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1420/2019

Deutzer Hafen – Die Mühlen; Hier: Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung

Mitteilung Ausschuss 02.05.2019

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Anlage 1 Ergebnisbericht

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Ergebnisbericht

122011 Zeichen

Die Mühlen im
 Deutzer Hafen
Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
März 2019
Die Oberbürgermeisterin

Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite   2
Gesellschaft zur Förderung des
Städtebaues und der
Gemeindeentwicklung mbH
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat Stadtentwicklung,
Planen und Bauen
Stadtplanungsamt
Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Machbarkeitsuntersuchung
Anderhalten Architekten, Berlin
ASTOC Architects and Planners, Köln
Verfahrensbegleitung,
Redaktion und Layout 
büro luchterhandt, Hamburg

Seite   3
 Anl ass und Ziele
 SEITEN 4 - 5
1
 Die Mühl
en im Deutzer Hafen Köln
 SEITEN 6 - 19
2
 Er
gebnisse der Gutachter
 SEITEN 20 - 35
3
 L
eitlinien für die Entwicklung der Mühlen
 SEITEN 36 - 55
4
 
Ausblick
 SEITEN 56 - 61

DER MACHBARKEITS-
UNTERSUCHUTNG
ANLASS UND ZIEL

Foto: Christoph Seelbach Fotografie
5
Mit dem Erwerb der traditionsreichen 
Mühlen im Deutzer Hafen durch die mo-
derne stadt im August 2016 ergeben 
si
ch grundlegend neue Chancen für die 
Entwicklung des Deutzer Hafens. Unmit-
telbar an dem historischen Hafenbecken 
ge
legen bieten die Mühlengebäude die 
Möglichkeit, die industrielle Vergangen-
heit aufzunehmen und neu interpretiert 
in de
n neuen Stadtteil zu integrieren.
Innerhalb des Entwicklungsgebiets Deut-
zer Hafen bilden die Mühlengebäude 
be
reits heute als markante Landmarken 
den Maßstab für das Hafenareal und auch 
künftig werden sie als nördlicher Auftakt 
des neuen Innenstadtquartiers die Sil-
houette am Rhein prägen. 
Allerdings sind für eine Entwicklung des 
Gebiets im Spannungsfeld verschiede-
ner Anforderungen wie Denkmalpflege, 
s
tädtebauliche Neuordnung, Hochwas-
serschutz und Verkehr aber auch wirt-
schaftlichen Überlegungen noch wichtige 
F
ragen zu klären, bevor in passgenau für 
das Mühlengelände entwickelten Verga-
beverfahren die besten Konzepte für die 
U
mnutzung und Weiterentwicklung des 
Geländes ausgewählt werden können. Das 
Stadtplanungsamt und der Stadtkonser-
vator der Stadt Köln haben in Kooperation 
mit de
r modernen stadt GmbH hierfür in 
einer Machbarkeitsstudie die notwendigen 
Grundlagen geschaffen. Gemeinsam mit 
einem Begleitgremium aus renommierten 
Experten, wurden basierend auf den Emp-
fehlungen der Gutachterbüros ASTOC Ar-
chitects and Planners GmbH aus Köln und 
An
derhalten Architekten GmbH aus Berlin 
Leitlinien für die weiteren Planungs- und 
Vergabeverfahren erarbeitet, die in dieser 
Dokumentation vorgestellt werden.
Seite   5

Herleitung Deutzer Block
Die Bebauung des Deutzer Hafens weist bereits eine Vielzahl 
verschiedener Typologien auf. Von fensterlosen Hochsilos bis 
kleineren Hallen und Wohngebäuden mit Satteldach, von 
stringent sturkurierten Backsteinfassaden zu Strukturen aus 
Stahl und Holz. Mit dem vorliegenden integrierten Rahmenplan 
ist es unser anliegen, diese Vielfältigkeit fortzuschreiben und 
neu zu interpretieren.
Mit den neuen Wohn- und Bürofunktionen, die in Zukunft 
den Deutzer Hafen bereichern werden, kommen auch neue 
Typologien, die es gilt, mit dem Ort in Einklang zu bringen.
Als  städtebauliches  Grundmodul wurde die Blockrand-
bebauung gewählt, die sich als fl exibler Rahmen gemischter 
Quartiere bewährt hat. 
Als Kombination aus bekannter Deutzer Randbebauung und 
der industriellen Rechtwinkligkeit der Bestandsgebäude 
haben wir einen “Deutzer Block” defi niert. 
Er kombiniert den geschützten Innenhof einer Randbebauung 
mit den vielfältigen Höhen- und Fassadensprüngen der 
Auer- und Ellmühle. inspiriert von der offenen Struktur der 
bestehenden Mühlen, hat jeder ”Deutzer Block” eine Öffnung 
in Richtung eines angrenzenden Freiraums.
Die neuen Baufelder folgen  dem rechtwinklig auf 
das Hafenbecken ausgerichtete Gebäuderaster der 
Bestandsbebauung und schreiben die Geschichte des Hafens 
fort. Dies erleichtert es verschiedene Spuren des Hafens 
temporär oder als festen Bestandteil des zukünftigen Viertels 
zu bewahren.
Leitprinzipien Deutzer Block
Mit dem Ziel eines dichten, gemischten und lebenswerten 
Stadtteils verabschiedet sich der Deutzer Hafen vom 
Prinzip einer durchgehenden Traufhöhe. Dies erleichtert 
Tageslichtoptimierung und das Kombinieren verschiedener 
Typologien innerhalb eines Baufeldes als “Quartier in 
Miniatur”. 
Als Grundregel sollte es auf jeder Seite eines Baufeldes 
mindestens eine Fassaden- und/oder Höhensprung geben, 
So wird die angestrebte Dieversität und Kleinteiligkeit 
erreicht. Die Höhenunterschiede ergeben sich hierbei aus 
den Anforderungen der Abstandsfl ächen und der Besonnung. 
Besonderes Augenmerk wurde in dem Zusammenhang bereits 
auf die strategische Platzierung der Hochpunkte gelegt. 
Im weiteren Planungsverlauf sollten die Auswirkungen der 
Hochpunkte auf Tageslicht- sowie Windverhältnisse im Verlauf 
der Weiterentwicklung kontinuierlich überprüft werden.
Unsere Empfehlung ist die Entwicklung eines Materialkonzepts 
der Mühle: Hochpunkte in hellen Tönen und niedrigere 
Gebäude in dunkleren Materialien.
Abb.22
23
2.4 Deutzer Block
Herleitung Deutzer Block
1
IM DEUTZER HAFEN KÖLN
DIE MÜHLEN

Herleitung Deutzer Block
Die Bebauung des Deutzer Hafens weist bereits eine Vielzahl 
verschiedener Typologien auf. Von fensterlosen Hochsilos bis 
kleineren Hallen und Wohngebäuden mit Satteldach, von 
stringent sturkurierten Backsteinfassaden zu Strukturen aus 
Stahl und Holz. Mit dem vorliegenden integrierten Rahmenplan 
ist es unser anliegen, diese Vielfältigkeit fortzuschreiben und 
neu zu interpretieren.
Mit den neuen Wohn- und Bürofunktionen, die in Zukunft 
den Deutzer Hafen bereichern werden, kommen auch neue 
Typologien, die es gilt, mit dem Ort in Einklang zu bringen.
Als  städtebauliches  Grundmodul wurde die Blockrand-
bebauung gewählt, die sich als fl exibler Rahmen gemischter 
Quartiere bewährt hat. 
Als Kombination aus bekannter Deutzer Randbebauung und 
der industriellen Rechtwinkligkeit der Bestandsgebäude 
haben wir einen “Deutzer Block” defi niert. 
Er kombiniert den geschützten Innenhof einer Randbebauung 
mit den vielfältigen Höhen- und Fassadensprüngen der 
Auer- und Ellmühle. inspiriert von der offenen Struktur der 
bestehenden Mühlen, hat jeder ”Deutzer Block” eine Öffnung 
in Richtung eines angrenzenden Freiraums.
Die neuen Baufelder folgen  dem rechtwinklig auf 
das Hafenbecken ausgerichtete Gebäuderaster der 
Bestandsbebauung und schreiben die Geschichte des Hafens 
fort. Dies erleichtert es verschiedene Spuren des Hafens 
temporär oder als festen Bestandteil des zukünftigen Viertels 
zu bewahren.
Leitprinzipien Deutzer Block
Mit dem Ziel eines dichten, gemischten und lebenswerten 
Stadtteils verabschiedet sich der Deutzer Hafen vom 
Prinzip einer durchgehenden Traufhöhe. Dies erleichtert 
Tageslichtoptimierung und das Kombinieren verschiedener 
Typologien innerhalb eines Baufeldes als “Quartier in 
Miniatur”. 
Als Grundregel sollte es auf jeder Seite eines Baufeldes 
mindestens eine Fassaden- und/oder Höhensprung geben, 
So wird die angestrebte Dieversität und Kleinteiligkeit 
erreicht. Die Höhenunterschiede ergeben sich hierbei aus 
den Anforderungen der Abstandsfl ächen und der Besonnung. 
Besonderes Augenmerk wurde in dem Zusammenhang bereits 
auf die strategische Platzierung der Hochpunkte gelegt. 
Im weiteren Planungsverlauf sollten die Auswirkungen der 
Hochpunkte auf Tageslicht- sowie Windverhältnisse im Verlauf 
der Weiterentwicklung kontinuierlich überprüft werden.
Unsere Empfehlung ist die Entwicklung eines Materialkonzepts 
der Mühle: Hochpunkte in hellen Tönen und niedrigere 
Gebäude in dunkleren Materialien.
Abb.22
23
2.4 Deutzer Block
Herleitung Deutzer Block
Abb. 01: COBE Collage „Deutzer Block“, Stand: 01.03.2018
7
Der Deutzer Hafen befindet sich in zent-
raler innerstädtischer Lage in Sichtweite 
des Kölner Doms. Der Rat der Stadt Köln 
hat mit seinem Grundsatzbeschluss vom 
23.06.2015 beschlossen, hier durch eine 
umfassende Neuordnung ein gemischt 
genutztes urbanes Gebiet für Wohnen 
und Arbeiten entstehen zu lassen. Es 
sollen rd. 3.000 Wohnungen für 6.900 
Personen und rd. 6.000 Arbeitsstätten 
sowie alle erforderlichen städtebauli-
chen Folge- und Versorgungseinrichtun-
gen errichtet werden.
Aus dem zur Konkretisierung der Pla-
nungen durchgeführten Gutachter- und 
B
eteiligungsverfahren ist das dänische 
Büro COBE im September 2016 als Sieger 
hervorgegangen. Als besondere Qualität 
des Entwurfs der Stadtplaner wurde die 
Betonung der industriegeschichtlichen 
Prägungen gesehen. Das Gebäudeen-
semble der Mühlen spielt hierbei eine 
be
sondere Rolle als identitätsstiftender 
Baustein für das Areal: der sogenannte 
„Deutzer Block“ orientiert sich an der 
städtebaulichen Struktur des Mühlenge-
ländes und bildet das Grundgerüst des 
ne
uen Stadtteils.
Der Stadtentwicklungsausschuss der 
Stadt Köln hat am 15.12.2016 entschie-
den, dass die weitere Entwicklung am 
D
eutzer Hafen auf der Grundlage des 
Preisträgerentwurfs weiterverfolgt wer-
den soll. COBE wurde daraufhin in enger 
A
bstimmung mit der Stadt Köln von 
moderne stadt beauftragt, unter Einbe-
ziehung des Mühlengeländes einen integ-
rierten Rahmenplan zu erarbeiten. Ge-
meinsam sollte der Beteiligungsprozess 
f
ortgeführt werden.

2
Optionaler
Pavillon
Abb. 02: COBE Integrierter Plan Deutzer Hafen, Stand: 01.03.2018
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   8
1.1 Neues Stadtquartier Deutzer Hafen
Integrierter Plan
Der Entwurf von COBE wurde 2017 in enger Abstim-
mung mit der Stadt Köln vertieft überarbeitet und 
das im Gutachterverfahren noch nicht berücksichtig-
te Mühlenareal in die Planungen mitaufgenommen. 
Begleitend hierzu wurden verschiedene Fachgutachten 
zum aktuellen Bestand und zur zukünftigen Entwicklung 
des Deutzer Hafens erstellt. Die Anregungen aus den 
Veranstaltungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und 
die Ergebnisse der Fachgutachten wurden im sogenann-
ten Integrierten Plan gebündelt. Dieser wurde am 1. 
März 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt. Im September 
2018 wurden der Integrierte Plan sowie das zugehörige 
Handbuch als städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 
Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) vom Rat der Stadt Köln 
beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt, die 
zur Umsetzung des Integrierten Plans notwendigen 
Bauleitplanverfahren zusammen mit der Entwicklungs-
gesellschaft moderne stadt in die Wege zu leiten.
Im Zuge der Einbindung des Mühlenareals in die städ-
tebaulichen Planungen hat COBE in Abstimmung mit 
dem Stadtkonservator der Stadt Köln insbesondere die 
Wiederherstellung der historisch dominanten Konstel-
lation zweier baulich getrennt nebeneinanderstehender 
Großmühlen in den Integrierten Plan aufgenommen. 
Weiterhin wurden die nach Bewertung des Stadtkonser-
vators denkmalwerten Bestandsgebäude nachrichtlich 
übernommen und durch Vorschläge zur städtebaulichen 
Neuordnung ergänzt.

2
Optionaler
Pavillon
Abb. 04: COBE Integrierter Plan Deutzer Hafen, Ausschnitt Mühlenareal, Stand: 01.03.2018
Abb. 03: Kennzahlen und Grundstücksgrößen, moderne stadt
Seite   9
Das Mühlenareal und das nördlich angrenzende Grund-
stück wurden dabei im Integrierten Plan in drei Baufelder 
01a
, 01b und 02 gegliedert und die öffentlichen zugäng-
lichen Plätze 1, 2 und 6 definiert. Der Planungsvorschlag 
v
on COBE ergibt folgende Kennzahlen und Grundstücks-
größen, die in den Machbarkeitsstudien als Referenzwerte 
z
ugrunde gelegt werden.
Bei der Ermittlung der Bestandsflächen wurde unterstellt, 
dass sämtliche in den Volumen der Bestandsgebäude 
vorhandenen Lufträume – also auch das erhebliche 
Luftraumvolumen der Silos – durch das Einziehen von 
Geschossdecken einer Umnutzung zugeführt werden.
Weiterführende Informationen zum Integrierten Plan:
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ 
stadtentwicklung/deutzer-hafen/deutzer-hafen- 
quartier-am-wasser
Baufeldbezeichnung Grundstücksfläche BGF max. Bestand
oberirdisch
(ohne Getreidesilo)
BGF Neubau 
oberirdisch
(ohne Parken)
Baufeld 01a ca. 6.050 m² 0 m² ca. 15.650 m²
Baufeld 01b/ Auermühle ca. 9.800 m² ca. 42.550 m² ca. 3.850 m²
Baufeld 02/ Ellmühle ca. 14.200 m² ca. 38.600 m² ca. 16.100 m²
Gesamt Baufelder ca. 30.050 m² ca. 81.150 m² ca. 35.600 m²

Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   10
Das Areal des Deutzer Hafens verfügt bereits über eine 
gute Anbindung an das lokale und regionale Straßennetz. 
Die Erschließung des Mühlengeländes erfolgt über die 
im Integrierten Plan so bezeichnete „Mühlenstraße“. Im 
Hinblick auf die Hochwassersituation verläuft diese Straße 
zukünftig auf einem hochwasserangepassten Niveau, so 
dass das Mühlengelände auch bei einem 200-jährlichen 
Hochwasser (11,90 m Kölner Pegel) erreichbar bleibt. Im 
Straßenraum der „Mühlenstraße“ wird nur im begrenzten 
Umfang Parkraum für den Anlieferverkehr angeboten 
werden. Unmittelbar südlich des Mühlengeländes wird 
zudem eine neue Anliegerstraße mit einer Brücke über 
das Hafenbecken errichtet. Hieraus ergeben sich für die 
Erschließung der Silogebäude neben der Brücke geomet-
rische Zwänge. Das Ufer des Hafenbeckens wird zukünftig 
als f
ußläufiger Boulevard konzipiert, der lediglich durch 
Rettungs- und Reinigungsfahrzeuge befahren werden darf 
und im Hochwasserfall überflutet wird. Fußwege sollen 
auf dem gesamten Gelände möglichst direkte Verbindun-
gen bieten und barrierefrei ausgeführt werden. Grund-
sätzlich sollen zur Stärkung des sog. Umweltverbundes 
(ÖP
NV, Fahrrad, Fußgänger) auch neue Möglichkeiten im 
Bereich der „Sharing“-Angebote und Elektromobilität in 
die Konzepte einfließen.
Das gesamte Areal des Deutzer Hafens liegt vollständig im 
gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des 
Rheins. Aus diesem Grunde kann jede weitere Nutzung 
des Deutzer Hafens nur unter Berücksichtigung der ge-
setzlich vorgegebenen Belange des Hochwasserschutzes 
e
rfolgen. Insbesondere darf die Hochwasserrückhaltung 
nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust 
von verloren gehendem Rückhalteraum muss umfangs-
gleich ausgeglichen werden. 
U
m einen positiven Ausgleich in der Retentionsraumbi-
lanz zu erreichen und dementsprechend dem Rhein im 
H
ochwasserfall mehr Raum zur Ausbreitung zur Verfü-
gung zu stellen, wurde im Rahmen der Erstellung des 
In
tegrierten Plans ein Retentionsraumkonzept entwickelt. 
Dabei werden große Hafenflächen von bestehenden 
Nutzungen freigestellt und nicht bebaut und als wertvolle 
Grün- und Freiflächen so moduliert und gestaltet, dass sie 
im Hochwasserfall zusätzliche Überschwemmungsräume 
bereitstellen. Stadtplätze, Promenaden und terrassier-
te Freiräume dienen als Retentionsflächen und werden 
be
i Hochwasser nach und nach geflutet. Gebäude und 
Straßenraum auf 47,20 m ü. NN bleiben hochwasserfrei. 
Ab einem hundertjährlichen Hochwasser müssen die 
Tiefgaragen 
– mit Ausnahme der Tiefgaragen auf dem 
Mühlengelände – in den Gebäudesockeln über Überläu-
fe kontrolliert geflutet werden. Die bereits bestehende 
H
ochwasserschutzwand entlang der Siegburger Straße ist 
soweit möglich zu erhalten und muss in die neue Frei-
raum- und Straßenplanung integriert werden.
A
uf die Entwicklungspotenziale des Hafenareals hat die 
Lärmsituation einen wesentlichen Einfluss. Nach der 
geplanten Verlagerung der vorhandenen Betriebe mit 
BImSchG-Genehmigung entfallen künftig Immissionen 
durch Gewerbelärm im Gebiet. Es verbleiben Lärmimmis-
sionen durch den Verkehr des Güterbahnbetriebs über die 
Südb
rücke sowie durch Pkw-Verkehr über die Siegburger 
Straße und von der gegenüberliegenden Rheinseite. Diese 
Lärmbelastungen stehen der Konversion des Hafenareals 
zu einem gemischten Quartier mit Wohnen und Arbeiten 
grundsätzlich jedoch nicht entgegen.

