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AN/1250/2020

Kultur lebt in Köln: Vielfalt in Zeiten der Pandemie sichern – eine zentrale Aufgabe der Kulturstadt Köln

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD) 27.10.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 27.10.2020, TOP 3.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

7197 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Kö 
 
 
An die Vorsitzende 
des Ausschusses Kunst und Kultur 
Frau Dr. Eva Bürgermeister 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.10.2020 
 
AN/1250/2020 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 27.10.2020 
 
Kultur lebt in Köln: Vielfalt in Zeiten der Pandemie sichern – eine zentrale Aufgabe der 
Kulturstadt Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Dr. Bürgermeister, 
 
die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnungen des 
Ausschusses Kunst und Kultur am 27.10.2020 aufzunehmen:  
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
1. gegenüber dem Land NRW und Bund darauf hinzuwirken, dass die Maßnah-
men gegen die COVID19-Pandemie im Kulturbereich sachgerecht und ange-
messen sind, den wissenschaftlichen sowie gesundheitlichen Erkenntnissen 
genügen und der Kulturszene offensiv, transparent und lösungsorientiert 
kommuniziert werden. Dies gilt nicht nur für bereits geförderte Einrichtu n-
gen, sondern insbesondere für Einrichtunge n, die nicht öffentlich gefördert 
werden.  
2. gemeinsam mit der freien Szene – und zwar aller Sparten – sowie mit den 
öffentlichen Einrichtungen und weiteren privaten Trägern von Kultur Szenari-
en, Handlungskonzepte und Hilfsangebote der Stadt systematisch zu erörtern 
und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, um die vielfältige Kulturlandschaft 
zu erhalten. Hierzu gehören auch weitere finanzielle Hilfeangebote, die die 
Kultur am Leben erhalten und den Einrichtungen Planungssicherheit geben.

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3. mit dem Bund und Land NRW auf eine Harmonisierung und Abstimmung der 
jeweiligen Unterstützungsmaßnahmen hinzuwirken. 
4. das in der KEP entwickelte Kulturmarketing als wesentliches Werkzeug zur 
Unterstützung der freien und öffentlichen Bühnen zu nutzen, um das verunsi-
cherte Publikum in Köln über den laufenden Spielbetrieb unter strengen Hygi-
enevorschriften zu informieren und die Vereinbarkeit von Kulturgenuss und 
Maskentragen zu betonen. Es bedarf einer Normalisierung der gegenwärtigen 
Publikumssituation in der öffentlichen Wahrnehmung. Hierfür bietet der Sl o-
gan 'Kultur lebt in Köln' das Potential. 
5. coronakonforme Räume für Kultur zu sichern und neu zu erschließen und  
a. gemeinsam mit der freien Szene möglichst bis Ende diesen Jahres nach 
passenden Veranstaltungsräumen und Freiflächen inclusive der Infrastruk-
tur zu suchen, die kostenlos bzw. bezahlbar sind  anhand der zu erwarten-
den Einnahmen, die vor allem kleineren Theatern, Veranstaltern von M u-
sik, bildender Kunst, Literatur, Tanz usw.  die Chance geben, ihre Vera n-
staltungen in coronak onformen Räumlichkeiten durchführen zu können, 
zum Beispiel Säle in den Bürgerhäusern, Tanzbrunnen, Flora, Gürzenich, 
Messehallen, Rheinpark etc.  
b. Wichtig ist ebenfalls, darauf hinzuwirken, dass die Vorschläge des Deu t-
schen Bühnenvereins zur coronagerechten Gestaltung der großen öffentli-
chen Kultureinrichtungen offensiv aufgegriffen werden. Das gilt insbeson-
dere für die Oper, das Schauspiel und die Philharmonie. Nur so wird man 
die besondere Qualität die die Einrichtungen bieten erhalten können. 
c. Die Veranstalter*innen brauchen Perspektiven für situationsgerechte Ver-
anstaltungsformate, indem die Verwaltung in Zusammenarbeit mit and e-
ren zuständigen Ämtern das Erproben und die Reflexion von neuen Ko n-
zepten, bspw. Outdoor -Veranstaltungen und Szenenfestivals entw ickelt 
und unterstützt. Hierbei sind bereits bestehende Konzepte der Szene ein-
zubinden. 
6. Über die durch Corona entstandenen und weiterhin entstehenden Heraus -
forderungen sowie über die Situation der Künstler*innen und der Kulturei n-
richtungen ist kontinuierlich zu berichten, wenn möglich unter Einbeziehung 
verbindlicher und aussagekräftiger Erhebungen. 
7. Den Veranstaltern der freien Szene, nicht Eventim, eine finanzielle Sicherheit 
zu gewährleisten, indem der durch Ausfall von Veranstaltungen angefallene 
Verlust, durch kommunale, Landes und Bundesmittel (ist in Vorbereitung) si-
chergestellt wird. Dadurch werden auch die eigenen Lebenshaltungskosten 
und die der Techniker, Roadies, Angestellten, freie Mitarbeiter etc. abgesi-
chert. So lange diese Mittel nicht zur Verfügung stehen, soll die Kommune per 
sofort in Vorleistung treten. 
8. Die Verwaltung wird beauftragt, eine zentrale Informationsstelle zu schaffen, 
die als Anlaufstelle für die betroffenen Künstler*Innen und Kultureinrichtun-
gen über die Kultur-Hilfen des Bundes und der Länder und der Kommune in-
formiert. Viele Gespräche mit Vertreter*innen und Betroffenen aus der Veran-
staltungsbranche und der Kulturszene haben gezeigt, dass es für die Mehrheit

