1059/2020
Baubeschluss zur Sanierung der Domtreppe
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3 Stellungnahme 69 KOB 2020/0634
3228 Zeichen
ANLAGE 3 / 2 Sanierung der Domtreppe in Köln am Kölner Dom Bahnhofsvorplatz Süd Stellungnahme zum Anschreiben des Rechnungsprüfungsamtes vom 13.05.2020 RPA-Nr. KOB 2020/0634 Hinweise RPA Stellungnahme der Verwaltung Die Schadensanalyse ist weiterhin nicht abgeschlossen. So fehlen beispielsweise Berechnungen zur Wärmeausdehnung der Treppenanlage für den Ist- und Soll- zustand Die Schadensanalyse ist abgeschlossen. Eine Berechnung zur Wärmeausdehnung wur- de für die Neuverlegung der Granitblockstein- stufen mit den nötigen Dilatationsfugen durch den Tragwerksplaner erstellt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflos- sen. Die vermutete Schadensursache für die Geländer ist weiterhin nicht belegt. Ge- fahr einer „Dauerbaustelle“ Bei dem ersten Schadensbild im Jahr 2011 und bei späteren Schäden ist festgestellt wor- den, dass der Materialabbruch an den ge- schweißten Handläufen einem Mangel bei der Bauausführung geschuldet sind. Die Bauteile wurden stumpf gestoßen (ohne Phasenausbildung) und verschweißt. Danach wurde die Schweißraupe bündig mit dem seit- lich liegendem Material mechanisch abgearbei- tet. Der Effekt war, dass es lediglich im Ober- flächenbereich zu einer Verschweißung kam. Die mangelnde Durchschweißung ist als Schadensursache anzusehen. Eine „Dauerbaustelle“ kann durch fachgerech- te Ausführung der Schweißarbeiten ausge- schlossen werden. Für die Fugen zwischen den Stufen wur- de vom Planer ein Fugenprofil gewählt, welches nicht für den Außenbereich zu- gelassen ist. Das in der aktuellen Planung ausgewählte Sandwichfugenprofil mit EPMD-Einlage ist für den Einsatz im Außenbereich zugelassen. Ein entsprechendes Prüfzeugnis liegt der Ver- waltung vor. Eine abschließende Abstimmung mit dem Inhaber der Urheberrechte für die Domtreppe konnte wegen der aktuellen Corona- Pandemie bisher nicht stattfin- den. Die Abstimmungen für die Sanierung mit dem Urheber der architektonischen Gestaltung der Domtreppe wurden am 03.06.2020 geführt. Aus dem Eigentümerverzeichnis der Lie- genschaftskarte konnte entnommen werden, dass die Treppenanlage zum Teil auf Flächen steht, die sich nicht im Eigentum der Stadt Köln befinden. Die Dienstbarkeiten sind abgestimmt und gesi- chert. Hinweise zur Kostenberechnung Ein Rückbau der Baust elleneinrichtung in der Weihnachtzeit 2021/22 fließt nicht in die Be- trachtung der Kostenberechnung ein, da die geplanten Zeitfenster nicht in die Weihnachts- - 2 - zeit fallen. Risiken und sonstige Hinweise Die Hinweise werden i n der Bauausführungs- planung berücksichtigt. Die Fachdienststelle hat die Stakeholder in den Planungsprozess einbezogen. Es werden weitere Gespräche mit den Beteiligten, intern und extern, durchgeführt. Die notwendigen verwaltungsinternen Abstim- mungen finden regelmäßig statt. Eine Beein- trächtigung anderer Maßnahmen ist aktuell nicht zu erkennen. Bei der Sanierung der Domtreppe handelt sich um eine Instandsetzungsmaßnahme an einem vorhandenen Bauwerk im Bestand. Dieses liegt in einem zentralen und stark frequentier- ten Bereich. Risiken sind bei solchen komple- xen Maßnahmen nicht vollständig auszu- schließen.
