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2600/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verbesserung der Verkehrsführung Ecke Herwarthstraße/Werderstraße/Dorothee -Sölle - Platz

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 10.03.2022, TOP 4.3

Anlage 1 - Bürgereingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Bürgereingabe

3257 Zeichen

Anlage 1 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
als pädagogische Leiterin der Einrichtugn Kita Werderstraße e.V. möchte ich ausdrücklich meine 
Unterstützung für die von XXXX gemacht Bürgereingabe aussprechen.  
Wir Pädagog:innen  sind regelmäßig mit den Kindern im Viertel unterwegs und werden dabei mit 
den Gefahren, die von den Autofahrer:innen ausgehen, konfrontiert.  
 
Die Zebrastreifen an der Bismarck- und an der Spichernstraße werden von telefonierenden 
Kraftfahrzeugführern rege lmäßig ignoriert, so dass es selbst für Kinder im Grundschulalter nach 
eingehender Verkehrserziehung kaum möglich sein sollte, die Straße eigenständig zu 
überqueren.  
 
Zur besseren Sicht für Kinder und Erwachsene, die die Straße überqueren möchten, sollten auf 
jeden Fall Parkplätze entfernt und Überquerungsinseln eingerichtet werden.  
 
Außerdem wären regelmäßige Verkehrskontrollen in der Nähe der Zebrastreifen im Viertel sicher 
eine hilfreiche Maßnahme. 
 
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
als Mutter zweier Kinder, die die Kita Werderstraße (Werderstraße 16, 50672 Köln/Eingang der 
Kita liegt in der Herwarthstraße) besuchen, möchte ich eine Bürgereingabe nach §24 
Gemeindeordnung NRW machen. Ich bitte um Prüfung und Verbesserung der Verkehrsführung 
Ecke Herwarthstraße/Werderstraße/Dorothee -Sölle-Platz. 
 
Hier kommen werktags morgens 21 Kinder aus verschiedenen Richtungen zur Kita und werden 
nachmittags wieder abgeholt. In der Regel geht es nach der Kita direkt in den naheliegend en 
Stadtgarten. Die meisten Kleinkinder müssen dabei die sehr unübersichtliche Werderstraße oder 
Herwarthstraße überqueren. Dabei müssen sie und natürlich in erster Linie ihre Eltern den 
Verkehr aus drei Richtungen überblicken, da die Werderstraße von beid en Richtungen eine auf 
die Kita zulaufende  Einbahnstraße ist. Vom Kaiser-Wilhelm-Ring biegen, teilweise leider viel zu 
schnell, Autos in die Herwarthstraße ein. Die Situation ändert sich teilweise sehr schnell, die 
Kinder stehen dann noch auf der Straße, wenn plötzlich Autoverkehr die Straße passiert. Die 
parkenden Autos in der Herwarth- und Werderstraße machen die Situation für die Fußgänger 
zusätzlich unübersichtlich. Für die Fußgänger gibt es an dieser Stelle keine Möglichkeit, die 
Straße verkehrssicher  zu überqueren. Es fehlen Zebrastreifen, Bremshügel, Ampeln usw. In der 
Vergangenheit konnten grenzwertige Situationen zwischen Autoverkehr und Fußgängern 
beobachtet werden. Die Fußgänger sind an dieser Stelle dem Autoverkehr in ihren Rechten 
eindeutig untergeordnet (Keine Ampeln, Zebrastreifen, Bremshügel usw.), was ich in einem 
Wohnviertel, welches das Stadtgartenviertel ist, als inakzeptabel empfinde. 
 
Daher bitte ich um Prüfung der beschriebenen Situation, mindestens die Einrichtung von 
Zebrastreifen und Bremshügeln und die Überdenkung der Fahrtrichtungen für PKWs aus den 
verschiedenen Richtungen der Werderstraße/Herwarthstraße. Verkehr von drei Seiten am 
Eingang einer Kita halte ich für sehr gefährlich und muss, zur Vermeidung eines Personenunfalls 
dringend verändert werden. Die Experten können hier hoffentlich eine für Kinder und ihre Eltern 
übersichtlichere Verkehrsführung find en. 
 
Vielen Dank für Ihre Mühe!

