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3225/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des Verkehrsausschuss vom 22.08.2023 (1466/2023) betreffend "Nachfrage zur Antwort 1520/2023 zur Anfrage AN/0658/2023"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.11.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 21.11.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7234 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer      15.11.2023 
 3225/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 21.11.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des 
Verkehrsausschuss vom 22.08.2023 (1466/2023) betreffend "Nachfrage zur Antwort 
1520/2023 zur Anfrage AN/0658/2023" 
Die Volt-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
„Zu 1.: Der Auftrag des Antrags ist sehr eindeutig: “Im innerstädtischen Bereich sind an mög-
lichst allen Kreuzungen Parkplätze in Abstellmöglichkeiten für Mikromobilität mit eindeutiger 
Kennzeichnung und entsprechender Markierung umzuwandeln”. Aus unseren Analysen mit 
OpenStreetMaps kommen wir alleine im Innenstadtbereich auf ca. 1.600 Abstellflächen, die 
umgewandelt werden sollen. Der Antrag wurde am 19.07.2021 eingestellt. Mit der aktuellen 
Geschwindigkeit ist der Antrag in ca. 74 Jahren umgesetzt. Die Außenbezirke sind hier noch 
nicht mitgerechnet und ein halbes Jahr bis Umsetzungsstart abgezogen. Was plant die Ver-
waltung zur Beschleunigung der Umsetzung? Da diese Konkrete Maßnahme keiner Planung, 
sondern nur einer Umsetzung erfordert, könnte sie vor die “aktuellen Straßenplanungen” ge-
zogen werden.“ 
 
„Zu 2.: Wir würden uns über eine Infoveranstaltung zu den aktuellen Planungen sehr freuen. 
Sehen Sie dazu die Möglichkeit?“ 
 
„Zu 4. Im Masterplan Parken geht es um mehr als die beschriebenen Personengruppen. Wört-
lich heißt es: “10% aller Stellflächen sind ausschließlich für Autos mit alternativen Antrieben 
oder mit Sondergenehmigung freizugeben. Bei punktueller hoher Auslastung soll der Anteil im 
entsprechenden Gebiet höher ausfallen. Sondergenehmigungen sollen sowohl für stationsba-
sierte Car Sharing-Autos als auch für die zuvor genannten Personengruppen ausgestellt wer-
den.” Über Car Sharing und E-Autos schreiben Sie nichts in Ihrer Antwort. Wann erwarten Sie, 
dass die 10% erreicht werden?“ 
 
„Zu 5.: Können Sie uns die “Umfangreichen Planungen”, die z.B. für die Zülpicher Straße ge-
macht werden müssen, näher erläutern? Es geht in dem Antrag schließlich nicht um die Neu-
planung der Straße z.B. als Fußgängerzone, sondern ausschließlich um den sofortigen Wegfall 
der Parkplätze. Wann rechnen Sie mit einer Umsetzung? Zur Maastrichter Straße: Der Master-
plan Parken ist ein Folgeantrag und fordert, dass alle Parkplätze entfallen. Sollte somit 
nicht  trotz des vorangegangenen Umbaus eine Neuplanung beginnen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung. 
 
Zu 1:

2 
 
Die Stadt Köln errichtet stadtweit ca. 2.000 Fahrradabstellplätze jährlich. Aufgrund der Viel-
zahl an Anträgen von Bürgerinnen und Bürgern sowie politischer Beschlüsse kommt es hier 
zu längeren Bearbeitungszeiten. Jede einzelne Aufstellung erfordert eine Grundlagenermitt-
lung, sodass bedarfsgerecht und zukunftsorientiert Abstellplätze geschaffen werden können. 
Des Weiteren muss zu jeder Maßnahme eine Planung erstellt werden, um eine korrekte Um-
setzung (Abstellanlagen + Markierung und Beschilderung) sicher zu stellen. 
 
Die Verwaltung erstellt aktuell ein Konzept zur Freihaltung von Eckbereichen zur Förderung 
der Nahmobilität. Konkret sollen Eckbereiche an Einmündungen und Kreuzungen für zu Fuß 
Gehende freigehalten und einheitlich umgesetzt werden. Diese Standards werden aktuell er-
stellt, in deren Rahmen auch die Einrichtung von Abstellflächen für die Nahmobilität einge-
plant werden. Für eine deutliche Beschleunigung in der Umsetzung sind jedoch zusätzliche 
Personalressourcen insbesondere in der Bauleitung erforderlich.  
 
