3618/2025
Einrichtung der Arbeitskreise sowie die Festlegung der Vorsitzenden der Arbeitskreise des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 3618/2025 Freigabedatum 23.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung der Arbeitskreise sowie die Festlegung der Vorsitzenden der Arbeitskreise des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Beschlussorgan Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Gremium Datum Beschluss: Für die Beratung bestimmter Themen richtet der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und In- tegration folgende Arbeitskreise ein und legt die jeweiligen Vorsitzenden fest. - Facharbeitskreis 1: Strategische Ausrichtung und Koordinierungsrunde Vorsitz: __________________ - Facharbeitskreis 2: Sichtbarmachung der Potenziale, Öffentlichkeitsarbeit und Kultur Vorsitz: __________________ - Facharbeitskreis 3: Erziehung, Bildung, Arbeit, Inklusion und Sport Vorsitz: __________________ - Facharbeitskreis 4: Interkulturelle Zentren, MSO, Gesundheit, Senior*innen und In- tegration von Neuzugewanderten Menschen Vorsitz: __________________ - Facharbeitskreis 5: Interkulturelle Öffnung der Verwaltung, Antidiskriminierung und Rassismuskritik Vorsitz: __________________ - Facharbeitskreis 6: Allgemeine Rechtsfragen, Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe in den städtischen Konzepten (als Querschnittsfacharbeitskreis) Vorsitz: __________________ Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 13.01.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Zusammenfassung in Einfacher Sprache: Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration arbeitet zu vielen wichtigen Themen wie Migration, Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Um gut arbeiten zu können, werden Ar- beitskreise gebildet. Die Arbeitskreise bereiten die Sitzungen des Ausschusses vor und nach, erarbeiten Anträge und Anfragen und können Fachleute einbeziehen. So wird die Arbeit im Ausschuss effizienter. Jedes Ausschussmitglied soll in höchstens zwei Arbeitskreisen mitarbeiten. So bleibt die Arbeit gut verteilt. Der Ausschuss beschließt die Namen der Arbeitskreise und auch die Vorsitzenden. Die Vorsitzenden leiten die Arbeitskreise und laden zu den Sitzungen ein. Die Arbeitskreise schlagen dem Ausschuss jeweils eine Stellvertretung vor, über die der Aus- schuss in einer der nächsten Sitzungen beschließen muss. Einmal im Jahr berichten die Arbeitskreise im Ausschuss über ihre Arbeit der Arbeitskreise. Begründung: Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration steht als kommunales Fachgremium vor der Aufgabe, eine Vielzahl komplexer und fachlich anspruchsvoller Themen im Bereich Chancengerechtigkeit, Teilhabe, Migration und Integration kontinuierlich zu beraten. Um die- sen Anforderungen gerecht zu werden und eine sachorientierte, strukturierte und konstruktive Gremienarbeit sicherzustellen, sieht § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsra- tes(*) vor, dass für die Beratung bestimmter Themen Arbeitskreise eingerichtet werden kön- nen. Die Arbeitskreise dienen der vertieften fachlichen Auseinandersetzung, der Vor- und Nachbe- reitung der Sitzungen, Erstellung von Anträgen und Anfragen sowie der Einbindung von Bera- ter*innen ohne Stimmrecht. Die Arbeitskreise tragen dazu bei, die Sitzungen des Ausschus- ses für Chancengerechtigkeit und Integration zu entlasten und Entscheidungsprozesse effi- zient sowie nachvollziehbar vorzubereiten. Die Festlegung klarer Bezeichnungen der Arbeitskreise ermöglicht eine transparente themati- sche Zuordnung und unterstützt eine zielgerichtete inhaltliche Arbeit. Für jeden Arbeitskreis wird eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender nach § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung des In- tegrationsrates(*) benannt. Die*der Vorsitzende bzw. ihre*seine Vertretung beruft die Arbeits- kreissitzungen ein und leitet sie. Um auch den sachkundigen Einwohner*innen, die noch zu benennen sind, die Gelegenheit zu geben, sich für die Stellvertretungen des Vorsitzes der Ar- beitskreise vorzuschlagen, erfolgt der Mehrheitsbeschluss des Ausschusses zu den Stellver- tretungen in einer der nächsten Sitzungen. Zur Sicherstellung eines effektiven und kontinuierlichen Arbeitens ist es zielführend, dass sich jedes Mitglied des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration entsprechend sei- nen Interessen und fachlichen Schwerpunkte in maximal zwei Arbeitskreise einbringt. Dadurch wird eine ausgewogene Beteiligung ermöglicht und eine arbeitsfähige Struktur si- chergestellt. 3 Einmal im Jahr werden gemäß § 28 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates(*) die Arbeitskreise in der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration über ihre Arbeit berichten. Erläuterung zu (*): Die Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integra- tion (vormals Integrationsrat) gemäß Novellierung der GO NRW § 27 soll in der nächsten Be- ratungsfolge beschlossen werden.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um einen internen Beschluss des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration zur Einrichtung und Festlegung der Vorsitzenden für die Arbeitskreise des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration gem. §28 der Geschäftsordnung des Integrationsrates. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3618/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.12.2025
- Erstellt
- 17.12.2025 16:47