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4061/2023

Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt zur Neukonzeption der Bezirkssportanlage Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch: Generalsanierung Platz 2

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.02.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2024, TOP 10.4

Anlage 5 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Anlage 2 Genehmigungsplan

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss v. 17.07.2025

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (Stand: 13.03.2026)

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 6 , Auszug Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.03.2024

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Ansehen

Anlage 4 Kostenberechnung

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Ansehen

Anlage 3 Erläuterungsbericht

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Luftbild M 1-2000

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Ansehen

Anlage 5 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1647 Zeichen

1
4      .02.2024 
143 
Dezernat IV, 
Amt 52 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 4061/2023, Stand 06.02.2024 
Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt zur Neukonzeption der Bezirks-
sportanlage Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch: Generalsanierung Platz 2 
RPA-Nr.: 143-15-01-24 
Eingereichte Kosten: ca. 1,82 Mio. € (netto) bzw. ca. 2,16 Mio. € (brutto) 
Zuzüglich Kosten Trainingsbeleuchtungsanlage: 164.770,75 € (brutto) 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit o.g. Vorlage beabsichtigt 52/Sportamt den Baubeschluss für die im Betreff ge-
nannte Maßnahme zu erwirken. 
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen weisen eine hohe Planungstiefe auf. 
Auf Grund der vorhandenen Altlasten beabsichtigt 52/Sportamt von einer DIN-
konforme Ausführung der Platzentwässerung abzuweichen. Es wird vorausgesetzt, 
dass die gewählte Ausführung technisch gleichwertig ist und die Funktionalität und 
Dauerhaftigkeit sichergestellt wird. 
Die Förderfähigkeit der Maßnahme ist den vorgelegten Unterlagen nicht zu entneh-
men. 52/Sportamt überprüft im weiteren Projektverlauf, inwiefern eine Förderung der 
Maßnahme möglich ist. 
Die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage erfolgt gemäß dem Ratsbeschluss 
(Session-Nr.: 3069/2017) vom 03.05.2018 durch die Rheinenergie AG, Köln. Die 
Kostenermittlung in Höhe von 164.770,75 € (brutto) wurde seitens der Fachdienst-
stelle nachgereicht. 
Die Unterhaltung der Anlage erfolgt durch städtisches Personal. Folgekosten wurden 
nicht separat ausgewiesen. 
Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. 
Mit freundlichen Grüßen 
27
Sven Genseke
stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Anlage 5

Anlage 2 Genehmigungsplan

4840 Zeichen

Asche
43.55
43.80
43.61
43.6043.63
43.76
43.6043.56
43.62
43.58 43.61 43.68
43.69
43.62 43.6243.67
43.72
43.67
43.7143.80
43.92
43.81
43.72
43.68 43.70
43.79
43.86 43.96
43.88 43.76
43.7443.9243.80
43.54
43.90
43.46
43.59
43.75
43.62
43.9143.91
43.63
43.57
47.35
49.26
43.56
43.56
43.45
43.43
0,1+0,3/5
0,3/7
2x0,25/7
2x0,25/7
0,35/8
0,3/5
0,15/3
0,2/2
0,55/12
0,2/4
0,35/7
0,35/7
0,3/7
0,25/50,25/4
0,3/5
2*0,2/5
0,4/6
0,4/6
0,4/8
0,1+0,2/4
0,2/3 0,4/7
0,25/4
0,35/5
0,3/6
0,2/3
0,5/50,3/5
0,15/3
0,15/3
0,35/6
0,45/10
2x0,1/3
0,3+0,15/6
2x0,2/5 3x0,3/11
0,3+0,35+0,4/12
0,35/6
Kunstrasen
Discgolf
0,3/6
2*0,25/6
0,3/4 0,25/4 0,25/5
0,3/5
0,3+0,4/8
3*0,25/60,25/4
0,3/7
0,35/6
0,6/11
0,5/9
0,55/7 0,3/6
0,3/5
0,35/5
0,3/5
0,3/7
0,2/4
0,3/3
0,45/6
0,2/4
0,5/10
0,35/8
0,35/7
0,15/3
0,15/2
0,2/4
0,2/4
0,4/8
0,35/6
0,4/8
0,5/6
0,15/3
0,15/3 0,1/20,25/50,3/5
0,4/8
0,2/4
0,2/4
2x0,1/3
0,3/6
0,1/2
0,15/3 0,5/9
0,2/2
0,3/4
0,35/60,25/5
0,2/5
0,3/5
0,3/4 0,2/4
0,2/3
0,3/4
0,25/4
0,4/8
I SD
0,1/3
0,25/6
0,3/7
0,15/3
0,4/7
0,4/10
0,4/10
0,2/5
0,2/4
0,3/6
0,15/4
0,2/4
2*0,3/6
0,65/13
0,2/4
2*0,25/7
0,45/10
0,3/6
0,25/4
0,35/7
0,15/2
0,2/3
0,25/4
0,25/5
0,2/40,1/3 0,1/2
0,2/4
0,35/7
0,2/4 0,25/5
0,15/3
0,15/3 0,15/3
0,4/8
0,3/5
0,35/5
0,2/4
0,2/3
0,1+0,3/5 0,15/4
0,3/8
0,3/7 2*0,3/10
0,3/7
0,3/6
0,35/7
0,25/5 0,3/7
0,3/5 3*0,2/7
0,3/62*0,15/4
0,35/60,25/5
0,3/50,1/2
0,3/5
0,2/4
0,25/4
0,2/4
0,2/4 0,1/2
0,2/4
0,25/3
0,25/4
0,1/2
0,2/3
0,35/6
0,35/5
0,2+0,3/7
0,35/7
0,25/5
0,25/6
0,25/6
2*0,3/9
0,3/6
0,25/9
0,55/9
43.44
43.72
43.79
43.75
43.85
43.82
43.86
43.87
43.94
44.00
43.93
43.96
43.93
43.99
44.01
43.97
43.96
43.99
43.93
43.90
44.05
44.04
43.91
43.96 44.12
44.13
44.20
44.26
44.19
44.17
44.18
44.29 44.28
44.29
44.19
44.26 44.01
43.55
43.69
43.76
43.76
43.84
43.99
43.80
43.90
43.89
43.93
43.70
43.55
43.91
43.88
43.88
43.87
43.75
43.77
43.88
43.85
43.86
43.94
44.06
43.99
43.9343.9343.92
44.19
43.72
43.88
44.00
Harzheim Grundstücksverwaltung GmbH&Co. KG
Grdb.Bl. 15389
Pflasterbelag 10/20/8
Ballfangzaun, H 4,00 m
Tiefbordstein, TB 30/ 8
Ballfangzaun, H 6,00 m
Ballfangzaun, H 6,00 m
Barriere ohne 
Gittermattenfüllung
Tiefbordstein, TB 30/ 8
Drehflügeltor,
Br. 4,00 m
Drehflügeltor,
Br. 4,00 m
Pflasterbelag 10/20/8
2,00 2,00
3,50100,00
Drehflügeltor, Br. 1,00 m
Flutlichtanlage, neu,
81,20
4,20
44,01
43,96 
43,98
Trainer- und
Spielerkabine
Trainer- und
Spielerkabine
43,93
4,00 84,008
83,00~1,19
Erneuerung Wassergeb. Wegedecke
Tiefbordstein, 
TB 20/8
Tiefbordstein, TB 20/8 Erneuerung Wassergeb. Wegedecke
Tiefbordstein, 
TB 20/8
Erneuerung 
Wassergeb. 
Wegedecke
Erneuerung 
Wassergeb. 
Wegedecke
Doppelholmsperre
schwenkbar
Barriere ohne
Gittermattenfüllung
vorh. Ballfangzaun 
entfernen
Pflasterbelag 
10/20/8
Stabgitterzaun,
H 1,60 m, neu
107,00
30 4,003,508
30 64,00
68,00
Umsetzung Schaltkasten
(genauer Standort nach 
Angaben RheinEnergie)
2,0%2,5%
2,5%
2,5%
2,0%2,5%
2,0%2,5%
2,5%
2,5%
2,5%2,0%
2,5%2,0%
Brutto: 107,00 x 68,00
Netto: 100,00 x 64,00
Stabgitterzaun, H 2,00 m Stabgitterzaun, H 2,00 m
Stabgitterzaun, H 2,00 m
Stabgitterzaun, H 2,00 m
Stabgitterzaun, H 2,00 m
Stabgitterzaun, H 2,00 m Stabgitterzaun, H 2,00 m
Stabgitterzaun, H 2,00 m
Drehflügeltor, Br. 1,00 m
27,72
15,92
22,28 27,72 15,92
Ballfangzaun, H 4,00 m
30
Drehflügeltor, 
Br. 1,50 m
Ballfangzaun, H 4,00 m
Stabgitterzaun, H 2,00 m
Stabgitterzaun, H 2,00 m
Ballfangzaun, H 4,00 m
Drehflügeltor, 
Br. 1,50 m
8
Tiefbordstein, 
TB 20/8
Neupflanzung
Solitärbäume
M M
MMMMMM
43,98 = +/-0,00
43,96
44,0643,96
44,06 
44,25
43,98
44,02
44,02 43,92
43,92
44,02 43,92 
44,06
44,01
43,93
44,01
2,0%
44,01
43,93
43,94
1,20
Muldenrinne
Unterflur-Kastenrinne
Basamentstein
44,25
Plattenbelag 30/30
Unterflur-Kastenrinne
Basamentstein
Muldenrinne
Flutlichtanlage, neu
43,98 43,98
43,98 
=+/-0,00
2,5%2,0%
5,74
1,74
1,74
3,74
2,0%
2,5%
2,0%
2,5%
Standort Rigole
82,00 30
--------------------------------------
Köln den
AuftraggeberPROJEKT Planverfasser
PLANNUMMERFORMAT DATUMERSTELLT GEÄNDERT
Sportamt 
Olympiaweg 7
50933 Köln
M
Genehmigungsplan
5007 - 01
BSA Scheibenstraße
Generalsanierung KuRa - Platz 2
Generalsanierung
Sportfreianlage
594.1 x 640
1:250
52-5007-20-4-0115.03.2023av
Genehmigungsplanung
-------------------------------------
Köln den
Sportamt 
Olympiaweg 7
50933 Köln
Rasen
Stabgitterzaun H 2,00m, neu
Drehflügeltor einflüglig
Kunststoffrasenbelag
Wassergebundene Wegedecke
Tiefbordstein
Barriere ohne Gitterfüllung
Drehflügeltor, zweiflüglig
Trainer- und Betreuerkabine
Gefällerichtung
Höhen, Planung
Höhen, Bestand
2,4%
46,20
46,20
Ballfangzaun H 4,00m, neu
Ballfangzaun H 6,00m, neu
Trainingsbeleuchtungsanlage
Mittelkronige Solitärbäume, Neupflanzung
Pflasterbelag
mobile Jugendfussballtore
Abfallbehälter
M
Basamentstein
Bank, Typ Köln
Doppelholm Schwenksperre
Muldenrinne 30/33
Plattenstreifen 30/30
Hohlkörper-Rigole
LEGENDE
Anlage 2

