3097/2024
Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln
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Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 12.05.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 12.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.05.2025 öffentlich 9.2.7 Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln 3097/2024 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, fol- genden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln als Leitlinie und beauftragt die Verwaltung Qualifizierungsverfahren entsprechend des Leitfadens durchzuführen; 2. nimmt zur Kenntnis, dass der Leitfaden bei Änderungen der maßgeblichen Grundla- gen angepasst wird, ohne dass eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän- kung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Sandow, Frau Krautz)
Anlage 7_BV Porz 15.05.2025 Auszug BP TOP 7.7 (3097-2024)
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 16.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2025 öffentlich 7.7 Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsver fahren in Köln 3097/2024 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln als Leitlinie und beauftragt die Verwaltung Qualifizierungsverfahren entsprechend des Leitfadens durchzuführen; 2. nimmt zur Kenntnis, dass der Leitfaden bei Änderungen der maßgeblichen Grundla- gen angepasst wird, ohne dass eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän- kung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) - zuge- stimmt .
Anlage 2 Leitfaden Qualifizierungsverfahren
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Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln 3 1 Einleitung Städtebauliche Qualifizierungsverfahren als Baustein im Planungsprozess Die Stadt Köln hat das Ziel, in ihrer städtebaulichen Planung eine hohe Qualität sicherzustellen. Dafür verfolgt sie einen mehrstufigen Prozess der Qualitätssicherung, der aus den folgenden Hauptbestandteilen besteht: 1 Städtebauliche Beratung Die städtebauliche Beratung bildet die Grundlage jedes Verfahrens. Sie stellt sicher, dass alle Planungen auf fundierten städtebaulichen Überlegungen basieren. 2 Gestaltungsbeirat Der Gestaltungsbeirat ist ein ständiges, vom Rat bestelltes Gutachter-Gremium. Er berät die Verwaltung, die Fachausschüsse, den Rat und Bauherr*innen zu städtebaulichen und baukünstlerischen Projekten, die für die Erhaltung und Gestaltung des Kölner Stadtbildes von erheblichem Einfluss sind. Der Gestaltungsbeirat überprüft die Planungen und steht beratend zur Seite. 3 Qualifizierungsverfahren Qualifizierungsverfahren vereint als Oberbegriff unterschiedliche Verfahren zur Qualitäts- sicherung in der städtebaulichen Planung. Bei der Stadt Köln sind dies in der Regel: • Wettbewerbe gemäß RPW 2013 • Mehrfachbeauftragungen • Werkstattverfahren • Workshopverfahren Diese Verfahren entwickeln in einem geregelten Prozess verschiedene Lösungsansätze für städtebauliche Planungen. Das Ziel der Qualifizierungsverfahren besteht darin, die Qualität städtebaulicher Planungen sicherzustellen. Sie werden angewendet, wenn bestimmte Auslöser und Kriterien wie die Größenordnung und Relevanz eines Projekts erfüllt sind. Genauere Informationen zu diesen Auslösern und Kriterien finden Sie in Kapitel 2.1. 4 Im Ablauf eines städtebaulichen Projekts werden Qualifizierungsverfahren in der Regel vor dem formellen Bebauungsplanverfahren oder zu Beginn als Teil des Bebauungsplanverfahren durch- geführt. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für das nachfolgende Bebauungsplanverfahren. Idee Qualifizierungsverfahren Bebauungsplanverfahren Baurecht 5 Begriffsdefinition unterschiedlicher Qualifizierungsverfahren Es gibt verschiedene Arten von Verfahren, die zur Qualifizierung der Planung umgesetzt werden können: Wettbewerbsverfahren Wettbewerbe sind Auslobungsverfahren, die dazu dienen, dem Auftraggeber oder der Auftrag geberin einen Plan oder eine Planung zu verschaffen, deren Auswahl durch ein Preisgericht aufgrund vergleichender Beurteilungen erfolgt. Es wird eine Rangfolge ermittelt und eine*r der Preisträger*innen neben einem Preisgeld mit der Weiterbeauftragung bis zu einer vorher definierten Planungsphase nach HOAI beauftragt (Weiterbeauftragungsverpflichtung). Es gibt unterschiedliche Formen eines Planungswettbewerbs, der den Richtlinien für Planungs wettbewerbe (RPW 2013) folgt. Mehrfachbeauftragung