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AN/1292/2017

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 2.1 - Hauptsatzung

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 12.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 12.09.2017, TOP 2.1.1

17-09-11 AN Hauptsatzung

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17-09-11 AN Hauptsatzung

5139 Zeichen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Porz: 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 12.09.2017 
„Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Köln (0207/2017)“. 
 
Beschlussentwurf: 
 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt dem Rat zu empfehlen, folgenden geänderten Beschluss, analog der 
Empfehlung der BV8, zu fassen: 
Der Rat beschließt die der Vorlage 0207/2017 als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der 
Hauptsatzung der Stadt Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen: 
4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung: 
§ 24 Hauptsatzung Ersatz des Verdienstausfalls (§ 45, § 27 Abs. 7 GO) 
§ 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst: 
(2) Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von € 32 gezahlt, es sei 
denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere .... 
 
(3) Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der notwendigen 
durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für Hin- und Rückfahrt) bis zum 
Höchstbetrag von 80 €/Std. gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet. Für Zeiten nach 20 
Uhr mit Ausnahme der Fahrzeiten wird grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet. 
 
 
Begründung:  
 
Die Antragsteller begrüßen die Anstrengungen des Landesgesetzgebers, die Rahmen- bedingungen zur 
Ausübung von kommunalen Mandaten durch die Neuregelungen im Gesetz zur Stärkung des kommunalen 
Ehrenamtes zu verbessern. Durch eine konsequente Umsetzung dieser Neuregelungen in den Kommunen 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz 
Donnerstag, 27. April 2017Donnerstag, 27. April 2017PPPpp 
Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus, 50667 Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
Bezirksrathaus Porz 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
Tel: 0221-221 97 305 
Fax: 0221-221 97 302 
 
cdu-bv7@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Porz, 11.09.2017 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz  
Bezirksrathaus Porz – Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 – 51143 Köln

und Verbänden besteht die Möglichkeit, die Ausübung kommunaler Mandate endlich wieder attraktiver 
und für einen größeren Personenkreis als bisher überhaupt möglich zu machen. 
Die Initiative der Verwaltung, den Spielraum durch den Landesgesetzgeber dahin gehend zu nutzen, den 
Regelsatz zur Gewährung von Verdienstausfall nicht auf den in der Landesverordnung vorgesehenen 
Mindestsatz vom € 8,84 zu senken, wird begrüßt. Der bisher in der Hauptsatzung vorgesehenen Satz von € 
10,50 ist nicht mehr zeitgemäß und angemessen. Dieser Regelsatz stammt noch aus den 90er Jahren. 
Seinerzeit be- trug er DM 20,00 und der Höchstsatz das 2,5-fache, also DM 50,00. Er ist also seit über 25 
Jahren nicht mehr angepasst worden - außer der Umstellung auf den EURO. Der Regelsatz in der bisherigen 
Höhe trägt einer echten Wertschätzung der Arbeit in der Haushaltsführung, Erziehung, Arbeit als 
Selbstständiger oder Freiberufler keinerlei Rechnung. Dies gilt aber auch für den Verwaltungsvorschlag von 
€ 17. Daher sollte der Rat eine Erhöhung dieses Regelstundensatzes auf € 32,00 beschließen. Dies 
entspricht in der Umsetzung auch der bisherigen Relation, da der bindende landeseinheitliche Höchstsatz ja 
neu auf € 80,00 festgesetzt wurde, also genau dem 2,5-fachen des Regelsatzes von dann neu € 32,00. 
Darüber hinaus würde ein neuer Regelsatz von € 32 den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren, da sich 
die neue, - bei den Betroffenen höchst umstrittene- Verwaltungspraxis zur Glaubhaftmachung des 
Verdienstausfalls deutlich umständlicher und aufwändiger gestaltet. So reichen nicht mehr wie bisher z. B. 
Bescheinigungen der Kammern bei Selbständigen oder selbst gesetzliche Vorschriften bei Übersetzern als 
Nachweis aus. Bei einem höheren Regelsatz ist davon auszugehen, dass sich ein Großteil der Berechtigten, 
welche bisher den alten Höchstbetrag von € 26 beantragt hatten, mit diesem Regelsatz zufriedengeben 
wird. Dies würde auch zu einer besseren Überschaubarkeit der vermutlichen Mehrausgaben führen. 
Die Aufnahme der Fahrzeiten in die Hauptsatzung ist zu begrüßen, da bisher regelmäßig 1/2 Stunde 
berücksichtigt werden konnte. Durch die Neuregelung wird der unter- schiedlichen Anbindung im Bereich 
der Innenstadt und der Außenbezirke wie z. B. Chorweiler oder Porz, mehr Rechnung getragen. Denn dort 
sind auch längere Fahrzeiten nicht unüblich. Es sollte jedoch der bisherige Mindestsatz festgeschrieben 
werden. Bei längeren Sitzungen sollten nicht die Mandatsträger, welche bis zum Schluss ausharren, bestraft 
werden, indem ihnen noch nicht einmal die Fahrtzeit nach 20 Uhr erstattet werden soll. Die 
Berücksichtigung der letzten angefangenen Stunde als volle Stunde entspricht der bisherigen Praxis, welche 
sich bewährt hat. 
 
 
 
Werner Marx     Thomas Werner 
Fraktionsvorsitzender   Stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

12.09.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 2.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1292/2017
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
12.09.2017
Erstellt
12.09.2017 12:00