4061/2023
Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt zur Neukonzeption der Bezirkssportanlage Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch: Generalsanierung Platz 2
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Anlage 5 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
1647 Zeichen
1 4 .02.2024 143 Dezernat IV, Amt 52 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 4061/2023, Stand 06.02.2024 Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt zur Neukonzeption der Bezirks- sportanlage Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch: Generalsanierung Platz 2 RPA-Nr.: 143-15-01-24 Eingereichte Kosten: ca. 1,82 Mio. € (netto) bzw. ca. 2,16 Mio. € (brutto) Zuzüglich Kosten Trainingsbeleuchtungsanlage: 164.770,75 € (brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit o.g. Vorlage beabsichtigt 52/Sportamt den Baubeschluss für die im Betreff ge- nannte Maßnahme zu erwirken. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen weisen eine hohe Planungstiefe auf. Auf Grund der vorhandenen Altlasten beabsichtigt 52/Sportamt von einer DIN- konforme Ausführung der Platzentwässerung abzuweichen. Es wird vorausgesetzt, dass die gewählte Ausführung technisch gleichwertig ist und die Funktionalität und Dauerhaftigkeit sichergestellt wird. Die Förderfähigkeit der Maßnahme ist den vorgelegten Unterlagen nicht zu entneh- men. 52/Sportamt überprüft im weiteren Projektverlauf, inwiefern eine Förderung der Maßnahme möglich ist. Die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage erfolgt gemäß dem Ratsbeschluss (Session-Nr.: 3069/2017) vom 03.05.2018 durch die Rheinenergie AG, Köln. Die Kostenermittlung in Höhe von 164.770,75 € (brutto) wurde seitens der Fachdienst- stelle nachgereicht. Die Unterhaltung der Anlage erfolgt durch städtisches Personal. Folgekosten wurden nicht separat ausgewiesen. Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Mit freundlichen Grüßen 27 Sven Genseke stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt Anlage 5
Anlage 2 Genehmigungsplan
4840 Zeichen
Asche 43.55 43.80 43.61 43.6043.63 43.76 43.6043.56 43.62 43.58 43.61 43.68 43.69 43.62 43.6243.67 43.72 43.67 43.7143.80 43.92 43.81 43.72 43.68 43.70 43.79 43.86 43.96 43.88 43.76 43.7443.9243.80 43.54 43.90 43.46 43.59 43.75 43.62 43.9143.91 43.63 43.57 47.35 49.26 43.56 43.56 43.45 43.43 0,1+0,3/5 0,3/7 2x0,25/7 2x0,25/7 0,35/8 0,3/5 0,15/3 0,2/2 0,55/12 0,2/4 0,35/7 0,35/7 0,3/7 0,25/50,25/4 0,3/5 2*0,2/5 0,4/6 0,4/6 0,4/8 0,1+0,2/4 0,2/3 0,4/7 0,25/4 0,35/5 0,3/6 0,2/3 0,5/50,3/5 0,15/3 0,15/3 0,35/6 0,45/10 2x0,1/3 0,3+0,15/6 2x0,2/5 3x0,3/11 0,3+0,35+0,4/12 0,35/6 Kunstrasen Discgolf 0,3/6 2*0,25/6 0,3/4 0,25/4 0,25/5 0,3/5 0,3+0,4/8 3*0,25/60,25/4 0,3/7 0,35/6 0,6/11 0,5/9 0,55/7 0,3/6 0,3/5 0,35/5 0,3/5 0,3/7 0,2/4 0,3/3 0,45/6 0,2/4 0,5/10 0,35/8 0,35/7 0,15/3 0,15/2 0,2/4 0,2/4 0,4/8 0,35/6 0,4/8 0,5/6 0,15/3 0,15/3 0,1/20,25/50,3/5 0,4/8 0,2/4 0,2/4 2x0,1/3 0,3/6 0,1/2 0,15/3 0,5/9 0,2/2 0,3/4 0,35/60,25/5 0,2/5 0,3/5 0,3/4 0,2/4 0,2/3 0,3/4 0,25/4 0,4/8 I SD 0,1/3 0,25/6 0,3/7 0,15/3 0,4/7 0,4/10 0,4/10 0,2/5 0,2/4 0,3/6 0,15/4 0,2/4 2*0,3/6 0,65/13 0,2/4 2*0,25/7 0,45/10 0,3/6 0,25/4 0,35/7 0,15/2 0,2/3 0,25/4 0,25/5 0,2/40,1/3 0,1/2 0,2/4 0,35/7 0,2/4 0,25/5 0,15/3 0,15/3 0,15/3 0,4/8 0,3/5 0,35/5 0,2/4 0,2/3 0,1+0,3/5 0,15/4 0,3/8 0,3/7 2*0,3/10 0,3/7 0,3/6 0,35/7 0,25/5 0,3/7 0,3/5 3*0,2/7 0,3/62*0,15/4 0,35/60,25/5 0,3/50,1/2 0,3/5 0,2/4 0,25/4 0,2/4 0,2/4 0,1/2 0,2/4 0,25/3 0,25/4 0,1/2 0,2/3 0,35/6 0,35/5 0,2+0,3/7 0,35/7 0,25/5 0,25/6 0,25/6 2*0,3/9 0,3/6 0,25/9 0,55/9 43.44 43.72 43.79 43.75 43.85 43.82 43.86 43.87 43.94 44.00 43.93 43.96 43.93 43.99 44.01 43.97 43.96 43.99 43.93 43.90 44.05 44.04 43.91 43.96 44.12 44.13 44.20 44.26 44.19 44.17 44.18 44.29 44.28 44.29 44.19 44.26 44.01 43.55 43.69 43.76 43.76 43.84 43.99 43.80 43.90 43.89 43.93 43.70 43.55 43.91 43.88 43.88 43.87 43.75 43.77 43.88 43.85 43.86 43.94 44.06 43.99 43.9343.9343.92 44.19 43.72 43.88 44.00 Harzheim Grundstücksverwaltung GmbH&Co. KG Grdb.Bl. 15389 Pflasterbelag 10/20/8 Ballfangzaun, H 4,00 m Tiefbordstein, TB 30/ 8 Ballfangzaun, H 6,00 m Ballfangzaun, H 6,00 m Barriere ohne Gittermattenfüllung Tiefbordstein, TB 30/ 8 Drehflügeltor, Br. 4,00 m Drehflügeltor, Br. 4,00 m Pflasterbelag 10/20/8 2,00 2,00 3,50100,00 Drehflügeltor, Br. 1,00 m Flutlichtanlage, neu, 81,20 4,20 44,01 43,96 43,98 Trainer- und Spielerkabine Trainer- und Spielerkabine 43,93 4,00 84,008 83,00~1,19 Erneuerung Wassergeb. Wegedecke Tiefbordstein, TB 20/8 Tiefbordstein, TB 20/8 Erneuerung Wassergeb. Wegedecke Tiefbordstein, TB 20/8 Erneuerung Wassergeb. Wegedecke Erneuerung Wassergeb. Wegedecke Doppelholmsperre schwenkbar Barriere ohne Gittermattenfüllung vorh. Ballfangzaun entfernen Pflasterbelag 10/20/8 Stabgitterzaun, H 1,60 m, neu 107,00 30 4,003,508 30 64,00 68,00 Umsetzung Schaltkasten (genauer Standort nach Angaben RheinEnergie) 2,0%2,5% 2,5% 2,5% 2,0%2,5% 2,0%2,5% 2,5% 2,5% 2,5%2,0% 2,5%2,0% Brutto: 107,00 x 68,00 Netto: 100,00 x 64,00 Stabgitterzaun, H 2,00 m Stabgitterzaun, H 2,00 m Stabgitterzaun, H 2,00 m Stabgitterzaun, H 2,00 m Stabgitterzaun, H 2,00 m Stabgitterzaun, H 2,00 m Stabgitterzaun, H 2,00 m Stabgitterzaun, H 2,00 m Drehflügeltor, Br. 1,00 m 27,72 15,92 22,28 27,72 15,92 Ballfangzaun, H 4,00 m 30 Drehflügeltor, Br. 1,50 m Ballfangzaun, H 4,00 m Stabgitterzaun, H 2,00 m Stabgitterzaun, H 2,00 m Ballfangzaun, H 4,00 m Drehflügeltor, Br. 1,50 m 8 Tiefbordstein, TB 20/8 Neupflanzung Solitärbäume M M MMMMMM 43,98 = +/-0,00 43,96 44,0643,96 44,06 44,25 43,98 44,02 44,02 43,92 43,92 44,02 43,92 44,06 44,01 43,93 44,01 2,0% 44,01 43,93 43,94 1,20 Muldenrinne Unterflur-Kastenrinne Basamentstein 44,25 Plattenbelag 30/30 Unterflur-Kastenrinne Basamentstein Muldenrinne Flutlichtanlage, neu 43,98 43,98 43,98 =+/-0,00 2,5%2,0% 5,74 1,74 1,74 3,74 2,0% 2,5% 2,0% 2,5% Standort Rigole 82,00 30 -------------------------------------- Köln den AuftraggeberPROJEKT Planverfasser PLANNUMMERFORMAT DATUMERSTELLT GEÄNDERT Sportamt Olympiaweg 7 50933 Köln M Genehmigungsplan 5007 - 01 BSA Scheibenstraße Generalsanierung KuRa - Platz 2 Generalsanierung Sportfreianlage 594.1 x 640 1:250 52-5007-20-4-0115.03.2023av Genehmigungsplanung ------------------------------------- Köln den Sportamt Olympiaweg 7 50933 Köln Rasen Stabgitterzaun H 2,00m, neu Drehflügeltor einflüglig Kunststoffrasenbelag Wassergebundene Wegedecke Tiefbordstein Barriere ohne Gitterfüllung Drehflügeltor, zweiflüglig Trainer- und Betreuerkabine Gefällerichtung Höhen, Planung Höhen, Bestand 2,4% 46,20 46,20 Ballfangzaun H 4,00m, neu Ballfangzaun H 6,00m, neu Trainingsbeleuchtungsanlage Mittelkronige Solitärbäume, Neupflanzung Pflasterbelag mobile Jugendfussballtore Abfallbehälter M Basamentstein Bank, Typ Köln Doppelholm Schwenksperre Muldenrinne 30/33 Plattenstreifen 30/30 Hohlkörper-Rigole LEGENDE Anlage 2
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (Stand: 13.03.2026)
2577 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/52/521
Vorlagen-Nummer
4061/2023
Stand: 13.03.2026
Sachstandsbericht
Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt zur Neukonzeption der Bezirkssportanlage
Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch: Generalsanierung Platz 2
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung und
Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage „Platz 2“ in-
nerhalb der Bezirkssportanlage Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch. Diese beinhaltet u.a.
den Bau eines Großspielfeldes aus Kunststoffrasen, eines Entwässerungssystems mit Rigole,
einer Trainingsbeleuchtungsanlage sowie der Errichtung von Ballfangzäunen.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 2.160.000,- € brutto (inkl. bereits verausgabter
Kosten für Gutachten in Höhe von 20.000,- €).
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haus-
haltsjahr 2024 in Höhe von 1.390.000,- € im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produkt-
gruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08-Auszahlungen
für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-5-5254 (Neugestaltung BSA Scheibenstraße).
Daneben beschließt der Rat die Freigabe Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
750.000,- € zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Pro-
duktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08-Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-5-5254 (Neugestaltung BSA Scheiben-
straße).
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Generalsanierung des Platz 2 innerhalb der Bezirkssportanlage Scheibenstraße ist abge-
schlossen und die Anlage wurde am 16.07.2025 abgenommen und zur Vermietung an Ver-
eine freigegeben.
Die Pflanzung von zwei Bäumen wurde im Herbst 2025 vorgenommen. Die Fertigstellungs-
pflege erfolgt noch bis mindestens Herbst 2026.
Die Teilschlussrechnung seitens der beauftragten Firma wurde Ende 2025 gestellt und noch
im Jahr 2025 bezahlt.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich bisher auf 1.900.000 € zzgl. 15.000 €,
welche im Jahr 2026 für die Fertigstellungspflege und den Abschlussbericht der bodenkundli-
chen Baubetreuung verausgabt werden müssen.
Die Baumaßnahme wurde somit ca. 245.000 € unter der im Baubeschluss bewilligten Summe
von 2.160.000 € abgeschlossen.
