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1059/2020

Baubeschluss zur Sanierung der Domtreppe

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 10.21

Anlage 3 Stellungnahme 69 KOB 2020/0634

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Anlage 1 Lageplan Domtreppe Ansicht

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Stellungnahme 14 KOB 2020/0634

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2023

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Anlage 3 Stellungnahme 69 KOB 2020/0634

3228 Zeichen

ANLAGE 3 
/ 2 
Sanierung der Domtreppe in Köln am Kölner Dom Bahnhofsvorplatz Süd 
Stellungnahme zum Anschreiben des Rechnungsprüfungsamtes vom 13.05.2020 
RPA-Nr. KOB 2020/0634 
 
Hinweise  RPA  Stellungnahme der Verwaltung  
Die Schadensanalyse ist weiterhin nicht 
abgeschlossen. So fehlen beispielsweise 
Berechnungen zur Wärmeausdehnung 
der Treppenanlage für den Ist- und Soll- 
zustand 
Die Schadensanalyse ist abgeschlossen. 
 
Eine Berechnung zur Wärmeausdehnung wur- 
de für die Neuverlegung der Granitblockstein- 
stufen mit den nötigen Dilatationsfugen durch 
den Tragwerksplaner erstellt. 
 
Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflos- 
sen. 
Die vermutete Schadensursache für die 
Geländer ist weiterhin nicht belegt. Ge- 
fahr einer „Dauerbaustelle“ 
Bei dem ersten Schadensbild im Jahr 2011 
und bei späteren Schäden ist festgestellt wor- 
den, dass der Materialabbruch an den ge- 
schweißten Handläufen einem Mangel bei der 
Bauausführung geschuldet sind. 
 
Die Bauteile wurden stumpf gestoßen (ohne 
Phasenausbildung) und verschweißt. Danach 
wurde die Schweißraupe bündig mit dem seit- 
lich liegendem Material mechanisch abgearbei- 
tet. Der Effekt war, dass es lediglich im Ober- 
flächenbereich zu einer Verschweißung kam. 
Die mangelnde Durchschweißung ist als 
Schadensursache anzusehen. 
 
Eine „Dauerbaustelle“ kann durch fachgerech- 
te Ausführung der Schweißarbeiten ausge- 
schlossen werden. 
 
Für die Fugen zwischen den Stufen wur- 
de vom Planer ein Fugenprofil gewählt, 
welches nicht für den Außenbereich zu- 
gelassen ist. 
 
Das in der aktuellen Planung ausgewählte 
Sandwichfugenprofil mit EPMD-Einlage ist für 
den Einsatz im Außenbereich zugelassen.  
 
Ein entsprechendes Prüfzeugnis liegt der Ver- 
waltung vor. 
Eine abschließende Abstimmung mit 
dem Inhaber der Urheberrechte für die 
Domtreppe konnte wegen der aktuellen 
Corona- Pandemie bisher nicht stattfin- 
den. 
Die Abstimmungen für die Sanierung mit dem 
Urheber der architektonischen Gestaltung der 
Domtreppe wurden am 03.06.2020 geführt. 
Aus dem Eigentümerverzeichnis der Lie- 
genschaftskarte konnte entnommen 
werden, dass die Treppenanlage zum 
Teil auf Flächen steht, die sich nicht im 
Eigentum der Stadt Köln befinden. 
Die Dienstbarkeiten sind abgestimmt und gesi- 
chert. 
Hinweise zur Kostenberechnung Ein Rückbau der Baust elleneinrichtung in der 
Weihnachtzeit 2021/22 fließt nicht in die Be- 
trachtung der Kostenberechnung ein, da die 
geplanten Zeitfenster nicht in die Weihnachts-

- 2 - 
 
 
zeit fallen. 
 
Risiken und sonstige Hinweise Die Hinweise werden i n der Bauausführungs- 
planung berücksichtigt. 
 
Die Fachdienststelle hat die Stakeholder in 
den Planungsprozess einbezogen. Es werden 
weitere Gespräche mit den Beteiligten, intern 
und extern, durchgeführt. 
 
Die notwendigen verwaltungsinternen Abstim- 
mungen finden regelmäßig statt. Eine Beein- 
trächtigung anderer Maßnahmen ist aktuell 
nicht zu erkennen. 
 
Bei der Sanierung der Domtreppe handelt sich 
um eine Instandsetzungsmaßnahme an einem 
vorhandenen Bauwerk im Bestand. Dieses 
liegt in einem zentralen und stark frequentier- 
ten Bereich. Risiken sind bei solchen komple- 
xen Maßnahmen nicht vollständig auszu- 
schließen.

