0469/2017
Neusser Straße - Generalsanierungsmaßnahme
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Anlage 2 - Beschluss der BV 5 vom 28.04.2016 zu TOP 8.1.6
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Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift über die 14. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 28.04.2016, 17:00 Uhr bis 20:10 Uhr, Bezirksrathaus Nippes, Sitzungssaal 8.1.6 Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Mollwitzstraße und Wilhelm- Sollmann-Straße - Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU - AN/0676/2016 Der Antrag wird von Herrn Steinbach begründet. Nach anschließender Diskussion erklärt Herr Lachmann, dass die Verwaltung in eine der nächsten Sitzung eine Vorlage einbringen werde. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung bezüglich der vorgesehenen Um- gestaltung der Neusser Straße zwischen Mollwitzstraße und Wilhelm-Sollmann-Straße: 1. Die Planungen dahin zu ändern, dass die Neusser Straße als Ganzes, inklusive der Fahrbahnen, in die Planung einbezogen wird und nicht nur der Bereich der Kraftfahrzeugabstellflächen, Lieferzonen, Fahrrad- und Gehwege. 2. Die Planungen so zu ändern, dass der PKW- und LK W-Verkehr die Trasse der Stadtbahn ebenfalls benutzt, sodass weitestgehend eine 2-spurige Fahrbahn mit breiten Fahrradschutzstreifen entsteht. 3. Den gewonnen Raum für die Gestaltung des Gehwegs und den Erhalt der beste- henden Park- und Abstellmöglichkeiten zu nutzen. 4. Die Flächen des Gehweges mit grünen Inseln, Bänk en und Fahrradabstellmög- lichkeiten, sowie Gelegenheiten und Genehmigungen für Außengastronomie qua- litativ aufzuwerten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 4 - TOP 9.1.1 Auszug aus der Niederschrift der Bezirksvertretung Nippes vom 11.05.2017
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 07.06.2017 Auszug aus der Niederschrift der 22. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 11.05.2017 öffentlich 9.1.1 Neusser Straße - Generalsanierungsmaßnahme 2. Bauabschnitt: HGK-Brücke bis Kapuziner Straße/Scheibenstraße (ohne Knoten) 0469/2017 Herr Baumann erinnert an den Beschluss zum Radweg entlang der HGK-Trasse. Herr Winz bemängelt, dass nur knapp die Hälfte der benötigten Stellplätze vorgese- hen ist. Herr Metten vermisst die Fortführung des Fahrradweges auf die Straßenmitte und möchte wissen, ob die Fahrradfahrer Vorfahrt erhalten. Herr Happe möchte wissen, wo die Anwohner ihre Autos parken sollen. Herr Hanna regt an, nicht so schmale Schutzstreifen wie auf der Venloer Straße an- zubringen. Zu der Parkplatzreduzierung führt Herr Lachmann aus, man sei hier einen Kompro- miss eingegangen, um die Attraktivität zu steigern. Es würden sich hieraus Vorteile für Fußgänger und Radfahrer ergeben. Die Vorlage wird vertagt, bis die Fragen beantwortet sind.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 0469/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neusser Straße - Generalsanierungsmaßnahme 2. Bauabschnitt: HGK-Brücke bis Kapuziner Straße/Scheibenstraße (ohne Knoten) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der vorgelegten Entwurfsplanung für die Generalinstandsetzung der Neusser Straße im 2. Bauabschnitt zwischen der HGK -Brücke und der Kapuziner Straße / Sche i- benstraße (ohne Knoten) zu. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 11.