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3828/2016

Sperrung des Zollstocker Weges zum Schutz von Erdkröten

Mitteilung Ausschuss 31.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 20.02.2017, TOP 10.2.2

Anlage 2 - Vorschlag BV 2

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Varianten

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Anlage 2 - Vorschlag BV 2

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Mitteilung Ausschuss

13608 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer  31.01.2017 
 3828/2016 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 02.02.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.02.2017 
 
Sperrung des Zollstocker Weges zum Schutz von Erdkröten 
 
Zur Problematik der Krötenwanderung im Bereich des Zollstocker Weges 
 
Der nördliche Bereich des Zollstocker Weges bis zur A 4 verläuft zwischen dem Kalscheurer Weiher 
und einem westlich gelegenen Gehölzstreifen. Während der Gehölzstreifen vielen Erdkröten (Bufo 
bufo) als Lebensraum dient, stellt der Kalscheurer Weiher ein wichtiges Laichgewässer für diese Am-
phibien dar. In Abhängigkeit von der Witterung wandern die fortpflanzungsbereiten Individuen im 
Frühjahr ab einer Temperatur von ca. 5° Celsius zu den Laichgewässern, um sich zu paaren und ab-
zulaichen. Hunderte Erdkröten müssen daher den Zollstocker Weg überqueren und halten sich dabei 
auch länger auf dem feuchten und vom Tage noch warmen Asphalt auf. 
 
Der Zollstocker Weg ist die Zufahrt für Kraftfahrzeuge zu den Kleingartenvereinen Köln Höningen, 
Schiffhof, Neuenhof und Steinhügel und infolge dessen tagsüber entsprechend stark frequentiert. Die 
Kleingartenvereine Efferenweg, Konraderhöhe III und Distelfink sind entweder über den Efferenweg 
oder über die Jägerstraße zu erreichen (Anlage 1). 
 
Der Zollstocker Weg wird allerdings auch nachts stark befahren, da sich in diesem Bereich ein Stra-
ßenstrich etabliert hat. 
 
 
Zur Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 21.04.2015 
 
In der Sitzung am 21.04.2015 wies SE Herr Schallehn darauf hin, dass am Zollstocker Weg sehr viele 
Erdkröten überfahren werden. Er selbst habe an einem Tag 100 überfahrene Kröten gezählt und Kon-
takt mit der Fachverwaltung aufgenommen, die das Problem ebenfalls erkannt und die Aufstellung 
von Pfählen vorbereitet habe. Dies sei allerdings nicht geschehen, weshalb weitere unzählige Tiere 
überfahren worden seien. 
 
Neben dem Hinweis auf das Caretta-Urteil regte Herr Schallehn an zu prüfen, ob für die Mitglieder 
des dortigen Kleingartenvereins eine neue Zuwegung über die Straße „Am Eifeltor“ hinter der Tank-
stelle eingerichtet werden könne. 
 
 
Zum Beschluss der BV Rodenkirchen am 07.03.2016 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 07.03.2016 wurde nachfolgendem Antrag der 
Fraktion die Grünen (AN/0163/2016 unter TOP 8.1.5) einstimmig zugestimmt:

2 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, in Absprache mit den Betroffenen eine alternative Zuwegung zu den 
Kleingartenanlagen einzurichten, z.B. über die Straße „Am Eifeltor“ an der im Kartenausschnitt blau 
markierten Stelle (Koordinate 50.885656, 6.924728). Der Zollstocker Weg wird dann im rot dargestell-
ten Bereich (von Koordinate 50.894214, 6.927769 bis 50.890387, 6.927946) für Kraftfahrzeuge ge-
sperrt. Zudem werden von der Verwaltung Möglichkeiten geprüft, um auf der Zuwegung einen KFZ-
Verkehr durch andere Nutzer (wie der Freier des Straßenstrichs) wirksam zu unterbinden (z.B. mittels 
einer Schranke). 
Die Sperrung erfolgt möglichst noch vor der Krötensaison 2016. 
 
Hinweis:  Die Vorschläge zur Absperrung des Zollstocker Weges und der Zufahrt von der Straße 
„Am Eifeltor“ aus der Sitzung vom 07.03.2016 sind in dem als Anlage 2 beigefügten 
Luftbild erkennbar. 
 