Anlage 1 Lageplan Domtreppe Ansicht

2141 Zeichen

Hauptbahnhof

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Die Darstellung stimmt mit der
Ausführung überein.

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gez. Detmar Jahn

Stadt Köln
Amt für Straßen und Verkehrstechnik

Datums

NEUGESTALTUNG BAHNHOFSVORPLATZ
MIT NEUBAU DER DOMTREPPE

Benning GmbH & CO. KG Landschaftsbau - Straßenbau 48161 Münster-Roxel
Dingbängerweg 350-356, 48065 Münster,Postfach 410120 Ruf: 02534/6220-0, Fax:8442

Stadt Köln

Amt für Stadtentwicklung Amt für Brücken
und Statistik und Stadtbahnbau

Darstellung:

Grundriss / Übersichtsplan

Ebene Domplatte obere Ebene

[22 _ |jpetin? [ens rershmm [Projekt Ne: 260-008 |
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et fefftoelde

Amt für Straßen
und Verkehrstechnik
Maßstab:

Beschlussvorlage Rat

8027 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1059/2020 
Freigabedatum 
 14.08.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss zur Sanierung der Domtreppe 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss 
Der Rat der Stadt Köln stimmt der Durchführung der Sanierung der Domtreppe am Bahnhofsvorplatz 
mit Kosten in Höhe von rund 2.600.000 € brutto zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  
 
Alternative 
Keine. Die Sanierung der Treppe ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zwingend erforder-
lich. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 
Verkehrsausschuss 01.09.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.600.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die in den Jahren 2004-2005 neu gebaute Domtreppe wurde im Rahmen der Neugestaltung des 
Bahnhofsvorplatzes zur Eröffnung des Weltjugendtages 2005 in Köln fertiggestellt. Die Treppenanla-
ge ist als Pyramidentreppe angelegt. Sie besteht aus drei Läufen mit zwei Zwischenpodesten und 
erstreckt sich über eine Breite von ca. 70 m und einer Tiefe von ca. 14 m. Die gesamte Treppenanla-
ge wurde über der Verteilerebene der U-Bahnhaltestelle Dom/Hbf errichtet. 
 
Die Konstruktion der Domtreppe wurde als durchgehende, breite Freitreppe an die verbleibende Be-
standskonstruktion der Domplatte auf Konsolen aufgelegt. Auf einer Unterkonstruktion aus Beton-
Fertigteilen liegen Blockstufen aus Granit. Die Flächenabdichtung auf der Betonunterkonstruktion 
erfolgte mit einer mineralischen Dichtschlämme. 
 
Kurz nach Eröffnung der Domtreppe kam es zu ersten Schäden. Zum einen gab es Undichtigkeiten in 
der mineralischen Abdichtung und zum anderen kam es zu Verschiebungen der verlegten Blockstein-
stufen aus Granit. 
 
Weitere Verschiebungen der Blocksteinstufen sind im Jahr 2009 dokumentiert worden. Durch die 
Verschiebung der einzelnen Blockstufen kam es zu Versätzen von bis zu 2 cm zwischen den be-
nachbarten Stufenvorderkanten. Das Gesamtbild der Treppenanlage ist dadurch erheblich beein-

3 
trächtigt. Zudem bergen solche Unregelmäßigkeiten in den Stufenkanten ein Sicherheits- und Unfall-
risiko beim Begehen der Treppe. 
 
Ein weiterer Mangel betrifft die Handläufe auf der Treppe. Die Schweißnähte der Handläufe mussten 
bereits an mehreren Stellen nachgebessert werden.  
 
Neben diesen wesentlichen Mängeln gibt es noch schadhafte Stellen an den in ca. 20% der Stufen 
als Stufenmarkierung eingelegten Kontrastreifen, die zur sicheren Führung sehbehinderter Menschen 
erforderlich sind. Es ist hier zu Abplatzungen gekommen, so dass bereits einige dieser Kontraststrei-
fen erneuert werden mussten. 
 
Der Bau der Domtreppe erfolgte wegen des anstehenden Weltjugendtages unter erheblichem termin-
lichem Druck. 
 
Die festgestellten Mängel wurden vor Ablauf der Gewährleistung angezeigt und durch den damaligen 
Auftragnehmer beseitigt. Hiermit wurden die rechtlichen Möglichkeiten zur Mängelbeseitigung voll-
ständig ausgeschöpft. 
 
