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0469/2017

Neusser Straße - Generalsanierungsmaßnahme

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 12.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 29.06.2017, TOP 9.1.1

Anlage 2 - Beschluss der BV 5 vom 28.04.2016 zu TOP 8.1.6

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Anlage 4 - TOP 9.1.1 Auszug aus der Niederschrift der Bezirksvertretung Nippes vom 11.05.2017

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Anlage 6 - ergänzte Entwurfsplanung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 - Parkraumerhebung Neusser Straße 2. BA

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Anlage 5 - ergänzende Stellungnahme

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Anlage 1 - Entwurfsplanung

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Anlage 2 - Beschluss der BV 5 vom 28.04.2016 zu TOP 8.1.6

1519 Zeichen

Anlage 2 
 
Auszug aus der Niederschrift  
über die 14. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes in der Wahlperiode 2014/2020 am 
Donnerstag, dem 28.04.2016, 17:00 Uhr bis 20:10 Uhr, Bezirksrathaus Nippes, 
Sitzungssaal 
 
 
8.1.6 Umgestaltung der Neusser Straße zwischen Mollwitzstraße und Wilhelm-
Sollmann-Straße - Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU -  
AN/0676/2016 
 
Der Antrag wird von Herrn Steinbach begründet.  
Nach anschließender Diskussion erklärt Herr Lachmann, dass die Verwaltung in eine der 
nächsten Sitzung eine Vorlage einbringen werde. 
 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung bezüglich der vorgesehenen Um-
gestaltung der Neusser Straße zwischen Mollwitzstraße und Wilhelm-Sollmann-Straße: 
 
1. Die Planungen dahin zu ändern, dass die Neusser Straße als Ganzes, inklusive 
der Fahrbahnen, in die Planung einbezogen wird und nicht nur der Bereich der 
Kraftfahrzeugabstellflächen, Lieferzonen, Fahrrad- und Gehwege. 
 
2. Die Planungen so zu ändern, dass der PKW- und LK W-Verkehr die Trasse der 
Stadtbahn ebenfalls benutzt, sodass weitestgehend eine 2-spurige Fahrbahn mit 
breiten Fahrradschutzstreifen entsteht. 
 
3. Den gewonnen Raum für die Gestaltung des Gehwegs  und den Erhalt der beste-
henden Park- und Abstellmöglichkeiten zu nutzen. 
 
4. Die Flächen des Gehweges mit grünen Inseln, Bänk en und Fahrradabstellmög-
lichkeiten, sowie Gelegenheiten und Genehmigungen für Außengastronomie qua-
litativ aufzuwerten.  
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig beschlossen.

Anlage 4 - TOP 9.1.1 Auszug aus der Niederschrift der Bezirksvertretung Nippes vom 11.05.2017

1166 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 07.06.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 22. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 11.05.2017 
öffentlich 
9.1.1 Neusser Straße - Generalsanierungsmaßnahme  
2. Bauabschnitt: HGK-Brücke bis Kapuziner Straße/Scheibenstraße 
(ohne Knoten) 
0469/2017 
Herr Baumann erinnert an den Beschluss zum Radweg entlang der HGK-Trasse. 
 
Herr Winz bemängelt, dass nur knapp die Hälfte der benötigten Stellplätze vorgese-
hen ist. 
 
Herr Metten vermisst die Fortführung des Fahrradweges auf die Straßenmitte und 
möchte wissen, ob die Fahrradfahrer Vorfahrt erhalten. 
 
Herr Happe möchte wissen, wo die Anwohner ihre Autos parken sollen. 
 
Herr Hanna regt an, nicht so schmale Schutzstreifen wie auf der Venloer Straße an-
zubringen. 
 
Zu der Parkplatzreduzierung führt Herr Lachmann aus, man sei hier einen Kompro-
miss eingegangen, um die Attraktivität zu steigern. Es würden sich hieraus Vorteile 
für Fußgänger und Radfahrer ergeben. 
 
Die Vorlage wird vertagt, bis die Fragen beantwortet sind.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

9816 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/3 
661/3 
Vorlagen-Nummer 
 0469/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neusser Straße - Generalsanierungsmaßnahme 
2. Bauabschnitt: HGK-Brücke bis Kapuziner Straße/Scheibenstraße (ohne Knoten) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der vorgelegten Entwurfsplanung für die Generalinstandsetzung 
der Neusser Straße im 2. Bauabschnitt zwischen der HGK -Brücke und der Kapuziner Straße / Sche i-
benstraße (ohne Knoten) zu. 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 11.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.984.000,-- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  113.000,--€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   39.680,-- € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
In ihrer Sitzung am 12.12.2013 hat die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung beauftragt 
(TOP 8.1.5, AN/1444/2013), zu den kommenden umfangreichen Gleis- und Straßenbauarbei-
ten auf der Neusser Straße zwischen Mollwitzstraße und Wilhelm-Sollmann-Straße, die 
Neusser Straße zeitgemäß und ihren heutigen tatsächlichen Bedingungen entsprechend zu 
gestalten. Die Bezirksvertretung Nippes soll in die Entwicklung mit einbezogen werden. 
 
Die Generalinstandsetzung der Neusser Straße ist in folgende 4 Bauabschnitte unterteilt: 
 
1. Bauabschnitt Wilhelm-Sollmann-Straße bis HGK-Brücke (Fertigstel-
lung 09.2014) 
2. Bauabschnitt HGK-Brücke bis Kapuziner Straße / Scheibenstraße 
(ohne Knoten) 
3. Bauabschnitt  Kapuziner Straße / Scheibenstraße 
(ohne Knoten) bis Mollwitzstraße 
4. Bauabschnitt Neusser Straße / Scheibenstraße / Kapuzinerstraße  
(Knoten einschließlich Umfahrt) 
 
Auf der Grundlage dieses Beschlusses hat die Verwaltung für den 2. und 3. Bauabschnitt 
zwei Varianten der Umgestaltung erstellt. Während in der Variante 1 grundsätzlich nur der 
westliche Seitenraum umgestaltet wird, erfolgt in der Variante 2 eine Umplanung des gesam-
ten Straßenraums. Der Radverkehr wird in beiden Richtungen über Schutzstreifen auf der 
Fahrbahn geführt. Die heutige Bordsteinführung bleibt grundsätzlich erhalten. Die Seiten-
räume werden neu gestaltet. Neun zusätzliche Baumpflanzungen sowie neue Beleuchtungs-

3 
standorte sind geplant. Entsprechend des Antrags AN/1754/2015 aus der Sitzung der Be-
zirksvertretung Nippes vom 03.12.2015, TOP 8.1.5 „Möblierungskonzept für die Neusser 
Straße“ wird bei der Umgestaltung die einheitliche Möblierung des Seitenraums berücksich-
tigt. 
 
Beide Varianten der Umgestaltung wurden am 28.10.2015 in einer Fraktionsvorbesprechung 
der Bezirksvertretung Nippes seitens der Verwaltung vorgestellt. Favorisiert wurde die Vari-
ante 2, welche als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt ist. 
 
Ergänzend zu der Projektvorstellung bei der Fraktionsvorbesprechung hat die Bezirksvertre-
tung Nippes in ihrer Sitzung am 28.04.2016 den in der Anlage 2 beigefügten Beschluss ge-
fasst. 
 
Im Rahmen des KVB-Antrags für das Vorhaben „Erneuerung und Optimierung der Oberlei-
tungen in der Neusser Straße“ in Köln-Weidenpesch und Longerich (02/2016) fanden Ab-
stimmungsgespräche zwischen der KVB und der Verwaltung statt. Ziel der Abstimmungen 
war, die neuen Maststützpunkte stadträumlich aufwertend in einer Flucht mit den neu geplan-
ten Bäumen aufzustellen. Dabei wurde auch geprüft, in welcher Form die Maststützen für das 
Anbringen der öffentlichen Beleuchtung (Abstimmungen mit der RheinEnergie) genutzt wer-
den könnten. 
 
 
BESCHREIBUNG DER MASSNAHME (Generalsanierung 2. Bauabschnitt)  
 
Sowohl die Fahrbahn als auch die Nebenanlagen auf der Neusser Straße sind sanierungs-
bedürftig. Im Zuge der  Generalinstandsetzung erfolgt gleichzeitig die Umgestaltung der 
Neusser Straße (2. Bauabschnitt). Die Führung des Radverkehrs über Schutzstreifen auf der 
Fahrbahn bedingt eine bauliche Änderung der Seitenräume. Geplant sind Multifunktionsflä-
chen die eine flexible Nutzung des Seitenraumes erlauben (z.B. temporäre Ladezonen / Par-
ken oder Außengastronomie). Die Fahrradabstellplätze sind, als Bestandteil eines Möblie-
rungskonzeptes so geplant, dass widerrechtliches Parken im Seitenraum verhindert wird. 
Insbesondere im Bereich von privaten Erschließungen werden somit die Sichtbeziehungen 
auf die Fahrbahn, gegenüber dem Bestand, verbessert. Durch die gezielte Anordnung der 
Fahrradabstellplätze im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Scheibenstraße soll hier, gegen-
über der heutigen Situation, das Bike+Ride Angebot deutlich erhöht werden. 
 
Im Folgenden werden die Bereiche zur geplanten Umgestaltung des Straßenraums näher 
dargestellt: 
 
 Fahrbahn 
 
Durch die beidseitige Markierung der Schutzstreifen auf der Fahrbahn sieht die Planung 
in beiden Fahrtrichtungen eine einspurige Führung des Kfz-Verkehrs vor. Die KVB-
Auflagen bei Gleistrassen auf der Fahrbahn erfordern einen Sicherheitsabstand zwi-
schen Achse Richtungsgleis und Markierungslinie Schutztreifen von 1,85 Meter. Dieser 
Abstand wird bei der Planung als Mindestabstand eingehalten. Unter der Berücksichti-
gung des 1,50 Meter breiten Schutzstreifens und des 0,50 Meter breiten Sicherheitsab-
stands zwischen dem Schutzstreifen und dem ruhenden Verkehr ergibt sich somit ein 
erforderlicher Gesamtabstand zwischen der Gleisachse und dem Fahrbahn-
rand/Bordsteinkante von 3,85 Meter.  
 
 Seitenraum West

4 
Die heutigen Flächen der Radverkehrsanlagen werden dem Gehweg zugeschlagen. Es 
sind Parkplätze in Längsaufstellung, mit 9 zusätzlichen Bäumen geplant. Entsprechend 
dem Gedanken der Multifunktionsflächen erfolgt keine bauliche Trennung der Gehweg-
bereiche von den Bereichen des ruhenden Verkehrs (niveaugleiche Lage).  
 
 Seitenraum Ost 
 
Unter dem heutigen baulichen Radweg verlaufen Gas- und Wasserleitungen. Bedingt 
durch die Auflagen der Versorgungsträger sind Baumpflanzungen in diesem Bereich 
nur mit sehr hohem finanziellem Aufwand verbunden (erweiterte Schutzmaßnahmen 
bzw. Leitungsverlegungen). Die Umgestaltung des Seitenraums, mit dem Rückbau des 
heutigen Radwegs, erfolgt mit dem übergeordneten Ziel breitere Gehwege anzubieten. 
Bei der Neuplanung wird auf das Senkrechtparken aus Verkehrssicherheitsgründen 
verzichtet. Bei jedem Ein- und Ausparkvorgang ergibt sich eine Vielzahl an Konflikt-
punkten mit anderen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn (Rad-, Stadtbahn- und Kfz-
Verkehr in beiden Richtungen). Analog zur Westseite erfolgt die Anordnung des ruhen-
den Kfz-Verkehrs einheitlich in Längsaufstellung (parallel zur Fahrbahn). In bestimmten 
Abschnitten, mit breiten Nebenbereichen, werden Blockparkplätze angeboten. Diese 
werden so angeordnet, dass die Erschließung der Stellplätze über bestehende Zu-
fahrtsbereiche erfolgen kann. 
 
Die neuen Baumpflanzungen, die Verbreiterung der Gehwege, die Neuordnung des 
Parkens sowie die Aufstellung der erforderlichen Anzahl an öffentlichen Fahrradabstell-
plätzen führen, gegenüber der heutigen Situation, zu einer Minderung des Kfz-
Stellplatzangebots (45 Stück, siehe Anlage 3). Im Zusammenhang mit dem einheitli-
chen Möblierungskonzept und der Multifunktionalität  des Seitenraums wird jedoch die 
stadtgestalterische Situation aufgewertet, sowie die Aufenthaltsqualität in den Seiten-
räumen der Neusser Straße deutlich erhöht. Die weiterhin wichtige Verkehrsfunktion der 
Neusser Straße für den öffentlichen und den individual Verkehr wird dabei nicht beein-
trächtigt. 
 