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.984.000,-- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 113.000,--€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 39.680,-- € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: In ihrer Sitzung am 12.12.2013 hat die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung beauftragt (TOP 8.1.5, AN/1444/2013), zu den kommenden umfangreichen Gleis- und Straßenbauarbei- ten auf der Neusser Straße zwischen Mollwitzstraße und Wilhelm-Sollmann-Straße, die Neusser Straße zeitgemäß und ihren heutigen tatsächlichen Bedingungen entsprechend zu gestalten. Die Bezirksvertretung Nippes soll in die Entwicklung mit einbezogen werden. Die Generalinstandsetzung der Neusser Straße ist in folgende 4 Bauabschnitte unterteilt: 1. Bauabschnitt Wilhelm-Sollmann-Straße bis HGK-Brücke (Fertigstel- lung 09.2014) 2. Bauabschnitt HGK-Brücke bis Kapuziner Straße / Scheibenstraße (ohne Knoten) 3. Bauabschnitt Kapuziner Straße / Scheibenstraße (ohne Knoten) bis Mollwitzstraße 4. Bauabschnitt Neusser Straße / Scheibenstraße / Kapuzinerstraße (Knoten einschließlich Umfahrt) Auf der Grundlage dieses Beschlusses hat die Verwaltung für den 2. und 3. Bauabschnitt zwei Varianten der Umgestaltung erstellt. Während in der Variante 1 grundsätzlich nur der westliche Seitenraum umgestaltet wird, erfolgt in der Variante 2 eine Umplanung des gesam- ten Straßenraums. Der Radverkehr wird in beiden Richtungen über Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt. Die heutige Bordsteinführung bleibt grundsätzlich erhalten. Die Seiten- räume werden neu gestaltet. Neun zusätzliche Baumpflanzungen sowie neue Beleuchtungs- 3 standorte sind geplant. Entsprechend des Antrags AN/1754/2015 aus der Sitzung der Be- zirksvertretung Nippes vom 03.12.2015, TOP 8.1.5 „Möblierungskonzept für die Neusser Straße“ wird bei der Umgestaltung die einheitliche Möblierung des Seitenraums berücksich- tigt. Beide Varianten der Umgestaltung wurden am 28.10.2015 in einer Fraktionsvorbesprechung der Bezirksvertretung Nippes seitens der Verwaltung vorgestellt. Favorisiert wurde die Vari- ante 2, welche als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt ist. Ergänzend zu der Projektvorstellung bei der Fraktionsvorbesprechung hat die Bezirksvertre- tung Nippes in ihrer Sitzung am 28.04.2016 den in der Anlage 2 beigefügten Beschluss ge- fasst. Im Rahmen des KVB-Antrags für das Vorhaben „Erneuerung und Optimierung der Oberlei- tungen in der Neusser Straße“ in Köln-Weidenpesch und Longerich (02/2016) fanden Ab- stimmungsgespräche zwischen der KVB und der Verwaltung statt. Ziel der Abstimmungen war, die neuen Maststützpunkte stadträumlich aufwertend in einer Flucht mit den neu geplan- ten Bäumen aufzustellen. Dabei wurde auch geprüft, in welcher Form die Maststützen für das Anbringen der öffentlichen Beleuchtung (Abstimmungen mit der RheinEnergie) genutzt wer- den könnten. BESCHREIBUNG DER MASSNAHME (Generalsanierung 2. Bauabschnitt) Sowohl die Fahrbahn als auch die Nebenanlagen auf der Neusser Straße sind sanierungs- bedürftig. Im Zuge der Generalinstandsetzung erfolgt gleichzeitig die Umgestaltung der Neusser Straße (2. Bauabschnitt). Die Führung des Radverkehrs über Schutzstreifen auf der Fahrbahn bedingt eine bauliche Änderung der Seitenräume. Geplant sind Multifunktionsflä- chen die eine flexible Nutzung des Seitenraumes erlauben (z.B. temporäre Ladezonen / Par- ken oder Außengastronomie). Die Fahrradabstellplätze sind, als Bestandteil eines Möblie- rungskonzeptes so geplant, dass widerrechtliches Parken im Seitenraum verhindert wird. Insbesondere im Bereich von privaten Erschließungen werden somit die Sichtbeziehungen auf die Fahrbahn, gegenüber dem Bestand, verbessert. Durch die gezielte Anordnung der Fahrradabstellplätze im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Scheibenstraße soll hier, gegen- über der heutigen Situation, das Bike+Ride Angebot deutlich erhöht werden. Im Folgenden werden die Bereiche zur geplanten Umgestaltung des Straßenraums näher