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AN/0209/2025

Ost-West-Achse – Betreff: Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag AN/1743/2024

Parteilos Anfrage nach § 4 07.02.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2025, TOP 4.4

1037_2024_Anlage_27_Stellungnahme_zum_Aenderungsantrag_AN_1743_2024

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Parteilos Anfrage nach § 4

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1037_2024_Anlage_27_Stellungnahme_zum_Aenderungsantrag_AN_1743_2024

9669 Zeichen

Anlage 27 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag AN/1743/2024 (siehe Anlage 25) 
 
 
Einleitung 
 
Der Kern des Antrages besteht in der Konzeption eines neuen „ÖPNV-Zielnetzes 
2050“ mit einem besondere Fokus auf regionale Verbindungen und der Idee einer 
zusätzlichen „zweiten Ost-West-Stadtbahnverbindung“ mit einem langen Tunnel von 
Deutz bis Melaten. Dieser Ansatz geht weit über den Inhalt der eigentlichen Vorlage 
für den Innenstadtbereich hinaus und ist daher aus Sicht der Verwaltung als neues, 
gesamtstädtisches Projekt zu betrachten.  
 
 
Stellungnahme zu II 
 
Die Anpassung des Zielnetzes hat aus Sicht der Verwaltung im Zusammenhang mit 
der Ost-West-Achse grundlegende Auswirkungen auf die „ÖPNV-Netzentwicklung“. 
Es ist daher zunächst eine eingehende fachliche Untersuchung und Bewertung der 
im „Zielnetz 2050“ gemachten Vorschläge notwendig, die neben einer 
grundsätzlichen Betrachtung der betrieblichen und technischen Machbarkeiten auch 
die Zusammenhänge mit laufenden und projektierten Planungen sowohl der 
Verwaltung (ÖPNV-Netzentwicklung) als auch von go.Rheinland (SPNV-
Nahverkehrsplan/Bahnknoten Köln) in den Blick nehmen. Grob geschätzt ist für eine 
solche verkehrliche Untersuchung mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren (inkl. 
Ausschreibung, Vergabe, Bearbeitung, zzgl. politische Beschlussfassungen) zu 
rechnen. 
 
Eine solche Vorstudie ist auch notwendig, um in einem weiteren Schritt einen 
angepassten Nahverkehrsplan der Stadt Köln zu erarbeiten. In diesem kann dann 
auch die verbindliche Abstimmung mit den betroffenen Umlandkommunen und 
Kreisen erfolgen. Die vorgeschlagenen Metrolinien greifen über das Stadtgebiet 
hinaus, so dass hierfür die Zustimmung und ggf. auch Mitfinanzierung der 
betroffenen Kommunen/Kreise zwingend erforderlich ist. 
 
Die Erarbeitung eines neuen Nahverkehrsplans würde mind estens 5 Jahre (inkl. 
Ausschreibung, Vergabe, Bearbeitung, zzgl. politische Beschlussfassungen) in 
Anspruch nehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Bearbeitung (Vorstudie 
und Aktualisierung bzw. Fortschreibung des Nahverkehrsplans) zusätzliche 
personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen müssen, wenn diese 
zeitnah nach einem Beschluss von der Verwaltung bearbeitet werden sollen. 
 
Erst aus der Netzkonzeption und der Ermittlung eines verkehrlichen Nutzens ergeben 
sich die technischen und geometrischen Vorgaben für den gewünschten Tunnel, zum 
Beispiel die Gesamtlänge, die Lage von Haltestellen/Hauptverknüpfungspunkten, 
das Erfordernis von unterirdischen Abzweigen. Darauf aufbauend kann die 
technische Machbarkeit der neuen Tunneltrassen einschließlich einer ersten groben

Kostenabschätzung durchgeführt werden. Daran anschließend könnte die 
überschlägige Ermittlung des Nutzen-Kosten-Indexes erfolgen. 
 
Eine Verknüpfung des bisherigen Projektes der „Kapazitätserweiterung auf der Ost-
West-Achse“ mit dem neuen Konzept einer „zweiten Ost-West-
Stadtbahnverbindung“, als möglichem Kernelement eines neuen Zielnetzes mit 
Metrolinien, ist aufgrund der extrem unterschiedlichen Projektstände nicht ohne eine 
jahrelange Pause des Projektes zur Kapazitätserweiterung möglich. Der Beschluss 
des Antrages würde somit zu einem sofortigen Stopp des Projektes 
Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse führen. 
 
