2148/2020
Generalinstandsetzung der Industriestraße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oranjehofstraße, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Zif
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
4907 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 14.08.2020 2148/2020 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.08.2020 Verkehrsausschuss 01.09.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 Generalinstandsetzung der Industriestraße im Bereich zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oranjehofstraße, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020/2021 Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2018 die Verwaltung mit der Generalinstand- setzung der Industriestraße zwischen dem Parkplatz 7 (Fühlinger See) und Oranjehofstraße mit gleichzeitiger Umgestaltung der Zufahrtsrampe Oranjehofstraße/Industriestraße mit Investitionsaus- zahlungen in Höhe von 1.316.000 € beauftragt (Vorlagennummer 3776/2017). Die Planung sieht eine grundhafte Erneuerung aller drei Fahrspuren in Fahrtrichtung Innenstadt vor. Da sich im Verlauf der Maßnahmenplanung herausgestellt hat, dass durch den notwendigen Rückbau der Sickergruben durch die Stadtentwässerungsbetriebe zur Sicherstellung der Fahrbahnentwässe- rung Eingriffe in der Gegenfahrbahn durchgeführt werden müssen, wurde ein zusätzlicher Beschluss eingeholt. Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 11.12.2018 wurde die Verwaltung mit der Instandsetzung der Industriestraße im Bereich zwischen der Brücke über die BAB 1 bis zur Auffahrt von der Edsel-Ford-Straße mit Aufwendungen in Höhe von 1.082.000 € beauftragt (Vorlagennummer 2844/2018). Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung war nur ein Austausch der Asphaltdeck- und As- phaltbinderschicht vorgesehen, da die Oberflächenschäden nicht auf eine starke Beschädigung der untenliegenden Straßenschichten hinwiesen, so dass die Finanzierung über den Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze erfolgen sollte. Da sich das vorhandene Schadensbild an der Oberfläche der Verkehrsfläche nach der Beschlussfas- sung erheblich verschlechtert hat, kann das ursprünglich vorgesehene Sanierungskonzept jedoch nicht wie geplant ausgeführt werden. Die im Verlauf der Zeit aufgetretenen, sicherheitsrelevanten Straßenschäden lassen sich auf nicht ausreichend tragfähige, ungebundene Tragschichten zurück- führen. Die seit geraumer Zeit gestiegenen Verkehrsbelastungen durch Lastkraftwagen, welche nicht mehr auf die BAB 1 abfahren können und somit zwangsweise über den zu sanierenden Abschnitt der Industriestraße geführt werden, tragen erheblich zu den schnell fortschreitenden Beschädigungen bei. Aus diesem Grund wird ein Austausch der unteren Straßenschichten erforderlich; die Finanzierung in diesem Bereich muss jetzt ebenfalls investiv erfolgen. Beide Maßnahmen wurden in der Zwischenzeit gemeinsam ausgeschrieben und befinden sich im Bau. Das Submissionsergebnis für die Straßenbaukosten für beide Maßnahmen beträgt 2.513.746,23 €. Zuzüglich der Baunebenkosten in Höhe von rd. 30.000 € ergeben sich vorläufige Gesamtkosten für die Generalsanierung in Höhe von rd. 2.544.000 €. Damit werden die Kosten der 2 beiden Baubeschlüsse in Höhe von insgesamt 2.398.000 € (1.316.100 € + 1.082.000 €) um rd.146.000 € überschritten. Im bisherigen Verlauf der Maßnahmenumsetzung sind darüber hinaus bautechnische Probleme bei der Herstellung der Straßenentwässerung aufgetreten. Um das Gefüge des Straßenoberbaus nicht zu stören, sollten die Leitungsarbeiten in „geschlossener Bauweise“ durchgeführt werden. Da die Vor- triebsmaschine des Leitungsbaus jedoch mehrfach auf Hindernisse im Untergrund getroffen ist, musste die vorgesehene Bauweise geändert werden. Die Leitungen konnten daher in weiten Teilab- schnitten nur in „offener Bauweise“ erfolgen. Diese Bauweise hat zusätzlich das Gefüge der an den offenen Leitungsgraben angrenzenden ungebundenen Schichten gestört. Die Mehrkosten dafür las- sen sich zum jetzigen Zeitpunkt auf rd.1.031.000 € beziffern. Insgesamt ist eine Kostensteigerung gegenüber den beschlossenen Kosten in Höhe von rd. 1.177.000 € (1.031.000 € + 146.000 €) zu verzeichnen. Die Gesamtkosten der beiden Maßnahmen betragen somit voraussichtlich rd. 3.575.000 €. Die für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Teilfi- nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung 2022 – 2024 zur Verfügung. Des Weiteren ist im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze im Haushaltsplan 2020/2021 ein- schließlich mittelfristiger Finanzplanung ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen für die jährlichen Abschreibungen ab 2022 in Höhe von 71.500 € berücksichtigt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2148/2020
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 14.08.2020
- Erstellt
- 15.07.2020 10:30