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AN/0616/2022

Anfage zur Passbeschaffung & Verlängerung eines Aufenthaltstitels

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 16.03.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 10.05.2022, TOP 3.5

Anfrage gem. § 4_ Passbeschaffung

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Anfrage gem. § 4_ Passbeschaffung

1105 Zeichen

Liste GOL       
   Datum 14.03.2022 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 22.03.2022  
 
 
Thema: Passbeschaffung & Verlängerung eines Aufenthaltstitels  
 
Der Integrationsrat bittet die Verwaltung um folgende Informationen:  
 
Müssen Menschen aus Afghanistan, China, Eritrea, Libyen, Eritrea, Libyen, Russland, Syri-
en, Somalia, Sudan und weiteren politisch instabilen und vor allem diktatorischen Staaten, 
einen Nationalpass beantragen bzw. verlängern, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten? Oder 
kann darauf verzichtet werden, bzw. würde eine Geburtsurkunde als Identitätsnachweis aus-
reichen? Für bspw. afghanische Staatsangehörige gibt es zudem keine Möglichkeit diese 
bürokratischen Hürden zu nehmen, da seit der Machtübernahme der Taliban die afghani-
schen Konsulate auch nicht mehr besetzt sind. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Elizaveta Khan, Ahmet Edis, Dorsa Billstein

Beratungsverlauf (1)

10.05.2022 Integrationsrat
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0616/2022
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
16.03.2022
Erstellt
16.03.2022 11:23