 
Stellungnahme zu III 
 
Der derzeit tätige Gutachter zur Nutzen-Kosten-Untersuchung muss neu beauftragt 
werden. Dies ist jedoch erst möglich, nachdem eine technische und verkehrliche 
Machbarkeitsstudie, einschließlich grober Kostenabschätzung, zu den neuen 
Tunnelvarianten durchgeführt worden ist (siehe Stellungnahme zu II). 
 
Bei der Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse handelt es sich um ein 
Gesamtprojekt, das neben dem innerstädtischen Abschnitt die gesamte Trasse 
zwischen Weiden und Bensberg beinhaltet. Der Förderantrag kann nur für das 
Gesamtprojekt eingereicht und muss zwingend noch in 2025 gestellt werden, damit 
das Gesamtprojekt über die Übergangsregelung in den ÖNPV-Bedarfsplan 
aufgenommen werden kann. Ansonsten würde das Projekt ins landesweite Ranking 
aller Projekte aufgenommen und genauso wie alle Projekte neu bewertet werden. 
Dies hätte unter Umständen zur Folge, dass das Projekt gar nicht oder zu einem 
späteren Zeitpunkt gefördert würde. Außerdem ist der Förderantrag 2025 
erforderlich, damit im Westen und im Osten weitergeplant und mit der baulichen 
Umsetzung begonnen werden kann. 
 
Nach einem wie auch immer gearteten oberirdischen Ausbau auf der Linie 1, 
unabhängig von der Inanspruchnahme einer Förderung, ist nach Einschätzung der 
Verwaltung eine spätere Tunnelförderung unter den derzeitigen Prämissen für die 
Linie 1 unwahrscheinlich, weil das Ziel der Kapazitätserweiterung bereits mit dem 
oberirdischen Ausbau erreicht wurden. 
Ob oder in welcher Form eine „zweite Ost-West-Stadtbahnverbindung“ als separates 
und mit einem anderen Ziel versehenes Projekt in Zukunft förderfähig wäre, kann erst 
nach einer Machbarkeitsstudie einschließlich einer Nutzen-Kosten-Untersuchung 
sowie qualifizierter Vorabstimmungen mit den Fördergebern beantwortet werden. Für 
dieses Projekt müsste ein neuer verkehrlicher Nutzen generiert werden, um eine 
Projektförderung erhalten zu können. Denkbar ist hier z. B. eine 
Kapazitätserweiterung und Beschleunigung zwischen Frechen und Königsforst. 
 
Voraussetzung einer solchen Machbarkeitsstudie ist zunächst eine fachliche 
Begutachtung der Ideen zum „Zielnetz 2050“ und deren Verankerung in einem 
aktualisierten Nahverkehrsplan (siehe Stellungnahme zu II).

Stellungnahme zu IV 
 
Das Projekt „Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse“ kann nur mit 
eindeutigen und klaren Beschlüssen zur Innenstadt weitergeführt werden.  
Auf Grund des für die oben genannten Voruntersuchungen benötigten langen 
Zeitraums müssten Bauzwischenzustände beschlossen werden, um bei 
Fertigstellung der Außenäste Langzügen einsetzen zu können. Dies ist derzeit kein 
Beschlusspunkt, sondern wird lediglich in der Präambel beschrieben. 
 
Eine Umsetzung von Bauzwischenzuständen ist grundsätzlich möglich, hat aber 
folgende Konsequenzen: 
 Nur Bahnsteigverlängerungen an den bestehenden Haltestellen 
 verkehrliche Verbesserungen können nicht in dem beabsichtigten Umfang 
umgesetzt werden (z. B. keine Umsetzung des Achsenbeschlusses zum 
Radverkehr) 
 stadtgestalterische Verbesserungen können nicht in dem beabsichtigten 
Umfang umgesetzt werden (z. B. bliebe die Nordumfahrung am Neumarkt 
voraussichtlich unverändert) 
 Dieser Zustand wird dann einen längeren Zeitraum bestand haben und das 
Bild der Innenstadt prägen 
 
Durch den im Antrag vorgesehenen Wegfall der Unterquerung des Mauritiusviertels 
ist für die jetzige Linie 9 von der Deutzer Brücke bis nach Sülz eine angepasste 
oberirdische Linienführung erforderlich. Diese neue Linienführung ist insbesondere 
von der möglichen unterirdischen Rheinquerung abhängig. 
 
Die Tiefenlage der Haltestelle Rudolfplatz wurde auf Grund der technischen 
Regelwerke (Sicherheitsabstände) gewählt. Eine Überprüfung erscheint deshalb 
nicht erfolgsversprechend. 
 
Ob die Stadtbahnführung zwischen Rudolfplatz und Eisenbahnring vollständig über 
die Richard-Wagner-Straße möglich ist, muss geprüft werden. 
 