Anlage 1 Lageplan Domtreppe Ansicht
2141 Zeichen
Hauptbahnhof 3 Stg S OK DACH«e ya OKFFB ” 65.56 = 55.78 \\ \ SS 5 N 0 OKFFB = 5.26 üNN > S 4 oO m S IS _ S Alle NN- -Höhenangaben sind zu hinterfragen ! - Sie werden sich teilweise r 9) ändern |! | > 2% 20.01.2005 ASM Dr | EIERESABRER Be Be EEE D q ZZ 3 A; \itzrinn 2.01 < 39 91 60 50. 79 5 43 KD 5 2 ® #9 > —_ tg.+ 4 Stg A) 5013 = 1/33 154733 5.5 3 fi ai N 0 0 Stg. 15/55 a8 1E 5/33” = : a 14 Stg. 1 5 L, RE I L >) <ZIZ 2.3 — 2 LI ZT > & ) <Iz? ID 2 5 0, = IST = a8 an = 10 Stg. 115/33 ZI 5 mE 2 = E 1 5 367 2 Si = & E KERBR ne ErADEE * > = x HAazzea— RE 0 ichtste Z 3 S 20 2 : Dr) = 0 4 m pl, = 3 7 —z Re shöhe 3 > = . ; _ N = _*Die-Roh- und Fertighöher der neu zu erriehteride | S x . : . | mebene; der Dömtreppe und der angfenzen | | ? ı 1 ıL\) aıı “ Brü en resultieren aus ursprünglich geplanten‘ - z nn I 5 | öhen überderbestehien Anelmittelwand-der. emals_gepl. \H+ ‚ Domplatt 2 Stomdehö 38 1 | ese sind vor Beginn der Baumafdnahme auf- nn “ zumessen! Bei Abweichüngen sind die geplanten .0--0-77 / oo ı| öhen in Abs mitdem Architekte IRRE SEC e ..ı entsprechend zu ko igieren. 20\.1170 In, 1% - . Das Gefälledes rieu zu verlegenden Belages aufder a = ® a “ Domebene müß min. 1% betragen! TrankgasS® iii Ser = > : 2 RE ee DF-Profil erneuert + Ünezolachuld, = U | BEE ee nn | Dbmschatz- T . 0 DES Narr B € 2 5 er | 7: en ige er Ealele kammer“, 7 B | C OKFB c I 5 & a 0 KIE: [77 5 , < x Y Or 2 56.26* AR A MEET 02 >3- ZZ 9) m 0 BR 50 Or, - I IS. a I u st u cm t. Die Darstellung stimmt mit der Ausführung überein. z MENGES aan: de gez. Detmar Jahn Stadt Köln Amt für Straßen und Verkehrstechnik Datums NEUGESTALTUNG BAHNHOFSVORPLATZ MIT NEUBAU DER DOMTREPPE Benning GmbH & CO. KG Landschaftsbau - Straßenbau 48161 Münster-Roxel Dingbängerweg 350-356, 48065 Münster,Postfach 410120 Ruf: 02534/6220-0, Fax:8442 Stadt Köln Amt für Stadtentwicklung Amt für Brücken und Statistik und Stadtbahnbau Darstellung: Grundriss / Übersichtsplan Ebene Domplatte obere Ebene [22 _ |jpetin? [ens rershmm [Projekt Ne: 260-008 | EEE u BE | Panne | BauTelL | esene | PLANNUMMER et fefftoelde Amt für Straßen und Verkehrstechnik Maßstab:
Beschlussvorlage Rat
8027 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/692/2 Vorlagen-Nummer 1059/2020 Freigabedatum 14.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss zur Sanierung der Domtreppe Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss Der Rat der Stadt Köln stimmt der Durchführung der Sanierung der Domtreppe am Bahnhofsvorplatz mit Kosten in Höhe von rund 2.600.000 € brutto zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Alternative Keine. Die Sanierung der Treppe ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zwingend erforder- lich. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 Verkehrsausschuss 01.09.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.600.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die in den Jahren 2004-2005 neu gebaute Domtreppe wurde im Rahmen der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes zur Eröffnung des Weltjugendtages 2005 in Köln fertiggestellt. Die Treppenanla- ge ist als Pyramidentreppe angelegt. Sie besteht aus drei Läufen mit zwei Zwischenpodesten und erstreckt sich über eine Breite von ca. 70 m und einer Tiefe von ca. 14 m. Die gesamte Treppenanla- ge wurde über der Verteilerebene der U-Bahnhaltestelle Dom/Hbf errichtet. Die Konstruktion der Domtreppe wurde als durchgehende, breite Freitreppe an die verbleibende Be- standskonstruktion der Domplatte auf Konsolen aufgelegt. Auf einer Unterkonstruktion aus Beton- Fertigteilen liegen Blockstufen aus Granit. Die Flächenabdichtung auf der Betonunterkonstruktion erfolgte mit einer mineralischen Dichtschlämme. Kurz nach Eröffnung der Domtreppe kam es zu ersten Schäden. Zum einen gab es Undichtigkeiten in der mineralischen Abdichtung und zum anderen kam es zu Verschiebungen der verlegten Blockstein- stufen aus Granit. Weitere Verschiebungen der Blocksteinstufen sind im Jahr 2009 dokumentiert worden. Durch