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2390/2025

Beantwortung der Anfrage AN/1082/2025 der Volt-Fraktion bezüglich der Kölner Baustandards

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 23.01.2026

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 27.01.2026, TOP 2.1

Anlage 3 - Anfrage AN/1082/2025

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Ansehen

Anlage 2 - Kostengruppe 400 Vergleich Energieleitlinie-2025 mit den Vorgaben

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Ansehen

Anlage 1 - Kostengruppe 300 Hochbau Vergleich mit den Vorgaben

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Ansehen

Anlage 3 - Anfrage AN/1082/2025

2114 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.07.2025 
AN/1082/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 11.08.2025 
 
Kölner Baustandards 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin und Ausschussvorsitzende, 
die anfragestellenden Fraktionen danken der Verwaltung für die ausführliche Beant-
wortung der Anfrage AN/1485/2024 (“Sind die Kölner Baustandards zu hoch?”). 
Ziel der beteiligten Fraktionen ist es nicht, die Bauqualitäten zu verringern. Vielmehr 
geht es darum, ein besseres Verständnis dafür zu gewinnen, welche spezifischen 
Hürden es in Köln gibt, die einem schnelleren und kostengünstigeren Bauen im 
Wege stehen könnten. Deshalb bitten wir die Verwaltung, folgende Nachfragen zu 
beantworten: 
1. Welche konkreten Vorgaben und Anforderungen stellen die jeweils beteiligten 
Fachdienststellen an Bauprojekte? 
Wir bitten darum, nur solche Vorgaben aufzulisten (sortiert nach Dienststelle), die 
über die gesetzliche Norm hinausgehen und solche, die nicht mehr dem heutigen 
Standard der Praxis oder Technik entsprechen und dadurch Planungen verzögern 
könnten. 
2. Die Antwort auf Frage 3 der oben genannten Beantwortung zeigt mögliche 
Einsparpotentiale bei zukünftigen Projekten auf. Werden die Potenziale konkret wei-
terverfolgt? Falls nein, bitten wir um eine Begründung. 
 
An die Vorsitzende des Hauptausschusses des Kölner Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Ratsfraktion Volt 
 
Rathaus Spanischer Bau  
Rathausplatz , Zi. B 137  
50667 Köln 
 
Volt@stadt-koeln.de

- 2 - 
 
3. Werden die unter Antwort 4 genannten Vorgaben zur Flächenoptimierung 
durch die Gebäudewirtschaft erarbeitet und welchem Zeitplan folgen Sie? Falls nein, 
bitten wir um eine Begründung. 
Wir bitten die Verwaltung, die Antwort auf diese Anfrage auch auf die Tagesordnun-
gen des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und des Schulausschusses oder den 
in der neuen Ratsperiode mit diesen Themen betrauten Gremien zu setzen.  
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Lucas Sickmöller  
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Anlage 2 - Kostengruppe 400 Vergleich Energieleitlinie-2025 mit den Vorgaben

3422 Zeichen

Anlage 2 zur Beantwortung 2390/2025 (Anfrage AN/1082/2025) – Vergleich der Energieleitlinie 2025 mit den Vorgaben 
1 
 
Tabelle: E-Leitlinie 2025 Vergleich mit Vorgaben 
Kapitel E-Leitlinie 20225 - Änderung gegenüber 
Energieleitlinie 2021 
Gesetz / Normen / Richtlinien / 
politische Vorgaben (Stadt Köln) 
 
kann durch Ratsbeschluss 
auf den gesetzlichen Stand 
zurückgeführt werden 
1 Geltungsbereich Klarere Definition der 
Umsetzungsverantwortung 
Bezug Energieleitlinie zum Ziel Köln 
Klimaneutral 2035  
Gebäudeenergiegesetz (GEG) 
Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) 
Energieeffizienzgesetz (EnEfG) 
Beschluss 1377/2021: 
Klimaneutralität bis 2035  
Beschluss 4000/2023 - Aktionsplan  
Klimaschutz 
Konkludent aus den aufgeführten 
Beschlüssen, kann jedoch zurück- 
geführt werden 
 
2 Wirtschaftlichkeit keine Änderungen 
Umweltfolgekosten wurden bei 80 EUR/t 
CO2 belassen 
Beschluss 1895/2017: 
Energieleitlinien 2017 
(Umweltfolgekosten) 
ja 
4.2.1  
Neubau 
Passivhauskomponenten 
Lichtkuppel jetzt mit "3-Scheiben" GEG 
Beschluss 1895/2017:  
Energieleitlinien 2017 
(Passivhauskomponenten) 
ja 
4.2.1 Modernisierung von 
Gebäuden 
Dachflächen Neu: Flachdach U-Wert 0,14 
Decken, Wände, Boden gegen 
unbeheizte Räume und Erdreich U-Wert 
0,25 
Fenster und Fenstertüren U-Wert 0,95; 3-
Scheiben 
GEG 
Beschluss 1895/2017:  
Energieleitlinien 2017 
(Passivhauskomponenten) 
ja

Anlage 2 zur Beantwortung 2390/2025 (Anfrage AN/1082/2025) – Vergleich der Energieleitlinie 2025 mit den Vorgaben 
2 
 
4.2.3  
Gebäudedichtheit 
keine Änderung DIN EN 13829 
Beschluss 1895/2017:  
Energieleitlinien 2017 
(Passivhauskomponenten) 
ja 
4.3  
Dachflächennutzung mit 
Photovoltaik und 
Dachbegrünung 
maximale PV-Fläche mit Dachbegrünung 
Anforderung an Dachbegrünung 
(Klimafolgeanpassung an "Hitzetage" und 
"Starkregen") 
Landes BauO NRW  
(Solaranlagenpflicht) 
Beschluss 4000/2023  
Aktionsplan Klimaschutz 
Handlungsfeld „Klimaneutrale 
Energieversorgung“ 
DIN 13948 
FLL Dachbegrünungsrichtlinien 
BuGG Fachinformation "Solar-
Gründach" 
Konkludent aus den aufgeführten 
Beschlüssen, kann jedoch zurück- 
geführt werden 
 
4.4 Photovoltaik- 
Fassadennutzung 
Neue Anforderung für größeren PV-
Ausbau 
Beschluss 4000/2023:  
Aktionsplan Klimaschutz 
Handlungsfeld „Klimaneutrale 
Energieversorgung“ 
Konkludent aus den aufgeführten 
Beschlüssen, kann jedoch zurück- 
geführt werden 
 
9 Photovoltaik maximale PV-Fläche mit 
Berücksichtigung Fassadenfläche sowie 
Freiflächen, Ausrichtung mit hoher PV-
Strom Eigennutzung 
Landes BauO NRW §42a  
Solaranlagenpflicht ab 01.01.2024 
für Nichtwohngebäude Neubauten 
und bei vollständiger Erneuerung 
der Dachhaut im Bestand 
Beschluss 4000/2023: Aktionsplan 
Klimaschutz Handlungsfeld 
„Klimaneutrale Energieversorgung“ 
Konkludent aus den aufgeführten 
Beschlüssen, kann jedoch zurück- 
geführt werden

Anlage 2 zur Beantwortung 2390/2025 (Anfrage AN/1082/2025) – Vergleich der Energieleitlinie 2025 mit den Vorgaben 
3 
 
9.1  
Wirtschaftlichkeit 
Berücksichtigung von Batteriespeicher Beschluss 1605/2019:  
Photovoltaikanlagen  
(Priorität Eigenverbrauch) 
ja 
10.2 Unterzählung Präzisierung der Anforderungen,  
Unterzähler für Wärmepumpe  
(Erfassung "Wärmestrom" für 
Energiebericht) 
Beschluss 1377/2021:  
Klimaneutralität bis 2035  
Beschluss 4000/2023:  
Aktionsplan Klimaschutz 
Konkludent aus den aufgeführten 
Beschlüssen, kann jedoch zurück- 
geführt werden

Anlage 1 - Kostengruppe 300 Hochbau Vergleich mit den Vorgaben

4525 Zeichen

Anlage 1 zur Beantwortung 2390/2025 (zu Anfrage AN/1082/2025) – Kostengruppe 300 Hochbau Vergleich mit den Vorgaben 
1 
 
Tabelle: Kostengruppe 300 Hochbau Vergleich mit Vorgaben 
 
Kapitel  
Kostengruppe 
300 Hochbau 
Kapitel Inhalt  Gesetz / Norm / 
Richtlinie 
Vergleich 
Anforderungen  
zu Gesetz / 
Normen / 
politische 
Vorgaben  
Stadt Köln 
politische 
Vorgaben  
kann durch 
Rats-
beschluss 
auf den 
gesetzlichen 
Stand 
zurück-
geführt 
werden  
Bauteilbezogene 
Einsparung 
 
