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AN/1678/2024

Änderungsantrag zu TOP 8.1.3 „Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026

Gem. Änderungsantrag BV8 (Linke) 28.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.11.2024

Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV8)

3383 Zeichen

SPD-Fraktion 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
Die LINKE. Fraktion 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 28.11.2024 
AN/1678/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 
TOP 8.1.3 
 
Änderungsantrag zu TOP 8.1.3 „Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 hier: 
Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Haushaltsjahre 2025/2026 gemäß 
§ 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen„ 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
Die Antragstellerinnen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu 
TOP 8.1.3 „Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026  
hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Haushaltsjahre 2025/2026 gemäß § 
37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen“ auf die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 28.11.2024 zu setzen.  
 
Beschluss:  
1. Der Haushaltsplan ist dahingehend zu ergänzen, dass die Haushaltsmittel nach § 
37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen alleine ent-
scheiden, für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 für den Bezirk Kalk auf mindes-
tens 196.800 € pro Jahr festgesetzt werden. Die Summen im Teilergebnisplan 
sind entsprechend prozentual anzupassen. 
 
Begründung:

- 2 - 
 
§ 37 Abs. 3 GO NRW besagt, dass die bezirksbezogenen Haushaltsmittel unter Berücksichti-
gung der Gesamtaufwendungen und Gesamtauszahlungen der Stadt sowie des Umfangs 
der entsprechenden Anlagen und Einrichtungen fortgeschrieben werden sollen. 
Frau Oberbürgermeisterin sagte in ihrer Grundsatzrede zur Einbringung des Haushaltes: 
„Nicht zuletzt wird der städtische Haushalt durch die direkten und indirekten Folgen der Infla-
tion zusätzlich belastet.“ 
 
Nichts Anderes gilt für die Haushalte der Antragstellerinnen von bezirksorientierten Mitteln. 
Doch werden die vom Rat zur Verfügung gestellten Mittel weder an die Inflation angepasst 
noch im Sinne der Gemeindeordnung NRW fortgeschrieben. 
 
Daher haben wir die folgenden Berechnungen durchgeführt, um eine folgerichtige und ge-
rechte Fortschreibung vorzulegen. 
 
Für die Berechnung der Mittel in Höhe von 196.800 € für Kalk haben wir basierend auf den 
Beschlüssen des Rates vom 30.06.2016 (Vorlagen -Nr. 2221/2016), vom 07.11.2019 (Vorla-
gen-Nr. 3619/2019) und vom 24.06.2021 (Vorlagen -Nr. 1763/2021) folgendes zugrunde ge-
legt: 
 
Für den Bezirk einen erhöhten Sockelbetrag in Höhe von 38.600 €  
je Einwohner einen erhöhten Kopfbetrag in Höhe von 1,30 €  
die Statistik der mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldeten Einwohner*innen zum 31.12.2023  
für die Erhöhung des Sockelbetrag s die Inflationsraten von 2016 bis 2024 und  
für die Erhöhung des Kopfbetrag s die Inflationsraten von 2019 bis 2024.  
 
Berechnung: 
Bezirk Einwoh- 
nerinnen 
Kopfbetrag 
je Einwoh-
nerin 
Anteil der 
Einwoh-
nerinnen 
Sockel- 
betrag je 
Bezirk 
Gesamt-be-
trag aufgerundet 
8 Kalk 121.718 1,30 € 158.233 € 38.600 € 196.833 € 196.800 € 
 
 
 
gez.  
Christian Robyns 
SPD-Fraktionsvorsitzender 
gez.  
Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen 
 
gez. 
Stefan Clemens Müller 
CDU-Fraktionsvorsitzender 
 
gez.  
HP Fischer 
Fraktionsvorsitzender Die Linke

Beratungsverlauf (1)

28.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1678/2024
Typ
Gem. Änderungsantrag BV8 (Linke)
Datum
28.11.2024
Erstellt
28.11.2024 10:04