Deutzer Hafen – Die Mühlen; Hier: Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung
Mitteilung Ausschuss 1420/2019 vom 02.05.2019
Stand: Am 27.06.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Anlage 1 Ergebnisbericht
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Die Mühlen im Deutzer Hafen Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung März 2019 Die Oberbürgermeisterin Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 2 Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH Die Oberbürgermeisterin Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen Stadtplanungsamt Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege Machbarkeitsuntersuchung Anderhalten Architekten, Berlin ASTOC Architects and Planners, Köln Verfahrensbegleitung, Redaktion und Layout büro luchterhandt, Hamburg Seite 3 Anl ass und Ziele SEITEN 4 - 5 1 Die Mühl en im Deutzer Hafen Köln SEITEN 6 - 19 2 Er gebnisse der Gutachter SEITEN 20 - 35 3 L eitlinien für die Entwicklung der Mühlen SEITEN 36 - 55 4 Ausblick SEITEN 56 - 61 DER MACHBARKEITS- UNTERSUCHUTNG ANLASS UND ZIEL Foto: Christoph Seelbach Fotografie 5 Mit dem Erwerb der traditionsreichen Mühlen im Deutzer Hafen durch die mo- derne stadt im August 2016 ergeben si ch grundlegend neue Chancen für die Entwicklung des Deutzer Hafens. Unmit- telbar an dem historischen Hafenbecken ge legen bieten die Mühlengebäude die Möglichkeit, die industrielle Vergangen- heit aufzunehmen und neu interpretiert in de n neuen Stadtteil zu integrieren. Innerhalb des Entwicklungsgebiets Deut- zer Hafen bilden die Mühlengebäude be reits heute als markante Landmarken den Maßstab für das Hafenareal und auch künftig werden sie als nördlicher Auftakt des neuen Innenstadtquartiers die Sil- houette am Rhein prägen. Allerdings sind für eine Entwicklung des Gebiets im Spannungsfeld verschiede- ner Anforderungen wie Denkmalpflege, s tädtebauliche Neuordnung, Hochwas- serschutz und Verkehr aber auch wirt- schaftlichen Überlegungen noch wichtige F ragen zu klären, bevor in passgenau für das Mühlengelände entwickelten Verga- beverfahren die besten Konzepte für die U mnutzung und Weiterentwicklung des Geländes ausgewählt werden können. Das Stadtplanungsamt und der Stadtkonser- vator der Stadt Köln haben in Kooperation mit de r modernen stadt GmbH hierfür in einer Machbarkeitsstudie die notwendigen Grundlagen geschaffen. Gemeinsam mit einem Begleitgremium aus renommierten Experten, wurden basierend auf den Emp- fehlungen der Gutachterbüros ASTOC Ar- chitects and Planners GmbH aus Köln und An derhalten Architekten GmbH aus Berlin Leitlinien für die weiteren Planungs- und Vergabeverfahren erarbeitet, die in dieser Dokumentation vorgestellt werden. Seite 5 Herleitung Deutzer Block Die Bebauung des Deutzer Hafens weist bereits eine Vielzahl verschiedener Typologien auf. Von fensterlosen Hochsilos bis kleineren Hallen und Wohngebäuden mit Satteldach, von stringent sturkurierten Backsteinfassaden zu Strukturen aus Stahl und Holz. Mit dem vorliegenden integrierten Rahmenplan ist es unser anliegen, diese Vielfältigkeit fortzuschreiben und neu zu interpretieren. Mit den neuen Wohn- und Bürofunktionen, die in Zukunft den Deutzer Hafen bereichern werden, kommen auch neue Typologien, die es gilt, mit dem Ort in Einklang zu bringen. Als städtebauliches Grundmodul wurde die Blockrand- bebauung gewählt, die sich als fl exibler Rahmen gemischter Quartiere bewährt hat. Als Kombination aus bekannter Deutzer Randbebauung und der industriellen Rechtwinkligkeit der Bestandsgebäude haben wir einen “Deutzer Block” defi niert. Er kombiniert den geschützten Innenhof einer Randbebauung mit den vielfältigen Höhen- und Fassadensprüngen der Auer- und Ellmühle. inspiriert von der offenen Struktur der bestehenden Mühlen, hat jeder ”Deutzer Block” eine Öffnung in Richtung eines angrenzenden Freiraums. Die neuen Baufelder folgen dem rechtwinklig auf das Hafenbecken ausgerichtete Gebäuderaster der Bestandsbebauung und schreiben die Geschichte des Hafens fort. Dies erleichtert es verschiedene Spuren des Hafens temporär oder als festen Bestandteil des zukünftigen Viertels zu bewahren. Leitprinzipien Deutzer Block Mit dem Ziel eines dichten, gemischten und lebenswerten Stadtteils verabschiedet sich der Deutzer Hafen vom Prinzip einer durchgehenden Traufhöhe. Dies erleichtert Tageslichtoptimierung und das Kombinieren verschiedener Typologien innerhalb eines Baufeldes als “Quartier in Miniatur”. Als Grundregel sollte es auf jeder Seite eines Baufeldes mindestens eine Fassaden- und/oder Höhensprung geben, So wird die angestrebte Dieversität und Kleinteiligkeit erreicht. Die Höhenunterschiede ergeben sich hierbei aus den Anforderungen der Abstandsfl ächen und der Besonnung. Besonderes Augenmerk wurde in dem Zusammenhang bereits auf die strategische Platzierung der Hochpunkte gelegt. Im weiteren Planungsverlauf sollten die Auswirkungen der Hochpunkte auf Tageslicht- sowie Windverhältnisse im Verlauf der Weiterentwicklung kontinuierlich überprüft werden. Unsere Empfehlung ist die Entwicklung eines Materialkonzepts der Mühle: Hochpunkte in hellen Tönen und niedrigere Gebäude in dunkleren Materialien. Abb.22 23 2.4 Deutzer Block Herleitung Deutzer Block 1 IM DEUTZER HAFEN KÖLN DIE MÜHLEN Herleitung Deutzer Block Die Bebauung des Deutzer Hafens weist bereits eine Vielzahl verschiedener Typologien auf. Von fensterlosen Hochsilos bis kleineren Hallen und Wohngebäuden mit Satteldach, von stringent sturkurierten Backsteinfassaden zu Strukturen aus Stahl und Holz. Mit dem vorliegenden integrierten Rahmenplan ist es unser anliegen, diese Vielfältigkeit fortzuschreiben und neu zu interpretieren. Mit den neuen Wohn- und Bürofunktionen, die in Zukunft den Deutzer Hafen bereichern werden, kommen auch neue Typologien, die es gilt, mit dem Ort in Einklang zu bringen. Als städtebauliches Grundmodul wurde die Blockrand- bebauung gewählt, die sich als fl exibler Rahmen gemischter Quartiere bewährt hat. Als Kombination aus bekannter Deutzer Randbebauung und der industriellen Rechtwinkligkeit der Bestandsgebäude haben wir einen “Deutzer Block” defi niert. Er kombiniert den geschützten Innenhof einer Randbebauung mit den vielfältigen Höhen- und Fassadensprüngen der Auer- und Ellmühle. inspiriert von der offenen Struktur der bestehenden Mühlen, hat jeder ”Deutzer Block” eine Öffnung in Richtung eines angrenzenden Freiraums. Die neuen Baufelder folgen dem rechtwinklig auf das Hafenbecken ausgerichtete Gebäuderaster der Bestandsbebauung und schreiben die Geschichte des Hafens fort. Dies erleichtert es verschiedene Spuren des Hafens temporär oder als festen Bestandteil des zukünftigen Viertels zu bewahren. Leitprinzipien Deutzer Block Mit dem Ziel eines dichten, gemischten und lebenswerten Stadtteils verabschiedet sich der Deutzer Hafen vom Prinzip einer durchgehenden Traufhöhe. Dies erleichtert Tageslichtoptimierung und das Kombinieren verschiedener Typologien innerhalb eines Baufeldes als “Quartier in Miniatur”. Als Grundregel sollte es auf jeder Seite eines Baufeldes mindestens eine Fassaden- und/oder Höhensprung geben, So wird die angestrebte Dieversität und Kleinteiligkeit erreicht. Die Höhenunterschiede ergeben sich hierbei aus den Anforderungen der Abstandsfl ächen und der Besonnung. Besonderes Augenmerk wurde in dem Zusammenhang bereits auf die strategische Platzierung der Hochpunkte gelegt. Im weiteren Planungsverlauf sollten die Auswirkungen der Hochpunkte auf Tageslicht- sowie Windverhältnisse im Verlauf der Weiterentwicklung kontinuierlich überprüft werden. Unsere Empfehlung ist die Entwicklung eines Materialkonzepts der Mühle: Hochpunkte in hellen Tönen und niedrigere Gebäude in dunkleren Materialien. Abb.22 23 2.4 Deutzer Block Herleitung Deutzer Block Abb. 01: COBE Collage „Deutzer Block“, Stand: 01.03.2018 7 Der Deutzer Hafen befindet sich in zent- raler innerstädtischer Lage in Sichtweite des Kölner Doms. Der Rat der Stadt Köln hat mit seinem Grundsatzbeschluss vom 23.06.2015 beschlossen, hier durch eine umfassende Neuordnung ein gemischt genutztes urbanes Gebiet für Wohnen und Arbeiten entstehen zu lassen. Es sollen rd. 3.000 Wohnungen für 6.900 Personen und rd. 6.000 Arbeitsstätten sowie alle erforderlichen städtebauli- chen Folge- und Versorgungseinrichtun- gen errichtet werden. Aus dem zur Konkretisierung der Pla- nungen durchgeführten Gutachter- und B eteiligungsverfahren ist das dänische Büro COBE im September 2016 als Sieger hervorgegangen. Als besondere Qualität des Entwurfs der Stadtplaner wurde die Betonung der industriegeschichtlichen Prägungen gesehen. Das Gebäudeen- semble der Mühlen spielt hierbei eine be sondere Rolle als identitätsstiftender Baustein für das Areal: der sogenannte „Deutzer Block“ orientiert sich an der städtebaulichen Struktur des Mühlenge- ländes und bildet das Grundgerüst des ne uen Stadtteils. Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat am 15.12.2016 entschie- den, dass die weitere Entwicklung am D eutzer Hafen auf der Grundlage des Preisträgerentwurfs weiterverfolgt wer- den soll. COBE wurde daraufhin in enger A bstimmung mit der Stadt Köln von moderne stadt beauftragt, unter Einbe- ziehung des Mühlengeländes einen integ- rierten Rahmenplan zu erarbeiten. Ge- meinsam sollte der Beteiligungsprozess f ortgeführt werden. 2 Optionaler Pavillon Abb. 02: COBE Integrierter Plan Deutzer Hafen, Stand: 01.03.2018 Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 8 1.1 Neues Stadtquartier Deutzer Hafen Integrierter Plan Der Entwurf von COBE wurde 2017 in enger Abstim- mung mit der Stadt Köln vertieft überarbeitet und das im Gutachterverfahren noch nicht berücksichtig- te Mühlenareal in die Planungen mitaufgenommen. Begleitend hierzu wurden verschiedene Fachgutachten zum aktuellen Bestand und zur zukünftigen Entwicklung des Deutzer Hafens erstellt. Die Anregungen aus den Veranstaltungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die Ergebnisse der Fachgutachten wurden im sogenann- ten Integrierten Plan gebündelt. Dieser wurde am 1. März 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt. Im September 2018 wurden der Integrierte Plan sowie das zugehörige Handbuch als städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) vom Rat der Stadt Köln beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt, die zur Umsetzung des Integrierten Plans notwendigen Bauleitplanverfahren zusammen mit der Entwicklungs- gesellschaft moderne stadt in die Wege zu leiten. Im Zuge der Einbindung des Mühlenareals in die städ- tebaulichen Planungen hat COBE in Abstimmung mit dem Stadtkonservator der Stadt Köln insbesondere die Wiederherstellung der historisch dominanten Konstel- lation zweier baulich getrennt nebeneinanderstehender Großmühlen in den Integrierten Plan aufgenommen. Weiterhin wurden die nach Bewertung des Stadtkonser- vators denkmalwerten Bestandsgebäude nachrichtlich übernommen und durch Vorschläge zur städtebaulichen Neuordnung ergänzt. 2 Optionaler Pavillon Abb. 04: COBE Integrierter Plan Deutzer Hafen, Ausschnitt Mühlenareal, Stand: 01.03.2018 Abb. 03: Kennzahlen und Grundstücksgrößen, moderne stadt Seite 9 Das Mühlenareal und das nördlich angrenzende Grund- stück wurden dabei im Integrierten Plan in drei Baufelder 01a , 01b und 02 gegliedert und die öffentlichen zugäng- lichen Plätze 1, 2 und 6 definiert. Der Planungsvorschlag v on COBE ergibt folgende Kennzahlen und Grundstücks- größen, die in den Machbarkeitsstudien als Referenzwerte z ugrunde gelegt werden. Bei der Ermittlung der Bestandsflächen wurde unterstellt, dass sämtliche in den Volumen der Bestandsgebäude vorhandenen Lufträume – also auch das erhebliche Luftraumvolumen der Silos – durch das Einziehen von Geschossdecken einer Umnutzung zugeführt werden. Weiterführende Informationen zum Integrierten Plan: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ stadtentwicklung/deutzer-hafen/deutzer-hafen- quartier-am-wasser Baufeldbezeichnung Grundstücksfläche BGF max. Bestand oberirdisch (ohne Getreidesilo) BGF Neubau oberirdisch (ohne Parken) Baufeld 01a ca. 6.050 m² 0 m² ca. 15.650 m² Baufeld 01b/ Auermühle ca. 9.800 m² ca. 42.550 m² ca. 3.850 m² Baufeld 02/ Ellmühle ca. 14.200 m² ca. 38.600 m² ca. 16.100 m² Gesamt Baufelder ca. 30.050 m² ca. 81.150 m² ca. 35.600 m² Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 10 Das Areal des Deutzer Hafens verfügt bereits über eine gute Anbindung an das lokale und regionale Straßennetz. Die Erschließung des Mühlengeländes erfolgt über die im Integrierten Plan so bezeichnete „Mühlenstraße“. Im Hinblick auf die Hochwassersituation verläuft diese Straße zukünftig auf einem hochwasserangepassten Niveau, so dass das Mühlengelände auch bei einem 200-jährlichen Hochwasser (11,90 m Kölner Pegel) erreichbar bleibt. Im Straßenraum der „Mühlenstraße“ wird nur im begrenzten Umfang Parkraum für den Anlieferverkehr angeboten werden. Unmittelbar südlich des Mühlengeländes wird zudem eine neue Anliegerstraße mit einer Brücke über das Hafenbecken errichtet. Hieraus ergeben sich für die Erschließung der Silogebäude neben der Brücke geomet- rische Zwänge. Das Ufer des Hafenbeckens wird zukünftig als f ußläufiger Boulevard konzipiert, der lediglich durch Rettungs- und Reinigungsfahrzeuge befahren werden darf und im Hochwasserfall überflutet wird. Fußwege sollen auf dem gesamten Gelände möglichst direkte Verbindun- gen bieten und barrierefrei ausgeführt werden. Grund- sätzlich sollen zur Stärkung des sog. Umweltverbundes (ÖP NV, Fahrrad, Fußgänger) auch neue Möglichkeiten im Bereich der „Sharing“-Angebote und Elektromobilität in die Konzepte einfließen. Das gesamte Areal des Deutzer Hafens liegt vollständig im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins. Aus diesem Grunde kann jede weitere Nutzung des Deutzer Hafens nur unter Berücksichtigung der ge- setzlich vorgegebenen Belange des Hochwasserschutzes e rfolgen. Insbesondere darf die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum muss umfangs- gleich ausgeglichen werden. U m einen positiven Ausgleich in der Retentionsraumbi- lanz zu erreichen und dementsprechend dem Rhein im H ochwasserfall mehr Raum zur Ausbreitung zur Verfü- gung zu stellen, wurde im Rahmen der Erstellung des In tegrierten Plans ein Retentionsraumkonzept entwickelt. Dabei werden große Hafenflächen von bestehenden Nutzungen freigestellt und nicht bebaut und als wertvolle Grün- und Freiflächen so moduliert und gestaltet, dass sie im Hochwasserfall zusätzliche Überschwemmungsräume bereitstellen. Stadtplätze, Promenaden und terrassier- te Freiräume dienen als Retentionsflächen und werden be i Hochwasser nach und nach geflutet. Gebäude und Straßenraum auf 47,20 m ü. NN bleiben hochwasserfrei. Ab einem hundertjährlichen Hochwasser müssen die Tiefgaragen – mit Ausnahme der Tiefgaragen auf dem Mühlengelände – in den Gebäudesockeln über Überläu- fe kontrolliert geflutet werden. Die bereits bestehende H ochwasserschutzwand entlang der Siegburger Straße ist soweit möglich zu erhalten und muss in die neue Frei- raum- und Straßenplanung integriert werden. A uf die Entwicklungspotenziale des Hafenareals hat die Lärmsituation einen wesentlichen Einfluss. Nach der geplanten Verlagerung der vorhandenen Betriebe mit BImSchG-Genehmigung entfallen künftig Immissionen durch Gewerbelärm im Gebiet. Es verbleiben Lärmimmis- sionen durch den Verkehr des Güterbahnbetriebs über die Südb rücke sowie durch Pkw-Verkehr über die Siegburger Straße und von der gegenüberliegenden Rheinseite. Diese Lärmbelastungen stehen der Konversion des Hafenareals