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (Stand: 13.03.2026)

2577 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4061/2023
Stand: 13.03.2026 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt zur Neukonzeption der Bezirkssportanlage 
Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch: Generalsanierung Platz 2 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung und 
Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage „Platz 2“ in-
nerhalb der Bezirkssportanlage Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch. Diese beinhaltet u.a. 
den Bau eines Großspielfeldes aus Kunststoffrasen, eines Entwässerungssystems mit Rigole, 
einer Trainingsbeleuchtungsanlage sowie der Errichtung von Ballfangzäunen. 
 
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 2.160.000,- € brutto (inkl. bereits verausgabter 
Kosten für Gutachten in Höhe von 20.000,- €). 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haus-
haltsjahr 2024 in Höhe von 1.390.000,- € im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produkt-
gruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08-Auszahlungen 
für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-5-5254 (Neugestaltung BSA Scheibenstraße). 
 
Daneben beschließt der Rat die Freigabe Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 
750.000,- € zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Pro-
duktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08-Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-5-5254 (Neugestaltung BSA Scheiben-
straße). 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Generalsanierung des Platz 2 innerhalb der Bezirkssportanlage Scheibenstraße ist abge-
schlossen und die Anlage wurde am 16.07.2025 abgenommen und zur Vermietung an Ver-
eine freigegeben.  
Die Pflanzung von zwei Bäumen wurde im Herbst 2025 vorgenommen. Die Fertigstellungs-
pflege erfolgt noch bis mindestens Herbst 2026.  
Die Teilschlussrechnung seitens der beauftragten Firma wurde Ende 2025 gestellt und noch 
im Jahr 2025 bezahlt. 
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich bisher auf 1.900.000 € zzgl. 15.000 €, 
welche im Jahr 2026 für die Fertigstellungspflege und den Abschlussbericht der bodenkundli-
chen Baubetreuung verausgabt werden müssen. 
Die Baumaßnahme wurde somit ca. 245.000 € unter der im Baubeschluss bewilligten Summe 
von 2.160.000 € abgeschlossen.

2 
 
Nächste Schritte: 
Überwachung der Fertigstellungpflege. Schlussrechnung im 4. Quartal 2026. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Dezember 2026

Beschlussvorlage Rat

15663 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 4061/2023 
Freigabedatum 
28.02.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt zur Neukonzeption der Bezirkssportanlage 
Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch: Generalsanierung Platz 2  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung und 
Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sportanlage „Platz 2“ in-
nerhalb der Bezirkssportanlage Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch. Diese beinhaltet u.a. 
den Bau eines Großspielfeldes aus Kunststoffrasen, eines Entwässerungssystems mit Rigole, 
einer Trainingsbeleuchtungsanlage sowie der Errichtung von Ballfangzäunen. 
 
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 2.160.000,- € brutto (inkl. bereits verausgabter 
Kosten für Gutachten in Höhe von 20.000,- €). 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haus-
haltsjahr 2024 in Höhe von 1.390.000,- € im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produkt-
gruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08-Auszahlungen 
für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-5-5254 (Neugestaltung BSA Scheibenstraße). 
 
