1611/2026
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 27.04.2026 betreffend "GGS Hauptstr. 432, 51143 Köln"
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2450 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/402/31 Vorlagen-Nummer 15.06.2026 1611/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 15.06.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 27.04.2026 betreffend "GGS Hauptstr. 432, 51143 Köln" Die CDU-Fraktion bat in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 26.04.2026 um Beantwortung nachfolgender Fragen zur Gemeinschaftsgrundschule Haupt- straße Köln-Porz. 1. Gibt es eine (verbindliche) Planung oder Terminvorstellung, ob bzw. bis wann ein Neubau realisiert wird? Antwort der Verwaltung: Die Maßnahme steht in der Schulbaumaßnahmenliste in der Prio A und ist aktuell noch nicht personalisiert. 2. Könnte das alte Gebäude unter festgelegten Rahmenbedingungen (z. B. Nutzung durch bestimmte Gruppen, zeitliche Staffelung etc.) teilweise weiter genutzt werden? Antwort der Verwaltung: Das alte Gebäude ist abgängig und kann daher nicht genutzt werden. Aus diesem Grund wurden Modulbauten auf dem Grundstück errichtet. 3. Welche Optionen gibt es, den zusätzlichen Raumbedarf kurzfristig zu decken (z. B. tem- poräre Erweiterungen, modulare Zubauten, Schaffung einer zusätzlichen Etage, Nutzung bestehender Räume im Altbau)? Antwort der Verwaltung: Eine kurzfristige Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs ist nicht möglich, da das Altge- bäude abgängig und nicht weiter nutzbar ist, sowie keine ausreichenden Flächen auf dem Grundstück und dem Umland für weitere modulare Erweiterungen zur Verfügung stehen. 4. Welche Möglichkeiten gibt es, eine Turnhalle zeitnah neu zu errichten? Antwort der Verwaltung: Eine zeitnahe Errichtung einer Turnhalle ist derzeit nicht möglich, da diese mit dem Neu- bau gekoppelt ist (siehe Frage 1). 5. Unter welchen Voraussetzungen könnten schon jetzt fest installierte Spielgeräte geneh- migt und installiert werden? 2 Antwort der Verwaltung: Ein möglicher Aufstellort für Spielgeräte muss vorab in Abstimmung mit dem Amt für Feu- erschutz und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen festgelegt werden. Da die Geräte im Falle eines Neubaus vermutlich jedoch wieder zurückgebaut werden müssten, sollte eine Umsetzung ggf. erst nach einer Entscheidung über den Zeitpunkt der Realisie- rung des Neubaus erfolgen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1611/2026
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 15.06.2026
- Erstellt
- 02.06.2026 09:04