Eine Mehrfachbeauftragung beschreibt eine parallele Beauftragung mehrerer Büros mit der gleichen Aufgabe. Es sind entweder parallele Planungsaufträge mit Vergütung und verbind licher Zusage des Folgeauftrags oder parallele Planungsaufträge gegen Honorar nach der Honorarordnung (HOAI) ohne verbindliche Zusage des Folgeauftrags. Werkstattverfahren Werkstattverfahren sind Planungsverfahren, die auf die intensive Zusammenarbeit verschiedener Interessengruppen abzielen. Sie bieten eine Plattform für den offenen Austausch zwischen Planer*innen, Expert*innen, Entscheidungsträger*innen und der Öffentlichkeit. Ziel ist es, durch eine Reihe von Treffen, Diskussionen und gemeinsamen Arbeiten, kreative und konsensfähige Lösungen für städtebauliche Herausforderungen zu entwickeln. In einem Werkstattverfahren können unterschiedliche Ideen und Ansätze in einem kooperativen Umfeld geprüft und weiterentwickelt werden. Workshopverfahren Workshopverfahren sind spezialisierte Formate, die darauf abzielen, konkrete Frage stellungen oder Probleme in der städtebaulichen Planung zu bearbeiten. Sie sind oft kürzer und konzentrierter als Werkstattverfahren und können ein oder mehrere Tage dauern. In Workshops arbeiten Expert*innen, Planer*innen und Vertreter*innen der Öffentlichkeit in kleineren Gruppen zusammen, um spezifische Themen zu vertiefen und konkrete Lösungen zu erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Workshops fließen direkt in die Planungsprozesse ein und helfen, praxisnahe und gut durchdachte städtebauliche Konzepte zu entwickeln. 6 2 Umsetzung Qualifizierungsverfahren 2.1 Erläuterung zu Faktoren und Auslösern für Qualifizierungsverfahren Qualifizierungsverfahren sind Verfahren, die in bestimmten Planungsprojekten zur Anwendung kommen. Hierfür gibt es verschiedene festgelegte Kriterien, bei denen zwischen Auslösern auf Grundlage von bestehenden Beschlussfassungen (immer QV) und sonstigen Fällen (QV individuell zu prüfen) unterschieden wird. Auslöser auf Grundlage von Beschlussfassungen Bestimmte Projektarten erfordern immer die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens aufgrund ihrer Größe, Bedeutung oder Lage. Diese Auslöser sind: • Bebauungspläne mit mehr als 75 Wohneinheiten (WE)1 • Hochhäuser mit einer Höhe über 40 Meter2 • Projekte im öffentlichen Raum, nach den Richtlinien des Gestaltungshandbuchs sowie Förderprojekte aufgrund der Vorgaben von Fördermittelgebern3 • Städtebauliche Großprojekte grundsätzlich immer, unabhängig von weiteren Kriterien Sonstige Fälle Neben den Vorgaben aus Beschlussfassungen gibt es sonstige Fälle, die die Notwendigkeit eines Qualifizierungsverfahrens beeinflussen können. Diese erfordern in der Regel eine individuelle Prüfung: • Bebauungspläne außerhalb des Kooperativen Baulandmodells zum Beispiel für Büro- und Gewerbeprojekte. In der Regel werden städtebauliche Konzepte als Grundlage für das jeweilige Bebauungsplanverfahren im Rahmen eines Qualifizierungsprozesses erarbeitet. Hier wird individuell geprüft, je nach spezifischer Situation und städtebaulichen Relevanz, welche Form der Qualifizierung die erforderlichen Grundlagen schaffen kann. • Projekte ohne Bebauungsplan (nach §34 BauGB). Die Verwaltung berät und unterstützt Projekte, die nach §34 BauGB realisiert werden sollen, insbesondere im Vorfeld von Genehmigungsverfahren. Diese Beratung zielt darauf ab, die städtebauliche Qualität zu sichern und den Projekterfolg zu fördern. Dabei werden Aspekte wie die Größe und städte- bauliche Relevanz des Projekts sowie die Bedeutung der Lage berücksichtigt, so dass in besonderen Fällen auch in solchen Projekten Qualifizierungs v erfahren durchgeführt werden können. 1 K ooperatives Baulandmodell 2017+ (KoopBLM) 2 H öhenentwicklungskonzept (HEK) 3 Ges taltungshandbuch (GHB), Förderbedingungen 7 Tabelle 1: Übersicht der Projektarten und deren Erfordernisse für Qualifizierungsverfahren Projektart Kriterium Qualifizierungsver fahren notwendig? Grundlage Bebauungsplan Wohnen Mehr als 75 WE Ja KoopBLM Weniger als 75 WE Individuell zu prüfen Bebauungsplan ohne Wohnen (zum Beispiel Büro- und Gewerbeprojekte) Abhängig von Größen ordnung, Lage, städtebaulicher Relevanz Individuell zu prüfen (in der Regel Quali- fizierungsprozess siehe 1.1) Gestaltungs- handbuch (Bedeutungsplan) Projekte bei geltendem Planungsrecht Je nach Größen- ordnung, Lage und städte baulicher Relevanz: Beratung durch die