dargestellt: Fahrbahn Durch die beidseitige Markierung der Schutzstreifen auf der Fahrbahn sieht die Planung in beiden Fahrtrichtungen eine einspurige Führung des Kfz-Verkehrs vor. Die KVB- Auflagen bei Gleistrassen auf der Fahrbahn erfordern einen Sicherheitsabstand zwi- schen Achse Richtungsgleis und Markierungslinie Schutztreifen von 1,85 Meter. Dieser Abstand wird bei der Planung als Mindestabstand eingehalten. Unter der Berücksichti- gung des 1,50 Meter breiten Schutzstreifens und des 0,50 Meter breiten Sicherheitsab- stands zwischen dem Schutzstreifen und dem ruhenden Verkehr ergibt sich somit ein erforderlicher Gesamtabstand zwischen der Gleisachse und dem Fahrbahn- rand/Bordsteinkante von 3,85 Meter. Seitenraum West 4 Die heutigen Flächen der Radverkehrsanlagen werden dem Gehweg zugeschlagen. Es sind Parkplätze in Längsaufstellung, mit 9 zusätzlichen Bäumen geplant. Entsprechend dem Gedanken der Multifunktionsflächen erfolgt keine bauliche Trennung der Gehweg- bereiche von den Bereichen des ruhenden Verkehrs (niveaugleiche Lage). Seitenraum Ost Unter dem heutigen baulichen Radweg verlaufen Gas- und Wasserleitungen. Bedingt durch die Auflagen der Versorgungsträger sind Baumpflanzungen in diesem Bereich nur mit sehr hohem finanziellem Aufwand verbunden (erweiterte Schutzmaßnahmen bzw. Leitungsverlegungen). Die Umgestaltung des Seitenraums, mit dem Rückbau des heutigen Radwegs, erfolgt mit dem übergeordneten Ziel breitere Gehwege anzubieten. Bei der Neuplanung wird auf das Senkrechtparken aus Verkehrssicherheitsgründen verzichtet. Bei jedem Ein- und Ausparkvorgang ergibt sich eine Vielzahl an Konflikt- punkten mit anderen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn (Rad-, Stadtbahn- und Kfz- Verkehr in beiden Richtungen). Analog zur Westseite erfolgt die Anordnung des ruhen- den Kfz-Verkehrs einheitlich in Längsaufstellung (parallel zur Fahrbahn). In bestimmten Abschnitten, mit breiten Nebenbereichen, werden Blockparkplätze angeboten. Diese werden so angeordnet, dass die Erschließung der Stellplätze über bestehende Zu- fahrtsbereiche erfolgen kann. Die neuen Baumpflanzungen, die Verbreiterung der Gehwege, die Neuordnung des Parkens sowie die Aufstellung der erforderlichen Anzahl an öffentlichen Fahrradabstell- plätzen führen, gegenüber der heutigen Situation, zu einer Minderung des Kfz- Stellplatzangebots (45 Stück, siehe Anlage 3). Im Zusammenhang mit dem einheitli- chen Möblierungskonzept und der Multifunktionalität des Seitenraums wird jedoch die stadtgestalterische Situation aufgewertet, sowie die Aufenthaltsqualität in den Seiten- räumen der Neusser Straße deutlich erhöht. Die weiterhin wichtige Verkehrsfunktion der Neusser Straße für den öffentlichen und den individual Verkehr wird dabei nicht beein- trächtigt. Bei der Umgestaltung werden noch folgende zusätzliche politische, verwaltungsinterne sowie Maßnahmen Dritter im Bereich der Neusser Straße berücksichtigt: Erneuerung von Lichtsignalanlagen auf der Neusser Straße (AN2821/2013). Einrichtung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vor dem Seniorenzentrum „Phönix“ (AN 3581/2015) bzw. Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung für den Bereich zwischen der Straße Simonskaul und Straßenbahnhaltestelle Scheibenstraße. Berücksichtigung der Planungen hinsichtlich der Radwegenetzergänzung (südlich der HGK-Brücke). Im Planfeststellungsverfahren befindliche KVB-Planung der Zulaufstrecke Abstellanlage Weidenpesch, mit einer zusätzlichen bedarfsgesteuerten Fußgänger- lichtsignalanlage zur gesicherten Querung der Neusser Straße. Die Vorgaben aus dem Beschluss der Bezirksvertretung Nippes aus der Sitzung vom 28.04.2016 wurden bei der Planung