Querung Sülzgürtel/Wichterichstraße in Köln-Sülz
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1416/2019 vom 21.10.2019
Stand: Am 04.11.2019 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Antrag der SPD-Fraktion
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
SPD Bezirksfraktion 3 Aachener Straße 220 50931 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Aachener Straße 220 50931 Köln Telefon 0221-22193305 Köln, den 20.10.2019 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag der SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung 3 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Querung Sülzgürtel/Wichterichstr. Nr. 2 Die Verwaltung wird aufgefordert, die bereits Ende 2016 beschlossene Verbesserung der Querungsmöglichkeit des Sülzgürtels Höhe Wichterichstr. Richtung Berrenratherstr. endlich umzusetzen. Begründung: Der in der Presse berichtete schwere Unfall Unfall einer 13Jährigen Radfahrerin bei der Querung des Sülzgürtels genau auf dieser Höhe ist - auch ohne Kenntnis der Unfalldetails - eine zusätzliche Mahnung, diese schon vor Jahren beschriebene Sicherheitslücke endlich zu schliessen. Friedhelm Hilgers Fraktionsvorsitzender -
Sachstandsbericht BV
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle III/64/642 Vorlagen-Nummer AN/1416/2019 Stand: 01.08.2025 Sachstandsbericht Querung Sülzgürtel/Wichterichstraße in Köln-Sülz (Antrag der SPD-Fraktion) Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, die bereits Ende 2016 beschlossene Verbesserung der Que- rungsmöglichkeit des Sülzgürtels Höhe Wichterichstr. Richtung Berrenrather Str. endlich um- zusetzen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: In der Mitteilung 0865/2017 Querung Sülzgürtel/Wichterichstraße wurden die Gestaltungs- möglichkeiten an dieser Stelle umfassend geprüft. Der damaligen Bewertung ist nichts hinzu- zufügen. Die Mitteilung lautete wie folgt: Querung Sülzgürtel/Wichterichstraße hier: Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Lindenthal aus der Sitzung vom 12.12.2016, TOP 8.1.2 „Die Verwaltung wird beauftragt auf dem Sülzgürtel, Höhe Wichterich Straße Richtung Berren- rather Straße als logische Ergänzung zu den ansonsten vorhandenen Sicherheiten einen Zeb- rastreifen als Querungshilfe anzubringen.“ Mitteilung der Verwaltung: Bis 2005 war auf dem Gürtel in Höhe der Wichterich Straße wegen der Überbreite des Sülz- gürtels ein zweispuriges Fahren der Kraftfahrzeuge möglich. Aus diesem Grund mussten die Fußgängerquerungen über den Gürtel signalisiert werden. Im Jahr 2005 erfolgte der Umbau des Knotens. Dabei wurden Aufstellbereiche für die Fußgän- ger vergrößert und die nord-östliche Fahrspur des Gürtels auf eine Spur reduziert. Die Warte- zeit für die Überquerung der 3,25 Meter breiten Fahrspur erschien einem Großteil der Fuß- gänger zu lang. So wurde der Sülzgürtel an dieser Stelle oft bei ROT gequert. In einem einjäh- rigen Versuch wurde die Signalisierung des nord-östlichen Teils abgedeckt. In dieser Zeit gab es keinerlei Unfälle mit Fußgängern oder Hinweise auf Gefährdungen. Aus diesem Grund 2 wurde die Signalisierung am 15.11.2006 demontiert. Aufgrund des nun vorliegenden Beschlusses wurde die Polizei zum Unfallgeschehen befragt. Seitens der Polizei wird der Bereich als unauffällig bewertet; eine Signalisierung ist nicht erfor- derlich. Außerdem wurde die Einrichtung eines Zebrastreifens durch die Verwaltung geprüft. Voraus- setzung für eine solche Art der Querung ist -unter anderem- eine ausreichende Beleuchtung. Zitat Rheinenergie: „Der Beleuchtungsmast muss 6,5 m vor dem FGÜ errichtet werden und würde dann in der Straße stehen. Wie auf dem beiliegenden Plan ersichtlich, kreuzt sich hier eine 250er Wasserleitung sowie eine 300 er Gasleitung. Von beiden gehen die Leitungen dann die Wichterichstraße runter. Trassen vom Glasfasernetz, Feuerwehr, Unity-Media und Telekom sind auch reichlich vorhanden. Somit können wir hier auch nicht entsprechend das Fundament gründen.“ Den Überweg in Fahrtrichtung Norden zu verschieben würde bedeuten, dass der innere Be- reich befestigt werden müsste. Weiterhin müssten die Bordsteine abgesenkt und vorhandene Geländer demontiert und neue installiert werden. Dass die Fußgänger diesen Umweg anneh- men, ist sehr zweifelhaft. Aus den vorgenannten Gründen kann die Verwaltung den Beschluss nicht umsetzen.
Beratungsverlauf
-
04.11.2019
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.16, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz