3671/2023
Sachstandsbericht Mülheimer Süden
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 3671/2023 Freigabedatum 13.11.2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 Sachstandsbericht Mülheimer Süden Im Jahr 2013 wurde mit dem Werkstattverfahren „Mülheimer Süden inklusive Hafen“, unter umfangreicher Beteiligung der Öffentlichkeit, der Grundstückseigentümer und der Politik ein städtebauliches Planungskonzept für die Entwicklung eines gemischt genutzten Stadtteils an der Deutz-Mülheimer Straße erarbeitet. Der Masterplan, welcher im September 2014 öffent- lich vorgestellt wurde, bildet seither die städtebauliche Grundlage für die weitere planerische Konkretisierung für den Gesamtraum Mülheimer Süden im Rahmen der bislang fünf Bebau- ungsplanverfahren, aus denen voraussichtlich zwei weitere Verfahren für Teilflächen hervor- gehen werden, sowie zwei Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans (FNP). Für die beiden Flächennutzungsplanänderungen (208. Änderung „Lindgens-Areal“ und 216. Änderung „Mülheim-Süd und Hafen“) befinden sich die Feststellungsbeschlüsse in der Vorbe- reitung und sollen im 1. Quartal 2024 den politischen Gremien vorgelegt werden. Mit diesen beiden Änderungen wird die Strategie eines gemischt genutzten Quartiers bei gleichzeitigem Schutz des Mülheimer Hafens und der dort befindlichen gewerblichen Nutzungen im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung abgebildet. Für die einzelnen Bebauungsplangebiete ist der Bearbeitungsstand wie folgt: Euroforum Nord Für das Areal besteht mit dem Bebauungsplan Euroforum Nord 1. Änderung seit 26.09.2018 ein rechtskräftiger Bebauungsplan und für den Großteil der Baufelder wurden auf dieser Grundlage bereits Baugenehmigungen erteilt. Der Bebauungsplan sieht eine gemischte ur- bane Nutzungsstruktur aus Wohnen mit ca. 460 Wohneinheiten, Gewerbeflächen, Einzelhan- delsnutzungen, Gastronomie und Hotel sowie eine Kindertagesstätte und kulturelle Nutzungen vor. Nach den letzten Eigentumswechseln in diesem Plangebiet finden seit geraumer Zeit die Ab- stimmungen und Verhandlungen zum Abschluss der neuen städtebaulichen Verträge ein- schließlich der Erschließungsverträge statt. Für einzelne Baufelder werden seitens der Vorha- benträger Bauanträge erarbeitet. Euroforum West Das Plangebiet nördlich der Bahntrasse in unmittelbarer Nähe zum Hafenareal sowie den Werft- und Hafennutzungen soll gemäß Entwurf zur FNP-Änderung zu einem Gewerbestand- ort mit Büronutzungen entwickelt werden, um hier mögliche Konflikte mit einer Wohnnutzung zu vermeiden. Zur Versorgung des Mülheimer Südens mit ausreichender sozialer Infrastruktur ist zudem in diesem Areal auf den Flächen des ehemaligen Heizwerks ein Grundschulstandort 2 vorgesehen, für den gegebenenfalls ein separates Bebauungsplanverfahren erforderlich wird. Seit vielen Monaten finden seitens Eigentümern und Projektentwicklern keine Planungsaktivi- täten gegenüber der Verwaltung statt, sodass der Fortgang der Planungen und Entwicklung des Areals derzeit nicht absehbar ist. Deutz-Areal Für die Offenlage des Planentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB als nächsten Verfahrens- schritt für das größte Plangebiet im Mülheimer Süden wurden umfangreiche Planungsgrundla- gen erarbeitet, welche aktuell finalisiert werden. Die Offenlage soll in 2024 erfolgen. Derzeit finden dazu noch Abstimmungen und Verhandlungen zur Übernahme und Sicherung insbe- sondere der Pflichten im Rahmen der späteren Planumsetzung durch den Investor statt. Ziel ist der