Bei der Umgestaltung werden noch folgende zusätzliche politische, verwaltungsinterne sowie 
Maßnahmen Dritter im Bereich der Neusser Straße berücksichtigt:  
 
 Erneuerung von Lichtsignalanlagen auf der Neusser Straße (AN2821/2013). 
 Einrichtung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vor dem Seniorenzentrum 
„Phönix“ (AN 3581/2015) bzw. Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung für den 
Bereich zwischen der Straße Simonskaul und Straßenbahnhaltestelle Scheibenstraße. 
 Berücksichtigung der Planungen hinsichtlich der Radwegenetzergänzung (südlich der 
HGK-Brücke). 
 Im Planfeststellungsverfahren befindliche KVB-Planung der Zulaufstrecke  
Abstellanlage Weidenpesch, mit einer zusätzlichen bedarfsgesteuerten Fußgänger-
lichtsignalanlage zur gesicherten Querung der Neusser Straße. 
 
Die Vorgaben aus dem Beschluss der Bezirksvertretung Nippes aus der Sitzung vom 
28.04.2016 wurden bei der Planung berücksichtigt. Die konkreten Standorte für die Bänke 
werden im Rahmen der weiteren Planung noch abschließend festgelegt.  
 
 
Die Kostenberechnung für die Umgestaltung der Neusser Straße im 2. Bauabschnitt zwi-
schen der HGK-Brücke bis Kapuziner Straße / Scheibenstraße (ohne Knoten) geht von Kos-
ten in Höhe von ca. 2.097.000 € (brutto) aus.

5 
Die Maßnahme löst die Straßenbaubeitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz 
(KAG) aus. Die zu erwartenden KAG-Beiträge werden derzeit berechnet. 
 
Die entsprechenden konsumtiven und investiven Mittel stehen im Hpl. 2016/2017 inklusive 
mittelfristiger Finanzplanung im Teilplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bereit. 
 
Allen Fraktionen wurde die Planung vorab zur Kenntnis gegeben. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Entwurfsplanung 
Anlage 2 Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 28.04.2016 TOP 8.1.6 
Anlage 3 Parkraumerhebung Neusser Straße 2.BA

Anlage 3 - Parkraumerhebung Neusser Straße 2. BA

990 Zeichen

661/3 
Anlage 3 
Sachbearbeiter/in: Frau Donner 
14.03.2017 
R 28894 
Sp.1 Sp.2 Sp.3 Sp.4 Sp.5 Sp.2+Sp.4+Sp.5 Sp.2+Sp.3 
Abschnitt Straßenseite abgestellte Fahrzeuge Gesamtanzahl Gesamtanzahl Gesamtanzahl 
legal unbeparkt informell illegal abgestellter 
Fahrzeuge 
vorhandene 
Stellplätze 
geplante 
Stellplätze 
HGK-Brücke bis vor Jesuitengasse West 9 1 8 0 17 10 13 
Jesuitengasse bis Simonskaul West 17 3 0 3 20 20 11 
Simonskaul bis An den Kreutzmorgen West 7 1 11 1 19 8 3
An den Kreutzmorgen bis Kapuzinerstraße (ohne 
Knoten) West 4 1 6 0 10 5 4
Summen Westseite 37 6 25 4 56 38 31 
HGK-Brücke bis vor Jesuitengasse Ost 20 3 0 0 20 23 13 
Jesuitengasse bis Simonskaul Ost 29 2 5 3 37 31 21 
Simonskaul bis An den Kreutzmorgen Ost 26 1 14 1 41 27 9
An den Kreutzmorgen bis Kapuzinerstraße (ohne 
Knoten) Ost 0 0 0 0 0 0 0
Summen Ostseite 75 6 19 4 98 81 43 
Gesamtsummen 112 12 44 8 154 119 74 
Parkraumerhebung Neusser Straße 2. BA 
Datum: 13.03.2012 Uhrzeit: 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Anlage 5 - ergänzende Stellungnahme

5372 Zeichen

Anlage 5 
Zur Beschlussvorlage  
 
Neusser Straße - Generalsanierungsmaßnahme 
hier: 2. Bauabschnitt: HGK-Brücke bis Kapuziner Straße/Scheibenstraße (ohne Knoten) 
Session-Nr.: 0469/2017 
 
hier: Ergänzende Stellungnahme zu den Nachfragen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 11.05.2017, TOP 9.1.1, Beantwortung der Anfragen/Wünsche der BV 5 
 
 
 
 
Ergänzende mündliche Nachfrage Punkt 1:  
„Herr Baumann erinnert an den Beschluss zum Radweg entlang der HGK-Trasse.“  
 
Antwort der Verwaltung:  
Die Verwaltung nimmt die Erinnerung zur Kenntnis. Der Beschluss zum Radweg entlang der HGK-
Trasse bezieht sich räumlich nicht auf die Neusser Straße und wird gesondert bearbeitet. Hier 
haben erste Gespräche mit der HGK stattgefunden. 
 
 
Ergänzende mündliche Nachfrage Punkt 2:  
„Herr Winz bemängelt, dass nur knapp die Hälfte der benötigten Stellplätze vorgesehen ist.“  
 
Antwort der Verwaltung:  
Die Verwaltung hat die Planung zwischenzeitlich überarbeitet. Dadurch konnte die Parkplatzanzahl 
um weitere acht Parkplätze für den Autoverkehr und um weitere 16 Fahrradhaarnadeln (32 
Fahrradstellplätze) erhöht werden (siehe überarbeitete Gesamtplanung als Anlage 6). 
 
 
Ergänzende mündliche Nachfrage Punkt 3:  
„Herr Metten vermisst die Fortführung des Fahrradweges auf die Straßenmitte und möchte wissen, 
ob die Fahrradfahrer Vorfahrt erhalten.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die geplante Einschleusung des Fahrradfahrers im Bereich der Haltestelle stellt aus Sicht der 
Verwaltung eine verkehrssichere Lösung dar und wird auch an anderen Stellen im Kölner Stadtgebiet 
so angewendet. Durch die gewählte Radverkehrsführung wird der Radfahrer auf der Straße geführt 
und befindet sich ständig im Blickfeld des Autofahrers. Die Verflechtungsstrecke ist ausreichend, so 
dass sich die Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle sicher einfädeln können und hintereinander fahren 
müssen.

Ergänzende mündliche Nachfrage Punkt 4:  
„Herr Happe möchte wissen, wo die Anwohner ihre Autos parken sollen.“  
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung vom 28.04.2016 unter TOP 8.1.6 Umgestaltung der 
Neusser Straße zwischen Mollwitzstraße und Wilhelm-Sollmann-Straße den folgenden Beschluss 
gefasst: 
„Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung bezüglich der vorgesehenen Umgestaltung 
der Neusser Straße zwischen Mollwitzstraße und Wilhelm-Sollmann-Straße: 
1. Die Planungen dahin zu ändern, dass die Neusser Straße als Ganzes, inklusive der Fahrbahnen, 
in die Planung einbezogen wird und nicht nur der Bereich der Kraftfahrzeugabstellflächen, 
Lieferzonen, Fahrrad- und Gehwege. 
2. Die Planungen so zu ändern, dass der PKW- und LKW-Verkehr die Trasse der Stadtbahn 
ebenfalls benutzt, sodass weitestgehend eine 2-spurige Fahrbahn mit breiten 
Fahrradschutzstreifen entsteht. 
3. Den gewonnen Raum für die Gestaltung des Gehwegs und den Erhalt der bestehenden Park- 
und Abstellmöglichkeiten zu nutzen. 
4. Die Flächen des Gehweges mit grünen Inseln, Bänken und Fahrradabstellmöglichkeiten, sowie 
Gelegenheiten und Genehmigungen für Außengastronomie qualitativ aufzuwerten.“ 
 
Aufgrund der o. g. Vorgaben und dem begrenzt zur Verfügung stehenden Straßenraum stellt die 
vorgelegte Planung einen Kompromiss dar, welcher die Aufenthaltsqualität im Straßenraum 
nachhaltig für Fußgänger und Radfahrer erhöht. 
 
