V/0517/2013
Peter-Rosegger-Weg, Heinrich-Lersch-Weg, Brentanoweg, Ludwig-Anzengruber-Weg und Franz-Grillparzer-Weg, Baubeschluss Straßenbau
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Anlage3_1-97_2000
15229 Zeichen
Anlage 3.1 Anregung 97/2000 Die unterzeichneten Nachbarn des Baugebiets westlich der Mondstraße/ nördlich der Wolbecker Straße (Peter Rosegger-Weg/ Heinrich-Lersch-Weg /F: ranz-Grillparzer-Weg/ Ludwig-Anzengruber-Weg/ Brentanoweg) Ansprechpartner der Straßenvertretungen: Ludwig-Anzengruber-Weg, 48155 Münster nl Peter Rosegger-Weg, 48155 Münster Franz-Grillparzer-Weg, 48155 Münster I U | Brentanoweg, 48155 Münster Heinrich-Lersch-Weg, 48155 Münster Oberbürgermeister der Stadt Münster Bezirksvertretung Münster Ost oe re op 48127 Münster “ . ’ Ä x rn Unser „Einwohnerantrag gem. $ 25 Gemeindeordnung NRW“ vom 28.07.2000. Änderung. Telefongespräche mit Herrn Lembke vom 10. u. 11.08.2000 Sehr geehrte Damen und Herren, Y ma JA wir ziehen unseren o.g. Einwohnerantrag hiermit zurück und ändern ihn ab in eine gemeinschaftliche u Anregung gem. $ 24 Gemeindeordnung NRW. Die Ihnen vorliegenden Anlagen, nämlich „Ergebnisprotokoll des Ortstermins der Nachbarschaftsversammlung vom 03.07.2000“ und die Listen der Unterzeichner sind Anlagen der gemeinschaftlichen Anregungen. Wollen Sie also bitte den 0.8. Einwohnerantrag durch beiliegende gemeinschaftlichen Anregungen ersetzen. Mit freundlichen Grüßen namens der unterzeichneten Nachbarn Anlage Gemeinschaftliche Anregungen gem. & 24 Gemeindeordnung NRW Die unterzeichneten Nachbarn des Baugebiets westlich der Mondstraße/ nördlich der Wolbecker Straße (Peter Rosegger-Weg/ Heinrich-Lersch-Weg /Franz-Grillparzer-Weg/ Ludwig-Anzengruber-Weg/ Brentanoweg) Ansprechpartner der Straßenvertretungen: Ludwig-Anzengruber-Weg, 48155 Münster Peter Rosegger-Weg, 48155 Münster Franz-Grillparzer-Weg, 48155 Münster Brentanoweg, 48155 Münster Heinrich-Lersch-Weg, 48155 Münster Münster, den 28.07.2000 Oberbürgermeister der Stadt Münster nachrichtlich an: Bezirksvertretung Münster Ost Tiefbauamt der Stadt Münster 48127 Münster Königstraße 52 48127 Münster Herrn Herrn Stellv. Bezirksvorsteher Stellv. Bezirksvorsteher Norbert Fasel Günter Höhne Kopernikusweg 14 Fliederweg 70 48155 Münster 48155 Münster Straßenausbauplan und Regenwasserkanalisierung für die 0.8. Straßen. Informationsblatt des Tiefbauamtes vom 18.04.00 (Zeichen 66.2.115); Bürgerinformation am 07.06.00 in der Margaretenschule Nachbarschaftsberatungen am 29.05., 13.06., 26.06., 26.07.2000 und Ortstermin am Ludwig- Anzengruber-Weg mit Mitgliedern der Bezirksvertretung am 03.07.2000 Gemeinschaftliche Anregungen gem. & 24 Gemeindeordnung NRW Sehr geehrte Damen und Herren, nach Kenntnisnahme des Planungsstandes der Behörden, nach Rücksprache mit den beteiligten Ämtern und nach verschiedenen Nachbarschaftsversammlungen haben wir beraten und sind dabei zu folgenden Ergebnissen gekommen, die wir als Anregung zu behandeln bitten. Die bestehenden Vorflutergräben im Baugebiet stellen unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten nach neuestem Stand der Technik die beste Möglichkeit dar, Regenwasser aufzufangen und zu versickern (vgl.Geiger/Dreiseitel 1995; Arbeitgemeinschaft der Verbraucherverbände 1995; Losch 1996; König 1996;- u.a. auch im Internet). Ihr Ausbau und ihre Pflege liegt daher in unserem gemeinsamen und im öffentlichen Interesse. Ihre Kapazität reicht nach unserer jahrzehntelangen Erfahrung völlig aus, das Regenwasser aufzunehmen und zu versickemn. Diese Erkenntnis wurde uns anlässlich des „Jahrhundertregens” am Do. 06.07.2000, an dem bis zu 57,3 Liter pro Quadratmeter Regen fielen, sowie anlässlich weiterer Regenereignisse in den vergangenen Wochen wiederum bestätigt ! In allen Bereichen, wo die Vorflutergräben ordnungsgemäß und den Bestimmungen gemäß gepflegt und genutzt werden, war das Regenwasser nach max. 10 Minuten vollständig versickert. Das Regenwasser, welches auf den privaten Grundstücken anfällt, kann ganz oder zum allergrößten Teil durch private Regenwassemnutzungsanlagen, ggf. auch durch gemeinsame städtische und private Regenwasserversickerungsanlagen entsorgt werden. Dadurch werden gleichzeitig die Vorflutergräben entlastet ! Die technische Durchführung richtet sich dabei nach den Gegebenheiten auf den einzelnen Grundstücken. Stadt Münster und Land NRW bieten zu diesem Zweck Fördermaßnahmen an, die wir, wo es möglich ist, für uns beanspruchen wollen. Unter diesen Gesichtpunkten erscheint es fraglich, ob und falls ja, in welchem Umfang die geplante Regenwasserkanalisierung überhaupt notwendig ist. Alternative Lösungen erscheinen uns dringend beratungsbedürftig. Gesetzt, es gelingt, das Regenwasser im Planungsgebiet durch städtische und private Auffang- und Versickerungsanlagen zu entsorgen, so ist auch eine Emeuerung der Straßen im geplanten Umfang hinfällig. Stattdessen könnten die vorhandenen Vorflutergräben, (soweit nötig, weil jahrzehntelang durch die Stadt nicht instand gehalten,) repariert, ausgebaut (wiederhergestellt) und gepflegt werden. Diese Maßnahme hätte zugleich den Vorteil, nicht nur wesentlich kostengünstiger und ökologisch sinnvoller zu sein, sondern würde auch dem dringenden Bedürfnis der Anlieger entgegenkonmen, wirksam zur Verkehrsberuhigung beizutragen. Dies könnte z.B. durch den Ausbau der Vorflutergräben an wenigen Stellen zu verkehrsberuhigenden Halbinseln geschehen, die in die Straßen hineinragen. Auf diese Weise bleibt der Charakter unseres Wohngebietes erhalten, das Regenwasserproblem wird gelöst und die öffentlichen und privaten Kosten der Maßnahmen werden erheblich gesenkt. Wir beantragen, diese unsere gemeinsamen Lösungsvorschläge auf ihre rechtliche, organisatorische und technische Realisierbarkeit zu überprüfen, ggf. noch entgegenstehende Bedenken oder Hindernisse gemeinsam mit uns zu beseitigen und das Planungskonzept im beschriebenen Sinne zu ändern. Das Protokoll des Ortstermins vom 03.07.2000 (siehe Anlage) ist Bestandteil unseres Antrages . Mit freundlichen Grüßen namens der unterzeichneten Nachbarn Anlage Protokoll des Ortstermins vom 03.07.2000 Listen der Unterzeichner mit 200 Unterschriften der betroffenen Einwohner (12 Seiten) (nur im Originalantrag an Bezirksvertretung Münster Ost) Ergebnisprotokoll des Ortstermins der Nachbarschaftsversammlung Ludwig-Anzengruber-Weg, Peter-Rosegger-Weg, Franz-Grillparzer-Weg, Brentanoweg Ort: Ludwig-Anzengruber-Weg 19-25, Einfahrt L.-Anzengruber-Weg 21 Zeit: Montag, 03. Juli 2000, 18:00 — 20:00 Uhr Anwesend: Aus der Bezirksvertretung Münster Ost Herr Günter Höhne (Stellvertr. Bezirksvorsteher), Frau Marlene Weiland, Herr Karl-Heinz Kerkau, 35 Anlieger des Baugebietes westlich der Mondstraße/nördlich der Wolbecker Straße (Peter- Rosegger-Weg/F ranz-Grillparzer-Weg/Ludwig-Anzengruber-Weg/Brentanoweg) Tagesordnung (einzelne TOPs waren nicht vorgesehen): Beratung, Meinungsbildung und ggf. Beschlussfassung zur Vertretung der gemeinsamen Interessen der Anlieger betreffend den Plan der kommunalen Behörden und der zuständigen Ratsausschüsse zur Kanalverlegung und eventuellen Umgestaltung der Straßen im Baugebiet. Die Einladung erfolgte auf Initiative der Nachbarschaft Ludwig-Anzengruber-Weg 19-25 an die Bezirksvertretung am 27.06.2000 telefonisch in Absprache mit Herr Höhne, an die Nachbarn des Ludwig-Anzengruberwegs am 28.06.2000 durch Informationsblätter an alle Anlieger, an die Nachbarn des gesamten Baugebiets gleichzeitig durch Auslage der Informations- blätter in der Bäckerei Gronewäller und durch mündliche und schriftliche nachbarschaftliche Kommunikation. Nach der Begrüßung der Versammlung stellte Herr Höhne den Bürgerinnen und Bürgern des Lud- wig-Anzengruberwegs, des Brentanowegs, des Peter- Roseggerwegs und des Grillparzerwegs die Informationsvorhaben der städtischen Behörden zu den geplanten Maßnahmen vor. EEE: äuterte, dass sich aus Nachbarschaftsgesprächen heraus ein Bedarf zum Informa- tionsaustausch und zur gemeinsamen Abstimmung über die geplanten Projekte der Stadt im Viertel entwickelt habe. Die meisten Anwohner seien der Meinung, dass die gewachsene Struktur des Vier- tels so weit wie möglich erhalten bleiben müsse Die Anwohner der 0.g. Straßen wünschen, im Konsens mit ihren Vertretungen in Politik und Ver- waltung zu einer für alle befriedigenden Lösung zu kommen. Zunächst wurde festgestellt, dass die geplanten Maßnahmen zwei verwaltungsrechtliche Bereiche betreffen: e Die Niederschlagswasserentsorgung und die e Straßenrenovierung Je nach Einschätzung des Bedarfs zu den o.g. Maßnahmen fallen dann die Kosten aus. Bei der Diskussion der geplanten Straßenerneuerungsmaßnahmen wurde folgender Konsens ermit- telt: e Die jetzige Mischflächennutzung soll erhalten bleiben. e Schrammbords sind überflüssig, weil sie keine Funktion erfüllen, die die Wohnqualität und Verkehrsberuhigung des Viertels verbessern. 2 e Wenn Bürgersteige aus rechtlichen Erwägungen notwendig sein sollten, dann sollte gleichzeitig damit die Anlage von versetzten Grüninseln zur Verkehrsberuhigung erfolgen (z.B. im Ludwig Anzengruberweg ca. 3-4 nach Meinung der beteiligten Bürger). e Zu den 0.g. Maßnahmen wünschen die Bürgerinnen und Bürger für die einzelnen Straßen Pla- nungsvorlagen durch die Stadt und/oder Messdaten zum Straßenbau, damit von den Anwohnern realistische Vorschläge für Grüninseln und Parkflächen gemacht werden können. Die anwesenden Bezirksvertreter sagen dazu ihre Unterstützung zu. Bei der Diskussion der Kin: der Anwohner zu Straßenerneuerungsvorhaben der Stadt Münster im Viertel stellte BER olgende Aspekte vor: e Auf Anfrage teilte der zuständige Kostenrechner der Stadt Münster mit, dass es sich beim Lud- wig-Anzengruber-Weg um eine reine Anliegerstraße handelt, die zur Zeit als voll funktionsfä- hig, verkehrssicher und endausgebaut bezeichnet werden kann. Dies gilt analog auch für die üb- rigen Straßen des Wohngebiet. Erschließungskosten sind vom ehemaligen Bauträger, dem Reichsheimstättenwerk, für alle Grundstücke mit rund 200,-DM Anliegerbeitrag gezahlt wor- den. Die vor rund 50 Jahren gezahlte Summe muss man heute in Relation zum damaligen Grundstücks- und Hauswert sehen. Sie ist vergleichbar mit anderen Bauvorhaben aus dieser Zeit. Die alte Straße/Anlage gilt somit als in der Vergangenheit endgültig hergestellt. Die Er- schließungskosten für die Gesamtanlage, für die Straßen und für Niederschlagswasserentsor- gung (Vorflutergräben) sind somit rechtlich abgegolten. Dies wurde von der Behörde auch so mitgeteilt. e Die Stadt Münster beabsichtigt aus einem für die Jahre 2000/2001 bestehenden Abwasserbesei- tigungskonzept heraus hier im Viertel eine getrennte Niederschlagswasserkanalisation zu instal- lieren Gleichzeitig sollen funktionsfähige Vorflutergräben geschlossen werden. Die weiteren Planungen sind bekannt. Im Zuge der Straßenwiederherstellung ist geplant, die Anliegerstraßen mit Gehweg und Schrammbord auszustatten. Die entstehenden Kosten sollen nach dem Kom- munalabgabengesetz (KAG) zu rund 50% auf die Anlieger umgelegt werden. Die umlagefähi- gen Kosten betragen rund 250 000 DM. Für die Fahrbahnwiederherstellung soll eine 50%-ige Beteiligung (also 115 000 DM), für die Gehwegherst ellung eine 60%-ige Beteiligung (Also 57 000 DM) stattfinden. Die Abwälzung dieser Kosten auf die Anlieger erscheint wenig transpa- rent und nicht nachvollziehbar. Die Straßen sind nicht abgängig und die Regenwasserentsor- gung funktioniert einwandfrei. Nach unseren Informationen handelt es sich bei einer Umlage nach dem KAG um eine Ermessensentscheidung der Kommune. Dabei muss es sich eindeutig um eine Verbesserung der Straße handeln und nicht um eine bloße Instandsetzungsmaßnahme. Die Kosten für die geplanten Maßnahmen dürften demnach nach dem KAG nicht umlegbar sein. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich bei der Gesamtmaßnahme lediglich um einen auf- gestauten Reparaturaufwand handelt, der gemeinsam mit der Kanalisation abgerechnet werden soll. Bei der geplanten Straßenwiederherstellung findet eine wesentliche Verbesserung der Wohnqualität und der Straße nicht statt. In der Diskussion zu Regelung der Niederschlagswasserentsorgung stellte sich heraus, dass von allen Anwesenden die ökologisch verantwortliche Planung der Stadt Münster zur getrennten Ent- sorgung ausdrücklich begrüßt wird. Zum derzeitigen Zustand im Viertel ergab sich folgende Bür- gereinschätzung: e Die vorhandenen Vorflutergräben sind ein ökologisch sinnvolles Entsorgungssystem, dass bis- her über 50 Jahre gut funktioniert hat. Die festgestellten Fehleinleitungen müssen von den je- weils Betroffenen geändert werden. e Die Vorflutergräben sind bisher im Wesentlichen von den Anwohnern gepflegt und erhalten worden. Einige Stellen sind reparaturbedürftig, vor allem auch, weil es bisher keine erkennbar regelmäßige Pflege oder Wartung durch die Stadt gegeben hat © Es wäre ökologisch und ökonomisch sinnvoll, ein funktionierendes Entsorgungssystem nicht kostenintensiv abzuschaffen sondern es zu erhalten, zu pflegen und zu verbessern. e Dazu wäre von der Stadt Münster eine Planung notwendig, die diese Aspekte mitbedenkt. Eine Verrohrung des Niederschlagswasserentsorgungssystems in einem Teil des Viertels und gleich- zeitig die Neuschaffung von Vorflutergräben im Bereich der Margaretenschule kann nach Mei- nung der Anwohner nur ein Widerspruch in sich sein. e Im Ludwig-Anzengruberweg sind Anwohner bereit, private Verrieselungsmaßnahmen zu inten- sivieren, um die Vorflutergräben zu entlasten. e Eine gemeinsame, kombinierte Lösung aus öffentlichen und privaten Maßnahmen würde das bisherige System der Niederschlagswasserentsorgung positiv weiterentwickeln und könnte eine zukunftsweisende Initiative der Stadt Münster mit ihren Bürgern, ein Pilotprojekt, sein. e Dazu gehört nach Meinung aller aber auch ein Pflege- und Wartungskonzept der Stadt für das Entsorgungssystem, also auch die Vorflutergräben. e Erst wenn das Entsorgungsproblem geklärt ist, kann man dann weiter über Straßenreparatur bzw. -renovierung nachdenken. Zum Abschluss der Versammlung wurde über das weitere Vorgehen beraten: Herr Kerkau und Herr Hustert regten an, dass die Anwohner sich zu den Besonderheiten ihrer Ver- kehrs- und Entsorgungssituation straßenweise auf Lösungen verständigen und darauf aufbauend dann eine Verständigung für das gesamte Viertel erfolgen sollte. Es wäre hilfreich für die gemeinsame Verständigung, wenn für jede Straße wenigstens zwei An- sprechpartner benannt würden. En 1: oT mulieren einen Entwurf für einen Antrag an die Bezirksvertre- tung Münster Ost und das Tiefbauamt entsprechend den heutigen Beratungsergebnissen. Protokoll und Antragsentwurf werden allen Anwohnern zur Einsichtnahme, zur Kritik oder zu Ver- besserungsvorschlägen zugänglich gemacht. Besondere Lösungsvorschläge in einzelnen Straßen sollten als Anlagen formuliert und dem gemein- samen Antrag beigelegt werden. Alle Anregungen sollten bis zum 24.07.2000 an Herm oe: }1e::: \<eitcrsclcitei werden Der endgültige Antrag wird dann formuliert, allen zur Unterschrift vorgelegt und danach einge- reicht. Dieses Vorgehen fand einhellige Zustimmung. Die Bezirksvertreter sicherten zu, die Wünsche und den Antrag der Bürger zu unterstützen und ba- ten um ständigen Informationsaustausch. Die Versammlung bedankte sich bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung für die Unterstützung. Münster, den 04.07.2000
Anlage4Umfrage
4912 Zeichen
Tiefbauamt
Praktizierte Bürgerbeteiligung halten Sie mit diesem Fragebogen in den Händen. Die Stadtverwaltung setzt dabei
auf Ihre Meinung bei dieser Umfrage. Die Teilnahme ist freiwillig! Ihre Angaben werden - ganz dem Datenschutz
gemäß - anonym ausgewertet und nur nach Themen zusammengefasst dargestellt.
Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung bereitet die Ergebnisse für das Tiefbauamt auf,
das auf dieser Grundlage die Baumaßnahmen im Straßenraum noch besser planen und gestalten kann.
1.
BRENTANOWEG LUDWIG-ANZENGRUBER-WEG
HEINRICH-LERSCH-WEG PETER-ROSEGGER-WEG - Stichstra ße
2. Wohnort und Eigentum
Wohnort, aber kein Eigentum
Eigentum, aber kein Wohnort falls Sie hier
angekreuzt haben, bitte weiter mit Frage 7!
JA NEIN
Rollator Rollstuhl
Erreichbarkeit des Grundstücks mit dem PKW:
Nur am Wochenende erreichbar
Mehrere Wochen nicht erreichbar
Betrifft mich nicht (
z.B. kein Auto vorhanden )
Die Mülltonnen sind bis zu 3 0 M E T E R
durch das Baufeld zu transportieren
Die Mülltonnen sind bis zu 5 0 M E T E R
durch das Baufeld zu transportieren
Die Mülltonnen sind bis zu 1 0 0 M E T E R
durch das Baufeld zu transportieren
Die Mülltonnen sind mehr als 1 0 0 M E T E R
durch das Baufeld zu transportieren
PETER-ROSEGGER-WEG - zwischen
Franz-Grillparzer-Weg und Heinrich-Lersch-Weg
Sind in Ihrem Haushalt Personen mit
Gehbehinderungen vorhanden?
Falls JA: Welche Hilfsmittel werden
von denjenigen genutzt?
3. Wie viele Personen wohnen dauerhaft in
Ihrem Haushalt?
- bitte weiter auf der Rückseite -
Unterarmstützen
( "Krücken" )
B a u m a ß n a h m e M a u r i t z - O s t
Wo wohnen Sie, bzw. zu welcher der aufgeführten Straßen bzw. Straßenabschnitte gehört
das Grundstück, auf das sich das Anschreiben bezieht?
PETER-ROSEGGER-WEG - zwischen
Mondstraße und Franz-Grillparzer-Weg
FRANZ-GRILLPARZER-WEG - zwischen
Laerer Landweg und Peter-Rosegger-Weg
In welchem Besitzverhältnis stehen
Sie zu diesem Grundstück?
Durch die Bautätigkeit müssen zeitlich be-
fristet die Zufahrtsmöglichkeiten zu Ihrem
Grundstück mit dem PKW eingeschränkt
werden. Je größer die Einschränkungen
sein dürfen, desto schneller kann vor Ort
gearbeitet werden.
Welche Beschränkungen würden Sie unter
diesen Voraussetzungen akzeptieren?
5.
6. Während der Bautätigkeit ist die Erreich-
barkeit des Grundstückes für den Abfall-
wirtschaftsbetrieb nicht im vollen Umfang
gegeben.
Welche Beschränkung würden Sie
akzeptieren?
Bitte Anzahl eintragen!
Bitte Anzahl eintragen!
FRANZ-GRILLPARZER-WEG - zwischen
Peter-Rosegger-Weg und Schulzuwegung
Täglich erreichbar - aber nur morgens und
abends vor und nach den Bauarbeiten
Personen insgesamt:
- davon unter 18 Jahren:
4.
JA
NEIN
JA, auf jeden Fall
NEIN
Ist mir egal
JA
NEIN
Kann ich nicht beurteilen
JA
NEIN
Kann ich nicht beurteilen
JA
NEIN
Kann ich nicht beurteilen
JA
NEIN
Gehweg
Aufpflasterungen
Bäume
JA
NEIN
Kann ich nicht beurteilen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Den ausgefü llten Fragebogen senden Sie bitte im
Tiefbauamt der Stadt Münster: beigefügten Freiumschl ag zurück an:
Halten Sie eine Beschilderung mit Tempo 30 für aus-
reichend damit die Verkehrsdisziplin insbesondere
im Bereich der Schule eingehalten wird?
Halten Sie es für erforderlich, dass in den Straßen-
einmündungen Aufpflasterungen eingebaut werden,
um die Durchfahrtsgeschwindigkeit - und damit
auch den Schleichverkehr - zu reduzieren?
Kann ich nicht
beurteilen
Herr Jaskowiak ( 02 51 / 4 9 2 - 6 9 3 3 )
V i e l e n D a n k f ü r I h r e f r e i w i l l i g e T e i l n a h m e !
Stadt Münster Amt für Stadtentwicklung, Stadt-
planung, Verkehrsplanung 48127 Münster
B a u m a ß n a h m e M a u r i t z - O s t
Grenzt an Ihr Grundstück derzeit ein Entwässerungs-
graben an der Straßenseite?
Sollen als charakteristischer Bestandteil des Straßen-
bildes Entwässerungsmulden im Viertel erhalten und
in neuer Form gestaltet werden?
Halten Sie es - ebenso wie die Schulleitung und die
Polizei - für erforderlich, dass zur Sicherung der Kinder
ein Bürgersteig im Brentanoweg, im Franz-Grillparzer-
Weg und im Peter-Rosegger-Weg (
zwischen Mond-
straße und Ludwig-Anzengruber-Weg ) angelegt wird?
Glauben Sie, dass mit der vorgenannten Straßenausbau-
weise die Grundstücksattraktivität und damit auch der
Grundstückwert steigt?
Falls Nein: Welche der Einbauten würden Sie für sinn-
voll halten? ( Mehrfachnennungen möglich )
Halten Sie eine Straße ohne Einbauten ( Gehweg, Auf-
pflasterungen, Bäume ), die in einer Fläche auf gesamter
Breite mit einer Asphaltdeckschicht ausgebaut wird,
für ausreichend sicher?
13.
12.
11.
JA, aber nicht direkt
vor meinem Grundstück
9.
10.
8.
7.
Anlage1_M250_2
5183 Zeichen
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I #] Betonstein grau 20/10/8 [O) Betonsteinpflaster 16/16/14cm, grau ohne Fase £ ' a 2 |» I z 7 I . . ft . we =} a sa 62 66 f2l Grünfläche (©) Betonsteinpflaster 16/16/14cm, weiß ? se Fa 6 68 F (0) e zT ” „2 1392 = & 6) Baum vorhanden Betonverbundsteinpflaster, grau mit Fase E 818 “ 2 8 2 % + „ ER = >53 ünflä __ n S, z 8 — % 56 Höhe vorhanden Grünflächen / Baumbeete @| ® A > > 78 5 5 N + % m Ablauf vorhanden Entwässerungsmulde (verschiedene Breiten) 5758475 1 2 m Ss Aufsatzleuchte | + 5758| Masthöhe 4,50m Baum geplant 2 200m Gehwe el A Zufahrt 56.25 Höhe vorhanden wird angehalten \ g 2) all 250m 2,00m |Gehweg N Zugang ö & | A l L FAH 30 56.38 Jo nn g ‚50m auf geplant ® @®:@ 2150m BA sep S S El FON . FAHRBAHN HB Hochbord 12/15/30 cm 5 3 ER -1,20m Seite! , ann me RB Rundbord 15/22 cm, R=5 TS a + >1,00m!Seitenstreifen WK Winkelkante 27/22/50 cm 18 \ 2 > Be 8 KS Kantenstein 25/6/100 cm 5.00 20.75 ® ur . = = EI: E vorh. Leuchte ir 2r ein- bzw. zweireihige Rinne 16/16/14 cm a Ad Ke- . 2 ie 2 Eı _ versetzen „,, 600 e u o 75 u SS Aufsatzleuchte Trilux 9850, Masthöhe 4,50m ı \ < 55.98 gg 58 E | 56.00 11 17 ' — cd 56.04 aL\__. ı Brenta noweg FRRS well /E 2 " un an) _ vorh. Leuhte - ul = 2 SI vorh. B 38 | 1 Zr Q Q 52 A en | 7 10 | rn versetzen] mo, | 4. 2 an vorh. Leuchte 2 c z ie 95 55.95 fi “ . S 853 üf u Em = 155.98] a = = ms 9755.96 en ar 5% am 8 53 Wk se] 55.94 695 | a > I „DD (PR) = 22.685 .2g Versetzen 56.06 „ & = % 5 < © S 55.97 568 0) 5 5 SE] Ka Je a | j 28 4 56.08, l ! 56.00 ° F e8 = iR n ü &® 2,5% © © © en 663 24 Ouka xy: | 55.6] 5615 | ed \ de Ö en a Ns 6587 ger Se ®o 2 ST u = 51 Wsa7 B ’ | ma 7 f | 612 + | fl.) er.) 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2 N) ® 163 % 4 KETTLER u. BLANKENAGEL GmbH -
©) Re) z=% 57 Ingenieurbüro für Strassenbau und Vermessung gezeichnet | 07/2013 Str.
, | 58325 —— Kesslerweg 52 - 48155 Münster
= 157 Tel. 0251 / 384997-0 ; Fax 0251 / 384997-99 üft:
55 ® x\ N info@kub-gmbh.de geprüft:
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5 + SS SS 5 Plan Nr. 10346
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5758275 1 — > gezeichnet Ludwig-Anzengruber-Weg
Ri zz —G/ -- .
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2 F BG 149 genehmigt:
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18 sog, & S DT 5% EUR /
T\Städte\Münster\BG_Mondstraße\PLANUNG_BGMON.dwg 09.07.2013
Anlage1_M250_7
2132 Zeichen
or Ki & & vr NY Legende: vorhanden: geplant: 1] Asphaltbeton © Fahrbahn Asphaltbeton & 2] Gehwegplatten 30/30 eo ] Gehwegplatten 24/24/8cm, grau ohne Fase 7 7 N & 3] Betonstein grau 16/16/14 [O) Betonsteinpflaster 20/10/8cm, grau ohne Fase oo 10 &e & ET, k #] Betonstein grau 20/10/8 [O) Betonsteinpflaster 16/16/14cm, grau ohne Fase 5 o j © N & 5 , 2} Grünfläche [®) Betonsteinpflaster 16/16/14cm, weiß % ) Baum vorhanden Betonverbundsteinpflaster, grau mit Fase + ——_ 5625 Höhe vorhanden Grünflächen / Baumbeete In SI 3 m Ablauf vorhanden Entwässerungsmulde (verschiedene Breiten) IIIFIo Tu —I Sg Aufsatzleuchte II II Masthöhe 4,50m Baum geplant } ES] MA Zufahrt \Y Höhe vorhanden wird angehalten N Zugang 3 Höhe geplant HA Ablauf geplant HB Hochbord 12/15/30 cm RB Rundbord 15/22 cm, R=5 WK Winkelkante 27/22/50 cm KS Kantenstein 25/6/100 cm ir 2r ein- bzw. zweireihige Rinne 16/16/14 cm ufsatzleuchte Trilux 9850, Masthöhe 4,50m &S Aufsatzleuchte Trilux 9850, Masthöhe 4,50) G F E D c B A Index Datum Änderung )[Z ea En Entwurfsbearbeitung Datum Name EERERER = Ingenieurbüro bearbeitet | 07/2013 Bla. Fr E00P 3588 KETTLER u. BLANKENAGEL GmbH - J © 87 [O5 j Ingenieurbüro für Strassenbau und Vermessung gezeichnet | 07/2013 Str. * S a Kesslerweg 52 - 48155 Münster 50 | 6 le BE 3 ss - Tel. 0251 / 384997-0 ; Fax 0251 / 384997-99 u, - a “ nn Z | 5 — 56.05 kan“ info@kub-gmbh.de geprüft: 0 Ey 6.08, R [2 789 ® 56.17 > & = m 56.14 Sl er „ar Bl BI. Tr 56,17% 06.17 56.15 |. l" \ a a I Projekt MUNSTER a2 u’ 56.20 \ be: rojekt-Nr : | | N, Wi 58.13 56.28 eu G “ = i a Be Plan Nr. 10346 I 56.22 # \ = oa u Ba open (Pf!) \ —— Blatt Nr. : 77) S S IE Bi E —— — Bu S NEN CC I son SS — aırSchliss 05305/02885/01140/04405/02110 Ti efb auamt nlageNr. : \ — — zud Planung ws * L ageplan Ausbaumaßnahme Maßstab . u. . — Mauritz Ost, südl. Teil Lageplan 1: 250 Längen 1: Höhen 1: Peter-Rosegger-Weg Datum Name Heinrich-Lersch-Weg bearbeitet Brentanoweg gezeichnet Ludwig-Anzengruber-Weg geprüft Franz-Grillparzer-Weg genehmigt: Stadtbezirk Ost Stadtteil Mauritz-Ost S 23 zug? 0900| T:\Städte\Münster\BG_Mondstraße\PLANUNG_BGMON.dwg 09.07.2013
Anlage3_2-98_2000
27 Zeichen
Anlage 3.2 Anregung 98/2000
Anlage3_3-44_2010
55865 Zeichen
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1
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Bezirksvertretung Münster - Ost
der Stadt Münster
z.Hd.
Frau Bezirksbürgermeisterin
Martina Klimek
48127 Münster
S:2dt Münster
Amt f, ['('< qennqeleiwnhelten
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Brentanoweg 34
48155 Münster
Telefon:
Telefax:
email:
Münster, 30. März 2010
Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das land Nordrhein-Westfalen an die
Bezirksvertretung Münster-Ost
• Vollausbau in der Anlage Brentanoweg von Peter-Rosegger-Weg bis Mondstraße
• Beteiligung der Grundstückseigentümer gern. § 8 KAG NRW an den Aufwendungen
der Straßenbaumaßnahme
• Ankündigung des Tiefbauamtes der Stadt Münster vom 04.03.2010 - 66 23 0012
24/1
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Klimek,
sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Münster-Ost,
wir sind Eigentümer des Grundstücks Münster, Brentanoweg 34. Mit Schreiben vom 04.03.
2010 - 66 23 0012 - 24/1 hat uns die Stadt Münster durch ihr Tiefbauamt mitgeteilt, dass
beabsichtigt sei, u.a. den Brentanoweg baulich zu verändern und einen Regenwasserkanal
zu bauen.
Am 18.03.2010 von 17:30 Uhr bis 20 Uhr fand unter Leitung von Frau Bezirksbürger
meisterin Martina Klimek eine Informationsveranstaltung in der Maragretenschule statt, in der
das Vorhaben u.a. von Vertretern der Stadt Münster weiter erläutert wurde. Die Stadt hat die
Pläne danach freundlicherweise den betroffenen Anliegern via Internet zur Verfügung
gestellt.
Wir wenden uns hiermit an die Bezirksvertretung, weil insbesondere die von der Stadt
Münster angekündigte Umlegung der Kosten auf die betroffenen Anlieger u.E. nicht
rechtmäßig bzw. zumindest teilweise unbillig ist.
,
Bezirksvertretung Münster - Ost
der Stadt Münster
z.Hd.
Frau Bezirksbürgermeisterin
Martina Klimek
48127 Münster
,
Brentanoweg 34
48155 Münster
Telefon:
Telefax:
email:
Münster, 30. März 2010
Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen an die
Bezirksvertretung Münster-Ost
• Vollausbau in der Anlage Brentanoweg von Peter-Rosegger-Weg bis Mondstraße
• Beteiligung der Grundstückseigentümer gern. § 8 KAG NRW an den Aufwendungen
der Straßenbaumaßnahme
• Ankündigung des Tiefbauamtes der Stadt Münster vom 04.03.2010 - 66 23 0012
2411
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Klimek,
sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Münster·Ost,
wir sind Eigentümer des Grundstücks Münster, Brentanoweg 34. Mit Schreiben vom 04.03.
2010 - 66 23 0012 - 24/1 hat uns die Stadt Münster durch ihr Tiefbauamt mitgeteilt, dass
beabsichtigt sei, u.a. den Brentanoweg baulich zu verändern und einen Regenwasserkanal
zu bauen.
Am 18.03.2010 von 17:30 Uhr bis 20 Uhr fand unter Leitung von Frau Bezirksbürger
meisterin Martina Klimek eine Informationsveranstattung in der Maragretenschule statt, in der
das Vorhaben u.a. von Vertretern der Stadt Münster weiter erläutert wurde. Die Stadt hat die
Pläne danach freundlicherweise den betroffenen Anliegern via Internet zur Verfügung
gestellt.
Wir wenden uns hiermit an die Bezirksvertretung, weil insbesondere die von der Stadt
Münster angekündigte Umlegung der Kosten auf die betroffenen Anlieger u.E. nicht
rechtmäßig bzw. zumindest teilweise unbillig ist.
2
Wir beantragen hiermit, dass die Bezirksvertretung auf die Stadtverwaltung in folgendem
Sinne einwirkt:
• Die angekündigten Baumaßnahmen am Brentanoweg werden auf das Nötigste be
schränkt. U.E. reicht eine Sanierung der Straßendecke aus .
• Eine Umlegung der Kosten auf die Anlieger unterbleibt.
• Die Bezirksvertretung lässt vom Tiefbauamt prüfen, welche Straßen in der Unterhalts
pflicht der Stadt Münster, deren Neubau von der Stadt bezahlt werden müsste (§ 2 Abs.2
SBS der Stadt Münster), einen ähnlichen Unterbau haben, wie in dem Gutachten für den
Brentanoweg ausgeführt ist und die nicht erneuert sondern durch eine neue Deckschicht
repariert wurden und teilt dies den betroffenen Anliegern des Brentanowegs mit.
• Hilfsweise, falls der Bau doch wie angekündigt durchgeführt wird:
• Die Stadtverwaltung verbindet ihre nach der Baumaßnahme ergehenden Gebühren
bescheide mit einer Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO, die der besonderen Situ
ation durch eine deutliche Reduzierung (mindestens 50 %) des Bürgeranteils
Rechnung trägt.
• (Alternativ) Die Stadtverwaltung bietet den betroffenen Anliegern im Rahmen eines
Vergleichs eine deutliche Reduzierung des Bürgeranteils (mindestens 50 %) an .
• Falls die Stadt am Brentanoweg auf Bürgersteige verzichten sollte, ist der Bürger
anteil nach der Anlage zur SBS auf eine Straßenbreite von 5,50 m anteilig zu
reduzieren.
Begründung
Der Anlass für die Gesamtmaßnahme
Im Schreiben vom 04.03.2010 teilt die Stadt, nachdem die Gründe für den beabsichtigten
Neubau des Regenwasserkanals genannt werden, als Anlass für die übrigen Straßen bau
maßnahmen wie folgt mit:
"Mit dem Neubau des Regenwasserkanals soll die Gelegenheit genutzt werden die Fahrbahn
entsprechend den heutigen technischen Anforderungen zu erneuern und verbessert
wiederherzustellen. "
Eigentlicher Anlass ist danach der Bau des Regenwasserkanals. Wir möchten hier darlegen,
dass dieser Anlass aus unserer Sicht nicht gegeben ist bzw. dass die Stadt hier die Konse
quenzen eigener Versäumnisse zu Unrecht den Anliegern aufzubürden versucht.
Im Schreiben vom 04.03.2010 wird zur Begründung für das Erfordernis eines neuen Regen
wasserkanals folgendes vorgetragen:
"Bislang wird das anfallende Regenwasser durch offene Gräben seitlich zur Fahrbahn
abgeleitet. Das Grabensystem wird den hydraulischen Anforderungen bei Starkregenereig
nissen nicht gerecht, somit ist eine funktionierende regelgerechte Oberfiächenentwässerung
nicht gegeben. "
Anregung Nr. 44/2010
2
Wir beantragen hiennit, dass die Bezirksvertretung auf die StadtvelWaltung in folgendem
Sinne einwirkt:
• Die angekündigten Baumaßnahmen am Brentanoweg werden auf das Nötigste be
schränkt. U.E. reicht eine Sanierung der Straßendecke aus.
• Eine Umlegung der Kosten auf die Anlieger unterbleibt.
• Die Bezirksvertretung lässt vom Tiefbauamt prüfen, welche Straßen in der Unterhalts
pflicht der Stadt Münster, deren Neubau von der Stadt bezahlt werden müsste (§ 2 AbS.2
ses der Stadt Münster), einen ähnlichen Unterbau haben, wie in dem Gutachten für den
Brentanoweg ausgeführt ist und die nicht erneuert sondern durch eine neue Deckschicht
repariert wurden und teilt dies den betroffenen Anliegern des Brentanowegs mit.
• Hilfsweise, falls der Bau doch wie angekündigt durchgeführt wird:
• Die Stadtverwaltung verbindet ihre nach der Baumaßnahme ergehenden Gebühren·
bescheide mit einer Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AG, die der besonderen Situ
ation durch eine deutliche Reduzierung (mindestens 50 %) des Bürgeranteils
Rechnung trägt.
• (Alternativ) Die Stadtverwaltung bietet den betroffenen Anliegern im Rahmen eines
Vergleichs eine deutliche Reduzierung des Bürgeranteils (mindestens 50 %) an.
• Falls die Stadt am Brentanoweg auf Bürgersteige verzichten sollte, ist der Bürger
anteil nach der Anlage zur SBS auf eine Straßenbreite von 5,50 m anteilig zu
reduzieren.
Begründung
Der Anlass für die Gesamtmaßnahme
Im Schreiben vom 04.03.2010 teilt die Stadt, nachdem die Gründe für den beabsichtigten
Neubau des Regenwasserkanals genannt werden, als Anlass für die übrigen Straßenbau
maßnahmen wie folgt mit:
~Mit dem Neubaudes Regenwasserl<ana/ssol/die Gelegenheitgenutzt werdendie Fahrbahn
entsprechendden heutigentechnischenAnforderungenzu erneuernund verbessert
wiederherzustellen.~
Eigentlicher Anlass ist danach der Bau des Regenwasserkanals. Wir möchten hier darlegen,
dass dieser Anlass aus unserer Sicht nicht gegeben ist bzw. dass die Stadt hier die Konse
quenzen eigener Versäumnisse zu Unrecht den Anliegern aufzubürden versucht.
Im Schreiben vom 04.03.2010 wird zur Begründung für das Erfordernis eines neuen Regen
wasserkanals folgendes vorgetragen:
~Bislang wirddas anfallendeRegenwasserdurch offeneGffiben seit/ichzur Fahrbahn
abgeleitet.Das Grabensystemwirdden hydraulischenAnforderungenbei Starl<regenereig
nissennichtgerecht,somitist eine funktionierenderege/gerechteOberflSchenentwSsserung
nichtgegeben.~
3
Diese Angabe ist nach unseren Erfahrungen irreführend. Wir wohnen seit rund 30 Jahren am
Brentanoweg 34 (Grabenseite). In der Zeit hat es drei Starkregenereignisse gegeben, die
überhaupt zu Beeinträchtigungen führten. Das letzte war in der Nacht des 14.08.2004. In
dieser Nacht drang in unseren Keller Wasser ein, der Keller wurde auf eine Höhe von etwa 3
cm "geflutet".
Zu Starkregenereignissen schreibt das Tiefbauamt auf seiner Website:
'Wasserstau im Kanal
Die Kanalrohre in Münster sind so dimensioniert, dass sie Schmutzwasser und Regenwasser
unter normalen Umständen schadlos ableiten können. Aus Kostengründen können sie aber
nicht so groß gebaut werden, dass sie auch noch mit den Wassermengen dieser
außergewöhnlichen Starkregen-Ereignisse problemlos fertig werden. In diesen Aus
nahmesituationen gibt es dann einen Rückstau in den Kanälen. Das ist nicht weiter schlimm,
solange die privaten rückstaugefährdeten Grundstücksentwässerungsanlagen, die ja an diese
Kanäle angeschlossen sind, davor geschützt werden. "
Quelle: http://www.muenster.de/stadt/tiefbauamt/rueckstau.htmIAbruf 08.03.2010
Das heißt doch, dass auch die Neuplanung Starkregenereignissen, die etwa alle 10 Jahre
vorkommen, nicht wirksam entgegnet wird. Daraus ergibt sich, dass eine Veränderung in der
Regenwasserführung für uns als Anlieger des Brentanowegs keinen Vorteil im anlieger
gebührenrechtlichen Sinne bringen wird.
Die Angabe auf der Website des Tiefbauamts deckt sich im Übrigen mit anderen Quellen, in
denen darauf verwiesen wird, dass ein Ausbau des Regenwassersystems, der Starkregen
ereignisse auffängt, aus Kostengründen allgemein nicht möglich ist.
Wenn wir aber alle 10 Jahre Starkregenereignisse haben, gegen die man ohnehin nicht "an
bauen" kann, sehen wir in der geplanten Maßnahme keinen Vorteil.
Weiter wird im Schreiben vom 04.03.2010 ausgeführt:
"Von manchen Grundstücken wird das Regenwasser über den vorhandenen
Schmutzwasserkanal abgeleitet. Diese unerlaubten Einleitungen führen zu erheblichen
Überlastungen des Pumpwerkes "Wolbecker Straße" und zu einer unnötigen Belastung der
Hauptkläranlage in Coerde.
Aus diesen Gründen ist
es zwingend erforderlich erstmalig einen Regenwasserkanal und ein
Regenrückhaltebecken zu bauen. "
Erst in der Bürgerversammlung vom 18.03.2010 haben wir den tatsächlichen Hintergrund der
hier doch etwas versteckt dargestellten Sachlage erfahren. Die Vertreter der Stadt bezeich
neten das Einleiten von Regenwasser in Schmutzwasserkanäle als "illegal", haben dann
aber ausgeführt, dass im Brentanoweg ohnehin nur ein Schmutzwasserkanal liegt und dass
für die Ableitung des Regenwassers ausschließlich die Gräben zu nutzen sind.
Für uns überraschend haben wir dann außerdem erfahren, dass die Stadt Münster selbst für
einen großen Teil dieser "illegalen" Einleitungen verantwortlich ist. Wie mitgeteilt, wird das
Regenwasser der städtischen Margaretenschule vollständig in den Schmutzwasserkanal ein
geleitet.
Nach einer überschlägigen Berechnung mit dem Pfad-Tool von Google-Eearth hat die
Margaretenschule allein eine Dachfläche von rund 2.400 qm. Hinzu kommt zumindest
teilweise die Fläche des Schulhofes. Rechnet man die Dachfläche der rd. 35 Häuser am
Brentanoweg grob mit 10m x 15 m ergibt sich eine Dachfläche der übrigen Anlieger von rd.
5.250 qm.
Anregung Nr. 44/2010
3
Diese Angabe ist nach unseren Erfahrungen irreführend. Wir wohnen seit rund 30 Jahren am
Brentanoweg 34 (Grabenseite). In der Zeit hat es drei Starkregenereignisse gegeben, die
überhaupt zu Beeinträchtigungen führten. Das letzte war in der Nacht des 14.08.2004. In
dieser Nacht drang in unseren Keller Wasser ein, der Keller wurde auf eine Höhe von etwa 3
cm "geflutet".
Zu Starkregenereignissen schreibt das Tiefbauamt auf seiner Website:
Wasserstau im Kanal
Die Kanalrohrein Münstersindso dimensioniert,dass sie Schmutzwasserund Regenwasser
unternormalenUmstandenschadlosableitenkönnen. Aus Kostengründen können sie aber
nicht so groß gebaut werden, dass sie auch noch mit den Wassennengen dieser
außergewöhnlichen Sfarkregen-Ere;gnisse problemlos fertig werden. In diesenAus
nahmesituationengibt es dann einenRückstauin den Kanalen. Das istnichtweiterschlimm,
solangedie privatenrückstaugefahrdetenGrundstocksentwasserungsanlagen,die ja an diese
Kanaleangeschlossensind, davorgeschütztwerden.~
Quelle:http://Mvw.muenster.de/stadtlfiefbauamtirueckstau.htmIAbruf08. 03.2010
Das heißt doch, dass auch die Neuplanung Starkregenereignissen, die etwa alle 10 Jahre
vorkommen, nicht wirksam entgegnet wird. Daraus ergibt sich, dass eine Veränderung in der
Regenwasserführung für uns als Anlieger des Brentanowegs keinen Vorteil im anlieger
gebührenrechtlichen Sinne bringen wird.
