Mandari Insight

3097/2024

Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 24.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 22.05.2025, TOP 9.2.8

Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 12.05.2025

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Ansehen

Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 zu TOP 8.2.5 Vorlage 3097 2024

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Ansehen

Anlage 5, Auszug BV 4 (Ehrenfeld) vom 15.05.2025

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Ansehen

Anlage 8_Stellungnahme Verwaltung

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Ansehen

Auszug aus Sitzung der BV 5 (Nppes) vom 22.05.2025

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Ansehen

Anlage 6_Auszug aus dem Beschlussprotokoll - TOP 9.2.3 Leitfaden städtebauliches Qualifizierungsverfahren (BV9)

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 7_BV Porz 15.05.2025 Auszug BP TOP 7.7 (3097-2024)

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Ansehen

Anlage 2 Leitfaden Qualifizierungsverfahren

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 9, Auszug BV 3 (Lindenthal) vom 19.05.2025

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Ansehen

Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 12.05.2025

1092 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 12.05.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 12.05.2025  
öffentlich 
9.2.7 Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln 
3097/2024 
 
 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, fol-
genden Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt den Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln als 
Leitlinie und beauftragt die Verwaltung Qualifizierungsverfahren entsprechend des 
Leitfadens durchzuführen; 
 
2. nimmt zur Kenntnis, dass der Leitfaden bei Änderungen der maßgeblichen Grundla-
gen angepasst wird, ohne dass eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist; 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän-
kung zustimmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Sandow, Frau Krautz)

Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 zu TOP 8.2.5 Vorlage 3097 2024

2056 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon: (0221) 221 98313 
Fax:  (0221) 221 98347 
E-Mail: corinna.brecher@stadt-
koeln.de 
Datum: 15.05.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 15.05.2025 
öffentlich 
8.2.5 Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln 
3097/2024 
Bezirksvertreter Krems (SPD-Fraktion) trägt mündlich einen Ergänzungsantrag zu 
Punkt 2.2 des Leitfadens vor: 
 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den Ergänzungsvorschlag abstim-
men: 
 
Beschluss I: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, die Beschlussvorlage der Verwaltung 
wie folgt zu ergänzen:  
 
2.. Bei Projekten mit bezirklicher Bedeutung entscheidet die jeweilige Bezirksvertretung über 
die Verkleinerung. 
3. Bei einer kleineren Jury bei Projekten mit ausschließlich bezirklicher Bedeutung wird die po-
litische Seite der Jury nur mit Mitgliedern der Bezirksvertretung besetzt. 
 
Abstimmung: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt sodann über die so geänderte Beschlussvor-
lage der Verwaltung abstimmen: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu 
fassen:  
Beschluss II: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt den Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln als 
Leitlinie und beauftragt die Verwaltung Qualifizierungsverfahren entsprechend

des Leitfadens durchzuführen; 
2. Bei Projekten mit bezirklicher Bedeutung entscheidet die jeweilige Bezirksvertretung 
über die Verkleinerung. 
3. Bei einer kleineren Jury bei Projekten mit bezirklicher Bedeutung wird die politische 
Seite der Jury nur mit Mitgliedern der Bezirksvertretung besetzt. 
4. nimmt zur Kenntnis, dass der Leitfaden bei Änderungen der maßgeblichen 
Grundlagen angepasst wird, ohne dass eine erneute Beschlussfassung erfor-
derlich ist; 
5. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Ein-
schränkung zustimmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 5, Auszug BV 4 (Ehrenfeld) vom 15.05.2025

1886 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313 
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 20.05.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 19.05.2025  
öffentlich 
10.7 Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln 
3097/2024 
1. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
    AN/0689/2025 
Beschluss:  
Zu Punkt 1 der Vorlage wird angeregt analog zur Differenzierung der Anlage 2 bei 
Vorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen auch bei großen Vorhaben nach 
§34 BauG ab 75 Wohneinheiten notwendigerweise durchzuführen und nur bei weniger 
als 75 Wohneinheiten individuell zu prüfen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
2. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt den Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln als 
Leitlinie und beauftragt die Verwaltung Qualifizierungsverfahren entsprechend des 
Leitfadens durchzuführen; 
 
Zu Punkt 1 der Vorlage wird angeregt analog zur Differenzierung der Anlage 2 
bei Vorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen auch bei großen Vor-
haben nach §34 BauG ab 75 Wohneinheiten ein Qualifizierungsverfahren not-
wendigerweise durchzuführen und nur bei weniger als 75 Wohneinheiten indivi-
duell zu prüfen.