2
Nächste Schritte:
Überwachung der Fertigstellungpflege. Schlussrechnung im 4. Quartal 2026.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Dezember 2026
Beschlussvorlage Rat
15663 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 4061/2023 Freigabedatum 28.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt zur Neukonzeption der Bezirkssportanlage Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch: Generalsanierung Platz 2 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung und Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage „Platz 2“ in- nerhalb der Bezirkssportanlage Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch. Diese beinhaltet u.a. den Bau eines Großspielfeldes aus Kunststoffrasen, eines Entwässerungssystems mit Rigole, einer Trainingsbeleuchtungsanlage sowie der Errichtung von Ballfangzäunen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 2.160.000,- € brutto (inkl. bereits verausgabter Kosten für Gutachten in Höhe von 20.000,- €). Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haus- haltsjahr 2024 in Höhe von 1.390.000,- € im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produkt- gruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-5-5254 (Neugestaltung BSA Scheibenstraße). Daneben beschließt der Rat die Freigabe Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 750.000,- € zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Pro- duktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08-Auszahlun- gen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-5-5254 (Neugestaltung BSA Scheiben- straße). Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.03.2024 Sportausschuss 14.03.2024 Finanzausschuss 18.03.2024 Rat 21.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2.140.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 144.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bestandssituation: Die bestehende Bezirkssportanlage Scheibenstraße befindet sich in Köln im Stadtteil Weiden- pesch. Innerhalb der Bezirkssportanlage gibt es verschiedene Sportflächen für verschiedene Sportarten. Der Platz 2 ist ein bestehender Fußballplatz mit Tennenbelag und dient aus- schließlich dieser Nutzung. Der Platz ist nicht an einen Verein vermietet, sondern es werden vom Sportsachbearbeiter des Bezirks 5 Nutzungszeiten an Fußballvereine vergeben. Die Gesamtgröße des Bearbeitungsgebietes, welches den Platz 2 und die umlaufenden Wege aus Wassergebundener Wegedecke/ Tennenbelag enthält, beträgt rund 1,00 ha und verfügt über ein Fußballgroßspielfeld (Tenne), umlaufender Barriere ohne Gitterfüllung und einer 6- Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage. Errichtet wurde der Platz 2 ca. 1960 und letztmalig 1976 saniert. Im Jahr 2000 hat der Ten- nenplatz eine 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage erhalten. Das Tennengroßspielfeld soll im Zuge der Baumaßnahme in Kunststoffrasen umgewandelt werden. Dies ermöglicht eine bes- sere Ausnutzung der Sportflächen, da deutlich höhere Nutzungszeiten möglich sind. 3 Der Sportplatz befindet sich am (nord)westlichen Rand der Altablagerung 50504. Die Untersu- chungen zur Gefährdungsabschätzung aus dem Jahr 1998 sowie die Abschlussdokumenta- tion von Umbaumaßnahmen des benachbarten Sportplatzes zeigten, dass im Bereich der Sportanlagen mit Auffüllungsmächtigkeiten von bis zu 4m gerechnet werden muss. Vor dem Hintergrund des schlechten baulichen Zustandes der Tennenfläche, beabsichtigt die Verwaltung die Sportanlage entsprechend den aktuellen und zukünftigen Nutzungsanforde- rungen zu modernisieren, sodass die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, wit- terungsunabhängig und sportfunktionell zeitgemäß genutzt werden können. Mit Planungsbeschluss Nr. 2175/2020 vom 03.09.2020 beauftragte die BV 5 die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für das Gesamtkonzept der Bezirkssportanlage Schei- benstraße. Der hier vorliegende Baubeschluss beinhaltet, mit der Generalsanierung von Platz 2, die Umsetzung des 1. Bauabschnittes innerhalb der Neukonzeption der BSA Scheiben- straße in Köln-Weidenpesch. Er umfasst die Ausstattung des Großspielfeldes mit einem Kunststoffrasenbelag, die Erneuerung der Entwässerung und der Trainingsbeleuchtungsan- lage sowie die Errichtung von Ballfangzäunen und der umlaufenden Wegeflächen. Umfangreiche Voruntersuchungen und Gutachten, wie Boden- und Lärmgutachten, liegen vor und dienten als Grundlage für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Die Luftbildauswertung durch den Kampfmittelräumdienst ergab in der näheren Umgebung, jedoch nicht auf dem Platz 2 selbst, zwei Blindgänger-Verdachtspunkte. Diese wurden im Ok- tober 2022 untersucht. Eine 5 Zentner Bombe wurde erfolgreich entschärft. Planung und Ausführung: Die Entwurfsplanung und Kostenberechnung sowie die Genehmigungsplanung für die Gene- ralsanierung der Sportanlage wurden durch Mitarbeiter des Sportamtes erstellt und erforderli- che Gutachten in Auftrag gegeben. Die Baugenehmigung liegt dem Sportamt seit dem 11.09.2023 vor. Aufgrund der belasteten Auffüllungen wurde sich seitens des Sportamtes für eine Abweichung vom herkömmlichen Aufbau nach DIN 18035-7 und auch bei der Planung der Entwässerung (DIN 18035-3) entschieden. Das geplante Spielfeld (Brutto-Spielfläche 107 m x 68 m) erhält einen Kunststoffrasenbelag mit Sand-Kork-Füllung in zwei Lagen auf einer wasserundurchlässigen Asphalttrag- und deck- schicht und einer vorgefertigten Elastikschicht. Umlaufend innerhalb der Spielfeldeinfassung wird eine Entwässerungsrinne (Unterflur-Kastenrinne mit Gitterrost) eingebaut. Das Wasser wird zwischen dem wasserundurchlässigen Asphalt und der auf der Unterseite wasserführen- den vorgefertigten Elastikschicht direkt in die Kastenrinne abgeleitet. Weiter erfolgt der Was- sertransport über geschlossene Entwässerungsleitungen in eine Sedimentationsanlage und abschließend in eine unterirdische Rigole. Dabei befindet sich die Rigole außerhalb der belas- teten Auffüllungen und des Deponiekörpers. Die wasserrechtliche Erlaubnis vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt liegt dem Sportamt vor. Es wird umlaufend ein 2m hoher Stabgitterzaun errichtet. Dieser wird an den Stirnseiten mit 6 m hohen