Die Verwaltung hat ergänzend geprüft, ob zumindest in Teilbereichen Schrägparkstände anstelle der 
vorgesehenen Längsparkstände vorgesehen werden können. Bei Schrägparkständen ist ein größerer 
Sicherheitsabstand von insgesamt 0,75 m zum Schutzstreifen für Radfahrer einzuhalten. Gegenüber 
Längsparkständen vergrößert sich dieser Sicherheitsabstand um weitere 0,25 m. Dadurch würde der 
Schutzstreifen für Radfahrer in den Sicherheitsabstand der Bahn hineinragen. In diesem 
Zusammenhang weist die Verwaltung auch auf die Hinweise unter dem Punkt „Fahrbahn“ der 
Beschlussvorlage ergänzend hin. Aufgrund der dargestellten Rahmenvorgaben ist es nicht möglich, 
Schrägparkstände anzulegen bzw. das Parkplatzangebot über die unter Punkt 2 genannte zusätzliche 
Anzahl noch weiter zu erhöhen. 
 
 
Ergänzende mündliche Nachfrage Punkt 5:  
„Herr Hanna regt an, nicht so schmale Schutzstreifen wie auf der Venloer Straße anzubringen.“  
 
Antwort der Verwaltung: 
Die gewählte Breite für die Schutzstreifen für Radfahrer entspricht den Vorgaben gemäß den 
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Gleichzeitig wird zwischen den Schutzstreifen 
für Radfahrer und den Längsparkstreifen ein Sicherheitsstreifen mit einer Breite von 0,50 m auf der 
Fahrbahn angelegt. Der Straßenquerschnitt ist so angelegt, dass ebenfalls zwischen der Außenkante 
der Stadtbahn und der äußeren Markierung für den Schutzstreifen für Radfahrer ein 
Sicherheitsabstand von 0,50 m eingehalten wird. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung 
auch auf die Hinweise unter dem Punkt „Fahrbahn“ der Beschlussvorlage ergänzend hin. Somit 
besteht jeweils links und rechts vom Schutzstreifen für Radfahrer ein Sicherheitsabstand in einer 
Breite von 0,50 m. Sofern die Schutzstreifen für Radfahrer in einer größeren Breite vorgesehen 
werden, wird der Sicherheitsabstand zwischen der Stadtbahn und dem Schutzstreifen für Radfahrer 
unterschritten. Eine verkehrssichere Führung für den Radverkehr wäre damit nicht mehr gegeben.

