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1123/2017

Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich - Interimsstart am Standort Neue Sandkaul in Widdersdorf in angemieteten/ erworbenen Räumlichkeiten der privaten Internationalen Friedensschule

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.05.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2017, TOP 10.9

Anlage 5 Auszug BV 3 vom 15.05.2017

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Anlage 0

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Anlage 1 Soll Ist Raumvergleich IFK Widdersdorf

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Auszug Schul A vom 25.04.2017

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Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 3 Auszug AVR vom 08.05.2017

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Anlage 5 Auszug BV 3 vom 15.05.2017

5253 Zeichen

Anlage 5 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 221-93313  
 
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de 
Datum: 17.05.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 15.05.2017 
öffentlich 
9.2.3 Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße/ Kölner Stra-
ße in Lövenich - Interimsstart am Standort Neue Sandkaul in Widders-
dorf in angemieteten/ erworbenen Räumlichkeiten der privaten Interna-
tionalen Friedensschule  
-Die Unterlagen gingen allen mitgliedern der BV mit Sammelumdruck 
vom 20.04.2017 zu- 
1123/2017 
 
 
Geänderter Beschluss: 
1. Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 
1033/2015) zur Aufnahme der Planung e ines Neubaus mit 3 -fach Turnhalle für 
ein städtisches Gymnasium mit 3 Z ügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in 
der Sekundarstufe II an der Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich beschließt 
der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Neue Sand-
kaul 29, 50859 Köln, in den nach Ratsbeschluss vom 04.04.2017 zum Schuljahr 
2018/19 anzumietenden, zum Schuljahr 2019/20 käuflich zu erwerbenden G e-
bäuden, in denen derzeit die private Internationale Friedensschule unterg e-
bracht ist, (schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums zum Schuljahr 2018/19) 
gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der 
Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Ne u-
baus Zusestraße zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um. 
2. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 1,4 
Stellen Verwaltungsbeschäftigten (im Schulsekretariat - ehem. Schulsekr e-
tär*in) in der EG 6 TVöD für das neue Gymnasium in Lövenich. Die jeweils für 
die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend

bereitgestellt. Bis zum Inkrafttr eten des Stellenplans werden verwaltungsintern 
Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verf ü-
gung gestellt. 
3. Der Rat beschließt zum Stell enplan 2018 die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schu l-
hausmeister*in in der EG 7 TVöD NRW + Z für das Schulgebäude Neue San d-
kaul 29. Sollte der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwenigen Stellenei n-
richtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungs intern Stellenver-
rechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verf ügung gestellt. 
Die Stelle Schulhausmeister verbleibt auch nach Umzug des Gymnasiums Z u-
sestraße vom Interimsstandort in Widdersdorf in das vorgesehene Schulgebä u-
de in Lövenich am Schulstandort Neue Sandkaul, der dann in der Folgenutzung 
für ein weiteres, schulrechtlich zu errichtendes und dauerhaft an diesem Stan d-
ort verbleibendes Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft genutzt werden soll. 
4. Der Rat beschließt im Zusammenhang mit dem Umzug des Gymnasiums Z u-
sestraße von Widdersdorf nach Lövenich, voraussichtlich zum Stellenplan 
2022, die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister*in in der EG 7 TVöD 
NRW + Z für das neue Schulgebäude Zusestraße mit der Option einer Anpa s-
sung der Bewertu ng, sofern neue Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Ste l-
lenplan 2022 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in 
Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Ra h-
men der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.  
5. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass das Gymn a-
sium in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG nach dem Umzug an den Standort 
Zusestraße, dann aufbauend ab dem 5. Schuljahr als gebundene Ganztag s-
schule geführt wird. Bis dahin wir das Gymnasium im Halbtag geführt. 
6. Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz des Gymnasiums Zusestraße 
bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemei n-
same Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagog i-
schen Unterstützungsbedarf nach Möglichkeit von Anfang an zu berücksicht i-
gen. 
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Pers o-
nal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebna h-
me des Gymnasiums am In terimsstandort Neue Sandkaul, ab Start des Gy m-
nasiums zum Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf 
dem Grundstück Zusestr. / Kölner Str. frühestens ab dem Haushaltsjahr 2020 
gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0 301, Schul-
trägeraufgaben, bereitzustellen. Der Rat der Stadt Köln erklärt verbindlich, dass 
den Maßnahmen unter den jeweils herrschenden Haushaltsbedingungen die für 
ihre ordnungsgemäße Durchführung und Finanzierung erforderliche Priorität 
eingeräumt wird. 
8. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend 
nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nor d-
rhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen. 
9. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß §  80 Abs. 2 Ziffer 4 
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

10. Die Bezirksvertretung Lindenthal bekräftigt Ihren Beschluss zusätzlich am 
Interimsstandort Zusestraße festzuhalten  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen

Anlage 0

2364 Zeichen

Anlage 0  
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 12.05.2015 den Grundsatz-
/Planungsbeschluss zur Errichtung eines Gymnasiums für 3 Züge SI und 5 Züge SII 
gefasst (Session 1033/2015). Ziel war die Errichtung eines Schulgebäudes am Standort 
Zusestraße in Köln Lövenich. 
Bereits heute besteht ein sehr hoher Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in Gymnasien, 
sowohl gesamtstädtisch, als auch im Stadtbezirk Lindenthal. 
Daher soll der Start der Schule bis zur Fertigstellung des Schulgebäudes bereits zum 
kommenden Schuljahr an einem Interimsstandort in Widdersdorf erfolgen.   
 
Durch den Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 04.04.2017 ist die Verwaltung 
legitimiert, den Standort Neue Sandkaul 29 in Widdersdorf anzumieten und in einem 2. 
Schritt zu erwerben, um den Interimsstart des Gymnasiums Zusestraße zu ermöglichen. 
Der schulrechtlichen Errichtungsbeschluss ist erforderlich, um transparent die 
vorübergehende Doppelnutzung des Gebäudes mit den Schulen der Internationalen 
Friedensschule organisieren zu können und so den Eltern dieser Schulen die Sicherheit 
zu geben, dass bis zum Abschluss des Schuljahres 2021/22 die Beschulung ihrer Kinder 
an diesem Standort möglich ist. 
 
Neben den gebäudlich-räumlichen Standorterfordernissen, die mit dem Ratsbeschluss 
vom 04.04.2017 geklärt sind, ist der schulrechtlicher Errichtungsbeschluss für die Schule 
erforderlich, um den Start der Schule zum 01.08.2018 zu ermöglichen. Dieser Beschluss 
muss durch die Bezirksregierung Köln genehmigt werden, damit das neue Gymnasium 
am Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2018/19, welches ab Anfang Februar 2018 
durchgeführt wird, teilnehmen kann. 
 
Um die im Vorfeld des Anmeldeverfahrens (auch durch die Bezirksregierung Köln) 
erforderlichen Vorbereitungen durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung die Errichtungsvorlage in der Sitzung am 
25.04.2017 und der Rat der Stadt Köln am 18.05.2017 behandeln und beschließen. 
 
Nur so kann erreicht werden, dass eine verantwortliche Schulleitung benannt wird, die 
einerseits vor dem Anmeldeverfahren interessierte Eltern informieren und andererseits 
das Anmeldeverfahren für die neue Schule durchführen kann. 
 
Die Elterninformationen an den weiterführenden Schulen finden im Herbst eines jeden 
Jahres statt.

Anlage 1 Soll Ist Raumvergleich IFK Widdersdorf

1557 Zeichen

Anzahl Größe m² Summe m² Anzahl Größe m² Summe m² Anzahl Größe m²
Klasse 5 72 360 5 78 390 0 30
Klasse 7 64 448 7 78 546 0 98
Informatik 1 84 84 -1 -84
Mehrzweckraum 1 72 72 -1 -72
Gruppen/
Differenzierung
8 36 288 9 23 207 1 -81
Lehrmittel 1 60 60 -1 -60
Chemie 1 96 96 0 0 0 -1 -96
NW 2 72 144 1 78 78 -1 -66
Textil 1 84 84 -1 -84
Technikraum 2 84 168 -2 -168
Kunst 1 72 72 1 51 51 0 -21
Kunst 1 10 10 -1 -10
Musik 1 72 72 1 79 79 0 7
Nebenräume 7 140 -7 -140
Forum/Aula 1 180 180 -1 -180
Bibliothek 1 170 170 -1 -170
GT-Aufenthalt 3 72 216 -3 -216
Lehrerzimmer 1 115 115 1 34 34 0 -81
Lehrerstation 1 40 40 1 34 34 0 -6
Schulleitung 1 24 24 1 33 33 0 9
Stellvertr. 
Schulleitung
1 20 20 1 19 19 0 -1
Geschäftszimmer 1 56 56 1 33 33 0 -23
Kopierraum 1 8 8 -1 -8
Stundenplan 1 20 20 1 33 33 0 13
Arzt 1 16 16 1 19 19 0 3
Sprechzimmer 1 12 12 1 19 19 0 7
Schülervertretung 1 12 12 1 25 25 0 13
Schülerzeitung 1 12 12 -12
Hausmeister 1 20 20 -20
Schulsozialarbeit 1 16 16 1 34 34 0 18
Streitschlichter 1 16 16 -16
Inklusion 3 72 216 -3 -216
Soll - lt. Musterraumprogramm Stadt Köln
Gemeinsam mit Schülervertretung
Gemeinsam mit Soz.-Arbeit
Allgemeiner Unterrichtsbereich
Naturwissenschaftlicher Bereich
Technisch-Musischer Bereich
Außerunterrichtlicher Bereich
Ganztagsbereich
Lehrer/sonstige Verwaltung
Soll-Ist-Vergleich  
 4 Jahre Interim für ein 3-zügiges Gymnasium in der IFK Widdersdorf (Raumnutzung lt. IFK)
Ist - Jahrgangshaus 1 vorhanden Differenz
Keine Räume im Jahrgangshaus 1
Keine Räume im Jahrgangshaus 1
Keine Räume im Jahrgangshaus 1Inklusion