Die Angabe auf der Website des Tiefbauamts deckt sich im Übrigen mit anderen Quellen, in
denen darauf verwiesen wird, dass ein Ausbau des Regenwassersystems, der Starkregen
ereignisse auffängt, aus Kostengründen allgemein nicht möglich ist.
Wenn wir aber alle 10 Jahre Starkregenereignisse haben, gegen die man ohnehin nicht "an
bauen" kann, sehen wir in der geplanten Maßnahme keinen Vorteil.
Weiter wird im Schreiben vom 04.03.2010 ausgeführt:
"Von manchenGrundstückenwirddas Regenwasserüberden vorhandenen
SChmutzwasserkanalabgeleitet.DieseunerlaubtenEinleitungenführen zu erheblichen
Überlastungendes Pumpwerkes"WO/beckerStraße~ und zu einerunnljügenBelastungder
HauptkJaranfagein Coerde.
Aus diesen Gründenist es zwingenderforderlicherstmaligeinen Regenwasserkanalund ein
Regenrockhaltebeckenzu bauen. ~
Erst in der Bürgerversammlung vom 18.03.2010 haben wir den tatsächlichen Hintergrund der
hier doch etwas versteckt dargestellten Sachlage erfahren. Die Vertreter der Stadt bezeich
neten das Einleiten von Regenwasser in Schmutzwasserkanäle als "illegal", haben dann
aber ausgeführt, dass im Brentanoweg ohnehin nur ein Schmutzwasserkanal liegt und dass
für die Ableitung des Regenwassers ausschließlich die Gräben zu nutzen sind.
Für uns überraschend haben wir dann außerdem erfahren, dass die Stadt Münster selbst für
einen großen Teil dieser "illegalen" Einleitungen verantwortlich ist. Wie mitgeteilt, wird das
Regenwasser der städtischen Margaretenschule vollständig in den Schmutzwasserkanal ein
geleitet.
Nach einer überschlägigen Berechnung mit dem pfad-Tool von Google-Eearth hat die
Margaretenschule allein eine Dachfläche von rund 2.400 qm. Hinzu kommt zumindest
teilweise die Fläche des Schulhofes. Rechnet man die Dachfläche der rd. 35 Häuser am
Brentanoweg grob mit 10 m x 15 m ergibt sich eine Dachfläche der übrigen Anlieger von rd.
5.250 qm.
4
Wenn die Stadt Münster also die ihr gehörende Schule rechtmäßig angeschlossen hätte,
wäre allein 1/3 bis 1/2 der Regenmenge, die am Brentanoweg von Dächern abgeleitet wird,
nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet. Die wenigen Anlieger, die hier möglicherweise
einen Teil des Regenwassers "illegal" einleiten, fallen doch da nicht ins Gewicht.
Ursache für den beklagten Zustand sind also nicht ein paar Anlieger, die unzulässig ein
leiten, sondern die Stadt selbst und das schon seit Jahrzehnten.
Das ist im Übrigen der für die beitragsrechtliche Situation maßgebliche Ausgangszustand der
Regenwasserführung, den die Stadt in ihrem Schreiben vom 04.03.2010 wie folgt beschreibt:
"Der Brentanoweg von Peter-Rosegger-Weg bis Mondstraße wurde in den Jahren 1937-1950
von der westfälischen Heimstätte gebaut.
Die Straße wurde von der Stadt Münster als erstmalig hergestellt, beitragsfrei für
die Grundstückseigentümer, von der westfälischen Heimstätte übernommen, d. h.
sie wurde in die Unterhaltungspflicht der Stadt Münster übernommen. "
In diesem Zustand haben wir unser Haus am Brentanoweg 1979 mit der Maßgabe erworben,
dass die Erschließungskosten bezahlt waren.
Wenn nun die Stadt Münster den von ihr herbeigeführten - nach eigenem Bekunden
rechtswidrigen - Zustand beseitigen will, liegt damit keine irgendwie geartete Vorteils
zuwendung an die Anlieger vor. Die Gebührenbescheide aus der Erschließungszeit sind
bestandskräftig und haben dem von der Stadt geschaffenen Zustand gebührenrechtlich
abgedeckt. Eine Nachberechnung zu Lasten der Anlieger würde im Ergebnis eine Korrektur
der Ersterschließung und ihrer Abrechnung bedeuten und zumindest den Grundsatz von
Treu und Glauben verletzen.
Soweit der Zustand der Regenwasserführung zur Überlastung von Pumpwerken und Klär
anlagen führt, ist ein auf die Entlastung dieser Einrichtungen gerichteter Neubau keine auf
die Anlieger umlagefähige Maßnahme.
Die Stadt hat sich entschieden, für den Brentanoweg einen Mischwasserkanal zu legen, an
den sie den größten Regenwassereinleiter der Straße, die Margaretenschule, selbst ange
schlossen hat. Wenn nun ihre Pump- und Kläreinrichtungen nicht ausreichen, diese Wasser
menge zu verarbeiten, müssen diese ggf. erweitert werden. Das ist aber kein "Vorteil" für die
Bürger, die zufällig an derselben Straße wohnen. Aufwendungen, die dazu dienen, der Stadt
die Erweiterung von Pumpwerken oder Kläranlagen zu ersparen, sind nicht nach § 2 SBS
umlagefähig.
Zur Begründung der angekündigten Baumaßnahme heißt es im Schreiben vom 04.03.2010
weiter:
"Teilweise liegen die Gräben und die Grabenverrohrungen auf Privatgrund ohne das eine
grundbuchliche Sicherung existiert. "
Anregung Nr. 44/2010
4
Wenn die Stadt Münster also die ihr gehörende Schule rechtmäßig angeschlossen hätte,
wäre allein 1/3 bis 1/2 der Regenmenge, die am Brentanoweg von Dächern abgeleitet wird,
nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet. Die wenigen Anlieger, die hier möglicherweise
einen Teil des Regenwassers "illegal" einleiten, fallen doch da nicht ins Gewicht.
Ursache für den beklagten Zustand sind also nicht ein paar Anlieger, die unzulässig ein
leiten, sondern die Stadt selbst und das schon seit Jahrzehnten.
Das ist im Übrigen der für die beitragsrechtliche Situation maßgebliche Ausgangszustand der
Regenwasserführung, den die Stadt in ihrem Schreiben vom 04.03.2010 wie folgt beschreibt:
~Der Brentanowegvon Peter·Rosegger-Wegbis Mondstraßewurdein den Jahren 1937-1950
von der westftJ/ischenHeimsUmegebaut.
Die Straße wurde von der Stadt Münster als erstmalig hergestellt, beitragsfrei für
die Grundstückseigentümer, von der westfälischen Heimstätte übernommen, d. h.
sie wurde in die Untema/tungspflicht der Stadt Münster übernommen. "
In diesem Zustand haben wir unser Haus am Brentanoweg 1979 mit der Maßgabe erworben,
dass die Erschließungskosten bezahlt waren.
Wenn nun die Stadt Münster den von ihr herbeigeführten - nach eigenem Bekunden
rechtswidrigen - Zustand beseitigen will, liegt damit keine irgendwie geartete Vorteils
zuwendung an die Anlieger vor. Oie Gebührenbescheide aus der Erschließungszeit sind
bestandskräftig und haben dem von der Stadt geschaffenen Zustand gebührenrechtlich
abgedeckt. Eine Nachberechnung zu Lasten der Anlieger würde im Ergebnis eine Korrektur
der Ersterschließung und ihrer Abrechnung bedeuten und zumindest den Grundsatz von
Treu und Glauben verletzen.
Soweit der Zustand der Regenwasserführung zur Überlastung von Pumpwerken und Klär
anlagen führt, ist ein auf die Entlastung dieser Einrichtungen gerichteter Neubau keine auf
die Anlieger umlagefähige Maßnahme.
Oie Stadt hat sich entschieden, für den Brentanoweg einen Mischwasserkanal zu legen, an
den sie den größten Regenwassereinleiter der Straße, die Margaretenschule, selbst ange
schlossen hat. Wenn nun ihre Pump- und Kläreinrichtungen nicht ausreichen, diese Wasser
menge zu verarbeiten, müssen diese ggf. erweitert werden. Das ist aber kein 'Vorteil" für die
Bürger, die zufällig an derselben Straße wohnen. Aufwendungen, die dazu dienen, der Stadt
die Erweiterung von Pumpwerken oder Kläranlagen zu ersparen, sind nicht nach § 2 SBS
umlagefähig.
Zur Begründung der angekündigten Baumaßnahme heißt es im Schreiben vom 04.03.2010
weiter:
'Teilweiseliegendie Grabenund die Grabenverrohrungenauf Privatgrundohne das eine
grundbuchlicheSicherungexistiert.W
5
Hier wird ein besonderes Problem angesprochen. Unser Grundstück ist durch zwei Regen
wassergräben belastet.
Brentanoweg
~Graben Nordseite (Straße)
Graben Südseiteq
Nach den Zeichnungen des Katasteramtes ist nicht klar, ob der Graben an der Straßenseite
(z.T.) unser Eigentum ist. Der Graben an der Südseite ist unser Eigentum. Beide Gräben
werden seit Jahrzehnten von der Stadt zur Weiterleitung von Regenwasser genutzt. In den
Graben an der Südseite leiten wir selbst z.B. kein Wasser ein. Er dient damit ausschließlich
kommunalen Zwecken. Wir haben hierfür bisher kein Entgelt verlangt und sind grundsätzlich
auch bereit diesen Zustand zu tolerieren, solange uns keine zusätzlichen Anliegerbeiträge
auferlegt werden. Wir können aber nicht akzeptieren, dass wir der Stadt Jahrzehnte lang
unseren Grund- und Boden unentgeltlich zur Verfügung stellen und dass uns dieser Um
stand nun als Grund dafür entgegengehalten wird, dass wir erneut Straßenbaugebühren
zahlen sollen.
Die Planung der Regenwasserführung
Die Stadt beabsichtigt, an Stelle des Grabens an der Straßenseite nunmehr eine Mulde mit
seitlicher Grünfläche anzulegen.
Die Bürgerversammlung in der Margaretenschule hat gezeigt, dass (unverbindliches
Stimmungsbild) die Muldenlösung etwa zur Hälfte der Anwesenden abgelehnt wird, weil
• die Anlieger die Mulden wie bisher die Gräben pflegen müssten und
• die Mulden vermutlich durch wild parkende Fahrzeuge beschädigt würden.
Wir möchten uns diesbezüglich weder pro noch kontra festlegen, befürchten aber wie
dargestellt, dass uns die Mulden und das beabsichtigte (It. Zeichnung der Stadt) ca. 100er
Drainagerohr wohl kaum in eine bessere Lage versetzen, als bisher die Gräben. Jedenfalls
scheint uns ein vollständiger Schutz vor Starkregen damit wie dargestellt nicht gewährleistet.
Ein Vorteil, der einen Anliegerbeitrag rechtfertigen dürfte, ist nicht zu erwarten.
Anregung Nr. 44/2010
5
Hier wird ein besonderes Problem angesprochen. Unser Grundstück ist durch zwei Regen
wassergräben belastet.
"'Graben Nordseite (Straße)
"
Graben SüdseiteQ
Nach den Zeichnungen des Katasteramtes ist nicht klar, ob der Graben an der Straßenseite
(z.T.) unser Eigentum ist. Der Graben an der Südseite ist unser Eigentum. Seide Gräben
werden seit Jahrzehnten von der Stadt zur Weiterleitung von Regenwasser genutzt. In den
Graben an der Südseite leiten wir selbst z.B. kein Wasser ein. Er dient damit ausschließlich
kommunalen Zwecken. Wir haben hierfür bisher kein Entgelt verlangt und sind grundsätzlich
auch bereit diesen Zustand zu tolerieren, solange uns keine zusätzlichen Anliegerbeiträge
auferlegt werden. Wir können aber nicht akzeptieren, dass wir der Stadt Jahrzehnte lang
unseren Grund- und Boden unentgeltlich zur Verfügung stellen und dass uns dieser Um
stand nun als Grund dafCIr entgegengehalten wird, dass wir emeut Straßenbaugebühren
zahlen sollen.
Die Planung der Regenwasserführung
Die Stadt beabsichtigt, an Stelle des Grabens an der Straßenseite nunmehr eine Mulde mit
seitlicher Grünfläche anzulegen.
Die BürgelVersammlung in der Margaretenschule hat gezeigt, dass (unverbindliches
Stimmungsbild) die Muldenlösung etwa zur Hälfte der Anwesenden abgelehnt wird, weil
• die Anlieger die Mulden wie bisher die Gräben pflegen müssten und
• die Mulden vermutlich durch wild parkende Fahrzeuge beschädigt würden.
Wir möchten uns diesbezüglich weder pro noch kontra festlegen, befCIrchten aber wie
dargestellt, dass uns die Mulden und das beabsichtigte (It. Zeichnung der Stadt) ca. 1ODer
Drainagerohr wohl kaum in eine bessere Lage versetzen, als bisher die Gräben. Jedenfalls
scheint uns ein vollständiger Schutz vor Starkregen damit wie dargestellt nicht gewährleistet.
Ein Vorteil, der einen Anliegerbeitrag rechtfertigen dürfte, ist nicht zu erwarten.
6
Die Straßenbauplanung
Die Stadt teilt im Schreiben vom 04.03.2010 die Ausgangslage mit:
"Der Brentanoweg von Peter-Rosegger-Weg bis Mondstraße wurde in den Jahren 1937-1950
von der westfälischen Heimstätte gebaut.
Die Straße wurde von der Stadt Münster als erstmalig hergestellt, beitragsfrei für
die Grundstückseigentümer, von der westfälischen Heimstätte übernommen, d. h.
sie wurde in die Unterhaltungspflicht der Stadt Münster übernommen. "
Als wir 1980 am Brentanoweg einzogen, hatte die Straße schon dieselbe Decke, die sie
heute hat.
Trotz außerordentlich vieler Baumaßnahmen durch Anlieger oder die Stadtwerke ist die
Deckschicht der Straße niemals erneuert worden.
Die folgenden Abbildungen zeigen vergrößerte Ausschnitte aus Privatfotos aus dem Jahre
1983:
Vor Haus 34
Risse im Belag rechts unten
Vor Haus 35
Typische Flickstellen
Erst ca. im Jahre 2000 (spätestens 2002) wurden alle Oberflächenrisse in der Deckschicht
der Straße durch Eingießen von Bitumen o. Ä. provisorisch geflickt. Das ist der Zustand, den
die Straßendecke heute noch hat.
Provisorische Flickstellen
vor Haus 34
Bild aus dem Jahr 2002
Anregung Nr. 44/2010
6
Die Straßenbauplanung
Die Stadt teilt im Schreiben vom 04.03.2010 die Ausgangslage mit:
NDer Brentanowegvon Peter-Rosegger-Wegbis Mondstraßewurde in den Jahren 1937-1950
von der westfalischenHeimstattegebaut.
Die Straße wurde von der Stadt Münsterals erstmalighergestellt,beitragsfreifür
die Grundstückseigentümer, von der westfälischen Heimstätte übernommen, d. h.
sie wurde in die Unterhaltungspflichtder Stadt Münsterübernommen.JJ
Als wir 1980 am Brentanoweg einzogen, hatte die Straße schon dieselbe Decke, die sie
heute hat.
Trotz außerordentlich vieler Baumaßnahmen durch Anlieger oder die Stadtwerke ist die
Deckschicht der Straße niemals erneuert worden.
Die folgenden Abbildungen zeigen vergrößerte Ausschnitte aus Privatfotos aus dem Jahre
1983:
Vor Haus 34
Risse im Belag rechts unten
Vor Haus 35
Typische Flickstellen
Erst ca. im Jahre 2000 (spätestens 2002) wurden alle Oberflächenrisse in der Deckschicht
der Straße durch Eingießen von Bitumen o. Ä. provisorisch geflickt. Das ist der Zustand, den
die Straßendecke heute noch hat.
ProvisorischeFlickstellen
vor Haus 34
Bild aus dem Jahr 2002
7
Wir sind der Auffassung, dass die Stadt Münster ihrer Unterhaltspflicht nur unzureichend
nachgekommen ist. Hintergrund ist vermutlich, dass bereits vor rd. 10 Jahren und ein
weiteres Mal nach unserer Erinnerung vor rund 20 Jahren jeweils versucht wurde, einen der
heute vorgeschlagenen Komplettsanierung des Wohngebiets entsprechenden Neubau
durchzusetzen. Das scheiterte jeweils am erbitterten Widerstand der betroffenen Bürger.
Schon damals wurde als Begründung für die Maßnahmen von der Stadt jeweils die Regen
wasserführung vorgetragen.
Eine Sanierung der Deckschicht der Straße ist seit wie hier wohnen nicht erfolgt. Alle bau
technisch erforderlichen Öffnungen (z.B. Bei Schäden an Leitungen etc.) wurden zumindest
in den letzten 30 Jahren nur punktuell geflickt.
Weitere Zitate aus dem Schreiben der Stadt vom 04.03.2010:
"Die Straßenmängel sind soweit fortgeschritten, dass punktuelle Sanierungs- oder
Unterhaltungsarbeiten keinen langfristigen Erfolg mehr garantieren. Mit dem Neubau des
Regenwasserkanals soll die Gelegenheit genutzt werden die Fahrbahn entsprechend den
heutigen technischen Anforderungen zu erneuern und verbessert wiederherzustellen. "
"Nach dem hier vorliegenden Bodengutachten des beratenden Ingenieurs für Geotechnik
Dipl.-Ing. K. Umpfenbach - vom 22.06.2009 entspricht der bisherige Ausbauzustand nicht
annähernd dem heute erforderlichen technischen Standard. Der den heutigen Erfordernissen
der Haltbarkeit und des gestiegenen Verkehrsaufkommens entsprechend geplante Ausbau
beinhaltet den erstmaligen Einbau von ausreichend dimensionierten Schotter- und
Asphalttragschichten, kombiniert mit einer erforderlicher Stabilisierungsschicht. "
Ja, Straßenmängel liegen durchaus vor. Mit einer Erneuerung der Deckschicht wären wir
auch einverstanden, das wäre aber eine lange überfällige und gebotene Reparatur, deren
Kosten aus den Mitteln der Stadt zu decken wäre.
Es wird aber bestritten, dass die Haltbarkeit und das Verkehrsaufkommen eine komplette
Neuerstellung mit neuem Unterbau erforderlich machen.
Die Straße, wie sie sich heute darstellt, hat in den letzten Jahren ganz erheblichen Belastun
gen problemlos Stand gehalten.
Auf den Grundstücken Brentanoweg 32, 34 und 36 wurden in den letzten Jahren drei
Anbauten bzw. Neubauten errichtet. Hier wurde die Straße in ganz erheblichem Umfang
durch schwerste Baufahrzeuge und Maschinen belastet.
Abriss und Neubau Brentanoweg 36
im Jahre 2002
Neubau Brentanoweg 32
im Jahre 2003
Anregung Nr. 44/2010
7
Wir sind der Auffassung, dass die Stadt Münster ihrer Unterhaltspflicht nur unzureichend
nachgekommen ist. Hintergrund ist vermutlich, dass bereits vor rd. 10 Jahren und ein
weiteres Mal nach unserer Erinnerung vor rund 20 Jahren jeweils versucht wurde, einen der
heute vorgeschlagenen Komplettsanierung des Wohngebiets entsprechenden Neubau
durchzusetzen. Das scheiterte jeweils am erbitterten Widerstand der betroffenen Bürger.
Schon damals wurde als Begründung für die Maßnahmen von der Stadt jeweils die Regen
wasserführung vorgetragen.
Eine Sanierung der Deckschicht der Straße ist seit wie hier wohnen nicht erfolgt. Alle bau
technisch erforderlichen Öffnungen (z.B. Bei Schäden an Leitungen eie.) wurden zumindest
in den letzten 30 Jahren nur punktuell geflickt.
Weitere Zitate aus dem Schreiben der Stadt vom 04.03.2010:
-Die Straßentnangelsindsowefffortgeschritten,dasspunktuelleSanierungs-oder
UnterhaltungsarbeffenkeinenlangfristigenErfolgmehrgarantieren.Mff dem Neubaudes
Regenwasserkanalssoll die Gelegenheitgenutztwerdendie Fahrbahnentsprechendden
heutigentechnischenAnforderungenzu erneuemund verbessertwiederherzustellen.-
-Nach dem hier vorliegendenBodengutachtendes beratendenIngenieursfOr Geotechnik·
Dipl.-Ing.K. Umpfenbach- vom 22.06.2009entsprichtder bisherigeAusbauzustandnicht
anniihemddem heuteerforderlichentechnischenStandard.Der den heutigenErfordernissen
der Haltbarkeitunddes gestiegenenVerkehrsaufkommensentsprechendgeplanteAusbau
beinhaltetden erstmaligenEinbau von ausreichenddimensioniertenSchotter-und
Asphafttragschichten,kombiniertmit einererforderlicherStabilisierungsschicht.-
Ja, Straßenmängel liegen durchaus vor. Mit einer Erneuerung der Deckschicht wären wir
auch einverstanden, das wäre aber eine lange überfällige und gebotene Reparatur, deren
Kosten aus den Mitteln der Stadt zu decken wäre.
Es wird aber bestritten, dass die Haltbarkeit und das Verkehrsaufkommen eine komplette
Neuerstellung mit neuem Unterbau erforderlich machen.
Die Straße, wie sie sich heute darstellt, hat in den letzten Jahren ganz erheblichen Belastun
gen problemlos Stand gehalten.
Auf den Grundstücken Brentanoweg 32, 34 und 36 wurden in den letzten Jahren drei
Anbauten bzw. Neubauten errichtet. Hier wurde die Straße in ganz erheblichem Umfang
durch schwerste Baufahrzeuge und Maschinen belastet.
Beispie~le;,;:_
•
Abriss und Neubau Brentanoweg 36
im Jahre 2002
Neubau Brentanoweg 32
im Jahre 2003
8
Regelmäßig fahren seit nun mehr als 30 Jahren schwere Müllentsorgungsfahrzeuge und
Schulbusse über diese Straße, Dennoch sind keinerlei Verwerfungen, Absenkungen oder
Spurrillen zu beobachten. Der Unterbau der Straße dürfte damit mehr als ausreichend und
hinreichend verdichtet sein. Wäre die Stadt in der Vergangenheit ihrer Erhaltungspflicht
nachgekommen, könnte sie heute nicht mit dem angeblich erforderlichen Neubau argumen
tieren.