Seite   11
So kann zum einen durch eine entsprechende Staffelung 
der Nutzungen nach ihrer Lärmempfindlichkeit, durch eine 
gezielte abschirmende Bebauungsstruktur sowie durch 
andere Maßnahmen des passiven Lärmschutzes die Lärm-
situation in Kombination mit Grundrissgestaltung und 
e
ntsprechenden Lüftungskonzepten im künftigen Quar-
tier erheblich verbessert werden. Auch der Schiffsverkehr 
a
uf dem Rhein und die Anlegestelle für Passagierschiffe 
nördlich des Plangebiets werden als unkritisch für die im 
Integrierten Plan vorgesehene Wohnnutzung eingestuft.
Von Relevanz für die Betrachtung der Situation der beiden 
Mühlenareale wird also insbesondere der Verkehrslärm an 
der Siegburger Straße sein.
Die Windverhältnisse im Deutzer Hafen wurden mittels 
einer Strömungssimulation des gesamten Gebietes für 
die maßgebliche Hauptwindrichtung (Süd-Ost) vor Ort 
bewertet. Für das Mühlenareal ergaben die Untersu-
chungsergebnisse keine besonderen Einschränkungen der 
A
ufenthaltsqualitäten. Deutlich wurden allerdings die er-
heblichen Unterschiede zwischen dem Blockinnenbereich 
un
d der Promenadensituation am Hafenbecken.
Planungsrecht
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 
Sitzung am 15.12.2017 die 25. Änderung des geltenden 
Regionalplans der Region Köln beschlossen. Danach wird 
der bestehende Gewerbe- und Industriebereich (GIB) des 
Hafenareals in einen allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) 
umgewidmet. Auf dieser Grundlage wird die Bauleitpla-
nung zur städtebaulichen Neuordnung und Umnutzung 
de
s Hafenareals aufgestellt.
Das Gebiet des Deutzer Hafens wird im Rahmen einer 
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165 
ff. BauGB durch eine umfassende Neuordnung zu einem 
gemischt genutzten, urbanen Gebiet für Wohnen und 
Arbeiten entwickelt werden. Die entsprechende Satzung 
zur Festsetzung des städtebaulichen Entwicklungsbe-
reichs „Deutzer Hafen“ wurde vom Rat der Stadt Köln am 
03.05.2018 be
schlossen.
Unter diesem Link sind die Unterlagen zur förmlichen 
Festsetzung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs 
„Deutzer Hafen“ hinterlegt:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__
kvonr=73461&search=1
Den Beschluss zur Einleitung der Änderung des Flächen-
nutzungsplanes mit dem Arbeitstitel „Deutzer Hafen in 
Köln
-Deutz“ hat der Stadtentwicklungsausschuss am 
20.09.2018 gefasst. Unter gleichem Titel wurde am 
15.11.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplan be-
schlossen. Das Mühlengelände fällt in den Geltungsbereich 
be
ider Bauleitpläne. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung 
im Rahmen der Bauleitplanung soll Anfang April 2019 
erfolgen.
Um die angestrebte hohe Qualität der Projektentwicklung 
sicher zu stellen, sind weitere Qualifizierungsverfahren für 
Freiraum und Hochbau vorgesehen.

1. Neubau 1910
2. Zustand 1926 4. Zustand 1965 6. Zustand 2007
3. Zustand 1947 5. Zustand 1980
1965196319511911 1941 194019261910
Auermühle
Ellmühle
1947 1977 1980 20071967
Abb. 05: Bauliche Entwicklung, ASTOC
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   12
1.2 Die Mühlen gestern und heute 
Historische Entwicklung
Der Gebäudekomplex des heutigen Mühlengeländes 
entwickelte sich aus ursprünglich zwei getrennt liegen-
den Getreidemühlen, der Auermühle und der Mühle 
Leysieffer & Lietzmann, später Ellmühle genannt. Beide 
wurden in der Anfangszeit des Deutzer Hafens um 1910 
errichtet, fortschreitend erweitert, nach Teilzerstörun-
gen im Zweiten Weltkrieg wiederaufgebaut und wuch-
sen baulich schließlich zu der heutigen langgestreckten 
Gesamtanlage am Hafenbecken zusammen.
In einigen Bereichen ist Bausubstanz aus der Entste-
hungszeit beider Mühlen (1910/11 bis 1920er Jahre) 
erhalten. Dies sind z. B. Schornstein, Räume mit Gussei-
senstützen oder Treppenhäuser. Infolge von unter-
schiedlich starken Kriegsbeschädigungen erfolgte in den 
Jahren ab 1946 der zügige Wiederaufbau und Ausbau 
zu Großmühlenbetrieben. In den folgenden Nachkriegs-
jahren entstand bis 1967 der größte Teil des heutigen 
Erscheinungsbildes des Mühlengeländes.

Abb. 07: Rheinansicht, ASTOC
Schornstein
100,12 m ü.NN
91,57 m ü.NN
104,34 m ü.NN
101,82 m ü.NN
92,01 m ü.NN
88,60 m ü.NN
86,41 m ü.NN 86,45 m ü.NN
93,84 m ü.NN
80,84 m ü.NN
74,92 m ü.NN
82,57 m ü.NN
76,70 m ü.NN
106,86 m ü.NN
102,46 m ü.NN
Seite   13
Architektur und Nutzung heute
Derzeit werden große Teile der Bestandsgebäude noch 
durch die Kampffmeyer Mühlen GmbH für den Betrieb 
einer Großmühle genutzt. Der Betrieb wird spätestens 
bis Ende 2020 an einen neuen Standort verlagert. Einige 
der Gebäude, insbesondere der Auermühle, wurden 
bereits vor Jahren außer Betrieb genommen und sind 
seitdem in weiten Teilen nicht mehr instandgehalten 
worden.
Die auf den ersten Blick monolithisch wirkende Bebau-
ungsstruktur gliedert sich bei genauerer Betrachtung 
in verschiedene Gebäude, die durch zahlreiche Erwei-
terungen und Verbindungen aufgrund der historischen 
Entwicklung zu einem heterogenen Ganzen geworden 
sind. 
Die Struktur dieser Bestandsgebäude ist geprägt durch 
die jahrzehntelange industrielle Nutzung und die auf-
grund veränderter Produktionsprozesse erforderlichen 
stetigen Um- und Anbaumaßnahmen der beiden Groß-
mühlenbetriebe.
Bei dem überwiegenden Teil der Gebäude handelt es 
sich nach den Definitionen der Landesbauordnung NRW 
(BauO NRW) um Hochhäuser. Neben den Produktions-
gebäuden finden sich vor allem Silogebäude unter-
schiedlichster Höhe und Größe. Erstere verfügen über in-
dustrietypische Gebäudetiefen und Stützraster mit einer 
Vielzahl vertikaler Öffnungen und Lufträumen, wobei die 
lichten Raumhöhen geschossweise variieren.
Eine weiß verputzte Fassade mit im Achsraster angeord-
neten flächenbündigen Fensteröffnungen kennzeichnen 
die Gebäude der ehemaligen Auermühle, während die 
Fassaden der Ellmühle ihre ursprüngliche rote Steinsich-
tigkeit behalten haben. 
Abb. 06: Lageplan Mühlengelände, moderne stadt

Abb. 08: Isometrische Darstellung des Siloanteils, ASTOC
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   14
Dennoch ist die ursprüngliche Struktur der historischen 
Gebäude aus den 1910/1920er Jahren durch ständige 
bauliche Überformung, insbesondere nach den Kriegs-
zerstörungen, nicht mehr ohne weiteres ablesbar. In 
jüngerer Zeit wurden Neu- wie Altbauten der Ellmühle 
straßenseitig mit einer vorgehängten Trapezblechfas-
sade bekleidet. Durch deren Rückbau ließe sich die ur-
sprünglich vorhandene Klinkerfassade wieder freilegen.
Silobauten
Während das Mühlenensemble auf der Hafenseite durch 
eine flächig durchlaufende Fassadenfront abgeschlossen 
wird, dominieren auf der Landseite, entlang der Siegbur-
ger Straße, die hochaufragenden Silobauten die Sil-
houette des Areals. Die Silogebäude sind einheitlich hell 
verputzt und werden teilweise durch Lisenen plastisch 
gegliedert.
SEITE 04 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN
Hochsilo
Ellsilo
Sukasilo
Getreidereinigung
Mehlsilo
Mehlverladesilo
Getreidesilo
Bunkersilo
Mehlsilo I
Kleiesilo
Mehlsilo II
Ellmühle
Auermühle
Bestandsgebäude 395.200 m3 BRI 
d
avon Silos
  ca
. 141.200 m3 BRI
Siloanteil BRI
  ca
. 36 %

Abb. 09: Denkmalschutz - Städtebauliches Erscheinungsbild und original erhaltene Gebäudesubstanz, moderne stadt
städtebauliches Erscheinungsbild
original erhaltene Gebäudesubstanz
Seite   15
1.3 Die Mühlen morgen  
Entwicklungsauftrag 
Der Grundsatzbeschluss des Rats vom 23.06.2015 sieht 
für den gesamten Deutzer Hafen als Zielvorgabe vor, das 
neue Quartier als urbanes Mischgebiet zu entwickeln. 
Gleichzeitig ist die Schaffung von dringend benötigtem 
Wohn- und Arbeitsraum ein wesentlicher Grund für die 
von der Stadt Köln beschlossene Durchführung einer 
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 
BauGB. In Anwendung des kooperativen Baulandmodells 
soll außerdem auf dem Gesamtgebiet des Deutzer Ha-
fens ein Anteil von 30 % der entstehenden Wohnungen 
für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgese-
hen werden. 
Auch soziale oder öffentliche Institutionen und kulturelle 
Nutzungen sollen einen hohen Stellenwert im neuen Deut-
zer Hafen erhalten. Sie sind in Bezug auf das Mühlengelände 
q
uantitativ nicht mit konkreten Flächenansätzen festgelegt, 
sind aber dem Grundgedanken einer vitalen Mischung 
folgend auch in den Mühlen vorstellbar und gewünscht.
Generell wird im Deutzer Hafen ein vielfältiges Spektrum 
unterschiedlicher Wohnungsangebote und gewerblicher  
 
 
 
Flächen angestrebt. Es soll im Deutzer Hafen ein eher 
kleinteiliges Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten 
generiert werden, wobei speziell für das Mühlengelände 
geprüft werden muss, ob die vorhandenen Strukturen 
der Bestandsgebäude dies erlauben. Grundsätzlich spielt 
die Belebung der Erdgeschosszonen eine wichtige Rolle. 
Denkmalschutz: 
Für den weiteren Entwicklungsprozess ist die Klärung der 
denkmalpflegerischen Belange auf dem Mühlenareal ein 
bedeutender Baustein. Gemäß Gutachten des Stadtkon-
servators aus Dezember 2017 konzentriert sich das Inter-
esse des Denkmalschutzes an der Erhaltung der Mühlen
-
ge
bäude als nahezu voll umfänglicher Gesamtanlage auf 
zwei wesentliche Komponenten: 
•
 Er
halt bestimmter Teile in ihrer in historischer Subs-
tanz überlieferten Materialität
•
 B
ewahrung des städtebaulichen Erscheinungsbildes 
in seiner prägenden Wirkung auf das Stadtbild
Besonderer Wert wird auf den Erhalt der charakteristi-
schen hafenseitigen Gebäudefronten mit ihrer flächigen 
Gesamtwirkung und einiger markanter Baukörper mit

Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   16
16
Fernwirkung gelegt. Für die atmosphärische Fernwirkung 
des rheinseitigen und straßenseitigen Mühlenensembles 
sind  von besonderer Bedeutung: der nördliche Kopfbau 
der Auermühle mit dem Aurora-Logo auf den beiden 
geschlossenen Frontbereichen, das verglaste, umlaufende 
Dachgeschoss mit seiner bekrönenden Wirkung, die bis 
zur Straße als vorgeschobene Riegel ausgedehnten Silo-
bauten mit ihren geschlossenen Außenseiten sowie der 
hohe Betonröhrensilo am südlichen Ende des Komplexes.
Darüber hinaus befinden sich im Deutzer Hafen nach 
Einschätzung des LVR Amt für Denkmalpflege im Rhein-
land und des Stadtkonservators weitere denkmalwerte 
Objekte, die die industrielle Nutzung und die Geschichte 
des Deutzer Hafens dokumentieren. Diese sind das Ha-
fenbecken mit seiner in Basalt verblendeten geböschten 
Kaimauer und die unterschiedlichen Krananlagen.
Städtebau und Freiraum
Der Integrierte Plan enthält klare städtebauliche Regeln 
für das gesamte Gebiet, die einerseits stets den Zusam-
menhang erkennbar werden lassen, andererseits noch 
hinreichend viel Spielraum für maßgeschneiderte Lösun-
gen gewähren. Innerhalb des städtebaulichen Rahmens 
ist den Mühlen im Norden besondere Beachtung zu 
schenken, weil diese sehr anspruchsvollen Rahmenbedin-
gungen unterliegen und deren Entwicklung rahmenset-
zend für die übrigen Baufelder ist. 
Mit den geplanten Wohn- und Bürofunktionen, die es im 
Deutzer Hafen bisher nicht gibt, kommen neue Gebäud-
etypen an den Ort. Diese sollen mit dem Ort in Einklang 
gebracht werden, so dass hochwertige, wohldimensio-
nierte Stadträume entstehen. Städtebauliches Leitmotiv 
ist die Blockrandbebauung, die sich als flexibler Rahmen 
für gemischte städtische Quartiere vielerorts bewährt 
hat. Die neuen Baufelder folgen dem rechtwinklig auf 
das Hafenbecken ausgerichteten Gebäuderaster der 
Bestandsbebauung und schreiben mit dieser Struktur die 
Geschichte des Hafens fort. Dies erleichtert es, Spuren des 
Hafens temporär oder als festen Bestandteil des zukünf-
tigen Viertels zu bewahren und als identitätsstiftende 
Elemente in das neue Quartier einzubringen.
Die im Integrierten Plan vorgesehene bauliche Trennung 
der Ell- und Auermühle durch einen neuen Platz schafft 
eine Verknüpfung von Siegburger Straße und Hafenprome-
nade und macht die historische Eigenständigkeit der bei-
den Großmühlen wieder ablesbar. Dadurch wird auch die 
no
twendige Besonnung der Südfassaden für die angestreb-
te Umnutzung erreicht. Durch die Trennung entstehen 
zw
ei Baufelder in der Größenordnung der restlichen Bau-
felder des Deutzer Hafens. Das nördlichste Baufeld BF01a 
un
d die Auermühle BF 01b sollten zusammen mit dem 
nördlichen Auftakt des Viertels am Platz 1 gedacht werden. 
Im Quartiersbuch zum Integrierten Plan wird weiterhin 
das Errichten einer neuen Bebauung entlang der Siegbur-
ger Straße empfohlen - eventuell unter Einbeziehung der 
Si
lobauten. So wird der Straßenraum neu definiert und 
die jetzige „Verladehof-Atmosphäre“ aufgelöst. Ein Erhalt 
des bestehenden Erdgeschoss-Niveaus mit „Laderampen“ 
in Richtung Hafen wird angestrebt. Grundsätzlich sind im 
Sinne des „Deutzer Blocks“ die beiden Mühlenbaufelder 
städtebaulich weiterzuentwickeln. 
Das freiraumplanerische Konzept für den Integrierten Plan 
sieht eine differenzierte Freiraumentwicklung vor. Für die 
Baufelder der Mühlen sind die Promenade am Deutzer 
Hafen einerseits und die Siegburger Straße andererseits 
wichtige Gegenpole des öffentlichen Raums (Fußgän-
ger-Flaniermeile vs. Hauptverkehrsstraße), die durch die 
geplanten Platzsituationen miteinander vernetzt werden 
sollen. Diesen Plätzen kommt zudem die Aufgabe zu, 
zwischen den unterschiedlichen Höhenniveaus beider 
Seiten zu vermitteln und die städtebauliche Körnigkeit 
kleinteiliger und engmaschiger zu gestalten. Dies ist für 
die Nutzung der Erdgeschosslagen der zu betrachtenden 
Baufelder sowohl im Bestand als auch im Neubau von 
besonderer Bedeutung, weil mit publikumsbezogenen 
Nutzungen wesentliche belebende Impulse für den öf-
fentlichen Raum gesetzt werden sollen.
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung

Seite   17
17
1.4 Die Machbarkeitsuntersuchung - Verfahren 
Beteiligte 
Die Machbarkeitsuntersuchung wurde von der Stadt Köln 
in Zusammenarbeit mit der modernen stadt durchge-
führt. Folgende Planer waren mit der Durchführung der 
Machbarkeitsstudien betraut:
•
 A
STOC Architects & Planners GmbH, Köln
•
 An
derhalten Architekten GmbH, Berlin
Das Grundstück und die Aufbauten der „Auermüh-
le“ (Baufeld 01b inklusive des nördlich angrenzenden 
Baufelds 01a) wurde durch ASTOC und die „Ellmühle“ 
(Baufeld 02) durch Anderhalten Architekten untersucht.
Die Arbeit der Gutachterbüros wurde fortlaufend in Work-
shops mit einem Begleitgremium diskutiert.
Mitglieder des Begleitgremiums:
•
 Pr
of. Jürgen Bruns-Berentelg, Vorsitzender der 
Geschäftsführung der HafenCity Hamburg GmbH, 
Hamburg
• M arkus Greitemann, Beigeordneter für Stadtentwick-
lung, Planen und Bauen der Stadt Köln (seit Juni 2018)
• Anne L uise Müller, Amtsleiterin des Stadtplanungs-
amtes der Stadt Köln 
•
 V
ertretung: Frau Lena Zlonicky, stellvertretende 
Amtsleiterin
•
 Mi
chael Hauser, Michael Hauser GmbH, Zürich
•
 Jür
gen Minkus, Vorsitzender Gestaltungsbeirat der 
Stadt Köln
•
 Pr
of. Jörg Aldinger, Aldinger Architekten, Stuttgart
•
 Pr
of. Hilde Léon, léonwohlhage Gesellschaft von 
Architekten mbH, Berlin
•
 An
dreas Röhrig, Geschäftsführer moderne stadt 
Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der 
Gemeindeentwicklung mbH
•
 Th
omas Scheitza, Geschäftsführer moderne stadt 
Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der 
Gemeindeentwicklung mbH
•
 Dr
. Thomas Werner, Stadtkonservator der Stadt Köln
Zudem erfolgte nach Erfordernis die Konsultation von 
Fachgutachtern/Fachplanern:
•
 H
orz & Ladewig Ingenieurgesellschaft mbH, Köln, 
Tragwerksplanung
•
 TRAN
SSOLAR Energietechnik GmbH, Stuttgart, Licht- 
und Windsimulation
 
P
lanungsaufgabe
Mit der Machbarkeitsstudie war das Ziel verknüpft, die 
städtebauliche Konfiguration aus dem Integrierten Plan 
im Abgleich mit den Chancen und Grenzen der histori-
schen Bebauung weiterzuentwickeln. Dabei sollte der 
Blick auch auf die ergänzenden Neubauten bzw. auf ihre 
Wechselwirkungen mit der Entwicklung der historischen 
Mühlengebäude gerichtet werden. 
Abb. 10: Ablaufschema Machbarkeitsuntersuchung, büro luchterhandt
Kooperative
Machbarkeitsuntersuchung 
• Strukturanalyse des Bestands
•
 Leitlinie Denkmalschutz
•
 Städtebaulicher Rahmen
•
 Erschließung
Stadtkonservator
Begleitgremium
Abschlussbericht mit 
Handlungsempfehlungen
Einbindung Integrierter Plan
Abschlusspräsentation & Leitlinien
Vergabeverfahren
Auermühle Ellmühle
03.2018
04.2018
03.2019
11.2018

Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   18
18
Es sollten fundierte Erkenntnisse über die Umnutzungs-
möglichkeiten und Potenziale des Gebäudeensembles 
und des Mühlenareals gewonnen werden, um belastbare 
Grundlagen für eine Entwicklung durch Investoren bereit-
stellen zu können. 
Zudem war ein weiteres Ziel des kooperativen Erarbei-
tungsprozesses, diese Grundlagen im Dialog mit allen be-
troffenen Akteuren zu erarbeiten und ein Einvernehmen 
über die Möglichkeiten und Grenzen notwendiger Eingrif-
fe in die Gebäudesubstanz sowie den Erhalt bestehender 
Gebäudeteile zu erzielen. 
Insgesamt sollte aus beiden Teilgutachten für die Mühlen 
ein abgestimmtes Rahmenkonzept für den Mühlenkom-
plex mit Empfehlungen bzw. Aussagen 
•
 z
u möglichen Nutzungskonzeptionen im Bestand 
und im Neubau
•
 z
um Denkmalschutz (städtebaulich und hochbaulich)
•
 z
ur Erschließung und ruhendem Verkehr
•
 z
ur Konkretisierung des städtebaulichen Rahmens 
der Baufelder 01a, 01b und 02
•
 z
ur Wirtschaftlichkeit 
•
 z
ur planungs- und baurechtlichen Genehmigungsfä-
higkeit 
erarbeitet werden. 
Weiterhin sollte überprüft werden, ob die bisherige Ziel-
setzung eines 70 % -Flächenanteils für das Wohnen (davon 
30 % geförderter Wohnungsbau) erreicht werden kann. 
Innerhalb des Gebäudekomplexes des Bestandes waren 
darüber hinaus Gebäudebereiche zu identifizieren, die 
in besonderer Weise für öffentliche, kulturelle oder auch 
soziale Nutzungen geeignet sind. 
Aufbauend auf den Erkenntnissen über die Gebäude
-
s
truktur der Mühlen waren die Dimensionierung und Lage 
der Neubaukörper, Lage von Hochpunkten, aber auch die 
Planung von Aufstockungen im Bestand zu überprüfen. Es 
sollte geklärt werden, wie sich das Gesicht des Mühlenare-
als zur Siegburger Straße hin zukünftig darstellen soll. 
Hierzu sollten Konzepte entwickelt werden, die die heuti-
ge Rückseitenwirkung aufheben und zu einer deutlichen 
Adressbildung hin zur Siegburger Straße beitragen. Wei-
terhin sollten Nutzungsvorschläge unterbreitet werden, 
die den Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Nutzungs-
mischung im Deutzer Hafen berücksichtigen. Und schließ-
lich war zu prüfen, inwiefern die vorgeschlagene Dichte 
angemessen ist und die Neubauten, respektive die darin 
zu verortenden Nutzungen, hinreichend mit Tageslicht 
versorgt werden können.
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung

Abb. 11: Workshops und Zwischentermine der Machbarkeitsuntersuchung, ASTOC
Seite   19
19
Die Untersuchung des Baufeldes 01a sollte hauptsächlich 
die städtebaulichen Wechselwirkungen zum benach-
barten Baufeld 01b zum Gegenstand haben und soweit 
möglich als eigenständiges Baufeld planerisch weiterent-
wickelt werden. 
Um die Bearbeitungsrahmen der Machbarkeitsstudie nicht 
zu überfrachten waren in der Machbarkeitsuntersuchung 
zunächst die Aspekte der Boden-/Gründungsverhältnisse, 
des Umwelt- und Artenschutzes, der haustechnischen 
Erschließung, der Lichtplanung, möglicher Altlasten sowie 
die Wassernutzung des Hafenbeckens außer Betracht zu 
lassen. Hier hat zu einem späteren Zeitpunkt eine ver-
tiefte planerische Auseinandersetzung mit dem Bestand 
z
u erfolgen, in der noch weitere technische Rahmenbe-
dingungen zu prüfen sind und eine vertiefte Analyse des 
ba
ulichen Zustands der Gebäude zu erfolgen hat.
Ablauf und Prozess
Die Machbarkeitsstudie war als kooperativer Prozess in 
enger Abstimmung zwischen dem Stadtkonservator, 
dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln und der moder-
nen stadt angelegt und gliederte sich in zwei Teilstudien: 
der „Auermühle“ (Baufeld 01b) mit dem angrenzenden 
nördlichen Baufeld 01a und der „Ellmühle“ (Baufeld 02). 
Die beiden beteiligten Gutachterbüros waren Partner 
dieses Dialogs und haben dabei nicht in Konkurrenz um 
die besten Lösungen gearbeitet, sondern wechselseitig 
Erkenntnisse des anderen Gutachters in die eigene Arbeit 
einfließen lassen. 
In einer ersten Prozessphase haben sich die Gutachter 
gebäudeweise der Bestandsanalyse und der Erörterung 
von Umnutzungsmöglichkeiten und –grenzen gewidmet. 
Darauf aufbauend wurde in der zweiten Jahreshälfte 2018 
verstärkt der Blick auf die städtebaulichen Implikationen 
und damit auf die Neubauten und ihr Verhältnis zum Alt-
bestand und ihr städtebauliches Umfeld gerichtet.
SEITE 03 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN
AUFTAKTVERANSTALTUNG
KW 20 / 15.05.2018
WORKSHOP 1
KW 26 / 20.06.2018
WOKSHOP 2
KW 35 / 30.08.2018
ABSCHLUSSPRÄSENTATION
KW 39 / 27.09.2018
KW 47 / 20.11.2018
ZWISCHENTERMIN 1
KW 23 / 06.06.2018
ZWISCHENTERMIN 2
KW 28 / 11.07.2018
ZWISCHENTERMIN 3
KW 37 / 12.09.2018
VA-RIANTENBILDUNG
NÄCHSTE
VERFAHRENSSCHRITTE

SEITE 112 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN
VARIANTE 2
ÜBERSICHT
7.2.3
PERSPEKTIVE
ERGEBNISSE
DER GUTACHTEN
2

Abb. 12: Modellfoto Einsatzmodell mit Vorzugsvarianten, moderne stadt
21
Die beiden mit der Machbarkeitsunter-
suchung beauftragten Architekturbüros 
ASTOC Architects and Planners, Köln 
und Anderhalten Architekten aus Berlin 
haben zum Abschluss des Prozesses um-
fangreiche Dokumentationen vorgelegt.
In ihren Berichten setzen sie sich mit 
dem Gebäudebestand in unterschied-
lichen Maßstäben auseinander, charak-
terisieren die Bauten, erörtern Möglich-
keiten und Grenzen einer Umnutzung 
und sprechen Empfehlungen für den 
Umgang mit der historischen Bausub-
stanz aus. Ebenso treffen sie Aussagen 
zur Qualifizierung der ergänzenden Neu-
bauten auf jedem Baufeld. Die wesentli-
chen Ergebnisse beider Gutachten sind 
nachfolgend zusammengefasst.
Seite   21
SEITE 112 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN
VARIANTE 2
ÜBERSICHT
7.2.3
PERSPEKTIVE
ERGEBNISSE
DER GUTACHTEN

Abb. 13: Auszug exemplarischer Gebäudesteckbrief (Mehlsilo II -A9), ASTOC
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   22
2.1 Analyse der Bestandsgebäude  
Die Ergebnisse der Analyse der Bestandsgebäude wurde 
von den Gutachtern in Form von Gebäudesteckbriefen 
festgehalten. Maßgabe war die Überprüfung hinsichtlich 
einer möglichen Büro-, einer Wohn- oder Hotelnutzung. 
Sondernutzungen oder kulturelle Nutzungen wurden 
aufgrund des unbestimmten Anforderungsprofils nicht 
vertieft untersucht. Es wurden jedoch Flächen in den 
Bestandsgebäuden identifiziert, die potenziell für eine 
besondere Nutzung geeignet sind.
In den Gebäudesteckbriefen erfolgt eine kurze Beschrei-
bung der jeweiligen Gebäudestruktur. Anhand eines 
Katalogs maßgeblicher Kriterien werden die Vorausset-
zungen für eine Umnutzung bewertet. Abgeleitet aus der 
Analyse werden zudem erforderliche Maßnahmen für die 
angestrebten Nutzungsformen eingeschätzt.
Im Ergebnis steht je Gebäude ein Fazit, in dem nach Abwä-
gung denkmalpflegerischer Empfehlungen, Abschätzung 
des baulichen Aufwands und der spezifischen Anforde-
rungen der Nutzungsarten eine Nutzung favorisiert wird. 
Die Gebäudesteckbriefe sollen in nachfolgenden Vergabe-
verfahren möglichen Inverstoren als Bewertungshilfe zur 
Verfügung gestellt werden.
SEITE 12 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN
A) Gebäudebeschreibung
1. Aufbau Gebäudestruktur:  
 
Das Mehlsilo II wurde 1962 mit 12 oberirdischen Geschossen und einer eingeschossigen Vollunter-
kellerung errichtet. In das Fabrikationsgebäude mit den äußeren Grundriss-Abmessungen 18,50 x 
31,00 m und einer Höhe von rd. 49,50 m (inkl. Keller und Bodenplatte) sind mehrgeschossige Si-
loanlagen für Mehl und Grieß sowie ein Verladesilo integriert. An das Gebäude grenzen nördlich eine 
Lagerhalle und südlich das Gebäude A8 (Mehlsilo I) aus dem Jahre 1951 an. 
2. Herausforderungen: 
 
a) Fassade: Die Fassade ist im Bereich der Silozellen durch ihren geschlossenen Charakter und den 
„Aurora“-Stern geprägt. Für die Belichtung der Innenräume ist es erforderlich, neue Öffnungen her-
zustellen, während die flächige Erscheinung der Fassade beizubehalten ist.  
 
b) Silozellen: In dem Gebäude wurden 2 große Siloanlagen eingebaut, ein Verladesilo mit 10 Silozel-
len zwischen den Achsen 1 und 2 sowie ein Mehlsilo mit 18 Silozellen zwischen den Achsen 7 und 
10. Die Wände der Silozellen sind aus bewehrtem Mauerwerk erstellt und werden über wandartige 
Träger aus Stahlbeton im 5. OG abgefangen. Für eine Umnutzung ist ein Rückbau der Silozellen 
erforderlich. 
 
c) Erschließung: Ein eigenes Treppenhaus ist nicht vorhanden. Zur Erschließung der Geschosse über 
Treppen dient zur Zeit das Treppenhaus im angrenzenden Gebäude A8. Lediglich das Kellergeschoss 
ist über eine innenliegende Treppe zugänglich.
1. A) Gebäudebeschreibung
2. B) Bewertungsmatrix nach Nutzungsarten
3. C) Konsequenzen für die Planung
4. D) Gesamtergebnis / Empfehlung zur Nutzungsart
Aufzug
Aufzug
Silozellen
Silozellen
UG
BO 1
BO 2
BO 3
BO 4
BO 5
BO 6
BO 7
BO 8
BO 9
BO 10
BO 11
BO 12
+49.58
+53.41
+57.15
+61.21
+65.11
+69.11
+72.79
+76.73
+80.79
+84.31
+87.47
+49.87
+53.62
+57.43
+61.47
+65.41
+69.22
+72.99
+76.94
+81.02
+84.47
+87.69
OK EG = 45,95 ü NHN2016
+22,00 m
Hochhausrichtlinie
A8 Mehlsilo I
Vordach
Vordach
Aufzug
Aufzug
Silozellen
Silozellen
UG
BO 1
BO 2
BO 3
BO 4
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BO 6
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BO 9
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+49.58
+53.41
+57.15
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+65.11
+69.11
+72.79
+76.73
+80.79
+84.31
+87.47
+49.87
+53.62
+57.43
+61.47
+65.41
+69.22
+72.99
+76.94
+81.02
+84.47
+87.69
OK EG = 45,95 ü NHN2016
+22,00 m
Hochhausrichtlinie
A8 Mehlsilo I
Vordach
Vordach
 1. Gebäudekontur
 2. Vordach Hafen / Vordach Hof
Grundriss Regelgeschoss / Denkmalrelevanz
3. Gebäudeanalyse
Gebäudesteckbrief Mehlsilo II (A9)
© CEphoto, Uwe Aranas

Abb. 14: Exemplarischer Treppenhaussteckbrief für Getreidereinigung (E4), Anderhalten Architekten
Seite   23
2.2 Vertiefte Analyse der denkmalwürdigen 
        Treppenhäuser 
Die Treppenhaussteckbriefe beschreiben Lage und 
Zustand der im Gutachten des Stadtkonservators als 
denkmalwürdig gekennzeichneten Treppenhauskerne. 
Anhand von bauordnungsrechtlichen Kriterien erfolgt 
eine Bewertung hinsichtlich der Nutzbarmachung als 
Erschließung für zukünftige Nutzungen.
Überprüft wurde insbesondere, ob eine Ertüchtigung als 
Fluchttreppenhaus möglich erscheint. Hierbei waren auch 
die besonderen Anforderungen an Fluchttreppen in Hoch-
häusern maßgeblich. Zudem wurde abgeglichen, ob bei 
de
n Silogebäuden eine Anbindung der neu herzustellen-
den Geschossdecken an die bestehenden Treppenpodeste 
mögli
ch ist.
Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass sich 
aufgrund der bauordnungsrechtlichen Anforderungen 
die bestehenden Treppenhäuser im Rahmen einer Um-
nutzung kaum in das Rettungswegesystem integrieren 
lassen. Sofern diese Treppenhäuser aus denkmalpflegeri-
schen Gründen erhalten werden müssen, wird dies kon-
zeptabhängig zu erheblichen Einschränkungen bei den 
Möglichkeiten der Grundrissgestaltung und zu verminder-
ter Flächeneffizienz führen.
Einige Bestandstreppenhäuser wie z. B. das historische 
Treppenhaus im Mühlengebäude (A 6) der Auermühle 
können ohne Einbindung in das Rettungswegesystem 
als zusätzliche interne Verbindungstreppe zwischen den 
Nutzungseinheiten dienen.
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303 .7355
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Treppenhaussteckbrief Getreidereinigung (E4) - Teil A
3 - Gebäudeanalyse
Treppenhaussteckbrief Getreidereinigung (E4) - Teil A
 Bedingung erfüllt             Bedingung nicht erfüllt           -  keine Anforderung
Ergebnis
Auch das Gebäude „Getreidereinigung E4“ wird in seiner spätere Nutzung als Hochhaus einzustufen sein (OKFF des höchsten Aufenthalts-
raums > 22m ü. Gelände), sodass die nutzbare Laufwegbreite mindesten 1,20m betragen muss. Das Treppenhaus „A“ erfüllt diese Anfor-
derung nicht und lässt sich diesbezüglich nicht ertüchtigen. Auch als 2. Rettungsweg würde sich das Treppenhaus vermutlich nicht nutzen 
lassen, wobei das neu zu integrierende Treppenhaus mit Vorraum und Feuerwehraufzug die Funktion des 2. Rettungswegs ohnehin mit-
übernehmen könnte.
Bzgl. des Brandschutzes gilt F90 Anforderung für tragende T eile notwendiger Treppen (LBauO NRW) - bei diesem Treppenhaus müssten 
die z.T. offen liegenden Stahlträger zusätzlich geschützt werden. Aufgrund der z.T. geringen Betonüberdeckungen, ist außerdem von Beton-
sanierungsmaßnahmen auszugehen. 
Der Treppenraum kann nicht in das Rettungswegekonzept integriert werden. Es kommt hinzu, dass die Lage des Treppenraums zu Ein-
schränkungen bei de neuen Erschließung führen könnte. In der Vorzugsvariante wurde die nicht belichtete Fläche im Übergang zwischen 
Getreidereinigung uns Ellsilo für den neun Erschließungskern vorgesehen. Für einen optimalen hofseitigen Zugang müsste demnach das 
Bestandstreppenhaus entfernt werden. Es sollte daher überprüft werden, ob auf eine Unterschutzstellung verzichtet werden kann.
Bedingung
(zur Ertüchtigung des Treppenhauses als Fluchttreppenhaus müssen alle Bedingungen erfüllt sein)
Ist-Zustand
Ertüchtigung 
möglich
Die nutzbare Breite der Treppen und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss mindestens 
1m betragen (LBauO NRW) 
 -
Die lichte Breite eines jeden T eils von Rettungswegen muss bei Hochhäusern mindestens 1,20m betragen. (SBauVO)  
Treppen im Verlauf von ersten Fluchtwegen müssen, Treppen im Verlauf von zweiten Fluchtwegen sollten über gerade Läufe 
verfügen (ASR A2.3)
 -
Fluchtwege dürfen keine Ausgleichsstufen enthalten. Geringe Höhenunterschiede sind durch Schrägrampen mit einer maxi-
malen Neigung von 6 % auszugleichen (ASR A2.3).
 -
Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert sein. Die Höhe der 
Geländer muss lotrecht über der Stufenvorderkante mindestens 100 cm betragen. Bei möglichen Absturzhöhen von mehr als 
12 m muss die Geländerhöhe mindestens 110 cm betragen. (DIN 18065)
 
Geländer müssen so ausgeführt sein, dass Personen nicht hindurchstürzen können. Die Öffnungen zwischen den Füllstäben 
sollten maximal 18 cm betragen. Geländer in Gebäuden, in denen mit häufiger Anwesenheit von Kindern gerechnet werden 
muss, dürfen nur Öffnungen aufweisen, die nicht breiter als 12 cm sind. (DIN 18065)
 
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Treppenhaussteckbrief Getreidereinigung (E4) - Teil A
3 - Gebäudeanalyse
Treppenhaussteckbrief Getreidereinigung (E4) - Teil A
 Bedingung erfüllt             Bedingung nicht erfüllt           -  keine Anforderung
Ergebnis
Auch das Gebäude „Getreidereinigung E4“ wird in seiner spätere Nutzung als Hochhaus einzustufen sein (OKFF des höchsten Aufenthalts-
raums > 22m ü. Gelände), sodass die nutzbare Laufwegbreite mindesten 1,20m betragen muss. Das Treppenhaus „A“ erfüllt diese Anfor-
derung nicht und lässt sich diesbezüglich nicht ertüchtigen. Auch als 2. Rettungsweg würde sich das Treppenhaus vermutlich nicht nutzen 
lassen, wobei das neu zu integrierende Treppenhaus mit Vorraum und Feuerwehraufzug die Funktion des 2. Rettungswegs ohnehin mit-
übernehmen könnte.
Bzgl. des Brandschutzes gilt F90 Anforderung für tragende T eile notwendiger Treppen (LBauO NRW) - bei diesem Treppenhaus müssten 
die z.T. offen liegenden Stahlträger zusätzlich geschützt werden. Aufgrund der z.T. geringen Betonüberdeckungen, ist außerdem von Beton-
sanierungsmaßnahmen auszugehen. 
Der Treppenraum kann nicht in das Rettungswegekonzept integriert werden. Es kommt hinzu, dass die Lage des Treppenraums zu Ein-
schränkungen bei de neuen Erschließung führen könnte. In der Vorzugsvariante wurde die nicht belichtete Fläche im Übergang zwischen 
Getreidereinigung uns Ellsilo für den neun Erschließungskern vorgesehen. Für einen optimalen hofseitigen Zugang müsste demnach das 
Bestandstreppenhaus entfernt werden. Es sollte daher überprüft werden, ob auf eine Unterschutzstellung verzichtet werden kann.
Bedingung
(zur Ertüchtigung des Treppenhauses als Fluchttreppenhaus müssen alle Bedingungen erfüllt sein)
Ist-Zustand
Ertüchtigung 
möglich
Die nutzbare Breite der Treppen und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss mindestens 
1m betragen (LBauO NRW) 
 -
Die lichte Breite eines jeden T eils von Rettungswegen muss bei Hochhäusern mindestens 1,20m betragen. (SBauVO)  
Treppen im Verlauf von ersten Fluchtwegen müssen, Treppen im Verlauf von zweiten Fluchtwegen sollten über gerade Läufe 
verfügen (ASR A2.3)
 -
Fluchtwege dürfen keine Ausgleichsstufen enthalten. Geringe Höhenunterschiede sind durch Schrägrampen mit einer maxi-
malen Neigung von 6 % auszugleichen (ASR A2.3).
 -
Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert sein. Die Höhe der 
Geländer muss lotrecht über der Stufenvorderkante mindestens 100 cm betragen. Bei möglichen Absturzhöhen von mehr als 
12 m muss die Geländerhöhe mindestens 110 cm betragen. (DIN 18065)
 
Geländer müssen so ausgeführt sein, dass Personen nicht hindurchstürzen können. Die Öffnungen zwischen den Füllstäben 
sollten maximal 18 cm betragen. Geländer in Gebäuden, in denen mit häufiger Anwesenheit von Kindern gerechnet werden 
muss, dürfen nur Öffnungen aufweisen, die nicht breiter als 12 cm sind. (DIN 18065)
 

