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Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2020 im Stadtbezirk Rodenkirchen

Mitteilung BV 1830/2021 vom 25.05.2021

Stand: Am 14.06.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 1 - Unfallhäufungen 2020

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    Unfallhäufungsstellen 2020 im Bezirk Rodenkirchen Anlage 1 Standort Stadtteil Verkehrs- unfälle der Kategorie 1 - 4* davon Verkehrs- unfälle mit zu Fuß Gehenden davon Verkehrs- unfälle mit Rad- fahrenden Unfallfolgen (T - Getötet / SV - Schwer- verletzt / LV - Leicht- verletzt Maßnahmen sind erfolgt Maßnahmen in Vor- bereitung / werden geprüft Kreuzung wurde überprüft - keine geeigneten Maßnahmen ersichtlich Militärringstraße/Am Eifeltor/Oberer Komarweg Zollst ock 6 0 1 6 LV X Ringstraße/Schillingsrotter Straße Rodenkirchen 4 0 2 4 LV X * Unfallkategorien 1 - Unfall mit einer getöteten Person 2 - Unfall mit einer schwer verletzten Person 3 - Unfall mit einer leicht verletzten Person 4 - Unfall mit erheblichem Sachschaden
  • Anlage 2 - Tödliche VU 2020

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    Anlage 2 Datum Uhrzeit Bezirk Straße Beteiligung (Alter) Folgen Ursache 09.04.2020 15:55 Zollstock Höninger Weg 133 Lkw (36) - F (4) 1 T (4) Rechtsabbiegender Lkw überrollt vierjährigen F, der rund 30 m vor seinem Vater herlief 17.10.2020 09:48 Zollstock Vorgebirgstraße/Bischofs- weg R (81) 1 T (81) Alleinunfall, R verliert Kontrolle über das Rad, stürzt und erleidet schwere Kopfverletzungen F - Fußgänger*in T - Getöte/r R - Radfahrer*in Tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2020 im Stadtbezirk Rodenkirchen
  • Mitteilung BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/1 660/12 Vorlagen-Nummer 1830/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.06.2021 Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2020 im Stadtbezirk Rodenkirchen Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Un- fallhäufungsstelle innerhalb der Einjahresbetrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der Kategorie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle ge- meldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung eines Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, erhöhen. Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadenunfälle Neben diesen Einjahresbetrachtungen meldet die Polizei zusätzlich seit dem 01.01.2018 Unfälle nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Unfall- häufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise in einem Knoten innerhalb von drei Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt diese Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Eine Meldung inner- halb der Dreijahresbetrachtung erfolgt ebenfalls, wenn in einem Knoten oder einer Strecke innerhalb dieses Zeitraums drei Verkehrsteilnehmer*innen schwer verletzt oder getötet wurden. Die Unfallkommission untersucht und bespricht ebenfalls die tödlichen Verkehrsunfälle, die sich auf dem Kölner Stadtgebiet – mit Ausnahme der Unfälle auf den Autobahnen – ereigneten. Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreter*innen der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – meistens unter direkter Be- teiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzierung des Unfallaufkommens ge- eignet sind. Im Jahr 2020 wurden für den Stadtbezirk Rodenkirchen im Zuge der Einjahresbetrachtung lediglich zwei Unfallhäufungsstellen gemeldet: Das Unfallgeschehen im Bereich der Ringstraße/Schillingsrotter Straße beruhte mehrheitlich auf Konflikten beim Abbiegen, ereignete sich aber in unterschiedlichen Bereichen der Kreuzung. Die Kreuzung wurde durch Vertreter*innen der Unfallkommission überprüft. 2 Sie stellten fest, dass die Beschilderung, Markierung und Signalisierung eindeutig und ausreichend ist. Angemessene Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit waren daher nicht er- sichtlich. Gemeldet wurde ebenfalls die Kreuzung Militärringstraße/Am Eifeltor/Oberer Komarweg. Hier ereig- neten sich verschiedene Konflikte, bei denen Linksabbiegende aus der Straße Am Eifeltor mit dem Geradeausverkehr aus dem Oberen Komarweg kollidierten. Möglicherweise stand dieses Unfallge- schehen mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen des Oberen Komarweges wegen der Umleitung des Neuen Weyerstraßerweges in Zusammenhang. Sichtbehinderungen waren hier nicht ersichtlich. Die Markierungen des Knoten wurden im letzten Jahr bereits aufgefrischt. Die Beschilderung und Signali- sierung war eindeutig und ausreichend. Zusätzliche Maßnahmen waren nicht ersichtlich. Für die Dreijahresbetrachtung lag keine Meldung vor. Im Bezirk Rodenkirchen ereigneten sich in 2020 zwei tödliche Verkehrsunfälle. Am 09.04.2020 wurde ein vierjähriges Kind, das seinem Vater auf dem Höninger Weg vorauslief von einem Lkw-Fahrer er- fasst, der auf den Parkplatz eines Discounters abbiegen wollte. Die Unfallstelle wurde durch Vertre- ter*innen der Unfallkommission geprüft. Angemessene verkehrstechnische Maßnahmen die den tra- gischen Tod des Kindes hätten verhindern können, waren hier nicht zu erkennen. Bei einem weiteren tödlichen Verkehrsunfall verunglückte am 17.10.2020 eine 71jährige Radfahrerin tödlich. Sie war oh- ne erkennbaren Grund gestürzt und zog sich schwere Kopfverletzungen zu. Auch dieser Unfall wäre mit angemessenen verkehrstechnischen Maßnahmen nicht zu verhindern gewesen. Anlagen 1. Unfallhäufungsstellen 2. Tödliche Unfälle VU

Beratungsverlauf

  1. 14.06.2021

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 10.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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