2636/2025
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus Sitzung der BV 4 am 19.05.2025 betr. Tempo 30 auf der Vogelsanger Straße zur Lärmminderung
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3164 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/614-4 AN/0532/2025 Vorlagen-Nummer 2636/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.09.2025 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus Sitzung der BV 4 am 19.05.2025 betr. Tempo 30 auf der Vogelsanger Straße zur Lärmminderung die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Anfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 19.05.2025: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Bebauungsplan 63469/07 – Arbeitstitel: „Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld“ wurde ein Lärmgutachten erstellt. Die- ses hat eine deutliche Überschreitung der zulässigen Lärmgrenzwerte entlang der Vo- gelsanger Straße festgestellt. Eine zentrale, anerkannte und kosteneffiziente Maßnahme zur Reduzierung von Ver- kehrslärm ist die Einführung von Tempo 30, insbesondere in Bereichen, in denen Menschen wohnen oder in denen sich sensible Einrichtungen wie Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen befinden oder befinden sollen. Die entsprechenden Lärmpegelwerte und betroffenen Straßenzüge sind in der Be- gründung zum Bebauungsplan 63469/07 ab Seite 25 dokumentiert. Das Dokument ist öffentlich im Geoportal der Stadt Köln einsehbar: https://geoportal.stadt- koeln.de/pdf/begruendung_bplan/63469.07.000.00_b.pdf Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 1. Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass Tempo 30 eine geeignete Maß- nahme zur Lärmreduzierung auf der Vogelsanger Straße darstellt? 2. Wurde auf Basis des Lärmgutachtens bereits geprüft, ob eine verkehrsrechtli- che Anordnung zur Einführung von Tempo 30 auf der Vogelsanger Straße möglich und zulässig ist? 3. Wenn ja: Welche Ergebnisse hatte diese Prüfung? Wenn nein: Warum wurde eine solche Prüfung bislang nicht vorgenommen? 4. Welche weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung im betroffenen Bereich er- wägt oder plant die Verwaltung aktuell? 2 Antwort der Verwaltung Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Ehemaliger Güterbahnhof Ehren- feld“ wurde im Auftrag des Vorhabenträgers und in Abstimmung mit der Fachverwal- tung eine schalltechnische Untersuchung (Stand 07/2016) unter anderem zum Ver- kehrslärm (Schiene und Straße) erstellt. Dieses Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 an verschiedenen Fassaden der Plan- bebauung im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 63469/07 – Güterbahnhof Ehren- feld - überschritten wurden. Entsprechend wurden für die geplante Neubebauung im Bebauungsplan Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz (u. a. Lärmpe- gelbereiche) festgesetzt, die für gesunde Wohn-verhältnisse in der geplanten Neube- bauung sorgen sollen. Dies ist eine im Rahmen der Bauleitplanung übliche Vorge- hensweise. Die Frage nach einer Prüfung eines Tempolimits von 30 km/h auf der Vogelsanger Straße war nicht Gegenstand der schalltechnischen Untersuchung aus 07/2016 zur vorgenannten Bauleitplanung. Aus diesem Grund können aus dem Bebauungsplanverfahren keine belastbaren Rückschlüsse auf die Wirksamkeit von Tempo 30 auf der Vogelsanger Straße ge- schlossen werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2636/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.09.2025
- Erstellt
- 25.08.2025 10:35