EĂĐŚǁĞŝƐŶƚǁƵƌĨ/EϭϳϬϯϳ͗ϮϬϭϲͲϬϴ– Ϯϭ͘Dćƌnj
;^ŽŶŶĞŶŚƂŚĞŶǁŝŶŬĞůǀŽŶϬďŝƐϭϮΣ ǁĞƌĚĞŶŶŝĐŚƚďĞƌƺĐŬƐŝĐŚƚŝŐƚͿ
ƵƐǁĞƌƚƵŶŐŶĂĐŚ'ƺƚĞŬůĂƐƐĞŶŶŚĂŶŐdĂďĞůůĞ͘ϱ
фϭ͘ϱŚ;ŶŝĐŚƚĞƌĨƺůůƚͿ
1.5h ≤ фϯŚ;ŵŝŶŝŵĂůͿ
3h ≤ ф ϰŚ;ŵŝƚƚĞůͿ
B ≥ 4 h     (intensiv)
ĞƐŽŶŶƵŶŐƐƐƚƵŶĚĞŶ 
EĂĐŚǁĞŝƐŶƚǁƵƌĨ/EϭϳϬϯϳ͗ϮϬϭϲͲϬϴ– Ϯϭ͘Dćƌnj
;^ŽŶŶĞŶŚƂŚĞŶǁŝŶŬĞůǀŽŶϬďŝƐϭϮΣ ǁĞƌĚĞŶŶŝĐŚƚďĞƌƺĐŬƐŝĐŚƚŝŐƚͿ
ƵƐǁĞƌƚƵŶŐŶĂĐŚ'ƺƚĞŬůĂƐƐĞŶŶŚĂŶŐdĂďĞůůĞ͘ϱ
фϭ͘ϱŚ;ŶŝĐŚƚĞƌĨƺůůƚͿ
1.5h ≤ фϯŚ;ŵŝŶŝŵĂůͿ
3h ≤ ф ϰŚ;ŵŝƚƚĞůͿ
B ≥ 4 h     (intensiv)
ĞƐŽŶŶƵŶŐƐƐƚƵŶĚĞŶ 
Abb. 15: Nachweis Besonnungsstunden für Bestandsgebäude nach der Entwurfsfassung der DIN EN 17037:2018, Transsolar
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   24
2.3 Untersuchung von Belichtung und  
       Besonnung
Im Zuge der Überprüfung möglicher Nutzungsarten für 
die Bestandsgebäude wurden zunächst anhand bauord-
nungsrechtlicher Anforderungen und basierend auf der 
B
esonnungsstudie der Transsolar Energietechnik GmbH 
zum Integrierten Plan für die Tageslichtqualität kritische 
Bereiche identifiziert. Im nächsten Schritt wurden anhand 
von ausgewählten Teilgrundrissen exemplarisch Berech-
nungen zur Bestimmung der erwartbaren Tageslichtquali-
tät in den Aufenthaltsräumen durchgeführt. Es zeigte sich, 
d
ass sich bei einem Großteil der Räume – insbesondere 
bei einseitig belichteten – die vorhandene Raumtiefe und 
maßgeblich der geringe Fensteranteil der Bestandsfassade 
negativ auswirkt und insbesondere im Bereich der Au-
ermühle ohne Eingriffe in die denkmalrelevante Fassade 
d
ie Belichtungsverhältnisse für eine Wohnnutzung nicht 
ausreichen.
Weiterhin wurde anhand eines städtebaulichen Volumen-
modells eine Studie zur Einhaltung der Mindestbeson-
nungskriterien nach der derzeit gültigen Norm DIN 5034 
un
d ergänzend der Entwurfsfassung der EN DIN 17037 aus 
08/2016 unter Berücksichtigung der Umgebungsbebau-
ung durchgeführt. Die Auswertung zeigt, dass die Fassa-
den in Nordost und Nordwestausrichtung insbesondere 
in de
n unteren Geschossen die Kriterien der Besonnungs-
stunden nach DIN 5034 nicht erfüllen. Bei den Bestands-
gebäuden auf dem Grundstück wirkt sich die Konstellation 
de
r Gebäudekörper durch Eigenverschattung negativ auf 
die Besonnung aus. Die Auswertung nach der E DIN EN 
17037 zeigt grundsätzlich zwar einen ähnlichen Trend, 
d.h. die Fassaden in Nordost- und Nordwestausrichtung 
haben geringere Besonnungsstunden, jedoch ermöglicht 
der quantitativ abgestufte Bewertungsmaßstab eine 
qualitative Einordung der Besonnung.

EĂĐŚǁĞŝƐŶƚǁƵƌĨ/EϭϳϬϯϳ͗ϮϬϭϲͲϬϴ– Ϯϭ͘Dćƌnj
;^ŽŶŶĞŶŚƂŚĞŶǁŝŶŬĞůǀŽŶϬďŝƐϭϮΣ ǁĞƌĚĞŶŶŝĐŚƚďĞƌƺĐŬƐŝĐŚƚŝŐƚͿ
ƵƐǁĞƌƚƵŶŐŶĂĐŚ'ƺƚĞŬůĂƐƐĞŶŶŚĂŶŐdĂďĞůůĞ͘ϱ
фϭ͘ϱŚ;ŶŝĐŚƚĞƌĨƺůůƚͿ
1.5h ≤ фϯŚ;ŵŝŶŝŵĂůͿ
3h ≤ ф ϰŚ;ŵŝƚƚĞůͿ
B ≥ 4 h     (intensiv)
ĞƐŽŶŶƵŶŐƐƐƚƵŶĚĞŶ 
EĂĐŚǁĞŝƐŶƚǁƵƌĨ/EϭϳϬϯϳ͗ϮϬϭϲͲϬϴ– Ϯϭ͘Dćƌnj
;^ŽŶŶĞŶŚƂŚĞŶǁŝŶŬĞůǀŽŶϬďŝƐϭϮΣ ǁĞƌĚĞŶŶŝĐŚƚďĞƌƺĐŬƐŝĐŚƚŝŐƚͿ
ƵƐǁĞƌƚƵŶŐŶĂĐŚ'ƺƚĞŬůĂƐƐĞŶŶŚĂŶŐdĂďĞůůĞ͘ϱ
фϭ͘ϱŚ;ŶŝĐŚƚĞƌĨƺůůƚͿ
1.5h ≤ фϯŚ;ŵŝŶŝŵĂůͿ
3h ≤ ф ϰŚ;ŵŝƚƚĞůͿ
B ≥ 4 h     (intensiv)
ĞƐŽŶŶƵŶŐƐƐƚƵŶĚĞŶ 
Abb. 16: Nachweis Besonnungsstunden für Bestandsgebäude nach der Entwurfsfassung der DIN EN 17037:2018, Transsolar
Seite   25
In der DIN 5034 wie auch im Entwurf zur DIN EN 17037 
werden keine Aussagen über den Umgang mit den Anfor-
derungen beim Bauen im Bestand getätigt. Daher wird 
noch zu klären sein, nach welchen konkreten Kriterien die 
gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse insbesondere 
für die Bestandsgebäude beurteilt werden müssen.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass ohne Ein-
griffe in die Fassaden insbesondere eine Umnutzung der 
Bestandsgebäude zu Wohnzwecken nur schwer möglich 
ist. Dabei ergab der Austausch mit dem Stadtkonservator, 
dass die Fassadenstruktur im Bereich der Ellmühle eine 
denkmalverträgliche Ergänzung von Belichtungsöffnun-
gen eher verträgt als im Bereich der Auermühle. 
Aufgrund der im Vergleich zur Auermühle geringeren Ge-
bäudetiefen lassen sich für einige Gebäude der Ellmühle 
Wohngrundrisse mit durchgesteckten Grundrissen oder 
einseitig zur Rheinseite orientierten Wohnungen entwi-
ckeln und so die Besonnungsdefizite auf der Innenhofseite 
vermeiden oder kompensieren. Insbesondere bei den 
durchgesteckten Wohngrundrissen ergeben sich aller-
dings große Wohnungszuschnitte (z. B. 3,5-Zimmerwoh-
nungen mit rd. 130 m
2), die zum Teil nur ein Fenster bzw. 
Loggia zur Rheinseite aufweisen.

Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   26
Abb. 17:  Regelgeschoss mit Nutzungsmöglichkeiten, ASTOC und Anderhalten Architekten
Wohnen Büro Hotel Sondernutzung
2.4 Umnutzungsmöglichkeiten
Auf Grundlage der in den Gebäudesteckbriefen darge-
stellten Analyseergebnisse und zusätzlicher Besonnungs- 
sowie Belichtungsstudien wurden durch die Gutachter 
verschiedene Nutzungsszenarien (Büro, Wohnen, Hotel) 
überprüft. Die Untersuchungen zeigten, dass - notwendi-
ge Eingriffe in die Bausubstanz vorausgesetzt - für man-
che Gebäude nur eine Nutzungsart in Betracht kommt, 
während wiederum andere Gebäude grundsätzlich 
mehrere Nutzungen zulassen würden. 
Die im nachfolgenden Kapitel 2.5 vorgestellten Vorzugs-
varianten stellen die aus der planerischen Überprüfung 
der Umnutzungsmöglichkeiten abgeleitete Empfehlung 
der Gutachter dar.
In den  Gebäudesteckbriefen wird nachvollziehbar doku-
mentiert, dass für jedes der Bestandsgebäude die Um-
nutzung hin zu einer Wohn-, Büro- oder Hotelnutzung 
un
tersucht wurde. Es zeigt sich, dass eine Hotelnutzung 
nahezu in allen Bestandsgebäuden möglich wäre, da diese 
von den drei untersuchten Nutzungen die geringsten An-
forderungen insbesondere an die Belichtung stellt.
Außerdem wurden Gebäudebereiche identifiziert, die 
sich aufgrund der Lage innerhalb des Komplexes oder 
aufgrund besonderer Anforderungen aus dem Denk-
malschutz in besonderem Maße für eine Sonder- oder 
Kulturnutzung anbieten.
Grundsätzlich sind in allen an der Hafenpromenade 
gelegenen Gebäuden der Auermühle Büronutzungen 
denkbar. Für eine qualitätvolle Wohnnutzung hingegen 
müssten zwingend Freisitze vorgesehen werden. Da es 
jedoch aus denkmalpflegerischer Sicht ausgeschlossen 
ist, rheinseitig Balkone anzuordnen, wären in diesen 
Bereichen grundsätzlich nur Freisitze in Form von Loggien 
hinter der Bestandsfassade möglich. Zudem erschweren 
die Gebäudetiefen die Anordnung von durchgesteckten 
Wohnungsgrundrissen, so dass die Besonnungsdefizite 
der innenhofseitigen Räume nicht kompensiert werden 
können.

Seite   27
Abb. 18: Fördermaschine Zeche Zollverein, Günter Pilger Abb. 19: Zwarte Silo, Wenink/Holtkamp Architects and ©Tim Van de Velde
Alle Silogebäude sind nur mit massiven Eingriffen in die 
bislang fensterlosen Fassadenflächen für die untersuchten 
Nutzungsarten umnutzbar. Für diese Gebäude bestim-
men ausschließlich die denkmalpflegerische Zulässigkeit 
der erforderlichen Fassadenöffnungen und die konstrukti-
ven Rahmenbedingungen die möglichen Nutzungen.
Einige an der Hafenpromenade gelegene Gebäude der 
Ellmühle hingegen lassen – die von den Anderhalten 
Architekten vorgeschlagenen Eingriffe in die Fassade 
vorausgesetzt – eine Wohnnutzung zu. Aufgrund der 
Gebäudetiefen können alternativ zu einer Wohnnutzung 
auch Büronutzungen realisiert werden. Bei Erhalt der 
Kubaturen erscheinen für die benachbarten Silogebäude 
eine Hotel-  oder Büronutzung grundsätzlich denkbar, 
sofern auch hier entsprechende Fassadenöffnungen denk-
malpflegerisch zulässig sind. 
Allerdings ergibt die große Gebäudetiefe der direkt 
nebeneinanderstehenden Silogebäude erhebliche 
Dunkelzonen, für die konzeptionelle Lösungen wie z. B. 
ein innenliegendes Atrium gefunden werden müssen. 
Eine Umnutzung der oberen Geschosse des Hochsilos zu 
Wohnzwecken wäre im Falle einer gemischt genutzten 
Immobilie ebenfalls möglich, ergäbe allerdings wegen der 
dann erforderlichen Freisitze weitreichendere Eingriffe in 
die Fassaden.
Die Machbarkeitsuntersuchung zeigt ein Spektrum mög-
licher Umnutzungen auf, wobei das Ziel  für die jeweiligen 
B
aufelder eine Mischnutzung und keine Monostruktur sein 
soll.
Öffentlich geförderter Wohnungsbau kann aufgrund 
der zu erwartenden Kosten für die Umnutzung und der 
Flächenökonomie der Bestandsgebäude voraussichtlich 
weitestgehend nur in den Neubauten entlang der Siegbur-
ger Straße umgesetzt werden.

Abb. 20: Regelgeschoss mit Nutzungsverteilung gemäß Vorzugsvarianten, büro luchterhandt
Wohnen Büro Hotel
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   28
2.5 Vorzugsvarianten der Gutachter
Die Vorzugsvarianten stellen jeweils die planerische Emp-
fehlung der Gutachter dar und treffen keine Aussagen zur 
denkmalpflegerischen Bewertung und Erlaubnisfähigkeit.
Im Bereich der Auermühle wird für die Gebäude Mehlsilo 
I + II (A8 und A9) sowie Getreidemühle/Mühlengebäude 
(A6 und A7) eine Büronutzung vorgeschlagen. Für den 
Gebäudekomplex Alter Silo/Bunkersilo/Anbau Bunkersilo 
(A2 bis A5) wird nach Abbruch der Gebäudeteile oberhalb 
des Erdgeschosses die Errichtung neuer Wohnbauten in 
gleicher Kubatur vorgeschlagen, die von der Südausrich-
tung der Gebäudekörper profitieren. Die Südfassade kann 
so gestaltet werden, dass eine ausreichende Versorgung 
mit Tageslicht sowie die Anordnung von Freisitzen sicher-
gestellt werden können. 
Aufgrund der durch die Bestandsbauten bedingten einge-
schränkten Belichtungsverhältnisse wird für den Neubau 
auf Baufeld 01B eine Büronutzung vorgesehen. Für Bau-
feld 01a wird eine Wohnnutzung parallel zum Rhein sowie 
Büronutzung im nördlichen Riegel geplant.
Für die denkmalgeschützten Gebäude Pumpenhaus (A11) 
und Elektrowerkstatt im Innenhof sowie das Erdgeschoss 
des Mühlengebäudes (A6) wird eine kulturelle Sonder-
nutzung vorgeschlagen (vgl. auch S. 49). Für die Erdge-
schosszonen, insbesondere an den öffentlichen Plätzen 
und entlang der Hafenpromenade, werden publikums-
bezogene Nutzungen wie Gastronomie, Ausstellung etc. 
vorgeschlagen.
Die Vorzugsvariante für die Ellmühle sieht einen Schwer-
punkt in der Wohnnutzung vor: Lediglich für das Mühlenge-
bäude (E5) wird eine Büronutzung vorgeschlagen. Für das 
Röhr
ensilo (E1) und das Ellsilo (E3) wird eine Umnutzung 
zu einem Hotel vorgesehen. Entlang der Siegburger Straße 
wird auf Baufeld 02 in den Neubauten  Wohnen vorgeschla-
gen, um einen möglichst hohen Wohnanteil zu erreichen.
Für kulturelle Sondernutzungen in der Ellmühle werden 
die Gebäude E6, E4 und das Sukasilo (E2) im Bereich der 
Schnittstelle zur Brücke vorgesehen (vgl. auch S. 49). Dar-
über hinaus werden in den Erdgeschosszonen entlang des 
Hafens publikumsbezogene Nutzungen vorgeschlagen.

SEITE 146 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN
8.1
VISUALISIERUNG
Abb. 22: Visualisierung BF 01a/b (Auermühle), ASTOC 
Abb. 21: Visualisierung Promenade BF 02, Anderhalten Architekten 
Seite   29

TGTG TG
F F
F
F
F
Meeting
204
 m
2 
380
 m
2 
19 STG x 19   x 25
 
24 STG x 18,67   x 27
 
24 STG x 18,67   x 27
 
22 STG x 18,18   x 27
 
24 STG x 18,75  cm x 25  cm
 
21 STG x 19,05  cm x 26  cm
 
22 STG x 18,41   x 27
 
22 STG x 18,41  x 27 
+15,47 = +61,50
Besprechung
8 Personen
WC / Teeküche / Server
Meeting Besprechung
4 Personen
Stehbench
Besprechung
10 Personen
Meeting
Besprechung
10 Personen
WC D
WC H
WC D
WC H
Teeküche
Teeküche
20 STG x 17,5  x 27
 
20 STG x 17,5  x 27
 
Besprechung
8 Personen
Besprechung
8 Personen
WC WC
WCWC
46,03
47,53
47,23
44,53
47,53
46,97
46,03
49,53
47,23
HQ 100
47,00
46,80
46,80
HQ 50
HQ 200
Platz 6
47,53
46,03
47,53
44,50
Platz 1
Platz 2
44,53
Promenade Promenade
KFZ-Brücke
TGTG TG
7,5%
Wohnen
Kita
Wohnen
Gewerbe
GewerbeGewerbe
Lobby Wohnen
Kita
Lobby Wohnen
GewerbeGewerbe
Lobby WohnenLobby Wohnen
15% 15%
7,5%
Gewerbe
Fahrräder
Fahrräder
Gewerbe
Gewerbe
Wohnen
Gewerbe Gewerbe Wohnen
Wohnen
Gewerbe
Siegburgerstraße
Mühlenstraße
F F F
75
F
Arbeiten, Café
CaféArbeiten
Gewerbe
Wohnen
Hotel
Hotel/
Konferenz
Café Wohnen
F
F
F
Café
Lobby Arbeiten
Lobby Wohnen
Café
CaféCafé
Fahrräder
Café
Gewerbe
Gewerbe
Café
Empfang
Bar
Lobby Wohnen
Fitness /
Gewerbe
Fahrräder Fahrräder
Café Café
21 STG x 18,48  cm x 25  cm
 
21 STG x 18,43  cm x 26  cm
 
21 STG x 18,43   x 27
 
21 STG x 18,43   x 27
 
22 STG x 17,59  x 27 
19 STG x 19   x 25
 
21 STG x 18,43   x 27
 
20 STG x 19   x 27
 
20 STG x 17,5  x 27
 
20 STG x 17,5  x 27
 
20 STG x 17,5  x 27
 
20 STG x 17,5  x 27
 
15,00 % 7,50 %
Gastronomie
Gastronomie
Gastronomie
Sondernutzung
Kultur
Sondernutzung
Kultur
Foyer 
Wohnen
Foyer 
Wohnen
Foyer 
Sondernutzung
NR
Sonder-
nutzung
Fahrrad
Fahrrad
Fahrrad
46,03
47,53
47,23
44,53
47,53
46,97
46,03
49,53
47,23
HQ 100
47,00
46,80
46,80
HQ 50
HQ 200
Platz 6
47,53
46,03
47,53
44,50
Platz 1
Platz 2
44,53
Promenade Promenade
KFZ-Brücke
Abb. 26: Grundriss Erdgeschoss Baufeld 02, Anderhalten ArchitektenAbb. 24: Grundriss Erdgeschoss Baufeld 01b, ASTOC
Abb. 25: Grundriss Regelgeschoss Baufeld 02, Anderhalten ArchitektenAbb. 23: Grundriss Regelgeschoss Baufeld 01b, ASTOC
SEITE 146 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN
8.1
VISUALISIERUNG
Abb. 22: Visualisierung BF 01a/b (Auermühle), ASTOC 
Abb. 21: Visualisierung Promenade BF 02, Anderhalten Architekten 
Seite   29
Repro Eichler: Diese Blatt ersetzen durch EInlegeseite 1/2
Wohnen Gewerbe (Büro / Gastronimie) Hotel Sondernutzung