2. nimmt zur Kenntnis, dass der Leitfaden bei Änderungen der maßgeblichen Grundla-
gen angepasst wird, ohne dass eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist; 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän-
kung zustimmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.

Anlage 8_Stellungnahme Verwaltung

2592 Zeichen

Anlage 8 
 
Stellungnahme zu den geänderten Beschlussempfehlungen der Bezirksvertre-
tungen Kalk (BV8) und Ehrenfeld (BV4) 
 
Ergänzung der Beschlussempfehlung BV8 um folgende Punkte: 
2. Bei Projekten mit bezirklicher Bedeutung entscheidet die jeweilige Bezirksvertre-
tung über die Verkleinerung.  
3. Bei einer kleineren Jury bei Projekten mit bezirklicher Bedeutung wird die politi-
sche Seite der Jury nur mit Mitgliedern der Bezirksvertretung besetzt. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich die stärkere Einbindung der Bezirksvertretun-
gen bei Projekten mit bezirklicher Bedeutung. Der Vorschlag zu Punkt 3 wird mit fol-
gender redaktioneller Schärfung zur Beschlussfassung empfohlen: 
2. Bei Projekten mit bezirklicher Bedeutung entscheidet die jeweilige Bezirksvertre-
tung über die Jurygröße.  
3. Bei einer kleineren Jury bei Projekten mit bezirklicher Bedeutung wird die politi-
sche Seite der Jury durch die/den Bezirksbürgermeister*in sowie ein weiteres von 
der Bezirksvertretung zu bestimmendes Mitglied besetzt. 
Zur Veranschaulichung des Verfahrensablaufs bei Projekten mit bezirklicher Bedeu-
tung dient die folgende Grafik: 
 
 
Änderung der Beschlussempfehlung BV4: 
Zu Punkt 1 der Vorlage wird angeregt analog zur Differenzierung der Anlage 2 bei 
Vorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen auch bei großen Vorhaben 
nach §34 BauG ab 75 Wohneinheiten notwendigerweise durchzuführen und nur bei 
weniger als 75 Wohneinheiten individuell zu prüfen. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung empfiehlt dem Änderungsantrag der BV 4 nicht zu folgen.  
Begründung: Bei Vorhaben, deren Zulässigkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen ist, 
besteht Anspruch auf Genehmigung, soweit sie sich nach den Beurteilungskriterien 
des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang be-
bauten Ortsteile: Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund-

stücksfläche, die überbaut werden soll) in die Eigenart der näheren Umgebung einfü-
gen. Dieser Zulässigkeitsrahmen kann nicht durch weitergehende Bedingungen oder 
Verpflichtungen – z.B. die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens – einge-
schränkt werden. Bei Vorhaben auf Grundlage von § 34 BauGB spielt daher die städ-
tebauliche Beratung der Antragstellenden durch die Verwaltung im Vorfeld eines Ge-
nehmigungsverfahrens eine zentrale Rolle (vgl. Leitfaden Kap. 2.1, S. 6). Eine wei-
tere wichtige Rolle kommt in diesem Zusammenhang dem Gestaltungsbeirat der 
Stadt Köln zu, in welchem die politischen Gremien vertreten sind (siehe hierzu 
1438/2022).

Auszug aus Sitzung der BV 5 (Nppes) vom 22.05.2025

1025 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 23.05.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes  vom 22.05.2025  
öffentlich 
9.2.8 Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln 
3097/2024 
 
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu be-
schließen: 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt den Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln als 
Leitlinie und beauftragt die Verwaltung Qualifizierungsverfahren entsprechend des 
Leitfadens durchzuführen; 
 
2. nimmt zur Kenntnis, dass der Leitfaden bei Änderungen der maßgeblichen Grundla-
gen angepasst wird, ohne dass eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist; 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän-
kung zustimmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen.

