Mandari Insight

V/0517/2013

Peter-Rosegger-Weg, Heinrich-Lersch-Weg, Brentanoweg, Ludwig-Anzengruber-Weg und Franz-Grillparzer-Weg, Baubeschluss Straßenbau

Vorlagen 01.07.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 12.09.2013, TOP 3.2

Anlage3_1-97_2000

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Ansehen

Anlage4Umfrage

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Anlage1_M250_2

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Ansehen

Anlage1_M250_4

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Anlage1_M250_7

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Ansehen

Anlage3_2-98_2000

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Ansehen

Anlage3_3-44_2010

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Ansehen

Anlage2-AnregungOffenlegung

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Ansehen

Anlage1_M250_3

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Anlage1_M250_6

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Anlage3.5-2_2012Antwort

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Ansehen

Anlage3.5-2_2012

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Ansehen

Anlage1_1M250_1

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Beschlussvorlage

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Anlage1_M250_5

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Anlage3_4-58_2010

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Ansehen

Anlage3_4-58_2010_Ergänzung

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Ansehen

Anlage3_1-97_2000

15229 Zeichen

Anlage 3.1 Anregung 97/2000

Die unterzeichneten Nachbarn des Baugebiets westlich der Mondstraße/ nördlich der Wolbecker Straße
(Peter Rosegger-Weg/ Heinrich-Lersch-Weg /F: ranz-Grillparzer-Weg/ Ludwig-Anzengruber-Weg/ Brentanoweg)

Ansprechpartner der Straßenvertretungen:

Ludwig-Anzengruber-Weg, 48155 Münster nl

Peter Rosegger-Weg, 48155 Münster

Franz-Grillparzer-Weg, 48155 Münster
I U |

Brentanoweg, 48155 Münster

Heinrich-Lersch-Weg, 48155 Münster

Oberbürgermeister der Stadt Münster
Bezirksvertretung Münster Ost oe re op

48127 Münster “ . ’

Ä x
rn

Unser „Einwohnerantrag gem. $ 25 Gemeindeordnung NRW“ vom 28.07.2000. Änderung.
Telefongespräche mit Herrn Lembke vom 10. u. 11.08.2000

Sehr geehrte Damen und Herren, Y ma JA

wir ziehen unseren o.g. Einwohnerantrag hiermit zurück und ändern ihn ab in eine gemeinschaftliche u
Anregung gem. $ 24 Gemeindeordnung NRW. Die Ihnen vorliegenden Anlagen, nämlich

„Ergebnisprotokoll des Ortstermins der Nachbarschaftsversammlung vom 03.07.2000“ und die Listen

der Unterzeichner sind Anlagen der gemeinschaftlichen Anregungen. Wollen Sie also bitte den 0.8.
Einwohnerantrag durch beiliegende gemeinschaftlichen Anregungen ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen namens der unterzeichneten Nachbarn

Anlage
Gemeinschaftliche Anregungen gem. & 24 Gemeindeordnung NRW

Die unterzeichneten Nachbarn des Baugebiets westlich der Mondstraße/ nördlich der Wolbecker Straße
(Peter Rosegger-Weg/ Heinrich-Lersch-Weg /Franz-Grillparzer-Weg/ Ludwig-Anzengruber-Weg/ Brentanoweg)

Ansprechpartner der Straßenvertretungen:

Ludwig-Anzengruber-Weg, 48155 Münster

Peter Rosegger-Weg, 48155 Münster

Franz-Grillparzer-Weg, 48155 Münster

Brentanoweg, 48155 Münster

Heinrich-Lersch-Weg, 48155 Münster

Münster, den 28.07.2000

Oberbürgermeister der Stadt Münster
nachrichtlich an:

Bezirksvertretung Münster Ost Tiefbauamt der Stadt
Münster
48127 Münster Königstraße 52
48127 Münster
Herrn Herrn
Stellv. Bezirksvorsteher Stellv. Bezirksvorsteher
Norbert Fasel Günter Höhne
Kopernikusweg 14 Fliederweg 70
48155 Münster 48155 Münster

Straßenausbauplan und Regenwasserkanalisierung für die 0.8. Straßen.

Informationsblatt des Tiefbauamtes vom 18.04.00 (Zeichen 66.2.115); Bürgerinformation am 07.06.00
in der Margaretenschule

Nachbarschaftsberatungen am 29.05., 13.06., 26.06., 26.07.2000 und Ortstermin am Ludwig-
Anzengruber-Weg mit Mitgliedern der Bezirksvertretung am 03.07.2000

Gemeinschaftliche Anregungen gem. & 24 Gemeindeordnung NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Kenntnisnahme des Planungsstandes der Behörden, nach Rücksprache mit den beteiligten

Ämtern und nach verschiedenen Nachbarschaftsversammlungen haben wir beraten und sind dabei zu
folgenden Ergebnissen gekommen, die wir als Anregung zu behandeln bitten.

Die bestehenden Vorflutergräben im Baugebiet stellen unter ökologischen und ökonomischen
Gesichtspunkten nach neuestem Stand der Technik die beste Möglichkeit dar, Regenwasser
aufzufangen und zu versickern (vgl.Geiger/Dreiseitel 1995; Arbeitgemeinschaft der
Verbraucherverbände 1995; Losch 1996; König 1996;- u.a. auch im Internet). Ihr Ausbau und ihre
Pflege liegt daher in unserem gemeinsamen und im öffentlichen Interesse. Ihre Kapazität reicht nach
unserer jahrzehntelangen Erfahrung völlig aus, das Regenwasser aufzunehmen und zu versickemn.

Diese Erkenntnis wurde uns anlässlich des „Jahrhundertregens” am Do. 06.07.2000, an dem bis zu
57,3 Liter pro Quadratmeter Regen fielen, sowie anlässlich weiterer Regenereignisse in den
vergangenen Wochen wiederum bestätigt !

In allen Bereichen, wo die Vorflutergräben ordnungsgemäß und den Bestimmungen gemäß gepflegt
und genutzt werden, war das Regenwasser nach max. 10 Minuten vollständig versickert.

Das Regenwasser, welches auf den privaten Grundstücken anfällt, kann ganz oder zum allergrößten
Teil durch private Regenwassemnutzungsanlagen, ggf. auch durch gemeinsame städtische und private
Regenwasserversickerungsanlagen entsorgt werden. Dadurch werden gleichzeitig die
Vorflutergräben entlastet ! Die technische Durchführung richtet sich dabei nach den Gegebenheiten
auf den einzelnen Grundstücken. Stadt Münster und Land NRW bieten zu diesem Zweck
Fördermaßnahmen an, die wir, wo es möglich ist, für uns beanspruchen wollen.

Unter diesen Gesichtpunkten erscheint es fraglich, ob und falls ja, in welchem Umfang die geplante
Regenwasserkanalisierung überhaupt notwendig ist. Alternative Lösungen erscheinen uns dringend
beratungsbedürftig.

Gesetzt, es gelingt, das Regenwasser im Planungsgebiet durch städtische und private Auffang- und
Versickerungsanlagen zu entsorgen, so ist auch eine Emeuerung der Straßen im geplanten Umfang
hinfällig. Stattdessen könnten die vorhandenen Vorflutergräben, (soweit nötig, weil jahrzehntelang
durch die Stadt nicht instand gehalten,) repariert, ausgebaut (wiederhergestellt) und gepflegt werden.

Diese Maßnahme hätte zugleich den Vorteil, nicht nur wesentlich kostengünstiger und ökologisch
sinnvoller zu sein, sondern würde auch dem dringenden Bedürfnis der Anlieger entgegenkonmen,
wirksam zur Verkehrsberuhigung beizutragen. Dies könnte z.B. durch den Ausbau der
Vorflutergräben an wenigen Stellen zu verkehrsberuhigenden Halbinseln geschehen, die in die Straßen
hineinragen.

Auf diese Weise bleibt der Charakter unseres Wohngebietes erhalten, das Regenwasserproblem wird
gelöst und die öffentlichen und privaten Kosten der Maßnahmen werden erheblich gesenkt.

Wir beantragen, diese unsere gemeinsamen Lösungsvorschläge auf ihre rechtliche,
organisatorische und technische Realisierbarkeit zu überprüfen, ggf. noch entgegenstehende
Bedenken oder Hindernisse gemeinsam mit uns zu beseitigen und das Planungskonzept im
beschriebenen Sinne zu ändern.

Das Protokoll des Ortstermins vom 03.07.2000 (siehe Anlage) ist Bestandteil unseres Antrages .

Mit freundlichen Grüßen namens der unterzeichneten Nachbarn

Anlage

Protokoll des Ortstermins vom 03.07.2000

Listen der Unterzeichner mit 200 Unterschriften der betroffenen Einwohner (12 Seiten)
(nur im Originalantrag an Bezirksvertretung Münster Ost)

Ergebnisprotokoll
des Ortstermins der Nachbarschaftsversammlung Ludwig-Anzengruber-Weg,
Peter-Rosegger-Weg, Franz-Grillparzer-Weg, Brentanoweg

Ort: Ludwig-Anzengruber-Weg 19-25,
Einfahrt L.-Anzengruber-Weg 21

Zeit: Montag, 03. Juli 2000, 18:00 — 20:00 Uhr

Anwesend:

Aus der Bezirksvertretung Münster Ost Herr Günter Höhne (Stellvertr. Bezirksvorsteher), Frau
Marlene Weiland, Herr Karl-Heinz Kerkau,

35 Anlieger des Baugebietes westlich der Mondstraße/nördlich der Wolbecker Straße (Peter-
Rosegger-Weg/F ranz-Grillparzer-Weg/Ludwig-Anzengruber-Weg/Brentanoweg)

Tagesordnung (einzelne TOPs waren nicht vorgesehen):

Beratung, Meinungsbildung und ggf. Beschlussfassung zur Vertretung der gemeinsamen Interessen
der Anlieger betreffend den Plan der kommunalen Behörden und der zuständigen Ratsausschüsse
zur Kanalverlegung und eventuellen Umgestaltung der Straßen im Baugebiet.

Die Einladung erfolgte auf Initiative der Nachbarschaft Ludwig-Anzengruber-Weg 19-25 an die
Bezirksvertretung am 27.06.2000 telefonisch in Absprache mit Herr Höhne,

an die Nachbarn des Ludwig-Anzengruberwegs am 28.06.2000 durch Informationsblätter an alle
Anlieger, an die Nachbarn des gesamten Baugebiets gleichzeitig durch Auslage der Informations-
blätter in der Bäckerei Gronewäller und durch mündliche und schriftliche nachbarschaftliche
Kommunikation.

Nach der Begrüßung der Versammlung stellte Herr Höhne den Bürgerinnen und Bürgern des Lud-
wig-Anzengruberwegs, des Brentanowegs, des Peter- Roseggerwegs und des Grillparzerwegs die
Informationsvorhaben der städtischen Behörden zu den geplanten Maßnahmen vor.

EEE: äuterte, dass sich aus Nachbarschaftsgesprächen heraus ein Bedarf zum Informa-
tionsaustausch und zur gemeinsamen Abstimmung über die geplanten Projekte der Stadt im Viertel
entwickelt habe. Die meisten Anwohner seien der Meinung, dass die gewachsene Struktur des Vier-
tels so weit wie möglich erhalten bleiben müsse
Die Anwohner der 0.g. Straßen wünschen, im Konsens mit ihren Vertretungen in Politik und Ver-
waltung zu einer für alle befriedigenden Lösung zu kommen.

Zunächst wurde festgestellt, dass die geplanten Maßnahmen zwei verwaltungsrechtliche Bereiche
betreffen:

e Die Niederschlagswasserentsorgung und die
e Straßenrenovierung

Je nach Einschätzung des Bedarfs zu den o.g. Maßnahmen fallen dann die Kosten aus.

Bei der Diskussion der geplanten Straßenerneuerungsmaßnahmen wurde folgender Konsens ermit-
telt:

e Die jetzige Mischflächennutzung soll erhalten bleiben.

e  Schrammbords sind überflüssig, weil sie keine Funktion erfüllen, die die Wohnqualität und
Verkehrsberuhigung des Viertels verbessern.

2

e Wenn Bürgersteige aus rechtlichen Erwägungen notwendig sein sollten, dann sollte gleichzeitig
damit die Anlage von versetzten Grüninseln zur Verkehrsberuhigung erfolgen (z.B. im Ludwig
Anzengruberweg ca. 3-4 nach Meinung der beteiligten Bürger).

e Zu den 0.g. Maßnahmen wünschen die Bürgerinnen und Bürger für die einzelnen Straßen Pla-
nungsvorlagen durch die Stadt und/oder Messdaten zum Straßenbau, damit von den Anwohnern
realistische Vorschläge für Grüninseln und Parkflächen gemacht werden können.

Die anwesenden Bezirksvertreter sagen dazu ihre Unterstützung zu.

Bei der Diskussion der Kin: der Anwohner zu Straßenerneuerungsvorhaben der Stadt
Münster im Viertel stellte BER olgende Aspekte vor:

e Auf Anfrage teilte der zuständige Kostenrechner der Stadt Münster mit, dass es sich beim Lud-
wig-Anzengruber-Weg um eine reine Anliegerstraße handelt, die zur Zeit als voll funktionsfä-
hig, verkehrssicher und endausgebaut bezeichnet werden kann. Dies gilt analog auch für die üb-
rigen Straßen des Wohngebiet. Erschließungskosten sind vom ehemaligen Bauträger, dem
Reichsheimstättenwerk, für alle Grundstücke mit rund 200,-DM Anliegerbeitrag gezahlt wor-
den. Die vor rund 50 Jahren gezahlte Summe muss man heute in Relation zum damaligen
Grundstücks- und Hauswert sehen. Sie ist vergleichbar mit anderen Bauvorhaben aus dieser
Zeit. Die alte Straße/Anlage gilt somit als in der Vergangenheit endgültig hergestellt. Die Er-
schließungskosten für die Gesamtanlage, für die Straßen und für Niederschlagswasserentsor-
gung (Vorflutergräben) sind somit rechtlich abgegolten. Dies wurde von der Behörde auch so
mitgeteilt.

e Die Stadt Münster beabsichtigt aus einem für die Jahre 2000/2001 bestehenden Abwasserbesei-
tigungskonzept heraus hier im Viertel eine getrennte Niederschlagswasserkanalisation zu instal-
lieren Gleichzeitig sollen funktionsfähige Vorflutergräben geschlossen werden. Die weiteren
Planungen sind bekannt. Im Zuge der Straßenwiederherstellung ist geplant, die Anliegerstraßen
mit Gehweg und Schrammbord auszustatten. Die entstehenden Kosten sollen nach dem Kom-
munalabgabengesetz (KAG) zu rund 50% auf die Anlieger umgelegt werden. Die umlagefähi-
gen Kosten betragen rund 250 000 DM. Für die Fahrbahnwiederherstellung soll eine 50%-ige
Beteiligung (also 115 000 DM), für die Gehwegherst ellung eine 60%-ige Beteiligung (Also 57
000 DM) stattfinden. Die Abwälzung dieser Kosten auf die Anlieger erscheint wenig transpa-
rent und nicht nachvollziehbar. Die Straßen sind nicht abgängig und die Regenwasserentsor-
gung funktioniert einwandfrei. Nach unseren Informationen handelt es sich bei einer Umlage
nach dem KAG um eine Ermessensentscheidung der Kommune. Dabei muss es sich eindeutig
um eine Verbesserung der Straße handeln und nicht um eine bloße Instandsetzungsmaßnahme.
Die Kosten für die geplanten Maßnahmen dürften demnach nach dem KAG nicht umlegbar
sein. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich bei der Gesamtmaßnahme lediglich um einen auf-
gestauten Reparaturaufwand handelt, der gemeinsam mit der Kanalisation abgerechnet werden
soll. Bei der geplanten Straßenwiederherstellung findet eine wesentliche Verbesserung der
Wohnqualität und der Straße nicht statt.

In der Diskussion zu Regelung der Niederschlagswasserentsorgung stellte sich heraus, dass von
allen Anwesenden die ökologisch verantwortliche Planung der Stadt Münster zur getrennten Ent-
sorgung ausdrücklich begrüßt wird. Zum derzeitigen Zustand im Viertel ergab sich folgende Bür-
gereinschätzung:

e Die vorhandenen Vorflutergräben sind ein ökologisch sinnvolles Entsorgungssystem, dass bis-
her über 50 Jahre gut funktioniert hat. Die festgestellten Fehleinleitungen müssen von den je-
weils Betroffenen geändert werden.

e Die Vorflutergräben sind bisher im Wesentlichen von den Anwohnern gepflegt und erhalten
worden. Einige Stellen sind reparaturbedürftig, vor allem auch, weil es bisher keine erkennbar
regelmäßige Pflege oder Wartung durch die Stadt gegeben hat

© Es wäre ökologisch und ökonomisch sinnvoll, ein funktionierendes Entsorgungssystem nicht
kostenintensiv abzuschaffen sondern es zu erhalten, zu pflegen und zu verbessern.

e Dazu wäre von der Stadt Münster eine Planung notwendig, die diese Aspekte mitbedenkt. Eine
Verrohrung des Niederschlagswasserentsorgungssystems in einem Teil des Viertels und gleich-
zeitig die Neuschaffung von Vorflutergräben im Bereich der Margaretenschule kann nach Mei-
nung der Anwohner nur ein Widerspruch in sich sein.

e Im Ludwig-Anzengruberweg sind Anwohner bereit, private Verrieselungsmaßnahmen zu inten-
sivieren, um die Vorflutergräben zu entlasten.

e Eine gemeinsame, kombinierte Lösung aus öffentlichen und privaten Maßnahmen würde das
bisherige System der Niederschlagswasserentsorgung positiv weiterentwickeln und könnte eine
zukunftsweisende Initiative der Stadt Münster mit ihren Bürgern, ein Pilotprojekt, sein.

e Dazu gehört nach Meinung aller aber auch ein Pflege- und Wartungskonzept der Stadt für das
Entsorgungssystem, also auch die Vorflutergräben.

e Erst wenn das Entsorgungsproblem geklärt ist, kann man dann weiter über Straßenreparatur
bzw. -renovierung nachdenken.

Zum Abschluss der Versammlung wurde über das weitere Vorgehen beraten:
Herr Kerkau und Herr Hustert regten an, dass die Anwohner sich zu den Besonderheiten ihrer Ver-
kehrs- und Entsorgungssituation straßenweise auf Lösungen verständigen und darauf aufbauend
dann eine Verständigung für das gesamte Viertel erfolgen sollte.
Es wäre hilfreich für die gemeinsame Verständigung, wenn für jede Straße wenigstens zwei An-
sprechpartner benannt würden.

En 1: oT mulieren einen Entwurf für einen Antrag an die Bezirksvertre-
tung Münster Ost und das Tiefbauamt entsprechend den heutigen Beratungsergebnissen.
Protokoll und Antragsentwurf werden allen Anwohnern zur Einsichtnahme, zur Kritik oder zu Ver-
besserungsvorschlägen zugänglich gemacht.

Besondere Lösungsvorschläge in einzelnen Straßen sollten als Anlagen formuliert und dem gemein-
samen Antrag beigelegt werden.

Alle Anregungen sollten bis zum 24.07.2000 an Herm
oe: }1e:::  \<eitcrsclcitei
werden

Der endgültige Antrag wird dann formuliert, allen zur Unterschrift vorgelegt und danach einge-
reicht.

Dieses Vorgehen fand einhellige Zustimmung.
Die Bezirksvertreter sicherten zu, die Wünsche und den Antrag der Bürger zu unterstützen und ba-
ten um ständigen Informationsaustausch.

Die Versammlung bedankte sich bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung für die Unterstützung.

Münster, den 04.07.2000

Anlage4Umfrage

4912 Zeichen

Tiefbauamt 
 Praktizierte Bürgerbeteiligung halten Sie mit diesem Fragebogen in den Händen. Die Stadtverwaltung setzt dabei 
 auf Ihre Meinung bei dieser Umfrage. Die Teilnahme ist freiwillig! Ihre Angaben werden - ganz dem Datenschutz 
 gemäß - anonym ausgewertet und nur nach Themen zusammengefasst dargestellt. 
 Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung bereitet die Ergebnisse für das Tiefbauamt auf, 
 das auf dieser Grundlage die Baumaßnahmen im Straßenraum noch besser planen und gestalten kann. 
   
1. 
 BRENTANOWEG  LUDWIG-ANZENGRUBER-WEG 
 HEINRICH-LERSCH-WEG  PETER-ROSEGGER-WEG - Stichstra ße 
   
2. Wohnort und Eigentum 
Wohnort, aber kein Eigentum 
Eigentum, aber kein Wohnort  falls Sie hier 
angekreuzt haben, bitte weiter mit Frage 7! 
   