SEITE 87 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN
6.1
FASSADE RHEIN
EINGRIFFE IN FASSADE (ROT)
+ 22,00 m
Hochhausrichtlinie
+ 60,00 m
Hochhausrichtlinie
BN ± 0,00
45,64 m ü.NN
+ 7,14 m (38,5 m)
Normalwasserstand
+ 49,50
+ 47,50
+ 44,50 + 44,50
+ 22,00 m
Hochhausrichtlinie
+ 60,00 m
Hochhausrichtlinie
Büro Büro Wohnen (Neubau)Büro Büro BüroWohnen (Neubau) WohnenWohnen
Mühlenfuge
BN ± 0,00
45,64 m ü.NN
+ 49,50
+ 47,50
+ 44,50 + 44,50
+ 7,14 m (38,5 m)
Normalwasserstand
+ 22,00 m
Hochhausrichtlinie
+ 60,00 m
Hochhausrichtlinie
Büro Büro Wohnen (Neubau)BüroWohnen (Neubau)
Mühlenfuge
Abb. 27: Rheinansicht Vorzugvariante Auermühle, ASTOC
2.6 Umgang mit dem Bestand
Die für eine Umnutzung notwendigen baulichen Eingriffe 
in die Bestandsgebäude wurden  für die Nutzungsvarianten 
Wohnen und Arbeiten in ihren Wechselwirkungen mit dem 
Erscheinungsbild und der Anmutung der Fassaden unter-
sucht. Dabei sind insbesondere die erforderliche Anzahl und 
G
röße neuer Fenster bzw. die Vergrößerung bestehender 
Fenster sowie die unterschiedliche Wirkung von Fenstern 
und Loggien auf das Gesamterscheinungsbild überprüft 
und die Ergebnisse bei der Wahl  der jeweiligen Vorzugsvari-
anten berücksichtigt worden.
Für d
ie Auermühle wird ein Nutzungsschwerpunkt Büro/ 
Gewerbe vorgeschlagen, da für diese Nutzungen die Anfor-
derungen an die Besonnung geringer sind und keine Freisit-
ze erforderlich werden. Die Fassadengestaltung kann sich 
d
aher näher an dem bestehenden Fensterraster orientieren.
Im Bereich der Ellmühle hingegen wird ein Nutzungs-
schwerpunkt Wohnen vorgeschlagen, der hier die Anord-
nung neuer Fensteröffnungen und Loggien sowie zusätzlich 
d
ie Vergrößerung bestehender Fensteröffnungen erfor-
derlich macht. Es hat sich aber in der Diskussion mit dem 
S
tadtkonservator gezeigt, dass sich aufgrund der weniger 
flächig strukturierten Bestandsfassade konzeptionell eher 
Lösungen finden lassen, die das Erscheinungsbild nur mode-
rat verändern. 
A
uf einer städtebaulichen Ebene wird grundsätzlich 
eine gegenüber den Bestandsgebäuden zurückhaltende 
Neubebauung vorgeschlagen. Dies wird erreicht durch die 
Freistellung der Bestandsgebäude und durch eine durch-
laufend niedrigere Traufkante der Neubauten entlang der 
Si
egburger Straße. 
Zudem werden von den Gutachtern in ihren Vorzugsva-
rianten für einige Gebäude aus konzeptionellen Gründen 
A
ufstockungen vorgeschlagen, obwohl dies dem denkmal-
pflegerischen Grundsatz widerspricht, das gewachsene 
Er
scheinungsbild unverändert zu erhalten. So werden 
beispielsweise für das Röhrensilo  (E1) zwei zusätzliche 
Geschosse als außen ablesbares Signal einer neuen Nutzung 
und für das Lagerhaus (E6), die Getreidereinigung  (E4) und 
das Mühlengebäude  (E5)  anstelle des vorhandenen Flach-
dachs ein erweitertes Schrägdach als Zitat des historischen 
M
ansarddachs vorgesehen. Im Bereich der Auermühle wird 
empfohlen, den vorhandenenWellblechparavent auf dem al-
ten Silo (A2) durch zwei neuzeitlich gestaltete Geschosse zu 
e
rsetzen, wodurch das gesamte Erscheinungsbild erhalten 
bleibt. 
An anderer Stelle wird der ersatzlose Entfall von Kubaturen 
empfohlen. So wird beispielsweise der Entfall des Kleiesilos 
(A12) vorgeschlagen.
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   30

Seite 93 von 122  AnderhaltenArchitekten
6 - Gesamtbetrachtung Ellmühle
Stadtperspektiven
Siegburgerstraße Ost
Historische Aufnahme Hafenseite 
von ca. 1930. Ursprüngliche Dach-
form mit Mansarddach
Seite 103 von 122  AnderhaltenArchitekten M 1:200
7 - Gesamtbetrachtung BF02
Optionaler Dachaufbau / Neuinterpretation ehem. Mansarddach - Variante A
2,56,3,30 2,56
1,20
7.OG Neu
5.OG    +19,79
6.OG    +23,44
+26,56 = TrauŅĂŶƚĞDƺŚůĞŶŐĞďćƵĚĞ
+27,90 = OK Dachblende Mühlengebäude
2,56,3,30 2,56
1,20
7.OG Neu
5.OG    +19,79
6.OG    +23,44
+26,56 = TrauŅĂŶƚĞDƺŚůĞŶŐĞďćƵĚĞ
+27,90 = OK Dachblende Mühlengebäude
2,56,3,30 2,56
1,20
7.OG Neu
5.OG    +19,79
6.OG    +23,44
+26,56 = TrauŅĂŶƚĞDƺŚůĞŶŐĞďćƵĚĞ
+27,90 = OK Dachblende Mühlengebäude
2,56,3,30 2,56
1,20
7.OG Neu
5.OG    +19,79
6.OG    +23,44
+26,56 = TrauŅĂŶƚĞDƺŚůĞŶŐĞďćƵĚĞ
+27,90 = OK Dachblende Mühlengebäude
Strukturplan
Querschnitt Mühlengebäude (E5)Ausbildung Mansarddach ab Oberkante Bestands-Fries + Dachausbauten
Fernwirkung - Perspektive Nordwest
SEITE 105 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN
VARIANTE 1
ÜBERSICHT
7.2.2
PERSPEKTIVE
Seite 88 von 122  AnderhaltenArchitekten M 1:500
Ansicht Südwest
6 - Gesamtbetrachtung Ellmühle
+ 60,00 m ü.Gel. | Hochhausrichtlinie
+ 22,00 m ü. Gel. | Hochhausrichtlinie
+1,50 = 47,53 ü NHN = Hof Neu (HQ 200) ±0,00 = 46,03 üNHN = Hof Bestand
Mühlenfuge
Abb. 31: Rheinansicht Ellmühle mit neuen Fassadenöffnungen, Anderhalten Architekten
Abb. 30: Räumliche Freistellung des denkmalwürdigen Mehlsilos (A9), ASTOC
Abb. 28: Mögliche Aufstockung Mühlengebäude (E5) Abb. 29: Mögliche Aufstockung Röhrensilo (E1), Anderhalten Architekten
Seite   31

Abb. 32: Erschließung der Baufelder auf HQ200, büro luchterhandt
Grenzverlauf hochwassergeschütztes Niveaus (HQ 200) mobiler Hochwasserschutz bzw. Schutz der Fassade
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   32
2.7 Erschließung, Freiraum und Hochwasser
Die verkehrliche Erschließung aller Baufelder erfolgt von 
der Siegburger Straße, wobei die Zufahrten in die Tiefga-
ragen innerhalb der jeweiligen Gebäude vorgesehen wur-
den. Die Anzahl notwendiger Stellplätze wurde auf den 
jeweiligen Baufeldern nur aus dem nutzungsspezifischen 
Bedarf berechnet. Die Erschließung der drei Baufelder 
erfolgt unabhängig voneinander. 
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die in der Vorzugsvari-
ante für das Baufeld 01B notwendigen Stellplätze bislang 
ni
cht in einer konventionellen zweigeschossigen Tiefgarage 
vollständig abgebildet werden können – wobei in der Vor-
zugsvariante für Baufeld 01A ein leichter Überhang besteht. 
O
ptional wird daher eine Unterbauung des Bunkersilos (A3/
A4) und/oder Anbindung an die Tiefgarage in Baufeld 02 
vorgeschlagen. Es wird zudem vorgeschlagen, den öffentli-
chen Platz 6 mit einer Tiefgarage zu unterbauen.
Aus den Tiefgaragen können die Neubauten direkt 
erschlossen werden. Ebenso wird die Empfehlung ausge-
sprochen, die Tiefgaragen außerhalb des Fußabdrucks er-
haltener Bestandsbauten zu planen. Die Vorzugsvarianten 
beider Gutachter sehen keine Anbindung der Bestands-
gebäude über die Tiefgarage vor. Im Freiraum sind daher 
barrierefreie Ausgänge vorgesehen.
Die Bestandsgebäude werden auf dem historischen Ein-
gangsniveau erschlossen. Entsprechend wird der jewei-
lige Blockinnenbereich in den Höhenniveaus gestaffelt 
und es werden Maßnahmen zum Hochwasserschutz des 
historischen Eingangsniveaus vorgeschlagen. Zudem 
werden Hochwasserschutzmaßnahmen auf der Rheinsei-
te erforderlich. Soweit die Bestandsgebäude unterkellert 
sind, wird unterstellt, dass eine hochwassersichere Ertüch-
tigung möglich ist und dort Technikflächen und unterge-
ordnete Nutzungen angeordnet werden können.
Aufgrund der zuvor beschriebenen Belichtungsverhält-
nisse und der Nutzungsverteilung ergeben sich für die 
Innenhöfe auf Baufeld 01b und 02 unterschiedliche 
Chraktere im Freiraum. Der nördliche Innenhof eher urban 
und öffentlich, der südliche als privaterer Wohnhof.
Die für die Wohnnutzung erforderlichen wohnungsnahen 
Kinderspielflächen werden auf den jeweiligen Grundstü-
cken nachgewiesen.

Gebäudeteile, die nicht denkmalwürdig sind Vorgeschlagener Abriss denkmalrelevanter Gebäudevolumen in Vorzugsvarianten 
Abb. 33: Abriss denkmalrelevanter Gebäudevolumen, büro luchterhandt
Seite   33
2.8 Eingriffe denkmalrelevante Gebäudevolumen
Grundsätzlich wurde in den Vorzugsvarianten beider Gut-
achterbüros ein sensibler Umgang mit den vorhandenen 
B
estandsbauten verfolgt. Dennoch werden mit den für die 
jeweilige Umnutzung erforderlichen Fensteröffnungen in 
den Fassaden Eingriffe in die denkmalrelevante Substanz 
vorgeschlagen, um die nun nicht mehr industriellen Zwe-
cken dienenden Gebäude mit Blick auf das Wohnen und Ar-
beiten auf potenzielle Nutzerbedürfnisse hin anzupassen.
Auf Baufeld 01B entfällt in der Vorzugsvariante das Kleie-
silo. Hier überwiegen nach Auffassung der Gutachter die 
erheblichen Vorteile in der Besonnung und Belichtung für 
die angrenzenden und südlich des Kleiesilos (A12) befind-
lichen Gebäude. Eine Umnutzung des fast ausschließlich 
aus Silozellen bestehenden Gebäudes ist sehr aufwändig 
und überhaupt nur mit erheblichen Eingriffen in die Fassa-
de sowie das Gebäudeinnere möglich. 
Zusätzlich ergeben sich bei Erhalt des Kleiesilos (A12) 
Einschränkungen für den Bau einer Tiefgarage.
Für das gleiche Baufeld wird vorgeschlagen, die Silo-
gebäude weitgehend abzutragen und ggf. nur in den 
unteren Ebenen teilweise Reminiszenzen (Auslauftrichter 
der Silozellen) als historische Bezugspunkte zu erhalten. In 
der Vorzugsvariante wird hier oberhalb eines historischen 
Sockels ein Ersatz-Neubau vorgesehen. Ein Erhalt der 
bestehenden Silozellen wird aus technisch-konstruktiver 
Sicht als unrealistisch erachtet.
In der Vorzugsvariante für das Baufeld 02 wird die Gebäu-
desubstanz des Sukasilo (E2) als nicht weiterverwend-
bar eingestuft und ein Ersatzneubau in vergleichbaren 
Proportionen vorgesehen. Zudem wird für die beiden 
benachbarten Silogebäude Röhrensilo (E1) und Ellsilo (E3) 
ein Umbau zu einem Hotel vorgesehen. Dieser erfordert 
neben Eingriffen in die Fassade zur Belichtung der Nutz-
flächen auch Eingriffe in die innenliegende Substanz. 
Insbesondere zur Herstellung eines Innenhofs wird dabei 
auch historische Substanz entfernt.

Abb. 34: Verortung der Nutzungsanteile (oberirdische BGF) nach Baufeldern, büro luchterhandt
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   34
Baufeld 01a Baufeld 01b Baufeld 02
Gesamtbilanz
2.9 Flächenbilanz
Im Ergebnis beider Vorzugsvarianten lässt sich festhalten, 
dass die in der Aufgabenstellung formulierte Ziel-BGF über 
alle drei Baufelder insgesamt erreicht wird. Angestrebt waren 
hier rd. 90.000 
m2 oberirdische BGF auf den Baufeldern 01B 
und Baufeld 02 sowie rd. 18.300 m2 BGF auf dem Baufeld 01A 
(inkl. einer oberirdischen Parkebene von ca. 2.700 m2 BGF mit 
Mobilitätsstation).
Diese Bilanz steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die in den 
Vorzugsvarianten vorgesehenen Eingriffe, insbesondere die 
Ersatzbauten für die Silogebäude (A2 bis A4) auf Baufeld 01B 
und die Weiterverfolgung eines Ersatzneubaus für das Sukasilo 
aus denkmalpflegerischer Sicht erlaubnisfähig sind. Wird 
an  Stelle des jetzigen Sukasilos kein Ersatzbau in ähnlicher 
Kubatur errichtet, fehlen in der Bilanz der Studie für Baufeld 02 
rd. 3.400 
m2 BGF.
Ein weiteres Ergebnis der Machbarkeitsuntersuchung ist, 
dass der Prüfauftrag der Aufgabenstellung zur Verortung von 
Wohnnutzungen auf 70% der Flächen nicht erreicht wird. In 
den Abschnitten 2.4 und 2.5 wird die Nutzungsverteilung 
dargelegt. Quantitativ ist festzustellen, dass über alle drei 
Baufelder hinweg lediglich ein Anteil von rd. 44 % der Brutto-
grundfläche dem Wohnen zugeordnet sind. Für Büroflächen 
un
d Hotelnutzungen ergibt sich ein Anteil von rd. 48 % an der 
Gesamtfläche. Die verbleibenden rd. 8 % verteilen sich auf 
sonstige und erdgeschossbezogene Nutzungen. 
Generell gilt, dass mit den vorgenannten Zielgrößen bzw. 
Flächenbilanzen aus der Studie keine Vorwegbindung für die 
noch durchzuführenden Bebauungsplanverfahren getroffen 
wird.
Büro
Wohnen
Hotel
sonstige Nutzungen
BF 01a: 15.425 m2 BGF BF 01b: 49.690 m2 BGF BF 02: 48.803 m2 BGF
gesamt: 113.918 m2 BGF
2.835
18,4%
2.842
5,8%
11.563
23,7%
3.656
7,4%
13.385
26,9%
49.641
43,6%
43.382
38,1%
11.563
10,1%
9.333
8,2%
32.650
65,7% 6.782
13,9%
27.616
56,6%3.950
25,6%
8.640
56,0%

Abb. 35: Überlagerung Bestandsgebäude Mühlen mit Vorzugsvariante Gutachter und mit der COBE-Planung
Abb. 30: Gegenüberstellung der BGF-Werte der Aufgabenstellung und der Vorzugsvarianten der Gutachter
Vorzugsvariante der Gutachter Denkmalschutz: äußeres ErscheinungsbildIntegrierter Plan COBE
Seite   35
2.10 Vergleich mit dem Integrierten Plan 
Beide Gutachten entwickeln die vorliegende städtebau-
liche Planung von COBE zum Integrierten Plan weiter. 
Insbesondere wurden die Platzfolge und die Raumbildung 
von Baufeld 01 a im Wechsel mit Platz 1 analysiert.
Im Ergebnis werden für Baufeld 01a ein Solitär sowie eine 
hofbildende Typologie vorgeschlagen, für den ASTOC ein 
exemplarisches Volumen entwickelt haben. Zudem wird 
der Platz 1 in der Ausrichtung gedreht und verläuft nun 
parallel zur Promenade. In der Vorzugsvariante wird von 
ASTOC die hofbildende Typologie mit einer optionalen 
Unterbauung mit einer Parkebene verfolgt und in den 
Flächenermittlungen angesetzt.
Sowohl auf Baufeld 01b als auch auf Baufeld 02 wird die 
Bebauung entlang der Siegburger Straße gegenüber dem 
Entwurf von COBE verändert.
Als wesentliche Veränderung gegenüber der COBE-Pla-
nung entfällt aus denkmalpflegerischen Gründen ein 
Punkthaus mit 19 Geschossen auf Baufeld 02, das durch 
einen langgestreckten gewinkelten Riegel ersetzt wird 
und leicht in den Platz 6 eingerückt ist.
Baufeldbezeichnung BGF max. Bestand
oberirdisch
(ohne Getreidesilo)
BGF Bestand (Gutachten)
oberirdisch
(ohne Getreidesilo)
BGF Neubau (COBE)
oberirdisch
(ohne Parken)
BGF Neubau (Gutachten) 
oberirdisch
(ohne Parken)
Baufeld 01a 0 m² 0 m² ca. 15.650 m² ca. 15.425 m²
Baufeld 01b/Auermühle ca. 42.550 m² ca. 42.490 m² ca. 3.850 m² ca. 7.200 m²
Baufeld 02/Ellmühle ca. 38.600 m² ca. 32.905 m² ca. 16.100 m² ca. 15.898 m²
Gesamt Baufelder ca. 81.150 m² ca. 75.395 m² ca. 35.600 m² ca. 38.523 m²

3
FÜR DIE ENTWICKLUNG 
DER MÜHLEN
LEITLINIEN

Foto: Christoph Seelbach Fotografie
37
Die wesentlichen Erkenntnisse der 
Machbarkeitsuntersuchung zu den Müh-
len im Deutzer Hafen werden in Leitlini-
en für die Entwicklung und Umnutzung 
der Mühlenareale und des Baufelds 01a 
zusammengefasst.
Die Leitlinien sind anhand der drei The-
menfelder wie folgt gegliedert:
3.1
 S
tädtebau und Freiraum
3.2
 Nu
tzungsmischung und  
 G
rundstücks 
entwicklung
3.3
 U
mgang mit dem Bestand
Die Leitlinien zu den Themen „Städte-
bau und Freiraum“ sowie „Nutzungsmi-
schung und Grundstücks
 e
ntwicklung „ 
geben ganz bewusst keine Einzelmei-
nungen wider, sondern sind als abge-
stimmter Konsens der im Verfahren 
beteiligten Akteure zu werten.
Die Leitlinien zum „Umgang mit dem be-
stand“ wurden seitens des Stadtkonser-
vators erstellt und stehen aufgrund des 
noc
h nicht abgeschlossenen Unterschutz-
stellungsverfahrens zunächst für sich.
Zur Begründung und Herleitung sowie 
zur Veranschaulichung werden sämtliche 
Leitsätze textlich erläutert sowie mithilfe 
eines Piktogramms planerisch präzisiert, 
gleichwohl sie zum besseren Verständnis 
in ihrer Darstellungstiefe und Farbge-
bung bewusst reduziert gehalten sind.
Seite   37

