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3228/2024

Bürgereingabe nach § 24 GO – "Gehwegparken Zülpicher Str. 79-85" Az.: 113/24 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 03.02.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 24.03.2025, TOP 5.1.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 - Eingabe 113-24

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1217 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bei der Konzeption des Fahrradstraßennetzes Lindenthal 
stattgefunden. Ziel der Maßnahme ist hauptsächlich die Wiederherstellung einer ordnungsgemäßen 
Parksituation. Die Planung dafür ist schon in einem fortgeschrittenen Zustand. Eine freiwillige 
Öffentlichkeitsbeteiligung wäre also durch den geringen Gestaltungsspielraum nicht gerechtfertigt. 
 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1297 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3228/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO – "Gehwegparken Zülpicher Str. 79-85" Az.: 113/24 B
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
  
Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, den 
vorhandenen Radweg zurückzubauen und das Parken durch Kfz mit Fahrradabstellanlagen 
zu verhindern.  
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Derzeit wird die Planung von Radabstellanlagen in dem Bereich erstellt und abgestimmt. Der 
Radweg soll zurückgebaut werden, 33 Abstellanlagen sollen geschaffen werden. Es ist vorge-
sehen, diese Maßnahme im Frühjahr 2025 umzusetzen. 
 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den sogenannten Umweltverbund und trägt zu einer 
Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Damit leistet die Maßnahme einen positiven Bei-
trag auf dem Weg zur Klimaneutralität der Stadt Köln. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Eingabe

Anlage 2 - Eingabe 113-24

1536 Zeichen

Köln, 08.09.2024
Bezirksbürgermeisterin 
per E-Mail: 
Bürgeranregung nach §24 Gemeindeordnung 
Gehwegparken Zülpicher Str. 79-85 
Sehr geehrte Frau       ,
sehr geehrte Mitglieder*innen der Bezirksvertretung Lindenthal,
auf dem ehemaligen Radweg Zülpicher Str. in Höhe der Hausnummern 79-85 wird seit längerer 
Zeit das Parken von Kfz auf dem Gehweg geduldet.
Mitten in der Innenstadt wird kostenfrei geparkt.
Ich rege an, dass der Umgang mit dem ehemaligen Radweg geklärt wird.
Aus meiner Sicht ergeben sich drei Möglichkeiten:
1. Möglichkeit: Parken mit Parkschein/Bewohnerparkausweis
Unter der Maßgabe, dass die Breite des Gehweges das Parken für Kfz ermöglicht, sollte das
Parken entsprechend der sonst auch üblichen Regelungen kostenpflichtig werden. Das Aufstellen
eines Parkscheinautomats wäre notwendig. Ob dieses in einem guten wirtschaftlichen Verhältnis
steht sollte vorab geprüft werden.
2. Möglichkeit: Parken nur für Bewohnerinnen und Bewohner
Siehe 1. Möglichkeit, jedoch mit der Maßgabe, dass das Parken nur für Bewohnerinnen und
Bewohner erlaubt wird. Das Aufstellen eines Parkscheinautomats entfällt.
3. Möglichkeit: Unterbinden des Gehwegparkens
Das Parken auf dem Gehweg sollte unterbunden werden, wenn die Breite des verbleibenden
Gehwegs für zu Fuß gehende nicht ausreichend ist. Das Unterbinden sollte durch Poller oder
Fahrradbügel sichergestellt werden.
Mit einem Foto möchte ich die Situation verdeutlichen:
Seite  von 1 2

Ich freue mich auf Ihre Zustimmung zu meiner Anregung.
Freundliche Grüße
Seite  von 2 2

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3228/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
03.02.2025
Erstellt
18.10.2024 06:36