Beschlussvorlage Rat

25922 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1123/2017 
Freigabedatum 
20.04.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich - 
Interimsstart am Standort Neue Sandkaul in Widdersdorf in angemieteten/ erworbenen 
Räumlichkeiten der privaten Internationalen Friedensschule 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufna h-
me der Planu ng eines Neubaus mit 3 -fach Turnhalle für ein städtisches Gymnasium mit 3 Z ü-
gen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II an der Zusestraße/ Kölner 
Straße in Lövenich beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstan d-
ort Neue Sandkaul 29, 50859 Köln, in den nach Ratsbeschluss vom 04.04.2017 zum Schuljahr 
2018/19 anzumietenden, zum Schuljahr 2019/20 käu flich zu erwerbenden Gebäuden, in denen 
derzeit die private Internationale Friedensschule untergebracht ist, (schulrech tliche Errichtung 
des Gymnasiums zum Schuljahr 2018/19) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -
Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fe r-
tigstellung des Neubaus Zusestraße zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um. 
2. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 1,4 Stellen Verwa l-
tungsbeschäftigten (im Schulsekretariat - ehem. Schulsekretär*in) in der EG 6 TVöD für das 
neue Gymnasium in Lövenich. Die jeweils für die Schuljah re anteiligen Stellenanteile werden 
verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden 
verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verf ü-
gung gestellt. 
3. Der Rat beschließt zum S tellenplan 2018 die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister*in in 
der EG 7 TVöD NRW + Z für das Schulgebäude Neue Sandkaul 29. Sollte der Stellenplan 2018 
zum Zeitpunkt der notwenigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden ve r-
waltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verf ü-
gung gestellt. Die Stelle Schulhausmeister verbleibt auch nach Umzug des Gymnasiums Z u-
sestraße vom Interimsstandort in Widdersdorf in das vorgesehene Schulgebäude in Lövenich 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.04.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.05.2017 
Finanzausschuss 15.05.2017 
Rat 18.05.2017

2 
am Schulstandort Neue Sandkaul, der dann in der Folgenutzung für ein weiteres, schulrechtlich 
zu errichtendes und dauerhaft an diesem Standort verbleibendes Gymnasium in öffentlicher 
Trägerschaft genutzt werden soll. 
4. Der Rat beschließt im Zusammenhang mit dem Umzug des Gymnasiums Zusestraße von Wi d-
dersdorf nach Lövenich, voraussichtlich zum Stellenplan 2022, die Zusetzung einer 1,0 Stelle 
Schulhausmeister*in in der EG 7 TVöD NRW + Z für das neue Schulgebäude Zusestraße mit 
der Option einer Anpassung der Bewertung, sofern neue Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der 
Stellenplan 2022 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten 
sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichke i-
ten zur Verfügung gestellt.  
5. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass das Gymnasium in Verbi n-
dung mit § 9 Abs. 1 SchulG nach dem Umzug an den Standort Zusestraße, dann aufbauend ab 
dem 5. Schuljahr als gebundene Ganztagsschule geführt wird. Bis dahin wir das Gymnasium im 
Halbtag geführt. 
6. Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz des Gymnasiums Zusestraße bei der En t-
scheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemeinsame Lernen von Schüleri n-
nen und Schülern mit und ohne sonderpädag ogischen Unterstützungsbedarf nach Möglichkeit 
von Anfang an zu berücksichtigen. 
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal - und/oder 
Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnahme des Gymnasiums a m Inte-
rimsstandort Neue Sandkaul, ab Start des Gymnasiums zum Schuljahr 2018/19 und für die I n-
betriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Zusestr. / Kölner Str. frühestens ab dem 
Haushaltsjahr 2020 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnispl an 0301, 
Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Der Rat der Stadt Köln erklärt verbindlich, dass den Ma ß-
nahmen unter den jeweils herrschenden Haushaltsbedingungen die für ihre ordnungsgemäße 
Durchführung und Finanzierung erforderliche Priorität eingeräumt wird. 
8. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlus s-
fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung 
der Schule zu stellen. 
9. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem äß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsg e-
richtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
 
Alternative: 
 
Aufgrund der Schülerzahlenentwicklung besteht nach Einschätzung der Verwaltung keine Alternative 
zu der vorgeschlagenen Beschlussfassung.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen    s. Begründung € 
b) Sachaufwendungen etc.    s. Begründung € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Die vorliegende Beschlussvorlage stellt eine aktualisierte, lediglich redaktionell an aktuelle Entwic k-
lungen angepasste Fassung der Beschlussvorlage Session 2347/2016 dar, die nach einstimmigem 
Votum in der Sit zung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 29.08.2016 in der Ratssi t-
zung vom 22.09.2016 von der Tagesordnung genommen werden musste, da das Mietvertragsang e-
bot überraschend zurückgezogen worden war. 
 
Derzeit werden am Standort Neue Sandkaul eine private Grundschule und eine privates Gymnasium 
(jeweils als Ersatzschule) und eine private internationale Schule (als Ergänzungsschule) unter dem 
Dach der Internationalen Friedensschule geführt. In der Schulentwicklungsplanung wurde u.a. das 
private Gymnasialangebot (Ersatzschule) mit 2 Zügen berücksichtigt. In Kombination mit den beiden 
städtischen Grundschulen ergab sich mittel - bis langfristig ein knapp auskömmliches Grundschula n-
gebot für den Stadtteil Widdersdorf. 
Am 14. Februar 2017 hat die Amand GmbH  Co. Generalübernehmer KG als Gesellscha fterin und 
Darlehnsgeberin der Internationalen Friedensschule mitgeteilt, ihre finanzielle und gesellschaftl iche 
Beteiligung zum Ende des Schuljahres 2017/18 einzustellen. Die Pressemitteilung ist als Anlage be i-
gefügt. 
Im Zuge ihrer Entscheidungsfindung hat die Amand GmbH Co. Generalübernehmer KG der Stadt 
Köln das Grundstück mit den vorhandenen Schulgebäuden zunächst zur Miete verbunden mit einer 
anschließenden Ankaufoption angeboten. Die Eltern der Internationalen F riedensschule haben zw i-
schenzeitlich ein Konzept entwickelt, um so den Betrieb der privaten Schulen übernehmen zu kö n-
nen. Gebäude und Grundstück sollen nun, wie vom Rat der Stadt Köln am 04.04.2017 beschlossen 
(Session 0629/2017), durch die Stadt zunächst angemietet und anschließend erworben werden.

4 
Durch diese Vorgehensweise kann sowohl die Internationale Friedensschule gere ttet, als auch der 
Start einer neuen öffentlichen Schule ermöglicht werden. Beide Schulen sollen sich den Standort 
Neue Sandkaul 29 bi s zum Abschluss des Schuljahres 2021/22 teilen, dann wird die Internationale 
Friedensschule, dem Konzept der Eltern folgend, in andere Immobilien umziehen. 
 
