2696/2021
Zuschuss SC Köln Brück 07 e.V.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
9722 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 2696/2021 Freigabedatum 31.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für eine städtische Baubeihilfe zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes durch den SC Köln-Brück 07 e.V. auf der Sportanlage Pohlstadtsweg Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung im Haus- haltsjahr 2021 in Höhe von 674.778,32 € im Teilplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sport- stätten, Zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-8-5284; Errichtung KRP Sportanlage Pohlstadtsweg zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den SC Köln-Brück 07 e.V. zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Pohlstadtsweg. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.10.2021 Sportausschuss 28.10.2021 Finanzausschuss 08.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 674.778,32 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 51.412 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Erträge 6.426 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der SC Köln-Brück 07 e.V. ist auf der Sportanlage Pohlstadtsweg beheimatet. Der Verein hat insge- samt 15 Fußball-Mannschaften, davon 12 Jugendmannschaften. Insgesamt hat der SC Köln-Brück 07 e.V. 386 Mitglieder mit einem besonders hohen Kinder-und Ju- gendanteil von 65 %. Für die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz hat der Verein eine Baubeihilfe beim Sportamt der Stadt Köln beantragt. Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von 771.175,22 € ergeben. Gem. der Richtlinie Bauförderung vom 05.05.2014 kann die Förderung für einen Kunstrasenplatz 87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten und höchstens 600.000,00 € betragen. Im Laufe der letzten zwei Jahre wurden erhöhte Anforderungen an den Bau von Kunstrasenplätze zum Schutz der Umwelt vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz gestellt. Um die Sportvereine trotz teilweise erheblicher Mehrkosten in die Lage zu versetzen, die Errichtung eines Kunstrasenplatz als Vereinsbaumaßnahme durchzuführen, wurden die erforderlichen Sedisubstratoranlagen mit Zu- stimmung des Sportausschusses (Vorlage 1324/2019) bei den bisherigen Vereinsbaumaßnahmen zu Kunststoffrasenplätzen mit 87,5 % der anerkennungsfähigen Mehrkosten bezuschusst. 3 Bei dieser Baumaßnahme des SC Köln-Brück 07 e.V. wurde eine alternative Bauweise gewählt, bei der auf den Einbau von SBR-Material (verkleinerte Altreifen) verzichtet wird. Dadurch kann in der Fol- ge auch auf den Einbau etwaiger Abwasserbehandlungsanlagen (wie eine Sedisubstratoranlage) und der damit entstehenden Wartungs- und Instandhaltungskosten verzichtet werden. Insgesamt ist die alternative Bauweise kostengünstiger als der Einbau einer Sedisubstratoranlage und die Anforderun- gen in Bezug auf den Umweltschutz des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz werden durch diese Bauweise gleichermaßen erfüllt. Vor diesem Hintergrund sollen auch diesem Verein die durch die alternative Bauweise entstehenden Mehrkosten des SC Köln-Brück 07 e.V. mit 87,5 % bezuschusst werden. Die gesamte städtische Baubeihilfe beläuft sich damit insgesamt auf 674.778,32 €. Im Haushaltsplan 2020/2021 ist im Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 0801, Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08-Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Fi- nanzstelle 5201-0801-0-1060 (Investitionsprogramm Sportstätten) ein Zentralansatz in Höhe von 11.392.900,00 € veranschlagt. Für den Zuschuss an den SC Köln-Brück 07 e.V. zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes können von dort investive Finanzmittel in Höhe von 674.778,32 € herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe, im Rahmen der flexiblen Bewirtschaftung zur Finanzstelle 5201-0801-8-5284; Errichtung KRP Sportanlage Pohlstadtsweg, umgeschichtet. Der Kunststoffrasenplatz wird in Höhe der Gesamtbaukosten als Anlagevermögen bei der Stadt Köln aktiviert und entsprechend der Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Als Folgeaufwendungen fallen ab Fertigstellung bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 51.412 € p.a. an, die auf der Basis der Nutzungsdauer von 15 Jahren berechnet wurden und im Haushaltsplan 2020/21 im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen, veranschlagt sind. Der SC Köln-Brück 07 