Auch die Fotos, die das Tiefbauamt zur Untermauerung seiner These vorgelegt hat, zeigen
- soweit der Straßenzustand betroffen ist - lediglich durch Baumaßnahmen verursachte
Flickstellen, nicht aber ein Absinken oder Spurrillen oder sonst ein Indiz, das auf einen
unzureichenden Unterbau schließen lassen könnte:
Aktueller Straßenzustand
Bild 1 von 5
Aktueller Straßenzustand
Bild 4 von 5 x
Aktueller Straßenzustand
BIld 2 von 5
Aktueller StraßenZUlitand
Bild 3 von 5
x
Soweit das Bodengutachten des beratenden Ingenieurs für Geotechnik - Dipl.-Ing. K.
Umpfenbach - vom 22.06.2009 zur Argumentation herangezogen wird, können wir dazu nicht
Stellung nehmen, da es uns nicht zugänglich ist.
Wir bestreiten aber schon jetzt, dass eine punktuelle Bohrung und Probeentnahme von
Untergrundmaterial an einzelnen Stellen geeignet ist, die diesbezüglichen Behauptungen
des Tiefbauamtes zu belegen. Zur Klärungen dieser Frage müssten die Anlieger im Ver
fahren gegen die Gebührenbescheide ein Gegengutachten beauftragen.
Anregung Nr. 44/2010
8
Regelmäßig fahren seit nun mehr als 30 Jahren schwere Müllentsorgungsfahrzeuge und
Schulbusse über diese Straße, Dennoch sind keinerlei VelWerfungen, Absenkungen oder
Spurrillen zu beobachten. Der Unterbau der Straße dürfte damit mehr als ausreichend und
hinreichend verdichtet sein. Wäre die Stadt in der Vergangenheit ihrer Erhaltungspflicht
nachgekommen, könnte sie heute nicht mit dem angeblich erforderlichen Neubau argumen
tieren.
Auch die Fotos, die das Tiefbauamt zur Untermauerung seiner These vorgelegt hat, zeigen
- soweit der Straßenzustand betroffen ist - lediglich durch Baumaßnahmen verursachte
Flickstellen, nicht aber ein Absinken oder Spurrillen oder sonst ein Indiz, das auf einen
unzureichenden Unterbau schließen lassen könnte:
Soweit das Bodengutachten des beratenden Ingenieurs für Geotechnik - Dipl.-Ing. K.
Umpfenbach - vom 22.06.2009 zur Argumentation herangezogen wird, können wir dazu nicht
Stellung nehmen, da es uns nicht zugänglich ist.
Wir bestreiten aber schon jetzt, dass eine punktuelle Bohrung und Probeentnahme von
Untergrundmaterial an einzelnen Stellen geeignet ist, die diesbezüglichen Behauptungen
des Tiefbauamtes zu belegen. Zur Klärungen dieser Frage müssten die Anlieger im Ver
fahren gegen die Gebührenbescheide ein Gegengutachten beauftragen.
9
Wir bitten die Bezirksvertretung aber vorab prüfen zu lassen, welche Straßen in der Unter
haltspflicht der Stadt Münster, deren Neubau von der Stadt bezahlt werden müsste (§ 2
Abs.2 SBS der Stadt Münster) einen ähnlichen Unterbau haben, wie in dem Gutachten
ausgeführt. Denn wenn die Stadt selbst die ihrem Kostenbereich zu Last fallenden Straßen
mit einem ähnlichen Unterbau nicht erneuert, kann das Heranziehen des Unterbaus nur als
Scheinargument gewertet werden, um statt einer möglichen Reparatur (z.B. neue 3-cm
Deckschicht) einen Neubau vorzuschlagen, der die Stadt von ihren nicht umlagefähigen
Reparaturverpflichtungen entlastet, die Anlieger aber belastet.
Schließlich meinen wir uns zu erinnern, dass große Hauptverkehrsstraßen in der Vergan
genheit jeweils aufgefräst und mit einer neuen Deckschicht versehen wurden, bevor eine
komplette Erneuerung in Angriff genommen wurde.
Alles in Allem halten wir hier eine Reparaturmaßnahme auf Kosten der Stadt und nicht der
Anlieger für geboten.
Gehwege
In der Bürgerversammlung am 18.03.2010 wurde bei einem unverbindlich eingeholten
Stimmungsbild deutlich, dass 100 % der Anwesenden keinen Gehweg auf dem Brentanoweg
wünschen. Dabei traten als Wortführer gerade diejenigen Anlieger auf, die kleine Kinder
haben und die Sicherheit ihrer Kinder durch die Anlegung von Gehwegen gefährdet sehen.
Auch wir sind der Auffassung, dass ein Gehweg für den Brentanoweg keine wünschenswerte
Lösung ist. Es deutet sich daher an, dass die Planung dahingehend verändert wird, dass die
geplanten Gehwege entfallen.
Nur hilfsweise dürfen wir darauf hinweisen, dass wenn die Stadt entgegen unseren gesam
ten Argumenten ihre Maßnahmen durchsetzen wollen sollte, sich durch den Wegfall der
Gehwege eine deutliche Verminderung des umlagefähigen Anteils ergäbe.
Nach Mitteilung von Herrn Walter Blankenagel, Ingenieurbüro Blankenagel, hat der Brenta
noweg eine Breite von acht Metern.
Nach der Anlage zur SBS der Stadt Münster beträgt die anrechenbare Breite für zu bauende
Straßen in sonstigen Baugebieten, die nicht Kern- bzw Industriegebiete sind, maximal 5,50
m. Falls also kein Bürgersteig und auch keine Mulde gebaut wird, würde sich der beitrags
fähige Anteil der Anlieger um 31,25 % vermindern.
Anregung Nr. 44/2010
9
Wir bitten die Bezirksvertretung aber vorab prüfen zu lassen, welche Straßen in der Unter
haltspflicht der Stadt Münster, deren Neubau von der Stadt bezahlt werden müsste (§ 2
Abs.2 ses der Stadt Münster) einen ähnlichen Unterbau haben, wie in dem Gutachten
ausgeführt. Denn wenn die Stadt selbst die ihrem Kostenbereich zu Last fallenden Straßen
mit einem ähnlichen Unterbau nicht erneuert, kann das Heranziehen des Unterbaus nur als
Scheinargument gewertet werden, um statt einer möglichen Reparatur (z.B. neue 3-cm
Deckschicht) einen Neubau vorzuschlagen, der die Stadt von ihren nicht umlagefähigen
Reparaturverpflichtungen entlastet, die Anlieger aber belastet.
Schließlich meinen wir uns zu erinnern, dass große Hauptverkehrsstraßen in der Vergan
genheit jeweils aufgefräst und mit einer neuen Deckschicht versehen wurden, bevor eine
komplette Erneuerung in Angriff genommen wurde.
Alles in Allem halten wir hier eine Reparaturmaßnahme auf Kosten der Stadt und nicht der
Anlieger für geboten.
Gehwege
In der Bürgerversammlung am 18.03.2010 wurde bei einem unverbindlich eingeholten
Stimmungsbild deutlich, dass 100 % der Anwesenden keinen Gehweg auf dem Brentanoweg
wünschen. Dabei traten als Wortführer gerade diejenigen Anlieger auf, die kleine Kinder
haben und die Sicherheit ihrer Kinder durch die Anlegung von Gehwegen gefährdet sehen.
Auch wir sind der Auffassung, dass ein Gehweg für den Brentanoweg keine wünschenswerte
Lösung ist. Es deutet sich daher an, dass die Planung dahingehend verändert wird, dass die
geplanten Gehwege entfallen.
Nur hilfsweise dürfen wir darauf hinweisen, dass wenn die Stadt entgegen unseren gesam
ten Argumenten ihre Maßnahmen durchsetzen wollen sollte, sich durch den Wegfall der
Gehwege eine deutliche Verminderung des umlagefähigen Anteils ergäbe.
Nach Mitteilung von Herrn Walter Blankenagel, Ingenieurbüro Blankenagel, hat der Brenta
noweg eine Breite von acht Metern.
Nach der Anlage zur SBS der Stadt Münster beträgt die anrechenbare Breite für zu bauende
Straßen in sonstigen Baugebieten, die nicht Kern· bzw Industriegebiete sind, maximal 5,50
m. Falls also kein Bürgersteig und auch keine Mulde gebaut wird, würde sich der beitrags
fähige Anteil der Anlieger um 31,25 % vermindern.
10
Rechtliche Überlegungen zur Kostenabwälzung auf Anlieger
Herr Helmut Stöppel, Tiefbauamt der Stadt Münster, hat in der Bürgerversammlung am
18.03.2010 sehr dezidiert die Auffassung vertreten,
• die Stadt sei zur Umlegung der Kosten verpflichtet,
• es bestehe kein Ermessen oder sonst ein Spielraum,
• die Ursache für eine Maßnahme dürfe nach der Rechtsprechung nicht berücksichtigt
werden (Vorteilsprinzip).
Wir sind - bezogen auf die hier in Rede stehenden Maßnahmen - anderer Auffassung:
Begriff der Herstellung
Der Beitragstatbestand einer Herstellung oder Erneuerung im Sinne von § 8 Abs. 2
KAG NRW setzt voraus, dass eine Straße, die infolge bestimmungsgemäßer Nutzung
nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit trotz ordnungsgemäßer Unterhaltung und
Instandsetzung verschlissen ist, erneuert wird (vgl. OVG NRW vom 26.03.2009, 15 A
939/06, NWVB12009, 366-367, vom 22.012009, 15 A 3137/06 und vom 20.08.2002,
15 A 583/01, NWVBI. 2003, 58.)
Wir bestreiten hier den Tatbestand der ordnungsmäßigen Unterhaltung in diesem
Sinne. Wie oben dargestellt, hat die Stadt Münster den Brentanoweg seit Jahrzehn
ten vernachlässigt und bei Schäden nur notdürftig geflickt. Der jetzige Zustand mit mit
Bitumen ausgegossenen Rissen der Deckschicht besteht seit mindestens 10 Jahren.
Diese Flickmaßnahme erfolgte erst, nachdem die Deckschicht seit vielen Jahren
rissig war. Seit rd. 10 Jahren sind diese Stellen aber nunmehr dicht und haben sich
nicht erneut geöffnet. Das ist somit kein Indiz für einen schlechten Unterbau der
Straße, sondern für eine mangelnde Qualität der nunmehr rd. 40 Jahre alten Deck
schicht.
Hilfsweise:
Für den Fall, dass kein Gehweg gebaut werden soll, sondern lediglich die Straße mit
Mulde (wie es dem Wunsch zumindest der Hälfte der Anlieger zu entsprechen
scheint), wäre nach der genannten Rechtsprechung außerdem zu beachten, dass
damit die Voraussetzungen für eine beitragsfähige Verbesserung nicht vorliegen
würden.
Eine Verbesserung liegt nach der genannten Entscheidung vom 26.03.2009 dann
vor, wenn durch die Ausbaumaßnahme die Ausstattung der Anlage entsprechend
ihrer bisherigen verkehrstechnischen Konzeption hinsichtlich der räumlichen
Ausdehnung (Erweiterung), hinsichtlich der funktionalen Aufteilung der Gesamtfläche
oder hinsichtlich der Art der Befestigung vorteilhaft verändert wird. Diese vorteilhafte
Veränderung ist unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten zu beurteilen. Maßge
bend ist also, ob der Verkehr bei Zugrundelegung der bisherigen verkehrstech
nischen Konzeption auf der neu gestalteten Anlage zügiger, geordneter, unbehinder
ter oder reibungsloser abgewickelt werden kann als vorher (vgl. OVG NRW, Be
schluss vom 22.01.2009, 15 A 3137/06. NWVBI 2009, 269-270).
Das wäre sicher nicht der Fall, wenn eine Straße mit Graben durch eine Straße mit
Mulde ersetzt würde.
I ~ - ~~ -~ -~~~-
Anregung Nr. 44/2010
10
Rechtliche Überlegungen zur Kostenabwälzung auf Anlieger
Herr Helmut Stöppel, Tiefbauamt der Stadt Münster, hat in der Bürgerversammlung am
18.03.2010 sehr dezidiert die Auffassung vertreten,
• die Stadt sei zur Umtegung der Kosten verpflichtet,
• es bestehe kein Ermessen oder sonst ein Spielraum,
• die Ursache für eine Maßnahme dürfe nach der Rechtsprechung nicht berücksichtigt
werden (Vorteilsprinzip).
Wir sind - bezogen auf die hier in Rede stehenden Maßnahmen - anderer Auffassung:
Begriff der Herstellung
Der Beitragstatbestand einer Herstellung oder Erneuerung im Sinne von § 8 Abs. 2
KAG NRW setzt voraus, dass eine Straße, die infolge bestimmungsgemäßer Nutzung
nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit trotz ordnungsgemäßer Unterhaltung und
Instandsetzung verschlissen ist, erneuert wird (vgl. OVG NRW vom 26.03.2009, 15 A
939/06, NWVB12009, 366-367, vom 22.012009, 15 A 3137106 und vom 20. 08.2002,
15 A 583/01, NWVBI. 2003, 58.)
Wir bestreiten hier den Tatbestand der ordnungsmäßigen Unterhaltung in diesem
Sinne. Wie oben dargestellt, hat die Stadt Münster den Brentanoweg seit Jahrzehn
ten vernachlässigt und bei Schäden nur notdürftig geflickt. Der jetzige Zustand mit mit
Bitumen ausgegossenen Rissen der Deckschicht besteht seit mindestens 10 Jahren.
Diese Flickmaßnahme erfolgte erst, nachdem die Deckschicht seit vielen Jahren
rissig war. Seit rd. 10 Jahren sind diese Stellen aber nunmehr dicht und haben sich
nicht erneut geöffnet. Das ist somit kein Indiz für einen schlechten Unterbau der
Straße, sondern für eine mangelnde Qualität der nunmehr rd. 40 Jahre alten Deck
schicht.
Hilfsweise:
Für den Fall, dass kein Gehweg gebaut werden soU, sondern lediglich die Straße mit
Mulde (wie es dem Wunsch zumindest der Hälfte der Anlieger zu entsprechen
scheint), wäre nach der genannten Rechtsprechung außerdem zu beachten, dass
damit die Voraussetzungen für eine beitragsfähige Verbesserung nicht vorliegen
würden.
Eine Verbesserung liegt nach der genannten Entscheidung vom 26.03.2009 dann
vor, wenn durch die Ausbaumaßnahme die Ausstattung der Anlage entsprechend
ihrer bisherigen verkehrstechnischen Konzeption hinsichtlich der räumlichen
Ausdehnung (Erweiterung), hinsichtlich der funktionalen Aufteilung der Gesamtfläche
oder hinsichtlich der Art der Befestigung vorteilhaft verändert wird. Diese vorteilhafte
Veränderung ist unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten zu beurteilen. Maßge
bend ist also, ob der Verkehr bei Zugrundelegung der bisherigen verkehrstech
nischen Konzeption auf der neu gestalteten Anlage zügiger, geordneter, unbehinder
ter oder reibungsloser abgewickelt werden kann als vorher (vgl. OVG NRW, Be
schluss vom 22.01.2009, 15 A 3137/06. NWVBI 2009, 269-270).
Das wäre sicher nicht der Fall, wenn eine Straße mit Graben durch eine Straße mit
Mulde ersetzt würde.
11
Bil/igkeitsmaßnahmen
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 b KAG ist 163 Abs. 1 Satz 1 und 3 der Abgabenordnung (AO)
entsprechend anzuwenden. Nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 a KAG gilt außerdem § 227 Abs.
1 AO.
Soweit Billigkeitsgründe vorliegen, kann die Stadt also durchaus auf Kommunal
abgaben verzichten. Wir sehen hier sachliche Billigkeitsgründe in der von der Stadt
geltend gemachten Ursache für die geplante Gesamtmaßnahme.
Für den Fall, dass die Stadtverwaltung die geplante Maßnahme gegen die Vorstel
lungen der Bürger durchsetzen will (oder aus ihrer Sicht muss) bitten wir darauf hin
zuwirken, dass bei der Beitragsbemessung von vornherein sachliche Billigkeitsgründe
berücksichtigt werden und dass nicht jeder Betroffene einen Erlassantrag nach § 227
AO stellen muss, sondern im Wege der abweichenden Festsetzung aus Billigkeits
gründen nach § 163 AO zumindest auf einen erheblichen Anteil der anfallenden Ge
bühren verzichtet wird.
Nach dieser Vorschrift können - in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 5a KAG Gebühren
niedriger festgesetzt werden, wenn die Erhebung nach Lage des Falles unbillig wäre.
Eine "Unbilligkeit" LS. dieser Vorschrift kann nach ständiger Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs (BFH) auf sachlichen oder auf persönlichen Gründen beruhen. Die
Festsetzung einer Gebühr ist aus sachlichen Gründen unbillig, wenn sie zwar dem
Wortlaut des Gesetzes entspricht, aber den Wertungen des Gesetzes zuwiderläuft
(BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBI 11 1997, 259; vom
18. Dezember 2007 VI R 13/05, BFH/NV 2008, 794 zur abweichenden Festsetzung
von Steuern). Das setzt voraus, dass der Gesetzgeber die Grundlagen für die
Steuerfestsetzung anders als tatsächlich geschehen geregelt hätte, wenn er die zu
beurteilende Frage als regelungsbedürftig erkannt hätte (BFH-Beschluss vom 12.
September 2007 X B 18/03, BFH/NV 2008, 102, 105, m.w.N.). Eine für den
Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet
oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt dagegen keine Billigkeitsmaßnahme (BFH
Urteil vom 16. August 2001 V R
72/00, BFH/NV 2002,545, m.w.N.).
Wir sind der Auffassung, dass der Landesgesetzgeber bei Fassung des § 8 KAG und
der Satzungsgeber der SBS den vorliegenden Fall, wenn er im Gesetzgebungs
verfahren bekannt gewesen wäre, besonders geregelt hätte.
Wenn eine Gemeinde ein Wohngebiet erschließt und die Erschließungskosten durch
Gebührenbescheide auf die Anlieger abschließend umgelegt hat, kann die spätere
Erkenntnis, dass durch die Art der Erschließung (Regenwasseranschluss eines
stadteigenen Grundstücks an einen Mischwasserkanal, der dann Punpwerke und
Kläranlagen übermäßig belastet) nicht dazu führen, dass ein ganzes Siedlungsgebiet
anschließend mit Regenwasseranlagen "neu" erschlossen werden muss und dass
dann diese "Gelegenheit" genutzt wird, auch noch die Straßenerhaltungskosten in
Form einer als notwendige Erneuerung dargestellten Wiederherstellung auf die
Anlieger abgewälzt werden. Hierin liegt eine Unbilligkeit in der Sache, die zumindest
dazu führen muss, dass die Kosten für den Regenwasserkanal nicht umgelegt
werden dürfen. Das muss dann aber auch dazu führen, dass die nach Zerstörung der
Straße durch die Regenwasserkanalbaumaßnahmen erforderliche Wiederherstellung
nicht Sache der Anlieger, sondern Sache der Stadt ist.
Die Unbilligkeit liegt hier in der Ursache für die Gesamtmaßnahme am Brentanoweg.
Als Hauptursache nennt die Stadt illegales Einleiten von Regenwasser in den Misch
wasserkanal (nur diese Gelegenheit soll genutzt werden, um auch die Straße zu
erneuern).
Anregung Nr. 44/2010
11
Billigkeitsmaßnahmen
Nach § 12 Abs. 1 Ne. 4 b KAG ist 163 Abs. 1 Satz 1 und 3 der Abgabenordnung (AO)
entsprechend anzuwenden. Nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 a KAG gilt außerdem § 227 Abs.
1 AO.
Soweit Billigkeitsgründe vorliegen, kann die Stadt also durchaus auf Kommunal
abgaben verzichten. Wir sehen hier sachliche Billigkeitsgründe in der von der Stadt
geltend gemachten Ursache für die geplante Gesamtmaßnahme.
Für den Fall, dass die Stadtverwaltung die geplante Maßnahme gegen die Vorstel
lungen der Bürger durchsetzen will (oder aus ihrer Sicht muss) bitten wir darauf hin
zuwirken, dass bei der Beitragsbemessung von vornherein sachliche Billigkeitsgründe
berücksichtigt werden und dass nicht jeder Betroffene einen Erlassantrag nach § 227
AO stellen muss, sondern im Wege der abweichenden Festsetzung aus Billigkeits
gründen nach § 163 AG zumindest auf einen erheblichen Anteil der anfallenden Ge
bühren verzichtet wird.
Nach dieser Vorschrift können - in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 5a KAG Gebühren
niedriger festgesetzt werden, wenn die Erhebung nach Lage des Falles unbillig wäre.
Eine "Unbilligkeit" i.S. dieser Vorschrift kann nach ständiger Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs (BFH) auf sachlichen oder auf persönlichen Gründen beruhen. Die
Festsetzung einer Gebühr ist aus sachlichen Gründen unbillig, wenn sie zwar dem
Wortlaut des Gesetzes entspricht, aber den Wertungen des Gesetzes zuwiderläuft
(8FH-Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, 8FHE 180, 524, 8St81111997, 259; vom
18. Dezember 2007 VI R 13/05, 8FH/NV 2008, 794 zur abweichenden Festsetzung
von Steuern). Das setzt voraus, dass der Gesetzgeber die Grundlagen für die
Steuerfestsetzung anders als tatsächlich geschehen geregelt hätte, wenn er die zu
beurteilende Frage als regelungsbedürftig erkannt hätte (BFH-Beschluss vom 12.
September 2007 X 8 18/03, 8FH/NV 2008, 102, 105, m.w.N.). Eine für den
Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet
oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt dagegen keine Billigkeitsmaßnahme (BFH
Urteil vom 16. August 2001 V R 72/00, 8FH/NV 2002, 545, m.w.N.).
Wir sind der Auffassung, dass der Landesgesetzgeber bei Fassung des § 8 KAG und
der Satzungsgeber der SBS den vorliegenden Fall, wenn er im Gesetzgebungs
verfahren bekannt gewesen wäre, besonders geregelt hätte.
Wenn eine Gemeinde ein Wohngebiet erschließt und die Erschließungskosten durch
Gebührenbescheide auf die Anlieger abschließend umgelegt hat, kann die spätere
Erkenntnis, dass durch die Art der Erschließung (Regenwasseranschluss eines
stadteigenen Grundstücks an einen Mischwasserkanal, der dann Punpwerke und
Kläranlagen übermäßig belastet) nicht dazu führen, dass ein ganzes Siedlungsgebiet
anschließend mit Regenwasseranlagen "neu" erschlossen werden muss und dass
dann diese "Gelegenheit" genutzt wird, auch noch die Straßenerhaltungskosten in
Form einer als notwendige Erneuerung dargestellten Wiederherstellung auf die
Anlieger abgeWälzt werden. Hierin liegt eine Unbilligkeit in der Sache, die zumindest
dazu führen muss, dass die Kosten für den Regenwasserkanal nicht umgelegt
werden dürfen. Das muss dann aber auch dazu führen, dass die nach Zerstörung der
Straße durch die Regenwasserkanalbaumaßnahmen erforderliche Wiederherstellung
nicht Sache der Anlieger, sondern Sache der Stadt ist.
Die Unbilligkeit liegt hier in der Ursache für die Gesamtmaßnahme am Brentanoweg.