(1) Bedürfnisfeststellung zur schulrechtlichen Errichtung eines neuen Gymnasiums 
Im Juni 2016 hat die V erwaltung die „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ verö f-
fentlicht, mit der Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schu llandschaft 
allgemein bildender Schulen bis 2025 und darüber hinaus beschrieben werden (ve rgleiche Session 
1906/2016 bzw. 3801/2016). 
Die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft haben sich in Köln 
in jüngerer Vergangenheit weiter deutlich erhöht. Es ist eine Mehrfachherausforderung zu konstati e-
ren, die sich aus einem r asanten Anstieg der Kinder - und Schülerzahlen, den Erfordernissen der I n-
klusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und der Integration von geflüchteten Kindern 
und Jugendlichen sowie dem Dauertrend einer Schulstruktur im Wandel ergibt. 
Mit Blick auf die stark steigenden Schülerzahlen und die Schulstruktur im Wandel beschrieb die Ve r-
waltung in der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 für den Stadtbezirk Li ndenthal 
den jährlichen Bedarf von rd. 1.400 Plätzen (52 Züge gem. Klassenfre quenzrichtwert 27) in Ei n-
gangsklassen der Sekundarstufe I. Durch bereits vorgenommene Zügigkeitsveränderungen st ehen 
zum Schuljahr 2017/18 an den bestehenden Schulen im Stadtbezirk 34 Züge (Regelkapazität) zur 
Verfügung. Neben dem Erhalt und der Sicherung des bisherigen Schulplatzangebotes sieht die Ve r-
waltung unter anderem die Realisierung von drei neuen weiterführenden Schulen im bzw. für den 
Stadtbezirk Lindenthal vor, und zwar ein Gymnasium an der Zusestraße/ Kölner Straße (3 Züge) in 
Lövenich, eine Gesamtschule am Girlitzweg/ Wasseramselweg (6 Züge) in Vogelsang im Stadtb ezirk 
Ehrenfeld an der Grenze zum Stadtbezirk Lindenthal und (nach Umzug des Gymnasiums Zusestraße 
vom Interimsstandort) ein Gymnasium Neue Sandkaul (3 Züge) in Widdersdorf vor. Mit die sen Maß-
nahmen können 12 zusätzliche Züge in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I geschaffen we r-
den. Die vorgesehene Realisierung von drei neuen Schulen stellen einen „Riesenschritt“ in Richtung 
eines bedarfsgerechten Schulangebotes dar, gleichwohl ist d ie Bedarfssituation weiter intensiv zu 
beobachten und sind weitere Handlungsoptionen zu entwickeln. 
Die Realisierung eines Gymnasiums an der Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich wird in der „Aktu a-
lisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ unter Maß nahmenbeschreibung M40 (Seite 59) 
skizziert. Die Errichtung der neuen Schule ist neben weiteren schulorganisatorischen Maßnahmen 
dringend erforderlich und so schnell wie möglich umzusetzen. Vor dem Hintergrund der nach aktueller 
kleinräumiger Bevölkerungsprognose weiter stark steigenden Kinde rzahlen im Stadtbezirk Lindenthal 
ist das Angebot an Schülerplätzen in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I an die heute schon 
hohe und erwartet noch höhere Nachfrage anzupassen (vergleiche Aktualisierung der Schulen twick-
lungsplanung Köln 2016, Seiten 53-54 und Anlage weiterführende Schulen, Seite 3). 
Nach Elternbefragung vom Herbst 2012 würden rund drei Viertel der 692 befragten Eltern von Vier t-
klässler/-innen im Stadtbezirk Lindenthal ihr Kind gerne an einem Gymnasi um anmelden (vergleiche 
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016, Seite 54). Um diesem Wunsch entsprechen 
zu können, wird die weiterführende Schule an der Zusestraße/ Kölner Straße mit vorgezogenem Start 
am Interimsstandort Neue Sandkaul im Ge samtpaket der für den Stadtbezirk geplanten Ma ßnahmen 
als zu errichtendes Gymnasium vorgesehen. Dies erscheint auch eingedenk der Ergebnisse des A n-
meldeverfahrens der weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2017/18 sinnvoll. Die Bilanzi erung 
zeigte, dass  die Gymnasien und Gesamtschulen in Köln deutlich „überbucht“ sind. Die Gymn asien 
schöpften erstens die Bandbreiten zur Klassenbildung vollständig aus und richteten zweitens insg e-

5 
samt 12 zusätzliche Eingangsklassen ein. Die Gesamtschulen verzeichneten 730 Ablehnungen; ent-
sprechend zielen a ndere vorgesehene Maßnahmen im Stadtbezirk Lindenthal und stadtweit auf den 
ebenfalls erforderlichen Ausbau der Gesamtschulkapazitäten in Köln (vergleiche Aktualisi erung der 
Schulentwicklungsplanung Köln 2016, Seiten 26-35). 
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle im Kontext der Bedürfnisfeststellung des Weit eren auf 
den Begründungsteil und die schulentwicklungsplanerische Stellungnahme als Anlage des Grun d-
satz-/Planungsbeschlusses zur Realisierung eines Gy mnasiums Zusestraße/ Kölner Straße (Session 
1033/2015) verwiesen. 
In den ab dem Schuljahr 2018/19 durchzuführenden Anmeldeverfahren sind für 5 Jahre die bei der 
schulrechtlichen Errichtung eines dreizügigen Gymnasiums erforderliche Zahl von mindestens 84 
Anmeldungen nachzuweisen. 
 
(2) Zeit-Maßnahmen-Planung und Raumprogramm – Start des Gymnasiums am Standort 
Neue Sandkaul in Widdersdorf 
Die Verwaltung wird das Schulgebäude und Grundstück am Standort Neue Sandkaul 29, 50859 Köln, 
zunächst anmieten und hat dies über einen  gesonderten Anmietbeschluss mit einer Ankaufoption 
durch den Rates der Stadt Köln abgesichert. Die neue Betreiberin der privaten Internationalen Fri e-
densschule mit Ersatzschulen (Grundschule und Gy mnasium) und Ergänzungsschule (Internationale 
Schule), die Initiative „Safe IFK/CIS“, wird auf der Basis eines Untermietvertrags einen Teil der Räu m-
lichkeiten noch bis zum Abschluss des Schuljahres 2021/22 nutzen und anschließend an einen and e-
ren Schulstandort umziehen. Die Verwaltung wird daher mit der Initiativ e Verhandlungen über einen 
Mietvertrag mit einer Dauer bis zum Sommer 2022 mit dem Ziel aufnehmen, der IFK/CIS einen Erhalt 
bis zu diesem Zeitpunkt zu ermöglichen. Die vorhandenen, zunächst angemieteten Schulraumkapaz i-
täten reichen, wie im Soll –Ist-Vergleich des beigefügten Raumprogramms (Anlage) ersichtlich, für die 
ersten vier Jahre des aufwachsenden Gymnasiums und nach Umzug der Internationalen Frieden s-
schule für weitere zwei Jahre knapp aus. Die IFK/CIS verfügt derzeit über Raumreserven und unte r-
richtet in kleinen Klassenstärken. Für die Zeit der gemeinsamen Nutzung des Schulstandortes durch 
die Internationale Friedensschule und das aufbauende Gymnasium Zusestraße ist dabei jedoch eine 
vertrauensvolle Zusammenarbeit und Kompromissbereitschaft beider Schu len hinsichtlich der Rau m-
ressourcen unabdingbar. Seitens der IFK/CIS wird dabei die Möglichkeit und Bereitschaft zugesichert, 
für die Zeit der gemeinsamen Nutzung sukzessive, und im erforderlichen räumlichen Umfang z u-
sammenzurücken, um dadurch den Verbleib  im Gebäude bis zum Sommer 2022 zu sichern. Späte s-
tens zum Schuljahr 2023/24 muss der Umzug des Gymnasiums Zusestraße vom Interimsstandort an 
den Zielstandort Zusestraße/ Kölner Straße erfolgen. Für eventuelle noch fehlende Flächen, insb e-
sondere für Zwecke des Ganztags, Fachraumbedarf und Aula werden ggf. entsprechende Fertigba u-
einheiten aufgestellt 
 
(3) Folgenutzung des Standortes Neue Sandkaul 29, 50859 Köln 
Nach dem Umzug des Gymnasiums Zusestraße in den Neubau in Lövenich soll als langfristige Nu t-
zungsoption ein eigenständiges Gymnasium am Standort Neue Sandkaul 29 errichtet werden, das 
dort dauerhaft verbleibt. Die Folgenutzung soll unmittelbar nach dem Auszug des Gymnasiums Z u-
sestraße (voraussichtlich zum Schuljahr 2023/24) beginnen. 
Für die schulrechtlich e Errichtung dieser „Nachfolge -Schule“ sind ein separater Ratsbeschluss und 
eine gesonderte Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln als obere Schu laufsichtsbehörde 
erforderlich, die rechtzeitig vorbereitet werden. Darüber hinaus müssen die für die Seku ndarstufe II 
erforderlichen zusätzlichen Unterrichtsräume noch hergestellt werden. Diese Räume werden vorau s-
sichtlich (frühestens) zum Schuljahr 2028/29 erforderlich, wenn der erste Jahrgang des neuen Gy m-

6 
nasiums („Nachfolge-Schule“) am Standort Neue Sandkaul 29 die Oberstufe erreichen wird. 
Nach Umzug der Internationalen Friedensschule (mit Ersatzschule, Ergänzungsschule und Grun d-
schule) wird des Weiteren unmittelbar die schulrechtliche Errichtung einer zweizügigen Grundschule 
in öffentlicher Trägerschaft v orgesehen, sofern der neue Standort der privaten Grundschule nicht im 
Stadtteil Widdersdorf liegt. 
 