 JA  NEIN 
 Rollator  Rollstuhl 
   
Erreichbarkeit des Grundstücks mit dem PKW: 
Nur am Wochenende erreichbar 
Mehrere Wochen nicht erreichbar 
Betrifft mich nicht ( 
 z.B. kein Auto vorhanden  )
   
Die Mülltonnen sind bis zu  3 0  M E T E R 
durch das Baufeld zu transportieren 
Die Mülltonnen sind bis zu  5 0  M E T E R 
durch das Baufeld zu transportieren 
Die Mülltonnen sind bis zu  1 0 0  M E T E R 
durch das Baufeld zu transportieren 
Die Mülltonnen sind mehr als  1 0 0  M E T E R 
durch das Baufeld zu transportieren 
 PETER-ROSEGGER-WEG - zwischen 
  Franz-Grillparzer-Weg und Heinrich-Lersch-Weg 
Sind in Ihrem Haushalt Personen mit 
Gehbehinderungen vorhanden? 
Falls JA: Welche Hilfsmittel werden 
                von denjenigen genutzt? 
3. Wie viele Personen wohnen dauerhaft in 
Ihrem Haushalt? 
- bitte weiter auf der Rückseite - 
 Unterarmstützen 
 ( "Krücken" ) 
 B a u m a ß n a h m e   M a u r i t z - O s t 
Wo wohnen Sie, bzw. zu welcher der aufgeführten Straßen bzw. Straßenabschnitte gehört 
das Grundstück, auf das sich das Anschreiben bezieht? 
 PETER-ROSEGGER-WEG - zwischen 
  Mondstraße und Franz-Grillparzer-Weg 
 FRANZ-GRILLPARZER-WEG - zwischen 
  Laerer Landweg und Peter-Rosegger-Weg 
In welchem Besitzverhältnis stehen 
Sie zu diesem Grundstück? 
Durch die Bautätigkeit müssen zeitlich be- 
fristet die Zufahrtsmöglichkeiten zu Ihrem 
Grundstück mit dem PKW eingeschränkt 
werden. Je größer die Einschränkungen 
sein dürfen, desto schneller kann vor Ort 
gearbeitet werden. 
Welche Beschränkungen würden Sie unter 
diesen Voraussetzungen akzeptieren? 
5. 
6. Während der Bautätigkeit ist die Erreich- 
barkeit des Grundstückes für den Abfall- 
wirtschaftsbetrieb nicht im vollen Umfang 
gegeben. 
Welche Beschränkung würden Sie 
akzeptieren? 
 Bitte Anzahl eintragen! 
 Bitte Anzahl eintragen! 
 FRANZ-GRILLPARZER-WEG - zwischen 
  Peter-Rosegger-Weg und Schulzuwegung 
Täglich erreichbar - aber nur morgens und 
abends vor und nach den Bauarbeiten 
Personen insgesamt: 
- davon unter 18 Jahren: 
4.

JA 
NEIN 
   
JA, auf jeden Fall 
NEIN 
Ist mir egal 
   
JA 
NEIN 
Kann ich nicht beurteilen 
   
JA 
NEIN 
Kann ich nicht beurteilen 
   
JA 
NEIN 
Kann ich nicht beurteilen 
   
JA 
NEIN 
  Gehweg 
  Aufpflasterungen 
  Bäume 
   
JA 
NEIN 
Kann ich nicht beurteilen 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Den ausgefü llten Fragebogen senden Sie bitte im 
Tiefbauamt der Stadt Münster: beigefügten Freiumschl ag zurück an: 
Halten Sie eine Beschilderung mit Tempo 30 für aus-
reichend damit die Verkehrsdisziplin insbesondere 
im Bereich der Schule eingehalten wird? 
Halten Sie es für erforderlich, dass in den Straßen- 
einmündungen Aufpflasterungen eingebaut werden, 
um die Durchfahrtsgeschwindigkeit - und damit 
auch den Schleichverkehr - zu reduzieren? 
Kann ich nicht 
beurteilen 
Herr Jaskowiak  ( 02 51 / 4 9 2 - 6 9 3 3 ) 
V i e l e n   D a n k   f ü r   I h r e   f r e i w i l l i g e  T e i l n a h m e ! 
Stadt Münster    Amt für Stadtentwicklung, Stadt- 
    planung, Verkehrsplanung    48127 Münster 
 B a u m a ß n a h m e   M a u r i t z - O s t 
Grenzt an Ihr Grundstück derzeit ein Entwässerungs- 
graben an der Straßenseite? 
Sollen als charakteristischer Bestandteil des Straßen- 
bildes Entwässerungsmulden im Viertel erhalten und 
in neuer Form gestaltet werden? 
Halten Sie es - ebenso wie die Schulleitung und die 
Polizei - für erforderlich, dass zur Sicherung der Kinder 
ein Bürgersteig im Brentanoweg, im Franz-Grillparzer- 
Weg und im Peter-Rosegger-Weg ( 
 zwischen Mond- 
straße und Ludwig-Anzengruber-Weg  ) angelegt wird? 
Glauben Sie, dass mit der vorgenannten Straßenausbau- 
weise die Grundstücksattraktivität und damit auch der 
Grundstückwert steigt? 
Falls Nein: Welche der Einbauten würden Sie für sinn- 
                   voll halten? ( Mehrfachnennungen möglich  )
Halten Sie eine Straße ohne Einbauten (  Gehweg, Auf- 
pflasterungen, Bäume  ), die in einer Fläche auf gesamter 
Breite mit einer Asphaltdeckschicht ausgebaut wird,
für ausreichend sicher? 
13. 
12. 
11. 
JA, aber nicht direkt 
       vor meinem Grundstück 
9. 
10. 
8. 
7.

Anlage1_M250_2

5183 Zeichen

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Anlage1_M250_4

4626 Zeichen

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5758275 1 — > gezeichnet Ludwig-Anzengruber-Weg
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T\Städte\Münster\BG_Mondstraße\PLANUNG_BGMON.dwg 09.07.2013

Anlage1_M250_7

2132 Zeichen

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vorhanden: geplant:
1] Asphaltbeton © Fahrbahn Asphaltbeton

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% ) Baum vorhanden Betonverbundsteinpflaster, grau mit Fase
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HB Hochbord 12/15/30 cm
RB Rundbord 15/22 cm, R=5
WK Winkelkante 27/22/50 cm
KS Kantenstein 25/6/100 cm
ir 2r ein- bzw. zweireihige Rinne 16/16/14 cm
ufsatzleuchte Trilux 9850, Masthöhe 4,50m
&S Aufsatzleuchte Trilux 9850, Masthöhe 4,50)
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Fr E00P 3588 KETTLER u. BLANKENAGEL GmbH -
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— Mauritz Ost, südl. Teil
Lageplan 1: 250
Längen 1: Höhen 1: Peter-Rosegger-Weg
Datum Name Heinrich-Lersch-Weg
bearbeitet Brentanoweg
gezeichnet Ludwig-Anzengruber-Weg
geprüft Franz-Grillparzer-Weg
genehmigt:
Stadtbezirk Ost
Stadtteil Mauritz-Ost
S
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T:\Städte\Münster\BG_Mondstraße\PLANUNG_BGMON.dwg 09.07.2013

Anlage3_2-98_2000

27 Zeichen

Anlage 3.2 Anregung 98/2000

Anlage3_3-44_2010

55865 Zeichen

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Bezirksvertretung Münster - Ost
der Stadt Münster
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Frau Bezirksbürgermeisterin
Martina Klimek
48127 Münster
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Amt f, ['('< qennqeleiwnhelten
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Brentanoweg 34
48155 Münster
Telefon:
Telefax:
email:
Münster, 30. März 2010
Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das land Nordrhein-Westfalen an die
Bezirksvertretung Münster-Ost
• Vollausbau in der Anlage Brentanoweg von Peter-Rosegger-Weg bis Mondstraße
• Beteiligung der Grundstückseigentümer gern. § 8 KAG NRW an den Aufwendungen
der Straßenbaumaßnahme
• Ankündigung des Tiefbauamtes der Stadt Münster vom 04.03.2010 - 66 23 0012 ­
24/1
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Klimek,
sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Münster-Ost,
wir sind Eigentümer des Grundstücks Münster, Brentanoweg 34. Mit Schreiben vom 04.03.
2010 - 66 23 0012 - 24/1 hat uns die Stadt Münster durch ihr Tiefbauamt mitgeteilt, dass
beabsichtigt sei, u.a. den Brentanoweg baulich zu verändern und einen Regenwasserkanal
zu bauen.
Am 18.03.2010 von 17:30 Uhr bis 20 Uhr fand unter Leitung von Frau Bezirksbürger­
meisterin Martina Klimek eine Informationsveranstaltung in der Maragretenschule statt, in der
das Vorhaben u.a. von Vertretern der Stadt Münster weiter erläutert wurde. Die Stadt hat die
Pläne danach freundlicherweise den betroffenen Anliegern via Internet zur Verfügung
gestellt.
Wir wenden uns hiermit an die Bezirksvertretung, weil insbesondere die von der Stadt
Münster angekündigte Umlegung der Kosten auf die betroffenen Anlieger u.E. nicht
rechtmäßig bzw. zumindest teilweise unbillig ist.
,
Bezirksvertretung Münster - Ost
der Stadt Münster
z.Hd.
Frau Bezirksbürgermeisterin
Martina Klimek
48127 Münster
,
Brentanoweg 34
48155 Münster
Telefon:
Telefax:
email:
Münster, 30. März 2010
Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen an die
Bezirksvertretung Münster-Ost
• Vollausbau in der Anlage Brentanoweg von Peter-Rosegger-Weg bis Mondstraße
• Beteiligung der Grundstückseigentümer gern. § 8 KAG NRW an den Aufwendungen
der Straßenbaumaßnahme
• Ankündigung des Tiefbauamtes der Stadt Münster vom 04.03.2010 - 66 23 0012 ­
2411
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Klimek,
sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Münster·Ost,
wir sind Eigentümer des Grundstücks Münster, Brentanoweg 34. Mit Schreiben vom 04.03.
2010 - 66 23 0012 - 24/1 hat uns die Stadt Münster durch ihr Tiefbauamt mitgeteilt, dass
beabsichtigt sei, u.a. den Brentanoweg baulich zu verändern und einen Regenwasserkanal
zu bauen.
Am 18.03.2010 von 17:30 Uhr bis 20 Uhr fand unter Leitung von Frau Bezirksbürger­
meisterin Martina Klimek eine Informationsveranstattung in der Maragretenschule statt, in der
das Vorhaben u.a. von Vertretern der Stadt Münster weiter erläutert wurde. Die Stadt hat die
Pläne danach freundlicherweise den betroffenen Anliegern via Internet zur Verfügung
gestellt.
Wir wenden uns hiermit an die Bezirksvertretung, weil insbesondere die von der Stadt
Münster angekündigte Umlegung der Kosten auf die betroffenen Anlieger u.E. nicht
rechtmäßig bzw. zumindest teilweise unbillig ist.

2
Wir beantragen hiermit, dass die Bezirksvertretung auf die Stadtverwaltung in folgendem
Sinne einwirkt:
• Die angekündigten Baumaßnahmen am Brentanoweg werden auf das Nötigste be­
schränkt. U.E. reicht eine Sanierung der Straßendecke aus .
• Eine Umlegung der Kosten auf die Anlieger unterbleibt.
• Die Bezirksvertretung lässt vom Tiefbauamt prüfen, welche Straßen in der Unterhalts­
pflicht der Stadt Münster, deren Neubau von der Stadt bezahlt werden müsste (§ 2 Abs.2
SBS der Stadt Münster), einen ähnlichen Unterbau haben, wie in dem Gutachten für den
Brentanoweg ausgeführt ist und die nicht erneuert sondern durch eine neue Deckschicht
repariert wurden und teilt dies den betroffenen Anliegern des Brentanowegs mit.
• Hilfsweise, falls der Bau doch wie angekündigt durchgeführt wird:
• Die Stadtverwaltung verbindet ihre nach der Baumaßnahme ergehenden Gebühren­
bescheide mit einer Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO, die der besonderen Situ­
ation durch eine deutliche Reduzierung (mindestens 50 %) des Bürgeranteils
Rechnung trägt.
• (Alternativ) Die Stadtverwaltung bietet den betroffenen Anliegern im Rahmen eines
Vergleichs eine deutliche Reduzierung des Bürgeranteils (mindestens 50 %) an .
• Falls die Stadt am Brentanoweg auf Bürgersteige verzichten sollte, ist der Bürger­
anteil nach der Anlage zur SBS auf eine Straßenbreite von 5,50 m anteilig zu
reduzieren.
Begründung
Der Anlass für die Gesamtmaßnahme
Im Schreiben vom 04.03.2010 teilt die Stadt, nachdem die Gründe für den beabsichtigten
Neubau des Regenwasserkanals genannt werden, als Anlass für die übrigen Straßen bau­
maßnahmen wie folgt mit:
"Mit dem Neubau des Regenwasserkanals soll die Gelegenheit genutzt werden die Fahrbahn
entsprechend den heutigen technischen Anforderungen zu erneuern und verbessert
wiederherzustellen. "
Eigentlicher Anlass ist danach der Bau des Regenwasserkanals. Wir möchten hier darlegen,
dass dieser Anlass aus unserer Sicht nicht gegeben ist bzw. dass die Stadt hier die Konse­
quenzen eigener Versäumnisse zu Unrecht den Anliegern aufzubürden versucht.
Im Schreiben vom 04.03.2010 wird zur Begründung für das Erfordernis eines neuen Regen­
wasserkanals folgendes vorgetragen:
"Bislang wird das anfallende Regenwasser durch offene Gräben seitlich zur Fahrbahn
abgeleitet. Das Grabensystem wird den hydraulischen Anforderungen bei Starkregenereig­
nissen nicht gerecht, somit ist eine funktionierende regelgerechte Oberfiächenentwässerung
nicht gegeben. "
Anregung Nr. 44/2010
2
Wir beantragen hiennit, dass die Bezirksvertretung auf die StadtvelWaltung in folgendem
Sinne einwirkt:
• Die angekündigten Baumaßnahmen am Brentanoweg werden auf das Nötigste be­
schränkt. U.E. reicht eine Sanierung der Straßendecke aus.
• Eine Umlegung der Kosten auf die Anlieger unterbleibt.
• Die Bezirksvertretung lässt vom Tiefbauamt prüfen, welche Straßen in der Unterhalts­
pflicht der Stadt Münster, deren Neubau von der Stadt bezahlt werden müsste (§ 2 AbS.2
ses der Stadt Münster), einen ähnlichen Unterbau haben, wie in dem Gutachten für den
Brentanoweg ausgeführt ist und die nicht erneuert sondern durch eine neue Deckschicht
repariert wurden und teilt dies den betroffenen Anliegern des Brentanowegs mit.
• Hilfsweise, falls der Bau doch wie angekündigt durchgeführt wird:
• Die Stadtverwaltung verbindet ihre nach der Baumaßnahme ergehenden Gebühren·
bescheide mit einer Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AG, die der besonderen Situ­
ation durch eine deutliche Reduzierung (mindestens 50 %) des Bürgeranteils
Rechnung trägt.
• (Alternativ) Die Stadtverwaltung bietet den betroffenen Anliegern im Rahmen eines
Vergleichs eine deutliche Reduzierung des Bürgeranteils (mindestens 50 %) an.
• Falls die Stadt am Brentanoweg auf Bürgersteige verzichten sollte, ist der Bürger­
anteil nach der Anlage zur SBS auf eine Straßenbreite von 5,50 m anteilig zu
reduzieren.
Begründung
Der Anlass für die Gesamtmaßnahme
Im Schreiben vom 04.03.2010 teilt die Stadt, nachdem die Gründe für den beabsichtigten
Neubau des Regenwasserkanals genannt werden, als Anlass für die übrigen Straßenbau­
maßnahmen wie folgt mit:
~Mit dem Neubaudes Regenwasserl<ana/ssol/die Gelegenheitgenutzt werdendie Fahrbahn
entsprechendden heutigentechnischenAnforderungenzu erneuernund verbessert
wiederherzustellen.~
Eigentlicher Anlass ist danach der Bau des Regenwasserkanals. Wir möchten hier darlegen,
dass dieser Anlass aus unserer Sicht nicht gegeben ist bzw. dass die Stadt hier die Konse­
quenzen eigener Versäumnisse zu Unrecht den Anliegern aufzubürden versucht.
Im Schreiben vom 04.03.2010 wird zur Begründung für das Erfordernis eines neuen Regen­
wasserkanals folgendes vorgetragen:
~Bislang wirddas anfallendeRegenwasserdurch offeneGffiben seit/ichzur Fahrbahn
abgeleitet.Das Grabensystemwirdden hydraulischenAnforderungenbei Starl<regenereig­
nissennichtgerecht,somitist eine funktionierenderege/gerechteOberflSchenentwSsserung
nichtgegeben.~

3
Diese Angabe ist nach unseren Erfahrungen irreführend. Wir wohnen seit rund 30 Jahren am
Brentanoweg 34 (Grabenseite). In der Zeit hat es drei Starkregenereignisse gegeben, die
überhaupt zu Beeinträchtigungen führten. Das letzte war in der Nacht des 14.08.2004. In
dieser Nacht drang in unseren Keller Wasser ein, der Keller wurde auf eine Höhe von etwa 3
cm "geflutet".
Zu Starkregenereignissen schreibt das Tiefbauamt auf seiner Website:
'Wasserstau im Kanal
Die Kanalrohre in Münster sind so dimensioniert, dass sie Schmutzwasser und Regenwasser
unter normalen Umständen schadlos ableiten können. Aus Kostengründen können sie aber
nicht so groß gebaut werden, dass sie auch noch mit den Wassermengen dieser
außergewöhnlichen Starkregen-Ereignisse problemlos fertig werden. In diesen Aus­
nahmesituationen gibt es dann einen Rückstau in den Kanälen. Das ist nicht weiter schlimm,
solange die privaten rückstaugefährdeten Grundstücksentwässerungsanlagen, die ja an diese
Kanäle angeschlossen sind, davor geschützt werden. "
Quelle: http://www.muenster.de/stadt/tiefbauamt/rueckstau.htmIAbruf 08.03.2010
Das heißt doch, dass auch die Neuplanung Starkregenereignissen, die etwa alle 10 Jahre
vorkommen, nicht wirksam entgegnet wird. Daraus ergibt sich, dass eine Veränderung in der
Regenwasserführung für uns als Anlieger des Brentanowegs keinen Vorteil im anlieger­
gebührenrechtlichen Sinne bringen wird.
Die Angabe auf der Website des Tiefbauamts deckt sich im Übrigen mit anderen Quellen, in
denen darauf verwiesen wird, dass ein Ausbau des Regenwassersystems, der Starkregen­
ereignisse auffängt, aus Kostengründen allgemein nicht möglich ist.
Wenn wir aber alle 10 Jahre Starkregenereignisse haben, gegen die man ohnehin nicht "an­
bauen" kann, sehen wir in der geplanten Maßnahme keinen Vorteil.
Weiter wird im Schreiben vom 04.03.2010 ausgeführt:
"Von manchen Grundstücken wird das Regenwasser über den vorhandenen
Schmutzwasserkanal abgeleitet. Diese unerlaubten Einleitungen führen zu erheblichen
Überlastungen des Pumpwerkes "Wolbecker Straße" und zu einer unnötigen Belastung der
Hauptkläranlage in Coerde.
Aus diesen Gründen ist
es zwingend erforderlich erstmalig einen Regenwasserkanal und ein
Regenrückhaltebecken zu bauen. "
Erst in der Bürgerversammlung vom 18.03.2010 haben wir den tatsächlichen Hintergrund der
hier doch etwas versteckt dargestellten Sachlage erfahren. Die Vertreter der Stadt bezeich­
neten das Einleiten von Regenwasser in Schmutzwasserkanäle als "illegal", haben dann
aber ausgeführt, dass im Brentanoweg ohnehin nur ein Schmutzwasserkanal liegt und dass
für die Ableitung des Regenwassers ausschließlich die Gräben zu nutzen sind.
Für uns überraschend haben wir dann außerdem erfahren, dass die Stadt Münster selbst für
einen großen Teil dieser "illegalen" Einleitungen verantwortlich ist. Wie mitgeteilt, wird das
Regenwasser der städtischen Margaretenschule vollständig in den Schmutzwasserkanal ein­
geleitet.
Nach einer überschlägigen Berechnung mit dem Pfad-Tool von Google-Eearth hat die
Margaretenschule allein eine Dachfläche von rund 2.400 qm. Hinzu kommt zumindest
teilweise die Fläche des Schulhofes. Rechnet man die Dachfläche der rd. 35 Häuser am
Brentanoweg grob mit 10m x 15 m ergibt sich eine Dachfläche der übrigen Anlieger von rd.
5.250 qm.
Anregung Nr. 44/2010
3
Diese Angabe ist nach unseren Erfahrungen irreführend. Wir wohnen seit rund 30 Jahren am
Brentanoweg 34 (Grabenseite). In der Zeit hat es drei Starkregenereignisse gegeben, die
überhaupt zu Beeinträchtigungen führten. Das letzte war in der Nacht des 14.08.2004. In
dieser Nacht drang in unseren Keller Wasser ein, der Keller wurde auf eine Höhe von etwa 3
cm "geflutet".
Zu Starkregenereignissen schreibt das Tiefbauamt auf seiner Website:
Wasserstau im Kanal
Die Kanalrohrein Münstersindso dimensioniert,dass sie Schmutzwasserund Regenwasser
unternormalenUmstandenschadlosableitenkönnen. Aus Kostengründen können sie aber
nicht so groß gebaut werden, dass sie auch noch mit den Wassennengen dieser
außergewöhnlichen Sfarkregen-Ere;gnisse problemlos fertig werden. In diesenAus­
nahmesituationengibt es dann einenRückstauin den Kanalen. Das istnichtweiterschlimm,
solangedie privatenrückstaugefahrdetenGrundstocksentwasserungsanlagen,die ja an diese
Kanaleangeschlossensind, davorgeschütztwerden.~
Quelle:http://Mvw.muenster.de/stadtlfiefbauamtirueckstau.htmIAbruf08. 03.2010
Das heißt doch, dass auch die Neuplanung Starkregenereignissen, die etwa alle 10 Jahre
vorkommen, nicht wirksam entgegnet wird. Daraus ergibt sich, dass eine Veränderung in der
Regenwasserführung für uns als Anlieger des Brentanowegs keinen Vorteil im anlieger­
gebührenrechtlichen Sinne bringen wird.
Die Angabe auf der Website des Tiefbauamts deckt sich im Übrigen mit anderen Quellen, in
denen darauf verwiesen wird, dass ein Ausbau des Regenwassersystems, der Starkregen­
ereignisse auffängt, aus Kostengründen allgemein nicht möglich ist.
Wenn wir aber alle 10 Jahre Starkregenereignisse haben, gegen die man ohnehin nicht "an­
bauen" kann, sehen wir in der geplanten Maßnahme keinen Vorteil.
Weiter wird im Schreiben vom 04.03.2010 ausgeführt:
"Von manchenGrundstückenwirddas Regenwasserüberden vorhandenen
SChmutzwasserkanalabgeleitet.DieseunerlaubtenEinleitungenführen zu erheblichen
Überlastungendes Pumpwerkes"WO/beckerStraße~ und zu einerunnljügenBelastungder
HauptkJaranfagein Coerde.
Aus diesen Gründenist es zwingenderforderlicherstmaligeinen Regenwasserkanalund ein
Regenrockhaltebeckenzu bauen. ~
Erst in der Bürgerversammlung vom 18.03.2010 haben wir den tatsächlichen Hintergrund der
hier doch etwas versteckt dargestellten Sachlage erfahren. Die Vertreter der Stadt bezeich­
neten das Einleiten von Regenwasser in Schmutzwasserkanäle als "illegal", haben dann
aber ausgeführt, dass im Brentanoweg ohnehin nur ein Schmutzwasserkanal liegt und dass
für die Ableitung des Regenwassers ausschließlich die Gräben zu nutzen sind.
Für uns überraschend haben wir dann außerdem erfahren, dass die Stadt Münster selbst für
einen großen Teil dieser "illegalen" Einleitungen verantwortlich ist. Wie mitgeteilt, wird das
Regenwasser der städtischen Margaretenschule vollständig in den Schmutzwasserkanal ein­
geleitet.
Nach einer überschlägigen Berechnung mit dem pfad-Tool von Google-Eearth hat die
Margaretenschule allein eine Dachfläche von rund 2.400 qm. Hinzu kommt zumindest
teilweise die Fläche des Schulhofes. Rechnet man die Dachfläche der rd. 35 Häuser am
Brentanoweg grob mit 10 m x 15 m ergibt sich eine Dachfläche der übrigen Anlieger von rd.
5.250 qm.