1 BQA 
Vorgaben zu 
Bauqualitäten 
Vorgaben im Hinblick 
auf Durabilität über 
den Lebenszyklus,  
keine Vorgaben zur 
Gestaltung 
keine Vorgaben in 
Gesetzen / Normen / 
Richtlinien 
neutral Gebot der 
Wirtschaftlich-
keit 
ja Einsparpotenzial 
nur planungs- und 
angebotsabhängig 
bezifferbar  
Konsequenz: 
Mehraufwendungen 
im Lebenszyklus  
2 BQA 
Barrierefreiheit  
Vorgaben zur 
Umsetzung der 
Barrierefreiheit 
BauO NRW i.V.m. 
DIN 18040-1 
neutral 
 
nein Einsparpotenzial 
nur planungs- und 
angebotsabhängig 
bezifferbar 
3 Positivliste/ 
Raumluftqualität 
Vorgaben zur 
Schadstoff-Freiheit 
baubiologische 
Vorgaben/  
Gesundheitsschutz 
oberhalb 
gesetzlicher 
Vorgaben 
Gebäudewirtsc
haft der Stadt 
Köln in 
Zusammenarbe
it mit Gesund-
heitsamt der 
Stadt Köln  
ja Einsparpotenzial 
nur planungs- und 
angebotsabhängig 
bezifferbar  
Konsequenz: 
Inbetriebnahme 
Gebäude verzögert 
sich

Anlage 1 zur Beantwortung 2390/2025 (zu Anfrage AN/1082/2025) – Kostengruppe 300 Hochbau Vergleich mit den Vorgaben 
2 
 
Kapitel  
Kostengruppe 
300 Hochbau 
Kapitel Inhalt  Gesetz / Norm / 
Richtlinie 
Vergleich 
Anforderungen  
zu Gesetz / 
Normen / 
politische 
Vorgaben  
Stadt Köln 
politische 
Vorgaben  
kann durch 
Rats-
beschluss 
auf den 
gesetzlichen 
Stand 
zurück-
geführt 
werden  
Bauteilbezogene 
Einsparung 
 
4 Amok-
Alarmierung 
Vorgaben zu 
baulichen 
Maßnahmen 
keine Vorgaben in 
Gesetzen / Normen / 
Richtlinien 
oberhalb 
gesetzlicher 
Vorgaben 
Sicherheit/ 
Nutzer-
freundlichkeit  
ja Einsparpotenzial 
nur planungs- und 
angebotsabhängig 
bezifferbar  
5 Gender-
Toiletten 
Vorgaben zu 
baulichen 
Maßnahmen 
keine Vorgaben in 
Gesetzen / Normen / 
Richtlinien 
 
oberhalb 
gesetzlicher 
Vorgaben 
Nutzerbedarf, 
Pilotprojekt auf 
Wunsch 
Schule 
(Beschluss 
AN/0307/2022, 
AN/0120/2022) 
ja Vorgaben zu 
baulichen 
Maßnahmen 
6 Inklusion Vorgaben zu 
baulichen und/oder 
technischen 
Maßnahmen 
9. Schulrechts-
änderungsgesetz 
UN Behinderten -
rechtskonvention 
 
neutral Inklusions-
vereinbarung  
nein Einsparpotenzial 
nur planungs- und 
angebotsabhängig 
bezifferbar

Anlage 1 zur Beantwortung 2390/2025 (zu Anfrage AN/1082/2025) – Kostengruppe 300 Hochbau Vergleich mit den Vorgaben 
3 
 
Kapitel  
Kostengruppe 
300 Hochbau 
Kapitel Inhalt  Gesetz / Norm / 
Richtlinie 
Vergleich 
Anforderungen  
zu Gesetz / 
Normen / 
politische 
Vorgaben  
Stadt Köln 
politische 
Vorgaben  
kann durch 
Rats-
beschluss 
auf den 
gesetzlichen 
Stand 
zurück-
geführt 
werden  
Bauteilbezogene 
Einsparung 
 
7 Nutzer-
Anforderungen 
nutzerspezifische 
Vorgaben bei 
Gebäuden im 
Service für andere 
Dienststellen 
keine Vorgaben in 
Gesetzen / Normen / 
Richtlinien 
oberhalb 
gesetzlicher 
Vorgaben 
jeweilige 
Dienststelle 
(zum Beispiel 
Bezirksamt, 
Feuerwehr, 
Amt für 
Landschaftspfle
ge und 
Grünflächen, 
Amt für Schul -
entwicklung, 
Jugendamt, 
Kulturamt) oder 
Dritte 
Wird vom 
Bedarfsträge
r definiert. Im 
Rahmen von 
Bedarfsfestst
ellungsbessc
hlüssen 
werden diese 
Zielvorgaben 
als Bausoll in 
den weiteren 
Planungspro
zess 
überführt. 
In Abstimmung und 
mit Zustimmung 
des Bedarfsträgers 
möglich. 
8 Nutzer-
anforderungen 
Pädagogische 
Vorgaben  
keine Vorgaben in 
Gesetzen / Normen / 
Richtlinien 
oberhalb 
gesetzlicher 
Vorgaben 
Amt für Schul -
entwicklung, 
Jugendamt 
Wird vom 
Bedarfsträge
r definiert. Im 
Rahmen von 
Bedarfsfestst
ellungsbessc
hlüssen 
werden diese 
Zielvorgaben 
als Bausoll in 
den weiteren 
Planungspro
zess 
überführt. 
In Abstimmung und 
mit Zustimmung 
des Bedarfsträgers 
möglich.

