen Bereich. Wegen der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes in den erhaltenen Bereichen der histori- schen Grünanlage. Wegen der besonderen Bedeutung für die wohnungsnahe Erholung“ Als Schutzzweck des LSG „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg un d verbindende Grünzüge“ ist festgesetzt: „Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Natu rhaushalts, insbesondere durch Sicherung stadtklimatisch und ökologisch wichtiger Ausgleichsräume und wichtiger Verbi n- dungselemente zur Vernetzung des bebauten Bereichs mit dem Freiraum. Wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere durch die Siche- rung der vielgestaltigen Lebensräume des historischen Landschaftsparks und durch Erhaltung von stadtnahen Resten der bäuerlichen Kulturlandschaft im Übergangsbereich zur freien Landschaft. Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 31 von 38 Wegen der besonderen Bedeutung des großen Erholungsraumes für die stille, landscha ftsbezo- gene und aktive Erholung.“ Da in diesen Bereichen die Beeinträchtigungen bauzeitlicher, d.h. temporärer Art sind und die Bauarbeiten in einem durch den vorhandenen Bahn- und Straßenlärm vorbelasteten Bereich (inne- re Kanalstraße, Militärringstraße) stattfinden, kann ein Zuwiderlaufen der Schutzverordnung und eine unmittelbare Beeinträchtigung der Schutzgebiete ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der innerstädtischen Lage der Baumaßnahme, der geringen Eingriffsfläche und der relativ kurzfristigen Wiederherstellbarkeit der bauzeitlich verlorengehenden Gehölzstruktu- ren sowie der zu erhaltenden angrenzenden Gehölze wird dies als nicht erheblich und nachhalti g in Bezug auf das Landschafts-/Ortsbild bewertet. 9.2.6 Schutzgut „Boden“ Da das Untersuchungsgebiet weitgehend durch Bebauung überformt ist und durch nutz ungsbe- dingte Einträge sowie regionale und überregionale Immissionen belastet ist, besi tzen die Böden sehr eingeschränkte bis fast gar keine natürliche Bodenfunktionen (Lebensraum und Lebens- grundlage, Bestandteil des Naturhaushaltes, Filter und Puffer). Die Baustelleneinrichtungsflächen und die Zuwegungen in die Baufelder finden auf Flächen statt, die für den Naturhaushalt von untergeordneter Bedeutung sind. Es handelt si ch dabei um zum größten Teil bereits versiegelte oder befestigte Flächen und um zurückgebaute Gleisan lagen, die im Laufe der Sukzession von Pioniervegetation besiegelt wurden. Durch den geplanten Bau eines neuen ESTW Modulgebäudes auf dem Grundstück der DB Netz AG hinter dem Mediapark neben dem Schlundgleis der Strecke 2617 wird Boden da uerhaft neu versiegelt. Nach Inbetriebnahme des neuen ESTWs werden die nicht mehr genutzten Stell werks- gebäude Wf in Köln-West und Sof in Köln-Süd zurückgebaut und abgerissen. Di e alten Standorte der nicht mehr benötigten Stellwerksgebäude im Kölner Stadtgebiet werden entsieg elt. Ent- und Versiegelung sind miteinander zu verrechnen. Für die Baumaßnahme wird derzeit ein BoVEK (Bodenverwertungs- und Entsorgungskonz ept) er- stellt, dass die Behandlung und Entsorgung von belasteten Böden sowie den Ein- und Ausbau von zu entsorgendem Bodenmaterial festlegt. Es fallen Bodenaushub, Abbruchmaterial und andere Abfälle an, die gemäß dem Kreisl aufwirt- schaftsgesetz (KrWG) vorrangig der Verwertung vor Beseitigung zuzuführen sind. Dabei ist eine sorgfältige Separation der einzelnen Abfälle zu beachten. Die Baumaßnahme sollte du rch einen Bodengutachter begleitet werden. Unter Beachtung der Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen und nach einer sach - und fachgerechten Rekultivierung der vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen ist mit Ausnahme der Neuversiegelung durch das Modulgebäude nicht von einer erheblichen Beeinträc h- tigung des Schutzgutes „Boden“ au szugehen. 