 
Zur Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 28.04.2016 
 
Zur Sitzung des Ausschusses am 28.04.2016 wies die Verwaltung die Ausschussmitglieder in Form 
einer schriftlichen Beantwortung darauf hin, dass sich die Suche nach einer zufriedenstellenden Lö-
sung für den Zollstocker Weg als besonders schwierig erwiesen habe. Die Durchführung der nächtli-
chen, temporären Sperrung scheiterte am Widerstand der Betroffenen und der fehlenden Sicherheit 
bei der Durchführung der Absperrung durch die ehrenamtlichen Amphibienschützer. Zu diesem Zeit-
punkt hatte sich der Verein „Unser Kalscheurer Weiher e.V.“ bereitgefunden, einen durch die Verwal-
tung bereitgestellten mobilen Amphibienzaun aufzustellen und zu betreuen.  
Als dauerhafte Lösung werde seitens der Verwaltung die Umsetzung einer ganzjährigen Sperrung 
des Zollstocker Weges angestrebt. 
 
Bei einer permanenten Sperrung des Zollstocker Weges muss die Zufahrtsmöglichkeit für die Klein-
gärtner und der Gastronomiebetriebe sowie Rettungsfahrzeuge weiterhin gesichert sein. Für alterna-
tive Zufahrtsrouten stünden aktuell folgende Varianten zur Diskussion: 
 
1. Zufahrt über „Am Eifeltor“ 
2. Zufahrt über Brühler Landstraße / Jägerstraße (parallel A 4) 
3. Zufahrt über Efferenweg 
4. Zufahrt über die eventuell dort verlaufende B 51 (geplante Ortsumgehung Meschenich) 
In der nachfolgenden Diskussion wurde die Verwaltung u.a. darauf hingewiesen, nicht nur den Bau 
alternativer Zufahrten zu prüfen sondern auch über sinnvollere, kostengünstigere und landschafts-
schonendere Varianten nachzudenken. 
 
 
Zum Ergebnis des verwaltungsinternen Abwägungsprozesses  
 
Im Zuge des anschließenden Abwägungsprozesses wurden neben den oben genannten Alternativen 
1 bis 4, die auf Neubaumaßnahmen in Form von Versiegelungsarbeiten oder erheblichen Eingriffen in 
Natur und Landschaft basieren, auch die Varianten betrachtet, aus deren Umsetzung nur geringe 
Kosten bzw. unerhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft resultieren (Varianten A bis C). Es han-
delt sich hierbei um die Varianten, bei denen der Zollstocker Weg weiterhin genutzt werden könnte, 
die Tiere aber dennoch geschützt werden. 
 
Nachfolgend zunächst die Darstellung der Varianten A bis C, die ausschließlich den Zollstocker Weg 
betreffen:

3 
 
 
 Variante A: Mobile Amphibienleiteinrichtung (Krötenzaun) 
 
Im Frühjahr 2016 wurden die Erdkröten durch eine mobile Amphibienleiteinrichtung vor dem 
Überfahren geschützt. Dieser „Krötenzaun“ wurde von der Verwaltung zur Verfügung gestellt 
und durch den Verein „Unser Kalscheurer Weiher e.V.“ aufgebaut und betreut. 
Sowohl der Aufbau als auch die tägliche Betreuung, die in die Fangeimer gefallenen Tiere 
müssen mindestens zwei Mal täglich über die Straße zum Kalscheurer Weiher getragen wer-
den, stellen einen sehr hohen Personalaufwand dar, der aus Kostengründen nur ehrenamtlich 
umsetzbar ist. Da von einem solch hohen ehrenamtlichen Engagement erfahrungsgemäß 
nicht über einen längeren Zeitraum ausgegangen werden kann, stellt eine mobile Amphibien-
leiteinrichtung keine dauerhafte Lösung dar. 
 
 Variante B: Dauerhafte Schutzanlagen an Straßen 
 
Dauerhafte Schutzanlagen an Straßen bestehen aus Sperreinrichtungen, Leiteinrichtungen 
und amphibiengerechten Durchlässen. Sperreinrichtungen haben die Aufgabe, Amphibien von 
der Straße fernzuhalten. Diese Schutzanlagen dienen der Vernetzung bzw. Wiedervernetzung 
von Amphibienlebensräumen. 
 
