V/0378/2012
Vorschlag des Integrationsrates zur Entsendung eines stellvertretenden sachkundigen Einwohners /einer stellvertretenden sachkundigen Einwohnerin in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Beschlussvorlage
3113 Zeichen
V/0378/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten Betrifft Vorschlag des Integrationsrates zur Entsendung eines stellvertretenden sachkundigen Einwohners /einer stellvertretenden sachkundigen Einwohnerin in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beratungsfolge 12.09.2012 Integrationsrat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Integrationsrat schlägt dem Rat vor, als Nachfolger/in für Herrn Deler Saber Frau /Herrn _____________________________________________ als stellvertretenden sachkundigen Einwohner /stellvertretende sachkundige Einwohne- rin in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu entsenden. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. Begründung: Gemäß § 58 Abs. 4 GO N RW können allen vom Rat gebildeten Ausschüssen, mit Ausnahme der Pflichtausschüsse nach § 57 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW), volljährige sachkundige Einwohner/innen mit beratender Stimme angehören. Auf Vorschlag des Integrationsrates war bisher Herr Deler Saber als stellvertretender sachkundiger Einwohner durch den Rat in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung entsandt. Mit Entsche i- dung in der Sitzung des Integrationsrates am 25.04.2012 wurde er als sachkundiger E inwohner in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung gewählt. Da er bisher stellvertretender sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Schule und Weiterbildung war, ist eine Nachfolgeregelung für die Mitgliedschaft als stellvertretender sachkundiger Einwoh ner / stellvertretende sachkundige Ei n- wohnerin im Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu treffen. Vorlagen-Nr.: V/0378/2012 Auskunft erteilt: Frau Jostameling Ruf: 492 70 55 E-Mail: Jostameling@stadt-muenster.de Datum: 05.09.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0378/2012 Für die Beschlussfassung findet § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung, da hier Personen gewählt werden, die dem Rat zur Entsendung vorgeschlagen werden. Nach § 50 Abs. 2 GO NRW werden Wahlen, wenn das Gesetz nicht anderes bestimmt oder niemand widerspricht, durch offene A b- stimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Pe r- son, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erh alten hat. Nein -Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit en t- scheidet das Los. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommiss ionen, Beiräten, Ver- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Bese t- zung zu achten. I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0378/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37