Ein Übersichtsplan zur Lage der Domtreppe ist in der Anlage 1 dargestellt. 
 
 
Vorgesehene Arbeiten 
Im Zuge der Entwurfsplanung für die Sanierung der Domtreppe wurden umfangreiche Abstimmungen 
durchgeführt, sowohl mit den Anliegenden als auch verwaltungsintern. 
 
Im Rahmen der Anhörung nach BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) wurde gefordert, einen zu-
sätzlichen taktilen Aufmerksamkeitsstreifen oberhalb der Treppe, vor der ersten Stufe, zur Verbesse-
rung der Sicherheit und Führung sehbehinderter Menschen einzubauen. Ferner sollen zusätzliche 
durchgehende Kontraststreifen vor und am Ende eines jeden Podestes eingelassen werden. 
 
Diese Arbeiten sollen nun ebenfalls im Zuge dieser Maßnahme durchgeführt werden.  
 
 
Im Einzelnen sollen folgende Arbeiten ausgeführt werden: 
 
 Rückbau der Granitblocksteinstufen 
 Überarbeitung der Blockstufen im Werk, inklusive Kontraststreifen  
 Betoninstandsetzung der Unterkonstruktion 
 Erneuerung der Abdichtung 
 neuer Belagsaufbau mit statischem Verbund der Blockstufen zur Abdichtung und Betonkonstruk-
tion 
 Erneuerung der Schweißungen an den Handläufen im Werk 
 zusätzlicher Aufmerksamkeitsstreifen  
 
Zur Berücksichtigung der komplexen verkehrs- und bautechnischen Randbedingungen im Bauablauf 
wurde eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Diese ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine 
wirtschaftlich und technisch sinnvolle Abwicklung der Baumaßnahme nur in zwei voneinander ge-
trennten Bauabschnitten ausgeführt werden kann. Nach verwaltungsinterner Abstimmung ist für die 
Bauausführung lediglich ein Zeitfenster außerhalb der Karnevalssession, von Aschermittwoch bis 
zum Beginn des Karnevals am 11. November, möglich. Durch die Teilung der Maßnahme in zwei 
Bauabschnitte wird immer eine Hälfte der Treppe zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung ste-
hen. 
 
Der erste Bauabschnitt soll nach Karneval 2021 (08. KW 2021) begonnen werden und bis spätestens 
Ende Oktober 2021 dauern. Der zweite Bauabschnitt soll nach Karneval 2022 (10. KW 2022) starteb 
und bis spätestens Anfang November 2022 dauern.

4 
Die Gesamtbauzeit beträgt somit ca. 70 Wochen. Geplant ist eine Auftragsvergabe im IV. Quartal 
2020. 
 
 
Kosten 
Die Baukosten belaufen sich auf rund 2.300.000 € brutto. Hinzu kommen Baunebenkosten in Höhe 
von rund 300.000 € brutto. Diese setzen sich zusammen aus den Planungskosten für die Leistungs-
phasen 1 bis 3, 5 und 6, 8 bis 9 der HOAI sowie der örtlichen Bauüberwachung in Höhe von rund 
270.000 € brutto und der Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in Höhe 
von rund 30.000 € brutto. 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen somit rund 2.600.000 € brutto. 
 
 
Rechnungsprüfungsamt 
Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln (RPA) wurde die Kostenberechnung mit der Entwurfs-
planung zur Prüfung vorgelegt. Die Stellungnahme mit der RPA-Nr. 2020/0634, vom 13.05.2020, ist 
als Anlage 2 beigefügt, die Stellungnahme der Verwaltung hierzu in Anlage 3. 
Bei der Ausführungsplanung werden die Hinweise des RPA berücksichtigt. 
 
 
Finanzierung 
Von den Gesamtaufwendungen in Höhe von 2.600.000 € sind im Doppelhaushalt 2020/2021 Aufwen-
dungen in Höhe von 1.375.000 € im Teilergebnisplan 1202– Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen –bereits wie folgt berücksichtigt: 
 
Jahr Veranschlagung 
2020    375.000 € 
2021 1.000.000 € 
Summe 1.375.000 € 
 
Die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 1.225.000 € wird Dezernat III im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets im Teiler-
gebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen – vorsehen. 
Es handelt sich um eine Maßnahme, deren Durchführung für die Stadt Köln im Rahmen ihrer Ver-
kehrssicherungspflicht für dieses Bauwerk rechtlich bindend ist. Somit werden die Bewirtschaftungs-
vorgaben aus der Verfügung der Kämmerei vom 25.03.2020 zur Haushaltsbewirtschaftung in der 
Corona-Krise eingehalten. 
 
