1143/2020
Beantwortung der Anfrage AN/0366/2020 der CDU-Fraktion/Fraktion Bündnis/Die Grünen im Kulturausschuss der Stadt Köln vom 10.3.2020: Sachstand Simultanhalle
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3546 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 23.04.2020 1143/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 28.04.2020 Beantwortung der Anfrage AN/0366/2020 der CDU-Fraktion/Fraktion Bündnis/Die Grünen im Kulturausschuss der Stadt Köln vom 10.3.2020: Sachstand Simultanhalle Frage 1 Ist eine Sanierung der Simultanhalle seitens der Verwaltung vorgesehen? Antwort der Verwaltung Nach einer intensiveren Prüfung durch einen Architekten, der die Simultanhalle mit einem Fachbe- trieb begutachtet hat, musste Ende 2017 die Nutzung der Simultanhalle aus Sicherheitsgründen un- tersagt werden, da die Standsicherheit gefährdet ist. Eine Instandsetzung der Simultanhalle ist als nicht wirtschaftlich zu bewerten, da dafür bereits zu einem früheren Zeitpunkt Kosten in Höhe von ca. 160.000 Euro veranschlagt wurden (vgl. Vorlagen Nr. 0023/2018). Im Zusammenhang mit der Umge- staltung des gesamten Geländes durch geplante Atelierneubauten (vgl. Vorlagen-Nr. 4387/2019) ist daher keine Sanierung des aktuellen Gebäudes der Simultanhalle geplant. Frage 2 Sofern keine Sanierung vorgesehen ist, wie sehen die alternativen Planungen aus? Antwort der Verwaltung Die konzeptionellen Überlegungen der Kulturverwaltung sehen die Errichtung einer temporären Halle als Teil der Grundstücksentwicklung und Geländebebauung vor. Das heißt, im Falle einer Konzept- vergabe für die Grundstücksentwicklung (vgl. Vorlagen-Nr. 4387/2019), wäre der Bau einer temporä- ren Halle zur Präsentation von Ausstellungen und Kulturprogrammen verschiedener Sparten eine Anforderung in der Konzeptausschreibung. Die Errichtung einer langfristig und ganzjährig nutzbaren Halle, die den energieeffizienten und inhalt- lich-logistischen Anforderungen an Gebäude dieser Art entsprechen muss, kann mit der im Haus- haltsjahr 2019 vom Rat der Stadt Köln eingestellten eine Million Euro nicht erfüllt werden. Zudem ist auf Basis des aktuell für das Gelände geltenden Bebauungsplanes zurzeit kein Baufeld für einen wei- teren Neubau vorhanden und somit auch kein Neubau genehmigungsfähig. Dem bisherigen Kennt- nisstand nach kann eine Baugenehmigung dort nur erteilt werden, sofern entweder eine Befreiung von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes in Aussicht gestellt oder der Bebauungsplan geändert wird. Der „Bau“ einer temporären Halle hat wiederum den Vorteil, dass die vom Förderverein Simultanhalle Köln-Volkhoven e.V. vorgeschlagene Nutzung nicht nur für Bildende Kunst, sondern auch für Musik, Theater und Film getestet werden könnte, sowohl im Hinblick auf die dafür einzubeziehenden Kultur- akteure, als auch die damit adressierten Anwohner des Stadtteils Volkhoven/Weiler und Stadtbezir- kes Chorweiler. Die Kulturverwaltung sieht nicht nur in Bezug auf die lange Ausstellungstätigkeit in der Simultanhalle, sondern auch im Vergleich mit anderen Atelierhausstandorten einen eindeutigen Mehrwert darin, an einem künstlerischen Produktionsstandort einen zeitgemäßen Ort der Präsentation, des Austausches und Begegnung zu implementieren. Gerade mit temporären Architekturen werden hier vielerorts inno- vative Lösungen erprobt, was ganz im Sinne des Geländes mit seiner Simultanhalle als Testbau für 2 das Museum Ludwig wäre. Nicht ausgeschlossen ist auch die Idee, Teile der Simultanhalle oder formale Rückgriffe auf seine Architektur in die temporäre Hallenarchitektur einfließen zu lassen. Gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1143/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.04.2020
- Erstellt
- 16.04.2020 09:49