Verwaltung, GBR, weitere Qualifizierung Individuell zu prüfen Gestaltungsbeirat §34 BauGB Städtebauliche Großprojekte Immer Ja Individuelle Projektplanung Hochhäuser Über 40 Meter Höhe Ja Höhenentwicklungs- konzept Unter 40 Meter Höhe Individuell zu prüfen Projekte im öffentlichen Raum Nach den Bedeutungsstufen des Gestaltungs- handbuchs Ja Gestaltungs- handbuch (Bedeutungsplan) Förderprojekte Ja Förderrichtlinien 8 2.2 Ablauf Qualifizierungsverfahren Auswahl des Verfahrens Verschiedene Projekte erfordern unterschiedliche Ansätze zur Qualitätssicherung, abhängig von ihren spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen. Um die Entscheidung für das passende Verfahren zu erleichtern, werden die wesentlichen Kriterien für die Auswahl der vier Haupttypen von Qualifizierungsverfahren – Wettbewerb, Mehrfachbeauftragung, Werkstattverfahren und Workshopverfahren – dargestellt. Diese Kriterien umfassen unter anderem den Beteiligungsgrad, die Komplexität des Projekts, die Flexibilität in der Planung, den Zeitaufwand sowie die rechtliche Verbindlichkeit. Unter Abwägung der Kriterien wird für jedes Projekt das geeignete Qualifizierungsverfahren ausgewählt. Jurys für Qualifizierungsverfahren Grundsätzlich wird zur Beurteilung der planerischen Beiträge in Qualifizierungsverfahren eine Jury eingesetzt. Die Jury setzt sich aus den stimmberechtigten Fraktionen des Stadtentwicklungs ausschusses (StEA) und der/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister*in zusammen. Die Stellvertretungen werden durch die Fraktionen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bezirksvertretung(en) bestimmt. Zusätzlich werden in entsprechender Anzahl Fach preisrichter*innen hinzugezogen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann projektbezogen vom Stadtplanungsamt auch die Besetzung einer kleineren Jury vorgeschlagen werden. Kriterien hierfür sind: • die Projektgröße • der Anteil an öffentlichem Raum • die städtebauliche Lage • die Komplexität der Planungsaufgabe Die kleinere Jury besteht mindestens aus dem/der Vorsitzenden des StEA sowie dem/ der Bezirksbürgermeister*in oder deren Stellvertretungen. In diesem Fall wird auch eine geringere Anzahl an Fachpreisrichter*innen als Teil der Jury eingeladen. Auf diese Weise soll die Möglichkeit eröffnet werden, auf die vielfältigen städtebaulichen Planungsaufgaben angemessen reagieren zu können. Die Entscheidung, ob in einem Fall eine kleinere Jury eingesetzt wird, obliegt den politischen Gremien. Die Gremien entscheiden im Rahmen der Beschlussfassungen zu Qualifizierungs verfahren, wie im Kapitel „Kommunikation in die politischen Gremien“ beschrieben, über die Form und Größe des Verfahrens und damit auch die beurteilende Jury. Kommunikation in die politischen Gremien Die Kommunikation zwischen der Verwaltung und den politischen Gremien über Quali fizierungsverfahren erfolgt strukturiert in Beschlussfassungen. Dabei gibt es zwei Haupt szenarien, die jeweils unterschiedliche Kommunikationswege und Beschlussformen erfordern: 9 Kommunikation und Beschlussfassung außerhalb eines Bebauungsplanverfahrens (meist städtebauliche Großprojekte oder Vorhaben im öffentlichen Raum) In Fällen, in denen kein Bebauungsplanverfahren erforderlich ist oder das Qualifizierungs verfahren vor einem solchen stattfindet, sind gesonderte Beschlussfassungen notwendig. Beschluss über den Bedarf und die Form des Qualifizierungsverfahrens: Die Entscheidung darüber, welche Art von Qualifizierungsverfahren (zum Beispiel Wettbewerb oder Mehrfach beauftragung) durchgeführt wird, wird in einem eigenen Beschluss, wie dem Bedarfsfest stellungsbeschluss, festgelegt. Beschluss über das Ergebnis: Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt ein gesonderter Beschluss, der das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens festhält. Dies kann ein Planungs beschluss oder ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan sein, der die Grundlage für eine weitere Planung oder die Realisierung des Projekts bildet. Kommunikation und Beschlussfassung innerhalb eines Bebauungsplanverfahrens Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens wird die Kommunikation strukturiert über die regulären Prozesse und Gremien geführt. Beschluss über den Bedarf und die Form des Verfahrens: Mit dem Aufstellungsbeschluss wird gleichzeitig über den Bedarf und die Form des Qualifizierungsverfahrens entschieden. Beschluss über das Ergebnis: Das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens wird in einem Vorgabenbeschluss in Form eines städtebaulichen Konzepts, als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren beschlossen. Projektart beziehungsweise -phase Beschluss über Form des Qualifizierungsverfahrens Beschluss über Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens Außerhalb eines Bebauungs planverfahrens (in der Regel städtebauliche Groß projekte, Öffentlicher Raum) Gesonderte Beschluss fassung (zum Beispiel Bedarfsfeststellungs beschluss) Eigener Beschluss, zum Beispiel Planungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss Innerhalb eines Bebauungsplanverfahrens Aufstellungsbeschluss Vorgabenbeschluss §34 BauG Mitteilung StEA, betroffene BV Tabelle 2: Kommunikation über Qualifizierungsverfahren 10 Quellen Baugesetzbuch (BauGB): www.gesetze-im-internet.de/bbaug/ Gestaltungshandbuch Stadt Köln (GHB): www.stadt-koeln.de/artikel/62467/index.html Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI): www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/ Höhenentwicklungskonzept Köln (HEK): ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=372209 ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=117833 Kooperatives Baulandmodell 2017+ (KoopBLM): www.stadt-koeln.de/artikel/62175/index.html Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013): www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/ bsvwvbund_31012013_B10811172.htm Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung Zentrale Dienste der Stadt Köln 13-St/082-25/61/02.2025
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren ist eine interne Leitlinie und erfordert daher keine Öffentlichkeitsbeteiligung. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/614-1 Vorlagen-Nummer 3097/2024 Freigabedatum 24.04.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln als Leitlinie und beauftragt die Verwaltung Qualifizierungsverfahren entsprechend des Leitfadens durchzu- führen; 2. nimmt zur Kenntnis, dass der Leitfaden bei Änderungen der maßgeblichen Grundlagen an- gepasst wird, ohne dass eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zu- stimmen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.05.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.05.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 15.05.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 19.05.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 22.05.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat mit Beschluss vom 07. April 2022 (Vorlage AN/0251/2022) festgelegt, wie die Besetzung von Jurys in städtebaulichen Qualifizierungsver- fahren gehandhabt werden soll. Auf Basis der in verschiedenen Verfahren gesammelten Er- fahrungen wurde ein "Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren" entwickelt, der die Umsetzung von Qualifizierungsverfahren weiter präzisiert. Dieser Leitfaden definiert: - Arten von Qualifizierungsverfahren: Es werden verschiedene städtebauliche Ver- fahren beschrieben, die zur Anwendung kommen können. - Anwendungszeitpunkte und Kriterien: Der Leitfaden erläutert, wann und nach wel- chen Kriterien ein Qualifizierungsverfahren zur Anwendung kommt. - Besetzung der Jury (Sachpreisrichter*innen): Es wird dargelegt, wie die Sachpreis- richter*innen besetzt werden. - Politische Beschlüsse: Der Leitfaden gibt an, an welchen Stellen politische Entschei- dungen notwendig sind, etwa bei der Auswahl der Verfahrensart, der Größe der Jury oder dem Beschluss der Ergebnisse. Um den hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand von Jurys zu minimieren, bietet der Leitfaden bei Bedarf die Möglichkeit, auch kleinere Jurys einzusetzen. Diese Maßnahme ermöglicht auf individuelle Anforderungen der jeweiligen Projekte zu reagieren. Die Entschei- dung über die Jury erfolgt durch Beschluss der politischen Gremien. Dieser systematische Ansatz dient dazu, die Qualität und Transparenz interner und externer städtebaulicher Qualifizierung in Köln zu sichern und weiterzuentwickeln. Sollten sich die in der Leitlinie genannten maßgeblichen Grundlagen, wie beispielsweise das Kooperative Baulandmodell, weiterentwickeln und dadurch relevante Schwellenwerte oder Vorgaben ändern, kann der Leitfaden entsprechend angepasst werden. Dies stellt sicher, dass der Leitfaden aktuell bleibt, ohne dass für jede Anpassung eine erneute Beschlussfas- sung erforderlich ist.