Als Hauptursache nennt die Stadt illegales Einleiten von Regenwasser in den Misch
wasserkanal (nur diese Gelegenheit soll genutzt werden, um auch die Straße zu
erneuern).
12
Die Stadt selbst hat wie oben dargelegt selbst die Hauptursache für die genannten
Belastungen gesetzt, indem sie die Margaretenschule an das Mischwassersystem
angeschlossen hat. Diesem Umstand wird allein dadurch, dass die Stadt sich bei der
Gebührenbemessung als Eigentümer des erschlossenen Grundstücks Margareten
schule an den Kosten nach Maßgabe der satzungsmäßigen Berechenung beteiligt,
nicht Rechnung getragen.
Die Stadt hat für den Brentanoweg seiner Zeit Erschließungskosten erhoben und
dafür eine Anlage produziert, die so heute nicht zulässig wäre. Ohne die Margareten
schule mit der im Verhältnis zu allen anderen Gebäuden übergroßen Dachfläche
würde die Ursache für das erhebliche Regenwasseraufkommen, das Pumpwerke und
Kläranlagen überlastet, entfallen. Diesem Umstand wird nicht dadurch ausreichend
Rechnung getragen, dass die Stadt sich nur anteilig an den Kosten beteiligt.
Spielraum für eine vergleichsweise Minderung der Anliegerbeiträge
Der 8. Senat des BVerwG hat mit Beschluss vom 10.06.1996, 8 B 112/96, eine
Beschwerde wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache abge
wiesen. In den Entscheidungsgründen nimmt das Gericht zu allgemeinen Grundsätze
des Verwaltungsrechts als - irrevisible - Ergänzungen des Landesrechts Stellung.
Dort wird auf den allgemeinen Rechtsgrundsatz des Verwaltungsrechts hinge
wiesen, dass Vergleichsverträge (im Entscheidungsfall zu Erschließungskosten), die
der Beseitigung einer bei verständiger Würdigung des Sachverhalts oder der Rechts
lage bestehenden Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben dienen, zulässig
seien.
Aus diesem allgemeinen Rechtsgrundsatz ergibt sich über die genannten Billigkeits
maßnahmen hinaus die Möglichkeit für die Stadt, mit den Anliegern eine vergleichs
weise Regelung anzustreben. Wenn denn nun wirklich "die Gelegenheit genutzt wer
den soll", die natürlich alte Straße im Zuge des ggf. notwendigen Anschlusses der
Maragretenschule zu erneuern, könnte einer zu erwartenden Prozesslawine (Wider
sprüche, Klagen, Erlassanträge aller Anlieger gegen die späteren Gebührenbe
scheide) dadurch entgegengewirkt werden, dass der hier vorliegenden wohl einzigar
tigen Situation dadurch Rechnung getragen wird, dass die Stadt von vornherein eine
vergleichsweise Regelung anstrebt, die die Anlieger nur mäßig belastet. Einem ver
nünftigen Vergleich würden wir uns sicher nicht verschließen.
Anregung Nr. 44/2010
12
Oie Stadt selbst hat wie oben dargelegt selbst die Hauptursache für die genannten
Belastungen gesetzt, indem sie die Margaretenschule an das Mischwassersystem
angeschlossen hat. Diesem Umstand wird allein dadurch, dass die Stadt sich bei der
Gebührenbemessung als Eigentümer des erschlossenen Grundstücks Margareten
schule an den Kosten nach Maßgabe der satzungsmäßigen Berechenung beteiligt,
nicht Rechnung getragen.
Die Stadt hat für den Brentanoweg seiner Zeit Erschließungskosten erhoben und
dafür eine Anlage produziert, die so heute nicht zulässig wäre. Ohne die Margareten
schule mit der im Verhältnis zu allen anderen Gebäuden übergroßen Dachfläche
würde die Ursache für das erhebliche Regenwasseraufkommen, das Pumpwerke und
Kläranlagen überlastet, entfallen. Diesem Umstand wird nicht dadurch ausreichend
Rechnung getragen, dass die Stadt sich nur anteilig an den Kosten beteiligt.
Spielraum für eine vergleichsweise Minderung der Anliegerbeiträge
Der 8. Senat des BVerwG hat mit Beschluss vom 10.06.1996, 8 B 112196, eine
Beschwerde wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache abge
wiesen. In den Entscheidungsgründen nimmt das Gericht zu allgemeinen Grundsätze
des Verwaltungsrechts als - irrevisible - Ergänzungen des Landesrechts Stellung.
Dort wird auf den allgemeinen Rechtsgrundsatz des Verwaltungsrechts hinge
wiesen, dass Vergleichsverträge (im Entscheidungsfall zu Erschließungskosten), die
der Beseitigung einer bei verständiger Würdigung des Sachverhalts oder der Rechts
lage bestehenden Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben dienen, zulässig
seien.
Aus diesem allgemeinen Rechtsgrundsatz ergibt sich Ober die genannten Billigkeits
maßnahmen hinaus die Möglichkeit für die Stadt, mit den Anliegern eine vergleichs
weise Regelung anzustreben. Wenn denn nun wirklich "die Gelegenheit genutzt wer
den soll", die natürlich alte Straße im Zuge des ggf. notwendigen Anschlusses der
Maragretenschule zu erneuern, könnte einer zu erwartenden Prozesslawine (Wider
sprüche, Klagen, Erlassanträge aller Anlieger gegen die späteren Gebührenbe
scheide) dadurch entgegengewirkt werden, dass der hier vorliegenden wohl einzigar
tigen Situation dadurch Rechnung getragen wird, dass die Stadt von vornherein eine
vergleichsweise Regelung anstrebt, die die Anlieger nur mäßig belastet. Einem ver
nünftigen Vergleich würden wir uns sicher nicht verschließen.
Anlage2-AnregungOffenlegung
17415 Zeichen
Anregungen zu dem Ausbauplan Nr.: 10 346 Blatt 1-7, Mauritz-Ost, südl. Teil nebst Begründung während der Offenlegung vom 11.03. bis 19.04.2013 Gehwege 1 Der geplante Bürgersteig am Brentanoweg sollte deutlich verringert werden, weil ansonsten zuwenig Platz für den Gegenverkehr sein wird. Dies hätte zur Folge, dass aufgesattelt geparkt würde, was wiederum die Fußgänger auf die Fahrbahn zwingen würde. Außerdem müsste der Gegenverkehr dann Privatflächen als Ausweichfläche nutzen. Im gesamten Gebiet ist eine Fahrbahnbreite von 5,00 m angestrebt und eingehalten worden plus zusätzlichen überfahrbaren Seitenstreifen von ca. 1,00 m. Diese Breite wird in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen mit eingeschränkten Bewegungspielraum, geringer Geschwindigkeit (<40km/h) und umsichtiger Fahrweise vorgeschlagen. Es ist vom Fallbeispiel Kraftfahrzeug/ Lkw ausgegangen worden, womit an ein parkendes Auto vorgefahren werden kann. Auf Grund der vorh. Zufahrten (die nicht beparkt werden) ist ein Ausweichen unter normalen Umständen nicht notwendig (diese beengten Verhältnisse gibt es ebenfalls in weiteren Wohnviertel in Münster z. B. Kreuzviertel). Der Anregung wird nicht gefolgt. 2 Der geplante Gehweg im Peter-Rosegger- Weg , von der Mondstraße bis zum Ludwig- Anzengruber-Weg wird für nicht notwendig erachtet, da die Kinder wohl eher mit dem Auto vorgefahren würden. Der Gehweg ist in diesem Bereich vorgesehen, damit auch fußläufig die Kindertagesstätte sicher erreicht werden kann. Weit erhin befindet sich neben der Kita und dem dazugehörigen Parkplatz ein Seniorenheim der Caritas (Haus-Nr. 59). Die Weiterführung des Gehweges von der Mondstr. in die beginnende Tempo-30-Zone wird für notwendig erachtet. Der Anregung wird nicht gefolgt. Aufpflasterungen 3 Die Aufpflasterung vor dem Haus Brentanoweg 15 soll auf der östl. Seite bis vor die Grundstücksfläche verlängert werden. Eine Erweiterung der Aufpflasterung ist möglich. De r Anregung wird gefolgt. Anlage 2 Lfd. Nr. Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 1 von 8 Lfd. Nr. Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 4 Eine eindeutige Mehrheit aller Anwohner hat sich gegen eine sehr kostenintensive Aufpflasterung in den Straßenein-mündungen ausgesprochen. Die Tempo-30-Regelung ist ausreichend. Warum wird eine Fragebogenaktion durchgeführt und dann werden die von den Anliegern überwiegend gewünschten Dinge nicht berücksichtigt? (Diese Anregung wurde in ähnlichem Wortlaut in 7 weiteren Fällen eingebracht) Die Aufpflasterungen werden als geschwindigkeitsdämpfende Elemente eingesetzt. Bei der durchgeführten Umfrage ging hervor, dass ein erheblicher Teil der Anwohner keine Aufpflasterung wünscht. Zum Thema "Aufpflasterungen" sind die Umfrageergenisse wie folgt: 59 % sind insgesamt dagegen, aber 52 % der Haushalte mit Kindern sind dafür. Allerdings sind nur in 28 % der Haushalte Kinder. Eltern deren Schulkinder zur Margaretenschule aber nicht in dem Viertel wohnen, wurden in der Umfrage nicht erfasst. Auch wenn die Mehrheit der Anwohner die Anlage von Aufpflasterungen ablehnt (laut Befragung sind 59% gegen die Aufpflasterungen), schlägt die Verwaltung diese in ihrer Planung vor. Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen Ausgabe 2006 (RASt 06) empfiehlt als geschwindigkeitsdämfendes Element die Anlage von Aufpflasterungen. Gerade in Tempo-30-Zonen wird die gefordete Geschwindigkeit häufig überschritten. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass durch die Aufpflasterung die Sicherheit aller Schulkinder erhöht wird. Der Anregung wird nicht gefolgt. Mulden/Gräben 5 Die Ausgestaltung der Gräben im Bereich des Grundstücks Ludwig-Anzengruber-Weg 1 ist überdimensioniert. Die Gräben wurden nicht nach dem hydraulischen Erfordernis, sondern nach betrieblichen Gesichtspunkt (Rasenschnitt) konstruiert. Sie haben aber den zusätzlichen Effekt, dass das Niederschlagswasser teilweise versickern kann und einen zusätzlichen Retentionsraum erhält. Der Anregung wird nicht gefolgt. 6 Vor dem Grundstück Ludwig-Anzengruber-Weg 3 ist ein Regenwasserkanal geplant. Neben der Garageneinfahrt soll evtl. noch ein Stellplatz/Carport errichtet werden . Es wird gebeten, dies bei der Planung zu berücksichtigen. Die Reduzierung der geplanten Mulde vor dem Grundstück wird nach Rücksprache mit dem Anwohner berücksichtigt. Der Anregung wird gefolgt. 2 von 8 Lfd. Nr. Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 7 Für das Grundstück Peter-Rosegger-Weg 22 soll eine neue Zuwegung und eine Zufahrt errichtet werden; die Rigole muss entsprechend angepasst werden. Die Reduzierung der geplanten Mulde vor dem Grundstück wird nach Rücksprache mit dem Anwohner berücksichtigt. Der Anregung wird gefolgt. Beleuchtung 8 Es wird darum gebeten, die Straßenlaterne vor dem Grundstück Peter-Rosegger-Weg 36 direkt auf die Grenze zwischen den Grundstücken 36 und 38 zu setzen, damit die Einfahrt ohne Probleme von zwei Autos genutzt werden kann. (Diese Anregung wurde in ähnlichem Wortlaut in weiteren Fällen eingebracht) Eine Verschiebung der Laterne kann erfolgen. Der Anr egung wird gefolgt. 9 Die Straßenlaterne vor dem Grundstück Peter- Rosegger-Weg 39a soll auf die Verlängerung der Grundstücksgrenze zw. den Häusern 39 und 39a gesetzt werden. Eine Verschiebung der Laterne kann erfolgen. Der An regung wird gefolgt. Straßenaufbau/ Sonstiges 10 Die Notwendigkeit des Straßenausbaus in der geplanten Bauklasse wird für alle Straßen im Viertel Mauritz-Ost für überdimensioniert und nicht notwendig erachtet. (Diese Anregung wurde in ähnlichem Wortlaut in weiteren Fällen eingebracht) In der offengelegten Planung war vorgesehen, alle Fahrbahnen nach Bauklasse IV gemäß der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Ausgabe 2001 (RStO 01) auszubauen. Der Oberbau der Straßen wurde auf Grund der im Jahr 2012 überarbeiteten Richtlinie (RStO 12) überprüft. Demnach werden die folgenden Straßen in der Belastungsklasse 0,3 (vergleichbar mit der Bauklasse V aus der RStO 01) hergestellt: Franz-Grillparzer-Weg (Umfahrung), Stichstraße vom Peter- Rosegger-Weg und Ludwig-Anzengruber-Weg. Die übrige n Straßen werden in der Belastungsklasse 1,0 (vergleichbar mit der Bauklasse IV) hergestellt. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 3 von 8 Lfd. Nr. Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 11 Es wird beantragt, den Ludwig-Anzengruber- Weg nicht zu pflastern , sondern in Asphaltbauweise herzustellen. Eine Betonsteinstraße verursacht zuviele Geräusche und ist teurer. (Diese Anregung wurde in ähnlichem Wortlaut in weiteren Fällen eingebracht) Der Wunsch der Anwohnerschaft wird gefolgt, obwohl der Unterschied der Kosten zwischen Pflaster- und Asphaltbelag gering ist (ca. 1,00 €/m2 ). Der Anregung wird gefolgt. 12 Der Einmündungsbereich Heinrich-Lersch- Weg / Laerer Landweg sollte verkehrlich beruhigt werden, z.B. durch eine Schwelle, um eine temporeduzierte Einfahrt der Autos in den Heinrich-Lersch-Weg zu erreichen. Der Laerer Landweg ist Bestandteil der Tempo-30-Zone. Mit dem Fahrbahnversatz im Heinrich-Lersch-Weg durch den Baumstandort und den geplanten Stellplätzen ist bereits eine geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme im Eingangsbereich des Wohngebietes vorgesehen. Der Anregung wird nicht gefolgt 13 Die Zufahrt zum Doppel-Carport neben dem Grundstück Heinrich-Lersch-Weg 2 muss vergrößert werden, damit 2 Autos ungehindert den Carport anfahren können. In diesem Zuge muss die geplante Lampe entsprechend versetzt werden. Eine Verbreiterung der Zufahrt ist möglich. Der Anr egung wird gefolgt. 14 Keine Notwendigkeit für Extraausweisung von Parkflächen . Macht den Straßenbau nur teurer. (Diese Anregung wurde in ähnlichem Wortlaut in weiteren Fällen eingebracht) Bei Pflasterflächen werden die Parkflächen mit Verbundsteinpflaster anstatt Betonrechtecksteine hergestellt. Diese Art von Kennzeichnung der Parkfläche während des Baus ist eine sinnvolle und kostengünstigere Variante. Bei einer Asphaltstraße können Parkflächen nachträglich kostengünstig Mittels Markierung hergestellt werden. Der Anregung wird gefolgt. 4 von 8 Lfd. Nr. Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 15 Die Randbepflanzung Grundstück/Straße sollte erhalten bleiben. Soweit es die Bauarbeiten zulassen wird die Randbepflanzung auf den Privatgrundstücken nicht in Mitleidenschaft gezogen, es kann jedoch nicht in allen Fällen gänzlich ausgeschlossen werden. Derzeit vorhandene Bepflanzungen auf den öffentlichen Verkehrsflächen werden nicht erhalten. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 16 Das Grün soll durch Kantensteine entlang des Grundstücks baulich abgetrennt und die Höhen abgefangen werden. Die Winkelkannten werden auf die Grundstücksgrenze gesetzt. Der Höhenunterschied wird damit abgefangen. Der Anregung wird gefolgt. 17 Die Garagenzufahrt Heinrich-Lersch-Weg 12 sollte zu Lasten des geplanten Grüns verbreitert werden Die Verbreiterung der Garagenzufahrt wird nach Rücksprache mit dem Anwohner berücksichtigt. Der Anregung wird gefolgt. 18 Es wird sich dagegen ausgesprochen, dass die Sackgasse zw. den Häusern Peter-Rosegger- Weg 39 und 41 nebst dem Einmündungsbereich aufgepflastert wird. Eine Asphaltierung und der Ausbau in einer niedrigeren Bauklasse , zumindest für die Sackgasse, werden für völlig ausreichend erachtet. Die Sackgasse selbst wird nicht aufgepflastert herg estellt, gemäß der Planung erhält sie jedoch Betonsteine als Oberflächenbefestigung. Die Aufpflasterungen in allen Einmündungsbereich der Stichstraßen sind als vorbeugende Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung und Verkehrsicherheit vorgesehen. Der Wunsch nach einer Asphaltierung der Straße kann gefolgt werden. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 19 Die Pflanzung des Baumes im Bereich der Sackgasse erschwert die Sichtverhältnisse und wird nicht als nicht notwendig erachtet. Durch die Pflanzung eines Baumes soll optisch die Fahrbahn eingeengt werden. Dieses soll zur Folge haben, dass die Geschwindigkeit verringert wird und damit die Rechts-vor-Links-Regel beachtet wird. Der Anregung wird nicht gefolgt. 5 von 8 Lfd. Nr. Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 20 Da der Peter-Rosegger-Weg als Anliegerstraße eingestuft wird, wird die konsequente und vollständige Umsetzung und die Berücksichtigung der dazugehörigen Schilder (Anlieger frei) an 4-6 Stellen vermisst. (Diese Anregung wurde in ähnlichem Wortlaut in weiteren Fällen eingebracht) Die Einstufung des Peter-Rosegger-Weges als Anliege rstraße bezieht sich ausschließlich auf das Straßenbaubeitragsrecht (§ 8 KAG NRW). Die Einstufung einer Straße gem. § 3 der zurzeit gültigen Straßenbaubeitragssatzung entscheidet darüber, in welcher Höhe die Anlieger zu Beiträgen entsprechend der Anlage zur Satzung herangezogen werden (Anliegerstraße = 80 %). Diese Einstufung hat keinen Bezug zu straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen. Der Anregung wird nicht gefolgt. 21 Es soll ein Parkverbotsschild gegenüber der Einfahrt Peter-Rosegger-Weg 30a aufgestellt werden, da durch parkende Autos ein problemloses Ein- und Ausfahren erschwert wird. Ein Parkverbot wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Die Fahrbahn hat eine ausreichende Breite, so dass ein Ein- und Ausfahren möglich ist. Der Anregung wird nicht gefolgt. 22 Vor dem Grundstück Peter-Rosegger-Weg 41b steht ein alter Verteilerkasten der Telekom. Dieser soll im Zuge der Straßensanierung möglichst unterirdisch verlegt werden . Es wird beantragt, einen entsprechenden Antrag bei der Telekom zu stellen. Die Baumaßnahme wird mit den Ver- und Entsorgungsträgern abgestimmt. Der Antrag wird mit der Telekom kommuniziert. Die letztendliche Entscheidung obliegt aber der Telekom. Der Anregung wird gefolgt. 23 Das Grundstück Peter-Rosegger-Weg 41b liegt bedeutend tiefer als das Grundstück 41a und die Straße. Dies verursacht Probleme bei der Ableitung des Regenwassers (Garagenzufahrt wird überschwemmt), Diese Problematik soll bei der Planung berücksichtigt werden. Es soll sichergestellt werden, dass das Grundstück bei Regen nicht überflutet wird. Das Oberflächenwasser wird von den Straßen so abgeleitet, dass Fremdgrundstücke nicht belastet werden. Insofern wird der Anregung gefolgt. Die OK Straße ist allerdings die OK Rückstauebene und tiefer liegende Grundstücksteile muss der Anschlussnehmer gegen Rückstau eigenverantwortlich absichern. Ebenso kann seitens der Stadt die Höhenproblematik zum Nachbargrunstück nicht gelöst werden. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 6 von 8 Lfd. Nr. Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag KAG/ Genehmigungen 24 Es wird die Vermutung ausgesprochen, dass die Betonsteinstraße und die Ausweisung zusätzlicher Parkflächen nur deshalb geschehen, damit die Kosten über das KAG refinanziert werden können . Der Ludwig-Anzengruber-Weg ist als Anliegerstraße i. S. d. Straßenbaubeitragsrechts einzustufen. Die Refinanzierung lt. Satzung der Stadt Münster liegt bei 80 % für sämtliche Teileinrichtungen (hier Fahrbahn, Stellplätze, Beleuchtung). Daher ist es unerheblich, ob Stellplätze ausgewiesen werden. Die Refinanzierung ändert sich nicht. Die tatsächlich entstehenden beitragsfähigen Kosten (Asphalt oder Pflaster) werden anteilig umgelegt. Ein Beschlussvorschlag entfällt. 25 Beim Peter-Rosegger-Weg handelt es sich nicht um eine Anliegerstraße (80 %), da über diese Straße der gesamte Siedlungsverkehr abfließt. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Einordnung einer Straße in die Kategorie der Straßenbaubeitragssatzung, ausgehend von den Definitionen der Satzung, auf die Zweckbestimmung abzustellen, wie sie sich aus der Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weitreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergibt. Lediglich „daneben“ können auch die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse (Nutzung als Schleichweg etc.) von Bedeutung sein. Da jedoch das Siedlungsgebiet mehrfach an die umliegenden Verkehrsstraßen (Mondstraße, Wolbecker Straße, Laerer Landweg) angebunden ist, kommt dem Peter-Rosegger-Weg-Weg im Rahmen der gesamtstädtischen Konzeption keine höherrangige Bedeutung zu. Ein Beschlussvorschlag entfällt. 26 Die Notwendigkeit des Regenrückhaltebeckens ist nicht nachvollziehbar: es ist extrem teuer und geht zu Lasten der Steuerzahler. Die wenigen Starkregenereignisse im Viertel werden seit Jahrzehnten durch die vorhandene Entwässerungsanlage problemlos bewältigt. Die Stadt Münster ist gemäß § 56 Wasserhaushalts-gesetz zur Abwasserbeseitigung verpflichtet. Der Bau des Regenrückhaltebeckens ist eine Forderung der Genehmigungsbehörde. Die Herstellungskosten werden aus dem Gebührenhaushalt finanziert. Ein Beschlussvorschlag entfällt. 7 von 8 Lfd. Nr. Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag Sonstiges 27 Es soll zur bestehenden Planung eine Reduktionsvariante , die 20% weniger kostet entwickelt werden. Ist diese Verfahrensweise nicht zwingend vorgeschrieben? Die Kanal- und die Straßenbauvarianten sind nach den gesetzlichen und technischen Mindeststandards bemessen und kann deshalb in Qualität und Umfang nicht reduziert werden. Auf Grund der intensiven Zusammenarbeit mit den Anliegern ist die vorliegende Planung bereits als Reduktionsvariante anzusehen. Ein Beschlussvorschlag entfällt. 28 Wie wird mit den vermuteten Bomben lt. bekannten Zeichnungen umgegangen? Bisher handelt es sich „nur“ um einen Verdachtspunkt, der vom Kampfmittelräumdienst (die Bezirksregierung Arnsberg für NRW) untersucht wird. Bei tatsächlichem Vorfinden einer Bombe wird diese sachgerecht vom Kampfmittelräumdienst vor Beginn der Tiefbauarbeiten entschärft und entsorgt. Ein Beschlussvorschlag entfällt. 29 Was für eine Oberflächenbeschaffenheit haben die geplanten Rinnen (Rost u.ä.) Die Rinnen werden als eine 3-reihige Rinne (aus Betonsteinen) ausgebildet. Die vorgesehenen Abläufe haben einen Gitterrost als Oberfläche. Ein Beschlussvorschlag entfällt. 30 Für die Parksituation an der Schule gibt es keine Lösung Durch den geplanten Straßenbau entfallen keine Stellplätze, es können auch mangels verfügbarer Fläche keine zusätzlichen Stellplätze geschaffen werden. Auf dem Schulgelände sind vor der Schule für die Bediensteten der Schule sowie Zulieferer und Handwerker ausreichend Parkflächen vorhanden. Aus Sicherheitsgründen ist den Eltern das Befahren der Fläche für das Bringen und Abholen der Kinder nicht erlaubt. Diese Regelung wurde durch den Schulleiter zum Schutz der Kinder getroffen. Ein Beschlussvorschlag entfällt. 31 In Straßen, in denen ein Gehweg gebaut wird, ist dieser auch zu benutzen. In Straßen mit plangleichem Ausbau eben nicht. Die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer wird damit aufgehoben. Die Anregung wird so verstanden, dass die gegenseitige Rücksichtnahme wie sie z. Zt. besteht durch die Anlage des neuen Gehweges entfällt, und somit eher zur Gefährdung als zur Sicherung der Fußgänger führt. Ein Beschlussvorschlag entfällt. 8 von 8
Anlage1_M250_3
5603 Zeichen
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Ss S 83 Ss 84 Ss E E Ss —
A A ba + 85 z 86 A 7 a A 7 vorhanden: geplant:
+ 88 + 89
2,00m |Gehweg + [ 7] Asphaltbeton © Fahrbahn Asphaltbeton
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2,50m FAHRBAHN 2,00m Gehweg GG 2] Gehwegplatten 30/30 Io |] Gehwegplatten 24/24/8cm, grau ohne Fase
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2,50m 2,50m [et] 3] Betonstein grau 16/16/14 ® Betonsteinpflaster 20/10/8cm, grau ohne Fase
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0,32m Rinne 2,50m G 177 #] Betonstein grau 20/10/8 [O) Betonsteinpflaster 16/16/14cm, grau ohne Fase
-0,75m Seitenstreifen Oo
S 7 f2l Grünfläche (©) Betonsteinpflaster 16/16/14cm, weiß
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T:\Städte\Münster\BG_Mondstraße\PLANUNG_BGMON.dwg 09.07.2013
Anlage1_M250_6
5218 Zeichen
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KETTLER u. BLANKENAGEL GmbH - Ingenieurbüro für Strassenbau und Vermessung gezeichnet | 07/2013 Str. Kesslerweg 52 - 48155 Münster Tel. 0251 / 384997-0 ; Fax 0251 / 384997-99 ri info@kub-gmbh.de geprüft: Projekt-Nr Plan Nr. Blatt Nr. Str.Schlüssel : Anlage Nr. 10346 67) 05305/02885/01140/04405/02110 Lageplan Maßstab Lageplan 1: 250 Höhen Längen Datum bearbeitet gezeichnet geprüft genehmigt: Münster, den MÜNSTER = Tiefbauamt Planung Ausbaumaßnahme Mauritz Ost, südl. Teil Peter-Rosegger-Weg Heinrich-Lersch-Weg Brentanoweg Ludwig-Anzengruber-Weg Franz-Grillparzer-Weg Stadtbezirk Ost Stadtteil Mauritz-Ost T:\Städte\Münster\BG_Mondstraße\PLANUNG_BGMON.dwg 09.07.2013
Anlage3.5-2_2012Antwort
5465 Zeichen
DER. .