Die Sperreinrichtungen müssen beidseitig den gesamten Wanderkorridor erfassen. Zur Si-
cherheit der Tiere müssen sie darüber hinaus 50 Meter über die Breite des Korridors hinaus-
gehen. Die Amphibiendurchlässe sollten idealerweise in einem Abstand von 30 Metern einge-
baut werden (Näheres zu dieser Thematik enthält das „Merkblatt zum Amphibienschutz an 
Straßen“ vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen). 
 
Die Kosten für die Errichtung einer derartigen Anlage, die als Alternative zur Komplettsperrung 
des Zollstocker Weges aus artenschutzrechtlicher Betrachtung als optimal zu bewerten ist, 
dürften anlässlich der besonderen topographischen Gegebenheiten mit einem höheren sechs-
stelligen Betrag zu beziffern sein. Hinzuzurechnen ist der jährliche Pflegeaufwand für das 
Freihalten der Sperr- und Leiteinrichtungen und die Pflege der Durchlässe. 
 
 Variante C: Nächtliche Sperrung des Zollstocker Weges mit Schranke 
 
Die nächtliche Sperrung des Zollstocker Weges mit einer Schranke war einer der ersten Lö-
sungsansätze, die seitens der Verwaltung erwogen wurde, scheiterte jedoch an der Umsetz-
barkeit. 
 
Die nächtliche Sperrung wurde seitens der Kleingärtner grundsätzlich abgelehnt, weil sich 
niemand fand, der die Schranke abends schließt und morgens wieder öffnet. Verwaltungssei-
tig kann dies nicht geleistet werden. 
 
Es ist darüber hinaus nicht auszuschließen, dass Kleingärtner den Weg aus der Anlage her-
aus auch zu später Stunde nutzen wollen, dann vor einer verschlossenen Schranke stehen 
und den Bereich mangels Alternative nicht verlassen können. 
 
Letztlich macht die Verwaltung immer wieder die Erfahrung, dass Schranken ein leichtes Op-
fer des Vandalismus darstellen. Bis zur Reparatur oder Neuaufstellung einer Schranke verge-
hen dann leicht einige Wochen, in denen die betroffenen Bereiche wieder befahren werden. 
 
Zu den Varianten 1 bis 4 (Sperrung des Zollstocker Weges und Umleitung des Verkehrs):

4 
 
Vorangeschickt der Hinweis, dass bei allen nachfolgend aufgeführten Varianten eine Absperrung des 
Zollstocker Weges mit Drängelgitter, wie in Anlage 2 dargestellt, erforderlich ist, um eine Befahrung 
zu unterbinden. 
 
 
 Variante 1: Zufahrt auf den Zollstocker Weg über „Am Eifeltor“ 
 
Die seitens der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorgeschlagene Neuerrichtung einer Zufahrt 
in die Kleingartenanlagen von der Straße „Am Eifeltor“ (Anlage 2) würde eine ganzjährige 
Sperrung des Zollstocker Weges im Bereich nördlich der A 4 ermöglichen, sie ist aber leider 
nicht umsetzbar. 
Zum einen würde die Neuerrichtung dieser Zufahrt dazu führen, dass der erforderliche Lärm-
schutz in diesem Bereich nicht mehr realisiert werden könnte. Zum anderen stellt eine Zu- o-
der auch Abfahrt von einer Bundesstraße in bzw. aus dem Bereich der Kleingärten generell 
ein zu großes Unfallrisiko dar. Das Gefährdungspotential würde sich noch deutlich erhöhen, 
wenn die Straße „Am Eifeltor“ im Zuge der Realisierung der Ortsumgehung Meschenich vier-
spurig ausgebaut wird, da sich das Verkehrsaufkommen dann deutlich erhöht. 
 
 Variante 2: Zufahrt über die Jägerstraße 
 
Die Ertüchtigung der Jägerstraße im Bereich parallel zur A 4 würde einen massiven Eingriff in 
Natur und Landschaft darstellen, der nur dann genehmigungsfähig ist, wenn keine weniger 
beeinträchtigende Alternative existiert. 
 
