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1368/2018

Beantwortung mehrerer mündlicher Anfragen in der 30. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 19.03.2018 zu TOP 10.5: Planungsaufnahme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Michael-Ende-Schule, KGS Platenstr. 7-9, 50825 Köln-Ehrenfeld

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 08.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.06.2018, TOP 12.2

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

3871 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 1368/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.06.2018 
 
Beantwortung mehrerer mündlicher Anfragen in der 30. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 19.03.2018 zu TOP 10.5: Planungsaufnahme zur Errichtung eines 
Erweiterungsbaus für die Michael-Ende-Schule, KGS Platenstr. 7-9, 50825 Köln-Ehrenfeld 
Gemäß Niederschrift der 30. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 19.03.2018 zu TOP 10.5 
(Session Nr. 2371/2017) werden von zwei Mitgliedern der Bezirksvertretung Nachfragen gestellt: 
 
Bezirksvertreter Schuster (Deine Freunde) regt ergänzend an, auf die fünf Stellplätze zu verzichten 
und diese Fläche für die Gymnastikhalle zur Verfügung zu stellen. 
 
Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) fragt nach, ob die Ausführungsplanungen der Bezirksver-
tretung nach Fertigstellung noch einmal vorgelegt werden. Es stelle sich die Frage, inwieweit der Au-
toverkehr zu den fünf Stellplätzen über den Schulhof geleitet werde und wie sich dies mit dem Schul-
betrieb vertrage. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu der Vorlage 2371/2017 hatte es bereits in der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirt-
schaft am 12.03.2018 ähnliche Fragen zu den Stellplätzen gegeben. Diese wurden dem Betriebsaus-
schuss Gebäudewirtschaft durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln folgendermaßen beantwortet: 
 
Stellungnahme der Gebäudewirtschaft zur Nachfrage von SB Klemm in Bezug auf die  
Stellplätze: 
 
Im Zuge einer Errichtung bzw. Beantragung einer baulichen Anlage sind gem. §51 BauO NRW auf 
dem Grundstück Stellplätze für PKW und Fahrräder herzustellen. Die Festlegung der Mindest-Anzahl 
an Stellplätzen erfolgt nach Anlage 51.11 der VV BauO NRW. Ist eine gute Erreichbarkeit des Grund-
stückes durch den öffentlichen Nahverkehr oder eine öffentliche Stellplatzanlagen gewährleistet, kann 
die notwendige Anzahl von Stellplätzen um bis zu 30% gemindert werden.  
  
Die beabsichtigte Baumaßnahme befindet sich in einem frühen Planungsstadium (Leistungsphase 
0/Projektvorbereitung). Nach einer Voruntersuchung zur Gymnastikhalle und Ergänzung bestehender 
Raumbedarfe von Juni 2015 - aktualisiert August 2017 - sind 5 Stellplätze unter einer aufgeständer-
ten Gymnastikhalle vorgesehen, so dass keine Schulhofflächen für die Stellplätze in Anspruch ge-
nommen werden. 
 
Nach Abschluss der Leistungsphase 0 ist zunächst ein Planungsbeschluss für die Leistungsphasen 
1-3 herbeizuführen. Ob die Erkenntnisse aus der Voruntersuchung in die Entwurfsplanung übernom-
men werden oder andere Lösungen präferiert werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt wer-
den. 
Ein Verzicht auf Stellplätze kann ausschließlich durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde (Amt 63)

2 
 
im Zuge einer Bauvoranfrage bzw. eines Baugenehmigungsverfahrens ausgesprochen werden. Jeder 
entfallene Stellplatz hat jedoch eine Stellplatzablösezahlung zur Folge. 
 
Gleichzeitig wurde die Antwort der BV Ehrenfeld zur Verfügung gestellt. 
 
 
 
Nach erfolgreicher Fertigstellung des Ausführungsplanung (Leistungsphasen 0-3 der Honorarordnung 
für Architekten und Ingenieure) wird sich der Rat der Stadt Köln nochmals mit der Angelegenheit be-
fassen und dann eine neue, eigenständige Beschlussvorlage zum Bau (Leistungsphasen 4-9 der Ho-
norarordnung für Architekten und Ingenieure) beraten. Da diese Beschlussvorlage die gleiche Bera-
tungsfolge wie die Beschlussvorlage zur Planungsaufnahme durchlaufen muss, wird die Bezirksver-
tretung Ehrenfeld erneut eingebunden werden. 
 
In dieser Beschlussvorlage wird dann auch ersichtlich sein, wie die Stellplätze angefahren werden. 
Da die Realisierung des Erweiterungsbaus nur längs der Marienstraße möglich ist, wird auch die An-
fahrt von dort erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

04.06.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1368/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
08.05.2018
Erstellt
25.04.2018 10:44