Mandari Insight

A-H/0023/2020

Anlegen von Blüh- und Wildblumenwiesen in Amelsbüren-Süd

Antrag an die BV Hiltrup 16.11.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 03.12.2020, TOP 6.7

Stellungnahme zum Antrag A-H/0023/2020

· application/pdf

Ansehen

Antrag A/H-0023-2020

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme zum Antrag A-H/0023/2020

2997 Zeichen

67.22.0016 11.08.2021

Frau Winter . 6821
Stadt
Fa no nster

Hiltrup

19 Aug, Pr
Amt 33.23 ‘ 9. 2021 Ara
Bezirksverwaltung Hiltrup En

über Herrn Stadtrat Peck y N )

Antrag Ifd. Nr. A-H/0023/2020 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-
Hiltrup "Anlegen von Blüh- und Wildblumenwiesen in Amelsbüren-Süd"

Ich bitte Sie, an die Mitglieder der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup in ihrer nächsten Sit-
zung folgende Informationen weiterzuleiten:

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat im o.g. Antrag die Prüfung der
und Kostenermittlung für die Anlage von Blüh- und Wildblumenwiesen auf den u.g. Flurstü-
cken in Amelsbüren-Süd angeregt, zudem die Einstellung eines Budgets von 2.500,- Euro im
kommenden Haushalt.

Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit bewertet die Idee zur Anlage von Blüh-
und Wildblumenwiesen auf öffentlichen Grünflächen in Münster generell positiv. An etlichen
Standorten in Münster wurden bereits Blühflächen angelegt, zudem befinden sich weitere
Projekte in der Planung und mögliche Erweiterungsflächen werden gesucht und geprüft. Da-
bei ist zu beachten, dass zur Gewährleistung des langfristigen Erfolgs einer solchen Maß-
nahme ein angemessener Planungsvorlauf unumgänglich ist. Potenzielle Erweiterungsflä-
chen müssen auf Standorteignung und Umsetzbarkeit geprüft werden, um Nutzungskonflikte
zu vermeiden und eine adäquate Folgepflege zu gewährleisten. Im Anschluss muss die An-
lage geplant und umgesetzt werden, letzteres ist nur im Frühjahr oder Spätsommer möglich.
Über die bereits geplanten Maßnahmen hinausgehende Blühwiesen-/Blühstreifenprojekte
können daher erst.in Angriff genommen werden, wenn das dafür notwendige Personal zur

N steht.

Die detaillierte Prüfung der Flächen und die Umsetzung der Maßnahme im Falle einer Eig-
nung sind daher für das Jahr 2022 vorgesehen. Eine erste Vorprüfung der im Antrag ge-
nannten Flurstücke ergab folgendes Ergebnis:

+ Amelsbüren, Flur 21, Flurstücke 307 und 691:

Eine kleinflächige Anreicherung der wegbegleitenden Grünflächen (vgl. Abb. 1) er-
scheint hier sinnvoll und umsetzbar, die Folgepflege müsste noch geprüft werden. Ei-
ne Blühflächenanlage würde einen positiven Beitrag zur Biodiversität leisten, das
Blühangebot für Insekten erweitern und zur optischen Aufwertung des Bereichs bei-
tragen. Die Flurstücke werden daher als potenzielle Erweiterungsflächen in die Pla-
nungen für die Folgejahre aufgenommen.

Die Kostenschätzung für die Anlage von Blühflächen auf den in Abb. 1 dargestellten
Flächen ergibt 6.350,- Euro.

Amelsbüren, Flur 21, Flurstück 564:

Die Fläche eignet sich nur sehr bedingt für eine Blühflächenanlage. Sie wird als Aus-
gleichsfläche geführt, verpachtet und in großen Teilen durch den angrenzenden Wald
beschattet. Sie wird daher nicht mit in die Planungen für die Folgejahre aufgenom-
men.

K.67_22\Stellungnahmen\Anträge BV-H\A-H 0023 2020 Anlegen von Blüh- und Wildblumenwiesen in Amelsbüren-Süd\20210811_Antwort BV A-H_0023_2020 -

Antrag A/H-0023-2020

1753 Zeichen

11. Nov. 2020

CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-H

Münster, den 08.11.2020

Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung- Hiltrup am 03.12.2020
Anlegen von Blüh- und Wildblumenwiesen in Amelsbüren- Süd

Die Bezirksvertretung möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlage von Blüh- und
Wildblumenwiesen im Bereich Amelsbüren-Süd entlang des Vorfluters
Tengenkamp / Wiedeicken zu prüfen und die Kosten der Anlage zu
ermitteln.

2. Weiterhin möge die Bezirksvertretung beschließen, im kommenden
Haushalt hierfür ein Budget von 2.500 € einzustellen.

Begründung:

Im Bereich der Flurstücke der Gemarkung Amelsbüren Flur 21 sind die
Flächen der Flurstücke 691 Tengenkamp mit 14.210 m?, 307 Wiedeicken
mit 11.124 m? und 654 Tengenkamp (Wiese) mit 14.560 m? als
Erholungsflächen ausgewiesen. An den dort vorhandenen Wegen sind
Rasenflächen angelegt, die kontinuierlich gemäht werden. Um .nun hier
einen ökologischen Mehrwert zu erreichen und für Bienen und andere
Insekten einen zusätzlichen Lebensraum zu schaffen, ist die Anlage von
Blüh- und Wildblumenwiesen hier sinnvoll. Ebenfalls würden die Wiesen das
Bild der Grünanlage aufwerten. Die Größen der einzelnen Flächen können
in Zusammenarbeit mit dem Amt für Grünflächen und Naturschutz
festgelegt werden.

Zur besseren geografischen Einordnung ist als Anlage ein Übersichtsplan
des Gebietes beigefügt.

Für die Fraktion

gez.

Martin Schulze-Werner
Götz Raisner

CDU-Kreisverband Münster e.V. Kreisgeschäftsstelle
Mauritzstraße 4-6 .48143 Münster Telefon (02 51) 41842-0 + Telefax (02 51) 41842-44
Post@cdu-muenster.de Konto 13 13 18» BLZ 400 501 50
hitp://www.cdu-muenster.de Sparkasse Münsterland Ost

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Hiltrup

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Tengenkamp
  • Mauritzstraße 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
A-H/0023/2020
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
16.11.2020
Erstellt
16.11.2020 10:23