Anlage 1 zur Beantwortung 2390/2025 (zu Anfrage AN/1082/2025) – Kostengruppe 300 Hochbau Vergleich mit den Vorgaben 
4 
 
9 Forderungen 
Dritter 
Vorgaben zu 
baulichen 
Maßnahmen 
keine Vorgaben in 
Gesetzen / Normen / 
Richtlinien 
oberhalb 
gesetzlicher 
Vorgaben 
zum Beispiel 
(Gebäude-) 
Versicherer, 
DGUV 
(Deutsche 
gesetzliche 
Unfallversicheru
ng) 
ja Einsparpotenzial 
nur planungs- und 
angebotsabhängig 
bezifferbar  
Konsequenz: Kein 
Versicherungs-
schutz

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

3265 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 29.09.2025 
 2390/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 29.09.2025 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 01.12.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.12.2025 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1082/2025 der Volt-Fraktion bezüglich der Kölner 
Baustandards 
Text der Anfrage:  
 
Die anfragestellenden Fraktionen danken der Verwaltung für die ausführliche Beantwortung 
der Anfrage AN/1485/2024 (“Sind die Kölner Baustandards zu hoch?”). 
Ziel der beteiligten Fraktionen ist es nicht, die Bauqualitäten zu verringern. Vielmehr geht es 
darum, ein besseres Verständnis dafür zu gewinnen, welche spezifischen Hürden es in Köln 
gibt, die einem schnelleren und kostengünstigeren Bauen im Wege stehen könnten. Deshalb 
bitten wir die Verwaltung, folgende Nachfragen zu beantworten: 
 
1. Welche konkreten Vorgaben und Anforderungen stellen die jeweils beteiligten Fachdienst-
stellen an Bauprojekte? 
Wir bitten darum, nur solche Vorgaben aufzulisten (sortiert nach Dienststelle), die über die ge-
setzliche Norm hinausgehen und solche, die nicht mehr dem heutigen Standard der Praxis o-
der Technik entsprechen und dadurch Planungen verzögern könnten. 
 
2. Die Antwort auf Frage 3 der oben genannten Beantwortung zeigt mögliche Einsparpotenti-
ale bei zukünftigen Projekten auf. Werden die Potenziale konkret weiterverfolgt? Falls nein, 
bitten wir um eine Begründung. 
 
3. Werden die unter Antwort 4 genannten Vorgaben zur Flächenoptimierung durch die Gebäu-
dewirtschaft erarbeitet und welchem Zeitplan folgen Sie? Falls nein, bitten wir um eine Be-
gründung. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu 1.)  
Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Vorgaben sind in den Anlagen 1 zur 
Kostengruppe 300 und 2 zur Kostengruppe 400 (Vergleich der Energieleitlinie 2025 mit den 
gesetzlichen Vorgaben) aufgeführt, einschließlich der jeweiligen Auslöser (zum Beispiel 
Dienststelle oder politischer Beschluss).

2 
 
Zu 2.)  
Wie in Vorlage 3389/2024 mitgeteilt, werden Einsparpotentiale maßgeblich vom Bedarfsträger 
definiert. Mögliche Reduzierungen von Standards sind somit von den Zielvorgaben Dritter 
bzw. der Nutzerdienststellen abhängig die später das Gebäude beziehen. Eine Anpassung 
der Standards ist in Zusammenarbeit mit dem späteren Nutzer möglich, zum Beispiel durch 
Anpassung des Raumprogramms, Optimierung der Bedarfe, durch Mehrfachnutzung von Flä-
chen oder Zustimmung zur gemeinsamen Nutzung vorhandener Interimsgebäude. Grundsätz-
lich werden Einsparpotentiale berücksichtigt und werden in entsprechende „Gespräche“ und 
mit dem Auftraggeber (Nutzerdienststelle oder Dritte) abgestimmt.  
 
Zu 3.)  
Die Vorgaben für Planende zur Flächenoptimierung für Flächen und Räume, die nicht in den 
Handreichungen des Städtetages NRW sowie den Musterraumprogrammen aufgeführt sind, 
sind bei der Gebäudewirtschaft in Bearbeitung. Hierzu werden eigene Projekte evaluiert und 
auch mit Vorgaben andere Kommunen verglichen. 
 
Anlagen:  
Anlage 1 - Kostengruppe 300 Hochbau: Vergleich mit den Vorgaben 
Anlage 2 – Kostengruppe 400 / Vergleich der Energieleitlinie 2025 mit den Vorgaben 
Anlage 3 – Anfrage AN/1082/2025 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (3)

29.09.2025 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.12.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2026 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2390/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
23.01.2026
Erstellt
29.07.2025 10:59