4
Wenn die Stadt Münster also die ihr gehörende Schule rechtmäßig angeschlossen hätte,
wäre allein 1/3 bis 1/2 der Regenmenge, die am Brentanoweg von Dächern abgeleitet wird,
nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet. Die wenigen Anlieger, die hier möglicherweise
einen Teil des Regenwassers "illegal" einleiten, fallen doch da nicht ins Gewicht.
Ursache für den beklagten Zustand sind also nicht ein paar Anlieger, die unzulässig ein­
leiten, sondern die Stadt selbst und das schon seit Jahrzehnten.
Das ist im Übrigen der für die beitragsrechtliche Situation maßgebliche Ausgangszustand der
Regenwasserführung, den die Stadt in ihrem Schreiben vom 04.03.2010 wie folgt beschreibt:
"Der Brentanoweg von Peter-Rosegger-Weg bis Mondstraße wurde in den Jahren 1937-1950
von der westfälischen Heimstätte gebaut.
Die Straße wurde von der Stadt Münster als erstmalig hergestellt, beitragsfrei für
die Grundstückseigentümer, von der westfälischen Heimstätte übernommen, d. h.
sie wurde in die Unterhaltungspflicht der Stadt Münster übernommen. "
In diesem Zustand haben wir unser Haus am Brentanoweg 1979 mit der Maßgabe erworben,
dass die Erschließungskosten bezahlt waren.
Wenn nun die Stadt Münster den von ihr herbeigeführten - nach eigenem Bekunden
rechtswidrigen - Zustand beseitigen will, liegt damit keine irgendwie geartete Vorteils­
zuwendung an die Anlieger vor. Die Gebührenbescheide aus der Erschließungszeit sind
bestandskräftig und haben dem von der Stadt geschaffenen Zustand gebührenrechtlich
abgedeckt. Eine Nachberechnung zu Lasten der Anlieger würde im Ergebnis eine Korrektur
der Ersterschließung und ihrer Abrechnung bedeuten und zumindest den Grundsatz von
Treu und Glauben verletzen.
Soweit der Zustand der Regenwasserführung zur Überlastung von Pumpwerken und Klär­
anlagen führt, ist ein auf die Entlastung dieser Einrichtungen gerichteter Neubau keine auf
die Anlieger umlagefähige Maßnahme.
Die Stadt hat sich entschieden, für den Brentanoweg einen Mischwasserkanal zu legen, an
den sie den größten Regenwassereinleiter der Straße, die Margaretenschule, selbst ange­
schlossen hat. Wenn nun ihre Pump- und Kläreinrichtungen nicht ausreichen, diese Wasser­
menge zu verarbeiten, müssen diese ggf. erweitert werden. Das ist aber kein "Vorteil" für die
Bürger, die zufällig an derselben Straße wohnen. Aufwendungen, die dazu dienen, der Stadt
die Erweiterung von Pumpwerken oder Kläranlagen zu ersparen, sind nicht nach § 2 SBS
umlagefähig.
Zur Begründung der angekündigten Baumaßnahme heißt es im Schreiben vom 04.03.2010
weiter:
"Teilweise liegen die Gräben und die Grabenverrohrungen auf Privatgrund ohne das eine
grundbuchliche Sicherung existiert. "
Anregung Nr. 44/2010
4
Wenn die Stadt Münster also die ihr gehörende Schule rechtmäßig angeschlossen hätte,
wäre allein 1/3 bis 1/2 der Regenmenge, die am Brentanoweg von Dächern abgeleitet wird,
nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet. Die wenigen Anlieger, die hier möglicherweise
einen Teil des Regenwassers "illegal" einleiten, fallen doch da nicht ins Gewicht.
Ursache für den beklagten Zustand sind also nicht ein paar Anlieger, die unzulässig ein­
leiten, sondern die Stadt selbst und das schon seit Jahrzehnten.
Das ist im Übrigen der für die beitragsrechtliche Situation maßgebliche Ausgangszustand der
Regenwasserführung, den die Stadt in ihrem Schreiben vom 04.03.2010 wie folgt beschreibt:
~Der Brentanowegvon Peter·Rosegger-Wegbis Mondstraßewurdein den Jahren 1937-1950
von der westftJ/ischenHeimsUmegebaut.
Die Straße wurde von der Stadt Münster als erstmalig hergestellt, beitragsfrei für
die Grundstückseigentümer, von der westfälischen Heimstätte übernommen, d. h.
sie wurde in die Untema/tungspflicht der Stadt Münster übernommen. "
In diesem Zustand haben wir unser Haus am Brentanoweg 1979 mit der Maßgabe erworben,
dass die Erschließungskosten bezahlt waren.
Wenn nun die Stadt Münster den von ihr herbeigeführten - nach eigenem Bekunden
rechtswidrigen - Zustand beseitigen will, liegt damit keine irgendwie geartete Vorteils­
zuwendung an die Anlieger vor. Oie Gebührenbescheide aus der Erschließungszeit sind
bestandskräftig und haben dem von der Stadt geschaffenen Zustand gebührenrechtlich
abgedeckt. Eine Nachberechnung zu Lasten der Anlieger würde im Ergebnis eine Korrektur
der Ersterschließung und ihrer Abrechnung bedeuten und zumindest den Grundsatz von
Treu und Glauben verletzen.
Soweit der Zustand der Regenwasserführung zur Überlastung von Pumpwerken und Klär­
anlagen führt, ist ein auf die Entlastung dieser Einrichtungen gerichteter Neubau keine auf
die Anlieger umlagefähige Maßnahme.
Oie Stadt hat sich entschieden, für den Brentanoweg einen Mischwasserkanal zu legen, an
den sie den größten Regenwassereinleiter der Straße, die Margaretenschule, selbst ange­
schlossen hat. Wenn nun ihre Pump- und Kläreinrichtungen nicht ausreichen, diese Wasser­
menge zu verarbeiten, müssen diese ggf. erweitert werden. Das ist aber kein 'Vorteil" für die
Bürger, die zufällig an derselben Straße wohnen. Aufwendungen, die dazu dienen, der Stadt
die Erweiterung von Pumpwerken oder Kläranlagen zu ersparen, sind nicht nach § 2 SBS
umlagefähig.
Zur Begründung der angekündigten Baumaßnahme heißt es im Schreiben vom 04.03.2010
weiter:
'Teilweiseliegendie Grabenund die Grabenverrohrungenauf Privatgrundohne das eine
grundbuchlicheSicherungexistiert.W

5
Hier wird ein besonderes Problem angesprochen. Unser Grundstück ist durch zwei Regen­
wassergräben belastet.
Brentanoweg
~Graben Nordseite (Straße)
Graben Südseiteq
Nach den Zeichnungen des Katasteramtes ist nicht klar, ob der Graben an der Straßenseite
(z.T.) unser Eigentum ist. Der Graben an der Südseite ist unser Eigentum. Beide Gräben
werden seit Jahrzehnten von der Stadt zur Weiterleitung von Regenwasser genutzt. In den
Graben an der Südseite leiten wir selbst z.B. kein Wasser ein. Er dient damit ausschließlich
kommunalen Zwecken. Wir haben hierfür bisher kein Entgelt verlangt und sind grundsätzlich
auch bereit diesen Zustand zu tolerieren, solange uns keine zusätzlichen Anliegerbeiträge
auferlegt werden. Wir können aber nicht akzeptieren, dass wir der Stadt Jahrzehnte lang
unseren Grund- und Boden unentgeltlich zur Verfügung stellen und dass uns dieser Um­
stand nun als Grund dafür entgegengehalten wird, dass wir erneut Straßenbaugebühren
zahlen sollen.
Die Planung der Regenwasserführung
Die Stadt beabsichtigt, an Stelle des Grabens an der Straßenseite nunmehr eine Mulde mit
seitlicher Grünfläche anzulegen.
Die Bürgerversammlung in der Margaretenschule hat gezeigt, dass (unverbindliches
Stimmungsbild) die Muldenlösung etwa zur Hälfte der Anwesenden abgelehnt wird, weil
• die Anlieger die Mulden wie bisher die Gräben pflegen müssten und
• die Mulden vermutlich durch wild parkende Fahrzeuge beschädigt würden.
Wir möchten uns diesbezüglich weder pro noch kontra festlegen, befürchten aber wie
dargestellt, dass uns die Mulden und das beabsichtigte (It. Zeichnung der Stadt) ca. 100er
Drainagerohr wohl kaum in eine bessere Lage versetzen, als bisher die Gräben. Jedenfalls
scheint uns ein vollständiger Schutz vor Starkregen damit wie dargestellt nicht gewährleistet.
Ein Vorteil, der einen Anliegerbeitrag rechtfertigen dürfte, ist nicht zu erwarten.
Anregung Nr. 44/2010
5
Hier wird ein besonderes Problem angesprochen. Unser Grundstück ist durch zwei Regen­
wassergräben belastet.
"'Graben Nordseite (Straße)
"
Graben SüdseiteQ
Nach den Zeichnungen des Katasteramtes ist nicht klar, ob der Graben an der Straßenseite
(z.T.) unser Eigentum ist. Der Graben an der Südseite ist unser Eigentum. Seide Gräben
werden seit Jahrzehnten von der Stadt zur Weiterleitung von Regenwasser genutzt. In den
Graben an der Südseite leiten wir selbst z.B. kein Wasser ein. Er dient damit ausschließlich
kommunalen Zwecken. Wir haben hierfür bisher kein Entgelt verlangt und sind grundsätzlich
auch bereit diesen Zustand zu tolerieren, solange uns keine zusätzlichen Anliegerbeiträge
auferlegt werden. Wir können aber nicht akzeptieren, dass wir der Stadt Jahrzehnte lang
unseren Grund- und Boden unentgeltlich zur Verfügung stellen und dass uns dieser Um­
stand nun als Grund dafCIr entgegengehalten wird, dass wir emeut Straßenbaugebühren
zahlen sollen.
Die Planung der Regenwasserführung
Die Stadt beabsichtigt, an Stelle des Grabens an der Straßenseite nunmehr eine Mulde mit
seitlicher Grünfläche anzulegen.
Die BürgelVersammlung in der Margaretenschule hat gezeigt, dass (unverbindliches
Stimmungsbild) die Muldenlösung etwa zur Hälfte der Anwesenden abgelehnt wird, weil
• die Anlieger die Mulden wie bisher die Gräben pflegen müssten und
• die Mulden vermutlich durch wild parkende Fahrzeuge beschädigt würden.
Wir möchten uns diesbezüglich weder pro noch kontra festlegen, befCIrchten aber wie
dargestellt, dass uns die Mulden und das beabsichtigte (It. Zeichnung der Stadt) ca. 1ODer
Drainagerohr wohl kaum in eine bessere Lage versetzen, als bisher die Gräben. Jedenfalls
scheint uns ein vollständiger Schutz vor Starkregen damit wie dargestellt nicht gewährleistet.
Ein Vorteil, der einen Anliegerbeitrag rechtfertigen dürfte, ist nicht zu erwarten.

6
Die Straßenbauplanung
Die Stadt teilt im Schreiben vom 04.03.2010 die Ausgangslage mit:
"Der Brentanoweg von Peter-Rosegger-Weg bis Mondstraße wurde in den Jahren 1937-1950
von der westfälischen Heimstätte gebaut.
Die Straße wurde von der Stadt Münster als erstmalig hergestellt, beitragsfrei für
die Grundstückseigentümer, von der westfälischen Heimstätte übernommen, d. h.
sie wurde in die Unterhaltungspflicht der Stadt Münster übernommen. "
Als wir 1980 am Brentanoweg einzogen, hatte die Straße schon dieselbe Decke, die sie
heute hat.
Trotz außerordentlich vieler Baumaßnahmen durch Anlieger oder die Stadtwerke ist die
Deckschicht der Straße niemals erneuert worden.
Die folgenden Abbildungen zeigen vergrößerte Ausschnitte aus Privatfotos aus dem Jahre
1983:
Vor Haus 34
Risse im Belag rechts unten
Vor Haus 35
Typische Flickstellen
Erst ca. im Jahre 2000 (spätestens 2002) wurden alle Oberflächenrisse in der Deckschicht
der Straße durch Eingießen von Bitumen o. Ä. provisorisch geflickt. Das ist der Zustand, den
die Straßendecke heute noch hat.
Provisorische Flickstellen
vor Haus 34
Bild aus dem Jahr 2002
Anregung Nr. 44/2010
6
Die Straßenbauplanung
Die Stadt teilt im Schreiben vom 04.03.2010 die Ausgangslage mit:
NDer Brentanowegvon Peter-Rosegger-Wegbis Mondstraßewurde in den Jahren 1937-1950
von der westfalischenHeimstattegebaut.
Die Straße wurde von der Stadt Münsterals erstmalighergestellt,beitragsfreifür
die Grundstückseigentümer, von der westfälischen Heimstätte übernommen, d. h.
sie wurde in die Unterhaltungspflichtder Stadt Münsterübernommen.JJ
Als wir 1980 am Brentanoweg einzogen, hatte die Straße schon dieselbe Decke, die sie
heute hat.
Trotz außerordentlich vieler Baumaßnahmen durch Anlieger oder die Stadtwerke ist die
Deckschicht der Straße niemals erneuert worden.
Die folgenden Abbildungen zeigen vergrößerte Ausschnitte aus Privatfotos aus dem Jahre
1983:
Vor Haus 34
Risse im Belag rechts unten
Vor Haus 35
Typische Flickstellen
Erst ca. im Jahre 2000 (spätestens 2002) wurden alle Oberflächenrisse in der Deckschicht
der Straße durch Eingießen von Bitumen o. Ä. provisorisch geflickt. Das ist der Zustand, den
die Straßendecke heute noch hat.
ProvisorischeFlickstellen
vor Haus 34
Bild aus dem Jahr 2002

7
Wir sind der Auffassung, dass die Stadt Münster ihrer Unterhaltspflicht nur unzureichend
nachgekommen ist. Hintergrund ist vermutlich, dass bereits vor rd. 10 Jahren und ein
weiteres Mal nach unserer Erinnerung vor rund 20 Jahren jeweils versucht wurde, einen der
heute vorgeschlagenen Komplettsanierung des Wohngebiets entsprechenden Neubau
durchzusetzen. Das scheiterte jeweils am erbitterten Widerstand der betroffenen Bürger.
Schon damals wurde als Begründung für die Maßnahmen von der Stadt jeweils die Regen­
wasserführung vorgetragen.
Eine Sanierung der Deckschicht der Straße ist seit wie hier wohnen nicht erfolgt. Alle bau­
technisch erforderlichen Öffnungen (z.B. Bei Schäden an Leitungen etc.) wurden zumindest
in den letzten 30 Jahren nur punktuell geflickt.
Weitere Zitate aus dem Schreiben der Stadt vom 04.03.2010:
"Die Straßenmängel sind soweit fortgeschritten, dass punktuelle Sanierungs- oder
Unterhaltungsarbeiten keinen langfristigen Erfolg mehr garantieren. Mit dem Neubau des
Regenwasserkanals soll die Gelegenheit genutzt werden die Fahrbahn entsprechend den
heutigen technischen Anforderungen zu erneuern und verbessert wiederherzustellen. "
"Nach dem hier vorliegenden Bodengutachten des beratenden Ingenieurs für Geotechnik ­
Dipl.-Ing. K. Umpfenbach - vom 22.06.2009 entspricht der bisherige Ausbauzustand nicht
annähernd dem heute erforderlichen technischen Standard. Der den heutigen Erfordernissen
der Haltbarkeit und des gestiegenen Verkehrsaufkommens entsprechend geplante Ausbau
beinhaltet den erstmaligen Einbau von ausreichend dimensionierten Schotter- und
Asphalttragschichten, kombiniert mit einer erforderlicher Stabilisierungsschicht. "
Ja, Straßenmängel liegen durchaus vor. Mit einer Erneuerung der Deckschicht wären wir
auch einverstanden, das wäre aber eine lange überfällige und gebotene Reparatur, deren
Kosten aus den Mitteln der Stadt zu decken wäre.
Es wird aber bestritten, dass die Haltbarkeit und das Verkehrsaufkommen eine komplette
Neuerstellung mit neuem Unterbau erforderlich machen.
Die Straße, wie sie sich heute darstellt, hat in den letzten Jahren ganz erheblichen Belastun­
gen problemlos Stand gehalten.
Auf den Grundstücken Brentanoweg 32, 34 und 36 wurden in den letzten Jahren drei
Anbauten bzw. Neubauten errichtet. Hier wurde die Straße in ganz erheblichem Umfang
durch schwerste Baufahrzeuge und Maschinen belastet.
Abriss und Neubau Brentanoweg 36
im Jahre 2002
Neubau Brentanoweg 32
im Jahre 2003
Anregung Nr. 44/2010
7
Wir sind der Auffassung, dass die Stadt Münster ihrer Unterhaltspflicht nur unzureichend
nachgekommen ist. Hintergrund ist vermutlich, dass bereits vor rd. 10 Jahren und ein
weiteres Mal nach unserer Erinnerung vor rund 20 Jahren jeweils versucht wurde, einen der
heute vorgeschlagenen Komplettsanierung des Wohngebiets entsprechenden Neubau
durchzusetzen. Das scheiterte jeweils am erbitterten Widerstand der betroffenen Bürger.
Schon damals wurde als Begründung für die Maßnahmen von der Stadt jeweils die Regen­
wasserführung vorgetragen.
Eine Sanierung der Deckschicht der Straße ist seit wie hier wohnen nicht erfolgt. Alle bau­
technisch erforderlichen Öffnungen (z.B. Bei Schäden an Leitungen eie.) wurden zumindest
in den letzten 30 Jahren nur punktuell geflickt.
Weitere Zitate aus dem Schreiben der Stadt vom 04.03.2010:
-Die Straßentnangelsindsowefffortgeschritten,dasspunktuelleSanierungs-oder
UnterhaltungsarbeffenkeinenlangfristigenErfolgmehrgarantieren.Mff dem Neubaudes
Regenwasserkanalssoll die Gelegenheitgenutztwerdendie Fahrbahnentsprechendden
heutigentechnischenAnforderungenzu erneuemund verbessertwiederherzustellen.-
-Nach dem hier vorliegendenBodengutachtendes beratendenIngenieursfOr Geotechnik·
Dipl.-Ing.K. Umpfenbach- vom 22.06.2009entsprichtder bisherigeAusbauzustandnicht
anniihemddem heuteerforderlichentechnischenStandard.Der den heutigenErfordernissen
der Haltbarkeitunddes gestiegenenVerkehrsaufkommensentsprechendgeplanteAusbau
beinhaltetden erstmaligenEinbau von ausreichenddimensioniertenSchotter-und
Asphafttragschichten,kombiniertmit einererforderlicherStabilisierungsschicht.-
Ja, Straßenmängel liegen durchaus vor. Mit einer Erneuerung der Deckschicht wären wir
auch einverstanden, das wäre aber eine lange überfällige und gebotene Reparatur, deren
Kosten aus den Mitteln der Stadt zu decken wäre.
Es wird aber bestritten, dass die Haltbarkeit und das Verkehrsaufkommen eine komplette
Neuerstellung mit neuem Unterbau erforderlich machen.
Die Straße, wie sie sich heute darstellt, hat in den letzten Jahren ganz erheblichen Belastun­
gen problemlos Stand gehalten.
Auf den Grundstücken Brentanoweg 32, 34 und 36 wurden in den letzten Jahren drei
Anbauten bzw. Neubauten errichtet. Hier wurde die Straße in ganz erheblichem Umfang
durch schwerste Baufahrzeuge und Maschinen belastet.
Beispie~le;,;:_
•
Abriss und Neubau Brentanoweg 36
im Jahre 2002
Neubau Brentanoweg 32
im Jahre 2003