Daneben beschließt der Rat die Freigabe Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 
750.000,- € zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Pro-
duktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08-Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-5-5254 (Neugestaltung BSA Scheiben-
straße). 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.03.2024 
Sportausschuss 14.03.2024 
Finanzausschuss 18.03.2024 
Rat 21.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2.140.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   144.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Bestandssituation: 
Die bestehende Bezirkssportanlage Scheibenstraße befindet sich in Köln im Stadtteil Weiden-
pesch. Innerhalb der Bezirkssportanlage gibt es verschiedene Sportflächen für verschiedene 
Sportarten. Der Platz 2 ist ein bestehender Fußballplatz mit Tennenbelag und dient aus-
schließlich dieser Nutzung. Der Platz ist nicht an einen Verein vermietet, sondern es werden 
vom Sportsachbearbeiter des Bezirks 5 Nutzungszeiten an Fußballvereine vergeben. 
 
Die Gesamtgröße des Bearbeitungsgebietes, welches den Platz 2 und die umlaufenden Wege 
aus Wassergebundener Wegedecke/ Tennenbelag enthält, beträgt rund 1,00 ha und verfügt 
über ein Fußballgroßspielfeld (Tenne), umlaufender Barriere ohne Gitterfüllung und einer 6-
Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage.  
 
Errichtet wurde der Platz 2 ca. 1960 und letztmalig 1976 saniert. Im Jahr 2000 hat der Ten-
nenplatz eine 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage erhalten. Das Tennengroßspielfeld soll im 
Zuge der Baumaßnahme in Kunststoffrasen umgewandelt werden. Dies ermöglicht eine bes-
sere Ausnutzung der Sportflächen, da deutlich höhere Nutzungszeiten möglich sind.

3 
Der Sportplatz befindet sich am (nord)westlichen Rand der Altablagerung 50504. Die Untersu-
chungen zur Gefährdungsabschätzung aus dem Jahr 1998 sowie die Abschlussdokumenta-
tion von Umbaumaßnahmen des benachbarten Sportplatzes zeigten, dass im Bereich der 
Sportanlagen mit Auffüllungsmächtigkeiten von bis zu 4m gerechnet werden muss. 
 
Vor dem Hintergrund des schlechten baulichen Zustandes der Tennenfläche, beabsichtigt die 
Verwaltung die Sportanlage entsprechend den aktuellen und zukünftigen Nutzungsanforde-
rungen zu modernisieren, sodass die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, wit-
terungsunabhängig und sportfunktionell zeitgemäß genutzt werden können. 
 
Mit Planungsbeschluss Nr. 2175/2020 vom 03.09.2020 beauftragte die BV 5 die Verwaltung 
mit der Planung und Kostenermittlung für das Gesamtkonzept der Bezirkssportanlage Schei-
benstraße. Der hier vorliegende Baubeschluss beinhaltet, mit der Generalsanierung von Platz 
2, die Umsetzung des 1. Bauabschnittes innerhalb der Neukonzeption der BSA Scheiben-
straße in Köln-Weidenpesch. Er umfasst die Ausstattung des Großspielfeldes mit einem 
Kunststoffrasenbelag, die Erneuerung der Entwässerung und der Trainingsbeleuchtungsan-
lage sowie die Errichtung von Ballfangzäunen und der umlaufenden Wegeflächen. 
 
Umfangreiche Voruntersuchungen und Gutachten, wie Boden- und Lärmgutachten, liegen vor 
und dienten als Grundlage für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung.  
Die Luftbildauswertung durch den Kampfmittelräumdienst ergab in der näheren Umgebung, 
jedoch nicht auf dem Platz 2 selbst, zwei Blindgänger-Verdachtspunkte. Diese wurden im Ok-
tober 2022 untersucht. Eine 5 Zentner Bombe wurde erfolgreich entschärft. 
 
Planung und Ausführung: 
Die Entwurfsplanung und Kostenberechnung sowie die Genehmigungsplanung für die Gene-
ralsanierung der Sportanlage wurden durch Mitarbeiter des Sportamtes erstellt und erforderli-
che Gutachten in Auftrag gegeben. Die Baugenehmigung liegt dem Sportamt seit dem 
11.09.2023 vor. 
 
Aufgrund der belasteten Auffüllungen wurde sich seitens des Sportamtes für eine Abweichung 
vom herkömmlichen Aufbau nach DIN 18035-7 und auch bei der Planung der Entwässerung 
(DIN 18035-3) entschieden. 
 
Das geplante Spielfeld (Brutto-Spielfläche 107 m x 68 m) erhält einen Kunststoffrasenbelag 
mit Sand-Kork-Füllung in zwei Lagen auf einer wasserundurchlässigen Asphalttrag- und deck-
schicht und einer vorgefertigten Elastikschicht. Umlaufend innerhalb der Spielfeldeinfassung 
wird eine Entwässerungsrinne (Unterflur-Kastenrinne mit Gitterrost) eingebaut. Das Wasser 
wird zwischen dem wasserundurchlässigen Asphalt und der auf der Unterseite wasserführen-
den vorgefertigten Elastikschicht direkt in die Kastenrinne abgeleitet. Weiter erfolgt der Was-
sertransport über geschlossene Entwässerungsleitungen in eine Sedimentationsanlage und 
abschließend in eine unterirdische Rigole. Dabei befindet sich die Rigole außerhalb der belas-
teten Auffüllungen und des Deponiekörpers. Die wasserrechtliche Erlaubnis vom Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt liegt dem Sportamt vor. 
 
Es wird umlaufend ein 2m hoher Stabgitterzaun errichtet. Dieser wird an den Stirnseiten mit 6 
m hohen Ballfangzäunen und an den Längsseiten jeweils in zwei Abschnitten mit 4 m hohen 
Ballfangzäunen ergänzt. Die umlaufenden Wege innerhalb der Einzäunung werden aus Be-
tonsteinpflaster in ca. 1,20-4,20 m Breite hergestellt, um Bereiche für die Zuschauer zu schaf-
fen, aber auch ein Befahren mit Fahrzeugen des Pflege- und Unterhaltungsdienstes bzw. ein 
Abstellen von mobilen Fußballtoren zu ermöglichen. Die vorhandenen umlaufenden Wege aus 
Wassergebundener Wegedecke außerhalb der Einfriedung werden saniert und höhenmäßig 
an die neue Planung angepasst. 
 
Die vorhandene 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage wird im Rahmen der Neuordnung durch 
eine zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt. Ausstattungsgegenstände wie Bänke, Ab-
fallbehälter und Betreuerkabinen sowie streckenweise Spielfeldbarrieren werden auf der 
Sportanlage neu installiert. 
 
Für die weiteren Bauabschnitte werden ebenfalls Einzelbeschlüsse den politischen Gremien

4 
zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Kosten und Finanzierung: 
 
Im Haushaltsplan 2023/2024, im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - 
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen für Bau-
maßnahmen, sind im Haushaltsjahr 2024 bei der Finanzstelle 5201-0801-5-5254 (Neugestal-
tung BSA Scheibenstraße) Mittel in Höhe von 750.000 € veranschlagt.  
 
