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Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen

Beschlussvorlage Ausschuss 3441/2018 vom 14.11.2018

Stand: Am 17.12.2018 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 3441/2018 Freigabedatum 14.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen Hier: Zuschuss für den DJK Roland Köln West e.V. 1919/1949 zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Rochusstr. II in Köln- Ossendorf Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 595.096,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-4-5221 Umwandlung Kunstrasenplatz, Hj. 2018 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den DJK Roland Köln West e.V 1919/1949. zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Rochusstr. II in Köln-Ossendorf. Alternative: Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe in Höhe von 595.096,00 € ab, mit der Folge, dass der Verein keine Beihilfe zur Errichtung des Kunstrasenplatzes erhält. Sportausschuss 29.11.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018 Finanzausschuss 17.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 595.096 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 45.340 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge 5.667 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Seit über 50 Jahren ist der DJK Roland Köln West e.V. 1919/1949 mit seiner Fußball-Abteilung auf der Sportanlage Rochusstr. II in Köln-Ossendorf ansässig. Der Schwerpunkt dieser Vereinsabteilung liegt auf der Jugend. Von insgesamt 16 Mannschaften spielen und trainieren auf der Sportanlage 14 Junioren-Teams. Um den Verein attraktiver zu machen und Abwanderungen in andere Vereine zu vermeiden, möchte der DJK Roland Köln West e.V. 1919/1949 in eigener Zuständigkeit einen Kunst- rasenplatz auf der Sportanlage Rochusstr. II errichten. Für die Errichtung des Kunstrasenplatzes wur- de eine Bauförderung beantragt. Der Verein hat derzeit 929 Mitglieder, wovon 585 Jugendliche unter 18 Jahren sind. Dies entspricht einer Quote von 63%. Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von 680.108,80 € ergeben. Da es sich um die Errichtung eines neuen Kunstrasenplatzes handelt, kann die Förderung gem. der Richtlinie Bauförderung bis zu 87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtbaukosten, höchstens 600.000,00 € betragen. Der Förderbetrag entspricht demnach 595.096,00 €. Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förde- rung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. Die Mittel für die Gewährung der Beihilfe stehen im Hj. 2018 im Teilplan 0801, Sportförde- rung/Unterhaltung der Sportstätten, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201- 0801-4-5221 Umwandlung Kunstrasenplatz zur Verfügung. Der DJK Roland Köln West e.V. 1919/1949 wird die Baumaßnahme als eigene Baumaßnahme durch- führen und seinen Eigenanteil dazu beitragen. Der Kunstrasenplatz wird samt Eigenanteil des Vereins bei der Stadt Köln aktiviert und abgeschrieben. Der Eigenanteil wird korrespondierend zu den Ab- schreibungen ertragswirksam aufgelöst. Als Folgeaufwendungen fallen bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 45.340,00 € p.a. an, die im 3 Entwurf zum Haushaltsplan 2019 im Teilplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung für Sportstätten für die Haushaltsjahre 2019 ff veranschlagt sind.

Beratungsverlauf

  1. 03.12.2018

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 10.8, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 17.12.2018 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 7.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. Termin unbekannt

    Sitzung

    Vorberatung (Fachausschuss).

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