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Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm im Stadtbezirk Nippes 2020 - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0344/2020 vom 30.01.2020

Stand: Am 30.01.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 0344/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm im Stadtbezirk Nippes 2020 - Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, von den Stadtverschönerungsmitteln 2020 einen Betrag in Höhe von 5.089,99 EUR zur Instandsetzung aller Bänke am Niehler Damm zu verwenden. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.089,99 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat im Haushaltsplan 2020 für jeden Stadtbezirk 150.000 EUR für Maßnahmen für Stadtklima und Stadtverschönerung beschlossen. Die einzelnen Maßnahmen werden dem Ausschuss für Um- welt und Grün mitgeteilt. Die Mittelfreigabe und die anschließende Beschlussfassung für die Pro- gramme erfolgt durch den Finanzausschuss. Über die Verwendung der noch verbleibenden Mittel wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Anlagen
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

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    Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Beratungsverlauf

  1. 30.01.2020

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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