0344/2020
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm im Stadtbezirk Nippes 2020 - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 0344/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm im Stadtbezirk Nippes 2020 - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, von den Stadtverschönerungsmitteln 2020 einen Betrag in Höhe von 5.089,99 EUR zur Instandsetzung aller Bänke am Niehler Damm zu verwenden. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.089,99 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat im Haushaltsplan 2020 für jeden Stadtbezirk 150.000 EUR für Maßnahmen für Stadtklima und Stadtverschönerung beschlossen. Die einzelnen Maßnahmen werden dem Ausschuss für Um- welt und Grün mitgeteilt. Die Mittelfreigabe und die anschließende Beschlussfassung für die Pro- gramme erfolgt durch den Finanzausschuss. Über die Verwendung der noch verbleibenden Mittel wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Anlagen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Niehler Damm
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Details
- Aktenzeichen
- 0344/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 30.01.2020
- Erstellt
- 29.01.2020 17:40