die Verschiebung der einzelnen Blockstufen kam es zu Versätzen von bis zu 2 cm zwischen den be- nachbarten Stufenvorderkanten. Das Gesamtbild der Treppenanlage ist dadurch erheblich beein- 3 trächtigt. Zudem bergen solche Unregelmäßigkeiten in den Stufenkanten ein Sicherheits- und Unfall- risiko beim Begehen der Treppe. Ein weiterer Mangel betrifft die Handläufe auf der Treppe. Die Schweißnähte der Handläufe mussten bereits an mehreren Stellen nachgebessert werden. Neben diesen wesentlichen Mängeln gibt es noch schadhafte Stellen an den in ca. 20% der Stufen als Stufenmarkierung eingelegten Kontrastreifen, die zur sicheren Führung sehbehinderter Menschen erforderlich sind. Es ist hier zu Abplatzungen gekommen, so dass bereits einige dieser Kontraststrei- fen erneuert werden mussten. Der Bau der Domtreppe erfolgte wegen des anstehenden Weltjugendtages unter erheblichem termin- lichem Druck. Die festgestellten Mängel wurden vor Ablauf der Gewährleistung angezeigt und durch den damaligen Auftragnehmer beseitigt. Hiermit wurden die rechtlichen Möglichkeiten zur Mängelbeseitigung voll- ständig ausgeschöpft. Ein Übersichtsplan zur Lage der Domtreppe ist in der Anlage 1 dargestellt. Vorgesehene Arbeiten Im Zuge der Entwurfsplanung für die Sanierung der Domtreppe wurden umfangreiche Abstimmungen durchgeführt, sowohl mit den Anliegenden als auch verwaltungsintern. Im Rahmen der Anhörung nach BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) wurde gefordert, einen zu- sätzlichen taktilen Aufmerksamkeitsstreifen oberhalb der Treppe, vor der ersten Stufe, zur Verbesse- rung der Sicherheit und Führung sehbehinderter Menschen einzubauen. Ferner sollen zusätzliche durchgehende Kontraststreifen vor und am Ende eines jeden Podestes eingelassen werden. Diese Arbeiten sollen nun ebenfalls im Zuge dieser Maßnahme durchgeführt werden. Im Einzelnen sollen folgende Arbeiten ausgeführt werden: Rückbau der Granitblocksteinstufen Überarbeitung der Blockstufen im Werk, inklusive Kontraststreifen Betoninstandsetzung der Unterkonstruktion Erneuerung der Abdichtung neuer Belagsaufbau mit statischem Verbund der Blockstufen zur Abdichtung und Betonkonstruk- tion Erneuerung der Schweißungen an den Handläufen im Werk zusätzlicher Aufmerksamkeitsstreifen Zur Berücksichtigung der komplexen verkehrs- und bautechnischen Randbedingungen im Bauablauf wurde eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Diese ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine wirtschaftlich und technisch sinnvolle Abwicklung der Baumaßnahme nur in zwei voneinander ge- trennten Bauabschnitten ausgeführt werden kann. Nach verwaltungsinterner Abstimmung ist für die Bauausführung lediglich ein Zeitfenster außerhalb der Karnevalssession, von Aschermittwoch bis zum Beginn des Karnevals am 11. November, möglich. Durch die Teilung der Maßnahme in zwei Bauabschnitte wird immer eine Hälfte der Treppe zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung ste- hen. Der erste Bauabschnitt soll nach Karneval 2021 (08. KW 2021) begonnen werden und bis spätestens Ende Oktober 2021 dauern. Der zweite Bauabschnitt soll nach Karneval 2022 (10. KW 2022) starteb und bis spätestens Anfang November 2022 dauern. 4 Die Gesamtbauzeit beträgt somit ca. 70 Wochen. Geplant ist eine Auftragsvergabe im IV. Quartal 2020. Kosten Die Baukosten belaufen sich auf rund 2.300.000 € brutto. Hinzu kommen Baunebenkosten in Höhe von rund 300.000 € brutto. Diese setzen sich zusammen aus den Planungskosten für die Leistungs- phasen 1 bis 3, 5 und 6, 8 bis 9 der HOAI sowie der örtlichen Bauüberwachung in Höhe von rund 270.000 € brutto und der Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in Höhe von rund 30.000 € brutto. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen somit rund 2.600.000 € brutto. Rechnungsprüfungsamt Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln (RPA) wurde die Kostenberechnung mit der Entwurfs- planung zur Prüfung vorgelegt. Die Stellungnahme mit der RPA-Nr. 2020/0634, vom 13.05.2020, ist als Anlage 2 beigefügt, die Stellungnahme der Verwaltung hierzu in Anlage 3. Bei der Ausführungsplanung werden die Hinweise des RPA berücksichtigt. Finanzierung Von den Gesamtaufwendungen in Höhe von 2.600.000 € sind im Doppelhaushalt 2020/2021 Aufwen- dungen in Höhe von 1.375.000 € im Teilergebnisplan 1202– Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen –bereits wie folgt berücksichtigt: Jahr Veranschlagung 2020 375.000 € 2021 1.000.000 € Summe 1.375.000 € Die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 1.225.000 € wird Dezernat III im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets im Teiler- gebnisplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – vorsehen. Es handelt sich um eine Maßnahme, deren Durchführung für die Stadt Köln im Rahmen ihrer Ver- kehrssicherungspflicht für dieses Bauwerk rechtlich bindend ist. Somit werden die Bewirtschaftungs- vorgaben aus der Verfügung der Kämmerei vom 25.03.2020 zur Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise eingehalten. Anlagen Anlage 1: Lageplan Domtreppe Ansicht Anlage 2: Stellungnahme 14 Anlage 3: Stellungnahme 69
Anlage 2 Stellungnahme 14 KOB 2020/0634
6161 Zeichen
/ 2 14 13.05.2020 143 Herr Jünger 22105 69 über Dez. III Trankgasse in der Kölner Innenstadt Kostenberechnung zur Sanierung der Domtreppe RPA-Nr. KOB 2020/0634 Kostenberechnung eingereicht: 2.158.982,57€ (netto) bzw. 2.569.189,26€ (brutto) Kostenberechnung bestätigt: siehe Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang 23.04.2020, letztmalig ergänzt am 04.05.2020, legt 69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau – erneut die Kostenberechnung zur Sanierung der Domtreppe in der Köl- ner Innenstadt dem RPA zur Prüfung vor. Die Treppe wurde im Rahmen einer Ortsbesichtigung in Augenschein genommen. Deutliche Schäden an der Treppenanlage waren festzustellen, ein Handlungsbedarf ist unstrittig. Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: Beschlussvorlage: Der Entwurf der Beschlussvorlage mit Nr. 1059/2020 liegt den Unterlagen bei. Bezüglich der Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes schreibt 69, dass das Rechnungsprüfungsamt der Maßnahme zustimmt. Diese Formulierung ist insoweit unzutreffend als dass das Rech- nungsprüfungsamt eine Stellungnahme nach Prüfung abgibt. Ich bitte daher den Beschluss- vorschlag wie folgt zu ändern: Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln hat die Kostenberechnung der Maßnahme ge- prüft. Die Stellungnahme mit der RPA-Nr. 2020/0634 vom …….. ist als Anlage… beigefügt. Entwurf / technische Bearbeitung. Der vorgelegte Entwurf weist trotz ergänzender Untersuchungen (z.B. des Betons) weiterhin teilweise deutliche Mängel auf. Beispielhaft seien hier zu nennen: - Die Schadensanalyse ist weiterhin nicht abgeschlo ssen. So fehlen beispielsweise Be- rechnungen zur Wärmeausdehnung der Treppenanlage für den Ist- und Sollzustand. - Die vermutete Schadensursache für die Geländer is t weiterhin nicht belegt. Die Konkreti- sierung der Planung beschränkt sich auf die Aussage, dass die Schweißnähte zu erneu- ern wären. Ob bei der Erstherstellung ggf. falsche Materialien verwendet oder Verfahren ausgeführt wurden, bleibt offen. Eine „Dauerbaustelle“ kann bei dieser Vorgehensweise nicht ausgeschlossen werden. - Im Erläuterungsbericht wird im Bereich der Bauwer ksinstandsetzung sowohl auf die RiLi- SIB, als auch auf die ZTV-Ing. verwiesen. Diese Regelwerke sind zum Teil widersprüch- lich. Ich gehe davon aus, da es sich um ein Ingenieurbauwerk nach DIN 1076 handelt, dass ausschließlich die ZTV-Ing zur Anwendung kommt. - 2 - / 3 - Die im Entwurf genannten Werkstoffangaben sind in den Regelwerken zum Teil nicht enthalten. - Für die Fugen zwischen den Stufen wurde vom Plane r ein Fugenprofil gewählt. Die Druck- und Zugfestigkeit des Profils wurde durch eine Prüfanstalt untersucht. Hierfür sind Kosten in Höhe von ca. 4.900 € (netto) bzw. 5.800 € (brutto) entstanden. Aus den Anga- ben des Produktherstellers geht hervor, dass das gewählte Profil für den Außenbereich nicht geeignet ist. Weder