0930/2019
Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus", Projekte des Mantelprojektes "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung"; hier: Baubeschluss für die Umgestaltung der Gürzenichstraße sowie Freigabe von invest
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Beschlussvorlage Rat
13985 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/66/660/2
Vorlagen-Nummer
0930/2019
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus",
Projekte des Mantelprojektes "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung"; hier:
Baubeschluss für die Umgestaltung der Gürzenichstraße sowie Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd-Stadtbahn,
Wiederherstellung
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich
der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes aus dem Programm „Förderung von Investitio-
nen in nationale Projekte des Städtebaus“ - mit der Umgestaltung der Gürzenichstraße mit
Gesamtkosten in Höhe von 6.423.776,95 €.
2. Der Rat beschließt - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes aus dem
Programm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus - die Freigabe
von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Umgestaltung der Gürzenichstraße in Hö-
he von 300.000 € im Haushaltsjahr 2019 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei
der Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd Stadtbahn, Wiederherstellung, Teilplanzeile 8 –
Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Verkehrsausschuss 02.05.2019
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.05.2019
Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019
Finanzausschuss 20.05.2019
Rat 21.05.2019
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 5.742.030,97 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja wird noch geprüft
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 681.745,98 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja wird noch geprüft
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020ff
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 114.840,62 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020ff
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten wird noch geprüft €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
Mit Unterstützungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 3434/2018) vom 22.11.2018 hat der Rat der Stadt Köln
die Verwaltung damit beauftragt, dem zweistufigen Projektaufruf des Bundesministeriums des Innern,
für Bau und Heimat zu folgen und sich um die „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des
Städtebaus“ mit der "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" für den Förderzeitraum
2019 - 2023 zu bewerben. Die Weiterqualifizierung durch das Planungsbüro bis hin zur baulichen
Umsetzung wurde von der Verwaltung im Rahmen eines Projektvorschlages beim Fördergeber frist-
gerecht zum 30.11.2018 eingereicht.
Des Weiteren wurde die Verwaltung mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom
28.06.2018 (Vorlagen-Nr. 0950/2018) beauftragt, die Entwurfsplanung der Pflastervariante A (teilwei-
se gebundene Bauweise im Diagonal- und Kreuzverband) auf Basis der Freianlagengestaltung des
Architektenbüros RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten weiter zu verfolgen.
Mit der Gürzenichstraße wird als Pilotprojekt ein erster Teilabschnitt umgesetzt, in dem die Planungs-
grundsätze der Gestaltungsplanung Gesamtraum Via Culturalis angewandt werden.
1. Förderprojekt „Gestaltungsplan Gesamtraum Via Culturalis mit Neugestaltung der Gürze-
nichstraße“
Ziel des Projekts ist eine umfassende Neuordnung und Aufwertung des Straßenraums als Passepar-
tout, um der eigentlichen Bedeutung des öffentlichen Raums im Herzen der Stadt gerecht zu werden
und eine zusammenhängende Gestaltung von öffentlichem Raum, kulturellen Bauten und geschicht-
lichen Relikten zu erreichen. Die Gürzenichstraße stellt mit rd. 4.000 qm den ersten Teilabschnitt dar,
in dem die Planungsgrundsätze der "Via Culturalis" angewandt werden. Durch den Neubau des Gür-
zenich-Quartiers im Süden und dem historischen Gürzenich im Norden ist der Bereich räumlich ge-
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fasst. Sie stellt gleichzeitig eine wichtige Fußgängerverbindung von der Altstadt zum Neumarkt mit
dem Anschluss an die stark frequentierte Einkaufsmeile Schildergasse dar, an die sie unmittelbar
anschließt.
2. Gestaltungskonzept
Der Gestaltungsansatz zielt auf eine Vereinheitlichung der Straßenquerschnitte innerhalb der "Kern-
zone Kulturpfad" ab. Gebäude und Plätze werden in ein übergeordnetes und charakteristisches "Be-
lagspassepartout" eingebunden, das auf regionalem Material Grauwacke beruht und sich somit in die
vorhandene Materialität der Stadt Köln, wie im Planerhandbuch für den Bereich vorgesehen, einfügt.
Durch die Differenzierung der Oberflächen und Formate bleibt dabei die Eigenständigkeit der Via Cul-
turalis erkennbar. Die Freiraumgestaltung erhält eine zurückhaltende, jedoch hochwertige Anmutung,
so dass die bestehenden Stadträume in ihren Proportionen wahrgenommen werden und die histori-
schen und kulturellen Bauten in den Vordergrund treten.
Der Ausbau aller Geh- und Fahrbereiche ist durchgehend in Grauwackepflaster vorgesehen. Der
Gehweg wird zur Fahrbahn durch beidseitige, 30 cm breite Bordsteine aus Granit abgegrenzt, um
einen Kontrast zum restlichen Bodenbelag und die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Bordhöhe
bleibt auf 3 cm reduziert, so dass eine barrierefreie Querung durchgehend möglich ist. Der Anschluss
an die Fassaden erfolgt über einen 30 cm breiten Streifen aus Mosaikpflaster, wodurch Vorsprünge
der Gebäude aufgefangen werden können. Hier ist die Verwendung von Grauwacke-Mosaikpflaster
vorgesehen. Ein in die Gehwegflächen eingelegter Flachbord aus Grauwacke dient zukünftig als takti-
les Leitsystem.
