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3441/2018

Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen

Beschlussvorlage Ausschuss 14.11.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 17.12.2018, TOP 7.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4058 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 3441/2018 
Freigabedatum 
14.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen 
Zuschüssen zu Baumaßnahmen 
Hier: Zuschuss für den DJK Roland Köln West e.V. 1919/1949 zur Errichtung eines 
Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Rochusstr. II in Köln- Ossendorf 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe 
von 595.096,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, 
Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-4-5221 Umwandlung Kunstrasenplatz, Hj. 
2018 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den DJK Roland Köln West e.V 1919/1949. 
zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Rochusstr. II in Köln-Ossendorf. 
 
 
Alternative: 
Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe in Höhe von 595.096,00 € ab, mit der Folge, dass der Verein 
keine Beihilfe zur Errichtung des Kunstrasenplatzes erhält. 
 
 
Sportausschuss 29.11.2018 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018 
Finanzausschuss 17.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   595.096 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   45.340 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge    5.667 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Seit über 50 Jahren ist der DJK Roland Köln West e.V. 1919/1949 mit seiner Fußball-Abteilung auf 
der Sportanlage Rochusstr. II in Köln-Ossendorf ansässig. Der Schwerpunkt dieser Vereinsabteilung 
liegt auf der Jugend. Von insgesamt 16 Mannschaften spielen und trainieren auf der Sportanlage 14 
Junioren-Teams. Um den Verein attraktiver zu machen und Abwanderungen in andere Vereine zu 
vermeiden, möchte der DJK Roland Köln West e.V. 1919/1949 in eigener Zuständigkeit einen Kunst-
rasenplatz auf der Sportanlage Rochusstr. II errichten. Für die Errichtung des Kunstrasenplatzes wur-
de eine Bauförderung beantragt. 
 
Der Verein hat derzeit 929 Mitglieder, wovon 585 Jugendliche unter 18 Jahren sind. Dies entspricht 
einer Quote von 63%.  
Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von 680.108,80 € ergeben.  
Da es sich um die Errichtung eines neuen Kunstrasenplatzes handelt, kann die Förderung gem. der 
Richtlinie Bauförderung bis zu 87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtbaukosten, höchstens 
600.000,00 € betragen. Der Förderbetrag entspricht demnach 595.096,00 €. 
Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förde-
rung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. 
 
Die Mittel für die Gewährung der Beihilfe stehen im Hj. 2018 im Teilplan 0801, Sportförde-
rung/Unterhaltung der Sportstätten, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-
0801-4-5221 Umwandlung Kunstrasenplatz zur Verfügung.  
 
Der DJK Roland Köln West e.V. 1919/1949 wird die Baumaßnahme als eigene Baumaßnahme durch-
führen und seinen Eigenanteil dazu beitragen. Der Kunstrasenplatz wird samt Eigenanteil des Vereins 
bei der Stadt Köln aktiviert und abgeschrieben. Der Eigenanteil wird korrespondierend zu den Ab-
schreibungen ertragswirksam aufgelöst. 
 
Als Folgeaufwendungen fallen bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 45.340,00 € p.a. an, die im

3 
Entwurf zum Haushaltsplan 2019 im Teilplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung für Sportstätten für 
die Haushaltsjahre 2019 ff veranschlagt sind.

Beratungsverlauf (3)

03.12.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.12.2018 Finanzausschuss
TOP 7.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)

Orte (1)

  • Rochusstraße

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Details

Aktenzeichen
3441/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.11.2018
Erstellt
19.10.2018 12:48