8
Regelmäßig fahren seit nun mehr als 30 Jahren schwere Müllentsorgungsfahrzeuge und
Schulbusse über diese Straße, Dennoch sind keinerlei Verwerfungen, Absenkungen oder
Spurrillen zu beobachten. Der Unterbau der Straße dürfte damit mehr als ausreichend und
hinreichend verdichtet sein. Wäre die Stadt in der Vergangenheit ihrer Erhaltungspflicht
nachgekommen, könnte sie heute nicht mit dem angeblich erforderlichen Neubau argumen­
tieren.
Auch die Fotos, die das Tiefbauamt zur Untermauerung seiner These vorgelegt hat, zeigen
- soweit der Straßenzustand betroffen ist - lediglich durch Baumaßnahmen verursachte
Flickstellen, nicht aber ein Absinken oder Spurrillen oder sonst ein Indiz, das auf einen
unzureichenden Unterbau schließen lassen könnte:
Aktueller Straßenzustand
Bild 1 von 5
Aktueller Straßenzustand
Bild 4 von 5 x
Aktueller Straßenzustand
BIld 2 von 5
Aktueller StraßenZUlitand
Bild 3 von 5
x
Soweit das Bodengutachten des beratenden Ingenieurs für Geotechnik - Dipl.-Ing. K.
Umpfenbach - vom 22.06.2009 zur Argumentation herangezogen wird, können wir dazu nicht
Stellung nehmen, da es uns nicht zugänglich ist.
Wir bestreiten aber schon jetzt, dass eine punktuelle Bohrung und Probeentnahme von
Untergrundmaterial an einzelnen Stellen geeignet ist, die diesbezüglichen Behauptungen
des Tiefbauamtes zu belegen. Zur Klärungen dieser Frage müssten die Anlieger im Ver­
fahren gegen die Gebührenbescheide ein Gegengutachten beauftragen.
Anregung Nr. 44/2010
8
Regelmäßig fahren seit nun mehr als 30 Jahren schwere Müllentsorgungsfahrzeuge und
Schulbusse über diese Straße, Dennoch sind keinerlei VelWerfungen, Absenkungen oder
Spurrillen zu beobachten. Der Unterbau der Straße dürfte damit mehr als ausreichend und
hinreichend verdichtet sein. Wäre die Stadt in der Vergangenheit ihrer Erhaltungspflicht
nachgekommen, könnte sie heute nicht mit dem angeblich erforderlichen Neubau argumen­
tieren.
Auch die Fotos, die das Tiefbauamt zur Untermauerung seiner These vorgelegt hat, zeigen
- soweit der Straßenzustand betroffen ist - lediglich durch Baumaßnahmen verursachte
Flickstellen, nicht aber ein Absinken oder Spurrillen oder sonst ein Indiz, das auf einen
unzureichenden Unterbau schließen lassen könnte:
Soweit das Bodengutachten des beratenden Ingenieurs für Geotechnik - Dipl.-Ing. K.
Umpfenbach - vom 22.06.2009 zur Argumentation herangezogen wird, können wir dazu nicht
Stellung nehmen, da es uns nicht zugänglich ist.
Wir bestreiten aber schon jetzt, dass eine punktuelle Bohrung und Probeentnahme von
Untergrundmaterial an einzelnen Stellen geeignet ist, die diesbezüglichen Behauptungen
des Tiefbauamtes zu belegen. Zur Klärungen dieser Frage müssten die Anlieger im Ver­
fahren gegen die Gebührenbescheide ein Gegengutachten beauftragen.

9
Wir bitten die Bezirksvertretung aber vorab prüfen zu lassen, welche Straßen in der Unter­
haltspflicht der Stadt Münster, deren Neubau von der Stadt bezahlt werden müsste (§ 2
Abs.2 SBS der Stadt Münster) einen ähnlichen Unterbau haben, wie in dem Gutachten
ausgeführt. Denn wenn die Stadt selbst die ihrem Kostenbereich zu Last fallenden Straßen
mit einem ähnlichen Unterbau nicht erneuert, kann das Heranziehen des Unterbaus nur als
Scheinargument gewertet werden, um statt einer möglichen Reparatur (z.B. neue 3-cm­
Deckschicht) einen Neubau vorzuschlagen, der die Stadt von ihren nicht umlagefähigen
Reparaturverpflichtungen entlastet, die Anlieger aber belastet.
Schließlich meinen wir uns zu erinnern, dass große Hauptverkehrsstraßen in der Vergan­
genheit jeweils aufgefräst und mit einer neuen Deckschicht versehen wurden, bevor eine
komplette Erneuerung in Angriff genommen wurde.
Alles in Allem halten wir hier eine Reparaturmaßnahme auf Kosten der Stadt und nicht der
Anlieger für geboten.
Gehwege
In der Bürgerversammlung am 18.03.2010 wurde bei einem unverbindlich eingeholten
Stimmungsbild deutlich, dass 100 % der Anwesenden keinen Gehweg auf dem Brentanoweg
wünschen. Dabei traten als Wortführer gerade diejenigen Anlieger auf, die kleine Kinder
haben und die Sicherheit ihrer Kinder durch die Anlegung von Gehwegen gefährdet sehen.
Auch wir sind der Auffassung, dass ein Gehweg für den Brentanoweg keine wünschenswerte
Lösung ist. Es deutet sich daher an, dass die Planung dahingehend verändert wird, dass die
geplanten Gehwege entfallen.
Nur hilfsweise dürfen wir darauf hinweisen, dass wenn die Stadt entgegen unseren gesam­
ten Argumenten ihre Maßnahmen durchsetzen wollen sollte, sich durch den Wegfall der
Gehwege eine deutliche Verminderung des umlagefähigen Anteils ergäbe.
Nach Mitteilung von Herrn Walter Blankenagel, Ingenieurbüro Blankenagel, hat der Brenta­
noweg eine Breite von acht Metern.
Nach der Anlage zur SBS der Stadt Münster beträgt die anrechenbare Breite für zu bauende
Straßen in sonstigen Baugebieten, die nicht Kern- bzw Industriegebiete sind, maximal 5,50
m. Falls also kein Bürgersteig und auch keine Mulde gebaut wird, würde sich der beitrags­
fähige Anteil der Anlieger um 31,25 % vermindern.
Anregung Nr. 44/2010
9
Wir bitten die Bezirksvertretung aber vorab prüfen zu lassen, welche Straßen in der Unter­
haltspflicht der Stadt Münster, deren Neubau von der Stadt bezahlt werden müsste (§ 2
Abs.2 ses der Stadt Münster) einen ähnlichen Unterbau haben, wie in dem Gutachten
ausgeführt. Denn wenn die Stadt selbst die ihrem Kostenbereich zu Last fallenden Straßen
mit einem ähnlichen Unterbau nicht erneuert, kann das Heranziehen des Unterbaus nur als
Scheinargument gewertet werden, um statt einer möglichen Reparatur (z.B. neue 3-cm­
Deckschicht) einen Neubau vorzuschlagen, der die Stadt von ihren nicht umlagefähigen
Reparaturverpflichtungen entlastet, die Anlieger aber belastet.
Schließlich meinen wir uns zu erinnern, dass große Hauptverkehrsstraßen in der Vergan­
genheit jeweils aufgefräst und mit einer neuen Deckschicht versehen wurden, bevor eine
komplette Erneuerung in Angriff genommen wurde.
Alles in Allem halten wir hier eine Reparaturmaßnahme auf Kosten der Stadt und nicht der
Anlieger für geboten.
Gehwege
In der Bürgerversammlung am 18.03.2010 wurde bei einem unverbindlich eingeholten
Stimmungsbild deutlich, dass 100 % der Anwesenden keinen Gehweg auf dem Brentanoweg
wünschen. Dabei traten als Wortführer gerade diejenigen Anlieger auf, die kleine Kinder
haben und die Sicherheit ihrer Kinder durch die Anlegung von Gehwegen gefährdet sehen.
Auch wir sind der Auffassung, dass ein Gehweg für den Brentanoweg keine wünschenswerte
Lösung ist. Es deutet sich daher an, dass die Planung dahingehend verändert wird, dass die
geplanten Gehwege entfallen.
Nur hilfsweise dürfen wir darauf hinweisen, dass wenn die Stadt entgegen unseren gesam­
ten Argumenten ihre Maßnahmen durchsetzen wollen sollte, sich durch den Wegfall der
Gehwege eine deutliche Verminderung des umlagefähigen Anteils ergäbe.
Nach Mitteilung von Herrn Walter Blankenagel, Ingenieurbüro Blankenagel, hat der Brenta­
noweg eine Breite von acht Metern.
Nach der Anlage zur SBS der Stadt Münster beträgt die anrechenbare Breite für zu bauende
Straßen in sonstigen Baugebieten, die nicht Kern· bzw Industriegebiete sind, maximal 5,50
m. Falls also kein Bürgersteig und auch keine Mulde gebaut wird, würde sich der beitrags­
fähige Anteil der Anlieger um 31,25 % vermindern.

10
Rechtliche Überlegungen zur Kostenabwälzung auf Anlieger
Herr Helmut Stöppel, Tiefbauamt der Stadt Münster, hat in der Bürgerversammlung am
18.03.2010 sehr dezidiert die Auffassung vertreten,
• die Stadt sei zur Umlegung der Kosten verpflichtet,
• es bestehe kein Ermessen oder sonst ein Spielraum,
• die Ursache für eine Maßnahme dürfe nach der Rechtsprechung nicht berücksichtigt
werden (Vorteilsprinzip).
Wir sind - bezogen auf die hier in Rede stehenden Maßnahmen - anderer Auffassung:
Begriff der Herstellung
Der Beitragstatbestand einer Herstellung oder Erneuerung im Sinne von § 8 Abs. 2
KAG NRW setzt voraus, dass eine Straße, die infolge bestimmungsgemäßer Nutzung
nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit trotz ordnungsgemäßer Unterhaltung und
Instandsetzung verschlissen ist, erneuert wird (vgl. OVG NRW vom 26.03.2009, 15 A
939/06, NWVB12009, 366-367, vom 22.012009, 15 A 3137/06 und vom 20.08.2002,
15 A 583/01, NWVBI. 2003, 58.)
Wir bestreiten hier den Tatbestand der ordnungsmäßigen Unterhaltung in diesem
Sinne. Wie oben dargestellt, hat die Stadt Münster den Brentanoweg seit Jahrzehn­
ten vernachlässigt und bei Schäden nur notdürftig geflickt. Der jetzige Zustand mit mit
Bitumen ausgegossenen Rissen der Deckschicht besteht seit mindestens 10 Jahren.
Diese Flickmaßnahme erfolgte erst, nachdem die Deckschicht seit vielen Jahren
rissig war. Seit rd. 10 Jahren sind diese Stellen aber nunmehr dicht und haben sich
nicht erneut geöffnet. Das ist somit kein Indiz für einen schlechten Unterbau der
Straße, sondern für eine mangelnde Qualität der nunmehr rd. 40 Jahre alten Deck­
schicht.
Hilfsweise:
Für den Fall, dass kein Gehweg gebaut werden soll, sondern lediglich die Straße mit
Mulde (wie es dem Wunsch zumindest der Hälfte der Anlieger zu entsprechen
scheint), wäre nach der genannten Rechtsprechung außerdem zu beachten, dass
damit die Voraussetzungen für eine beitragsfähige Verbesserung nicht vorliegen
würden.
Eine Verbesserung liegt nach der genannten Entscheidung vom 26.03.2009 dann
vor, wenn durch die Ausbaumaßnahme die Ausstattung der Anlage entsprechend
ihrer bisherigen verkehrstechnischen Konzeption hinsichtlich der räumlichen
Ausdehnung (Erweiterung), hinsichtlich der funktionalen Aufteilung der Gesamtfläche
oder hinsichtlich der Art der Befestigung vorteilhaft verändert wird. Diese vorteilhafte
Veränderung ist unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten zu beurteilen. Maßge­
bend ist also, ob der Verkehr bei Zugrundelegung der bisherigen verkehrstech­
nischen Konzeption auf der neu gestalteten Anlage zügiger, geordneter, unbehinder­
ter oder reibungsloser abgewickelt werden kann als vorher (vgl. OVG NRW, Be­
schluss vom 22.01.2009, 15 A 3137/06. NWVBI 2009, 269-270).
Das wäre sicher nicht der Fall, wenn eine Straße mit Graben durch eine Straße mit
Mulde ersetzt würde.
I ~ - ~~ -~ -~~~-
Anregung Nr. 44/2010
10
Rechtliche Überlegungen zur Kostenabwälzung auf Anlieger
Herr Helmut Stöppel, Tiefbauamt der Stadt Münster, hat in der Bürgerversammlung am
18.03.2010 sehr dezidiert die Auffassung vertreten,
• die Stadt sei zur Umtegung der Kosten verpflichtet,
• es bestehe kein Ermessen oder sonst ein Spielraum,
• die Ursache für eine Maßnahme dürfe nach der Rechtsprechung nicht berücksichtigt
werden (Vorteilsprinzip).
Wir sind - bezogen auf die hier in Rede stehenden Maßnahmen - anderer Auffassung:
Begriff der Herstellung
Der Beitragstatbestand einer Herstellung oder Erneuerung im Sinne von § 8 Abs. 2
KAG NRW setzt voraus, dass eine Straße, die infolge bestimmungsgemäßer Nutzung
nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit trotz ordnungsgemäßer Unterhaltung und
Instandsetzung verschlissen ist, erneuert wird (vgl. OVG NRW vom 26.03.2009, 15 A
939/06, NWVB12009, 366-367, vom 22.012009, 15 A 3137106 und vom 20. 08.2002,
15 A 583/01, NWVBI. 2003, 58.)
Wir bestreiten hier den Tatbestand der ordnungsmäßigen Unterhaltung in diesem
Sinne. Wie oben dargestellt, hat die Stadt Münster den Brentanoweg seit Jahrzehn­
ten vernachlässigt und bei Schäden nur notdürftig geflickt. Der jetzige Zustand mit mit
Bitumen ausgegossenen Rissen der Deckschicht besteht seit mindestens 10 Jahren.
Diese Flickmaßnahme erfolgte erst, nachdem die Deckschicht seit vielen Jahren
rissig war. Seit rd. 10 Jahren sind diese Stellen aber nunmehr dicht und haben sich
nicht erneut geöffnet. Das ist somit kein Indiz für einen schlechten Unterbau der
Straße, sondern für eine mangelnde Qualität der nunmehr rd. 40 Jahre alten Deck­
schicht.
Hilfsweise:
Für den Fall, dass kein Gehweg gebaut werden soU, sondern lediglich die Straße mit
Mulde (wie es dem Wunsch zumindest der Hälfte der Anlieger zu entsprechen
scheint), wäre nach der genannten Rechtsprechung außerdem zu beachten, dass
damit die Voraussetzungen für eine beitragsfähige Verbesserung nicht vorliegen
würden.
Eine Verbesserung liegt nach der genannten Entscheidung vom 26.03.2009 dann
vor, wenn durch die Ausbaumaßnahme die Ausstattung der Anlage entsprechend
ihrer bisherigen verkehrstechnischen Konzeption hinsichtlich der räumlichen
Ausdehnung (Erweiterung), hinsichtlich der funktionalen Aufteilung der Gesamtfläche
oder hinsichtlich der Art der Befestigung vorteilhaft verändert wird. Diese vorteilhafte
Veränderung ist unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten zu beurteilen. Maßge­
bend ist also, ob der Verkehr bei Zugrundelegung der bisherigen verkehrstech­
nischen Konzeption auf der neu gestalteten Anlage zügiger, geordneter, unbehinder­
ter oder reibungsloser abgewickelt werden kann als vorher (vgl. OVG NRW, Be­
schluss vom 22.01.2009, 15 A 3137/06. NWVBI 2009, 269-270).
Das wäre sicher nicht der Fall, wenn eine Straße mit Graben durch eine Straße mit
Mulde ersetzt würde.

11
Bil/igkeitsmaßnahmen
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 b KAG ist 163 Abs. 1 Satz 1 und 3 der Abgabenordnung (AO)
entsprechend anzuwenden. Nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 a KAG gilt außerdem § 227 Abs.
1 AO.
Soweit Billigkeitsgründe vorliegen, kann die Stadt also durchaus auf Kommunal­
abgaben verzichten. Wir sehen hier sachliche Billigkeitsgründe in der von der Stadt
geltend gemachten Ursache für die geplante Gesamtmaßnahme.
Für den Fall, dass die Stadtverwaltung die geplante Maßnahme gegen die Vorstel­
lungen der Bürger durchsetzen will (oder aus ihrer Sicht muss) bitten wir darauf hin­
zuwirken, dass bei der Beitragsbemessung von vornherein sachliche Billigkeitsgründe
berücksichtigt werden und dass nicht jeder Betroffene einen Erlassantrag nach § 227
AO stellen muss, sondern im Wege der abweichenden Festsetzung aus Billigkeits­
gründen nach § 163 AO zumindest auf einen erheblichen Anteil der anfallenden Ge­
bühren verzichtet wird.
Nach dieser Vorschrift können - in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 5a KAG Gebühren
niedriger festgesetzt werden, wenn die Erhebung nach Lage des Falles unbillig wäre.
Eine "Unbilligkeit" LS. dieser Vorschrift kann nach ständiger Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs (BFH) auf sachlichen oder auf persönlichen Gründen beruhen. Die
Festsetzung einer Gebühr ist aus sachlichen Gründen unbillig, wenn sie zwar dem
Wortlaut des Gesetzes entspricht, aber den Wertungen des Gesetzes zuwiderläuft
(BFH-Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBI 11 1997, 259; vom
18. Dezember 2007 VI R 13/05, BFH/NV 2008, 794 zur abweichenden Festsetzung
von Steuern). Das setzt voraus, dass der Gesetzgeber die Grundlagen für die
Steuerfestsetzung anders als tatsächlich geschehen geregelt hätte, wenn er die zu
beurteilende Frage als regelungsbedürftig erkannt hätte (BFH-Beschluss vom 12.
September 2007 X B 18/03, BFH/NV 2008, 102, 105, m.w.N.). Eine für den
Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet
oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt dagegen keine Billigkeitsmaßnahme (BFH­
Urteil vom 16. August 2001 V R
72/00, BFH/NV 2002,545, m.w.N.).
Wir sind der Auffassung, dass der Landesgesetzgeber bei Fassung des § 8 KAG und
der Satzungsgeber der SBS den vorliegenden Fall, wenn er im Gesetzgebungs­
verfahren bekannt gewesen wäre, besonders geregelt hätte.
Wenn eine Gemeinde ein Wohngebiet erschließt und die Erschließungskosten durch
Gebührenbescheide auf die Anlieger abschließend umgelegt hat, kann die spätere
Erkenntnis, dass durch die Art der Erschließung (Regenwasseranschluss eines
stadteigenen Grundstücks an einen Mischwasserkanal, der dann Punpwerke und
Kläranlagen übermäßig belastet) nicht dazu führen, dass ein ganzes Siedlungsgebiet
anschließend mit Regenwasseranlagen "neu" erschlossen werden muss und dass
dann diese "Gelegenheit" genutzt wird, auch noch die Straßenerhaltungskosten in
Form einer als notwendige Erneuerung dargestellten Wiederherstellung auf die
Anlieger abgewälzt werden. Hierin liegt eine Unbilligkeit in der Sache, die zumindest
dazu führen muss, dass die Kosten für den Regenwasserkanal nicht umgelegt
werden dürfen. Das muss dann aber auch dazu führen, dass die nach Zerstörung der
Straße durch die Regenwasserkanalbaumaßnahmen erforderliche Wiederherstellung
nicht Sache der Anlieger, sondern Sache der Stadt ist.
Die Unbilligkeit liegt hier in der Ursache für die Gesamtmaßnahme am Brentanoweg.
Als Hauptursache nennt die Stadt illegales Einleiten von Regenwasser in den Misch­
wasserkanal (nur diese Gelegenheit soll genutzt werden, um auch die Straße zu
erneuern).
Anregung Nr. 44/2010
11
Billigkeitsmaßnahmen
Nach § 12 Abs. 1 Ne. 4 b KAG ist 163 Abs. 1 Satz 1 und 3 der Abgabenordnung (AO)
entsprechend anzuwenden. Nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 a KAG gilt außerdem § 227 Abs.
1 AO.
Soweit Billigkeitsgründe vorliegen, kann die Stadt also durchaus auf Kommunal­
abgaben verzichten. Wir sehen hier sachliche Billigkeitsgründe in der von der Stadt
geltend gemachten Ursache für die geplante Gesamtmaßnahme.
Für den Fall, dass die Stadtverwaltung die geplante Maßnahme gegen die Vorstel­
lungen der Bürger durchsetzen will (oder aus ihrer Sicht muss) bitten wir darauf hin­
zuwirken, dass bei der Beitragsbemessung von vornherein sachliche Billigkeitsgründe
berücksichtigt werden und dass nicht jeder Betroffene einen Erlassantrag nach § 227
AO stellen muss, sondern im Wege der abweichenden Festsetzung aus Billigkeits­
gründen nach § 163 AG zumindest auf einen erheblichen Anteil der anfallenden Ge­
bühren verzichtet wird.
Nach dieser Vorschrift können - in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 5a KAG Gebühren
niedriger festgesetzt werden, wenn die Erhebung nach Lage des Falles unbillig wäre.
Eine "Unbilligkeit" i.S. dieser Vorschrift kann nach ständiger Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs (BFH) auf sachlichen oder auf persönlichen Gründen beruhen. Die
Festsetzung einer Gebühr ist aus sachlichen Gründen unbillig, wenn sie zwar dem
Wortlaut des Gesetzes entspricht, aber den Wertungen des Gesetzes zuwiderläuft
(8FH-Urteile vom 11. Juli 1996 V R 18/95, 8FHE 180, 524, 8St81111997, 259; vom
18. Dezember 2007 VI R 13/05, 8FH/NV 2008, 794 zur abweichenden Festsetzung
von Steuern). Das setzt voraus, dass der Gesetzgeber die Grundlagen für die
Steuerfestsetzung anders als tatsächlich geschehen geregelt hätte, wenn er die zu
beurteilende Frage als regelungsbedürftig erkannt hätte (BFH-Beschluss vom 12.
September 2007 X 8 18/03, 8FH/NV 2008, 102, 105, m.w.N.). Eine für den
Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet
oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt dagegen keine Billigkeitsmaßnahme (BFH­
Urteil vom 16. August 2001 V R 72/00, 8FH/NV 2002, 545, m.w.N.).
Wir sind der Auffassung, dass der Landesgesetzgeber bei Fassung des § 8 KAG und
der Satzungsgeber der SBS den vorliegenden Fall, wenn er im Gesetzgebungs­
verfahren bekannt gewesen wäre, besonders geregelt hätte.
Wenn eine Gemeinde ein Wohngebiet erschließt und die Erschließungskosten durch
Gebührenbescheide auf die Anlieger abschließend umgelegt hat, kann die spätere
Erkenntnis, dass durch die Art der Erschließung (Regenwasseranschluss eines
stadteigenen Grundstücks an einen Mischwasserkanal, der dann Punpwerke und
Kläranlagen übermäßig belastet) nicht dazu führen, dass ein ganzes Siedlungsgebiet
anschließend mit Regenwasseranlagen "neu" erschlossen werden muss und dass
dann diese "Gelegenheit" genutzt wird, auch noch die Straßenerhaltungskosten in
Form einer als notwendige Erneuerung dargestellten Wiederherstellung auf die
Anlieger abgeWälzt werden. Hierin liegt eine Unbilligkeit in der Sache, die zumindest
dazu führen muss, dass die Kosten für den Regenwasserkanal nicht umgelegt
werden dürfen. Das muss dann aber auch dazu führen, dass die nach Zerstörung der
Straße durch die Regenwasserkanalbaumaßnahmen erforderliche Wiederherstellung
nicht Sache der Anlieger, sondern Sache der Stadt ist.
Die Unbilligkeit liegt hier in der Ursache für die Gesamtmaßnahme am Brentanoweg.
Als Hauptursache nennt die Stadt illegales Einleiten von Regenwasser in den Misch­
wasserkanal (nur diese Gelegenheit soll genutzt werden, um auch die Straße zu
erneuern).

