Mandari Insight

AN/1416/2019

Querung Sülzgürtel/Wichterichstraße in Köln-Sülz

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 21.10.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 04.11.2019, TOP 8.1.16

Antrag der SPD-Fraktion

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Antrag der SPD-Fraktion

1082 Zeichen

SPD Bezirksfraktion 3  Aachener Straße 220  50931 Köln 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Helga Blömer-Frerker 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
  
Aachener Straße 220  
50931 Köln 
Telefon 0221-22193305 
  
 Köln, den 20.10.2019  
 
 
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag der SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung 3 auf die 
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: 
 
 
 
Querung Sülzgürtel/Wichterichstr. Nr. 2 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, die bereits Ende 2016 beschlossene Verbesserung der 
Querungsmöglichkeit des Sülzgürtels Höhe Wichterichstr. Richtung Berrenratherstr. endlich 
umzusetzen. 
 
  
 
Begründung: 
 
Der in der Presse berichtete schwere Unfall Unfall einer 13Jährigen Radfahrerin bei der Querung 
des Sülzgürtels genau auf dieser Höhe ist - auch ohne Kenntnis der Unfalldetails - eine 
zusätzliche Mahnung, diese schon vor Jahren beschriebene Sicherheitslücke endlich zu 
schliessen. 
 
Friedhelm Hilgers 
Fraktionsvorsitzender

Sachstandsbericht BV

3164 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/642 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1416/2019
Stand: 01.08.2025 
Sachstandsbericht  
Querung Sülzgürtel/Wichterichstraße in Köln-Sülz (Antrag der SPD-Fraktion) 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird aufgefordert, die bereits Ende 2016 beschlossene Verbesserung der Que-
rungsmöglichkeit des Sülzgürtels Höhe Wichterichstr. Richtung Berrenrather Str. endlich um-
zusetzen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
In der Mitteilung 0865/2017 Querung Sülzgürtel/Wichterichstraße wurden die Gestaltungs-
möglichkeiten an dieser Stelle umfassend geprüft. Der damaligen Bewertung ist nichts hinzu-
zufügen. 
Die Mitteilung lautete wie folgt: 
Querung Sülzgürtel/Wichterichstraße 
hier: Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Lindenthal aus der Sitzung vom 
12.12.2016, TOP 8.1.2 
„Die Verwaltung wird beauftragt auf dem Sülzgürtel, Höhe Wichterich Straße Richtung Berren-
rather Straße als logische Ergänzung zu den ansonsten vorhandenen Sicherheiten einen Zeb-
rastreifen als Querungshilfe anzubringen.“ 
Mitteilung der Verwaltung: 
Bis 2005 war auf dem Gürtel in Höhe der Wichterich Straße wegen der Überbreite des Sülz-
gürtels ein zweispuriges Fahren der Kraftfahrzeuge möglich. Aus diesem Grund mussten die 
Fußgängerquerungen über den Gürtel signalisiert werden.  
Im Jahr 2005 erfolgte der Umbau des Knotens. Dabei wurden Aufstellbereiche für die Fußgän-
ger vergrößert und die nord-östliche Fahrspur des Gürtels auf eine Spur reduziert. Die Warte-
zeit für die Überquerung der 3,25 Meter breiten Fahrspur erschien einem Großteil der Fuß-
gänger zu lang. So wurde der Sülzgürtel an dieser Stelle oft bei ROT gequert. In einem einjäh-
rigen Versuch wurde die Signalisierung des nord-östlichen Teils abgedeckt. In dieser Zeit gab 
es keinerlei Unfälle mit Fußgängern oder Hinweise auf Gefährdungen. Aus diesem Grund

2 
 
wurde die Signalisierung am 15.11.2006 demontiert. 
Aufgrund des nun vorliegenden Beschlusses wurde die Polizei zum Unfallgeschehen befragt. 
Seitens der Polizei wird der Bereich als unauffällig bewertet; eine Signalisierung ist nicht erfor-
derlich. 
Außerdem wurde die Einrichtung eines Zebrastreifens durch die Verwaltung geprüft. Voraus-
setzung für eine solche Art der Querung ist -unter anderem- eine ausreichende Beleuchtung. 
Zitat Rheinenergie: „Der Beleuchtungsmast muss 6,5 m vor dem FGÜ errichtet werden und 
würde dann in der Straße stehen. Wie auf dem beiliegenden Plan ersichtlich, kreuzt sich hier 
eine 250er Wasserleitung sowie eine 300 er Gasleitung. Von beiden gehen die Leitungen 
dann die Wichterichstraße runter. Trassen vom Glasfasernetz, Feuerwehr, Unity-Media und 
Telekom sind auch reichlich vorhanden. Somit können wir hier auch nicht entsprechend das 
Fundament gründen.“ 
Den Überweg in Fahrtrichtung Norden zu verschieben würde bedeuten, dass der innere Be-
reich befestigt werden müsste. Weiterhin müssten die Bordsteine abgesenkt und vorhandene 
Geländer demontiert und neue installiert werden. Dass die Fußgänger diesen Umweg anneh-
men, ist sehr zweifelhaft. 
Aus den vorgenannten Gründen kann die Verwaltung den Beschluss nicht umsetzen.

Beratungsverlauf (1)

04.11.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Aachener Straße 220
  • Wichterichstraße
  • Berrenrather Straße
  • Rather Straße
  • Sülzgürtel
  • Straße 22

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1416/2019
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
21.10.2019
Erstellt
21.10.2019 15:39