Ballfangzäunen und an den Längsseiten jeweils in zwei Abschnitten mit 4 m hohen Ballfangzäunen ergänzt. Die umlaufenden Wege innerhalb der Einzäunung werden aus Be- tonsteinpflaster in ca. 1,20-4,20 m Breite hergestellt, um Bereiche für die Zuschauer zu schaf- fen, aber auch ein Befahren mit Fahrzeugen des Pflege- und Unterhaltungsdienstes bzw. ein Abstellen von mobilen Fußballtoren zu ermöglichen. Die vorhandenen umlaufenden Wege aus Wassergebundener Wegedecke außerhalb der Einfriedung werden saniert und höhenmäßig an die neue Planung angepasst. Die vorhandene 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage wird im Rahmen der Neuordnung durch eine zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt. Ausstattungsgegenstände wie Bänke, Ab- fallbehälter und Betreuerkabinen sowie streckenweise Spielfeldbarrieren werden auf der Sportanlage neu installiert. Für die weiteren Bauabschnitte werden ebenfalls Einzelbeschlüsse den politischen Gremien 4 zur Entscheidung vorgelegt. Kosten und Finanzierung: Im Haushaltsplan 2023/2024, im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen für Bau- maßnahmen, sind im Haushaltsjahr 2024 bei der Finanzstelle 5201-0801-5-5254 (Neugestal- tung BSA Scheibenstraße) Mittel in Höhe von 750.000 € veranschlagt. Gleiches gilt für die in 2024 erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insge- samt 750.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2025. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungs- ermächtigung in 2025 erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen wird das Dezer- nat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. bedarfsgerecht berücksichtigen. Die Deckung des Differenzbetrages in 2024 in Höhe von 640.000 € erfolgt durch Minderaus- zahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen für Bau- maßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5260 (SpA Herler Ring II) in Höhe von 400.000,- € so- wie 240.000,- € aus der Finanzstelle 5201-0801-9-5275 (Parkplatz Schlagbaumsweg). Auf- grund Verzögerungen bei den Projekten SpA Herler Ring II und Parkplatz Schlagbaumsweg können von dort investive Finanzmittel zur Deckung herangezogen werden. Die Mittel werden im Rahmen der flexiblen Bewirtschaftung in entsprechender Höhe zur Finanzstelle 5201- 0801-5-5254 (Neugestaltung BSA Scheibenstraße) im Haushaltsjahr 2024 umgeschichtet. Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 15 Jahren bilanzielle Abschrei- bungen in Höhe von rd. 144.000 € p.a. an. Die in den Jahren ab 2026 erforderlichen Aufwen- dungen von 144.000 € jährlich wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2026 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Klimafolgeabschätzung der Sportverwaltung zum beschlossenen Klimanotstand der Stadt Köln in Bezug auf die Sportanlage Platz 2 innerhalb der BSA Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch Auf Grund des am 09.07.2019 durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands, weist die Sportverwaltung der Stadt Köln hiermit auf die Maßnahmen hin, welche von ihr zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Stadtklima und auf die Umwelt beim Bau von Kunststoffrasenplätzen ergriffen werden. Die Baumaßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt geplant. Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgelistet, die der Verbes- serung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökologie und Nachhaltig- keit dienen: Ressourcenschonender Umgang beim Umbau der Sportanlagen: Bei der Planung der Baumaßnahme wird geprüft, in wie weit vorhandene Baustoffe und Mate- rialien (z.B. Tragschichten, Einfassungen etc.) beim Umbau wiederverwendet werden können. So wurden bereits in der beauftragten Baugrunduntersuchung Aussagen zur Funktionsfähig- keit und Wiederverwendbarkeit der untersuchten Baumaterialien und Bodenschichten sowie Empfehlungen zur wirtschaftlichsten Bauweise getroffen, welchen in der Ausschreibung und Bauausführung Rechnung getragen wird. Im vorliegenden Bauvorhaben können teilweise die Dynamische Schicht sowie die Trag- schicht des vorhandenen Tennenplatzes wiederverwendet und somit zusätzliche Kosten und Umweltbelastungen durch unnötigen Maschineneinsatz und Transportwege verringert bzw. vermieden werden. Nutzungszeiten / Flächenverbrauch: Durch die höheren Nutzungszeiten von Kunststoffrasenbelägen (Kunststoffrasen 2.000-2.500 h, Tenne 1.500 h, Sportrasen 800 h) ist der Flächenverbrauch im gesamtstädtischen Kontext im Vergleich zu anderen Belägen deutlich geringer. 5 Füllstoff Kunststoffrasen: Seit der RAL Zertifizierung des Materials Kork Ende 2018 verwendet die Sportverwaltung der Stadt Köln für ihre Baumaßnahmen als Füllstoff das Material Kork, um sporttechnische und umweltschonende Qualitäten sicher zu stellen. Die Stadt Köln verfüllt ihre Kunststoffrasen- plätze nun ausschließlich mit dem Material Kork und verzichtet auf Kunststoffgranulat als Infill. Neben der geringeren Ausbringung von potentiellem Mikroplastik hat Korkgranulat zudem den Vorteil, dass es sich weniger stark erwärmt als Kunststoffgranulate wie EPDM, TPE und SBR. Entsiegelung: Die umlaufenden Wege werden auf ein Mindestmaß reduziert und in Betonpflaster ausgebaut. Des Weiteren werden die Wege der SportPark-Anlage weiterhin in wassergebundener Wege- decke ausgeführt, um den Versiegelungsgrad so gering wie möglich zu halten. Grundwasserschutz: Das Drainage- und Entwässerungssystem wird auf dieser Sportanlage komplett erneuert. Das anfallende Niederschlagswasser wird zum Grundwasserschutz direkt auf der Sportanlage versickert. Durch die Versickerung vor Ort werden öffentliche Kanalnetze entlastet und es wird ein positiver Beitrag zur Grundwasserneubildung geleistet. Um dem Austrag von Mikroplastik (Kunststofffasern) und mögliche Schadstoffbelastungen vorzubeugen, baut die Sportverwaltung Köln, in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt, vor der Einleitung des Niederschlagswassers in eine Rigole (z.B. Kastenrigole) eine Sedimen- tationsanlage ein. Des Weiteren erhalten alle Einläufe innerhalb der umlaufenden Muldenrinne Filtereinsätze, welche bereits vorab anfallende Fasern und Granulat abfangen. Pflanzungen und Vegetationsflächen sowie Verdunstungskühlleistung: Die die vorhandene