9.2.7 Schutzgut „Kultur und Sachgüter“ Bau- und Bodendenkmäler sind im Planungsbereich nicht bekannt. Es ist von kei ner Beeinträchti- gung des Schutzgutes „Kultur und Sachgüter“ auszugehen. 9.3 Bewertung der Umweltauswirkungen Zur Überprüfung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist, ist auf der Grundla- ge der Genehmigungsplanung eine Umwelterklärung (Screening nach § 3c UVPG) erstellt worden. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird nicht von einer UVP-Pflicht ausgegangen. Im Rahmen der Abarbeitung der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschut zgesetz (BNatSchG) und dem Landschaftsgesetz NRW (LG NW) sind bauzeitliche und anlagebed ingte Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 32 von 38 Eingriffe in Natur und Landschaft zu ermitteln. Betriebsbedingte Auswirkungen können hier von vornherein ausgeschlossen werden. Die exakte Ermittlung, Bewertung und landespflegerische Kompensation erfolgt i m Landschafts- pflegerischen Begleitplan (LBP) mit Erläuterungstext und Fotodokumentation de r BE-Flächen. Im LBP werden Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen genannt, unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft beschrieben und landschaftspflegerische Maßnahmen zur Wiederherstellung und zur Kompensation der Eingriffe festgelegt. Im LBP kommt man zu dem Ergebnis, dass alle kompensa- tionspflichtigen Eingriffe, mit Ausnahme der Versiegelung durch das neu e ESTW-Modulgebäude, vor Ort ausreichend kompensiert werden können. Das Defizit lässt sich vor Ort nicht au sgleichen, so dass in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln wegen des geringen Defizits eine Ersatzgeldzahlung erfolgen soll. Durch die weitgehende Beschränkung der Eingriffe auf vorhandenes Bahngelände bzw. auf anth- ropogen veränderte Böden sowie aufgrund bestehender Vorbelastung (Straßen- und Schienenver- kehr) und vor dem Hintergrund der relativ kurzfristigen Wiederherstellbarkei t sind die Auswirkun- gen auf die Umwelt bei Beachtung der Vermeidungs-/Verminderungs- und Schutzm aßnahmen als nicht nachhaltig und nicht erheblich einzustufen. Die Notwendigkeit der Artenschutzprüfung ergibt sich aus europa- und bundesrechtli chen Rege- lungen (FFH-Richtlinie 1992, BFN 1998, BNatSchG 2010). Danach gelten für die eu ropäisch ge- schützten Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten Zugriffsverbote u.a. für das Fangen und Töten von Tieren, die Störung dieser Arten sowie die Beschädigung oder Zer störung von Quartieren, die in Zusammenhang mit Fortpflanzung, Wanderung und Überwi nterung stehen (§44 (1) BNatSchG). Um festzustellen, ob die Verbote des § 44 BNatSchG verletzt werden, ist ei ne Ar- tenschutzprüfung (Stufe I (Vorprüfung), Stufe II (vertiefende Prüfung de r Verbotstatbestände) und Stufe III (Ausnahmeverfahren) durchzuführen. Hierfür wird in der speziellen arten schutzrechtlichen Prüfung (SAP) eine mögliche projektbedingte Betroffenheit „planungsrelevante r“ Arten überprüft. Die spezifische Artenschutzprüfung schließt damit ab, dass unter Beachtung und Umsetzung der als verbindlich geltenden Schutz- und Minimierungsmaßnahmen unter den Gesichtspunkten de r artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V. m. § 44 Abs. 5 und § 45 A bs. 8 BNatSchG Tötungen von Einzelindividuen der Zaun- und Mauereidechsen nicht zu vermeiden sind. Daher wird vorsorglich die Ausnahme beantragt. Das Erfordernis einer FFH-Verträglichkeitsprüfung oder Vorprüfung ist nicht gegeb en, da das nächstgelegene FFH-Gebiet über 300 m entfernt zum Vorhaben liegt. Da das Vorhaben überwiegend in dicht besiedelten Stadtteilen liegt und Wohnhäuser unm ittelbar an das Baufeld angrenzen, wurde ein Baulärmgutachten erstellt. Es wird nach Ausschöpfung aller technischen und organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen davon ausgegangen, dass wegen der zeitlich sehr eingeschränkten Bauarbeiten über wenige Tage und der anzusetzenden Lärm vorbe- lastung eine Abweichung von den Immissionsrichtwerten der AVV Baulärm zumutbar ist. Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 33 von 38 10 Weitere Rechte und Belange 10.1 Grunderwerb Die Flächen werden überwiegend vorübergehend in Anspruch genommen (Baustelleneinrichtungs- und Erschließungsflächen). An der Strecke 2630 (km 6,725 bis km 6,778) befind en sich zwei Flä- chen, die für bahntechnische Anlagen erworben werden müssen. Die Größe der beiden Flächen betragen 15m² und 32m² und werden zum Neubau des Kabelkanals benötigt. Die Flächen si nd dem Grunderwerbsverzeichnis (Unterlage 6) den Nummern 28 und 29 und den Grunderwerbsplä- nen (Unterlage 5.1 bis 5.7) zu entnehmen. 10.2 Kabel und Leitungen Alle Kabel und Leitungen sind in den Kabel- und Leitungsplänen (Unterlage 9.1 bis 9.23) , sowie im Bauwerksverzeichnis (Unterlage 4) erfasst und werden während der Bauzeit gesichert und die erforderlichen Maßnahmen mit den betroffenen Leitungsträgern abgestimmt. Vor Beginn der Bau- arbeiten werden die Leitungsträger erneut angeschrieben und die ausführende Baufirma wi rd ein- gewiesen. 10.3 Straßen und Wege Alle Straßen und Wege, die zur Baustellenanlieferung benötigt werden, werden über öffentliche Straßen und Wege erreicht. 10.4 Kampfmittel Im Zusammenhang mit der Infrastrukturmaßnahme fallen wesentliche Eingri ffe in den Boden an, eine Kampfmittelrisikoprüfung ist daher notwendig. Hierfür wurden Anfragen z ur Luftbildauswer- tung an die zuständigen Ordnungsämter der Städte Köln, Hürth und Brühl gesendet. Die Ord- nungsämter wiederum haben die Anfrage an den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KB D) der zu- ständigen Bezirksregierung Düsseldorf weiter geleitet. Die Antwort des KBD für das Gebiet der Stadt Köln wurde unter dem Aktenzeichen AZ 22 .5-3- 5315000-243/14/ zugestellt. Aus der Antwort des KBD ergeben sich „Hinweise auf vermehr te Kampfhandlungen“ . Es existieren insbesondere konkrete Vedachte auf Kampfmittel bzw. Militärein- richtungen des 2. Weltkrieges (Bombenblindgänger, Laufgräben, Schützenlöcher und militärisch e Anlagen). Es wird eine Überprüfung der konkreten Verdachte und zu überbauenden Fläche em p- fohlen. Generell wird empfohlen bei Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen zu- sätzlich Sicherheitsdetektionen durchzuführen. Die Antwort des KBD für die angefragte Baufläche im Gebiet der Stadt Hürth wurde unter dem Ak- tenzeichen AZ 22.5-3-536028-96/14/ zugestellt. Aus der Antwort des KBD erg eben sich „Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen“ ohne genauere örtliche Eingrenzung. Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche empfohlen. Generell wird empfohlen bei Erdarbeiten mi t erheblichen mechanischen Belastungen zusätzlich Sicherheitsdetektionen durchzuführen. Die Antwort des KBD für das Gebiet der Stadt Brühl wurde unter dem Aktenzeichen AZ 22.5-3- 5362012-99/14/ zugestellt. Aus der Antwort des KBD ergeben sich „Hinw eise auf vermehrte Kampfhandlungen“ ohne genauere örtliche Eingrenzung. Es wird eine Überprüfung der zu über - bauenden Fläche empfohlen. Generell wird empfohlen bei Erdarbeiten mit erheblichen mechani- schen Belastungen zusätzlich Sicherheitsdetektionen durchzuführen. Um die Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen ohne örtliche Eingrenzung weiter einzuschrän- ken ist die Einholung einer zusätzlichen Kampfmittelvorerkundung (Historische Erkundung) für die beplante Fläche der Infrastrukturmaßnahme geplant. Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 34 von 38 Im Zuge der weiteren Planung wird ausgehend auf den vorliegenden und noch einzuholenden I n- formationen ein Erkundungskonzept durch das Sanierungsmanagement (FS.R-W-S(B)) der DB AG erarbeitet. Ziel ist es bei den durch die Maßnahme geplanten Bodeneingriffen mit geeigneten Ver- fahren die Verdachtsmomente abzuklären. Das Erkundungskonzept wird mit den zuständigen Behörden (Ordnungsämter Stadt Köl n, Stadt Hürth und Brühl sowie KBD NRW der BR Düsseldorf) abgestimmt. Die Erkundung soll bauvorlaufend stattfinden. 10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial Alle nicht mehr benötigten Anlagenteile der Oberleitung werden Fachgerecht zurückgebaut. D ie Wiederverwendung von altbrauchbaren Stoffen ist nicht vorgesehen, somit sind alle v orgenannten Materialien gegen Nachweis dem Recycling bzw. der fach- und umweltgerechten Entsor gung zu- zuführen. Im Zusammenhang mit der Infrastrukturmaßnahme fallen im Zuge der Bau ausführung Aushubma- terialien für die Gründungen der neuen Signalstandorte, ESTW-Modulgebäude, sowie Querungen und Kabelkanäle an. Die Wiederverwertung und Entsorgung erfolgt nach den Bestimm ungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), insbesondere unter der Beachtung des Grundsatz es des Vorranges der Verwertung vor der Beseitigung. Unter Zugrundlegung der DB- Richtlinie 809 „In frastrukturmaßnahmen Planen, Durchführen, Ab- nehmen, Dokumentieren und Abschließen“ (RiL 809) wird projektbegleitend ein Bodenverwe r- tungs- und Entsorgungskonzept (BoVEK) gemäß Handbuch BoVEK durch das Sanierungs ma- nagement (FS.R-W-S(B)) der DB AG erarbeitet. Ziel ist es, alle im Zuge der Baumaßnahme anfal- lenden Abfälle nach Art und Menge zu erfassen sowie quantitativ und qualitativ zu bewert en und optimal zu entsorgen bzw. wieder zu verwerten. Im Rahmen der Vorplanung wurden bezüglich der abfallwirtschaftlichen und altlastentech nischen Situation in dem o.g. Bauvorhaben die nachfolgenden Schritte durchgeführt. Grundlage der Abläu- fe ist der DB-interne Prozess „PM 60: Abfallmanagement“. Eine Altlastenanfrage an FS.R-W-S(B) wurde gestellt. Im abgefragten B ereich des Baufeldes be- finden sich diverse Flächen die im Zuge des 4 Stufen- Programms „Ökologische Altlasten“ als Al t- lastenverdachtsfläche eingestuft wurden. Eine tatsächliche Betroffenheit durch die Maßnahme wird im Rahmen des BoVEK geprüft. Abfalltechnische Voruntersuchungen werden im Rahmen der weiteren Planung durch das Büro GFM, Wesseling durchgeführt. Es wurden Einzelproben der Auffüllungen und des gew achsenen Bodens entnommen und zu Mischproben vereint. Diese werden analytisch untersucht. Der BoVEK-Check ergibt einen 3-stufigen BoVEK-Prozess (>3.000m³ Bodenaushub). Dieser wird gegenwärtig von FS.R-W-S(B) begleitet, es wird ein Grobkonzept erstell t. Die Ergebnisse des Konzeptes sind in die Entwurfsplanung und den Ausschreibungsunterlagen mit einzuarbeit en. Auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ist vom Abfallbeauftragten des BauAN ein Entsorgun gs- konzept zu erstellen. Zusätzlich zu den BE-Flächen sind Bereitstellungsflächen zur Abfalldeklaration vorzuse hen. Wäh- rend der Bauausführung ist das anfallende Aushub- und Abbruchmaterial in Haufw erken auf die- sen Flächen bereitzustellen und nach der vom LANUV NRW empfohlenen TR Boden L AGA M20 (2004), bzw. DepV (2009) zu beproben. Aus der jeweiligen Deklarationsanalyse ergi bt sich die Einstufung des Abfalls und der Verwertungs- bzw. Entsorgungsweg. Die Entsorgung für gefährlichen Abfall ist durch das elektronische Nachweisverfahr en (eANV) zu dokumentieren. Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 35 von 38 10.6 Gewässer Wasserrechtliche Erlaubnis Von der Kabeltrasse fließt das Niederschlagswasser frei ab und versickert wie bisher ungefasst auf den angrenzenden Flächen. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist somit nicht notwendig. Das neue ESTW-UZ wird an die städtische Entwässerung angeschlossen. Es werden die aktuell gültigen Regeln der Technik sowie die geltenden Vorschriften eingehalten. 10.7 Land- und Forstwirtschaft Es gibt keine Betroffenheit. 10.8 Brand- und Katastrophenschutz Das ESTW-UZ in der Nähe des Media Parks (Strecke 2617; km 0,685) wird entsprech end der Ar- beitsstättenrichtlinie geplant und ausgeführt. Die Größe des Gebäude, dessen Lag e zu den Gleis- anlagen sowie der Umfang der Außenanlagen sind aus den beigefügten Plänen ersichtlich. Das Gebäude wird mit einer kompl. Erdungs- (Fundament- und Potenzialerdung) un d Blitzschutz- anlage nach der Konzernrichtlinie TU 819 und TU 954 ausgestattet. Da das Gebäude i. d. R. unbesetzt sein wird, wird es mit einer Brand- und E inbruchmeldeanlage zur Fernüberwachung ausgestattet. Die Meldungen aus diesen Anlagen werden mittels vorhandener Übertragungswege (DBMAS) zum nächsten, durchgehend besetzen Stellwerk übertragen. Um die jederzeitige Zutrittsmöglichkeit des Gebäudes für die Feuerwehr zu gewährleisten, wird außen ein Feuerwehrschlüsseldepot vorgesehen. Abweichend von der Anforderung des § 32 (1) BauO NRW, wonach Gebäude in maximal 40m lan- ge Gebäudeabschnitte zu unterteilen sind, ist das Gebäude nicht im Abstand von m ax. 40m durch eine Gebäudetrennwand unterteilt. Durch diese Abweichung ist ein Abweichungsantrag be i der Genehmigungsbehörde zu stellen. Das Brandschutzkonzept ist der Unterlage 13 zu entnehmen. 10.9 Schallgutachten / Baulärmgutachten Für das Bauvorhaben wurde eine schalltechnische Untersuchung gemäß der Allgemeinen Verw al- tungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) durchgeführt. Die schalltechnische Untersuchung zu baubedingten Schallimmissionen ist der Unterlage 12 zu entnehmen. Aufgrund der räumlichen Ausdehnung von rd. 16 km in Nord-Süd-Richtung einerseits und der Viel- zahl unterschiedlicher Bauphasen andererseits konzentriert sich die schalltechnische Untersu- chung auf acht räumliche Baulärmschwerpunkte, die typische städtebauliche Situationen ab de- cken. Schalltechnische Aussagen für Bereiche außerhalb der Baulärmschwerpunkte lassen sich durch einen Vergleich mit einem ähnlichen Baulärmschwerpunkt ableiten. Die Prognoseabschätzungen zum Baulärm wurden unter Ansatz standardisierter Annahmen in Be- zug auf Bauabläufe, Maschineneinsatz, Bauzeiten etc. durchgeführt, da Detai lplanungen zum Zeitpunkt der Genehmigungsplanung noch nicht vorliegen. Die Baulärmabschätzungen wurden für „laute“ Zeitabschnitte durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen zum Teil deutliche Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der A VV Baulärm [16] auf. Es betrifft dies besonders den Nachtzeitraum, in dem die Bauarbeiten für den Kabelkanal durchgeführt werden. Die Baustelle „Kabelkanal“ ist eine Wanderbaustelle, deren Lage Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 36 von 38 sich jede Nacht um ca. 30 m verschiebt. Die höchste Geräuschbelastung aus Baulärm tritt nur während einer Nacht auf. Der ständig vorhandene Schienenverkehrslärm, der auch ursächlich für die Errichtung der Lärm- schutzwände verantwortlich ist, liegt oberhalb bzw. in der gleichen Größenordnung wie der Bau- lärm. Die Vorbeifahrtpegel von Zügen liegen deutlich oberhalb der Spitzenpegel aus B aulärm. Die