Satzungsbeschluss in 2024/2025. Windmühlenquartier Das Windmühlenquartier ist als ehemalige Teilfläche des Bebauungsplans „Deutz-Areal“ zu- nächst als Teil dieses Bauleitplanverfahrens mitentwickelt worden. Da es sich bei den Flächen um unterschiedliche Eigentümer handelt, soll für das Windmühlenquartier ein eigenes Verfah- ren durchgeführt werden. Bereits vor vielen Monaten wurde der Kontakt seitens der Eigentü- mer und Projektentwickler gegenüber der Verwaltung abgebrochen und somit ein Abstim- mungs- und Planungsstillstand herbeigeführt. Zwischenzeitlich aufgetretene einzelne Kaufin- teressenten sind nach kurzen Abstimmungsphasen mit der Verwaltung nicht weiter in Erschei- nung getreten. Bei einer Wiederaufnahme der Planungen ist zunächst eine Fortführung der Abstimmungen des städtebaulichen Konzepts unter anderem unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Kooperativen Baulandmodell der Stadt Köln erforderlich. Gegebenenfalls ist die Einlei- tung bzw. Aufstellung eines neuen Bebauungsplanverfahrens von Beginn an erforderlich. Pla- nungsziel ist zunächst auch hier eine gemischte Nutzung mit Wohn- und Gewerbeanteilen so- wie ergänzenden Nutzungen. Lindgens-Areal Für das Lindgens-Areal soll noch im Jahr 2023 die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB be- ginnen. Der Plan soll anschließend mit Satzungsbeschluss als Vorhabenbezogener Bebau- ungsplan beschlossen werden. Vor diesem Hintergrund fand eine intensive planerische Ausei- nandersetzung mit den einzelnen Vorhaben im Plangebiet statt, unter anderem im Rahmen der Ständigen Jury Mülheimer Süden zur städtebaulichen, architektonischen und freiräumli- chen Qualifizierung. Zu den besonderen Anforderungen an den Hochwasserschutz im Plangebiet und für den ge- samten Bereich des Mülheimer Südens entlang des Rheinufers fanden intensive Abstimmun- gen mit den zuständigen Fachdienststellen der Bezirksregierung Köln und den Stadtentwäs- serungsbetrieben statt. Hintergrund ist die gemäß Aufstellungsbeschluss und nachfolgenden Verfahrensschritten verfolgte Planung zur Bebauung teilweise im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsbereich. Für das Lindgens-Areal wurde eine zentrale, im südlichen Planbereich gelegene Platzfläche im Rahmen eines Wettbewerbs qualifiziert. Politische VertreterInnen waren im Preisgericht beteiligt und in die Entscheidung über den besten Entwurf eingebunden. Das Ergebnis wurde den politischen Gremien vorgestellt. Otto-Langen Quartier Das Otto-Langen-Quartier ist zentraler Bestandteil der städtebaulichen Gesamtentwicklung im Mülheimer Süden und soll zu einem neuen Stadtquartier mit gemischter Nutzung aus Woh- nen, Büro, Dienstleistungen und Gewerbe entwickelt werden. Im Mittelpunkt der planerischen Überlegungen standen damals wie heute die denkmalgeschützten und erhaltenswerten In- dustriebauten, die in ihrer besonderen Ausprägung und Vielzahl einzigartig im Stadtgebiet sind. Der Großteil der Flächen mit den aufstehenden historischen Hallen und Gebäuden befinden 3 sich im Eigentum der NRW.URBAN GmbH Co.KG, die treuhänderisch für das Land Nord- rhein-Westfalen handelt. Sie beabsichtigt im Jahr 2024 das Vergabeverfahren zur Veräuße- rung der Flächen zu beginnen. Ein Direkterwerb der landeseigenen Flächen durch die Stadt Köln wurde seitens des Landes in der Vergangenheit abgelehnt. Aktuell liegt den zuständigen politischen Gremien die Beschlussvorlage zu den Planungsvorgaben für das Grundstücksver- kaufsverfahren vor. Diese beinhalten nicht nur städtebauliche, freiraumgestalterische