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A-N/0030/2009

Keine III. Nordtangente - Vorrgang für BürgerInnen- und Umweltschutz

Antrag an die BV Nord 30.11.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 08.12.2009, TOP 5.2

A-N-0030-2009.Nordtangente

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A-N-0030-2009.Nordtangente

2312 Zeichen

DIE LINKE in der BV Münster Nord 
 
    22. November 2009 
 
      
 
      
 
    Antrag 
 
    Keine III. Nordtangente - Vorrang für BürgerInnen- und Umweltschutz 
 
      
 
    Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
    1. Es wird unverzüglich ein Planänderungsverfahren für die sog. III. Nordtangente eingeleitet. 
 
    2. Die Planung wird beendet die Trasse aus dem Flächennutzungsplan (FNP) 
 
    gestrichen.  
 
    3. Es wird geprüft, wie im Planungsbereich die wertvollen und geschützten Landschaftsbestandteile als 
ökologischer Schutzraum ausgeweitet, ggf. höher gestuft, und noch besser in das Biotopverbundnetz 
eingebunden werden können.  
 
    4. Statt den Autoverkehr im Plangebiet mit neuen Straßen weiter zu erhöhen, soll die 
Verkehrsbelastung reduziert werden. Dazu sind entsprechende BürgerInnen-Beteiligungsmöglichkeiten, z. 
B. durch BürgerInnenversammlungen, zu gewährleisten, um hierdurch die Möglichkeit zu schaffen, gezielt 
Vorschläge einzubringen. 
 
      
 
    Begründung 
 
    Heute fließen über Königsberger Straße und Edelbach etwa 13.000 Fahrzeuge täglich. Ohne den Bau 
der Nordtangente geht das erstellte Gutachten für das Jahr 2015 von 16.500 PKW und LKW aus. Wird die 
III. Nordtangente gebaut, sollen dagegen jeden Tag 21.400 bis 24.600 Fahrzeuge durch Coerde rollen - 
das sind mindestens 60 Prozent mehr als heute und 30 bis 50 Prozent mehr als ohne die Nordtangente. 
Unter den Folgen werden auch diejenigen leiden, die sich heute noch, etwa als AnwohnerInnen der 
Königsberger Straße, eine Entlastung erhoffen. Denn die Nordtangente müsste zwischen hohem 
Heckenweg und Kanalstraße als Hochstraße gebaut werden. Damit wäre eine weite Ausbreitung von 
Lärm und Abgasen unvermeidlich. Gleichzeitig verliert Coerde ein wichtiges Naherholungsgebiet. Nicht 
nur Natur und Landschaft werden sehr stark beeinträchtigt bzw. zerstört, sondern auch das Wohnumfeld 
mit seiner intakten und notwendigen Erholungsfunktion wird für die Menschen verloren gehen. Auf der 
Grundlage der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie ist daher die weitere Planung einzustellen und 
der FNP entsprechend zu ändern. Ziel muss es zukünftig vielmehr sein, bereits vorhandene ökologische 
Schutzräume auszuweiten und die Verkehrsbelastung weiter zu reduzieren. 
 
    Stephan Siewering

Beratungsverlauf (1)

08.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Königsberger Straße
  • Hochstraße
  • Heckenweg
  • Kanalstraße
  • Edelbach

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Details

Vorlagen-Nr.
A-N/0030/2009
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
30.11.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37