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3276/2017

Straßenfeste im Stadtbezirk Nippes

Mitteilung BV 27.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.11.2017, TOP 10.2.8

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1959 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 
 3276/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.11.2017 
 
Straßenfeste im Stadtbezirk Nippes 
In der Sitzung am 21.09.2017 hat die Bezirksvertretung Nippes einstimmig den gemeinsamen Antrag 
(Session-NR AN/1325/2017) von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU beschlossen. 
Demnach wird die Verwaltung gebeten 
 
1. die Bezirksvertretung Nippes unmittelbar nach Eingang eines Antrages zur Durchführung von 
Straßenfesten zu informieren und  
 
2. lediglich Straßenfeste zu genehmigen, die  
a) der kulturellen Identität eines Stadtteils entsprechen,  
b) das gesellschaftliche Miteinander im Veedel fördern,  
c) im Stadtteil befindliche Vereine und Initiativen einbinden sowie  
d) der Stärkung des vor Ort ansässigen Einzelhandels dienen und diesen auch einbinden.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Verwaltung liegen derzeit zwei Anträge für Straßenfeste vor. 
 
Der erste Antrag wurde von der KKG Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V. mit Datum 21.07.2017 für den 
Zeitraum 09. – 10.06.2018 gestellt. 
 
Den zweiten Antrag hat die Werbe- und Interessensgemeinschaft des Einzelhandels in Nippes mit 
Datum 16.08.2017 für den Zeitraum 05. – 06.05.2018 eingereicht. 
 
Für beide Anträge werden die notwendigen Unterlagen angefordert. Sobald diese vorliegen, werden 
sie auf Genehmigungsfähigkeit geprüft und im positiven Fall von der Verwaltung als Geschäft der 
laufenden Verwaltung genehmigt. 
 
Bei der Prüfung spielt die Darlegung eines öffentlichen Interesses an der Veranstaltung in Abwägung 
zu den Interessen der Anlieger- und Anwohnerschaft eine große Rolle. Die unter Punkt 2 des Be-
schlusses aufgeführten Merkmale können ein Indiz für dieses öffentliche Interesse darstellen.  
 
Letztendlich muss die Verwaltung über die Sondernutzung auf Grundlage der Straßenverkehrsord-
nung und des Straßen- und Wegegesetzes NRW entscheiden.

Beratungsverlauf (1)

09.11.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3276/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
27.10.2017
Erstellt
24.10.2017 13:21