Planer noch Prüfanstalt gehen auf diesen Umstand ein. - Eine abschließende Abstimmung mit dem Inhaber der Urheberrechte für die Domtreppe konnte laut 69 wegen der aktuellen Corona-Pandemie bisher nicht stattfinden. - Aus dem Eigentümerverzeichnis der Liegenschaftska rte konnte entnommen werden, dass die Treppenanlage zum Teil auf Flächen steht, die sich nicht im Eigentum der Stadt Köln befinden. Ich gehe davon aus, dass entsprechende Dienstbarkeiten gesichert sind. B Beanstandet wird, dass der Tragwerksplaner die Ihm übertragenen Leistungen zum Teil nicht erbringen konnte, da Bestandsunterlagen eines nicht einmal 15 Jahre alten Bau- werks der Stadt Köln teilweise nicht oder nur in rudimentärer Form zur Verfügung gestellt werden konnten. Kostenberechnung: Die Kosten haben sich gegenüber der Erstvorlage um ca. 320.000 € (netto) bzw. ca. 380.000 € (brutto) erhöht. Der Kostenberechnung kann entnommen werden, dass dies u.a. aus ge- änderten Einheitspreisen, geänderten Mengenvordersätzen und zusätzlichen Positionen re- sultiert. Baustelleneinrichtung, Baukran, Bauzaun, Einhausung, Bauwerksuntersuchung, Vermes- sung und Rückbau der Baustelleneinrichtung für die Kölner Lichter sind jeweils nur mit pau- schalen Beträgen in einer Gesamtsumme von ca. 425.000 € (netto) angegeben, was ca. 26% der Baukosten entspricht. Wie sich die jeweiligen Pauschalen zusammensetzen, ist den Unterlagen nicht weiter zu entnehmen. Ob ggf. ein weiterer Rückbau der Baustelleneinrich- tung in der Weihnachtszeit erforderlich wird, ist derzeit unklar. Über die Sicherheiten (Reserven) in Höhe von 15% der Baukosten für Unvorhergesehenes kann keine Prüfaussage getroffen werden, da diese nicht näher erläutert sind. Bei den vorgelegten Planungsleistungen und den hierzu vorgelegten Angeboten (u.a. der örtlichen Bauüberwachung) gehe ich davon aus, dass diese dem Wettbewerb unterstellt werden. Ein Alleinstellungsmerkmal ist nicht gegeben. Bei der Wahl des Vergabeverfahrens bitte ich darauf zu achten, dass durch die Splittung der Planungsleistungen keine unzulässige Wett- bewerbsbeschränkung erfolgt. Risiken: Zeitliche und monetäre Risiken ergeben sich u. a. aus folgenden Gründen: Auch im Rahmen der Wiedervorlage sind die Feststellung der Schadensursache, die Grund- lagenermittlung sowie der Entwurf noch nicht abgeschlossen. Den Unterlagen ist ein Rahmenterminplan beigefügt. Unmittelbar angrenzende Baumaß- nahmen (z.B. nördliche Domumgebung, Instandsetzung und RABT-Nachrüstung des Tun- nels Trankgasse) sind weiterhin nicht enthalten. 69 erklärt hier, dass regelmäßige Abstim- mungen in Bezug auf externe und interne Baumaßnahmen stattgefunden haben. Auch hier sehe ich weiterhin ein Risiko durch gegenseitige Behinderungen und Stillstände, wie ähnlich bei den Maßnahmen der östlichen Domumgebung / Tunnel am Domhof geschehen. - 3 - Fazit Auch wenn durch zwischenzeitlich am Bestandsbauwerk durchgeführten Untersuchungen Risiken minimiert werden konnten, kann eine Fortführung der Maßnahme nur dann empfoh- len werden, wenn zumindest die vorgenannten Mängel im Entwurf ausgeräumt sind. Die Blaueintragungen in den Unterlagen bitte ich zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Hemsing
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2023
651 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/692/2
Vorlagen-Nummer
1059/2020
Stand: 04.10.2023
Sachstandsbericht
Baubeschluss zur Sanierung der Domtreppe
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln stimmt der Durchführung der Sanierung der Domtreppe am Bahnhofs-
vorplatz mit Kosten in Höhe von rund 2.600.000 € brutto zu und beauftragt die Verwaltung mit
der Umsetzung.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Maßnahme wurde fristgerecht zum 11.11.2022 beendet und die sanierte Domtreppe somit
in Gänze wieder in Betrieb genommen.
Nächste Schritte:
--
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
--
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1059/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.08.2020
- Erstellt
- 06.04.2020 14:06