berücksichtigt. Die konkreten Standorte für die Bänke werden im Rahmen der weiteren Planung noch abschließend festgelegt. Die Kostenberechnung für die Umgestaltung der Neusser Straße im 2. Bauabschnitt zwi- schen der HGK-Brücke bis Kapuziner Straße / Scheibenstraße (ohne Knoten) geht von Kos- ten in Höhe von ca. 2.097.000 € (brutto) aus. 5 Die Maßnahme löst die Straßenbaubeitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) aus. Die zu erwartenden KAG-Beiträge werden derzeit berechnet. Die entsprechenden konsumtiven und investiven Mittel stehen im Hpl. 2016/2017 inklusive mittelfristiger Finanzplanung im Teilplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bereit. Allen Fraktionen wurde die Planung vorab zur Kenntnis gegeben. Anlagen Anlage 1 Entwurfsplanung Anlage 2 Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 28.04.2016 TOP 8.1.6 Anlage 3 Parkraumerhebung Neusser Straße 2.BA
Anlage 3 - Parkraumerhebung Neusser Straße 2. BA
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661/3 Anlage 3 Sachbearbeiter/in: Frau Donner 14.03.2017 R 28894 Sp.1 Sp.2 Sp.3 Sp.4 Sp.5 Sp.2+Sp.4+Sp.5 Sp.2+Sp.3 Abschnitt Straßenseite abgestellte Fahrzeuge Gesamtanzahl Gesamtanzahl Gesamtanzahl legal unbeparkt informell illegal abgestellter Fahrzeuge vorhandene Stellplätze geplante Stellplätze HGK-Brücke bis vor Jesuitengasse West 9 1 8 0 17 10 13 Jesuitengasse bis Simonskaul West 17 3 0 3 20 20 11 Simonskaul bis An den Kreutzmorgen West 7 1 11 1 19 8 3 An den Kreutzmorgen bis Kapuzinerstraße (ohne Knoten) West 4 1 6 0 10 5 4 Summen Westseite 37 6 25 4 56 38 31 HGK-Brücke bis vor Jesuitengasse Ost 20 3 0 0 20 23 13 Jesuitengasse bis Simonskaul Ost 29 2 5 3 37 31 21 Simonskaul bis An den Kreutzmorgen Ost 26 1 14 1 41 27 9 An den Kreutzmorgen bis Kapuzinerstraße (ohne Knoten) Ost 0 0 0 0 0 0 0 Summen Ostseite 75 6 19 4 98 81 43 Gesamtsummen 112 12 44 8 154 119 74 Parkraumerhebung Neusser Straße 2. BA Datum: 13.03.2012 Uhrzeit: 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Anlage 5 - ergänzende Stellungnahme
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Anlage 5 Zur Beschlussvorlage Neusser Straße - Generalsanierungsmaßnahme hier: 2. Bauabschnitt: HGK-Brücke bis Kapuziner Straße/Scheibenstraße (ohne Knoten) Session-Nr.: 0469/2017 hier: Ergänzende Stellungnahme zu den Nachfragen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 11.05.2017, TOP 9.1.1, Beantwortung der Anfragen/Wünsche der BV 5 Ergänzende mündliche Nachfrage Punkt 1: „Herr Baumann erinnert an den Beschluss zum Radweg entlang der HGK-Trasse.“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung nimmt die Erinnerung zur Kenntnis. Der Beschluss zum Radweg entlang der HGK- Trasse bezieht sich räumlich nicht auf die Neusser Straße und wird gesondert bearbeitet. Hier haben erste Gespräche mit der HGK stattgefunden. Ergänzende mündliche Nachfrage Punkt 2: „Herr Winz bemängelt, dass nur knapp die Hälfte der benötigten Stellplätze vorgesehen ist.“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat die Planung zwischenzeitlich überarbeitet. Dadurch konnte die Parkplatzanzahl um weitere acht Parkplätze für den Autoverkehr und um weitere 16 Fahrradhaarnadeln (32 Fahrradstellplätze) erhöht werden (siehe überarbeitete Gesamtplanung als Anlage 6). Ergänzende mündliche Nachfrage Punkt 3: „Herr Metten vermisst die Fortführung des Fahrradweges auf die Straßenmitte und möchte wissen, ob die Fahrradfahrer Vorfahrt erhalten.