(4) Ganztag 
Durch die Ausweitung der täglichen Unterrichtszeiten an allen Schulformen im Z usammenhang mit 
der Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs auf 8 Jahre sind an allen Schulen der Sekundarstufe 
I Unterrichtseinheiten am Nachmittag erforderlich. Die Schulträger müssen den Schülerinnen und 
Schülern an allen Schulformen eine Möglichkeit bieten, die Mittagspause in angemessener Weise zu 
verbringen. Hierzu zä hlt auch die Gelegenheit, eine Mahlzeit einnehmen zu können, was entspr e-
chende Mensa - und Küchenräume erfordert. Dieses Erfordernis besteht unabhängig davon, ob der 
Bedarf an wenigen Wochentagen oder durchgängig besteht. Insoweit unterscheiden sich heutige  
Halbtagsschulen in Bezug auf Raumanforderung und Ausstattung nur noch marginal von Ganztag s-
systemen. Die Stadt Köln unterscheidet daher folgerichtig in ihrer Schulbauleitlinie und ihren Muste r-
raumprogrammen nicht mehr zwischen Halb - und Ganztagsschulen, s ondern passt alle Schulen in 
ihrer räumlichen Ausstattung sukzessive an den Ganztagsstandard an. 
Eine Umkehr des schulpolitischen Weges zu ganztägigen Unterrichtsformen ist nicht wah rscheinlich. 
Der zukünftige Unterrichtsstandard wird sich aller Erwartung nach an erfolgreichen Ganztagsmode l-
len orientieren, die in internationalen Bildungsstudien führende Plätze belegen. 
Die Kölner Elternbefragung zur Schulwahl von Herbst 2012 zeigte, dass es für rund 67% der befra g-
ten Eltern wichtig oder sehr wichtig ist, da ss die gewünschte Schule eine Ganztagsschule mit Mitta g-
essen und Unterrichtsangeboten am Nachmittag ist. 
Aus den genannten Gründen wird vorgesehen, das neue Gymnasium Zusestraße als Ganztagsschule 
gemäß § 9 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zu führen. Dies k ann allerdings erst nach Umzug der 
Schule an ihren endgültigen Bestimmungsort in Lövenich erfolgen. Am Interimsstandort Neue San d-
kaul lässt das vorhandene Raumprogramm den Ganztagsbetrieb nicht zu. Ob der Ganztagsbetrieb 
schon zum Start der Schule seinen Betrieb aufnehmen kann, ist noch fraglich. 
 
(5) Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung  
Die UN -Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN -BRK), die seit 2009 
rechtsverbindlich ist, schreibt fest, dass allen Kindern mit einem s onderpädagogischen Förderbedarf 
der Besuch einer allgemeinen Schule in Wohnortnähe ermöglicht werden muss und sie dort die ind i-
viduell notwendige Förderung erhalten.  
Die Verwaltung hat im Sommer 2012 den Inklusionsplan für Kölner Schulen den politischen G remien 
vorgestellt. Der Inklusionsplan macht deutlich, dass die Stadt Köln das Ziel der Inkl usion begrüßt und 
sich Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit für alle Schülerinnen und Schüler zum Ziel g e-
setzt hat. Grundlegende Zielsetzung der Verwaltun g ist die Schaffung einer inklusiven Bildungslan d-
schaft bis zum Jahr 2020 im Rahmen einer prozesshaften Umsetzung. Bis dahin sollen in Abhängi g-
keit vom Elternwahlverhalten möglichst viele Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf 
gemeinsam an ei ner allgemeinen Schule lernen. Die Inklusionsentwicklung soll dabei von den allg e-
meinen Schulen aller Schulformen ausgehen. Insbesondere bei Gründung neuer Schulen bietet sich 
die Chance, Inklusion von Anfang an in der pädagogischen Konzeption zu implement ieren. Daher 
sollte das Gemeinsame Lernen an der neuen Grundschule in Widdersdorf von Anfang an vorgesehen 
werden. 
Mit Blick auf die Herausforderungen von Inklusion und Integration bittet der Schulträger die zukünftige

7 
Schulkonferenz des neuen Gymnasiums g em. § 65 Abs. 2 Nr. 8 SchulG vorz uschlagen, dass das 
neue Gymnasium eine Schule des Gemeinsamen Lernens werden soll.  
 
(6) Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen 
Insbesondere durch die Flüchtlingswelle der beiden vergangenen Jahre ergeben sich fü r die Stadt 
Köln große Herausforderungen, ausreichend Schulplätze für diese Kinder zu schaffen. Neben der 
Wohnsituation stellt insbesondere die Erfüllung der Schulpflicht für Kinder und J ugendliche, die ohne 
oder nur mit rudimentären Deutschkenntnissen nac h Deutschland kommen und darüber hinaus in 
manchen Fällen noch nicht alphabetisiert sind, eine besondere Herausforderung dar. Für diese Sch ü-
lergruppe wurden in der Vergangenheit Vorbereitungs - oder Au ffangklassen gebildet. Nach neuer 
Erlasslage sollen dies e Kinder nach Möglichkeit, dem Inklusionsgedanken folgend, in Regelklassen 
unterrichtet werden. Dennoch ist es derzeit noch in vielen Fällen erforderlich, sie zunächst zu „eig e-
nen Klassenverbänden“ zusammen zu fassen, um sie insbesondere sprachlich fördern  zu können. 
Zudem erfolgt der Zuzug über das ganze Jahr verteilt.  
Vor dem Hintergrund steigender Bedarfszahlen sind alle Schulformen verpflichtet, ihren Beitrag zu 
leisten, um zugewanderten Schülerinnen und Schüler einen Einstieg in das deutsche Schulsy stem zu 
ermöglichen. Um die Beschulung von schulpflichtigen Zuwanderern weiterhin sicher zu stellen, ist es 
erforderlich, an so vielen Schulstandorten wie möglich mindestens einen Klassenraum für eine Se i-
teneinsteigerklasse vorzuhalten. Daher sollte auch am neuen Gymnasium Zusestraße, schon beim 
Interimsstart in Widdersdorf die Möglichkeit berücksichtigt werden, zumindest eine Seiteneinsteige r-
klasse aufzunehmen. 
Dabei erscheint es auch denkbar, durch die Verlagerung einer Klasse von benachbarten Schulen dort 
eine Entlastung zu schaffen. 
 
(7) Schulsekretariat, Schulhausmeister und Schulsozialarbeit 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich 
neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen B e-
wertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Der zusätzl i-
che Stellenbedarf in Höhe von insgesamt 1,4 Stelle ist jeweils anteilig in den jeweiligen Haushaltsja h-
ren bereitzustellen. 
Die ab dem Haush altsjahr 2018 entstehenden zusätzlichen Personalkosten für das Schulsekr etariat 
des Gymnasiums in Höhe von insgesamt 70.700 € sind im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufg a-
ben zusätzlich bereitzustellen. Ebenso ist für das Gymnasium einmalig sowohl für de n Interimsstand-
ort Neue Sandkaul 29 als auch am Standort Zusestraße jeweils 12.800 € für die Einrichtung eines 
Büroarbeitsplatzes zu berücksichtigen. Die Deckung erfolgt im Teilergebnisplan 0301 durch entspr e-
chenden Wenigeraufwand bei den Sachmitteln. 
Bereits ab dem Schuljahr 2018/19 wird für den Schulstandort Neue Sandkaul 29, 50859 Köln, in dem 
zukünftig städtische Schulen untergebracht werden, ein Hausmeister / eine Hausmeisterstelle erfo r-
derlich. Diese ist nach EG 7 TVöD NRW + Z auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse einzugruppieren. 
Für die Betreuung des neuen Schulgebäudes Zusestraße, in dem das Gymnasium endgültig unterg e-
bracht werden soll, bedarf es ab Fertigstellung und Inbetriebnahme des Schulgebäudes ebenfalls 
einer zusätzlichen Stelle Schulhausme ister. Die Bewertung der Schulhausmeisterste lle richtet sich 
nach der tariflichen Reinigungsfläche des Schulgebäudes. Nach aktuellen Erkenntnissen wird v o-
raussichtlich ab dem Schuljahr 2022/23 eine 1,0 Stelle in der EG 7 TVöD NRW + Z benötigt werden. 
Die tatsächliche Bewertung der Schulhausmeisterstelle ist endgültig erst nach Fertigstellung des G e-
bäudes festzulegen. Die durchschnittlichen Personalko sten für die voraussichtliche Stelle belaufen

8 
sich derzeit auf 66.400 € und sind ab Fertigstellung und Inbetriebnahme des Schulgebäudes, vorau s-
sichtlich ab dem Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zusätzlich b e-
reitzustellen. Die Deckung erfolgt im Tei lergebnisplan 0301 durch entsprechenden Weni geraufwand 
bei den Sachmitteln. 
Die Zusetzung einer Schulsozialarbeiterstelle wird derzeit nicht vorgesehen, da für den neuen Schu l-
standort in Widdersdorf vergleichsweise wenige Bildungs - und Armutsrisiken gesehen werden, die 
eine/n Schulsozialarbe iter*in zwingend erforderlich machen würden. Sofern tatsächlich eine Klasse 
(oder mehrere) für Flüchtlinge an dem neuen Gymnasium eingerichtet werden könnte, sollte die En t-
scheidung über eine Schulsozialarbeiterstelle neu getroffen werden. 
 