Abb. 36: Piktogramm 1, büro luchterhandt
min. 16mPlatz 1
BF 01a BF 01b
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   38
Platz 1 markiert den Auftakt zur Hafenpromenade. Mit der Insze-
nierung der weißen Auermühle wirkt er identitätsstiftend und 
adressbildend für den gesamten Deutzer Hafen.
Der im Integrierten Plan von COBE dem Baufeld 01a 
nördlich vorgelagerte Platz 1, bietet in der vorgeschlage-
nen Form wenig Aufenthaltsqualitäten und ist aufgrund 
der direkt anschließenden nördlichen Grünanlage städ-
tebaulich an dieser Stelle als Freiraum nicht zwingend 
erforderlich. 
Die neue Ausrichtung des Platz 1 in Form einer platzar-
tigen Erweiterung vor der Hafenpromenade stellt die 
Fassade des historischen Mehlsilos II (A9) frei und ver-
leiht dem Platz durch seine abgeschirmte Lage direkt an 
der Hafenpromenade und wegen der direkten Blickbe-
ziehung zur historischen Drehbrücke und Park III eine 
besondere Aufenthaltsqualität. 
•
  P latz 1 ist dem Baufeld 1a zur Rheinseite vorgelagert, 
markiert den Auftakt zur Hafenpromenade und gibt 
den Blick auf die historische Auermühle frei.
•
 P
latz 1 inszeniert die Weiße Mühle mit ihrem stadt-
bildprägenden Kopfbau und wirkt so identitätsstif-
tend für den gesamten Deutzer Hafen sowie adress-
bildend für die Standortentwicklung.
•
 Di
e Ostseite von Platz 1, die min. 16 m von der 
Gebäudekante des Kopfbaus der Auermühle zurück-
liegen soll, wird durch die Neubebauung auf Baufeld 
01a städtebaulich gefasst, unabhängig davon ob 
Baufeld 01a von einem Sonderbaustein geprägt sein 
wird oder nicht.
3.1 Städtebau und Freiraum: Platz 1

VARIANTE BLOCKRAND
Abb. 37: Piktogramm 2, büro luchterhandt
Platz 1
Platz 6
BF 01a
BF 01a Variante
BF 01b
Seite   39
Baufeld 01a kann sowohl durch ein Solitärbauwerk als auch durch 
eine Blockrandfigur bebaut werden. Die Baufelder 01a und 01b 
werden unabhängig voneinander entwickelt, stehen aber in  
städtebaulichem Bezug zueinander.
3.1 Städtebau und Freiraum: Baufelder 01a und 01b
Angesichts der stadträumlich herausragenden Lage von 
Baufeld 01 a an der Nordspitze des Deutzer Hafens und 
der damit verbundenen vielfältigen Nutzungsoptionen 
soll die städtebauliche Figur für dieses Baufeld in seinen 
konkreten Gebäudevolumen noch nicht abschließend 
festgelegt werden. Gleichwohl wird die max. BGF auf 
15.600 m
2 (Wohnen/Büro) und max. 2.700 m2 oberir-
disches Parken festgelegt. Die Baufeldgrenzen und ma-
ximalen Gebäudehöhen indessen werden so definiert, 
dass die Sichtachsen auf das Mehlsilo II (A9) unverstellt 
bleiben und klare Raumkanten nach Norden sowie zur 
Siegburger Straße ausgebildet werden.
Die im Workshopverfahren erarbeiteten Varianten von 
Baukörperdispositionen (Blockrand, Solitär) und deren 
Höhen genügen denkmalpflegerischen Anforderungen.
•
 B
aufeld 01a muss so zugeschnitten sein, dass eine 
Blockrandbebauung ebenso realisiert werden kann 
wie ein Solitärbauwerk (z. B. für eine Sondernutzung). 
Ein Solitärbauwerk als Auftakt zum Mühlengelände 
und dem Deutzer Hafen wird gegenwärtig bevorzugt.
•
 Di
e Baufelder 01a und 01b müssen unabhängig von-
einander entwickelt werden können.
•
 Di
e städtebauliche Figur für Baufeld 01b erlaubt 
sowohl die Eigenständigkeit als auch eine Verbindung 
der Baufelder 01A und 01 B .

PLATZHALTER!
Abb. 38: Piktogramm 3, büro luchterhandt
HQ200
Promenade
Platz 6
BF 01b BF 02
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   40
Platz 6 ist ein adressbildender, gefasster Platz mit hoher Aufent-
haltsqualität. Seine besondere Topografie vermittelt zwischen 
den Erdgeschosszonen der angrenzenden Gebäude.
Die Überprüfung von Platz 6 zwischen beiden Mühlen-
ar
ealen hat aufgezeigt, das die bisherige Planung ihm zu 
wenig Prägnanz und Fassung verleiht. Mit den Neubau-
ten auf Baufeld 02 bietet sich die Chance, den Platz nach 
Osten hin stärker zu fassen, ihn deutlicher zum Hafen-
becken hin auszurichten und insgesamt die Verbindung 
zwischen Siegburger Straße und Hafenpomenade 
spannungsvoller auszuformulieren. Die modifizierte 
Baukörperstellung verbessert die Belichtung der Wohn-
gebäude und eröffnet zahlreichen Wohnungen direkte 
Blickbeziehungen zum Wasser.
Folgende Ziele sind für Platz 6 zu verfolgen: 
•
 ge
lungene Adressbildung für die nördlichen 
Bestandsgebäude und die südlichen Neubauten 
im Bereich des Platzes
•
 h
ohe Aufenthaltsqualität auf dem Platz
•
 F
assung des Platzes auf der Südseite durch Neu-
bauten unter Berücksichtigung der konkreten 
Nutzungs- und Gestaltungskonzeption für die 
Nordseite von Baufeld 02
•
 B
arrierefreie Vermittlung zwischen den Höhen-
niveaus der Siegburger Straße, den EG-Zonen 
der angrenzenden Gebäude und der Hafenpro-
menade.
3.1 Städtebau und Freiraum: Ziele für Platz 6

PLATZHALTER!
 PLATZHALTER!
Abb. 39: Piktogramm 4, büro luchterhandt
Platz 2 Platz 2
Brücke
 cke
Variante Abriss Sukasilo (E2) Variante Ersatzneubau Sukasilo (E2)
BF 02 BF 02
Seite   41
Baufeld 02 grenzt im Südwesten an den Brückenkopf der Auto- 
Brücke. Für das Sukasilo auf Baufeld 02 bestehen dabei die Optio-
nen Abriss mit oder ohne Ersatzneubau. 
3.1 Städtebau und Freiraum: Ziele für Baufeld 02 und Platz 2
Das Sukasilo (E2) lässt sich nach ersten Untersuchungen 
aus bautechnischen Gründen nicht sinnvoll erhalten 
und umnutzen. Daher kann es - wenn im Weiteren diese 
Untersuchungsergebnisse bestätigt werden - entweder 
ersatzlos abgerissen oder durch einen Neubau von iden-
tischer Kubatur ersetzt werden. 
•
 V
ariante 1 „Abriss“: Ein Abriss ermöglicht die 
Wiederherstellung der ursprünglichen L-Form 
der Leysieffer & Litzmann Mühle, den Erhalt der 
Fassade des Ellsilos E3 und die Schaffung einer 
neuen, der Mühle vorgelagerten Platzsituati-
on. Er verlangt ebenso eine denkmalgerechte 
Sanierung der dann freigelegten Südfassade der 
Getreidereinigung E4.
•
 V
ariante 2 „Ersatzneubau“: Ein Ersatzneubau 
würde die aktuelle Gebäudekubatur erhalten 
– idealerweise in Verbindung mit einer attrak-
tiven Sonder- oder Kulturnutzung, und müsste 
architektonisch dem Gefälle der angrenzenden 
Quartiersstraße und der PKW-Brücke Rech-
nung tragen. Die Fassadenausgestaltung in 
Verbindung mit den angrenzenden historischen 
Bestandsgebäuden verlangt nach einer hohen 
gestalterischen Sensibilität. Es müsste eine 
Lösung zur ausreichenden Belichtung der dicht 
nebeneinanderstehenden Gebäudevolumen 
gefunden werden.
•
 Di
e Entscheidung zum Umgang mit dem 
Sukasilo E2 muss im Zusammenhang mit den 
planerischen Konzepten für alle Gebäude E1-E4 
getroffen werden.
•
 Für d
ie Erdgeschosszone des Sukasilos E2 und 
Hochsilos E1 muss ein Umgang mit der Höhe-
nentwicklung der dort vorgesehenen Brücke 
gefunden werden.

Abb. 40: Piktogramm 5, büro luchterhandt
Blickbezüge zum Wasser
rhythmisierte Straßenfront
Blickbezüge zu Bestandsgebäuden
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   42
Für eine hochwertige, ästhetisch anspruchsvolle und 
lebendige Wirkung des Straßenraums der Siegburger 
Straße ist ein abwechslungsreiches Wechselspiel aus 
Baukörpern, Plätzen und Fugen von großer Bedeutung. 
Bei der Dimensionierung der Öffnungen in der straßen-
begleitenden Blockrandbebauung soll auf differenzierte 
Öffnungsbreiten und spannungsvolle Sichtbeziehungen 
z. B. zu den Bestandsgebäuden geachtet werden. Au-
ßerdem soll der Idee des „Deutzer Blocks“ folgend eine 
differenzierte Höhenentwicklung (durch Neubauten und 
Bestand) auch im Straßenbild beibehalten werden.
•
  D urch unterschiedlich breite Öffnungen zwischen 
den Bauten soll eine Differenzierung zwischen 
öffentlichen und privaten Bereichen (wie z. B. den 
Innenhöfen) geschaffen werden.
• Di e Neubauten werden versetzt zu den Bestands-
bauten angeordnet, so dass sich aus den Neubauten 
t
eilweise Blickbeziehungen zum Rhein eröffnen.
• E s entstehen Blickbeziehungen vom Straßenraum zu 
den historischen Bestandsgebäuden. 
Das Gebäudeensemble ist durch den Rhythmus der Hochpunkte 
entlang der Siegburger Straße sowie spannungsvolle Blickbezüge 
geprägt.
3.1 Städtebau und Freiraum: Neubebauung an der Siegburger Straße - Rhythmus

Abb. 41: Piktogramm 6, büro luchterhandt
Traufkante des Frieses desEllsilos 72,64 DHHN 
max. Traufhöhe der Neubauten 70,73 DHHN
Seite   43
Die Bestandsgebäude auf den Mühlengeländen weisen 
eine stark differenzierte Höhenstaffelung auf. Im Sinne 
des Grundgedankens des „Deutzer Blocks“ und auch 
verbunden mit dem Ziel einer respektvollen Haltung ge-
genüber den Bestandsgebäuden ist die Festlegung einer 
einheitlichen Höhe für die Neubauten angebracht. 
Die einheitliche niedrigere Gebäudehöhe der Neube-
bauung bildet den Rahmen für den Bestand und erhält 
dadurch die stadträumliche Silhouettenwirkung der 
Bestandsgebäude
•
  Di e Höhe der Neubauten entlang der Siegburger 
Straße ist einheitlich für die Baufelder 01b und 02.
• Di e Traufhöhe liegt deutlich unter der Traufkante des 
Frieses des Ellsilos (E3) und ordnet sich dadurch den 
bestehenden Hochpunkten der Mühlen unter. Ein zu-
sätzliches zurückversetztes Staffel-/Technikgeschoss 
is
t nicht zulässig.
•
 Di
e maximale Traufhöhe wird auf 70,73 m DHHN 
festgelegt
•
 E
s ist auf eine ausreichende Besonnung der Innenhöfe 
zu achten
Die Höhe der Neubauten entlang der Siegburger Straße ist 
für die Baufelder 01b und 02 einheitlich. Die Neubebauung liegt  
unter dem Traufgesims des Ellsilos E3.
3.1 Städtebau und Freiraum: Neubebauung an der Siegburger Straße - Silhouette

Abb. 42: Piktogramm 7, büro luchterhandt
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   44
Die Dachflächen von Bestands- und Neubauten auf den Baufel-
dern 01a, 01b und 02 werden als „fünfte Fassade“ in Nutzung und 
Gestaltung hochwertig entwickelt.
3.1 Städtebau und Freiraum: Dachflächen und Dachaufbauten
Dachaufbauten und Technikgeschosse beeinträchtigen 
oftmals die ästhetische Anmutung der Gebäude und 
können insbesondere die Sicht aus der Ferne auf Gebäu-
dekomplexe wesentlich verändern. 
Zur Sicherstellung einer hochwertigen Gestaltung der 
Gebäude aus der Nähe und Ferne werden Dach- bzw. 
Technikaufbauten/-geschosse prinzipiell ausgeschlos-
sen. Da die Dachflächen der Neubauten aus höher 
gelegenen Geschossen eingesehen werden können, wird 
großer Wert auf eine anspruchsvolle Gestaltung dieser 
fünften Fassade gelegt.
•
  Für G ebäudebestand oder Ersatzneubauten sind 
Technikaufbauten/Technikgeschosse ausgeschlossen.
•
 Für d
ie Neubauten der Baufelder 01a, 01b und 02 
sind Technikaufbauten/Technikgeschosse ebenfalls 
ausgeschlossen.
•
  D
achflächen werden als „fünfte Fassade“ in Nutzung 
und Gestaltung hochwertig entwickelt.

Abb. 43: Piktogramm 9, büro luchterhandt
TG
TG
TG
TG
TG
Erschließungsniveau HQ 200
Erschließungsniveau Promenade
Seite   45
Die Erschließung der Baufelder wird funktional sowie ästhetisch 
anspruchsvoll und auf hochwassergeschütztem Niveau von der 
Siegburger Straße erfolgen.
Im Hinblick auf den Umgang mit den unterschiedlichen 
Höhenniveaus und der damit verbundenen Aufgabe
eine barrierefreie Erreichbarkeit der unterschiedlichen 
Erschließungsebenen herzustellen, gelten die Vorgaben 
aus dem Quartiersbuch zum Integrierten Plan (siehe 
Seite 32).
•
  An de r Siegburger Straße erfolgt die Erschließung 
mindestens auf HQ 200-Niveau bzw. 47,23 m Höhe 
(DHHN2016). 
•
 H
ofseitig werden die Neubauten auf annähernd 
demselben Niveau angebunden.
•
 Di
e Hofgestaltung berücksichtigt zum einen die un-
terschiedlichen Erschließungsniveaus zwischen den 
Neubauten und dem Bestand, zum anderen sind die 
Anschlusshöhen an die denkmalgeschützten Fassa-
den zu berücksichtigen und auszuformulieren.
•
 T
iefgarageneinfahrten auf Freiflächen sind grund-
sätzlich ausgeschlossen. Diese sind in die Baukörper 
zu integrieren.
3.1 Städtebau und Freiraum: Erschließung und ruhender Verkehr

Abb. 44: Piktogramm 9, büro luchterhandt
+privat
(inkl. Spiel- und Grünflächen) (inkl. Spiel- und Grünflächen)
+öffentlich
+++öffentlich +++nachbarschaftlich
++nachbarschaftlich ++privat
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   46
Die hochwassergeschützte Erschließung der Bestandsgebäude 
erfolgt über die Blockinnenhöfe. Diese sind freiraumplanerisch 
entsprechend des Nutzungsschwerpunktes gestaltet.
• Di e Raumatmosphären der beiden Höfe richten sich 
nach dem jeweiligen Nutzungsschwerpunkt und 
differenzieren zwischen öffentlichen, nachbarschaft-
lichen und privaten Bereichen. Kleinkinderspielplät-
ze nach BauO NRW sind in Verbindung mit einer 
Wohnnutzung einzuplanen. Unabhängig davon sind 
die Themen der Spielflächen für größerer Kinder 
sowie die der öffentlichen Grünflächen zu lösen.
•
 Di
e Bestandsgebäude werden auf dem historischen 
Niveau erschlossen. Die Neubauten auf dem neu-
en Niveau HQ 200. Die Vermittlung zwischen den 
Höhenniveaus in den Innenhöfen wird freiraumpla-
nerisch anspruchsvoll gestaltet,
3.1 Städtebau und Freiraum: Hochwasserschutz und Freiraum

Abb. 45: Piktogramm 10, büro luchterhandt
Seite   47
min. 90.000 m2 BGF*
ca. 49.690m2 BGF15.425m2 BGF*** ca. 48.803m2 BGF**
* Z iel-BGF (oberirdisch) der Aufgabenstellung
**
 ink
l. Ersatzneubau Sukasilo (mit rd. 3.400 m2 BGF)
***
 e
xkl. oberirdisches Parken (Mobilitätsstation)
jeweils: max. BGF gem. Intergrierter Plan (COBE)
BF 01a BF 02BF 01b
Das auf dem Mühlenareale angestrebte Maß einer baulichen  
Nutzung von mindestens 90.000 m² Bruttogrundfläche in Alt- 
und Neubau ist im gesetzten städtebaulichen Rahmen möglich
3.1 Städtebau und Freiraum: Dichte der Bebauung
Die Zielgröße von insgesamt mindestens 90.000 m² 
oberirdischer Bruttogrundfläche (inklusive Technik- und 
Nebenraumflächen) für die Baufelder 01b und 2 wird 
durch die Gutachter bestätigt. Die Addition der sich 
aus den Vorzugsvarianten der Gutachter ergebenden 
Bruttogrundfläche ergibt insgesamt eine oberirdische 
Bruttogrundfläche von rd. 98.500 m². 
Grundsätzlich dürfen die Bruttogrundflächen der Baufel-
der 01a, 01b sowie 02 jedoch die Flächen der Planungen 
zum Integrierten Plan von COBE nicht überschreiten.
Weiterhin muss unter gleichzeitiger Berücksichtigung 
der angestrebten Nutzungsverteilung überprüft werden, 
ob das vorgeschlagene Maß der baulichen Nutzung auf 
den Baufeldern 01a bis 02 hinsichtlich der resultierenden 
Verkehrserzeugung plangebietsverträglich ist.
Die dargestellten Bruttogrundflächen (BGF) beinhalten 
Flächen für Technik und Nebenräume (vgl. DIN 227). Für 
die angestrebten Hauptnutzungen werden daher die Nutz-
flächen entsprechend geringer ausfallen (BGF ≠ NUF).