Gleiches gilt für die in 2024 erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insge-
samt 750.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2025. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungs-
ermächtigung in 2025 erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen wird das Dezer-
nat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. 
bedarfsgerecht berücksichtigen. 
 
Die Deckung des Differenzbetrages in 2024 in Höhe von 640.000 € erfolgt durch Minderaus-
zahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - 
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen für Bau-
maßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5260 (SpA Herler Ring II) in Höhe von 400.000,- € so-
wie 240.000,- € aus der Finanzstelle 5201-0801-9-5275 (Parkplatz Schlagbaumsweg). Auf-
grund Verzögerungen bei den Projekten SpA Herler Ring II und Parkplatz Schlagbaumsweg 
können von dort investive Finanzmittel zur Deckung herangezogen werden. Die Mittel werden 
im Rahmen der flexiblen Bewirtschaftung in entsprechender Höhe zur Finanzstelle 5201-
0801-5-5254 (Neugestaltung BSA Scheibenstraße) im Haushaltsjahr 2024 umgeschichtet. 
 
Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 15 Jahren bilanzielle Abschrei-
bungen in Höhe von rd. 144.000 € p.a. an. Die in den Jahren ab 2026 erforderlichen Aufwen-
dungen von 144.000 € jährlich wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen 
der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2026 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen 
Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Klimafolgeabschätzung der Sportverwaltung zum beschlossenen Klimanotstand der 
Stadt Köln in Bezug auf die Sportanlage Platz 2 innerhalb der BSA Scheibenstraße in 
Köln-Weidenpesch 
 
Auf Grund des am 09.07.2019 durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands, 
weist die Sportverwaltung der Stadt Köln hiermit auf die Maßnahmen hin, welche von ihr zur 
Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Stadtklima und auf die Umwelt beim Bau von 
Kunststoffrasenplätzen ergriffen werden. Die Baumaßnahme wird in enger Zusammenarbeit 
mit dem Umweltamt geplant. Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgelistet, die der Verbes-
serung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökologie und Nachhaltig-
keit dienen: 
 
Ressourcenschonender Umgang beim Umbau der Sportanlagen: 
Bei der Planung der Baumaßnahme wird geprüft, in wie weit vorhandene Baustoffe und Mate-
rialien (z.B. Tragschichten, Einfassungen etc.) beim Umbau wiederverwendet werden können.  
So wurden bereits in der beauftragten Baugrunduntersuchung Aussagen zur Funktionsfähig-
keit und Wiederverwendbarkeit der untersuchten Baumaterialien und Bodenschichten sowie 
Empfehlungen zur wirtschaftlichsten Bauweise getroffen, welchen in der Ausschreibung und 
Bauausführung Rechnung getragen wird. 
Im vorliegenden Bauvorhaben können teilweise die Dynamische Schicht sowie die Trag-
schicht des vorhandenen Tennenplatzes wiederverwendet und somit zusätzliche Kosten und 
Umweltbelastungen durch unnötigen Maschineneinsatz und Transportwege verringert bzw. 
vermieden werden. 
 
Nutzungszeiten / Flächenverbrauch: 
Durch die höheren Nutzungszeiten von Kunststoffrasenbelägen (Kunststoffrasen 2.000-2.500 
h, Tenne 1.500 h, Sportrasen 800 h) ist der Flächenverbrauch im gesamtstädtischen Kontext 
im Vergleich zu anderen Belägen deutlich geringer.

5 
Füllstoff Kunststoffrasen: 
Seit der RAL Zertifizierung des Materials Kork Ende 2018 verwendet die Sportverwaltung der 
Stadt Köln für ihre Baumaßnahmen als Füllstoff das Material Kork, um sporttechnische und 
umweltschonende Qualitäten sicher zu stellen. Die Stadt Köln verfüllt ihre Kunststoffrasen-
plätze nun ausschließlich mit dem Material Kork und verzichtet auf Kunststoffgranulat als Infill. 
Neben der geringeren Ausbringung von potentiellem Mikroplastik hat Korkgranulat zudem den 
Vorteil, dass es sich weniger stark erwärmt als Kunststoffgranulate wie EPDM, TPE und SBR. 
 
Entsiegelung: 
Die umlaufenden Wege werden auf ein Mindestmaß reduziert und in Betonpflaster ausgebaut. 
Des Weiteren werden die Wege der SportPark-Anlage weiterhin in wassergebundener Wege-
decke ausgeführt, um den Versiegelungsgrad so gering wie möglich zu halten.  
 
Grundwasserschutz: 
Das Drainage- und Entwässerungssystem wird auf dieser Sportanlage komplett erneuert.  
Das anfallende Niederschlagswasser wird zum Grundwasserschutz direkt auf der Sportanlage 
versickert. Durch die Versickerung vor Ort werden öffentliche Kanalnetze entlastet und es wird 
ein positiver Beitrag zur Grundwasserneubildung geleistet. 
Um dem Austrag von Mikroplastik (Kunststofffasern) und mögliche Schadstoffbelastungen 
vorzubeugen, baut die Sportverwaltung Köln, in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt, 
vor der Einleitung des Niederschlagswassers in eine Rigole (z.B. Kastenrigole) eine Sedimen-
tationsanlage ein. Des Weiteren erhalten alle Einläufe innerhalb der umlaufenden Muldenrinne 
Filtereinsätze, welche bereits vorab anfallende Fasern und Granulat abfangen.  
 
Pflanzungen und Vegetationsflächen sowie Verdunstungskühlleistung: 
Die die vorhandene Sportfläche umgebende Baum- und Strauchpflanzungen bleiben vollstän-
dig erhalten und werden während der Baumaßnahme geschützt. Zwei zusätzlich geplante So-
litärbäume vervollständigen den grünen Rahmen der Sportanlage. 
Die Sportverwaltung hat eine Studie zum Vergleich der Verdunstungskühlleistung der Beläge 
Tenne und Kunststoffrasen in Auftrag gegeben. Die Studienergebnisse haben in enger Ab-
stimmung mit dem Umweltamt dazu geführt, die entstehenden Kühlleistungsverluste durch zu-
sätzliche Pflanzungen im Umfeld der Sportfläche zu kompensieren. 
 
Beleuchtungsanlagen: 
Die vorhandene sanierungsbedürftige 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage wird im Rahmen 
der Neuordnung durch eine zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt. 
Die von der Rheinenergie installierten Flutlichtanlagen sind umwelt- und insektenfreundlich 
(3.000 K). Die eingesetzten LED Leuchten haben einen hohen Wirkungsgrad und sind daher 
energiesparender als herkömmliche HIT Leuchten. Durch den Einsatz von Regelanlagen, 
kann durch das dimmen der Beleuchtungsstärke, eine deutliche Einsparung der Energie er-
zielt werden. Sämtliche Bauteile der Flutlichtanlagen sind zu 100% recycelbar. Es sind keine 
umweltschädlichen oder gesundheitsgefährdenden Teile verbaut. Durch ein eingebautes Wa-
benraster wird die Blendung auf ein Minimum reduziert.  
 
