AN/0209/2025
Ost-West-Achse – Betreff: Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag AN/1743/2024
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1037_2024_Anlage_27_Stellungnahme_zum_Aenderungsantrag_AN_1743_2024
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Anlage 27 Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag AN/1743/2024 (siehe Anlage 25) Einleitung Der Kern des Antrages besteht in der Konzeption eines neuen „ÖPNV-Zielnetzes 2050“ mit einem besondere Fokus auf regionale Verbindungen und der Idee einer zusätzlichen „zweiten Ost-West-Stadtbahnverbindung“ mit einem langen Tunnel von Deutz bis Melaten. Dieser Ansatz geht weit über den Inhalt der eigentlichen Vorlage für den Innenstadtbereich hinaus und ist daher aus Sicht der Verwaltung als neues, gesamtstädtisches Projekt zu betrachten. Stellungnahme zu II Die Anpassung des Zielnetzes hat aus Sicht der Verwaltung im Zusammenhang mit der Ost-West-Achse grundlegende Auswirkungen auf die „ÖPNV-Netzentwicklung“. Es ist daher zunächst eine eingehende fachliche Untersuchung und Bewertung der im „Zielnetz 2050“ gemachten Vorschläge notwendig, die neben einer grundsätzlichen Betrachtung der betrieblichen und technischen Machbarkeiten auch die Zusammenhänge mit laufenden und projektierten Planungen sowohl der Verwaltung (ÖPNV-Netzentwicklung) als auch von go.Rheinland (SPNV- Nahverkehrsplan/Bahnknoten Köln) in den Blick nehmen. Grob geschätzt ist für eine solche verkehrliche Untersuchung mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren (inkl. Ausschreibung, Vergabe, Bearbeitung, zzgl. politische Beschlussfassungen) zu rechnen. Eine solche Vorstudie ist auch notwendig, um in einem weiteren Schritt einen angepassten Nahverkehrsplan der Stadt Köln zu erarbeiten. In diesem kann dann auch die verbindliche Abstimmung mit den betroffenen Umlandkommunen und Kreisen erfolgen. Die vorgeschlagenen Metrolinien greifen über das Stadtgebiet hinaus, so dass hierfür die Zustimmung und ggf. auch Mitfinanzierung der betroffenen Kommunen/Kreise zwingend erforderlich ist. Die Erarbeitung eines neuen Nahverkehrsplans würde mind estens 5 Jahre (inkl. Ausschreibung, Vergabe, Bearbeitung, zzgl. politische Beschlussfassungen) in Anspruch nehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Bearbeitung (Vorstudie und Aktualisierung bzw. Fortschreibung des Nahverkehrsplans) zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen müssen, wenn diese zeitnah nach einem Beschluss von der Verwaltung bearbeitet werden sollen. Erst aus der Netzkonzeption und der Ermittlung eines verkehrlichen Nutzens ergeben sich die technischen und geometrischen Vorgaben für den gewünschten Tunnel, zum Beispiel die Gesamtlänge, die Lage von Haltestellen/Hauptverknüpfungspunkten, das Erfordernis von unterirdischen Abzweigen. Darauf aufbauend kann die technische Machbarkeit der neuen Tunneltrassen einschließlich einer ersten groben Kostenabschätzung durchgeführt werden. Daran anschließend könnte die überschlägige Ermittlung des Nutzen-Kosten-Indexes erfolgen. Eine Verknüpfung des bisherigen Projektes der „Kapazitätserweiterung auf der Ost- West-Achse“ mit dem neuen Konzept einer „zweiten Ost-West- Stadtbahnverbindung“, als möglichem Kernelement eines neuen Zielnetzes mit Metrolinien, ist aufgrund der extrem unterschiedlichen Projektstände nicht ohne eine jahrelange Pause des Projektes zur Kapazitätserweiterung möglich. Der Beschluss des Antrages würde somit zu einem sofortigen Stopp des Projektes Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse führen. Stellungnahme zu III Der derzeit tätige Gutachter zur Nutzen-Kosten-Untersuchung muss neu beauftragt werden. Dies ist jedoch erst