Die Entwässerung erfolgt über offene Rinnen mit Straßeneinläufen. Innerhalb der Fahrbahnen sind
sie als seitliche Pflasterrinnen in Grauwacke belagsgleich, innerhalb der fußläufigen Bereiche als ab-
gesenkte, großformatige Platten zur taktilen Führung in Granit, optisch abgesetzt.
Der vorgesehene Kreuzverband verläuft im Gehwegbereich mit 15 x 15 cm breiten Pflastersteinen
diagonal zur Bewegungsrichtung. Das Format ist aus den Abmessungen der Altstadtplatten (30 x 15
cm) abgeleitet und wird durch seine kompakte Abmessung den technischen Ansprüchen gerecht. Um
die Andienung aller Flächen mit schweren Fahrzeugen, bei zahlreichen Veranstaltungen im Pla-
nungsbereich, dauerhaft ohne Schadbild an den Oberflächen zu gewährleisten, sind grundsätzlich
sämtliche Flächen befahrbar vorgesehen. Um eine Verschiebesicherheit des Pflasters zu gewährleis-
ten, erfolgt der Ausbau des Kreuzverbands dazu in gebundener Bauweise mit einer Tragschicht aus
Drainasphalt.
Bei der Auswahl des Pflasters in der Fahrbahn wird das Format 30 x 15 cm gemäß den Vorgaben des
Gestaltungshandbuchs gewählt. Die Verlegung erfolgt im Diagonalverband und verläuft dabei pfeil-
förmig in Längsrichtung der Straße. Zugunsten der einfacheren Revisionierbarkeit der Leitungstras-
sen wird die Fahrbahn in ungebundener Bauweise ausgebaut.
3. Gestaltung Günter-Wand-Platz
Die Konzeption zur Gestaltung des Günter-Wand-Platzes, als Ruhezone im stark frequentierten
Stadtraum, bleibt bestehen (vgl. Vorlage-Nr. 1105/2017). Das Konzept sieht eine Befestigung nach
den Prinzipien der Gehweggestaltung vor. Die bestehenden Bäume werden durch eine wasserge-
bundene Wegedecke eingefasst.
4. Gestaltungsgebiet
Das Gestaltungsgebiet "Neugestaltung Gürzenichstraße" unterteilt sich in drei Abschnitte (siehe An-
lage). Der Abschnitt 1 umfasst die Gürzenichstraße vom Heumarkt bis zum Gürzenich einschließlich
des Günter-Wand-Platzes. Der Abschnitt 2 umfasst die Martinstraße zwischen Gürzenichstraße und
Augustinerstraße. Der Abschnitt 3 verläuft zwischen Gürzenich und Hohe Straße. Es ist vorgesehen,
alle drei Abschnitte umzugestalten.
5. Prüfauftrag aus dem Unterstützungsbeschluss vom 22.11.2018
In seinem Beschluss vom 22.11.2018 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung ebenfalls beauftragt,
die Neugestaltung der Gürzenichstraße mit folgendem Ziel zu prüfen:
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Anstelle des geplanten Zebrastreifens (zurzeit stehen zwei Zebrastreifen zur Verfügung) über die
Straße Große Sandkaul soll die Verwaltung prüfen ob der Kreuzungsbereich auch als Shared-Space-
Fläche ausgebaut werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, soll eine Neugestaltung entweder wie-
der zwei Zebrastreifen ausweisen oder einen Zebrastreifen über die gesamte Länge des Kreuzungs-
bereiches.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Planung der Gürzenichstraße ist bereits unter Berücksichtigung der Shared-Space-Prinzipien
erstellt worden. Dabei wurde auf die Belange des Fußgängerverkehrs besonderer Wert gelegt. Durch
die Anwendung von niedrigen Borden als Gliederungselemente und die Reduzierung der Fahrbahn-
breiten können sich zu Fuß Gehende im Straßenraum frei bewegen. Das Gestaltungskonzept sieht
die Verlängerung der zentralen Geh-Achse der Fußgängerzone Schildergasse, die auch den neu ge-
stalteten Günther-Wand-Platz als Aufenthaltsfläche integriert, über die Nordseite der Gürzenichstra-
ße. Der neue, mittig angelegte Fußgängerüberweg befindet sich entsprechend der vorgesehenen
Nutzungsaufteilung der Fußgängerzone in dieser Geh-Achse.
Darüber hinaus wurde in die geplante Straßengestaltung auch ein eindeutiges Leitsystem integriert,
um den Anforderungen aus der Barrierefreiheit Rechnung zu tragen. Insbesondere für Sehbehinderte
und Blinde wäre ein Verzicht auf diese zentrale Überquerungsstelle im Zuge dieses Leitsystems ein
großer Nachteil.
Aus diesen Gründen möchte die Verwaltung das Gestaltungskonzept und die Lage des Fußgänger-
überweges beibehalten.
6. Zeitplan
Abhängig von dem Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Bewilligung von Fördermitteln ist bei rei-
bungslosem Vergabeverfahren mit einem Baubeginn ab Mitte 2020 zu rechnen. Die Vorbereitung und
Durchführung der Ausschreibung ist für Ende 2019 geplant, so dass von einer Beauftragung Anfang
2020 ausgegangen wird. Die Fertigstellung ist dann für Ende 2023 vorgesehen.
7. Förderung
Die erste Förderphase aus dem Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte
des Städtebaus" endete am 31.12.2018. Die Maßnahme Neugestaltung der Gürzenichstraße konnte
innerhalb des Förderzeitraums von 2016 - 2018 bis zur Leistungsphase 3 gem. HOAI (Entwurfspla-
nung und Kostenberechnung gem. DIN 276) abgeschlossen werden.