Sportfläche umgebende Baum- und Strauchpflanzungen bleiben vollstän- dig erhalten und werden während der Baumaßnahme geschützt. Zwei zusätzlich geplante So- litärbäume vervollständigen den grünen Rahmen der Sportanlage. Die Sportverwaltung hat eine Studie zum Vergleich der Verdunstungskühlleistung der Beläge Tenne und Kunststoffrasen in Auftrag gegeben. Die Studienergebnisse haben in enger Ab- stimmung mit dem Umweltamt dazu geführt, die entstehenden Kühlleistungsverluste durch zu- sätzliche Pflanzungen im Umfeld der Sportfläche zu kompensieren. Beleuchtungsanlagen: Die vorhandene sanierungsbedürftige 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage wird im Rahmen der Neuordnung durch eine zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt. Die von der Rheinenergie installierten Flutlichtanlagen sind umwelt- und insektenfreundlich (3.000 K). Die eingesetzten LED Leuchten haben einen hohen Wirkungsgrad und sind daher energiesparender als herkömmliche HIT Leuchten. Durch den Einsatz von Regelanlagen, kann durch das dimmen der Beleuchtungsstärke, eine deutliche Einsparung der Energie er- zielt werden. Sämtliche Bauteile der Flutlichtanlagen sind zu 100% recycelbar. Es sind keine umweltschädlichen oder gesundheitsgefährdenden Teile verbaut. Durch ein eingebautes Wa- benraster wird die Blendung auf ein Minimum reduziert. Optimierung der Nachhaltigkeit: Nach einer Lebensdauer von ca. 12-15 Jahren (in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität) wird der gebrauchte Kunststoffrasen einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt, bei der – soweit enthalten – Kunststoffe, Sand und Korkgranulat zurückgewonnen werden und diese anschließend einem ordnungsmäßen und schadlosen Stoffkreislauf zurückgeführt wer- den können. Die stoffliche Verwertung wird in einem anschaulichen Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Angabe des Namens und Anschrift der Verwertungs- unternehmen) im Angebot dokumentiert. Nach durchgeführter Entsorgung des Kunststoffra- sens verlangt die Sportverwaltung einen Bericht inkl. Belege (zum Beispiel Lieferschein) über Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Namen und Adresse der Verwertungsanlagen. Anlagen
Anlage 6 , Auszug Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.03.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 15.03.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 14.03.2024 öffentlich 9.2.4 Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt zur Neukonzeption der Bezirks- sportanlage Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch: Generalsanierung Platz 2 4061/2023 Herr Laube erläutert die Vorlage und beantwortet die Fragen der Bezirksvertretung wie folgt: Da eine Generalsanierung der Bezirkssportanlage Scheibenstraße überörtliche Bedeutung hat, ist der Rat das zuständige Beschlussgremium. Die Planungskosten für die Gesamtanlage betrugen 300.000 EUR. Die voraus- sichtlichen Gesamtkosten für den Bau eines Großspielfeldes aus Kunststoffrasen inklusive eines Bewässerungssystems mit Rigole, etc. betragen 2.160.000 EUR. Die Kosten der RheinEnergie für die Beleuchtung sind nicht in den Gesamtkosten enthalten. Die Übertragung von 640.000 EUR aus den Mitteln für die Sportanlagen Herler Ring II und den Parkplatz am Schlagbaumsweg bedeute, dass diese Maß- nahmen später finanziert werden. Im Vorfeld des Baus eines Kunstrasenplatzes finden umfangreiche Voruntersu- chungen statt und es werden Boden- und Lärmgutachten als Grundlage für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt. Jeder Kunstrasenplatz bedarf der Erlaubnis der Umweltbehörde. Das geplante Spielfeld erhält einen Belag mit Sandkorkfüllung. Der Wassertrans- port erfolgt über geschlossene Entwässerungsleitungen in eine Sedimentationsan- lage und abschließend in eine unterirdische Rigole. Eine wasserrechtliche Erlaub- nis vom Umweltamt liegt vor. Der Bedarf an Kunstrasenplätzen ist nach wie vor sehr hoch, insbesondere auf der BSA Scheibenstraße. Die Nutzungszeiten des geplanten Platzes werden vom Bür- geramt Nippes vergeben. Bei der Vergabe können Vereine oder Mannschaften be- rücksichtigt werden, die über keinen Kunstrasenplatz verfügen. Der Schulsport wird von einem weiteren Kunstrasenlatz auf der BSA stark profitie- ren und zu einer sehr starken Auslastung des Platzes beitragen. Der Platz war nicht Teil der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung, weil er be- reits auf der vom Rat beschlossenen Prioliste vermerkt und damit geplant war. Im Zuge der Diskussion bezeichnet die Bezirksbürgermeisterin Kunstrasenplätze als „Ökoschweinerei“. Grüne, Linke sowie GUT & Klima Freunde lehnen aufgrund um- weltschädlicher Auswirkungen einen zusätzlichen Kunstrasenplatz auf der BSA ab. Auch können sie angesichts des Leerstandes den Bedarf für eine – besser für andere Sportaktivitäten einzusetzende – Zwei-Millionen-Euro-Ausgabe nicht nachvollziehen bzw. anerkennen. Ein zusätzlicher Kunstrasenplatz auf der Merheimer Straße und Tennenplätze seien ausreichend. Es brauche zusätzliche Möglichkeiten für Individual- sport sowie Basketball- und Volleyballplätze. Anschließend empfiehlt die Bezirksvertretung Nippes dem Rat, wie folgt zu entschei- den. Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfspla- nung und Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sport- anlage „Platz 2“ innerhalb der Bezirkssportanlage Scheibenstraße in Köln-Weidenpe- sch. Diese beinhaltet u.a. den Bau eines Großspielfeldes aus Kunststoffrasen, eines Entwässerungssystems mit Rigole, einer Trainingsbeleuchtungsanlage sowie der Er- richtung von Ballfangzäunen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 2.160.000,- € brutto (inkl. bereits ver- ausgabter Kosten für Gutachten in Höhe von 20.000,- €). Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 1.390.000,- € im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-5-5254 (Neugestal- tung BSA Scheibenstraße). Daneben beschließt der Rat die Freigabe Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 750.000,- € zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-5-5254 (Neugestal- tung BSA Scheibenstraße). Abstimmungsergebnis: Bei Stimmengleichheit mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU, FDP und AfD abgelehnt.
