0096/2017
Zukünftige Vermarktung von städtischen Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Köln-Lövenich hier: Anpassung der Vergabekriterien
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Mitteilung Ausschuss
3094 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/80/803/2 Vorlagen-Nummer 01.02.2017 0096/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 07.02.2017 Zukünftige Vermarktung von städtischen Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Köln-Lövenich hier: Anpassung der Vergabekriterien Die Nachfrage nach den Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Lövenich ist unvermindert groß. Aus diesem Grunde werden aktuell so viele Grundstücke von Interessenten belegt, dass über eine Anpassung der bisherigen stadtinternen Anforderungen an den Erwerb der dortigen Grundstücke nachgedacht wurde. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass – Stand heute – keine neuen Ge- werbe-Flächen im Stadtbezirk 3 erschlossen werden. Daher ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine höhere Ausnutzung der vorhandenen Gewerbe- flächen, soweit dies unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bebauungsplanes möglich ist, im Sin- ne einer internen Erweiterung der bisherigen Vergabekriterien zum Kauf von städtischen Gewerbeflä- chen als Entscheidungskriterium hinzugezogen werden sollte. Auszug aus den bisherigen Kriterien / unter Berücksichtigung der Mitteilungen bzgl. „Vergabepraxis städtischer Gewerbeflächen“ im Stadtentwicklungsausschuss am 13.09.2012 (3785/2012) sowie der Mitteilung zu „Vergabe städt. Gewerbe- und Industrieliegenschaften“ am 03.03.2016 im Liegen- schaftsausschuss (0533/2016): Anzahl der Arbeitsplätze Arbeitsplatzschlüssel von mind. 7 Vollzeitbeschäftigten pro 1.000 m² Fläche Diese Anforderung kann – gem. obiger Mitteilung aus 2016 – nur durch den glaubhaften Nach- weis einer Umsatz- und Personalentwicklung ersetzt werden, wonach der Arbeitsplatzbesatz per- spektivisch erfüllt wird. In der Praxis hat sich der Nachweis durch Steuerberater / Wirtschaftsprü- fer bewährt. hochwertige, ansprechende Architektur 2-geschossige Optik Um den bisherigen gesunden zukunftssichereren Branchenmix im Gewerbegebiet Lövenich trotz der gestiegenen Anfrage von Kfz-affinen Nutzungen zu gewährleisten, wurden bereits – gem. Mitteilung im Liegenschaftsausschuss vom 03.03.2016 – keine neuen Gespräche mit Unternehmen für Kfz- affine Nutzungen (wie bspw. Kfz-Werkstätten, KFZ-Waschanlagen) aufgenommen. Die der vg. Mittei- lung beigefügte Liste war als abschließend zu betrachten. Der im Gewerbegebiet Köln-Lövenich geltende Bebauungsplan „Nördlich Kölner Straße in Köln- Lövenich“ sieht 3 Vollgeschosse sowie eine Firsthöhe von 12,00 m als Höchstgrenze vor. Insofern beabsichtigt die Verwaltung, bei der zukünftigen Vermarktung von Gewerbeflächen 2 Vollge- schosse für Lager-/Hallennutzungen einfordert sowie 3 Vollgeschosse für Büro / Dienstleistung. Diese Anforderung ist von allen neuen Interessenten bzw. solchen, die noch keine abschließend bewerteten Planunterlagen eingereicht haben, zu erfüllen. 2 Durch diese Kombination werden die Gebäude zumindest in Teilbereichen eine 3-geschossige Be- bauung enthalten. Diese Anforderung wird im Übrigen durch eine Reihe der aktuell planenden Unter- nehmen bereits erfüllt. gez. Berg
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0096/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27