und um- weltrelevante Themen, sondern insbesondere auch nutzungsstrukturelle und gemeinwohlori- entierte Fragestellungen sowie die Anforderungen zum Umgang mit dem denkmalgeschützten und erhaltenswerten Gebäudebestand auf dem Areal. Der Beschluss zur Besetzung des Gremiums des Qualitätswettbewerbes mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern soll zusammen mit dem Vorgabenbeschluss zu den Ergebnis- sen der erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und den Planungsvorgaben für das Vergabeverfahren gefasst werden. Nördlich Grünzug Charlier Der Bereich „Nördlich Grünzug Charlier“ ist als ehemalige Teilfläche des Bebauungsplans „Otto-Langen-Quartier“ zunächst als Teil dieses Bauleitplanverfahrens mitentwickelt worden. Da es sich bei den Flächen um einen weiteren Eigentümer handelt, sollte vor dem Hintergrund der lange Zeit unklaren Entwicklungsperspektive, insbesondere für die landeseigenen Flä- chen, ein eigenes und damit unabhängiges Verfahren durchgeführt werden. Vor dem Hinter- grund der Bedeutung des Deutz-Areals für den Mülheimer Süden, wurde mit dem Investor, in dessen Zuständigkeit beide Plangebiete liegen, zunächst eine Zurückstellung des Projekts zu- gunsten einer vorrangigen Bearbeitung des „Deutz-Areals“ vereinbart. Bei einer Wiederaufnahme der Planungen ist zunächst eine Fortführung der Abstimmungen des städtebaulichen Konzepts unter anderem unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Kooperativen Baulandmodell der Stadt Köln erforderlich. Gegebenenfalls ist die Einlei- tung bzw. Aufstellung eines neuen Bebauungsplanverfahrens von Beginn an erforderlich. Pla- nungsziel ist zunächst auch hier eine gemischte Nutzung mit Wohn- und Gewerbeanteilen so- wie ergänzenden Nutzungen. Ständige Jury Mülheimer Süden Die regelmäßige Beteiligung der Ständigen Jury dient weiterhin der fachlichen Begleitung bei der Umsetzung der verbindlichen Bauleitplanung in qualitätvolle Architektur und Freiraumpla- nung sowie der Begleitung städtebaulicher Planungen durch ihre vielseitige und teilweise ex- terne Expertise. Vorrangig werden die öffentlich wahrnehmbaren Bereiche des Städtebaus, der Architektur und der Freiräume betrachtet. Die Ständige Jury ist darüber hinaus fester Be- standteil der jeweiligen Jury für die einzelnen Qualifizierungsverfahren in den Plangebieten im Mülheimer Süden. Die Politik wird weiterhin regelmäßig über die Beratungsergebnisse der Ständigen Jury in Form einer Mitteilung an die Bezirksvertretung Mülheim und den Stadtent- wicklungsausschuss informiert. Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden Im Auftrag der Stadt wurde zur Sicherung der städtebaulichen, architektonischen und frei- räumlichen Qualität, insbesondere der öffentlich wahrnehmbaren Bereiche im Planungsgebiet Mülheim Süd, für den Gesamtraum und seine Teilbereiche einen Gestaltungsleitfaden erarbei- tet. Aktuell liegt den zuständigen politischen Gremien die Beschlussvorlage über das Ergebnis vor. Neben der Erläuterung der städtebaulichen und freiräumlichen Ideen und planerischen Zielsetzungen, werden vor allem konkrete Gestaltungsvorgaben und -vorschläge dargestellt sowie weitere unterstützende Anregungen für Bauherren und Architekten zur Gestaltung und Qualifizierung der privaten Bauvorhaben und deren Übergänge zum öffentlichen Raum gege- ben. Er dient zukünftig auch als Beurteilungsgrundlage für die Arbeit der Ständigen Jury Mül- heimer Süden. Freiraumkonzept Mülheimer Süden Mit dem Freiraumkonzept wurde im Auftrag der Stadt eine ganzheitliche