möglich, nachdem eine technische und verkehrliche Machbarkeitsstudie, einschließlich grober Kostenabschätzung, zu den neuen Tunnelvarianten durchgeführt worden ist (siehe Stellungnahme zu II). Bei der Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse handelt es sich um ein Gesamtprojekt, das neben dem innerstädtischen Abschnitt die gesamte Trasse zwischen Weiden und Bensberg beinhaltet. Der Förderantrag kann nur für das Gesamtprojekt eingereicht und muss zwingend noch in 2025 gestellt werden, damit das Gesamtprojekt über die Übergangsregelung in den ÖNPV-Bedarfsplan aufgenommen werden kann. Ansonsten würde das Projekt ins landesweite Ranking aller Projekte aufgenommen und genauso wie alle Projekte neu bewertet werden. Dies hätte unter Umständen zur Folge, dass das Projekt gar nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt gefördert würde. Außerdem ist der Förderantrag 2025 erforderlich, damit im Westen und im Osten weitergeplant und mit der baulichen Umsetzung begonnen werden kann. Nach einem wie auch immer gearteten oberirdischen Ausbau auf der Linie 1, unabhängig von der Inanspruchnahme einer Förderung, ist nach Einschätzung der Verwaltung eine spätere Tunnelförderung unter den derzeitigen Prämissen für die Linie 1 unwahrscheinlich, weil das Ziel der Kapazitätserweiterung bereits mit dem oberirdischen Ausbau erreicht wurden. Ob oder in welcher Form eine „zweite Ost-West-Stadtbahnverbindung“ als separates und mit einem anderen Ziel versehenes Projekt in Zukunft förderfähig wäre, kann erst nach einer Machbarkeitsstudie einschließlich einer Nutzen-Kosten-Untersuchung sowie qualifizierter Vorabstimmungen mit den Fördergebern beantwortet werden. Für dieses Projekt müsste ein neuer verkehrlicher Nutzen generiert werden, um eine Projektförderung erhalten zu können. Denkbar ist hier z. B. eine Kapazitätserweiterung und Beschleunigung zwischen Frechen und Königsforst. Voraussetzung einer solchen Machbarkeitsstudie ist zunächst eine fachliche Begutachtung der Ideen zum „Zielnetz 2050“ und deren Verankerung in einem aktualisierten Nahverkehrsplan (siehe Stellungnahme zu II). Stellungnahme zu IV Das Projekt „Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse“ kann nur mit eindeutigen und klaren Beschlüssen zur Innenstadt weitergeführt werden. Auf Grund des für die oben genannten Voruntersuchungen benötigten langen Zeitraums müssten Bauzwischenzustände beschlossen werden, um bei Fertigstellung der Außenäste Langzügen einsetzen zu können. Dies ist derzeit kein Beschlusspunkt, sondern wird lediglich in der Präambel beschrieben. Eine Umsetzung von Bauzwischenzuständen ist grundsätzlich möglich, hat aber folgende Konsequenzen: Nur Bahnsteigverlängerungen an den bestehenden Haltestellen verkehrliche Verbesserungen können nicht in dem beabsichtigten Umfang umgesetzt werden (z. B. keine Umsetzung des Achsenbeschlusses zum Radverkehr) stadtgestalterische Verbesserungen können nicht in dem beabsichtigten Umfang umgesetzt werden (z. B. bliebe die Nordumfahrung am Neumarkt voraussichtlich unverändert) Dieser Zustand wird dann einen längeren Zeitraum bestand haben und das Bild der Innenstadt prägen Durch den im Antrag vorgesehenen Wegfall der Unterquerung des Mauritiusviertels ist für die jetzige Linie 9 von der Deutzer Brücke bis nach Sülz eine angepasste oberirdische Linienführung erforderlich. Diese neue Linienführung ist insbesondere von der möglichen unterirdischen Rheinquerung abhängig. Die Tiefenlage der Haltestelle Rudolfplatz wurde auf Grund der technischen Regelwerke (Sicherheitsabstände) gewählt. Eine Überprüfung erscheint deshalb nicht erfolgsversprechend. Ob die Stadtbahnführung zwischen Rudolfplatz und Eisenbahnring