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0096/2017

Zukünftige Vermarktung von städtischen Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Köln-Lövenich hier: Anpassung der Vergabekriterien

Mitteilung Ausschuss 01.02.2017

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 07.02.2017, TOP 1.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3094 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/80/803/2 
 
Vorlagen-Nummer  01.02.2017 
 0096/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 07.02.2017 
 
Zukünftige Vermarktung von städtischen Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Köln-Lövenich 
hier: Anpassung der Vergabekriterien 
Die Nachfrage nach den Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Lövenich ist unvermindert groß.  
 
Aus diesem Grunde werden aktuell so viele Grundstücke von Interessenten belegt, dass über eine 
Anpassung der bisherigen stadtinternen Anforderungen an den Erwerb der dortigen Grundstücke 
nachgedacht wurde. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass – Stand heute – keine neuen Ge-
werbe-Flächen im Stadtbezirk 3 erschlossen werden.  
Daher ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine höhere Ausnutzung der vorhandenen Gewerbe-
flächen, soweit dies unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bebauungsplanes möglich ist, im Sin-
ne einer internen Erweiterung der bisherigen Vergabekriterien zum Kauf von städtischen Gewerbeflä-
chen als Entscheidungskriterium hinzugezogen werden sollte.  
 
Auszug aus den bisherigen Kriterien / unter Berücksichtigung der Mitteilungen bzgl. „Vergabepraxis 
städtischer Gewerbeflächen“ im Stadtentwicklungsausschuss am 13.09.2012 (3785/2012) sowie der 
Mitteilung zu „Vergabe städt. Gewerbe- und Industrieliegenschaften“ am 03.03.2016 im Liegen-
schaftsausschuss (0533/2016): 
 
 Anzahl der Arbeitsplätze 
Arbeitsplatzschlüssel von mind. 7 Vollzeitbeschäftigten pro 1.000 m² Fläche 
Diese Anforderung kann – gem. obiger Mitteilung aus 2016 – nur durch den glaubhaften Nach-
weis einer Umsatz- und Personalentwicklung ersetzt werden, wonach der Arbeitsplatzbesatz per-
spektivisch erfüllt wird. In der Praxis hat sich der Nachweis durch Steuerberater / Wirtschaftsprü-
fer bewährt. 
 
 hochwertige, ansprechende Architektur  
2-geschossige Optik  
 
Um den bisherigen gesunden zukunftssichereren Branchenmix im Gewerbegebiet Lövenich trotz der 
gestiegenen Anfrage von Kfz-affinen Nutzungen zu gewährleisten, wurden bereits – gem. Mitteilung 
im Liegenschaftsausschuss vom 03.03.2016 – keine neuen Gespräche mit Unternehmen für Kfz-
affine Nutzungen (wie bspw. Kfz-Werkstätten, KFZ-Waschanlagen) aufgenommen. Die der vg. Mittei-
lung beigefügte Liste war als abschließend zu betrachten.  
Der im Gewerbegebiet Köln-Lövenich geltende Bebauungsplan „Nördlich Kölner Straße in Köln-
Lövenich“ sieht 3 Vollgeschosse sowie eine Firsthöhe von 12,00 m als Höchstgrenze vor.  
 
Insofern beabsichtigt die Verwaltung, bei der zukünftigen Vermarktung von Gewerbeflächen 2 Vollge-
schosse für Lager-/Hallennutzungen einfordert sowie 3 Vollgeschosse für Büro / Dienstleistung. Diese 
Anforderung ist von allen neuen Interessenten bzw. solchen, die noch keine abschließend bewerteten 
Planunterlagen eingereicht haben, zu erfüllen.

2 
 
Durch diese Kombination werden die Gebäude zumindest in Teilbereichen eine 3-geschossige Be-
bauung enthalten. Diese Anforderung wird im Übrigen durch eine Reihe der aktuell planenden Unter-
nehmen bereits erfüllt.  
 
 
gez. Berg

Beratungsverlauf (1)

07.02.2017 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0096/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27