zu einem gemischten Quartier mit Wohnen und Arbeiten grundsätzlich jedoch nicht entgegen. Seite 11 So kann zum einen durch eine entsprechende Staffelung der Nutzungen nach ihrer Lärmempfindlichkeit, durch eine gezielte abschirmende Bebauungsstruktur sowie durch andere Maßnahmen des passiven Lärmschutzes die Lärm- situation in Kombination mit Grundrissgestaltung und e ntsprechenden Lüftungskonzepten im künftigen Quar- tier erheblich verbessert werden. Auch der Schiffsverkehr a uf dem Rhein und die Anlegestelle für Passagierschiffe nördlich des Plangebiets werden als unkritisch für die im Integrierten Plan vorgesehene Wohnnutzung eingestuft. Von Relevanz für die Betrachtung der Situation der beiden Mühlenareale wird also insbesondere der Verkehrslärm an der Siegburger Straße sein. Die Windverhältnisse im Deutzer Hafen wurden mittels einer Strömungssimulation des gesamten Gebietes für die maßgebliche Hauptwindrichtung (Süd-Ost) vor Ort bewertet. Für das Mühlenareal ergaben die Untersu- chungsergebnisse keine besonderen Einschränkungen der A ufenthaltsqualitäten. Deutlich wurden allerdings die er- heblichen Unterschiede zwischen dem Blockinnenbereich un d der Promenadensituation am Hafenbecken. Planungsrecht Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 15.12.2017 die 25. Änderung des geltenden Regionalplans der Region Köln beschlossen. Danach wird der bestehende Gewerbe- und Industriebereich (GIB) des Hafenareals in einen allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewidmet. Auf dieser Grundlage wird die Bauleitpla- nung zur städtebaulichen Neuordnung und Umnutzung de s Hafenareals aufgestellt. Das Gebiet des Deutzer Hafens wird im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165 ff. BauGB durch eine umfassende Neuordnung zu einem gemischt genutzten, urbanen Gebiet für Wohnen und Arbeiten entwickelt werden. Die entsprechende Satzung zur Festsetzung des städtebaulichen Entwicklungsbe- reichs „Deutzer Hafen“ wurde vom Rat der Stadt Köln am 03.05.2018 be schlossen. Unter diesem Link sind die Unterlagen zur förmlichen Festsetzung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Deutzer Hafen“ hinterlegt: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__ kvonr=73461&search=1 Den Beschluss zur Einleitung der Änderung des Flächen- nutzungsplanes mit dem Arbeitstitel „Deutzer Hafen in Köln -Deutz“ hat der Stadtentwicklungsausschuss am 20.09.2018 gefasst. Unter gleichem Titel wurde am 15.11.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplan be- schlossen. Das Mühlengelände fällt in den Geltungsbereich be ider Bauleitpläne. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung soll Anfang April 2019 erfolgen. Um die angestrebte hohe Qualität der Projektentwicklung sicher zu stellen, sind weitere Qualifizierungsverfahren für Freiraum und Hochbau vorgesehen. 1. Neubau 1910 2. Zustand 1926 4. Zustand 1965 6. Zustand 2007 3. Zustand 1947 5. Zustand 1980 1965196319511911 1941 194019261910 Auermühle Ellmühle 1947 1977 1980 20071967 Abb. 05: Bauliche Entwicklung, ASTOC Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 12 1.2 Die Mühlen gestern und heute Historische Entwicklung Der Gebäudekomplex des heutigen Mühlengeländes entwickelte sich aus ursprünglich zwei getrennt liegen- den Getreidemühlen, der Auermühle und der Mühle Leysieffer & Lietzmann, später Ellmühle genannt. Beide wurden in der Anfangszeit des Deutzer Hafens um 1910 errichtet, fortschreitend erweitert, nach Teilzerstörun- gen im Zweiten Weltkrieg wiederaufgebaut und wuch- sen baulich schließlich zu der heutigen langgestreckten Gesamtanlage am Hafenbecken zusammen. In einigen Bereichen ist Bausubstanz aus der Entste- hungszeit beider Mühlen (1910/11 bis 1920er Jahre) erhalten. Dies sind z. B. Schornstein, Räume mit Gussei- senstützen oder Treppenhäuser. Infolge von unter- schiedlich starken Kriegsbeschädigungen erfolgte in den Jahren ab 1946 der zügige Wiederaufbau und Ausbau zu Großmühlenbetrieben. In den folgenden Nachkriegs- jahren entstand bis 1967 der größte Teil des heutigen Erscheinungsbildes des Mühlengeländes. Abb. 07: Rheinansicht, ASTOC Schornstein 100,12 m ü.NN 91,57 m ü.NN 104,34 m ü.NN 101,82 m ü.NN 92,01 m ü.NN 88,60 m ü.NN 86,41 m ü.NN 86,45 m ü.NN 93,84 m ü.NN 80,84 m ü.NN 74,92 m ü.NN 82,57 m ü.NN 76,70 m ü.NN 106,86 m ü.NN 102,46 m ü.NN Seite 13 Architektur und Nutzung heute Derzeit werden große Teile der Bestandsgebäude noch durch die Kampffmeyer Mühlen GmbH für den Betrieb einer Großmühle genutzt. Der Betrieb wird spätestens bis Ende 2020 an einen neuen Standort verlagert. Einige der Gebäude, insbesondere der Auermühle, wurden bereits vor Jahren außer Betrieb genommen und sind seitdem in weiten Teilen nicht mehr instandgehalten worden. Die auf den ersten Blick monolithisch wirkende Bebau- ungsstruktur gliedert sich bei genauerer Betrachtung in verschiedene Gebäude, die durch zahlreiche Erwei- terungen und Verbindungen aufgrund der historischen Entwicklung zu einem heterogenen Ganzen geworden sind. Die Struktur dieser Bestandsgebäude ist geprägt durch die jahrzehntelange industrielle Nutzung und die auf- grund veränderter Produktionsprozesse erforderlichen stetigen Um- und Anbaumaßnahmen der beiden Groß- mühlenbetriebe. Bei dem überwiegenden Teil der Gebäude handelt es sich nach den Definitionen der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) um Hochhäuser. Neben den Produktions- gebäuden finden sich vor allem Silogebäude unter- schiedlichster Höhe und Größe. Erstere verfügen über in- dustrietypische Gebäudetiefen und Stützraster mit einer Vielzahl vertikaler Öffnungen und Lufträumen, wobei die lichten Raumhöhen geschossweise variieren. Eine weiß verputzte Fassade mit im Achsraster angeord- neten flächenbündigen Fensteröffnungen kennzeichnen die Gebäude der ehemaligen Auermühle, während die Fassaden der Ellmühle ihre ursprüngliche rote Steinsich- tigkeit behalten haben. Abb. 06: Lageplan Mühlengelände, moderne stadt Abb. 08: Isometrische Darstellung des Siloanteils, ASTOC Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 14 Dennoch ist die ursprüngliche Struktur der historischen Gebäude aus den 1910/1920er Jahren durch ständige bauliche Überformung, insbesondere nach den Kriegs- zerstörungen, nicht mehr ohne weiteres ablesbar. In jüngerer Zeit wurden Neu- wie Altbauten der Ellmühle straßenseitig mit einer vorgehängten Trapezblechfas- sade bekleidet. Durch deren Rückbau ließe sich die ur- sprünglich vorhandene Klinkerfassade wieder freilegen. Silobauten Während das Mühlenensemble auf der Hafenseite durch eine flächig durchlaufende Fassadenfront abgeschlossen wird, dominieren auf der Landseite, entlang der Siegbur- ger Straße, die hochaufragenden Silobauten die Sil- houette des Areals. Die Silogebäude sind einheitlich hell verputzt und werden teilweise durch Lisenen plastisch gegliedert. SEITE 04 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN Hochsilo Ellsilo Sukasilo Getreidereinigung Mehlsilo Mehlverladesilo Getreidesilo Bunkersilo Mehlsilo I Kleiesilo Mehlsilo II Ellmühle Auermühle Bestandsgebäude 395.200 m3 BRI d avon Silos ca . 141.200 m3 BRI Siloanteil BRI ca . 36 % Abb. 09: Denkmalschutz - Städtebauliches Erscheinungsbild und original erhaltene Gebäudesubstanz, moderne stadt städtebauliches Erscheinungsbild original erhaltene Gebäudesubstanz Seite 15 1.3 Die Mühlen morgen Entwicklungsauftrag Der Grundsatzbeschluss des Rats vom 23.06.2015 sieht für den gesamten Deutzer Hafen als Zielvorgabe vor, das neue Quartier als urbanes Mischgebiet zu entwickeln. Gleichzeitig ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohn- und Arbeitsraum ein wesentlicher Grund für die von der Stadt Köln beschlossene Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB. In Anwendung des kooperativen Baulandmodells soll außerdem auf dem Gesamtgebiet des Deutzer Ha- fens ein Anteil von 30 % der entstehenden Wohnungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgese- hen werden. Auch soziale oder öffentliche Institutionen und kulturelle Nutzungen sollen einen hohen Stellenwert im neuen Deut- zer Hafen erhalten. Sie sind in Bezug auf das Mühlengelände q uantitativ nicht mit konkreten Flächenansätzen festgelegt, sind aber dem Grundgedanken einer vitalen Mischung folgend auch in den Mühlen vorstellbar und gewünscht. Generell wird im Deutzer Hafen ein vielfältiges Spektrum unterschiedlicher Wohnungsangebote und gewerblicher Flächen angestrebt. Es soll im Deutzer Hafen ein eher kleinteiliges Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten generiert werden, wobei speziell für das Mühlengelände geprüft werden muss, ob die vorhandenen Strukturen der Bestandsgebäude dies erlauben. Grundsätzlich spielt die Belebung der Erdgeschosszonen eine wichtige Rolle. Denkmalschutz: Für den weiteren Entwicklungsprozess ist die Klärung der denkmalpflegerischen Belange auf dem Mühlenareal ein bedeutender Baustein. Gemäß Gutachten des Stadtkon- servators aus Dezember 2017 konzentriert sich das Inter- esse des Denkmalschutzes an der Erhaltung der Mühlen - ge bäude als nahezu voll umfänglicher Gesamtanlage auf zwei wesentliche Komponenten: • Er halt bestimmter Teile in ihrer in historischer Subs- tanz überlieferten Materialität • B ewahrung des städtebaulichen Erscheinungsbildes in seiner prägenden Wirkung auf das Stadtbild Besonderer Wert wird auf den Erhalt der charakteristi- schen hafenseitigen Gebäudefronten mit ihrer flächigen Gesamtwirkung und einiger markanter Baukörper mit Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 16 16 Fernwirkung gelegt. Für die atmosphärische Fernwirkung des rheinseitigen und straßenseitigen Mühlenensembles sind von besonderer Bedeutung: der nördliche Kopfbau der Auermühle mit dem Aurora-Logo auf den beiden geschlossenen Frontbereichen, das verglaste, umlaufende Dachgeschoss mit seiner bekrönenden Wirkung, die bis zur Straße als vorgeschobene Riegel ausgedehnten Silo- bauten mit ihren geschlossenen Außenseiten sowie der hohe Betonröhrensilo am südlichen Ende des Komplexes. Darüber hinaus befinden sich im Deutzer Hafen nach Einschätzung des LVR Amt für Denkmalpflege im Rhein- land und des Stadtkonservators weitere denkmalwerte Objekte, die die industrielle Nutzung und die Geschichte des Deutzer Hafens dokumentieren. Diese sind das Ha- fenbecken mit seiner in Basalt verblendeten geböschten Kaimauer und die unterschiedlichen Krananlagen. Städtebau und Freiraum Der Integrierte Plan enthält klare städtebauliche Regeln für das gesamte Gebiet, die einerseits stets den Zusam- menhang erkennbar werden lassen, andererseits noch hinreichend viel Spielraum für maßgeschneiderte Lösun- gen gewähren. Innerhalb des städtebaulichen Rahmens ist den Mühlen im Norden besondere Beachtung zu schenken, weil diese sehr anspruchsvollen Rahmenbedin- gungen unterliegen und deren Entwicklung rahmenset- zend für die übrigen Baufelder ist. Mit den geplanten Wohn- und Bürofunktionen, die es im Deutzer Hafen bisher nicht gibt, kommen neue Gebäud- etypen an den Ort. Diese sollen mit dem Ort in Einklang gebracht werden, so dass hochwertige, wohldimensio- nierte Stadträume entstehen. Städtebauliches Leitmotiv ist die Blockrandbebauung, die sich als flexibler Rahmen für gemischte städtische Quartiere vielerorts bewährt hat. Die neuen Baufelder folgen dem rechtwinklig auf das Hafenbecken ausgerichteten Gebäuderaster der Bestandsbebauung und schreiben mit dieser Struktur die Geschichte des Hafens fort. Dies erleichtert es, Spuren des Hafens temporär oder als festen Bestandteil des zukünf- tigen Viertels zu bewahren und als identitätsstiftende Elemente in das neue Quartier einzubringen. Die im Integrierten Plan vorgesehene bauliche Trennung der Ell- und Auermühle durch einen neuen Platz schafft eine Verknüpfung von Siegburger Straße und Hafenprome- nade und macht die historische Eigenständigkeit der bei- den Großmühlen wieder ablesbar. Dadurch wird auch die no twendige Besonnung der Südfassaden für die angestreb- te Umnutzung erreicht. Durch die Trennung entstehen zw ei Baufelder in der Größenordnung der restlichen Bau- felder des Deutzer Hafens. Das nördlichste Baufeld BF01a un d die Auermühle BF 01b sollten zusammen mit dem nördlichen Auftakt des Viertels am Platz 1 gedacht werden. Im Quartiersbuch zum Integrierten Plan wird weiterhin das Errichten einer neuen Bebauung entlang der Siegbur- ger Straße empfohlen - eventuell unter Einbeziehung der Si lobauten. So wird der Straßenraum neu definiert und die jetzige „Verladehof-Atmosphäre“ aufgelöst. Ein Erhalt des bestehenden Erdgeschoss-Niveaus mit „Laderampen“ in Richtung Hafen wird angestrebt. Grundsätzlich sind im Sinne des „Deutzer Blocks“ die beiden Mühlenbaufelder städtebaulich weiterzuentwickeln. Das freiraumplanerische Konzept für den Integrierten Plan sieht eine differenzierte Freiraumentwicklung vor. Für die Baufelder der Mühlen sind die Promenade am Deutzer Hafen einerseits und die Siegburger Straße andererseits wichtige Gegenpole des öffentlichen Raums (Fußgän- ger-Flaniermeile vs. Hauptverkehrsstraße), die durch die geplanten Platzsituationen miteinander vernetzt werden sollen. Diesen Plätzen kommt zudem die Aufgabe zu, zwischen den unterschiedlichen Höhenniveaus beider Seiten zu vermitteln und die städtebauliche Körnigkeit kleinteiliger und engmaschiger zu gestalten. Dies ist für die Nutzung der Erdgeschosslagen der zu betrachtenden Baufelder sowohl im Bestand als auch im Neubau von besonderer Bedeutung, weil mit publikumsbezogenen Nutzungen wesentliche belebende Impulse für den öf- fentlichen Raum gesetzt werden sollen. Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 17 17 1.4 Die Machbarkeitsuntersuchung - Verfahren Beteiligte Die Machbarkeitsuntersuchung wurde von der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit der modernen stadt durchge- führt. Folgende Planer waren mit der Durchführung der Machbarkeitsstudien betraut: • A STOC Architects & Planners GmbH, Köln • An derhalten Architekten GmbH, Berlin Das Grundstück und die Aufbauten der „Auermüh- le“ (Baufeld 01b inklusive des nördlich angrenzenden Baufelds 01a) wurde durch ASTOC und die „Ellmühle“ (Baufeld 02) durch Anderhalten Architekten untersucht. Die Arbeit der Gutachterbüros wurde fortlaufend in Work- shops mit einem Begleitgremium diskutiert. Mitglieder des Begleitgremiums: • Pr of. Jürgen Bruns-Berentelg, Vorsitzender der Geschäftsführung der HafenCity Hamburg GmbH, Hamburg • M arkus Greitemann, Beigeordneter für Stadtentwick- lung, Planen und Bauen der Stadt Köln (seit Juni 2018) • Anne L uise Müller, Amtsleiterin des Stadtplanungs- amtes der Stadt Köln • V ertretung: Frau Lena Zlonicky, stellvertretende Amtsleiterin • Mi chael Hauser, Michael Hauser GmbH, Zürich • Jür gen Minkus, Vorsitzender Gestaltungsbeirat der Stadt Köln • Pr of. Jörg Aldinger, Aldinger Architekten, Stuttgart • Pr of. Hilde Léon, léonwohlhage Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin • An dreas Röhrig, Geschäftsführer moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH • Th omas Scheitza, Geschäftsführer moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH • Dr . Thomas Werner, Stadtkonservator der Stadt Köln Zudem erfolgte nach Erfordernis die Konsultation von Fachgutachtern/Fachplanern: • H orz & Ladewig Ingenieurgesellschaft mbH, Köln, Tragwerksplanung • TRAN SSOLAR Energietechnik GmbH, Stuttgart, Licht- und Windsimulation P lanungsaufgabe Mit der Machbarkeitsstudie war das Ziel verknüpft, die städtebauliche Konfiguration aus dem Integrierten Plan im Abgleich mit den Chancen und Grenzen der histori- schen Bebauung weiterzuentwickeln. Dabei sollte der Blick auch auf die ergänzenden Neubauten bzw. auf ihre Wechselwirkungen mit der Entwicklung der historischen Mühlengebäude gerichtet werden. Abb. 10: Ablaufschema Machbarkeitsuntersuchung, büro luchterhandt Kooperative Machbarkeitsuntersuchung • Strukturanalyse des Bestands • Leitlinie Denkmalschutz • Städtebaulicher Rahmen • Erschließung Stadtkonservator Begleitgremium Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen Einbindung Integrierter Plan Abschlusspräsentation & Leitlinien Vergabeverfahren Auermühle Ellmühle 03.2018 04.2018 03.2019 11.2018 Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 18 18 Es sollten fundierte Erkenntnisse über die Umnutzungs- möglichkeiten und Potenziale des Gebäudeensembles und des Mühlenareals gewonnen werden, um belastbare Grundlagen für eine Entwicklung durch Investoren bereit- stellen zu können. Zudem war ein weiteres Ziel des kooperativen Erarbei- tungsprozesses, diese Grundlagen im Dialog mit allen be- troffenen Akteuren zu erarbeiten und ein Einvernehmen über die Möglichkeiten und Grenzen notwendiger Eingrif- fe in die Gebäudesubstanz sowie den Erhalt bestehender Gebäudeteile zu erzielen. Insgesamt sollte aus beiden Teilgutachten für die Mühlen ein abgestimmtes Rahmenkonzept für den Mühlenkom- plex mit Empfehlungen bzw. Aussagen • z u möglichen Nutzungskonzeptionen im Bestand und im Neubau • z um Denkmalschutz (städtebaulich und hochbaulich) • z ur Erschließung und ruhendem Verkehr • z ur Konkretisierung des städtebaulichen Rahmens der Baufelder 01a, 01b und 02 • z ur Wirtschaftlichkeit • z ur planungs- und baurechtlichen Genehmigungsfä- higkeit erarbeitet werden. Weiterhin sollte überprüft werden, ob die bisherige Ziel- setzung eines 70 % -Flächenanteils für das Wohnen (davon 30 % geförderter Wohnungsbau) erreicht werden kann. Innerhalb des Gebäudekomplexes des Bestandes waren darüber hinaus Gebäudebereiche zu identifizieren, die in besonderer Weise für öffentliche, kulturelle oder auch soziale Nutzungen geeignet sind. Aufbauend auf den Erkenntnissen über die Gebäude - s truktur der Mühlen waren die Dimensionierung und Lage der Neubaukörper, Lage von Hochpunkten, aber auch die Planung von Aufstockungen im Bestand zu überprüfen. Es sollte geklärt werden, wie sich das Gesicht des Mühlenare- als zur Siegburger Straße hin zukünftig darstellen soll. Hierzu sollten Konzepte entwickelt werden, die die heuti- ge Rückseitenwirkung aufheben und zu einer deutlichen Adressbildung hin zur Siegburger Straße beitragen. Wei- terhin sollten Nutzungsvorschläge unterbreitet werden, die den Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Nutzungs- mischung im Deutzer Hafen berücksichtigen. Und schließ- lich war zu prüfen, inwiefern die vorgeschlagene Dichte angemessen ist und die Neubauten, respektive die darin zu verortenden Nutzungen, hinreichend mit Tageslicht versorgt werden können. Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Abb. 11: Workshops und Zwischentermine der Machbarkeitsuntersuchung, ASTOC Seite 19 19 Die Untersuchung des Baufeldes 01a sollte hauptsächlich die städtebaulichen Wechselwirkungen zum benach- barten Baufeld 01b zum Gegenstand haben und soweit möglich als eigenständiges Baufeld planerisch weiterent- wickelt werden. Um die Bearbeitungsrahmen der Machbarkeitsstudie nicht zu überfrachten waren in der Machbarkeitsuntersuchung zunächst die Aspekte der Boden-/Gründungsverhältnisse, des Umwelt- und Artenschutzes, der haustechnischen Erschließung, der Lichtplanung, möglicher Altlasten sowie die Wassernutzung des Hafenbeckens außer Betracht zu lassen. Hier hat zu einem späteren Zeitpunkt eine ver- tiefte planerische Auseinandersetzung mit dem Bestand z u erfolgen, in der noch weitere technische Rahmenbe- dingungen zu prüfen sind und eine vertiefte Analyse des ba ulichen Zustands der Gebäude zu erfolgen hat. Ablauf und Prozess Die Machbarkeitsstudie war als kooperativer Prozess in enger Abstimmung zwischen dem Stadtkonservator, dem Stadtplanungsamt der Stadt Köln und der moder- nen stadt angelegt und gliederte sich in zwei Teilstudien: der „Auermühle“ (Baufeld 01b) mit dem angrenzenden nördlichen Baufeld 01a und der „Ellmühle“ (Baufeld 02). Die beiden beteiligten Gutachterbüros waren Partner dieses Dialogs und haben dabei nicht in Konkurrenz um die besten Lösungen gearbeitet, sondern wechselseitig Erkenntnisse des anderen Gutachters in die eigene Arbeit einfließen lassen. In einer ersten Prozessphase haben sich die Gutachter gebäudeweise der Bestandsanalyse und der Erörterung von Umnutzungsmöglichkeiten und –grenzen gewidmet. Darauf aufbauend wurde in der zweiten Jahreshälfte 2018 verstärkt der Blick auf die städtebaulichen Implikationen und damit auf die Neubauten und ihr Verhältnis zum Alt- bestand und ihr städtebauliches Umfeld gerichtet. SEITE 03 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN AUFTAKTVERANSTALTUNG KW 20 / 15.05.2018 WORKSHOP 1 KW 26 / 20.06.2018 WOKSHOP 2 KW 35 / 30.08.2018 ABSCHLUSSPRÄSENTATION KW 39 / 27.09.2018 KW 47 / 20.11.2018 ZWISCHENTERMIN 1 KW 23 / 06.06.2018 ZWISCHENTERMIN 2 KW 28 / 11.07.2018 ZWISCHENTERMIN 3 KW 37 / 12.09.2018 VA-RIANTENBILDUNG NÄCHSTE VERFAHRENSSCHRITTE SEITE 112 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN VARIANTE 2 ÜBERSICHT 7.2.3 PERSPEKTIVE ERGEBNISSE DER GUTACHTEN 2 Abb. 12: Modellfoto Einsatzmodell mit Vorzugsvarianten, moderne stadt 21 Die beiden mit der Machbarkeitsunter- suchung beauftragten Architekturbüros ASTOC Architects and Planners, Köln und Anderhalten Architekten aus Berlin haben zum Abschluss des Prozesses um- fangreiche Dokumentationen vorgelegt. In ihren Berichten setzen sie sich mit dem Gebäudebestand in unterschied- lichen Maßstäben auseinander, charak- terisieren die Bauten, erörtern Möglich- keiten und Grenzen einer Umnutzung und sprechen Empfehlungen für den Umgang mit der historischen Bausub- stanz aus. Ebenso treffen sie Aussagen zur Qualifizierung der ergänzenden Neu- bauten auf jedem Baufeld. Die wesentli- chen Ergebnisse beider Gutachten sind nachfolgend zusammengefasst. Seite 21 SEITE 112 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN VARIANTE 2 ÜBERSICHT 7.2.3 PERSPEKTIVE ERGEBNISSE DER GUTACHTEN Abb. 13: Auszug exemplarischer Gebäudesteckbrief (Mehlsilo II -A9), ASTOC Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 22 2.1 Analyse der Bestandsgebäude Die Ergebnisse der Analyse der Bestandsgebäude wurde von den Gutachtern in Form von Gebäudesteckbriefen festgehalten. Maßgabe war die Überprüfung hinsichtlich einer möglichen Büro-, einer Wohn- oder Hotelnutzung. Sondernutzungen oder kulturelle Nutzungen wurden aufgrund des unbestimmten Anforderungsprofils nicht vertieft untersucht. Es wurden jedoch Flächen in den Bestandsgebäuden identifiziert, die potenziell für eine besondere Nutzung geeignet sind. In den Gebäudesteckbriefen erfolgt eine kurze Beschrei- bung der jeweiligen Gebäudestruktur. Anhand eines Katalogs maßgeblicher Kriterien werden die Vorausset- zungen für eine Umnutzung bewertet. Abgeleitet aus der Analyse werden zudem erforderliche Maßnahmen für die angestrebten Nutzungsformen eingeschätzt. Im Ergebnis steht je Gebäude ein Fazit, in dem nach Abwä- gung denkmalpflegerischer Empfehlungen, Abschätzung des baulichen Aufwands und der spezifischen Anforde- rungen der Nutzungsarten eine Nutzung favorisiert wird. Die Gebäudesteckbriefe sollen in nachfolgenden Vergabe- verfahren möglichen Inverstoren als Bewertungshilfe zur Verfügung gestellt werden. SEITE 12 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN A) Gebäudebeschreibung 1. Aufbau Gebäudestruktur: Das Mehlsilo II wurde 1962 mit 12 oberirdischen Geschossen und einer eingeschossigen Vollunter- kellerung errichtet. In das Fabrikationsgebäude mit den äußeren Grundriss-Abmessungen 18,50 x 31,00 m und einer Höhe von rd. 49,50 m (inkl. Keller und Bodenplatte) sind mehrgeschossige Si- loanlagen für Mehl und Grieß sowie ein Verladesilo integriert. An das Gebäude grenzen nördlich eine Lagerhalle und südlich das Gebäude A8 (Mehlsilo I) aus dem Jahre 1951 an. 2. Herausforderungen: a) Fassade: Die Fassade ist im Bereich der Silozellen durch ihren geschlossenen Charakter und den „Aurora“-Stern geprägt. Für die Belichtung der Innenräume ist es erforderlich, neue Öffnungen her- zustellen, während die flächige Erscheinung der Fassade beizubehalten ist. b) Silozellen: In dem Gebäude wurden 2 große Siloanlagen eingebaut, ein Verladesilo mit 10 Silozel- len zwischen den Achsen 1 und 2 sowie ein Mehlsilo mit 18 Silozellen zwischen den Achsen 7 und 10. Die Wände der Silozellen sind aus bewehrtem Mauerwerk erstellt und werden über wandartige Träger aus Stahlbeton im 5. OG abgefangen. Für eine Umnutzung ist ein Rückbau der Silozellen erforderlich. c) Erschließung: Ein eigenes Treppenhaus ist nicht vorhanden. Zur Erschließung der Geschosse über Treppen dient zur Zeit das Treppenhaus im angrenzenden Gebäude A8. Lediglich das Kellergeschoss ist über eine innenliegende Treppe zugänglich. 1. A) Gebäudebeschreibung 2. B) Bewertungsmatrix nach Nutzungsarten 3. C) Konsequenzen für die Planung 4. D) Gesamtergebnis / Empfehlung zur Nutzungsart Aufzug Aufzug Silozellen Silozellen UG BO 1 BO 2 BO 3 BO 4 BO 5 BO 6 BO 7 BO 8 BO 9 BO 10 BO 11 BO 12 +49.58 +53.41 +57.15 +61.21 +65.11 +69.11 +72.79 +76.73 +80.79 +84.31 +87.47 +49.87 +53.62 +57.43 +61.47 +65.41 +69.22 +72.99 +76.94 +81.02 +84.47 +87.69 OK EG = 45,95 ü NHN2016 +22,00 m Hochhausrichtlinie A8 Mehlsilo I Vordach Vordach Aufzug Aufzug Silozellen Silozellen UG BO 1 BO 2 BO 3 BO 4 BO 5 BO 6 BO 7 BO 8 BO 9 BO 10 BO 11 BO 12 +49.58 +53.41 +57.15 +61.21 +65.11 +69.11 +72.79 +76.73 +80.79 +84.31 +87.47 +49.87 +53.62 +57.43 +61.47 +65.41 +69.22 +72.99 +76.94 +81.02 +84.47 +87.69 OK EG = 45,95 ü NHN2016 +22,00 m Hochhausrichtlinie A8 Mehlsilo I Vordach Vordach 1. Gebäudekontur 2. Vordach Hafen / Vordach Hof Grundriss Regelgeschoss / Denkmalrelevanz 3. Gebäudeanalyse Gebäudesteckbrief Mehlsilo II (A9) © CEphoto, Uwe Aranas Abb. 14: Exemplarischer Treppenhaussteckbrief für Getreidereinigung (E4), Anderhalten Architekten Seite 23 2.2 Vertiefte Analyse der denkmalwürdigen Treppenhäuser Die Treppenhaussteckbriefe beschreiben Lage und Zustand der im Gutachten des Stadtkonservators als denkmalwürdig gekennzeichneten Treppenhauskerne. Anhand von bauordnungsrechtlichen Kriterien erfolgt eine Bewertung hinsichtlich der Nutzbarmachung als Erschließung für zukünftige Nutzungen. Überprüft wurde insbesondere, ob eine Ertüchtigung als Fluchttreppenhaus möglich erscheint. Hierbei waren auch die besonderen Anforderungen an Fluchttreppen in Hoch- häusern maßgeblich. Zudem wurde abgeglichen, ob bei de n Silogebäuden eine Anbindung der neu herzustellen- den Geschossdecken an die bestehenden Treppenpodeste mögli ch ist. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass sich aufgrund der bauordnungsrechtlichen Anforderungen die bestehenden Treppenhäuser im Rahmen einer Um- nutzung kaum in das Rettungswegesystem integrieren lassen. Sofern diese Treppenhäuser aus denkmalpflegeri- schen Gründen erhalten werden müssen, wird dies kon- zeptabhängig zu erheblichen Einschränkungen bei den Möglichkeiten der Grundrissgestaltung und zu verminder- ter Flächeneffizienz führen. Einige Bestandstreppenhäuser wie z. B. das historische Treppenhaus im Mühlengebäude (A 6) der Auermühle können ohne Einbindung in das Rettungswegesystem als zusätzliche interne Verbindungstreppe zwischen den Nutzungseinheiten dienen. 38 1212 83 75 1 25 303 .7355 30 CD 78 CD 8 7 A 7 56 D C I J K L 5 4 45 19 26 2918 1,20 1,20 1,001,00 1,495 1,31 1,495 1,4951,31 1,495 4,30 4,30 1,075951,075 95 4,315 3,60 175 1,25 1,125 CD 78 CD 8 7 A 7 56 D C I J K L 5 4 45 19 26 2918 1,20 1,20 1,001,00 1,495 1,31 1,495 1,4951,31 1,495 4,30 4,30 1,075951,075 95 4,315 3,60 175 1,25 1,125 Seite 42 von 122 AnderhaltenArchitekten Treppenhaussteckbrief Getreidereinigung (E4) - Teil A 3 - Gebäudeanalyse Treppenhaussteckbrief Getreidereinigung (E4) - Teil A Bedingung erfüllt Bedingung nicht erfüllt - keine Anforderung Ergebnis Auch das Gebäude „Getreidereinigung E4“ wird in seiner spätere Nutzung als Hochhaus einzustufen sein (OKFF des höchsten Aufenthalts- raums > 22m ü. Gelände), sodass die nutzbare Laufwegbreite mindesten 1,20m betragen muss. Das Treppenhaus „A“ erfüllt diese Anfor- derung nicht und lässt sich diesbezüglich nicht ertüchtigen. Auch als 2. Rettungsweg würde sich das Treppenhaus vermutlich nicht nutzen lassen, wobei das neu zu integrierende Treppenhaus mit Vorraum und Feuerwehraufzug die Funktion des 2. Rettungswegs ohnehin mit- übernehmen könnte. Bzgl. des Brandschutzes gilt F90 Anforderung für tragende T eile notwendiger Treppen (LBauO NRW) - bei diesem Treppenhaus müssten die z.T. offen liegenden Stahlträger zusätzlich geschützt werden. Aufgrund der z.T. geringen Betonüberdeckungen, ist außerdem von Beton- sanierungsmaßnahmen auszugehen. Der Treppenraum kann nicht in das Rettungswegekonzept integriert werden. Es kommt hinzu, dass die Lage des Treppenraums zu Ein- schränkungen bei de neuen Erschließung führen könnte. In der Vorzugsvariante wurde die nicht belichtete Fläche im Übergang zwischen Getreidereinigung uns Ellsilo für den neun Erschließungskern vorgesehen. Für einen optimalen hofseitigen Zugang müsste demnach das Bestandstreppenhaus entfernt werden. Es sollte daher überprüft werden, ob auf eine Unterschutzstellung verzichtet werden kann. Bedingung (zur Ertüchtigung des Treppenhauses als Fluchttreppenhaus müssen alle Bedingungen erfüllt sein) Ist-Zustand Ertüchtigung möglich Die nutzbare Breite der Treppen und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss mindestens 1m betragen (LBauO NRW) - Die lichte Breite eines jeden T eils von Rettungswegen muss bei Hochhäusern mindestens 1,20m betragen. (SBauVO) Treppen im Verlauf von ersten Fluchtwegen müssen, Treppen im Verlauf von zweiten Fluchtwegen sollten über gerade Läufe verfügen (ASR A2.3) - Fluchtwege dürfen keine Ausgleichsstufen enthalten. Geringe Höhenunterschiede sind durch Schrägrampen mit einer maxi- malen Neigung von 6 % auszugleichen (ASR A2.3). - Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert sein. Die Höhe der Geländer muss lotrecht über der Stufenvorderkante mindestens 100 cm betragen. Bei möglichen Absturzhöhen von mehr als 12 m muss die Geländerhöhe mindestens 110 cm betragen. (DIN 18065) Geländer müssen so ausgeführt sein, dass Personen nicht hindurchstürzen können. Die Öffnungen zwischen den Füllstäben sollten maximal 18 cm betragen. Geländer in Gebäuden, in denen mit häufiger Anwesenheit von Kindern gerechnet werden muss, dürfen nur Öffnungen aufweisen, die nicht breiter als 12 cm sind. (DIN 18065) 38 1212 83 75 1 25 303 .7355 30 CD 78 CD 8 7 A 7 56 D C I J K L 5 4 45 19 26 2918 1,20 1,20 1,001,00 1,495 1,31 1,495 1,4951,31 1,495 4,30 4,30 1,075951,075 95 4,315 3,60 175 1,25 1,125 CD 78 CD 8 7 A 7 56 D C I J K L 5 4 45 19 26 2918 1,20 1,20 1,001,00 1,495 1,31 1,495 1,4951,31 1,495 4,30 4,30 1,075951,075 95 4,315 3,60 175 1,25 1,125 Seite 42 von 122 AnderhaltenArchitekten Treppenhaussteckbrief Getreidereinigung (E4) - Teil A 3 - Gebäudeanalyse Treppenhaussteckbrief Getreidereinigung (E4) - Teil A Bedingung erfüllt Bedingung nicht erfüllt - keine Anforderung Ergebnis Auch das Gebäude „Getreidereinigung E4“ wird in seiner spätere Nutzung als Hochhaus einzustufen sein (OKFF des höchsten Aufenthalts- raums > 22m ü. Gelände), sodass die nutzbare Laufwegbreite mindesten 1,20m betragen muss. Das Treppenhaus „A“ erfüllt diese Anfor- derung nicht und lässt sich