 
Anlagen 
 
 Anlage 1: Lageplan Domtreppe Ansicht 
 Anlage 2: Stellungnahme 14 
 Anlage 3: Stellungnahme 69

Anlage 2 Stellungnahme 14 KOB 2020/0634

6161 Zeichen

/ 2 
14 13.05.2020 
143 Herr Jünger 
22105 
69 über Dez. III 
Trankgasse in der Kölner Innenstadt 
Kostenberechnung zur Sanierung der Domtreppe 
RPA-Nr. KOB 2020/0634 
Kostenberechnung eingereicht: 2.158.982,57€ (netto)  bzw. 2.569.189,26€ (brutto)  
Kostenberechnung bestätigt:  siehe Stellungnahme  
Sehr geehrte Damen und Herren,  
mit Eingang 23.04.2020, letztmalig ergänzt am 04.05.2020, legt 69 - Amt für Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau – erneut die Kostenberechnung zur Sanierung der Domtreppe in der Köl- 
ner Innenstadt dem RPA zur Prüfung vor.  
Die Treppe wurde im Rahmen einer Ortsbesichtigung in Augenschein genommen. Deutliche 
Schäden an der Treppenanlage waren festzustellen, ein Handlungsbedarf ist unstrittig. 
Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: 
Beschlussvorlage:  
Der Entwurf der Beschlussvorlage mit Nr. 1059/2020 liegt den Unterlagen bei. Bezüglich der 
Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes schreibt 69, dass das Rechnungsprüfungsamt der 
Maßnahme zustimmt. Diese Formulierung ist insoweit unzutreffend als dass das Rech- 
nungsprüfungsamt eine Stellungnahme nach Prüfung abgibt. Ich bitte daher den Beschluss- 
vorschlag wie folgt zu ändern: 
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln hat die Kostenberechnung der Maßnahme ge- 
prüft. Die Stellungnahme mit der RPA-Nr. 2020/0634 vom ……..  ist als Anlage… beigefügt.  
Entwurf / technische Bearbeitung.  
Der vorgelegte Entwurf weist trotz ergänzender Untersuchungen (z.B. des Betons) weiterhin 
teilweise deutliche Mängel auf. Beispielhaft seien hier zu nennen:  
- Die Schadensanalyse ist weiterhin nicht abgeschlo ssen. So fehlen beispielsweise Be- 
rechnungen zur Wärmeausdehnung der Treppenanlage für den Ist- und Sollzustand.  
- Die vermutete Schadensursache für die Geländer is t weiterhin nicht belegt. Die Konkreti- 
sierung der Planung beschränkt sich auf die Aussage, dass die Schweißnähte zu erneu- 
ern wären. Ob bei der Erstherstellung ggf. falsche Materialien verwendet oder Verfahren 
ausgeführt wurden, bleibt offen. Eine „Dauerbaustelle“ kann bei dieser Vorgehensweise 
nicht ausgeschlossen werden.  
- Im Erläuterungsbericht wird im Bereich der Bauwer ksinstandsetzung sowohl auf die RiLi- 
SIB, als auch auf die ZTV-Ing. verwiesen. Diese Regelwerke sind zum Teil widersprüch- 
lich. Ich gehe davon aus, da es sich um ein Ingenieurbauwerk nach DIN 1076 handelt, 
dass ausschließlich die ZTV-Ing zur Anwendung kommt.