Abb. 46: Städtebaulicher Lageplan basierend auf den Vorzugsvarianten von ASTOC und Anderhalten Architekten (ohne Maßstab)
SEITE 146 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN
8.1
VISUALISIERUNG
Abb. 22: Visualisierung BF 01a/b (Auermühle), ASTOC 
Abb. 21: Visualisierung Promenade BF 02, Anderhalten Architekten 
Seite   29
Repro Eichler: Diese Blatt ersetzen durch EInlegeseite 1/2
Alle Höhenangaben in Metern über DHHN 2016, Gebäudehöhen beziehen sich auf die Traufhöhe Verlauf Hochwasserschutzwand (tlw. mobile Elemente)
TGTG TG
Siegburger Straße
Siegburger Straße
46,03
VI
70,53
XII
90,97
X
86,89
X
86,92
VI
73,54
VI
70,53
VI 
70,53
III
59,53
VI
70,53
VI
70,53
XII
88,18
VII
72,17
VII
73,83 XVI
102,42
47,53
47,23
44,53
47,53
46,97
46,03
49,53
47,23
HQ 100
47,00
46,80
46,80
HQ 50
HQ 200
Platz 6
47,53
46,03
47,53
44,50
Platz 1
Platz 2
44,53
Promenade Promenade
KFZ-Brücke
X
80,54 VII
72,41
VII
72,41
VII
73,53

Abb. 47: Piktogramm 11, büro luchterhandt
Büro
Urbaner Hof mit öff. Charakter Wohnhof mit halböffentlichem/privatem Charakter
Wohnen Hotel SondernutzungRegelgeschoss:
BF 01a BF 02BF 01b
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   48
Jedes der drei Baufelder der Mühlen hat einen individuellen 
Nutzungsschwerpunkt.
Ziel ist ein gemischt genutztes Quartier mit gewerblicher 
Nutzung. Wohnnutzung sowie ergänzend öffentlich/kul-
tureller Nutzung bei möglichst hohem Wohnanteil. 
Zu Gunsten eines möglichst hohen Wohnanteils in den 
Bestandsbauten soll neben klassischen Wohngrundris-
sen auch an Wohnformen wie z. B. gemeinschaftliche 
Wohnformen bzw. Clusterwohnen gedacht werden. 
Diese Betrachtung eignet sich insbesondere für Berei-
che, in denen klassische Wohngrundrisse ggf. nur schwer 
umsetzbar sind. 
•
  B aufeld 01a eignet sich sowohl für Gewerbe- und 
Wohnnutzungen wie auch für eine (öffentliche) 
Sondernutzung.
•
 B
aufeld 01b ist aufgrund der zu erwartenden denk-
malpflegerischen Rahmenbedingungen überwie-
gend für gewerbliche Nutzungen geeignet. Wohnen 
ist mit Blick auf gesunde Wohnverhältnisse (Beson-
nung) und eine qualitätsvolle Außenraumstruktur in 
eher untergeordnetem Umfang umsetzbar.
•
 G
ebäude- und Freiraumstruktur in Baufeld 02 eig-
nen sich im Vergleich zu Baufeld 01b besser für den 
Nutzungsschwerpunkt Wohnen.
3.2 Nutzungsmischung und Grundstücksentwicklung: Schwerpunktsetzung

Abb. 48: Piktogramm 12, büro luchterhandt
Sondernutzung im Erdgeschoss
Sondernutzung ggf. für ganzes Gebäude
BF 01a BF 02BF 01b
Seite   49
In Baufeld 01 a ist insbesondere bei Entwicklung eines 
städtebaulichen Sonderbausteins eine öffentliche/ 
kulturelle Sondernutzung vorstellbar. In den Baufeldern 
01b und 02 sollen auch öffentlich/kulturelle und/ oder 
soziale Nutzungen berücksichtigt werden. Diese Nut-
zungen sind nicht nur für die angestrebte Belebung der 
Erdgeschosse besonders geeignet, sondern auch dann 
ideal, wenn es gilt historische Bausubstanz erlebbar zu 
machen.
Die Lage des Baufeldes am Hafeneingang eignet sich als Standort 
für eine besondere Nutzung. In den Mühlen sind die Erdgeschoss-
zonen für Sonder- und Kulturnutzungen prädestiniert
3.2 Nutzungsmischung und Grundstücksentwicklung: Sondernutzungen

Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   50
Im Sommer des Jahres 2015 untersuchte das Amt des 
Stadtkonservators der Stadt Köln in Zusammenarbeit 
mit dem Amt der Landeskonservatorin den Gebäude-
komplex der Ellmühle auf einen möglichen Denkmal-
wert. Hierbei wurde der Mühle generell der Denkmalsta-
tus zugesprochen. Am 12.02.2016 fand eine Begehung 
des Mühlenareals und am 02.03.2016 ein nachfolgendes 
Abstimmungsgepräch statt. Diese Termine dienten 
dazu, die bislang bekannten Rahmenbedingungen über 
den Zustand der Bausubstanz und der denkmalpfle-
gerischen Umgangsformen zusammenzutragen. Die 
Begehung und Abstimmung fanden unter Beteiligung 
des Stadtkonservators, dem Ingenieurbüro WTM aus 
Hamburg, das die Mühle seit Jahren betreut (Statik) hat, 
und dem Planungsbüro ASTOC aus Köln, statt. Das Büro 
ASTOC hielt die Ergebnisse am 09.03.2016 schriftlich in 
einer Notiz fest. Als denkmalpflegerische Kernaussage 
des Stadtkonservators wurde hier u. a festgehalten: 
„Entgegen zunächst anderer Einschätzungen besteht 
der Denkmalwert vor allem im städtebaulichen Wert 
der beiden Mühlenteile. Der Wert liegt also eher im 
Zusammenspiel der einzelnen Bauteile denn in ihrer 
Einzelbewertung. 
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass das städ-
tebauliche Bild mit der Rückführung auf zwei ablesba-
re Mühlen mit den Leitbildern „rot“ und „weiß“ unter 
Erhalt bzw. Weiterentwicklung der jeweiligen architek-
tonischen Grundcharakteristik Grundlage der weiteren 
Entwicklung ist. Dabei sind Wirkung, Kubatur, Höhe, 
Stringenz und Farb- sowie Materialwelt wesentliche 
Indikatoren. 
Pauschale Schutzquoten im Sinne von konkreten Pro-
zentangaben der zu erhaltenden Bausubstanz sind für 
die Denkmalpflege nicht möglich.“ 
Nachdem die moderne stadt am 04.08.2016 den Müh-
lenkomplex erworben hatte, wurde vom Eigentümer be-
schlossen, in einer moderierten Machbarkeitsstudie die 
Nutzungsmöglichkeiten (Büro- und Wohnnutzung) der 
einzelnen Mühlengebäude und die damit verbundenen 
baulichen Eingriffe zu überprüfen. Neben dem externen 
Beraterstab wurde der Workshop durch die Stadtpla-
nung der Stadt Köln und den Stadtkonservator begleitet. 
Außer den städtebaulichen Aspekten – hier vor allem 
die städtebauliche Disposition der Neubauten auf dem 
Mühlenareal – sollten auch Aussagen zum denkmalpfle-
gerischen Umgang mit der bestehenden Bausubstanz 
gewonnen werden. 
Die folgenden denkmalpflegerischen Einschätzungen 
fassen somit die Erkenntnisse der Ortsbegehungen der 
Jahre 2015, 2016 und des Workshop-Verfahrens des 
Jahres 2018 zusammen.
Da die Ellmühle formal noch kein eingetragenes Denk-
mal ist, haben die folgenden Leitlinien zudem keinen 
rechtskräftigen Charakter. Auch stellen sie im Sinne des 
§38 VwVfG keine „Zusicherung“ dar. Sie dienen daher 
als denkmalpflegerische Einschätzung zum Umgang 
mit der Mühle, ab dem Zeitpunkt, ab dem das Objekt 
dem Denkmalschutzgesetz NRW unterliegt. Konkrete 
Aussagen zur Denkmalpflege sind somit erst nach einer 
bestands- bzw. rechtskräftigen Eintragung der Mühle 
möglich. Auch sind hierfür Vorlagen von (detaillierten) 
Architektenzeichnungen und Zuordnungen von Nutzun-
gen notwendig.
Für die später zu erteilenden Erlaubnisse der Eingriffe 
nach § 9 DschG NRW ist durch das Amt für Denkmal-
schutz das Benehmen mit der Landeskonservatorin 
(Landschaftsverband Rheinland) herzustellen.
3.3 Denkmalpflege: Vorbemerkungen zur denkmalpflegerischen Einschätzung

Abb. 49: Kubatur und Blickachsen, büro luchterhandt
1.
 W
iederherstellung historische Trennung 
2.
 Sc
hutz der Blickachsen („Fernwirkung“ )
3.
 Er
halt der „Akzente im Straßenbild“
4.
 Z
urückhaltende Neubebauung
5.
 B
estandsgebäude bleiben freigestellt
6.
 R
eduktion der Kubatur
44
6
6
6
2
2
2
45
1
53 3
Seite   51
Neubauten auf dem Mühlenareal ordnen sich dem Bestand unter 
und inszenieren die historischen Bauten.
Generell sind Neubauten auf dem Areal möglich, hierbei 
ist zu beachten, dass der Charakter des Mühlenensemb-
les nicht überformt oder durch eine zu große Höhenent-
wicklung bedrängt wird.
•
 D
er imposanten Präsenz des nördlichen Kopfbaus 
der Mühle (A.9 Mehlsilo) kommt innerhalb der 
rechtsrheinischen Stadtansicht eine besondere Rolle 
zu. Dementsprechend muss ein Neubau auf dem 
Areal vor der Mühle (Baufeld 01A) eine untergeord-
nete Haltung einnehmen, d. h. dessen Höhe muss 
deutlich unterhalb des Traufs des Mehlsilos liegen 
und darf diesen in seiner Baumasse nicht bedrän-
gen. Die im Workshop abschließend vorgestellten 
Varianten von Baukörperdispositionen und deren 
Höhen sind denkmalpflegerisch vertretbar. Ein Soli-
tärbau, der den Mühlenkopf ‚freispielt‘ stellt sicher-
lich die beste städtebauliche Variante dar.
•
  En tlang der Siegburger Straße ist eine Blockrandbe-
bauung möglich. Diese sollte eine ruhige Traufkante 
ausbilden, deren Höhe deutlich unter dem Traufge-
sims (72,64 m DHHN) des historischen Ellsilos (E3) 
liegt, um das ursprüngliche zweiteilige Mühlenen-
semble von verschiedenen Blickpunkten innerhalb 
der Siegburger Straße erfahrbar zu machen. Dar-
über hinaus sollte in der jeweiligen ‚Gebäudefuge‘ 
zwischen Silo und Neubau spannende Durchblicke 
auf das Mühlengebäude entstehen (unabhängig von 
den baurechtlich definierten Abstandsflächen).
3.3 Denkmalpflege: Neubauten auf dem Mühlenareal
5

Abb. 50: Piktogramm 13, büro luchterhandt
Ensemblewirkung
Auermühle (BF 01B)
Getreidesilo (A1)
Ellmühle (BF 02)
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   52
52
Die Ensemblewirkung des Mühlenareals soll in ihrem Charakter 
erhalten bleiben, wobei Auermühle und Ellmühle eigenständig 
ablesbar werden.
Generell gilt, dass eine neue Nutzung denkmalpfle-
gerisch bevorzugt wird, die den geringsten Eingriff in 
die Fassade bewirkt. Dies darf allerdings nicht zu einer 
‚Monokultur‘ des Mühlenensembles führen und impli-
ziert daher eine denkmalpflegerische Kompromissbe-
reitschaft gegenüber Fassadeneingriffen an gewissen 
Gebäudeteilen.
•
 Abbruch Getreidesilo (A1). Aufgrund der sinnvol-
len Nutzbarkeit des Areals und der städtebaulichen 
Er
schließbarkeit, lässt sich hier ein vollständiger 
Abbruch dieses Gebäudeteils plausibel begründen. 
Zudem unterstützt es eine denkmalpflegerische Aus-
richtung, die beiden ursprünglich getrennt liegenden 
Mühle
n, wieder erfahrbar zu machen.
• A bbruch Sukasilo (E2). Der bauliche und statische 
Zustand lässt augenscheinlich eine Revitalisierung 
oder Umnutzung des Gebäudes nicht zu. Eine Ab-
risserlaubnis erfolgt nach hinreichender Darlegung 
durch das statische Gutachten. Denkmalpflegerisch 
sind nach Abriss zwei Varianten vorstellbar:
•
 e
in Freilassen des Grundstücks, um die ursprüng-
liche L-Form der Leysieffer & Lietzmann Mühle 
sichtbar zu machen und das freigestellte Ellsilo 
hafenseitig zu erschließen,
•
 e
in Neubau, der sich mit seiner Architekturspra-
che an den Duktus der Ellmühle anpasst und die 
Umrisslinie der Rheinansicht vervollständigt.
3.3 Denkmalpflege: Baukörperliche Veränderung des Mühlengeländes
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung

Abb. 51: Piktogramm 14, büro luchterhandt
Seite   53
53
Aufstockungen sind nicht gewünscht – dennoch sind in  
bestimmten Bereichen Dachterrassen oder Interpretationen  
eines Daches möglich.
Generell werden Gebäudeaufstockungen abgelehnt, 
dies betrifft sowohl nutzungsbedingte, gestalterische, 
als auch technisch bedingte Aufsätze. Haustechnische 
Anlagen sind in der vorhandenen Kubatur unterzubrin-
gen. Ausgenommen sind hier zwei Positionen:
•
 E
ine Aufstockung der Gebäudeteile der Ellmühle 
(E4-E6) ist offen zu bewerten, um evtl. einen Aus-
gleich der Baumassen zwischen den beiden Mühlen 
zu erreichen. Hierbei kann es sich allerdings nur um 
eine abstrakte Formgestaltung handeln, z. B. eine 
Verkleidung von Dachterrassen, nicht aber um kon-
ventionelle Staffelgeschosse.
•
  Di e heterogene Gebäudestruktur der oberen Ge-
schosse im Bereich der Auermühle (A2, A5, A6) kann 
bei entsprechenden hinreichenden baulichen und 
statischen Nachweisen durch einen Neuaufbau der 
Substanz ersetzt werden. Hierbei muss die heutige 
Trauflinie wiederhergestellt werden.
• Di e wellblechartige Dachverkleidung auf den Gebäude-
teilen A2, A5 und A6, die gestalterisch nur dazu dient, 
eine einheitliche Gebäudekubatur innerhalb der Auer-
mühle vorzutäuschen, kann bei passender abstrakter 
Gestaltung durch ein neues Gebäudegeschoss ersetzt 
werden.
• Di e denkmalwerte ,Sauganlage‘ an der Hafenbe-
ckenkante soll erhalten bleiben. Eine Rückführung 
auf den ‚historischen Bestand‘ ist möglich. Der 
Erhalt der zweiten Anlage im Norden muss noch 
überprüft werden; ein Erhalt ist anzustreben.
3.3 Denkmalpflege: Aufstockungen innerhalb des Ensembles
A6 A5 A2 E4 E5 E6

Abb. 52: Piktogramm 15, büro luchterhandt
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   54
54
• Rhe infassaden: Generell ist der streng aufgebaute 
und flächige Charakter der Fassaden in der Hafen-
ansicht zu erhalten. Gestalterisch weit vorstehende, 
architektonische Elemente sind nicht erlaubnisfähig. 
Dies betrifft vor allem Balkonanbauten.
•
 F
ensteröffnungen: Eine nutzungsbedingte Ände-
rung der vorhandenen Fenster ist möglich. Über 
Größe und Maßstab dieser Eingriffe können aller-
dings ohne Vorlage detaillierter Planungen keine 
Aussagen getroffen werden. (Anm.: Wenn es dem 
vorhandenen Charakter dienlich ist, könnte sogar 
ein große „Öffnung“ zielführender sein, als viele 
neuhinzugefügte Fensteröffnungen.)
•
 D
arüber hinaus sind mögliche Eingriffe nur im grö-
ßeren Zusammenhang innerhalb der Rheinansicht 
zu beurteilen, d. h. nicht gebäudebezogen.
•
 Di
e Eingriffe dürfen den Gestaltungsduktus und 
die Flächigkeit der architektonischen Wirkung der 
Hafenansicht, sowohl in der Fern- als auch in der 
Nahansicht nicht überformen.
•
  M ehlsilo (E7): Neue Fensteröffnungen sind in 
skulptural-abstrakten Formen möglich, wie z. B. 
lang gezogene Schlitze (vgl. hierzu Entwurf Ander-
halten). Zwingend zu erhalten ist hierbei das vertikal 
durchlaufende Gittermaßwerk-Fenster aus Beton.
• D er „Auroa-Stern“ des Mehlsilos II (A9) ist zwingend 
an beiden Fassaden zu erhalten und zu rekonstruieren.
• F assaden Siegburger Straße: Generell sind hier grö-
ßere Veränderungen als auf der Hafenseite möglich. 
Auch Balkone sind in gewissen Teilen vorstellbar.
• G ebäude (E5). In welcher Form die Fassade hinter der 
Trapezblechverkleidung veränderbar ist, muss nach 
Abnahme des Blechs und des Befundes der beste-
henden historischen Fassade entschieden werden.
• M ehlsilo (E7). Gestalterisch ist hier die Verdopplung 
des Fensterrasters möglich, d. h. eine Interpretation 
der historischen Fassadengestaltung.
3.3 Denkmalpflege: Architektonische Behandlung der Fassaden
Fensteröffnungen können zur Rheinseite nur begrenzt 
geschaffen oder vergrößert werden. Die Fassaden zur Siegburger 
Straße bieten mehr Gestaltungsspielräume.
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung

Abb. 53: Bereiche mit hochbaulichem Denkmalschutz, moderne stadt
Seite   55
55
Weite Teile des Mühlenkomplex-Inneren weisen keinen 
Denkmalwert auf und können gänzlich zurückgebaut 
werden (Die wenigen denkmalwerten Raumteile sind 
im denkmalpflegerischen Gutachten markiert und im 
untenstehenden Grundriss eingezeichnet.).
Aus dokumentarischen Gründen des ursprünglichen 
Mühlenbetriebes sollte eine kleine zusammenhängende 
Zahl von Silozellen an geeigneter Stelle erhalten bleiben 
und in angemessener Form der Öffentlichkeit zugänglich 
gemacht werden.
•
  A uermühle (A6). Die historische Struktur samt den 
gusseisernen Stützen ist zwingend zu erhalten und 
denkmalgerecht zu sanieren. Der Umgang mit den 
hölzernen Fußböden ist zu klären.
•
 Di
e historischen Treppenhäuser: Sind zu erhalten, 
wenn ihre Anbindung an die neuen Geschosshöhen 
sinnvoll möglich ist. Gründe des Brandschutz, des 
Baurechts oder der Nutzung können auch zu einer 
Stilllegung oder räumlichen Umnutzung führen, bis 
hin zu einem Abriss.
•
 D
er Personenpaternoster im Lagerhaus (E6) ist zu 
erhalten und in eine neue Struktur zu integrieren.
•
 Di
e Sackrutsche im Mehlsilo (A8) ist zu erhalten.
3.3 Denkmalpflege: Behandlung des Inneren der Gebäude
Weite Teile des Mühlenkomplex-Inneren weisen keinen  
Denkmalwert auf und können gänzlich zurückgebaut werden.
1 43 2 44
1. Mühl engebäude, Elektrowerkstatt und Pumpenhaus
2.
 T
reppenhäuser
3.
 Sc
hornstein
4.
 T
echnische Anlagen (Pumpenanlage der Dampfmaschine, Paternoster, Sackrutsche, Schiffselevator)

4
AUF DIE NÄCHSTEN 
SCHRITTE
AUSBLICK

Foto: Christoph Seelbach Fotografie
57
AUF DIE NÄCHSTEN 
SCHRITTE
AUSBLICK
Die kooperative Machbarkeitsunter-
suchung der Mühlengelände hat die 
Vorgaben des Integrierten Plans weiter-
entwickelt und zu einer städtebaulichen 
Präzisierung des nördlichen Auftakts 
zum Deutzer Hafen geführt. 
Es haben sich wichtige Hinweise für 
die Verfahren zur Grundstücksvergabe 
ergeben, die aufgrund des bestehenden 
Gebäudeensembles einer besonders 
intensiven Vorbereitung bedürfen. 
Der Dialog über die Möglichkeiten und 
Grenzen hat bei den Beteiligten zu ei-
nem vertieften Verständnis der komple-
xen Abhängigkeiten und Zusammen-
hänge geführt und ein klares Bild der 
nun anstehenden Weichenstellungen 
ergeben.   
Seite   57