(8) Abstimmung mit benachbarten Schulträgern 
Bei den benachbarten Schulträgern ist zu differenzieren zwischen Gebietskörperschaften, die in b e-
nachbarten Regionen Schulträger sind und den privaten Schulträgern im Kölner Stadtgebiet. Die A b-
stimmung mit den Schulträgern ist eingeleitet worden. 
 
(9) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmi t-
tel Einzelner gegen die schulrechtliche Errichtung des neuen Gymnasiums an der Zusestraße/ Kölner 
Straße in Lövenich mit vorgezogenem Start am Interimsstandort Neue San dkaul 29 in Widdersdorf zu 
einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines mö g-
licherweise mehrjährigen Verfahrens gezwungen wird. Im Ü brigen liegt es i m Interesse der Eltern, 
rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2018/19 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. 
Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die s ofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 
Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.

Anlage 2 Auszug Schul A vom 25.04.2017

5734 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Herr Bernecker 
Telefon:  (0221) 221-29251  
Fax       :  (0221) 221-29241 
E-Mail:  hans-michael.bernecker@stadt-koeln.de 
Datum: 26.04.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule 
und Weiterbildung vom 25.04.2017 
öffentlich 
4.6 Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße/ Kölner Stra-
ße in Lövenich - Interimsstart am Standort Neue Sandkaul in Widders-
dorf in angemieteten/ erworbenen Räumlichkeiten der privaten Interna-
tionalen Friedensschule 
1123/2017 
 Interimsstandort Widdersdorf, Beschlussvorlage 1123 /2017 
AN/0644/2017 
 
Geänderter Beschluss in der Fassung des gemeinsamen Änderungsantrags 
der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der 
FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke: 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt 
zu beschließen:  
1. „Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 
1033/2015) zur Aufnahme der Planung eines Neubaus mit 3-fach Turnhalle für 
ein städtisches Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in 
der Sekundarstufe II an der Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich beschließt 
der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Neue Sand-
kaul 29, 50859 Köln, in den nach Ratsbeschluss vom 04.04.2017 zum Schuljahr 
2018/19 anzumietenden, zum Schuljahr 2019/20 käuflich zu erwerbenden Ge-
bäuden, in denen derzeit die private Internationale Friedensschule unterge-
bracht ist, (schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums zum Schuljahr 2018/19) 
gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der 
Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Neu-
baus Zusestraße zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um.

2. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 1,4 
Stellen Verwaltungsbeschäftigten (im Schulsekretariat - ehem. Schulsekre-
tär*in) in der EG 6 TVöD für das neue Gymnasium in Lövenich. Die jeweils für 
die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend 
bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern 
Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfü-
gung gestellt. 
3. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schul-
hausmeister*in in der EG 7 TVöD NRW + Z für das Schulgebäude Neue Sand-
kaul 29. Sollte der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwenigen Stellenein-
richtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenver-
rechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 
Die Stelle Schulhausmeister verbleibt auch nach Umzug des Gymnasiums Zu-
sestraße vom Interimsstandort in Widdersdorf in das vorgesehene Schulgebäu-
de in Lövenich am Schulstandort Neue Sandkaul, der dann in der Folgenutzung 
für ein weiteres, schulrechtlich zu errichtendes und dauerhaft an diesem Stand-
ort verbleibendes Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft genutzt werden soll. 
4. Der Rat beschließt im Zusammenhang mit dem Umzug des Gymnasiums Zu-
sestraße von Widdersdorf nach Lövenich, voraussichtlich zum Stellenplan 
2022, die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister*in in der EG 7 TVöD 
NRW + Z für das neue Schulgebäude Zusestraße mit der Option einer Anpas-
sung der Bewertung, sofern neue Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Stel-
lenplan 2022 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in 
Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rah-
men der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.  
5. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass das Gymna-
sium in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG nach dem Umzug an den Standort 
Zusestraße, dann aufbauend ab dem 5. Schuljahr als gebundene Ganztags-
schule geführt wird. Bis dahin wir das Gymnasium im Halbtag geführt. 
6. Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz des Gymnasiums Zusestraße 
bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemein-
same Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogi-
schen Unterstützungsbedarf nach Möglichkeit von Anfang an zu berücksichti-
gen. 
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Perso-
nal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnah-
me des Gymnasiums am Interimsstandort Neue Sandkaul, ab Start des Gym-
nasiums zum Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf 
dem Grundstück Zusestr. / Kölner Str. frühestens ab dem Haushaltsjahr 2020 
gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schul-
trägeraufgaben, bereitzustellen. Der Rat der Stadt Köln erklärt verbindlich, dass 
den Maßnahmen unter den jeweils herrschenden Haushaltsbedingungen die für 
ihre ordnungsgemäße Durchführung und Finanzierung erforderliche Priorität 
eingeräumt wird. 
8. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend 
nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nord-
rhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.

9. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
10. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt unverzüglich zu prüfen, den Start der 
neuen Schule am Interimsstandort mit der Bezirksregierung Köln bereits zum 
Schuljahr 2017/2018 durchzuführen und die dazu notwendige Klärung mit der 
Bezirksregierung Köln herbeizuführen. Das Ergebnis soll bis zur Ratssitzung 
am 18.05.2017 mitgeteilt werden.“ 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung

20861 Zeichen

Anlage 4 
Diese Anlage ist textgleich mit Mitteilung 1530/2017, die in der Sondersitzung des 
Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 18.05.2017 vorgelegt wird. 
Stellungnahme der Verwaltung zu AN/0648/2017 "Anmeldesituation an den weiterführenden 
Schulen" und zu AN/0644/2017 "Interimsstandort Widdersdorf" (zu 1123/2017 "Schulrechtliche 
Errichtung des Gymnasiums Zusestraße") 
1. AN/0648/2017 „Anmeldesituation an den weiterführenden Schulen“, Top 2.2., ASW 
25.04.2017 
In der Sitzung des Ausschusses für Sc hule und Weiterbildung am 25.04.2017 wurde unter TOP 2.2 
einstimmig folgender Beschluss gefasst. 
Die beiden Änderungsanträge werden zu einem gemeinsamen Änderungsantrag der SPD -Fraktion, 
der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP -Fraktion und der Fraktion Die Linke 
umformuliert mit dem Wortlaut: 
(1) Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich und mit allem Nachdruck erneute Schritte zur 
Einrichtung von gymnasialen Mehrklassen für das kommende Schuljahr 2017/18 
insbesondere im Kölner Westen e inzuleiten und die Abstimmungsgespräche mit den Schulen, 
Schulträgern und der Bezirksregierung zu einem erfolgreichen Ende zu bringen. Eine 
Rückmeldung über die Anzahl der einzurichtenden Mehrklassen und die entsprechende 
Unterrichtung der betroffenen Elte rn und Schülerinnen und Schüler ist von der Verwaltung 
unmittelbar am Tage nach der Schulausschusssitzung, 26.04.2017, vorzunehmen. 
(2) Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung stellt fest, dass die Annahme eines 
vorgeschlagenen Schulplatzes nicht verhindert , dass ein Widerspruchsverfahren erfolgreich 
durchlaufen wird. Weiterhin stellt der Ausschuss für Schule und Weiterbildung fest, dass die 
Annahme eines Platzes nicht einen Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt an eine andere 
Schule verhindert. 
(3) Der Schulausschuss beauftragt die zuständigen Gremien, für alle Schülerinnen und Schüler, 
deren Erst - und Zweitwunsch nicht erfüllt werden konnte, eine konkrete Einzelfallprüfung 
vorzunehmen. Ziel muss es sein, für diese Schülerinnen und Schüler eine kindgerechte, 
möglichst wohnortnahe und verkehrlich gut erreichbare Lösung zu finden. 
(4) Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, 
a) Kontakt zu den kirchlichen Schulen aufzunehmen und mit diesen zu klären, ob dort die 
Aufnahme zusätzlicher Schülerinnen  und Schüler beziehungsweise die Bildung von 
Mehrklassen möglich ist, und 
b) mit gleicher Zielrichtung Gespräche mit den weiterführenden Schulen im direkten Umland 
aufzunehmen. 
c) Zusätzlich soll überprüft werden, ob mit den Schulen, die unter bestimmten 
Voraussetzungen zur Einrichtung von Mehrklassen bereit waren, Lösungen gefunden 
werden können (beispielsweise Einrichtung weiterer Container für Klassen - oder 
Fachräume am Montessori -Gymnasium). Falls eine rechtzeitige Aufstellung von 
Containern bis zum Beginn de s kommenden Schuljahres nicht möglich sein sollte, ist mit 
den Schulen gemeinsam zu prüfen, ob Übergangsszenarien möglich sind. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu AN/0648/2017 „Anmeldesituation an den weiterführenden 
Schulen“, Top 2.2., ASW 25.04.2017 
Zu 1) 
Per Mail vom 07. Mai 2016 (12:07 Uhr) an die schulpolitischen Sprecher*innen vorab mitgeteilt:

2 
 
Bereits seit dem Sommer 2016 führte die Stadtverwaltung Köln mit Blick auf die zukünftige 
Schulsituation 2017 und das Anmelde - und Aufnahmeverfahren zum Schuljah r 2017/2018 mehrere 
und intensive Vorbereitungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln sowie den Leitungen der 
städtischen Gymnasien. 
Einstimmiges Beschlussergebnis der Diskussionen: 
 12 Mehrklassen wurden für die Gymnasien festgelegt. 
 
Diese Anzahl geht bereits über die festgelegte Zügigkeit der Schulen hinaus, trotzdem sahen sich alle 
Beteiligten, insbesondere die Schulleitungen, in der Lage, schulfachlich und schulorganisatorisch 12 
zusätzliche Eingangsklassen bilden und vertreten zu können, teils mit R ücksicht auf den 
Raumbestand, teils unter Rückgriff auf seitens des Schulträgers zur Verfügung zu stellende 
zusätzliche Raumressourcen. 
Erneute Verhandlungsgespräche am 24.04.2017, - unmittelbar nach dem „Schulbaugipfel“ bei der 
Regierungspräsidentin -, zw ischen der Bezirksregierung Köln, Schulleitungen und der 
Stadtverwaltung Köln sowie am 27.04.2017 zwischen der Bezirksregierung Köln und der 
Stadtverwaltung Köln führten zu keinem anderen Ergebnis (hierzu s.u.). 
Zum Thema „Anmeldesituation an den weiterführenden Schulen“ beschloss der ASW am 25.04.2017, 
die Verwaltung u.a. zu beauftragen, weitere Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln 
und den Schulen über die Anzahl einzurichtender Mehrklassen zu führen. 
 
Der aktuelle Sachstand ist inzwischen wie folgt: 
 Ergebnis der erneuten Diskussion am 27.04.2017 zwischen der Bezirksregierung Köln, den 
Schulleitungen und der Stadtverwaltung Köln (s.o.): Bei der zu sichernden Bildungsqualität 
sind aus der Sicht o.g. zuständiger Fachbehörden weitere Mehrklassen nicht zu verantworten 
und können daher nicht realisiert werden. 
 Am 28.04.2017 unterstrich die Leiterin der Direktorenkonferenz der Kölner Gymnasien 
abermals, dass sich unter den Schulleitungen, selbst unter Berücksichtigung des Beschlusses 
der ASW vom 25.0 4.2017, keine Veränderung der bereits am 24.04.2017 (s.o.) dargestellten 
Position ergeben hat: Alle erdenklichen und noch fachlich vertretbaren Möglichkeiten zu 
Mehrklassenbildungen an den Gymnasien der Stadt Köln sind vollends ausgeschöpft. 
 Am 28.04.2017 fand ein weiteres Gespräch mit der Schulleitung des Montessori -Gymnasiums 
statt. Noch einmal wurde dargelegt, dass nach Beschluss der erweiterten Schulleitung eine 
weitere Mehrklasse nicht zu verantworten ist (Begründung s.o.). 
 
1. Hingegen ist es gelungen, i n Zusammenarbeit von Montessori -Gymnasium und dem 
Dreikönigsgymnasium, etliche Schüler*innen wohnortnah unterzubringen. Der Schulweg der 
Kinder ist teilweise sogar noch kürzer als zum Montessori-Gymnasium. 
2. Weiteren Schülerinnen haben akzeptable Plätzen am Ursulinen-Gymnasium oder anderen 
Ersatzschulen gefunden. 
 
Gleichzeitig erhalten deren Eltern trotzdem ihren Widerspruch aufrecht. Über diese und weitere 
Widersprüche zu entscheiden, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln. Fazit: 
Insgesamt wurden damit im Bereich Ehrenfeld tragfähige Lösungen - zumindest für Härtefälle – 
gefunden. 
 
Zu 3.) 
Zunächst ist festzuhalten, dass die Schulen und die Bezirksregierung Köln Einzelfälle im Rahmen von 
Widerspruchsverfahren prüfen. Des Weiteren haben Bezirksregierung Köln und Schulverwaltung Köln

3 
 
gemeinsam nach Lösungen gesucht und diese gefunden, die den 159 Schüler*innen und den Eltern 
zu Gute kommen, denen bei der Vergabe von Schulplätzen weder der Erst - noch der Zweitwunsch 
erfüllt werden konnte. Gerade diesen Schüler*innen soll mit der vorgesehenen Mehrklassenbildung 
des Georg -Büchner-Gymnasiums am Sta ndort Neue Sandkaul in Widdersdorf und in einem 
zweistufigen Verfahren ein alternatives Schulplatzangebot unterbreitet werden (siehe auch unten, 
Stellungnahme der Verwaltung zu AN 0644/2017 „Interimsstandort Widdersdorf“) 
 
Zu 4.a) 
Die Verwaltung pflegt schon seit Jahren regelmäßige und intensive Kontakte mit dem Erzbistum Köln. 
In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung in Gesprächen und zuletzt mit Schreiben vom 
07.10.2016 dringend um die Realisierung von Zügigkeitserhöhungen bzw. von Mehrklassen an den 
erzbischöflichen Gymnasien in Köln gebeten. Auf Bitten der Stadt Köln nehmen Vertreter*innen des 
Erzbistums Köln des Weiteren seit zwei Jahren an den Verteilkonferenzen zu den Anmeldeverfahren 
teil. 
Im Ergebnis hat das Erzbistum Köln zum Schuljahr 2017/18 an der Erzbischöflichen Ursulinenschule 
zusätzliche Schüler*innen im Umfang einer Mehrklasse aufgenommen. Weiter konnten nach Auskunft 
der Bezirksregierung Köln von den 159 Schüler*innen, deren Erst - oder Zweitwunsch an städtischen 
Gymnasien zum Schuljahr 2017/18 nicht erfüllt werden konnte, 13 Schüler*innen am erzbischöflichen 
Irmgardis-Gymnasium aufgenommen werden. 
 
Zu 4.b) 
Entsprechend § 80 Absatz 2 und 4 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen gibt es zwischen der Stadt Köln 
und den benachbarten Schulträgern eine sehr enge Zusammenarbeit. Es ist gängige Praxis, dass 
sich die Schulträger gegenseitig über schulentwicklungsplanerische Vorhaben informieren. Es gab 
darüber hinaus in der Vergangenheit schon öffentlich -rechtliche Vereinbarungen 
(„Beschulungsvereinbarungen“) zwischen der Stadt Köln und den Städten Dormagen (Errichtung 
einer Sekundarschule) und Pulheim (Errichtung der Gesamtschule im Schulzentrum Brauweiler). Mit 
diesen Vereinbarungen konnten bei Errichtung oder Änderung von Schulen in den Nachbarstädten 
genehmigungsrelevant gegenüber der Bezirksregierung Köln auch Kölner Schüler*innen mitgezählt 
werden. 
Auf Einladung der Stadt Köln fand am 31. Mai 2016 ein Abstimmungsgespräch mit allen 
benachbarten Kommunen zu aktuellen Entwicklungen im Schulsystem und den M öglichkeiten einer 
interkommunalen Schulentwicklungsplanung statt. Auch die Bezirksregierung Köln war bei dem 
Termin vertreten. Bei allen Teilnehmenden bestand große Einigkeit über die Ähnlichkeit der 
Herausforderungen, denen sich die jeweiligen kommunalen  Schullandschaften gegenüber sehen. 
Diese reichen von der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, der Integration von 
geflüchteten Kindern und Jugendlichen, über die Gestaltung einer Schulstruktur im Wandel bis hin zu 
der Frage nach einem b edarfsgerechten Schulangebot bei häufig steigenden, teilweise aber auch 
sinkenden Schülerzahlen. Die Schuldezernentinnen und -dezernenten bestätigten die gute 
Kooperation der benachbarten Schulträger und vereinbarten die Vertiefung des bestehenden 
Austauschs. Beim Termin wurde vereinbart, sich ab sofort jährlich für einen Erfahrungsaustausch im 
größeren Kreis zu treffen. Darüber hinaus wurden anlassbezogen vertiefende, bilaterale Gespräche 
von Kommunen vorgesehen und umgesetzt, um Kooperationen mit Blick au f ganz bestimmte 
regionale Einzugsgebiete weiter zu entwickeln oder gemeinschaftlich zu sondieren und 
gegebenenfalls neu aufzulegen. 
Besonders intensiv ist der Austausch der Stadt Köln mit den Städten Brühl, Frechen und Pulheim, der 
sich in einer Vielzahl von bilateralen Gesprächen dokumentiert. Gerade Pulheim hat bereits in den 
vergangenen Jahren in erheblichem Umfang Schüler*innen aus Köln auch an Gymnasien 
aufgenommen. Um dies auch zukünftig abzusichern, ist eine verbindliche Kooperation zur Aufnahme 
von Schüler*innen aus Köln in der Größenordnung von mindestens einer Eingangsklasse an