Zu 2: 
Der Rat der Stadt Köln hat am 14.12.2021 die Verwaltung mit der Erstellung eines Master-
plans Parken beauftragt. Der Masterplan Parken ist ein sehr umfangreicher Beschluss, der zu-
sätzliche Aufgaben beinhaltet, deren Bearbeitung bisher von der Stadtverwaltung in diesem 
Umfang nicht vorgesehen war. Der Ratsbeschluss wurde gefasst, ohne die mit den zusätzli-
chen Aufgaben erforderliche Personalzusetzung mitbeschlossen zu haben.  Bisher konnten im 
Rahmen anstehender Planungen lediglich einzelne Punkte des Masterplan Parken umgesetzt 
werden bzw. werden alsbald umgesetzt.  
 
Die Verwaltung wird die Politik im 1. Quartal 2024 zu einem Informationstermin einladen. 
 
Zu 4:  
Die Verwaltung erarbeitet gerade zusammen mit einem externen Büro ein Konzept zur 
Vergabe von weiteren Standorten für das stationsbasierte Carsharing im öffentlichen Straßen-
land. Das Ziel ist es, die Zahl der Carsharing-Stationen auch in den Wohnquartieren zu etab-
lieren und stark auszuweiten. Im ersten Aufschlag sollen ca. 70 weitere Standorte öffentlich 
ausgeschrieben werden. Das entwickelte Verfahren wird dann fortlaufend weiterentwickelt und 
kontinuierlich neue Carsharing-Standorte im öffentlichen Straßenland ausgeschrieben. 
 
Handwerksbetriebe und ambulante Pflegedienste können bereits jetzt eine Ausnahmegeneh-
migung zum Parken im Kölner Stadtgebiet erhalten. Die Ausnahmegenehmigung erlaubt an 
allen Parkplätzen sowie auch in den Bereichen des eingeschränkten Haltverbots zu parken. 
Alleine in den Bewohnerparkgebieten stehen ca. 2.300 Stellplätze im eingeschränkten Halt-
verbot zur Verfügung. Das entspricht ca. 4,6% der Stellplätze in den Bewohnerparkgebieten.  
 
Um Kölnerinnen und Kölnern, die über keine eigene Lademöglichkeit verfügen, und den Besu-
cher*innen Kölns die Gelegenheit zu geben, ihr Elektrofahrzeug zu laden, haben die Stadt-
werke Köln GmbH im Auftrag der Stadt Köln knapp 200 Ladestationen mit 400 Ladepunkten 
im öffentlichen Straßenraum aufgestellt. Auf diesen Parkplätzen dürfen nur E-Pkw zum Aufla-
den geparkt werden. Dementsprechend stehen aktuell rund 400 Stellplätze im öffentlichen 
Straßenland exklusiv nur für E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs zur Verfügung. Die An-
zahl der Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum wird in den kommenden Jahren weiter 
wachsen, denn die 2. Ausbaustufe mit weiteren 500 Ladesäulen (1.000 Ladepunkten) wurde 
gestartet. 
Eine Übersicht über alle in Betrieb und in Umsetzung befindlichen Ladestationen ist unter 
https://www.ladestationen.koeln zu finden. 
 
Derzeit ist nicht geplant, außerhalb der Standorte mit Lademöglichkeit, Parkflächen im öffentli-
chen Straßenland für E-Fahrzeuge zu reservieren und dieser exklusiven Fahrzeuggruppe zur 
Verfügung zu stellen. Eine weitergehende Planung obliegt einer genauen Analyse, die aus 
den in Antwort 2 genannten Gründen noch nicht erstellt werden konnte. 
 
Zu 5: 
Bei der Einrichtung von absoluten Haltverboten gilt der Maßstab des § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO. 
Demnach kann die Verwaltung ohne Feststellung einer Gefahr für die Sicherheit oder Leichtig-
keit des Verkehrs keine Park- und Haltverbote anordnen. Ohne die Bereiche neu zu planen

3 
 
oder den Bereichen eine neue Nutzung zuzuführen, sieht die Verwaltung aktuell keine rechts-
sichere Möglichkeit, die Parkplätze ersatzlos zu entfernen. Im Bereich der Apostelnstraße 
würde sich durch das Entfernen der Parkplätze lediglich die Fahrbahn verbreitern.  
 
Eine Neu- bzw. Umplanung für die bereits umgestaltete Maastrichter Straße ist aktuell mit den 
bestehenden Ressourcen nicht möglich. 
 
 
gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

21.11.2023 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3225/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.11.2023
Erstellt
10.10.2023 10:26