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2148/2020

Generalinstandsetzung der Industriestraße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oranjehofstraße, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Zif

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 14.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 7.2.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

4907 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 14.08.2020 
 2148/2020 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.08.2020 
Verkehrsausschuss 01.09.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020 
 
Generalinstandsetzung der Industriestraße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger 
See) und Oranjehofstraße, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 
KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 
2020/2021 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2018 die Verwaltung mit der Generalinstand-
setzung der Industriestraße zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oranjehofstraße mit 
gleichzeitiger Umgestaltung der Zufahrtsrampe Oranjehofstraße/Industriestraße mit Investitionsaus-
zahlungen in Höhe von 1.316.000 € beauftragt (Vorlagennummer 3776/2017). Die Planung sieht eine 
grundhafte Erneuerung aller drei Fahrspuren in Fahrtrichtung Innenstadt vor. 
 
Da sich im Verlauf der Maßnahmenplanung herausgestellt hat, dass durch den notwendigen Rückbau 
der Sickergruben durch die Stadtentwässerungsbetriebe zur Sicherstellung der Fahrbahnentwässe-
rung Eingriffe in der Gegenfahrbahn durchgeführt werden müssen, wurde ein zusätzlicher Beschluss 
eingeholt. Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 11.12.2018 wurde die Verwaltung mit der 
Instandsetzung der Industriestraße im Bereich zwischen der Brücke über die BAB 1 bis zur Auffahrt 
von der Edsel-Ford-Straße mit Aufwendungen in Höhe von 1.082.000 € beauftragt (Vorlagennummer 
2844/2018). Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung war nur ein Austausch der Asphaltdeck- und As-
phaltbinderschicht vorgesehen, da die Oberflächenschäden nicht auf eine starke Beschädigung der 
untenliegenden Straßenschichten hinwiesen, so dass die Finanzierung über den Teilergebnisplan 
1201 - Straßen, Wege, Plätze erfolgen sollte. 
 
Da sich das vorhandene Schadensbild an der Oberfläche der Verkehrsfläche nach der Beschlussfas-
sung erheblich verschlechtert hat, kann das ursprünglich vorgesehene Sanierungskonzept jedoch 
nicht wie geplant ausgeführt werden. Die im Verlauf der Zeit aufgetretenen, sicherheitsrelevanten 
Straßenschäden lassen sich auf nicht ausreichend tragfähige, ungebundene Tragschichten zurück-
führen. Die seit geraumer Zeit gestiegenen Verkehrsbelastungen durch Lastkraftwagen, welche nicht 
mehr auf die BAB 1 abfahren können und somit zwangsweise über den zu sanierenden Abschnitt der 
Industriestraße geführt werden, tragen erheblich zu den schnell fortschreitenden Beschädigungen bei. 
Aus diesem Grund wird ein Austausch der unteren Straßenschichten erforderlich; die Finanzierung in 
diesem Bereich muss jetzt ebenfalls investiv erfolgen.  
 
Beide Maßnahmen wurden in der Zwischenzeit gemeinsam ausgeschrieben und befinden sich im 
Bau. Das Submissionsergebnis für die Straßenbaukosten für beide Maßnahmen beträgt 
2.513.746,23  €. Zuzüglich der Baunebenkosten in Höhe von rd. 30.000 € ergeben sich vorläufige 
Gesamtkosten für die Generalsanierung in Höhe von rd. 2.544.000 €. Damit werden die Kosten der

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beiden Baubeschlüsse in Höhe von insgesamt 2.398.000 € (1.316.100 € + 1.082.000 €) um 
rd.146.000 € überschritten. 
 
Im bisherigen Verlauf der Maßnahmenumsetzung sind darüber hinaus bautechnische Probleme bei 
der Herstellung der Straßenentwässerung aufgetreten. Um das Gefüge des Straßenoberbaus nicht zu 
stören, sollten die Leitungsarbeiten in „geschlossener Bauweise“ durchgeführt werden. Da die Vor-
triebsmaschine des Leitungsbaus jedoch mehrfach auf Hindernisse im Untergrund getroffen ist, 
musste die vorgesehene Bauweise geändert werden. Die Leitungen konnten daher in weiten Teilab-
schnitten nur in „offener Bauweise“ erfolgen. Diese Bauweise hat zusätzlich das Gefüge der an den 
offenen Leitungsgraben angrenzenden ungebundenen Schichten gestört. Die Mehrkosten dafür las-
sen sich zum jetzigen Zeitpunkt auf rd.1.031.000 € beziffern. 
 
Insgesamt ist eine Kostensteigerung gegenüber den beschlossenen Kosten in Höhe von rd. 
1.177.000 € (1.031.000 € + 146.000 €) zu verzeichnen. Die Gesamtkosten der beiden Maßnahmen 
betragen somit voraussichtlich rd. 3.575.000 €. 
 
Die für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Teilfi-
nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung 
von Straßen in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsplan 2020/2021 
inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024  zur Verfügung. 
 
Des Weiteren ist im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze im Haushaltsplan 2020/2021 ein-
schließlich mittelfristiger Finanzplanung ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle 
Abschreibungen für die jährlichen Abschreibungen ab 2022 in Höhe von 71.500 € berücksichtigt.

Beratungsverlauf (4)

20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.09.2020 Verkehrsausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 6.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2148/2020
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
14.08.2020
Erstellt
15.07.2020 10:30