12
Die Stadt selbst hat wie oben dargelegt selbst die Hauptursache für die genannten
Belastungen gesetzt, indem sie die Margaretenschule an das Mischwassersystem
angeschlossen hat. Diesem Umstand wird allein dadurch, dass die Stadt sich bei der
Gebührenbemessung als Eigentümer des erschlossenen Grundstücks Margareten­
schule an den Kosten nach Maßgabe der satzungsmäßigen Berechenung beteiligt,
nicht Rechnung getragen.
Die Stadt hat für den Brentanoweg seiner Zeit Erschließungskosten erhoben und
dafür eine Anlage produziert, die so heute nicht zulässig wäre. Ohne die Margareten­
schule mit der im Verhältnis zu allen anderen Gebäuden übergroßen Dachfläche
würde die Ursache für das erhebliche Regenwasseraufkommen, das Pumpwerke und
Kläranlagen überlastet, entfallen. Diesem Umstand wird nicht dadurch ausreichend
Rechnung getragen, dass die Stadt sich nur anteilig an den Kosten beteiligt.
Spielraum für eine vergleichsweise Minderung der Anliegerbeiträge
Der 8. Senat des BVerwG hat mit Beschluss vom 10.06.1996, 8 B 112/96, eine
Beschwerde wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache abge­
wiesen. In den Entscheidungsgründen nimmt das Gericht zu allgemeinen Grundsätze
des Verwaltungsrechts als - irrevisible - Ergänzungen des Landesrechts Stellung.
Dort wird auf den allgemeinen Rechtsgrundsatz des Verwaltungsrechts hinge­
wiesen, dass Vergleichsverträge (im Entscheidungsfall zu Erschließungskosten), die
der Beseitigung einer bei verständiger Würdigung des Sachverhalts oder der Rechts­
lage bestehenden Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben dienen, zulässig
seien.
Aus diesem allgemeinen Rechtsgrundsatz ergibt sich über die genannten Billigkeits­
maßnahmen hinaus die Möglichkeit für die Stadt, mit den Anliegern eine vergleichs­
weise Regelung anzustreben. Wenn denn nun wirklich "die Gelegenheit genutzt wer­
den soll", die natürlich alte Straße im Zuge des ggf. notwendigen Anschlusses der
Maragretenschule zu erneuern, könnte einer zu erwartenden Prozesslawine (Wider­
sprüche, Klagen, Erlassanträge aller Anlieger gegen die späteren Gebührenbe­
scheide) dadurch entgegengewirkt werden, dass der hier vorliegenden wohl einzigar­
tigen Situation dadurch Rechnung getragen wird, dass die Stadt von vornherein eine
vergleichsweise Regelung anstrebt, die die Anlieger nur mäßig belastet. Einem ver­
nünftigen Vergleich würden wir uns sicher nicht verschließen.
Anregung Nr. 44/2010
12
Oie Stadt selbst hat wie oben dargelegt selbst die Hauptursache für die genannten
Belastungen gesetzt, indem sie die Margaretenschule an das Mischwassersystem
angeschlossen hat. Diesem Umstand wird allein dadurch, dass die Stadt sich bei der
Gebührenbemessung als Eigentümer des erschlossenen Grundstücks Margareten­
schule an den Kosten nach Maßgabe der satzungsmäßigen Berechenung beteiligt,
nicht Rechnung getragen.
Die Stadt hat für den Brentanoweg seiner Zeit Erschließungskosten erhoben und
dafür eine Anlage produziert, die so heute nicht zulässig wäre. Ohne die Margareten­
schule mit der im Verhältnis zu allen anderen Gebäuden übergroßen Dachfläche
würde die Ursache für das erhebliche Regenwasseraufkommen, das Pumpwerke und
Kläranlagen überlastet, entfallen. Diesem Umstand wird nicht dadurch ausreichend
Rechnung getragen, dass die Stadt sich nur anteilig an den Kosten beteiligt.
Spielraum für eine vergleichsweise Minderung der Anliegerbeiträge
Der 8. Senat des BVerwG hat mit Beschluss vom 10.06.1996, 8 B 112196, eine
Beschwerde wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache abge­
wiesen. In den Entscheidungsgründen nimmt das Gericht zu allgemeinen Grundsätze
des Verwaltungsrechts als - irrevisible - Ergänzungen des Landesrechts Stellung.
Dort wird auf den allgemeinen Rechtsgrundsatz des Verwaltungsrechts hinge­
wiesen, dass Vergleichsverträge (im Entscheidungsfall zu Erschließungskosten), die
der Beseitigung einer bei verständiger Würdigung des Sachverhalts oder der Rechts­
lage bestehenden Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben dienen, zulässig
seien.
Aus diesem allgemeinen Rechtsgrundsatz ergibt sich Ober die genannten Billigkeits­
maßnahmen hinaus die Möglichkeit für die Stadt, mit den Anliegern eine vergleichs­
weise Regelung anzustreben. Wenn denn nun wirklich "die Gelegenheit genutzt wer­
den soll", die natürlich alte Straße im Zuge des ggf. notwendigen Anschlusses der
Maragretenschule zu erneuern, könnte einer zu erwartenden Prozesslawine (Wider­
sprüche, Klagen, Erlassanträge aller Anlieger gegen die späteren Gebührenbe­
scheide) dadurch entgegengewirkt werden, dass der hier vorliegenden wohl einzigar­
tigen Situation dadurch Rechnung getragen wird, dass die Stadt von vornherein eine
vergleichsweise Regelung anstrebt, die die Anlieger nur mäßig belastet. Einem ver­
nünftigen Vergleich würden wir uns sicher nicht verschließen.

Anlage2-AnregungOffenlegung

17415 Zeichen

Anregungen zu dem Ausbauplan Nr.: 10 346 Blatt 1-7, Mauritz-Ost, südl. Teil 
nebst Begründung während der Offenlegung vom 11.03. bis 19.04.2013 
Gehwege 
1 Der geplante Bürgersteig am Brentanoweg 
sollte deutlich verringert werden, weil ansonsten 
zuwenig Platz für den Gegenverkehr sein wird. 
Dies hätte zur Folge, dass aufgesattelt geparkt 
würde, was wiederum die Fußgänger auf die 
Fahrbahn zwingen würde. Außerdem müsste 
der Gegenverkehr dann Privatflächen als 
Ausweichfläche nutzen. 
Im gesamten Gebiet ist eine Fahrbahnbreite von 5,00 m angestrebt und 
eingehalten worden plus zusätzlichen überfahrbaren Seitenstreifen von ca. 
1,00 m. Diese Breite wird in den Richtlinien für die Anlage von 
Stadtstraßen mit eingeschränkten Bewegungspielraum, geringer 
Geschwindigkeit (<40km/h) und umsichtiger Fahrweise vorgeschlagen. Es 
ist vom Fallbeispiel Kraftfahrzeug/ Lkw ausgegangen worden, womit an ein 
parkendes Auto vorgefahren werden kann. Auf Grund der vorh. Zufahrten 
(die nicht beparkt werden) ist ein Ausweichen unter normalen Umständen 
nicht notwendig (diese beengten Verhältnisse gibt es ebenfalls in weiteren 
Wohnviertel in Münster z. B. Kreuzviertel).  
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
2 Der geplante Gehweg im Peter-Rosegger- 
Weg , von der Mondstraße bis zum Ludwig- 
Anzengruber-Weg wird für nicht notwendig 
erachtet, da die Kinder wohl eher mit dem Auto 
vorgefahren würden. 
Der Gehweg ist in diesem Bereich vorgesehen, damit auch fußläufig die 
Kindertagesstätte sicher erreicht werden kann. Weit erhin befindet sich 
neben der Kita und dem dazugehörigen Parkplatz ein Seniorenheim der 
Caritas (Haus-Nr. 59). Die Weiterführung des Gehweges von der Mondstr. 
in die beginnende Tempo-30-Zone wird für notwendig erachtet. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Aufpflasterungen 
3 Die Aufpflasterung vor dem Haus Brentanoweg 
15 soll auf der östl. Seite bis vor die 
Grundstücksfläche verlängert werden. 
Eine Erweiterung der Aufpflasterung ist möglich. De r Anregung wird gefolgt. 
Anlage 2 
Lfd. 
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
1 von 8

Lfd. 
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
4 Eine eindeutige Mehrheit aller Anwohner hat 
sich gegen eine sehr kostenintensive 
Aufpflasterung  in den Straßenein-mündungen 
ausgesprochen. Die Tempo-30-Regelung ist 
ausreichend. 
Warum wird eine Fragebogenaktion 
durchgeführt und dann werden die von den 
Anliegern überwiegend gewünschten Dinge 
nicht berücksichtigt? 
(Diese Anregung wurde in ähnlichem Wortlaut 
in 7 weiteren Fällen eingebracht) 
Die Aufpflasterungen werden als geschwindigkeitsdämpfende Elemente 
eingesetzt. Bei der durchgeführten Umfrage ging hervor, dass ein 
erheblicher Teil der Anwohner keine Aufpflasterung wünscht. Zum Thema 
"Aufpflasterungen" sind die Umfrageergenisse wie folgt: 59 % sind 
insgesamt dagegen, aber 52 % der Haushalte mit Kindern sind dafür. 
Allerdings sind nur in 28 % der Haushalte Kinder. Eltern deren Schulkinder 
zur Margaretenschule aber nicht in dem Viertel wohnen, wurden in der 
Umfrage nicht erfasst. 
Auch wenn die Mehrheit der Anwohner die Anlage von Aufpflasterungen 
ablehnt (laut Befragung sind 59% gegen die Aufpflasterungen), schlägt die 
Verwaltung diese in ihrer Planung vor. Die Richtlinie für die Anlage von 
Stadtstraßen Ausgabe 2006 (RASt 06) empfiehlt als 
geschwindigkeitsdämfendes Element die Anlage von Aufpflasterungen. 
Gerade in Tempo-30-Zonen wird die gefordete Geschwindigkeit häufig 
überschritten. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass durch die 
Aufpflasterung die Sicherheit aller Schulkinder erhöht wird. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. Mulden/Gräben 
5 Die Ausgestaltung der Gräben  im Bereich des 
Grundstücks Ludwig-Anzengruber-Weg 1 ist 
überdimensioniert. 
Die Gräben wurden nicht nach dem hydraulischen Erfordernis, sondern 
nach betrieblichen Gesichtspunkt (Rasenschnitt) konstruiert. Sie haben 
aber den zusätzlichen Effekt, dass das Niederschlagswasser teilweise 
versickern kann und einen zusätzlichen Retentionsraum erhält. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
6 Vor dem Grundstück Ludwig-Anzengruber-Weg 
3 ist ein Regenwasserkanal  geplant. Neben 
der Garageneinfahrt soll evtl. noch ein 
Stellplatz/Carport  errichtet werden 
 . Es wird 
gebeten, dies bei der Planung zu 
berücksichtigen. 
Die Reduzierung der geplanten Mulde vor dem Grundstück wird nach 
Rücksprache mit dem Anwohner berücksichtigt. 
Der Anregung wird gefolgt. 
2 von 8

Lfd. 
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
7 Für das Grundstück Peter-Rosegger-Weg 22 
soll eine neue Zuwegung und eine Zufahrt 
errichtet 
 werden; die Rigole muss entsprechend 
angepasst werden. 
Die Reduzierung der geplanten Mulde vor dem Grundstück wird nach 
Rücksprache mit dem Anwohner berücksichtigt. 
Der Anregung wird gefolgt. 
Beleuchtung 
8 Es wird darum gebeten, die Straßenlaterne  vor 
dem Grundstück Peter-Rosegger-Weg 36 direkt 
auf die Grenze zwischen den Grundstücken 36 
und 38 zu setzen, damit die Einfahrt ohne 
Probleme von zwei Autos genutzt werden kann. 
(Diese Anregung wurde in ähnlichem Wortlaut 
in weiteren Fällen eingebracht) 
Eine Verschiebung der Laterne kann erfolgen. Der Anr egung wird gefolgt. 
9 Die Straßenlaterne  vor dem Grundstück Peter- 
Rosegger-Weg 39a soll auf die Verlängerung 
der Grundstücksgrenze zw. den Häusern 39 
und 39a gesetzt werden. 
Eine Verschiebung der Laterne kann erfolgen. Der An regung wird gefolgt. 
Straßenaufbau/ Sonstiges 
10 Die Notwendigkeit des Straßenausbaus in der 
geplanten Bauklasse  wird für alle Straßen im 
Viertel Mauritz-Ost für überdimensioniert und 
nicht notwendig erachtet. 
(Diese Anregung wurde in ähnlichem Wortlaut 
in weiteren Fällen eingebracht) 
In der offengelegten Planung war vorgesehen, alle Fahrbahnen nach 
Bauklasse IV gemäß der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus 
von Verkehrsflächen Ausgabe 2001 (RStO 01) auszubauen. Der Oberbau 
der Straßen wurde auf Grund der im Jahr 2012 überarbeiteten Richtlinie 
(RStO 12) überprüft. Demnach werden die folgenden Straßen in der 
Belastungsklasse 0,3 (vergleichbar mit der Bauklasse V aus der RStO 01) 
hergestellt: Franz-Grillparzer-Weg (Umfahrung), Stichstraße vom Peter- 
Rosegger-Weg und Ludwig-Anzengruber-Weg. Die übrige n Straßen 
werden in der Belastungsklasse 1,0 (vergleichbar mit der Bauklasse IV) 
hergestellt. 
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
3 von 8

Lfd. 
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
11 Es wird beantragt, den Ludwig-Anzengruber- 
Weg nicht zu pflastern , sondern in 
Asphaltbauweise herzustellen. Eine 
Betonsteinstraße verursacht zuviele Geräusche 
und ist teurer. 
(Diese Anregung wurde in ähnlichem Wortlaut 
in weiteren Fällen eingebracht) 
Der Wunsch der Anwohnerschaft wird gefolgt, obwohl der Unterschied der 
Kosten zwischen Pflaster- und Asphaltbelag gering ist (ca. 1,00 €/m2 
 ). 
Der Anregung wird gefolgt. 
12 Der Einmündungsbereich Heinrich-Lersch- 
Weg / Laerer Landweg  sollte verkehrlich 
beruhigt werden, z.B. durch eine Schwelle, um 
eine temporeduzierte Einfahrt der Autos in den 
Heinrich-Lersch-Weg zu erreichen. 
Der Laerer Landweg ist Bestandteil der Tempo-30-Zone. Mit dem 
Fahrbahnversatz im Heinrich-Lersch-Weg durch den Baumstandort und 
den geplanten Stellplätzen ist bereits eine geschwindigkeitsdämpfende 
Maßnahme im Eingangsbereich des Wohngebietes vorgesehen. 
Der Anregung wird nicht gefolgt 
13 Die Zufahrt zum Doppel-Carport  neben dem 
Grundstück Heinrich-Lersch-Weg 2 muss 
vergrößert werden, damit 2 Autos 
 ungehindert 
den Carport anfahren können. In diesem Zuge 
muss die geplante Lampe entsprechend 
versetzt werden. 
Eine Verbreiterung der Zufahrt ist möglich. Der Anr egung wird gefolgt. 
14 Keine  Notwendigkeit für 
Extraausweisung von 
Parkflächen . Macht den Straßenbau nur teurer. 
(Diese Anregung wurde in ähnlichem Wortlaut 
in weiteren Fällen eingebracht) 
Bei Pflasterflächen werden die Parkflächen mit Verbundsteinpflaster 
anstatt Betonrechtecksteine hergestellt. Diese Art von Kennzeichnung der 
Parkfläche während des Baus ist eine sinnvolle und kostengünstigere 
Variante. Bei einer Asphaltstraße können Parkflächen nachträglich 
kostengünstig Mittels Markierung hergestellt werden. 
 
Der Anregung wird gefolgt. 
4 von 8

Lfd. 
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
15 Die Randbepflanzung  Grundstück/Straße sollte 
erhalten bleiben. 
Soweit es die Bauarbeiten zulassen wird die Randbepflanzung auf den 
Privatgrundstücken nicht in Mitleidenschaft gezogen, es kann jedoch nicht 
in allen Fällen gänzlich ausgeschlossen werden. Derzeit vorhandene 
Bepflanzungen auf den öffentlichen Verkehrsflächen werden nicht 
erhalten. 
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
16 Das Grün  soll durch Kantensteine entlang des 
Grundstücks baulich  abgetrennt  und die 
Höhen abgefangen  werden. 
Die Winkelkannten werden auf die Grundstücksgrenze gesetzt. Der 
Höhenunterschied wird damit abgefangen. 
Der Anregung wird gefolgt. 
17 Die Garagenzufahrt  Heinrich-Lersch-Weg 12 
sollte zu Lasten des geplanten Grüns 
verbreitert  werden 
Die Verbreiterung der Garagenzufahrt wird nach Rücksprache mit dem 
Anwohner berücksichtigt. 
Der Anregung wird gefolgt. 
18 Es wird sich dagegen ausgesprochen, dass die 
Sackgasse  zw. den Häusern Peter-Rosegger- 
Weg 39 und 41  nebst dem 
Einmündungsbereich aufgepflastert  wird. Eine 
Asphaltierung und der Ausbau in einer 
niedrigeren Bauklasse , zumindest für die 
Sackgasse, werden für völlig ausreichend 
erachtet. 
Die Sackgasse selbst wird nicht aufgepflastert herg estellt, gemäß der 
Planung erhält sie jedoch Betonsteine als Oberflächenbefestigung. Die 
Aufpflasterungen in allen Einmündungsbereich der Stichstraßen sind als 
vorbeugende Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung und 
Verkehrsicherheit vorgesehen. 
Der Wunsch nach einer Asphaltierung der Straße kann gefolgt werden. 
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
19 Die Pflanzung des Baumes im Bereich der 
Sackgasse erschwert die Sichtverhältnisse und 
wird nicht als nicht notwendig erachtet. 
Durch die Pflanzung eines Baumes soll optisch die Fahrbahn eingeengt 
werden. Dieses soll zur Folge haben, dass die Geschwindigkeit verringert 
wird und damit die Rechts-vor-Links-Regel beachtet wird. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
5 von 8