vollständig über die Richard-Wagner-Straße möglich ist, muss geprüft werden. Um eine direkte Verknüpfung zur zukünftigen S-Bahn-Station zu ermöglichen, ist bei einer Verschiebung der Haltestelle Moltkestraße nach Westen erst der Neubau der Bahnbrücke durch die DB AG erforderlich, um die notwendigen Breiten für die Haltestelle zu generieren. Nach bisherigen Aussagen der DB AG erfolgt die Umsetzung erst Jahre nach der geplanten Umsetzung der Ost-West-Achse. Stellungnahme zu V Da der Auftragsgegenstand der vorhandenen Planungsaufträge räumlich und dem folgend auch inhaltlich wesentlich erweitert wird, können diese dafür höchst wahrscheinlich nicht herangezogen werden. Nach einer ersten vergaberechtlichen Einschätzung des Rechtsamtes müssen die Planungsaufträge für die neue Aufgabenstellung erneut ausgeschrieben werden. Die Planung soll um eine „zweite Ost-West-Stadtbahnverbindung“ zwischen Deutz und Lindenthal erweitert werden. Kernpunkte der Maßnahme sind der Bau eines U- Bahn-Tunnels zwischen Melaten und Deutz, der optional um eine U-Bahnstrecke unter der Dürener Straße bis zum Militärring zu erweitern ist. Die Äste nach Sülz, Porz und Flittard verbleiben oberirdisch und werden über die Deutzer Brücke geführt. Dies schließt einen Rheintunnel zwischen den Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Heumarkt unter Entfall der bisherigen Haltestelle Deutzer Freiheit ein. Davon ausgehend, dass diese Maßnahmen allein von den Rahmenparametern eine völlig andere Planungsaufgabe darstellen, spricht viel dafür, dass der Markt für mögliche Planungsbüros für diese Ausschreibung ein anderer gewesen wäre Der SUMP wird derzeit erarbeitet und wird voraussichtlich bis Ende 2026 fertiggestellt sein. Der Planungshorizont des SUMP ist das Jahr 2035 und der des neuen Zielnetzes 2050. Eine Integration des Zielnetzes 2050 inkl. einer „zweiten OWA“ in die aktuelle Erarbeitung des SUMP ist daher sowohl aus zeitlicher als auch fachlicher Sicht nicht möglich. Im Rahmen der nun anstehenden 2. Stufe des SUMP kann aber die planerische Befassung mit dem Zielnetz 2050 als eine von der Verwaltung umzusetzende Maßnahme aufgenommen werden. Die sich daraus ergebenen Ergebnisse können dann zu gegebener Zeit Eingang in eine fortgeschriebene Fassung des SUMP zu finden. Hinweisen möchten wir auch darauf, dass Detailplanungen grundsätzlich nicht innerhalb von einem SUMP stattfinden, sondern einer eigenen fachtechnischen Planung bedürfen.
Parteilos Anfrage nach § 4
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Köln Thor Zimmermann, MdR Einzelmandatsträger Rathaus, 50667 Köln thor.zimmermann@stadt-koeln.de www.thorzimmermann.koeln Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.02.2025 AN/0209/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 13.02.2025 Ost-West-Achse – Betreff: Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag AN/1743/2024 Sehr geehrte Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 13. Februar 2025. Der Änderungsantrag AN/1743/2024 (von CDU/SPD/FDP) zum politischen Variantenentscheid für die Kapazi- tätserweiterung auf der Ost-West-Achse wirft nicht nur inhaltliche Fragen hinsichtlich der Sinnhaftigkeit die- ses Unterfangens auf, sondern auch zahlreiche Fragen zu Kosten, Planungsleistungen, Vergaberecht und möglichen zeitlichen Verzögerungen. Nach Ansicht des Antragsstellers kann eine Beratung im Sinne einer Entscheidungsfindung erst nach Beant- wortung dieser ungeklärten Fragen erfolgen. Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Fragen an die Verwaltung richten: 1. Bisherige Kosten. Die Verwaltung schreibt in ihrer Stellungnahme (Anlage 27, Seite 2 oben) „Der Beschluss des Antrages würde somit zu einem sofortigen Stopp des Projektes Kapazitätserwei- terung auf der Ost-West-Achse führen.