Anlage 4 Kostenberechnung
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Kostenberechnung über die gesamten Planungs- und Baumaßnahmen Sportamt Generalsanierung BSA Scheibenstraße - Platz 2, Köln-Weidenpesch Stand: 30.11.2023 KG Netto 19% MwSt Brutto 100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500 Außenanlagen 1.671.459,12 € 317.577,23 € 1.989.036,35 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 € 700 Baunebenkosten (Planung extern) 40.500,00 € 7.695,00 € 48.195,00 € Summe 1.711.959,12 € 325.272,23 € 2.037.231,35 € erwartetete Baupreissteigerung (Ausschreibung vorgesehen in 2024) 6% 122.233,88 € Summe (brutto) 2.159.465,23 € Kostenberechnung (brutto gerundet) 2.160.000,00 € zusätzliche Kosten durch unvorhersehbare zusätzliche Bodenbelastung 1% 21.600,00 € zusätzliche Kosten durch unerwartete Kampfmittelfunde 2% 43.200,00 € Rückstellungen für projektspezifische Risiken (Für unvorhersehbare zukünftige Ereignisse, nur im Eintrittsfall und durch entsprechende Mitteilung im jeweiligen Ausschuss!) Anlage 4
Anlage 3 Erläuterungsbericht
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Sportamt der Stadt Köln Aachener Straße / Olympiaweg 7 50933 Köln BEZIRKSSPORTANLAGE SCHEIBENSTRAßE GENERALSANIERUNG– PLATZ 2 KÖLN-WEIDENPESCH E RLÄUTERUNGSBERICHT ZUM BAUANTRAG B earbeiter: Dipl.-Ing.(FH) Annett Viehrig Bearbeitungsstand: 05. Mai 2023 Anlage 4 BSA Scheibenstraße – Platz 2, Köln-Weidenpesch Seite 2 von 8 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINES .............................................................................................................. 3 2 BESTANDSSITUATION.................................................................................................... 4 3 BODENUNTERSUCHUNG, BAUGRUND ............................................................................. 4 4 LÄRMSCHUTZGUTACHTEN ............................................................................................. 5 5 PLANUNG ..................................................................................................................... 5 5.1 KUNSTRASEN-SPIELFELD .............................................................................................. 5 5.2 ENTWÄSSERUNG .......................................................................................................... 6 5.3 BEWÄSSERUNG ............................................................................................................ 7 5.4 BEFESTIGTE FLÄCHEN .................................................................................................. 7 5.5 BALLFANGZAUN, BARRIEREN, EINFRIEDUNG .................................................................. 7 5.6 TRAININGSBELEUCHTUNG ............................................................................................. 7 5.7 AUSSTATTUNG ............................................................................................................. 8 5.8 PARKPLATZ/ STELLPLATZNACHWEIS ............................................................................. 8 5.9 BAUMSCHUTZ UND VEGETATIONSFLÄCHEN .................................................................... 8 5.10 BLITZSCHUTZ ............................................................................................................... 8 6 KAMPFMITTEL .............................................................................................................. 8 BSA Scheibenstraße – Platz 2, Köln-Weidenpesch Seite 3 von 8 1 ALLGEMEINES Die bestehende Bezirkssportanlage Scheibenstraße befindet sich in Köln im Stadtteil Weidenpesch. Innerhalb der Bezirkssportanlage gibt es verschiedene Sportflächen für verschiedene Sportarten. Der Platz 2 ist ein bestehender Fußballplatz mit Tennenbelag und dient ausschließlich dieser Nutzung. Der Platz ist nicht an einen Verein vermietet, sondern es werden vom Sportsachbearbeiter des Bezirks 5 Nutzungszeiten an Fußballvereine vergeben. Abb. 1: Lage des Plangebiets (Grundlage: Kölner Basiskarte) Das Tennengroßspielfeld soll im Zuge der Baumaßnahme in Kunststoffrasen umgewandelt werden. Aufgrund des überalterten Zustandes des Fußballplatzes - und hier insbesondere der nicht mehr funktionierenden Entwässerung - wird eine Überarbeitung dringend notwendig. Der Sportplatz befindet sich am (nord)westlichen Rand der Altablagerung 50504. Die Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung aus dem Jahr 1998 sowie die Abschlussdokumentation von Umbaumaßnahmen des benachbarten Sportplatzes zeigten, dass im Bereich der Sportanlagen mit Auffüllungsmächtigkeiten von bis zu 4m gerechnet werden muss. Abb. 2: Plangebiet mit der Grenze der Altablagerung Des Weiteren befindet sich das Planungsgebiet in einem Überschwemmungsgefahrengebiet. Entsprechend den im Internet online abrufbaren, durch das zuständige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen BSA Scheibenstraße – Platz 2, Köln-Weidenpesch Seite 4 von 8 (MULNV NRW), zur Verfügung gestellten Daten zu Grundwasserständen, wurde an einer ca. 490 m südwestlich der Sportanlage gelegenen Grundwassermessstelle (Messstelle 073542910 – WWEID 178B) am 25.04.1988 ein höchster Grundwasserstand auf + 39,03 m NN gemessen. Mittlere Grundwasserstände liegen in etwa auf + 37,08 m NN. Ausgehend von der Messpunkthöhe der Messstelle auf + 47,97 m NN ist hier bei hohen Grundwasserständen von einem Grundwasserabstand von 8,94 m zu rechnen. Ein Lärmschutzgutachten mit einer Schallprognose nach der Sportanlagenlärmschutz- verordnung (18. BImSchV) ist erstellt und liegt dem Bauantrag bei. 2 BESTANDSSITUATION Die Gesamtgröße des Bearbeitungsgebietes, welches den Platz 2 und die umlaufenden Wege aus Wassergebundener Wegedecke/ Tennenbelag enthält, beträgt rund 1,00 ha und verfügt über ein Fußballgroß spielfeld (Tenne), umlaufender Barriere ohne Gitterfüllung und einer 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage. Südlich der Bezirkssportanlage befindet sich ein Parkplatz, welcher zu Trainings- und Spielzeiten durch den Verein genutzt wird. Errichtet wurde der Platz 2 ca. 1960 und letztmalig 1976 saniert. Im Jahr 2000 hat der Tennenplatz eine 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage erhalten. Der allgemeine Zustand des Tennenspielfeldes zeigt sich stark überaltert. Das Spielfeld weist ein Krüppelwalmdach und ein Nor d-Süd-Gefälle von 0,2% auf. D ie Spielfeld-Außenkante variiert somit von ca. 43,60 NN zu 43,75 NN. Die erforderlichen Baugrunderkundungen durch ein Fach. -Ing.