AN/1678/2024
Änderungsantrag zu TOP 8.1.3 „Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026
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Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV8)
3383 Zeichen
SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion Die LINKE. Fraktion Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 28.11.2024 AN/1678/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 TOP 8.1.3 Änderungsantrag zu TOP 8.1.3 „Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Haushaltsjahre 2025/2026 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen„ Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Antragstellerinnen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 8.1.3 „Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Haushaltsjahre 2025/2026 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 28.11.2024 zu setzen. Beschluss: 1. Der Haushaltsplan ist dahingehend zu ergänzen, dass die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen alleine ent- scheiden, für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 für den Bezirk Kalk auf mindes- tens 196.800 € pro Jahr festgesetzt werden. Die Summen im Teilergebnisplan sind entsprechend prozentual anzupassen. Begründung: - 2 - § 37 Abs. 3 GO NRW besagt, dass die bezirksbezogenen Haushaltsmittel unter Berücksichti- gung der Gesamtaufwendungen und Gesamtauszahlungen der Stadt sowie des Umfangs der entsprechenden Anlagen und Einrichtungen fortgeschrieben werden sollen. Frau Oberbürgermeisterin sagte in ihrer Grundsatzrede zur Einbringung des Haushaltes: „Nicht zuletzt wird der städtische Haushalt durch die direkten und indirekten Folgen der Infla- tion zusätzlich belastet.“ Nichts Anderes gilt für die Haushalte der Antragstellerinnen von bezirksorientierten Mitteln. Doch werden die vom Rat zur Verfügung gestellten Mittel weder an die Inflation angepasst noch im Sinne der Gemeindeordnung NRW fortgeschrieben. Daher haben wir die folgenden Berechnungen durchgeführt, um eine folgerichtige und ge- rechte Fortschreibung vorzulegen. Für die Berechnung der Mittel in Höhe von 196.800 € für Kalk haben wir basierend auf den Beschlüssen des Rates vom 30.06.2016 (Vorlagen -Nr. 2221/2016), vom 07.11.2019 (Vorla- gen-Nr. 3619/2019) und vom 24.06.2021 (Vorlagen -Nr. 1763/2021) folgendes zugrunde ge- legt: Für den Bezirk einen erhöhten Sockelbetrag in Höhe von 38.600 € je Einwohner einen erhöhten Kopfbetrag in Höhe von 1,30 € die Statistik der mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldeten Einwohner*innen zum 31.12.2023 für die Erhöhung des Sockelbetrag s die Inflationsraten von 2016 bis 2024 und für die Erhöhung des Kopfbetrag s die Inflationsraten von 2019 bis 2024. Berechnung: Bezirk Einwoh- nerinnen Kopfbetrag je Einwoh- nerin Anteil der Einwoh- nerinnen Sockel- betrag je Bezirk Gesamt-be- trag aufgerundet 8 Kalk 121.718 1,30 € 158.233 € 38.600 € 196.833 € 196.800 € gez. Christian Robyns SPD-Fraktionsvorsitzender gez. Manuela Grube Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen gez. Stefan Clemens Müller CDU-Fraktionsvorsitzender gez. HP Fischer Fraktionsvorsitzender Die Linke
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1678/2024
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV8 (Linke)
- Datum
- 28.11.2024
- Erstellt
- 28.11.2024 10:04