diesbezüglich nicht ertüchtigen. Auch als 2. Rettungsweg würde sich das Treppenhaus vermutlich nicht nutzen lassen, wobei das neu zu integrierende Treppenhaus mit Vorraum und Feuerwehraufzug die Funktion des 2. Rettungswegs ohnehin mit- übernehmen könnte. Bzgl. des Brandschutzes gilt F90 Anforderung für tragende T eile notwendiger Treppen (LBauO NRW) - bei diesem Treppenhaus müssten die z.T. offen liegenden Stahlträger zusätzlich geschützt werden. Aufgrund der z.T. geringen Betonüberdeckungen, ist außerdem von Beton- sanierungsmaßnahmen auszugehen. Der Treppenraum kann nicht in das Rettungswegekonzept integriert werden. Es kommt hinzu, dass die Lage des Treppenraums zu Ein- schränkungen bei de neuen Erschließung führen könnte. In der Vorzugsvariante wurde die nicht belichtete Fläche im Übergang zwischen Getreidereinigung uns Ellsilo für den neun Erschließungskern vorgesehen. Für einen optimalen hofseitigen Zugang müsste demnach das Bestandstreppenhaus entfernt werden. Es sollte daher überprüft werden, ob auf eine Unterschutzstellung verzichtet werden kann. Bedingung (zur Ertüchtigung des Treppenhauses als Fluchttreppenhaus müssen alle Bedingungen erfüllt sein) Ist-Zustand Ertüchtigung möglich Die nutzbare Breite der Treppen und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss mindestens 1m betragen (LBauO NRW) - Die lichte Breite eines jeden T eils von Rettungswegen muss bei Hochhäusern mindestens 1,20m betragen. (SBauVO) Treppen im Verlauf von ersten Fluchtwegen müssen, Treppen im Verlauf von zweiten Fluchtwegen sollten über gerade Läufe verfügen (ASR A2.3) - Fluchtwege dürfen keine Ausgleichsstufen enthalten. Geringe Höhenunterschiede sind durch Schrägrampen mit einer maxi- malen Neigung von 6 % auszugleichen (ASR A2.3). - Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert sein. Die Höhe der Geländer muss lotrecht über der Stufenvorderkante mindestens 100 cm betragen. Bei möglichen Absturzhöhen von mehr als 12 m muss die Geländerhöhe mindestens 110 cm betragen. (DIN 18065) Geländer müssen so ausgeführt sein, dass Personen nicht hindurchstürzen können. Die Öffnungen zwischen den Füllstäben sollten maximal 18 cm betragen. Geländer in Gebäuden, in denen mit häufiger Anwesenheit von Kindern gerechnet werden muss, dürfen nur Öffnungen aufweisen, die nicht breiter als 12 cm sind. (DIN 18065) EĂĐŚǁĞŝƐŶƚǁƵƌĨ/EϭϳϬϯϳ͗ϮϬϭϲͲϬϴ– Ϯϭ͘Dćƌnj ;^ŽŶŶĞŶŚƂŚĞŶǁŝŶŬĞůǀŽŶϬďŝƐϭϮΣ ǁĞƌĚĞŶŶŝĐŚƚďĞƌƺĐŬƐŝĐŚƚŝŐƚͿ ƵƐǁĞƌƚƵŶŐŶĂĐŚ'ƺƚĞŬůĂƐƐĞŶŶŚĂŶŐdĂďĞůůĞ͘ϱ фϭ͘ϱŚ;ŶŝĐŚƚĞƌĨƺůůƚͿ 1.5h ≤ фϯŚ;ŵŝŶŝŵĂůͿ 3h ≤ ф ϰŚ;ŵŝƚƚĞůͿ B ≥ 4 h (intensiv) ĞƐŽŶŶƵŶŐƐƐƚƵŶĚĞŶ EĂĐŚǁĞŝƐŶƚǁƵƌĨ/EϭϳϬϯϳ͗ϮϬϭϲͲϬϴ– Ϯϭ͘Dćƌnj ;^ŽŶŶĞŶŚƂŚĞŶǁŝŶŬĞůǀŽŶϬďŝƐϭϮΣ ǁĞƌĚĞŶŶŝĐŚƚďĞƌƺĐŬƐŝĐŚƚŝŐƚͿ ƵƐǁĞƌƚƵŶŐŶĂĐŚ'ƺƚĞŬůĂƐƐĞŶŶŚĂŶŐdĂďĞůůĞ͘ϱ фϭ͘ϱŚ;ŶŝĐŚƚĞƌĨƺůůƚͿ 1.5h ≤ фϯŚ;ŵŝŶŝŵĂůͿ 3h ≤ ф ϰŚ;ŵŝƚƚĞůͿ B ≥ 4 h (intensiv) ĞƐŽŶŶƵŶŐƐƐƚƵŶĚĞŶ Abb. 15: Nachweis Besonnungsstunden für Bestandsgebäude nach der Entwurfsfassung der DIN EN 17037:2018, Transsolar Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 24 2.3 Untersuchung von Belichtung und Besonnung Im Zuge der Überprüfung möglicher Nutzungsarten für die Bestandsgebäude wurden zunächst anhand bauord- nungsrechtlicher Anforderungen und basierend auf der B esonnungsstudie der Transsolar Energietechnik GmbH zum Integrierten Plan für die Tageslichtqualität kritische Bereiche identifiziert. Im nächsten Schritt wurden anhand von ausgewählten Teilgrundrissen exemplarisch Berech- nungen zur Bestimmung der erwartbaren Tageslichtquali- tät in den Aufenthaltsräumen durchgeführt. Es zeigte sich, d ass sich bei einem Großteil der Räume – insbesondere bei einseitig belichteten – die vorhandene Raumtiefe und maßgeblich der geringe Fensteranteil der Bestandsfassade negativ auswirkt und insbesondere im Bereich der Au- ermühle ohne Eingriffe in die denkmalrelevante Fassade d ie Belichtungsverhältnisse für eine Wohnnutzung nicht ausreichen. Weiterhin wurde anhand eines städtebaulichen Volumen- modells eine Studie zur Einhaltung der Mindestbeson- nungskriterien nach der derzeit gültigen Norm DIN 5034 un d ergänzend der Entwurfsfassung der EN DIN 17037 aus 08/2016 unter Berücksichtigung der Umgebungsbebau- ung durchgeführt. Die Auswertung zeigt, dass die Fassa- den in Nordost und Nordwestausrichtung insbesondere in de n unteren Geschossen die Kriterien der Besonnungs- stunden nach DIN 5034 nicht erfüllen. Bei den Bestands- gebäuden auf dem Grundstück wirkt sich die Konstellation de r Gebäudekörper durch Eigenverschattung negativ auf die Besonnung aus. Die Auswertung nach der E DIN EN 17037 zeigt grundsätzlich zwar einen ähnlichen Trend, d.h. die Fassaden in Nordost- und Nordwestausrichtung haben geringere Besonnungsstunden, jedoch ermöglicht der quantitativ abgestufte Bewertungsmaßstab eine qualitative Einordung der Besonnung. EĂĐŚǁĞŝƐŶƚǁƵƌĨ/EϭϳϬϯϳ͗ϮϬϭϲͲϬϴ– Ϯϭ͘Dćƌnj ;^ŽŶŶĞŶŚƂŚĞŶǁŝŶŬĞůǀŽŶϬďŝƐϭϮΣ ǁĞƌĚĞŶŶŝĐŚƚďĞƌƺĐŬƐŝĐŚƚŝŐƚͿ ƵƐǁĞƌƚƵŶŐŶĂĐŚ'ƺƚĞŬůĂƐƐĞŶŶŚĂŶŐdĂďĞůůĞ͘ϱ фϭ͘ϱŚ;ŶŝĐŚƚĞƌĨƺůůƚͿ 1.5h ≤ фϯŚ;ŵŝŶŝŵĂůͿ 3h ≤ ф ϰŚ;ŵŝƚƚĞůͿ B ≥ 4 h (intensiv) ĞƐŽŶŶƵŶŐƐƐƚƵŶĚĞŶ EĂĐŚǁĞŝƐŶƚǁƵƌĨ/EϭϳϬϯϳ͗ϮϬϭϲͲϬϴ– Ϯϭ͘Dćƌnj ;^ŽŶŶĞŶŚƂŚĞŶǁŝŶŬĞůǀŽŶϬďŝƐϭϮΣ ǁĞƌĚĞŶŶŝĐŚƚďĞƌƺĐŬƐŝĐŚƚŝŐƚͿ ƵƐǁĞƌƚƵŶŐŶĂĐŚ'ƺƚĞŬůĂƐƐĞŶŶŚĂŶŐdĂďĞůůĞ͘ϱ фϭ͘ϱŚ;ŶŝĐŚƚĞƌĨƺůůƚͿ 1.5h ≤ фϯŚ;ŵŝŶŝŵĂůͿ 3h ≤ ф ϰŚ;ŵŝƚƚĞůͿ B ≥ 4 h (intensiv) ĞƐŽŶŶƵŶŐƐƐƚƵŶĚĞŶ Abb. 16: Nachweis Besonnungsstunden für Bestandsgebäude nach der Entwurfsfassung der DIN EN 17037:2018, Transsolar Seite 25 In der DIN 5034 wie auch im Entwurf zur DIN EN 17037 werden keine Aussagen über den Umgang mit den Anfor- derungen beim Bauen im Bestand getätigt. Daher wird noch zu klären sein, nach welchen konkreten Kriterien die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse insbesondere für die Bestandsgebäude beurteilt werden müssen. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass ohne Ein- griffe in die Fassaden insbesondere eine Umnutzung der Bestandsgebäude zu Wohnzwecken nur schwer möglich ist. Dabei ergab der Austausch mit dem Stadtkonservator, dass die Fassadenstruktur im Bereich der Ellmühle eine denkmalverträgliche Ergänzung von Belichtungsöffnun- gen eher verträgt als im Bereich der Auermühle. Aufgrund der im Vergleich zur Auermühle geringeren Ge- bäudetiefen lassen sich für einige Gebäude der Ellmühle Wohngrundrisse mit durchgesteckten Grundrissen oder einseitig zur Rheinseite orientierten Wohnungen entwi- ckeln und so die Besonnungsdefizite auf der Innenhofseite vermeiden oder kompensieren. Insbesondere bei den durchgesteckten Wohngrundrissen ergeben sich aller- dings große Wohnungszuschnitte (z. B. 3,5-Zimmerwoh- nungen mit rd. 130 m 2), die zum Teil nur ein Fenster bzw. Loggia zur Rheinseite aufweisen. Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 26 Abb. 17: Regelgeschoss mit Nutzungsmöglichkeiten, ASTOC und Anderhalten Architekten Wohnen Büro Hotel Sondernutzung 2.4 Umnutzungsmöglichkeiten Auf Grundlage der in den Gebäudesteckbriefen darge- stellten Analyseergebnisse und zusätzlicher Besonnungs- sowie Belichtungsstudien wurden durch die Gutachter verschiedene Nutzungsszenarien (Büro, Wohnen, Hotel) überprüft. Die Untersuchungen zeigten, dass - notwendi- ge Eingriffe in die Bausubstanz vorausgesetzt - für man- che Gebäude nur eine Nutzungsart in Betracht kommt, während wiederum andere Gebäude grundsätzlich mehrere Nutzungen zulassen würden. Die im nachfolgenden Kapitel 2.5 vorgestellten Vorzugs- varianten stellen die aus der planerischen Überprüfung der Umnutzungsmöglichkeiten abgeleitete Empfehlung der Gutachter dar. In den Gebäudesteckbriefen wird nachvollziehbar doku- mentiert, dass für jedes der Bestandsgebäude die Um- nutzung hin zu einer Wohn-, Büro- oder Hotelnutzung un tersucht wurde. Es zeigt sich, dass eine Hotelnutzung nahezu in allen Bestandsgebäuden möglich wäre, da diese von den drei untersuchten Nutzungen die geringsten An- forderungen insbesondere an die Belichtung stellt. Außerdem wurden Gebäudebereiche identifiziert, die sich aufgrund der Lage innerhalb des Komplexes oder aufgrund besonderer Anforderungen aus dem Denk- malschutz in besonderem Maße für eine Sonder- oder Kulturnutzung anbieten. Grundsätzlich sind in allen an der Hafenpromenade gelegenen Gebäuden der Auermühle Büronutzungen denkbar. Für eine qualitätvolle Wohnnutzung hingegen müssten zwingend Freisitze vorgesehen werden. Da es jedoch aus denkmalpflegerischer Sicht ausgeschlossen ist, rheinseitig Balkone anzuordnen, wären in diesen Bereichen grundsätzlich nur Freisitze in Form von Loggien hinter der Bestandsfassade möglich. Zudem erschweren die Gebäudetiefen die Anordnung von durchgesteckten Wohnungsgrundrissen, so dass die Besonnungsdefizite der innenhofseitigen Räume nicht kompensiert werden können. Seite 27 Abb. 18: Fördermaschine Zeche Zollverein, Günter Pilger Abb. 19: Zwarte Silo, Wenink/Holtkamp Architects and ©Tim Van de Velde Alle Silogebäude sind nur mit massiven Eingriffen in die bislang fensterlosen Fassadenflächen für die untersuchten Nutzungsarten umnutzbar. Für diese Gebäude bestim- men ausschließlich die denkmalpflegerische Zulässigkeit der erforderlichen Fassadenöffnungen und die konstrukti- ven Rahmenbedingungen die möglichen Nutzungen. Einige an der Hafenpromenade gelegene Gebäude der Ellmühle hingegen lassen – die von den Anderhalten Architekten vorgeschlagenen Eingriffe in die Fassade vorausgesetzt – eine Wohnnutzung zu. Aufgrund der Gebäudetiefen können alternativ zu einer Wohnnutzung auch Büronutzungen realisiert werden. Bei Erhalt der Kubaturen erscheinen für die benachbarten Silogebäude eine Hotel- oder Büronutzung grundsätzlich denkbar, sofern auch hier entsprechende Fassadenöffnungen denk- malpflegerisch zulässig sind. Allerdings ergibt die große Gebäudetiefe der direkt nebeneinanderstehenden Silogebäude erhebliche Dunkelzonen, für die konzeptionelle Lösungen wie z. B. ein innenliegendes Atrium gefunden werden müssen. Eine Umnutzung der oberen Geschosse des Hochsilos zu Wohnzwecken wäre im Falle einer gemischt genutzten Immobilie ebenfalls möglich, ergäbe allerdings wegen der dann erforderlichen Freisitze weitreichendere Eingriffe in die Fassaden. Die Machbarkeitsuntersuchung zeigt ein Spektrum mög- licher Umnutzungen auf, wobei das Ziel für die jeweiligen B aufelder eine Mischnutzung und keine Monostruktur sein soll. Öffentlich geförderter Wohnungsbau kann aufgrund der zu erwartenden Kosten für die Umnutzung und der Flächenökonomie der Bestandsgebäude voraussichtlich weitestgehend nur in den Neubauten entlang der Siegbur- ger Straße umgesetzt werden. Abb. 20: Regelgeschoss mit Nutzungsverteilung gemäß Vorzugsvarianten, büro luchterhandt Wohnen Büro Hotel Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 28 2.5 Vorzugsvarianten der Gutachter Die Vorzugsvarianten stellen jeweils die planerische Emp- fehlung der Gutachter dar und treffen keine Aussagen zur denkmalpflegerischen Bewertung und Erlaubnisfähigkeit. Im Bereich der Auermühle wird für die Gebäude Mehlsilo I + II (A8 und A9) sowie Getreidemühle/Mühlengebäude (A6 und A7) eine Büronutzung vorgeschlagen. Für den Gebäudekomplex Alter Silo/Bunkersilo/Anbau Bunkersilo (A2 bis A5) wird nach Abbruch der Gebäudeteile oberhalb des Erdgeschosses die Errichtung neuer Wohnbauten in gleicher Kubatur vorgeschlagen, die von der Südausrich- tung der Gebäudekörper profitieren. Die Südfassade kann so gestaltet werden, dass eine ausreichende Versorgung mit Tageslicht sowie die Anordnung von Freisitzen sicher- gestellt werden können. Aufgrund der durch die Bestandsbauten bedingten einge- schränkten Belichtungsverhältnisse wird für den Neubau auf Baufeld 01B eine Büronutzung vorgesehen. Für Bau- feld 01a wird eine Wohnnutzung parallel zum Rhein sowie Büronutzung im nördlichen Riegel geplant. Für die denkmalgeschützten Gebäude Pumpenhaus (A11) und Elektrowerkstatt im Innenhof sowie das Erdgeschoss des Mühlengebäudes (A6) wird eine kulturelle Sonder- nutzung vorgeschlagen (vgl. auch S. 49). Für die Erdge- schosszonen, insbesondere an den öffentlichen Plätzen und entlang der Hafenpromenade, werden publikums- bezogene Nutzungen wie Gastronomie, Ausstellung etc. vorgeschlagen. Die Vorzugsvariante für die Ellmühle sieht einen Schwer- punkt in der Wohnnutzung vor: Lediglich für das Mühlenge- bäude (E5) wird eine Büronutzung vorgeschlagen. Für das Röhr ensilo (E1) und das Ellsilo (E3) wird eine Umnutzung zu einem Hotel vorgesehen. Entlang der Siegburger Straße wird auf Baufeld 02 in den Neubauten Wohnen vorgeschla- gen, um einen möglichst hohen Wohnanteil zu erreichen. Für kulturelle Sondernutzungen in der Ellmühle werden die Gebäude E6, E4 und das Sukasilo (E2) im Bereich der Schnittstelle zur Brücke vorgesehen (vgl. auch S. 49). Dar- über hinaus werden in den Erdgeschosszonen entlang des Hafens publikumsbezogene Nutzungen vorgeschlagen. SEITE 146 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN 8.1 VISUALISIERUNG Abb. 22: Visualisierung BF 01a/b (Auermühle), ASTOC Abb. 21: Visualisierung Promenade BF 02, Anderhalten Architekten Seite 29 TGTG TG F F F F F Meeting 204 m 2 380 m 2 19 STG x 19 x 25 24 STG x 18,67 x 27 24 STG x 18,67 x 27 22 STG x 18,18 x 27 24 STG x 18,75 cm x 25 cm 21 STG x 19,05 cm x 26 cm 22 STG x 18,41 x 27 22 STG x 18,41 x 27 +15,47 = +61,50 Besprechung 8 Personen WC / Teeküche / Server Meeting Besprechung 4 Personen Stehbench Besprechung 10 Personen Meeting Besprechung 10 Personen WC D WC H WC D WC H Teeküche Teeküche 20 STG x 17,5 x 27 20 STG x 17,5 x 27 Besprechung 8 Personen Besprechung 8 Personen WC WC WCWC 46,03 47,53 47,23 44,53 47,53 46,97 46,03 49,53 47,23 HQ 100 47,00 46,80 46,80 HQ 50 HQ 200 Platz 6 47,53 46,03 47,53 44,50 Platz 1 Platz 2 44,53 Promenade Promenade KFZ-Brücke TGTG TG 7,5% Wohnen Kita Wohnen Gewerbe GewerbeGewerbe Lobby Wohnen Kita Lobby Wohnen GewerbeGewerbe Lobby WohnenLobby Wohnen 15% 15% 7,5% Gewerbe Fahrräder Fahrräder Gewerbe Gewerbe Wohnen Gewerbe Gewerbe Wohnen Wohnen Gewerbe Siegburgerstraße Mühlenstraße F F F 75 F Arbeiten, Café CaféArbeiten Gewerbe Wohnen Hotel Hotel/ Konferenz Café Wohnen F F F Café Lobby Arbeiten Lobby Wohnen Café CaféCafé Fahrräder Café Gewerbe Gewerbe Café Empfang Bar Lobby Wohnen Fitness / Gewerbe Fahrräder Fahrräder Café Café 21 STG x 18,48 cm x 25 cm 21 STG x 18,43 cm x 26 cm 21 STG x 18,43 x 27 21 STG x 18,43 x 27 22 STG x 17,59 x 27 19 STG x 19 x 25 21 STG x 18,43 x 27 20 STG x 19 x 27 20 STG x 17,5 x 27 20 STG x 17,5 x 27 20 STG x 17,5 x 27 20 STG x 17,5 x 27 15,00 % 7,50 % Gastronomie Gastronomie Gastronomie Sondernutzung Kultur Sondernutzung Kultur Foyer Wohnen Foyer Wohnen Foyer Sondernutzung NR Sonder- nutzung Fahrrad Fahrrad Fahrrad 46,03 47,53 47,23 44,53 47,53 46,97 46,03 49,53 47,23 HQ 100 47,00 46,80 46,80 HQ 50 HQ 200 Platz 6 47,53 46,03 47,53 44,50 Platz 1 Platz 2 44,53 Promenade Promenade KFZ-Brücke Abb. 26: Grundriss Erdgeschoss Baufeld 02, Anderhalten ArchitektenAbb. 24: Grundriss Erdgeschoss Baufeld 01b, ASTOC Abb. 25: Grundriss Regelgeschoss Baufeld 02, Anderhalten ArchitektenAbb. 