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AN/0260/2021

Colonius – Stand der Dinge?

GUT Anfrage nach § 4 10.02.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 22.02.2021, TOP 3.2

GUT Anfrage nach § 4

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GUT Anfrage nach § 4

3882 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.02.2021 
AN/0260/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 22.02.2021 
 
Colonius – Stand der Dinge? 
Sehr geehrte Oberbürgermeisterin Henriette Reker, 
 
unsere Ratsgruppe GUT Köln bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Hauptausschusses am 22. Feb-
ruar 2021 zu setzen. 
 
Am 9.Juli 2019 fasste der Kölner Rat auf seiner Sitzung unter TOP 3.1.8 folgenden Beschluss1: 
 
„1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Machbarkeit einer Wiedereröffnung des Kölner Fernsehturmes "Co-
lonius" zu prüfen. 
In einem ersten Schritt soll die Verwaltung gemeinsam mit einem externen Gutachter und der Deutsch en Funkturm GmbH 
eine erste Einschätzung erarbeiten.  
Dabei soll ergebnisoffen, aber lösungsorientiert untersucht werden:  
 Welche Bedeutung und Potentiale hat der Colonius für Köln?  
(zur Identifikation, für den Tourismus, als mögliche Bildungseinrichtung …)  
 Welche Möglichkeiten hat die Stadt Köln auf die Deutsche Funkturm GmbH einzuwirken, mit dem Ziel die Aussichts-
plattformen im Colonius wieder öffentlich zugänglich zu machen?  
 Gibt es im Rahmen der Wirtschaftsförderung Möglichkeiten, private Investoren bei v orgeschriebenen Sanierungs-
maßnahmen zu fördern?  
 Welche Kosten würden auf die Stadt Köln zukommen, wenn sie selbst als Pächterin auftreten würde?  
 Welche Fördermöglichkeiten gibt es durch Land/Bund/EU? Wäre es in diesem Zusammenhang sinnvoll den Colonius 
unter Denkmalschutz zu stellen?  
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Köln 
 
 
 
Ratsgruppe GUT Köln 
 
Karina Syndicus, MdR 
Thor Zimmermann, MdR 
 
Referent*innen:  
Aline Damaske  
Karin Preugschat  
  
Laurenzplatz 1-3, Zi. 512 
50667 Köln 
Tel.: 0221/221 -22176  
 
gut@stadt-koeln.de 
www.dieguten.koeln

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2. Anhand der Ergebnisse wird die Verwaltung dem Rat bis zum ersten Quartal 2020 einen Vorschlag für das weitere Vorge-
hen zu einer möglichen Wiedereröffnung des Colonius vorlegen.“  
In der Zwischenzeit schloss die Deutsche Funkturm GmbH ihre Untersuchungen zum Themenkomplex Brand-
schutz/Aufzugerneuerung und dessen Kosten ab.  
Aufgrund der Förderungsmöglichkeiten durch Bund und Land geriet auch der Denkmalwert des Colonius in den 
Fokus. Zuletzt beantragte das „LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland“ für Kölns Fernsehturm Denkmalschutz 
beim Kölner Stadtkonservator. Das LVR-Amt sieht nach eigenen Untersuchungen einen Denkmalwert, unter ande-
rem weil der Colonius bedeutend für Kölns Stadtentwicklung ist2. 
 
Doch oben zitierter Ratsbeschluss umfasste noch weitere Punkte, neben der Erfüllung der aktuellen Brandschutz-
auflagen und dem Denkmalwert. 
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 
1. Wann wird das im Herbst 2020 fertig gestellte Gutachten der Deutschen Funkturm GmbH den zuständi-
gen Gremien vorgelegt? 
2. Wann werden die weiteren Punkte (u.a. Potentiale, private Investoren, Stadt als Pächterin) des Ratsbe-
schlusses vom 9.7.2019 untersucht, und die Ergebnisse dem Rat vorgelegt? 
3. Wann ist mit dem Abschluss der Untersuchungen durch den Stadtkonservator zu rechnen? 
4. Gibt oder gab es vertragliche Vereinbarungen (etwa Grundbucheintrag, städtebaulicher Vertrag, …) die 
die Nutzerin der Liegenschaft verpflichten, den Fernsehturm öffentlich zugänglich zu halten? 
 
Bitte geben Sie Ihre Antwort als Mitteilung in die zuständigen Fachausschüsse (Kultur, Stadtentwicklung, …) damit 
diese dort diskutiert werden kann. 
 
Mit bestem Dank 
gez. Thor Zimmermann 
 
1) Der Beschluss des Rates vom 9. Juli 2019  
https://ratsinformation.stadt -koeln.de/vo0051.asp?__kvonr=88181  
2) Siehe auch Kölnische Rundschau vom 2. Februar 2021  
https://www.rundschau -online.de/region/koeln/schutz -fuer-den--colonius --verband-sieht-denkmalwert-und-stellt -
antrag -bei-der-stadt-38004930

Beratungsverlauf (1)

22.02.2021 Hauptausschuss
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0260/2021
Typ
GUT Anfrage nach § 4
Datum
10.02.2021
Erstellt
09.02.2021 14:50