-Büro ergaben, dass die vorhandene Dynamische Schicht wie auch die ungebundene Tragschicht nicht die erforderliche Gesamtstärke von mind. < 20 cm einhalten und die Tragschicht nicht als wasserundurchlässig einzustufen ist. Somit wären die Schichten nur durch Beimengung von zusätzlicher Lava (Körnung 5/45) und Durchmischung als ungebundene Tragschicht wiederverwendbar. 3 BODENUNTERSUCHUNG, BAUGRUND Das Büro ‚gbk Teamplan GmbH‘ hat die Geotechnische Untersuchung der Tennensportanlage im Dezember 2021 durchgeführt. Im Bodengutachten vom 19.02.2022 werden folgende Aussagen getroffen: Spielfeld: Tennendeckschicht, Schichtdicke 4,0 bis 11,0 cm, Klassifizierung Boden LAGA Z 1.1, Deponieklasse (DK) 0, . Die Tennendeckschicht kann keine Wiederverwendung finden und wird entsorgt Dynamische Schicht, Auffüllungen (Lava, teilweise Schlacke), Schichtdicke 2,0 bis 3,0 cm, Klassifizierung Boden LAGA Z 1.1, DK 0 die Dyn. Schicht entspricht nicht den Anforderungen der DIN 18035- 7, da der Masseanteil an Bestandteilen d< 0,063 mm bis zu 7 % sowie die Wasserinfiltrationsrate nicht eingehalten werden BSA Scheibenstraße – Platz 2, Köln-Weidenpesch Seite 5 von 8 Die Dynamische Schicht wird teilweise abgetragen bzw. verbleibt aus wirtschaftlichen Gründen, wie in Ausbauempfehlung III empfohlen, unterhalb der neu zu erstellenden zweilagigen ungebundenen Tragschicht erhalten ungebundene Tragschicht, Auffüllungen (Schlacke ) mit anthropogenen Beimengungen, Schichtdicke 9,0 bis 22,00 cm, Klassifizierung Boden LAGA Z 1.1, DK 0, die vorh. ungebundene Tragschic ht wird teilweise abgetragen bzw. verbleibt ebenfalls unter der neu zu erstellenden ungeb. Tragschicht ( gem. DIN 18035- 7:2019-12, entsprechend Ausbauempfehlung III) Filterschicht, Auffüllungen mit anthropogenen Beimengungen, Schichtdicke 7 cm bis 23 cm, Klassifizierung Boden LAGA >Z 2 (wg. Sulfat), DK I, kann nach Rücksprache mit der Unteren Bodenschutzbehörde verbleiben bzw. wird im Bereich der Fundamente und Entwässerungsgräben entsorgt Baugrund, natürlich anstehende sandig-schluffige Böden, Klassifizierung Boden LAGA Z 0, DK 0, verbleibt 4 LÄRMSCHUTZGUTACHTEN Die Schalltechnische Untersuchung gemäß der Achtz ehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutz-verordnung -18. BImSchV) wurde durch das Büro ADU Cologne aus Köln erstellt. Die Sportanlage wurde bereits vor Inkrafttreten der Sportanlagenlärmschutzverordnung gebaut. Somit kann bei der Betrachtung der Geräuschimmissionen und der Beurteilung der Situation der Altanlagenbonus nach § 5 Abs. 4 in Anspruch genommen werden. Die Ergebnisse können dem Lärmschutzgutachten (Projekt.-Nr. B2110181- 01(1)_ver13Jul2022 vom 22.09.2022), welches dem Bauantrag beigefügt wurde, entnommen werden. Der Unteren Immissionsschutz -, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA) wurde das Lärmgutachten vorab im September 2022 vorgelegt. 5 PLANUNG 5.1 KUNSTRASEN-SPIELFELD Das geplante Spielfeld (Brutto-Spielfläche 107 m x 68 m) erhält einen Kunststoffrasenbelag mit Sand -Kork-Füllung in zwei Lagen auf einer wasserundurchlässigen Asphalttrag - und deckschicht und einer vorgefertigten Elastikschicht. Das vorhandene Län gsgefälle von ca. 0,2% wird nicht beibehalten. Die Quergefälle (Walmdach) werden entsprechend der DIN 18035-7 mit 0,8% ausgeführt. BSA Scheibenstraße – Platz 2, Köln-Weidenpesch Seite 6 von 8 Für das Spielfeld ist folgender Aufbau (in Anlehnung an Ausbauempfehlung III) und nach Absprache mit der Unteren Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz vorgesehen: 1. Vollständiger Abtrag und Entsorgung der vorhandenen Tennendecksicht, Schichtdicke 4,0 bis 11,0 cm, LAGA Z 1.1, DK 0 2. Teilweiser Abtrag und teilweiser Verbleib der vorhandenen Dynamischen Schicht Lava 0/16), Schichtdicke i.M. ca 3,0 cm, LAGA Z 1.1, DK 0 3. Teilweiser Abtrag und teilweiser Verbleib der vorhandenen ‚ungebundenen Tragschicht‘ (Schlacke, 0/32); LAGA Z 1.1, DK 0 und den 4. Verbleib der darunter befindlichen Auffüllungen (Filterschicht), LAGA > Z 2, DK I 5. Herstellen des profilgerechten Planums 6. Verzicht auf die Herstellung eines Entwässerungssystems entsprechend den Anforderungen der DIN 18035 Teil 3 aus wirtschaftlichen Gründen. D a die Drainagegräben zum Teil im Bereich der Altablagerungen liegen, müssten aus Vorsorgegründen alle Drainageleitungen mit Folie ausgekleidet und abgedeckt werden, Folienstärke mind. 1,5 mm. 7. Alternativ wird umlaufend innerhalb des Spielfeldes eine Unterflur-Kastenrinne (DN 100) installiert, in welche das Regenwasser durch den Kunststoffrasenbelag, die wasserdurchlässige vorgefertigt e Elastische Tragschicht über den wasserundurchlässigen Asphalt eingeleitet wird. 8. Herstellen einer neuen unteren Lage der ungebundenen Tragschicht ohne Bindemittel aus einem natürlichen Mineralgemisch (z.B. Lavamaterial) gem. DIN 18035-7, Körnung 0-32, Schichtdicke >/= 12 cm 9. Herstellen einer neuen oberen Lage der ungebundenen Tragschicht ohne Bindemittel aus einem natürlichen Mineralgemisch (z.B. Lavamaterial) gem. DIN 18035-7, Körnung 0-16, Schichtdicke >/= 8 cm 10. Einbau einer wasserundurchlässigen Asphalttrag- und deckschicht (Schichtdicke: 8 cm) 11. Herstellen der vorgefertigten Elastikschicht gem. DIN 18035-7:2019-12 12. Verlegen des Kunststoffrasenbelages 13. Verfüllung des Kunststoffrasens mit ca. 20 kg Sand (rundkörniger Quarzsand) und ca. 1,0 kg Kork-Infill je Quadratmeter (je nach System). 5.2 ENTWÄSSERUNG Für die Sportanlage liegt kein Bestandsplan zur vorhandenen Entwässerung vor. In Zusammenarbeit mit dem Fach-Ing.