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7476 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2600/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verbesserung der Verkehrsführung Ecke 
Herwarthstraße/Werderstraße/Dorothee-Sölle-Platz (Az.: 02-1600-126/21) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt der Petentin für Ihre Eingabe, schließt sich der Stellungnahme 
der Verwaltung an und lehnt die Einrichtung eines gesicherten Überwegs in der Herwarthstraße und 
der Werderstraße ab, da ein solcher Überweg in diesem Bereich aus verschiedenen Gründen erfah-
rungsgemäß nicht zu einem besseren Verhalten der Verkehrsteilnehmenden führen würde. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petenten beantragen die Einrichtung eines gesicherten Überweges in der Herwarthstraße, 
Dorothee-Sölle-Platz und Werderstraße. Dafür sollen auch Parkplätze entfernt werden. Außerdem 
wird um verstärkte Kontrolle im genannten Verkehr gebeten. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verkehrssicherheit ist die zentrale Aufgabe des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung. Ge-
rade die Verkehrssicherheit der schwächsten am Verkehr Teilnehmenden, den zu Fuß Gehenden und 
hierbei insbesondere den Kinder, sind dabei besonders zu berücksichtigen. 
 
Der vorhandene Fußgängerüberweg auf der Spichernstraße, welcher eine Möglichkeit bietet, von der 
Kamekestraße zum Stadtgarten zu kommen, wurde aktuell geprüft. Hierbei wird die Sichtbarkeit und 
Absicherung näher betrachtet. 
 
Die Werderstraße, Herwarthstraße und der Dorothee-Sölle-Platz liegen in einer Tempo-30-Zone. Die 
benannte Herwarthstraße, mit dem Eingang zur Kita, ist als Einbahnstraße in Richtung Dorothee-
Sölle-Platz ausgewiesen. Da der Eingang, wie beschrieben, auf der Herwarthstraße liegt, wurde hier 
die Beschilderung genauer überprüft. Auf Höhe der Herwarthstraße 4 ist ein Verkehrszeichen 136-10 
Straßenverkehrsordnung (StVO) „Achtung Kinder“ montiert. Auf der Werderstraße, von der Bismarck-
straße kommend, ist eine solche Beschilderung nicht vorhanden. Um den am Verkehr Teilnehmenden 
den Hinweis auf das Überqueren der Kinder zu bieten, wird deshalb von der Verwaltung ein Ver-
kehrszeichen 136-10 StVO auf der Werderstraße ergänzt. Die vorhandene Beschilderung wurde 
letztmalig vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung am 14.06.2021 kontrolliert. 
 
Der Verkehr kann aus allen Richtungen aktuell nur in Richtung Platzfläche fahren, um anschließend 
zur Spichernstraße abgeführt zu werden. Durch die aktuelle Verkehrsführung wird der Durchgangs-
verkehr unterbunden, da hierdurch keine Schleichwege entstehen können. 
 
Eine Unfallabfrage bei der Polizei zeigte, dass in den letzten vier Jahren keine Unfälle gemeldet wur-
den. Eine besondere Gefährdung ist hier nicht gegeben. Mit der ergänzten Beschilderung sollte die 
Situation für alle am Verkehr Teilnehmenden eindeutig erkennbar sein. 
 
Die Prüfung bezüglich des angeregten Fußgängerüberweges ergab ein negatives Ergebnis. Die Ein-
mündungen am Dorothee-Sölle-Platz sehr breit. An dieser Stelle und somit innerhalb der Kreuzung, 
ist die Anbringung eines Fußgängerüberweges wegen der großen Straßenbreite nicht sinnvoll. Hinzu 
kommt der erforderliche Entfall von bis zu sechs Parkplätzen um ausreichende Sichtverhältnisse her-
zustellen. 
Fußgängerüberwege, die wie hier nur wenig frequentiert werden, werden Kraftfahrer mit verringerter 
Aufmerksamkeit wahrgenommen. In einem solchen Fall suggeriert ein Fußgängerüberweg nur eine 
Scheinsicherheit. Zwar gilt ein rechtlicher Vorrang für den zu Fuß Gehenden, jedoch wird dieser dann 
erfahrungsgemäß selten vom Autoverkehr eingeräumt.  
Aus vorgenannten Gründen wird von der Einrichtung eines Fußgängerüberweges abgesehen.