23: Grundriss Regelgeschoss Baufeld 01b, ASTOC SEITE 146 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN 8.1 VISUALISIERUNG Abb. 22: Visualisierung BF 01a/b (Auermühle), ASTOC Abb. 21: Visualisierung Promenade BF 02, Anderhalten Architekten Seite 29 Repro Eichler: Diese Blatt ersetzen durch EInlegeseite 1/2 Wohnen Gewerbe (Büro / Gastronimie) Hotel Sondernutzung SEITE 87 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN 6.1 FASSADE RHEIN EINGRIFFE IN FASSADE (ROT) + 22,00 m Hochhausrichtlinie + 60,00 m Hochhausrichtlinie BN ± 0,00 45,64 m ü.NN + 7,14 m (38,5 m) Normalwasserstand + 49,50 + 47,50 + 44,50 + 44,50 + 22,00 m Hochhausrichtlinie + 60,00 m Hochhausrichtlinie Büro Büro Wohnen (Neubau)Büro Büro BüroWohnen (Neubau) WohnenWohnen Mühlenfuge BN ± 0,00 45,64 m ü.NN + 49,50 + 47,50 + 44,50 + 44,50 + 7,14 m (38,5 m) Normalwasserstand + 22,00 m Hochhausrichtlinie + 60,00 m Hochhausrichtlinie Büro Büro Wohnen (Neubau)BüroWohnen (Neubau) Mühlenfuge Abb. 27: Rheinansicht Vorzugvariante Auermühle, ASTOC 2.6 Umgang mit dem Bestand Die für eine Umnutzung notwendigen baulichen Eingriffe in die Bestandsgebäude wurden für die Nutzungsvarianten Wohnen und Arbeiten in ihren Wechselwirkungen mit dem Erscheinungsbild und der Anmutung der Fassaden unter- sucht. Dabei sind insbesondere die erforderliche Anzahl und G röße neuer Fenster bzw. die Vergrößerung bestehender Fenster sowie die unterschiedliche Wirkung von Fenstern und Loggien auf das Gesamterscheinungsbild überprüft und die Ergebnisse bei der Wahl der jeweiligen Vorzugsvari- anten berücksichtigt worden. Für d ie Auermühle wird ein Nutzungsschwerpunkt Büro/ Gewerbe vorgeschlagen, da für diese Nutzungen die Anfor- derungen an die Besonnung geringer sind und keine Freisit- ze erforderlich werden. Die Fassadengestaltung kann sich d aher näher an dem bestehenden Fensterraster orientieren. Im Bereich der Ellmühle hingegen wird ein Nutzungs- schwerpunkt Wohnen vorgeschlagen, der hier die Anord- nung neuer Fensteröffnungen und Loggien sowie zusätzlich d ie Vergrößerung bestehender Fensteröffnungen erfor- derlich macht. Es hat sich aber in der Diskussion mit dem S tadtkonservator gezeigt, dass sich aufgrund der weniger flächig strukturierten Bestandsfassade konzeptionell eher Lösungen finden lassen, die das Erscheinungsbild nur mode- rat verändern. A uf einer städtebaulichen Ebene wird grundsätzlich eine gegenüber den Bestandsgebäuden zurückhaltende Neubebauung vorgeschlagen. Dies wird erreicht durch die Freistellung der Bestandsgebäude und durch eine durch- laufend niedrigere Traufkante der Neubauten entlang der Si egburger Straße. Zudem werden von den Gutachtern in ihren Vorzugsva- rianten für einige Gebäude aus konzeptionellen Gründen A ufstockungen vorgeschlagen, obwohl dies dem denkmal- pflegerischen Grundsatz widerspricht, das gewachsene Er scheinungsbild unverändert zu erhalten. So werden beispielsweise für das Röhrensilo (E1) zwei zusätzliche Geschosse als außen ablesbares Signal einer neuen Nutzung und für das Lagerhaus (E6), die Getreidereinigung (E4) und das Mühlengebäude (E5) anstelle des vorhandenen Flach- dachs ein erweitertes Schrägdach als Zitat des historischen M ansarddachs vorgesehen. Im Bereich der Auermühle wird empfohlen, den vorhandenenWellblechparavent auf dem al- ten Silo (A2) durch zwei neuzeitlich gestaltete Geschosse zu e rsetzen, wodurch das gesamte Erscheinungsbild erhalten bleibt. An anderer Stelle wird der ersatzlose Entfall von Kubaturen empfohlen. So wird beispielsweise der Entfall des Kleiesilos (A12) vorgeschlagen. Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 30 Seite 93 von 122 AnderhaltenArchitekten 6 - Gesamtbetrachtung Ellmühle Stadtperspektiven Siegburgerstraße Ost Historische Aufnahme Hafenseite von ca. 1930. Ursprüngliche Dach- form mit Mansarddach Seite 103 von 122 AnderhaltenArchitekten M 1:200 7 - Gesamtbetrachtung BF02 Optionaler Dachaufbau / Neuinterpretation ehem. Mansarddach - Variante A 2,56,3,30 2,56 1,20 7.OG Neu 5.OG +19,79 6.OG +23,44 +26,56 = TrauŅĂŶƚĞDƺŚůĞŶŐĞďćƵĚĞ +27,90 = OK Dachblende Mühlengebäude 2,56,3,30 2,56 1,20 7.OG Neu 5.OG +19,79 6.OG +23,44 +26,56 = TrauŅĂŶƚĞDƺŚůĞŶŐĞďćƵĚĞ +27,90 = OK Dachblende Mühlengebäude 2,56,3,30 2,56 1,20 7.OG Neu 5.OG +19,79 6.OG +23,44 +26,56 = TrauŅĂŶƚĞDƺŚůĞŶŐĞďćƵĚĞ +27,90 = OK Dachblende Mühlengebäude 2,56,3,30 2,56 1,20 7.OG Neu 5.OG +19,79 6.OG +23,44 +26,56 = TrauŅĂŶƚĞDƺŚůĞŶŐĞďćƵĚĞ +27,90 = OK Dachblende Mühlengebäude Strukturplan Querschnitt Mühlengebäude (E5)Ausbildung Mansarddach ab Oberkante Bestands-Fries + Dachausbauten Fernwirkung - Perspektive Nordwest SEITE 105 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN VARIANTE 1 ÜBERSICHT 7.2.2 PERSPEKTIVE Seite 88 von 122 AnderhaltenArchitekten M 1:500 Ansicht Südwest 6 - Gesamtbetrachtung Ellmühle + 60,00 m ü.Gel. | Hochhausrichtlinie + 22,00 m ü. Gel. | Hochhausrichtlinie +1,50 = 47,53 ü NHN = Hof Neu (HQ 200) ±0,00 = 46,03 üNHN = Hof Bestand Mühlenfuge Abb. 31: Rheinansicht Ellmühle mit neuen Fassadenöffnungen, Anderhalten Architekten Abb. 30: Räumliche Freistellung des denkmalwürdigen Mehlsilos (A9), ASTOC Abb. 28: Mögliche Aufstockung Mühlengebäude (E5) Abb. 29: Mögliche Aufstockung Röhrensilo (E1), Anderhalten Architekten Seite 31 Abb. 32: Erschließung der Baufelder auf HQ200, büro luchterhandt Grenzverlauf hochwassergeschütztes Niveaus (HQ 200) mobiler Hochwasserschutz bzw. Schutz der Fassade Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 32 2.7 Erschließung, Freiraum und Hochwasser Die verkehrliche Erschließung aller Baufelder erfolgt von der Siegburger Straße, wobei die Zufahrten in die Tiefga- ragen innerhalb der jeweiligen Gebäude vorgesehen wur- den. Die Anzahl notwendiger Stellplätze wurde auf den jeweiligen Baufeldern nur aus dem nutzungsspezifischen Bedarf berechnet. Die Erschließung der drei Baufelder erfolgt unabhängig voneinander. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die in der Vorzugsvari- ante für das Baufeld 01B notwendigen Stellplätze bislang ni cht in einer konventionellen zweigeschossigen Tiefgarage vollständig abgebildet werden können – wobei in der Vor- zugsvariante für Baufeld 01A ein leichter Überhang besteht. O ptional wird daher eine Unterbauung des Bunkersilos (A3/ A4) und/oder Anbindung an die Tiefgarage in Baufeld 02 vorgeschlagen. Es wird zudem vorgeschlagen, den öffentli- chen Platz 6 mit einer Tiefgarage zu unterbauen. Aus den Tiefgaragen können die Neubauten direkt erschlossen werden. Ebenso wird die Empfehlung ausge- sprochen, die Tiefgaragen außerhalb des Fußabdrucks er- haltener Bestandsbauten zu planen. Die Vorzugsvarianten beider Gutachter sehen keine Anbindung der Bestands- gebäude über die Tiefgarage vor. Im Freiraum sind daher barrierefreie Ausgänge vorgesehen. Die Bestandsgebäude werden auf dem historischen Ein- gangsniveau erschlossen. Entsprechend wird der jewei- lige Blockinnenbereich in den Höhenniveaus gestaffelt und es werden Maßnahmen zum Hochwasserschutz des historischen Eingangsniveaus vorgeschlagen. Zudem werden Hochwasserschutzmaßnahmen auf der Rheinsei- te erforderlich. Soweit die Bestandsgebäude unterkellert sind, wird unterstellt, dass eine hochwassersichere Ertüch- tigung möglich ist und dort Technikflächen und unterge- ordnete Nutzungen angeordnet werden können. Aufgrund der zuvor beschriebenen Belichtungsverhält- nisse und der Nutzungsverteilung ergeben sich für die Innenhöfe auf Baufeld 01b und 02 unterschiedliche Chraktere im Freiraum. Der nördliche Innenhof eher urban und öffentlich, der südliche als privaterer Wohnhof. Die für die Wohnnutzung erforderlichen wohnungsnahen Kinderspielflächen werden auf den jeweiligen Grundstü- cken nachgewiesen. Gebäudeteile, die nicht denkmalwürdig sind Vorgeschlagener Abriss denkmalrelevanter Gebäudevolumen in Vorzugsvarianten Abb. 33: Abriss denkmalrelevanter Gebäudevolumen, büro luchterhandt Seite 33 2.8 Eingriffe denkmalrelevante Gebäudevolumen Grundsätzlich wurde in den Vorzugsvarianten beider Gut- achterbüros ein sensibler Umgang mit den vorhandenen B estandsbauten verfolgt. Dennoch werden mit den für die jeweilige Umnutzung erforderlichen Fensteröffnungen in den Fassaden Eingriffe in die denkmalrelevante Substanz vorgeschlagen, um die nun nicht mehr industriellen Zwe- cken dienenden Gebäude mit Blick auf das Wohnen und Ar- beiten auf potenzielle Nutzerbedürfnisse hin anzupassen. Auf Baufeld 01B entfällt in der Vorzugsvariante das Kleie- silo. Hier überwiegen nach Auffassung der Gutachter die erheblichen Vorteile in der Besonnung und Belichtung für die angrenzenden und südlich des Kleiesilos (A12) befind- lichen Gebäude. Eine Umnutzung des fast ausschließlich aus Silozellen bestehenden Gebäudes ist sehr aufwändig und überhaupt nur mit erheblichen Eingriffen in die Fassa- de sowie das Gebäudeinnere möglich. Zusätzlich ergeben sich bei Erhalt des Kleiesilos (A12) Einschränkungen für den Bau einer Tiefgarage. Für das gleiche Baufeld wird vorgeschlagen, die Silo- gebäude weitgehend abzutragen und ggf. nur in den unteren Ebenen teilweise Reminiszenzen (Auslauftrichter der Silozellen) als historische Bezugspunkte zu erhalten. In der Vorzugsvariante wird hier oberhalb eines historischen Sockels ein Ersatz-Neubau vorgesehen. Ein Erhalt der bestehenden Silozellen wird aus technisch-konstruktiver Sicht als unrealistisch erachtet. In der Vorzugsvariante für das Baufeld 02 wird die Gebäu- desubstanz des Sukasilo (E2) als nicht weiterverwend- bar eingestuft und ein Ersatzneubau in vergleichbaren Proportionen vorgesehen. Zudem wird für die beiden benachbarten Silogebäude Röhrensilo (E1) und Ellsilo (E3) ein Umbau zu einem Hotel vorgesehen. Dieser erfordert neben Eingriffen in die Fassade zur Belichtung der Nutz- flächen auch Eingriffe in die innenliegende Substanz. Insbesondere zur Herstellung eines Innenhofs wird dabei auch historische Substanz entfernt. Abb. 34: Verortung der Nutzungsanteile (oberirdische BGF) nach Baufeldern, büro luchterhandt Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 34 Baufeld 01a Baufeld 01b Baufeld 02 Gesamtbilanz 2.9 Flächenbilanz Im Ergebnis beider Vorzugsvarianten lässt sich festhalten, dass die in der Aufgabenstellung formulierte Ziel-BGF über alle drei Baufelder insgesamt erreicht wird. Angestrebt waren hier rd. 90.000 m2 oberirdische BGF auf den Baufeldern 01B und Baufeld 02 sowie rd. 18.300 m2 BGF auf dem Baufeld 01A (inkl. einer oberirdischen Parkebene von ca. 2.700 m2 BGF mit Mobilitätsstation). Diese Bilanz steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die in den Vorzugsvarianten vorgesehenen Eingriffe, insbesondere die Ersatzbauten für die Silogebäude (A2 bis A4) auf Baufeld 01B und die Weiterverfolgung eines Ersatzneubaus für das Sukasilo aus denkmalpflegerischer Sicht erlaubnisfähig sind. Wird an Stelle des jetzigen Sukasilos kein Ersatzbau in ähnlicher Kubatur errichtet, fehlen in der Bilanz der Studie für Baufeld 02 rd. 3.400 m2 BGF. Ein weiteres Ergebnis der Machbarkeitsuntersuchung ist, dass der Prüfauftrag der Aufgabenstellung zur Verortung von Wohnnutzungen auf 70% der Flächen nicht erreicht wird. In den Abschnitten 2.4 und 2.5 wird die Nutzungsverteilung dargelegt. Quantitativ ist festzustellen, dass über alle drei Baufelder hinweg lediglich ein Anteil von rd. 44 % der Brutto- grundfläche dem Wohnen zugeordnet sind. Für Büroflächen un d Hotelnutzungen ergibt sich ein Anteil von rd. 48 % an der Gesamtfläche. Die verbleibenden rd. 8 % verteilen sich auf sonstige und erdgeschossbezogene Nutzungen. Generell gilt, dass mit den vorgenannten Zielgrößen bzw. Flächenbilanzen aus der Studie keine Vorwegbindung für die noch durchzuführenden Bebauungsplanverfahren getroffen wird. Büro Wohnen Hotel sonstige Nutzungen BF 01a: 15.425 m2 BGF BF 01b: 49.690 m2 BGF BF 02: 48.803 m2 BGF gesamt: 113.918 m2 BGF 2.835 18,4% 2.842 5,8% 11.563 23,7% 3.656 7,4% 13.385 26,9% 49.641 43,6% 43.382 38,1% 11.563 10,1% 9.333 8,2% 32.650 65,7% 6.782 13,9% 27.616 56,6%3.950 25,6% 8.640 56,0% Abb. 35: Überlagerung Bestandsgebäude Mühlen mit Vorzugsvariante Gutachter und mit der COBE-Planung Abb. 30: Gegenüberstellung der BGF-Werte der Aufgabenstellung und der Vorzugsvarianten der Gutachter Vorzugsvariante der Gutachter Denkmalschutz: äußeres ErscheinungsbildIntegrierter Plan COBE Seite 35 2.10 Vergleich mit dem Integrierten Plan Beide Gutachten entwickeln die vorliegende städtebau- liche Planung von COBE zum Integrierten Plan weiter. Insbesondere wurden die Platzfolge und die Raumbildung von Baufeld 01 a im Wechsel mit Platz 1 analysiert. Im Ergebnis werden für Baufeld 01a ein Solitär sowie eine hofbildende Typologie vorgeschlagen, für den ASTOC ein exemplarisches Volumen entwickelt haben. Zudem wird der Platz 1 in der Ausrichtung gedreht und verläuft nun parallel zur Promenade. In der Vorzugsvariante wird von ASTOC die hofbildende Typologie mit einer optionalen Unterbauung mit einer Parkebene verfolgt und in den Flächenermittlungen angesetzt. Sowohl auf Baufeld 01b als auch auf Baufeld 02 wird die Bebauung entlang der Siegburger Straße gegenüber dem Entwurf von COBE verändert. Als wesentliche Veränderung gegenüber der COBE-Pla- nung entfällt aus denkmalpflegerischen Gründen ein Punkthaus mit 19 Geschossen auf Baufeld 02, das durch einen langgestreckten gewinkelten Riegel ersetzt wird und leicht in den Platz 6 eingerückt ist. Baufeldbezeichnung BGF max. Bestand oberirdisch (ohne Getreidesilo) BGF Bestand (Gutachten) oberirdisch (ohne Getreidesilo) BGF Neubau (COBE) oberirdisch (ohne Parken) BGF Neubau (Gutachten) oberirdisch (ohne Parken) Baufeld 01a 0 m² 0 m² ca. 15.650 m² ca. 15.425 m² Baufeld 01b/Auermühle ca. 42.550 m² ca. 42.490 m² ca. 3.850 m² ca. 7.200 m² Baufeld 02/Ellmühle ca. 38.600 m² ca. 32.905 m² ca. 16.100 m² ca. 15.898 m² Gesamt Baufelder ca. 81.150 m² ca. 75.395 m² ca. 35.600 m² ca. 38.523 m² 3 FÜR DIE ENTWICKLUNG DER MÜHLEN LEITLINIEN Foto: Christoph Seelbach Fotografie 37 Die wesentlichen Erkenntnisse der Machbarkeitsuntersuchung zu den Müh- len im Deutzer Hafen werden in Leitlini- en für die Entwicklung und Umnutzung der Mühlenareale und des Baufelds 01a zusammengefasst. Die Leitlinien sind anhand der drei The- menfelder wie folgt gegliedert: 3.1 S tädtebau und Freiraum 3.2 Nu tzungsmischung und G rundstücks entwicklung 3.3 U mgang mit dem Bestand Die Leitlinien zu den Themen „Städte- bau und Freiraum“ sowie „Nutzungsmi- schung und Grundstücks e ntwicklung „ geben ganz bewusst keine Einzelmei- nungen wider, sondern sind als abge- stimmter Konsens der im Verfahren beteiligten Akteure zu werten. Die Leitlinien zum „Umgang mit dem be- stand“ wurden seitens des Stadtkonser- vators erstellt und stehen aufgrund des noc h nicht abgeschlossenen Unterschutz- stellungsverfahrens zunächst für sich. Zur Begründung und Herleitung sowie zur Veranschaulichung werden sämtliche Leitsätze textlich erläutert sowie mithilfe eines Piktogramms planerisch präzisiert, gleichwohl sie zum besseren Verständnis in ihrer Darstellungstiefe und Farbge- bung bewusst reduziert gehalten sind. Seite 37 Abb. 36: Piktogramm 1, büro luchterhandt min. 16mPlatz 1 BF 01a BF 01b Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 38 Platz 1 markiert den Auftakt zur Hafenpromenade. Mit der Insze- nierung der weißen Auermühle wirkt er identitätsstiftend und adressbildend für den gesamten Deutzer Hafen. Der im Integrierten Plan von COBE dem Baufeld 01a nördlich vorgelagerte Platz 1, bietet in der vorgeschlage- nen Form wenig Aufenthaltsqualitäten und ist aufgrund der direkt anschließenden nördlichen Grünanlage städ- tebaulich an dieser Stelle als Freiraum nicht zwingend erforderlich. Die neue Ausrichtung des Platz 1 in Form einer platzar- tigen Erweiterung vor der Hafenpromenade stellt die Fassade des historischen Mehlsilos II (A9) frei und ver- leiht dem Platz durch seine abgeschirmte Lage direkt an der Hafenpromenade und wegen der direkten Blickbe- ziehung zur historischen Drehbrücke und Park III eine besondere Aufenthaltsqualität. • P latz 1 ist dem Baufeld 1a zur Rheinseite vorgelagert, markiert den Auftakt zur Hafenpromenade und gibt den Blick auf die historische Auermühle frei. • P latz 1 inszeniert die Weiße Mühle mit ihrem stadt- bildprägenden Kopfbau und wirkt so identitätsstif- tend für den gesamten Deutzer Hafen sowie adress- bildend für die Standortentwicklung. • Di e Ostseite von Platz 1, die min. 16 m von der Gebäudekante des Kopfbaus der Auermühle zurück- liegen soll, wird durch die Neubebauung auf Baufeld 01a städtebaulich gefasst, unabhängig davon ob Baufeld 01a von einem Sonderbaustein geprägt sein wird oder nicht. 