Optimierung der Nachhaltigkeit: 
Nach einer Lebensdauer von ca. 12-15 Jahren (in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität) 
wird der gebrauchte Kunststoffrasen einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt, bei 
der – soweit enthalten – Kunststoffe, Sand und Korkgranulat zurückgewonnen werden und 
diese anschließend einem ordnungsmäßen und schadlosen Stoffkreislauf zurückgeführt wer-
den können. Die stoffliche Verwertung wird in einem anschaulichen Stoffflussdiagramm (Art, 
Menge und Verbleib der Stoffströme mit Angabe des Namens und Anschrift der Verwertungs-
unternehmen) im Angebot dokumentiert. Nach durchgeführter Entsorgung des Kunststoffra-
sens verlangt die Sportverwaltung einen Bericht inkl. Belege (zum Beispiel Lieferschein) über 
Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Namen und Adresse der Verwertungsanlagen. 
 
Anlagen

Anlage 6 , Auszug Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.03.2024

4482 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 15.03.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes  vom 14.03.2024  
öffentlich 
9.2.4 Baubeschluss für den 1. Bauabschnitt zur Neukonzeption der Bezirks-
sportanlage Scheibenstraße in Köln-Weidenpesch: Generalsanierung 
Platz 2 
4061/2023 
Herr Laube erläutert die Vorlage und beantwortet die Fragen der Bezirksvertretung 
wie folgt: 
 
 Da eine Generalsanierung der Bezirkssportanlage Scheibenstraße überörtliche 
Bedeutung hat, ist der Rat das zuständige Beschlussgremium. 
 Die Planungskosten für die Gesamtanlage betrugen 300.000 EUR. Die voraus-
sichtlichen Gesamtkosten für den Bau eines Großspielfeldes aus Kunststoffrasen 
inklusive eines Bewässerungssystems mit Rigole, etc. betragen 2.160.000 EUR. 
Die Kosten der RheinEnergie für die Beleuchtung sind nicht in den Gesamtkosten 
enthalten. Die Übertragung von 640.000 EUR aus den Mitteln für die Sportanlagen 
Herler Ring II und den Parkplatz am Schlagbaumsweg bedeute, dass diese Maß-
nahmen später finanziert werden. 
 Im Vorfeld des Baus eines Kunstrasenplatzes finden umfangreiche Voruntersu-
chungen statt und es werden Boden- und Lärmgutachten als Grundlage für die 
Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt. Jeder Kunstrasenplatz bedarf der 
Erlaubnis der Umweltbehörde. 
 Das geplante Spielfeld erhält einen Belag mit Sandkorkfüllung. Der Wassertrans-
port erfolgt über geschlossene Entwässerungsleitungen in eine Sedimentationsan-
lage und abschließend in eine unterirdische Rigole. Eine wasserrechtliche Erlaub-
nis vom Umweltamt liegt vor. 
 Der Bedarf an Kunstrasenplätzen ist nach wie vor sehr hoch, insbesondere auf der 
BSA Scheibenstraße. Die Nutzungszeiten des geplanten Platzes werden vom Bür-
geramt Nippes vergeben. Bei der Vergabe können Vereine oder Mannschaften be-
rücksichtigt werden, die über keinen Kunstrasenplatz verfügen. 
 Der Schulsport wird von einem weiteren Kunstrasenlatz auf der BSA stark profitie-
ren und zu einer sehr starken Auslastung des Platzes beitragen. 
 Der Platz war nicht Teil der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung, weil er be-
reits auf der vom Rat beschlossenen Prioliste vermerkt und damit geplant war.

Im Zuge der Diskussion bezeichnet die Bezirksbürgermeisterin Kunstrasenplätze als 
„Ökoschweinerei“. Grüne, Linke sowie GUT & Klima Freunde lehnen aufgrund um-
weltschädlicher Auswirkungen einen zusätzlichen Kunstrasenplatz auf der BSA ab. 
Auch können sie angesichts des Leerstandes den Bedarf für eine – besser für andere 
Sportaktivitäten einzusetzende – Zwei-Millionen-Euro-Ausgabe nicht nachvollziehen 
bzw. anerkennen. Ein zusätzlicher Kunstrasenplatz auf der Merheimer Straße und 
Tennenplätze seien ausreichend. Es brauche zusätzliche Möglichkeiten für Individual-
sport sowie Basketball- und Volleyballplätze. 
 
Anschließend empfiehlt die Bezirksvertretung Nippes dem Rat, wie folgt zu entschei-
den. 
Beschluss: 
  
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfspla-
nung und Kostenberechnung mit der Durchführung der Generalsanierung der Sport-
anlage „Platz 2“ innerhalb der Bezirkssportanlage Scheibenstraße in Köln-Weidenpe-
sch. Diese beinhaltet u.a. den Bau eines Großspielfeldes aus Kunststoffrasen, eines 
Entwässerungssystems mit Rigole, einer Trainingsbeleuchtungsanlage sowie der Er-
richtung von Ballfangzäunen. 
 
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 2.160.000,- € brutto (inkl. bereits ver-
ausgabter Kosten für Gutachten in Höhe von 20.000,- €). 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen 
im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 1.390.000,- € im Teilfinanzplan des Sportamtes in 
der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 
08-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-5-5254 (Neugestal-
tung BSA Scheibenstraße). 
 
Daneben beschließt der Rat die Freigabe Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 
750.000,- € zu Lasten des Haushaltsjahres 2025 im Teilfinanzplan des Sportamtes in 
der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 
08-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-5-5254 (Neugestal-
tung BSA Scheibenstraße). 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Stimmengleichheit mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU, FDP und AfD 
abgelehnt.

Anlage 4 Kostenberechnung

1102 Zeichen

Kostenberechnung über die gesamten Planungs- und Baumaßnahmen  Sportamt 
Generalsanierung BSA Scheibenstraße - Platz 2, Köln-Weidenpesch Stand: 30.11.2023
KG Netto 19% MwSt Brutto
100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 €
200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
500 Außenanlagen 1.671.459,12 € 317.577,23 € 1.989.036,35 €
600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 €
700 Baunebenkosten (Planung extern) 40.500,00 € 7.695,00 € 48.195,00 €
Summe 1.711.959,12 € 325.272,23 € 2.037.231,35 €
erwartetete Baupreissteigerung (Ausschreibung vorgesehen in 2024) 6% 122.233,88 €
Summe (brutto) 2.159.465,23 €
Kostenberechnung (brutto gerundet) 2.160.000,00 €
zusätzliche Kosten durch unvorhersehbare zusätzliche Bodenbelastung 1% 21.600,00 €
zusätzliche Kosten durch unerwartete Kampfmittelfunde 2% 43.200,00 €
Rückstellungen für projektspezifische Risiken 
(Für unvorhersehbare zukünftige Ereignisse, nur im Eintrittsfall und durch entsprechende Mitteilung im jeweiligen Ausschuss!)
Anlage 4

Anlage 3 Erläuterungsbericht

17535 Zeichen

Sportamt der Stadt Köln 
Aachener Straße / Olympiaweg 7 
50933 Köln 
BEZIRKSSPORTANLAGE SCHEIBENSTRAßE 
GENERALSANIERUNG– PLATZ 2 
KÖLN-WEIDENPESCH 
E
RLÄUTERUNGSBERICHT 
ZUM BAUANTRAG 
B
earbeiter: 
Dipl.-Ing.(FH) Annett Viehrig 
Bearbeitungsstand: 05. Mai 2023 
Anlage 4

