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3839/2021

Beantwortung einer Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU Fraktion, Volt Fraktion zu "Bearbeitungsstand und Personalsituation im Ausländeramt" (AN/2199/2021)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 05.01.2022

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7923 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer  25.11.2021 
 3839/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.11.2021 
Integrationsrat 11.01.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU Fraktion, der Volt 
Fraktion zu Bearbeitungsstand und Personalsituation im Ausländeramt (AN/2199/2021) 
Auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU Fraktion und der Volt Fraktion gem. § 
4 der Geschäftsordnung des Rates zu „Bearbeitungsstand und Personalsituation im Ausländeramt“ 
(AN/2199/2021) antwortet die Verwaltung wie folgt:  
 
1. Wie sieht der aktuelle Bearbeitungsstand beim Ausländeramt aus? Wie hoch sind die Rückstän-
de?  
Pandemiebedingt war zwischen dem 16.03.2020 und 30.06.2021 nur ein eingeschränkter Publikums-
verkehr in den städtischen Gebäuden möglich. So auch im Ausländeramt. Viele der Anliegen der ca. 
220 000 Ausländer*innen ließen sich im schriftlichen Verfahren nicht erledigen. Die Aufnahme der 
biometrischen Daten und Fingerabdrücke für den elektronischen Aufenthaltstitel oder der Übertrag 
der Niederlassungserlaubnisse in neue Nationalpässe müssen zwingend bei einer persönlichen Vor-
sprache erfolgen. Aufgrund der Einschränkungen war dies monatelang nicht möglich. Diese Rück-
stände galt es aufzuarbeiten und tausendfach zusätzliche Termine zu vergeben. Es konnten inzwi-
schen mit der temporären Unterstützung aus der Zentrale des Ausländeramtes in konzentrierten Akti-
onen 80 % aufgearbeitet.  
 
Die Bezirksausländerämter Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Nippes und Chorweiler haben ihre 
Rückstände inzwischen weitestgehend vollständig aufgearbeitet. 
 
Seit Mitte Juli 2021 wurden zusätzlich die Abläufe in allen Bezirksausländerämtern dauerhaft umge-
stellt und zusätzlich die ersten Geschäftsprozesse optimiert. 
 
Alle Ausländer*innen deren aufenthaltsrechtliches Dokument abläuft, werden durch das Ausländer-
amt aktiv angeschrieben und zur Antragsstellung aufgefordert. Hier ist ein Vorlauf von mindestens 
drei Monaten vor Ablauf des Aufenthaltstitels angestrebt. Derzeit liegt das Zeitfenster in einem Zeit-
raum von drei bis sechs Wochen vor Ablauf des Titels.  
 
Die aktuell konzentrierte Anzahl von Rückfragen dazu führt in den Bezirksausländerämtern Kalk, Mül-
heim und Porz weiterhin zu einer zur Zeit noch erhöhten Beschwerdelage, die aber seit September 
2021 deutlich abgenommen hat. 
 
Zielsetzung ist einen guten Service für in Köln lebende ausländische Menschen anzubieten, indem 
zukünftig nach Aufarbeitung der aktuell noch anstehenden zu vielen Anträge, die Fiktionsbescheini-
gungen sehr deutlich auf ein Minimum reduziert werden und eher die Ausnahme bleiben. Die Anzahl 
der notwendigen Vorsprachen wird dadurch erheblich gesenkt, da Fiktionsbescheinigungen nur ein 
halbes Jahr gültig sind. Grundsätzlich werden die Betroffenen ca. drei Monate wünschenswert noch

2 
 
früher vor Ablauf des Titels unmittelbar angeschrieben und aufgefordert einen Antrag zu stellen oder 
sie stellen selbst rechtzeitig einen Antrag.  
 
Eine Hotline bzw. telefonische Erreichbarkeit wird zukünftig gleichermaßen zuverlässig sichergestellt 
wie die Beantwortung von Emails, da wir davon ausgehen, dass wir keine hunderte von Erinnerungs-
Emails und Anrufe pro Tag mehr erhalten werden. Die Anzahl der Termine ist dann an dem Bedarf 
der Vorsprachen orientiert. Eine Reserve für Notfalltermine (verlorene Unterlagen o.ä.) würde vorge-
halten. 
 
2. Wie viele Mitarbeiter*innen werden für die neu eingerichteten Hotline eingesetzt und wie ist der 
Stand zur telefonischen Erreichbarkeit aktuell? 
 