Um eine direkte Verknüpfung zur zukünftigen S-Bahn-Station zu ermöglichen, ist bei 
einer Verschiebung der Haltestelle Moltkestraße nach Westen erst der Neubau der 
Bahnbrücke durch die DB AG erforderlich, um die notwendigen Breiten für die 
Haltestelle zu generieren. Nach bisherigen Aussagen der DB AG erfolgt die 
Umsetzung erst Jahre nach der geplanten Umsetzung der Ost-West-Achse. 
 
 
Stellungnahme zu V 
 
Da der Auftragsgegenstand der vorhandenen Planungsaufträge räumlich und dem 
folgend auch inhaltlich wesentlich erweitert wird, können diese dafür höchst 
wahrscheinlich nicht herangezogen werden. Nach einer ersten vergaberechtlichen 
Einschätzung des Rechtsamtes müssen die Planungsaufträge für die neue 
Aufgabenstellung erneut ausgeschrieben werden. 
 
Die Planung soll um eine „zweite Ost-West-Stadtbahnverbindung“ zwischen Deutz 
und Lindenthal erweitert werden. Kernpunkte der Maßnahme sind der Bau eines U-
Bahn-Tunnels zwischen Melaten und Deutz, der optional um eine U-Bahnstrecke

unter der Dürener Straße bis zum Militärring zu erweitern ist. Die Äste nach Sülz, 
Porz und Flittard verbleiben oberirdisch und werden über die Deutzer Brücke geführt. 
Dies schließt einen Rheintunnel zwischen den Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe 
und Heumarkt unter Entfall der bisherigen Haltestelle Deutzer Freiheit ein. 
Davon ausgehend, dass diese Maßnahmen allein von den Rahmenparametern eine 
völlig andere Planungsaufgabe darstellen, spricht viel dafür, dass der Markt für 
mögliche Planungsbüros für diese Ausschreibung ein anderer gewesen wäre  
 
Der SUMP wird derzeit erarbeitet und wird voraussichtlich bis Ende 2026 
fertiggestellt sein. Der Planungshorizont des SUMP ist das Jahr 2035 und der des 
neuen Zielnetzes 2050. 
Eine Integration des Zielnetzes 2050 inkl. einer „zweiten OWA“ in die aktuelle 
Erarbeitung des SUMP ist daher sowohl aus zeitlicher als auch fachlicher Sicht nicht 
möglich.  Im Rahmen der nun anstehenden 2. Stufe des SUMP kann aber die 
planerische Befassung mit dem Zielnetz 2050 als eine von der Verwaltung 
umzusetzende Maßnahme aufgenommen werden. 
Die sich daraus ergebenen Ergebnisse können dann zu gegebener Zeit Eingang in 
eine fortgeschriebene Fassung des SUMP zu finden. Hinweisen möchten wir auch 
darauf, dass Detailplanungen grundsätzlich nicht innerhalb von einem SUMP 
stattfinden, sondern einer eigenen fachtechnischen Planung bedürfen.

Parteilos Anfrage nach § 4

4720 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Köln 
 
 
Thor Zimmermann, MdR 
Einzelmandatsträger 
Rathaus, 50667 Köln 
thor.zimmermann@stadt-koeln.de 
www.thorzimmermann.koeln 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.02.2025 
 
AN/0209/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 13.02.2025 
 
Ost-West-Achse – Betreff: Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag AN/1743/2024 
Sehr geehrte Oberbürgermeisterin, 
 
bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 13. Februar 
2025. 
 
Der Änderungsantrag AN/1743/2024 (von CDU/SPD/FDP) zum politischen Variantenentscheid für die Kapazi-
tätserweiterung auf der Ost-West-Achse wirft nicht nur inhaltliche Fragen hinsichtlich der Sinnhaftigkeit die-
ses Unterfangens auf, sondern auch zahlreiche Fragen zu Kosten, Planungsleistungen, Vergaberecht und 
möglichen zeitlichen Verzögerungen. 
Nach Ansicht des Antragsstellers kann eine Beratung im Sinne einer Entscheidungsfindung erst nach Beant-
wortung dieser ungeklärten Fragen erfolgen. 
 
