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V/0146/2024

Einbindung von Angeboten und Maßnahmen der Familienbildung in die Jugendhilfeplanung der Stadt Münster

Vorlagen 29.02.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 18.04.2024, TOP 10

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2938 Zeichen

V/0146/2024 
V/0146/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Einbindung von Angeboten und Maßnahmen der Familienbildung in die Jugendhilfeplanung der 
Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.04.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Träger der Familienbildung sind in die Jugendhilfeplanung der Stadt Münster eingebunden. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
Der Runderlass vom 23.11.20231 des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht 
und Integration (MKJFGFI) hat in der Richtlinie über die Förderung anerkannter Einrichtungen der 
Familienbildung in Nordrhein-Westfalen unter Punkt 3.4.3 eine Zuwendungsvoraussetzung für Maß-
nahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit 
Fluchterfahrung ergänzt. Nach dieser Ergänzung bedarf es nun eines Beschlusses des Jugendhil-
feausschusses darüber, dass eine örtliche Abstimmung der Familienbildung, insbesondere zu den 
oben benannten Angeboten mit der Jugendhilfeplanung besteht2. 
Die Träger der Familienbildung, namentlich das Haus der Familie, die Ev. Familienbildungsstätte 
Münster (FaBi), das Anna-Krückmann-Haus, sowie der asb-arbeitskreis soziale bildung und beratung 
e. V. bieten Bildungsangebote für Familien in Münster an. Dies findet zu allen familienrelevanten 
Themen, in Form von an geleiteten Kursen, Vorträgen oder offenen Treffs statt. Die Familienbil-
dungsstätten sind in die Jugendhilfeplanung der Stadt Münster über unterschiedliche Gremien und 
                                                 
1 Vgl. 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=21630&bes_id=52577&val=52577&ver=7
&sg=2&aufgehoben=N&menu= 
2 ebd. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
15.03.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Hannig 
Telefon: 492-5808 
HannigP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0146/2024 
Netzwerke eingebunden. Insbesondere sind dabei die Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII zu 
nennen. Der hier zu fassende Beschluss bescheinigt die Einbindung der Familienbildung in die Ju-
gendhilfeplanung, womit die Landesförderung über folgende beantragte Stunden beim Land NR W 
zuwendungsfähig sind: 
 
 Anna-Krückmann-Haus:  66 Stunden   
 Haus der Familie:   181 Stunden 
 Ev. Familienbildungsstätte: 100 Stunden     
 
2. Weiteres Verfahren 
Der Beschluss über die 347 Stunden bestätigt für die konkret geplanten Maßnahmen eine Abstim-
mung mit der Jugendhilfeplanung der Stadt Münster. Nach Ablauf von drei Jahren beziehungsweise 
bei Änderung auf konzeptioneller Ebene der Maßnahme ist eine erneute Bescheinigung des Jugend-
amtes oder ein erneuter Jugendhilfeausschussbeschluss erforderlich3. 
 
 
 
In Vertretung 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
 
 
  
                                                 
3 ebd.

Anlage A

1691 Zeichen

Anlage A zur V/0146/2024 
Kurzüberblick 
Durch die Richtlinienänderung über die Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung 
in Nordrhein-Westfalen im Runderlass vom 23.11.2023, benötigen die Einrichtungen der Famili-
enbildung einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Einbindung in die örtliche Ju-
gendhilfeplanung, um Zuwendungen zu Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belas-
tungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfahrung beantragen zu können 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0604 Familienförderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Durch die Möglichkeit der Beantragung von Landesmitteln für Maßnahmen für Familien in beson-
deren familiären Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfahrung, durch die 
Familienbildungsstätten, können niedrigschwellige und bedarfsgerechte Maßnahmen angeboten 
werden.

Beratungsverlauf (1)

18.04.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0146/2024
Typ
Vorlagen
Datum
29.02.2024
Erstellt
26.02.2024 16:43