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3618/2025

Einrichtung der Arbeitskreise sowie die Festlegung der Vorsitzenden der Arbeitskreise des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

Beschlussvorlage Ausschuss 23.12.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 13.01.2026, TOP 8.7

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

5074 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer 
 3618/2025 
Freigabedatum 
 23.12.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtung der Arbeitskreise sowie die Festlegung der Vorsitzenden der Arbeitskreise 
des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Für die Beratung bestimmter Themen richtet der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und In-
tegration folgende Arbeitskreise ein und legt die jeweiligen Vorsitzenden fest. 
 
 
- Facharbeitskreis 1: Strategische Ausrichtung und Koordinierungsrunde 
Vorsitz: __________________ 
 
- Facharbeitskreis 2:  Sichtbarmachung der Potenziale, Öffentlichkeitsarbeit und Kultur  
Vorsitz: __________________ 
 
- Facharbeitskreis 3: Erziehung, Bildung, Arbeit, Inklusion und Sport 
Vorsitz: __________________ 
 
- Facharbeitskreis 4: Interkulturelle Zentren, MSO, Gesundheit, Senior*innen und In-
tegration von Neuzugewanderten Menschen 
Vorsitz: __________________ 
 
- Facharbeitskreis 5: Interkulturelle Öffnung der Verwaltung, Antidiskriminierung und 
Rassismuskritik 
Vorsitz: __________________ 
 
- Facharbeitskreis 6: Allgemeine Rechtsfragen, Sicherstellung der gleichberechtigten 
Teilhabe in den städtischen Konzepten (als Querschnittsfacharbeitskreis) 
Vorsitz: __________________ 
 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 13.01.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Zusammenfassung in Einfacher Sprache: 
 
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration arbeitet zu vielen wichtigen Themen 
wie Migration, Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Um gut arbeiten zu können, werden Ar-
beitskreise gebildet. 
Die Arbeitskreise bereiten die Sitzungen des Ausschusses vor und nach, erarbeiten Anträge 
und Anfragen und können Fachleute einbeziehen. So wird die Arbeit im Ausschuss effizienter. 
Jedes Ausschussmitglied soll in höchstens zwei Arbeitskreisen mitarbeiten. 
So bleibt die Arbeit gut verteilt. 
Der Ausschuss beschließt die Namen der Arbeitskreise und auch die Vorsitzenden. 
Die Vorsitzenden leiten die Arbeitskreise und laden zu den Sitzungen ein. 
Die Arbeitskreise schlagen dem Ausschuss jeweils eine Stellvertretung vor, über die der Aus-
schuss in einer der nächsten Sitzungen beschließen muss. 
Einmal im Jahr berichten die Arbeitskreise im Ausschuss über ihre Arbeit der Arbeitskreise. 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration steht als kommunales Fachgremium 
vor der Aufgabe, eine Vielzahl komplexer und fachlich anspruchsvoller Themen im Bereich 
Chancengerechtigkeit, Teilhabe, Migration und Integration kontinuierlich zu beraten. Um die-
sen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachorientierte, strukturierte und konstruktive 
Gremienarbeit sicherzustellen, sieht § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsra-
tes(*) vor, dass für die Beratung bestimmter Themen Arbeitskreise eingerichtet werden kön-
nen. 
 
Die Arbeitskreise dienen der vertieften fachlichen Auseinandersetzung, der Vor- und Nachbe-
reitung der Sitzungen, Erstellung von Anträgen und Anfragen sowie der Einbindung von Bera-
ter*innen ohne Stimmrecht. Die Arbeitskreise tragen dazu bei, die Sitzungen des Ausschus-
ses für Chancengerechtigkeit und Integration zu entlasten und Entscheidungsprozesse effi-
zient sowie nachvollziehbar vorzubereiten. 
 
Die Festlegung klarer Bezeichnungen der Arbeitskreise ermöglicht eine transparente themati-
sche Zuordnung und unterstützt eine zielgerichtete inhaltliche Arbeit. Für jeden Arbeitskreis 
wird eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender nach § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung des In-
tegrationsrates(*) benannt. Die*der Vorsitzende bzw. ihre*seine Vertretung beruft die Arbeits-
kreissitzungen ein und leitet sie. Um auch den sachkundigen Einwohner*innen, die noch zu 
benennen sind, die Gelegenheit zu geben, sich für die Stellvertretungen des Vorsitzes der Ar-
beitskreise vorzuschlagen, erfolgt der Mehrheitsbeschluss des Ausschusses zu den Stellver-
tretungen in einer der nächsten Sitzungen. 
 
Zur Sicherstellung eines effektiven und kontinuierlichen Arbeitens ist es zielführend, dass sich 
jedes Mitglied des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration entsprechend sei-
nen Interessen und fachlichen Schwerpunkte in maximal zwei Arbeitskreise einbringt. 
Dadurch wird eine ausgewogene Beteiligung ermöglicht und eine arbeitsfähige Struktur si-
chergestellt.

3 
Einmal im Jahr werden gemäß § 28 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates(*) die 
Arbeitskreise in der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration über 
ihre Arbeit berichten. 
 
 
Erläuterung zu (*): 
Die Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integra-
tion (vormals Integrationsrat) gemäß Novellierung der GO NRW § 27 soll in der nächsten Be-
ratungsfolge beschlossen werden.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

994 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um einen internen Beschluss des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und 
Integration zur Einrichtung und Festlegung der Vorsitzenden für die Arbeitskreise des 
Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration gem. §28 der Geschäftsordnung des 
Integrationsrates. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

13.01.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 8.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3618/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.12.2025
Erstellt
17.12.2025 16:47