An dem neuen, am 03.09.2018 veröffentlichten zweistufigen Projektaufruf des Bundesministeriums
des Innern, für Bau und Heimat zur „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städte-
baus“ mit dem Förderzeitraum 2019 - 2023 hat sich die Stadt Köln mit der "Via Culturalis und die
Quartiere der Domumgebung" bestehend aus den beiden Projekten „Neugestaltung der Gürzenich-
straße“ und „Neugestaltung des Tunnels Johannisstraße“ beteiligt. Eine Förderempfehlung über die
gesamte beantragte Fördersumme von rd. 7,07 Mio € wurde von der Expertenjury ausgesprochen
und vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 05.04.2019 bekanntgegeben. Bis
Ende Mai 2019 muss der konkrete Förderantrag erarbeitet werden. Die ersten Zuwendungsbescheide
für das Bundesprogramm werden voraussichtlich ab Juni 2019 erteilt. Die maximale Höhe der För-
dersumme ist mit der Förderempfehlung festgelegt, d.h. eventuelle Kostenerhöhungen erhöhen den
städtischen Eigenanteil.
8. Beitragserhebung
Inwieweit diese Maßnahme Beitragspflichten nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nord-
rhein-Westfalen auslöst, wird noch geprüft.
9. Prüfung der Kostenberechnung
Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln zur Prüfung vorgelegt. Das
Ergebnis wird nachgereicht.
10. Finanzierung
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 6.423.776,95 €.
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Sie setzen sich aus den Planungskosten in Höhe von 637.838,14 €, den Baukosten in Höhe von
5.456.186,81 € und den darüber hinaus anfallenden konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung
in Höhe von 329.752,00 €, welche der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages
seitens der RheinEnergie AG jährlich über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden,
zusammen.
Bei der vorliegenden Kostenberechnung handelt es sich um einen prognostizierten Kostenorientie-
rungswert, der sich im Zuge der fortschreitenden Planung, des Vergabeverfahrens sowie der Ausfüh-
rung noch verändern kann.
Die Finanzierung der Planungskosten, Leistungsphasen 1 - 3 und 5, erfolgt in Höhe von 351.993,98 €
auf Grundlage des Planungsbeschlusses (Vorlage-Nr. 1005/2017) über den Teilergebnisplan 0901 –
Stadtplanung.
Die Finanzierung der Baukosten in Höhe von 5.456.186,81 € sowie der Planungskosten, Leistungs-
phasen 6 – 9, in Höhe von 285.844,16 € erfolgen im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze bei
Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd-Stadtbahn, Wiederherstellung. Für die Umsetzung der
Maßnahme wurden im Haushaltsplan 2019 inklusive Mittelfristplanung 4,7 Mio. € eingeplant. Noch
fehlende Auszahlungsermächtigungen werden im Rahmen des Haushaltsplananmeldeverfahrens
2020/2021 berücksichtigt.
Des Weiteren werden die konsumtiven Haushaltsmittel für die über den Zeitraum der Nutzung zu zah-
lenden Beleuchtungskosten in Höhe von 329.752,00 € im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens
2020/2021 im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen veranschlagt.
Darüber hinaus werden in der Teilplanzeile14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2020 ff. entsprechen-
de Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 114.840,62 € sowie in der Teilplanzeile 2 –
Zuwendungen und allgemeine Umlagen für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten veran-
schlagt.
Anlage
Lageplan Gesamtbereich Gürzenichstraße
Anlage 2 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019
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Anlage 2 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 10.05.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.05.2019 öffentlich 4.6 Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus", Projekte des Mantelprojektes "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung"; hier: Baubeschluss für die Umgestal- tung der Gürzenichstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungs- ermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd- Stadtbahn, Wiederherstellung 0930/2019 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 02.05.2019 AN/0606/2019 RM Hammer nimmt Bezug auf den Änderungsantrag der FDP-Fraktion; Borde von 3 cm seien in diesem Bereich auch nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen eher kontraproduktiv. Eine vollständig plane Oberfläche komme in diesem hoch frequentierten Bereich allen Verkehrsteilnehmenden entgegen, insofern könne seine Fraktion sich dem Änderungsantrag anschließen. Des Weiteren spricht er das kürzlich beschlossene Verkehrsführungskonzept Altstadt an; dieses sehe vor, den Radverkehr verstärkt über die Gürzenichstraße Richtung Norden zu führen. Er bitte die Verwaltung, hier noch Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen und vorzustellen. RM Sterck nimmt seitens der Antragsteller ausführlich Stellung zum eingereichten Änderungsantrag. Kritisieren möchte er die unverständlich lange Bauzeit von drei Jahren und bittet um nähere Erläuterungen der Verwaltung. Auch RM Michel sagt die Unterstützung der CDU-Fraktion zum Änderungsantrag zu; der Verkehr aus der Altstadt könne dann sicherlich besser abfließen. Er bitte jedoch um Mitteilung, ob die vorliegenden Planungen mit der Geschäftsführung des Gürze- 2 nichs abgestimmt seien und erinnert an die Bedenken von Herrn Conin, die dieser bei einem früheren Ortstermin geäußert hatte. RM Pöttgen hingegen weist darauf hin, dass er