AN/2345/2021
Aufwertung der Busstationen der Linie 130 / Ersetzungsantrag
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Änderungsantrag (CDU BV2)
3462 Zeichen
CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2345/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 Aufwertung der Busstationen der Linie 130 / Ersetzungsantrag Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion bittet den folgenden Ersetzungssantrag zum Antrag AN/2204/2021 auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 08.11.2021 zu setzen. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung der Stadt Köln - in Zusammenarbeit mit der KVB AG - zu prüfen, ob im Rahmen der im Werbenutzungsvertrag (1556/2013) festge- legten Anzahl an Fahrgastunterständen (FGU) noch Reserven vorhanden sind und im Stadtbezirk Rodenkirchen aufgestellt werden können. Sollte das der Fall sein, bittet die Bezirksvertretung Rodenkirchen die Verwaltung, ge- meinsam mit KVB und Bezirksvertretung die Standorte zu bestimmen, an denen die zur Verfügung stehenden FGU den größten Nutzen bringen. Mit der Fa. Wall GmbH sollte abgestimmt werden, ob die FGU mit Photovoltaik-Anlagen ausgerüstet werden können. Begründung: CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen Es gibt einen gültigen Werbenutzungsvertrag, der mit der Fa. Wall GmbH abgeschlos- sen wurde und noch bis 2028 Gültigkeit hat. In diesem ist die Zahl und die Spezifikation der errichtenden Fahrgastunterstände geregelt. Eine Begrünung dieser Fahrgastunter- stände kann nach Auskunft der Fa. Wall GmbH aus statischen Gründen nicht erfolgen. Natürlich ist es wünschenswert, auch an der Linie 130 Fahrgastunterstände einzurich- ten. Daher ist zu prüfen, ob dies im Rahmen eventueller Restkapazitäten möglich ist. Da der Werbenutzungsvertrag für das gesamte Stadtgebiet von Köln gilt und somit das ge- samte Liniennetz der KVB mit Fahrgastunterständen auszurüsten ist, ist es völlig unrea- listisch, mögliche Restkapazitäten ausschließlich an allen Haltestellen einer Linie in einem einzigen Stadtbezirk zu verbauen, zumal die Errichtung der Fahrgastunterstände von den Einstiegszahlen der jeweiligen Stationen abhängt. Mögliche Standorte sollten dann mit der Bezirksvertretung Rodenkirchen einvern ehmlich abgestimmt werden. Die Installation von Photovoltaik ist – sofern mit vertretbarem Auf- wand möglich – aus umweltpolitischen Gründen unbedingt zu begrüßen. Ein „Pilot - oder Modellprojekt“ mit einem direkten Konkurrenten würde eklatant gegen den Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben verstoßen und ist daher mit Rücksicht auf die Seriosität der Stadt Köln als Vertragspartner strikt abzulehnen. ... Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Heinzlmeier
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungOrte (1)
- Industriestraße 161
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Details
- Aktenzeichen
- AN/2345/2021
- Typ
- Änderungsantrag BV2 (CDU)
- Datum
- 05.11.2021
- Erstellt
- 05.11.2021 09:11