Bautätigkeiten finden also nicht in unvorbelasteten Gebieten statt. Im „Umweltleitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangen ehmigung sowie für Magnetschwebebahnen, Stand Dezember 2012, Teil VI, Schutz vor Schallimmissionen aus S chie- nenverkehr“ heißt es hierzu unter Be rücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung: Zitat: „Eine Abweichung von den Immissionsrichtwerten der AVV Baulärm kann jedoch dann in B e- tracht kommen, wenn im Einwirkungsbereich der Baustelle eine tatsächliche Lärmv orbelastung vorhanden ist, die über dem maßgeblichen Richtwert der AVV Baulärm liegt. Hierbei ist der Begriff Vorbelastung nicht einschränkend in dem Sinne zu verstehen, dass nur Vorbelastungen durch an- dere Baustellen erfasst werden.“ Zur Verminderung der Baulärmimmissionen wurden die Baumaßnahmen bereits im Vorfeld im Hinblick auf die Minimierung der Baulärmimmissionen optimiert. Geplante BE-Flächen in der Nähe von Wohngebieten wurden verworfen. Der Materialtransport zu den BE-Flächen erfolgt mi t Bahn- wagen. Während der Baumaßnamen zum ESTW Linke Rheinseite sind keine automati schen Warnsysteme (AWS, sog. Rottenwarngeräte) vorgesehen. Der Bau der Kabelkanäle erfolgt aus betrieblichen Zwängen heraus in der Nachtzei t. Alle übrigen Arbeiten für den Bau der Signale und der Fundamente der Signalbrücken und S ignalausleger sind während der Tageszeit geplant. Die verwendeten Baumaschinen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Die Anfor derungen der 32. BImSchV sind zu beachten. Unter Berücksichtigung aller dieser Punkte sind damit aus Sicht des Vorhabenträgers die techni- schen und organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen für die Bauarbeiten ausgeschöpft. Aufgrund der Lärmvorbelastung aus dem Schienenverkehrslärm erscheint wegen der zeitlich sehr eingeschränkten Bauarbeiten über wenige Tage eine Abweichung von den Immissionsri chtwerten der AVV-Baulärm zumutbar. Erschütterungsauswirkungen sind beim Einvibrieren (sogenannte Rammrohrgründung) von Sig- nalmastgründungen und Signalauslegerfundamenten bei extrem nahen Gründungen nicht ausz u- schließen. Eine alternative Gründung mit Mikrobohrpfählen bei schwierigen Baugrundverhältnissen erzeugt in der Regel geringere Erschütterungen als eine Rammrohrgründung. Erschü tterungsin- tensiven Arbeiten sind aber schon im Hinblick auf Baulärm nur während der Tageszeit vorgesehen. Aufgrund der typischen Abstandssituation sind erhebliche Belästigungen im Hinblick auf Menschen in Gebäuden in der Regel nicht zu erwarten. Eine Ausnahme bildet das östliche Fundament de r Signalbrücke vor dem Haus Richard-Wagner-Straße 46 bei km 2,009 (Bau-lärmabs chnitt 4). Dort beträgt der Abstand bis zur Bebauung nur ca. 10 m. Dort wird eine baubeglei tende messtechni- sche Überwachung der Erschütterungen am und im Gebäude empfohlen. Vor Beginn der Bauarbeiten, besonders vor den Arbeiten zur Nachtzeit, werden die Anw ohner und Nutzer umfassend und ausführlich über die Notwendigkeit der Baumaßnahmen informi ert. Für mögliche Beschwerden wird ein Ansprechpartner benannt. Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 37 von 38 11 Abkürzungen Tabelle 11.0: Abkürzungen AG Aktiengesellschaft Bbf Betriebsbahnhof Bf Bahnho f BPL Bedienplatz (ESTW) BS Baustufe BZ Betriebszentrale BÜ Bahnübergang DB Deutsche Bahn DBMAS Meldeanzeigesystem Bauform 90 DN Innerer Durchmesser ESTW -A/UZ Elektronisches Stellwerk (Außenstelle/Unterzentrale) EÜ Eisenbahnüberführung GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GWB Gleiswechselbetrieb Gz Güterzug Hbf Hauptbahnhof Hz Hertz ICE Inter City Express i.d.R. In der Regel ISS Integriertes Sicherheitssystem Kf (Sp Dr S59) Fahrdienstleiter