BSA Scheibenstraße – Platz 2, Köln-Weidenpesch 
Seite 2 von 8 
 
INHALTSVERZEICHNIS 
 
1 ALLGEMEINES .............................................................................................................. 3 
2 BESTANDSSITUATION.................................................................................................... 4 
3 BODENUNTERSUCHUNG, BAUGRUND ............................................................................. 4 
4 LÄRMSCHUTZGUTACHTEN ............................................................................................. 5 
5 PLANUNG ..................................................................................................................... 5 
5.1 KUNSTRASEN-SPIELFELD .............................................................................................. 5 
5.2 ENTWÄSSERUNG .......................................................................................................... 6 
5.3 BEWÄSSERUNG ............................................................................................................ 7 
5.4 BEFESTIGTE FLÄCHEN .................................................................................................. 7 
5.5 BALLFANGZAUN, BARRIEREN, EINFRIEDUNG .................................................................. 7 
5.6 TRAININGSBELEUCHTUNG ............................................................................................. 7 
5.7 AUSSTATTUNG ............................................................................................................. 8 
5.8 PARKPLATZ/ STELLPLATZNACHWEIS ............................................................................. 8 
5.9 BAUMSCHUTZ UND VEGETATIONSFLÄCHEN .................................................................... 8 
5.10 BLITZSCHUTZ ............................................................................................................... 8 
6 KAMPFMITTEL .............................................................................................................. 8

BSA Scheibenstraße – Platz 2, Köln-Weidenpesch 
Seite 3 von 8 
 
1 ALLGEMEINES 
Die bestehende Bezirkssportanlage Scheibenstraße befindet sich in Köln im Stadtteil 
Weidenpesch. Innerhalb der Bezirkssportanlage gibt es verschiedene Sportflächen für 
verschiedene Sportarten. Der Platz 2 ist ein bestehender Fußballplatz mit Tennenbelag und 
dient ausschließlich dieser Nutzung. Der Platz ist nicht an einen Verein vermietet, sondern es 
werden vom Sportsachbearbeiter des Bezirks 5 Nutzungszeiten an Fußballvereine vergeben. 
 
 
Abb. 1: Lage des Plangebiets (Grundlage: Kölner Basiskarte) 
 
Das Tennengroßspielfeld soll im Zuge der Baumaßnahme in Kunststoffrasen umgewandelt 
werden. Aufgrund des überalterten Zustandes des Fußballplatzes - und hier insbesondere 
der nicht mehr funktionierenden Entwässerung - wird eine Überarbeitung dringend notwendig. 
Der Sportplatz befindet sich am (nord)westlichen Rand der Altablagerung 50504. Die 
Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung aus dem Jahr 1998 sowie die 
Abschlussdokumentation von Umbaumaßnahmen des benachbarten Sportplatzes zeigten, 
dass im Bereich der Sportanlagen mit Auffüllungsmächtigkeiten von bis zu 4m gerechnet 
werden muss.  
 
 
 Abb. 2: Plangebiet mit der Grenze der Altablagerung 
Des Weiteren befindet sich das Planungsgebiet in einem Überschwemmungsgefahrengebiet. 
 
Entsprechend den im Internet online abrufbaren, durch das zuständige Ministerium für 
Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen

BSA Scheibenstraße – Platz 2, Köln-Weidenpesch 
Seite 4 von 8 
 
(MULNV NRW), zur Verfügung gestellten Daten zu Grundwasserständen, wurde an einer ca. 
490 m südwestlich der Sportanlage gelegenen Grundwassermessstelle (Messstelle 
073542910 – WWEID 178B) am 25.04.1988 ein höchster Grundwasserstand auf + 39,03 m 
NN gemessen. Mittlere Grundwasserstände liegen in etwa auf + 37,08 m NN. Ausgehend von 
der Messpunkthöhe der Messstelle auf + 47,97 m NN ist hier bei hohen Grundwasserständen 
von einem Grundwasserabstand von 8,94 m zu rechnen. 
 
Ein Lärmschutzgutachten mit einer Schallprognose nach der Sportanlagenlärmschutz-
verordnung (18. BImSchV) ist erstellt und liegt dem Bauantrag bei. 
 
2 BESTANDSSITUATION       
Die Gesamtgröße des Bearbeitungsgebietes, welches den Platz 2 und die umlaufenden 
Wege aus Wassergebundener Wegedecke/ Tennenbelag enthält, beträgt rund 1,00 ha und 
verfügt über ein Fußballgroß spielfeld (Tenne), umlaufender Barriere ohne Gitterfüllung und 
einer 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage. Südlich der Bezirkssportanlage befindet sich ein 
Parkplatz, welcher zu Trainings- und Spielzeiten durch den Verein genutzt wird. 
 
Errichtet wurde der Platz 2 ca.  1960 und letztmalig 1976 saniert. Im Jahr 2000 hat der 
Tennenplatz eine 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage erhalten.  
 
Der allgemeine Zustand des Tennenspielfeldes zeigt sich stark überaltert. Das Spielfeld weist 
ein Krüppelwalmdach und ein Nor d-Süd-Gefälle von 0,2% auf. D ie Spielfeld-Außenkante 
variiert somit von ca. 43,60 NN zu 43,75 NN.  
Die erforderlichen Baugrunderkundungen durch ein Fach. -Ing.-Büro ergaben, dass die 
vorhandene Dynamische Schicht wie auch die ungebundene Tragschicht nicht die 
erforderliche Gesamtstärke von mind. < 20 cm einhalten und die Tragschicht nicht als 
wasserundurchlässig einzustufen ist. Somit wären die Schichten nur durch Beimengung von 
zusätzlicher Lava (Körnung 5/45) und Durchmischung als ungebundene Tragschicht 
wiederverwendbar. 
 
3 BODENUNTERSUCHUNG, BAUGRUND 
Das Büro ‚gbk Teamplan GmbH‘ hat die Geotechnische Untersuchung der 
Tennensportanlage im Dezember 2021 durchgeführt. Im Bodengutachten vom 19.02.2022 
werden folgende Aussagen getroffen: 
 
Spielfeld: 
 Tennendeckschicht, Schichtdicke 4,0 bis 11,0 cm,  
Klassifizierung Boden LAGA Z 1.1, Deponieklasse (DK) 0, . 
 Die Tennendeckschicht kann keine Wiederverwendung finden und wird entsorgt 
 
 Dynamische Schicht, Auffüllungen (Lava, teilweise Schlacke), Schichtdicke 2,0 bis 
3,0 cm, Klassifizierung Boden LAGA Z 1.1, DK 0 
 die Dyn. Schicht entspricht nicht den Anforderungen der DIN 18035- 7, da der 
Masseanteil an Bestandteilen d< 0,063 mm bis zu 7 % sowie die 
Wasserinfiltrationsrate nicht eingehalten werden

