2390/2025
Beantwortung der Anfrage AN/1082/2025 der Volt-Fraktion bezüglich der Kölner Baustandards
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Anlage 3 - Anfrage AN/1082/2025
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.07.2025 AN/1082/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 11.08.2025 Kölner Baustandards Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin und Ausschussvorsitzende, die anfragestellenden Fraktionen danken der Verwaltung für die ausführliche Beant- wortung der Anfrage AN/1485/2024 (“Sind die Kölner Baustandards zu hoch?”). Ziel der beteiligten Fraktionen ist es nicht, die Bauqualitäten zu verringern. Vielmehr geht es darum, ein besseres Verständnis dafür zu gewinnen, welche spezifischen Hürden es in Köln gibt, die einem schnelleren und kostengünstigeren Bauen im Wege stehen könnten. Deshalb bitten wir die Verwaltung, folgende Nachfragen zu beantworten: 1. Welche konkreten Vorgaben und Anforderungen stellen die jeweils beteiligten Fachdienststellen an Bauprojekte? Wir bitten darum, nur solche Vorgaben aufzulisten (sortiert nach Dienststelle), die über die gesetzliche Norm hinausgehen und solche, die nicht mehr dem heutigen Standard der Praxis oder Technik entsprechen und dadurch Planungen verzögern könnten. 2. Die Antwort auf Frage 3 der oben genannten Beantwortung zeigt mögliche Einsparpotentiale bei zukünftigen Projekten auf. Werden die Potenziale konkret wei- terverfolgt? Falls nein, bitten wir um eine Begründung. An die Vorsitzende des Hauptausschusses des Kölner Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Ratsfraktion Volt Rathaus Spanischer Bau Rathausplatz , Zi. B 137 50667 Köln Volt@stadt-koeln.de - 2 - 3. Werden die unter Antwort 4 genannten Vorgaben zur Flächenoptimierung durch die Gebäudewirtschaft erarbeitet und welchem Zeitplan folgen Sie? Falls nein, bitten wir um eine Begründung. Wir bitten die Verwaltung, die Antwort auf diese Anfrage auch auf die Tagesordnun- gen des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und des Schulausschusses oder den in der neuen Ratsperiode mit diesen Themen betrauten Gremien zu setzen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Anlage 2 - Kostengruppe 400 Vergleich Energieleitlinie-2025 mit den Vorgaben
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Anlage 2 zur Beantwortung 2390/2025 (Anfrage AN/1082/2025) – Vergleich der Energieleitlinie 2025 mit den Vorgaben 1 Tabelle: E-Leitlinie 2025 Vergleich mit Vorgaben Kapitel E-Leitlinie 20225 - Änderung gegenüber Energieleitlinie 2021 Gesetz / Normen / Richtlinien / politische Vorgaben (Stadt Köln) kann durch Ratsbeschluss auf den gesetzlichen Stand zurückgeführt werden 1 Geltungsbereich Klarere Definition der Umsetzungsverantwortung Bezug Energieleitlinie zum Ziel Köln Klimaneutral 2035 Gebäudeenergiegesetz (GEG) Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Beschluss 1377/2021: Klimaneutralität bis 2035 Beschluss 4000/2023 - Aktionsplan Klimaschutz Konkludent aus den aufgeführten Beschlüssen, kann jedoch zurück- geführt werden 2 Wirtschaftlichkeit keine Änderungen Umweltfolgekosten wurden bei 80 EUR/t CO2 belassen Beschluss 1895/2017: Energieleitlinien 2017 (Umweltfolgekosten) ja 4.2.1 Neubau Passivhauskomponenten Lichtkuppel jetzt mit "3-Scheiben" GEG Beschluss 1895/2017: Energieleitlinien 2017 (Passivhauskomponenten) ja 4.2.1 Modernisierung von Gebäuden Dachflächen Neu: Flachdach U-Wert 0,14 Decken, Wände, Boden gegen unbeheizte Räume und Erdreich U-Wert 0,25 Fenster und Fenstertüren U-Wert 0,95; 3- Scheiben GEG Beschluss 1895/2017: Energieleitlinien 2017 (Passivhauskomponenten) ja Anlage 2 zur Beantwortung 2390/2025 (Anfrage AN/1082/2025) – Vergleich der Energieleitlinie 2025 mit den Vorgaben 2 4.2.3 Gebäudedichtheit keine Änderung DIN EN 13829 Beschluss 1895/2017: Energieleitlinien 2017 (Passivhauskomponenten) ja 4.3 Dachflächennutzung mit Photovoltaik und Dachbegrünung maximale PV-Fläche mit Dachbegrünung Anforderung an Dachbegrünung (Klimafolgeanpassung an "Hitzetage" und "Starkregen") Landes BauO NRW (Solaranlagenpflicht) Beschluss 4000/2023 Aktionsplan Klimaschutz Handlungsfeld „Klimaneutrale Energieversorgung“ DIN 13948 FLL Dachbegrünungsrichtlinien BuGG Fachinformation "Solar- Gründach" Konkludent aus den aufgeführten Beschlüssen, kann jedoch zurück- geführt werden 4.4 Photovoltaik- Fassadennutzung Neue Anforderung für größeren PV- Ausbau Beschluss 4000/2023: Aktionsplan Klimaschutz Handlungsfeld „Klimaneutrale Energieversorgung“ Konkludent aus den aufgeführten Beschlüssen, kann jedoch zurück- geführt werden 9 Photovoltaik maximale PV-Fläche mit Berücksichtigung Fassadenfläche sowie Freiflächen, Ausrichtung mit hoher PV- Strom Eigennutzung Landes BauO NRW §42a Solaranlagenpflicht ab 01.01.2024 für Nichtwohngebäude Neubauten und bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut im Bestand Beschluss 4000/2023: Aktionsplan Klimaschutz Handlungsfeld „Klimaneutrale Energieversorgung“ Konkludent aus den aufgeführten Beschlüssen, kann jedoch zurück- geführt werden Anlage 2 zur Beantwortung 2390/2025 (Anfrage AN/1082/2025) – Vergleich der Energieleitlinie 2025 mit den Vorgaben 3 9.1 Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung von Batteriespeicher Beschluss 1605/2019: Photovoltaikanlagen (Priorität Eigenverbrauch) ja 10.2 Unterzählung Präzisierung der Anforderungen, Unterzähler für Wärmepumpe (Erfassung "Wärmestrom" für Energiebericht) Beschluss 1377/2021: Klimaneutralität bis 2035 Beschluss 4000/2023: Aktionsplan Klimaschutz Konkludent aus den aufgeführten Beschlüssen, kann jedoch zurück- geführt werden
Anlage 1 - Kostengruppe 300 Hochbau Vergleich mit den Vorgaben
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Anlage 1 zur Beantwortung 2390/2025 (zu Anfrage AN/1082/2025) – Kostengruppe 300 Hochbau Vergleich mit den Vorgaben 1 Tabelle: Kostengruppe 300 Hochbau Vergleich mit Vorgaben Kapitel Kostengruppe 300 Hochbau Kapitel Inhalt Gesetz / Norm / Richtlinie Vergleich Anforderungen zu Gesetz / Normen / politische Vorgaben Stadt Köln politische Vorgaben kann durch Rats- beschluss auf den gesetzlichen Stand zurück- geführt werden Bauteilbezogene Einsparung 1 BQA Vorgaben zu Bauqualitäten Vorgaben im Hinblick auf Durabilität über den Lebenszyklus, keine Vorgaben zur Gestaltung keine Vorgaben in Gesetzen / Normen / Richtlinien neutral Gebot der Wirtschaftlich- keit ja Einsparpotenzial nur planungs- und angebotsabhängig bezifferbar Konsequenz: Mehraufwendungen im Lebenszyklus 2 BQA Barrierefreiheit Vorgaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit BauO NRW i.V.m. DIN 18040-1 neutral nein