Anlage 6_Auszug aus dem Beschlussprotokoll - TOP 9.2.3 Leitfaden städtebauliches Qualifizierungsverfahren (BV9)

1037 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon: (0221) 221 99322 
Fax:  (0221) 221 99412 
E-Mail: andre.schultheis@stadt-
koeln.de 
Datum: 13.05.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 36.Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 12.05.2025 
öffentlich 
9.2.3 Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln 
3097/2024 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden 
Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt den Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln als 
Leitlinie und beauftragt die Verwaltung Qualifizierungsverfahren entsprechend des 
Leitfadens durchzuführen; 
 
2. nimmt zur Kenntnis, dass der Leitfaden bei Änderungen der maßgeblichen Grundla-
gen angepasst wird, ohne dass eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist; 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän-
kung zustimmen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen

Beschlussvorlage Ausschuss

3377 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/614-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3097/2024 
Freigabedatum 
24.04.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt den Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln als Leitlinie 
und beauftragt die Verwaltung Qualifizierungsverfahren entsprechend des Leitfadens durchzu-
führen; 
 
2. nimmt zur Kenntnis, dass der Leitfaden bei Änderungen der maßgeblichen Grundlagen an-
gepasst wird, ohne dass eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist; 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zu-
stimmen. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.05.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.05.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 15.05.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 19.05.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.05.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 22.05.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat mit Beschluss vom 07. April 2022 (Vorlage 
AN/0251/2022) festgelegt, wie die Besetzung von Jurys in städtebaulichen Qualifizierungsver-
fahren gehandhabt werden soll. Auf Basis der in verschiedenen Verfahren gesammelten Er-
fahrungen wurde ein "Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren" entwickelt, der 
die Umsetzung von Qualifizierungsverfahren weiter präzisiert. 
 
Dieser Leitfaden definiert: 
 
- Arten von Qualifizierungsverfahren: Es werden verschiedene städtebauliche Ver-
fahren beschrieben, die zur Anwendung kommen können. 
- Anwendungszeitpunkte und Kriterien: Der Leitfaden erläutert, wann und nach wel-
chen Kriterien ein Qualifizierungsverfahren zur Anwendung kommt. 
- Besetzung der Jury (Sachpreisrichter*innen): Es wird dargelegt, wie die Sachpreis-
richter*innen besetzt werden. 
- Politische Beschlüsse: Der Leitfaden gibt an, an welchen Stellen politische Entschei-
dungen notwendig sind, etwa bei der Auswahl der Verfahrensart, der Größe der Jury 
oder dem Beschluss der Ergebnisse. 
 
Um den hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand von Jurys zu minimieren, bietet 
der Leitfaden bei Bedarf die Möglichkeit, auch kleinere Jurys einzusetzen. Diese Maßnahme 
ermöglicht auf individuelle Anforderungen der jeweiligen Projekte zu reagieren. Die Entschei-
dung über die Jury erfolgt durch Beschluss der politischen Gremien. 
 
Dieser systematische Ansatz dient dazu, die Qualität und Transparenz interner und externer 
städtebaulicher Qualifizierung in Köln zu sichern und weiterzuentwickeln. 
 
Sollten sich die in der Leitlinie genannten maßgeblichen Grundlagen, wie beispielsweise das 
Kooperative Baulandmodell, weiterentwickeln und dadurch relevante Schwellenwerte oder 
Vorgaben ändern, kann der Leitfaden entsprechend angepasst werden. Dies stellt sicher, 
dass der Leitfaden aktuell bleibt, ohne dass für jede Anpassung eine erneute Beschlussfas-
sung erforderlich ist.

Anlage 7_BV Porz 15.05.2025 Auszug BP TOP 7.7 (3097-2024)

965 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 16.05.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 15.05.2025 
öffentlich 
7.7 Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsver fahren in Köln 
3097/2024 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt den Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln als 
Leitlinie und beauftragt die Verwaltung Qualifizierungsverfahren entsprechend des 
Leitfadens durchzuführen; 
 
2. nimmt zur Kenntnis, dass der Leitfaden bei Änderungen der maßgeblichen Grundla- 
gen angepasst wird, ohne dass eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist; 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän- 
kung zustimmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig – bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) - zuge- 
stimmt .

