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2871/2022

Verkehrsbeschränkende Maßnahmen bzw. Lärmgutachten im Stadtbezirk Nippes

Mitteilung BV 30.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.12.2022, TOP 1.1

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3459 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2871/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Verkehrsbeschränkende Maßnahmen bzw. Lärmgutachten im Stadtbezirk Nippes 
- Einwohnerfrage zur Sitzung am 01.09.2022 - 
Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: 
 
 
Sehr geehrte Frau Dr. Siebert, 
  
bitte lassen Sie folgende Einwohnerfrage im Rahmen der nächsten Einwohnerfragestunde beantwor-
ten. 
  
Wie aus der nun mutmaßlich wahrheitsgemäß beantworteten Einwohnerfrage „Umweltinformationen 
bzw. Straßenverkehrsimmissionen“ 
 
Frage: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=109107 
Antwort: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=109109 
  
hervorgeht, liegen der Verwaltung neun Lärmgutachten für den Bezirk Nippes vor. Das Lärmgutach-
ten „Simonskaul“ weist eine sehr hohe Verkehrslärmbelastung für die Neusser Straße aus.

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Die Lärmwerte überschreiten sowohl die Orientierungswerte aus der 16. BImSchV als auch der Lärm-
schutz-Richtlinien-StV. Daher ist die Straßenverkehrsbehörde nach § 45 StVO angehalten die Bevöl-
kerung vor Lärm zu schützen. Bei den vorhandenen Werten >70db (A) tags gehen Gerichte regelmä-
ßig von einer Ermessenreduktion auf Null aus. Die Straßenverkehrsbehörde ist daher gezwungen 
verkehrsbeschränkende Maßnahmen zu ergreifen. Da die Verwaltung dieser Pflicht in der Vergan-
genheit nicht nachgekommen ist, hat sie erst kürzlich mehrere Gerichtsverfahren verloren. Siehe fol-
gende Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Köln 
https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/16_20052022/index.php 
  
Wie ebenfalls aus der genannten Antwort auf die Einwohnerfrage hervorgeht, liegen der Verwaltung 
sieben Anträge auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen wegen Lärms vor. Aus der Tatsache, dass 
noch keine Daten zur Erstellung bzw. Beauftragung der Lärmgutachten vorliegen, lässt sich schluss-
folgern, dass die Straßenverkehrsbehörde noch nicht ernsthaft mit der Bearbeitung der Anträge be-
gonnen hat. Der älteste Antrag liegt vier Jahre zurück. Da eine übliche Bearbeitungszeit bei drei bis 
sechs Monaten liegt, befindet sich mindestens ein Antrag bereits in der Untätigkeitsklage. Auch in der 
Vergangenheit sahen sich mehrfach Bürger dazu gezwungen die Verwaltung wegen Untätigkeit zu 
verklagen, um überhaupt einen Bescheid zu ihrem Antrag zu erhalten. 
  
Zu dem beschriebenen Sachverhalt stelle ich folgende Fragen: 
  
1. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, dass die Wer-
te der 16. BImSchV oder der Lärmschutz-Richtlinien-StV überschritten sind. (Bitte die konkre-
ten Werte nennen und nach Tag/Nacht aufschlüsseln) 
2. Warum bearbeitet die Verwaltung (insbesondere die Straßenverkehrsbehörde) die Anträge 
nicht, sondern lässt sich regelmäßig per Untätigkeitsklage zur Bescheidung der Anträge zwin-
gen. 
3. An welchen Orten im Bezirk Nippes ist die Verwaltung ohne Antrag tätig geworden, so wie 
beispielsweise an der Bergisch Gladbacher Str. in Mülheim geschehen? 
4. Wie können die Bürger Einsicht in die bestehenden Lärmgutachten erhalten? (Die online ver-
öffentlichten Lärmkarten verwenden ein anderes Berechnungsverfahren und sind somit kein 
Ersatz für eine Einsicht in die Lärmgutachten!) 
5. Für welche Orte vermutet die Verwaltung eine Überschreitung und wird diese durch ein Lärm-
gutachten überprüfen lassen? 
  
Freundliche Grüße

Beratungsverlauf (1)

01.12.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2871/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
30.08.2022
Erstellt
31.08.2022 12:10