“ Antwort der Verwaltung: Die geplante Einschleusung des Fahrradfahrers im Bereich der Haltestelle stellt aus Sicht der Verwaltung eine verkehrssichere Lösung dar und wird auch an anderen Stellen im Kölner Stadtgebiet so angewendet. Durch die gewählte Radverkehrsführung wird der Radfahrer auf der Straße geführt und befindet sich ständig im Blickfeld des Autofahrers. Die Verflechtungsstrecke ist ausreichend, so dass sich die Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle sicher einfädeln können und hintereinander fahren müssen. Ergänzende mündliche Nachfrage Punkt 4: „Herr Happe möchte wissen, wo die Anwohner ihre Autos parken sollen.“ Antwort der Verwaltung: Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung vom 28.04.2016 unter TOP 8.1.6 Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Mollwitzstraße und Wilhelm-Sollmann-Straße den folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung bezüglich der vorgesehenen Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Mollwitzstraße und Wilhelm-Sollmann-Straße: 1. Die Planungen dahin zu ändern, dass die Neusser Straße als Ganzes, inklusive der Fahrbahnen, in die Planung einbezogen wird und nicht nur der Bereich der Kraftfahrzeugabstellflächen, Lieferzonen, Fahrrad- und Gehwege. 2. Die Planungen so zu ändern, dass der PKW- und LKW-Verkehr die Trasse der Stadtbahn ebenfalls benutzt, sodass weitestgehend eine 2-spurige Fahrbahn mit breiten Fahrradschutzstreifen entsteht. 3. Den gewonnen Raum für die Gestaltung des Gehwegs und den Erhalt der bestehenden Park- und Abstellmöglichkeiten zu nutzen. 4. Die Flächen des Gehweges mit grünen Inseln, Bänken und Fahrradabstellmöglichkeiten, sowie Gelegenheiten und Genehmigungen für Außengastronomie qualitativ aufzuwerten.“ Aufgrund der o. g. Vorgaben und dem begrenzt zur Verfügung stehenden Straßenraum stellt die vorgelegte Planung einen Kompromiss dar, welcher die Aufenthaltsqualität im Straßenraum nachhaltig für Fußgänger und Radfahrer erhöht. Die Verwaltung hat ergänzend geprüft, ob zumindest in Teilbereichen Schrägparkstände anstelle der vorgesehenen Längsparkstände vorgesehen werden können. Bei Schrägparkständen ist ein größerer Sicherheitsabstand von insgesamt 0,75 m zum Schutzstreifen für Radfahrer einzuhalten. Gegenüber Längsparkständen vergrößert sich dieser Sicherheitsabstand um weitere 0,25 m. Dadurch würde der Schutzstreifen für Radfahrer in den Sicherheitsabstand der Bahn hineinragen. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auch auf die Hinweise unter dem Punkt „Fahrbahn“ der Beschlussvorlage ergänzend hin. Aufgrund der dargestellten Rahmenvorgaben ist es nicht möglich, Schrägparkstände anzulegen bzw. das Parkplatzangebot über die unter Punkt 2 genannte zusätzliche Anzahl noch weiter zu erhöhen. Ergänzende mündliche Nachfrage Punkt 5: „Herr Hanna regt an, nicht so schmale Schutzstreifen wie auf der Venloer Straße anzubringen.“ Antwort der Verwaltung: Die gewählte Breite für die Schutzstreifen für Radfahrer entspricht den Vorgaben gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Gleichzeitig wird zwischen den Schutzstreifen für Radfahrer und den Längsparkstreifen ein Sicherheitsstreifen mit einer Breite von 0,50 m auf der Fahrbahn angelegt. Der Straßenquerschnitt ist so angelegt, dass ebenfalls zwischen der Außenkante der Stadtbahn und der äußeren Markierung für den Schutzstreifen für Radfahrer ein Sicherheitsabstand von 0,50 m eingehalten wird. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auch auf die Hinweise unter dem Punkt „Fahrbahn“ der Beschlussvorlage ergänzend hin. Somit besteht jeweils links und rechts vom Schutzstreifen für Radfahrer ein Sicherheitsabstand in einer Breite von 0,50 m. Sofern die Schutzstreifen für Radfahrer in einer größeren Breite vorgesehen werden, wird der Sicherheitsabstand zwischen der Stadtbahn und dem Schutzstreifen für Radfahrer unterschritten. Eine verkehrssichere Führung für den Radverkehr wäre damit nicht mehr gegeben.