Anlage 9, Auszug BV 3 (Lindenthal) vom 19.05.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221-93313 Fax: (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 20.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 19.05.2025 öffentlich 9.2.8 Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln 3097/2024 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln als Leitlinie und beauftragt die Verwaltung Qualifizierungsverfahren entsprechend des Leitfadens durchzuführen; 2. nimmt zur Kenntnis, dass der Leitfaden bei Änderungen der maßgeblichen Grundla- gen angepasst wird, ohne dass eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän- kung zustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen nicht Anwesend: Frau Gruschitz (GRÜNE), Herr Fiedler(SPD), Frau Finsterle (AfD)
Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 zu TOP 8.2.5 Vorlage 3097 2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt- koeln.de Datum: 15.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 15.05.2025 öffentlich 8.2.5 Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln 3097/2024 Bezirksvertreter Krems (SPD-Fraktion) trägt mündlich einen Ergänzungsantrag zu Punkt 2.2 des Leitfadens vor: Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den Ergänzungsvorschlag abstim- men: Beschluss I: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, die Beschlussvorlage der Verwaltung wie folgt zu ergänzen: 2.. Bei Projekten mit bezirklicher Bedeutung entscheidet die jeweilige Bezirksvertretung über die Verkleinerung. 3. Bei einer kleineren Jury bei Projekten mit ausschließlich bezirklicher Bedeutung wird die po- litische Seite der Jury nur mit Mitgliedern der Bezirksvertretung besetzt. Abstimmung: Einstimmig zugestimmt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt sodann über die so geänderte Beschlussvor- lage der Verwaltung abstimmen: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Beschluss II: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln als Leitlinie und beauftragt die Verwaltung Qualifizierungsverfahren entsprechend des Leitfadens durchzuführen; 2. Bei Projekten mit bezirklicher Bedeutung entscheidet die jeweilige Bezirksvertretung über die Verkleinerung. 3. Bei einer kleineren Jury bei Projekten mit bezirklicher Bedeutung wird die politische Seite der Jury nur mit Mitgliedern der Bezirksvertretung besetzt. 4. nimmt zur Kenntnis, dass der Leitfaden bei Änderungen der maßgeblichen Grundlagen angepasst wird, ohne dass eine erneute Beschlussfassung erfor- derlich ist; 5. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Ein- schränkung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 5, Auszug BV 4 (Ehrenfeld) vom 15.05.2025
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Geschäftsführung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Herr Schmitz (02-4)
Telefon: (0221) 221-94313
Fax: (0221) 221-94342
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de
Datum: 20.05.2025
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung der Bezirksvertretung
Ehrenfeld vom 19.05.2025
öffentlich
10.7 Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln
3097/2024
1. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
AN/0689/2025
Beschluss:
Zu Punkt 1 der Vorlage wird angeregt analog zur Differenzierung der Anlage 2 bei
Vorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen auch bei großen Vorhaben nach
§34 BauG ab 75 Wohneinheiten notwendigerweise durchzuführen und nur bei weniger
als 75 Wohneinheiten individuell zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
2. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt den Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln als
Leitlinie und beauftragt die Verwaltung Qualifizierungsverfahren entsprechend des
Leitfadens durchzuführen;
Zu Punkt 1 der Vorlage wird angeregt analog zur Differenzierung der Anlage 2
bei Vorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen auch bei großen Vor-
haben nach §34 BauG ab 75 Wohneinheiten ein Qualifizierungsverfahren not-
wendigerweise durchzuführen und nur bei weniger als 75 Wohneinheiten indivi-
duell zu prüfen.