e.V. wird die Baumaßnahme durchführen und seinen Eigenanteil dazu beitra- gen. Die Finanzierung des Eigenanteils von 12,5 % (96.396,90 €) kann der Verein nachweisen. Über den Eigenanteil des SC Köln-Brück 07 e.V. wird ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) gebildet, welcher ertragswirksam aufgelöst wird. Hierdurch fallen ab dem Haushaltsjahr 2021 ff. Er- träge in Höhe von rd. 6.426,46 € p.a. an. Diese sind im Haushaltsplan 2020/21 im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 07 – sonstige ordentliche Erträge berücksichtigt. Die mit der Maßnahme verbundenen Erträge bzw. Aufwendungen sind im Haushaltsplanentwurf 2022 im Teilergebnisplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 7 - sons- tige ordentliche Erträge bzw. Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen berücksichtigt. Die in den Jahren ab 2023 erforderlichen Aufwendungen von 54.412 € jährlich wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Klimafolgeabschätzung der Sportverwaltung zum beschlossenen Klimanotstand der Stadt Köln in Bezug auf die o.g. Vereinsbaumaßnahme Auf Grund des am 09.07.2019 durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands, weist die Sportverwaltung der Stadt Köln hiermit auf die Maßnahmen hin, welche von ihr zur Vermeidung nega- tiver Auswirkungen auf das Stadtklima und auf die Umwelt beim Bau von Kunststoffrasenplätzen er- griffen werden. Im Folgenden sind Maßnahmen aufgelistet, die der Verbesserung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökologie und Nachhaltigkeit dienen: Nutzungszeiten / Flächenverbrauch: Durch die höheren Nutzungszeiten von Kunststoffrasenbelägen (Kunststoffrasen 2.000-2.500 h, Ten- ne 1.500 h, Sportrasen 800 h) ist der Flächenverbrauch im gesamtstädtischen Kontext im Vergleich 4 zu anderen Belägen deutlich geringer. Füllstoff Kunststoffrasen: Seit der RAL Zertifizierung des Materials Kork Ende 2018 dürfe die Vereine für ihre Baumaßnahmen als Füllstoff nicht mehr Kunststoffgranulat verwenden. Zumeist verwenden sie nun das Material Kork, um sporttechnische und umweltschonende Qualitäten sicher zu stellen. Neben der geringeren Aus- bringung von potentiellem Mikroplastik hat Korkgranulat zudem den Vorteil, dass es sich weniger stark erwärmt als Kunststoffgranulate wie EPDM, TPE und SBR. Pflanzungen und Vegetationsflächen sowie Verdunstungskühlleistung: Die Sportverwaltung hat eine Studie zum Vergleich der Verdunstungskühlleistung der Beläge Tenne und Kunststoffrasen in Auftrag gegeben. Die Studienergebnisse haben in enger Abstimmung mit dem Umweltamt dazu geführt, die entstehenden Kühlleistungsverluste durch zusätzliche Pflanzungen im Umfeld der Sportfläche zu kompensieren. Beleuchtungsanlagen: Die vorhandene sanierungsbedürftige 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage wird im Rahmen des Bauvorhabens durch eine zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt. Die von der Rheinenergie installierten Flutlichtanlagen sind umwelt- und insektenfreundlich. Die ein- gesetzten LED Leuchten haben einen hohen Wirkungsgrad und sind daher energiesparender als her- kömmliche HIT Leuchten. Durch den Einsatz von Regelanlagen, kann durch das dimmen der Be- leuchtungsstärke, eine deutliche Energieeinsparung erzielt werden. Sämtliche Bauteile der Flutlicht- anlagen sind zu 100% recycelbar. Es sind keine umweltschädlichen oder gesundheitsgefährdenden Teile verbaut. Durch ein eingebautes Wabenraster wird die Blendung auf ein Minimum reduziert. Optimierung der Nachhaltigkeit: Nach einer Lebensdauer von ca. 12-15 Jahren (in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität) wird der gebrauchte Kunststoffrasen einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt, bei der – soweit enthalten – Kunststoffe, Sand und Korkgranulat zurückgewonnen werden und diese anschließend einem ordnungsmäßen und schadlosen Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. Die stoffliche Verwertung wird in einem anschaulichen Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Angabe des Namens und Anschrift der Verwertungsunternehmen) im Angebot dokumentiert. Nach durchgeführter Entsorgung des Kunststoffrasens verlangt die Sportverwaltung einen Bericht inkl. Belege (zum Beispiel Lieferschein) über Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Namen und Adresse der Verwertungsanlagen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2696/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.08.2021
- Erstellt
- 28.07.2021 14:39