Stellwerk des Bf Hürth -Ka lscheuren Km Kilometer LST Leit - und Sicherungstechnik m² Quadratmeter MOF Modernisierungsoffensive o.g. Oben genannt OLA Oberleitungsanlage Genehmigungsplanung Vorhaben: ESTW Linke Rheinseite 1. Baustufe – Stadtgebiet Köln 38 von 38 PE -HD Polyethylen - high density (hohe Dichte) Rz Reisezug s. Siehe S&S Station und Service Sb 57 Selbstblocktechnik Bauform 57 Sof (E43/50) Fahrdienstleiter Stellwerk des Bf Köln -Süd STW Stellwerk TK Telekommunikation TU 819, TU 954 Richtlinie LST -Anlagen planen, Richtlinie Elektrische Energieanlagen WC Water Closet (Toilette) Wf (Dr S) Fahrdienstleiter Stellwerk des Bf Köln -West Ws (S&H 1912) Weichenweiser Stellwerk des Bf Köln -West z.B. Zum Beispiel
Anlage 1 - Lageplan
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Nippes Nf Enf Bonntor Bf Kf Kf Sof Wf Stellbereich Ehrenfeld Eo Betriebsbahnhof Bf Planrechtsabschnitt Stadtgebiet Köln Esf ESTW Ef Köln-Ehrenfeld Legende Bahnhof Stellwerk Strecke 2613 Köln-West - Ehrenfeld Strecke 2615 Köln-West - Longerich Strecke 2617 Köln Bbf - Köln-West Strecke 2630 Köln Hbf - Bingen Strecke 2631 Kalscheuren - Ehrang Strecke 2641 Abzw. Köln-Süd - Köln-Kalk Nord Strecke 2638 Bingen - Köln Hbf Strecke 2640 Köln-West - Kalscheuren Projekt ESTW Euskirchen 2. Baustufe Strecke 2642 Köln-Süd - Bonntor Randstellwerke Stellwerk ESTW Ef Köln-Ehrenfeld Station Eo - Elektronisches Stellwerk Baujahr 1999 Stellwerk Köln Hbf Kf - Drucktastenstellwerk SpDrS60, Baujahr 1974 Stellwerk Köln-Nippes Nf - Drucktastenstellwerk SpDrS60, Stellwerk Köln Süd Sof - Elektromechanisches Stellwerk VES1912(E43), Baujahr 1949 Baujahr 1975 Stellwerk Köln Betriebsbahnhof Bf - Drucktastenstellwerk DrS1, Baujahr 1952 Stellwerk Köln-Bonntor Bf - Drucktastenstellwerk SpDrS60, Baujahr 1980 Baujahr 1939 Stellwerk Hürth-Kalscheuren Kf - Drucktastenstellwerk SpDrS59, Baujahr 1962 Stellwerk Brühl BF - Drucktastenstellwerk SpDrS60, Baujahr 1968 Baujahr 1939 Strecke 2614 Abzw. Köln-Nippes - Köln-Ehrenfeld
Anlage 6 - Anlage 2 zur Stellungnahme
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Anlage 8 - Teiländerung der Stellungnahme vom 31.05.2017
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Anlage 8 Beteiligung im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens gemäß § 18 Allge meines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die 1. Baustufe des Projekts Elektronisches Stellwerk (ESTW) Linke Rheinseite hier: Teil-Änderung der Stellungnahme vom 31.05.2017 an das Eisenbahn- Bundesamt (Anlage 4) der Session-Vorlage 1768/2017 Im Rahmen der Stellungnahme vom 31.05.2017 an das Eisenbahn-Bundesamt (Außen stelle Köln) wurde diesem fälschlicherweise mitgeteilt, dass der anvisierte Standort des geplanten Modulgebäudes für die Unterzentrale des Elektronischen Stellwerkes (ESTW- UZ) hinter dem Mediapark - die Zufahrt bindet hinter dem Saturn (Maybachstraße 115) an - abgelehnt wird. Dies wurde seinerzeit damit begründet, dass der anvisierte Standort aus stadtplaneri schen Gesichtspunkten im Konflikt mit der geplanten und vom Rat der Stadt Köln als Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen („Neue Flächen für den Woh nungsbau“) im Dezember 2016 beschlossenen Wohnbauerweiterungsfläche stehe. Seit der Freistellung als Bahnbetriebsfläche im Jahr 2014 sei die geplante Wohnbauerweite rungsfläche in die Planungshoheit der Stadt Köln übergegangen. Es ist diesbezüglich jedoch klar festzustellen, dass - entgegen der irrtümlichen Mittei lung vom 31.05.2017 - eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 des All gemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) für den anvisierten Standort des geplanten ESTW- UZ nicht vorliegt und weiter