2. nimmt zur Kenntnis, dass der Leitfaden bei Änderungen der maßgeblichen Grundla-
gen angepasst wird, ohne dass eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist;
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän-
kung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.
Anlage 8_Stellungnahme Verwaltung
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Anlage 8 Stellungnahme zu den geänderten Beschlussempfehlungen der Bezirksvertre- tungen Kalk (BV8) und Ehrenfeld (BV4) Ergänzung der Beschlussempfehlung BV8 um folgende Punkte: 2. Bei Projekten mit bezirklicher Bedeutung entscheidet die jeweilige Bezirksvertre- tung über die Verkleinerung. 3. Bei einer kleineren Jury bei Projekten mit bezirklicher Bedeutung wird die politi- sche Seite der Jury nur mit Mitgliedern der Bezirksvertretung besetzt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich die stärkere Einbindung der Bezirksvertretun- gen bei Projekten mit bezirklicher Bedeutung. Der Vorschlag zu Punkt 3 wird mit fol- gender redaktioneller Schärfung zur Beschlussfassung empfohlen: 2. Bei Projekten mit bezirklicher Bedeutung entscheidet die jeweilige Bezirksvertre- tung über die Jurygröße. 3. Bei einer kleineren Jury bei Projekten mit bezirklicher Bedeutung wird die politi- sche Seite der Jury durch die/den Bezirksbürgermeister*in sowie ein weiteres von der Bezirksvertretung zu bestimmendes Mitglied besetzt. Zur Veranschaulichung des Verfahrensablaufs bei Projekten mit bezirklicher Bedeu- tung dient die folgende Grafik: Änderung der Beschlussempfehlung BV4: Zu Punkt 1 der Vorlage wird angeregt analog zur Differenzierung der Anlage 2 bei Vorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen auch bei großen Vorhaben nach §34 BauG ab 75 Wohneinheiten notwendigerweise durchzuführen und nur bei weniger als 75 Wohneinheiten individuell zu prüfen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt dem Änderungsantrag der BV 4 nicht zu folgen. Begründung: Bei Vorhaben, deren Zulässigkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen ist, besteht Anspruch auf Genehmigung, soweit sie sich nach den Beurteilungskriterien des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang be- bauten Ortsteile: Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- stücksfläche, die überbaut werden soll) in die Eigenart der näheren Umgebung einfü- gen. Dieser Zulässigkeitsrahmen kann nicht durch weitergehende Bedingungen oder Verpflichtungen – z.B. die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens – einge- schränkt werden. Bei Vorhaben auf Grundlage von § 34 BauGB spielt daher die städ- tebauliche Beratung der Antragstellenden durch die Verwaltung im Vorfeld eines Ge- nehmigungsverfahrens eine zentrale Rolle (vgl. Leitfaden Kap. 2.1, S. 6). Eine wei- tere wichtige Rolle kommt in diesem Zusammenhang dem Gestaltungsbeirat der Stadt Köln zu, in welchem die politischen Gremien vertreten sind (siehe hierzu 1438/2022).
Auszug aus Sitzung der BV 5 (Nppes) vom 22.05.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 23.05.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 22.05.2025 öffentlich 9.2.8 Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln 3097/2024 Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu be- schließen: Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln als Leitlinie und beauftragt die Verwaltung Qualifizierungsverfahren entsprechend des Leitfadens durchzuführen; 2. nimmt zur Kenntnis, dass der Leitfaden bei Änderungen der maßgeblichen Grundla- gen angepasst wird, ohne dass eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän- kung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 6_Auszug aus dem Beschlussprotokoll - TOP 9.2.3 Leitfaden städtebauliches Qualifizierungsverfahren (BV9)
1037 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 221 99322 Fax: (0221) 221 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt- koeln.de Datum: 13.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 36.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 12.05.2025 öffentlich 9.2.3 Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln 3097/2024 Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln als Leitlinie und beauftragt die Verwaltung Qualifizierungsverfahren entsprechend des Leitfadens durchzuführen; 2. nimmt zur Kenntnis, dass der Leitfaden bei Änderungen der maßgeblichen Grundla- gen angepasst wird, ohne dass eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän- kung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3097/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.04.2025
- Erstellt
- 08.10.2024 10:08