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2809/2016

Kleingartenanlage An der Ling

Beschlussvorlage Ausschuss 22.03.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.05.2017, TOP 7.7

RPA-Kosten-An-der-Ling

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Beschlussvorlage Ausschuss

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RPA-Kosten-An-der-Ling

2061 Zeichen

05.10.2016
Hr. Vieten
Z 28502

14
143/2

| 262;

Dauerkleingartenanlage An der Ling, Longerischer Straße
Erneute Prüfung der Kostenberechnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kostenberechnung wurde mit Datum vom 06.11.2015 hier geprüft. Eine erneute Prü-
fung ist somit nicht erforderlich. Die Unterlagen werden zur weiteren Verwendung zu-
rückgereicht.

Anlage |, = |

Eingereichte Unterlagen zur Kostenberechnung

11

2611.2015

14 26 Gsb3 i
44% 26 Gebäudswirtschaft Herr Genseke
262/4 FM«Dienste 28666
11 Kov. 2015
26 Gebäudewirtschaft
26

Dauerkleingartenanlage „An der Ling“
Kostenberechnung für die Erstellung einer Bewässerungsanlage&..

RPA-Nr.: KOB 2015/1320
Kosten: 513.460,10€ netto (611.017,52€ brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren, Zr

Sehr geehrter Herr Schug,

mit Eingangsdatum vom 22.10.2015 wurde die Kostenberechnung für die Erstellung ene\JOO

Bewässerungsanlage zur Prüfung vorgelegt. 4
Nach Durchsicht der Unterlagen bestehen gegen eine Fortführung der Maßnahme grund- D !

sätzlich keine Bedenken.

Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen:

Eine Aufstellung der Gesamtkosten liegt den Unterlagen nicht bei. Es sind nur Einzelkosten
für die Herstellung der Leistung und die Planungskosten von 26 angegeben. Ob weitere
Kosten (z.B. Baugrundgutachten ect.) anfallen, kann nicht erkannt werden.

In der Position 01.01.90 Durchpressung mit Erdrakete, ist noch auf die alte Bodenklassifizie-
rung verwiesen. Auf Grund der neuen VOB/C ist diese Position zu überarbeiten. Entspre-
chende Kennwerte sind über ein Baugrundgutachten zu ermitteln.

In den Positionen 01.02.40 und 50 wird auf andere Positionen (2 und 3) verwiesen. Eine
eindeutige Zuordnung ist hier nicht möglich (keine Nummer 2 und.3 im LV).

Die Planungskosten werden in der vorgelegten Form nicht anerkannt. Weshalb es sich hier

um Leistungen von Freianlagen handelt, ist nicht ersichtlich. Vielmehr fallen m.E. die auszu-
führenden Leistungen in das Leistungsbild Ingenieurbauwerke. Somit sind Einsparungen von

ca. 5.000€ netto möglich.

Mit freün 'en Grüßen

Mr

Beschlussvorlage Ausschuss

6895 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 2809/2016 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kleingartenanlage An der Ling 
hier: Erneuerung Wasserleitung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Erneuerung der Wasserleitung in der Kleingartena n-
lage An der Ling mit Gesamtkosten von 611.000 € zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung 
mit der Durchführung der Maßnahme. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt eine Freigabe von Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
337.000 € und die Freigabe von Verpflichtu ngsermächtigungen in Höhe von 242.000 € für 
2018 im Teilfinanzplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen) 
bei Finanzstelle 6700-1301-5-8700 / DKA An der Ling – Wasserleitung, Hpl. 2016/2017. 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.05.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 11.05.2017 
Finanzausschuss 15.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   611.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.         € 
c) bilanzielle Abschreibungen   12.220 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Kleingärtnerverein An der Ling e.V. hat für seine Kleingartenanlage An der Ling, die Errichtung 
einer neuen Wasserzuleitung bzw. Wasserversorgung für die Gartenparzellen beantragt. 
 
Gemäß § 3 des Bundeskleingartengesetzes dient der Wasseranschluss i n den einzelnen Kleingärten 
zur Sicherstellung der kleingärtnerischen Nutzung, die eine der Grundvoraussetzungen für die Ei n-
richtung und Verpachtung von Kleingartenanlagen darstellt. Das Trinkwasserleitungsnetz wird sowohl 
bei der Neuanlage der Anlagen als  auch bei Kompletterneuerungen von der Stadt erstellt; die Trin k-
wasserverbrauchskosten werden von den Pächtern getragen. Die Erstellung eines entsprechenden 
Wasserleitungsnetzes mit Entnahmestellen für jede Parzelle ist für die bestimmungsgemäße Betre i-
bung einer Kleingartenanlage unerlässlich. 
 
Das vorhandene Wasserleitungsnetz der insgesamt 144 Gärten umfassenden Anlage wurde 1960 
erstellt und als Stegleitung mit Sammelzapfstellen ausgebaut. 
 