4 
 
Gymnasien in Pulheim vorgesehen. Nach Auskunft der Bezirksregierung Köln haben sich von den 
159 Schüler*innen, deren Erst - und Zweitwunsch nicht erfüllt werden konnte, zwis chenzeitlich 9 für 
einen Platz an einer Schule in Pulheim entschieden. 
Im Übrigen nimmt die Stadt Köln am Programm „UrbanRural Solutions“ des Bundesministeriums für 
Bildung und Forschung teil. Ziel des Programms ist es, effektive regionale Kooperationen fü r eine 
nachhaltige Daseinsvorsorge u.a. im Schulbereich zu initiieren und zu unterstützen. In diesem 
Zusammenhang fand am 15.02.2017 nach gemeinsamer Einladung der Städte Köln und Brühl sowie 
des Finanzwirtschaftlichen Forschungsinstituts an der Universitä t zu Köln ein Workshop unter dem 
Titel „Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der weiterführenden Schulen“ statt, an dem alle 
Nachbarschulträger teilnahmen. 
 
Zu 4.c) 
Eine Beschaffung von Schulcontainern bis zum Beginn des Schuljahres 2017/18 oder zu ein em 
vertretbaren Zeitpunkt im ersten Halbjahr des kommenden Schuljahres ist aufgrund der komplexen 
Beschaffungsverfahren nicht möglich. Verwaltung und Montessori -Gymnasium haben abgestimmt, 
dass eine Unterstützung durch Fachraumcontainer zum Schuljahr 2018/19 ermöglicht wird. 
 
2. AN 0644/2017 „Interimsstandort Widdersdorf“ zu 1123/2017, Top 4.6, ASW 25.04.2017 
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 25.04.2017 wurde unter TOP 4.6 
einstimmig folgender Beschluss gefasst: Geänderter Beschlus s in der Fassung des gemeinsamen 
Änderungsantrags der CDU -Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD -Fraktion, der 
FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke: 
„Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu 
beschließen: 
10. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt unverzüglich zu prüfen, den Start der neuen Schule am 
Interimsstandort mit der Bezirksregierung Köln bereits zum Schuljahr 2017/2018 durchzuführen und 
die dazu notwendige Klärung mit der Bezirksregie rung Köln herbeizuführen. Das Ergebnis soll bis zur 
Ratssitzung am 18.05.2017 mitgeteilt werden.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu AN 0644/2017 „Interimsstandort Widdersdorf“ zu 1123/2017, 
Top 4.6, ASW 25.04.2017 
 
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2017/18 an den städtischen Gymnasien 
und nach Durchführung von Verteilkonferenzen der Bezirksregierung Köln, der Schulleitungen der 
Gymnasien und der Stadt Köln hatte sich gezeigt, dass bei insgesamt 3.651 Anmeldungen an 
städtischen Gymnasien für 3.492 Kinder der Erst- oder Zweitwunsch erfüllt werden konnte (96%). Bei 
159 Anmeldungen konnte aufgrund begrenzter Platzkapazitäten weder Erst - noch Zweitwunsch 
berücksichtigt werden (4%). All diesen Kindern und ihren Eltern ist ein Alternativangebot  an einem 
Gymnasium mit noch bestehenden Platzreserven unterbreitet worden. Dabei konnte nicht immer eine 
möglichst große Wohnortnähe umgesetzt werden. 
Die Bezirksregierung Köln und die Schulverwaltung Köln haben in mehreren Expertengesprächen 
gemeinsam na ch Lösungen für die 159 Schüler*innen gesucht, denen bei der Vergabe von 
Schulplätzen weder ihr Erst- noch der Zweitwunsch erfüllt werden konnte. 
Geprüft wurden zwei Varianten zur Schaffung zusätzlicher Schulplätze in einem Gebäudetrakt der 
Friedensschule in Widdersdorf. Variante A ist die vorgezogene Neugründung des (für 2018/19) 
geplanten Gymnasiums Zusestraße am Interimsstandort in Widdersdorf. Die Variante B sieht die 
Mehrklassenbildung am Weidener Georg -Büchner-Gymnasium am künftigen Zweitstandort an d er 
Friedensschule in Widdersdorf vor. Beide Varianten bergen Schwierigkeiten, da die Fristen für solche 
Maßnahmen bereits abgelaufen sind.

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Variante A: 
Bei der vorzeitigen Neugründung eines geplanten Gymnasiums wäre ein erneutes Anmeldeverfahren 
zwingend. Zur Neugründung der Schule sind rechtlich mindestens 84 Schüler und Schülerinnen nötig. 
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen führt hierzu per Mail vom 26. April 
2017 aus: „… Hinsichtlich des Anmelde/Aufnahmeverfahrens ist folgend es zu bedenken: Im Rahmen 
des Aufnahmeverfahrens des neu zu errichtenden Gymnasiums könnten sich nach hiesiger 
Einschätzung in jedem Fall alle Schülerinnen und Schüler (SuS) anmelden, die bislang keinen 
Schulplatz erhalten haben. Das sind die von Ihnen gen annten 159 SuS, die sich an einem 
Gymnasium beworben, aber weder ihren Erst - oder Zweitwunsch erhalten haben. Darüber hinaus 
können sich aber auch alle weiteren SuS, die keinen Platz bekommen haben, anmelden. Eine 
Beschränkung des Auswahlverfahrens auf die  vorgenannten 159 SuS halten wir für nicht rechtmäßig. 
Alle anderen Schülerinnen und Schüler, die bereits einen Schulplatz an den bislang bestehenden 
anderen Schulen erhalten haben, aber eine Beschulung an dem neuen Gymnasium bevorzugen, 
können sich dort e benfalls anmelden. Diese Schülerinnen und Schüler müssen sich jedoch unter 
Verzicht auf ihren bisherigen Schulplatz an der alten Schule abmelden und tragen das Risiko, an dem 
neuen Gymnasium keinen Schulplatz zu erhalten. Die an dem neuen Gymnasium verfügb aren 
Schulplätze werden bei einem Anmeldeüberhang dann gemäß den Kriterien des § 1 Abs. 2 APO -S I 
verteilt. Etwaige aufgrund des o.g. möglichen Verzichts bereits versorgter Schülerinnen und Schüler 
frei werdende Schulplätze können sodann unter allen noch n icht versorgten Schülerinnen und 
Schülern neu verteilt werden. …“  
Nach Einschätzung der Bezirksregierung Köln und der Stadt Köln könnte der nach Aussagen des 
Schulministerium für die Eltern obligatorische Verzicht auf den bisherigen Schulplatz in Verbindu ng 
mit dem Risiko, an dem neuen Gymnasium keinen Schulplatz zu erhalten, dazu führen, dass sich ggf. 
weniger als die nach § 82 Abs. 6 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen in Verbindung mit VO zu § 93 
Schulgesetz erforderlichen mindestens 84 Schüler*innen anmeld en und die Genehmigung zur 
Errichtung der Schule seitens der Bezirksregierung Köln als oberer Schulaufsichtsbehörde versagt 
werden müsste. 
Variante B: 
Bei der Variante B gilt es zu berücksichtigen, dass die Kinder lediglich für die Dauer eines 
Schuljahres Schülerinnen und Schüler des Georg -Büchner-Gymnasiums wären, denn im 
darauffolgenden Schuljahr wird in Widdersdorf das Gymnasium Zusestraße gestartet. 
Die Schüler*innen des Georg -Büchner-Gymnasiums am Standort Widdersdorf wechseln dann zum 
Schuljahr 2018/19 an das neue Gymnasium Zusestraße, das mit seinem Start zum Schuljahr 2018/19 
unmittelbar die Jahrgänge 5 und 6 umfasst. 
Ergebnis: 
Nach Abwägung dieser Argumente favorisieren Bezirksregierung und die Stadt Köln die weiteren 
Mehrklassen des Georg -Büchner-Gymnasiums am Standort Friedensschule in Widdersdorf. Damit 
kann Schülerinnen und Schülern, die bislang abgelehnt wurden, aber mit Erst - oder Zweitwunsch an 
das Georg -Büchner-Gymnasium wollten, jetzt die Anmeldung an diesem Gymnasium ermöglicht 
werden. Ein erneutes Anmeldeverfahren ist hier nicht notwendig. 
Das konkrete Umsetzungsverfahren zur Realisierung der zusätzlichen Schülerplätze in Widdersdorf 
durch Mehrklassen des Georg -Büchner-Gymnasiums ist unmittelbar begonnen worden: In schneller 
Abfolge wird in  einem ersten Schritt der Bedarf bei den Eltern und Kindern eruiert, deren Erst - und 
Zweitwunsch Georg-Büchner-Gymnasium leider nicht erfüllt werden konnte. In einem zweiten Schritt 
ist nach Abstimmung der Bezirksregierung und der Verwaltung vorgesehen, da s Verfahren im 
Rahmen der dann noch zur Verfügung stehenden Kapazitäten für weitere Eltern und Kinder zu 
öffnen, deren Erst - und Zweitwunsch nicht erfüllt werden konnte und für die die Wegezeit nach 
Widdersdorf eine Alternative zu dem aktuell vorliegenden Schulplatzangebot darstellen könnte. Dies 
wurde den schulpolitischen Sprecher*innen mit Mail vom 12. Mai 2017 mitgeteilt. 
Das Verfahren wendet sich also grundsätzlich an alle 159 Kinder/Eltern ohne erfüllten Erst - und