OBERBÜRGERMEISTER
Sıy\s1g ||| MÜNSTER |
AMT FÜR N
.Brentanoweg 15
STADTENTWICKLUNG,
STADTPLANUNG,
VERKEHRSPLANUNG
Stadthaus 3, Albersioher Weg 33
° Auskunft erteilt: ö
Frau Hecht
Zimmer:
Telefon: '
Telefax:
E-Mail: .
Hecht@stadt-muenster.de
Sprechzeiten:
Mo, Mi, Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Do 15.00 - 18.00 Uhr
Mein Zeichen (Bitte angeben): . Ba 23.03.2012
61.42.0012 ab RR.
Margaretenschule - Anregung gem. $ 24 GO Nr. 2/2012
Sicherstellung von verkehrssichernden Maßnahmen an der Schulhofeinfahrt und
Postanschrift: Stadt Münster e 48127 Münster
Frau und
Herm .
236 .
0251/492 - 61 63
48155 Münster 0251/492 - 77 32
Datum und Zeichen Ihres Schreibens:
01.01.2012
“langfristige Einrichtung von Park- und Halteflächen für Kunden auf dem Schulge-
lände
Sehr geehrte Frau BER, sehr geehrter Herr Mi
‚Sie und weitere Anlieger haben mit Ihrer o.a. Anregung verkehrssichernde Maßnahmen auf dem
Brentanoweg in Höhe der Schulhofeinfahrt. der. Margaretenschule und die Bereitstellung von
Parkraum für.Kunden / Besucher der Schule sowie Haltemöglichkeiten für den privaten Schüler-
transport erbeten. nl
Zunächst möchte ich auf Ihr Anliegen bezüglich der verkehrssichernden Maßnahmen auf dem
Brentanoweg in Höhe der Schulhofeinfahrt der Margaretenschule eingehen.
Als Anwohner aus dem Wohngebiet Mauritz-Ost sind Ihnen die Ausbauabsichten und die diesbe-
züglichen Planungen des Tiefoauamtes bekannt. Dies geht auch aus Ihrem Schreiben hervor. In
zahlreichen Bürgerinformationsveranstaltungen sind mit den betroffenen Anliegern die geplanten
Baumaßnahmen intensiv besprochen und diskutiert worden. Derzeit läuft noch eine Umfrage des
Tiefbauamts, um das Meinungsbild der Anwohner zur Maßnahme zu ermitteln. Die Ergebnisse
söllen dann in die Entscheidung zur Ausbauvariante im Rahmen der Beschlussfassung durch die
Bezirksvertretung Münster-Ost einfließen. Die angestrebte Zeitschiene sieht einen Baubeginn für .-
2013 vor.
In den Jahren 2009 - 2011. hat sich lediglich ein Verkehrsunfall im Bereich Brentanoweg/Ludwig-
‚Anzengruber-Weg ereignet. Bei diesem reinen Sachschadenunfall waren keine Personen, wie
Fußgänger, Kinder öder Radfahrer beteiligt. Die Erforderlichkeit zusätzlicher verkehrssichernder
'. Sofortmaßnahmen im Bereich der Schule wird deshalb seitens der Fachämter und der Polizei
nicht gesehen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor dem Hintergrund der zeitnah anstehenden Baumaß-
nahme Investitionen zum jetzigen Zeitpunkt, z.B. durch die Aufstellung von Betonkegeln, verlore-
ne Investitionen darstellen würden und seitens der Verwaltung daher. nicht befürwortet werden.
Zentrale Verbindungen
Konten der Stadtkasse
@ Hauplvermittiung {02511 492-0
Sparkasss Münsterland Ost
Commerzbank Münster
Postbank Dortmund
IBAN: DE10400501500000000752. BIC/SWIFT: WELADEDIMST
Deutsche Bank Münster Kto.-Nr. 0470 005 {BLZ 400 700 80}
Deutsche Bundesbank Kto.-Nr 4000 1700 {81.2 440 000.001
Volksbank Münster eG Kto.-Nr 4200800 {BLZ 401 600 50)
WestLB AG Kto.-Nr. 61 226 {BLZ 300 500 00)
Kto.-Nr. 752 {BLZ 400 501 50)
Kto.-Nr. 383210000 (BLZ 400 400 28}
Kto.-Nr. 21 336481 {BLZ 440 10046)
Kio.-Nr. 1 010 305 100 (BLZ 409.101 11)
Kio.-Nr. 306 002 (BLZ 480 201 51)
Telatax-
Stadtverwallung@stadi-muansier de
www muansier deisladt
SEB
Barıkhaus Lampe Münster
(02513492 7700
Im Weiteren möchte ich zu Ihrer Anregung hinsichtlich der gewünschten Bereitstellung von Park-
raum für Kunden / Besucher der Schule’sowie Halfemöglichkeiten für den privaten Schülertrans-
port Stellung nehmen. :
Auf dem Schulgelände sind vor der Schule für die Bediensteten der Schule sowie Zulieferer und
Handwerker ausreichend Parkflächen vorhanden. Aus Sicherheitsgründen ist den Eltern das Be-
fahren der Fläche für das Bringen und Abholen ihrer Kinder nicht erlaubt. Auch den Sporthallen-
nutzern stehen die Parkplätze nicht zur Verfügung, um Gefährdungen von Kindern zu vermeiden.
Diese Regelung wurde durch den Schulleiter Herrn Krühler zum Schutz der Kinder getroffen.
Das Schulgelände wird.bei Schneefall nicht grundsätzlich gesperrt. Im vergangenen Jahr war das
Parken aufgrund der extremen Schneemengen nicht mehr möglich, im davor. liegenden Jahr
musste das Parken zeitweise wegen Glatteis untersagt werden. Bei den üblicherweise anfallen-
den Schneemengen sind die Parkplätze weiterhin nutzbar: j
“ Eine Öffnung des Schulgeländes und das Anlegen von weiteren Parkflächen und / oder die Anle-
gung eines Rundfahrweges auf dem Grundstück kommen aus Sicht des Schulleiters Herrn Krüh-
ler und des Amtes für Schule und Weiterbildung nicht in Frage. Dadurch entfiele der Spiel- und
Bolzplatz vor der Schule zum Brentanoweg hin, die Spielmöglichkeiten der Kinder würden somit
erheblich zugunsten des PKW-Verkehrs eingeschränkt. Kinder, die das Gelände queren, würden
" zusätzlich durch fahrende KFZ gefährdet. \
Zur Erhaltung des Bewegungsraumes für Kinder sowie im Interesse von deren Sicherheit auf
dem Schulgelände sollte eine Veränderung des derzeitigen Zustandes nicht erfolgen.
Es tut mir leid, dass ‚Ihre Anregungen nicht positiv entschieden werden konnten und ich Ihnen
leider nur eine ablehnende Stellingnahme zukommen lassen kann. Ich möchte mich aber für Ihr
Engagement und Ihr Schreiben ganz herzlich bedanken.
Ich bitte-Sie, alle Mitunterzeichner Ihrer Anregung über dieses Schreiben zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Oberbürgermeister
D/.01
40.11
61.42 j
32.2 m.d.B. um Mitzeichnung
66.21 m.d.B: um Mitzeichnung
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Anlage3.5-2_2012
6109 Zeichen
Anlage 3.5 Anregung 2/2012 ı0/e1/2812 18:58 +432512109729 STADT MS BV. DST S. Brentanoweg 15 und weitere Anlieger des Brentauowegs z 48155 Münster | tadt Münstar Amt für Bürgeransıyig; tan glogenksiten Bezirksvaswallting Dat Stadt Münster | 0 den. zn Bezisksvertretung MS-Ost Frau Klimek 48127 Münster "Münster, 01.01.2012 Anregung nach $ 24 GO NRW au die Bezirksvertretung Münster-Ost ® Kurzfristige Sicherstellung von verkehrssichernden Maßnahmen an der Schulhofeinfahrt der Margaretenschule am Brentanoweg * Langfristige Einrichtung von Park- und Halteflächen für Kunden (Eltern, Besucher etc.) auf dem Schulgelände der Margaretenschule Sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge der Straßensanieruug Brentanoweg wird auch die Gestaltung der Verkehrssituation auf dem Brentanoweg betrachtet. Am 20.12.11 fand ein Ortstermin statt um einen Eindruck von der Situation zu gewinnen. . Wir als Anlieger möchten folgenden wesentlichen Punkt zu bedenken geben: Wir können die Notwendigkeit eines Bürgersteigs, die mit der hohen Gefährdung der Schulkinder durch den vorhandenen Verkehr begründet wird, nicht nachvollziehen. Auf dem Brentanoweg hat es unseres Wissens noch nie einen Unfall gegeben. Die generelle Verkehrssituntion ist nicht besonders risikoreich. Es hat noch nie eine Unterschriftenaktion der Eltern oder etwas Ähnliches gegeben, weil sie ihre Kinder durch den Verkehr gefährdet . sehen. Auch sind von Seiten der vorherigen und jetzigen Schulleitung keine Bestrebungen unternommen worden, verkebrsberubigende Maßnahmen einzuleiten. Als Anlieger sehen wir als Hauptgefährdungspunkt die Einmündung Brentanoweg/Schulhof. Diese Situation müss entschärft werden. Wir fordern als zeitnahe Lösung die Aufstellung von Freiburger Kegelu oder vergleichbarer Lösungen an der Schulhofeinfährt, die den Schulkindern Sicht auf den fahrenden Verkehr verschaffen und den Fahrzeugen auf dem Brentanoweg Sicht auf die Kinder, die den Schulhof verlassen, Zurzeit ist die freie 22/84 Anregung Nr. 2/2012 19/81/2812 10:58° +492512189723 STADT MS BV OST S. 23/nd4 Sicht durch dort parkende ind haltende Autos behindert. Gleichzeitig wird damit der Verkehr auf Abstand von der Einfahrt gehalten und gebremst. | Anfragen unsererseits beim Ordnungsamt waren vergeblich, darum fordern wir jetzt die Politik auf, zeitnah diesem Anliegen Priorität und Dringlichkeit zu geben, Diese Maßnahmen kämen allen Menschen vor allem aber auch älteren und behinderten Menschen zu Gute, da über den Schulbof ein vielgenutztes Wegerecht verläuft. Für die langfristige Planung ist es uns wichtig festzustellen, dass wir die Verkehrssituafion, die zur Zeit vorliegt, weiterführen möchten, d.h. Teimpo 30 ohne Bürgersteige und ohne Spielstraße. Das scheinbar ungeregelte Miteinander im Verkehr bejrinstigt die schwächsten Verkehrsteilnehmer, da auf diese Rücksicht genommen werden muss und ® genommen wird. Wir halten den geplanten Bürgersteig in der Enge dieser Stvaßt für “eine trügerische Sicherheit, Verkehrsberuhigende Maßnahmen würden deutlich mehr Wirkung zeigen. Ein Bürgersteig auf der der Schule gegenüberliegenden Seite verschlechtert die Situation, da der fahrende Verkehr näher arı der Schulhofeinmündung vorbei geführt würde als bisher. In den Briog- und Abholzeiten wird die Schule über den Brentauoweg von beiden Seiten angefahren. Durch den Gegenverkehr entsteht insbesondere im Bereich des Schulgeländes eine massive Gegenverkehrssituation. Die durch einen Bürgersteig geringe Durchfahrbreite der Straße verleitet dann zwingend zum aufgesattelten Parken. Die große Anzahl von Grundstückseinfahrten- erleichtert zusätzlich das Auffahren auf den Bürgersteig. Dies verkleinert massiv dem Bürgersteig, gefährdet die dort laufenden Personen: (trügerische Sicherheit) und führt zu einer weiteren Verringerung der Straßenbreite. Der Verkehr rückt immer näher au die Schule. Die Kinder müssen an der Schule dann die Straße überqueren. ® Wenn sich ein Bürgersteig langfristig nicht vermeiden lässt, sollte geklärt werden, ob eine Führung des Bürgersteigs auf der Schulseite nicht viel sinnvoller ist. Auf dieser Seite befinden sich auf der Strecke von der Mondstraße bis zur Schule fünf Ausfahrten und eine durch Aufpflasterung gesicherte Überquerung. Auf der anderen Seite sind es zwölf Ausfahrten. Der auf der Schulseite geführte Gehweg hat zum einen den Vorteil, dass die Kinder direkt vom Gehweg auf das Schulgelände gelangen und nicht an der schwierigsten Stelle die Straße queren müssen, und den zusätzlichen Vorteil, dass der Verkehr von der Schulhofeiufahrt ferngehalten wird und nicht wie bei der geplanten Führung dortlin gedrängt wird. Anregung Nr. 2/2012 ! 18/01/2012 18:58 +492512199723 STADT MS BV OST S. Wir fordern die Politik auf, langfristig dafür zu sorgen, dass die Margaretenschule auf eigenem Grundstück Parkraum für Kunden (Eltern, _ Besucher ' etc.) und Haltemöglichkeiten für Bring- und Holverkehr einrichtet und dies nicht zu Lasten der Anlieger geht. " Im. Zuges der Neugestaltung der Straße Brentanoweg fordern wir Sie auf, zu klären, wie auf dem großräumigen Gelände der Schule Parkmöglichkeiten für Besucher und Nutzer der Schule eingerichtet werden können und eine Fläche für das gefahrlose Bringen und Holen der Schulkinder angelegt werden .kann, z.B. ein Rundfahrweg, wie beim Orfstermin vorgeschlagen wurde. j Die 'Parksituntion auf dem Brentanoweg in Höhe der Margaretenschule bleibt sonst problematisch. 1.: Das Parken aufdem Schulhof ist zurzeit nur Schulpersonal ınöglich. 2, Viele Eltern bringen ihre Kinder mit dem Auto zur Schule und holen sie auch wieder ab. Durch den teilweisen Ganztagsbetrieb entsteht allein dadurch mehrfach am Tag.ein Park- und Rangierproblem. 3. Darüber hinaus \ beherbergt die Margaretenschule eine Lernwerkstatt der Schulpsychologie, die von vielen Kindern und Eltern bis abends genutzt wird. 4. Nachmittags und abends steht die Sporthalle Vereinen offen. N 5. Sobald Schnee liegt, wird der Schulhof auch für das an der Schule tätige Personal gespertt. Mit der Bitte um baldige Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen 84/04
Anlage1_1M250_1
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58600 h g . z . R H Legende: g 8 Sg Sg S & $ 3 $ $ 1 $ $ < vorhanden: geplant: - E) oO rstehungs ünstrei + Aufe 0,70m Grünstreifen 1,50m Mulde 1 13 a 7] Asphaltbeton © Fahrbahn Asphaltbeton kirche 1,25m Mulde pP < 2,00m Parken 0,75m Bankett D Oo 5758575 x 8 ’ 0,75m Bankett >. . + ec ei & E a MT: | 2.50m 2,50m 51 2.50m 7) s/see 2] Gehwegplatten 30/30 Io |] Gehwegplatten 24/24/8cm, grau ohne Fase 8 s as ’ , fe} 00 —_| 5 FAHRBAHN FAHRBAHN Leuchte —_. FAHRBAHN 293 , Sa > 50m 2,50m 38 3% vor Leu > 50m = 3] Betonstein grau 16/16/14 Io |] Betonsteinpflaster 20/10/8cm, grau ohne Fase St , _ ; = sig |o . RUN N 0,32m Rinne 0,75m Bankett £ C 0.75m Bankett . . . al , a Gemeindehaus/ | 4 2.18m Seitenstreifen >1,50m Mulde = ‚ Mulde #] Betonstein grau 20/10/8 Betonsteinpflaster 16/16/14cm, grau ohne Fase ’ s E Bi « Verwaltung keine Baumpflanzung ” sn 0,20m Bankett 4 mn 3 o fr N N ige Bepflanzung keine Baumpflanzung ’ erzug _ inflä i i Pe u N 4 7.06 57.30 x niedrige Bepflanzung \orh. Zufahrt nt 56.8 vorh. Leuchte 56.85 5680 568 > L PS} fl] Grünfläche © Betonsteinpflaster 16/16/14cm, weiß een) . 8 5% Hl 0 > 57 Bd F : ven angleichen a | 56 y ya vorh. Zufahrt j versetzen | ser rm vorh. Zutat [> " | | | 25 nu Bet bundsteinpflast it F . " BD 5 h . . . \ \ N > - - . S £ 20 bi ee Si Fer 57%: | | Heinrich-Lersc -Weg j 12a j 1 / Ivo. 12 IR ng, „analsichen l | N angleichen | ol \ " t _ 5 25 _K Baum vorhanden Io |] etonverbundsteinpflaster, grau mit Fase u & ” u we a a a a ca a al aa an A? . 56.62 | - | So \ 56.72 } Leuchte 56.9, . ey, » oin an Schuhe Re 8 & 2] Leuchte a Fr SC 57.11 57.12 1e3 la aa a | aa a an a a an a a a an a ala,ıa a a a a ash FE 1 S 156.70) | h >> | gs Legente,| a ER el oa a alas E 15656 _ 56.66 5 & ® e I) = un "en = By Er WE Er a Ta a a a a nn ms - 55: 0 Base ler —Er \ u U en — EL a an 564 Gas Sa 0 0 0 a 0 © 2 U _. - : E2 5 Höhe vorhanden ee |] Grünflächen / Baumbeete 5 em 650] T 3658 2 7 56.386-35 Er Wi en ST ES ee . a | | — 22 GE —— - 5 5 nn ap — gg SI Ze m Ablauf vorhanden es Entwässerungsmulde (verschiedene Breiten ® & 8 [2 2 6637 E [627 1 56.1 5 5688 je EB u rn um = BE _ (0) m 400° | r 6.00 Gr = Er u 500 5. — | 5 56.50 En 8 N ON TOT I 31 © 5" ser tl zsofo 1 6 ee EVA ON „ 3 563 u a ARE: EEE En 30% x _ u de PN | BE or - \ er z ST, & _ Aufsatzleuchte & _ u - - SE x56 I 6651 < F « vorh. 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Zufahrt u si oa ® 3 3 An 3 z angleichen Ne S| sl 18 [2 7% ir 1 © > = . — er = I S 6: 6 \ Zur Dr i ’ ö zZ 2 2 22 7 S erzuor 2 4 22° = s) z 5 er 64 Projekt-Nr = We Es er ‘ zZ 5 Plan Nr. : 10346 m +Em R | : BlattNr. : 1(7) E) 2 5.bo 1.00 Str.Schlüssel: 05305/02885/01140/04405/02110 l . \ + AnlageNr. : Tiefbauamt E Planung 2 u mn + g a chte _ <[OIr = Lageplan n N ü gep 8 x + Ausbaumaßnahme =] srz] & — $ ie = Maßstab . u. . Zr wien) | Fu: 49 + vr, Mauritz Ost, südl. Teil vorh. Zugang $ E14 Lageplan 1: 250 angleichen ag ! 8758525 —_| &) Do u Suter. © um Längen 1: Höhen 1: | Peter-Rosegger-Weg = my E u le m; Datum Name | Heinrich-Lersch-Weg 2 22 + vorn. Zufahrt ® EP Er en bearbeitet Brentanoweg angleichen F 5 gezeichnet Ludwig-Anzengruber-Weg + N. geprüft Franz-Grillparzer-Weg el 5 genehmigt: 23 Münster. den Stadtbezirk Ost Stadtteil Mauritz-Ost g 8 © 8 Anschluß Blatt2 (7) . o 0 8 8 & 5 I N S g g g 5 5 o e 0% 5 5 5 Di Bi n n N ” ® $ $ $ i.A. gez. PI. d m 57585; T:\Städte\Münster\BG_Mondstraße\PLANUNG_BGMON.dwg 09.07.2013
Beschlussvorlage