eine Shared-Space-Fläche sehr kri- tisch sehe. Der Kfz-Verkehr werde insbesondere in diesem Bereich zunehmen, so dass die zu Fuß Gehenden nach seiner Einschätzung benachteiligt werden. Auch sollte nach seiner Erinnerung das Pilotprojekt Breite Straße erst ausgewertet und ausdiskutiert werden, bevor neue Shared-Space-Flächen eingerichtet werden . Insbesondere an Herrn Hammer gerichtet betont SE Fahlenbock, dass die vorgese- henen 3 cm-Bordsteinkanten für Blinde und Sehbehinderte essenziell wichtig seien. Die vorliegenden Planungen seien im Detail mit den Behindertenverbänden abge- stimmt und er rege nachdrücklich an, von diesen nicht abzuweichen. Shared-Space- Flächen seien grundsätzlich eine schöne Sache, beruhen jedoch auf Blickkontakt zwischen den Verkehrsteilnehmenden. Dies sei Blinden und Sehbehinderten nicht möglich. Abschließend fragt Herr Fahlenbock, ob der zugesagte Behindertenpark- platz in den aktuellen Planungen aufgenommen wurde. Herr Dörkes, Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, bestätigt die Ausführungen von Herrn Fahlenbock hinsichtlich der Höhe der Borde; diese und auch die vorgesehenen Querungen seien Ergebnis der Abstimmungen mit den Be- hindertenverbänden. Die Fragen zur erfolgten Abstimmung mit der Gürzenich- Geschäftsführung sowie nach der Einrichtung eines Behindertenparkplatzes nehme er mit und werde die Antworten nachreichen. Herr Dörkes führt des Weiteren aus, dass die Verwaltung auf Grund der Förderung durch den Bund unter einem gewissen Zeitdruck stehe und er insofern nachdrücklich dafür werben möchte, den Planungen zuzustimmen. An Herr Sterck gerichtet legt er abschließend dar, dass sich die Bauzeit aus 12 Wo- chen Bauvorbereitung und 19 Monate reine Bauzeit zusammensetze. Die zitierten drei Jahre beinhalten auch die Ausschreibung und das Vergabeverfahren. Nach anschließender reger und teils kontroverser Diskussion über die Lage der Zeb- rastreifen sowie den Vor- und Nachteilen von Shared-Space-Flächen besteht Einver- nehmen, den Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu modifizieren. Vorsitzender Wolter lässt daher wie folgt abstimmen. 1. Beschluss (Änderungsantrag der FDP-Fraktion, AN/0606/2019, mündlich modifiziert): Der Beschlusstext wird durch folgenden Punkt ergänzt: 3. Die Maßnahme ist dahingehend umzusetzen, dass im Kreuzungsbereich Gürze- nichstraße/Quatermarkt/Kleine Sandkaul ein Zebrastreifen in einer Breite der Flucht der westlich angrenzenden Gürzenichstraße entsteht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2. Beschluss (so geänderte Beschlussvorlage): Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 3 1. Der Rat nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes aus dem Programm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ - mit der Um- gestaltung der Gürzenichstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 6.423.776,95 €. 2. Der Rat beschließt - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes aus dem Programm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städ- tebaus - die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Umge- staltung der Gürzenichstraße in Höhe von 300.000 € im Haushaltsjahr 2019 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0- 6612, Nord-Süd Stadtbahn, Wiederherstellung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen. 3. Die Maßnahme ist dahingehend umzusetzen, dass im Kreuzungsbereich Gürzenichstraße/Quatermarkt/Kleine Sandkaul ein Zebrastreifen in einer Breite der Flucht der westlich angrenzenden Gürzenichstraße entsteht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 5_Gegenäußerung zur Stellungnahme des RPA (Stand 13.05.2019)
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Anlage 5
Gegenäußerung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.05.2019
In den letzten Jahren konnte bei der Vergabe von Bauprojekten ein stetiger und deutlicher
Anstieg der Marktpreise beobachtet werden. Dies hat Auswirkungen auf geplante Projekte
und muss bereits im Planungsprozess berücksichtigt werden. Es ist davon auszugehen,
dass es sich hierbei nicht um einen kurzfristigen Engpass handelt, so dass sich die Preise
nicht wieder rückentwickeln werden. Um die aktuelle Preisentwicklung zu erfassen, musste
daher bei der Kostenberechnung eine Anpassung einzelner Einheitspreise erfolgen. Darüber
hinaus sind im Rahmen der Entwurfsplanung weitere Abstimmungen geführt worden, die zu
neuen Erkenntnissen und einem weiteren Detaillierungsgrad der Kostenkalkulation geführt
haben.
Zur Kostenermittlung wurden die beauftragten Preise vergleichbarer Positionen der Bau-
maßnahmen Kurt-Hackenberg-Platz, östliche Domumgebung und Heumarkt 3 Plätze als
Richtwerte gewählt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass in der Gürzenichstraße, anders
als bei den o.g. Projekten, eine gebundene Bauweise mit Kreuzfuge zur Ausführung kommt
(Ergebnis der Bemusterung zum Planungsbeschluss). Dieser erhöhte Aufwand wurde bei
der Preisermittlung berücksichtigt. Eingeschränkt wird die Baumaßnahme ebenfalls durch
zahlreiche Großveranstaltungen wie z.B. Karneval, CSD, Weinfeste, 11.11., Weihnachts-
markt usw. Ebenfalls sind die angrenzenden Geschäfte mit ihren hohen Fußgängerströmen,
die Nähe zu Altstadt und Hauptgeschäftsstraßen und die damit verbundenen Bau- und Ver-
kehrseinschränkungen, die Abbindezeit der gebundenen Bauweise von 28 Tagen und somit
die Ausführung in kleinen Bauabschnitten zu berücksichtigen.