3.1 Städtebau und Freiraum: Platz 1 VARIANTE BLOCKRAND Abb. 37: Piktogramm 2, büro luchterhandt Platz 1 Platz 6 BF 01a BF 01a Variante BF 01b Seite 39 Baufeld 01a kann sowohl durch ein Solitärbauwerk als auch durch eine Blockrandfigur bebaut werden. Die Baufelder 01a und 01b werden unabhängig voneinander entwickelt, stehen aber in städtebaulichem Bezug zueinander. 3.1 Städtebau und Freiraum: Baufelder 01a und 01b Angesichts der stadträumlich herausragenden Lage von Baufeld 01 a an der Nordspitze des Deutzer Hafens und der damit verbundenen vielfältigen Nutzungsoptionen soll die städtebauliche Figur für dieses Baufeld in seinen konkreten Gebäudevolumen noch nicht abschließend festgelegt werden. Gleichwohl wird die max. BGF auf 15.600 m 2 (Wohnen/Büro) und max. 2.700 m2 oberir- disches Parken festgelegt. Die Baufeldgrenzen und ma- ximalen Gebäudehöhen indessen werden so definiert, dass die Sichtachsen auf das Mehlsilo II (A9) unverstellt bleiben und klare Raumkanten nach Norden sowie zur Siegburger Straße ausgebildet werden. Die im Workshopverfahren erarbeiteten Varianten von Baukörperdispositionen (Blockrand, Solitär) und deren Höhen genügen denkmalpflegerischen Anforderungen. • B aufeld 01a muss so zugeschnitten sein, dass eine Blockrandbebauung ebenso realisiert werden kann wie ein Solitärbauwerk (z. B. für eine Sondernutzung). Ein Solitärbauwerk als Auftakt zum Mühlengelände und dem Deutzer Hafen wird gegenwärtig bevorzugt. • Di e Baufelder 01a und 01b müssen unabhängig von- einander entwickelt werden können. • Di e städtebauliche Figur für Baufeld 01b erlaubt sowohl die Eigenständigkeit als auch eine Verbindung der Baufelder 01A und 01 B . PLATZHALTER! Abb. 38: Piktogramm 3, büro luchterhandt HQ200 Promenade Platz 6 BF 01b BF 02 Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 40 Platz 6 ist ein adressbildender, gefasster Platz mit hoher Aufent- haltsqualität. Seine besondere Topografie vermittelt zwischen den Erdgeschosszonen der angrenzenden Gebäude. Die Überprüfung von Platz 6 zwischen beiden Mühlen- ar ealen hat aufgezeigt, das die bisherige Planung ihm zu wenig Prägnanz und Fassung verleiht. Mit den Neubau- ten auf Baufeld 02 bietet sich die Chance, den Platz nach Osten hin stärker zu fassen, ihn deutlicher zum Hafen- becken hin auszurichten und insgesamt die Verbindung zwischen Siegburger Straße und Hafenpomenade spannungsvoller auszuformulieren. Die modifizierte Baukörperstellung verbessert die Belichtung der Wohn- gebäude und eröffnet zahlreichen Wohnungen direkte Blickbeziehungen zum Wasser. Folgende Ziele sind für Platz 6 zu verfolgen: • ge lungene Adressbildung für die nördlichen Bestandsgebäude und die südlichen Neubauten im Bereich des Platzes • h ohe Aufenthaltsqualität auf dem Platz • F assung des Platzes auf der Südseite durch Neu- bauten unter Berücksichtigung der konkreten Nutzungs- und Gestaltungskonzeption für die Nordseite von Baufeld 02 • B arrierefreie Vermittlung zwischen den Höhen- niveaus der Siegburger Straße, den EG-Zonen der angrenzenden Gebäude und der Hafenpro- menade. 3.1 Städtebau und Freiraum: Ziele für Platz 6 PLATZHALTER! PLATZHALTER! Abb. 39: Piktogramm 4, büro luchterhandt Platz 2 Platz 2 Brücke cke Variante Abriss Sukasilo (E2) Variante Ersatzneubau Sukasilo (E2) BF 02 BF 02 Seite 41 Baufeld 02 grenzt im Südwesten an den Brückenkopf der Auto- Brücke. Für das Sukasilo auf Baufeld 02 bestehen dabei die Optio- nen Abriss mit oder ohne Ersatzneubau. 3.1 Städtebau und Freiraum: Ziele für Baufeld 02 und Platz 2 Das Sukasilo (E2) lässt sich nach ersten Untersuchungen aus bautechnischen Gründen nicht sinnvoll erhalten und umnutzen. Daher kann es - wenn im Weiteren diese Untersuchungsergebnisse bestätigt werden - entweder ersatzlos abgerissen oder durch einen Neubau von iden- tischer Kubatur ersetzt werden. • V ariante 1 „Abriss“: Ein Abriss ermöglicht die Wiederherstellung der ursprünglichen L-Form der Leysieffer & Litzmann Mühle, den Erhalt der Fassade des Ellsilos E3 und die Schaffung einer neuen, der Mühle vorgelagerten Platzsituati- on. Er verlangt ebenso eine denkmalgerechte Sanierung der dann freigelegten Südfassade der Getreidereinigung E4. • V ariante 2 „Ersatzneubau“: Ein Ersatzneubau würde die aktuelle Gebäudekubatur erhalten – idealerweise in Verbindung mit einer attrak- tiven Sonder- oder Kulturnutzung, und müsste architektonisch dem Gefälle der angrenzenden Quartiersstraße und der PKW-Brücke Rech- nung tragen. Die Fassadenausgestaltung in Verbindung mit den angrenzenden historischen Bestandsgebäuden verlangt nach einer hohen gestalterischen Sensibilität. Es müsste eine Lösung zur ausreichenden Belichtung der dicht nebeneinanderstehenden Gebäudevolumen gefunden werden. • Di e Entscheidung zum Umgang mit dem Sukasilo E2 muss im Zusammenhang mit den planerischen Konzepten für alle Gebäude E1-E4 getroffen werden. • Für d ie Erdgeschosszone des Sukasilos E2 und Hochsilos E1 muss ein Umgang mit der Höhe- nentwicklung der dort vorgesehenen Brücke gefunden werden. Abb. 40: Piktogramm 5, büro luchterhandt Blickbezüge zum Wasser rhythmisierte Straßenfront Blickbezüge zu Bestandsgebäuden Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 42 Für eine hochwertige, ästhetisch anspruchsvolle und lebendige Wirkung des Straßenraums der Siegburger Straße ist ein abwechslungsreiches Wechselspiel aus Baukörpern, Plätzen und Fugen von großer Bedeutung. Bei der Dimensionierung der Öffnungen in der straßen- begleitenden Blockrandbebauung soll auf differenzierte Öffnungsbreiten und spannungsvolle Sichtbeziehungen z. B. zu den Bestandsgebäuden geachtet werden. Au- ßerdem soll der Idee des „Deutzer Blocks“ folgend eine differenzierte Höhenentwicklung (durch Neubauten und Bestand) auch im Straßenbild beibehalten werden. • D urch unterschiedlich breite Öffnungen zwischen den Bauten soll eine Differenzierung zwischen öffentlichen und privaten Bereichen (wie z. B. den Innenhöfen) geschaffen werden. • Di e Neubauten werden versetzt zu den Bestands- bauten angeordnet, so dass sich aus den Neubauten t eilweise Blickbeziehungen zum Rhein eröffnen. • E s entstehen Blickbeziehungen vom Straßenraum zu den historischen Bestandsgebäuden. Das Gebäudeensemble ist durch den Rhythmus der Hochpunkte entlang der Siegburger Straße sowie spannungsvolle Blickbezüge geprägt. 3.1 Städtebau und Freiraum: Neubebauung an der Siegburger Straße - Rhythmus Abb. 41: Piktogramm 6, büro luchterhandt Traufkante des Frieses desEllsilos 72,64 DHHN max. Traufhöhe der Neubauten 70,73 DHHN Seite 43 Die Bestandsgebäude auf den Mühlengeländen weisen eine stark differenzierte Höhenstaffelung auf. Im Sinne des Grundgedankens des „Deutzer Blocks“ und auch verbunden mit dem Ziel einer respektvollen Haltung ge- genüber den Bestandsgebäuden ist die Festlegung einer einheitlichen Höhe für die Neubauten angebracht. Die einheitliche niedrigere Gebäudehöhe der Neube- bauung bildet den Rahmen für den Bestand und erhält dadurch die stadträumliche Silhouettenwirkung der Bestandsgebäude • Di e Höhe der Neubauten entlang der Siegburger Straße ist einheitlich für die Baufelder 01b und 02. • Di e Traufhöhe liegt deutlich unter der Traufkante des Frieses des Ellsilos (E3) und ordnet sich dadurch den bestehenden Hochpunkten der Mühlen unter. Ein zu- sätzliches zurückversetztes Staffel-/Technikgeschoss is t nicht zulässig. • Di e maximale Traufhöhe wird auf 70,73 m DHHN festgelegt • E s ist auf eine ausreichende Besonnung der Innenhöfe zu achten Die Höhe der Neubauten entlang der Siegburger Straße ist für die Baufelder 01b und 02 einheitlich. Die Neubebauung liegt unter dem Traufgesims des Ellsilos E3. 3.1 Städtebau und Freiraum: Neubebauung an der Siegburger Straße - Silhouette Abb. 42: Piktogramm 7, büro luchterhandt Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 44 Die Dachflächen von Bestands- und Neubauten auf den Baufel- dern 01a, 01b und 02 werden als „fünfte Fassade“ in Nutzung und Gestaltung hochwertig entwickelt. 3.1 Städtebau und Freiraum: Dachflächen und Dachaufbauten Dachaufbauten und Technikgeschosse beeinträchtigen oftmals die ästhetische Anmutung der Gebäude und können insbesondere die Sicht aus der Ferne auf Gebäu- dekomplexe wesentlich verändern. Zur Sicherstellung einer hochwertigen Gestaltung der Gebäude aus der Nähe und Ferne werden Dach- bzw. Technikaufbauten/-geschosse prinzipiell ausgeschlos- sen. Da die Dachflächen der Neubauten aus höher gelegenen Geschossen eingesehen werden können, wird großer Wert auf eine anspruchsvolle Gestaltung dieser fünften Fassade gelegt. • Für G ebäudebestand oder Ersatzneubauten sind Technikaufbauten/Technikgeschosse ausgeschlossen. • Für d ie Neubauten der Baufelder 01a, 01b und 02 sind Technikaufbauten/Technikgeschosse ebenfalls ausgeschlossen. • D achflächen werden als „fünfte Fassade“ in Nutzung und Gestaltung hochwertig entwickelt. Abb. 43: Piktogramm 9, büro luchterhandt TG TG TG TG TG Erschließungsniveau HQ 200 Erschließungsniveau Promenade Seite 45 Die Erschließung der Baufelder wird funktional sowie ästhetisch anspruchsvoll und auf hochwassergeschütztem Niveau von der Siegburger Straße erfolgen. Im Hinblick auf den Umgang mit den unterschiedlichen Höhenniveaus und der damit verbundenen Aufgabe eine barrierefreie Erreichbarkeit der unterschiedlichen Erschließungsebenen herzustellen, gelten die Vorgaben aus dem Quartiersbuch zum Integrierten Plan (siehe Seite 32). • An de r Siegburger Straße erfolgt die Erschließung mindestens auf HQ 200-Niveau bzw. 47,23 m Höhe (DHHN2016). • H ofseitig werden die Neubauten auf annähernd demselben Niveau angebunden. • Di e Hofgestaltung berücksichtigt zum einen die un- terschiedlichen Erschließungsniveaus zwischen den Neubauten und dem Bestand, zum anderen sind die Anschlusshöhen an die denkmalgeschützten Fassa- den zu berücksichtigen und auszuformulieren. • T iefgarageneinfahrten auf Freiflächen sind grund- sätzlich ausgeschlossen. Diese sind in die Baukörper zu integrieren. 3.1 Städtebau und Freiraum: Erschließung und ruhender Verkehr Abb. 44: Piktogramm 9, büro luchterhandt +privat (inkl. Spiel- und Grünflächen) (inkl. Spiel- und Grünflächen) +öffentlich +++öffentlich +++nachbarschaftlich ++nachbarschaftlich ++privat Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 46 Die hochwassergeschützte Erschließung der Bestandsgebäude erfolgt über die Blockinnenhöfe. Diese sind freiraumplanerisch entsprechend des Nutzungsschwerpunktes gestaltet. • Di e Raumatmosphären der beiden Höfe richten sich nach dem jeweiligen Nutzungsschwerpunkt und differenzieren zwischen öffentlichen, nachbarschaft- lichen und privaten Bereichen. Kleinkinderspielplät- ze nach BauO NRW sind in Verbindung mit einer Wohnnutzung einzuplanen. Unabhängig davon sind die Themen der Spielflächen für größerer Kinder sowie die der öffentlichen Grünflächen zu lösen. • Di e Bestandsgebäude werden auf dem historischen Niveau erschlossen. Die Neubauten auf dem neu- en Niveau HQ 200. Die Vermittlung zwischen den Höhenniveaus in den Innenhöfen wird freiraumpla- nerisch anspruchsvoll gestaltet, 3.1 Städtebau und Freiraum: Hochwasserschutz und Freiraum Abb. 45: Piktogramm 10, büro luchterhandt Seite 47 min. 90.000 m2 BGF* ca. 49.690m2 BGF15.425m2 BGF*** ca. 48.803m2 BGF** * Z iel-BGF (oberirdisch) der Aufgabenstellung ** ink l. Ersatzneubau Sukasilo (mit rd. 3.400 m2 BGF) *** e xkl. oberirdisches Parken (Mobilitätsstation) jeweils: max. BGF gem. Intergrierter Plan (COBE) BF 01a BF 02BF 01b Das auf dem Mühlenareale angestrebte Maß einer baulichen Nutzung von mindestens 90.000 m² Bruttogrundfläche in Alt- und Neubau ist im gesetzten städtebaulichen Rahmen möglich 3.1 Städtebau und Freiraum: Dichte der Bebauung Die Zielgröße von insgesamt mindestens 90.000 m² oberirdischer Bruttogrundfläche (inklusive Technik- und Nebenraumflächen) für die Baufelder 01b und 2 wird durch die Gutachter bestätigt. Die Addition der sich aus den Vorzugsvarianten der Gutachter ergebenden Bruttogrundfläche ergibt insgesamt eine oberirdische Bruttogrundfläche von rd. 98.500 m². Grundsätzlich dürfen die Bruttogrundflächen der Baufel- der 01a, 01b sowie 02 jedoch die Flächen der Planungen zum Integrierten Plan von COBE nicht überschreiten. Weiterhin muss unter gleichzeitiger Berücksichtigung der angestrebten Nutzungsverteilung überprüft werden, ob das vorgeschlagene Maß der baulichen Nutzung auf den Baufeldern 01a bis 02 hinsichtlich der resultierenden Verkehrserzeugung plangebietsverträglich ist. Die dargestellten Bruttogrundflächen (BGF) beinhalten Flächen für Technik und Nebenräume (vgl. DIN 227). Für die angestrebten Hauptnutzungen werden daher die Nutz- flächen entsprechend geringer ausfallen (BGF ≠ NUF). Abb. 46: Städtebaulicher Lageplan basierend auf den Vorzugsvarianten von ASTOC und Anderhalten Architekten (ohne Maßstab) SEITE 146 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN 8.1 VISUALISIERUNG Abb. 22: Visualisierung BF 01a/b (Auermühle), ASTOC Abb. 21: Visualisierung Promenade BF 02, Anderhalten Architekten Seite 29 Repro Eichler: Diese Blatt ersetzen durch EInlegeseite 1/2 Alle Höhenangaben in Metern über DHHN 2016, Gebäudehöhen beziehen sich auf die Traufhöhe Verlauf Hochwasserschutzwand (tlw. mobile Elemente) TGTG TG Siegburger Straße Siegburger Straße 46,03 VI 70,53 XII 90,97 X 86,89 X 86,92 VI 73,54 VI 70,53 VI 70,53 III 59,53 VI 70,53 VI 70,53 XII 88,18 VII 72,17 VII 73,83 XVI 102,42 47,53 47,23 44,53 47,53 46,97 46,03 49,53 47,23 HQ 100 47,00 46,80 46,80 HQ 50 HQ 200 Platz 6 47,53 46,03 47,53 44,50 Platz 1 Platz 2 44,53 Promenade Promenade KFZ-Brücke X 80,54 VII 72,41 VII 72,41 VII 73,53 Abb. 47: Piktogramm 11, büro luchterhandt Büro Urbaner Hof mit öff. Charakter Wohnhof mit halböffentlichem/privatem Charakter Wohnen Hotel SondernutzungRegelgeschoss: BF 01a BF 02BF 01b Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 48 Jedes der drei Baufelder der Mühlen hat einen individuellen Nutzungsschwerpunkt. Ziel ist ein gemischt genutztes Quartier mit gewerblicher Nutzung. Wohnnutzung sowie ergänzend öffentlich/kul- tureller Nutzung bei möglichst hohem Wohnanteil. Zu Gunsten eines möglichst hohen Wohnanteils in den Bestandsbauten soll neben klassischen Wohngrundris- sen auch an Wohnformen wie z. B. gemeinschaftliche Wohnformen bzw. Clusterwohnen gedacht werden. Diese Betrachtung eignet sich insbesondere für Berei- che, in denen klassische Wohngrundrisse ggf. nur schwer umsetzbar sind. • B aufeld 01a eignet sich sowohl für Gewerbe- und Wohnnutzungen wie auch für eine (öffentliche) Sondernutzung. • B aufeld 01b ist aufgrund der zu erwartenden denk- malpflegerischen Rahmenbedingungen überwie- gend für gewerbliche Nutzungen geeignet. Wohnen ist mit Blick auf gesunde Wohnverhältnisse (Beson- nung) und eine qualitätsvolle Außenraumstruktur in eher untergeordnetem Umfang umsetzbar. • G ebäude- und Freiraumstruktur in Baufeld 02 eig- nen sich im Vergleich zu Baufeld 01b besser für den Nutzungsschwerpunkt Wohnen. 