Anlage 2 Leitfaden Qualifizierungsverfahren

13130 Zeichen

Leitfaden
für städtebauliche  
Qualifizierungsverfahren in Köln

3
1 Einleitung
Städtebauliche Qualifizierungsverfahren als Baustein im Planungsprozess
Die Stadt Köln hat das Ziel, in ihrer städtebaulichen Planung eine hohe Qualität sicherzustellen. 
Dafür verfolgt sie einen mehrstufigen Prozess der Qualitätssicherung, der aus den folgenden 
Hauptbestandteilen besteht:
1 Städtebauliche Beratung
Die städtebauliche Beratung bildet die Grundlage jedes Verfahrens. Sie stellt sicher, dass 
alle Planungen auf fundierten städtebaulichen Überlegungen basieren.
2 Gestaltungsbeirat
Der Gestaltungsbeirat ist ein ständiges, vom Rat bestelltes Gutachter-Gremium. Er berät 
die Verwaltung, die Fachausschüsse, den Rat und Bauherr*innen zu städtebaulichen und 
baukünstlerischen Projekten, die für die Erhaltung und Gestaltung des Kölner Stadtbildes 
von erheblichem Einfluss sind. Der Gestaltungsbeirat überprüft die Planungen und steht 
beratend zur Seite.
3 Qualifizierungsverfahren
Qualifizierungsverfahren vereint als Oberbegriff unterschiedliche Verfahren zur Qualitäts-
sicherung in der städtebaulichen Planung. Bei der Stadt Köln sind dies in der Regel:
• Wettbewerbe gemäß RPW 2013
• Mehrfachbeauftragungen
• Werkstattverfahren
• Workshopverfahren
Diese Verfahren entwickeln in einem geregelten Prozess verschiedene Lösungsansätze für 
städtebauliche Planungen. Das Ziel der Qualifizierungsverfahren besteht darin, die Qualität 
städtebaulicher Planungen sicherzustellen. Sie werden angewendet, wenn bestimmte  
Auslöser und Kriterien wie die Größenordnung und Relevanz eines Projekts erfüllt sind.  
Genauere Informationen zu diesen Auslösern und Kriterien finden Sie in Kapitel 2.1.

4
Im Ablauf eines städtebaulichen Projekts werden Qualifizierungsverfahren in der Regel vor dem 
formellen Bebauungsplanverfahren oder zu Beginn als Teil des Bebauungsplanverfahren durch-
geführt. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für das nachfolgende Bebauungsplanverfahren.
Idee Qualifizierungsverfahren Bebauungsplanverfahren Baurecht

5
Begriffsdefinition unterschiedlicher Qualifizierungsverfahren
Es gibt verschiedene Arten von Verfahren, die zur Qualifizierung der Planung umgesetzt 
werden können:
Wettbewerbsverfahren
Wettbewerbe sind Auslobungsverfahren, die dazu dienen, dem Auftraggeber oder der Auftrag­
geberin einen Plan oder eine Planung zu verschaffen, deren Auswahl durch ein Preisgericht 
aufgrund vergleichender Beurteilungen erfolgt. Es wird eine Rangfolge ermittelt und eine*r 
der Preisträger*innen neben einem Preisgeld mit der Weiterbeauftragung bis zu einer vorher 
definierten Planungsphase nach HOAI beauftragt (Weiterbeauftragungsverpflichtung). Es 
gibt unterschiedliche Formen eines Planungswettbewerbs, der den Richtlinien für Planungs­
wettbewerbe (RPW 2013) folgt.
Mehrfachbeauftragung
Eine Mehrfachbeauftragung beschreibt eine parallele Beauftragung mehrerer Büros mit der 
gleichen Aufgabe. Es sind entweder parallele Planungsaufträge mit Vergütung und verbind­
licher Zusage des Folgeauftrags oder parallele Planungsaufträge gegen Honorar nach der 
Honorarordnung (HOAI) ohne verbindliche Zusage des Folgeauftrags.
Werkstattverfahren
Werkstattverfahren sind Planungsverfahren, die auf die intensive Zusammenarbeit 
 verschiedener Interessengruppen abzielen. Sie bieten eine Plattform für den offenen 
 Austausch zwischen Planer*innen, Expert*innen, Entscheidungsträger*innen und der 
Öffentlichkeit. Ziel ist es, durch eine Reihe von Treffen, Diskussionen und gemeinsamen 
Arbeiten, kreative und konsensfähige Lösungen für städtebauliche Herausforderungen zu 
entwickeln. In einem Werkstattverfahren können unterschiedliche Ideen und Ansätze in 
einem kooperativen Umfeld geprüft und weiterentwickelt werden.
Workshopverfahren
Workshopverfahren sind spezialisierte Formate, die darauf abzielen, konkrete Frage­
stellungen oder Probleme in der städtebaulichen Planung zu bearbeiten. Sie sind oft kürzer 
und konzentrierter als Werkstattverfahren und können ein oder mehrere Tage dauern. In 
Workshops arbeiten Expert*innen, Planer*innen und Vertreter*innen der Öffentlichkeit in 
kleineren Gruppen zusammen, um spezifische Themen zu vertiefen und konkrete Lösungen 
zu erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Workshops fließen direkt in die Planungsprozesse ein 
und helfen, praxisnahe und gut durchdachte städtebauliche Konzepte zu entwickeln.

