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1601/2024

Beantwortung einer Anfrage der Koalitionsfraktionen CDU und SPD sowie der FDP aus der Sitzung der BV 9 Mülheim am 02.08.23 betr. "Holweide–Abzweigendes Teilstück (Weg) d. Iddelsfelder Straße zw. Auf dem Pützacker/Iddelsfelder Straße" (AN/1329/2024)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 03.06.2024, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3028 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665 
 
Vorlagen-Nummer 
 1601/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.06.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der Koalitionsfraktionen CDU und SPD sowie der FDP aus 
der Sitzung der BV 9 Mülheim am 02.08.23 betr. "Holweide–Abzweigendes Teilstück 
(Weg) d. Iddelsfelder Straße zw. Auf dem Pützacker/Iddelsfelder Straße" (AN/1329/2024) 
Anfrage der Koalitionsfraktionen CDU und SPD sowie der FDP: 
 
„Von der Iddelsfelder Straße geht zwischen den Grundstücken mit der Hausnummer 53 und 
55 ein Fußweg nach Norden ab, der laut Stadtplan ebenfalls „Iddelsfelder Straße“ heißt. Er 
geht bis an die Bahngleise der KVB und an das Ende der Sackgasse Auf dem Pützacker. Die-
ser Weg führt zu folgenden Fragen: 
 
1. Ist es richtig, dass dieser Weg als Teilstück der Iddelsfelder Straße zugehörig ist und 
im Besitz der Stadt Köln steht, mithin die Stadt daher für die Pflege und Sicherung des 
Weges zuständig ist?“ 
 
Antwort der Verwaltung:  
Die in Rede stehenden Flurstücke sind städtisch und aufgrund ihrer Nutzungsart als 
Weg in der Zuständigkeit und Verwaltung der Stadt Köln. Der Verbindungsweg ist be-
reits im Leistungsverzeichnis der haushaltsfinanzierten Reinigung. Eine Nachbesse-
rung des aktuellen Zustandes wird veranlasst. 
 
2. „Ist dieser Weg für Kraftfahrzeuge zugelassen?“ 
 
Antwort der Verwaltung:  
Der Weg ist (noch) nicht gewidmet, aber im rechtsgültigen Bebauungsplan als öffentli-
che Verkehrsfläche ausgewiesen. Nach Aussage der Straßenverkehrsbehörde ist der 
genannte Verbindungsweg für den Kfz-Verkehr zugelassen. 
 
3. „Soll über diesen Weg künftig das Grundstück mit der Flurnummer 600 erschlossen 
werden, auf welchem derzeit ein Mehrfamilienhaus errichtet wird?“ 
 
Antwort der Verwaltung:  
Das Flurstück 600, Auf dem Pützacker 16, soll im Baugenehmigungsverfahren über 
die Straße Auf dem Pützacker erschlossen werden. 
 
4. „Wer saniert den derzeit durch Baufahrzeuge völlig zerstörten Weg und stellt die bisher 
existierenden, durchfahrtverhindernden Pfosten zur Straße Auf dem Pützacker und zur 
Hauptachse der Iddelsfelder Straße wieder her?“ 
 
Antwort der Verwaltung:

2 
 
Gemäß den Vereinbarungen zwischen dem Bauaufsichtsamt der Stadt Köln und der 
Bauherrengemeinschaft des angrenzenden, neu bebauten Grundstücks wird der Weg 
durch die Bauherrengemeinschaft wiederhergestellt - hierin ist auch die Aufstellung der 
durchfahrtsverhindernden Pfosten enthalten. 
 
5. „Ist das anschließende Stück Verkehrsfläche mit Parkplätzen der Sackgasse Auf dem 
Pützacker, vor den Häusern Nr. 13 bis 27, ebenfalls im Besitz der Stadt oder Privat-
grund?“ 
 
Antwort der Verwaltung:  
Die Verkehrsfläche vor den Häusern Nr. 13 bis 27 der Straße Auf dem Pützacker inklu-
sive der Stellplätze und des Gehweges sind nicht im Besitz der Stadt Köln. In diesem 
Bereich der Straßen Auf dem Pützacker und Iddelsfelder Straße ist lediglich die Straße 
(Fahrbahn) im Besitz der Stadt Köln.

Beratungsverlauf (1)

03.06.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1601/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.05.2024
Erstellt
15.05.2024 09:22