0220/2021
Beantwortung einer Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates;
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2403 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 14 00 Vorlagen-Nummer 0220/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.02.2021 Beantwortung einer Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates; hier: SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu Finanzierungslücken bei unabhängigen Kitas Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld fragt unter Vorlage AN/015/2021 an: Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen für den Stadt- bezirk Ehrenfeld: 1. Wie viele Kitas sind explizit von dem Wegfall der Elternbeiträge betroffen? 2. Wie vielen Kitas droht dadurch die Schließung und wie viele Kinder wären insgesamt von dieser Maßnahme betroffen? 3. Gibt es seitens der Verwaltung Vorschläge bzw. Angebote, wie den betroffenen Kitas geholfen werden kann? 4. Wenn tatsächlich Schließungen bevorstehen, inwieweit reichen Kapazitäten städtischer Kitas, da- mit die Kinder der unabhängigen geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden können? 5. Bestätigt die Verwaltung weiterhin den Grundsatz die Vielfältigkeit an Kitas, insbesondere der von freien, unabhängigen Trägern und welche Überlegungen gäbe es dann, diesen Bestand zu sichern respektive auszubauen, um die angestrebte Zahl an Kita-Plätzen zu erreichen? Stellungnahme der Verwaltung Zum Sachstand hat die Verwaltung bereits zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.01.2021 unter 0115/2021 berichtet. Zu 1 und 2: Das lässt sich konkret nicht ermitteln. Anträge liegen nur von einzelnen Trägern vor, die Anzahl der tatsächlich finanziell betroffenen Träger dürfte höher sein. Konkrete Hinweise auf anstehende Schließungen liegen der Verwaltung nicht vor. Zu 3: Siehe dazu die Mitteilung an den JHA. Zu 4: Da bisher keine konkreten Schließungen anstehen, kann dies nicht beantwortet werden. Die Verwal- tung bemüht sich auch weiter um den Erhalt aller Plätze. Zu 5: Der bundesgesetzlich normierte Auftrag an die Jugendämter, mit anerkannten freien Träger zusam- menzuarbeiten und vorrangig die Angebote anderer Träger zu erhalten, ist auch weiterhin ein Grund- satz des Verwaltungshandelns. Das gilt auch für den Anspruch der Eltern auf eine entsprechende 2 Vielfalt an Angeboten im Rahmen des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0220/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 21.01.2021
- Erstellt
- 21.01.2021 08:21