Einsparpotenzial nur planungs- und angebotsabhängig bezifferbar 3 Positivliste/ Raumluftqualität Vorgaben zur Schadstoff-Freiheit baubiologische Vorgaben/ Gesundheitsschutz oberhalb gesetzlicher Vorgaben Gebäudewirtsc haft der Stadt Köln in Zusammenarbe it mit Gesund- heitsamt der Stadt Köln ja Einsparpotenzial nur planungs- und angebotsabhängig bezifferbar Konsequenz: Inbetriebnahme Gebäude verzögert sich Anlage 1 zur Beantwortung 2390/2025 (zu Anfrage AN/1082/2025) – Kostengruppe 300 Hochbau Vergleich mit den Vorgaben 2 Kapitel Kostengruppe 300 Hochbau Kapitel Inhalt Gesetz / Norm / Richtlinie Vergleich Anforderungen zu Gesetz / Normen / politische Vorgaben Stadt Köln politische Vorgaben kann durch Rats- beschluss auf den gesetzlichen Stand zurück- geführt werden Bauteilbezogene Einsparung 4 Amok- Alarmierung Vorgaben zu baulichen Maßnahmen keine Vorgaben in Gesetzen / Normen / Richtlinien oberhalb gesetzlicher Vorgaben Sicherheit/ Nutzer- freundlichkeit ja Einsparpotenzial nur planungs- und angebotsabhängig bezifferbar 5 Gender- Toiletten Vorgaben zu baulichen Maßnahmen keine Vorgaben in Gesetzen / Normen / Richtlinien oberhalb gesetzlicher Vorgaben Nutzerbedarf, Pilotprojekt auf Wunsch Schule (Beschluss AN/0307/2022, AN/0120/2022) ja Vorgaben zu baulichen Maßnahmen 6 Inklusion Vorgaben zu baulichen und/oder technischen Maßnahmen 9. Schulrechts- änderungsgesetz UN Behinderten - rechtskonvention neutral Inklusions- vereinbarung nein Einsparpotenzial nur planungs- und angebotsabhängig bezifferbar Anlage 1 zur Beantwortung 2390/2025 (zu Anfrage AN/1082/2025) – Kostengruppe 300 Hochbau Vergleich mit den Vorgaben 3 Kapitel Kostengruppe 300 Hochbau Kapitel Inhalt Gesetz / Norm / Richtlinie Vergleich Anforderungen zu Gesetz / Normen / politische Vorgaben Stadt Köln politische Vorgaben kann durch Rats- beschluss auf den gesetzlichen Stand zurück- geführt werden Bauteilbezogene Einsparung 7 Nutzer- Anforderungen nutzerspezifische Vorgaben bei Gebäuden im Service für andere Dienststellen keine Vorgaben in Gesetzen / Normen / Richtlinien oberhalb gesetzlicher Vorgaben jeweilige Dienststelle (zum Beispiel Bezirksamt, Feuerwehr, Amt für Landschaftspfle ge und Grünflächen, Amt für Schul - entwicklung, Jugendamt, Kulturamt) oder Dritte Wird vom Bedarfsträge r definiert. Im Rahmen von Bedarfsfestst ellungsbessc hlüssen werden diese Zielvorgaben als Bausoll in den weiteren Planungspro zess überführt. In Abstimmung und mit Zustimmung des Bedarfsträgers möglich. 8 Nutzer- anforderungen Pädagogische Vorgaben keine Vorgaben in Gesetzen / Normen / Richtlinien oberhalb gesetzlicher Vorgaben Amt für Schul - entwicklung, Jugendamt Wird vom Bedarfsträge r definiert. Im Rahmen von Bedarfsfestst ellungsbessc hlüssen werden diese Zielvorgaben als Bausoll in den weiteren Planungspro zess überführt. In Abstimmung und mit Zustimmung des Bedarfsträgers möglich. Anlage 1 zur Beantwortung 2390/2025 (zu Anfrage AN/1082/2025) – Kostengruppe 300 Hochbau Vergleich mit den Vorgaben 4 9 Forderungen Dritter Vorgaben zu baulichen Maßnahmen keine Vorgaben in Gesetzen / Normen / Richtlinien oberhalb gesetzlicher Vorgaben zum Beispiel (Gebäude-) Versicherer, DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicheru ng) ja Einsparpotenzial nur planungs- und angebotsabhängig bezifferbar Konsequenz: Kein Versicherungs- schutz