Anlage 1 - Entwurfsplanung

3255 Zeichen

661/12-Planung:
Neue Fahrstreifenaufteilung
Neusser Straße Nord und Wende
Kapuzinerstraße
Nachrichtliche Übernahme
KVB-Planung Zulaufstrecke
Abstellanlage Weidenpesch
Maßn
ahme Generalsanierung
Neusser Straße
 2. Ba
uabschnitt
Generalsanierung Neusser Str. 3. und 4. BA
(mit Anpassung Verkehrsführung Kreuzung
Kapuziner Straße/Scheibenstraße)
Maßnahme Generalsanierung
Neusser Straße 2. Bauabschnitt
ausgebauter 1.
Bauabschnitt
a=3cm
a=0cm
a=3cm
P
(1St.)
P
(2St.)
P
(2St.)
a=3cm
P
(4St.)
a=3cm
a=3cm
a=3cm
a=3cm
P
(1St.)
P
(4St.)
P
(4St.)
a=3cm
a=3cm
P
(2St.)
a=3cm
P
(1St.)
P
(2St.)
a=3cm
a=3cm
Bauende
Anpassen an
Bestand
Anpassen an
Bestand
Anpassen an
Bestand
Bauend
e
Anpassen an
Bestand
Bauende
Anpassen an Bestand
Baubeginn 2. Bauabschnitt
Laternenmaste abbauen.
Beleuchtung auf
KVB-Oberleitungsmaststützen.
Briefkasten
versetzen
P
(3St.)
Briefkasten
versetzen
a=3cm
P
(7St.)
P
(3St.)
P
(1St.)
P
(2St.)
P
(7St.)
P
(1St.)
P
(2St.)
P
(1St.)
P
(1St.)
P
(4St.)
P
(1St.)
P
(1St.)
P
(1St.)
P
(1St.)
P
(2St.)
P
(4St.)
a=3cm
a=3cm
a=3cm
P
(4St.)
P
(1St.)
Nachrichtliche Übernahme Amt 61
geplante Ergänzung Radwegenetz
a=0cm
Bauanfang
westlicher
Seitenraum
Bauende 2. Bauabschnitt
P
(2St.)
P
(2St.)
Gastronomie
Metzgerei
Büro
Gastronomie
Zeeman
Gastronomie
Friseur
Wettbüro
Wettbüro
Compu
terlad
en
Kfz-
Werkstatt
Gastron
omie
Lam
pe
n
Lad
en
REW
E
Kiosk
Apotheke
PC-Spiele
Frise
ur
Bäckerei
Kosmetik
Spielhalle
Matrazen
Fitness
Studio
Volksbank
M
 72
M
 45
M 66
M
72 entspricht nicht der tatsächlichen
Aufstellung vor Ort (kein H-Profil)
M
 88
M
 89
M
 91
M
 93
M 95
M
 96
M 99
M
 102
M
 101
M
 85
M
 84
M 40
M
 44
M
 46
M
 5
1
M
 52
M
 5
8
M
 65
M
 64
M 67
M
 76
M
 83
M
 77
M
 71
M 68
M
 59
M 42
M
 55
M
 61
M
 80
M
 62
M
 47
M
 49
M
 70
M
 74
M
 78
M
 87
M
 90
M
 41
M 
43
M
 48
M
 50
M
 53
M
 54
M
 57
M
 56
M
 60
M
 63
M
 69
M
 75
M
 79
M
 82
M
 81
M
 86
M
 92
M
 94
M
 97
M
 98
M
 103
M 100
M
 73
X
X
X
X
X
X
X
XX
X
XX
X X
X X
X
X X
X
X X
X X
X
X
XX
X
X
X
X
M
 93n
M 99n
M
 91n
M
 88n
M
 84n
M
 85n
M
 89n
M
 95n
M
 42n
Vermessungsgrundlage vom 09.2015
UTM-Koordinatensystem
Amtsleiter (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter (661) Gruppenleiter (661/3) Bezirksingenieur (661/3)
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Bearbeitet/Datum
Massstab
Gezeichnet/Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Amt für Straßen +
Verkehrstechnik
Pos.
F
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Planvorlage in am
G
x
500
006   
Neusser Str._2. u 3. Bauabschnitt
1700 mm 297 mm
Nippes/Weidenpesch Lageplan 1 MM 04.07.2016
Generalsanierung Neusser Straße 2. Bauabschnitt
Entwurfsplanung
04.07.2016
Anpassung Regelquerschnitt
MM
29.09.2016
Harzendorf
08.07.2016 Miljanovic
04.07.2016
Fahrbahn- General sani erung ︵i nkl. Tragschi cht ︶
Fahrbahn- Deckschi chtsani erung
Gehweg ︵i n Rei he gepfl astert, Köl ner- Pl atte︶
Park-/Ladestreifen ︵i n Rei he gepfl astert, Köl ner- Pl att e; Übergang zum Gehweg
ni veaugl ei ch︶
gem. Geh- und Radweg ︵ Köl ner- Pl atte︶
Pfl asterfl äche ︵ Ei nfahrtsberei ch/ Gehwegüberfahrt ︶
taktil e El emente
 Grünanl age
Baum Best and
Baum Pl anung
Fahrradständer ︵ Haarnadel ︶
Bel eucht ungs mast Pl anung
Baumschützbügel 
Hochbord a=12 c m
Rundbord a=3 c m
Mat eri al kant e
Legende
BESTAND
PLANUNG
Regelquerschnitt

Beratungsverlauf (1)

29.06.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Neusser Straße 2
  • Mollwitzstraße 4
  • Venloer Straße
  • Jesuitengasse
  • Kapuzinerstraße
  • Scheibenstraße
  • Wilhelm-Sollmann-Straße
  • An den Kreutzmorgen
  • Simonskaul
  • Straße 2
  • Straße 3

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Details

Aktenzeichen
0469/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
12.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27