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2636/2025

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus Sitzung der BV 4 am 19.05.2025 betr. Tempo 30 auf der Vogelsanger Straße zur Lärmminderung

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.09.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 01.12.2025, TOP 6.12.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3164 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/614-4 
AN/0532/2025 
Vorlagen-Nummer 
 2636/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.09.2025 
 
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus Sitzung der BV 4 am 19.05.2025 betr. 
Tempo 30 auf der Vogelsanger Straße zur Lärmminderung 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Anfrage für die Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld am 19.05.2025: 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Bebauungsplan 63469/07 – Arbeitstitel: 
„Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld“ wurde ein Lärmgutachten erstellt. Die-
ses hat eine deutliche Überschreitung der zulässigen Lärmgrenzwerte entlang der Vo-
gelsanger Straße festgestellt. 
Eine zentrale, anerkannte und kosteneffiziente Maßnahme zur Reduzierung von Ver-
kehrslärm ist die Einführung von Tempo 30, insbesondere in Bereichen, in denen 
Menschen wohnen oder in denen sich sensible Einrichtungen wie Schulen, Kitas oder 
Pflegeeinrichtungen befinden oder befinden sollen. 
Die entsprechenden Lärmpegelwerte und betroffenen Straßenzüge sind in der Be-
gründung zum Bebauungsplan 63469/07 ab Seite 25 dokumentiert. Das Dokument ist 
öffentlich im Geoportal der Stadt Köln einsehbar:  https://geoportal.stadt-
koeln.de/pdf/begruendung_bplan/63469.07.000.00_b.pdf  
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:  
1. Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass Tempo 30 eine geeignete Maß-
nahme zur Lärmreduzierung auf der Vogelsanger Straße darstellt?  
2. Wurde auf Basis des Lärmgutachtens bereits geprüft, ob eine verkehrsrechtli-
che Anordnung zur Einführung von Tempo 30 auf der Vogelsanger Straße 
möglich und zulässig ist?  
3. Wenn ja: Welche Ergebnisse hatte diese Prüfung? Wenn nein: Warum wurde 
eine solche Prüfung bislang nicht vorgenommen?  
4. Welche weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung im betroffenen Bereich er-
wägt oder plant die Verwaltung aktuell?

2 
 
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Ehemaliger Güterbahnhof Ehren-
feld“ wurde im Auftrag des Vorhabenträgers und in Abstimmung mit der Fachverwal-
tung eine schalltechnische Untersuchung (Stand 07/2016) unter anderem zum Ver-
kehrslärm (Schiene und Straße) erstellt. Dieses Gutachten kam zu dem Ergebnis, 
dass die Orientierungswerte der DIN 18005 an verschiedenen Fassaden der Plan-
bebauung im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 63469/07 – Güterbahnhof Ehren-
feld - überschritten wurden. Entsprechend wurden für die geplante Neubebauung im 
Bebauungsplan Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz (u. a. Lärmpe-
gelbereiche) festgesetzt, die für gesunde Wohn-verhältnisse in der geplanten Neube-
bauung sorgen sollen. Dies ist eine im Rahmen der Bauleitplanung übliche Vorge-
hensweise. 
Die Frage nach einer Prüfung eines Tempolimits von 30 km/h auf der Vogelsanger 
Straße war nicht Gegenstand der schalltechnischen Untersuchung aus 07/2016 zur 
vorgenannten Bauleitplanung. 
 
Aus diesem Grund können aus dem Bebauungsplanverfahren keine belastbaren 
Rückschlüsse auf die Wirksamkeit von Tempo 30 auf der Vogelsanger Straße ge-
schlossen werden.

Beratungsverlauf (1)

01.12.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2636/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.09.2025
Erstellt
25.08.2025 10:35