6
2 Umsetzung  
Qualifizierungsverfahren
2.1 Erläuterung zu Faktoren und Auslösern für Qualifizierungsverfahren
Qualifizierungsverfahren sind Verfahren, die in bestimmten Planungsprojekten zur 
 Anwendung kommen. Hierfür gibt es verschiedene festgelegte Kriterien, bei denen 
 zwischen Auslösern auf Grundlage von bestehenden Beschlussfassungen (immer QV) 
und sonstigen Fällen (QV individuell zu prüfen) unterschieden wird.
Auslöser auf Grundlage von Beschlussfassungen
Bestimmte Projektarten erfordern immer die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens 
aufgrund ihrer Größe, Bedeutung oder Lage. Diese Auslöser sind:
• Bebauungspläne mit mehr als 75 Wohneinheiten (WE)1
• Hochhäuser mit einer Höhe über 40 Meter2
• Projekte im öffentlichen Raum, nach den Richtlinien des Gestaltungshandbuchs sowie
Förderprojekte aufgrund der Vorgaben von Fördermittelgebern3
• Städtebauliche Großprojekte grundsätzlich immer, unabhängig von weiteren Kriterien
Sonstige Fälle
Neben den Vorgaben aus Beschlussfassungen gibt es sonstige Fälle, die die Notwendigkeit 
eines Qualifizierungsverfahrens beeinflussen können. Diese erfordern in der Regel eine 
individuelle Prüfung:
• Bebauungspläne außerhalb des Kooperativen Baulandmodells zum Beispiel für Büro- 
und Gewerbeprojekte. In der Regel werden städtebauliche Konzepte als Grundlage für das
jeweilige Bebauungsplanverfahren im Rahmen eines Qualifizierungsprozesses erarbeitet.
Hier wird individuell geprüft, je nach spezifischer Situation und städtebaulichen Relevanz,
welche Form der Qualifizierung die erforderlichen Grundlagen schaffen kann.
• Projekte ohne Bebauungsplan (nach §34 BauGB). Die Verwaltung berät und unterstützt
Projekte, die nach §34 BauGB realisiert werden sollen, insbesondere im Vorfeld von
Genehmigungsverfahren. Diese Beratung zielt darauf ab, die städtebauliche Qualität zu
sichern und den Projekterfolg zu fördern. Dabei werden Aspekte wie die Größe und städte-
bauliche Relevanz des Projekts sowie die  Bedeutung der  Lage berücksichtigt, so dass
in besonderen Fällen auch in solchen Projekten Qualifizierungs v erfahren durchgeführt
werden können.
1 K ooperatives Baulandmodell 2017+ (KoopBLM)
2 H öhenentwicklungskonzept (HEK)
3 Ges taltungshandbuch (GHB), Förderbedingungen