Außerdem führt ein erhöhter Aufwand bei allen Erdarbeiten aufgrund der Luftbildauswertung
(Verdachtsfläche für Kampfmittel) und der Angaben durch das Römisch- Germanische Mu-
seum zu vermuteten archäologischen Funden, zu einem erhöhten Quadratmeterpreis.
Der vor dem Gürzenich befindliche Günter-Wand-Platz soll analog zu den Gehwegen der
Gürzenichstraße aus Grauwackepflaster 15/15 cm Kreuzfuge, sandgestrahlt hergestellt wer-
den (siehe Planung RMP). Hier wird die Planung den hohen Anforderungen des Förderge-
bers und der Politik, sowie den Anforderungen der Behindertenverbände gerecht. Das zur-
zeit vorhandene Material weist weder die richtige Abmessung noch Oberflächenbeschaffen-
heit auf und entspricht somit nicht dem Gestaltungskonzept. Die breiten Fugen, die aufgrund
der gebrochenen Kanten unumgänglich sind, stellen für mobilitätseingeschränkte Menschen
außerdem eine Herausforderung dar.
Eine Zwischenlagerung und Wiederverwendung an anderen Baustellen ist leider aufgrund
des Platzmangels auf den Bauhöfen nicht möglich.
Die Via Culturalis wird vom Bund als ‚Nationales Projekt des Städtebaus‘ in erheblichem
Maße gefördert. Fördervoraussetzung ist, dass die Umsetzung als ‚Premium-Projekt‘ erfolgt.
Zu der Philosophie des Lupenraumes Via-Culturalis gehört nicht nur eine besondere Ober-
flächenqualität, sondern auch ein besonders hoher Maßstab an die Qualität der Gestaltung
aller Elemente des öffentlichen Raumes, insbesondere der Möblierung. Das neu gestaltete
Element bildet nicht nur die reduzierte Funktion des „Sitzen“ ab, sondern ist ein besonderer
Blickfang, vereint die gestalterischen Elemente des gesamten Entwurfsraumes und stellt so
einen Zusammenhang der Elemente und die Verbindung des Stadtraumes in ihrer Beson-
derheit her. Es ist zudem Ergebnis eines umfangreichen Qualifizierungsverfahrens. Auch das
Gestaltungshandbuch ermöglicht für die internationalen Bereiche Sonderlösungen, die der
besonderen Lage im Stadtraum gerecht werden. Eine Standardbank würde dem Projekt und
dem Besonderen nicht gerecht und ggf. die Förderung als Premium-Projekt gefährden.
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In anderen Abstimmungen hatte das Rechnungsprüfungsamt gezielt auf das Gestaltungs-
handbuch und dessen Kategorien verwiesen.
gez. Harzendorf
Anlage 6_Auszug StEA 16.05.2019
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Anlage 6 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 20.05.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift d er 40. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.05.2019 öffentlich 4.2.3 Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus", Projekte des Mantelprojektes "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung"; hier: Baubeschluss für die Umgestal- tung der Gürzenichstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungs- ermächtigungen 0930/2019 RM Frenzel schlägt vor, sich in der Angelegenheit dem Beschlussvorschlag des Ver- kehrsausschusses anzuschließen. RM Götz schließt sich dem Vorschlag an. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be- schlusses: 1. Der Rat nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes aus dem Programm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ - mit der Um- gestaltung der Gürzenichstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 6.423.776,95 €. 2. Der Rat beschließt - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes aus dem Programm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städ- tebaus - die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Umge- staltung der Gürzenichstraße in Höhe von 300.000 € im Haushaltsjahr 2019 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0- 6612, Nord-Süd Stadtbahn, Wiederherstellung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen. 3. Die Maßnahme ist dahingehend umzusetzen, dass im Kreuzungsbereich Gürzenichstraße/Quatermarkt/Kleine Sandkaul ein Zebrastreifen in einer Breite der Flucht der westlich angrenzenden Gürzenichstraße entsteht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3, Auszug BV 1 vom 09.05.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 10.05.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 09.05.2019 öffentlich 3.7 Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus", Projekte des Mantelprojektes "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung"; hier: Baubeschluss für die Umgestal- tung der Gürzenichstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungs- ermächtigungen, hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd- Stadtbahn, Wiederherstellung 0930/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss (geändert wie Verkehrsausschuss) 1. Der Rat nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwal- tung - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes aus dem Programm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ - mit der Umgestaltung der Gürzenichstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 6.423.776,95 €. 2. Der Rat beschließt - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bun- des aus dem Programm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus - die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Umgestaltung der Gürzenichstraße in Höhe von 300.000 € im Haushalts- jahr 2019 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd Stadtbahn, Wiederherstellung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen. 3. Die Maßnahme ist dahingehend umzusetzen, dass im Kreuzungsbereich Gürzenichstraße/Quatermarkt/Kleine Sandkaul ein Zebrastreifen in einer Breite der Flucht der westlich angrenzenden Gürzenichstraße entsteht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von Linke.