Anlage 1 - Entwurfsplanung
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661/12-Planung: Neue Fahrstreifenaufteilung Neusser Straße Nord und Wende Kapuzinerstraße Nachrichtliche Übernahme KVB-Planung Zulaufstrecke Abstellanlage Weidenpesch Maßn ahme Generalsanierung Neusser Straße 2. Ba uabschnitt Generalsanierung Neusser Str. 3. und 4. BA (mit Anpassung Verkehrsführung Kreuzung Kapuziner Straße/Scheibenstraße) Maßnahme Generalsanierung Neusser Straße 2. Bauabschnitt ausgebauter 1. Bauabschnitt a=3cm a=0cm a=3cm P (1St.) P (2St.) P (2St.) a=3cm P (4St.) a=3cm a=3cm a=3cm a=3cm P (1St.) P (4St.) P (4St.) a=3cm a=3cm P (2St.) a=3cm P (1St.) P (2St.) a=3cm a=3cm Bauende Anpassen an Bestand Anpassen an Bestand Anpassen an Bestand Bauend e Anpassen an Bestand Bauende Anpassen an Bestand Baubeginn 2. Bauabschnitt Laternenmaste abbauen. Beleuchtung auf KVB-Oberleitungsmaststützen. Briefkasten versetzen P (3St.) Briefkasten versetzen a=3cm P (7St.) P (3St.) P (1St.) P (2St.) P (7St.) P (1St.) P (2St.) P (1St.) P (1St.) P (4St.) P (1St.) P (1St.) P (1St.) P (1St.) P (2St.) P (4St.) a=3cm a=3cm a=3cm P (4St.) P (1St.) Nachrichtliche Übernahme Amt 61 geplante Ergänzung Radwegenetz a=0cm Bauanfang westlicher Seitenraum Bauende 2. Bauabschnitt P (2St.) P (2St.) Gastronomie Metzgerei Büro Gastronomie Zeeman Gastronomie Friseur Wettbüro Wettbüro Compu terlad en Kfz- Werkstatt Gastron omie Lam pe n Lad en REW E Kiosk Apotheke PC-Spiele Frise ur Bäckerei Kosmetik Spielhalle Matrazen Fitness Studio Volksbank M 72 M 45 M 66 M 72 entspricht nicht der tatsächlichen Aufstellung vor Ort (kein H-Profil) M 88 M 89 M 91 M 93 M 95 M 96 M 99 M 102 M 101 M 85 M 84 M 40 M 44 M 46 M 5 1 M 52 M 5 8 M 65 M 64 M 67 M 76 M 83 M 77 M 71 M 68 M 59 M 42 M 55 M 61 M 80 M 62 M 47 M 49 M 70 M 74 M 78 M 87 M 90 M 41 M 43 M 48 M 50 M 53 M 54 M 57 M 56 M 60 M 63 M 69 M 75 M 79 M 82 M 81 M 86 M 92 M 94 M 97 M 98 M 103 M 100 M 73 X X X X X X X XX X XX X X X X X X X X X X X X X X XX X X X X M 93n M 99n M 91n M 88n M 84n M 85n M 89n M 95n M 42n Vermessungsgrundlage vom 09.2015 UTM-Koordinatensystem Amtsleiter (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter (661) Gruppenleiter (661/3) Bezirksingenieur (661/3) Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. F E D C Übersichtsplan B A Planvorlage in am G x 500 006 Neusser Str._2. u 3. Bauabschnitt 1700 mm 297 mm Nippes/Weidenpesch Lageplan 1 MM 04.07.2016 Generalsanierung Neusser Straße 2. Bauabschnitt Entwurfsplanung 04.07.2016 Anpassung Regelquerschnitt MM 29.09.2016 Harzendorf 08.07.2016 Miljanovic 04.07.2016 Fahrbahn- General sani erung ︵i nkl. Tragschi cht ︶ Fahrbahn- Deckschi chtsani erung Gehweg ︵i n Rei he gepfl astert, Köl ner- Pl atte︶ Park-/Ladestreifen ︵i n Rei he gepfl astert, Köl ner- Pl att e; Übergang zum Gehweg ni veaugl ei ch︶ gem. Geh- und Radweg ︵ Köl ner- Pl atte︶ Pfl asterfl äche ︵ Ei nfahrtsberei ch/ Gehwegüberfahrt ︶ taktil e El emente Grünanl age Baum Best and Baum Pl anung Fahrradständer ︵ Haarnadel ︶ Bel eucht ungs mast Pl anung Baumschützbügel Hochbord a=12 c m Rundbord a=3 c m Mat eri al kant e Legende BESTAND PLANUNG Regelquerschnitt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Neusser Straße 2
- Mollwitzstraße 4
- Venloer Straße
- Jesuitengasse
- Kapuzinerstraße
- Scheibenstraße
- Wilhelm-Sollmann-Straße
- An den Kreutzmorgen
- Simonskaul
- Straße 2
- Straße 3
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Details
- Aktenzeichen
- 0469/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27