-Büro und im Rahmen der Genehmigungsplanung wurde ein neues Entwässerungskonzept entwickelt. Aufgrund der belasteten Auffüllungen wurde sich seitens des Sportamtes für eine Abweichung von der herkömmlichen Planung der Entwässerung entschieden. Umlaufend und innerhalb der Spielfeldeinfassun g wird eine Entwässerungsrinne ( Unterflur- Kastenrinne mit Gitterrost) eingebaut. Der wasserundurchlässige Asphalt schließt mit einem Basamentstein und wasserundurchlässigen Fugen direkt an die Entwässerungsrinne an. Das Wasser wird zwischen dem wasserundur chlässigen Asphalt und der auf der Unterseite wasserführenden vorgefertigten Elastikschicht direkt in die Kastenrinne abgeleitet . W eiter erfolgt der Wassertransport über geschlossene Entwässerungsleitungen in eine Sedimentationsanlage und dann in eine unterirdische Rigole. Dabei befindet sich die Rigole außerhalb der belasteten Auffüllungen und des Deponiekörpers. BSA Scheibenstraße – Platz 2, Köln-Weidenpesch Seite 7 von 8 Das anfallende Oberflächenwasser aus den Umgangswegen (2,0-2,5% Gefälle) wird über eine umlaufende Muldenrinne abgeleitet. Die Muldenabläufe erhalten Filtereinsätze, um Kunststoffrasenfasern und Granulat herauszufiltern. Das gesamte Oberflächenwasser aus dem Spielfeld und den Umgangswegen wird gesammelt und in eine ca. 30,00 Meter lange, 2,40 Meter breite sowie rund 1,32 Meter tiefe Kastenrigole eingeleitet und versickert vor Ort. Ein Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis wird im 2. Quartal 2023 bei 57 gestellt. 5.3 BEWÄSSERUNG Auf Hydranten für mobile Stativregner ode r selbstfahrende Großflächenreg ner soll wegen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung verzichtet werden. 5.4 BEFESTIGTE FLÄCHEN Die umlaufenden Wege innerhalb der Einzäunung werden aus Betonsteinpflaster in ca. 1,20- 4,20 m Breite hergestellt, um Bereiche für die Zuschauer zu schaffen, aber auch ein Befahren mit Fahrzeugen des Pflege - und Unterhaltungsdienstes bzw. ein Abstellen von mobilen Fußballtoren zu ermöglichen. In den Pflasterflächen soll ein einfaches Betonrechteckpflaster, Abmessungen 20 x 10 x 8 cm in betongrau im Ellebogenverband zur Ausführung kommen. Die vorhandenen umlaufenden Wege aus Wassergebundener Wegedecke außerhalb der Einfriedung werden saniert und höhenmäßig an die neue Planung angepasst. Das Gefälle verläuft in Richtung der angrenzenden Grünflächen. 5.5 BALLFANGZAUN, BARRIEREN, EINFRIEDUNG Das Spielfeld erhält an der westlichen Längsseite sowie in einem Teilbereich auf der östlichen Längsseite eine Reling / Barriere aus Stahlrundrohr , feuerverzinkt und pulverbeschichtet, ohne Gittermattenfüllung und entsprechenden Aussparungen für die Fußballtore. Es wird umlaufend ein 2m hoher Stabgitterzaun errichtet. Dieser wird an den Stirnseiten mit 6m hohen Ballfangzäunen und an den Längsseiten jeweils in zwei Abschnitten mit 4 m hohen Ballfangzäunen ergänzt. Die Zäune werden mit einer Körperschallisolierung versehen und werden an den neu zu verlegenden Blitzschutz angeschlossen. Auf den Stirnseiten werden jeweils ein 4,00 m breites und 1,50 m breites Drehflügeltor eingebaut. Die Längsseiten erhalten jeweils ca. in der Mitte der Zaunanlage ein 1,00 m breites Drehflügeltor. Alle Drehflügeltore erhalten von innen Panikschlösser. 5.6 TRAININGSBELEUCHTUNG Die geplante Flutlichtanlage ist umwelt- und insektenfreundlich. Es werden keine zusätzlichen Flutlichtmaste erstellt, sondern es bleibt bei einer 6 Mast-Flutlichtanlage, welche ebenfalls wie die vorhandenen Maste eine Höhe von 16 m aufweisen. Die neuen Standorte der Maste sind auf das Spielfeld optimiert (Mittellinie sowie 5m Linie). Die eingesetzten LED Leuchten haben einen hohen Wirkungsgrad und sind energiesparender als herkömmliche HIT Leuchten (Halogen-Metalldampf-Hochdrucklampe). Die LED Fluter brauchen keine Vorwärmzeit und durch den Einsatz von Regelanlagen kann durch das Dimmen der Beleuchtungsstärke die Einsparung weiter erheblich erhöht werden. Die neuen Leuchten sind insektenfreundlicher da BSA Scheibenstraße – Platz 2, Köln-Weidenpesch Seite 8 von 8 die Lichtfarbe in 3000K ist und haben eine um 300W geringere Leistung. Sie können individuell, den Anforderungen entsprechend, einzeln, geschaltet werden. Die Licht Emission wird erheblich verringert und die Umgebungshelligkeit wird durch den Einsatz von speziellen Optiken (eingebautes Wabenraster) und Blenden auf ein Minimum reduziert. 5.7 AUSSTATTUNG Der Sp ortplatz erhält entsprechende Ausstattungen mit Fußballtoren, Bodenhülsen für Eckfahnen sowie Betreuerkabinen und Abfallbehälter. 5.8 PARKPLATZ/ STELLPLATZNACHWEIS Südlich der Bezirkssportanlage befindet sich eine Schotterfläche, welche als Parkplatz genutzt wird. Dieser wird in den Morgen- bis in die frühen Nachmittagsstunden auch von der in der Nähe befindlichen Rettungswache genutzt. Am Nachmittag bis zum Abend stehen die vorhandenen Stellplätze dem Verein zur Verfügung. 5.9 BAUMSCHUTZ UND VEGETATIONSFLÄCHEN Eine Landschaftspflegerische Kurzaussage ist erforderlich und wurde erarbeitet, da sich das Bearbeitungsgebiet im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln vom 13.05.1991 und hier im Landschaftsschutzgebiet L08 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum inneren Grüngürtel “ befindet. Im Zuge der Umgestaltungsmaßnahme werden die umlaufenden wassergebundenen Wege verschmälert und die Bankette mit R asen angesät. Des Weiteren werden zwei mittelgroßkronige Solitärbäume direkt neben der sanierten Sportfläche neu gepflanzt. Die Landschaftspflegerische Kurzaussage wurde zur Vorabstimmung am 30.01.2023 vorab bei 57 per mail eingereicht. 5.10 BLITZSCHUTZ Der Blitzschutz wird für den Platz 2 neu erstellt. So werden die Flutlichtmaste, die neu zu erstellenden Barrieren, Stabgitterzäune und Ballfangzäune mittels Ringleitung neu angeschlossen. 6 KAMPFMITTEL Die Luftbildauswertung durch den Kampfmittelräumdienst ergab in der näheren Umgebung, jedoch nicht auf dem Platz 2 selbst, zwei Blindgänger -Verdachtspunkte. Diese wurden im Oktober 2022 untersucht. Eine 5 Zentner Bombe wurde erfolgreich entschärft. Im Zuge der Baumaßnahme und der Errichtung der Rigole wird eine zusätzliche Flächensondierung beauftragt. Aufgestellt: Sportamt der Stadt Köln Aachener Straße / Olympiaweg 7 50933 Köln 05. Mai 2023
Anlage 1 Luftbild M 1-2000
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Mittelpunkt: 356128, 5650479 1:3000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 12.07.2023Seite 1 / 1 Anlage 1
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4061/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.02.2024
- Erstellt
- 11.12.2023 17:31