Anlage 4_Stellungnahme des RPA (Stand 08.05.2019)
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14 0%5.2019 143 Herr J. Jünger/Herr Himmelsbach 22105/28666 66 über Dez. VIll Umgestaltung der Gürzenichstraße im Rahmen der Fördermaßnahme „Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung“ RPA-Nr. 2019/0633 Kosten eingereicht (ohne Straßenbeleuchtung): 5.121.029,37 € (Netto), 6.094.024,95 € (Brutto) (entspricht bei 5.620 m? Gesamtausbaufläche einem Ausbaupreis von rund 911,-Euro netto pro m?) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang 20.03.2019 legt das Amt 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung — die Kostenberechnung zur Umgestaltung der Gürzenichstraße im Rahmen der Fördermaßnah- me „Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung“ dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor. Nach Durchsicht der Unterlagen wird der Vorgang wie folgt bewertet: Aus den vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass es sich hier um einen besonders hoch- wertigen Ausbau handelt. Die vorgelegte Kostenberechnung liegt mit ca. 911,- € netto pro m2 Ausbaufläche im Ver- gleich zu den Quadratmeterkosten vergleichbarer abgeschlossener Maßnahmen mit hohem Ausbaustandard mit Natursteinbelägen (z.B. Augustinerplatz, Elogiusplatz und Herrmann- Josef-Platz, ca. 421,-€/m?) über 100 Prozent höher! Allerdings wurden bei der Gürzenich- straße dickere Materialstärken bei den Natursteinplatten (12cm bzw. 14cm statt 10. cm) ge- wählt und es handelt sich hier um einen Vollausbau. In wie fern der Vollausbau und die gewählten Materialstärken notwendig und gerechtfertigt sind, kann nicht beurteilt werden, denn Bodengutachten und eine Bemessung des Oberbaus sind in den Unterlagen nicht enthalten. Eine stichprobenartige Überprüfung der Mengen und Massen ergab keine. Unstimmigkeiten. Die Einheitspreise erscheinen im Vergleich mit den Mittelpreisen vergleichbarer zurücklie- gender Maßnahmen auch unter der Berücksichtigung der jüngsten Baupreissteigerungen überhöht. Die Nebenkosten wurden in der Kostenberechnung berücksichtigt und sind übersichtlich und plausibel aufgestellt. Laut Kostenberechnung wird der auf der Platzfläche vor dem Gürzenich liegende Grauwa- ckepflasterbelag (1.300 m?) aufgenommen und entsorgt und anschließend mit neuem Grau- wackepflaster belegt. Warum das vorhandene hochwertige Natursteinpflaster im Rahmen der Maßnahme nicht wiederverwendet werden kann, ist nicht dokumentiert. Die Wiederver- 12 -2- wendung des Pflasters sollte nicht nur aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen überprüft wer- den, sondern auch aus Umweltaspekten. Zusätzliches Einsparpotential böte auch der Verzicht auf die 34.000,- Euro teure einzelange- fertigte Sitzbank aus Grauwacke (Typ „Via Culturalis“) zugunsten einer Standardbank. Mit freupidlichen Grüßen
Anlage 1: Lageplan Gesamtbereich Gürzenichstraße
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Stufe NatursteinBank Auftakt Kernzone Via CulturalisNatursteinbordeoptisch abgesetztAuftakt Kernzone Via CulturalisNatursteinbordeoptisch abgesetzt 51,7051,87 51,70 51,3049,95 50,85 49,70 52,95 53,00 52,7551,60 51,55 51,35 51,5051,45 51,20 51,05 49,62 50,96 49,30 49,35 47,75 47,80 48,95 48,95 52,9251,8051,60 51,2549,7749,63 49,44 49,5747,6447,56 50,0050,26 50,33 50,05 50,1349,87 (51,90) (51,75)(51,68) (53,00) (52,92)(51,72) (52,90)(53,02) (52,94)(52,95) (52,98) (53,20) (53,05) (53,01) (53,10) (53,19) (53,32) (53,20) (53,12) (53,00) (51,41) (51,48) (50,41) (49,34)(48,97) (49,74) (49,10) (49,34)(49,47)(49,17)(49,62) (48,73)(48,83)(48,64)(48,50)(48,37)(48,53) (48,70)(48,60) (48,75)(48,69) (48,67) (48,50) (48,56)(48,54) (48,38) (47,61)(47,87) (47,65)(47,80)(47,66) (47,81)(47,62) (47,56)(47,54) (47,62)(47,66)(47,53) (47,24) (48,34) (51,81) (50,55)(50,44)(50,23)(50,30) (49,82)(49,89)(49,84) (53,20) (53,17)(53,17) (49,33) (49,68)(49,87)(49,34) (48,69)(48,47) (49,59) (47,93)(47,65)(48,02)(47,99)(47,61)(47,64) (47,67)(47,53)(47,53) (47,60) (47,35) (47,19) (48,37)(48,41)(48,36)(47,99)(48,01)(47,77)(47,12)(47,07) (47,02) (47,30) (47,70) 