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der durch die Coronapandemie in Existenznot Geratenen sehr schwierig war 
und ist, an die für Sie relevanten Informationen zu den Hilfen zu gelangen. Es 
muss Zielsetzung sein, die Informationen und Beratungsmöglichkeiten zu den 
Hilfsprogrammen für Unternehmen und Einrichtungen der Veranstaltungs-
branche sowie Kulturschaffenden transparent und aktuell aufbereitet zur Ver-
fügung zu stellen und persönliche Beratungen zu ermöglichen.  
 
9. Die Verwaltung wird beauftragt, Wege zu erarbeiten die zu einer echten kon-
tinuierlichen Unterstützung von Kunst und Kultur in Kombination mit individu-
ellen Hilfen für freiberufliche Künstler*innen und Kulturschaffende, für Solo-
Selbständige führt. Diese Förderungsmöglichkeit soll u.a. im 3 Mio. Fonds 
aufgenommen werden. Zu prüfen wäre auch, ob seitens der Stadt auch eine 
subsidiär wirkende Form der Einführung eines Existenzgeldes für Solo-
Selbständige möglich ist und zwar dort, wo Programme von Bund und Land 
nicht greifen. Aber auch hier wird es darauf ankommen, die unterschiedlichen 
Programme von Bund, Land und Kommunen zu harmonisieren. 
 
Grundsätzlich wird bei der weiteren Beratung über Hilfen in Zeiten der Pandemie 
auch über passgenauere grundlegende Formen der Hilfe und Förderung nachzu-
denken sein. Denn die bestehenden Hilfsprogramme kommen oft nicht so oder 
dort an, wie und wo sie benötigt werden. Künstler*Innen und Akteuren der Kul-
turbranche unterliegen quasi einem Arbeitsverbot, unverschuldet und zum 
Schutz der Gesamtbevölkerung, solange öffentliche Veranstaltungen nicht oder 
nur sehr eingeschränkt möglich sind. Diese Einnahmeausfälle auszugleichen ist 
ein besonderes Anliegen der Politik. Unter geltenden Hygienevorschriften ist wirt-
schaftliches Arbeiten nicht möglich und die Probleme der Branche werden noch 
lange anhalten. Sie werfen bereits bis weit ins Jahr 2021 ihre Schatten voraus. 
 
  
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann   gez. Niklas Kienitz 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lino Hammer   gez. Michael Weisenstein 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer  Fraktionsgeschäftsführer Die LINKE 
 
gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

27.10.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
AN/1250/2020
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
Datum
27.10.2020
Erstellt
27.10.2020 09:59