Abb. : Piktogramm 16, büro luchterhandt
PLATZHALTER!
BF 01a BF 01b BF 02
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Seite   58
58
4.1 Prozess  
Städtebauliches Entwicklungskonzept abgestimmt
Im Rahmen der kooperativen Machbarkeitsuntersu-
chung konnte im Dialog zwischen den Gutachtern und 
de
m Begleitgremium der städtebauliche Rahmen für die 
Entwicklung des Mühlenareals im Deutzer Hafen definiert 
werden. In der Gesamtschau ergibt sich eine spannungs-
volle Konfiguration aus historischer Bausubstanz und 
ne
uen Gebäuden, so dass nicht nur aus denkmalpflege-
rischer Perspektive, sondern auch in der städtebaulichen 
G
esamtbetrachtung die Bestandsbauten ihrer städte-
baulichen Bedeutung angemessen im Stadtraum zur 
G
eltung kommen. So gelingt es, dass aus nächster Nähe 
– beispielsweise aus der Perspektive eines Flaneurs auf der 
Siegburger Straße – die Kubaturen markanter Silogebäude 
vollends zur Geltung kommen, auch weil die Neubauten in 
Höhe und Volumen bewusst zurückgenommen sind und 
die Bestandsbauten freigestellt bleiben. 
Auf besondere Weise wird das zeichenhaft für die 
Mühlen stehende Mehlsilo II (A9) mit dem Aurora-Stern 
städtebaulich in Szene gesetzt, indem dieser Kopfbau 
der Auermühle sowohl aus nächster Nähe als auch aus 
größerer Entfernung (etwa von der Severinsbrücke aus) 
unverstellt in Erscheinung treten wird. 
Nicht zuletzt bleibt trotz des gliedernden Durchbruchs 
zwischen Auer- und Ellmühle, der die beiden Mühlen 
wieder deutlich ablesbar macht, die historische Silhouet-
te erhalten, die über ein Jahrhundert die rechtsrheini-
sche Hafenansicht prägten.
Insgesamt soll eine klare städtebauliche Konfiguration 
geschaffen werden, die wesentlich von den Mühlenge-
bäuden bestimmt wird. Die Baufelder werden behutsam 
zu Blockstrukturen ergänzt, ohne das historische Bild 
der Mühlen infrage zu stellen. Selbst ein als Solitär auf 
dem Baufeld 01a realisierter Sondernutzungsbaustein 
mit einer eigenständigen, modernen Architektursprache 
tritt nicht in Konkurrenz mit der historischen Bausubs-
tanz, wenn er sich in Ausdehnung und Höhe respektvoll 
gegenüber der Auermühle zurücknimmt.
Es ist ferner festzuhalten, dass – obgleich eine Zustim-
mung der Denkmalbehörde erst in einem formalen 
Verfahren erfolgen kann – die zuvor skizzierte städ-
tebauliche Haltung von sämtlichen Mitgliedern des 
Begleitgremiums einvernehmlich entwickelt und als 
Grundlage der weiteren Planungen getragen wird. Damit 
besteht eine baulich-räumliche Grundlage für eine 
behutsame Transformation der Mühlen, die den Zielen 
der Denkmalpflege, der Stadtplanung wie der modernen 
stadt als Grundeigentümerin gerecht wird.
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung

Seite   59
59
Offene Fragen weiterverfolgen
Auch wenn über wesentliche städtebauliche Fragen die 
Beteiligten der kooperativen Machbarkeitsuntersuchung 
haben Einigkeit erzielen können, konnte das Verfahren 
sich nicht allen Fragen im Detail widmen. Daher konnte 
dieses Verfahren nicht auf alle Fragen Antworten liefern 
und damit auch nicht alle Ziel- bzw. Interessenskonflikte 
zwischen den beteiligten Akteuren in Bezug auf Nut-
zung, Denkmalschutz, Stadtgestalt und Wirtschaftlich-
keit auflösen. Exemplarisch sei hier auf einige wichtige 
Fragestellungen eingegangen:
•
 Sc
hwerpunkt Wohnen
Das Ziel der Stadt Köln und der Eigentümerin, am 
Standort der Mühlen einen hohen Anteil an Wohn-
nutzungen vorzusehen, steht – so das Ergebnis der 
Gu
tachter – dem Ziel eines geringstmöglichen Ein-
griffs, wie es seitens des Denkmalschutzes präferiert 
wir
d, entgegen, da insbesondere eine Wohnnutzung 
hohe Anforderungen an die Belichtung (keine reinen 
Nordausrichtungen u. v. m.) stellt, die ohne Eingriffe 
in die Bestandsfassaden nicht zu realisieren sind.
Mit dem Wunsch nach einem hohen Wohnanteil 
ist auch die Aufgabe verbunden, Flächen für den 
öffentlich geförderten Wohnungsbau vorzusehen. 
Die vergleichsweise hohen Kosten, die sich aus der 
Umnutzung der Bestandsgebäude ergeben werden, 
und die ungünstigen Gebäudegeometrien lassen 
sich kaum mit den Anforderungen des öffentlich 
geförderten Wohnungsbaus vereinbaren. Aus die-
sem Grund bietet es sich an, den entsprechenden 
Bedarf in den Neubauten abzudecken. Diese können 
entlang der Siegburger Straße realisiert werden.
•
 L
oggien
Die Zielsetzung, aus denkmalpflegerischen Gründen 
eine möglichst geringe Eingriffstiefe zu verfolgen 
bzw. die zum Rhein hin ausgerichteten Fassaden 
weitgehend unangetastet zu lassen, steht im Konflikt 
zur angestrebten Wohnqualität, die etwa durch Log-
gien im Bereich der Ellmühle wesentlich gesteigert 
w
erden kann und angesichts der Qualitätsziele für 
den Standort aus Vermarktungssicht verfolgt werden 
soll. Dies muss im Weiteren planerisch untersucht 
werden.
• A ufstockung
Aus städtebaulichen Erwägungen zur Akzentuierung 
besonderer Lagen, aber auch aus wirtschaftlichen 
Motiven bestehen Überlegungen zur Aufstockung 
historischer Bauten, die aus denkmalpflegerischer 
Sicht indessen überwiegend ausgeschlossen werden. 
Allerdings erscheint eine „Aufstockung“ an wenigen 
Stellen aus denkmalpflegerischer Sicht vertretbar.
• Suk asilo (E2)
Der Umgang mit dem Sukasilo konnte im Rahmen 
der Machbarkeitsuntersuchung nicht abschließend 
geklärt werden. Nach den bisherigen Kenntnissen 
über das Bestandsgebäude ist eine substanzerhal-
tende Umnutzung des Gebäudes kaum möglich. Ob 
j
edoch ein Ersatzneubau von identischer Kubatur 
oder ein ersatzloser Abriss für diesen Ort die beste 
Lösung darstellt, wird unterschiedlich beurteilt und 
bedarf weiterer Untersuchungen.
• P otentialflächen 
Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden 
weitere so genannte Potentialflächen analysiert. Für 
den Fall, dass die in den Vorzugsvarianten ermit-
telten Nutzungen und Flächen in den anstehenden 
Vergabeverfahren nicht vollständig realisiert werden 
können, können diese Potentialflächen ggf. für die 
Schaffung eines zumindest teilweisen Ausgleichs 
aktiviert werden.

Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
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60
Nutzungsmix und Wirtschaftlichkeit
Das Verfahren hat gezeigt, dass der angestrebte Nut-
zungsmix resp. Wohnanteil für das Mühlenareal unter 
Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Zielset-
zungen und wegen der Struktur der Bestandsbauten 
nicht zu erreichen ist. Es herrscht Einigkeit darüber, dass 
sich die hafenseitige Gebäudesubstanz der Ellmühle 
im Vergleich zur Auermühle unter Berücksichtigung 
denkmalpflegerischer Belange leichter zu Wohnzwecken 
umnutzen ließe und es sich daher anbietet, entspre-
chende Nutzungsschwerpunkte zu bilden. Gleichwohl 
würde der angestrebte Wohnanteil von 70 % der Brut-
togrundflächen mit ca. 42 % deutlich unterschritten 
werden. Zudem sind auch die von den Gutachterbüros 
vorgeschlagenen Umnutzungen der Silos als Wohn-, 
Büro- oder Hotelgebäude nach rein denkmalpflegeri-
schen Kriterien zunächst nicht erlaubnisfähig, da durch 
die hierfür erforderlichen Fensteröffnungen massiv in 
das denkmalwerte äußere Erscheinungsbild eingegriffen 
würde. Es konnte bislang nicht geklärt werden, ob eine 
wirtschaftliche Verwertung der hiervon betroffenen rd. 
28.800 m² Bruttogrundfläche mit anderen Nutzungsar-
ten möglich ist, die nur in geringerem Maße Eingriffe in 
die Fassaden erfordern. 
Dialogprozess fortsetzen
Die Machbarkeitsstudie hat wesentliche, vor allem städ-
tebauliche Grundfragen und damit den Rahmen für die 
Entwicklung des Mühlenareals klären können. Aufgrund 
der komplexen Bedingtheiten konnten weitergehende – 
insbesondere hochbauliche – Festlegungen nicht ohne 
Kenntnis konkreter Nutzeranforderungen und vertiefte 
Informationen über die Bausubstanz erfolgen. Die noch 
offenen Fragen müssen in nachgelagerten Verfahren 
beantwortet werden. Dabei soll der erfolgreich beschrit-
tene Weg, die komplexen Themen im Dialog mit den 
beteiligten Akteuren und externen Experten zu erörtern, 
weiterverfolgt werden – sowohl in bevorstehenden 
Verfahren zur Grundstücksausschreibung als auch in 
qualifizierenden Wettbewerbsverfahren. Nur so wird 
es gelingen, am konkreten Vorhaben die Auflösung 
bestehender Zielkonflikte herbeizuführen und zu von 
allen Akteuren getragenen hochwertigen Konzepten zu 
gelangen. Über personelle Kontinuitäten über die Dauer 
des gesamten Prozesses (verfahrensübergreifend) kann 
zudem der Erfahrungszuwachs der Beteiligten sicherge-
stellt und der kritische Blick auf das gesamte Mühlenen-
semble gewahrt bleiben.
Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln
Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung

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61
Mühlen abschnittsweise ausschreiben
Im Sinne dieses „lernenden“ Prozesses empfiehlt das 
Begleitgremium, die Mühlenareale mindestens in drei 
Baufelder zu unterteilen und diese separat und nachein-
ander auszuschreiben. Dieses Vorgehen ermöglicht es, 
Erfahrungen aus dem ersten Verfahren in die nachfol-
genden Ausschreibungen einzuarbeiten. Ggf. lohnte es 
sich, die Baufelder 01 und 02 nochmals zu unterteilen. 
Jedes ausgeschriebene Grundstück sollte über einen 
Neubau- und einen Altbauanteil verfügen. Ebenso wird 
neben dem Nutzungskonzept für die Gebäude, der archi-
tektonische Umgang mit der historischen Bausubstanz 
bereits im Ausschreibungsverfahren eine bedeutende 
Rolle spielen müssen, so dass eine sonst eher nachgela-
gerten Wettbewerben überlassene Qualifizierung bereits 
Gegenstand der Grundstücksbewerbung sein sollte. Die 
hochbauliche Qualifizierung wird in weiteren Verfahren 
schrittweise zu vertiefen sein.
Die Machbarkeitsuntersuchung hat gezeigt, dass eine 
Konzeption für das Sukasilo (E2) und damit für die 
südwestliche Ecke der Ellmühle eine besondere Heraus-
forderung darstellt. Es muss abgewogen werden, ob es 
notwendig ist, für ein Teilbaufeld, das die Gebäude E1-E4 
umfasst, Programmidee, Nutzungskonzept und archi-
tektonisch-städtebauliche Formgebung zum Gegen-
stand einer separaten Grundstücksvergabe zu machen.
In mehrstufigen, kooperativen Prozessen („Projekt-Dia-
log-Verfahren“) sollen Nutzungskonzepte und hochbau-
liche Qualifizierung von den Bewerbern abgefragt und 
von einem fachlich breit aufgestellten Gremium bewer-
tet werden.
Für die Gestaltung des öffentlichen Freiraums regt das 
Begleitgremium an, qualifizierende Verfahren durch-
zuführen, um eine einheitlich hohe Gestalt- und Nut-
zungsqualität der Freianlagen, wie sie gerade in diesen 
verdichteten Strukturen wichtig ist, zu gewährleisten.
Im nächsten Schritt sind für den weiteren Prozess folgen-
de Themen zu konkretisieren:
1.
 Inh
alte, Rahmenbedingungen und Ablauf möglicher 
Grundstücksvergabeverfahren,
2.
 ins
titutionelle und personelle Zusammensetzung 
von Gremien sowie den ihnen zugedachten Bera-
tungs- und Entscheidungskompetenzen,
3.
 S
trategie zur Information und Aktivierung von Inves-
toren und Nutzern.

Lageplan der Mühlengelände (ohne Maßstab)
Baufeld 02
E1 H
ochsilo
E2 Suk
asilo
E3 Ellsi
lo
E4 G
etreidereinigung
E5 Mühle
ngebäude
E6 L
agerhaus
E7 M
ehlsilo
Baufeld 01B
A1
 G
etreidesilo
A2 Alte
r Silo
A3 Bunk
ersilo
A4  Anba
u Bunkersilo
A5 G
etreidereinigung
A6 Mühle
ngebäude
A7 G
etreidemühle
A8 Me
hlsilo I
A9 Me
hlsilo II
A10 Pum
penhaus
A11 Ele
ktrowerkstatt
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Mitteilung Ausschuss

6121 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 Kuhn Az 
Vorlagen-Nummer  02.05.2019 
 1420/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.06.2019 
 
Deutzer Hafen – Die Mühlen;  
Hier: Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung 
Innerhalb des Gebietes Deutzer Hafen bilden die Mühlengebäude bereits heute als markante Landmarken 
den Maßstab für das Hafenareal und auch zukünftig werden sie als nördlicher Auftakt des neuen Innen-
stadtquartiers die Silhouette am Rhein prägen. 
 
Allerdings sind für eine Entwicklung des Gebiets im Spannungsfeld verschiedener Anforderungen wie 
Denkmalpflege, städtebauliche Neuordnung, Hochwasserschutz, Verkehr aber auch wirtschaftliche Über-
legungen noch wichtige Fragen zu klären, bevor in passgenau für das Mühlengelände entwickelte Verga-
beverfahren die besten Konzepte für die Umnutzung und Weiterentwicklung des Geländes ausgewählt 
werden können. 
 
Das Mühlenareal, als Teil der Gesamtentwicklung Deutzer Hafen wurde vor diesem Hintergrund 2018 im 
Rahmen einer kooperativen Machbarkeitsuntersuchung vertiefend untersucht mit dem Ziel, weitere Er-
kenntnisse hinsichtlich der Umnutzungsmöglichkeiten des Mühlenareals zu erhalten. Im ersten Quartal 
2019 wurden die Ergebnisse aufbereitet und in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst. 
 
Die nachstehenden Erläuterungen geben einen ersten groben Überblick über den Aufbau und Inhalt des 
Berichts. Nähere Ausführungen der einzelnen Kapitel sind der Anlage zu entnehmen. 
 
Zum Verfahren (Kapitel 1): Im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung haben das Stadtplanungsamt 
und der Stadtkonservator der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit der moderne stadt GmbH zunächst die 
notwendigen Grundlagen für eine Bewertung der Bestandsbeba uung und deren städtebaulichem Kontext 
erarbeitet. Gemeinsam mit einem Begleitgremium aus renommierten Experten, wurden basierend auf den 
Empfehlungen der Gutachterbüros ASTOC Architects and Planners GmbH aus Köln und Anderhalten Ar-
chitekten GmbH aus Berlin daraus Leitlinien für die weiteren Planungs- und Vergabeverfahren abgeleitet, 
die in der beigefügten Dokumentation zusammengefasst wurden. 
 
Die Studie war als kooperativer Prozess angelegt und gliederte sich in zwei Teilstudien: die „Auermühle“ 
inkl. nördlich angrenzendes Baufeld und die „Ellmühle“.  
 
Zum Ziel (Kapitel 1): Es sollten fundierte Erkenntnisse über die Umnutzungsmöglichkeiten und Potenziale 
des Bestandes und des Mühlenareals insgesamt gewonnen werden. Dazu gehörten insbesondere Auss a-
gen bzw. Empfehlungen: 
 
- zu möglichen Nutzungskonzeptionen im Bestand und in den ergänzenden Neubauten 
- zum Denkmalschutz (städtebaulich und hochbaulich)  
- zur Erschließung und zum ruhenden Verkehr  
- zur Konkretisierung/Überprüfung des städtebaulichen Rahmens der COBE Planung  
- zur Wirtschaftlichkeit 
- zur planungs- und baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit.

2 
 
 
Nutzungsszenarien, Städtebau, Denkmalschutz (Kapitel 2 und 3): Um die vorgenannten Aussagen und 
Empfehlungen treffen zu können wurde zunächst eine umfangreiche Analyse der komplexen Bestandsge-
bäude vorgenommen. Auf dieser Basis wurden in Abgleich mit denkmalpflegerischen Aspekten aber auch 
unter Berücksichtigung weiterer Anforderungen wie zum Beispiel einer ausreichenden Belichtung und Be-
sonnung Umnutzungsszenarien entwickelt und Vorzugsvarianten abgeleitet. Bei der Untersuchung der 
Nutzungsszenarien wurde der Schwerpunkt auf Wohnen und Arbeiten gelegt. Ergänzend wurden Bereiche 
mit besonderer Eignung für öffentliche/kulturelle Sondernutzungen identifiziert. Auch das Areal der Mühlen 
soll insgesamt gemischt genutzt entwickelt werden. Ergebnisse hierzu finden sich insbesondere in Kapitel 
2 der Anlage. 
 
Gleichermaßen wurde die städtebauliche Konfiguration des Mühlenareals aus dem Integrierten Plan des 
Deutzer Hafens (Entwurf COBE) einer vertiefenden Prüfung und Untersuchung in engem Zusammenhang 
mit den Bestandsgebäuden unterzogen und daraus Leitlinien für eine erforderliche Modifikation abgeleitet. 
Die städtebaulichen Leitlinien insgesamt finden sich in Kapitel 3 des Berichts.  
 
In Kapitel 3 findet sich ebenfalls ein Schwerpunkt zu denkmalpflegerischen Themen. Die Umnutzungssze-
narien (Kapitel 2) als auch der Städtebau in Kapitel 3 wurden in Verbindung mit der Betrachtung denkma l-
pflegerischer Aspekten entwickelt. Da die Mühlen formal noch kein eingetragenes Denkmal sind, haben 
die denkmalpflegerischen Leitlinien keinen rechtskräftigen Charakter. Auch stellen sie keine Zusicherung 
dar. Sie dienen der denkmalpflegerischen Einschätzung, ab dem Zeitpunkt, ab dem das Objekt dem 
Denkmalschutzgesetzt NRW unterliegt.  
 
Offene Fragen, nächste Schritte (Kapitel 4): Die kooperative Machbarkeitsuntersuchung der Mühlengelä n-
de hat die Vorgaben des Integrierten Plans weiterentwickelt und zu einer städtebaulichen Präzisierung des 
nördlichen Auftakts zum Deutzer Hafen geführt. Es haben sich wichtige Hinweise für die Verfahren zur 
Grundstücksvergabe ergeben, die aufgrund des bestehenden Gebäudeensembles einer besonders inte n-
siven Vorbereitung bedürfen. Ergänzend wurden offene Fragen notiert und ers te Hinweise zu den nächs-
ten Schritten formuliert. 
 
In einem nächsten Schritt sollen für den weiteren Prozess folgende Themen konkretisiert werden:  
 
- Es erfolgt eine Definition inhaltlicher Vorgaben, Rahmenbedingungen sowie der Ablauf der Grun d-
stücksvergabeverfahren.  
- Das weitere Verfahren dient dazu, den denkmalpflegerischen Umgang mit den Mühlen zu konkret i-
sieren. 
- Es wird erarbeitet, wie die Information und Aktivierung von möglichen Investoren und Nutzern für 
das erste Baufeld/die erste Vergabeeinheit erfo lgt. 
 
Eine konkrete Terminierung der Vergabeverfahren ist noch nicht erfolgt.  
 
 
ANLAGE 1:  Die Mühlen im Deutzer Hafen – Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung  
Hinweis: Ein gedrucktes Exemplar des Ergebnisberichts wird in den Sitzungen des Stadt-
entwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Innenstadt verteilt.  
 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

16.05.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.06.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Mühlenstraße
  • Siegburger Straße 46
  • Severinsbrücke
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
1420/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.05.2019
Erstellt
17.04.2019 09:15