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2504/2023

Köln und rechtsrheinische Nachbarn – hier: Arbeitsprogramm 2023-2025

Mitteilung Ausschuss 28.08.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.09.2023, TOP 18.12

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5712 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15/151 
 
Vorlagen-Nummer 28.08.2023 
 2504/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit 11.09.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 
 
Köln und rechtsrheinische Nachbarn – hier: Arbeitsprogramm 2023-2025 
Die Kooperation Köln & rechtsrheinische Nachbarn besteht seit 2013 und umfasst neben den 
Städten Köln, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rösrath, Troisdorf und Niederkassel den 
Rhein-Sieg-Kreis sowie den Rheinisch-Bergischen Kreis (s. hierzu Vorlagen-Nummer 
3243/2015). In der Zeit der Zusammenarbeit ist es gelungen, die vertrauensvolle Zusammen-
arbeit der beteiligten Fachverwaltungen auf Augenhöhe zu festigen und detaillierte Raum-
kenntnisse und einen Überblick über die Entwicklungen im Kooperationsraum zu gewinnen. 
Tragend ist das Selbstverständnis, dass eine Vielzahl von Fragen und Herausforderungen der 
räumlichen Entwicklung der Kooperationspartner*innen aufgrund funktionaler Zusammen-
hänge am sinnvollsten gemeinsam zu bearbeiten sind. Im regionalplanerischen Kontext 
konnte sich die Kooperation profilieren - vor Ort, bei der Regionalplanungsbehörde und auch 
beim Land. Der Kooperationsraum hat sich als geeigneter Maßstab erwiesen, um gemein-
same Ergebnisse zu erzielen und Projekte gemeinsam zu initiieren, zu entwickeln und umzu-
setzen. 
 
Darüber hinaus wurden weitere Qualifizierungsschritte im Rahmen der vom Stadtumlandver-
bund initiierten Projekte erreicht. Im Projekt Metro-Klima-Lab wurde ein begleitendes Büro für 
das Prozessmanagement beauftragt. Innerhalb des Projektes RadPendlerRouten im Rechts-
rheinischen wurde ein Planungsleitfaden zur Konkretisierung der Planung der einzelnen Rad-
routen erstellt. 
 
Zudem wurde der Stadtumlandverbund im Rahmen des Langen Tages der Region des Re-
gion Köln/Bonn e.V. mit einem Informationsstand der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Zur Ver-
mittlung der Inhalte der Kooperation ist in der zweiten Jahreshälfte der Aufbau einer Home-
page geplant. 
 
Nach drei Jahren wurde die Konsortialführerschaft der Kooperation von der Stadt Köln auf die 
Stadt Troisdorf übertragen (vgl. hierzu Vorlagen-Nummer 0806/2020 und 1851/2022). Die Ko-
operationsführung wird weiterhin durch eine externe Beauftragung von Herrn Stephan 
Schmickler unterstützt.  
 
Im Rahmen des Dezernent*innentreffens am 12.06.2023 wurde das Arbeitsprogramm für den 
Zeitraum Juli 2023 bis Dezember 2025 als inhaltliche Grundlage für die gemeinsame Koope-
rationsarbeit beschlossen. Das Arbeitsprogramm der Kooperation umfasst folgende Inhalte:

2 
 
 Anlass des Arbeitsprogramms  
Das Arbeitsprogramm bildet den Handlungsrahmen der zukünftigen Kooperationsar-
beit und definiert die inhaltliche Grundlage der Kooperationsarbeit. Es ist nicht statisch, 
sondern bietet Anpassungsmöglichkeiten. 
 
 Zielsetzung der Kooperationsarbeit  
Die Ziele der Kooperationsarbeit lassen sich in programmatische und inhaltliche Ziele 
unterscheiden.  
Die programmatische Zielsetzung umfasst die Projektorientierung der Kooperationsar-
beit sowie eine Umsetzungsorientierung der Projekte. Voraussetzung für Kooperati-
onsprojekte ist ein notwendiger interkommunaler Bedarf und ein räumlicher Bezug 
zum Kooperationsraum. Darüber hinaus besteht der Anspruch der Kooperation, die in-
terkommunale Perspektive des rechtsrheinischen Verflechtungsraumes in raumrele-
vante regionale Planungen einzubringen. 
Die inhaltliche Zielsetzung umfasst die Fokussierung der Kooperationsarbeit auf die 
Zukunftsthemen Klimaschutz und Klimaanpassung, Mobilitäts- und Energiewende ver-
bunden mit allen raumrelevanten Aspekten der erneuerbaren Energien sowie Fragen 
einer klimagerechten Siedlungs-, Freiraum- und Wirtschaftsflächenentwicklung. 
 
 Tätigkeiten und Handlungsfelder der Kooperation 
Die Tätigkeiten der Kooperation gliedern sich in die Kooperationsarbeit und den Ko-
operationsbetrieb. 
Die Kooperationsarbeit umfasst drei Handlungsfelder:  
o Positionierung zu regionalen Planungen und Themen 
o Bearbeitung konkreter Themen und Projekte  
o Austausch zwischen den Kooperationspartner*innen und in die Region 
Zum Kooperationsbetrieb gehört das Kooperationsmanagement, das neben der orga-
nisatorischen und inhaltlichen Koordination der gesamten Kooperationsarbeit auch de-
ren Öffentlichkeitsarbeit umfasst. 
 
 Konkrete Projekte der Kooperationsarbeit 
Neben dem laufenden Förderprojekt „Metro-Klima-Lab“ wird im Rahmen des Arbeits-
programms ein weiteres Kooperationsprojekt „Nachhaltige Energieerzeugung rechts 
des Rheins“ vorgeschlagen. Die Projektidee umfasst die Schaffung einer gemeinsa-
men Informationsbasis zur Bearbeitung der anstehenden Aufgaben zum Thema 
„Räumliche Steuerung Erneuerbarer Energien“, die Analyse der vorhandenen Grundla-
gen der Kooperationspartner*innen zur Identifikation von räumlichen Spezifika und Po-
tenzialen sowie den Austausch über die programmatische Vorgehensweise. 
 
 Zeit- und Arbeitsplanung der Kooperation 
Die Zeit- und Arbeitsplanung konzentriert sich auf die Aufgaben des laufenden Koope-
rationsbetriebes, die zu bearbeitenden Kooperationsprojekte sowie den Austausch un-
tereinander und die Positionierung zu regionalen Planungen & Themen. Der Planungs-
zeitraum erstreckt sich bis zum vierten Quartal 2025. 
 
 Mittelbedarf für die Kooperation 
Der Finanzbedarf ergibt sich aus den Aktivitäten und Projekten der Kooperationsarbeit. 
In einer Übersicht werden die kalkulierten Kosten und Einnahmen bis Dezember 2025 
skizziert. 
 
Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, regelmäßig im ersten Quartal eines Kalenderjahres in 
den zuständigen Fachausschüssen über die Arbeit der interkommunalen Kooperation zu be-
richten. 
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (2)

21.09.2023 Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.09.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2504/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.08.2023
Erstellt
04.08.2023 09:40