Lfd. 
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
20 Da der Peter-Rosegger-Weg als 
Anliegerstraße  eingestuft wird, wird die 
konsequente und vollständige Umsetzung und 
die Berücksichtigung der dazugehörigen 
Schilder (Anlieger frei) an 4-6 Stellen vermisst. 
(Diese Anregung wurde in ähnlichem Wortlaut 
in weiteren Fällen eingebracht) 
Die Einstufung des Peter-Rosegger-Weges als Anliege rstraße bezieht sich 
ausschließlich auf das Straßenbaubeitragsrecht (§ 8 KAG NRW). Die 
Einstufung einer Straße gem. § 3 der zurzeit gültigen 
Straßenbaubeitragssatzung entscheidet darüber, in welcher Höhe die 
Anlieger zu Beiträgen entsprechend der Anlage zur Satzung 
herangezogen werden (Anliegerstraße = 80 %). Diese Einstufung hat 
keinen Bezug zu straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen. 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
21 Es soll ein Parkverbotsschild  gegenüber der 
Einfahrt Peter-Rosegger-Weg 30a aufgestellt 
werden, da durch parkende Autos ein 
problemloses Ein- und Ausfahren erschwert 
wird. 
Ein Parkverbot wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Die 
Fahrbahn hat eine ausreichende Breite, so dass ein Ein- und Ausfahren 
möglich ist. 
 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
22 Vor dem Grundstück Peter-Rosegger-Weg 41b 
steht ein alter  Verteilerkasten  der Telekom. 
Dieser soll im Zuge der Straßensanierung 
möglichst unterirdisch verlegt werden . Es wird 
beantragt, einen entsprechenden Antrag bei der 
Telekom zu stellen. 
Die Baumaßnahme wird mit den Ver- und Entsorgungsträgern abgestimmt. 
Der Antrag wird mit der Telekom kommuniziert. Die letztendliche 
Entscheidung obliegt aber der Telekom. 
Der Anregung wird gefolgt. 
23 Das Grundstück Peter-Rosegger-Weg 41b liegt 
bedeutend tiefer als das Grundstück 41a und 
die Straße. Dies verursacht Probleme bei der 
Ableitung des Regenwassers 
 (Garagenzufahrt 
wird überschwemmt), Diese Problematik soll bei 
der Planung berücksichtigt werden. Es soll 
sichergestellt werden, dass das Grundstück bei 
Regen nicht überflutet wird. 
Das Oberflächenwasser wird von den Straßen so abgeleitet, dass 
Fremdgrundstücke nicht belastet werden. Insofern wird der Anregung 
gefolgt. 
Die OK Straße ist allerdings die OK Rückstauebene und tiefer liegende 
Grundstücksteile muss der Anschlussnehmer gegen Rückstau 
eigenverantwortlich absichern. Ebenso kann seitens der Stadt die 
Höhenproblematik zum Nachbargrunstück nicht gelöst werden. 
Der Anregung wird teilweise gefolgt. 
6 von 8

Lfd. 
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
KAG/ Genehmigungen 
24 Es wird die Vermutung ausgesprochen, dass 
die Betonsteinstraße und die Ausweisung 
zusätzlicher Parkflächen nur deshalb 
geschehen, damit die Kosten über das KAG 
refinanziert werden können .
Der Ludwig-Anzengruber-Weg ist als Anliegerstraße i. S. d. 
Straßenbaubeitragsrechts einzustufen. Die Refinanzierung lt. Satzung der 
Stadt Münster liegt bei 80 % für sämtliche Teileinrichtungen (hier 
Fahrbahn, Stellplätze, Beleuchtung). Daher ist es unerheblich, ob 
Stellplätze ausgewiesen werden. Die Refinanzierung ändert sich nicht. Die 
tatsächlich entstehenden beitragsfähigen Kosten (Asphalt oder Pflaster) 
werden anteilig umgelegt.  
Ein Beschlussvorschlag entfällt. 
25 Beim Peter-Rosegger-Weg handelt es sich 
nicht  um eine Anliegerstraße  (80 %), da über 
diese Straße der gesamte Siedlungsverkehr 
abfließt. 
Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Einordnung einer Straße in die 
Kategorie der Straßenbaubeitragssatzung, ausgehend von den 
Definitionen der Satzung, auf die Zweckbestimmung abzustellen, wie sie 
sich aus der Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren 
weitreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im 
gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergibt. 
Lediglich „daneben“ können auch die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse 
(Nutzung als Schleichweg etc.) von Bedeutung sein. Da jedoch das 
Siedlungsgebiet mehrfach an die umliegenden Verkehrsstraßen 
(Mondstraße, Wolbecker Straße, Laerer Landweg) angebunden ist, kommt 
dem Peter-Rosegger-Weg-Weg im Rahmen der gesamtstädtischen 
Konzeption keine höherrangige Bedeutung zu. 
Ein Beschlussvorschlag entfällt. 
26 Die Notwendigkeit des 
Regenrückhaltebeckens  ist nicht 
nachvollziehbar: es ist extrem teuer und geht zu 
Lasten der Steuerzahler. Die wenigen 
Starkregenereignisse im Viertel werden seit 
Jahrzehnten durch die vorhandene 
Entwässerungsanlage problemlos bewältigt. 
Die Stadt Münster ist gemäß §  56 Wasserhaushalts-gesetz zur 
Abwasserbeseitigung verpflichtet. Der Bau des Regenrückhaltebeckens ist 
eine Forderung der Genehmigungsbehörde. 
Die Herstellungskosten werden aus dem Gebührenhaushalt finanziert. 
 
Ein Beschlussvorschlag entfällt. 
7 von 8

Lfd. 
Nr. 
Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschlussvorschlag 
Sonstiges 
27 Es soll zur bestehenden Planung eine 
Reduktionsvariante , die 20% weniger kostet 
entwickelt werden. Ist diese Verfahrensweise 
nicht zwingend vorgeschrieben? 
Die Kanal- und die Straßenbauvarianten sind nach den gesetzlichen und 
technischen Mindeststandards bemessen und kann deshalb in Qualität 
und Umfang nicht reduziert werden. Auf Grund der intensiven 
Zusammenarbeit mit den Anliegern ist die vorliegende Planung bereits als 
Reduktionsvariante anzusehen. 
Ein Beschlussvorschlag entfällt. 
28 Wie wird mit den vermuteten Bomben  lt. 
bekannten Zeichnungen umgegangen? 
Bisher handelt es sich „nur“ um einen Verdachtspunkt, der vom 
Kampfmittelräumdienst (die Bezirksregierung Arnsberg für NRW) 
 untersucht wird. Bei tatsächlichem Vorfinden einer Bombe wird diese 
sachgerecht vom Kampfmittelräumdienst vor Beginn der Tiefbauarbeiten 
entschärft und entsorgt. 
Ein Beschlussvorschlag entfällt. 
29 Was für eine Oberflächenbeschaffenheit 
haben die geplanten Rinnen  (Rost u.ä.) 
Die Rinnen werden als eine 3-reihige Rinne (aus Betonsteinen) 
ausgebildet. Die vorgesehenen Abläufe haben einen Gitterrost als 
Oberfläche. 
Ein Beschlussvorschlag entfällt. 
30 Für die Parksituation an der Schule gibt es 
keine Lösung 
Durch den geplanten Straßenbau entfallen keine Stellplätze, es können 
auch mangels verfügbarer Fläche keine zusätzlichen Stellplätze 
geschaffen werden. 
Auf dem Schulgelände sind vor der Schule für die Bediensteten der Schule 
sowie Zulieferer und Handwerker ausreichend Parkflächen vorhanden. 
Aus Sicherheitsgründen ist den Eltern das Befahren der Fläche für das 
Bringen und Abholen der Kinder nicht erlaubt. 
Diese Regelung wurde durch den Schulleiter zum Schutz der Kinder 
getroffen. 
Ein Beschlussvorschlag entfällt. 
31 In Straßen, in denen ein Gehweg gebaut wird, 
ist dieser auch zu benutzen. In Straßen mit 
plangleichem Ausbau eben nicht. Die 
Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer 
wird damit aufgehoben. 
Die Anregung wird so verstanden, dass die gegenseitige Rücksichtnahme 
wie sie z. Zt. besteht durch die Anlage des neuen Gehweges entfällt, und 
somit eher zur Gefährdung als zur Sicherung der Fußgänger führt. 
Ein Beschlussvorschlag entfällt. 
8 von 8

Anlage1_M250_3

5603 Zeichen

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T:\Städte\Münster\BG_Mondstraße\PLANUNG_BGMON.dwg 09.07.2013

Anlage1_M250_6

5218 Zeichen

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Legende:

vorhanden:

1] Asphaltbeton

Fahrbahn Asphaltbeton

2] Gehwegplatten 30/30

Gehwegplatten 24/24/8cm, grau ohne Fase

3] Betonstein grau 16/16/14

Betonsteinpflaster 20/10/8cm, grau ohne Fase

4] Betonstein grau 20/10/8

Betonsteinpflaster 16/16/14cm, grau ohne Fase

12]

Grünfläche

Betonsteinpflaster 16/16/14cm, weiß

) Baum vorhanden

Betonverbundsteinpflaster, grau mit Fase

56.25 Höhe vorhanden

Grünflächen / Baumbeete

m Ablauf vorhanden Entwässerungsmulde (verschiedene Breiten)
gs Aufsatzleuchte
Masthöhe 4,50m Baum geplant
Aa Zufahrt 56.25 Höhe vorhanden wird angehalten
N Zugang E*) Höhe geplant
HA Ablauf geplant
HB Hochbord 12/15/30 cm
RB Rundbord 15/22 cm, R=5
WK Winkelkante 27/22/50 cm
KS Kantenstein 25/6/100 cm
ir 2r ein- bzw. zweireihige Rinne 16/16/14 cm
&S Aufsatzleuchte Trilux 9850, Masthöhe 4,50m
G
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E
D
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B
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Index Datum Änderung
Entwurfsbearbeitung Datum Name
Ingenieurbüro bearbeitet | 07/2013 Bla.
KETTLER u. BLANKENAGEL GmbH -
Ingenieurbüro für Strassenbau und Vermessung gezeichnet | 07/2013 Str.
Kesslerweg 52 - 48155 Münster
Tel. 0251 / 384997-0 ; Fax 0251 / 384997-99 ri
info@kub-gmbh.de geprüft:

Projekt-Nr
Plan Nr.

Blatt Nr.
Str.Schlüssel :
Anlage Nr.

10346
67)
05305/02885/01140/04405/02110

Lageplan

Maßstab
Lageplan 1: 250

Höhen

Längen

Datum

bearbeitet

gezeichnet

geprüft

genehmigt:

Münster, den

MÜNSTER

= Tiefbauamt

Planung

Ausbaumaßnahme

Mauritz Ost, südl. Teil

Peter-Rosegger-Weg
Heinrich-Lersch-Weg
Brentanoweg
Ludwig-Anzengruber-Weg
Franz-Grillparzer-Weg

Stadtbezirk Ost
Stadtteil Mauritz-Ost

T:\Städte\Münster\BG_Mondstraße\PLANUNG_BGMON.dwg 09.07.2013

Anlage3.5-2_2012Antwort

5465 Zeichen

DER. .
OBERBÜRGERMEISTER

Sıy\s1g ||| MÜNSTER |

AMT FÜR N

.Brentanoweg 15

STADTENTWICKLUNG,
STADTPLANUNG,
VERKEHRSPLANUNG
Stadthaus 3, Albersioher Weg 33
° Auskunft erteilt: ö
Frau Hecht
Zimmer:
Telefon: '
Telefax:
E-Mail: .
Hecht@stadt-muenster.de
Sprechzeiten:
Mo, Mi, Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Do 15.00 - 18.00 Uhr

Mein Zeichen (Bitte angeben): . Ba 23.03.2012
61.42.0012 ab RR.

Margaretenschule - Anregung gem. $ 24 GO Nr. 2/2012
Sicherstellung von verkehrssichernden Maßnahmen an der Schulhofeinfahrt und

Postanschrift: Stadt Münster e 48127 Münster

Frau und

Herm .
236 .
0251/492 - 61 63

48155 Münster 0251/492 - 77 32

Datum und Zeichen Ihres Schreibens:

01.01.2012

“langfristige Einrichtung von Park- und Halteflächen für Kunden auf dem Schulge-

lände

Sehr geehrte Frau BER, sehr geehrter Herr Mi

‚Sie und weitere Anlieger haben mit Ihrer o.a. Anregung verkehrssichernde Maßnahmen auf dem

Brentanoweg in Höhe der Schulhofeinfahrt. der. Margaretenschule und die Bereitstellung von
Parkraum für.Kunden / Besucher der Schule sowie Haltemöglichkeiten für den privaten Schüler-
transport erbeten. nl

Zunächst möchte ich auf Ihr Anliegen bezüglich der verkehrssichernden Maßnahmen auf dem
Brentanoweg in Höhe der Schulhofeinfahrt der Margaretenschule eingehen.

Als Anwohner aus dem Wohngebiet Mauritz-Ost sind Ihnen die Ausbauabsichten und die diesbe-
züglichen Planungen des Tiefoauamtes bekannt. Dies geht auch aus Ihrem Schreiben hervor. In
zahlreichen Bürgerinformationsveranstaltungen sind mit den betroffenen Anliegern die geplanten
Baumaßnahmen intensiv besprochen und diskutiert worden. Derzeit läuft noch eine Umfrage des
Tiefbauamts, um das Meinungsbild der Anwohner zur Maßnahme zu ermitteln. Die Ergebnisse
söllen dann in die Entscheidung zur Ausbauvariante im Rahmen der Beschlussfassung durch die
Bezirksvertretung Münster-Ost einfließen. Die angestrebte Zeitschiene sieht einen Baubeginn für .-
2013 vor.

In den Jahren 2009 - 2011. hat sich lediglich ein Verkehrsunfall im Bereich Brentanoweg/Ludwig-

‚Anzengruber-Weg ereignet. Bei diesem reinen Sachschadenunfall waren keine Personen, wie

Fußgänger, Kinder öder Radfahrer beteiligt. Die Erforderlichkeit zusätzlicher verkehrssichernder

'. Sofortmaßnahmen im Bereich der Schule wird deshalb seitens der Fachämter und der Polizei

nicht gesehen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor dem Hintergrund der zeitnah anstehenden Baumaß-
nahme Investitionen zum jetzigen Zeitpunkt, z.B. durch die Aufstellung von Betonkegeln, verlore-
ne Investitionen darstellen würden und seitens der Verwaltung daher. nicht befürwortet werden.

Zentrale Verbindungen

Konten der Stadtkasse
@ Hauplvermittiung {02511 492-0

Sparkasss Münsterland Ost
Commerzbank Münster
Postbank Dortmund

IBAN: DE10400501500000000752. BIC/SWIFT: WELADEDIMST

Deutsche Bank Münster Kto.-Nr. 0470 005 {BLZ 400 700 80}
Deutsche Bundesbank Kto.-Nr 4000 1700 {81.2 440 000.001
Volksbank Münster eG Kto.-Nr 4200800 {BLZ 401 600 50)
WestLB AG Kto.-Nr. 61 226 {BLZ 300 500 00)

Kto.-Nr. 752 {BLZ 400 501 50)
Kto.-Nr. 383210000 (BLZ 400 400 28}
Kto.-Nr. 21 336481 {BLZ 440 10046)
Kio.-Nr. 1 010 305 100 (BLZ 409.101 11)
Kio.-Nr. 306 002 (BLZ 480 201 51)

Telatax-
Stadtverwallung@stadi-muansier de
www muansier deisladt

SEB
Barıkhaus Lampe Münster

(02513492 7700

Im Weiteren möchte ich zu Ihrer Anregung hinsichtlich der gewünschten Bereitstellung von Park-
raum für Kunden / Besucher der Schule’sowie Halfemöglichkeiten für den privaten Schülertrans-
port Stellung nehmen. :

Auf dem Schulgelände sind vor der Schule für die Bediensteten der Schule sowie Zulieferer und
Handwerker ausreichend Parkflächen vorhanden. Aus Sicherheitsgründen ist den Eltern das Be-
fahren der Fläche für das Bringen und Abholen ihrer Kinder nicht erlaubt. Auch den Sporthallen-
nutzern stehen die Parkplätze nicht zur Verfügung, um Gefährdungen von Kindern zu vermeiden.
Diese Regelung wurde durch den Schulleiter Herrn Krühler zum Schutz der Kinder getroffen.

Das Schulgelände wird.bei Schneefall nicht grundsätzlich gesperrt. Im vergangenen Jahr war das
Parken aufgrund der extremen Schneemengen nicht mehr möglich, im davor. liegenden Jahr
musste das Parken zeitweise wegen Glatteis untersagt werden. Bei den üblicherweise anfallen-
den Schneemengen sind die Parkplätze weiterhin nutzbar: j

“ Eine Öffnung des Schulgeländes und das Anlegen von weiteren Parkflächen und / oder die Anle-
gung eines Rundfahrweges auf dem Grundstück kommen aus Sicht des Schulleiters Herrn Krüh-
ler und des Amtes für Schule und Weiterbildung nicht in Frage. Dadurch entfiele der Spiel- und
Bolzplatz vor der Schule zum Brentanoweg hin, die Spielmöglichkeiten der Kinder würden somit
erheblich zugunsten des PKW-Verkehrs eingeschränkt. Kinder, die das Gelände queren, würden

" zusätzlich durch fahrende KFZ gefährdet. \

Zur Erhaltung des Bewegungsraumes für Kinder sowie im Interesse von deren Sicherheit auf
dem Schulgelände sollte eine Veränderung des derzeitigen Zustandes nicht erfolgen.

Es tut mir leid, dass ‚Ihre Anregungen nicht positiv entschieden werden konnten und ich Ihnen
leider nur eine ablehnende Stellingnahme zukommen lassen kann. Ich möchte mich aber für Ihr
Engagement und Ihr Schreiben ganz herzlich bedanken.

Ich bitte-Sie, alle Mitunterzeichner Ihrer Anregung über dieses Schreiben zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen

Oberbürgermeister

D/.01
40.11
61.42 j
32.2 m.d.B. um Mitzeichnung
66.21 m.d.B: um Mitzeichnung

B\ Sur

Anlage3.5-2_2012

6109 Zeichen

Anlage 3.5 Anregung 2/2012

ı0/e1/2812 18:58 +432512109729 STADT MS BV. DST S.

Brentanoweg 15

und weitere Anlieger des Brentauowegs z
48155 Münster | tadt Münstar

Amt für Bürgeransıyig;
tan glogenksiten
Bezirksvaswallting Dat

Stadt Münster | 0 den. zn
Bezisksvertretung MS-Ost
Frau Klimek

48127 Münster

"Münster, 01.01.2012

Anregung nach $ 24 GO NRW au die Bezirksvertretung Münster-Ost

® Kurzfristige Sicherstellung von verkehrssichernden Maßnahmen an der
Schulhofeinfahrt der Margaretenschule am Brentanoweg

* Langfristige Einrichtung von Park- und Halteflächen für Kunden (Eltern, Besucher
etc.) auf dem Schulgelände der Margaretenschule

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Straßensanieruug Brentanoweg wird auch die Gestaltung der Verkehrssituation
auf dem Brentanoweg betrachtet. Am 20.12.11 fand ein Ortstermin statt um einen Eindruck

von der Situation zu gewinnen.

. Wir als Anlieger möchten folgenden wesentlichen Punkt zu bedenken geben:

Wir können die Notwendigkeit eines Bürgersteigs, die mit der hohen Gefährdung der

Schulkinder durch den vorhandenen Verkehr begründet wird, nicht nachvollziehen.

Auf dem Brentanoweg hat es unseres Wissens noch nie einen Unfall gegeben. Die generelle

Verkehrssituntion ist nicht besonders risikoreich. Es hat noch nie eine Unterschriftenaktion

der Eltern oder etwas Ähnliches gegeben, weil sie ihre Kinder durch den Verkehr gefährdet .
sehen. Auch sind von Seiten der vorherigen und jetzigen Schulleitung keine Bestrebungen

unternommen worden, verkebrsberubigende Maßnahmen einzuleiten.

Als Anlieger sehen wir als Hauptgefährdungspunkt die Einmündung Brentanoweg/Schulhof.
Diese Situation müss entschärft werden. Wir fordern als zeitnahe Lösung die Aufstellung
von Freiburger Kegelu oder vergleichbarer Lösungen an der Schulhofeinfährt, die den
Schulkindern Sicht auf den fahrenden Verkehr verschaffen und den Fahrzeugen auf
dem Brentanoweg Sicht auf die Kinder, die den Schulhof verlassen, Zurzeit ist die freie

22/84

Anregung Nr. 2/2012

19/81/2812 10:58° +492512189723 STADT MS BV OST S. 23/nd4

Sicht durch dort parkende ind haltende Autos behindert. Gleichzeitig wird damit der Verkehr
auf Abstand von der Einfahrt gehalten und gebremst. |
Anfragen unsererseits beim Ordnungsamt waren vergeblich, darum fordern wir jetzt die
Politik auf, zeitnah diesem Anliegen Priorität und Dringlichkeit zu geben, Diese Maßnahmen
kämen allen Menschen vor allem aber auch älteren und behinderten Menschen zu Gute, da
über den Schulbof ein vielgenutztes Wegerecht verläuft.

Für die langfristige Planung ist es uns wichtig festzustellen, dass wir die Verkehrssituafion,
die zur Zeit vorliegt, weiterführen möchten, d.h. Teimpo 30 ohne Bürgersteige und ohne
Spielstraße. Das scheinbar ungeregelte Miteinander im Verkehr bejrinstigt die
schwächsten Verkehrsteilnehmer, da auf diese Rücksicht genommen werden muss und

® genommen wird. Wir halten den geplanten Bürgersteig in der Enge dieser Stvaßt für

“eine trügerische Sicherheit, Verkehrsberuhigende Maßnahmen würden deutlich mehr

Wirkung zeigen.
Ein Bürgersteig auf der der Schule gegenüberliegenden Seite verschlechtert die Situation, da
der fahrende Verkehr näher arı der Schulhofeinmündung vorbei geführt würde als bisher. In
den Briog- und Abholzeiten wird die Schule über den Brentauoweg von beiden Seiten
angefahren. Durch den Gegenverkehr entsteht insbesondere im Bereich des Schulgeländes
eine massive Gegenverkehrssituation. Die durch einen Bürgersteig geringe Durchfahrbreite
der Straße verleitet dann zwingend zum aufgesattelten Parken. Die große Anzahl von
Grundstückseinfahrten- erleichtert zusätzlich das Auffahren auf den Bürgersteig. Dies
verkleinert massiv dem Bürgersteig, gefährdet die dort laufenden Personen: (trügerische
Sicherheit) und führt zu einer weiteren Verringerung der Straßenbreite. Der Verkehr rückt
immer näher au die Schule. Die Kinder müssen an der Schule dann die Straße überqueren.