“, und vorher in der Einleitung, zum Kern des Antrages: „und ist daher aus Sicht der Verwaltung als neues, gesamtstädtisches Projekt zu betrachten.“. Bei einem eingestellten Projekt und vor Beginn eines neuen gesamtstädtischen Projekts sind die bis- her aufgewendeten Kosten aus Sicht des Antragstellers als verloren zu betrachten. Frage: Wie viele Haushaltsmittel wurden bis jetzt für die Planungen zur Ost-West-Achse (Varian- tenentscheid) in welchen Haushaltsjahren verausgabt? 2. Abschreibungen vs. Haushalt. Laut der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag AN/1743/2024 (Anlage 27) würde ein Ratsbeschluss des Antrags zu einem sofortigen Stopp des Projektes Kapazitäts- erweiterung auf der Ost-West-Achse führen. Damit wäre das bisherige Projekt beendet und eine neue Planung müsste auf Basis der Vorgaben des neuen Ratsbeschlusses eingeleitet werden. Somit wären die bislang verausgabten Planungskosten verloren und müssten außerordentlich im Haushaltsplan 2025 abgeschrieben werden. - 2 - Frage: Welche konkreten Auswirkungen hätte dies für den Ergebnisplan? 3. Vergaberecht. Auf Seite 6 des Antrages AN/1743/2024 heißt es unter „V.“ im Beschlusstext: „Der bestehende Planer soll direkt mit den neuen Planungsleistungen beauftragt werden.“ In ihrer Stellungnahme (Anlage 27, Seite 3 unten) schreibt die Verwaltung hierzu: „Nach einer ersten vergaberechtlichen Einschätzung des Rechtsamtes müssen die Planungsaufträge für die neue Aufgabenstellung erneut ausgeschrieben werden.“ Frage: Sieht die Verwaltung in dieser intendierten Erweiterung der Planungsauftrages nicht einen Verstoß gegen § 132 Abs. 1 GWB? 4. Verlorene Zeit und neue Kosten. Die ursprüngliche Beschlussvorlage der Verwaltung (1037/2024) spricht im Beschlusstext von einer Kenntnisnahme der Ergebnisse der Vorplanung (LP 2) und der Be- auftragung die Planung zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse im Innenstadtbereich für die Leistungsphasen Entwurfsplanung (LP 3) bis zur Ausführungsplanung (LP 6) der HOAI (Honorarord- nung für Architekten und Ingenieure) weiterzuführen. Bei einem Beschluss des Änderungsantrages AN/1743/2024 müssten laut Stellungnahme der Verwal- tung die Ziele dieses Antrages als neues gesamtstädtisches Projekt betrachtet werden. Neue Projekte erfordern neue Planungen. Nicht nur, dass die sogenannte Vorplanung neu aufgesetzt werden müsste, auch die anschließenden Leistungsphasen würden mehr Zeit in Anspruch nehmen, da der Planungsauftrag sich erheblich erweitern würde. Zur Erinnerung: Vom Ratsbeschluss im Dezember 2018 bis zu den Ergebnissen der bisherigen Vorpla- nungen dauerte es sechs Jahre. a) Frage: Mit welchem Projektzeitrahmen rechnet die Verwaltung bei Beschluss von Antrag AN/1743/2024? (Bitte Darstellung/Terminierung der einzelnen Leistungsphasen.) b) Frage: Mit welchen neuen Kosten rechnet die Verwaltung für die neuen Vorplanungen? Bitte stellen Sie diese Anfrage auch den Mitgliedern des Verkehrsausschusses rechtzeitig zur Sondersitzung am 11.2. zur Verfügung, geben Sie bitte ebenfalls Ihre Antwort in Form einer Mitteilung in diese Sondersit- zung. Mit Dank für Ihre Antwort! gez. Thor Zimmermann Anlage: Zum leichteren Nachlesen ist die oft zitierte Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 27) dieser An- frage angehängt.
Beratungsverlauf (1)
Orte (9)
- Richard-Wagner-Straße
- Dürener Straße
- Deutzer Brücke
- Deutzer Freiheit
- Moltkestraße
- Rudolfplatz
- Neumarkt
- Heumarkt
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0209/2025
- Typ
- Parteilos Anfrage nach § 4
- Datum
- 07.02.2025
- Erstellt
- 07.02.2025 12:09