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Zweitwunsch, von denen nach Auskunft d er Bezirksregierung Köln mit Stand 04.05.2017 
zwischenzeitlich rund zwei Drittel das alternative städtische Schulplatzangebot an einem anderen 
Gymnasium angenommen haben und gesichert mindestens ein weiteres Fünftel an Schulen in 
Pulheim und Frechen sowie an Erzbischöflichen Gymnasien in Köln Aufnahme gefunden hat. 
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass durch Anmeldungen an nicht -städtische 
Schulen an verschiedenen städtischen Gymnasien wieder einzelne Schulplätze frei werden und 
nachbesetzt werden. 
Insgesamt können in Widdersdorf je nach konkreter Nachfrage bis zu drei Mehrklassen mit insgesamt 
90 Plätzen eingerichtet werden. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass entsprechende 
Räumlichkeiten der Internationalen Friedensschule schon zum  Schuljahr 2017/18 zur Verfügung 
stehen. Fa. Amand und die Elterninitiative Save IFK/CIS haben hierzu ihre grundsätzliche 
Bereitschaft erklärt, seitens der Elterninitiative unter der Bedingung, dass zeitnah Lösungen für eine 
tragfähige räumliche Koexistenz der beiden Schulen (nach wie vor und trotz vorgezogenen Starts) bis 
zum Abschluss des Schuljahres 2021/22 im Sommer 2022 gefunden werden. 
Wichtiger Hinweis:  
Die Verwaltung bittet, ergänzend  zu den Beschlusspunkten 1 bis 9  der Beschlussvorlage 1123/2017 
„Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich - Interimsstart 
am Standort Neue Sandkaul in Widdersdorf in angemieteten/ erworbenen Räumlichkeiten der 
privaten Internationalen Friedensschule“, einen Beschlusspunkt 10 vorzusehen und zu beschließen: 
 
10. Der Rat nimmt das Prüfergebnis der Verwaltung  zu Beschlusspunkt 10 aus der Sitzung des 
Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 2 5.04.2017 zur Kenntnis, nach dem zum 
Schuljahr 2017/18 Mehrklassen des Georg -Büchner-Gymnasiums am Standort Neue 
Sandkaul in Widdersdorf eingerichtet werden. Entsprechend startet das neue Gymnasium 
Zusestraße am Interimsstandort Widdersdorf zum Schuljahr 2018/19 mi t den Jahrgangsstufen 
5 und 6. In die Jahrgangsstufe 6 des neuen Gymnasiums wechseln die Schülerinnen und 
Schüler der zu 2017/18 eingerichteten Mehrklassen des Georg -Büchner-Gymnasiums am 
Standort Widdersdorf.

Anlage 3 Auszug AVR vom 08.05.2017

5716 Zeichen

Anlage 3 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Mahmod 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221) 221 26565 
E-Mail:  midia.mahmod@stadt-koeln.de 
Datum: 09.05.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales vom 08.05.2017 
öffentlich 
10.5 Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße/ Kölner Stra-
ße in Lövenich - Interimsstart am Standort Neue Sandkaul in Widders-
dorf in angemieteten/ erworbenen Räumlichkeiten der privaten Interna-
tionalen Friedensschule 
1123/2017 
Nach einer kurzen Aussprache über Punkt 4 des Beschlusstextes schlägt der Vorsi t-
zende vor, in der Fassung wie der Ausschuss Schule und Weiterbildung abzusti m-
men.  
Beschluss: 
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
 
1.  „Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 
1033/2015) zur Aufnahme der Planung eines Neubaus mit 3 -fach Turnhalle für 
ein städtisches Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in 
der Sekundarstufe II an der Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich beschließt 
der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Neue San d-
kaul 29, 50859 Köln, in den nach Ratsbeschluss vom 04.04.2017 zum Schuljahr 
2018/19 anzumietenden, zum Schuljahr 2019/20 käuflich zu erwerbenden G e-
bäuden, in denen derzeit die private Internationale Friedensschule unterg e-
bracht ist, (schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums zum Schuljahr 2018/19) 
gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der 
Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Ne u-
baus Zusestraße zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um.

2. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 1,4 
Stellen Verwaltungsbeschäftigten (im Schulsekretariat - ehem. Schulsekr e-
tär*in) in der EG 6 TVöD für das neue Gymnasium in Lövenich. Die jeweils für 
die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend 
bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern 
Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verf ü-
gung gestellt. 
3. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzu ng einer 1,0 Stelle Schu l-
hausmeister*in in der EG 7 TVöD NRW + Z für das Schulgebäude Neue San d-
kaul 29. Sollte der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwenigen Stellenei n-
richtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenve r-
rechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 
Die Stelle Schulhausmeister verbleibt auch nach Umzug des Gymnasiums Z u-
sestraße vom Interimsstandort in Widdersdorf in das vorgesehene Schulgebä u-
de in Lövenich am Schulstandort Neue Sandkaul, der dann in der Folgenutzung 
für ein weiteres, schulrechtlich zu errichtendes und dauerhaft an diesem Stan d-
ort verbleibendes Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft genutzt werden soll. 
4. Der Rat beschließt im Zusammenhang mit dem Umzug des Gymnasiums Z u-
sestraße von Widdersdorf nach Lövenich, voraussichtlich zum Stellenplan 
2022, die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister*in in der EG 7 TVöD 
NRW + Z für das neue Schulgebäude Zusestraße mit der Option einer Anpa s-
sung der Bewertung, sofern neue Erkennt nisse dies erfordern. Sollte der Ste l-
lenplan 2022 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in 
Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Ra h-
men der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.  
5. Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass das Gymn a-
sium in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG nach dem Umzug an den Standort 
Zusestraße, dann aufbauend ab dem 5. Schuljahr als gebundene Ganztag s-
schule geführt wird. Bis dahin wir das Gymnasium im Halbtag geführt. 
6. Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz des Gymnasiums Zusestraße 
bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemei n-
same Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagog i-
schen Unterstützungsbeda rf nach Möglichkeit von Anfang an zu berücksicht i-
gen. 
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Pers o-
nal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebna h-
me des Gymnasiums am Interimsstandort Neue San dkaul, ab Start des Gy m-
nasiums zum Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf 
dem Grundstück Zusestr. / Kölner Str. frühestens ab dem Haushaltsjahr 2020 
gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schu l-
trägeraufgaben, bereitzustellen. Der Rat der Stadt Köln erklärt verbindlich, dass 
den Maßnahmen unter den jeweils herrschenden Haushaltsbedingungen die für 
ihre ordnungsgemäße Durchführung und Finanzierung erforderliche Priorität 
eingeräumt wird. 
8. Der Rat beauftragt die  Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend 
nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nor d-
rhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.

9. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
10. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt unverzüglich zu prüfen, den Start der 
neuen Schule am Interimsstandort mit der Bezirksregierung Köln bereits zum 
Schuljahr 2017/2018 durchzuführen und d ie dazu notwendige Klärung mit der 
Bezirksregierung Köln herbeizuführen. Das Ergebnis soll bis zur Ratssitzung 
am 18.05.2017 mitgeteilt werden.“ 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (5)

25.04.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2017 Finanzausschuss
TOP 12.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2017 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1123/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27