 
Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Fragen an die Verwaltung richten: 
 
1. Bisherige Kosten. Die Verwaltung schreibt in ihrer Stellungnahme (Anlage 27, Seite 2 oben) 
„Der Beschluss des Antrages würde somit zu einem sofortigen Stopp des Projektes Kapazitätserwei-
terung auf der Ost-West-Achse führen.“, und vorher in der Einleitung, zum Kern des Antrages: 
„und ist daher aus Sicht der Verwaltung als neues, gesamtstädtisches Projekt zu betrachten.“.  
Bei einem eingestellten Projekt und vor Beginn eines neuen gesamtstädtischen Projekts sind die bis-
her aufgewendeten Kosten aus Sicht des Antragstellers als verloren zu betrachten. 
 
Frage: Wie viele Haushaltsmittel wurden bis jetzt für die Planungen zur Ost-West-Achse (Varian-
tenentscheid) in welchen Haushaltsjahren verausgabt? 
 
 
2. Abschreibungen vs. Haushalt. Laut der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag AN/1743/2024 
(Anlage 27) würde ein Ratsbeschluss des Antrags zu einem sofortigen Stopp des Projektes Kapazitäts-
erweiterung auf der Ost-West-Achse führen. Damit wäre das bisherige Projekt beendet und eine 
neue Planung müsste auf Basis der Vorgaben des neuen Ratsbeschlusses eingeleitet werden. 
Somit wären die bislang verausgabten Planungskosten verloren und müssten außerordentlich im 
Haushaltsplan 2025 abgeschrieben werden.

- 2 - 
 
 
Frage: Welche konkreten Auswirkungen hätte dies für den Ergebnisplan? 
 
 
3. Vergaberecht. Auf Seite 6 des Antrages AN/1743/2024 heißt es unter „V.“ im Beschlusstext: 
„Der bestehende Planer soll direkt mit den neuen Planungsleistungen beauftragt werden.“ 
In ihrer Stellungnahme (Anlage 27, Seite 3 unten) schreibt die Verwaltung hierzu: 
„Nach einer ersten vergaberechtlichen Einschätzung des Rechtsamtes müssen die Planungsaufträge 
für die neue Aufgabenstellung erneut ausgeschrieben werden.“ 
 
Frage: Sieht die Verwaltung in dieser intendierten Erweiterung der Planungsauftrages nicht einen 
Verstoß gegen § 132 Abs. 1 GWB? 
 
 
4. Verlorene Zeit und neue Kosten. Die ursprüngliche Beschlussvorlage der Verwaltung (1037/2024) 
spricht im Beschlusstext von einer Kenntnisnahme der Ergebnisse der Vorplanung (LP 2) und der Be-
auftragung die Planung zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse im Innenstadtbereich für die 
Leistungsphasen Entwurfsplanung (LP 3) bis zur Ausführungsplanung (LP 6) der HOAI (Honorarord-
nung für Architekten und Ingenieure) weiterzuführen. 
Bei einem Beschluss des Änderungsantrages AN/1743/2024 müssten laut Stellungnahme der Verwal-
tung die Ziele dieses Antrages als neues gesamtstädtisches Projekt betrachtet werden.  
Neue Projekte erfordern neue Planungen. Nicht nur, dass die sogenannte Vorplanung neu aufgesetzt 
werden müsste, auch die anschließenden Leistungsphasen würden mehr Zeit in Anspruch nehmen, 
da der Planungsauftrag sich erheblich erweitern würde. 
Zur Erinnerung: Vom Ratsbeschluss im Dezember 2018 bis zu den Ergebnissen der bisherigen Vorpla-
nungen dauerte es sechs Jahre. 
 
a) Frage: Mit welchem Projektzeitrahmen rechnet die Verwaltung bei Beschluss von Antrag 
AN/1743/2024? (Bitte Darstellung/Terminierung der einzelnen Leistungsphasen.) 
 
b) Frage: Mit welchen neuen Kosten rechnet die Verwaltung für die neuen Vorplanungen? 
 
 
Bitte stellen Sie diese Anfrage auch den Mitgliedern des Verkehrsausschusses rechtzeitig zur Sondersitzung 
am 11.2. zur Verfügung, geben Sie bitte ebenfalls Ihre Antwort in Form einer Mitteilung in diese Sondersit-
zung. 
 
Mit Dank für Ihre Antwort! 
 
gez. Thor Zimmermann 
 
Anlage: Zum leichteren Nachlesen ist die oft zitierte Stellungnahme der Verwaltung  (Anlage 27) dieser An-
frage angehängt.

Beratungsverlauf (1)

13.02.2025 Rat
TOP 4.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Richard-Wagner-Straße
  • Dürener Straße
  • Deutzer Brücke
  • Deutzer Freiheit
  • Moltkestraße
  • Rudolfplatz
  • Neumarkt
  • Heumarkt
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/0209/2025
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
07.02.2025
Erstellt
07.02.2025 12:09