1278/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Gefahrenstelle Mommsenstr./Curtiusstr. (Az.: 02-1600-44/19)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 1278/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Gefahrenstelle Mommsenstr./Curtiusstr. (Az.: 02-1600- 44/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, bedarfsgerecht im nahen Umfeld Fahrradabstellplätze zu schaffen. Hierbei sollen bereits bestehende Fahrradabstellanlagen ergänzt und das illegale Gehwegparken verhindert werden. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.07.2019 2 Begründung: Der Petent beantragt 4 Pkw-Stellplätze vor einem Zebrastreifen durch 12 Rad-Haarnadeln zu erset- zen (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: An Zebrastreifen haben zu Fuß Gehende absoluten Vorrang. Daher müssen Fahrzeugführende sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern, bremsbereit sein und gegebenenfalls warten. Fahrzeugführende haben hier auch die Verpflichtung, die gesamte Fahrbahn zu beobachten, um rechtzeitig, auch bei sich ständig verringerndem Abstand zum Fußgängerüberweg, reagieren zu kön- nen. Jeder Verkehrsteilnehmende, der sich in einem Fahrzeug (die einzige Ausnahme bilden Schie- nenfahrzeuge) jedweder Art einem durch einen Zebrastreifen gesicherten Überweg nähert, muss so lange, bzw. sobald zu Fuß Gehende oder Rollstuhlfahrende ihn überqueren möchten, immer anhalten und warten. Auch ist auf die Feststellung des Bundesgerichtshofes hinzuweisen, in der es heißt: Die höchstrichter- liche Rechtsprechung verlangt nahezu einhellig von einem Kraftfahrenden, dem durch andere Fahr- zeuge die Sicht auf einen Fußgängerüberweg teilweise verdeckt ist, sich einem solchen Überweg nur mit ganz besonderer Vorsicht zu nähern, sodass er jederzeit vor einem zügig über die Fahrbahn ei- lenden zu Fuß Gehenden noch anhalten kann. Nähert sich ein Kraftfahrender einem in der Gegenrichtung haltenden öffentlichen Verkehrsmittel (Straßenbahn oder Omnibus), so muss er selbst außerhalb von Fußgängerüberwegen seine Ge- schwindigkeit so herabsetzen, dass zu Fuß Gehende, die unachtsam einige Schritte in seine Fahr- bahn treten, nicht gefährdet werden. Wie in allen anderen Situationen gilt, dass alle Verkehrsteilnehmenden aufeinander Rücksicht neh- men sollen. Somit ist jedem Verkehrsteilnehmenden die Pflicht zur Vorsicht und Verkehrsbe- obachtung (Paragraf 1 Absatz 1 StVO) auferlegt. In der Örtlichkeit selbst konnte ein gut und eindeutig für alle Verkehrsteilnehmenden sichtbarer Fuß- gängerüberweg festgestellt werden. Aus beiden Fahrtrichtzungen ist die Markierung des Verkehrszeichens 293 (Fußgängerüber-weg) Straßenverkehrsordnung (StVO), die gleichzeitig auch als Hinweis auf das Haltverbot bis zu fünf Me- tern vor Fußgängerüberwegen dient, sehr gut zu erkennen. In dem hier vorliegenden Fall wird durch den bestehenden Ausbau sowie durch die dortige vorhande- ne Parkstandmarkierung, der vorgeschriebene Abstand von 5 Meter vor einem Fußgängerüberweg, auf ca. 20 Meter vor dem Fußgängerüberweg ausgedehnt. Als Hinweis auf den Fußgängerüberweg ist hier auch das Richtzeichen 350 (Fußgängerüber-weg) StVO deutlich und sehr gut aus allen Richtungen sichtbar vorhanden. Zudem befindet sich im Vorlauf von ca. 80 Meter und dann nochmals in ca. 20 Meter (in der Wieder- holung) zu diesem Fußgängerüberweg, das Zeichen 136-10 (Kinder) StVO mit dem Zusatz 2301 (Schule) StVO. Der hier in Rede stehende Bereich, ist in diesem Abschnitt auch mit einem Zeichen 274-30 StVO (zu- lässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) beschildert, sodass bereits abweichend von der StVO, die generell Tempo 50 vorsieht, eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung vor-genommen wurde, die ein zusätzliches Maß an Sicherheit generiert. Insgesamt kann daher festgestellt werden, dass auch unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 1 StVO, die bestehende Situation vor Ort dazu geeignet ist, mögliche Gefahren auf ein Mindestmaß zu redu- zieren und einen sicheren Verkehrsablauf zu gewährleisten. Für das geordnete Fahrradparken stehen im Umfeld derzeit 16 Fahrradabstellplätze zur Verfügung. Für Schüler der GGS Mommsenstraße stehen ausreichend Fahrradabstell-möglichkeiten auf dem Schulgelände zur Verfügung. Im öffentlichen Straßenraum wird insgesamt ein Bedarf von rund 30 zusätzlichen Stellplätzen inkl. Sonderfahrzeugen wie z. B. Lastenfahrrädern prognostiziert. Aus die- sem Grunde wird die Verwaltung diesen Bereich in das interne Arbeitsprogramm aufnehmen, um be- 3 darfsgerecht Fahrradabstellplätze zu schaffen. Anlage Eingabe
Anlage Eingabe
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Antrag nach §24 GO NRW an die BV Lindenthal
Betreff: Gefahrenstelle Zebrastreifen Mommsenstr. / Curtiusstr.
vor der Grundschule Mommsenstr.
Sehr geehrte Damen und Herren der BV Lindenthal,
im Bereich des Zebrastreifen Mommsenstr. / Curtiusstr.,
kommend vom Sülzgürtel in Fahrtrichtung Zülpicher Str., wird
durch die Pkw-Beparkung am rechten Rand (siehe Fotos) die Sicht
auf den Zebrastreifen sowie Fußgängerbereich deutlich
eingeschränkt, so dass Pkw-Fahrende i.d.R. erst ca. 20 – 25 m vor
dem Zebrastreifen die Gesamtsituation am u.a. durch die
Schüler*innen rege genutzten Übergang erfassen können.
Im Falle eines notwendigen Bremsvorgangs bei den erlaubten 30
km/h würde ein Anhalteweg punktgenau am Zebrastreifen enden.
Da vor Ort auch regelmäßig schneller gefahren wird, ist die
Gefahr von konkreten Personen-Unfällen als hoch einzuschätzen
und in der täglichen Wahrnehmung gibt es entsprechende
gefährliche Situationen auch regelmäßig.
Daher rege ich an, dass aus Sicherheitsgründen die letzten 4 Pkw-
Stellplätze vor dem Zebrastreifen durch 12 Rad-Haarnadeln
ersetzt werden. Der Bedarf weiterer öffentlicher Rad-Abstellplätze vor Ort ist ebenfalls vorhanden.
Anhang:
Sichtachse Pkw-Fahrer – Zebrastreifen/Fußweg: ca. 20 bis 25 m
(Sichtachse vom Fußweg am Zebrastreifen auf die Straße)
(Sichtachse aus der Pkw-Perspektive auf den Fußweg am Zebrastreifen)
Vorschlag der zu ersetzenden Pkw- durch Rad-Abstellplätze:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Curtiusstraße
- Mommsenstraße
- Sülzgürtel
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Details
- Aktenzeichen
- 1278/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 22.05.2019
- Erstellt
- 05.04.2019 11:37