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V/0517/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Peter-Rosegger-Weg, Heinrich-Lersch-Weg, Brentanoweg, Ludwig-Anzengruber-Weg und Franz- Grillparzer-Weg 1. Beschluss über Anregungen 2. Baubeschluss Straßenbau Beratungsfolge 12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Den eingereichten Anregungen während der Offenlegung wird entsprechend den Beschlus s- vorschlägen in der Anlage 2 gefolgt, teilweise gefolgt oder nicht gefolgt. 2. Die Anregungen Nr. 97/2000, 98/2000, 44/2010, 58/2010 und 2/2012 nach § 24 GO NRW sind erledigt. 3. Die Straßenb aumaßnahmen im Wohngebiet Mauritz -Ost, südl. Teil, auf den Straßen Peter - Rosegger-Weg, Heinrich -Lersch-Weg, Brentanoweg, Ludwig -Anzengruber-Weg und Franz - Grillparzer-Weg werden auf der Grundlage des Ausbauplanes des Tiefbauamtes, Reg. -Nr. 10346, 1-7 (7) vom Juli 2013 durchgeführt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten in Höhe von ca. 1.570.000, - € entstehen. Z u- sätzliche Folgekosten für die Unterhaltung fallen nicht an, da nur vorhandene Anlagen erneuert werden. Die Abschreibung beträgt ca. 26.200 € jährlich. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2014 bei nachstehender Produktgruppe wie folgt veranschlagt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s- flächen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 4029 Peter-Rosegger-Weg u. a. Vorlagen-Nr.: V/0517/2013 Auskunft erteilt: Frau Scholte Ruf: 492 66 45 E-Mail: Scholte@stadt-muenster.de Datum: 18.07.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0517/2013 Auszahlungen 2014 2015 2016 2017 210.000 580.000 780.000 0 Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG später 750.600 Saldo aus Auszahlungen und Einzahlungen 819.400 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2014 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfü h- rung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Ra hmen der Haushaltssatzung 2014 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Allgemein Das Wohngebiet um den Peter -Rosegger-Weg, Heinrich-Lersch-Weg, Brentanoweg, Ludwig - Anzengruber-Weg und Franz -Grillparzer-Weg liegt zwischen der Umgehungsstraße B 51 und der Mondstraße im Osten von Münster. Das Wohnviertel hat eine Größe von ca. 14 ha und wurde von 1937-1950 von der Stadt Münster erschlossen und von der westfälischen Heimstät- te GmbH Provinzielle T reuhandstelle für Wohnungs - u. Siedlungswesen in Dortmund bebaut. Viele Wohnhäuser stammen aus dieser Zeit und werden teilweise noch von den ersten A n- wohnern bewohnt. Das Wohngebiet war ursprünglich als Kleinsiedlungsgebiet deklariert. In der Zwischenzeit sind einige Grundstücke geteilt worden und es wurden weitere Häuser errichtet. Auf Grund der Problematik der Niederschlagsentwässerung mussten Auflagen zur Regenwa s- serrückhaltung festgelegt werden. Neben dem allgemeinen Wohnen gibt es im Wohngebiet sowohl ein Seniorenheim als auch ein Kindertagesstätte und eine Grundschule. Die Befestigung der Straßen erfolgte nach dem damaligen Standard in einfachster Bauweise. Die Fahrbahnen wurden überwiegend mit Hochofenschlacke errichtet. Die vorhandenen Str a- ßen dienen seit über 60 Jahren der Erschließung der anliegenden Grundstücke. Die Entwässerung des Gebietes erfolgt im Trennsystem. Das Niederschlagswasser wird en t- weder über offene Gräben, die teilweise auf Privatgrundstücken liegen, im weiteren Verlauf zur Werse oder über „Fehlanschlüsse“ an den Schmutzwasserkanal, und damit bis zur Hauptklä r- anlage, abgeleitet. In dem Viertel sind umfangreiche Tiefbauarbeiten erforderlich: Neubau einer Regenwasserkanalisation Erneuerung der Schmutzwasserkanalisation Neubau eines Regenrückhaltebeckens Erneuerung von Versorgungsleitungen der Stadtwerke. Erneuerung des Straßenoberbaus (einschl. Entwässerungsmulden) Der Beschluss für die erforderlichen Arbeiten an den Abwasseranlagen wird mit der Vorlage V/0516/2013 der BV-Ost in der Sitzung am 12.09.2013 zur Anhörung sowie dem AUB in der Sitzung am 17.09.2013 zur Entscheidung vorgelegt. Die umfangreichen Kanal- und Rohrleitungsarbeiten führen zu mehrfachen Straßenaufbrüchen in Quer- und Längsrichtung. Der vorhandene Straßenaufbau genügt nicht den heutigen Anfo r- derungen und erfordert zwingend eine gänzliche Erneuerung der Verkehrsflächen. 2. Beteiligung der Anlieger - 3 - V/0517/2013 Die Maßnahme zum Bau eines Regenwasserkanals wurde bereits im Juni 2000 im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung mit den Anliegern diskutiert. Aufgrund der angespan n- ten Finanzsituation wurde damals die Maßnahme jedoch auf spätere Jahre verschoben. Inzw i- schen ist die Notwendigkeit für den Bau des Regenwasserkanals unaufschiebbar. Eine zweite Bürgerinformationsveranstaltung erfolgte im März 2010. Anschließend haben sich in der Anwohnerschaft Interessenvertreter je Straßenzug zusammengefunden. Mit den Interessenvertretern wurden alle bestehenden Fragen rund um das Thema „Abrec h- nung nach dem Kommunalabgabengese tz“ besprochen. Eine Legitimation zur Diskussion der Planung hatten die Interessenvertreter von den Anliegern nicht. Es bestanden grundsätzliche Übereinstimmungen darüber, dass die Maßnahme umgesetzt werden muss. eine Gleichbehandlung aller Bürger in Münster sichergestellt sein muss. Städtische Entwässerungsgräben nicht auf Privatgrund verlaufen dürfen und die vorhande- ne Situation bereinigt werden muss. Insbesondere zu folgenden Themen bestehen bis heute unterschiedliche Standpunkte, aus denen die Anliegerschaft eine notwendige Reduzierung der Straßenbaubeiträge ableitet: Interessengemeinschaft: Verwaltung: Die Besonderheiten des Viertels mü ssen bei der Beitragsermittlung billigend berücksichtigt werden. Derzeit sind keine unbilligen Härten erken n- bar, d ie eine Reduzierung der Beiträge auf der Grundlage des Abgabenrechtes rechtfe r- tigen würden. Die Stadt hat das Viertel jahrzeh ntelang benachteiligt. Durch die Stadt wurde die Anlage praktisch nie gepflegt, die Pflege fand durch die Anwohner statt. Die Stadt hat die Pflege und Unterhaltung der Anlage im üblichen Rahmen - wie in anderen Vierteln auch - durchgeführt. Der Ausbauzustand der Straßen und des Grabensystems sind unzureichend. Ein endgültiger Ausbau hat nie stattgefunden. Die Straßen wurden 1937 bez iehungs- weise zu Beginn der 50er -Jahre den d a- maligen Standard entsprechend ausg e- baut. Das Gebiet muss als Kleinsiedlungsg e- biet eingestuft werden. Der Nutzungsfa k- tor muss daher mit 0,8 angesetzt werden. Das Gebiet hat die vornehmlichen Grundzüge eines Klein siedlungsgebietes (Nutzgärten, landwirtschaftliche Nebe n- erwerbsstellen u. a.) nicht mehr. Die Beitragshöhen können zu einer finanzie l- len Überforderung führen. Einzelfallentscheidungen wegen der konkr e- ten finanziellen Situation des Beitragspflicht i- gen könn en nach der Bekanntgabe des B e- scheides zu einer (persönlichen) Billigkeit s- regelung führen oder über Stundungsreg e- lungen abgemildert werden. Im Rahmen der dritten Bürgerinformation im November 2011 wurden den Anliegern drei the o- retisch mögliche Varianten zur Abrechnung nach dem Kommunalenabgabengesetz vorgestellt. Die Verwaltung hat sich für die Variante entschieden, die die größte Rechtssicherheit bietet. Diese Variante ist in der Summe auch die kostengünstigste für die Anlieger. - 4 - V/0517/2013 Im Februar 2012 hat die Verwaltung einen weiteren Wunsch der Anwohner umgesetzt und erstmals eine Anwohnerumfrage zur Planung einer Maßnahme durchgeführt. Planerische Themengebiete waren die Mulden (Gräben), Gehwege und Aufpflasterungen. Weiterhin hat die Verwaltung eine Abfrage zu der Erreichbarkeit der Grundstücke gestellt, um ein Indiz auf die Gesamtbauzeit zu bekommen. Die Beteiligung an der Umfrage war mit 75 % sehr hoch. Der Fragebogen und die durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung vo r- genommene Auswertung sind dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt. Insgesamt hat die Verwaltung die betroffenen Grundstückseigentümer und Anlieger bei dieser Maßnahme sehr intensiv in den Planungsprozess einbezogen. Hier eine Auflistung der wic h- tigsten Termine: 07.06.2000 Erste Bürgerinformation 18.03.2010 Zweite Bürgerinformation 26.05.2011 Erstes Treffen mit Vertretern der Interessengemeinschaft 19.07.2011 Zweites Treffen mit Vertretern der Interessengemeinschaft 09.11.2011 Dritte Bürgerinformation 21.02.2012 Start Umfrage 11.03. - 19.04.2013 Offenlegung der Straßenplanung Die Verwaltung hat der Öffentlichkeit im Internet Protokolle, Präsentationen, Pläne und sonst i- ge Unterlagen zur Verfügung gestellt. (www.muenster.de/stadt/tiefbauamt/strassen.html) 3. Beschlüsse 3.1 Zum Beschlussvorschlag 1 Mit der Vorlage V/0050/2013 wurde der Beschluss für die Bürgerbeteiligung am 27.02.2013 in der BV-Ost eingeholt. Die Planunterlagen wurden in der Zeit vom 11.03. bis 19.04.2013 offe n- gelegt. Die eingegangenen Anregungen u nd die dazugehörigen Beschlussvorschläge sind der Anlage 2 zu entnehmen. 3.2 Zum Beschlussvorschlag 2 Seit der ersten Bürgerinformation im Juni 2000 sind inzwischen fünf Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung (GO) eingegangen, die im Folgenden behandelt werden. 3.2.1 Anregung 97/2000 vom 28.07.2000 von der Nachbarschaft des Baugebietes west- lich der Mondstraße / nördlich der Wolbecker Straße (Anlage 3.1) Die Antragsteller machen alternative Vorschläge zur Kanalisierung des Gebietes und beantr a- gen, die Vorschläge zu prüfen und das Planungskonzept entsprechend zu ändern. Die Antragssteller sind teilweise Mitunterzeichner der Anregung 58/2010 vom 27.04.2010 und der dazugehörigen Ergänzung vom 30.08.2010. Die Anregung wurde damals vor dem Hintergrund eingereicht, dass in dem Wohnviertel nur ein neuer Regenwasserkanal verlegt werden sollte. Die Antragsteller führen aus: Mit den verfügbaren Vorflutgräben stünde „unter ökologischen und ökonomischen Gesicht s- punkten nach neuestem Stand der Technik die beste Möglic hkeit dar, Regenwasser aufzufan- gen und zu versickern.“ Mit dem Ausbau und der Pflege der Gräben und den Bau von privaten Regenwassernutzungsanlagen könnten die Vorfluter en tlastet werden und die Verkehrsfläche und der Charakter des Wohngebietes könnte erhalten bleiben. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: - 5 - V/0517/2013 Von einigen Grundstücken, dazu gehört auch die Margaretenschule, wird das Niederschlag s- wasser dem Schmutzwasserkanal zugeführt. Dies führt zu einer regelmäßigen Überlastung des Schmutzwasser-Pumpwerkes an der Wolbecker Straße, was aber den Nebeneffekt hat, dass den Gräben noch nicht die vollständige Niederschlagsmenge zugeleitet wird und somit der Ei ndruck entsteht, dass die Gräben ausreichend dimensioniert sind . Das Grabensystem wird aber bereits jetzt mit den Zuflüssen von den Straßen- und Grundstücksflächen hydraulisch überlastet. Der Anschluss weiterer Flächen würde die Entwässerungsproblematik weiter ve r- schärfen. Nur mit dem Neubau einer Regenwasserkanalisation kann d ie Niederschlagswasserableitung den geltenden Anforderungen an die Bemessung sregeln und an den Kanalbetrieb gerecht werden. Der Schmutzwasserkanal und dessen Grundstücksanschlussleitungen sind in allen Straßen ebenfalls vollständig zu erneuern. Außerdem müssen die Stadtwerke diverse L eitungen erneu- ern. Durch diese Vielzahl der Arbeiten ist es erforderlich, die Verkehrsflächen grundhaft zu e r- neuern. Die Straßenplanung sieht vor, dass an geeigneten Stellen Straßenmulden eingebaut werden, über die dann das Oberflächenwasser aufgefangen und versickert werden kann. Zusätzlich er- hält jede Mulde eine Anschlussleitung zum öffentlichen Regenwasserkanal, um bei Überfüllung der Mulde eine Ableitungsmöglichkeit zu haben. Der Anregung wird insoweit gefolgt, dass Mulden als prägendes Element des Qu artiercharak- ters in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Das Planungskonzept wird nicht geändert. Der Anregung wird in diesem Punkt nicht gefolgt. 3.2.2 Anregung 98/2000 vom 23.07.2000 (Anlage 3.2) Mit der Anregung wird der Antrag gestellt, dass die Bezirksvertretung auf die Stadtverwaltung einwirkt im Heinrich -Lersch-Weg „weder eine neue Oberflächenentwässerung zu schaffen , noch eine Veränderung des Straßenbildes durchzuführen“. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Im Heinrich-Lersch-Weg, vom Laerer Landweg bis zur Straße „Im Vossbusch“, sind folgende Tiefbauarbeiten notwendig: Der vorhandene Schmutzwasserkanal muss erneuert werden. Die vorhandenen Straßenseitengräben liegen teilweise auf Privatgrundstücken und werden so verschoben, dass diese insgesamt auf städtischer Fläche liegen werden. Die vorhandene Straße hat nur einen unzureichenden Aufbau und muss nach den Kanalba u- arbeiten und der Regulierung der Straßenseitengräben grundhaft erneuert werden. Die Straße wird so wieder hergestellt, dass die Entwässerung weiterhin über offene, flachere Gräben abgeleitet wird und das Straßenbild in den Grundzügen erhalten bleibt. Der Anregung wird insoweit gefolgt, dass eine wesentliche Veränderung des Straßenbildes nicht durchgeführt wird. Die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ist unabdingbar. 3.2.3 Anregung 44/2010 vom 30.03.2010 (Anlage 3.3) Die Verfasser der Anregung sind Mitunte rzeichner der §24 GO – Anregung 58/2010 vom 27.04.2010. Mit der Anregung wird der Antrag gestellt, dass die Bezirksvertretung auf die Stadtverwaltung im folgenden Sinne einwirkt: 1. Die angekündigte Baumaßnahme wird auf das Minimum beschränkt, eine Sanierung der Straßendecke ist ausreichend. - 6 - V/0517/2013 2. Die Umlegung der Kosten auf die Anlieger unterbleibt. 3. Es soll geprüft werden, welche Straße in der Unterhaltungspflicht der Stadt liegen, die e i- nen ähnlichen Unterbau haben, aber nicht erneuert , sondern durch eine neue Deckschicht repariert werden. Die Verfasser haben hilfsweise, für den Fall, dass der Tiefbau doch wie angekündigt d urchge- führt wird, folgenden Anträge gestellt: 4. Die Stadtverwaltung verbindet ihre nach der Baumaßnahme ergehenden Gebührenb e- scheide mit einer Billigkeitsmaßnahme nach §163AO, die der besonderen Situation durch eine deutliche Reduzierung (mindestens 50%) des Bürgeranteils Rechnung trägt. 5. (Alternativ) Die Stadtverwaltung bietet den betroff enen Anliegern im Rahmen eines V er- gleichs eine deutliche Reduzierung des Bürgeranteils (Mindestens 50%) an. 6. Falls die Stadt am Brentanoweg auf Bürgersteige verzichten sollte, ist der Bürgeranteil nach der Anlage zur SBS auf eine Straßenbreite von 5,50 Meter anteilig zu reduzieren. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Zu 1: Im Brentanoweg, und weiteren Straßen in der Nachbarscha ft, müssen die folgenden Kanal - und Leitungssysteme erneuert werden: Schmutzwasserkanal mit Grundstücksanschlussleitungen . Der vorhandene Kanal ist schadhaft und undicht und muss vollständig erneuert werden. Regenwasserkanal, als Ersatz für die offenen Regenwassergräben, mit Grundstücksa n- schlussleitungen. Die vorhandene Regenentwässerung erfolgt über offene Gräben, die teilweise auf Privatgrundstücken liegen und nicht den derzeitigen Anforderungen entspr e- chen. Gas- und Wasserleitung der Stadtwerke Münster inkl. Anschlussleitungen Aus bautechnischen Gründen müssen räumliche Abstände zwischen den Rohrsystemen ei n- gehalten werden. Dazu muss ein Großteil des verfügbaren Straßenquerschnittes in Anspruch genommen werden. Die Wiederherstellung des vorhandenen Straßenzustandes ist bautec h- nisch nicht möglich. Für eine Straße mit dauerhafter Qualität ist eine grundhafte Erneuerung in gesamter Straßenbreite gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zwingend e r- forderlich. Zu 2: Das Kommunalabgabengesetz des Landes NRW (KAG NRW) verpflichtet die Stadt Münster, bei der Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Straßen für die hierfür entstehenden Kosten Straßenbaubeiträge zu erheben. Die Verwaltung hat bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen faktisch keinen Ermessen s- spielraum. Gem. § 8 Absatz Nr. 2 KAG NRW sollen Beiträge bei dem den öffentlichen Ve rkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen erhoben werden, soweit nicht das BauGB anzuwe n- den ist. Danach sind Anliegerbeiträge auf der Grundlage der zurzeit geltenden Straßenbaube i- tragssatzung der Stadt Münster in den vorgegebenen Höhen zu erheben, auch aus Gründen der stadtweiten Gleichbehandlung. Zu 3: Die Prüfung ist irrelevant, da die Straßenwiederherstellung nach den Kanal - und Leitungsbau- arbeiten aus bautechnischen Gründen unabdingbar ist. Zu 4: Die Stadtverwaltung sieht für dieses Gebiet keine sachlichen Billigkeitsgründe vorliegen. Eine persönliche Billigkeit jedes einzelnen Anliegers kann erst mit dem Beitragsbescheid geprüft werden. Zu 5: - 7 - V/0517/2013 wie vor Zu 6: Auf der nördlichen Sei te des Brentanoweges ist ein abgetrennter Gehweg vorgesehen. Die Restfläche wird als befahrbare und beparkbare Verkehrsfläche ausgebaut. Der Anregung wird nicht gefolgt. 3.2.4 Anregung 58/2010 vom 27.04.2010 und die dazugehörige Ergänzung vom 30.08.2010 der Interessengemeinschaft der Grundstückseigentümer in der Klein - siedlungsanlage Peter -Rosegger-Weg / Franz -Grillparzer-Weg / Heinrich -Lersch- Weg/Ludwig-Anzengruber-Weg / Brentanoweg (Anlage 3.4) Die Interessengemeinschaft (IG) beantragt, dass die S traßenbeläge, Straßenbegrenzungen und die Anlagen zur Abführung des Oberfl ä- chenwassers im Viertel durch geeignete Maßnahmen im erforderlichen Umfang instand ge- setzt und die Kosten für die Instandsetzung nicht den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten ang e- rechnet werden. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Das Wohngebiet wird im Trennsystem entwässert. Es ist nur ein Kanal zur Schmutzwasserent- sorgung verlegt, das Niederschlagswasser wird über ein Grabensystem abgeleitet. Es besteht eine Grabenverbindung, die vom Franz-Grillparzer-Weg kommend über das Schu l- gelände zum Ludwig-Anzengruber-Weg und darüber hinaus zur Mondstraße führt, die nahezu ausschließlich über Privatgrundstücke verläuft. Eine weitere Grabenverbindung verläuft vom Ludwig-Anzengruber-Weg zur Mondstraße ausschließlich auf Privatgrund. Die Gräben längs der Straßen liegen teilweise auf Privatflächen. Es gibt keine grundbuchliche Absicherung der Grabenverbindungen oder der Straßenseitengräben, die auf Privatflächen liegen. Von einigen Grundstücken, dazu gehört auch die Margaretenschule, wird das Niederschlag s- wasser dem Schmutzwasserkanal zugeführt. Dies führt zu einer regelmäßigen Überlastung des Schmutzwasser-Pumpwerkes an der Wolbecker Straße, hat aber den Nebeneffekt, dass den Gräben noch nicht die vollständige Niederschlagsmenge zugeleitet wird. Das Grabensystem wird aber bereits jetzt mit den Zuflüssen von den Straßen - und Grun d- stücksflächen hydraulisch überlastet. Der Anschluss weiterer Flächen würde die Entwäss e- rungsproblematik weiter verschärfen. Nur mit dem Neubau einer Regenwasserkanalisation kann d ie Niederschlagswasserableitung den geltenden Anforderungen an die Bemessung sregeln und an den Kanalbetrieb gerecht werden. Die vorhandene Schmutzwasserkanalisation muss vollständig erneue rt werden , es wurden Undichtigkeiten und Rohrschäden festgestellt. Die Stadtwerke Münster müssen einzelne Teileinrichtungen ihrer Versorgungssysteme erne u- ern. Die vorhandene Straße hat einen Aufbau , der den heutigen bautechnischen Anforderungen nicht entsp richt. Mit den Kanal - und Leitungsarbeiten wird der Aufbau so gestört, dass die Straße zwingend grundhaft erneuert werden muss. Die Instandsetzungen einzelner Anlagen sind nicht möglich. Die Verwaltung hat bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen faktisc h keinen Ermessen s- spielraum. Gem. § 8 Absatz Nr. 2 KAG NRW sollen Beiträge bei dem den öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen erhoben werden, soweit nicht das BauGB anzuwe n- den ist. Danach sind Anliegerbeiträge auf der Grundlage der zurz eit geltenden Straßenbaubei- tragssatzung der Stadt Münster in den vorgegebenen Höhen zu erheben, auch aus Gründen der stadtweiten Gleichbehandlung. - 8 - V/0517/2013 Die Anliegerkosten erstrecken sich auf 80% der beitragsfähigen Kosten: Die beitragsfähigen Kosten beinhalten die Kosten der Oberflächenbefestigungen außerhalb der Kanalbaugruben zu 100 % und die Flächen der Kanalbaugruben zu 50 %. Das Aufnehmen der Kanalbaugruben insgesamt und die anschließende Verfüllung der Baugruben trägt der Kanalbau zur Hälfte und verringert so die Beitragsbelastungen der An- lieger deutlich. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist insgesamt beitragsfähig. Die Kosten für den Bau der Regenwasserkanalisation (Ersatz für die offenen Gr äben) sind zur Hälfte beitragsfähig . Das ist der Anteil fü r die Entsorgung des anfallenden Oberfl ä- chenwasser auf die versiegelten Verkehrsflächen. Für die Erneuerung der Versorgungsleitungen der Stadtwerke entstehen den Anli egern keine direkten Kosten (dies beinhaltet auch die Straßenoberfläche über dem Leitungs gra- ben) Für die Erneuerung der Schmutzwasserkanalisation entstehen den Anliegern keine dire k- ten Kosten. Der Anregung wird nicht gefolgt. 3.2.5 Anregung 2/2012 vom 01.01.2012 Anwohner des Brentanoweges (Anlage 3.5) Mit der Anregung werden Maßnahmen gefordert, um die Schulhofeinfahrt der Margaretenschu- le am Brentanoweg für Schulkinder sicherer zu gestalten (1). Darüber hinaus sollen auf dem Schulhof Parkraum für Kunden/Besucher der Schule sowie Haltemöglichkeiten für den privaten Schülertransport bereitgestellt werden (2). Mit Datum vom 23.03.2013 hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung auf die Anregung u.a. wie folgt geantwortet: Zu 1: In den Jahren 2009 - 2011 hat sich lediglich ein Verkehrsunfall im Bereich Brentan o- weg/Ludwig-Anzengruber-Weg ereignet. Bei diesem reinen Sachschadenunfall waren keine Personen, wie Fußgänger, Kinder oder Radfahrer beteiligt. Die Erforderlichkeit zusätzlicher verkehrssichernder Sofortmaßnahmen im Bereich der Schule wird deshalb seitens der Fachämter und der Polizei nicht gesehen. Zu 2: Auf dem Schulgelände sind vor der Schule für die Bediensteten der Schule sowie Zulieferer und Handwerker ausreichend Parkflächen vorhanden. Aus Sicherheitsgründen ist den Eltern das Befahren der Fläche für das Bring en und Abholen ihrer Kinder nicht erlaubt. Auch den Sporthallennutzern stehen die Parkplätze nicht zur Verfügung, um Gefährdungen von Kindern zu vermeiden. Diese Regelung wurde durch den Schulleiter zum Schutz der Kinder getroffen. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Anregung ist mit der Beantwortung durch die Verwaltung bereits erledigt. 3.3 Zum Beschlussvorschlag 3 3.3.1 Beschreibung der Baumaßnahme Im Rahmen der intensiven Beteiligung der Anlieger wurde eine Vielzahl von teilweise auch w i- dersprüchlichen Wünschen und Anregungen an die Verwaltung herangetragen, die teilweise in der Planung Berücksichtigung finden konnten. Unterschiedliche Meinungen innerhalb der A n- liegerschaft, aber auch zwischen den Anliegern und der Verwaltung gibt es insbesondere zu den drei Grundsatzfragen: Sind für die Sicherheit der Fußgänger abgetrennte Gehwege erforderlich? Sind zur Geschwindigkeitsreduzierung Aufpflasterungen erforderlich? - 9 - V/0517/2013 Sollen die für das Viertel charakteristischen Mulden erhalten bleiben? Nach Abstimmung i nnerhalb der Verwaltung sowie mir der Polizei und der Schulleitung der Margareten-Grundschule wird unter Einbeziehung der Anregungen der Anlieger nun folgende Planung zur Umsetzung vorgeschlagen: Die Ausweisung als Tempo-30-Zone bleibt für das gesamte Wohngebiet erhalten. Gehwege Im Grundsatz werden die öffentlichen Verkehrsflächen niveaugleich ausgebaut. Der Ausbau erfolgt in 5,00 m Breite in Asphaltbeton sowie in den Randbereichen teilweise durch eine Rinne getrennte Pflasterstreifen. Die Anlage von 2,00 m breiten und durch einen Rundbordstein von der Fahrbahn abgetrennten Gehwegen gibt es nur noch an folgenden Stellen: Brentanoweg, komplett vom Peter-Rosegger-Weg bis zur Mondstr. Franz-Grillparzer-Weg vom Laerer Landweg bis zum Peter-Rosegger-Weg und Peter-Rosegger-Weg vom Ludwig-Anzengruber-Weg bis Mondstr. Ein Merkmal einer Tempo -30-Zone sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) abgetrennte Gehwege. Die Planungsvariante, die den Anliegern in der zweiten Bürgerinformation im März 2010 vorgestellt wurde, zeigte eine durchgängige Gehweganlage im gesamten Gebiet. Dieses wurde von fast allen Anwohnern nicht gewünscht. Die Planung wurde daraufhin entsprechend angepasst und in der dritten Bürgerinformation im November 2011 erneut vorgestellt. Die B e- fragung ergab, dass 62 % gegen die Anlage von Gehwegen sind, 21 % dafür, 17 % ohne Beur- teilung. Allerdings halten 60 % der Haushalte mit Kindern unter 18 Jahre eine Straße, die in gesamter Breite durchgängig asphaltiert wird, für nicht ausreichend sicher. Aus Sich erheitsgründen wurde u.a. dem Wunsch der Schulleitung der Margareten - Grundschule entsprochen am Brentanoweg zumindest im Bereich der Schule einen von der Fahrbahn höhenmäßig abgetrennten Gehweg anzulegen. Aufpflasterungen Das Wohngebiet erhält an allen e inmündenden Straßen 7 cm hohe Aufpflasterungen. Diese werden mit einer 1,28 m langen Rampe angefahren. Die Aufpflasterung wird mit Betonsteinen hergestellt. Weitere Aufpflasterungen befinden sich bei der Zufahrt der Grundschule und im Bereich der Kindertagesstätte. Auch wenn die Mehrheit der Anwohner die Anlage von Aufpflasterungen ablehnt (laut Befr a- gung sind 59 % gegen die Aufpflasterungen), schlägt die Verwaltung diese in ihrer Planung vor. Die maßgebliche Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen Ausgabe 2006 (RASt 06) emp- fiehlt als geschwindigkeitsdämpfendes Element die Anlage von Aufpflasterungen. Gerade in Tempo-30-Zonen wird die geforderte Geschwindigkeit häufig überschritten. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass durch die Aufpflasterungen die Sicherheit aller Schulkinder erhöht wird. Mulden/ Gräben Das vorhandene Grabensystem stellt eine Charaktereigenschaft des Wohnviertels dar und wurde daher bei der Planung erhalten. Die Gräben, die zur Zeit teilweise auf Privatgrund li e- gen, werden aufgegeben und dort, wo die beengten Platzverhältnisse es zulassen, durch Mu l- den und Rohrleitungen, die ausschließlich im öffentlichen Bereich liegen, ersetzt. Die ca. 20-30 cm flachen Mulden dienen ausschließlich der Straßenentwässerung. Als Ergebnis der Befragung zeigte sich, dass 36 % der Anwohner generell keine Mulden mehr wollen, 38 % bzw. 45 % wollen die Mulden haben, teilweise aber nicht direkt vor dem Grun d- stück. Beleuchtung - 10 - V/0517/2013 Alle Leuchten im gesamten Wohngebiet, außer im Heinrich -Lersch-Weg, werden weg en Ab- gängigkeit erneuert. Sie werden zurzeit mit dem umweltschädlichen Quecksilberdampf (50 Watt) betrieben. Zukünftig werden sie mit 2 x 24 Watt Energiesparlampen ausgestattet. Der 2 - Lampen-Einsatz ermöglicht eine 50%ige Einsparung gegenüber der heutigen Beleuchtung da jeweils nur eine eingeschaltet wird. Der Wartungs-Rhythmus verlängert sich somit auf vier Jah- re. Reduktionsvariante Die dargestellte Ausbauvariante ist nach dem technischen und gesetzlichen Mindeststandards bemessen und kann deshalb in der Qualität nicht reduziert werden. Die vorgeschlagene Variante mit den Mulden ist rund 35,- Euro/m² günstiger als die klassische Straßenentwässerungsvariante. (bei ca. 800 m² entspricht dies ca. 28.000,- Euro) Die vorgeschlagene Variante mit den Aufpflaste rungen ist rund 20,- Euro/m² teurer als die Fahrbahn ohne Aufpflasterungen. (bei insgesamt ca . 1.450 m² entspricht dies ca. 29.000,- Eu- ro) Die vorgeschlagene Variante mit den Gehwegen ist rund 10,- Euro/m² günstiger als die n i- veaugleiche Variante. (bei ca. 1.000 m² entspricht dies ca. 10.000,- Euro) 3.3.2 Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss gemeinsam mit den Kana l- baumaßnahmen und den Maßnahmen der Stadtwerke. Die Gesamtbauzeit wird voraussichtlich 42 Monate betragen. Als Ergebnis aus der Anliegerbefragung zur „Erreichbarkeit der Grundstücke“ während der Bauzeit bleibt festzuhalten, dass eine „kurze“ Baustelle gewünscht wird, um die Zugänglichkei- ten der Grundstücke nicht zu sehr einzuschränken. Das Tiefbauam t und die Stadtwerke we r- den dieses, soweit technisch möglich, berücksichtigen. Das bedeutet, dass die Baumaßnahme durch die größere Anzahl der Zwischenbauzustände länger dauern wird. Ein genauer Bauablaufplan wird mit der Baufirma entwickelt. Die Stadtwerke beteiligen sich in Abhängigkeit ihrer Inanspruchnahme der Verkehrsflächen an den Wiederherstellungskosten. Es ist vorgesehen, die Maßnahme in zwei bis drei direkt aufeinander folgende Bauabschnitte zu teilen. Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchg e- führt. 3.3.3 Beiträge Dritter/Zuschüsse Es werden Beiträge nach § 8 KAG NRW erhoben. Das vorliegende Bodengutachten bescheinigt den schlechten Zustand des vorhandenen Au s- baues. Der geplante Ausbau beinhaltet den erstmaligen Einbau von ausreichend dimensionier- ten Schotter- und Asphalttragschichten. Auch nach gültiger Rechtssprechung zum KAG NRW ist bereits die Tatsache ausreichend, dass die vorhandenen Straßen im Wohngebiet seit 60 Jahren den Anwohnern zur Erschließung dienen. Eines besondern Abgängigkeitsnachweises bedarf es bei derart alten Straßen nicht. Die geplante Erneuerung und gleichzeitig auch Verbesserung des Aufbaus der Straßen, das erstmalige Anlegen einer unterirdischen Regenwasserkanalisation und der Austausch der B e- leuchtung entsprechen den heutigen üblichen technischen Standards und sind beitragsausl ö- send im Sinne der Straßenbaubeitragsrechts. Gemäß § 8 KAG NRW, in Verbindung mit der zur Zeit gültigen Straßenbaubeitragssatzung (SBS) der Stad t Münster, beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten. - 11 - V/0517/2013 Sämtliche Straßen im Wohngebiet sind als Anliegerstraße einzustufen, wobei der Peter - Rosegger-Weg und der Franz-Grillparzer-Weg als eine Anlage anzusehen sind. Nachfolgend sind die voraussichtlich zu erwartenden umlagefähigen Kosten je Teileinrichtung und die voraussichtlichen Anliegeranteile aufgeführt. Anlage Umlagefähige Kosten Straße € Umlagefähige Kosten RW-Kanal € Umlagefähige Kosten € gesamt Anlieger- anteil/m² gesamt Peter-Rosegger-Weg/ Franz-Grillparzer-Weg 582.200 € 206.200 € 788.400 € 9,53 € Heinrich-Lersch-Weg 129.600 € 37.900 € 167.500 € 10,03 € Brentanoweg 229.300 € 106.300 € 335.600 € 5,93 € Ludwig-Anzengruber- Weg 142.800 € 62.800 € 205.600 € 9,10 € Summe 1.083.900 € 413.200 € 1.497.100 € - davon Schulgrundstck. 333.300 € 131.400 € 464.700 € - davon andere Anlieger 750.600 € 281.800 € 1.032.400 € - Die Einnahmen aus KAG-Beiträgen der privaten Anlieger für die Straßenbaukosten sind in die- ser Vorlage berücksichtigt. Die Einnahmen aus KAG -Beiträgen der privaten Anlieger für die RW-Kanalbaukosten sind in der Vorlage V/0516/2013 berücksichtigt. Für ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße von ca. 1.000 m², ein- geschossig bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Be itragsbelastung zwischen 5.900,00 € im Brentanoweg und 10.000,00 € im Heinrich -Lersch-Weg gerechnet werden. Mehrfach e r- schlossenen Grundstücke (Eckgrundstücke) werden zu jeder sie erschließenden Straße h er- angezogen. Ein Beitragsnachlass ist hier rechtlich nicht erlaubt. Für die Maßnahme können keine Förderungen in Anspruch genommen werden. 3.3.4 Genehmigungen Genehmigungen sind nicht erforderlich. 3.3.5 Liegenschaftliche Regelungen Im gesamten Gebiet liegen teilweise private Hecken auf städtischen Grund und Boden. Ebenso liegen auch Entwässerungsgräben ohne grundbuchliche Sicherungen auf privaten Grundst ü- cken. Diese Missverhältnisse werden im Rahmen der Bauabwicklung beseitigt. Die Verhan d- lungen mit den jeweiligen Grundstückseigentümern werden vor Baubeginn aufgenommen. 3.3.6 Bauen für Alle Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) abgestimmt: Die gepla n- ten Aufpflasterungen können auf Grund der Rampenl änge von 1,28 m und der somit passie r- baren Neigung von Menschen mit Behinderungen genutzt werden. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor - 12 - V/0517/2013 Anlagen: Anlage 1: Lagepläne 1-7 (7), verkleinert Anlage 2: Anregungen aus der Offenlegung Anlage 3: Anregungen § 24 GO Anlage 4: Umfrage und Auswertung der Umfrage
Anlage1_M250_5
5358 Zeichen
23 5] = s[| v vs EN © \S a / . Z % et % % Ra / Legende: 2 ° z 2 ° % ? & & % % m j ' 2" oo zZ [2 Ss “ a © a u P vorhanden: geplant: \ ' » 8 ’ x a. 3° 7] Asphaltbeton [0) Fahrbahn Asphaltbeton 39c 4ic E 5 3 Er as 3 5 8 2] Gehwegplatten 30/30 eo ] Gehwegplatten 24/24/8cm, grau ohne Fase se 2) | “ala Eu x - ° eo at Ai |< 060.0 (en.) A on) 8 S5 Bsck oO |:aı 2) & © 3] Betonstein grau 16/16/14 Betonsteinpflaster 20/10/8cm, grau ohne Fase e} Ba a a aNa ds /Is je 8 eV. 95 - _ E : 3a) 5 22 . #7] Betonstein grau 20/10/8 Io |] Betonsteinpflaster 16/16/14cm, grau ohne Fase vorh. Leuchte 2 x a _E S FASSEN Yes versetzen up > 9 3 2] Grünfläche eo ] Betonsteinpflaster 20/10/8cm, anthrazit ohne Fase o BE 9278 = g x 3 [ Eh, \| . ) Baum vorhanden ® Betonsteinpflaster 16/16/14cm, weiß 5 ar A EAEIR il 2 BB —— y ES 3 \ 3 25% A R Z 5 5% au Ak ne )58 m 5 8 215 5625 Höhe vorhanden [@) Betonverbundsteinpflaster, grau mit Fase x 3 550 & aa are 7: 2 LA a PR OH: Sf ® ji Sur: m Ablauf vorhanden ee |] Grünflächen / Baumbeete 5 8 S EREIN 3,09 0, 83 = f +, 2 3,0% 5) Fu Ze je Se 2 Sg Aufsatzleuchte 2 . . 7] DB Fi \ 1 Entwässerungsmulde (verschiedene Breiten) sjaklo R3 x | 5 el ea 3 z Masthöhe 4,50m W i o ‘ © Ei ° 0: A Zufahrt ı |8 |S A 5 = “ 28 ufa > x ' KB _ 3 €[5 SH 2 2,8 Z Baum geplant a 8 u a 3 = eis = — — N Zugang 8 — = A —s — — — 4000() 3 < 3 © 2% EE 5625 Höhe vorhanden wird angehalten ä ri a EN vorh. Zufahrt Anschluß Blatt 7 (7) 238 = RB, un 5 g [7 < = angleichen _ - = ------ 4 \ ;_ 8 ' no, Ss 5 5 9%, BEE _ EE) Höhe geplant x 08 ee] a © Ne, 8 5) 3|E ) & A 8 sad 8 sehe =|o $ 5.35 2 5 B Ablauf geplant + + ' 5 al Fr e \ 5 o° 4 fi s CE in 2985 = 8 |: HB Hochbord 12/15/30 cm D\ < ö ° and 2 2 = Se ee en 8 + R ER 4 00 5 x 3 SE nf <a) 8 RB Rundbord 15/22 cm, R=5 E ” 2 sy. N 50 — — "Tm’$ 2 u: 41 ---- . . BER Q < = En: &S Aufsatzleuchte Trilux 9850, Masthöhe 4,50m M\ NS > 77 exe \ -2,00m Seitenstreifen >1,50m Mulde S 5 Bl S 5 h. Buchte_ 7 FE 21 0,50m Bankett >: « orh. Leucl 2 SE 5 R 3 5 B’ am Bank x 3 8 verseizen = 2) 18 cu, € 250m 2,50m © 2) F F z— [0,75m Bankett os © I € = 1.0 ii 8 # a 8 G Av) . : © Yza 2 FAHRBAHN FAHRBAHN Q:» 0 # m 2,75m N ang © 2,50m 2,50m 3 5 F Ss FAHRBAHN E ss Se Dam —— —— = 1 = Be) — @ vorh. Zufahrt 3 1,00m Seitenstreifen Bi-: ‚00m Seitenstreifen x DO) z = D << 2,75m = te 4 angleichen c @ IB; ai 5020.00 R7 0,32m Rinne 5 2] „ _ = JE © 8 S =] „UP? u © " = = a ZT EG A a je -1,40m Seitenstreifen & 8, 5 ENG N 2 he 8 B < = 2 Ey | "frlle y ı IS; <:E [=] > A vorh. Zufahrt 5.71 32022] 5 I a a = f angleichen g Top Tel Oo: Index Datum Änderung EN 2 10 mr m Ir + 5 = al w ee (We /L- >: Es ll P 5 NEN Ä a 43 8 Entwurfsbearbeitung Datum Name 1 E o°% * SE ran J mie 5 F 1 #aly- ae BLANKENAGEL GmbH bearbeitet | 07/2013 Bla. 55.76 Ba A aa g ==h----= >| 2 OS al u. m - 2 u 9 3 o- 4 50 a 3 4 © 5+010.00 Ingenieurbüro für Strassenbau und Vermessung gezeichnet | 07/2013 Str. Fa 55.73 1 I [A 2585 x S 3” N Versorgungsleitungen Kesslerweg 52 - 48155 Münster = keine Baumpfianzuns Si: =) > er” im Sch Tel. 0251 / 384997-0 ; Fax 0251 / 384997-99 . 5 nedriger BöRndEns DE My 2 ots %,__vom.zufanrt | | | y SE: A, 300 , 3loo 1. = H o@kub.ambh de er 02st 7 geprüft: j 212 = | 128 | 7 4 1.28 | &| gxn WE or | | [ > A | tt | anf BE NG 5 Ei . . 55.69 155.69 65 75 65.68) 7 ei A L ( 655,56 3 | PR: ® ” su Ass ssho u = | es m ss | m — 55. Al - a — 55, JB WK A TEA = | sn ala ca a | aa a,.a aa ol O5 55.50 al SE aaa | Qy 555 2a Fo u acgh BEH 5530 55.25 55.256155 30 ‚zZ rn, 93 6531 Er en 2372 0) | BREI 30 Ascot 6557 Sr 6555 6542 6537 5553 _ a, 7 1 = or" 1 1 ” 3,0% : f u: z E u /R= ProjektNr IM U N STE R g X ö 3,0% e Bi _ LS sm eg __ Arm 45% [655 _ _ [ al = a __sn 65% 6587 1581] 5530 65.80 55.75 123]73 se ®__ Plan Nr. : 10346 un -—sL _ B BE sc ne _ ser _ Id ge 65H 6511 65.7) e md © © sn ” 3,0% © OMA = = (9 . Blatt Nr. :85(7) Kr 0) I ©) 3,0% | 43537 55. A533 len Jene I 2 Iess5 Ale wg seen 65.15 65.1 65537 65.17 55.72 een Str.Schlüssel: 05305/02885/01140/04405/02110 . se En IE% R=10 ZR 6531 | Sa 57 65.5) | 6555555 65.2 65,53) [5563 an 7 ie 77 _ a AnlageNr. : Tiefbauamt > 55.35 - Eu | x“ V Sr & 5538] | ui 2 = 4 Ir “ | 8 — PI "03 155.88) 55.62 Fa _ = 5.1 * 2 2] 4 . anung E | Ä Spy NK . = 1507 _ >66 Vörh. Leuchte | | | = °V vorh. Leuchte Ig en) Zufahrt | | u 5 | n LEN "Plz se || vorn. Zugang | | H El Mn) a = /55%0 N 53 vr a [55.74 SE \2 67 versetzen | 573 | 833 55.1 versetzen 55h angleichen55.78 | J non \ 54 N angleichei | sa j 5.91 55.93 vo 56.75581 Wr 55.69] : ss? | R | | | Bäckerei Pflaster | _ u | La e lan + = (Pf) 5.206 "55.95 oO z _ [2 i mo _ z (0) pP 5|2 bp 5585 ss vv v os b3 & £ E x sy angleichen 5 £ E £ 13 Ar 31 \daso > 250 Fa = 65 ERTIü Bu = Ss B => 5 Ss S Ausbaumaßnahme R Fr m, & Peter-Rosegger-Weg === An m! = 3 E = 8 s| s S es < : m : t £ © E7A 55.31 Ss IS Ss Ss Ss ar, | | v Maßstab san |# Gi bi orh. 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Anlage3_4-58_2010
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Anregung Nr. 58/2010 Anregung Nr. 58/2010 Anregung Nr. 58/2010 Anregung Nr. 58/2010 Anregung Nr. 58/2010 Anregung Nr. 58/2010 Anregung Nr. 58/2010 Anregung Nr. 58/2010 Anregung Nr. 58/2010 Anregung Nr. 58/2010 Anregung Nr. 58/2010 Anregung Nr. 58/2010 Anregung Nr. 58/2010
Anlage3_4-58_2010_Ergänzung
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Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010 Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Mondstraße
- Wolbecker Straße
- Peter-Rosegger-Weg 22
- Heinrich-Lersch-Weg 129
- Brentanoweg 15
- Ludwig-Anzengruber-Weg 19
- Laerer Landweg
- Kesslerweg 52
- Fliederweg 70
- Umgehungsstraße
- Kopernikusweg 14
- Voßbusch
- Asche
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0517/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.07.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37