Die Hotline in der Zentrale wird seit Mitte Juli 2021 durch fünf zusätzliche Mitarbeiter*innen besetzt 
(zunächst vom Gesundheitsamt abgeordnet, ab Anfang November aus dem bisherigen Kontingent 
Wahlen akquiriert). Die vier bereits bestehenden Hotline Rufnummern der Bezirke Ehrenfeld, Porz, 
Kalk und Mülheim sind in die Zentrale umgeleitet. So können sich die Mitarbeiter*innen vor Ort in den 
betroffenen Bezirken, der Antragsbearbeitung und Termindurchführung gezielt widmen. Bis heute 
konnten mehr als 7000 Anrufe entgegen genommen werden. Ca. die Hälfte der Anrufe können mit 
einer Auskunft zur aktuellen Antragsstellung, Terminvergabe oder Versand von Dokumenten beant-
wortet werden. Die andere Hälfte wird als persönliches Anliegen aufgenommen und in die Bezirke zur 
Bearbeitung weitergeleitet. Ein Rückstandsteam in der Zentrale bearbeitet Anliegen z.B. wenn ein 
Anrufer mitteilt, dass das Dokument verloren gegangen ist oder die Dokumente gestohlen wurden. So 
ist der*diejenige zeitnah im Besitz eines neuen Dokumentes. 
 
3. Wie viele Stellen sind im Ausländeramt besetzt und wie viele freie Stellen gibt es bzw. falls es 
vakante Stellen gibt, wann sollen diese besetzt werden?  
 
Das Ausländeramt hat insgesamt ca. 500 Mitarbeitende. Im Rahmen einer normalen Fluktuation 
durch Stellenwechsel, Schwangerschaften, Wechsel nach Aufstiegslehrgängen, Ausfall durch dauer-
hafte Erkrankungen sind bis zu 10 % der Stellen im gesamten Amt einschließlich der Bezirksauslän-
derämter vorübergehend vakant. Alle Stellen befinden sich grundsätzlich sofort im mit dem Personal-
amt abgestimmten Stellenbesetzungsverfahren. Eine zeitnahe Besetzung ist mangels ausreichender 
Bewerbungen (wie in vielen Bereichen der Stadt Köln) schon mal unterjährig nicht zeitnah möglich. 
Dank einer intensiven Auszubildendenbetreuung im Amt können diese Lücken zuverlässig mit Erst-
einsatzkräften nach der Prüfung gefüllt werden. 
 
4. Ist es wieder möglich, dass Präsenztermine mit Anfragesteller*innen im Ausländeramt durchge-
führt werden?  
 
Seit dem 01.07.2021 werden wieder Termine angeboten, da eine persönliche Vorsprache schon zur 
Aufnahme der biometrischen Daten notwendig ist.  
 
Erkennbar ist, dass viele ausländische Mitbürger*innen immer noch der Meinung sind, dass man zu-
erst einen Termin braucht, um überhaupt den Verlängerungsantrag stellen zu können. Daher gibt es 
dazu unendlich viele zu beantwortende Emails und telefonische Anfragen. Viele Standardfragen wer-
den bereits mit dem Anschreiben einen Antrag zu stellen, beantwortet, können in den FAQs im Inter-
net nachgelesen werden und wurden mit den Trägern und Vertretungen der Ehrenamtler*innen kom-
muniziert.  
 
Der seit Juli 2021 im Internet eingestellte Verlängerungsantrag macht die digitale Antragsstellung 
möglich (Nutzung je nach Bezirk derzeit bis zu 40 %). Zusätzlich kann ein Papierantrag anfordert 
werden. Nach Prüfung des Antrages und der Unterlagen erhält man nach der Bearbeitung einen 
Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten. Wenn Unterlagen fehlen, werde diese nachgefordert 
oder können zum Termin mitgebracht werden. Viele warten bis kurz vor Ablauf des Aufenthaltstitels 
und wollen sich einfach wie früher in die Schlange vor das Bezirksausländeramt stellen, bis sie dran 
kommen oder eben wie früher, schon morgens um 8.30 Uhr weggeschickt wurden. Sie kamen eben 
am nächsten Tag wieder oder dann den nächsten Tag usw. Ein unwürdiges Verfahren der vergange-
nen Jahre, das durch die Terminvergabe abgeschafft wurde.

3 
 
 
Dies führt aber oftmals dazu, dass die Anschreiben des Ausländeramtes ignoriert und der Antrag 
nicht gestellt wird. Wenn den Betroffenen dann diese direkte Möglichkeit der Vorsprache, mit Verweis 
auf das Verfahren mit Antrag und Termin nicht ermöglicht wird, häufen sich die Beschwerden.  
Bei einem derzeitigen Vorlauf von drei bis sechs Wochen zum Ende des Aufenthaltstitels, werden 
Fiktionsbescheinigungen mit einer Dauer von sechs Monaten mit verschickt, damit genügend Zeit für 
die Antragstellung bleibt. Es besteht also kein Grund zur Sorge, da auch in diesen Fällen genügend 
Zeit für die Antragstellung verbleibt. 
 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

29.11.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.01.2022 Integrationsrat
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3839/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
05.01.2022
Erstellt
02.11.2021 17:23