0314/2023
Einführung eines Smartphone basierten Ersthelfer-Alarmierungssystems
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3560 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 23.01.2023 0314/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 24.01.2023 Einführung eines Smartphone basierten Ersthelfer-Alarmierungssystems Zur Anfrage (AN/0133/2023) der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Frage 1: Plant die Stadt aktuell die Einführung eines smartphone-basierten Ersthelfer*innen- Alarmierungssystems in der Stadt Köln? Zu Frage 1: Die Verwaltung hat bereits in 2020 nach Abstimmung mit den umliegenden Kommunen eine Vorlage ausgearbeitet, die allerdings aufgrund der Coronakrise nicht weiter bearbeitet werden konnte. Darin enthalten ist ein Ersthelfersystem, das smartphone-basiert ist und über den Leit- rechner der Feuerwehr Köln alarmierbar ist. Falls Ja: Frage 2: Wie gestaltet sich die weitere Zeitplanung für die Umsetzung dieser smartphone- basierten Ersthelfer*innen-Alarmierung? Zu Frage 2: Die Wiederaufnahme des Projektes musste aufgrund der geplanten Einführung des Projektes DoktAR (Dokumentations- und Auswertungssystem im Rettungsdienst) erneut zurückgestellt werden. Die zur Umsetzung der sog. Ersthelfer-App benötigten personellen Ressourcen ste- hen erst nach Abschluss des Projektes DoktAR wieder zur Verfügung. Frage 3: Sind bei der bisherigen Etablierungsarbeit Probleme technischer, personeller oder finanzieller Natur aufgetreten, die zu einer Verzögerung des Prozesses führen können? (Falls ja, bitte Problematik und aktuellen Lösungsansätze ausführen.) Zu Frage 3: Da diese Ersthelfersysteme aufgebaut, unterhalten sowie an die Leitrechnerinfrastruktur an- gebunden werden müssen, werden hierfür Finanzmittel (initial rd. 500.000 € zzgl. jährlicher Sach- und Personalkosten) erforderlich sein, die jedoch nicht von den Krankenkassen über- nommen werden, da diese nicht im SGB V abgebildet sind. Siehe auch Antwort zu Frage 2. 2 Frage 4: Sind für die Umsetzung des smartphone-basierten Ersthelfer*innen-Alarmierungssystems Kooperationen mit umliegenden Kommunen geplant oder geprüft worden? Zu Frage 4: Die Abstimmung mit den umliegenden Kommunen ist bereits erfolgt, auch bei diesen wurde das Projekt aufgrund der Coronakrise oder anderer personeller Engpässe zurückgestellt. Frage 5: Was für Qualifikationsanforderungen sind für Helfer*innen angedacht und gibt es bereits eine Strategie, wie geeignetes Personal angesprochen werden kann? Zu Frage 5: Aus den Ersthelfersystemen, die im Wesentlichen in Flächenkreisen initiiert wurden, gibt es bereits Erfahrungen. Häufig wurde ein solches System zunächst mit bereits ausgebildeten freiwilligen Kräften aus dem Gesundheitsbereich begonnen. Die Einweisung wurde dabei übli- cherweise von ehrenamtlichen Helfer*innen, Vereinen und Organisationen durchgeführt. Für einen Einsatz in der Stadt Köln müssen jedoch die Einsatzarten, zu denen Ersthel- fer*innen mitalarmiert werden, anders betrachtet werden, als in großen Flächenkreisen. In diesen sind die Alarmierungsindikationen häufig breiter angelegt, so dass auch eine intensive- re Qualifizierung der Helfer*innen erforderlich ist, um die Zeit bis zum Eintreffen des Ret- tungsdienstes bestmöglich zu überbrücken. Nach derzeitigem Planungsstand soll in der Stadt Köln das Ersthelfersystem vorrangig bei Herzkreislauf-Stillständen (Reanimationen) genutzt werden, um das therapiefreie Intervall zu minimieren. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0314/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.01.2023
- Erstellt
- 20.01.2023 14:04