BSA Scheibenstraße – Platz 2, Köln-Weidenpesch 
Seite 5 von 8 
 
 Die Dynamische Schicht  wird teilweise abgetragen bzw. verbleibt aus 
wirtschaftlichen Gründen, wie in Ausbauempfehlung III empfohlen, unterhalb der 
neu zu erstellenden zweilagigen ungebundenen Tragschicht erhalten 
 
 ungebundene Tragschicht, Auffüllungen (Schlacke ) mit anthropogenen 
Beimengungen, Schichtdicke 9,0 bis 22,00 cm,  
Klassifizierung Boden LAGA Z 1.1, DK 0, 
 die vorh. ungebundene Tragschic ht wird teilweise abgetragen bzw. verbleibt 
ebenfalls unter der neu zu erstellenden ungeb. Tragschicht ( gem. DIN 18035-
7:2019-12, entsprechend Ausbauempfehlung III) 
 
 Filterschicht, Auffüllungen mit anthropogenen Beimengungen, Schichtdicke 7 cm bis 
23 cm, Klassifizierung Boden LAGA >Z 2 (wg. Sulfat), DK I, 
 kann nach Rücksprache mit der Unteren Bodenschutzbehörde verbleiben bzw. 
wird im Bereich der Fundamente und Entwässerungsgräben entsorgt 
 
 Baugrund, natürlich anstehende sandig-schluffige Böden, Klassifizierung Boden LAGA 
Z 0, DK 0, 
 verbleibt  
 
4 LÄRMSCHUTZGUTACHTEN 
Die Schalltechnische Untersuchung gemäß der Achtz ehnten Verordnung zur Durchführung 
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutz-verordnung -18. BImSchV) 
wurde durch das Büro ADU Cologne aus Köln erstellt. 
 
Die Sportanlage wurde bereits vor Inkrafttreten der Sportanlagenlärmschutzverordnung 
gebaut. Somit kann bei der Betrachtung der Geräuschimmissionen und der Beurteilung der 
Situation der Altanlagenbonus nach § 5 Abs. 4 in Anspruch genommen werden. 
 
Die Ergebnisse können dem Lärmschutzgutachten (Projekt.-Nr. B2110181-
01(1)_ver13Jul2022 vom 22.09.2022), welches dem Bauantrag beigefügt wurde, entnommen 
werden. 
 
Der Unteren Immissionsschutz -, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)  wurde 
das Lärmgutachten vorab im September 2022 vorgelegt. 
 
5 PLANUNG       
5.1 KUNSTRASEN-SPIELFELD 
Das geplante Spielfeld (Brutto-Spielfläche 107 m x 68 m) erhält einen Kunststoffrasenbelag 
mit Sand -Kork-Füllung in zwei Lagen auf einer wasserundurchlässigen Asphalttrag - und 
deckschicht und einer vorgefertigten Elastikschicht. 
Das vorhandene Län gsgefälle von ca. 0,2% wird nicht  beibehalten. Die Quergefälle 
(Walmdach) werden entsprechend der DIN 18035-7 mit 0,8% ausgeführt.

BSA Scheibenstraße – Platz 2, Köln-Weidenpesch 
Seite 6 von 8 
 
Für das Spielfeld ist folgender Aufbau  (in Anlehnung an Ausbauempfehlung III)  und nach 
Absprache mit der Unteren Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz vorgesehen: 
 
1. Vollständiger Abtrag und Entsorgung der vorhandenen Tennendecksicht,  
Schichtdicke 4,0 bis 11,0 cm, LAGA Z 1.1, DK 0 
2. Teilweiser Abtrag und teilweiser Verbleib der vorhandenen Dynamischen Schicht Lava 
0/16), Schichtdicke i.M. ca 3,0 cm, LAGA Z 1.1, DK 0 
3. Teilweiser Abtrag und teilweiser Verbleib der vorhandenen ‚ungebundenen 
Tragschicht‘ (Schlacke, 0/32); LAGA Z 1.1, DK 0 und den  
4. Verbleib der darunter befindlichen Auffüllungen (Filterschicht), LAGA > Z 2, DK I 
5. Herstellen des profilgerechten Planums 
6. Verzicht auf die Herstellung  eines Entwässerungssystems entsprechend den 
Anforderungen der DIN 18035 Teil 3 aus wirtschaftlichen Gründen. D a die 
Drainagegräben zum Teil im Bereich der Altablagerungen liegen, müssten aus 
Vorsorgegründen alle Drainageleitungen mit Folie ausgekleidet und abgedeckt werden, 
Folienstärke mind. 1,5 mm. 
7. Alternativ wird umlaufend innerhalb des Spielfeldes eine Unterflur-Kastenrinne (DN 
100) installiert, in welche das Regenwasser durch den Kunststoffrasenbelag, die 
wasserdurchlässige vorgefertigt e Elastische Tragschicht über den  
wasserundurchlässigen Asphalt eingeleitet wird. 
8. Herstellen einer neuen unteren Lage der ungebundenen Tragschicht ohne Bindemittel 
aus einem natürlichen Mineralgemisch (z.B. Lavamaterial) gem. DIN 18035-7, Körnung 
0-32, Schichtdicke >/= 12 cm 
9. Herstellen einer neuen oberen Lage der ungebundenen Tragschicht ohne Bindemittel 
aus einem natürlichen Mineralgemisch (z.B. Lavamaterial) gem. DIN 18035-7, Körnung 
0-16, Schichtdicke >/= 8 cm 
10. Einbau einer wasserundurchlässigen Asphalttrag- und deckschicht  (Schichtdicke: 8 
cm) 
11. Herstellen der vorgefertigten Elastikschicht gem. DIN 18035-7:2019-12 
12. Verlegen des Kunststoffrasenbelages 
13. Verfüllung des Kunststoffrasens mit ca. 20 kg Sand (rundkörniger Quarzsand) und ca. 
1,0 kg Kork-Infill je Quadratmeter (je nach System). 
 
5.2 ENTWÄSSERUNG 
Für die Sportanlage liegt kein Bestandsplan zur vorhandenen Entwässerung vor. In 
Zusammenarbeit mit dem Fach-Ing.-Büro und im Rahmen der Genehmigungsplanung wurde 
ein neues Entwässerungskonzept entwickelt. 
 
Aufgrund der belasteten Auffüllungen wurde sich seitens des Sportamtes für eine Abweichung 
von der herkömmlichen Planung der Entwässerung entschieden. 
Umlaufend und innerhalb der Spielfeldeinfassun g wird eine Entwässerungsrinne ( Unterflur-
Kastenrinne mit Gitterrost) eingebaut. Der wasserundurchlässige Asphalt schließt mit einem 
Basamentstein und wasserundurchlässigen Fugen direkt an die Entwässerungsrinne an. Das 
Wasser wird zwischen dem wasserundur chlässigen Asphalt und der auf der Unterseite 
wasserführenden vorgefertigten Elastikschicht direkt in die Kastenrinne abgeleitet . W eiter 
erfolgt der Wassertransport über geschlossene Entwässerungsleitungen in eine 
Sedimentationsanlage und dann in eine unterirdische Rigole. Dabei befindet sich die Rigole 
außerhalb der belasteten Auffüllungen und des Deponiekörpers.