50,5050,3550,2350,41 50,6550,3350,50OKM50,82 OKM50,8250,45 50,00 49,8550,05 51,55 49,70 49,68 49,5249,70 49,6049,5849,3949,50 49,40 49,35 Fahnenmast 2,5%2,5% 1,5%2,0%2,5%2,5% 2,5%3,0%2,0%2,5% 2,5% 3,5% 2,0% 3,5% 2,0% 3,5% 2,5% 2,5%2,5%2,5%0,7% 2,0%1,5% 2,5%2,5%2,5% 2,5% 2,5% 2,0%3,5%2,0% 2,5%2,5%2,5% 2,0% 2,8% 2,8% Auftakt Kernzone Via CulturalisNatursteinborde optisch abgesetzt Stahlkante Kleine Sandkaul Quatermarkt 0DUWLQVWUDH 0DUWLQVWUDH *URH6DQGNDXO Bolzengasse *U]HQLFKVWUDH In der Fleischhalle *U]HQLFKVWUDH Geyergasse *QWHU:DQG3ODW] *U]HQLFK Zone$XHQJDVWURQRPLH $XHQJDVWURQRPLHRestaurant Ladezone 12,0x2,5m *U]HQLFKTXDUWLHU 24 22 2018 3 28108 6 30 32 474543 27 25 16-20 10 8 21a-c 21a 21 19 17 2-4 Ladezone 12,0x2,5m Reiterdenkmal P|JOLFKH$XHQJDVWURQRPLH Heumarkt $XJXVWLQHUVWUDH Auftakt Kernzone Via CulturalisNatursteinborde optisch abgesetzt Auftakt Kernzone Via CulturalisNatursteinborde optisch abgesetzt Auftakt Kernzone Via CulturalisNatursteinborde optisch abgesetzt P|JOLFKH$XHQJDVWURQRPLH P|JOLFKH$XHQJDVWURQRPLH 50,75 .HOOHUJHVFKR Auftakt Kernzone Via CulturalisPflasterstreifen mit Stahlkante Auftakt Kernzone Via CulturalisPflasterstreifen mit Stahlkante 1LFKW|IIHQWOLFKJHZLGPHWHU6WUDHQUDXP (51,40) (51,53) (51,51)(51,24) (51,51) (51,44) (51,40) (51,35)(51,52)51,30(51,37)51,40 2,0%(49,95)49,95 /(*(1'()h50$7(5,$/,(1$XHQDQODJHQ.* +|KHQ3ODQXQJ+|KHQ%HVWDQG*HIlOOHULFKWXQJ BestandPlanungPflasterbelag GehwegGrauwackeNatursteinpflaster 15/15/12 cmmit Abschlusssteinen,diagonaler Kreuzverband,gebundene BauweisePflasterbelag FahrbahnGrauwackeNatursteinpflaster 30/15/14 cmmit Abschlusssteinen,diagonaler Pfeilverband,ungebundene Bauweise Topographie %HIHVWLJWH)OlFKHQ Pflasterstreifen GrauwackeNatursteinmosaikpflaster5/7 cm, ReihenverbandEinfassungen / Bauteile Ausstattung / Einbauten Hydrant / Schieberkappe(Bestand)Kabelschachtdeckelauspflasterbar Schaltkasten (Bestand)0DUNLHUXQJVNQ|SIH/DGH]RQHAluminium, 5,0cm 6WUDHQHLQODXI[FP MastleuchteTyp: Modullum Midi$EIDOOEHKlOWHUTyp: Colonia Plus)DKUUDGEJHOTyp: Gotik / 'Haarnadel' Schachtdeckel*XHLVHQ6WDGWZDSSHQ Natursteinbord GranitFlachbord / Rundbord 100/30/15cm,OK +- 0cm, AbschlussbordStahlkanteFlachstahl 250/8mm,Abschluss PflasterstreifenNatursteinbord GranitRundbord R3 100/30/15cm,OK +3cmPflasterrinne GrauwackeNatursteinpflaster,15/30,5/12cm, Fahrbahnrinne Pflasterrinne GrauwackeNatursteinpflasterplatten,100/30/14cm, Gehwegrinne Mauerscheiben Grauwacke1DWXUVWHLQEO|FNHFPEinfassung / Abschluss StufenanlageNatursteinstufen GranitBlockstufen 100/38/13cm,Einbau als SchleppstufenNatursteinbord GranitTiefbord 100/15/30cm,PflanzbeeteinfassungBaumscheiben PStahlbandeinfassung 10x30mm,mit Wassergebundener Wegedecke 3IODQ]IOlFKHQVegetation Baum, BestandBaum, Neupflanzung WassergebundeneWegedeckemit umlaufender Stahlkante Bearbeitungsgrenze BaugebietGrenzen BankTyp: Via CulturalisTaktiles LeitsystemLeitstreifen GranitNatursteinpflasterplatten,60-80/30/12cmAufmerksamkeitsfeldGrauwackeNatursteinnoppenplatten,15/15/12cmAufmerksamkeitsfeld BetonBetonsteinnoppenplatten,FPZHL)XJlQJHUEHUZHJBeschichteter Asphalt,Grauwacketon mit9HUNHKUVEHVFKLFKWXQJZHL $OOH0DHVLQGYRU2UWDXILKUH5LFKWLJNHLW]XEHUSUIHQ8QNODUKHLWHQVLQGPLWGHU%DXEHUZDFKXQJYRU2UWDE]XVWLPPHQ=XU%DXDXVIKUXQJIUHPGHU)DFKSODQXQJHQPVVHQGLHMHZHLOLJHQDNWXHOOHQ$XVIKUXQJVSOlQHGHU)DFKSODQHUYHUZHQGHWZHUGHQ Planinhalt *HSUIW5037HDPOHLWXQJ Datum :HLWHUJDEHVRZLH9HUYLHOIlOWLJXQJGLHVHU8QWHUODJH9HUZHUWXQJXQG0LWWHLOXQJ,KUHV,QKDOWVLVWQLFKWJHVWDWWHWVRZHLWQLFKWDXVGUFNOLFK]XJHVWDQGHQZuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten. IndexBemerkungDatumName Plannummer Leistungsphase 0DVWDEIndexFormat+|KHQEH]XJbearbeitet 3ODQlQGHUXQJVOLVWH x1550420 Druckdatum 12.10.2018.??9LD&XOWXUDOLV?