der Fachplanungsvorbehalt des Eisenbahn-Bundesamtes gemäß § 38 des Baugesetzbuches (BauGB) fortbesteht. Die seinerzeit getätigte Aussage beruhte auf fehlerhaften Unterlagen des Stadtpla nungsamtes. Diese sind zwischenzeitlich berichtigt. Seitens des Stadtplanungsamtes wurde in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch der verantwortliche Projektleiter der DB Netz AG über diesen Irrtum zudem bereits in formiert. Hierbei wurde auch ein optimierter Standort für das geplante ESTW-UZ abge stimmt, der die genannte potentielle Wohnbauerweiterungsfläche so wenig wie möglich beeinträchtigt. Es wird hierzu auf das angefügte Schreiben vom 17.08.2017 an das Eisenbahn- Bundesamt (Außenstelle Köln) verwiesen. Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln Bauverwaltungsamt 62 Stadt Köln - Bauverwaltungsamt Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Herr Weiler, Zimmer 14 C 46 Telefon 0221 221-22733, Telefax 0221 221-23639 E-Mail bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) - z. Hd. Herrn Wille - Werkstattstraße 102 50733 Köln Sprechzeiten Mo. u. Do. 08.00- 16.00 Uhr Di. 08.00- 18.00 Uhr Fr. 08.00-12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum Gz.: 641pa/013- 2017#018 621/2-62.21.01-255 17.08.2017 Plangenehmigungsverfahren gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für das Vorhaben ESTW Linke Rheinseite - 1 . Baustufe hier: Ihre Rückfrage vom 06.07.2017 zu der Gesamtstellungnahme der Stadt Köln vom 31.05.2017 Sehr geehrter Herr Wille, Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 06.07.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit: Die in meiner Gesamtstellungnahme vom 31.05.2017 vertretene Aussage „Seit der Freistel lung als Bahnbetriebsfläche im Jahr 2014 ist die geplante Wohnbauerweiterungsfläche in die Planungshoheit der Stadt Köln übergegangen“ war falsch. Das hier zur Rede stehende Areal ist weiterhin Bahnbetriebsfläche und untersteht nicht der Planungshoheit der Stadt Köln. Es war 2014 als Freistellungsfläche durch die DB Netz AG angedacht, zur Freistellung ist es jedoch nie gekommen. Irrtümlicherweise wurde sie den noch in den Unterlagen des Stadtplanungsamtes als Freistellungsfläche vermerkt. Die mei ner Gesamtstellungnahme vom 31.05.2017 beigefügte Anlage „Freistellungsflächen für den Stadtbezirk Innenstadt“ ist somit gegenstandslos. Stadtintern wurden die fehlerhaften Unter lagen zwischenzeitlich berichtigt. Seitens des Stadtplanungsamtes wurde in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch Herr Bonn als verantwortlicher Projektleiter der DB Netz AG über diesen Irrtum bereits informiert. Hierbei wurde auch ein optimierter Standort für das geplante ESTW-UZ abgestimmt, der die genannte potentielle Wohnbauerweiterungsfläche so wenig wie möglich beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang weise ich auch nochmals darauf hin, dass meine Gesamtstel lungnahme vom 31.05.2017 sowie diese ergänzende Klarstellung unter dem Vorbehalt der Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant wortet Ihnen montags - freitags von 7-18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 12 Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln Seite 2 abschließenden Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses steht, der sich erst nach Anhörung der betroffenen Bezirksvertretungen mit dem geplanten Standort des ESTW-UZ befassen kann. Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Frau Hüser (Telefon: 0221-221-26206; E-Mail: martina.hueser@stadt-koeln.de). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Cornelia Müller
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1768/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27