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0791/2023/1

Sachstand zur Baumaßnahme an der KiTa Berrischstraße 132-136 in Köln-Roggendorf/Thenhoven, Stand November 2023

Mitteilung Ausschuss 13.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.06.2024, TOP 10.2.3

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Niederschrift Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft am 29.04.2024

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Mitteilung Ausschuss

1937 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 27.03.2024 
 0791/2023/1 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.04.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.05.2024 
Jugendhilfeausschuss 18.06.2024 
 
Sachstand zur Baumaßnahme an der KiTa Berrischstraße 132-136 in Köln-
Roggendorf/Thenhoven, Stand November 2023 
Der Rat der Stadt Köln hat am 9. Februar 2023 einen Teilabriss und Teilneubau der KiTa Ber-
rischstraße 132-136 in Köln-Roggendorf/Thenhoven (Vorlagen-Nummer 0563/2022) beschlos-
sen. 
Die Entwicklungen und die schwierigen Umstände beim Thema Schulbau haben aufgezeigt, 
dass die Stadt Köln kurzfristig nicht genügend Schulplätze bereitstellt.  
Daher wurde innerstädtisch die Task Force „Schulplätze“ gebildet, die sehr kurzfristig die er-
forderlichen Entscheidungen in Bezug auf die Schaffung von zusätzlichen Schulplätzen treffen 
und umsetzen kann. 
 
Wegen der großen Bedeutung einer bedarfsgerechten Schulplatzversorgung wird diese Auf-
gabe mit höchster Priorität bearbeitet. Aufgrund der Priorisierungen mussten die erforderli-
chen Personalkapazitäten der Gebäudewirtschaft durch Anhalten von Projekten generiert wer-
den. Die Maßnahme Teilabriss und Teilneubau Kita Berrischstraße ist eines dieser Projekte. 
Das weitere Vorgehen kann erst nach Wiederpersonalisierung der Maßnahme festgelegt wer-
den. 
Insofern sind derzeit keine Zeitangaben zu Teilabriss und Teilneubau möglich.  
 
Ergänzend weist die Verwaltung auf das Ergebnis der Ämterbesprechung von September 
2023 zur Erweiterung der Kita um bis zu 2 Gruppen hin: 
„Das Vorhaben muss sich nach § 34 Baugesetzbuch einfügen; die bauliche Nutzung wird in 
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. 
Die Kindertagesstätte erzeugt mit 7 Gruppen weitere Verkehre und ist nicht mehr nur gebiets-
versorgend. Daher wird ein 7-gruppige Kita als planungsrechtlich unzulässig eingeschätzt.“ 
 
 
gez. Greitemann

Anlage 1 - Niederschrift Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft am 29.04.2024

2024 Zeichen

Geschäftsführung  
Betriebsausschuss 
Gebäudewirtschaft 
Frau Huppertz 
Telefon:  (0221) 221 22443 
Fax:   (0221) 221 22344 
E-Mail:  DezVI-Dezernatskoordination-
Session@stadt-koeln.de 
Datum: 12.06.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft  vom 29.04.2024  
öffentlich 
8.2 Sachstand zur Baumaßnahme an der KiTa Berrischstraße 132-136 in 
Köln-Roggendorf/Thenhoven, Stand November 2023 
0791/2023/1 
SE Goedecke reicht schriftlich folgende Fragen ein: 
 
Laut Mitteilung hat die Taskforce Schulplätze entschieden den Teilabriss und Teilneu-
bau auf unbestimmte Zeit zu verschieben, da erst eine Wiederpersonalisierung der 
Maßnahme festgelegt werden muss. 
In der Mitteilung wird auf die Vorlage 0563/2022 verwiesen. Dort steht in der Anlage 2 
in der Gegenüberstellung der zwei Alternativen unter dem Punkt Dauer der Umset-
zung nach Entscheidung der Politik in der Spalte Alternative, dass es laut Laborunter-
suchungen ab 2018 ca. 10 Jahre dauern würde, bis die Schadstoffe unter den Grenz-
wert sinken würden. Im weiteren Verlauf heißt es, dass seit 2019 Maßnahmen zur 
Senkung der Schadstoffbelastung durchgeführt werden und dies zu einer Beschleuni-
gung des Abbauprozesses im Vergleich zu den Laboruntersuchungen führen wird. 
Wurde aufgrund der Verschiebung der Baumaßnahme zwischenzeitlich noch mal eine 
Messung veranlasst oder ist eine Messung geplant um den aktuellen Stand und einen 
Trend bezüglich der Schadstoffbelastung zu erhalten? 
Wird es vor einem geplanten Baubeginn bzw. Beginn der Planungen eine Schadstoff-
messung geben, um Herauszufinden ob die Schadstoffwerte zu diesem Zeitpunkt 
eventuell unter den Grenzwerten liegen und somit ein Teilabriss und Teilneubau nicht 
mehr notwendig sind, was zu erheblichen Kosteneinsparung für die Stadt führen 
würde. 
 
RM Kockerbeck bittet darum, dass die Mitteilung in den Jugendhilfeausschuss gege-
ben werde. 
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (3)

29.04.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0791/2023/1
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.06.2024
Erstellt
23.11.2023 13:37