7
Tabelle 1: Übersicht der Projektarten und deren Erfordernisse für Qualifizierungsverfahren
Projektart Kriterium Qualifizierungsver­
fahren notwendig?
Grundlage
Bebauungsplan 
Wohnen
Mehr als 75 WE Ja KoopBLM
Weniger als 75 WE Individuell zu prüfen
Bebauungsplan 
ohne Wohnen (zum 
Beispiel Büro- und 
Gewerbeprojekte)
Abhängig von 
Größen ordnung, 
Lage, städtebaulicher 
Relevanz
Individuell zu prüfen
(in der Regel Quali-
fizierungsprozess 
siehe 1.1)
Gestaltungs-
handbuch 
(Bedeutungsplan)
Projekte bei  
geltendem 
Planungsrecht
Je nach Größen-
ordnung, Lage und 
städte baulicher 
 Relevanz: Beratung 
durch die  Verwaltung, 
GBR, weitere 
Qualifizierung
Individuell zu prüfen Gestaltungsbeirat
§34 BauGB
Städtebauliche 
Großprojekte
Immer Ja Individuelle 
Projektplanung
Hochhäuser Über 40 Meter Höhe Ja Höhenentwicklungs-
konzept
Unter 40 Meter Höhe Individuell zu prüfen
Projekte im  
öffentlichen Raum
Nach den  
Bedeutungsstufen 
des Gestaltungs-
handbuchs
Ja Gestaltungs-
handbuch 
(Bedeutungsplan)
Förderprojekte Ja Förderrichtlinien

8
2.2 Ablauf Qualifizierungsverfahren
Auswahl des Verfahrens
Verschiedene Projekte erfordern unterschiedliche Ansätze zur Qualitätssicherung, abhängig 
von ihren spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen. Um die Entscheidung für 
das passende Verfahren zu erleichtern, werden die wesentlichen Kriterien für die Auswahl 
der vier Haupttypen von Qualifizierungsverfahren – Wettbewerb, Mehrfachbeauftragung, 
Werkstattverfahren und Workshopverfahren – dargestellt. Diese Kriterien umfassen unter 
anderem den Beteiligungsgrad, die Komplexität des Projekts, die Flexibilität in der Planung, 
den Zeitaufwand sowie die rechtliche Verbindlichkeit. Unter Abwägung der Kriterien wird für 
jedes Projekt das geeignete Qualifizierungsverfahren ausgewählt.
Jurys für Qualifizierungsverfahren
Grundsätzlich wird zur Beurteilung der planerischen Beiträge in Qualifizierungsverfahren 
eine Jury eingesetzt. 
Die Jury setzt sich aus den stimmberechtigten Fraktionen des Stadtentwicklungs­
ausschusses (StEA) und der/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister*in zusammen. Die 
Stellvertretungen werden durch die Fraktionen unter Berücksichtigung der jeweiligen 
Bezirksvertretung(en) bestimmt. Zusätzlich werden in entsprechender Anzahl Fach­
preisrichter*innen hinzugezogen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann projektbezogen vom Stadtplanungsamt auch die 
Besetzung einer kleineren Jury vorgeschlagen werden. Kriterien hierfür sind:
• die Projektgröße
• der Anteil an öffentlichem Raum
• die städtebauliche Lage
• die Komplexität der Planungsaufgabe
Die kleinere Jury besteht mindestens aus dem/der Vorsitzenden des StEA sowie dem/
der Bezirksbürgermeister*in oder deren Stellvertretungen. In diesem Fall wird auch eine 
 geringere Anzahl an Fachpreisrichter*innen als Teil der Jury eingeladen.
Auf diese Weise soll die Möglichkeit eröffnet werden, auf die vielfältigen städtebaulichen 
Planungsaufgaben angemessen reagieren zu können.
Die Entscheidung, ob in einem Fall eine kleinere Jury eingesetzt wird, obliegt den  politischen 
Gremien. Die Gremien entscheiden im Rahmen der Beschlussfassungen zu Qualifizierungs­
verfahren, wie im Kapitel „Kommunikation in die politischen Gremien“ beschrieben, über die 
Form und Größe des Verfahrens und damit auch die beurteilende Jury.
Kommunikation in die politischen Gremien
Die Kommunikation zwischen der Verwaltung und den politischen Gremien über Quali­
fizierungsverfahren erfolgt strukturiert in Beschlussfassungen. Dabei gibt es zwei Haupt­
szenarien, die jeweils unterschiedliche Kommunikationswege und Beschlussformen erfordern:

9
Kommunikation und Beschlussfassung außerhalb eines Bebauungsplanverfahrens 
(meist städtebauliche Großprojekte oder Vorhaben im öffentlichen Raum)
In Fällen, in denen kein Bebauungsplanverfahren erforderlich ist oder das Qualifizierungs­
verfahren vor einem solchen stattfindet, sind gesonderte Beschlussfassungen notwendig. 
Beschluss über den Bedarf und die Form des Qualifizierungsverfahrens: Die Entscheidung 
darüber, welche Art von Qualifizierungsverfahren (zum Beispiel Wettbewerb oder Mehrfach­
beauftragung) durchgeführt wird, wird in einem eigenen Beschluss, wie dem Bedarfsfest­
stellungsbeschluss, festgelegt.
Beschluss über das Ergebnis: Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt ein gesonderter 
Beschluss, der das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens festhält. Dies kann ein Planungs­
beschluss oder ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan sein, der die Grundlage 
für eine weitere Planung oder die Realisierung des Projekts bildet. 
Kommunikation und Beschlussfassung innerhalb eines Bebauungsplanverfahrens
Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens wird die Kommunikation strukturiert über die 
regulären Prozesse und Gremien geführt. 
Beschluss über den Bedarf und die Form des Verfahrens: Mit dem Aufstellungsbeschluss 
wird gleichzeitig über den Bedarf und die Form des Qualifizierungsverfahrens entschieden. 
Beschluss über das Ergebnis: Das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens wird in einem 
Vorgabenbeschluss in Form eines städtebaulichen Konzepts, als Grundlage für das weitere 
Bebauungsplanverfahren beschlossen. 
Projektart beziehungsweise 
-phase
Beschluss über Form des 
Qualifizierungsverfahrens
Beschluss über 
Ergebnis des 
Qualifizierungsverfahrens
Außerhalb eines Bebauungs­
planverfahrens (in der 
Regel städtebauliche Groß­
projekte, Öffentlicher Raum)
Gesonderte Beschluss­
fassung (zum Beispiel 
Bedarfsfeststellungs­
beschluss)
Eigener Beschluss, zum 
Beispiel Planungsbeschluss, 
Aufstellungsbeschluss
Innerhalb eines 
Bebauungsplanverfahrens
Aufstellungsbeschluss Vorgabenbeschluss
§34 BauG Mitteilung StEA,  
betroffene BV
Tabelle 2: Kommunikation über Qualifizierungsverfahren

10
Quellen
Baugesetzbuch (BauGB): 
www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
Gestaltungshandbuch Stadt Köln (GHB): 
www.stadt-koeln.de/artikel/62467/index.html
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI): 
www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/
Höhenentwicklungskonzept Köln (HEK): 
ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=372209
ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=117833
Kooperatives Baulandmodell 2017+ (KoopBLM): 
www.stadt-koeln.de/artikel/62175/index.html
Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013): 
www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/
bsvwvbund_31012013_B10811172.htm

Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung
Zentrale Dienste der Stadt Köln
13-St/082-25/61/02.2025

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

933 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Der Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren ist eine interne Leitlinie und erfordert daher 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 9, Auszug BV 3 (Lindenthal) vom 19.05.2025

1012 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221) 221-93313 
Fax:  (0221)  
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 20.05.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 19.05.2025  
öffentlich 
9.2.8 Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln 
3097/2024 
 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt den Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsverfahren in Köln als 
Leitlinie und beauftragt die Verwaltung Qualifizierungsverfahren entsprechend des 
Leitfadens durchzuführen; 
 
2. nimmt zur Kenntnis, dass der Leitfaden bei Änderungen der maßgeblichen Grundla-
gen angepasst wird, ohne dass eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist;  
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschrän-
kung zustimmen. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig beschlossen 
 
nicht Anwesend: 
 
Frau Gruschitz (GRÜNE), Herr Fiedler(SPD), Frau Finsterle (AfD)

Beratungsverlauf (10)

08.05.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.05.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.05.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.05.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3097/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.04.2025
Erstellt
08.10.2024 10:08