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 29.09.2025 2390/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 29.09.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung 01.12.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.12.2025 Beantwortung der Anfrage AN/1082/2025 der Volt-Fraktion bezüglich der Kölner Baustandards Text der Anfrage: Die anfragestellenden Fraktionen danken der Verwaltung für die ausführliche Beantwortung der Anfrage AN/1485/2024 (“Sind die Kölner Baustandards zu hoch?”). Ziel der beteiligten Fraktionen ist es nicht, die Bauqualitäten zu verringern. Vielmehr geht es darum, ein besseres Verständnis dafür zu gewinnen, welche spezifischen Hürden es in Köln gibt, die einem schnelleren und kostengünstigeren Bauen im Wege stehen könnten. Deshalb bitten wir die Verwaltung, folgende Nachfragen zu beantworten: 1. Welche konkreten Vorgaben und Anforderungen stellen die jeweils beteiligten Fachdienst- stellen an Bauprojekte? Wir bitten darum, nur solche Vorgaben aufzulisten (sortiert nach Dienststelle), die über die ge- setzliche Norm hinausgehen und solche, die nicht mehr dem heutigen Standard der Praxis o- der Technik entsprechen und dadurch Planungen verzögern könnten. 2. Die Antwort auf Frage 3 der oben genannten Beantwortung zeigt mögliche Einsparpotenti- ale bei zukünftigen Projekten auf. Werden die Potenziale konkret weiterverfolgt? Falls nein, bitten wir um eine Begründung. 3. Werden die unter Antwort 4 genannten Vorgaben zur Flächenoptimierung durch die Gebäu- dewirtschaft erarbeitet und welchem Zeitplan folgen Sie? Falls nein, bitten wir um eine Be- gründung. Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Vorgaben sind in den Anlagen 1 zur Kostengruppe 300 und 2 zur Kostengruppe 400 (Vergleich der Energieleitlinie 2025 mit den gesetzlichen Vorgaben) aufgeführt, einschließlich der jeweiligen Auslöser (zum Beispiel Dienststelle oder politischer Beschluss). 2 Zu 2.) Wie in Vorlage 3389/2024 mitgeteilt, werden Einsparpotentiale maßgeblich vom Bedarfsträger definiert. Mögliche Reduzierungen von Standards sind somit von den Zielvorgaben Dritter bzw. der Nutzerdienststellen abhängig die später das Gebäude beziehen. Eine Anpassung der Standards ist in Zusammenarbeit mit dem späteren Nutzer möglich, zum Beispiel durch Anpassung des Raumprogramms, Optimierung der Bedarfe, durch Mehrfachnutzung von Flä- chen oder Zustimmung zur gemeinsamen Nutzung vorhandener Interimsgebäude. Grundsätz- lich werden Einsparpotentiale berücksichtigt und werden in entsprechende „Gespräche“ und mit dem Auftraggeber (Nutzerdienststelle oder Dritte) abgestimmt. Zu 3.) Die Vorgaben für Planende zur Flächenoptimierung für Flächen und Räume, die nicht in den Handreichungen des Städtetages NRW sowie den Musterraumprogrammen aufgeführt sind, sind bei der Gebäudewirtschaft in Bearbeitung. Hierzu werden eigene Projekte evaluiert und auch mit Vorgaben andere Kommunen verglichen. Anlagen: Anlage 1 - Kostengruppe 300 Hochbau: Vergleich mit den Vorgaben Anlage 2 – Kostengruppe 400 / Vergleich der Energieleitlinie 2025 mit den Vorgaben Anlage 3 – Anfrage AN/1082/2025 gez. Reker
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2390/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 23.01.2026
- Erstellt
- 29.07.2025 10:59