® Wenn sich ein Bürgersteig langfristig nicht vermeiden lässt, sollte geklärt werden, ob eine
Führung des Bürgersteigs auf der Schulseite nicht viel sinnvoller ist. Auf dieser Seite
befinden sich auf der Strecke von der Mondstraße bis zur Schule fünf Ausfahrten und eine
durch Aufpflasterung gesicherte Überquerung. Auf der anderen Seite sind es zwölf
Ausfahrten. Der auf der Schulseite geführte Gehweg hat zum einen den Vorteil, dass die
Kinder direkt vom Gehweg auf das Schulgelände gelangen und nicht an der schwierigsten
Stelle die Straße queren müssen, und den zusätzlichen Vorteil, dass der Verkehr von der
Schulhofeiufahrt ferngehalten wird und nicht wie bei der geplanten Führung dortlin gedrängt

wird.

Anregung Nr. 2/2012

!

18/01/2012 18:58 +492512199723 STADT MS BV OST S.

Wir fordern die Politik auf, langfristig dafür zu sorgen, dass die Margaretenschule auf
eigenem Grundstück Parkraum für Kunden (Eltern, _ Besucher ' etc.) und
Haltemöglichkeiten für Bring- und Holverkehr einrichtet und dies nicht zu Lasten der
Anlieger geht. "
Im. Zuges der Neugestaltung der Straße Brentanoweg fordern wir Sie auf, zu klären, wie auf
dem großräumigen Gelände der Schule Parkmöglichkeiten für Besucher und Nutzer der
Schule eingerichtet werden können und eine Fläche für das gefahrlose Bringen und Holen der
Schulkinder angelegt werden .kann, z.B. ein Rundfahrweg, wie beim Orfstermin
vorgeschlagen wurde. j
Die 'Parksituntion auf dem Brentanoweg in Höhe der Margaretenschule bleibt sonst
problematisch.
1.: Das Parken aufdem Schulhof ist zurzeit nur Schulpersonal ınöglich.
2, Viele Eltern bringen ihre Kinder mit dem Auto zur Schule und holen sie auch wieder
ab. Durch den teilweisen Ganztagsbetrieb entsteht allein dadurch mehrfach am Tag.ein
Park- und Rangierproblem.
3. Darüber hinaus \ beherbergt die Margaretenschule eine Lernwerkstatt der
Schulpsychologie, die von vielen Kindern und Eltern bis abends genutzt wird.
4. Nachmittags und abends steht die Sporthalle Vereinen offen.

N

5. Sobald Schnee liegt, wird der Schulhof auch für das an der Schule tätige Personal

gespertt.

Mit der Bitte um baldige Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

84/04

Anlage1_1M250_1

5915 Zeichen

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2.008) ı elsklle ® © Ingenieurbüro für Strassenbau und Vermessung gezeichnet | 07/2013 Str.
+ \— - 325 Kesslerweg 52 - 48155 Münster
gt &S|x2 } ER Tel. 0251 / 384997-0 ; Fax 0251 / 384997-99 un,
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T:\Städte\Münster\BG_Mondstraße\PLANUNG_BGMON.dwg 09.07.2013

Beschlussvorlage

33386 Zeichen

V/0517/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Peter-Rosegger-Weg, Heinrich-Lersch-Weg, Brentanoweg, Ludwig-Anzengruber-Weg und Franz-
Grillparzer-Weg 
1. Beschluss über Anregungen 
2. Baubeschluss Straßenbau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Den eingereichten Anregungen während der Offenlegung wird entsprechend den Beschlus s-
vorschlägen in der Anlage 2 gefolgt, teilweise gefolgt oder nicht gefolgt.  
2. Die Anregungen Nr. 97/2000, 98/2000, 44/2010, 58/2010 und 2/2012 nach § 24 GO NRW sind 
erledigt.  
3. Die Straßenb aumaßnahmen im Wohngebiet Mauritz -Ost, südl. Teil, auf den Straßen Peter -
Rosegger-Weg, Heinrich -Lersch-Weg, Brentanoweg, Ludwig -Anzengruber-Weg und Franz -
Grillparzer-Weg werden auf der Grundlage des Ausbauplanes des Tiefbauamtes, Reg. -Nr. 
10346, 1-7 (7) vom Juli 2013 durchgeführt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten in Höhe von ca. 1.570.000, - € entstehen. Z u-
sätzliche Folgekosten für die Unterhaltung fallen nicht an, da nur vorhandene Anlagen erneuert 
werden. Die Abschreibung beträgt ca. 26.200 € jährlich. 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2014 bei nachstehender Produktgruppe wie 
folgt veranschlagt: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4029 Peter-Rosegger-Weg u. a.     
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0517/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Scholte 
Ruf: 
492 66 45 
E-Mail: 
Scholte@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.07.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0517/2013 
Auszahlungen   2014 
2015 
2016 
2017 
210.000 
580.000 
780.000 
0 
 
Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG später 750.600  
Saldo aus Auszahlungen und Einzahlungen  819.400  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2014 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfü h-
rung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Ra hmen der Haushaltssatzung 2014 bzw. der 
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 1. Allgemein 
 
Das Wohngebiet um den Peter -Rosegger-Weg, Heinrich-Lersch-Weg, Brentanoweg, Ludwig -
Anzengruber-Weg und Franz -Grillparzer-Weg liegt zwischen der Umgehungsstraße B 51 und 
der Mondstraße im Osten von Münster. Das Wohnviertel hat eine Größe von ca. 14 ha und 
wurde von 1937-1950 von der Stadt Münster erschlossen und von der  westfälischen Heimstät-
te GmbH Provinzielle T reuhandstelle für Wohnungs - u. Siedlungswesen in Dortmund bebaut. 
Viele Wohnhäuser stammen aus dieser Zeit und werden teilweise noch von den ersten A n-
wohnern bewohnt. Das Wohngebiet war ursprünglich als Kleinsiedlungsgebiet deklariert. In der 
Zwischenzeit sind einige Grundstücke geteilt worden und es wurden weitere Häuser errichtet. 
Auf Grund der Problematik der Niederschlagsentwässerung mussten Auflagen zur Regenwa s-
serrückhaltung festgelegt werden. Neben dem allgemeinen Wohnen gibt es im Wohngebiet 
sowohl ein Seniorenheim als auch ein Kindertagesstätte und eine Grundschule.  
 
Die Befestigung der Straßen erfolgte nach dem damaligen Standard in einfachster Bauweise. 
Die Fahrbahnen wurden überwiegend mit Hochofenschlacke errichtet. Die vorhandenen Str a-
ßen dienen seit über 60 Jahren der Erschließung der anliegenden Grundstücke.  
 
Die Entwässerung des Gebietes erfolgt im Trennsystem. Das Niederschlagswasser wird en t-
weder über offene Gräben, die teilweise auf Privatgrundstücken liegen, im weiteren Verlauf zur 
Werse oder über „Fehlanschlüsse“ an den Schmutzwasserkanal, und damit bis zur Hauptklä r-
anlage, abgeleitet. 
 
In dem Viertel sind umfangreiche Tiefbauarbeiten erforderlich: 
 Neubau einer Regenwasserkanalisation  
 Erneuerung der Schmutzwasserkanalisation 
 Neubau eines Regenrückhaltebeckens 
 Erneuerung von Versorgungsleitungen der Stadtwerke. 
 Erneuerung des Straßenoberbaus (einschl. Entwässerungsmulden) 
 
Der Beschluss für die erforderlichen Arbeiten an den Abwasseranlagen wird mit der Vorlage 
V/0516/2013 der BV-Ost in der Sitzung am 12.09.2013 zur Anhörung sowie dem AUB in der 
Sitzung am 17.09.2013 zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Die umfangreichen Kanal- und Rohrleitungsarbeiten führen zu mehrfachen Straßenaufbrüchen 
in Quer- und Längsrichtung. Der vorhandene Straßenaufbau  genügt nicht den heutigen Anfo r-
derungen und erfordert zwingend eine gänzliche Erneuerung der Verkehrsflächen. 
 
 
 2. Beteiligung der Anlieger

- 3 - 
V/0517/2013 
Die Maßnahme zum Bau eines Regenwasserkanals wurde bereits im Juni 2000 im Rahmen 
einer Bürgerinformationsveranstaltung mit den Anliegern diskutiert. Aufgrund der angespan n-
ten Finanzsituation wurde damals die Maßnahme jedoch auf spätere Jahre verschoben. Inzw i-
schen ist die Notwendigkeit für den Bau des Regenwasserkanals unaufschiebbar.  
 
Eine zweite Bürgerinformationsveranstaltung erfolgte im März 2010. Anschließend haben sich 
in der Anwohnerschaft Interessenvertreter je Straßenzug zusammengefunden.  
 
Mit den Interessenvertretern wurden alle bestehenden Fragen rund um das Thema „Abrec h-
nung nach dem Kommunalabgabengese tz“ besprochen. Eine Legitimation zur Diskussion der 
Planung hatten die Interessenvertreter von den Anliegern nicht. 
 
Es bestanden grundsätzliche Übereinstimmungen darüber, dass  
 die Maßnahme umgesetzt werden muss. 
 eine Gleichbehandlung aller Bürger in Münster sichergestellt sein muss. 
 Städtische Entwässerungsgräben nicht auf Privatgrund verlaufen dürfen und die vorhande-
ne Situation bereinigt werden muss. 
 
Insbesondere zu folgenden Themen bestehen bis heute unterschiedliche Standpunkte, aus 
denen die Anliegerschaft eine notwendige Reduzierung der Straßenbaubeiträge ableitet: 
 
Interessengemeinschaft: Verwaltung: 
Die Besonderheiten des Viertels mü ssen bei 
der Beitragsermittlung billigend berücksichtigt 
werden. 
Derzeit sind keine unbilligen Härten erken n-
bar, d ie eine Reduzierung der Beiträge auf 
der Grundlage des Abgabenrechtes rechtfe r-
tigen würden. 
 Die Stadt hat das Viertel jahrzeh ntelang 
benachteiligt. Durch die Stadt wurde die 
Anlage praktisch nie gepflegt, die Pflege 
fand durch die Anwohner statt. 
 Die Stadt hat die Pflege und Unterhaltung 
der Anlage im üblichen Rahmen - wie in 
anderen Vierteln auch - durchgeführt. 
 Der Ausbauzustand der Straßen und des 
Grabensystems sind unzureichend. Ein 
endgültiger Ausbau hat nie stattgefunden. 
 Die Straßen wurden 1937 bez iehungs-
weise zu Beginn der 50er -Jahre den d a-
maligen Standard entsprechend ausg e-
baut. 
 Das Gebiet muss als Kleinsiedlungsg e-
biet eingestuft werden. Der Nutzungsfa k-
tor muss daher mit 0,8 angesetzt werden. 
 Das Gebiet hat die vornehmlichen 
Grundzüge eines Klein siedlungsgebietes 
(Nutzgärten, landwirtschaftliche Nebe n-
erwerbsstellen u. a.) nicht mehr. 
Die Beitragshöhen können zu einer finanzie l-
len Überforderung führen. 
Einzelfallentscheidungen wegen der konkr e-
ten finanziellen Situation des Beitragspflicht i-
gen könn en nach der Bekanntgabe des B e-
scheides zu einer (persönlichen) Billigkeit s-
regelung führen oder über Stundungsreg e-
lungen abgemildert werden. 
 
 
Im Rahmen der dritten Bürgerinformation im November 2011 wurden den Anliegern drei the o-
retisch mögliche Varianten zur Abrechnung nach dem Kommunalenabgabengesetz vorgestellt. 
Die Verwaltung hat sich für die Variante entschieden, die die größte Rechtssicherheit bietet. 
Diese Variante ist in der Summe auch die kostengünstigste für die Anlieger.

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V/0517/2013 
Im Februar 2012 hat die  Verwaltung einen weiteren Wunsch der Anwohner umgesetzt und 
erstmals eine Anwohnerumfrage zur Planung einer Maßnahme durchgeführt. Planerische 
Themengebiete waren die Mulden (Gräben), Gehwege und Aufpflasterungen. Weiterhin hat die 
Verwaltung eine Abfrage  zu der Erreichbarkeit der Grundstücke gestellt, um ein Indiz auf die 
Gesamtbauzeit zu bekommen.  Die Beteiligung an der Umfrage war mit 75 % sehr hoch. Der 
Fragebogen und die durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung vo r-
genommene Auswertung sind dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt. 
 
Insgesamt hat die Verwaltung die betroffenen Grundstückseigentümer und Anlieger bei dieser 
Maßnahme sehr intensiv in den Planungsprozess einbezogen. Hier eine Auflistung der wic h-
tigsten Termine: 
 
 07.06.2000 Erste Bürgerinformation 
 18.03.2010 Zweite Bürgerinformation  
 26.05.2011 Erstes Treffen mit Vertretern der Interessengemeinschaft  
 19.07.2011 Zweites Treffen mit Vertretern der Interessengemeinschaft 
 09.11.2011 Dritte Bürgerinformation  
 21.02.2012 Start Umfrage  
 11.03. - 19.04.2013 Offenlegung der Straßenplanung 
 
Die Verwaltung hat der Öffentlichkeit im Internet Protokolle, Präsentationen, Pläne und sonst i-
ge Unterlagen zur Verfügung gestellt. (www.muenster.de/stadt/tiefbauamt/strassen.html) 
 
 
3.  Beschlüsse 
 
3.1 Zum Beschlussvorschlag 1 
Mit der Vorlage V/0050/2013 wurde der Beschluss für die Bürgerbeteiligung  am 27.02.2013 in 
der BV-Ost eingeholt. Die Planunterlagen wurden in der Zeit vom 11.03. bis 19.04.2013 offe n-
gelegt. Die eingegangenen Anregungen u nd die dazugehörigen Beschlussvorschläge sind der 
Anlage 2 zu entnehmen.  
 
 
3.2 Zum Beschlussvorschlag 2 
Seit der ersten Bürgerinformation im Juni 2000 sind inzwischen fünf Anregungen nach § 24 
Gemeindeordnung (GO) eingegangen, die im Folgenden behandelt werden.  
 
3.2.1 Anregung 97/2000 vom 28.07.2000 von der Nachbarschaft des Baugebietes west- 
 lich der Mondstraße / nördlich der Wolbecker Straße (Anlage 3.1) 
Die Antragsteller machen alternative Vorschläge zur Kanalisierung des Gebietes und beantr a-
gen, die Vorschläge zu prüfen und das Planungskonzept entsprechend zu ändern. 
 
Die Antragssteller sind teilweise Mitunterzeichner der Anregung 58/2010 vom 27.04.2010 und 
der dazugehörigen Ergänzung vom 30.08.2010. 
 
Die Anregung wurde damals vor dem Hintergrund eingereicht, dass in dem Wohnviertel nur ein 
neuer Regenwasserkanal verlegt werden sollte.  
 
Die Antragsteller führen aus:  
Mit den verfügbaren Vorflutgräben stünde „unter ökologischen und ökonomischen Gesicht s-
punkten nach neuestem Stand der Technik die beste Möglic hkeit dar, Regenwasser aufzufan-
gen und zu versickern.“ Mit dem Ausbau und der Pflege der Gräben und den Bau von privaten 
Regenwassernutzungsanlagen könnten die Vorfluter en tlastet werden und die Verkehrsfläche 
und der Charakter des Wohngebietes könnte erhalten bleiben. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

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V/0517/2013 
Von einigen Grundstücken, dazu gehört auch die Margaretenschule, wird das Niederschlag s-
wasser dem Schmutzwasserkanal zugeführt. Dies führt zu einer regelmäßigen Überlastung 
des Schmutzwasser-Pumpwerkes an der Wolbecker Straße, was aber den Nebeneffekt  hat, 
dass den Gräben noch nicht die vollständige Niederschlagsmenge zugeleitet wird  und somit 
der Ei ndruck entsteht, dass die Gräben ausreichend dimensioniert sind . Das Grabensystem 
wird aber bereits jetzt mit den Zuflüssen von den Straßen- und Grundstücksflächen hydraulisch 
überlastet. Der Anschluss  weiterer Flächen würde die Entwässerungsproblematik weiter ve r-
schärfen. 
Nur mit dem Neubau einer Regenwasserkanalisation kann d ie Niederschlagswasserableitung 
den geltenden Anforderungen an die Bemessung sregeln und an den Kanalbetrieb gerecht 
werden. 
 
Der Schmutzwasserkanal und dessen Grundstücksanschlussleitungen sind in allen Straßen  
ebenfalls vollständig zu erneuern. Außerdem müssen die Stadtwerke diverse L eitungen erneu-
ern. Durch diese Vielzahl der Arbeiten ist  es erforderlich, die Verkehrsflächen grundhaft zu e r-
neuern. 
 
Die Straßenplanung sieht vor, dass an geeigneten Stellen Straßenmulden eingebaut werden, 
über die dann das Oberflächenwasser aufgefangen und versickert werden kann. Zusätzlich er-
hält jede Mulde eine Anschlussleitung zum öffentlichen Regenwasserkanal, um bei Überfüllung 
der Mulde eine Ableitungsmöglichkeit zu haben. 
 
Der Anregung wird insoweit gefolgt, dass Mulden als prägendes Element des Qu artiercharak-
ters in der weiteren Planung berücksichtigt werden.  
Das Planungskonzept wird nicht geändert. Der Anregung wird in diesem Punkt nicht gefolgt. 
 
 
3.2.2 Anregung 98/2000 vom 23.07.2000 (Anlage 3.2) 
Mit der Anregung wird der Antrag gestellt, dass die Bezirksvertretung auf die Stadtverwaltung 
einwirkt im Heinrich -Lersch-Weg „weder eine neue Oberflächenentwässerung zu schaffen , 
noch eine Veränderung des Straßenbildes durchzuführen“. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:  
Im Heinrich-Lersch-Weg, vom Laerer Landweg bis zur Straße „Im Vossbusch“, sind folgende 
Tiefbauarbeiten notwendig: 
Der vorhandene Schmutzwasserkanal muss erneuert werden.  
Die vorhandenen Straßenseitengräben liegen teilweise auf Privatgrundstücken und werden so 
verschoben, dass diese insgesamt auf städtischer Fläche liegen werden. 
 
Die vorhandene Straße hat nur einen unzureichenden Aufbau und muss nach den Kanalba u-
arbeiten und der Regulierung der Straßenseitengräben grundhaft erneuert werden.  
Die Straße wird so wieder hergestellt,  dass die Entwässerung weiterhin über offene, flachere  
Gräben abgeleitet wird und das Straßenbild in den Grundzügen erhalten bleibt. 
 
Der Anregung wird insoweit gefolgt, dass eine wesentliche Veränderung des Straßenbildes 
nicht durchgeführt wird. Die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ist unabdingbar. 
 
 
3.2.3 Anregung 44/2010 vom 30.03.2010 (Anlage 3.3) 
Die Verfasser der Anregung sind Mitunte rzeichner der §24 GO – Anregung 58/2010 vom 
27.04.2010. 
 
Mit der Anregung wird der Antrag gestellt, dass die Bezirksvertretung auf die Stadtverwaltung 
im folgenden Sinne einwirkt: 
1. Die angekündigte Baumaßnahme wird auf das Minimum beschränkt, eine Sanierung der 
Straßendecke ist ausreichend.

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2. Die Umlegung der Kosten auf die Anlieger unterbleibt. 
3. Es soll geprüft werden, welche Straße in der Unterhaltungspflicht der Stadt liegen, die e i-
nen ähnlichen Unterbau haben, aber nicht erneuert , sondern durch eine neue Deckschicht 
repariert werden. 
Die Verfasser haben hilfsweise, für den Fall, dass der Tiefbau doch wie angekündigt d urchge-
führt wird, folgenden Anträge gestellt: 
4. Die Stadtverwaltung verbindet ihre nach der Baumaßnahme ergehenden Gebührenb e-
scheide mit einer Billigkeitsmaßnahme nach §163AO, die der besonderen Situation durch 
eine deutliche Reduzierung (mindestens 50%) des Bürgeranteils Rechnung trägt. 
5. (Alternativ) Die Stadtverwaltung bietet den betroff enen Anliegern im Rahmen eines V er-
gleichs eine deutliche Reduzierung des Bürgeranteils (Mindestens 50%) an. 
6. Falls die Stadt am Brentanoweg auf Bürgersteige verzichten sollte,  ist der Bürgeranteil 
nach der Anlage zur SBS auf eine Straßenbreite von 5,50 Meter anteilig zu reduzieren. 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Zu 1:  
Im Brentanoweg, und weiteren Straßen in der Nachbarscha ft, müssen die folgenden Kanal - 
und Leitungssysteme erneuert werden: 
 Schmutzwasserkanal mit Grundstücksanschlussleitungen . Der vorhandene Kanal ist 
schadhaft und undicht und muss vollständig erneuert werden. 
 Regenwasserkanal, als Ersatz für die offenen Regenwassergräben, mit Grundstücksa n-
schlussleitungen. Die vorhandene Regenentwässerung erfolgt über offene Gräben, die 
teilweise auf Privatgrundstücken liegen und nicht den derzeitigen Anforderungen entspr e-
chen. 
 Gas- und Wasserleitung der Stadtwerke Münster inkl. Anschlussleitungen 
 
Aus bautechnischen Gründen müssen räumliche Abstände zwischen den Rohrsystemen ei n-
gehalten werden. Dazu muss ein Großteil des verfügbaren Straßenquerschnittes in Anspruch 
genommen werden. Die Wiederherstellung des vorhandenen Straßenzustandes ist bautec h-
nisch nicht möglich. Für eine Straße mit dauerhafter Qualität ist eine grundhafte Erneuerung in 
gesamter Straßenbreite gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zwingend e r-
forderlich.  
 