3 
 
Eine Verkehrsinsel am Fußgängerüberweg auf der Spichernstraße ist aus geometrischen Gründen 
nicht möglich. Die notwendigen Fahrbahnbreiten würden hierbei unterschritten. Um die Sichtbarkeit 
des Fußgängerüberweges sicherzustellen, werden aktuell Optimierungen geprüft und anschließend 
umgesetzt. Der Verkehrsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Köln wurde über die 
Sachverhalte mit der Bitte um verstärkte Überwachung informiert. 
 
Zum Vorschlag bauliche Vorkehrungen, wie z. B. Fahrbahnschwellen, einzubauen, teilt die Verwal-
tung mit, dass in Köln grundsätzlich keine Bodenschwellen errichtet werden. Die Gründe hierfür sind 
vielfältig: Lärm-und Schadstoffimmission durch Abbremsen und anschließendes wieder Beschleuni-
gen, Schleichverkehr, Schadenersatzforderungen und Beschwerde von anderen Verkehrsteilneh-
menden (Radfahrende, Rettungswagen etc.). 
 
Eine generelle Wegnahme der Parkplätze in dem Bereich wird kritisch gesehen. Der Parkdruck gera-
de in der Innenstadt ist bereits heute sehr hoch. Dabei werden die Autos in Flächen verdrängt, die zu 
weiteren Probleme führen, wie zum Beispiel das Beparken von Kreuzungsbereichen oder Feuerwehr-
zufahrten. Die aktuelle Parkanordnung führt zudem zu einer Verkehrsberuhigung, da hierdurch die 
Fahrgasse eingeengt wird und auch der gegenläufige Radverkehr wirkt verkehrsberuhigend. Die Poli-
zei Köln gab an, dass der Bereich des Dorothee-Sölle-Platz bislang weder unfallträchtig war noch 
Probleme gemeldet wurden. Aus vorgenannten Gründen wird die aktuelle Parksituation beibehalten. 
 
Das benannte Fehlverhalten der am Verkehr Teilnehmenden ist allein durch Beschilderung nicht zu 
unterbinden. Erfahrungsgemäß kann das Verkehrsverhalten nur durch Ahndung von Fehlverhalten 
positiv verändert werden. Daher wurde die Polizei gebeten, die Örtlichkeit im Rahmen der personellen 
Möglichkeit zu kontrollieren. Auch allein die bloße Anwesenheit von uniformierten Beamten wirkt sich 
positiv auf das Verhalten aller am Verkehr Teilnehmenden aus. 
 
Der Bereich Ecke Herwarthstraße/Werderstraße/Dorothee-Sölle-Platz wurde bisher als eher unauffäl-
lig eingeschätzt, auch wenn insbesondere im Stadtbezirk Innenstadt eine grundsätzliche Parkproble-
matik besteht. Aufgrund der Eingabe wurde der Bereich schwerpunktmäßig verstärkt kontrolliert.  
 
Im Jahr 2021 wurden bisher rd. 300 Verwarnungen ausgestellt und die verkehrskritischen Bereiche 
priorisiert kontrolliert. Es ist nicht möglich, den Bereich mehrmals täglich zu unterschiedlichen Zeiten 
zu berücksichtigen, die Abschnittsleitung wurde jedoch gebeten, erneut vor Ort zu sein, insbesondere 
zu Öffnungszeiten des Kindergartens. Die Problematik liegt auch darin, dass an beinahe allen Kin-
dergärten und auch Grundschulen hoher Kontrollbedarf besteht, da die sogenannten „Elterntaxis“ 
häufig die Verkehrssicherheit vor Schulen/Kindergärten gefährden.  
 
Geschwindigkeitskontrollen sind in dem direkten Bereich nur bedingt möglich, Radarwagen oder se-
mistationäre Anlagen („Anhänger“) können aufgrund von fehlendem Stellplatz nicht eingesetzt wer-
den. Der technische Innendienst wurde gebeten, die Situation vor Ort zu überprüfen und ggfls. Ge-
schwindigkeitskontrollen mit einem Stativ-Messgerät durchzuführen, da dies deutlich weniger Platz 
benötigt und das dazugehörige Fahrzeug des Verkehrsdienstes nicht direkt neben dem Gerät geparkt 
werden muss.  
 
 
 
Anlage 
Bürgereingabe

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Spichernstraße
  • Werderstraße 16
  • Herwarthstraße 4
  • Kamekestraße
  • Kaiser-Wilhelm-Ring

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Details

Aktenzeichen
2600/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.08.2021
Erstellt
19.07.2021 15:29