Betrachtung des Frei- raums im Mülheimer Süden vorgenommen. Aufgabe war dabei die Formulierung von Zielvor- gaben für die freiraumplanerischen Entwicklungen mit entsprechenden Entwicklungspotentia- len als Grundlage für eine integrierte Planung aller öffentlichen Flächen der Verkehrs- sowie 4 Frei- und Aufenthaltsräume. Es geht dabei auch um eine nutzungsspezifische Qualifizierung der Teilräume ebenso wie um eine klimagerechte Planung etwa bezüglich Hitze- und Starkre- genereignissen. Aufgabe war die Formulierung von Planungsvorgaben und -zielen als Grund- lage für die Bearbeitung der einzelnen Vorhaben- und Fachplanungen. Das Freiraumkonzept liegt ebenfalls aktuell den zuständigen politischen Gremien als Beschlussvorlage vor. Verkehr und Mobilität Mit dem übergeordneten Ziel einer umfassenden Änderung des Mobilitätsverhaltens ist im Mülheimer Süden eine Reduzierung des Kfz-Verkehrs und damit einhergehend die Minderung des Stellplatzbedarfs für private Pkws vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird die Sen- kung des Stellplatzschlüssels für den Mülheimer Süden auf einen Faktor von 0,5 verfolgt. Die Erarbeitung und Umsetzung des Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes für den Mülheimer Süden ist dabei ein wichtiger Baustein für das von der Stadt Köln verfolgte Leitbild einer „Stadt der kurzen Wege“ mit lebenswerten und immissionsarmen Stadtquartieren. Die Nutzung alter- nativer Mobilitätsangebote wie stationsgebundenes Carsharing auch auf Elektrobasis, Bike- sharing, Lastenrad- und Transportmittelverleihsysteme sowie die Einrichtung von Mobilstatio- nen sollen bewusst gefördert werden. Die Planungen zum Bau einer neuen Stadtbahntrasse von der Messe über die Deutz-Mülheimer und die Danzierstraße zum Wiener Platz sind be- reits aufgenommen worden. Hochwasserschutz Die Maßgabe für den Hochwasserschutz im Bereich Mülheimer Süden ist das Schutzziel HQ 200 mKP als seltenes Hochwasserereignis gemäß Ratsbeschluss der Stadt Köln und geht da- mit über das gesetzliche Schutzziel von HQ 100 mKP hinaus. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) definiert die Voraussetzungen für Baugebiete in Überschwemmungsgebieten (§ 78 Absatz 1 bis 3 WHG) sowie Ausnahmevoraussetzungen (§ 78 Absatz 5 WHG). Dazu werden zunächst im Rahmen des Flächennutzungsplans die raumordnerischen Ziele überprüft und die grundsätzliche Inanspruchnahme der Flächen begründet. Der Nachweis über die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben nach dem Wasserhaushaltsgesetz erfolgt im Rahmen der Aufstel- lung der Bebauungspläne. Für den gesamten Bereich des Mülheimer Südens besteht derzeit kein öffentlicher und plan- festgestellter Hochwasserschutz. Mit der Bezirksregierung Köln und den Stadtentwässerungs- betrieben der Stadt Köln wurden nun die Rahmenbedingungen und ein Konzept zur Herstel- lung des erforderlichen Hochwasserschutzes abgestimmt. Dabei wurden die unterschiedlichen Plangebiete und Teilabschnitte in Bezug auf ihre individuellen Rahmenbedingungen betrach- tet und die Möglichkeiten für öffentliche und private Hochwasserschutzmaßnahmen vor dem Hintergrund eines funktionsfähigen Gesamtkonzepts erörtert. Aktuell betrifft dies das Bebau- ungsplanverfahren „Lindgens-Areal“ und kurzfristig auch das weitere Planungsverfahren zum „Otto-Langen-Quartier“ einschließlich des bevorstehenden Vergabeverfahrens des Landes.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3671/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 13.11.2023
- Erstellt
- 09.11.2023 13:51