V/0146/2024
Einbindung von Angeboten und Maßnahmen der Familienbildung in die Jugendhilfeplanung der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
2938 Zeichen
V/0146/2024
V/0146/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Einbindung von Angeboten und Maßnahmen der Familienbildung in die Jugendhilfeplanung der
Stadt Münster
Beratungsfolge
18.04.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Träger der Familienbildung sind in die Jugendhilfeplanung der Stadt Münster eingebunden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Begründung:
1. Ausgangslage
Der Runderlass vom 23.11.20231 des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht
und Integration (MKJFGFI) hat in der Richtlinie über die Förderung anerkannter Einrichtungen der
Familienbildung in Nordrhein-Westfalen unter Punkt 3.4.3 eine Zuwendungsvoraussetzung für Maß-
nahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit
Fluchterfahrung ergänzt. Nach dieser Ergänzung bedarf es nun eines Beschlusses des Jugendhil-
feausschusses darüber, dass eine örtliche Abstimmung der Familienbildung, insbesondere zu den
oben benannten Angeboten mit der Jugendhilfeplanung besteht2.
Die Träger der Familienbildung, namentlich das Haus der Familie, die Ev. Familienbildungsstätte
Münster (FaBi), das Anna-Krückmann-Haus, sowie der asb-arbeitskreis soziale bildung und beratung
e. V. bieten Bildungsangebote für Familien in Münster an. Dies findet zu allen familienrelevanten
Themen, in Form von an geleiteten Kursen, Vorträgen oder offenen Treffs statt. Die Familienbil-
dungsstätten sind in die Jugendhilfeplanung der Stadt Münster über unterschiedliche Gremien und
1 Vgl.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=21630&bes_id=52577&val=52577&ver=7
&sg=2&aufgehoben=N&menu=
2 ebd.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
15.03.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Hannig
Telefon: 492-5808
HannigP@stadt-muenster.de
- 2 -
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Netzwerke eingebunden. Insbesondere sind dabei die Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII zu
nennen. Der hier zu fassende Beschluss bescheinigt die Einbindung der Familienbildung in die Ju-
gendhilfeplanung, womit die Landesförderung über folgende beantragte Stunden beim Land NR W
zuwendungsfähig sind:
Anna-Krückmann-Haus: 66 Stunden
Haus der Familie: 181 Stunden
Ev. Familienbildungsstätte: 100 Stunden
2. Weiteres Verfahren
Der Beschluss über die 347 Stunden bestätigt für die konkret geplanten Maßnahmen eine Abstim-
mung mit der Jugendhilfeplanung der Stadt Münster. Nach Ablauf von drei Jahren beziehungsweise
bei Änderung auf konzeptioneller Ebene der Maßnahme ist eine erneute Bescheinigung des Jugend-
amtes oder ein erneuter Jugendhilfeausschussbeschluss erforderlich3.
In Vertretung
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
3 ebd.
Anlage A
1691 Zeichen
Anlage A zur V/0146/2024 Kurzüberblick Durch die Richtlinienänderung über die Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen im Runderlass vom 23.11.2023, benötigen die Einrichtungen der Famili- enbildung einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Einbindung in die örtliche Ju- gendhilfeplanung, um Zuwendungen zu Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belas- tungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfahrung beantragen zu können Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0604 Familienförderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Durch die Möglichkeit der Beantragung von Landesmitteln für Maßnahmen für Familien in beson- deren familiären Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfahrung, durch die Familienbildungsstätten, können niedrigschwellige und bedarfsgerechte Maßnahmen angeboten werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0146/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.02.2024
- Erstellt
- 26.02.2024 16:43