- 2 - 
/ 3 
- Die im Entwurf genannten Werkstoffangaben sind in  den Regelwerken zum Teil nicht 
enthalten. 
- Für die Fugen zwischen den Stufen wurde vom Plane r ein Fugenprofil gewählt. Die 
Druck- und Zugfestigkeit des Profils wurde durch eine Prüfanstalt untersucht. Hierfür sind 
Kosten in Höhe von ca. 4.900 € (netto) bzw. 5.800 € (brutto) entstanden. Aus den Anga- 
ben des Produktherstellers geht hervor, dass das gewählte Profil für den Außenbereich 
nicht geeignet ist. Weder Planer noch Prüfanstalt gehen auf diesen Umstand ein.  
- Eine abschließende Abstimmung mit dem Inhaber der  Urheberrechte für die Domtreppe 
konnte laut 69 wegen der aktuellen Corona-Pandemie bisher nicht stattfinden.  
- Aus dem Eigentümerverzeichnis der Liegenschaftska rte konnte entnommen werden, 
dass die Treppenanlage zum Teil auf Flächen steht, die sich nicht im Eigentum der Stadt 
Köln befinden. Ich gehe davon aus, dass entsprechende Dienstbarkeiten gesichert sind. 
B Beanstandet wird, dass der Tragwerksplaner die Ihm übertragenen Leistungen zum Teil 
nicht erbringen konnte, da Bestandsunterlagen eines nicht einmal 15 Jahre alten Bau- 
werks der Stadt Köln teilweise nicht oder nur in rudimentärer Form zur Verfügung gestellt 
werden konnten.  
Kostenberechnung:  
Die Kosten haben sich gegenüber der Erstvorlage um ca. 320.000 € (netto) bzw. ca. 380.000 
€ (brutto) erhöht. Der Kostenberechnung kann entnommen werden, dass dies u.a. aus ge- 
änderten Einheitspreisen, geänderten Mengenvordersätzen und zusätzlichen Positionen re- 
sultiert.  
Baustelleneinrichtung, Baukran, Bauzaun, Einhausung, Bauwerksuntersuchung, Vermes- 
sung und Rückbau der Baustelleneinrichtung für die Kölner Lichter sind jeweils nur mit pau- 
schalen Beträgen in einer Gesamtsumme von ca. 425.000 € (netto) angegeben, was ca. 
26% der Baukosten entspricht. Wie sich die jeweiligen Pauschalen zusammensetzen, ist den 
Unterlagen nicht weiter zu entnehmen. Ob ggf. ein weiterer Rückbau der Baustelleneinrich- 
tung in der Weihnachtszeit erforderlich wird, ist derzeit unklar.  
Über die Sicherheiten (Reserven) in Höhe von 15% der Baukosten für Unvorhergesehenes 
kann keine Prüfaussage getroffen werden, da diese nicht näher erläutert sind. 
Bei den vorgelegten Planungsleistungen und den hierzu vorgelegten Angeboten (u.a. der 
örtlichen Bauüberwachung) gehe ich davon aus, dass diese dem Wettbewerb unterstellt 
werden. 
Ein Alleinstellungsmerkmal ist nicht gegeben. Bei der Wahl des Vergabeverfahrens bitte ich 
darauf zu achten, dass durch die Splittung der Planungsleistungen keine unzulässige Wett- 
bewerbsbeschränkung erfolgt.  
Risiken:  
Zeitliche und monetäre Risiken ergeben sich u. a. aus folgenden Gründen: 
Auch im Rahmen der Wiedervorlage sind die Feststellung der Schadensursache, die Grund- 
lagenermittlung sowie der Entwurf noch nicht abgeschlossen.  
Den Unterlagen ist ein Rahmenterminplan beigefügt. Unmittelbar angrenzende Baumaß- 
nahmen (z.B. nördliche Domumgebung, Instandsetzung und RABT-Nachrüstung des Tun- 
nels Trankgasse) sind weiterhin nicht enthalten. 69 erklärt hier, dass regelmäßige Abstim- 
mungen in Bezug auf externe und interne Baumaßnahmen stattgefunden haben. Auch hier 
sehe ich weiterhin ein Risiko durch gegenseitige Behinderungen und Stillstände, wie ähnlich 
bei den Maßnahmen der östlichen Domumgebung / Tunnel am Domhof geschehen.

- 3 - 
Fazit 
Auch wenn durch zwischenzeitlich am Bestandsbauwerk durchgeführten Untersuchungen 
Risiken minimiert werden konnten, kann eine Fortführung der Maßnahme nur dann empfoh- 
len werden, wenn zumindest die vorgenannten Mängel im Entwurf ausgeräumt sind. 
Die Blaueintragungen in den Unterlagen bitte ich zu berücksichtigen.  
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. Hemsing

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2023

651 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1059/2020
Stand: 04.10.2023 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss zur Sanierung der Domtreppe 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln stimmt der Durchführung der Sanierung der Domtreppe am Bahnhofs-
vorplatz mit Kosten in Höhe von rund 2.600.000 € brutto zu und beauftragt die Verwaltung mit 
der Umsetzung.  
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Maßnahme wurde fristgerecht zum 11.11.2022 beendet und die sanierte Domtreppe somit 
in Gänze wieder in Betrieb genommen. 
Nächste Schritte: 
-- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
--

Beratungsverlauf (4)

26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.27 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.09.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.54 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1059/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.08.2020
Erstellt
06.04.2020 14:06