/3+?B3ODQZHUNB(QWZXUI?B3OlQHB$NWXHOO?BBOSBB&GZJ *HSUIW5033URMHNWOHLWXQJ Projekt Bauherr Baubereich ([WHUQH3OlQHAmtlicher VermessungsplanArchitektPlanstandVerfasserPlannummer 6WDGW.|OQAmt 66Datum / Unterschrift(LQWUlJHEHUQRPPHQ keine(LQWUlJH(LQWUlJH Rheinenergiezur KenntnisDatum / Unterschrift6WDGW.|OQAmt 61Datum / Unterschrift 6WDGW.|OQAmt 66/664/1Datum / Unterschrift 6WDGW.|OQAmt 61/611Datum / Unterschrift 6WDGW.|OQAmt 66/665/2Datum / Unterschrift 6WDGW.|OQAmt 61/611/2Datum / Unterschrift AWBzur KenntnisDatum / UnterschriftN.N.Datum / Unterschrift(LQWUlJHEHUQRPPHQ keine(LQWUlJH(LQWUlJH freigegebenPLW(LQWUlJHQ freigegebenRKQH(LQWUlJH (LQWUlJHEHUQRPPHQ keine(LQWUlJH(LQWUlJH (LQWUlJHEHUQRPPHQ keine(LQWUlJH(LQWUlJH freigegebenPLW(LQWUlJHQ freigegebenRKQH(LQWUlJH (LQWUlJHEHUQRPPHQ keine(LQWUlJH(LQWUlJH (LQWUlJHEHUQRPPHQ keine(LQWUlJH(LQWUlJH freigegebenPLW(LQWUlJHQ freigegebenRKQH(LQWUlJH 6WDGW.|OQAmt 67Datum / Unterschrift(LQWUlJHEHUQRPPHQ keine(LQWUlJH(LQWUlJH6WDGW.|OQAmt 67/671Datum / UnterschriftN.N.Datum / Unterschrift(LQWUlJHEHUQRPPHQ keine(LQWUlJH(LQWUlJH(LQWUlJHEHUQRPPHQ keine(LQWUlJH(LQWUlJH 6WDGW.|OQ'LH2EHUEUJHUPHLVWHULQStadtplanungsamt6WlGWHEDXOLFKH3URMHNWHXQG6WDGWJHVWDOWXQJ3ODQXQJ6WDGWEH]LUNWilly-Brandt-Platz 2.|OQ 17-020_Via CulturalisEntwurf - Plangebiet GesamtEntwurfsplanung*U]HQLFKVWUDH17-020_3_lp_01 18.08.20171:250_C JE / KH / MTNHN Bonn, den 04.10.2018Bonn, den 04.10.2018 _AAnpassung Mauer Bereich Stufenanlage, 21.06.2018MT $QSDVVXQJ+|KHQ%HUHLFK6WXIHQDQODJHXQG)DVVDGHQDQVFKOXVV*U]HQLFK'DUVWHOOXQJ.HOOHUJHVFKR*U]HQLFKbQGHUXQJHQDP3ODQNRSI_B$QSDVVXQJ1DWXUVWHLQPDWHULDOLHQJHP0XVWHUIOlFKH*U]HQLFKVWUDH30.08.2018MT Darstellung taktiles Leitsystem_C0LW]HLFKQXQJGHU$PWVOHLWXQJHQ6WDGW.|OQ04.10.2018MT 10.07.20176WDGW.|OQn. a.TT.MM.JJJJn. a.n. a. FachplanungTT.MM.JJJJn. a.n. a. gez.13.09.2018 / Klaus Harzendorf gez.12.09.2018 / Dr. Joachim Bauer gez.$QQH/XLVH0OOHU gez. Joachim Eversgez. Joachim Evers gez.12.09.2018 / Arne Wrobel, Michelle Lieber
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025
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Dezernat, Dienststelle
III/66/660/2
Vorlagen-Nummer
0930/2019
Stand: 10.12.2025
Sachstandsbericht
Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus",
Projekte des Mantelprojektes "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung";
hier: Baubeschluss für die Umgestaltung der Gürzenichstraße sowie Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen
Beschluss:
1. Der Rat nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich
der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes aus dem Programm „Förderung von Investitio-
nen in nationale Projekte des Städtebaus“ - mit der Umgestaltung der Gürzenichstraße mit Ge-
samtkosten in Höhe von 6.423.776,95 €.
2. Der Rat beschließt - vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes aus dem Pro-
gramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus - die Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen für die Umgestaltung der Gürzenichstraße in Höhe von
300.000 € im Haushaltsjahr 2019 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Fi-
nanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord-Süd Stadtbahn, Wiederherstellung, Teilplanzeile 8 – Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen.
3. Die Maßnahme ist dahingehend umzusetzen, dass im Kreuzungsbereich Gürzenichstraße/Qua-
termarkt/Kleine Sandkaul ein Zebrastreifen in einer Breite der Flucht der westlich angrenzenden
Gürzenichstraße entsteht.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die baulichen Maßnahmen zur Umgestaltung der Gürzenichstraße wurde zwischen März
2022 und November 2024 umgesetzt. Am 04.12.2024 erfolgte die Bauabnahme.
Nächste Schritte:
Die Maßnahme ist abgeschlossen, weshalb keine weiteren Bearbeitungsschritte folgen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
entfällt
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0930/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.04.2019
- Erstellt
- 08.03.2019 09:57