Die damalige Bauweise entspricht nicht mehr dem heutigen technis chen Standard und den damit 
verbundenen Hygienebestimmungen. Gemäß der Trinkwasserverordnung muss Wasser für den 
menschlichen Gebrauch frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Es gelten en t-
sprechende Anforderungen an die mikrobiologische sowie chemische Zusammensetzung. 
  
Nach heutigem Stand der Technik erfolgt der Bau als Ringwasserleitung, wodurch eine kontinuierl i-
che Wasserbewegung gewährleistet ist und somit eine unerwünschte Verkeimung durch stagniere n-
des Wasser nicht stattfinden kann. 
Die Bereitstellung von lediglich einer zentralen Wasserentnahmestelle oder der Versorgung über 
Grundwasserbrunnen stellt keine kostengünstigere Alternative zur Erstellung eines Trinkwasserle i-
tungsnetzes für jede Gartenparzelle dar. Dies würde zudem nicht  dem bundesweiten Stand der 
Technik zur Wasserversorgung in Kleingartenanlagen entsprechen.

3 
Die damalige Bauweise mit verzinkten Stahlrohren hat überdies zu starken Inkrustierungen geführt, 
die den Wasserdurchlauf behindern und zu Überlastungen bzw. Rohrb rüchen mit erheblichen Wa s-
serverlusten führen.  
 
Seit einigen Jahren werden die immer häufiger auftretenden Rohrbrüche auf Kosten des Verbandes 
und des Vereines instandgesetzt. Dies führt jedoch lediglich zu kurzfristigen Weiternutzungen. Da 
keine vollständigen Planunterlagen und Aufzeichnungen über den Verlauf der Wasserleitung zur Ve r-
fügung stehen, können die Bruch - und Leckstellen nur mit erheblichen, wirtschaftlich nicht mehr ve r-
tretbaren Such - und Kostenaufwand geortet werden. Somit ist ein völliger Ne ubau einer modernen 
Ringwasserleitung unumgänglich. 
 
Auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes wurde der Generalpachtvertrag mit dem Kreisve r-
band Köln der Kleingartenvereine – zuletzt am 18.01.2012 - in Kraft gesetzt. In diesem Vertragswerk 
verpflichtet sich die Stadt Köln bestimmte Unterhaltungs-, Pflege,– und Erneuerungsarbeiten durchzu-
führen. Gemäß § 6 (4) des o. g. Vertrages ist die Stadt Köln zuständig für die Erneuerung kompletter 
Wasserleitungsnetze im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. In  jedem Fall ist der Pächter hie r-
bei zur Übernahme des Gewerkes Erdarbeiten (Aushub und Verfüllung der Gräben und Schach t-
standorte) in Form von Eigenleistung oder Kostenübernahme verpflichtet. 
 
Nach einer Kostenermittlung der Gebäudewirtschaft belaufen sich  die durch das Rechnungspr ü-
fungsamt geprüften Gesamtkosten incl. Aufwand für Planung, Bauleitung und Wiederherstellung der 
Wege auf 611.000 € (RPA-Nr. KOB 2015/1320, siehe Anlage). Planungsmittel in Höhe von 32.000 € 
wurden bereits freigegeben. 
 
Die Finanzierung der Erneuerung der Wasserleitung ist gesichert im Teilfinanzplan 1301/ Öffentliches 
Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen; Zeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei 
Finanzstelle 6700-1301-5-8700 DKA An der Ling Wasserleitung, Hpl. 2016/2017. Die Mittelbereitste l-
lung der Veranschlagung 2016 ist im Rahmen der Ermächtigungsübertragung vorgesehen. 
 
Die Übernahme der anfa llenden Erdarbeiten, die gem. Generalpachtvertrag vom Kleingartenverein 
getragen werden, beziffert sich auf rd. 71.000,00 €. 
 
Der Pachtzins, den die Kleingartenbesitzer jährlich an die Stadt entrichten (in 2016: 1,585 Mio. €), 
beinhaltet – konform zu den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes – ausschließlich das 
Entgelt für die Überlassung bzw. Bereitstellung durch die Stadt von Grund und Boden zur kleingärtn e-
rischen Nutzung. Eine Refinanzierung der Abschreibungsaufwendungen durch die Pachteinnahmen 
wurde im aktuell gültigen Generalpachtvertrag nicht vereinbart. 
 
Das Amt für Liegenschafte n, Vermessung und Kataster vereinnahmt die jährlichen Pachterträge aus 
Dauerkleingärten im Teilergebnisplan 0108/ Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Zeile 5 - Privat-
rechtliche Leistungsentgelte. 
 
Die Abschreibungsaufwendungen in Höhe  von jährlich 12.220 € sind im Teilergebnisplan 1301/ Ö f-
fentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen 
des Hpl. 2016/2017 incl. Mittelfristplanung berücksichtigt.

Beratungsverlauf (3)

04.05.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.05.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2017 Finanzausschuss
TOP 7.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • An der Ling

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Details

Aktenzeichen
2809/2016
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27