 Variante 3: Anbindung über vorhandene Leitungstrasse 
 
Ein Anbindung der Kleingartenanlagen Höningen, Neuenhof und Schiffhof als Verlängerung 
des Efferenweg über die Leitungstrasse zwischen den Kleingartenanlagen Steinhügel und 
Distelfink ist, ausgehend von der aktuellen Situation, mit den geringsten Eingriffen in Natur- 
und Landschaft verbunden, da lediglich eine Ausweichbucht mit wassergebundener Decke 
(Schotter) erstellt werden müsste. Andererseits wird der mit wassergebundener Decke ausge-
führte Efferenweg einer dauerhaften Beanspruchung durch den KFZ-Verkehr nicht lange 
standhalten. Sollte diese Anbindung dauerhaft etabliert werden, müsste der Weg asphaltiert 
und auch verbreitert werden, um den Status eines Provisoriums zu überwinden. 
 
 Variante 4: Zufahrt über geplante Verlängerung der Ortsumgehung Meschenich 
 
Eine Anbindung über die neu geplante B51 ist ebenso wir die Variante 1 aus verkehrstechni-
scher Sicht nicht umsetzbar. Abgesehen davon ist die Festlegung der Streckenführung nicht 
abgeschlossen und der Beginn der Planungsumsetzung noch nicht abzusehen. 
 
 
Abwägungsergebnis 
 
Nachdem die möglichen Varianten mit ihren Vor- und Nachteilen abgestimmt wurden, kam die Ver-
waltung zu folgendem Ergebnis: 
 
Verworfene Varianten 
 
Die Varianten A und C sind zu verwerfen, da sie keine auf Dauer praktizierbaren Varianten darstellen.

5 
 
Die Varianten 1 und 4 werden verworfen, da sie nicht genehmigungsfähig sind bzw. die Umsetzung 
anderer Vorhaben (Lärmschutzwand) verhindert würde. 
 
Die Variante B wird derzeit aus Kostengründen nicht in Erwägung gezogen. 
 
Bleiben optional die Varianten 2 (Jägerstraße) und 3 (Efferenweg). 
 
Variante 3 (Efferenweg) als provisorische Lösung für eine Saison 
 
Da bereits ab Mitte Februar, abhängig von der Witterungslage, mit dem Beginn der Krötenwanderung 
zu rechnen ist, wird die Verwaltung provisorisch die Variante 3 realisieren, wobei die Ausweichbucht 
in wassergebundener Decke realisiert wird. 
 
Der Zollstocker Weg soll gemäß dem Vorschlag der BV Rodenkirchen abgesperrt werden; die Ver-
waltung wird dies mit Drängelgittern umsetzen. Die Sperrung soll allerdings nur temporär in der Zeit 
vom 15. Februar bis zum 30.April 2017 während der Wanderzeiten der Erdkröten erfolgen, da nicht 
damit zu rechnen ist, dass der Efferenweg dem Verkehrsaufkommen der gärtnerischen Hauptsaison 
genügen wird. 
 
Auf Schildern soll sowohl im Bereich des Zollstocker Weges auf die Sperrzeiten als auch auf die al-
ternative Zuwegung über den Efferenweg hingewiesen werden. 
 
Variante 2 (Jägerstraße) als Dauerlösung 
 
Die Verwaltung wird sich vor Ort ein detailliertes Bild von den Maßnahmen machen, die für die Er-
tüchtigung der Jägerstraße erforderlich sind. 
Da die durchzuführenden Rodungs- bzw. Fällmaßnahmen in einem Landschaftsschutzgebiet liegen, 
ist für deren Umsetzung eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans erforderlich. Dem-
entsprechend müsste der Naturschutzbeirat diesem Vorhaben zustimmen. 
 
Als denkbarer Ausgleich wurde im Vorfeld erwogen, den betroffenen Bereich des Zollstocker Weges 
zu entsiegeln und dauerhaft für den KFZ-Verkehr zu sperren. 
 
Bei einem positiven Votum des Beirats könnten die erforderlichen Maßnahmen noch im Jahre 2017 
umgesetzt werden. 
 
Die betroffenen Kleingartenvereine werden schriftlich über die geplanten Maßnahmen informiert.  
 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 1 - Varianten

315 Zeichen

Bestandssituation mit den möglichen Varianten. Die fett dargestellten Bereiche der Varianten zeigen den Bereich, 
in denen – je nach Variante - ein Eingriff notwendig wäre. 
Derzeitige Situation 
Variante 2 
Variante 1 
Tote ErdkKröten 
Variante 3 
Variante 4 
Möglicher Verlauf der 
Verlängerung der OU-
Meschenich

Beratungsverlauf (2)

02.02.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.02.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3828/2016
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
31.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27