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Anfage zur Passbeschaffung & Verlängerung eines Aufenthaltstitels

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0616/2022 vom 16.03.2022

Stand: Am 10.05.2022 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anfrage gem. § 4_ Passbeschaffung

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    Liste GOL Datum 14.03.2022 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 22.03.2022 Thema: Passbeschaffung & Verlängerung eines Aufenthaltstitels Der Integrationsrat bittet die Verwaltung um folgende Informationen: Müssen Menschen aus Afghanistan, China, Eritrea, Libyen, Eritrea, Libyen, Russland, Syri- en, Somalia, Sudan und weiteren politisch instabilen und vor allem diktatorischen Staaten, einen Nationalpass beantragen bzw. verlängern, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten? Oder kann darauf verzichtet werden, bzw. würde eine Geburtsurkunde als Identitätsnachweis aus- reichen? Für bspw. afghanische Staatsangehörige gibt es zudem keine Möglichkeit diese bürokratischen Hürden zu nehmen, da seit der Machtübernahme der Taliban die afghani- schen Konsulate auch nicht mehr besetzt sind. Mit freundlichen Grüßen Elizaveta Khan, Ahmet Edis, Dorsa Billstein

Beratungsverlauf

  1. 10.05.2022

    Integrationsrat

    TOP 3.5, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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