AN/1292/2017
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 2.1 - Hauptsatzung
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17-09-11 AN Hauptsatzung
5139 Zeichen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Porz: Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 12.09.2017 „Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Köln (0207/2017)“. Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung Porz beschließt dem Rat zu empfehlen, folgenden geänderten Beschluss, analog der Empfehlung der BV8, zu fassen: Der Rat beschließt die der Vorlage 0207/2017 als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen: 4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung: § 24 Hauptsatzung Ersatz des Verdienstausfalls (§ 45, § 27 Abs. 7 GO) § 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst: (2) Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von € 32 gezahlt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere .... (3) Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für Hin- und Rückfahrt) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Std. gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr mit Ausnahme der Fahrzeiten wird grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet. Begründung: Die Antragsteller begrüßen die Anstrengungen des Landesgesetzgebers, die Rahmen- bedingungen zur Ausübung von kommunalen Mandaten durch die Neuregelungen im Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes zu verbessern. Durch eine konsequente Umsetzung dieser Neuregelungen in den Kommunen CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Donnerstag, 27. April 2017Donnerstag, 27. April 2017PPPpp Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Bezirksrathaus Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Tel: 0221-221 97 305 Fax: 0221-221 97 302 cdu-bv7@stadt-koeln.de Porz, 11.09.2017 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Bezirksrathaus Porz – Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 – 51143 Köln und Verbänden besteht die Möglichkeit, die Ausübung kommunaler Mandate endlich wieder attraktiver und für einen größeren Personenkreis als bisher überhaupt möglich zu machen. Die Initiative der Verwaltung, den Spielraum durch den Landesgesetzgeber dahin gehend zu nutzen, den Regelsatz zur Gewährung von Verdienstausfall nicht auf den in der Landesverordnung vorgesehenen Mindestsatz vom € 8,84 zu senken, wird begrüßt. Der bisher in der Hauptsatzung vorgesehenen Satz von € 10,50 ist nicht mehr zeitgemäß und angemessen. Dieser Regelsatz stammt noch aus den 90er Jahren. Seinerzeit be- trug er DM 20,00 und der Höchstsatz das 2,5-fache, also DM 50,00. Er ist also seit über 25 Jahren nicht mehr angepasst worden - außer der Umstellung auf den EURO. Der Regelsatz in der bisherigen Höhe trägt einer echten Wertschätzung der Arbeit in der Haushaltsführung, Erziehung, Arbeit als Selbstständiger oder Freiberufler keinerlei Rechnung. Dies gilt aber auch für den Verwaltungsvorschlag von € 17. Daher sollte der Rat eine Erhöhung dieses Regelstundensatzes auf € 32,00 beschließen. Dies entspricht in der Umsetzung auch der bisherigen Relation, da der bindende landeseinheitliche Höchstsatz ja neu auf € 80,00 festgesetzt wurde, also genau dem 2,5-fachen des Regelsatzes von dann neu € 32,00. Darüber hinaus würde ein neuer Regelsatz von € 32 den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren, da sich die neue, - bei den Betroffenen höchst umstrittene- Verwaltungspraxis zur Glaubhaftmachung des Verdienstausfalls deutlich umständlicher und aufwändiger gestaltet. So reichen nicht mehr wie bisher z. B. Bescheinigungen der Kammern bei Selbständigen oder selbst gesetzliche Vorschriften bei Übersetzern als Nachweis aus. Bei einem höheren Regelsatz ist davon auszugehen, dass sich ein Großteil der Berechtigten, welche bisher den alten Höchstbetrag von € 26 beantragt hatten, mit diesem Regelsatz zufriedengeben wird. Dies würde auch zu einer besseren Überschaubarkeit der vermutlichen Mehrausgaben führen. Die Aufnahme der Fahrzeiten in die Hauptsatzung ist zu begrüßen, da bisher regelmäßig 1/2 Stunde berücksichtigt werden konnte. Durch die Neuregelung wird der unter- schiedlichen Anbindung im Bereich der Innenstadt und der Außenbezirke wie z. B. Chorweiler oder Porz, mehr Rechnung getragen. Denn dort sind auch längere Fahrzeiten nicht unüblich. Es sollte jedoch der bisherige Mindestsatz festgeschrieben werden. Bei längeren Sitzungen sollten nicht die Mandatsträger, welche bis zum Schluss ausharren, bestraft werden, indem ihnen noch nicht einmal die Fahrtzeit nach 20 Uhr erstattet werden soll. Die Berücksichtigung der letzten angefangenen Stunde als volle Stunde entspricht der bisherigen Praxis, welche sich bewährt hat. Werner Marx Thomas Werner Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1292/2017
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 12.09.2017
- Erstellt
- 12.09.2017 12:00