1601/2024
Beantwortung einer Anfrage der Koalitionsfraktionen CDU und SPD sowie der FDP aus der Sitzung der BV 9 Mülheim am 02.08.23 betr. "Holweide–Abzweigendes Teilstück (Weg) d. Iddelsfelder Straße zw. Auf dem Pützacker/Iddelsfelder Straße" (AN/1329/2024)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3028 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/665 Vorlagen-Nummer 1601/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.06.2024 Beantwortung einer Anfrage der Koalitionsfraktionen CDU und SPD sowie der FDP aus der Sitzung der BV 9 Mülheim am 02.08.23 betr. "Holweide–Abzweigendes Teilstück (Weg) d. Iddelsfelder Straße zw. Auf dem Pützacker/Iddelsfelder Straße" (AN/1329/2024) Anfrage der Koalitionsfraktionen CDU und SPD sowie der FDP: „Von der Iddelsfelder Straße geht zwischen den Grundstücken mit der Hausnummer 53 und 55 ein Fußweg nach Norden ab, der laut Stadtplan ebenfalls „Iddelsfelder Straße“ heißt. Er geht bis an die Bahngleise der KVB und an das Ende der Sackgasse Auf dem Pützacker. Die- ser Weg führt zu folgenden Fragen: 1. Ist es richtig, dass dieser Weg als Teilstück der Iddelsfelder Straße zugehörig ist und im Besitz der Stadt Köln steht, mithin die Stadt daher für die Pflege und Sicherung des Weges zuständig ist?“ Antwort der Verwaltung: Die in Rede stehenden Flurstücke sind städtisch und aufgrund ihrer Nutzungsart als Weg in der Zuständigkeit und Verwaltung der Stadt Köln. Der Verbindungsweg ist be- reits im Leistungsverzeichnis der haushaltsfinanzierten Reinigung. Eine Nachbesse- rung des aktuellen Zustandes wird veranlasst. 2. „Ist dieser Weg für Kraftfahrzeuge zugelassen?“ Antwort der Verwaltung: Der Weg ist (noch) nicht gewidmet, aber im rechtsgültigen Bebauungsplan als öffentli- che Verkehrsfläche ausgewiesen. Nach Aussage der Straßenverkehrsbehörde ist der genannte Verbindungsweg für den Kfz-Verkehr zugelassen. 3. „Soll über diesen Weg künftig das Grundstück mit der Flurnummer 600 erschlossen werden, auf welchem derzeit ein Mehrfamilienhaus errichtet wird?“ Antwort der Verwaltung: Das Flurstück 600, Auf dem Pützacker 16, soll im Baugenehmigungsverfahren über die Straße Auf dem Pützacker erschlossen werden. 4. „Wer saniert den derzeit durch Baufahrzeuge völlig zerstörten Weg und stellt die bisher existierenden, durchfahrtverhindernden Pfosten zur Straße Auf dem Pützacker und zur Hauptachse der Iddelsfelder Straße wieder her?“ Antwort der Verwaltung: 2 Gemäß den Vereinbarungen zwischen dem Bauaufsichtsamt der Stadt Köln und der Bauherrengemeinschaft des angrenzenden, neu bebauten Grundstücks wird der Weg durch die Bauherrengemeinschaft wiederhergestellt - hierin ist auch die Aufstellung der durchfahrtsverhindernden Pfosten enthalten. 5. „Ist das anschließende Stück Verkehrsfläche mit Parkplätzen der Sackgasse Auf dem Pützacker, vor den Häusern Nr. 13 bis 27, ebenfalls im Besitz der Stadt oder Privat- grund?“ Antwort der Verwaltung: Die Verkehrsfläche vor den Häusern Nr. 13 bis 27 der Straße Auf dem Pützacker inklu- sive der Stellplätze und des Gehweges sind nicht im Besitz der Stadt Köln. In diesem Bereich der Straßen Auf dem Pützacker und Iddelsfelder Straße ist lediglich die Straße (Fahrbahn) im Besitz der Stadt Köln.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1601/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.05.2024
- Erstellt
- 15.05.2024 09:22