Zu 2:  
Das Kommunalabgabengesetz des Landes NRW (KAG NRW) verpflichtet die Stadt  Münster, 
bei der Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Straßen für die hierfür 
entstehenden Kosten Straßenbaubeiträge zu erheben. 
Die Verwaltung hat bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen faktisch keinen Ermessen s-
spielraum. Gem. § 8 Absatz Nr. 2 KAG NRW sollen Beiträge bei dem den öffentlichen Ve rkehr 
gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen erhoben werden, soweit nicht das BauGB anzuwe n-
den ist. Danach sind Anliegerbeiträge auf der Grundlage der zurzeit geltenden Straßenbaube i-
tragssatzung der Stadt Münster in den vorgegebenen Höhen zu erheben, auch aus Gründen 
der stadtweiten Gleichbehandlung. 
 
Zu 3:  
Die Prüfung ist irrelevant, da die Straßenwiederherstellung nach den Kanal - und Leitungsbau-
arbeiten aus bautechnischen Gründen unabdingbar ist. 
 
Zu 4:   
Die Stadtverwaltung sieht für dieses Gebiet keine sachlichen Billigkeitsgründe vorliegen. Eine 
persönliche Billigkeit jedes einzelnen Anliegers kann erst mit dem Beitragsbescheid geprüft 
werden.  
 
Zu 5:

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wie vor 
 
Zu 6:  
Auf der nördlichen Sei te des Brentanoweges ist ein abgetrennter Gehweg  vorgesehen. Die 
Restfläche wird als befahrbare und beparkbare Verkehrsfläche ausgebaut.  
 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
 
 
3.2.4 Anregung 58/2010 vom 27.04.2010 und die dazugehörige Ergänzung vom 
 30.08.2010 der Interessengemeinschaft der Grundstückseigentümer in der Klein -
 siedlungsanlage Peter -Rosegger-Weg / Franz -Grillparzer-Weg / Heinrich -Lersch-
 Weg/Ludwig-Anzengruber-Weg / Brentanoweg (Anlage 3.4) 
Die Interessengemeinschaft (IG) beantragt, dass  
 die S traßenbeläge, Straßenbegrenzungen und die Anlagen zur Abführung des Oberfl ä-
chenwassers im Viertel durch geeignete Maßnahmen im erforderlichen Umfang instand ge-
setzt und  
 die Kosten für die Instandsetzung nicht den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten ang e-
rechnet werden. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
Das Wohngebiet wird im Trennsystem entwässert. Es ist nur ein Kanal zur Schmutzwasserent-
sorgung verlegt, das Niederschlagswasser wird über ein Grabensystem abgeleitet.  
Es besteht eine Grabenverbindung, die vom Franz-Grillparzer-Weg kommend über das Schu l-
gelände zum Ludwig-Anzengruber-Weg und darüber hinaus zur Mondstraße  führt, die nahezu 
ausschließlich über Privatgrundstücke verläuft. Eine weitere Grabenverbindung verläuft vom 
Ludwig-Anzengruber-Weg zur Mondstraße ausschließlich auf Privatgrund. Die Gräben längs 
der Straßen liegen teilweise auf Privatflächen. Es gibt keine grundbuchliche Absicherung der 
Grabenverbindungen oder der Straßenseitengräben, die auf Privatflächen liegen.  
Von einigen Grundstücken, dazu gehört auch die Margaretenschule, wird das  Niederschlag s-
wasser dem Schmutzwasserkanal zugeführt. Dies führt zu einer regelmäßigen Überlastung 
des Schmutzwasser-Pumpwerkes an der Wolbecker Straße, hat aber den Nebeneffekt, dass 
den Gräben noch nicht die vollständige Niederschlagsmenge zugeleitet wird.  
Das Grabensystem wird  aber bereits jetzt mit den Zuflüssen von den Straßen - und Grun d-
stücksflächen hydraulisch überlastet. Der Anschluss weiterer Flächen würde die Entwäss e-
rungsproblematik weiter verschärfen. 
Nur mit dem Neubau einer Regenwasserkanalisation kann d ie Niederschlagswasserableitung 
den geltenden Anforderungen an die Bemessung sregeln und an den Kanalbetrieb gerecht 
werden. 
Die vorhandene Schmutzwasserkanalisation muss vollständig erneue rt werden , es wurden 
Undichtigkeiten und Rohrschäden festgestellt. 
Die Stadtwerke Münster müssen einzelne Teileinrichtungen ihrer Versorgungssysteme erne u-
ern. 
Die vorhandene Straße hat einen Aufbau , der den heutigen bautechnischen Anforderungen 
nicht entsp richt. Mit den Kanal - und Leitungsarbeiten wird der Aufbau so gestört, dass die 
Straße zwingend grundhaft erneuert werden muss. Die Instandsetzungen einzelner Anlagen 
sind nicht möglich. 
  
Die Verwaltung hat bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen faktisc h keinen Ermessen s-
spielraum. Gem. § 8 Absatz Nr. 2 KAG NRW sollen Beiträge bei dem den öffentlichen Verkehr 
gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen erhoben werden, soweit nicht das BauGB anzuwe n-
den ist. Danach sind Anliegerbeiträge auf der Grundlage der zurz eit geltenden Straßenbaubei-
tragssatzung der Stadt Münster in den vorgegebenen Höhen zu erheben, auch aus Gründen 
der stadtweiten Gleichbehandlung.

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V/0517/2013 
Die Anliegerkosten erstrecken sich auf 80% der beitragsfähigen Kosten:  
 Die beitragsfähigen Kosten beinhalten die Kosten der Oberflächenbefestigungen außerhalb 
der Kanalbaugruben zu 100 % und die Flächen der Kanalbaugruben zu 50 %.  
 Das Aufnehmen der Kanalbaugruben insgesamt und die anschließende Verfüllung der 
Baugruben trägt der Kanalbau zur Hälfte und verringert so die Beitragsbelastungen der An-
lieger deutlich.  
 Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist insgesamt beitragsfähig. 
 Die Kosten für den Bau der Regenwasserkanalisation (Ersatz für die offenen Gr äben) sind 
zur Hälfte beitragsfähig . Das ist der Anteil fü r die Entsorgung des anfallenden Oberfl ä-
chenwasser auf die versiegelten Verkehrsflächen.  
 Für die Erneuerung der Versorgungsleitungen der Stadtwerke entstehen den Anli egern 
keine direkten Kosten (dies beinhaltet auch die Straßenoberfläche über dem Leitungs gra-
ben) 
 Für die Erneuerung der Schmutzwasserkanalisation entstehen den Anliegern keine dire k-
ten Kosten. 
 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
  
 
3.2.5 Anregung 2/2012 vom 01.01.2012 Anwohner des Brentanoweges (Anlage 3.5) 
Mit der Anregung werden Maßnahmen gefordert, um die Schulhofeinfahrt der Margaretenschu-
le am Brentanoweg für Schulkinder sicherer zu gestalten (1). Darüber hinaus sollen auf dem 
Schulhof Parkraum für Kunden/Besucher der Schule sowie Haltemöglichkeiten für den privaten 
Schülertransport bereitgestellt werden (2). 
 
Mit Datum vom 23.03.2013 hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
auf die Anregung u.a. wie folgt geantwortet: 
 
Zu 1:  
In den Jahren 2009 - 2011 hat sich lediglich ein Verkehrsunfall im Bereich Brentan o-
weg/Ludwig-Anzengruber-Weg ereignet. Bei diesem reinen Sachschadenunfall waren keine 
Personen, wie Fußgänger, Kinder oder Radfahrer beteiligt. Die Erforderlichkeit zusätzlicher 
verkehrssichernder Sofortmaßnahmen im Bereich der Schule wird deshalb seitens der 
Fachämter und der Polizei nicht gesehen. 
 
Zu 2:  
Auf dem Schulgelände sind vor der Schule für die Bediensteten der Schule sowie Zulieferer 
und Handwerker ausreichend Parkflächen vorhanden. Aus Sicherheitsgründen ist den Eltern 
das Befahren der Fläche für das Bring en und Abholen ihrer Kinder nicht erlaubt. Auch den 
Sporthallennutzern stehen die Parkplätze nicht zur Verfügung, um Gefährdungen von Kindern 
zu vermeiden. Diese Regelung wurde durch den Schulleiter zum Schutz der Kinder getroffen. 
 
Der Anregung wird nicht  gefolgt. Die Anregung ist mit der Beantwortung durch die Verwaltung 
bereits erledigt. 
 
 
3.3 Zum Beschlussvorschlag 3 
 
3.3.1 Beschreibung der Baumaßnahme 
Im Rahmen der intensiven Beteiligung der Anlieger wurde eine Vielzahl von teilweise auch w i-
dersprüchlichen Wünschen und Anregungen an die Verwaltung herangetragen, die teilweise in 
der Planung Berücksichtigung finden konnten. Unterschiedliche Meinungen innerhalb der A n-
liegerschaft, aber auch zwischen den Anliegern und der Verwaltung gibt es insbesondere zu  
den drei Grundsatzfragen: 
 Sind für die Sicherheit der Fußgänger abgetrennte Gehwege erforderlich? 
 Sind zur Geschwindigkeitsreduzierung Aufpflasterungen erforderlich?

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V/0517/2013 
 Sollen die für das Viertel charakteristischen Mulden erhalten bleiben? 
 
Nach Abstimmung i nnerhalb der Verwaltung sowie mir der Polizei und der Schulleitung der 
Margareten-Grundschule wird unter Einbeziehung der Anregungen der Anlieger nun folgende 
Planung zur Umsetzung vorgeschlagen: 
 
Die Ausweisung als Tempo-30-Zone bleibt für das gesamte Wohngebiet erhalten. 
 
Gehwege 
Im Grundsatz werden die öffentlichen Verkehrsflächen  niveaugleich ausgebaut. Der Ausbau 
erfolgt in 5,00 m Breite in Asphaltbeton sowie in den Randbereichen teilweise durch eine Rinne 
getrennte Pflasterstreifen.  
Die Anlage von 2,00 m breiten und durch einen Rundbordstein von der Fahrbahn abgetrennten 
Gehwegen gibt es nur noch an folgenden Stellen:  
 Brentanoweg, komplett vom Peter-Rosegger-Weg bis zur Mondstr. 
 Franz-Grillparzer-Weg vom Laerer Landweg bis zum Peter-Rosegger-Weg und 
 Peter-Rosegger-Weg vom Ludwig-Anzengruber-Weg bis Mondstr. 
 
Ein Merkmal einer Tempo -30-Zone sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) abgetrennte 
Gehwege. Die Planungsvariante, die den Anliegern in der zweiten Bürgerinformation im März 
2010 vorgestellt wurde, zeigte eine durchgängige Gehweganlage im gesamten Gebiet. Dieses 
wurde von fast allen Anwohnern nicht gewünscht. Die Planung wurde daraufhin entsprechend 
angepasst und in der dritten  Bürgerinformation im November 2011 erneut vorgestellt. Die B e-
fragung ergab, dass 62 % gegen die Anlage von Gehwegen sind, 21 % dafür, 17 % ohne Beur-
teilung. Allerdings halten 60 % der Haushalte mit Kindern unter 18 Jahre eine Straße, die in 
gesamter Breite durchgängig asphaltiert wird, für nicht ausreichend sicher.  
Aus Sich erheitsgründen wurde u.a. dem Wunsch der Schulleitung der Margareten -
Grundschule entsprochen am Brentanoweg zumindest im Bereich der Schule einen von der 
Fahrbahn höhenmäßig abgetrennten Gehweg anzulegen.  
 
Aufpflasterungen 
Das Wohngebiet erhält an allen e inmündenden Straßen 7 cm hohe  Aufpflasterungen. Diese 
werden mit einer 1,28 m langen Rampe angefahren. Die Aufpflasterung wird mit Betonsteinen 
hergestellt. Weitere Aufpflasterungen befinden sich bei der Zufahrt der Grundschule und im 
Bereich der Kindertagesstätte. 
 
Auch wenn die Mehrheit der Anwohner die Anlage von Aufpflasterungen ablehnt (laut Befr a-
gung sind 59 % gegen die Aufpflasterungen), schlägt die Verwaltung diese in ihrer Planung 
vor. Die maßgebliche Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen Ausgabe 2006 (RASt 06) emp-
fiehlt als geschwindigkeitsdämpfendes Element die Anlage von Aufpflasterungen. Gerade in 
Tempo-30-Zonen wird die geforderte Geschwindigkeit häufig überschritten. Die Verwaltung ist 
der Auffassung, dass durch die Aufpflasterungen die Sicherheit aller Schulkinder erhöht wird.  
 
Mulden/ Gräben 
Das vorhandene Grabensystem stellt eine Charaktereigenschaft des Wohnviertels dar und 
wurde daher bei der Planung erhalten.  Die Gräben, die zur Zeit teilweise auf Privatgrund li e-
gen, werden aufgegeben und dort, wo die beengten Platzverhältnisse es zulassen, durch Mu l-
den und Rohrleitungen, die ausschließlich im öffentlichen Bereich liegen, ersetzt. Die ca. 20-30 
cm flachen Mulden dienen ausschließlich der Straßenentwässerung.  
 
Als Ergebnis der Befragung zeigte sich, dass 36 % der Anwohner  generell keine Mulden mehr  
wollen, 38 % bzw. 45 % wollen die Mulden haben, teilweise aber nicht direkt vor dem Grun d-
stück.  
 
Beleuchtung

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V/0517/2013 
Alle Leuchten im gesamten Wohngebiet, außer im Heinrich -Lersch-Weg, werden weg en Ab-
gängigkeit erneuert. Sie werden zurzeit mit dem umweltschädlichen Quecksilberdampf (50 
Watt) betrieben. Zukünftig werden sie mit 2 x 24 Watt Energiesparlampen ausgestattet. Der 2 -
Lampen-Einsatz ermöglicht eine 50%ige Einsparung gegenüber der heutigen Beleuchtung da 
jeweils nur eine eingeschaltet wird. Der Wartungs-Rhythmus verlängert sich somit auf vier Jah-
re.  
 
Reduktionsvariante 
Die dargestellte Ausbauvariante ist nach dem technischen und gesetzlichen Mindeststandards 
bemessen und kann deshalb in der Qualität nicht reduziert werden.  
Die vorgeschlagene Variante mit den Mulden ist rund 35,- Euro/m² günstiger als die klassische 
Straßenentwässerungsvariante. (bei ca. 800 m² entspricht dies ca. 28.000,- Euro) 
Die vorgeschlagene Variante mit den Aufpflaste rungen ist rund 20,- Euro/m² teurer als die 
Fahrbahn ohne Aufpflasterungen. (bei insgesamt ca . 1.450 m² entspricht dies ca. 29.000,- Eu-
ro) 
Die vorgeschlagene Variante mit den Gehwegen ist rund 10,- Euro/m² günstiger als die n i-
veaugleiche Variante. (bei ca. 1.000 m² entspricht dies ca. 10.000,- Euro) 
 
  
3.3.2  Ausschreibung und Bau 
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss gemeinsam mit den Kana l-
baumaßnahmen und den Maßnahmen der Stadtwerke. Die Gesamtbauzeit wird voraussichtlich 
42 Monate betragen.  
 
Als Ergebnis aus der Anliegerbefragung zur „Erreichbarkeit der Grundstücke“ während der 
Bauzeit bleibt festzuhalten, dass eine „kurze“ Baustelle gewünscht wird, um die Zugänglichkei-
ten der Grundstücke nicht zu sehr einzuschränken. Das Tiefbauam t und die Stadtwerke we r-
den dieses,  soweit technisch möglich, berücksichtigen. Das bedeutet, dass die Baumaßnahme 
durch die größere Anzahl der Zwischenbauzustände länger dauern wird.  
 
Ein genauer Bauablaufplan wird mit der Baufirma entwickelt.  
 
Die Stadtwerke beteiligen sich in Abhängigkeit ihrer Inanspruchnahme der Verkehrsflächen an 
den Wiederherstellungskosten. 
 
Es ist vorgesehen, die Maßnahme in zwei bis drei direkt aufeinander folgende Bauabschnitte 
zu teilen.  
 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchg e-
führt. 
 
 
3.3.3  Beiträge Dritter/Zuschüsse 
Es werden Beiträge nach § 8 KAG NRW erhoben.  
Das vorliegende Bodengutachten bescheinigt den schlechten Zustand des vorhandenen Au s-
baues. Der geplante Ausbau beinhaltet den erstmaligen Einbau von ausreichend dimensionier-
ten Schotter- und Asphalttragschichten. Auch nach gültiger Rechtssprechung zum KAG NRW 
ist bereits die Tatsache  ausreichend, dass die vorhandenen Straßen im Wohngebiet seit 60 
Jahren den Anwohnern zur  Erschließung dienen. Eines besondern Abgängigkeitsnachweises 
bedarf es bei derart alten Straßen nicht.  
Die geplante Erneuerung und gleichzeitig auch Verbesserung des Aufbaus der Straßen, das 
erstmalige Anlegen einer unterirdischen Regenwasserkanalisation  und der Austausch der B e-
leuchtung entsprechen den heutigen üblichen technischen Standards und sind beitragsausl ö-
send im Sinne der Straßenbaubeitragsrechts. Gemäß § 8 KAG NRW, in Verbindung mit der 
zur Zeit gültigen Straßenbaubeitragssatzung (SBS) der Stad t Münster, beteiligen sich die 
Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten.

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Sämtliche Straßen im Wohngebiet sind als Anliegerstraße einzustufen, wobei der Peter -
Rosegger-Weg und der Franz-Grillparzer-Weg als eine Anlage anzusehen sind.  
 
Nachfolgend sind die voraussichtlich zu erwartenden umlagefähigen Kosten je Teileinrichtung 
und die voraussichtlichen Anliegeranteile aufgeführt.  
 
Anlage Umlagefähige 
Kosten 
Straße € 
Umlagefähige  
Kosten 
RW-Kanal € 
Umlagefähige  
Kosten € 
gesamt 
Anlieger- 
anteil/m² 
gesamt 
Peter-Rosegger-Weg/ 
Franz-Grillparzer-Weg 
582.200 € 206.200 € 788.400 € 9,53 € 
Heinrich-Lersch-Weg 129.600 € 37.900 € 167.500 € 10,03 € 
Brentanoweg 229.300 € 106.300 € 335.600 € 5,93 € 
Ludwig-Anzengruber-
Weg 
142.800 € 62.800 € 205.600 € 9,10 € 
Summe 1.083.900 € 413.200 € 1.497.100 € - 
davon Schulgrundstck. 333.300 € 131.400 € 464.700 € - 
davon andere Anlieger 750.600 € 281.800 € 1.032.400 € - 
 
Die Einnahmen aus KAG-Beiträgen der privaten Anlieger für die Straßenbaukosten sind in die-
ser Vorlage berücksichtigt. Die Einnahmen aus KAG -Beiträgen der privaten Anlieger für die 
RW-Kanalbaukosten sind in der Vorlage V/0516/2013 berücksichtigt. 
 
Für ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße von ca.  1.000 m², ein-
geschossig bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Be itragsbelastung zwischen 5.900,00 € 
im Brentanoweg und 10.000,00 € im Heinrich -Lersch-Weg gerechnet werden. Mehrfach e r-
schlossenen Grundstücke (Eckgrundstücke) werden zu jeder sie erschließenden Straße h er-
angezogen. Ein Beitragsnachlass ist hier rechtlich nicht erlaubt. 
 
Für die Maßnahme können keine Förderungen in Anspruch genommen werden.   
 
 
3.3.4  Genehmigungen 
Genehmigungen sind nicht erforderlich. 
 
3.3.5  Liegenschaftliche Regelungen  
Im gesamten Gebiet liegen teilweise private Hecken auf städtischen Grund und Boden. Ebenso 
liegen auch Entwässerungsgräben ohne grundbuchliche Sicherungen auf privaten Grundst ü-
cken. Diese Missverhältnisse werden im Rahmen der Bauabwicklung beseitigt. Die Verhan d-
lungen mit den jeweiligen Grundstückseigentümern werden vor Baubeginn aufgenommen.  
 
 
3.3.6  Bauen für Alle  
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der Kommission 
zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen  (KIB) abgestimmt: Die gepla n-
ten Aufpflasterungen können auf Grund der Rampenl änge von 1,28 m und der somit passie r-
baren Neigung von Menschen mit Behinderungen genutzt werden.  
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

- 12 - 
V/0517/2013 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Lagepläne 1-7 (7), verkleinert 
Anlage 2: Anregungen aus der Offenlegung 
Anlage 3: Anregungen § 24 GO  
Anlage 4: Umfrage und Auswertung der Umfrage

Anlage1_M250_5

5358 Zeichen

23

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Anlage3_4-58_2010

284 Zeichen

Anregung Nr. 58/2010

Anregung Nr. 58/2010

Anregung Nr. 58/2010

Anregung Nr. 58/2010

Anregung Nr. 58/2010

Anregung Nr. 58/2010

Anregung Nr. 58/2010

Anregung Nr. 58/2010

Anregung Nr. 58/2010

Anregung Nr. 58/2010

Anregung Nr. 58/2010

Anregung Nr. 58/2010

Anregung Nr. 58/2010

Anlage3_4-58_2010_Ergänzung

754 Zeichen

Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010

Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010

Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010

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Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010

Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010

Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010

Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010

Ergänzung zur Anregung Nr. 58/2010

Beratungsverlauf (1)

12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Mondstraße
  • Wolbecker Straße
  • Peter-Rosegger-Weg 22
  • Heinrich-Lersch-Weg 129
  • Brentanoweg 15
  • Ludwig-Anzengruber-Weg 19
  • Laerer Landweg
  • Kesslerweg 52
  • Fliederweg 70
  • Umgehungsstraße
  • Kopernikusweg 14
  • Voßbusch
  • Asche
  • Werse

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0517/2013
Typ
Vorlagen
Datum
01.07.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37