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Das anfallende Oberflächenwasser aus den Umgangswegen (2,0-2,5% Gefälle) wird über 
eine umlaufende Muldenrinne abgeleitet. Die Muldenabläufe erhalten Filtereinsätze, um 
Kunststoffrasenfasern und Granulat herauszufiltern. 
Das gesamte Oberflächenwasser aus dem  Spielfeld und den Umgangswegen wird 
gesammelt und in eine ca. 30,00 Meter lange, 2,40 Meter breite sowie rund 1,32 Meter tiefe 
Kastenrigole eingeleitet und versickert vor Ort. 
 
Ein Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis wird im 2. Quartal 2023 bei 57 gestellt. 
 
5.3 BEWÄSSERUNG 
Auf Hydranten für mobile Stativregner ode r selbstfahrende Großflächenreg ner soll 
wegen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung verzichtet werden.  
 
5.4 BEFESTIGTE FLÄCHEN 
Die umlaufenden Wege innerhalb der Einzäunung werden aus Betonsteinpflaster in ca. 1,20-
4,20 m Breite hergestellt, um Bereiche für die Zuschauer zu schaffen, aber auch ein Befahren 
mit Fahrzeugen des Pflege - und Unterhaltungsdienstes bzw. ein Abstellen von mobilen 
Fußballtoren zu ermöglichen. In den Pflasterflächen soll ein einfaches Betonrechteckpflaster, 
Abmessungen 20 x 10 x 8 cm in betongrau im Ellebogenverband zur Ausführung kommen. 
Die vorhandenen umlaufenden Wege aus Wassergebundener Wegedecke außerhalb der 
Einfriedung werden saniert und höhenmäßig an die neue Planung angepasst. Das Gefälle 
verläuft in Richtung der angrenzenden Grünflächen. 
 
5.5 BALLFANGZAUN, BARRIEREN, EINFRIEDUNG 
Das Spielfeld erhält an der westlichen Längsseite sowie in einem Teilbereich auf der östlichen 
Längsseite eine Reling / Barriere aus Stahlrundrohr , feuerverzinkt und pulverbeschichtet,  
ohne Gittermattenfüllung und entsprechenden Aussparungen für die Fußballtore.  
Es wird umlaufend ein 2m hoher Stabgitterzaun errichtet. Dieser wird an den Stirnseiten mit 
6m hohen Ballfangzäunen und an den Längsseiten jeweils in zwei Abschnitten mit 4 m hohen 
Ballfangzäunen ergänzt. 
Die Zäune werden mit einer Körperschallisolierung versehen und werden an den neu zu 
verlegenden Blitzschutz angeschlossen. 
Auf den Stirnseiten werden jeweils ein 4,00 m breites und 1,50 m breites Drehflügeltor 
eingebaut. Die Längsseiten erhalten jeweils ca. in der Mitte der Zaunanlage ein 1,00 m breites 
Drehflügeltor. Alle Drehflügeltore erhalten von innen Panikschlösser. 
 
5.6 TRAININGSBELEUCHTUNG 
Die geplante Flutlichtanlage ist umwelt- und insektenfreundlich. Es werden keine zusätzlichen 
Flutlichtmaste erstellt, sondern es bleibt bei einer 6 Mast-Flutlichtanlage, welche ebenfalls wie 
die vorhandenen Maste eine Höhe von 16 m aufweisen. Die neuen Standorte der Maste sind 
auf das Spielfeld optimiert (Mittellinie sowie 5m Linie). Die eingesetzten LED Leuchten haben 
einen hohen Wirkungsgrad und sind energiesparender als herkömmliche HIT Leuchten 
(Halogen-Metalldampf-Hochdrucklampe). Die LED Fluter brauchen keine Vorwärmzeit und 
durch den Einsatz von Regelanlagen kann durch das Dimmen der Beleuchtungsstärke die 
Einsparung weiter erheblich erhöht werden. Die neuen Leuchten sind insektenfreundlicher da

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die Lichtfarbe in 3000K ist und haben eine um 300W geringere Leistung. Sie können 
individuell, den Anforderungen entsprechend, einzeln, geschaltet werden. Die Licht Emission 
wird erheblich verringert und die Umgebungshelligkeit wird durch den Einsatz von speziellen 
Optiken (eingebautes Wabenraster) und Blenden auf ein Minimum reduziert. 
 
5.7 AUSSTATTUNG 
Der Sp ortplatz erhält entsprechende Ausstattungen mit Fußballtoren, Bodenhülsen für 
Eckfahnen sowie Betreuerkabinen und Abfallbehälter. 
 
5.8 PARKPLATZ/ STELLPLATZNACHWEIS 
Südlich der Bezirkssportanlage befindet sich eine Schotterfläche, welche als Parkplatz 
genutzt wird. Dieser wird in den Morgen- bis in die frühen Nachmittagsstunden auch von der 
in der Nähe befindlichen Rettungswache genutzt. Am Nachmittag bis zum Abend stehen die 
vorhandenen Stellplätze dem Verein zur Verfügung. 
 
5.9 BAUMSCHUTZ UND VEGETATIONSFLÄCHEN  
Eine Landschaftspflegerische Kurzaussage ist erforderlich und wurde erarbeitet, da sich das 
Bearbeitungsgebiet im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln vom 
13.05.1991 und hier im Landschaftsschutzgebiet L08 „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer 
Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum inneren Grüngürtel “ befindet.  
 
Im Zuge der Umgestaltungsmaßnahme werden die umlaufenden wassergebundenen Wege 
verschmälert und die Bankette mit R asen angesät. Des Weiteren werden zwei 
mittelgroßkronige Solitärbäume direkt neben der sanierten Sportfläche neu gepflanzt.  
 
Die Landschaftspflegerische Kurzaussage  wurde zur Vorabstimmung am 30.01.2023 
vorab bei 57 per mail eingereicht. 
 
5.10 BLITZSCHUTZ  
Der Blitzschutz wird für den Platz 2 neu erstellt. So werden die Flutlichtmaste, die neu zu 
erstellenden Barrieren, Stabgitterzäune und Ballfangzäune mittels Ringleitung neu 
angeschlossen.  
 
6 KAMPFMITTEL 
Die Luftbildauswertung durch den Kampfmittelräumdienst ergab in der näheren Umgebung, 
jedoch nicht auf dem Platz 2 selbst, zwei Blindgänger -Verdachtspunkte. Diese wurden im 
Oktober 2022 untersucht. Eine 5 Zentner Bombe wurde erfolgreich entschärft. 
Im Zuge der Baumaßnahme und der Errichtung der Rigole wird eine zusätzliche 
Flächensondierung beauftragt. 
 
 
Aufgestellt: 
Sportamt der Stadt Köln 
Aachener Straße / Olympiaweg 7  
50933 Köln 
 
05. Mai 2023

Anlage 1 Luftbild M 1-2000

129 Zeichen

Mittelpunkt: 356128, 5650479
1:3000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 12.07.2023Seite 1 / 1
Anlage 1

Beratungsverlauf (4)

14.03.2024 Sportausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung
18.03.2024 Finanzausschuss
TOP 10.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2024 Rat
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4061/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.02.2024
Erstellt
11.12.2023 17:31