3.2 Nutzungsmischung und Grundstücksentwicklung: Schwerpunktsetzung Abb. 48: Piktogramm 12, büro luchterhandt Sondernutzung im Erdgeschoss Sondernutzung ggf. für ganzes Gebäude BF 01a BF 02BF 01b Seite 49 In Baufeld 01 a ist insbesondere bei Entwicklung eines städtebaulichen Sonderbausteins eine öffentliche/ kulturelle Sondernutzung vorstellbar. In den Baufeldern 01b und 02 sollen auch öffentlich/kulturelle und/ oder soziale Nutzungen berücksichtigt werden. Diese Nut- zungen sind nicht nur für die angestrebte Belebung der Erdgeschosse besonders geeignet, sondern auch dann ideal, wenn es gilt historische Bausubstanz erlebbar zu machen. Die Lage des Baufeldes am Hafeneingang eignet sich als Standort für eine besondere Nutzung. In den Mühlen sind die Erdgeschoss- zonen für Sonder- und Kulturnutzungen prädestiniert 3.2 Nutzungsmischung und Grundstücksentwicklung: Sondernutzungen Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 50 Im Sommer des Jahres 2015 untersuchte das Amt des Stadtkonservators der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit dem Amt der Landeskonservatorin den Gebäude- komplex der Ellmühle auf einen möglichen Denkmal- wert. Hierbei wurde der Mühle generell der Denkmalsta- tus zugesprochen. Am 12.02.2016 fand eine Begehung des Mühlenareals und am 02.03.2016 ein nachfolgendes Abstimmungsgepräch statt. Diese Termine dienten dazu, die bislang bekannten Rahmenbedingungen über den Zustand der Bausubstanz und der denkmalpfle- gerischen Umgangsformen zusammenzutragen. Die Begehung und Abstimmung fanden unter Beteiligung des Stadtkonservators, dem Ingenieurbüro WTM aus Hamburg, das die Mühle seit Jahren betreut (Statik) hat, und dem Planungsbüro ASTOC aus Köln, statt. Das Büro ASTOC hielt die Ergebnisse am 09.03.2016 schriftlich in einer Notiz fest. Als denkmalpflegerische Kernaussage des Stadtkonservators wurde hier u. a festgehalten: „Entgegen zunächst anderer Einschätzungen besteht der Denkmalwert vor allem im städtebaulichen Wert der beiden Mühlenteile. Der Wert liegt also eher im Zusammenspiel der einzelnen Bauteile denn in ihrer Einzelbewertung. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass das städ- tebauliche Bild mit der Rückführung auf zwei ablesba- re Mühlen mit den Leitbildern „rot“ und „weiß“ unter Erhalt bzw. Weiterentwicklung der jeweiligen architek- tonischen Grundcharakteristik Grundlage der weiteren Entwicklung ist. Dabei sind Wirkung, Kubatur, Höhe, Stringenz und Farb- sowie Materialwelt wesentliche Indikatoren. Pauschale Schutzquoten im Sinne von konkreten Pro- zentangaben der zu erhaltenden Bausubstanz sind für die Denkmalpflege nicht möglich.“ Nachdem die moderne stadt am 04.08.2016 den Müh- lenkomplex erworben hatte, wurde vom Eigentümer be- schlossen, in einer moderierten Machbarkeitsstudie die Nutzungsmöglichkeiten (Büro- und Wohnnutzung) der einzelnen Mühlengebäude und die damit verbundenen baulichen Eingriffe zu überprüfen. Neben dem externen Beraterstab wurde der Workshop durch die Stadtpla- nung der Stadt Köln und den Stadtkonservator begleitet. Außer den städtebaulichen Aspekten – hier vor allem die städtebauliche Disposition der Neubauten auf dem Mühlenareal – sollten auch Aussagen zum denkmalpfle- gerischen Umgang mit der bestehenden Bausubstanz gewonnen werden. Die folgenden denkmalpflegerischen Einschätzungen fassen somit die Erkenntnisse der Ortsbegehungen der Jahre 2015, 2016 und des Workshop-Verfahrens des Jahres 2018 zusammen. Da die Ellmühle formal noch kein eingetragenes Denk- mal ist, haben die folgenden Leitlinien zudem keinen rechtskräftigen Charakter. Auch stellen sie im Sinne des §38 VwVfG keine „Zusicherung“ dar. Sie dienen daher als denkmalpflegerische Einschätzung zum Umgang mit der Mühle, ab dem Zeitpunkt, ab dem das Objekt dem Denkmalschutzgesetz NRW unterliegt. Konkrete Aussagen zur Denkmalpflege sind somit erst nach einer bestands- bzw. rechtskräftigen Eintragung der Mühle möglich. Auch sind hierfür Vorlagen von (detaillierten) Architektenzeichnungen und Zuordnungen von Nutzun- gen notwendig. Für die später zu erteilenden Erlaubnisse der Eingriffe nach § 9 DschG NRW ist durch das Amt für Denkmal- schutz das Benehmen mit der Landeskonservatorin (Landschaftsverband Rheinland) herzustellen. 3.3 Denkmalpflege: Vorbemerkungen zur denkmalpflegerischen Einschätzung Abb. 49: Kubatur und Blickachsen, büro luchterhandt 1. W iederherstellung historische Trennung 2. Sc hutz der Blickachsen („Fernwirkung“ ) 3. Er halt der „Akzente im Straßenbild“ 4. Z urückhaltende Neubebauung 5. B estandsgebäude bleiben freigestellt 6. R eduktion der Kubatur 44 6 6 6 2 2 2 45 1 53 3 Seite 51 Neubauten auf dem Mühlenareal ordnen sich dem Bestand unter und inszenieren die historischen Bauten. Generell sind Neubauten auf dem Areal möglich, hierbei ist zu beachten, dass der Charakter des Mühlenensemb- les nicht überformt oder durch eine zu große Höhenent- wicklung bedrängt wird. • D er imposanten Präsenz des nördlichen Kopfbaus der Mühle (A.9 Mehlsilo) kommt innerhalb der rechtsrheinischen Stadtansicht eine besondere Rolle zu. Dementsprechend muss ein Neubau auf dem Areal vor der Mühle (Baufeld 01A) eine untergeord- nete Haltung einnehmen, d. h. dessen Höhe muss deutlich unterhalb des Traufs des Mehlsilos liegen und darf diesen in seiner Baumasse nicht bedrän- gen. Die im Workshop abschließend vorgestellten Varianten von Baukörperdispositionen und deren Höhen sind denkmalpflegerisch vertretbar. Ein Soli- tärbau, der den Mühlenkopf ‚freispielt‘ stellt sicher- lich die beste städtebauliche Variante dar. • En tlang der Siegburger Straße ist eine Blockrandbe- bauung möglich. Diese sollte eine ruhige Traufkante ausbilden, deren Höhe deutlich unter dem Traufge- sims (72,64 m DHHN) des historischen Ellsilos (E3) liegt, um das ursprüngliche zweiteilige Mühlenen- semble von verschiedenen Blickpunkten innerhalb der Siegburger Straße erfahrbar zu machen. Dar- über hinaus sollte in der jeweiligen ‚Gebäudefuge‘ zwischen Silo und Neubau spannende Durchblicke auf das Mühlengebäude entstehen (unabhängig von den baurechtlich definierten Abstandsflächen). 3.3 Denkmalpflege: Neubauten auf dem Mühlenareal 5 Abb. 50: Piktogramm 13, büro luchterhandt Ensemblewirkung Auermühle (BF 01B) Getreidesilo (A1) Ellmühle (BF 02) Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 52 52 Die Ensemblewirkung des Mühlenareals soll in ihrem Charakter erhalten bleiben, wobei Auermühle und Ellmühle eigenständig ablesbar werden. Generell gilt, dass eine neue Nutzung denkmalpfle- gerisch bevorzugt wird, die den geringsten Eingriff in die Fassade bewirkt. Dies darf allerdings nicht zu einer ‚Monokultur‘ des Mühlenensembles führen und impli- ziert daher eine denkmalpflegerische Kompromissbe- reitschaft gegenüber Fassadeneingriffen an gewissen Gebäudeteilen. • Abbruch Getreidesilo (A1). Aufgrund der sinnvol- len Nutzbarkeit des Areals und der städtebaulichen Er schließbarkeit, lässt sich hier ein vollständiger Abbruch dieses Gebäudeteils plausibel begründen. Zudem unterstützt es eine denkmalpflegerische Aus- richtung, die beiden ursprünglich getrennt liegenden Mühle n, wieder erfahrbar zu machen. • A bbruch Sukasilo (E2). Der bauliche und statische Zustand lässt augenscheinlich eine Revitalisierung oder Umnutzung des Gebäudes nicht zu. Eine Ab- risserlaubnis erfolgt nach hinreichender Darlegung durch das statische Gutachten. Denkmalpflegerisch sind nach Abriss zwei Varianten vorstellbar: • e in Freilassen des Grundstücks, um die ursprüng- liche L-Form der Leysieffer & Lietzmann Mühle sichtbar zu machen und das freigestellte Ellsilo hafenseitig zu erschließen, • e in Neubau, der sich mit seiner Architekturspra- che an den Duktus der Ellmühle anpasst und die Umrisslinie der Rheinansicht vervollständigt. 3.3 Denkmalpflege: Baukörperliche Veränderung des Mühlengeländes Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Abb. 51: Piktogramm 14, büro luchterhandt Seite 53 53 Aufstockungen sind nicht gewünscht – dennoch sind in bestimmten Bereichen Dachterrassen oder Interpretationen eines Daches möglich. Generell werden Gebäudeaufstockungen abgelehnt, dies betrifft sowohl nutzungsbedingte, gestalterische, als auch technisch bedingte Aufsätze. Haustechnische Anlagen sind in der vorhandenen Kubatur unterzubrin- gen. Ausgenommen sind hier zwei Positionen: • E ine Aufstockung der Gebäudeteile der Ellmühle (E4-E6) ist offen zu bewerten, um evtl. einen Aus- gleich der Baumassen zwischen den beiden Mühlen zu erreichen. Hierbei kann es sich allerdings nur um eine abstrakte Formgestaltung handeln, z. B. eine Verkleidung von Dachterrassen, nicht aber um kon- ventionelle Staffelgeschosse. • Di e heterogene Gebäudestruktur der oberen Ge- schosse im Bereich der Auermühle (A2, A5, A6) kann bei entsprechenden hinreichenden baulichen und statischen Nachweisen durch einen Neuaufbau der Substanz ersetzt werden. Hierbei muss die heutige Trauflinie wiederhergestellt werden. • Di e wellblechartige Dachverkleidung auf den Gebäude- teilen A2, A5 und A6, die gestalterisch nur dazu dient, eine einheitliche Gebäudekubatur innerhalb der Auer- mühle vorzutäuschen, kann bei passender abstrakter Gestaltung durch ein neues Gebäudegeschoss ersetzt werden. • Di e denkmalwerte ,Sauganlage‘ an der Hafenbe- ckenkante soll erhalten bleiben. Eine Rückführung auf den ‚historischen Bestand‘ ist möglich. Der Erhalt der zweiten Anlage im Norden muss noch überprüft werden; ein Erhalt ist anzustreben. 3.3 Denkmalpflege: Aufstockungen innerhalb des Ensembles A6 A5 A2 E4 E5 E6 Abb. 52: Piktogramm 15, büro luchterhandt Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 54 54 • Rhe infassaden: Generell ist der streng aufgebaute und flächige Charakter der Fassaden in der Hafen- ansicht zu erhalten. Gestalterisch weit vorstehende, architektonische Elemente sind nicht erlaubnisfähig. Dies betrifft vor allem Balkonanbauten. • F ensteröffnungen: Eine nutzungsbedingte Ände- rung der vorhandenen Fenster ist möglich. Über Größe und Maßstab dieser Eingriffe können aller- dings ohne Vorlage detaillierter Planungen keine Aussagen getroffen werden. (Anm.: Wenn es dem vorhandenen Charakter dienlich ist, könnte sogar ein große „Öffnung“ zielführender sein, als viele neuhinzugefügte Fensteröffnungen.) • D arüber hinaus sind mögliche Eingriffe nur im grö- ßeren Zusammenhang innerhalb der Rheinansicht zu beurteilen, d. h. nicht gebäudebezogen. • Di e Eingriffe dürfen den Gestaltungsduktus und die Flächigkeit der architektonischen Wirkung der Hafenansicht, sowohl in der Fern- als auch in der Nahansicht nicht überformen. • M ehlsilo (E7): Neue Fensteröffnungen sind in skulptural-abstrakten Formen möglich, wie z. B. lang gezogene Schlitze (vgl. hierzu Entwurf Ander- halten). Zwingend zu erhalten ist hierbei das vertikal durchlaufende Gittermaßwerk-Fenster aus Beton. • D er „Auroa-Stern“ des Mehlsilos II (A9) ist zwingend an beiden Fassaden zu erhalten und zu rekonstruieren. • F assaden Siegburger Straße: Generell sind hier grö- ßere Veränderungen als auf der Hafenseite möglich. Auch Balkone sind in gewissen Teilen vorstellbar. • G ebäude (E5). In welcher Form die Fassade hinter der Trapezblechverkleidung veränderbar ist, muss nach Abnahme des Blechs und des Befundes der beste- henden historischen Fassade entschieden werden. • M ehlsilo (E7). Gestalterisch ist hier die Verdopplung des Fensterrasters möglich, d. h. eine Interpretation der historischen Fassadengestaltung. 3.3 Denkmalpflege: Architektonische Behandlung der Fassaden Fensteröffnungen können zur Rheinseite nur begrenzt geschaffen oder vergrößert werden. Die Fassaden zur Siegburger Straße bieten mehr Gestaltungsspielräume. Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Abb. 53: Bereiche mit hochbaulichem Denkmalschutz, moderne stadt Seite 55 55 Weite Teile des Mühlenkomplex-Inneren weisen keinen Denkmalwert auf und können gänzlich zurückgebaut werden (Die wenigen denkmalwerten Raumteile sind im denkmalpflegerischen Gutachten markiert und im untenstehenden Grundriss eingezeichnet.). Aus dokumentarischen Gründen des ursprünglichen Mühlenbetriebes sollte eine kleine zusammenhängende Zahl von Silozellen an geeigneter Stelle erhalten bleiben und in angemessener Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. • A uermühle (A6). Die historische Struktur samt den gusseisernen Stützen ist zwingend zu erhalten und denkmalgerecht zu sanieren. Der Umgang mit den hölzernen Fußböden ist zu klären. • Di e historischen Treppenhäuser: Sind zu erhalten, wenn ihre Anbindung an die neuen Geschosshöhen sinnvoll möglich ist. Gründe des Brandschutz, des Baurechts oder der Nutzung können auch zu einer Stilllegung oder räumlichen Umnutzung führen, bis hin zu einem Abriss. • D er Personenpaternoster im Lagerhaus (E6) ist zu erhalten und in eine neue Struktur zu integrieren. • Di e Sackrutsche im Mehlsilo (A8) ist zu erhalten. 3.3 Denkmalpflege: Behandlung des Inneren der Gebäude Weite Teile des Mühlenkomplex-Inneren weisen keinen Denkmalwert auf und können gänzlich zurückgebaut werden. 1 43 2 44 1. Mühl engebäude, Elektrowerkstatt und Pumpenhaus 2. T reppenhäuser 3. Sc hornstein 4. T echnische Anlagen (Pumpenanlage der Dampfmaschine, Paternoster, Sackrutsche, Schiffselevator) 4 AUF DIE NÄCHSTEN SCHRITTE AUSBLICK Foto: Christoph Seelbach Fotografie 57 AUF DIE NÄCHSTEN SCHRITTE AUSBLICK Die kooperative Machbarkeitsunter- suchung der Mühlengelände hat die Vorgaben des Integrierten Plans weiter- entwickelt und zu einer städtebaulichen Präzisierung des nördlichen Auftakts zum Deutzer Hafen geführt. Es haben sich wichtige Hinweise für die Verfahren zur Grundstücksvergabe ergeben, die aufgrund des bestehenden Gebäudeensembles einer besonders intensiven Vorbereitung bedürfen. Der Dialog über die Möglichkeiten und Grenzen hat bei den Beteiligten zu ei- nem vertieften Verständnis der komple- xen Abhängigkeiten und Zusammen- hänge geführt und ein klares Bild der nun anstehenden Weichenstellungen ergeben. Seite 57 Abb. : Piktogramm 16, büro luchterhandt PLATZHALTER! BF 01a BF 01b BF 02 Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 58 58 4.1 Prozess Städtebauliches Entwicklungskonzept abgestimmt Im Rahmen der kooperativen Machbarkeitsuntersu- chung konnte im Dialog zwischen den Gutachtern und de m Begleitgremium der städtebauliche Rahmen für die Entwicklung des Mühlenareals im Deutzer Hafen definiert werden. In der Gesamtschau ergibt sich eine spannungs- volle Konfiguration aus historischer Bausubstanz und ne uen Gebäuden, so dass nicht nur aus denkmalpflege- rischer Perspektive, sondern auch in der städtebaulichen G esamtbetrachtung die Bestandsbauten ihrer städte- baulichen Bedeutung angemessen im Stadtraum zur G eltung kommen. So gelingt es, dass aus nächster Nähe – beispielsweise aus der Perspektive eines Flaneurs auf der Siegburger Straße – die Kubaturen markanter Silogebäude vollends zur Geltung kommen, auch weil die Neubauten in Höhe und Volumen bewusst zurückgenommen sind und die Bestandsbauten freigestellt bleiben. Auf besondere Weise wird das zeichenhaft für die Mühlen stehende Mehlsilo II (A9) mit dem Aurora-Stern städtebaulich in Szene gesetzt, indem dieser Kopfbau der Auermühle sowohl aus nächster Nähe als auch aus größerer Entfernung (etwa von der Severinsbrücke aus) unverstellt in Erscheinung treten wird. Nicht zuletzt bleibt trotz des gliedernden Durchbruchs zwischen Auer- und Ellmühle, der die beiden Mühlen wieder deutlich ablesbar macht, die historische Silhouet- te erhalten, die über ein Jahrhundert die rechtsrheini- sche Hafenansicht prägten. Insgesamt soll eine klare städtebauliche Konfiguration geschaffen werden, die wesentlich von den Mühlenge- bäuden bestimmt wird. Die Baufelder werden behutsam zu Blockstrukturen ergänzt, ohne das historische Bild der Mühlen infrage zu stellen. Selbst ein als Solitär auf dem Baufeld 01a realisierter Sondernutzungsbaustein mit einer eigenständigen, modernen Architektursprache tritt nicht in Konkurrenz mit der historischen Bausubs- tanz, wenn er sich in Ausdehnung und Höhe respektvoll gegenüber der Auermühle zurücknimmt. Es ist ferner festzuhalten, dass – obgleich eine Zustim- mung der Denkmalbehörde erst in einem formalen Verfahren erfolgen kann – die zuvor skizzierte städ- tebauliche Haltung von sämtlichen Mitgliedern des Begleitgremiums einvernehmlich entwickelt und als Grundlage der weiteren Planungen getragen wird. Damit besteht eine baulich-räumliche Grundlage für eine behutsame Transformation der Mühlen, die den Zielen der Denkmalpflege, der Stadtplanung wie der modernen stadt als Grundeigentümerin gerecht wird. Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 59 59 Offene Fragen weiterverfolgen Auch wenn über wesentliche städtebauliche Fragen die Beteiligten der kooperativen Machbarkeitsuntersuchung haben Einigkeit erzielen können, konnte das Verfahren sich nicht allen Fragen im Detail widmen. Daher konnte dieses Verfahren nicht auf alle Fragen Antworten liefern und damit auch nicht alle Ziel- bzw. Interessenskonflikte zwischen den beteiligten Akteuren in Bezug auf Nut- zung, Denkmalschutz, Stadtgestalt und Wirtschaftlich- keit auflösen. Exemplarisch sei hier auf einige wichtige Fragestellungen eingegangen: • Sc hwerpunkt Wohnen Das Ziel der Stadt Köln und der Eigentümerin, am Standort der Mühlen einen hohen Anteil an Wohn- nutzungen vorzusehen, steht – so das Ergebnis der Gu tachter – dem Ziel eines geringstmöglichen Ein- griffs, wie es seitens des Denkmalschutzes präferiert wir d, entgegen, da insbesondere eine Wohnnutzung hohe Anforderungen an die Belichtung (keine reinen Nordausrichtungen u. v. m.) stellt, die ohne Eingriffe in die Bestandsfassaden nicht zu realisieren sind. Mit dem Wunsch nach einem hohen Wohnanteil ist auch die Aufgabe verbunden, Flächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Die vergleichsweise hohen Kosten, die sich aus der Umnutzung der Bestandsgebäude ergeben werden, und die ungünstigen Gebäudegeometrien lassen sich kaum mit den Anforderungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus vereinbaren. Aus die- sem Grund bietet es sich an, den entsprechenden Bedarf in den Neubauten abzudecken. Diese können entlang der Siegburger Straße realisiert werden. • L oggien Die Zielsetzung, aus denkmalpflegerischen Gründen eine möglichst geringe Eingriffstiefe zu verfolgen bzw. die zum Rhein hin ausgerichteten Fassaden weitgehend unangetastet zu lassen, steht im Konflikt zur angestrebten Wohnqualität, die etwa durch Log- gien im Bereich der Ellmühle wesentlich gesteigert w erden kann und angesichts der Qualitätsziele für den Standort aus Vermarktungssicht verfolgt werden soll. Dies muss im Weiteren planerisch untersucht werden. • A ufstockung Aus städtebaulichen Erwägungen zur Akzentuierung besonderer Lagen, aber auch aus wirtschaftlichen Motiven bestehen Überlegungen zur Aufstockung historischer Bauten, die aus denkmalpflegerischer Sicht indessen überwiegend ausgeschlossen werden. Allerdings erscheint eine „Aufstockung“ an wenigen Stellen aus denkmalpflegerischer Sicht vertretbar. • Suk asilo (E2) Der Umgang mit dem Sukasilo konnte im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung nicht abschließend geklärt werden. Nach den bisherigen Kenntnissen über das Bestandsgebäude ist eine substanzerhal- tende Umnutzung des Gebäudes kaum möglich. Ob j edoch ein Ersatzneubau von identischer Kubatur oder ein ersatzloser Abriss für diesen Ort die beste Lösung darstellt, wird unterschiedlich beurteilt und bedarf weiterer Untersuchungen. • P otentialflächen Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden weitere so genannte Potentialflächen analysiert. Für den Fall, dass die in den Vorzugsvarianten ermit- telten Nutzungen und Flächen in den anstehenden Vergabeverfahren nicht vollständig realisiert werden können, können diese Potentialflächen ggf. für die Schaffung eines zumindest teilweisen Ausgleichs aktiviert werden. Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 60 60 Nutzungsmix und Wirtschaftlichkeit Das Verfahren hat gezeigt, dass der angestrebte Nut- zungsmix resp. Wohnanteil für das Mühlenareal unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Zielset- zungen und wegen der Struktur der Bestandsbauten nicht zu erreichen ist. Es herrscht Einigkeit darüber, dass sich die hafenseitige Gebäudesubstanz der Ellmühle im Vergleich zur Auermühle unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange leichter zu Wohnzwecken umnutzen ließe und es sich daher anbietet, entspre- chende Nutzungsschwerpunkte zu bilden. Gleichwohl würde der angestrebte Wohnanteil von 70 % der Brut- togrundflächen mit ca. 42 % deutlich unterschritten werden. Zudem sind auch die von den Gutachterbüros vorgeschlagenen Umnutzungen der Silos als Wohn-, Büro- oder Hotelgebäude nach rein denkmalpflegeri- schen Kriterien zunächst nicht erlaubnisfähig, da durch die hierfür erforderlichen Fensteröffnungen massiv in das denkmalwerte äußere Erscheinungsbild eingegriffen würde. Es konnte bislang nicht geklärt werden, ob eine wirtschaftliche Verwertung der hiervon betroffenen rd. 28.800 m² Bruttogrundfläche mit anderen Nutzungsar- ten möglich ist, die nur in geringerem Maße Eingriffe in die Fassaden erfordern. Dialogprozess fortsetzen Die Machbarkeitsstudie hat wesentliche, vor allem städ- tebauliche Grundfragen und damit den Rahmen für die Entwicklung des Mühlenareals klären können. Aufgrund der komplexen Bedingtheiten konnten weitergehende – insbesondere hochbauliche – Festlegungen nicht ohne Kenntnis konkreter Nutzeranforderungen und vertiefte Informationen über die Bausubstanz erfolgen. Die noch offenen Fragen müssen in nachgelagerten Verfahren beantwortet werden. Dabei soll der erfolgreich beschrit- tene Weg, die komplexen Themen im Dialog mit den beteiligten Akteuren und externen Experten zu erörtern, weiterverfolgt werden – sowohl in bevorstehenden Verfahren zur Grundstücksausschreibung als auch in qualifizierenden Wettbewerbsverfahren. Nur so wird es gelingen, am konkreten Vorhaben die Auflösung bestehender Zielkonflikte herbeizuführen und zu von allen Akteuren getragenen hochwertigen Konzepten zu gelangen. Über personelle Kontinuitäten über die Dauer des gesamten Prozesses (verfahrensübergreifend) kann zudem der Erfahrungszuwachs der Beteiligten sicherge- stellt und der kritische Blick auf das gesamte Mühlenen- semble gewahrt bleiben. Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln Die Mühlen im Deutzer Hafen | Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Seite 61 61 Mühlen abschnittsweise ausschreiben Im Sinne dieses „lernenden“ Prozesses empfiehlt das Begleitgremium, die Mühlenareale mindestens in drei Baufelder zu unterteilen und diese separat und nachein- ander auszuschreiben. Dieses Vorgehen ermöglicht es, Erfahrungen aus dem ersten Verfahren in die nachfol- genden Ausschreibungen einzuarbeiten. Ggf. lohnte es sich, die Baufelder 01 und 02 nochmals zu unterteilen. Jedes ausgeschriebene Grundstück sollte über einen Neubau- und einen Altbauanteil verfügen. Ebenso wird neben dem Nutzungskonzept für die Gebäude, der archi- tektonische Umgang mit der historischen Bausubstanz bereits im Ausschreibungsverfahren eine bedeutende Rolle spielen müssen, so dass eine sonst eher nachgela- gerten Wettbewerben überlassene Qualifizierung bereits Gegenstand der Grundstücksbewerbung sein sollte. Die hochbauliche Qualifizierung wird in weiteren Verfahren schrittweise zu vertiefen sein. Die Machbarkeitsuntersuchung hat gezeigt, dass eine Konzeption für das Sukasilo (E2) und damit für die südwestliche Ecke der Ellmühle eine besondere Heraus- forderung darstellt. Es muss abgewogen werden, ob es notwendig ist, für ein Teilbaufeld, das die Gebäude E1-E4 umfasst, Programmidee, Nutzungskonzept und archi- tektonisch-städtebauliche Formgebung zum Gegen- stand einer separaten Grundstücksvergabe zu machen. In mehrstufigen, kooperativen Prozessen („Projekt-Dia- log-Verfahren“) sollen Nutzungskonzepte und hochbau- liche Qualifizierung von den Bewerbern abgefragt und von einem fachlich breit aufgestellten Gremium bewer- tet werden. Für die Gestaltung des öffentlichen Freiraums regt das Begleitgremium an, qualifizierende Verfahren durch- zuführen, um eine einheitlich hohe Gestalt- und Nut- zungsqualität der Freianlagen, wie sie gerade in diesen verdichteten Strukturen wichtig ist, zu gewährleisten. Im nächsten Schritt sind für den weiteren Prozess folgen- de Themen zu konkretisieren: 1. Inh alte, Rahmenbedingungen und Ablauf möglicher Grundstücksvergabeverfahren, 2. ins titutionelle und personelle Zusammensetzung von Gremien sowie den ihnen zugedachten Bera- tungs- und Entscheidungskompetenzen, 3. S trategie zur Information und Aktivierung von Inves- toren und Nutzern. Lageplan der Mühlengelände (ohne Maßstab) Baufeld 02 E1 H ochsilo E2 Suk asilo E3 Ellsi lo E4 G etreidereinigung E5 Mühle ngebäude E6 L agerhaus E7 M ehlsilo Baufeld 01B A1 G etreidesilo A2 Alte r Silo A3 Bunk ersilo A4 Anba u Bunkersilo A5 G etreidereinigung A6 Mühle ngebäude A7 G etreidemühle A8 Me hlsilo I A9 Me hlsilo II A10 Pum penhaus A11 Ele ktrowerkstatt A12 Kle iesilo A13 T rafostation E1 Platz 2 Platz 6 Baufeld 01A Baufeld 01B Baufeld 02 Platz 1 E2 E3 E4 E5 E6 E7 A2 A1 A6 A7 A8 A12 A11A13 A10 A9 A3 A4 A5 N -
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Kuhn Az Vorlagen-Nummer 02.05.2019 1420/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.06.2019 Deutzer Hafen – Die Mühlen; Hier: Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Innerhalb des Gebietes Deutzer Hafen bilden die Mühlengebäude bereits heute als markante Landmarken den Maßstab für das Hafenareal und auch zukünftig werden sie als nördlicher Auftakt des neuen Innen- stadtquartiers die Silhouette am Rhein prägen. Allerdings sind für eine Entwicklung des Gebiets im Spannungsfeld verschiedener Anforderungen wie Denkmalpflege, städtebauliche Neuordnung, Hochwasserschutz, Verkehr aber auch wirtschaftliche Über- legungen noch wichtige Fragen zu klären, bevor in passgenau für das Mühlengelände entwickelte Verga- beverfahren die besten Konzepte für die Umnutzung und Weiterentwicklung des Geländes ausgewählt werden können. Das Mühlenareal, als Teil der Gesamtentwicklung Deutzer Hafen wurde vor diesem Hintergrund 2018 im Rahmen einer kooperativen Machbarkeitsuntersuchung vertiefend untersucht mit dem Ziel, weitere Er- kenntnisse hinsichtlich der Umnutzungsmöglichkeiten des Mühlenareals zu erhalten. Im ersten Quartal 2019 wurden die Ergebnisse aufbereitet und in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst. Die nachstehenden Erläuterungen geben einen ersten groben Überblick über den Aufbau und Inhalt des Berichts. Nähere Ausführungen der einzelnen Kapitel sind der Anlage zu entnehmen. Zum Verfahren (Kapitel 1): Im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung haben das Stadtplanungsamt und der Stadtkonservator der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit der moderne stadt GmbH zunächst die notwendigen Grundlagen für eine Bewertung der Bestandsbeba uung und deren städtebaulichem Kontext erarbeitet. Gemeinsam mit einem Begleitgremium aus renommierten Experten, wurden basierend auf den Empfehlungen der Gutachterbüros ASTOC Architects and Planners GmbH aus Köln und Anderhalten Ar- chitekten GmbH aus Berlin daraus Leitlinien für die weiteren Planungs- und Vergabeverfahren abgeleitet, die in der beigefügten Dokumentation zusammengefasst wurden. Die Studie war als kooperativer Prozess angelegt und gliederte sich in zwei Teilstudien: die „Auermühle“ inkl. nördlich angrenzendes Baufeld und die „Ellmühle“. Zum Ziel (Kapitel 1): Es sollten fundierte Erkenntnisse über die Umnutzungsmöglichkeiten und Potenziale des Bestandes und des Mühlenareals insgesamt gewonnen werden. Dazu gehörten insbesondere Auss a- gen bzw. Empfehlungen: - zu möglichen Nutzungskonzeptionen im Bestand und in den ergänzenden Neubauten - zum Denkmalschutz (städtebaulich und hochbaulich) - zur Erschließung und zum ruhenden Verkehr - zur Konkretisierung/Überprüfung des städtebaulichen Rahmens der COBE Planung - zur Wirtschaftlichkeit - zur planungs- und baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit. 2 Nutzungsszenarien, Städtebau, Denkmalschutz (Kapitel 2 und 3): Um die vorgenannten Aussagen und Empfehlungen treffen zu können wurde zunächst eine umfangreiche Analyse der komplexen Bestandsge- bäude vorgenommen. Auf dieser Basis wurden in Abgleich mit denkmalpflegerischen Aspekten aber auch unter Berücksichtigung weiterer Anforderungen wie zum Beispiel einer ausreichenden Belichtung und Be- sonnung Umnutzungsszenarien entwickelt und Vorzugsvarianten abgeleitet. Bei der Untersuchung der Nutzungsszenarien wurde der Schwerpunkt auf Wohnen und Arbeiten gelegt. Ergänzend wurden Bereiche mit besonderer Eignung für öffentliche/kulturelle Sondernutzungen identifiziert. Auch das Areal der Mühlen soll insgesamt gemischt genutzt entwickelt werden. Ergebnisse hierzu finden sich insbesondere in Kapitel 2 der Anlage. Gleichermaßen wurde die städtebauliche Konfiguration des Mühlenareals aus dem Integrierten Plan des Deutzer Hafens (Entwurf COBE) einer vertiefenden Prüfung und Untersuchung in engem Zusammenhang mit den Bestandsgebäuden unterzogen und daraus Leitlinien für eine erforderliche Modifikation abgeleitet. Die städtebaulichen Leitlinien insgesamt finden sich in Kapitel 3 des Berichts. In Kapitel 3 findet sich ebenfalls ein Schwerpunkt zu denkmalpflegerischen Themen. Die Umnutzungssze- narien (Kapitel 2) als auch der Städtebau in Kapitel 3 wurden in Verbindung mit der Betrachtung denkma l- pflegerischer Aspekten entwickelt. Da die Mühlen formal noch kein eingetragenes Denkmal sind, haben die denkmalpflegerischen Leitlinien keinen rechtskräftigen Charakter. Auch stellen sie keine Zusicherung dar. Sie dienen der denkmalpflegerischen Einschätzung, ab dem Zeitpunkt, ab dem das Objekt dem Denkmalschutzgesetzt NRW unterliegt. Offene Fragen, nächste Schritte (Kapitel 4): Die kooperative Machbarkeitsuntersuchung der Mühlengelä n- de hat die Vorgaben des Integrierten Plans weiterentwickelt und zu einer städtebaulichen Präzisierung des nördlichen Auftakts zum Deutzer Hafen geführt. Es haben sich wichtige Hinweise für die Verfahren zur Grundstücksvergabe ergeben, die aufgrund des bestehenden Gebäudeensembles einer besonders inte n- siven Vorbereitung bedürfen. Ergänzend wurden offene Fragen notiert und ers te Hinweise zu den nächs- ten Schritten formuliert. In einem nächsten Schritt sollen für den weiteren Prozess folgende Themen konkretisiert werden: - Es erfolgt eine Definition inhaltlicher Vorgaben, Rahmenbedingungen sowie der Ablauf der Grun d- stücksvergabeverfahren. - Das weitere Verfahren dient dazu, den denkmalpflegerischen Umgang mit den Mühlen zu konkret i- sieren. - Es wird erarbeitet, wie die Information und Aktivierung von möglichen Investoren und Nutzern für das erste Baufeld/die erste Vergabeeinheit erfo lgt. Eine konkrete Terminierung der Vergabeverfahren ist noch nicht erfolgt. ANLAGE 1: Die Mühlen im Deutzer Hafen – Ergebnisbericht der Machbarkeitsuntersuchung Hinweis: Ein gedrucktes Exemplar des Ergebnisberichts wird in den Sitzungen des Stadt- entwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Innenstadt verteilt. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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16.05.2019
TOP 4.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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