2871/2022
Verkehrsbeschränkende Maßnahmen bzw. Lärmgutachten im Stadtbezirk Nippes
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Mitteilung BV
3459 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 2871/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Verkehrsbeschränkende Maßnahmen bzw. Lärmgutachten im Stadtbezirk Nippes - Einwohnerfrage zur Sitzung am 01.09.2022 - Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: Sehr geehrte Frau Dr. Siebert, bitte lassen Sie folgende Einwohnerfrage im Rahmen der nächsten Einwohnerfragestunde beantwor- ten. Wie aus der nun mutmaßlich wahrheitsgemäß beantworteten Einwohnerfrage „Umweltinformationen bzw. Straßenverkehrsimmissionen“ Frage: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=109107 Antwort: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=109109 hervorgeht, liegen der Verwaltung neun Lärmgutachten für den Bezirk Nippes vor. Das Lärmgutach- ten „Simonskaul“ weist eine sehr hohe Verkehrslärmbelastung für die Neusser Straße aus. 2 3 Die Lärmwerte überschreiten sowohl die Orientierungswerte aus der 16. BImSchV als auch der Lärm- schutz-Richtlinien-StV. Daher ist die Straßenverkehrsbehörde nach § 45 StVO angehalten die Bevöl- kerung vor Lärm zu schützen. Bei den vorhandenen Werten >70db (A) tags gehen Gerichte regelmä- ßig von einer Ermessenreduktion auf Null aus. Die Straßenverkehrsbehörde ist daher gezwungen verkehrsbeschränkende Maßnahmen zu ergreifen. Da die Verwaltung dieser Pflicht in der Vergan- genheit nicht nachgekommen ist, hat sie erst kürzlich mehrere Gerichtsverfahren verloren. Siehe fol- gende Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Köln https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/16_20052022/index.php Wie ebenfalls aus der genannten Antwort auf die Einwohnerfrage hervorgeht, liegen der Verwaltung sieben Anträge auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen wegen Lärms vor. Aus der Tatsache, dass noch keine Daten zur Erstellung bzw. Beauftragung der Lärmgutachten vorliegen, lässt sich schluss- folgern, dass die Straßenverkehrsbehörde noch nicht ernsthaft mit der Bearbeitung der Anträge be- gonnen hat. Der älteste Antrag liegt vier Jahre zurück. Da eine übliche Bearbeitungszeit bei drei bis sechs Monaten liegt, befindet sich mindestens ein Antrag bereits in der Untätigkeitsklage. Auch in der Vergangenheit sahen sich mehrfach Bürger dazu gezwungen die Verwaltung wegen Untätigkeit zu verklagen, um überhaupt einen Bescheid zu ihrem Antrag zu erhalten. Zu dem beschriebenen Sachverhalt stelle ich folgende Fragen: 1. Für welche Orte im Stadtbezirk Nippes liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, dass die Wer- te der 16. BImSchV oder der Lärmschutz-Richtlinien-StV überschritten sind. (Bitte die konkre- ten Werte nennen und nach Tag/Nacht aufschlüsseln) 2. Warum bearbeitet die Verwaltung (insbesondere die Straßenverkehrsbehörde) die Anträge nicht, sondern lässt sich regelmäßig per Untätigkeitsklage zur Bescheidung der Anträge zwin- gen. 3. An welchen Orten im Bezirk Nippes ist die Verwaltung ohne Antrag tätig geworden, so wie beispielsweise an der Bergisch Gladbacher Str. in Mülheim geschehen? 4. Wie können die Bürger Einsicht in die bestehenden Lärmgutachten erhalten? (Die online ver- öffentlichten Lärmkarten verwenden ein anderes Berechnungsverfahren und sind somit kein Ersatz für eine Einsicht in die Lärmgutachten!) 5. Für welche Orte vermutet die Verwaltung eine Überschreitung und wird diese durch ein Lärm- gutachten überprüfen lassen? Freundliche Grüße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2871/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 30.08.2022
- Erstellt
- 31.08.2022 12:10